DDR von A-Z, Band 1975

Fonds der Volksvertretungen (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985


 

Hierbei handelt es sich um zusätzliche, am Jahresende über den planmäßigen Kassenbestand der örtlichen Volksvertretungen hinausgehende und in das nächste Haushaltsjahr übertragbare Haushaltsmittel. Der FdV. wird gebildet aus bestimmten Einsparungen bzw. aus Mehreinnahmen über die geplanten Einnahmen der örtlichen Haushalte. Für den FdV. sollen künftig nach Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden unterschiedliche Höchstsätze (in v. H. bezogen auf das Haushaltsvolumen) festgelegt werden. Hiermit soll verhindert werden, daß sich die örtlichen Staatsorgane in zu starkem Maße außerplanmäßige Mittel verschaffen.

 

Der FdV. darf verwendet werden zur Durchführung von Aufgaben im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes sowie zur Erschließung zusätzlicher Reserven. Außerhalb des Planes kann er für Maßnahmen (auch Investitionen) im Handel, in den örtlichen VEB, der Kommunalwirtschaft und den staatlichen Einrichtungen, soweit sie der besseren Versorgung der Bevölkerung dienen, eingesetzt werden.

 

Der FdV. wird getrennt von den Haushaltsmitteln des laufenden Jahres (Staatshaushalt) auf besonderen Bankkonten geführt und in der Regel mit 3 v. H. verzinst.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 315


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.