DDR von A-Z, Band 1975

Mindestlohn (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985


 

Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland wird der Lohn für Arbeitnehmer in der DDR nach unten durch M. begrenzt. Die Mindestbruttolöhne für vollbeschäftigte Arbeiter und Angestellte wurden 1958 auf 220 Mark pro Monat festgesetzt, 1967 auf 300 Mark und 1971 auf 350 Mark erhöht. Teilzeitbeschäftigte Personen erhalten den M. entsprechend der geleisteten Arbeitszeit anteilmäßig. Lohnformen und Lohnsystem.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 564


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.