DDR von A-Z, Band 1975

Jugendwerkhöfe (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985


 

Schwererziehbare minderjährige Jugendliche werden in der DDR von der Jugendhilfe erfaßt. Auf Gemeindeebene bestehen Jugendhilfekommissionen, in denen ausschließlich Eltern ehrenamtlich tätig sind, auf Kreis- und Bezirksebene Jugendhilfeausschüsse, in denen unter Vorsitz eines Vertreters des zuständigen staatlichen Organs ebenfalls Eltern ehrenamtlich mitwirken. Unter Aufsicht und Mitwirkung dieser Gremien haben sich schwererziehbare minderjährige Jugendliche sogenannten Erziehungsprogrammen zu unterwerfen, die von den zuständigen Referaten bei den Kreis- bzw. Bezirksräten ausgearbeitet werden. Zu diesen Programmen gehört auch die Unterbringung in Erziehungsheimen. J. sind Spezialheime, in die schwererziehbare Jugendliche eingewiesen werden können, wenn sie nicht zu Freiheitsentzug in „Jugendhäusern“ oder Jugendstrafanstalten verurteilt wurden.

 

In J. vom Typ I ist nur eine geringe Verweildauer vorgesehen; in J. vom Typ II können minderjährige Jugendliche ihre Schul- und Berufsausbildung abschließen. Häufigste Gründe für die Einweisung in J. sind Schulbummelei, vorsätzliche Körperverletzung, Eigentumsdelikte und unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 449


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.