
Ministerium des Innern (1975)
Siehe auch:
Als zentrales staatliches Organ des Ministerrates ist das MdI. in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Stellen, besonders dem Ministerium für Staatssicherheit und den Organen der Rechtspflege für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Es arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse und Direktiven des ZK der SED, die in der Kommission für Nationale Sicherheit beim Politbüro entschieden und von der Abteilung Sicherheit beim ZK der SED durchgeführt werden. Der Minister ist Generaloberst der Deutschen Volkspolizei.
Das MdI. war bis zur Gründung der NVA oberstes staatliches Führungsorgan der bewaffneten Kräfte der DDR. Der Hauptstab des MdL führt jetzt noch die dem MdL unterstehenden bewaffneten Kräfte, die Bereitschaften der VP, die Transportpolizei und die Kampfgruppen. Das MdL ist Führungsorgan der Deutschen Volkspolizei, ihm unterstehen der Stab der Zivilverteidigung, der Zentrale Einsatzstab der Kampfgruppen und die Zentrale Katastrophenkommission. Es übt ferner die politische und fachliche Aufsicht über das Staatssekretariat für Kirchenfragen aus und leitet die Stellvertretenden Vorsitzenden der örtlichen Räte für Inneres an.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 565
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