
Mietermitverwaltung (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985
Hiermit werden die von der Nationalen Front ins Leben gerufenen verschiedenen Formen der Einbeziehung der Mieter in die Haus- und [S. 561]Wohnungsverwaltung des volkseigenen und genossenschaftlichen Wohnungswesens (Bau- und Wohnungswesen) bezeichnet. Die ausgeprägteste Form ist die Mietervollverwaltung, bei der eine oder mehrere Hausgemeinschaften weitgehende Verwaltungsaufgaben durchführen, wie z. B. Mietinkasso, Führen von Mietslisten, Kontrolle von Rechnungen, Rechnungszahlung, Durchführung einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das gesamte Haus. Häufiger ist die Mieterselbstverwaltung, bei der Hausgemeinschaften das von ihnen bewohnte Haus selbst pflegen — z. T. durch Selbsthilfeaktionen bezüglich notwendiger Reparaturarbeiten — und teilweise verwalten. Ein Teil der Mieteinnahmen fließt der Hausgemeinschaft zur Durchführung von Instandhaltungsarbeiten zu, die sie nach einem unter Beratung aller Mieter aufgestellten Plan ausführen bzw. ausführen lassen. Die Hausgemeinschaft übt überdies Einfluß auf vom Vermieter vorgesehene größere Instandsetzungsvorhaben aus.
Die M. dient als Funktion der Hausgemeinschaften nicht nur der pfleglichen Behandlung und Instandsetzung der Einrichtungen des Hauses sowie der besseren Einhaltung der Hausordnung, vielmehr sollen damit „sozialistische Lebensverhältnisse“ im Wohnbereich geschaffen werden, indem über eine gewisse gegenseitige Kontrolle der Mieter Auseinandersetzungen mit denjenigen Hausbewohnern herbeigeführt werden, die im Sinne der Vorstellungen der SED das Allgemeinwohl schädigen (z. B. durch ungerechtfertigtes Fernbleiben von der Arbeit, durch größere Hamsterkäufe).
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 560–561
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