DDR von A-Z, Band 1975

Konföderation (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985


 

K. bezeichnet in der Völkerrechtslehre ein Staatsgebilde, das auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrages durch Zusammenschluß zweier oder mehrerer Staaten entstanden ist. In der Regel sagt der Begriff der K. nichts über die innere politische und gesellschaftliche Struktur der beteiligten Vertragspartner aus. In der neueren Geschichte haben sich jedoch stets nur Staaten zu einer K. zusammengeschlossen, deren politische und gesellschaftliche Systeme einen weitgehend vergleichbaren Entwicklungsstand aufwiesen. Die Bildung einer K. aus Bundesrepublik Deutschland und DDR wurde von der SED in den Jahren 1956 bis 1965 zunächst als beste, später als einzige Methode zur Wiedervereinigung Deutschlands vorgeschlagen. Da in einer K. das Herrschafts- und Gesellschaftssystem in der DDR unverändert erhalten geblieben wäre, hat die Bundesregierung eine K, stets abgelehnt und an ihrer Stelle auf der Abhaltung freier Wahlen als erstem Schritt zur Wiedervereinigung bestanden. Gegenwärtig wird in der Bundesrepublik auch dieser Schritt als vorläufig nicht realisierbar angesehen und dafür ein „geregeltes Nebeneinander“ beider deutscher Staaten ohne politische Vorbedingungen beider Seiten angestrebt. Aus dem deutschlandpolitischen Sprachgebrauch der SED ist der Begriff K. gegenwärtig völlig verschwunden. Deutschlandpolitik der SED.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 468


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.