DDR A-Z 1975
Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR (1975)
Siehe auch: Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR: 1979 Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR: 1985 Dieses Amt ist das für Atomsicherheit und Strahlenschutz zuständige Organ des Ministerrates; es hat seinen Sitz in Berlin (Ost) und wird gegenwär[S. 816]tig (1975) von Prof. Dr. Sitzlack geleitet. Zu den Aufgaben des Amtes gehören: 1. Erarbeitung von Grundsätzen zur Erreichung eines einheitlichen Schutzes der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung sowie des Schutzes von Arbeitern und Angestellten, die Strahlenbelastungen ausgesetzt sind. 2. Schutz sowohl der Umwelt als auch von Sachgütern vor radioaktiven Verunreinigungen sowie die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle. 3. Analyse internationaler Erkenntnisse auf dem Gebiet der Atomsicherheit, Durchführung eigener diesbezüglicher Forschungen sowie wissenschaftliche Zusammenarbeit auf diesem Gebiet mit anderen RGW-Staaten. 4. Gewährleistung der Atomsicherheit sowie Realisierung der auf Grund internationaler Kontrollverpflichtungen (vgl. Abkommen zwischen der Regierung der DDR und der internationalen Atomenergieorganisation über die Anwendung von Sicherheitskontrollen im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, GBl. II, 1972, Nr. 17, S. 181 ff.) notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit hinsichtlich spaltbarer Materialien. 5. Festlegung der in der DDR auf dem Gebiet der Atomsicherheit und des Strahlenschutzes verbindlichen Grenzwerte, Richtwerte und Normative sowie der normalerweise und in Katastrophenfällen anzuwendenden Maßnahmen. 6. Erteilung von Strahlenschutzgenehmigungen für den Verkehr mit radioaktiven Stoffen und den Betrieb von Kernanlagen sowie die Durchführung von Strahlenschutzbauartprüfungen und die Erteilung von Zulassungen für entsprechende Anlagen. 7. Kontrolle der Herstellung sowie des Importes radioaktiver Stoffe - wie Uran mit natürlicher Isotopenzusammensetzung, U-235, U-233, an U-235 oder U-233 angereichertes Uran, Thorium, Pu-239. 8. Begutachtung von Strahlenschäden, die Durchführung von strahlenschutzmedizinischen Untersuchungen an beruflich strahlenexponierten Personen sowie an Gruppen aus der Bevölkerung und die Durchführung von Analysen über die zivilisationsbedingte und natürliche Strahlenbelastung der Bevölkerung. 9. Ermittlung der Grundstrahlung sowie Kontrolle der Umwelt und der Nahrungsmittelketten auf natürliche und zivilisationsbedingte Radioaktivität. Vorgänger des StAAS. sind das 1957 errichtete Institut für Staubforschung und radioaktive Schwebstoffe sowie die 1959 gegründete Zentrale für radioaktive Rückstände und Abfälle. Aus diesen Instituten ging Anfang der 60er Jahre die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz der DDR hervor, die dann ihrerseits wiederum — nachdem die DDR den Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen unterzeichnet und damit im Zusammenhang mit der Internationalen Atomenergieorganisation einen Vertrag über nukleare Sicherheitskontrollen geschlossen hatte — im Jahre 1973 zum StAAS. umgewandelt wurde. In den Händen dieses Amtes liegt neben dem nuklearen Umweltschutz auch die Kontrolle von Kernmaterial. Bei dieser geht es sowohl um die Überwachung des Kernmaterialeinsatzes als auch um den Nachweis, daß Kernmaterial nicht für Kernwaffen oder andere Sprengvorrichtungen abgezweigt werden kann. (GBl. II, 1973, Nr. 43, S. 451 ff.). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 815–816 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Amt für BerufsbildungSiehe auch: Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR: 1979 Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR: 1985 Dieses Amt ist das für Atomsicherheit und Strahlenschutz zuständige Organ des Ministerrates; es hat seinen Sitz in Berlin (Ost) und wird gegenwär[S. 816]tig (1975) von Prof. Dr. Sitzlack geleitet. Zu den Aufgaben des Amtes gehören: 1. Erarbeitung von Grundsätzen zur Erreichung eines einheitlichen Schutzes der Bevölkerung vor ionisierender…
DDR A-Z 1975
Strafverfahren (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 1. Gesetzliche Grundlage. Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung (StPO) von 12. 1. 1968 (GBl. L S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die im Zuge der ersten Justizreform geschaffene StPO vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Die StPO regelt die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren der staatlichen Gerichte, des Staatsanwalts und der staatlichen Untersuchungsorgane. Auf Verfahren vor den gesellschaftlichen Gerichten und in Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) findet die StPO keine Anwendung. <2. Grundsatzbestimmungen.> Nach § 1 StPO dient das St. „der gerechten Anwendung des sozialistischen Strafrechts und damit dem Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers. Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird“. Mit dem St. sollen die Ursachen und Bedingungen von Straftaten beseitigt und neuen Straftaten vorgebeugt werden. Auf diese Weise soll das St. beitragen „zum Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung und ihres Staates und der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger vor Straftaten, zur Gestaltung der sozialistischen Beziehungen der Bürger zu ihrem Staat und im gesellschaftlichen Zusammenleben und zur Entwicklung der schöpferischen Kräfte des Menschen und der gesellschaftlichen Verhältnisse“ (§ 2 Abs. 3 StPO). In Übereinstimmung mit der Verfassung verpflichtet auch die StPO die Gerichte und die Strafverfolgungsorgane, die Grundrechte und die Würde des Menschen zu achten. Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, Unantastbarkeit der Person, Unverletzlichkeit des Eigentums, der Wohnung und des Post- und Femmeldegeheimnisses werden garantiert. Willkürliche und unangemessene Strafverfolgungshandlungen sollen, wie der Lehrkommentar zum Strafrecht der DDR ausführt (S. 51), unzulässig sein. Die ans diesen allgemeinen Grundsätzen abgeleitete Auffassung, daß Vemehmungsmethoden, die die Menschen[S. 849]würde verletzen, unzulässig sind, haben zur Abkehr von Foltermethoden geführt, die insbesondere der Staatssicherheitsdienst (Ministerium für Staatssicherheit) in den 50er Jahren praktiziert hat, Nach wie vor ist jedoch die Praxis des SSD von dem Ziel bestimmt, ein Geständnis des Beschuldigten zu erhalten. Die Methoden, ein Geständnis zu erzielen, sind vielseitig. Es wurden Dauerverhöre bis zur völligen Erschöpfung des Vernommenen ebenso festgestellt wie Versprechungen für vorzeitige Haftentlassung oder Zusagen, von Repressalien gegen Familienangehörige absehen zu wollen. Eine Schutzvorschrift wie im Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 136 a StPO) — „verbotene Vernehmungsmethoden“ — gibt es in der DDR nicht. Ausdrücklich hervorgehoben sind in den Grundsatzbestimmungen der StPO die richterliche Unabhängigkeit, das Rechtsprechungsmonopol der Gerichte, das Verbot doppelter Bestrafung („ne bis in idem“), das Recht auf Verteidigung (Verteidiger) und das Prinzip der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, von dem nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen abgewichen werden darf. Unter Berufung auf eine Gefährdung der Sicherheit des Staates oder auf „die Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen“ (§ 211 Abs. 3 StPO) ist allerdings der Ausschluß der Öffentlichkeit ziemlich leicht zu erreichen. Nicht öffentlich werden St. gegen ehemalige Volkspolizisten und Armeeangehörige sowie solche politische St. verhandelt, in denen der Angeklagte trotz aller Bemühungen nicht zu einem Geständnis gebracht wurde und die Zeugenaussagen oder sonstigen Beweismittel wenig überzeugend sind. Wenn aber von einem St. eine besondere erzieherische Wirkung erwartet wird, dann sollen die Gerichte die Verhandlungen unmittelbar in Betrieben, Genossenschaften pp. zu einer Tageszeit durchführen, die es den Werktätigen ermöglicht, daran teilzunehmen. In Schauprozessen wird die Öffentlichkeit häufig dadurch beeinträchtigt, daß nur ein bestimmter und speziell ausgesuchter Kreis von Zuhörern zugelassen wird. Am St. kann auch der durch eine Straftat Geschädigte mitwirken. Er ist berechtigt, Schadensersatzanträge geltend zu machen, Beweisanträge zu stellen und Beschwerde in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen einzulegen. In St. gegen Jugendliche gelten keine besonderen Grundsätze; es soll aber auf die entwicklungsbedingten Besonderheiten der Beschuldigten Rücksicht genommen und eng mit den Organen der Jugendhilfe zusammengearbeitet werden. Die Eltern und anderen Erziehungsberechtigten sowie die Schule, der Lehrbetrieb, die Jugendorganisation und sonstige gesellschaftliche Kräfte sind am Verfahren zu beteiligen. 3. Das Ermittlungsverfahren. Das St. gliedert sich in das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren. Das Ermittlungsverfahren wird unter Leitung der Staatsanwaltschaft von den staatlichen Untersuchungsorganen (UOrg) durchgeführt. Dies sind die Kriminalpolizei, der Staatssicherheitsdienst und die zuständigen Dienststellen der Zollverwaltung (bei Zoll- und Devisenvergehen). Die UOrg haben die Befugnis, durch schriftlich begründete Verfügung ihres Leiters die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens anzuordnen und dieses Verfahren durchzuführen. Von ihrer Weisungsbefugnis macht die Staatsanwaltschaft in der Praxis gegenüber dem Staatssicherheitsdienst keinen Gebrauch. Der Leiter eines UOrg ist auch befugt, das Ermittlungsverfahren selbständig einzustellen (§§ 141, 143 StPO) oder an ein gesellschaftliches Gericht zu übergeben (§ 142 StPO). Erfolgt das nicht, so hat das UOrg die Akten dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammenfaßt, zu übergeben. Alle Ermittlungsverfahren sollen innerhalb einer Frist von höchstens 3 Monaten abgeschlossen sein. Überschreitungen dieser Höchstfrist bedürfen der Genehmigung des Bezirksstaatsanwalts, die in der Regel erteilt wird. Bereits im Ermittlungsverfahren ist den Betriebsleitungen, Dienststellen oder gesellschaftlichen Einrichtungen Mitteilung zu machen, wenn gegen einen Mitarbeiter des Betriebes pp. der Verdacht einer Straftat besteht. Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren sind Untersuchung, Beschlagnahme, vorläufige Festnahme und Verhaftung (Untersuchungshaft). Obwohl § 121 StPO vorschreibt, daß jede Beschlagnahme einer richterlichen Bestätigung bedarf, wird diese in der Mehrzahl der Fälle nicht eingeholt, vor allem dann nicht, wenn die Beschlagnahme von der Zollverwaltung vorgenommen wird, die das Recht zur selbständigen Anordnung von Beschlagnahmen hat. Die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft sind, daß gegen den Beschuldigten dringende Verdachtsgründe vorliegen und daß Fluchtverdacht, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr gegeben sind, daß ein Verbrechen (Strafrecht) den Gegenstand des Verfahrens bildet, oder daß bei einem schweren fahrlässigen Vergehen der Ausspruch einer Freiheitsstrafe von über 2 Jahren zu erwarten ist. Untersuchungshaft kann schließlich auch dann verhängt werden, wenn die den Gegenstand des Verfahrens bildende Tat mit Haftstrafe (Strafensystem) bedroht ist. Bei „Verbrechen“ im Sinne des StGB bedarf es also zur Anordnung der Untersuchungshaft keines zusätzlichen Fluchtverdachts, keiner Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr. Das trifft mithin zu bei Aggressionsverbrechen, Staatsverbrechen, vorsätzlichen Straftaten gegen das Leben und bei anderen Straftaten, wenn entweder mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder mehr als 2 Jahre Freiheitsstrafe erwartet werden. Gegen einen richterlichen Haftbefehl ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, aber nur ein einziges Mal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls. Eine weitere Beschwerde gibt es nicht. Ein formales Haftprüfungsverfahren kennt das DDR-Strafprozeßrecht gleichfalls nicht. § 131 StPO beschränkt sich auf die allgemeine Klausel: „Der Staatsanwalt und nach Einreichung der Anklageschrift auch das Gericht haben jederzeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft noch vorliegen. Das Ergebnis ist zum Zwecke der Nachprüfung aktenkundig zu machen“. § 130 StPO schreibt vor, daß dem Verhafteten nur die Beschränkungen auferlegt werden dürfen, [S. 850]die der Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Anstalt oder die Sicherheit erfordern. Trotzdem ist vor allem im politischen St. das Recht des in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten, zusätzlich Lebensmittel zu erhalten, Bücher und Zeitschriften zu lesen, zu schreiben und Besuche zu empfangen, in der Praxis so starken Einschränkungen unterworfen, daß es als nicht bestehend angesehen werden kann. Der Untersuchungsgefangene befindet sich in einer fast totalen Isolierung von der Außenwelt, z. T. auch von Mitgefangenen. Erheblichen Einschränkungen unterliegt der Untersuchungsgefangene auch im brieflichen oder persönlichen Verkehr mit seinem Verteidiger. Als Beweismittel werden von der StPO für zulässig erklärt: Zeugenaussagen und Aussagen sachverständiger Zeugen, Sachverständigengutachten, Aussagen von Beschuldigten und Angeklagten, Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Beweismittel sind auch die Aussagen von „Vertretern der Kollektive“ (s. u. Ziff. 5), soweit sie die Mitteilung von Tatsachen zum Inhalt haben. Unter Beweisgegenständen sind Sachen zu verstehen, „die durch ihre Beschaffenheit und Eigenart oder ihre Beziehung zu der Handlung, die Gegenstand der Untersuchung ist, Aufschluß über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen sowie den Beschuldigten oder den Angeklagten geben“ (§ 49 Abs. 1). Aufzeichnungen sind „Schriftstücke oder in anderer Form fixierte Mitteilungen, deren Inhalt für die Aufklärung der Handlungen, deren Ursachen und Bedingungen und der Person des Beschuldigten oder des Angeklagten von Bedeutung sind“ (§ 49 Abs. 2). Mit dieser Definition soll den Erfordernissen der modernen Technik Rechnung getragen werden, so daß also auch Tonbandaufzeichnungen zu den Beweismitteln zählen. Ehegatten und Geschwister des Beschuldigten oder Angeklagten und Personen, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder unter Annahme an Kindes Statt verbunden sind, sind zur Verweigerung der Zeugenaussage ebenso berechtigt wie Geistliche, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Apotheker und Hebammen über das, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes oder ihrer Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist. Der Kreis der zur Aussageverweigerung berechtigten Personen ist kleiner als nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Ausnahme für Geistliche besteht das Aussageverweigerungsrecht für den gesamten Personenkreis nicht, soweit nach dem Strafgesetz eine Pflicht zur Anzeige besteht. Das ist u. a. nach § 225 StGB bei allen Staatsverbrechen der Fall. Sachverständige, die bei staatlichen Einrichtungen angefordert werden sollen, können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Der Beschuldigte ist zu der gegen ihn erhobenen Beschuldigung zu vernehmen. Ein Recht, jede Äußerung zur Beschuldigung abzulehnen oder schon vor seiner Vernehmung einen zu wählenden Verteidiger zu befragen, gewährt die StPO nicht. Das Ermittlungsverfahren schließt mit der Einstellung des Verfahrens, der Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht, der vorläufigen Einstellung des Verfahrens oder der Übergabe des Verfahrens an den Staatsanwalt. Der Staatsanwalt fällt seinen Entschluß nach Prüfung des vom Untersuchungsorgan vorgelegten Schlußberichts (ein „Schlußgehör“ im Sinne von §~109b StPO der Bundesrepublik Deutschland gibt es nicht). Er kann folgende Entscheidungen treffen: Einstellung, vorläufige Einstellung, Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht, Rückgabe an das Untersuchungsorgan (mit bestimmten Weisungen), Erhebung der Anklage, Beantragung eines Strafbefehls. 