
Altersversorgung (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979
Art. 36 der Verfassung verspricht jedem Bürger die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität als Rechtsanspruch, der durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet werden soll. Infolge der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird der größte Teil der Bevölkerung im Alter durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen).
Der Durchschnitt der DDR-Altersrenten liegt auch unter Berücksichtigung der für Rentnerhaushalte höheren Kaufkraft der Mark der DDR erheblich unter dem in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West). Jedoch gewährleisten die zwischen 200 und 240 Mark liegenden Mindestrenten (Renten) für jeden eine Grundversorgung, die Armut ausschließt. Durch die Umgestaltung der Freiwilligen ➝Zusatzrentenversicherung, die praktisch einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 600 auf 1.200 Mark gleichkommt, wird allmählich eine Verbesserung der Altersversorgung für das Gros der DDR-Rentner möglich. Doch wird auch 1980 ein DDR-Versicherter, der seit 1960 bei einem gleichbleibenden Monatsverdienst von 1 200 Mark seit 1971 monatlich 60 Mark an die freiwillige Zusatzrentenversicherung gezahlt hat, nach einem vollen Arbeits[S. 27]leben mit keiner höheren A. (SV-Rente u. Zusatzrente) als maximal 566 Mark rechnen können. Danach wird seine „nichtdynamische“ Rente hinter der Entwicklung der Arbeitseinkommen wieder zurückbleiben.
Höhere Altersrenten erhalten aus der Sozialversicherung wie bisher — bei höherer Beitragsleistung — die Bergleute (Bergmannsrenten). Neben diesen eigentlichen SV-Renten werden von der Sozialversicherung auch die — vergleichsweise niedrigen — Kriegsbeschädigtenrenten (Kriegsopferversorgung) ausgezahlt sowie Alters- und Invalidenrenten (in Höhe von höchstens 350 Mark) als zusätzliche Leistung an die Empfänger von staatlichen Ehrenpensionen, Kämpfer gegen den Faschismus und Opfer des Faschismus.
Daneben gibt es Renten der Sonder- und Zusatzeinrichtungen. So erhalten die Bediensteten der Polizei, des Militärs, der Zollverwaltung, der Reichsbahn und der Post Renten, die über den allgemeinen Sozialversicherungsrenten liegen, obwohl der Beitragssatz für Versicherte und Arbeitgeber auch hier jeweils 10 v. H. beträgt. Im einzelnen sind diese Regelungen ebensowenig bekannt wie jene, die Ende der 60er Jahre für Angestellte in gesellschaftlichen Organisationen, in anderen Verwaltungen und Ministerien getroffen wurden. Bedienstete der Reichsbahn und der Post der DDR erwerben nach einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit von 10 Jahren Anspruch auf Alters- oder Invaliditätsversorgung in Höhe von 20 v. H. des Monatsgrundlohns bzw. Durchschnittsverdienstes der letzten 5 Jahre. Er erreicht nach 40 Jahren bei der Post den Höchstsatz von 65 v. H. und nach 45 Jahren bei der Reichsbahn den von 70 v. H. Die Höchstrente beträgt 800 Mark.
Zusätzliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung wird Angehörigen der Intelligenz gewährt. Diese „Intelligenzrenten“ erhalten Führungskräfte in wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) bei Invalidität oder Alter in Höhe von 60 bis 80 v. H. des letzten Gehalts (höchstens 800 Mark) neben den grundsätzlich nur aus den Steigerungsbeträgen errechneten Sozialversicherungsrenten; beide Renten dürfen jedoch 90 v. H. des Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Während diese Renten aus dem Staatshaushalt finanziert werden, beruhen die Zusatzrenten an die „Technische Intelligenz“ durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) auf Beiträgen der Betriebe an die Staatliche Versicherung der DDR und werden in unbegrenzter Höhe neben den Sozialversicherungsrenten gezahlt. Die Witwen erhalten generell 50 v. H., Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der „Intelligenzrente“.
In geringem Umfang werden Zusatzrenten an Arbeitnehmer in Schwerpunktbetrieben in Höhe von 5 v. H. des monatlichen Nettoverdienstes der letzten 5 Jahre, wenigstens 10 Mark, gezahlt. Eine eigene, überwiegend aus Beiträgen finanzierte Zusatzversorgung besteht seit dem 1. 1. 1959 außerdem für freipraktizierende Ärzte und Zahnärzte. Sie erhebt die Beiträge, solange die Versicherten überhaupt kassenärztlich tätig sind, und sie gewährt bei Erreichung der Altersgrenze oder bei dauernder Invalidität eine einheitliche Rente von 600 Mark monatlich unter Anrechnung der Rente aus der Sozialversicherung, also ohne Berücksichtigung der Beitragszeiten und -beträge.
Weitere Zusatzrenten sind die staatlichen Ehrenpensionen, die neben den SV-Renten (350 Mark) gewährt werden. Sie betragen für Verfolgte des Faschismus 600 Mark (arbeitsfähige Witwen 120 Mark, sonst 400 Mark, Waisen 150 Mark) und für Kämpfer gegen den Faschismus 800 Mark (arbeitsfähige Witwen 120 Mark, sonst 500 Mark, Waisen 250 Mark), und werden bei Invalidität oder Erreichung der — um 5 Jahre vorverlegten — Altersgrenze gewährt Wiedergutmachung. Eine Beamtenversorgung kennt die DDR nicht.
Das durchschnittliche Einkommen von Rentnerhaushalten in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland wurde unlängst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (West) errechnet und dabei für den Zweipersonen-Rentnerhaushalt ein monatliches Durchschnittseinkommen, das auch Einkünfte aus Erwerbstätigkeit einschließt, von 397 Mark im Jahre 1970 (1965: 324 Mark) ermittelt. In der Bundesrepublik Deutschland lag das Einkommen in gleichartigen Haushalten (ohne Erwerbseinkünfte) 1970 bei 929 DM (1965: 695 DM). Nach ersten Schätzungen dürfte das Rentnerhaushaltseinkommen in der DDR Ende 1972 — bedingt durch die Rentenerhöhungen — etwa 490 Mark erreicht haben (Bundesrepublik: 1.120 DM). Die Relationen im Einkommen von DDR-Rentnern zu westdeutschen Rentnerhaushalten (43:100) haben sich somit nominal kaum verschoben. Die starken Preissteigerungen in der Bundesrepublik gerade in den letzten Jahren haben die Kaufkraft der westdeutschen Einkommen aber deutlich beeinträchtigt.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 26–27
Altersaufbau der Beschäftigten | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Altguthaben und -Ablösungsanleihe |