
DDR von A-Z, Band 1975
Beamtenversorgung (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985
In der DDR besteht kein Beamtentum. Die Versorgung ehemaliger Beamter und Berufssoldaten wird von der Sozialversicherung durchgeführt. Voraussetzung für den Versorgungsanspruch ist, daß der Betroffene mindestens 5 Jahre lang als Beamter oder 10 Jahre als Berufsoffizier tätig war und arbeitsunfähig ist oder die Altersgrenze (bei Männern 65 Jahre, bei Frauen 60 Jahre) überschritten hat. Die Leistungen sind grundsätzlich gleich denen in der Sozialversicherung. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Renten; Altersversorgung.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 108