
Staatliches Komitee für Forstwirtschaft (1975)
Siehe auch:
Das SKF. ist als Organ des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft verantwortlich für
1. die einheitliche und komplexe Leitung und Planung der Forstwirtschaft;
2. die Ausarbeitung der Prognose-, Perspektiv- und Jahrespläne einschließlich der Abstimmung der Pläne mit den anderen Volkswirtschaftszweigen sowie die Bilanzierung der Perspektiv- und Jahrespläne;
3. die Planerfüllung in der Gewinnung von Rohholz, Rinde und Harz;
4. die Organisation der Verarbeitung von Holzabfällen zu Holzbetonprodukten und die Erzeugung zusätzlicher Konsumgüter durch die Forstwirtschaftsbetriebe;
5. die Sicherung der landeskulturellen und Erholungsfunktionen des Waldes als zentrale Naturschutzverwaltung;
6. die Wahrnehmung der Aufgaben als Oberste Jagdbehörde, die Entwicklung und Leitung des Jagdwesens (Jagd);
7. die Entwicklung der Forstwissenschaften (Zusammenarbeit mit forstwissenschaftlichen Instituten) und der Forsttechnik;
8. die Anleitung der großflächigen Bewirtschaftung der privaten und LPG-eigenen Forstflächen (Forstwirtschaft);
9. die Anleitung der 77 Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe über 5 VVB Forstwirtschaft (Cottbus, Karl-[S. 818]Marx-Stadt, Potsdam, Suhl und Waren) und die Koordinierung der Arbeit dieser VVB.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstehen dem SKF neben den 5 VVB das Institut für Forstwirtschaft der AdL in Eberswalde einschließlich des Bereiches Forstpflanzenzüchtung in Graupa, die Zentralstelle für forsttechnische Prüfung und die Koordinierungsstelle für Rationalisierung in der Forstwirtschaft. Darüber hinaus unterhält das SKF Fachschulen für Forstwirtschaft.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 817–818
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