Bau- und Montagekombinate (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985
Volkseigene Großbetriebe der Bauwirtschaft (Bau- und Wohnungswesen), gebildet durch Zusammenschluß einer Anzahl von Bau- und Montagebetrieben in einem bestimmten Gebiet (in der Regel 2–3 Bezirke umfassend). Auf Beschluß des Ministerrats gebildet seit 1963. BuM. stehen im Rang einer Vereinigung volkseigener Betriebe und werden von einem Generaldirektor geleitet. Sie werden als Generalauftragnehmer für die Durchführung staatlicher Investitionsaufgaben innerhalb ihres Gebietes eingesetzt. Die Betriebsteile der BuM. sind — wie die VEB im Verhältnis zu ihren VVB — wirtschaftlich selbständig.
[S. 105]Hauptaufgaben der BuM. sind: Sicherstellung des vorrangigen Aufbaus der Investitionsbauvorhaben, Durchführung anderer wichtiger Industriebauten, Einflußnahme auf Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Investitionspläne, Förderung der Industrialisierung des Industriebaus.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 104–105
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