DDR von A-Z, Band 1975

Territorialverteidigung (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1979 1985


 

Zu den Streitkräften der T. in der DDR, die ähnlich wie in allen Staaten des Warschauer Paktes aufgebaut wurde, zählen a) die Stäbe der territorial gebundenen Kräfte der Nationalen Volksarmee (ca. 30.000 Mann); b) die VP-Bereitschaften (ca. 18.000 Mann); c) die infanteriemäßig ausgerüsteten Kampfgruppenbataillone (ca. 150.000 Mann), bzw. die Kampfgruppenhundertschaften (ca. 250.000 Mann); d) Sondereinheiten des Ministeriums für Staatssicherheit (ca. 24.000 Mann); e) die Transportpolizei (8.500 Mann).

 

Der T. der DDR fallen u. a. die klassischen Aufgaben der Etappensicherung, z. B. der Einsatz gegen feindliche Luftlandeeinheiten, zu. Darüber hinaus hat sie im Falle kriegerischer Auseinandersetzungen den Schutz der Zivilbevölkerung zu übernehmen und die regulären Verbände von Nationaler Volksarmee und Warschauer Pakt sowie deren Versorgung vor Sabotageanschlägen zu schützen. Die Notstandsgesetzgebung der DDR sieht ferner den Einsatz von Verbänden der T. bei inneren Unruhen, Katastrophenfällen und sonstigen Notstandssituationen vor.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 861


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

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