4. Das Gerichtsverfahren. In den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte ist die in der NS-Zeit aufgenommene Bestimmung enthalten, daß auch das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte oder Angeklagte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§~170 Abs.~3). Hierdurch ist es dem Untersuchungsorgan möglich, die gerichtliche Zuständigkeit durch Begründung eines entsprechenden Verwahrungsortes eines inhaftierten Beschuldigten zu bestimmen. Das Gericht beschließt über die Eröffnung oder die Nichteröffnung des Hauptverfahrens unter Mitwirkung der Schöffen. Es kann auch die vorläufige oder endgültige Einstellung des Verfahrens, die Rückgabe an den Staatsanwalt sowie die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht beschließen. Die gerichtliche Voruntersuchung kennt das St. der DDR nicht. Die Anklageschrift und der Eröffnungsbeschluß müssen dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt werden. Bei Gefährdung der Staatssicherheit oder bei Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen wird die Anklageschrift nicht zugestellt, sondern dem (dann in der Regel inhaftierten) Angeklagten nur zur Kenntnis gebracht (§~203 Abs.~3). In der Hauptverhandlung soll das Gericht „die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in belastender und entlastender Hinsicht allseitig und unvoreingenommen“ feststellen (§~222). Der Angeklagte ist zu vernehmen. Eine Bestimmung des Inhalts, daß es dem Angeklagten freisteht, sich zu der Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§~243 Abs.~4 StPO der Bundesrepublik Deutschland), ist in der StPO/DDR nicht enthalten; der Angeklagte ist zur Aussage verpflichtet. Aussagen des Angeklagten, die in einem richterlichen, staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können durch Verlesung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden. Für die Vernehmung der Zeugen gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme vor dem erkennenden Gericht, der nur bestimmte Ausnahmen für eine Verlesung von früheren Vernehmungsprotokollen zuläßt. Am Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt, der gesellschaftliche Ankläger, der gesellschaftliche Verteidiger, der Angeklagte oder sein Verteidiger das Wort zu ihren Ausführungen und Anträgen. Dem Angeklagten gebührt das letzte Wort. Die Hauptverhandlung schließt mit dem Urteil oder mit einem auf Einstellung oder vorläufige Einstellung lau[S. 851]tenden Beschluß. Bei einem auf Freispruch lautenden Urteil sind Formulierungen, welche die Unschuld des Freigesprochenen in Zweifel ziehen (Freispruch „mangels Beweises“ oder „mangels ausreichenden Beweisen“), unzulässig. Nicht auf Freisprechung, sondern auf Einstellung des Verfahrens durch Beschluß ist zu erkennen, wenn Voraussetzungen für die Strafverfolgung fehlen, jugendliche Angeklagte eine mangelnde Entwicklungsreife aufweisen oder der Angeklagte zurechnungsunfähig ist. Das Urteil des Gerichts ist während der Beratung schriftlich zu begründen, von allen Richtern (auch den Schöffen) zu unterschreiben und öffentlich „Im Namen des Volkes“ zu verkünden. Die gesetzliche Regelung über die Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende geht recht weit. Jedes Verfahren gegen einen Abwesenden oder Flüchtigen kann durchgeführt werden. Als flüchtig gilt, wer sich dem Gerichtsverfahren dadurch entzieht, daß er sich außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt. Diese Bestimmungen über die Durchführung der Hauptverhandlung gegen Flüchtige finden auch auf Personen Anwendung, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden und die sich außerhalb der DDR aufhalten (§~262). 5. Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte. An der Auseinandersetzung mit einem straffällig gewordenen Bürger soll sich nicht nur das Gericht, sondern auch die Gesellschaft beteiligen. Die StPO bestimmt in §~4, daß die „Bürger in Verwirklichung ihres grundlegenden Rechts auf Mitgestaltung aller staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten aktiv und unmittelbar an der Durchführung des Strafverfahrens“ teilnehmen. Als Formen der Mitwirkung werden erwähnt: Schöffen (Rechtswesen), Vertreter der Kollektive, gesellschaftliche Ankläger, gesellschaftliche Verteidiger und Übernahme von Bürgschaften. Bereits der Rechtspflege-Erlaß des Staatsrats vom 4. 4. 1963 hatte angeordnet, daß die Gerichte in St. Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen zur Teilnahme an der Hauptverhandlung laden sollen. Nach §~53 StPO haben Vertreter der Kollektive (VdK) zur allseitigen Aufklärung der Straftaten, ihrer Ursachen und Bedingungen und der Persönlichkeit des Angeklagten im St. mitzuwirken. Als VdK können Personen von einem Kollektiv aus dem Arbeits- und Lebensbereich des Beschuldigten oder Angeklagten beauftragt werden. Neben dem Vertreter des Arbeitskollektivs kann ein Vertreter aus dem Wohngebietskollektiv, aus einer gesellschaftlichen Organisation oder aus der Interessenssphäre des Beschuldigten, z. B. Sportgemeinschaft, benannt werden. Der VdK soll dem Gericht die Meinung des Kollektivs zur Straftat, zu ihren Ursachen und begünstigenden Umständen und den vorhandenen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung darlegen. Er soll auch die Person des Angeklagten, insbesondere dessen Arbeitsmoral und seine Arbeitsleistungen, einschätzen (OG Richtlinie Nr. 22 vom 14. 12. 1966-GBl. II, 1967, S. 17). Der VdK hat im Unterschied zu den Zeugen das Recht auf ununterbrochene Anwesenheit in der Hauptverhandlung (§~221 StPO) und darf auch nach seiner Vernehmung bis zum Schluß der Beweisaufnahme zu allen bedeutenden Fragen Stellung nehmen (§~227 StPO). Anträge zur Schuld- und Straffrage darf er aber nicht stellen. Neben den VdK oder an dessen Stelle kann ein gesellschaftlicher Ankläger (GA) oder gesellschaftlicher Verteidiger (GV) treten. Als GA oder GV können Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, Vertreter der Gewerkschaften, der ehrenamtlichen Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie sozialistischer Kollektive in der Hauptverhandlung mitwirken. Voraussetzung ist, daß sie von ihrem Kollektiv einen entsprechenden Auftrag haben und vom Gericht durch Beschluß zugelassen werden. Der ablehnende oder zulassende Beschluß, an dem auch die Schöffen mitwirken müssen, unterliegt nicht der Beschwerde (§~197). Die GA und GV haben in der Hauptverhandlung eine andere Stellung als die Vertreter der Kollektive. Ihre Darlegungen sind keine Beweismittel. Sie sollen dem Gericht die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten vortragen. Sie können Beweisanträge stellen und ihre Ansicht über die Bestrafung und das Strafmaß darlegen (§~54 Abs. 2). Das Gericht hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und in seiner Entscheidung zu ihren Vorbringen, Anträgen und Vorschlägen Stellung zu nehmen. Ein GA soll insbesondere dann beauftragt werden, wenn der Verdacht einer schwerwiegenden, die sozialistische Gesetzlichkeit im besonderen Maße verletzenden Straftat besteht und dadurch oder auch durch den Verdacht einer weniger schwerwiegenden Straftat besondere Empörung in der Öffentlichkeit oder im betreffenden Kollektiv hervorgerufen wurde. Ein GV soll beauftragt werden, wenn nach der Auffassung des Kollektivs oder gesellschaftlichen Organs unter Berücksichtigung der Schwere des bestehenden Tatverdachts und des bisherigen Verhaltens des Beschuldigten oder des Angeklagten eine Strafe ohne Freiheitsentzug oder der Verzicht auf eine Strafe möglich erscheinen. GA oder GV sind zur Hauptverhandlung zu laden, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß sind ihnen jedoch nicht zu übersenden. Sie haben das Recht, nach ihrer Zulassung Einsicht in die Akten zu nehmen. Sie sind in der Hauptverhandlung vorzustellen und im Urteilsrubrum aufzuführen. In einem Strafverfahren kann sowohl ein GA als auch ein GV auftreten, die jedoch nicht vom selben Kollektiv oder Organ beauftragt sein dürfen. Dem Staatsanwalt, dem Angeklagten und seinem Verteidiger ist mitzuteilen, wer als GA oder GV zugelassen wurde. Begründete Einwendungen gegen die Person des Zugelassenen soll der Angeklagte dem Gericht unverzüglich zur Kenntnis bringen. Ob in diesem Falle, wie dies noch die Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. II, 1967, S. 17) vorschrieb, das Gericht den Zulassungsbeschluß aufheben muß, wenn das Kollektiv keinen anderen GA oder GV beauftragt, geht aus der StPO nicht eindeutig hervor. 6. Rechtsmittel. Rechtsmittel sind die Berufung des An[S. 852]geklagten, der Protest der Staatsanwaltschaft und die Beschwerde. Die Einlegungsfrist beträgt eine Woche nach Verkündigung der angefochtenen Entscheidung. Eine Begründung für das eingelegte Rechtsmittel ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Berufung und Protest sollen aber begründet werden. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Rechtsmittelgericht ohne Hauptverhandlung durch einstimmigen Beschluß als „offensichtlich unbegründet“ verworfen werden, während über den form- und fristgerecht eingelegten Protest der Staatsanwaltschaft immer verhandelt werden muß. Eine im Entwurf zur StPO insoweit zunächst vorgesehene Gleichbehandlung von Berufung und Protest wurde bei der endgültigen Fassung des Gesetzes wieder fallengelassen, so daß es also bei dieser dem St.-Recht der Bundesrepublik unbekannten Beschlußverwerfung des Rechtsmittels bei der Besserstellung der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Angeklagten verblieben ist. Ein Rechtsmittel gegen zweitinstanzliche Entscheidungen, wie etwa die „Revision“, gibt es nicht. Die Beschwerde ist zulässig gegen alle von den Gerichten in erster Instanz erlassenen Beschlüsse, sofern diese nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzogen sind. Durch Einlegung der Beschwerde wird die Durchführung des angefochtenen Beschlusses nicht gehemmt. Eine „weitere Beschwerde“ gibt es nicht. Rechtskräftige Urteile können durch die in der Praxis kaum vorkommende Wiederaufnahme des Verfahrens angefochten werden, deren Einleitung aber nur durch den Staatsanwalt erfolgen kann. Ein bedeutsames Institut für die Beseitigung von rechtskräftigen Entscheidungen, die nicht der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechen, ist die Kassation. 7. Kosten. Gerichtskosten für die Durchführung eines St. werden nicht erhoben. Der Verurteilte hat lediglich die Auslagen des Verfahrens zu tragen. Das sind „die Kosten, die dem Staatshaushalt während der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens für die Entschädigung von Zeugen, Vertretern der Kollektive, Sachverständigen und Pflichtverteidigern, für Post-, Fernsprech- und Telegrammgebühren sowie für ähnliche Zwecke oder für die Veröffentlichung der Entscheidung entstehen, wenn diese Auslagen 3~Mark übersteigen“ (§~362 StPO). Die weiteren Aufwendungen der Untersuchungsorgane und der Staatsanwaltschaft gehören nicht zu diesen Auslagen. Verurteilten, die nicht Bürger der DDR sind und in der DDR keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, können auch die weiteren durch die Strafverfolgung, die Untersuchungshaft und den Strafvollzug entstandenen Kosten auferlegt werden (§~364 Abs. 4 StPO). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 848–852 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollstreckungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 1. Gesetzliche Grundlage. Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung (StPO) von 12. 1. 1968 (GBl. L S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die im Zuge der ersten Justizreform geschaffene StPO vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Die StPO regelt die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren der staatlichen Gerichte, des Staatsanwalts und der staatlichen Untersuchungsorgane. Auf Verfahren vor…
DDR A-Z 1975
Grenze (1975)
Siehe auch: Grenze: 1979 Grenze, Innerdeutsche: 1985 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1 346 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden Landes- und Provinzgrenzen: Von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, entlang den Westgrenzen Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Südgrenze Thüringens sowie der Südgrenze Sachsens bis zur deutsch-tschechoslowakischen G. ostwärts von Hof. Auf der Seite der DDR sind an der G. umfangreiche Sperranlagen errichtet, die aus mehrfachem Stacheldraht, Minen, Gräben, Stolperdrähten, optischen und elektrischen Warnanlagen, Schußanlagen, Wachtürmen, Erdbunkern, Beobachtungsständen, Lichtsperren und Hunde-Laufanlagen bestehen. Zur Überwachung dieser Anlagen und zur Kontrolle der G. ist das „Kommando Grenze“ der Nationalen Volksarmee (NVA) eingesetzt. Es wird dabei unterstützt durch freiwillige Helfer (Grenztruppenhelfer), die Befugnisse wie Hilfspolizisten besitzen (Verordnung über die Zulassung und Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei und der Grenztruppen der NVA vom 16. 3. 1964, GBl. II, S. 241). Jenseits der G. erstreckt sich das G.-Gebiet (früher: Sperrgebiet). Das G.-Gebiet unterliegt einer besonderen Ordnung, die im einzelnen in der Anordnung über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorial-Gewässern der Deutschen Demokratischen Republik — Grenzordnung — vom 15. 6. 1972 (GBl. II, S. 493) niedergelegt ist. Das G.-Gebiet besteht aus einem Schutzstreifen und der Sperrzone, für die eine räumliche Tiefe nicht mehr vorgeschrieben ist. (Bisher war bestimmt, daß der Schutzstreifen etwa 500 Meter und die Sperrzone etwa 5 km tief ist; entlang der G. zu Berlin [West] war die Tiefe des Schutzstreifens bisher auf etwa 100 Meter und innerhalb des Bezirkes Potsdam auf etwa 500 Meter festgelegt.) Als Folge hiervon ist das G.-Gebiet in der Zwischenzeit räumlich eingeengt worden, so daß viele Ortschaften, die bisher im G.-Gebiet lagen, heute nicht mehr dazu gehören. Dadurch wurden Besuche von Westdeutschen, West-Berlinern und Bewohnern der DDR bei Verwandten möglich in Gebieten, die früher zum Sperrgebiet gehörten und nicht betreten werden konnten. Personen, die in dem G.-Gebiet wohnen oder sich dort vorübergehend aufhalten, sind besonders einschränkenden Genehmigungs-, Registrier-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen unterworfen. Angehörige der NVA sind befugt, unter bestimmten Voraussetzungen Personen und Sachen im G.-Gebiet zu durchsuchen, Grundstücke und Räume zu betreten, Personen in Gewahrsam zu nehmen, bei Widerstand „körperliche Einwirkungen“ vorzunehmen und nach den entsprechenden militärischen Bestimmungen der NVA die Schußwaffe anzuwenden (bis Juli 1974 wurden im Bereich der G. 104 Todesfälle im Zusammenhang mit Gewaltakten von DDR-Grenzorganen registriert). Der Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ist lediglich über die aus der folgenden Übersicht ersichtlichen Übergänge möglich. An der Ostseeküste der DDR ist die G. die Linie, die die [S. 387]Territorial-Gewässer vom offenen Meer trennt (Seegrenze). In der Anlage 1 der G.-Ordnung vom 15. 7. 1972 ist die Grundlinie der Territorial-Gewässer der DDR beschrieben, die den Ausgangspunkt für die Bemessung der Dreimeilenzone und die seewärtige Begrenzung der inneren Gewässer der DDR darstellt. Die Grundlinie, von der aus die Breite der Territorial-Gewässer bestimmt wird, ist dort entsprechend den geographischen Besonderheiten der Küste nach dem Verlauf der Küstenlinie und dem Prinzip der begradigten Grundlinie festgelegt. Entlang der Küste der DDR besteht das G.-Gebiet aus dem Schutzstreifen und der G.-Zone einschließlich der inneren Seegewässer. Die G.-Zone umfaßt ein Gebiet von etwa 5 km Tiefe. Das Vermieten von Zimmern und Schlafstellen sowie das Zelten in der G.