DDR von A-Z, Band 1975

Sachversicherung (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985


 

Die S. ist ein Teil der Schadensversicherung, d. h. im Gegensatz zur Summenversicherung ist die Höhe der Versicherungsleistung von der Höhe des exakt nachzuweisenden Schadens abhängig. Die S. ist eine freiwillige Versicherung; sie umfaßt vor allem folgende Zweige: Feuer, Einbruch-Diebstahl, Hausrat und Glas, Leitungswasser- und Sturmschäden, Maschinen, Reisegepäck, Hagel, Waldbrand, lebende und Schlachttiere, Kraftfahrzeugkasko- und allgemeine Haftpflicht.

 

In der „Haushaltsversicherung“ können alle zu einem privaten Haushalt gehörenden Personen und Sachen gegen verschiedene Risiken (Einbruch-Diebstahl, Überschwemmung u. a.) versichert werden. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Versicherungssumme und der Zahl der versicherten Personen. Alleiniger Träger ist die Staatliche Versicherung der DDR.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 736


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.