
Lohnausgleich (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985
Bei Arbeitsunfähigkeit wird neben dem Krankengeld durch die Betriebe für insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr L. als Differenz zwischen dem Krankengeld und 90 v. H. des Nettoverdienstes gezahlt. Zeitlich unbegrenzter L. wird bis zur Wiederaufnahme der Arbeit oder Berentung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Unfalls bzw. Berufskrankheit oder Quarantäne gewährt.
Vollen L. (bis zu 100 v. H. des Nettodurchschnittsverdienstes) erhalten Lehrlinge (bis zu 12 Wochen im Kalenderjahr), Kämpfer gegen den Faschismus oder Verfolgte d. F. (für die gesamte Dauer des Krankengeldbezuges, Wiedergutmachung) sowie Mitglieder von Kampfgruppen bei Dienstunfall.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 536