-Zone bedarf besonderer Genehmigungen. Die Küstengewässer der DDR dürfen von Fahrzeugen der Küstenfischerei, des Rettungsdienstes sowie von Sportbooten nur mit besonderer Genehmigung befahren werden. Der Aufenthalt und das Ankern ausländischer Handelsschiffe, Fischerei- und Sportfahrzeuge in den Territorial-Gewässern, den inneren Seegewässern und den festgelegten Seewasserstraßen der DDR ist nur gestattet, wenn dies im Rahmen der normalen Schiffahrt üblich oder aus Gründen unabwendbarer Gewalt oder Not erforderlich ist. Das Einlaufen in die Häfen der DDR darf nur auf den Ansteuerungen und den festgelegten Schiffahrtswegen erfolgen. Die Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR haben umfangreiche Befugnisse gegenüber ausländischen Schiffen zur Durchsetzung der Sicherheitsinteressen der DDR. Im Zusatz-Protokoll zum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sind die Regierungen beider Staaten übereingekommen, eine Kommission (Grenzkommission) zu bilden, die folgende zwei Aufgaben hat: [S. 388]1. die Markierung der zwischen den beiden Staaten bestehenden G. zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu erneuern oder zu ergänzen, sowie die erforderliche Dokumentation über den G.-Verlauf (G.-Karte und G.-Beschreibung) zu erarbeiten; 2. zur Regelung sonstiger mit dem G.-Verlauf in Zusammenhang stehender Probleme (z. B. der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung) beizutragen. Auf Vorschlag der Grenzkommission würden am 20. 9. 1973 zwei Vereinbarungen zwischen den Regierungen beider Staaten unterzeichnet, und zwar die Vereinbarung über Grundsätze zur Schadenbekämpfung und die Vereinbarungen über Grundsätze zur Instandhaltung und zum Ausbau der G.-Gewässer sowie der dazu gehörenden wasserwirtschaftlichen Anlagen. In einem Protokoll-Vermerk über den Verlauf der Grenze zwischen dem Küstenmeer der Bundesrepublik Deutschland und dem Küstenmeer der Deutschen Demokratischen Republik, der am 29. 6. 1974 unterschrieben wurde, wird der Verlauf der Grenze zwischen den Küstenmeeren in der Lübecker Bucht festgestellt (am süd-ostwärtigen Rand des Schiffahrtsweges 3; der Schiffahrtsweg 3 liegt außerhalb des Küstenmeeres der DDR. Die G.-Feststellung entspricht britischen Anweisungen bezüglich des Schiffahrtsweges. Im Zusammenhang damit wurde eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Fischfang in einem Teil der Territorial-Gewässer der Deutschen Demokratischen Republik in der Lübecker Bucht unterzeichnet, die die Ausübung des Fischfanges durch die Lübecker Stadtfischer in dem westlichsten Teil des Küstenmeeres der DDR rechtlich sichert, in dem die Stadtfischer den Fischfang seit alters her ausgeübt haben. Deutschlandpolitik der SED; Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 386–388 Grabweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrenzgängerSiehe auch: Grenze: 1979 Grenze, Innerdeutsche: 1985 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1 346 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend…
DDR A-Z 1975
Markt und Marktforschung (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Markt Ein M. im Sinn der Verkehrswirtschaften westlicher Industrieländer existiert nicht. Teilmärkten ähnelnde Verhältnisse herrschen in begrenztem Umfang in den Bereichen der Konsumtion, der Arbeitsplatzwahl sowie des Ex- und Imports. An die Stelle des Wettbewerbs-M. als eines mehrstufigen Systems von weitgehend autonomen Entscheidungsträgern (Wirtschaftseinheiten, Verbände, Gebietskörperschaften) trat in der DDR die zentrale staatliche Wirtschaftsplanung, an der die wirtschaftsleitenden Organisationen und die Wirtschaftseinheiten nur vorbereitend und konkretisierend mitwirken. Ihre hauptsächliche Funktion ist die Realisierung der extern gefällten Planentscheidungen über Produktion, Investition und Konsumtion sowie Beschäftigung und Kapitalbildung. Wenn dennoch in der DDR die Bezeichnung „Sozialistischer M.“ verwendet wird, so wird damit nur noch zum Ausdruck gebracht, daß auch in der „Sozialistischen Planwirtschaft“ Rohstoffe, Zwischenprodukte, Fertigerzeugnisse und Dienstleistungen zwischen Produzenten, Verwendern und Konsumenten in einem institutionell abgegrenzten Bereich ausgetauscht werden. Der Austausch der Waren ist Teil der gesamt- und einzelwirtschaftlichen Planung und wird zu den staatlich festgesetzten Preisen abgerechnet. Die Austauschprozesse sind gesetzlich geregelte Kauf- und Verkaufsbeziehungen zwischen Betrieben und staatlichen Einrichtungen aller Wirtschaftsbereiche auf der Grundlage von Plänen und in der Form von Wirtschaftsverträgen. Institutionell umfaßt der sozialistische M. neben den Absatzorganisationen der Fertigungsbetriebe und den Außenhandelsbetrieben vor allem den staatlichen und genossenschaftlichen Binnenhandel sowie den Kommissionshandel. Bezeichnungen wie „geplanter M.“ und „organisierter M.“ weisen darauf hin, daß das Koordinationsprinzip der zentralen Planung auch im Handel herrschen soll. Durch direkte staatliche Planung und Leitung soll das Auftreten „spontaner M.-Kräfte“ verhindert werden. Da jedoch die privaten Haushalte in der DDR über die Verwendung der Einkommen für Konsumtion und/oder Sparen im Rahmen der geplanten Angebote an Konsumgütern, Dienstleistungen und Sparmöglichkeiten selbständig entscheiden können und sich exakte Informationen über das zukünftige Konsumverhalten der privaten Haushalte nicht erheben lassen, stimmen geplantes Angebot und tatsächliche Nachfrage häufig nicht überein. Die Nichtübereinstimmung von Angebot und Nachfrage hatte allerdings bisher nur bedingt korrigierende Auswirkungen auf die Produktionsentscheidungen der folgenden Planperiode, da die Waren bei insgesamt noch knappem Warenangebot ohnehin abgesetzt werden konnten („Verkäufer-M.“). Erst bei der Anhebung des Versorgungsniveaus und einer weiteren Differenzierung des Angebots an Konsumgütern und Dienstleistungen, wie sie die Wirtschaftspolitik seit dem VIII. Parteitag der SED [S. 544]im Juni 1971 anstrebt, erhalten die Fragen der Absatzwirtschaft auf dem Binnen-M. generell mehr Bedeutung. Die Sortimente sollen nunmehr in qualitativer und quantitativer Hinsicht in einem höheren Maße dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, als es in der Vergangenheit der Fall war. Von der zentralen Planung wird erwartet, daß sie mehr als bisher „gesellschaftliche Bedürfnisse“ und auch den privaten Bedarf als Ausgangspunkt wählt und flexibel auf Bedarfsschwankungen reagiert, ohne das Prinzip langfristig stabiler, d. h. einheitlich und auf Dauer festgelegter Verbraucherpreise zu verlassen. Die Ergebnisse von Bedarfsuntersuchungen und -einschätzungen sollen zukünftig mehr Einfluß auf die Planentscheidungen gewinnen („Bedarfsforschung als untrennbarer Bestandteil der Planung und Bilanzierung“). Dies gilt besonders für die Positionen des „Zentralen Versorgungsplanes“, der die wichtigsten Konsumgüter enthält. Um Anpassungen der Produktion an den sich ständig wandelnden Bedarf auch bei laufender Plandurchführung zu ermöglichen, wird die Planrealisierung mit Kennziffertoleranzen für einen Teil der Lieferungen experimentell erprobt. Seit 1974 ist es ferner der Industrie und dem Handel bei 20 v. H. der Positionen des Zentralen Versorgungsplanes gestattet, zu Beginn der Planperiode lediglich Liefergrundverträge abzuschließen, die erst während der Planrealisierung durch spezifizierte Wirtschaftsverträge ersetzt werden. Solche aktuelle Bedarfsschwankungen berücksichtigenden Wirtschaftsverträge müssen jeweils bis Ende Februar für das erste Planhalbjahr und bis Ende August für das zweite Planhalbjahr abgeschlossen werden. Einer stärkeren Bedarfsorientierung des Angebots auf dem Binnen-M. steht bisher entgegen, daß neben einer Reihe praktischer Schwierigkeiten - wie z. B. dem Mangel an ausgebildeten M.- und Bedarfsforschern - die grundlegenden Kategorien wie „gesellschaftliche Bedürfnisse“, „absolutes und perspektivisches Bedürfnis“, „Bedarf“, bisher wirtschaftswissenschaftlich nur vorläufig und noch unzureichend untersucht und geklärt wurden, so daß Industrie und Handel in der Wirtschaftspraxis von unterschiedlichen Begriffsinterpretationen ausgehen, oder sogar ihre praktische Bedeutung für Produktionsentscheidungen generell leugnen. In der Außenwirtschaft waren bereits Mitte der 60er Jahre die Instrumente, die eine bedarfsgerechte Produktion sichern, ausgebaut worden. Hierzu zählen eine intensivierte M.-Forschung und -Werbung, die Bildung eigener und zentralisierter Absatzorganisationen bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe und Kombinate sowie der Zusammenschluß von Warengruppen zu Handelsmarken. II. Marktproduktion der Landwirtschaft Als landwirtschaftliche M.-Produktion wird der über den „Sozialistischen M.“ laufende Teil der landwirtschaftlichen Produktion verstanden. Sie umfaßt alle pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse, die zur Versorgung der Bevölkerung an staatliche Erfassungs- und Aufkaufsstellen oder an Betriebe der Verarbeitungsindustrie oder des Handels verkauft werden (staatliches Aufkommen der Landwirtschaft). Zur M.-Produktion zählen weiterhin die Verkäufe an Saat- und Pflanzgut, Futtermitteln, Zucht- und Nutzvieh sowie die Direktverkäufe an den Einzelhandel, nicht dagegen der Eigenverbrauch der Landwirtschaftsbetriebe und der Verkauf von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen an die Betriebsangehörigen. Die landwirtschaftliche M.-Produktion wird vorwiegend in Naturalkennziffern geplant und erfaßt. Der Plan enthält das staatliche Aufkommen und die Verkäufe an Saat- und Pflanzgut. III. Markt- und Bedarfsforschung Unter MBf. wird die systematische Untersuchung der inländischen Bedürfnis- und Bedarfsentwicklung und der Merkmale von Angebot und Nachfrage bei Gütern und Dienstleistungen des Binnen- und Außen-M. mit dem Ziel verstanden, die bisherige und gegenwärtige Lage zu analysieren, fortlaufend zu beobachten und zukünftige Bedarfs- und M.-Verhältnisse zu prognostizieren. Ihre Definition und die Aufgabenstellung im einzelnen erfolgten seit 1963, dem Beginn einer intensiveren Tätigkeit auf diesem Gebiet, nicht einheitlich. Kennzeichnend wurde, daß die MBf. in der DDR sich nicht auf Absatz-Mf. und Beschaffungs-Mf. beschränkt, sondern darüber hinaus auch die Erkundung aller grundlegenden wirtschaftlichen, soziologischen, psychologischen und naturwissenschaftlich-technischen Faktoren eines gesamten M.-Gebietes anstrebt. Seit der auf dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 eingeleiteten besonderen Förderung der Konsumgüterproduktion wird der Bedarfsforschung größere Bedeutung zugemessen. Sie soll die notwendigen Informationen für kurz-, mittel- und langfristige Entscheidungen der Verbrauchsgüterfertigung bereitstellen. Folgende Aufgabengebiete der MBf. sind zu unterscheiden: A. Bedarfs- und Bedürfnisforschung Sie widmet sich der Analyse und Prognose des Gesamtumfangs des Warenbedarfs, des Volumens und der Struktur des Bedarfs einzelner „Bedürfniskomplexe“ und ausgewählter Konsumgüter oder Sortimente. Die Einteilung nach Bedürfniskomplexen folgt typischen menschlichen Lebensbereichen und -gepflogenheiten: Ernährung, Bekleidung, Freizeit, Wohnen, Hauswirtschaft, Körperpflege und Hygiene. Die derart umfassend konzipierte Bedarfs- und Bedürfnisforschung ist weitgehend identisch mit der in der Vergangenheit von den Arbeitskreisen „Lebensstandard“ und „Bedarfsforschung“ des Beirates für ökonomische Forschung der Staatlichen Plankommission vertretenen Lebensstandardforschung. [S. 545]Ziel der Bedarfs- und Bedürfnisforschung sind quantifizierte, langfristige Verbrauchsvoraussagen für einzelne Erzeugnisse und Sortimentsgruppen, die zukünftig notwendige Angebotsstruktur und die anzustrebende Sortimentszusammensetzung. Sie dienen als Grundlagen für die Perspektivplanung. Die Voraussagen sollen sich zu „Verbrauchsnormativen“ konkretisieren lassen. Als Verbrauchsnormative gelten Meßziffern für den Durchschnitt der Bedürfnisse im gesamten Untersuchungsgebiet nach wichtigen einzelnen Konsumgütern bzw. Konsumgütersortimenten zum Ende des Prognosezeitraumes. Gegenwärtig dominieren in der Bedarfs- und Bedürfnisforschung kurz- und mittelfristige Bedarfseinschätzungen für die Positionen des Zentralen Versorgungsplanes. B. Marktforschung auf dem Binnenmarkt Sie erhebt absatzspezifische Angaben zu Erzeugnissen und Sortimentsmerkmalen, z. B. Gebrauchseigenschaften, Formgestaltung, Farbe, Bedienungsmöglichkeiten und Reparaturanfälligkeit. Hierzu zählen auch Angaben über die allgemeine Einstellung der Konsumenten zu den Produkten sowie über die grundsätzlich an die Sortimentsgestaltung zu stellenden Anforderungen (z. B. Qualität, Neu- und Weiterentwicklung). Die Untersuchung des Käuferverhaltens und der Kaufmotive ist eine weitere Aufgabe der Mf. auf dem Binnenmarkt. Sie spielt eine besondere Rolle in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Die Analyse von Modetrends wurde bisher stark vernachlässigt. In diesem Zusammenhang soll zukünftig dem Markttest von Neuentwicklungen wie generell einer systematischen und mit der Fertigungsplanung abgestimmten Produktentwicklung größere Bedeutung zukommen (vgl. Schema „Entwicklung neuer Erzeugnisse“). Die wichtigsten Mf.-Untersuchungen werden von außerbetrieblichen Institutionen durchgeführt. Bereits in der Vergangenheit sind Industrie- und Handelsbetriebe über erste Ansätze und vereinzelte Maßnahmen der Mf. nicht hinausgekommen. Während die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe von 1967 noch bestimmte, daß jeder Betrieb „für die Werbung, Bedarfs- und Marktforschung und den Kundendienst sowie für die Ersatzteilversorgung seiner Erzeugnisse verantwortlich“ ist, stellt die gegenwärtig geltende VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB nur noch fest, daß die Betriebe eine „bedarfsgerechte“ Produktion zu organisieren und den Absatz auf den Außenmärkten „exakt vorzubereiten“ haben (GBl. 1967, Nr. 21, S. 121 ff., GBl. I, 1973, Nr. 15, S. 129). C. Marktforschung in der Außenwirtschaft Die Mf. in der Außenwirtschaft ist in erster Linie Export-Mf., d. h. die Analyse von Markt- und Preistendenzen sowie Handels- und Konsumgewohnheiten auf den Märkten der Mitgliedsländer des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe, des nichtsozialistischen Auslandes und in besonderer Weise der Bundesrepublik Deutschland (Innerdeutscher Handel) mit dem Ziel, Absatzmöglichkeiten zu erkunden. Auch die Bezugs-Mf. ist vertreten, insbesondere in Zeiten der Engpässe in der einzel- und gesamtwirtschaftlichen Enwicklung. Für die verschiedenen Richtungen und Aufgaben der MBf. wurde ein umfangreiches methodisches Instrumentarium entwickelt bzw. aus westlichen Volkswirtschaften übernommen. Es reicht von den Prognosemethoden der Rückrechnung und Extrapolation über spezielle soziologische, psychologische und mathematisch-statistische Erhebungsverfahren [S. 546]bis zu den herkömmlichen Methoden der Sammlung, Speicherung und Aufbereitung von Markt- und Bedarfsdaten. IV. Träger der Markt- und Bedarfsforschung Träger der M.- und Bedarfsforschung sind: a) Institut für Mf., Leipzig (IM), b) Deutsches Institut für Mf., Berlin-Ost (DIM). Ferner: c) Institut für Internationale Politik und Wirtschaft, Berlin-Ost (IPW), d) Deutsches Modeinstitut, Berlin-Ost (DMI), e) Hochschulinstitute, insbesondere die Institute für Sozialistische Wirtschaftsführung, f) Industriezweiginstitute, VVB-Institute (Wissenschaftlich-technische Zentren) und Einrichtungen der Bezirkswirtschaftsräte, g) Einrichtungen der Kombinate und Außenhandelsbetriebe. Der Großteil der Aktivitäten ist beim Institut für Mf. in Leipzig und dem Deutschen Institut für Mf. in Ost-Berlin konzentriert. Das Institut für Mf. ist damit beauftragt, die Entwicklung auf dem Konsumgüterbinnenmarkt zu beobachten und zu analysieren. Am 1. 7. 1962 als Institut für Bedarfsforschung gegründet und 1967 umbenannt, erarbeitet es im Auftrag des Ministeriums für Handel und Versorgung und anderer zentraler Institutionen M.-Analysen und M.