Industrie- und Handelsbank (IHB) (1975)
Siehe auch:
- Industrie- und Handelsbank der DDR (IHB): 1969
Mit Wirkung vom 1. 1. 1968 (GBl. II, S. 9) als Rechtsnachfolger der Deutschen Investitionsbank (DIB) unter Einbeziehung von Aufgaben der früheren Deutschen Notenbank gebildete Geschäftsbank für Industrie, Bauwesen, Handel und Verkehr. Für diese Wirtschaftsbereiche nimmt dieses Spezialinstitut des Bankwesens folgende Funktionen wahr: Kontoführung sowie Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs; Finanzierung des Wohnungsbaus; Durchführung der Bankkontrolle; Gewährung der Kredite sowie Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen; Ausreichung von Mitteln zur Finanzierung der Einlagen des Staates sowie Wahrnehmung der Funktion des staatlichen Gesellschafters in den Betrieben mit staatlicher Beteiligung (BSB); Durchführung des Staatshaushaltes, Führung des Schuldbuchs der DDR, des Zahlungsverkehrs für den Reiseverkehr sowie die Führung der Devisenausländerkonten im Auftrage der Staatsbank. Als Organ des Ministerrates sitzt ihre Zentraldirektion in Berlin (Ost), der die Bezirksdirektionen (Berliner Stadtkontor) sowie Industriebankfilialen für die Geschäftsbeziehungen zu den Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) und Kombinaten unterstehen. Die direkte Zusammenarbeit mit den Betrieben obliegt den Kreisfilialen. Der Präsident (Hans Taut) der nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden IHB wird vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen. Vizepräsident und Direktoren sind ihm für die Erfüllung ihrer Aufgaben persönlich verantworlich, ein Bankrat soll ihn in grundsätzlichen Fragen beraten. Mit Wirkung vom 1. 7. 1974 ist die IHB wieder Bestandteil der Staatsbank.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 413
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