Sparkassen (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985
Die volkseigenen S. wurden wie alle anderen Einrichtungen des Bankwesens im Juli 1945 wiedereröffnet, ohne allerdings Rechtsnachfolger der geschlossenen Institute zu sein. Sie arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung, sind den Räten der Kreise unterstellt und unterstehen der Aufsicht sowie Weisung des Ministeriums der Finanzen. Die 200 Kreis- und Stadt-S., in denen die Abteilungen Sparwesen, Zahlungsverkehr/Rechnungswesen, Kredite/Wohnungsbaufinanzierung fungieren, unterhalten 4.000 Zweigstellen (z. B. Betriebssparkassen) und Agenturen. Außerdem bestehen Reichsbahnspar- und Darlehenskassen und der Postsparkassendienst. Zu ihren Aufgaben zählen die Führung von Spar-, Gehalts- und Spargirokonten für die Bürger sowie laufende Konten für Betriebe des Handwerks und des Handels; die Verwaltung und Ausgabe der Kommunalobligationen (Wertpapiere), die Gewährung von Krediten an die Bevölkerung und die örtliche Versorgungswirtschaft; die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren sowie Schuldbuchforderungen und die Durchführung des Zahlungsverkehrs auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei- und Staatsorgane im Rahmen der staatlichen Pläne. Ihre wichtigste Tätigkeit liegt in der Förderung des Sparens.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 801