
Ministerium der Finanzen (1975)
Siehe auch:
- Ministerium der Finanzen (MdF): 1985
Der Aufgabenbereich des MdF. ist in der DDR weiter gefaßt als in westlichen Ländern. Neben den traditionellen Funktionen, wie Ausarbeitung und Durchführung des Staatshaushaltsplanes, Vorbereitung der Finanzgesetzgebung und Durchführung der einschlägigen gesetzlichen Anordnungen hat es durch seine enge Verbindung zur Planungszentrale der Volkswirtschaft auch unmittelbare Lenkungs- und Kontrollfunktionen im Wirtschaftsablauf. So obliegt es dem Minister der Finanzen, die staatliche Finanzrevision gegenüber den volkseigenen Betrieben, Kombinaten und den Vereinigungen volkseigener Betriebe, den zentralen und örtlichen Staatsorganen und staatlichen Einrichtungen zu organisieren und Richtlinien für die Eigenerwirtschaftung der Mittel in der volkseigenen Wirtschaft auszuarbeiten. Das MdF. ist mitbeteiligt bei der Preisgestaltung z. B. durch Analysen über die Auswirkungen der Preise auf Staatshaushalt und Valuten, auf die Gewinnsituation der volkseigenen Wirtschaft, der Genossenschaften und der privaten Betriebe. Es wirkt mit bei der Aufstellung und Kontrolle des Investitionsfinanzierungsplanes, erarbeitet die Grundsätze zur Finanzierung des Wohnungsbaus, kontrolliert die staatliche Sach- und Personenversicherung, das Aufkommen und die Verwendung von Edelmetallen.
Die Vielfältigkeit der Aufgaben des MdF. bedingt eine enge Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission, dem Amt für Preise, der Staatsbank der DDR und anderen Finanzorganen. Das MdF. ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Es hat seinen Sitz in Berlin. Minister der Finanzen ist gegenwärtig Siegfried Böhm.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 564
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