-Informationen, führt Einzelanalysen und Befragungen durch und untersucht methodische Probleme der MBf. Seit 1967 betreibt es in stärkerem Maße auch Auftragsforschung für wirtschaftsleitende Organisationen und Betriebe der Industrie und des Binnenhandels. Von diesem Zeitpunkt an gilt für die Arbeit des Instituts das Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Durch Beschluß des Ministerrates wurde das Institut für Mf. 1973 zum Leitinstitut für die Koordinierung der Forschung sowie für die methodische Anleitung aller Forschungsstellen auf dem Gebiet der MBf. Die Institutsaufgaben sind: Erstellung von Bedarfsprognosen und -einschätzungen für die zentrale Versorgungsplanung des Ministeriums für Handel und Versorgung und der Staatlichen Plankommission. Dies umfaßt: Bedarfsvorhersagen für den Zeitraum des nächsten Fünfjahrplanes, Untersuchungen über die Bedarfsentwicklung in ausgewählten Bezirken der DDR, regelmäßige Informationen über die aktuelle Versorgungslage und Untersuchungen über die private Haushaltswirtschaft (z. B. Zeitbudgeterhebungen, Verbrauchsanalysen in kinderreichen Familien); Unterstützung der Räte der Bezirke (Abteilungen Handel und Versorgung) auf dem Gebiet der Bedarfsforschung durch methodische Anleitung, Organisation der Zusammenarbeit mit dem Groß- und Einzelhandel und die Bereitstellung von Informationen; Unterstützung des Konsumgütergroßhandels durch Informationsbereitstellung, Anfertigung spezieller Studien zu ausgewählten Versorgungs- und Sortimentsproblemen und regelmäßige Durchführung von Beratungen; Koordinierung der Forschung auf dem Gebiet der MBf. Dies bedeutet neben einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch — unter Einschluß sowjetischer Erfahrungen — und der Regelung eines arbeitsteiligen Informationsaustausches zwischen Konsumgüterbinnenhandel und Konsumgüterindustrie auch die Mitwirkung an der thematischen Forschungsplanung. Die Arbeitsthematik soll nach Schwerpunkten so gesteuert werden, daß möglichst für alle wichtigen Planungsentscheidungen auf dem Konsumgüterbinnenmarkt wissenschaftlich erhobene Daten bereitgestellt werden können; Ausarbeitung von Schulungsmaterial und methodische und organisatorische Anleitungen zu speziellen Problemen sowie Durchführung von Lehrgängen. Neben periodischen oder einmaligen Berichten, Studien und Gutachten wird seit 1964 die Fachzeitschrift „Marktforschung“ herausgegeben. Das Deutsche Institut für Mf. widmet sich demgegenüber neben den Mf.-Abteilungen der Außenhandelsbetriebe der Beobachtung ausländischer Warenmärkte. Als Forschungsinstitut des Ministeriums für Außenhandel erarbeitet es in erster Linie wissenschaftliche Unterlagen für handelspolitische Grundsatzentscheidungen. Die Institutsaufgaben sind: allgemeine Konjunktur- und Mf. nach Länder- und Warenmärkten, einschließlich von Analysen zur Struktur des Welthandels und der Weltwirtschaft; spezielle Untersuchungen für einzelne Warengruppen und Länder; politökonomische Untersuchungen zur Organisation und zum Ablauf des internationalen Handels; Rentabilitätsuntersuchungen des DDR-Exports; Unterstützung der Außenhandelsbetriebe durch die Bereitstellung spezifischer Informationen und Archivmaterialien. Das Institut verfügt über ein Archiv und eine umfangreiche Fachbibliothek. Auf der Grundlage dieser Datensammlungen und den regelmäßigen oder einmaligen Untersuchungen werden Veröffentlichungsreihen publiziert, die Länder- und Warenberichte sowie statistische Übersichten enthalten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 543–546 Mark der Deutschen Demokratischen Republik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MarktproduktionSiehe auch die Jahre 1979 1985 I. Markt Ein M. im Sinn der Verkehrswirtschaften westlicher Industrieländer existiert nicht. Teilmärkten ähnelnde Verhältnisse herrschen in begrenztem Umfang in den Bereichen der Konsumtion, der Arbeitsplatzwahl sowie des Ex- und Imports. An die Stelle des Wettbewerbs-M. als eines mehrstufigen Systems von weitgehend autonomen Entscheidungsträgern (Wirtschaftseinheiten, Verbände, Gebietskörperschaften) trat in der DDR die zentrale staatliche…
DDR A-Z 1975
Bezirk (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Gebietseinheit im staatlichen Aufbau der DDR, die 1952 im Zuge der Neugliederung der staatlichen Verwaltung durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR geschaffen wurde. Mit der Bildung von B. nach politischen, staatsorganisatorischen und wirtschaftlichen Maßstäben wurden die Länder aufgehoben und ein zentralistischer Staatsaufbau geschaffen. Ein B. untergliedert sich in Kreise (Stadt- und Landkreise) und trägt seinen Namen nach der jeweiligen Hauptstadt des B. In der DDR gibt es 14 B.: Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Oder, Gera, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, [S. 161]Potsdam, Rostock, Schwerin und Suhl. Berlin (Ost) besitzt den Status eines B. und wird gelegentlich auch als 15. B. der DDR bezeichnet. Im B. ist der Bezirkstag das oberste staatliche Machtorgan. Er umfaßt je nach der Einwohnerzahl des B. 120 bis 160 Abgeordnete. Er tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen und wählt zu Beginn der Wahlperiode als seine Organe den Rat des Bezirkes und die ständigen Kommissionen des Bezirkstages. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Bezirkstages und seiner Organe wurden 1973 im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR (GBl. I, S. 313) neu bestimmt. Danach leiten der Bezirkstag und der Rat die Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens im B. Der Bezirkstag beschließt auf Vorschlag des Rates den Fünfjahrplan, den Jahresplan und den Haushaltsplan des Bezirkes, die auf der Grundlage zentraler staatlicher Plankennziffern und anderer Festlegungen des Ministerrates erarbeitet werden und nach Beschluß des Bezirkstages die Grundlage der Tätigkeit des Staatsapparates auf der Bezirksebene bilden. Bezirkstag und Rat entscheiden über eine Reihe von Aufgaben, soweit dies nicht ausschließlich — wie z. B. in Fragen der Arbeitskräfteplanung und -Lenkung und der Lohn- und Sozialpolitik — nur vom Rat durchzuführende bzw. zu koordinierende zentrale Festlegungen betrifft. Bezirkstag und Rat werden tätig auf den Gebieten: Haushalts- und Finanzwirtschaft im B.; Preisbildung und Preiskontrolle; Örtlich geleitete Industrie; Handel, Versorgung und Dienstleistungen; Bauwesen, Städtebau und Wohnungspolitik; Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft; Verkehr, Energie, Geologie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft; Bildungswesen; Jugendfragen; Kultur; Körperkultur, Sport, Erholungswesen und Fremdenverkehr; Hygiene, medizinische und soziale Betreuung; Sicherheit und Ordnung sowie Zivilverteidigung. Als ständig arbeitendem Gremium kommt dem Rat des Bezirkes, und hier dem Vorsitzenden, die größte Bedeutung für die Durchführung der Aufgaben zu. Die Mitglieder des Rates sind in der Regel Abgeordnete. Als ein kollektiv arbeitendes Organ ist der Rat sowohl dem Bezirkstag als auch dem Ministerrat verantwortlich; beide Institutionen können seine Entscheidungen aufheben. Im Mai 1974 erließ der Ministerrat einen Beschluß zur Zusammensetzung der örtlichen Räte. Danach setzt sich der Rat eines Bezirkes aus folgenden Mitgliedern zusammen: 1. Vorsitzender des Rates des Bezirkes, 2. Erster Stellv. d. Vors. d. R. d. B., 3. Stellv. d. Vors. d. R. u. Vors. d. Bezirksplankommission, 4. Stellv. d. Vors. d. R. für bezirksgeleitete Industrie, Lebensmittelindustrie u. örtliche Versorgungswirtschaft (Vorsitzender des Bezirkswirtschaftsrates), 5. Stellv. d. Vors. d. R. für Inneres, 6. Stellv. d. Vors. d. R. für Handel u. Versorgung, 7. Stellv. d. Vors. d. R. u. Produktionsleiter für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, 8. Sekretär des Rates. Weitere Mitglieder: 9. für Finanzen und Preise, 10. für Wohnungspolitik, 11. für Arbeit und Löhne, 12. für Verkehrs- und Nachrichtenwesen, 13. für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 14. für Kultur, 15. für Jugendfragen, Körperkultur und Sport sowie 16. der Bezirksarzt, 17. der Bezirksbaudirektor und 18. der Bezirksschulrat vervollständigen den Rat d. B. In bestimmten, durch örtliche Bedingungen veranlaßten Fällen kann der Rat d. B. seine Zusammensetzung im Rahmen des Stellenplanes verändern, d. h. auch Abweichungen von der Zahl beschließen. Weitere Stellvertreter dürfen allerdings nur mit Zustimmung des Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden; deren Zahl ist durch den Beschluß von bisher 3 auf 5 vergrößert worden. Neu im Rat sind die Mitglieder für Arbeit und Löhne und für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, während die Aufgaben des ehemaligen Mitglieds für örtliche Versorgungswirtschaft von einem der Stellvertreter des Vors, wahrgenommen werden. Der Rat des B. hat das Recht, über alle Angelegenheiten des B. und der Bürger zu entscheiden, soweit dies auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und der Beschlüsse des Bezirkstages erfolgt und nicht dessen ausschließliche Kompetenz berührt. Die Anleitung und Kontrolle der Tätigkeit des Rates des B. ist Sache des Ministerrates, der den Rat sowohl in die Vorbereitung den B. betreffender Entscheidungen auf bestimmten Gebieten einbeziehen als auch die Übereinstimmung der zweiglichen und territorialen Entwicklung durch eine Zusammenarbeit zwischen Rat und zentralen Staatsorganen sichern soll. Die Beratungen über Planfragen werden von der Staatlichen Plankommission vorbereitet und als „Komplexberatungen“ unter Leitung eines Mitglieds des Präsidiums des Ministerrates geführt. Entsprechend dem Leitungsprinzip der doppelten Unterstellung im Staatsapparat erteilt der Vorsitzende des Ministerrates dem Vorsitzenden des Rates des B. Weisungen; dieser besitzt das gleiche Recht gegenüber den Vorsitzenden der nachgeordneten Räte der Kreise. Die früher vom Minister für Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte wahrgenommenen Aufgaben zur Unterstützung der Anleitung und Kontrolle der örtlichen Räte durch den Ministerrat sind nach der Abschaffung dieser Institution im November 1971, soweit erkennbar, auf die Instrukteurabteilung beim 1. Stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates übergegangen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 160–161 Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Gebietseinheit im staatlichen Aufbau der DDR, die 1952 im Zuge der Neugliederung der staatlichen Verwaltung durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR geschaffen wurde. Mit der Bildung von B. nach politischen, staatsorganisatorischen und wirtschaftlichen Maßstäben wurden die Länder aufgehoben und ein zentralistischer…
DDR A-Z 1975
Jugendforschung (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Die J. in der DDR dient der Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für die Jugendpolitik der SED. Ihre Aufgaben sind 1. die Untersuchung der Bedingungen und Gesetzmäßigkeiten der Persönlichkeitsentwicklung der 14–25jährigen, 2. die Entwicklung geeigneter Erziehungsmethoden und 3. die Beratung der mit der Leitung der Jugendpolitik befaßten Instanzen, speziell der FDJ. Probleme des Schulwesens und Fragen der Jugendlichen in der Nationalen Volksarmee fallen nicht in den Aufgabenbereich der J. J. wird interdisziplinär betrieben, in Zusammenarbeit von Psychologen, Soziologen, Pädagogen, Kriminologen, Medizinern und Vertretern anderer Fachrichtungen. Kennzeichen der J. sind der ihr vorgegebene marxistisch-leninistische theoretische Rahmen, ihre enge Praxisbezogenheit und ihr Auftragscharakter. Arbeitsschwerpunkte sind die Untersuchung 1. der politischen und moralischen Einstellungen und Verhaltensweisen, 2. des Verhaltens in der Gruppe (FDJ-Gruppe, Freizeitgruppe, Arbeits- und Lernkollektiv), 3. des Leistungsverhaltens und der Einstellung zu Arbeit, Beruf und Qualifizierung, 4. des Freizeitverhaltens und der Freizeiterziehung sowie 5. der Probleme der Leitung der Jugendpolitik und der Jugendgruppen. Für 1974 wurden als weitere Forschungsbereiche angekündigt: die „Gesundheitshaltung“, das Partnerverhalten und die Entwicklung der jungen Ehen. Selten erwähnt, jedoch wichtig, sind weiterhin Untersuchungen zur Jugendkriminalität. Insgesamt entsprechen die Arbeitsschwerpunkte der J. den Brennpunkten der Jugendpolitik. Untersuchungen wurden bisher vornehmlich in Betrieben, Bildungsstätten, Jugendeinrichtungen und FDJ-Grundorganisationen durchgeführt. Empirische Forschungsergebnisse unterliegen weitgehend den Vorschriften über den Geheimnisschutz. Wesen, Aufgaben und Organisation der J. wurden erstmals im Ministerratsbeschluß vom 26. 2. 1968 (GBl. II, Nr. 23, S. 97) zusammenfassend festgelegt und in der AO über das Statut des Zentralinstituts für J. vom 4. 7. 1973 (GBl. I, Nr. 35, S. 372) weiter präzisiert. Wissenschaftliches Zentrum der J. ist das 1966 in Leipzig gegründete Zentralinstitut für J. (ZIJ), sein Direktor seit Gründung der Psychologe Prof. Dr. Walter Friedrich. Das ZIJ ist eine staatliche wissenschaftliche Einrichtung, dem Leiter des Amtes für Jugendfragen unterstellt und arbeitet nach dessen Weisungen sowie nach den Beschlüssen der SED und des Zentralrates der FDJ. Ministerratsbeschluß vom 26. 2. 1968, ZIJ-Statut und Jugendgesetz der DDR sichern den Einfluß von Staat, Partei und vor allem der FDJ auf Entwicklung und Schwerpunktbildung der J. Nach diesen thematischen Vorgaben entwickelt das ZIJ die Forschungspläne, stellt die Verbindung zwischen Auftraggebern, Forschern und Institutionen her, koordiniert und beeinflußt inhaltlich und methodisch die J. anderer wissenschaftlicher Einrichtungen und sichert die Zusammenarbeit mit der J. der übrigen sozialistischen Staaten. Weitere Aufgaben des ZIJ sind die theoretisch-methodische Grundlagenforschung, Dokumentation und Information auf dem Gebiete der J. sowie die Weiterbildung der mit der J. befaßten Wissenschaftler. Die personelle und technische Ausstattung des ZIJ war von Anfang an großzügig und entsprach den Anforderungen moderner Sozialforschung. 1969 gliederte sich das ZIJ in 4 Abteilungen: 1. Jugendforschung: Arbeiterjugendforschung, Studentenforschung, Methodik; 2. Organisation: Vorbereitung der empirischen Erhebungen, Bereitstellung des Arbeitsmaterials, Einsatz der Interviewer, Übermittlung der Daten an die 3. Datenverarbeitung: Aufbereitung und statistische Auswertung, danach Rückmeldung an die Abt. Forschung, ferner theoretische Arbeit auf dem Gebiet der Datenverarbeitung und Statistik; 4. Koordination/Information: Verbreitung der Forschungsergebnisse (Publikationen, Referentenmaterial, interne Berichte), Arbeitstagungen, Archiv. Die Arbeitsergebnisse wurden bis Ende 1970 in der hauseigenen Zeitschrift „Jugendforschung“ publiziert, die ihr Erscheinen bald nach der Kontroverse zwischen Ernst-Heinrich Berwig und Walter Friedrich (Pädagogik 1970, Nr. 2; Jugendforschung 1970, Nr. 13) über die Tragfähigkeit des Friedrichs'schen Forschungsansatzes ohne Vorankündigung einstellte (letzte Ausgabe: Nr. 16/1970). Das ZIJ hatte 1969 ca. 30 hauptamtliche Mitarbeiter. Das ZIJ-Statut 1973 bedeutet eine Umverteilung der Aufgaben, u. a. wurden Zuständigkeiten an das Pädagogische Zentralinstitut abgegeben, andererseits kamen neue Forschungsbereiche und eine Erweiterung der Koordinierungsaufgaben hinzu. Welche Auswirkungen dies auf Struktur und personelle Besetzung des ZIJ hatte, kann nicht beantwortet werden. Erhebungsmethoden und Auswertung der Ergebnisse mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechen dem Standard heutiger Sozialforschung. Sie sichern die Anonymität der Befragten, erhöhen damit die Relevanz der Ergebnisse und ermöglichen dem ZIJ die Untersuchung auch großer Gruppen in Intervallstudien über mehrere Jahre. [S. 447]Der Beratung der politisch-ideologischen und wissenschaftlichen Grundfragen dient der „Wissenschaftliche Rat für J.“ im ZIJ. Seine Mitglieder sind Wissenschaftler, Vertreter der FDJ und des Staates, die vom Leiter des Amtes für Jugendfragen in Absprache mit dem Zentralrat der FDJ berufen und abberufen werden. Daneben besteht beim Amt für Jugendfragen der bereits 1964 gebildete „Wissenschaftliche Beirat für J.“, dem, neben den beim „Wissenschaftl. Rat“ genannten, Vertreter weiterer gesellschaftlicher Organisationen und „erfahrene Praktiker“ angehören. Der Beirat hat beratende, unterstützende und koordinierende Funktionen und soll die Verbindung zwischen Theorie und Praxis sichern. Welche Aufgaben dem Beirat nach den organisatorischen Veränderungen des Jahres 1973 (ZIJ-Statut) verbleiben, ist abzuwarten. Jugend; Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 446–447 Jugendbrigade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendförderungspläneSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Die J. in der DDR dient der Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für die Jugendpolitik der SED. Ihre Aufgaben sind 1. die Untersuchung der Bedingungen und Gesetzmäßigkeiten der Persönlichkeitsentwicklung der 14–25jährigen, 2. die Entwicklung geeigneter Erziehungsmethoden und 3. die Beratung der mit der Leitung der Jugendpolitik befaßten Instanzen, speziell der FDJ. Probleme des Schulwesens und Fragen der Jugendlichen in der Nationalen Volksarmee…
