
DDR von A-Z, Band 1975
Zusatzrentenversicherung, Freiwillige (FZR) (1975)
Siehe auch das Jahr 1979
Die Mitte 1968 eingeführte freiwillige Versicherung auf Zusatzrente ist zum 1. 3. 1971 zu einer neuen FZR umgestaltet worden. Sie ist Bestandteil der Sozialversicherung und inzwischen zu einer quasi-Pflichtversicherung geworden: vier Fünftel aller mehr als 600 Mark verdie[S. 974]nenden Berufstätigen der DDR sind inzwischen Mitglieder der FZR geworden, deren Leistungen (erhöhtes Krankengeld, Zusatzrente) von den Verwaltungen der Sozialversicherung des FDGB, den Betrieben und den Kreisdirektionen der Staatlichen Versicherung der DDR ausgezahlt werden. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Rentenversicherung, freiwillige.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 973–974