Kandidat (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985
Auf Beschluß der 1. Parteikonferenz ist seit 1. 3. 1949 der Eintritt in die SED nur als K. möglich; Mindestalter für die Aufnahme: 18 Jahre. Die Mitgliedschaft allerdings wird von dem Tag gerechnet, an dem [S. 458]der K. von der Grundorganisation als Vollmitglied aufgenommen wurde. Das vom III. Parteitag (1950) angenommene Statut legte die K.-Zeit für Arbeiter mit 1 Jahr, für alle anderen mit 2 Jahren fest. Mit dem vom VI. Parteitag (1963) beschlossenen IV. Statut wurde eine einheitliche K.-Zeit von 1 Jahr eingeführt. K. haben die selben Pflichten wie Mitglieder; sie sollen sich darüber hinaus besonders in den Massenorganisationen und am Arbeitsplatz bewähren. Sie haben dagegen nicht das Recht, abzustimmen und dürfen keine Wahlfunktionen ausüben. Die ursprünglich im Statut als Parteistrafe vorgesehene Möglichkeit, Mitglieder, die ihre Pflichten der Partei gegenüber vernachlässigen, in den K.-Stand zurückzuversetzen, ist durch Beschluß des VII. Parteitages (1967) aufgehoben worden. Die Bezeichnung K. wird auch für nicht stimmberechtigte Mitglieder aller SED-Leitungen gebraucht. SED.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 457–458