DDR A-Z 1975
Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) (1975)
Siehe auch: Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP): 1979 1985 Einzelhandelsverkaufspreis (EVP): 1969 Zum EVP, auch Verbraucher- bzw. Endverbraucherpreis genannt, werden die Konsumgüter an die Konsumenten abgegeben. Der EVP wird sowohl vom Einzelhandel als auch bei Direktbezügen von privaten Verbrauchern von der Industrie berechnet. Der Einzelhandels-Verkaufspreis setzt sich zusammen aus dem Industrieabgabepreis zuzüglich der Großhandelsspanne (= Großhandelspreis), zuzüglich der Einzelhandelsspanne. Angesichts der wirtschaftspolitischen Entscheidung, sowohl bei der Industriepreisreform als auch bei der Einführung fondsbezogener Preise keine Erhöhung des Konsumgüterpreisniveaus zuzulassen, und erst recht mit dem allgemeinen Preisstopp von 1971 (Preissystem und Preispolitik) ergab sich die Schwierigkeit, den EVP in vielen Fällen nicht vom Betriebspreis (= Kosten + kalkulierbarer Gewinn) her ableiten zu können. Deshalb mußte bei einer Reihe von Produkten der nach Abzug der Groß- und Einzelhandelsspanne vom festgesetzten EVP verbleibende Industrieabgabepreis durch Subventionierung bzw. Minderung der Verbrauchsabgaben mit dem Betriebspreis in Einklang gebracht werden. Das bedeutet, daß die Lücke zwischen dem relativ hohen Betriebspreis und einem demgegenüber niedrigeren Industrieabgabepreis (= Betriebspreis plus produktgebundene Abgaben minus Subventionen) über Subventionen und/oder Minderungen der produktgebundenen Abgaben (Steuern) geschlossen werden mußte. Bei anderen Erzeugnissen mit auf hohem Niveau festgelegtem, präventiv wirkendem EVP hingegen ließen relativ niedrige Betriebspreise relativ hohe Sätze der Verbrauchsabgaben zu. Ein Vergleich wichtiger Konsumgüterpreise der Jahre 1972/73 zwischen Bundesrepublik und DDR läßt beispielsweise erkennen, daß die Preise einer Reihe von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs (z. B. Brot, Kartoffeln, Fisch, Backwaren, Fleisch, Fleischwaren, Milch) in der DDR deutlich niedriger liegen. Dagegen sind andere Nahrungsmittel (z. B. Mehl, Eier, Zucker, Fette, Kakao), vor allem jedoch Genußmittel (z. B. Bohnenkaffee, Schaumwein, Schokolade, Zigaretten) teurer. Ebenfalls teurer sind in der DDR die meisten übrigen Konsumwaren (Ausnahme Kinderbekleidung), insbesondere Erzeugnisse des gehobenen Bedarfs (z. B. Fernsehgeräte, Autos, Kühlschränke, Waschmaschinen, synthetische Bekleidung). Demgegenüber sind wichtige Dienstleistungen erheblich billiger (z. B. Wohnungsmieten, Verkehrsleistungen, Nachrichtenübermittlung, Leistungen der Friseure und Wäschereien). Diese Tatsachen lassen erkennen, daß die Konsumgüterpreisbildung in der DDR — angesichts einer starren Lohnpolitik — ebenfalls eine sozialpolitische Komponente enthält. Andererseits wird gerade auch über die Festlegung von Preisen für eine Reihe von Konsumgütern des gehobenen Bedarfs Einfluß auf Verbrauchsstruktur und Versorgungsniveau genommen. Man läßt Preise bewußt vom — gegenwärtig ohnehin nicht einwandfrei ermittelbaren — volkswirtschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand abweichen. Damit sollen produktionsstimulierende und verbrauchslenkende Wirkungen erzielt, gesundheitspolitische Aspekte berücksichtigt sowie Angebots- und Nachfragerelationen einander angepaßt werden. Diese Aspekte der Preispolitik mußten zwangsläufig erhebliche Probleme bei der Konsumgüterpreisbildung mit sich bringen. Beispielsweise gelang es den Betrieben unter Bezugnahme auf die jeweils für sie, d. h. für ihr Produkt günstigste Preisverordnung, sich „unzulässige“ Gewinne zu verschaffen — auch ein Ausdruck der widersprüchlichen Konsumpreisbildung. Dies geschah in der Regel, indem sie aus dem vielfältigen Bündel der bestehenden Preisanordnungen sowie durch Preismanipulationen (über unplanmäßige Sortimentsänderungen oder direkte Preiserhöhungen) den für sie günstigsten Preis auswählten bzw. festsetzten. Während dieses betriebliche Verhalten sowohl durch die volle Abführungspflicht derartiger unzulässiger Gewinne als auch durch die Aufhebung nahezu aller älteren preisrechtlichen Bestimmungen (GBl. I, 1973, Nr. 2, S. 9 ff.) und deren Ersetzung durch verbindliche allgemeine Kalkulationsrichtlinien (GBl.~II, 1972, Nr. 67, S. 741 ff.) bekämpft werden konnte, hat der Preisstopp von 1971 (GBl.~II, 1971, Nr. 77, S. 674 ff.) für die Preisfestlegung für neue oder verbesserte Produkte zahlreiche neue Schwierigkeiten gebracht. Denn nun müssen die Preise [S. 253]von neuentwickelten Erzeugnissen mit den divergierenden Preisen der bisherigen Warensortimente in Einklang gebracht werden. Zudem wird die Preisfestlegung durch das umständliche und bürokratische Preisantrags- und -bestätigungsverfahren erschwert und behindert. Entsprechend der herrschenden Preisbildungsgrundsätze sollen sich die Preise für Neuentwicklungen sowohl am volkswirtschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand als auch an der Erhöhung des Gebrauchswertes gegenüber bisherigen Erzeugnissen ausrichten. Sollte mit der Zunahme neuer Erzeugnisse der Anteil von Gütern höherer Preisgruppen für die entsprechende Erzeugnisgruppe ein Ansteigen des EVP-Niveaus mit sich bringen, so ist eine Minderung der produktgebundenen Abgaben vorgesehen. Zur Preiseinstufung von nur in geringerem Maße veränderten Produkten haben das Amt für Preise, das Ministerium für Handel und Versorgung sowie andere staatliche Instanzen Preiskataloge und Preislisten, branchenbezogene Preisbildungsrichtlinien und Handelsspannenkataloge auszuarbeiten. Da die neuen Preise neben einer Orientierung am volkswirtschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand und am bestehenden Gebrauchswert ebenfalls auf die bisherigen Differenzierungen der Preisgestaltung wichtiger Erzeugnisgruppen ausgerichtet sein müssen, um unerwünschte Substitutionsbewegungen seitens der Verbraucher auszuschließen, stehen die Preisbildungsorgane einer kaum zu bewältigenden Aufgabe gegenüber. Hinzu kommt, daß sich die Betriebe bei dieser widerspruchsvollen Verbrauchsgüter-Preisgestaltung — trotz der bürokratischen Preisbildungsverfahren — immer wieder Preisvorteile (z. B. Durchsetzung ungerechtfertigt hoher Preise durch Vorlage übertriebener Kostenunterlagen, Qualitätsminderung, Änderung der vorgesehenen Materialien und Rohstoffe) verschaffen können, weshalb die Preisbildungsinstanzen neben ihrer Preisbildungsfunktion auch noch laufende Preis- und Qualitätskontrollen durchführen müssen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 252–253 Einzelhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinzelleitungSiehe auch: Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP): 1979 1985 Einzelhandelsverkaufspreis (EVP): 1969 Zum EVP, auch Verbraucher- bzw. Endverbraucherpreis genannt, werden die Konsumgüter an die Konsumenten abgegeben. Der EVP wird sowohl vom Einzelhandel als auch bei Direktbezügen von privaten Verbrauchern von der Industrie berechnet. Der Einzelhandels-Verkaufspreis setzt sich zusammen aus dem Industrieabgabepreis zuzüglich der Großhandelsspanne (= Großhandelspreis), zuzüglich der…
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Kinder- und Jugendliteratur (1975)
Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1969 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1979 1985 Zuständig für die KuJ. ist der Kinderbuchverlag der DDR in Ost-Berlin. Er hat von 1949 bis zum Jahresende 1974 ca. 6.000 Titel mit einer Gesamtauflage von 125 Mill. Exemplaren herausgebracht. Für 1975 ist die Herausgabe von 400 Titeln mit einer Gesamtauflage von 10 Mill. Exemplaren vorgesehen. Für die Herstellung sozialistischer Kinderliteratur werden vier Quellen genannt: „das klassische deutsche Erbe und die humanistische Weltliteratur, die deutsche proletarische und die sowjetische Kinderliteratur“. Für den Kinderbuchverlag arbeiten etwa 140 belletristische Autoren und Übersetzer, 80 populär-wissenschaftliche Autoren und 100 Grafiker. Seit Mitte 1958 untersteht der Kinderbuchverlag der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, einer Unterorganisation der FDJ. Erstes Buch des Verlages war 1949 „Der verwundete Sokrates“ von Bertolt Brecht. Spitzenreiter im Verlagsprogramm sind die Märchen der Gebrüder Grimm, die in verschiedenen Ausgaben in über 1 Mill. Exemplaren erschienen sind, und der sowjetische Bestseller „Timur und sein Trupp“ (bisherige Auflage: fast 700.000 Exemplare). Auflagen von mehreren hunderttausend Exemplaren erzielten ferner: „Tinko“ von Erwin Strittmatter, „Trini“ von Ludwig Renn, „Mohr und die Raben von London“ von Ilse und Vilmos Korn, „Den Wolken ein Stück näher“ von Günter Görlich. Der Kinderbuchverlag stellt jährlich dem Buchklub der Schüler (fast 160.000 Mitglieder) etwa 800.000 Bücher zu herabgesetzten Preisen zur Verfügung, die nur in den Schulen vertrieben werden. Den Auftrag des Kinderbuchverlages sieht ein Verlagssprecher darin, „den weltanschaulichen Standpunkt der [S. 463]Leser mitzuformen. Wir wollen nicht junge Mathematiker, Physiker und Chemiker mit indifferenter Weltanschauung erziehen, sondern — mit den Mitteln der Literatur — junge charakterstarke Revolutionäre mit einem festen marxistisch-leninistischen Standpunkt, die eben deshalb zugleich gute Mathematiker, Physiker und Chemiker werden. Der ideelle Gehalt der Kinderliteratur muß sich über die Darstellung ethischer Verhaltensweisen in der sozialistischen Menschengemeinschaft mehr und mehr zu politisch-weltanschaulichen Fragestellungen ausweiten. Mit den sich in diesen Kämpfen und Auseinandersetzungen und bewährenden jungen und erwachsenen Menschengestalten unserer Zeit erfassen wir unser Ideal vom Menschen als Beherrscher und Veränderer unserer Welt.“ Verlagswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 462–463 Kinderkrippen, Kindergarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KinderzeitschriftenSiehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1969 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1979 1985 Zuständig für die KuJ. ist der Kinderbuchverlag der DDR in Ost-Berlin. Er hat von 1949 bis zum Jahresende 1974 ca. 6.000 Titel mit einer Gesamtauflage von 125 Mill. Exemplaren herausgebracht. Für 1975 ist die Herausgabe von 400 Titeln mit einer Gesamtauflage von 10 Mill. Exemplaren vorgesehen. Für die Herstellung sozialistischer Kinderliteratur werden vier Quellen genannt: „das…
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Grundlagenvertrag (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Im politischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland auch als Grundvertrag bezeichnet, istder verkürzte Name des am 8. 11. 1972 in Bonn paraphierten, am 21. 12. 1972 in Ost-Berlin unterzeichneten und am 21. 6. 1973 in Kraft getretenen „Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“. Den Anstoß zu den Verhandlungen über den G. gab Bundeskanzler Brandt in seiner Regierungserklärung am 28. 10. 1969. Darin bot er „dem Ministerrat der DDR erneut Verhandlungen beiderseits ohne Diskriminierung auf der Ebene der Regierungen an, die zu vertraglich vereinbarter Zusammenarbeit führen“ sollten, wobei die Bundesregierung sich von der Annahme leiten ließ, daß die beiden in Deutschland existierenden Staaten „füreinander nicht Ausland“ seien und Beziehungen „nur von besonderer Art“ aufnehmen könnten. Am 17. 12. 1969 übermittelte der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Ulbricht, Bundespräsident Heinemann einen Vertragsentwurf, der u. a. die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und die Anerkennung einer „selbständigen politischen Einheit West-Berlin“ vorschlug. Nachdem beide Seiten am 19. 3. 1970 in Erfurt ihre grundsätzlichen Positionen beschrieben hatten, legte der damalige Bundeskanzler Brandt am 21. 5. 1970 bei der zweiten Begegnung der beiden deutschen Regierungschefs in Gestalt der „20 Kasseler Punkte“ einen Umriß des anzustrebenden G. vor. Der Vertrag sollte nach Brandts Worten die Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland regeln, die Verbindung zwischen der Bevölkerung der beiden Staaten verbessern und dazu beitragen, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen. Nach einer von der DDR geforderten „Denkpause“ kamen beide Seiten am 29. 10. 1970 — elf Wochen nach der Unterzeichnung des Moskauer Vertrages — überein, einen Meinungsaustausch zu führen. Am 27. 11. 1970 trafen die von den Staatssekretären Egon Bahr und Dr. Michael Kohl geleiteten Delegationen zum ersten Mal zusammen. Ihr Meinungsaustausch führte im September 1971 zu formellen Verhandlungen über einen das Viermächte-Abkommen über Berlin ergänzenden Transitvertrag und über einen Verkehrsvertrag zwischen beiden Staaten. Nach dem Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens über Berlin begannen am 15. 6. 1972 Gespräche über einen G., die Anfang November zu einem von beiden Regierungen gebilligten Ergebnis führten. Das Vertragswerk besteht aus dem in Präambel und zehn Artikel gegliederten G., einem Zusatzprotokoll zu Art. 3 (Gründung und Zielsetzung einer gemeinsamen Grenzkommission) und zu Art. 7 (Inhalt einzelner Folgeverträge) sowie mehreren Briefwechseln, Protokollvermerken, Erklärungen und Erläuterungen. In der Präambel des G. bekunden beide Seiten ihre Bereitschaft zur Friedenssicherung und Entspannung (Art. 5 präzisiert diese Verpflichtung durch den Hinweis auf gemeinsame „Bemühungen um eine Verminderung der Streitkräfte und Rüstungen in Europa“ eingedenk des Ziels einer „allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle“). Die Präambel des G. bekräftigt die „Unverletzlichkeit der Grenzen“ und die „Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität“ sowie das — in Art. 3 noch einmal erläuterte — Prinzip des Gewaltverzichts. Sie erwähnt weiter „unterschiedliche Auffassungen … zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage“ und betont schließlich den Wunsch, „zum Wohle der Menschen in den beiden deutschen Staaten die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit“ zwischen den Staaten zu schaffen. In Art.~1 ist von „normalen gutnachbarlichen Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung“ die Rede. Art.~2 nimmt Bezug auf die UN-Charta und bekräftigt ihre Ziele und Prinzipien (insbesondere das der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität, das Selbstbestimmungsrecht, die Wahrung der Menschenrechte und Nichtdiskriminierung). Die in Art.~4 getroffene Feststellung, daß „keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann“ (Verzicht auf den Alleinvertretungsanspruch und die Anwendung der Hallstein-Doktrin) wird im Art.~6 durch den Grundsatz ergänzt, daß „die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt“, und daß beide Seiten „die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten“ respektieren. Art.~7 kündigt weitere Folgeverträge, Art.~8 den Austausch von Ständigen Vertretungen an, die „am Sitz der jeweiligen Regierung“ zu errichten sind. Art.~9 stellt fest, daß der G. früher abgeschlossene oder die beiden deutschen Staaten betreffende zwei- und mehrseitige internationale Verträge und Vereinbarungen unberührt läßt. Art.~10 schreibt eine Ratifikation des G. vor. [S. 391]Die den G. ergänzenden Dokumente regeln wichtige Einzelfragen. Deutsche Einheit: In einem der DDR-Regierung am 21. 12. 1972 zugeleiteten Brief stellte die Bundesregierung fest, daß der G. „nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt“. Vier-Mächte-Verantwortung: Beide Seiten haben in einem Briefwechsel vom 21. 12. 1972 betont, daß „die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte“ von dem Vertrag nicht berührt werden. Berlin (West): In Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 „kann“ die Ausdehnung der Folgeverträge auf Berlin (West) „im jeweiligen Fall vereinbart“ werden: „Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland … wird … die Interessen von Berlin (West) vertreten.“ UN-Mitgliedschaft: Beide Seiten teilten in einem Briefwechsel vom 8. 11. 1972 mit, daß sie sich um die Mitgliedschaft in der Organisation der Vereinten Nationen bemühen und sich gegenseitig über den Zeitpunkt der Antragstellung informieren würden. Staatsangehörigkeitsfragen wurden durch den G. nicht geregelt. Die DDR sprach die Erwartung aus, daß der G. die Regelung dieses Problems „erleichtern“ werde. Menschliche Erleichterungen: Die DDR erklärte in einem Briefwechsel vom 21. 12. 1972, sie sei zur Förderung der Familienzusammenführung, zu Verbesserungen im grenzüberschreitenden Reise- und Besuchsverkehr (grenznaher Verkehr, Grenze) und zu Verbesserungen des nicht kommerziellen Warenverkehrs bereit. Sie erklärte zu Protokoll, daß der Verwaltungsverkehr zwischen Organen und Behörden beider Staaten nicht geändert, sondern beibehalten und „im Rahmen der Möglichkeiten“ beschleunigt werden sollte. Presse: Schließlich regelte ein Briefwechsel vom 8. 11. 1972 Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten der Bundesrepublik Deutschland in der DDR, eine Vereinbarung, die ebenfalls auf Berlin (West) ausgedehnt wurde. Ergänzend zum G. vereinbarten beide Seiten ständige Konsultationen über Fragen von beiderseitigem Interesse. Deutschlandpolitik der SED; Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 390–391 Grundlagenforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundmittelSiehe auch die Jahre 1979 1985 Im politischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland auch als Grundvertrag bezeichnet, istder verkürzte Name des am 8. 11. 1972 in Bonn paraphierten, am 21. 12. 1972 in Ost-Berlin unterzeichneten und am 21. 6. 1973 in Kraft getretenen „Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“. Den Anstoß zu den Verhandlungen über den G. gab Bundeskanzler Brandt in seiner…
