DDR von A-Z, Band 1975

Zusatzrentenversicherung, Freiwillige (FZR) (1975)

 

 

Siehe auch das Jahr 1979


 

Die Mitte 1968 eingeführte freiwillige Versicherung auf Zusatzrente ist zum 1. 3. 1971 zu einer neuen FZR umgestaltet worden. Sie ist Bestandteil der Sozialversicherung und inzwischen zu einer quasi-Pflichtversicherung geworden: vier Fünftel aller mehr als 600 Mark verdie[S. 974]nenden Berufstätigen der DDR sind inzwischen Mitglieder der FZR geworden, deren Leistungen (erhöhtes Krankengeld, Zusatzrente) von den Verwaltungen der Sozialversicherung des FDGB, den Betrieben und den Kreisdirektionen der Staatlichen Versicherung der DDR ausgezahlt werden. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Rentenversicherung, freiwillige.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 973–974


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.