DDR von A-Z, Band 1975

Staatsbank (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985


 

Eine zentrale Stellung im Bankwesen der DDR nimmt die mit Wirkung vom 1. 1. 1968 aus der Deutschen Notenbank hervorgegangene St. (GBl. 1, 1967, S. 132) ein. Sie ist Emissionsbank und Organ des Ministerrats für die Durchführung der Kreditpolitik. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählen: die Planung des Geldumlaufs; die Bilanzierung der Kredite und Kreditquellen; die Ausarbeitung der Grundsätze für den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr; die Kontenführung des Staatshaushalts und der übrigen Geld- und Kreditinstitute, von denen sie Einlagen entgegennimmt und denen sie Refinanzierungskredite gewährt; die Regelungen des zwischenstaatlichen Geld- und Verrechnungsverkehrs einschließlich des Reisezahlungsverkehrs der Kreditinstitute; die Festsetzung der Umrechnungssätze der Währung der DDR zu anderen Währungen; die Mitarbeit bei der Erstellung der Zahlungsbilanz.

 

Zu den Betrieben unterhält sie grundsätzlich keine Geschäftsbeziehungen.

 

Die Staatsbank mit Sitz in Berlin (Ost) verfügt über einen Eigenmittelfonds in Höhe von 600 Mill. Mark sowie einen Reservefonds und arbeitet nach einem Finanzplan. Die Leitung besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, den Direktoren sowie einem Bankrat. Der Vorsitzende des Ministerrates bestellt den Präsidenten (seit dem 29. 4. 1974 Horst Kaminsky), der zugleich Mitglied des Ministerrates, Leiter der DDR-Delegation in den Bankräten der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) und der Internationalen Investitionsbank (IIB) sowie Vorsitzender der auf Grund des Ministerratsbeschlusses vom 13. 9. 1972 geschaffenen einheitlichen Leitung der Banken der DDR ist.

 

Mit Wirkung vom 1. 7. 1974 nimmt die St. durch die Eingliederung der IHB wieder Funktionen einer Geschäftsbank wahr.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 824


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.