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Agrarpolitik (1975) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Theoretische Grundlagen Mit der Errichtung eines auf den Prinzipien des Marxismus-Leninismus beruhenden Wirtschaftssystems wurde nach 1945 in der SBZ bzw. nach 1949 in der DDR auch die marxistisch-leninistische Agrartheorie in ihrer sowjetischen Ausformung für die praktische Agrarpolitik verbindlich. Karl Marx war in der Begründung seiner Agrartheorie von der Erwartung ausgegangen, daß die Agrarproduktion durch die Einführung des technischen und technologischen Fortschritts in ähnlicher Weise industrialisiert werden kann wie die gewerbliche Produktion. Folglich mußten in der Landwirtschaft die gleichen Konzentrationsprozesse (Großbetriebe) und der Spezialisierungsprozeß (Arbeitsteilung) eintreten. Unter privatwirtschaftlichen Bedingungen war infolgedessen mit dem Ausscheiden der Masse der Kleinproduzenten aus dem Produktionsprozeß und deren Verelendung zu rechnen. Diese von Marx am Beispiel Englands entwickelte These [S. 12]bestätigte sich in anderen Industriestaaten nicht. Eine Unterstützung der proletarischen Revolution durch die Mehrheit eines verelendeten Landproletariats konnte nicht als sicher vorausgesetzt werden. Marx riet deshalb, die Bauern durch materielle Anreize für die Sache der Arbeiterklasse zu gewinnen bzw. zu neutralisieren. F. Engels, der sich mit der Agrarfrage intensiver beschäftigte als Marx, kannte die emotionale Bindung der Bauern an Grund und Boden und warnte vor radikalen Maßnahmen, um die Bauern nicht durch Enteignung zu aktiven Gegnern der Revolution werden zu lassen. Die Schwierigkeit bestand darin, daß fast alle Marxisten die Errichtung landwirtschaftlicher Großbetriebe aus Gründen der Rentabilität als zwangsläufige Entwicklung ansahen. Auch ein sozialistischer Staat konnte deshalb keine Garantie für die Beibehaltung der privat-bäuerlichen Wirtschaftsweise geben. Jedes Versprechen, den privat-bäuerlichen Besitzstand zu wahren, mußte sich schließlich als falsch bzw. als kurzfristiges taktisches Manöver erweisen, um die Bauern vorübergehend politisch zu neutralisieren. Als Ausweg griff Engels den schon von Marx formulierten Gedanken auf, die Bauern durch materielle Anreize für eine kollektive Wirtschaftsweise zu gewinnen. Er ging davon aus, daß insbesondere die Kleinbauern aufgrund der zu erwartenden wirtschaftlichen Zwangslage für den kollektiven Zusammenschluß interessiert werden können, daß man aber auch bei Mittel- und Großbauern von einer Enteignung absehen könne, weil der zwangsläufige Niedergang dieser Betriebe den genossenschaftlichen Zusammenschluß fördere. Der Großgrundbesitz als „kapitalistische“ Betriebsform sollte dagegen enteignet werden. Nach der russischen Oktoberrevolution ergab sich erstmalig die Notwendigkeit, diese Theorien in die Praxis zu übertragen. Die besondere Schwierigkeit bestand darin, daß die Sowjetunion als Agrarstaat nicht in der Lage war, die Landwirtschaft ausreichend mit Maschinen und anderen Produktionsmitteln zu versorgen. Damit entfiel nicht nur die Notwendigkeit bzw. die Möglichkeit zur Konzentration und Spezialisierung der landwirtschaftlichen Produktion, sondern vor allem auch die ökonomischen Voraussetzungen für die Errichtung landwirtschaftlicher Großbetriebe. Im Gegenteil mußten die landwirtschaftlich Tätigen zunächst durch Konsumverzicht zum Aufbau der sowjetischen Industrie beitragen. Lenin hat die von Marx und Engels entwickelten Agrarthesen weiterentwickelt und suchte dabei die besonderen Verhältnisse in Rußland zu berücksichtigen. Er unterschied — einschließlich der Landarbeiter — sechs Klassen der ländlichen Bevölkerung, die in unterschiedlicher Weise interessiert bzw. „behandelt“ werden sollten. Großgrundbesitzer und Großbauern sollten enteignet und der Einfluß der Mittelbauern beseitigt werden, da sie als Gegner der Revolution angesehen wurden. Wesentlich war, daß Lenin die enteigneten Betriebe zwar verstaatlichte, die Flächen sowie das Inventar aber zunächst an die Landarbeiter, Heuerlinge und landarmen Bauern zur privatwirtschaftlichen Nutzung verteilen ließ. Versuche, sofort zum Aufbau von Kollektivwirtschaften überzugehen, wurden 1921 — wegen des eingetretenen wirtschaftlichen Chaos — aufgegeben. Erst zu einem späteren Zeitpunkt sollte es die „Bündnispflicht“ der Arbeiterklasse erfordern, durch Bereitstellung von Produktionsmitteln die Masse der kleinbäuerlichen Betriebe auf genossenschaftlicher Basis zu organisieren und anschließend den Aufbau großer Kollektivbetriebe zu leiten. Gleichzeitig sollten mit fortschreitender Mechanisierung die Arbeits- und Lebensbedingungen der Landbevölkerung an die der Stadt angeglichen werden. Über den stufenweisen Aufbau dieser Betriebe veröffentlichte Lenin 1923 in der „Prawda“ mehrere Beiträge, die gemeinsam mit anderen Veröffentlichungen aus den Jahren 1917–1922 als „Genossenschaftsplan“ bekannt geworden sind. Dieser Genossenschaftsplan bzw. dessen „schöpferische“ Auslegung und Anwendung ist zur Grundlage für die A. aller sozialistischen Staaten geworden. In der Sowjet-Union wurde dieser Plan in vier Phasen verwirklicht: 1917–1921 Kriegskommunismus, Enteignung von 18 Mill. Großbetrieben und Bauernhöfen, beginnende Kollektivierung; 1921–1928 Neue ökonomische Politik (Erholungsphase), Rückgang der Kollektivierung; 1928–1933 2. Revolution (auf dem Lande), Liquidation der Großbauern, Durchführung der Kollektivierung; ab 1933 politische Stabilisierung der neuen Verhältnisse in der Landwirtschaft, Errichtung von Großkolchosen. II. Ziele und Instrumente der Agrarpolitik Die agrarpolitische Zielsetzung der SBZ/DDR richtete sich seit 1945 einerseits auf die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sowie auf die Belieferung der Industrie mit landwirtschaftlichen Rohstoffen. Es wurde ein möglichst hoher Selbstversorgungsgrad angestrebt. Der Nahrungsgüterimport sollte zunehmend auf Produkte, die aus klimatischen Gründen nicht in der DDR erzeugt werden können, sowie auf die Einfuhr von Zuchtmaterial beschränkt werden. Andererseits wurde bereits 1945 mit der Umgestaltung der Agrarverfassung auf der Basis der marxistisch-leninistischen Agrartheorie begonnen, die eine Änderung in der bestehenden Eigentumsordnung, der Rechtsformen der Bodenbewirtschaftung, [S. 13]der Besitz- und Betriebsgrößenstruktur und der Arbeitsverfassung vorsah. Langfristig wurde sowohl die Entwicklung spezialisierter Großbetriebe auf der Grundlage kollektiven Eigentums als auch — infolge einer industriemäßig betriebenen Agrarproduktion — die Angleichung der ländlichen Arbeits- und Lebensbedingungen an die der Stadt angestrebt. Soweit in der Realisierung zwischen den beiden genannten Hauptzielen Konflikte auftraten, wurde dem Streben nach hohen Erzeugungsleistungen soweit Rechnung getragen, als dies ohne Gefährdung der gesellschaftspolitischen Ziele möglich war. Andererseits wurden Produktionseinbußen in Kauf genommen, sofern dies aus gesellschaftspolitischen Gründen für erforderlich gehalten wurde. Zur Durchsetzung der genannten Ziele wurde das traditionelle agrarpolitische Instrumentarium (Preisgestaltung, Steuern, Agrarkredite, Subventionen etc.) um zahlreiche mehr oder weniger administrative Maßnahmen erweitert. Hierzu gehören die entschädigungslose Enteignung von Betrieben und Betriebsmitteln, Auflagen über die Betriebsorganisation sowie über die Verwendung der Erzeugnisse und der Betriebseinkommen, die Investitionsmittellenkung, die Auflösung, Umbildung und/oder Neueinrichtung von landwirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben und -Organisationen, die Gründung von Parteigruppen der SED in den Landwirtschaftsbetrieben, die mit Kontrollrechten gegenüber den Betriebsleitungen ausgestattet sind, die Veränderung der Arbeitskräfte- und der Bevölkerungsstruktur sowie der weite Bereich der Agrarpropaganda. Die Agrarpropaganda umfaßt „sämtliche Maßnahmen, Mittel und Methoden zur Erläuterung und Verbreitung der Agrarpolitik von Partei und Regierung“. Die Aufgabe wird von den Parteien und Massenorganisationen sowie von den Schulungs- und Ausbildungsorganen wahrgenommen und ist auf produktionstechnische wie auf gesellschaftspolitische Ziele gerichtet (Landwirtschaftliche ➝Berufsausbildung; Bauernkongreß). III. Die Realisierung der agrarpolitischen Ziele Der Aufbau sozialistischer Großbetriebe mit spezialisierter Produktionsrichtung in der Landwirtschaft der DDR orientiert sich an der UdSSR und damit an Lenins „Genossenschaftsplan“. Obwohl Lenin ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, daß der sowjetische Weg nicht für Industriestaaten geeignet sei (Aufteilung der enteigneten Großbetriebe), wurde dem russischen Beispiel in der SBZ/DDR gefolgt. Die SBZ muß jedoch aufgrund ihrer geringen Agrarquote, die 1939 ca. 26 v. H. (Westdeutschland 29 v. H.) betrug, als Industriestaat bezeichnet werden. Ebenso wie in der UdSSR wurden aus gesellschaftspolitischen Gründen die zuvor künstlich geschaffenen Kleinbetriebe in kollektiven Großbetrieben zusammengefaßt, ohne die wirtschaftlichen Zielkonflikte zwischen hoher Arbeitsproduktivität und hoher Flächenproduktivität, zwischen hoher Nutzungsintensität und Betriebsgröße zu berücksichtigen. Infolgedessen ging insbesondere der Anbau arbeitsintensiver Kulturen zurück. Die Erzeugerpreise werden in der Regel den gestiegenen Produktionskosten angepaßt. Auf dem Wege zur sozialistischen Agrarverfassung sind in der SBZ/DDR mehrere Phasen festzustellen, die sich teilweise überlappen: 1. Bodenreform 1945–1949, 2. Klassenkampf gegen Mittel- und Großbauern 1949–1953, 3. Kollektivierung, Aufbau von Produktionsgenossenschaften 1952–1960, 4. Aufbau sozialistischer Großbetriebe auf dem Wege der Kooperation und der Fusion, seit 1960, 5. Errichtung von industriemäßig produzierenden Spezialbetrieben der Landwirtschaft auf dem Wege der Fusion seit 1972. A. Die erste Bodenreform 1945--1949 Als die Außenminister der vier Besatzungsmächte den Plan einer Bodenreform für ganz Deutschland am 12. 4. 1947 billigten, war diese in der damaligen SBZ schon fast abgeschlossen. Gestützt auf eine gemeinsame Erklärung der wieder zugelassenen Parteien ergingen in den Ländern der SBZ vom 3. bzw. 5. 9. 1945 gleichlautende „Verordnungen über die Bodenreform“, die kurz vorher aus dem Russischen übersetzt worden waren und mit den Texten ähnlicher Verordnungen in anderen Ostblockstaaten in einzelnen Passagen übereinstimmten. Entschädigungslos enteignet wurden: Sämtliche Betriebe mit mehr als 100 ha Betriebsfläche einschließlich des gesamten Inventars, sämtliche Betriebe auch unter 100 ha, deren Eigentümer als aktive Vertreter der NSDAP oder Kriegsschuldige oder Kriegsverbrecher eingestuft worden waren. Der Großgrundbesitz war in den 5 Ländern der SBZ ungleichmäßig verteilt. Während in Thüringen und Sachsen nur 10 bzw. 13 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) von Betrieben mit mehr als 100 ha bewirtschaftet wurden, waren es in Sachsen-Anhalt 27 v. H., in Brandenburg 30 und in Mecklenburg 48 v. H. Die Durchführung der Bodenreform erfolgte — unter Anleitung der Länder — durch die Kreis- und Gemeindeverwaltungen. Auf sämtlichen Verwaltungsebenen wurden insgesamt 10.000 Bodenreformkommissionen mit 52.292 Mitgliedern gebildet (Zusammensetzung: Parteilose 56,8 v. H., KPD 23,9 v. H., SPD 17,5 v. H., LDP und CDU zusammen 1,8 v. H.). Die enteigneten Flächen wurden gemeinsam mit Flächen des Staates und anderer Körperschaften einem Bodenfonds zugeführt. [S. 14] In der Gesamtfläche waren enthalten 1,042 Mill, ha Wald, von denen 0,433 Mill, ha (41,6 v. H.) an Privatbetriebe verteilt wurden. Von den an Privatbetriebe verteilten Flächen wurden ca. 1,7 Mill, ha an rd. 210.000 Neubauern verteilt (Durchschnittsgröße 8,1 ha), während 0,275 Mill, ha zur Aufstockung von ca. 82.500 Betrieben der Kleinbauern verwendet wurden. Die restlichen Flächen entfielen auf Kleinpächter, Handwerker und Altbauernbetriebe (Waldzulage). Entgegen Lenins Hinweisen waren im Industriestaat Deutschland die enteigneten Flächen nicht verstaatlicht, sondern zu einem größeren Teil reprivatisiert worden. Gleichzeitig wurden Eigentumsgarantien für alle nicht enteigneten Bauernbetriebe ausgesprochen und jede Absicht einer späteren Kollektivierung geleugnet. Zur Sicherung der Nahrungsversorgung sind Pflichtablieferungen je ha LN eingeführt worden, die ein Mindestaufkommen an Nahrungsgütern sichern sollten. Für Marktlieferungen über dieses Maß hinaus gründete man „Bauernmärkte“, auf denen die Bauern weit höhere Preise erhielten („Preis nach Angebot und Nachfrage“) als für die der Pflichtablieferung unterliegenden Produkte. Bauern, die an diese Märkte lieferten, wurden zudem beim Produktionsmittelbezug bevorzugt. Gleichzeitig wurden die bäuerlichen Raiffeisengenossenschaften auf Anweisung der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) erneut gegründet. Zusätzlich wurde zur Unterstützung der Neubauern die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) etabliert. Sie hatte zunächst das Inventar der enteigneten Betriebe zu verwalten und organisierte 1946 besondere Maschinenausleihstationen (MAS). Die MAS sind 1949 zu selbständigen Betrieben mit Produktions-, Reparatur- und Lagereinrichtungen weiterentwickelt worden. Beabsichtigt war vor allem auch, eine Beispielwirkung auf die Westzonen der heutigen Bundesrepublik auszuüben. Die Bodenreform ist von beträchtlichem Propagandaaufwand begleitet worden. Tatsächlich hat die Bodenreform jedoch die Betriebsgrößenstruktur, die Eigentums- und Arbeitsverfassung in der SBZ/DDR umwälzend verändert und vor allem die politische Bedeutung der „Klasse der werktätigen Bauern“, beträchtlich erhöht (Landwirtschaftliche Betriebsformen). B. Der Klassenkampf auf dem Lande 1949--1954 Die kurz nach Kriegsende von W. Ulbricht ausgesprochene Eigentumsgarantie für die privatbäuerlichen Betriebe galt bereits seit 1949 faktisch nur noch für den Besitz der Klein- und Mittelbauern. Gegen die Großbauern (zunächst Betriebe mit 50–100 ha LN, später alle Betriebe über 20 ha LN) wurden zahlreiche restriktive Maßnahmen ergriffen. Der beginnende „Klassenkampf auf dem Lande“ verfolgte das Ziel, die Mehrheit der Bauern und Landarbeiter für die A. der SED zu gewinnen und die Minderheit (in der Regel Groß- und Mittelbauern) zu isolieren. Zur Förderung der Kleinbauern wurde ein Neubauernprogramm erarbeitet, in dessen Folge bis 1953 ca. 95.000 Wohngebäude, 104.000 Stallungen und 39.000 Scheunen entstanden sind. Insgesamt betrugen die Kosten der Neubauernstellen 1,35 Mrd. Mark. Außerdem entwickelten die MAS differenzierte Preissysteme, mit denen die in der Bearbeitung unwirtschaftlichen Flächen der Kleinbetriebe geringer als größere Flächen bewertet worden sind. Die Betriebsmittelversorgung der Mittel- und Großbauern wurde vernachlässigt, Maschinen und Ersatzteile fast ausschließlich an die MAS geliefert. Die Ersatzbeschaffungen gegen höhere Preise wurden als Wirtschaftsverbrechen bestraft. Die zwischen 1945 und 1948 gesetzlich vorgeschriebene Rücklagenbildung zur späteren Investitionsfinanzierung (Sperrkonto) wurde dem Gewinn zugeschlagen und mußte in voller Höhe versteuert werden (andernfalls wurden Sicherungshypotheken eingetragen). Das Ablieferungssystem wurde so gestaffelt, daß Betriebe mit mehr als 50 ha z. T. doppelt so hohe Mengen je ha LN abzuliefern hatten, wie Betriebe mit 5–10 ha LN. Damit sank die Möglichkeit, Marktlieferungen über das Liefersoll hinaus zu erbringen und dadurch höhere Preise zu erzielen. Andererseits ist durch staatliche Anbaupläne verhindert worden, daß die Betriebe sich in ihrer Organisation den veränderten Bedingungen anpassen konnten. Außerdem wurden die traditionellen Selbsthilfeorganisationen der Bauernschaft, die Raiffeisengenossenschaften bzw. Genossenschaftskassen, unter staatliche Kontrolle gestellt (Ländliche ➝Genossenschaften). Diese Schwierigkeiten führten schließlich dazu, daß ca. 24.000 Betriebe mit ca. 700.000 ha LN aufgegeben bzw. beschlagnahmt worden sind. C. Die Kollektivierungsphase 1952--1960 Entgegen zahlreichen früheren Versicherungen der SED und der Regierung beschloß die II.