Hygiene-Aufsicht (1975)
Siehe auch:
- Hygiene-Aufsicht: 1979
Die HA. ist ein gesonderter Zweig der Verwaltung des Gesundheitswesens, dessen Dienststellen auf allen Verwaltungsebenen die Bezeichnung Hygiene-Inspektion führen: Im Ministerium für Gesundheitswesen als zentrale Leitstelle für die Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten und die Aufsicht über Umwelt- und Lebensmittelhygiene eine Hauptabteilung, untergliedert in mehrere „Hauptinspektionen“ für Gesundheitsschutz, Seuchenschutz usf., bei den Räten der Bezirke als besonderes Referat der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen und als Hygiene-Inspektion bei der entsprechenden Abteilung jedes Kreises. Den Bezirks-Hygiene-Inspektionen zugeordnet sind (insgesamt 22) Bezirks-Hygiene-Institute, die die technischen Untersuchungsaufgaben wahrnehmen. Unterste örtliche Organe sind die Hygiene-Kontrollpunkte. Die Fachkräfte der HA. im mittleren medizinischen Personal sind die Hygiene-Inspektoren (Arzthelfer), die auf medizinischen Fachschulen ausgebildet werden. Jede Hygiene-Inspektion hat gegenüber den nachgeordneten Instanzen der HA. praktisch uneingeschränktes Weisungsrecht und in allen Instanzen Exekutiv- und Strafvollmacht.
Mit dem Ausbau des Umweltschutzes erfährt die HA. eine Ausweitung des Aufgabenkatalogs: ihr sind die technisch-hygienischen Maßnahmen des Umweltschutzes übertragen.
Für den Bereich des Ministeriums für Verkehrswesen hat dessen Medizinischer Dienst (MDV) die Funktion der Hygiene-Inspektion für Eisenbahn, Luftverkehr und Schiffahrt unter Einschluß auch des hafenärztlichen Dienstes nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften. Gesundheitswesen.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 405
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