
Nationaler Verteidigungsrat der DDR (1975)
Siehe auch:
- Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR): 1985
Durch Gesetz vom 10. 2. 1960 (GBl. I, S. 89) errichtete die Volkskammer den NVR. Im Falle des inneren oder äußeren Notstandes erhält er alle legislativen und exekutiven Vollmachten. Nach Art. 73 der Verfassung der DDR (unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) organisiert der Staatsrat „die Landesverteidigung mit Hilfe“ des NVR. Weitere Aufgaben können dem NVR. „die Volkskammer oder ihr Präsidium übertragen“. Sein Vorsitzender, im Verteidigungsfall Oberbefehlshaber aller bewaffneten Kräfte der DDR, wird von der Volkskammer (Art. 50, unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) gewählt, seine (12) Mitglieder aber werden seit seiner Gründung (12. 9. 1960) vom Staatsrat (Art. 73, Abs. 2) berufen. Ihm (wie der Volkskammer) gegenüber sind sie auch für ihre Tätigkeit verantwortlich. Die Namen der 1963 berufenen Mitglieder des NVR. wurden nicht bekanntgegeben.
Vorsitzender des NVR. war seit seiner Gründung bis Juni 1971 der Vorsitzende des Staatsrates, W. Ulbricht, Sekretär war E. Honecker. Am 24. 6. 1971 wurde, nach Ablösung Ulbrichts, der Erste Sekretär des ZK der SED, E. Honecker, von der Volkskammer zum Vorsitzenden des NVR. gewählt. Sekretär ist gegenwärtig Gen.-Leutnant F. Streletz. Zu den Mitgliedern des NVR. dürften ferner u. a. der Vorsitzende des Staatsrates, W. Stoph, der Vorsitzende des Ministerrates, H. Sindermann, die Minister für Auswärtige Angelegenheiten, des Inneren, für Nationale Verteidigung und für Staatssicherheit, Fischer, Dickel, Hoffmann und Mielke, sowie möglicherweise die Chefs der Truppengattungen gehören.
Dem NVR. unterstehen eine zentrale Einsatzleitung sowie die operativen Einsatzleitungen auf Bezirks- und Kreisebene, deren Vorsitzende stets die 1. Sekretäre der SED-Bezirks- bzw. Kreisleitungen sind. Notstandsgesetzgebung; Militärpolitik.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 591
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