~Parteikonferenz der SED im Juli 1952 die Vorbereitung des „Aufbaus des Sozialismus auf dem Lande“ durch die Bildung von landwirtschaftlichen Produktionsge[S. 15]nossenschaften (LPG) mit unterschiedlichem Vergesellschaftungsgrad der Produktionsmittel (LPG Typen I–III). Hierfür wurden Musterstatuten erlassen und für die Betriebsorganisation eine Musterbetriebsordnung aufgestellt (Landwirtschaftliche Betriebsformen, LPG). Bereits am 31. 12. 1952 bestanden 1 906 LPG mit rd. 218.000 ha LN. Bis zum Juni 1953 erhöhte sich diese Zahl auf 4.391 LPG und stieg danach bis zum 31. 12. 1957 auf 6.691 Betriebe mit 1,632 Mill, ha an (ca. 26,0 v. H. der LN der DDR). Das relativ langsame Wachstum in den Jahren 1953–1957 wird offiziell mit den negativen Einflüssen der „Klassenfeinde“ (Arbeiteraufstände 1953 in der DDR, in Polen und Ungarn 1956) erklärt und hatte vor allem im Verlauf des neuen Kurses 1953–1954 zu einer Mäßigung in den Kollektivierungskampagnen der SED geführt. Tatsächlich bestand die von der LPG genutzte Fläche 1957 zu 54 v. H. aus den Flächen der „örtlichen Landwirtschaftsbetriebe“. LPG-Mitglieder waren zu diesem Zeitpunkt Landarbeiter (42,5 v. H.), Industriearbeiter (11,3 v. H.), Neubauern (28,5 v. H.), Kleinbauern (10,3 v. H.) und Großbauern mit mehr als 20 ha LN (2,3 v. H.). Sonstige Mitglieder (Parteifunktionäre, Landintelligenz u. a.) waren zu 5,1 v. H. beteiligt. Fast ausschließlich gingen wirtschaftsschwache Betriebe zur genossenschaftlichen Produktionsweise in den LPG über, deren Wirtschaftsergebnisse aber insgesamt auch weiterhin sehr schwach blieben. Die Einführung der LPG entsprach zugleich der Ausdehnung des „Klassenkampfes auf dem Lande“ auf sämtliche privaten Landwirtschaftsbetriebe. Das zuvor gegen Großbetriebe angewandte Instrumentarium wurde nun auf alle Landwirtschaftsbetriebe ausgedehnt, während die LPG zahlreiche Vergünstigungen erhielten. Die MAS wurden zu Maschinen-Traktoren-Stationen entwickelt (MTS) und vorwiegend bei den LPG eingerichtet. Die ausschließlich den MTS zur Verfügung gestellten Maschinenkapazitäten wurden bereits 1955 zu 64 v. H., später zu 80–90 v. H. in den LPG eingesetzt. Obwohl die LPG mit durchschnittlich 245 ha LN beachtliche Größen erreichten, wurden sie in der Produktionsleistung, in der Gestaltung der Erzeugerpreise und in den MTS-Tarifen den Betrieben mit einer Größe von 5–10 ha gleichgestellt; es wurden Steuern erlassen, Verlustbetrieben wurden durch direkte Subventionen Mindestarbeitseinkommen garantiert. Gleichzeitig mit dem Aufbau der LPG erging von der SED eine Direktive zur Bildung und über die Arbeit von Parteiorganisationen in den LPG, die gemeinsam mit den MTS die Neugestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage organisieren sollten. Den MTS wurden zu diesem Zweck politische und kulturelle Abteilungen angegliedert. Überlegungen — auch innerhalb der Parteiführung der SED (Vieweg, Oelßner) — den kostspieligen Aufbau der LPG einzustellen oder mindestens das Prinzip der Freiwilligkeit wieder uneingeschränkt anzuwenden, scheiterten; die gegen die Einzelbauern gerichteten Maßnahmen wurden ab 1958 verstärkt und führten bis April 1960 unter Gewaltanwendung oder -androhung zur Vollkollektivierung in der Landwirtschaft der DDR. D. Die Kooperationsphase 1960--1972 Im Anschluß an die Vollkollektivierung im Frühjahr 1960 begannen nebeneinander zwei auf Veränderung der Betriebsstruktur gerichtete Entwicklungen. Einerseits wurden, vor allem mit Rentabilitätserwägungen begründet, mehrere Betriebe zu einer LPG vereinigt. Es handelte sich um Fusionen, wobei die Rechte der Genossenschaftsbauern nicht verändert wurden. Diese Entwicklung hatte insbesondere zur Folge, daß die LPG der Typen~I und II zum höheren Vergesellschaftungsgrad der LPG Typ III übergingen, so daß eine Vereinheitlichung in der ländlichen Sozialstruktur stattfand. Andererseits ist bereits 1962 begonnen worden, einzelne Aufgaben und Arbeiten aus den LPG-Betrieben auszugliedern und Spezialbetrieben zu übertragen. Diese Einrichtungen erlangten teilweise juristische Selbständigkeit. Ihre Bedeutung ergibt sich aus ihrer integrierenden Wirkung, die die Zusammenarbeit bzw. den Zusammenschluß mehrerer Betriebe auf dem Wege der Kooperation fördern soll. Beginnend 1965 und verstärkt nach dem VII.~Parteitag der SED (1967) wurden Formen der Kooperation propagiert und in der Praxis erprobt. Es sollten nicht mehr einzelne Betriebszweige ausgegliedert werden, sondern zahlreiche Betriebe mit einer zusammenhängenden Fläche von ca. 5–6.000 ha LN Kooperationsgemeinschaften (KOG) bilden. Als Begründung für diese Maßnahme hieß es, daß eine optimale Auslastung der Betriebsmittel erst in Anlagen mit Größenordnungen von 1 000 Milchviehplätzen, 1 000 Sauenplätzen oder ab 5.000 Schweinemastplätzen möglich ist. In der Feldwirtschaft ging man davon aus, daß der Einsatz einzelner Traktoren oder Maschinen nicht rentabel sei, so daß nur noch Maschinensysteme (von drei bis fünf Einheiten) anzuschaffen und einzusetzen seien. Gleichzeitig wurde die Durchführung der Arbeit in Schichten propagiert. Die Besonderheit dieser KOG bestand darin, daß an ihnen sowohl LPG wie VEG beteiligt sein konnten. Sie erhielten jedoch keine Rechtsfähigkeit, sondern sollten durch Vertreter der beteiligten Betriebe kollektiv geleitet werden. Arbeitskräfte, Maschinen und Betriebsmittel wurden von den angeschlossenen Betrieben entsprechend ihrem Flächenanteil bzw. ihren Betriebsplänen zur Verfügung gestellt und die Erträge untereinander aufgeteilt. Das System der KOG führte zu einer beschleunigten Integration der LPG-Betriebe der Typen~I und II, erforderte jedoch beträchtlichen Verrechnungs- und Verwaltungsauf[S. 16]wand. Es verstärkte darüber hinaus die Tendenz zu weiteren Fusionen bzw. zur Bildung von „Groß-LPG“. Damit entstand aber die Gefahr, daß sich diese genossenschaftlich geleiteten Betriebe zu großen, relativ autonomen Betriebseinheiten entwickeln, deren Betriebszweige auf die eigenen Bedürfnisse ausgerichtet sind. Infolgedessen sind diese Fusionen vom VIII. Parteitag der SED (1971) abgelehnt und der Weg der „Kooperation“ bei gleichzeitiger Spezialisierung in „Kooperativen Einheiten“ (KOE) vorgeschlagen worden. Zur Unterstützung der Spezialisierung wurden vertikal organisierte Kooperationsverbände eingerichtet, in denen die Landwirtschaftsbetriebe mit den Be- und Verarbeitungsbetrieben auf der Grundlage von Lieferverträgen zusammenarbeiten. Die aufgezeigte Entwicklung zwischen 1960 und 1972 verlief in der Regel ohne Ausübung von Repressalien. Die Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) hatte die verstärkte Anwendung gezielter wirtschaftspolitischer Maßnahmen ermöglicht: Aufhebung der gespaltenen Preise für Pflichtablieferung und darüber hinausgehender Marktproduktion für pflanzliche Produkte 1964, bzw. 1969 für tierische Produkte, Einführung von Prämien für Produktionssteigerungen, für Kostensenkung bzw. Bildung von Rücklagen, Vergabe von Subventionen für Großbauprojekte, Treibstoffe und Düngemittel, Zinsverbilligungen für Investitionsvorhaben, Steuerangleichungen etc. Die Summe dieser Vergünstigungen führte vielfach zur unwirtschaftlichen Verwendung der Betriebserlöse. Infolgedessen wurden Betriebsmittelverbilligungen zwischen 1965 und 1971 in der Regel aufgehoben oder gesenkt, nach 1971 jedoch durch neue ergänzt. Vor allem ist die individuelle Konsumtion (Arbeitseinkommen) durch eine progressiv gestaltete Konsumtionsfondsabgabe zusätzlich besteuert worden, sobald sie die Höhe von 8.000 Mark je LPG-Mitglied und Jahr überstiegen hat. Insgesamt hat der Aufbau landwirtschaftlicher Großbetriebe zu einer starken Steigerung der Produktionskosten geführt, die sich u. a. in einer Erhöhung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise zwischen 1960 und 1972 um durchschnittlich ca. 60 v. H. niederschlug. Infolgedessen mußten für Preissubventionen zwischen 1966 und 1970 jährlich 4,4 Mrd. Mark von der DDR ausgegeben werden. Gleichzeitig wurde durch verbesserte Produktionsmittelversorgung die Produktion um 12,1 v. H. erhöht. (Nettonahrungsmittelproduktion in dz GE 1972 bezogen auf den Jahresdurchschnitt 1957/1961.) Besondere Bedeutung erlangte in dieser Phase die Agrarpropaganda. Die völlig neuen Produktionsverhältnisse und -bedingungen hatten eine intensive und umfassende Schulungs- und Beratungsarbeit zur Voraussetzung. Andererseits erlaubte die einsetzende Spezialisierung auch vereinfachte Ausbildungsformen. E. Die Fusionsphase seit 1972 Auf dem VIII.~Parteitag der SED 1971 wurde die weitere Fusion der LPG zu Groß-LPG abgelehnt und der Weg der Kooperation als verbindlich erklärt. Die Kooperation soll jedoch zu juristisch selbständigen Betrieben, den Kooperativen Einrichtungen (KOE), führen, die — sobald sie einen entsprechenden Konzentrationsgrad erreicht haben — zu „Spezialisierten LPG“ bzw. „Spezialisierten VEG“ entwickelt werden sollen. Da die KOE über eigene Pläne, eigene Fonds und Abrechnungssysteme verfügen, kann sich die Bezeichnung „Kooperation“ nur auf die Übergangsphase bis zum Abschluß der Betriebsbildung beziehen. Tatsächlich entstanden und entstehen völlig selbständige Betriebseinheiten; die Kooperation erweist sich als partielle Fusion. In einem Beispielsverfahren entstanden aus 21 LPG verschiedener Typen und einem VEG 3 „Spezialisierte LPG“ für Pflanzen-, Geflügel- und Milchproduktion sowie ein „Spezialisiertes VEG“ für Schweinemast. Auf diese Weise erreicht die DDR mit Hilfe von administrativen Maßnahmen die Errichtung spezialisierter Großbetriebe in der Landwirtschaft. Gleichzeitig erfolgt eine Vereinheitlichung der ländlichen Sozialstruktur. Die LPG der Typen~I und II sollen bis 1975 beseitigt sein. Genossenschaftsbauern und Landarbeiter arbeiten in den KOE zunehmend unter gleichen Bedingungen. Die Arbeit wird wie in der Industrie in Kollektiven bzw. Brigaden und nach Möglichkeit im Schichtsystem organisiert. Ausbildungsformen und -umfang der Landwirtschaft ebenso wie das Lohnniveau werden denen der Industrie angenähert. Diese Entwicklung kann jedoch erst dann abgeschlossen werden, wenn die erforderlichen Stallkapazitäten errichtet sind. Zur Realisierung dieser Entwicklung trägt die bereits weit fortgeschrittene Konzentration der Pflanzenproduktion (Anfang 1974 ca. 75 v. H. der LN in 1.173 Betrieben) bei. Die Pflanzenbaubetriebe beliefern die LPG und VEG mit Futtermitteln und bilden gemeinsam mit diesen Betrieben finanzielle Rücklagen zum Aufbau von Großställen. Weitere Maßnahmen der gegenwärtigen Agrarpolitik sind: Die Steuerung der Produktionsmittel und Investitionen durch den Rat des jeweiligen Kreises bzw. Bezirkes und deren Organe; die zentrale Lenkung der Arbeitsorganisation durch Bezirks- und Kreisbehörden bei Bestellarbeiten bzw. bei der Getreide- und Hackfruchternte; die Festlegung von Produktionsrichtungen (Hauptbetriebszweige; die direkte Einflußnahme der Kreisbehörden auf das Verhältnis zwischen Arbeitseinkommen und Betriebsrücklagen; [S. 17]die Gewährung von Kreditvergünstigungen sowie die Verfügung von Kreditstreichungen; die Preispolitik bzgl. der Produktionsmittel und der Erzeugerpreise; die Angleichung der unterschiedlichen Betriebssteuern (VEG/LPG). Planung; Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963; Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 11–17 Agrarökonomie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarpreissystem
Agrarpolitik (1975) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Theoretische Grundlagen Mit der Errichtung eines auf den Prinzipien des Marxismus-Leninismus beruhenden Wirtschaftssystems wurde nach 1945 in der SBZ bzw. nach 1949 in der DDR auch die marxistisch-leninistische Agrartheorie in ihrer sowjetischen Ausformung für die praktische Agrarpolitik verbindlich. Karl Marx war in der Begründung seiner Agrartheorie von der Erwartung ausgegangen, daß die…
DDR A-Z 1975
