DDR von A-Z, Band 1975

Stipendien (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979


 

Die Gewährung von St. ist für Studenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen abhängig von der sozialen Stellung des Studenten bzw. seiner Eltern und seiner Leistung. Zugleich sind sie ein Mittel zur Beeinflussung der sozialen Struktur der Studentenschaft. Mehr als 90 v. H. aller Studenten erhalten ein St.

 

Unterlagen für die Gewährung von St. müssen von den Studenten jährlich bei der Sektion eingereicht werden. Die Entscheidung über die Gewährung von St. trifft der Direktor der Sektion auf der Grundlage von Empfehlungen der „Kommission für Stipendienfragen“ und in Übereinstimmung mit den Leitungen der FDJ.

 

1. Grund-St. Das Grund-St. richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen der Eltern bzw. des Ehegatten und der Anzahl der von diesen zu versorgenden Kinder. Die Einkommensgrenzen sind gestaffelt. Sind beide Eltern berufstätig, erhöhen sie sich um 300 Mark. Das Grund-St. beträgt bei einem monatlichen Bruttoeinkommen eines Elternteils/Ehegatten von

 

 

(Das durchschnittliche monatliche Arbeitseinkommen der Angehörigen der Volkswirtschaft der DDR lag 1972 bei 815 Mark brutto).

 

2. Forschungs-St. Forschungs-St. werden unabhängig vom Einkommen der Eltern bzw. Ehegatten gezahlt.

 

a) Grund-St.

 

1. Ausbildungsjahr 300 Mark monatlich;

 

2. Ausbildungsjahr 350 Mark monatlich;

 

3. Ausbildungsjahr 400 Mark monatlich.

 

b) Leistungs-St.

 

an 10 v. H. der Forschungsstudenten bis zu 150 Mark monatlich,

 

an 20 v. H. der Forschungsstudenten bis zu 75 Mark monatlich.

 

Für jedes zu versorgende Kind werden Zuschüsse (1. Kind 40 Mark, ab 2. Kind 30 Mark) gezahlt, sofern das Bruttoeinkommen des Ehegatten 500 Mark nicht übersteigt.

 

3. Leistungs-St. Studenten mit „sehr guten Leistungen und hoher gesellschaftlicher Aktivität“ können von den Lehrenden oder der FDJ für ein Leistungs-St. vorgeschlagen werden.

 

a) im 2. Studienjahr

 

an 10 v. H. der Studenten 80 Mark monatlich,

 

an 10 v. H. der Studenten 60 Mark monatlich,

 

an 20 v. H. der Studenten 40 Mark monatlich,

 

b) ab 3. Studienjahr

 

an 10 v. H. der Studenten 80 Mark monatlich,

 

an 15 v. H. der Studenten 60 Mark monatlich,

 

an 25 v. H. der Studenten 40 Mark monatlich.

 

4. Zusatz-St. Studenten, die vor ihrem Studium mindestens 5 Jahre berufstätig waren und dabei eine staatliche Auszeichnung erhalten haben sowie ehemalige Soldaten auf Zeit bzw. Berufssoldaten erhalten ein Zusatz-St. von 80 Mark monatlich.

 

5. Valuta-St. DDR-Studenten im Ausland erhalten ein Valuta-St. in der Währung des Gastlandes, dessen Höhe im Vertrag mit dem Gastland geregelt wird. Aufgrund dieser Verträge erhalten ausländische Studenten in der DDR ebenfalls St. (Ausländerstudium).

 

Im November 1973 erhielten 20 chilenische Studenten und Aspiranten (Aspirantur) das erstmals verliehene „Salvador-Allende-St.“, das alljährlich für Verdienste junger Chilenen „im antiimperialistischen Kampf und für hohe Leistungen im Studium“ verliehen wird.

 

6. Sonder-St. Als Auszeichnung für hervorragende Leistungen werden Sonder-St. verliehen. Seit 1951 wird alljährlich das „Wilhelm-Pieck-St.“ in einer monatlichen Höhe von 300 Mark an Arbeiter- und Bauernstudenten verliehen. 1974 erhielten 154 Studenten dieses Sonder-St. für „vorbildliche gesellschaftliche und fachliche Leistungen“. Seit 1953 wird an jedem 5. Mai an 100 [S. 843]Studenten „für hervorragende Leistungen und besondere Erfolge bei der Aneignung des Marxismus-Leninismus und seiner Anwendung im Fachstudium“ das „Karl-Marx-St.“ in Höhe von 450 Mark vergeben.

 

25 Studenten der Germanistik können alljährlich mit dem „Johannes-R.-Becher-St.“ (275 Mark) ausgezeichnet werden.

 

Sonderregelungen gelten ferner für Studenten, die als Lehrer für das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium ausgebildet werden (220 bis 500 Mark), für Studenten, die von der NVA zum Studium delegiert werden (500 bis 900 Mark), und für Frauen, die von ihren Betrieben zum Frauensonderstudium delegiert werden (bis 800 Mark). Darüber hinaus stehen den Universitäten, Hoch- und Fachschulen Sonderfonds für spezielle Prämien zur Verfügung.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 842–843


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.