DDR von A-Z, Band 1975

Verwaltungsneugliederung (1975)

 

 

Siehe auch:


 

Mit der V. wurde die Umwandlung der DDR von einem Staate mit föderalistischen Anklängen zu einem Staate bezweckt, der nach dem marxistisch-leninistischen Strukturprinzip des demokratischen Zentralismus aufgebaut ist. Die Beschlüsse der 2. Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952) leitete die entscheidende Phase der V. ein. Das auf diesen Beschlüssen beruhende Gesetz über die wei[S. 910]tere Demokratisierung des Aufbaues und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. 7. 1952 (GBl. S. 613) wies die Länder der DDR an, eine Neugliederung ihres Gebietes vorzunehmen, und ordnete die Überleitung der bisher von der Länderregierung wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der neugebildeten Bezirke an. Darauf beschlossen die Landtage bereits am 25. 7. 1952 gleichlautende Gesetze „Über die weitere Demokratisierung des Aufbaues und der Arbeitsweise der staatlichen Organe“ in den Ländern. Danach hatten die Länder eine Neugliederung ihrer Gebiete in Kreise vorzunehmen und jeweils mehrere Kreise in Bezirke zusammenzufassen. Die Organe der Länder (Landtage, Landesregierungen) stellten nach Bildung der Bezirke und der Konstituierung ihre Arbeit ein. Seitdem ist die DDR ein zentralisierter Einheitsstaat. Die Länderkammer, die Vertretung der Länder im Gesetzgebungsverfahren, blieb noch einige Jahre als staatsrechtliches Unikum bestehen. Ihre Abgeordneten wurden nach Wegfall der Landtage ohne verfassungsrechtliche Grundlage noch zweimal — 1954 und 1958 — durch die Bezirkstage gewählt. Mit dem Gesetz vom 8. 12. 1958 über die Auflösung der Länderkammer (GBl. I, S. 867) war die Tätigkeit der Länderkammer beendet.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 909–910


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.