Organ (1975)
1. Begriff, der aus der Biologie stammt und im politischen Sprachgebrauch Ausdruck eines Denkens ist, das Staat und Gesellschaft als ein nach einheitlichen Gesetzen konstituierbares und mit bestimmten Strukturen und Funktionen ausgestattetes politisch-soziales System betrachtet. Als O. werden somit alle letztlich auf eine Grundkategorie zurückführbaren Teile der verschiedenen Einheiten eines größeren Ganzen gesehen.
2. Bezeichnung für ein publizistisches Produkt, das die offiziellen Ansichten einer Partei, einer Institution oder Organisation wiedergibt und bestimmte Funktionen im gesamtgesellschaftlichen wie innerorganisatorischen Informationssystem hat. So ist z. B. das „Neue Deutschland“ Organ des ZK der SED.
In der DDR wird der Gebrauch des Begriffs nicht hinterfragt. Als O. gelten z. B. alle staatlichen Institutionen, die ihre Tätigkeit auf verliehene Verantwortung durch eine übergeordnete Dienststelle zurückführen, z. B. der Rat auf die Volksvertretung. Die Hierarchisierung der O. geschieht entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus im Staatsaufbau.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 608
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