
DDR von A-Z, Band 1975
Mindestlohn (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985
Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland wird der Lohn für Arbeitnehmer in der DDR nach unten durch M. begrenzt. Die Mindestbruttolöhne für vollbeschäftigte Arbeiter und Angestellte wurden 1958 auf 220 Mark pro Monat festgesetzt, 1967 auf 300 Mark und 1971 auf 350 Mark erhöht. Teilzeitbeschäftigte Personen erhalten den M. entsprechend der geleisteten Arbeitszeit anteilmäßig. Lohnformen und Lohnsystem.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 564
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