
Territorialverteidigung (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985
Zu den Streitkräften der T. in der DDR, die ähnlich wie in allen Staaten des Warschauer Paktes aufgebaut wurde, zählen a) die Stäbe der territorial gebundenen Kräfte der Nationalen Volksarmee (ca. 30.000 Mann); b) die VP-Bereitschaften (ca. 18.000 Mann); c) die infanteriemäßig ausgerüsteten Kampfgruppenbataillone (ca. 150.000 Mann), bzw. die Kampfgruppenhundertschaften (ca. 250.000 Mann); d) Sondereinheiten des Ministeriums für Staatssicherheit (ca. 24.000 Mann); e) die Transportpolizei (8.500 Mann).
Der T. der DDR fallen u. a. die klassischen Aufgaben der Etappensicherung, z. B. der Einsatz gegen feindliche Luftlandeeinheiten, zu. Darüber hinaus hat sie im Falle kriegerischer Auseinandersetzungen den Schutz der Zivilbevölkerung zu übernehmen und die regulären Verbände von Nationaler Volksarmee und Warschauer Pakt sowie deren Versorgung vor Sabotageanschlägen zu schützen. Die Notstandsgesetzgebung der DDR sieht ferner den Einsatz von Verbänden der T. bei inneren Unruhen, Katastrophenfällen und sonstigen Notstandssituationen vor.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 861