Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich (1975)
Siehe auch:
Heute nicht mehr übliche Bezeichnung für zentrale staatliche Organe des Ministerrates, die als St. in bestimmten Querschnittsbereichen Aufgaben der Entscheidungsvorbereitung für den Ministerrat, der Koordination, Anleitung und Kontrolle wahrnehmen. Die St., z. B. das St. für Arbeit und Löhne, das St. für Berufsbildung und das St. für Körperkultur und Sport, werden von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der dem Ministerrat verantwortlich ist, ihm aber nicht als Mitglied angehört. Eine besondere Stellung nimmt das St. für Kirchenfragen ein, das der Dienstaufsicht des Ministeriums des Inneren untersteht. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie der Status eines St. werden in einer Verordnung des Ministerrates festgelegt. Bestimmte Institutionen, wie z. B. das Büro des Ministerrates oder Arbeitsgruppen, die von einem St. geleitet werden, haben damit noch nicht den Status eines St.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 832
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