DDR von A-Z, Band 1975

Wirtschaftsrecht (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1963 1969 1979 1985


 

Ein besonderer Rechtszweig (neben dem Zivilrecht), dessen Aufbau mit dem Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft — Vertragsgesetz — vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 107) sowie der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe vom 9. 2. 1967 (GBl. II, S. 121) einen ersten Abschluß fand. Das künftige Zivilgesetzbuch (ZGB) soll nach der 1967 nach dem VII. SED-Parteitag verkündeten neuen Konzeption nur die zivilrechtlichen Beziehungen der Bürger regeln. Für den Bereich der Wirtschaft wurde inzwischen eine Reihe besonderer Wirtschaftsgesetze geschaffen. Bedeutung erlangten die Durchführungsverordnungen zum [S. 949]Vertragsgesetz, die VO über die vertragliche Sicherung der Kooperation für volkswirtschaftliche strukturbestimmende Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen vom 21. 12. 1967 (GBl. II, S. 43) sowie die zusammenfassende VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973 (GBl. I, S. 129). Gegenstand des W. ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen der staatlichen Verwaltung, den Wirtschaftseinheiten und staatlichen Einrichtungen sowie der Wirtschaftseinheiten untereinander regeln. Subjekte des W. sind mithin die staatlichen Institutionen der Wirtschaftsführung und die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden Wirtschaftseinheiten. Das W. gliedert sich in a) Planungsrecht, b) Organisationsrecht, c) Leistungsrecht (vgl. Schema). Die Aufgabe des W. wird gegenwärtig vor allem in der optimalen Gestaltung der Wechselbeziehungen im Planungsprozeß gesehen. Vertragssystem.

 


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 948–949


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

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