Werbung (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Monopol der SED bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z. B.: W. neuer Mitglieder für die SED und die Massenorganisationen; W. zur Verpflichtung als Längerdienender in der NVA; W. für die SED-Presse und sonstige politische Publikationen; W. zur Beeinflussung von Kaufentscheidungen (Wirtschafts-W.). Eine wichtige Methode der W. ist die Sicht-W., die Agitation durch Plakate, Bilder, Transparente, Spruchbänder, Wandzeitungen usw., die an auffallenden Stellen im Straßenverkehr und in vielbesuchten Räumen (Fabrikhallen, Wartezimmern, Bahnhöfen) angebracht werden. Die Losungen und Parolen hierzu werden zentral von der SED ausgegeben. Wettbewerbe und ständige Aufforderungen zu vermehrter Sicht-W. führten dazu, daß das Straßen- und Landschaftsbild von den Darstellungen der Sicht-W. beherrscht war. Gegenwärtig tritt die Sicht-W. nicht mehr so stark hervor; es wird auf Einpassung in das Straßenbild Wert gelegt, und bei Kongressen mit ausländischen und westdeutschen Gästen oder während der Leipziger Messe wird die Sicht-W. vorübergehend ganz eingestellt. Zur allgemeinen Sicht-W. tritt die individuelle, in der persönlich-politische Bekenntnisse, ergänzt durch Selbstverpflichtungen, ausgehängt werden. Die gesamte Sicht-W. ist ein Monopol der parteieigenen „Deutschen Werbe- und Anzeigen-Gesellschaft“ (DEWAG), Berlin (Ost). Der Monopolstellung der SED in der W. entspricht, daß für Ideen und Ziele, mit denen die Partei nicht übereinstimmt, keine W. getrieben werden darf. So sind vor allem die Kirchen (Kirchenpolitik) in ihrer W. stark behindert. Die kommerzielle W. war in der DDR nach dem II. Weltkrieg ein stark vernachlässigter Wirtschaftsfaktor. Sie schien zum einen ein Restposten des kapitalistischen Systems zu sein, der geduldet, niemals aber gefördert werden sollte, da sie mit einer Verschwendung des volkswirtschaftlichen Vermögens gleichgestellt wurde. Zum anderen war die wirtschaftliche Situation gekennzeichnet durch einen strukturellen Nachfrageüberhang. Die administrativ vorgenommene Verteilung der Produktion konnte weitgehend ohne W. abgesetzt werden. Bis zu Beginn der 60er Jahre war die binnenländische W. der DDR vorwiegend darauf bedacht, schwerverkäufliche, oft auch minderwertige Waren mit Unterstützung der W. besser und schneller verkaufen zu können. Menge und Sortiment vieler industrieller und landwirtschaftlicher Güter haben sich im letzten Jahrzehnt stark vergrößert. Das strenge Verteilungssystem wurde mit dem Übergang zum Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 zum Teil gelockert und eine beträchtliche Zahl verschiedener Warenarten für den Markt freigegeben. Seitdem steigen die W.-Anstrengungen der DDR kontinuierlich. Die Notwendigkeit der kommerziellen W. entsteht aus der örtlichen und zeitlichen Trennung von Produktion und Konsumtion und dem Abrücken von der orthodoxen Zentralplanwirtschaft bei teilweiser Einbeziehung des wirtschaftlichen Instruments des Marktes. Die W. übt sowohl gesamtwirtschaftliche als auch einzelwirtschaftliche Funktionen aus, wobei die volkswirtschaftliche Orientierung darin zum Ausdruck kommt, daß z. B. [S. 935]durch die W. Einfluß genommen werden kann auf die Realisierung der Außenwirtschaftspolitik (z. B. W. durch ganzseitige Anzeigen in westlichen Publikationsorganen). Die einzelwirtschaftliche W. verfolgt die Absatz- und Marktbearbeitung der Betriebe. Die Ziele der W. beinhalten sowohl die Erhöhung betrieblicher Gewinne (durch Absatzförderung und Bedarfsweckung) als auch die kulturelle, ästhetische, moralische und politisch-ideologische Erziehung der Konsumenten im Sinne der SED-Führung (Konsumentenerziehung). Daneben erfüllt die W. vorrangig Informationsfunktionen. W.-Maßnahmen erstrecken sich auf die Schaufenstergestaltung, Prospekte, Anzeigen, Werbediapositive, Plakate, Leuchtschriften, Werbefilme, Werbereisen etc. Lange hat die DDR gezögert, W. auch im Fernsehen zuzulassen. 1962 wurde mit einer Sendezeit von jährlich 20 Stunden begonnen. Inzwischen ist es täglich eine Viertelstunde (?), die über 80 v. H. der Fernsehzuschauer regelmäßig oder gelegentlich verfolgen. Konsumenten-W. wird vornehmlich in Zeitschriften, Illustrierten und Magazinen relativ bunt betrieben, seltener in Tageszeitungen. Potentielle in- und ausländische Käufer von Investitionsgütern werden vor allem über Anzeigen in DDR-Fachzeitschriften, Branchenkatalogen etc. angesprochen. Sichtwerbung findet vor allem bei Messen und Ausstellungen in der DDR statt. Werbetexte müssen politisch und ideologisch „einwandfrei“ sein; auf Auslandsmessen und -ausstellungen wird die Überlegenheit des sozialistischen gegenüber dem kapitalistischen System in der W. herausgestrichen. Die W.-Organisation beschränkt sich auf zwei Agenturen, wobei die „DEWAG“ für die Inlands- und die „Interwerbung“ für die Auslands-W. zuständig ist. Die Berechtigung der W. wird heute grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt; die Aufwendungen dafür werden aber nach wie vor als unproduktiv gemäß dem Marxschen Klassifizierungsschema eingestuft. Die W.-Aufwendungen bleiben sowohl hinsichtlich der Export-W. als auch der Binnen-W. weit hinter denen westlicher Länder zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 934–935 Wenden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WerkstattprinzipSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Monopol der SED bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z.…
DDR A-Z 1975
Arbeitsproduktivität (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Meßziffer für die Ergiebigkeit der menschlichen Arbeit (Leistung pro Beschäftigten und je Arbeitsstunde). In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist A. der Produktionswert je Beschäftigten. Der Wirkungsgrad der menschlichen Arbeit hängt von der Leistungsfähigkeit der verwendeten technischen Ausrüstungen (Kapitalaufwand), der Qualifikation der Beschäftigten (Ausbildung, Fertigkeit, Erfahrung) und der Organisation der Arbeitsprozesse ab. In marxistischer Terminologie bezeichnet A. den „Wirkungsgrad zweckmäßiger produktiver Tätigkeit im gegebenen Zeitraum“ (K. Marx, Das Kapital, Bd. I, London 1867), also den Nutzeffekt der „konkreten, gebrauchswertschaffenden“ Arbeit. Der Begriff A. wird in der DDR als das Maß für den allgemeinen wirtschaftlichen Fortschritt angesehen, als dessen alleiniger Ausgangspunkt die menschliche Arbeit angenommen wird. Ihre Bedeutung überragt daher die aller anderen Meß- und Kennziffern. In der Planung wird sie allerdings als eine von mehreren gleichrangigen Planungskennziffern behandelt. Sie mißt als einheitliche, betriebliche Kennziffer gegenwärtig a) die „Warenproduktion zu konstanten Preisen“ und in einer Reihe von Fällen b) die „Eigenleistung“ (betriebliche Wertschöpfung), jeweils bezogen auf Arbeiter und Angestellte sowie Produktionsarbeiter. Daneben bestehen betriebs- und branchenspezifische Plankennziffern, die unterschiedlichen Berechnungsmethoden folgen (z. B. Zeitsummenmethode, Naturalmethode, Leistung je Arbeitskraft und Arbeitsstunde). Methodenprobleme bei der Analyse und statistischen Erfassung aller die A. beeinflussenden Faktoren zählten bisher zu den permanenten wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsthemen in der DDR. So werden von der Kennziffer A. z. B. Materialeinsparungen — neben qualitativen Faktoren — nicht als Leistungsverbesserungen berücksichtigt, da in der Kennziffer Warenproduktion auch Vorleistungen erfaßt werden. Das hat zur Folge, [S. 45]daß Betriebe zu Sortimenten mit hohem Materialeinsatz tendieren (Rudimente der „Tonnenideologie“). Die marxistische Theorie in der DDR betont die Bedeutung der A.-Steigerung als „Dreh- und Angelpunkt“ für die wirtschaftliche und politische Stabilisierung — auch und besonders im Zusammenhang der Ost-West-Auseinandersetzung. Nach Lenin wird der Sozialismus eine „neue, weit höhere“ A. schaffen: „Die Arbeitsproduktivität ist in letzter Instanz das Allerwichtigste, das Ausschlaggebende für den Sieg der neuen Gesellschaftsordnung“ (in: Die große Initiative, Moskau 1919). Die A. in der Gesamtwirtschaft stieg von 1960 bis 1973, gemessen am produzierten Nationaleinkommen je Beschäftigten (einschl. Lehrlinge), von 10.469 auf 18.861 Mark an. Da es sich hierbei um die übliche Bruttorechnung handelt, die in jedem Betrieb Vorleistungen von Zulieferbetrieben einbezieht, ist die Steigerung überhöht ausgewiesen. Die Erhöhung verlief auch nicht gleichmäßig; eine Schwächeperiode stellten die Jahre 1960 bis 1963 dar. Vergleiche der Struktur und Entwicklung der A. der Industrie der DDR und der Bundesrepublik Deutschland ergaben einen Niveauunterschied von über 30 v. H. für das Jahr 1968: Die Industrie der DDR erzielte 68,4 v. H. der A. in der Bundesrepublik. (Vgl. Tabelle „Industrielle Arbeitsproduktivität in der DDR und der Bundesrepublik Deutschland“.) Auch in der Landwirtschaft bestand ein beträchtlicher Niveaurückstand für die DDR (39 v. H.). Nach Berechnungen für den Zeitraum 1960–1971 wurde diese Lücke inzwischen nicht geschlossen, so daß der Abstand zur Bundesrepublik Deutschland nach wie vor in der Industrie ca. 30 v. H. und in der Landwirtschaft ca. 40 v. H. beträgt. In der DDR und der Bundesrepublik Deutschland wurden nahezu gleiche Zuwachsraten erzielt (vgl. Tabelle „Struktur und Entwicklung der Arbeitsproduktivität in der DDR und der Bundesrepublik Deutschland“). Die höchsten DDR-Zuwachsraten im Jahres[S. 46]durchschnitt erzielte die Industrie (5 v. H.), die geringsten die Bereiche Landwirtschaft (2,7 v. H.) und Verkehr (3,7 v. H.). Arbeitsrecht;Rationalisierung; Automatisierung; Wissenschaftlich-technische Revolution. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 44–46 Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitspsychologieSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Meßziffer für die Ergiebigkeit der menschlichen Arbeit (Leistung pro Beschäftigten und je Arbeitsstunde). In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist A. der Produktionswert je Beschäftigten. Der Wirkungsgrad der menschlichen Arbeit hängt von der Leistungsfähigkeit der verwendeten technischen Ausrüstungen (Kapitalaufwand), der Qualifikation der Beschäftigten (Ausbildung, Fertigkeit, Erfahrung) und…
DDR A-Z 1975
Seerecht (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Gesamtheit der Rechtsnormen für die Seeschiffahrt und andere Bereiche der Meeresnutzung. Unterschieden wird internationales S., das auf völkerrechtlichen, zumeist multilateralen Verträgen beruht oder als Gewohnheitsrecht anerkannt wird, und nationales (innerstaatliches) S. In der DDR erlangte internationales S. Geltung dadurch, daß Abkommen, denen das ehemalige Deutsche Reich vor dem Ende des II. Weltkrieges angeschlossen war, für wiederanwendbar erklärt wurden; die DDR internationalen Abkommen beigetreten ist; S.-Regeln, die nicht in völkerrechtlichen Abkommen festgelegt sind, aber als Vertragsrecht Bedeutung gewonnen haben, beim Abschluß von Verträgen im Seeverkehr mit zugrunde gelegt werden; die DDR bilaterale Verträge abschließt, und zwar Schiffahrtsverträge zur Förderung des Seeschiffsverkehrs beider Länder, meist gekoppelt mit Handelsverträgen über Inanspruchnahme der Häfen, Umschlageinrichtungen, Versorgungsbetriebe sowie über Gebühren, Schiffspapiere u. a.; die DDR hat mit den meisten sozialistischen Ländern Handels- und Schiffahrtsverträge abgeschlossen; die DDR gewohnheitsrechtliche Normen des internationalen S. anwendet, die allgemein als rechtlich verbindlich betrachtet werden. Dem internationalen S. zuzurechnen sind auch die Vereinbarungen, die die Mitgliedsländer des RGW für ihre gemeinsamen seewirtschaftlichen Interessen getroffen haben und an denen die DDR beteiligt ist. Das nationale (innerstaatliche) S. der DDR hat bisher gleichfalls noch zwei „Wurzeln“: Es gelten: Bestimmungen aus der Zeit vor dem Ende des II. Weltkrieges weiter (sogenannte sanktionierte Normen); Bestimmungen, die die DDR erlassen hat; sie sind mit internationalen S.-Normen abgestimmt, soweit die DDR diese anerkannt hat, wie betont wird. In der DDR ist im Juni 1972 eine „Gesellschaft für S.“ gegründet worden, die bereits in das internationale Schiffahrtskomitee (CMI = Comité Maritime International), dem seit mehr als 75 Jahren bestehenden nichtstaatlichen internationalen Verband der Vereinigungen für S., aufgenommen worden ist. Außerdem ist die DDR-Seeschiffahrt in weiteren nichtstaatlichen internationalen Organisationen vertreten, und zwar: BIMCO (Baltic and International Maritime Conference) = Vereinigung von Reedern, Schiffsmaklern und Fachverbänden für deren Zusammenwirken in Fragen des internationalen Seeverkehrs; ICHCA (International Cargo Handling Coordination Association) = Internationale Organisation für die Koordinierung der Transport- und Umschlagtechnik mit der Aufgabe, den Güterumschlag im Seeverkehr durch Zusammenwirken aller Beteiligten zu verbessern; PIANC (Permanent International Association of Navigation Congresses) = Internationale ständige Vereinigung der Schiffahrtskongresse; FIATA (Fédération Internationale des Associations des Transitaires et Assimilés) = Internationale Föderation der Spediteur-Organisationen; UNIDROIT = Internationales Institut zur Vereinheitlichung des Privatrechts, insbesondere des Handelsrechts und des internationalen Transportrechts. Nach der Aufnahme der DDR in die UN gehört sie auch deren zwischenstaatlichen Institutionen an, so für die Schiffahrt der IMCO (Inter-Governmental Maritime Consultative Organization) = Beratende Seeschiffahrtsorganisation der UN; UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development) = Konferenz für Handel und Entwicklung der Vereinten Nationen; UNCITRAL (United Nations Commission of International Trade Law) = UN-Kommission für internationales Handelsrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 765 Seenotrettungsdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SeeschiffahrtSiehe auch die Jahre 1979 1985 Gesamtheit der Rechtsnormen für die Seeschiffahrt und andere Bereiche der Meeresnutzung. Unterschieden wird internationales S., das auf völkerrechtlichen, zumeist multilateralen Verträgen beruht oder als Gewohnheitsrecht anerkannt wird, und nationales (innerstaatliches) S. In der DDR erlangte internationales S. Geltung dadurch, daß Abkommen, denen das ehemalige Deutsche Reich vor dem Ende des II. Weltkrieges angeschlossen war, für wiederanwendbar…
DDR A-Z 1975
Passierscheinabkommen (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Am 17. 12. 1963 wurde das erste P. von DDR-Staatssekretär Erich Wendt und dem West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnet. Damit öffneten sich den West-Berlinern 28 Monate nach dem Bau der Mauer wieder, wenn auch personell und zeitlich begrenzt, die Übergänge zum Ostteil ihrer Stadt. Am 22. 8. 1961 hatte die Regierung der DDR für West-Berliner eine Anordnung erlassen, die den Besuch Ost-Berlins von Aufenthaltsgenehmigungen abhängig machte, wie sie seit dem Herbst 1960 für Bürger der Bundesrepublik Deutschland vorgeschrieben waren. Die DDR verlangte die Einrichtung von Passierscheinstellen in den Westsektoren von Berlin. Ihr Versuch, derartige Büros am 26. 8. 1961 auf 2 S-Bahnhöfen zu eröffnen, wurde von der West-Berliner Polizei auf Weisung der Alliierten unterbunden. Das P. wurde in 6tägigen, mehr als 30 Stunden dauernden, abwechselnd in Ost- und West-Berlin stattfindenden Gesprächen zwischen Korber und Wendt ausgehandelt. Die DDR war bemüht, der Übereinkunft den Charakter eines völkerrechtlichen Vertrages zu verleihen, während der Senat von Berlin darin nur eine Verwaltungsvereinbarung sah. Das P. wurde „ungeachtet der unterschiedlichen politischen und rechtlichen Standpunkte“ von Staatssekretär Wendt „auf Weisung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR“ und von Senatsrat Korber „auf Weisung des Chefs der Senatskanzlei, die im Auftrag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin gegeben wurde“, unterzeichnet. Beide Seiten stellten ausdrücklich fest, daß „eine Einigung über gemeinsame Orts-, Behörden- und Amtsbezeichnungen nicht erzielt werden konnte“. Bundesregierung und Senat betonten in einer gemeinsamen Stellungnahme zum P., daß „der Rechtsstatus von Berlin durch diese Vereinbarung nicht geändert wird und daß damit ebenfalls keinerlei Änderung der bisherigen Politik der Nichtanerkennung gegenüber dem Zonenregime verbunden ist“. Das erste P. gestattete „Einwohnern von Berlin (West)“ den Besuch bei ihren „Verwandten in Berlin (Ost), in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik“ mit Passierscheinen in der Zeit vom 19. 12. 1963 bis 5. 1. 1964. Als Verwandtenbesuch galt „der Besuch von Eltern, Kindern, Großeltern, Enkeln, Geschwistern, Tanten und Onkeln, Nichten und Neffen sowie der Ehepartner dieses Personenkreises und der Besuch von Ehegatten untereinander“. Zur Ausgabe der Passierscheine wurden in den West-Berliner Bezirken 12 Büros eingerichtet, in denen Angestellte der Ost-Berliner Post Anträge entgegennahmen und Passierscheine ausgaben. Die Bearbeitung der Anträge erfolgte in Berlin (Ost). Der Senat behielt sich in den Passierscheinstellen das Hausrecht vor. Die Durchführung des P. erwies sich in den Tagen vor dem Weihnachtsfest 1963 zunächst als schwierig: Tausende von Antragstellern warteten in eisiger Kälte stundenlang vor den Passierscheinstellen. Neue Gespräche zwischen Korber und Wendt hatten zur Folge, daß die Zahl der in den Büros tätigen Ost-Berliner Postangestellten von 83 auf 260 erhöht wurde. Nach offiziellen Angaben der DDR wurden insgesamt 1.318.519 Passierscheine für Besuche im Ostteil der Stadt ausgegeben, von denen 1.242.810 tatsächlich benutzt wurden. Zahlreiche West-Berliner passierten die Grenzen zwei- oder mehrmals, bevor die Übergänge in der Nacht vom 5. zum 6. 1. für sie erneut geschlossen wurden. Das P. war in der öffentlichen Meinung des Westens umstritten. Während der Berliner Senat und die ihn tragenden Parteien, SPD und FDP, in den auf eindrucksvolle Weise erneuerten menschlichen Kontakten einen positiven Faktor und einen neuen Impuls für die westliche Deutschlandpolitik sahen, mehrten sich in den Reihen der CDU/CSU Stimmen, die in dem P. einen Schritt zur Aufwertung der DDR und zur Bestätigung einer Drei-Staaten-Konzeption sahen. Die DDR bemühte sich, das P. als „ein Stück Selbstbestimmungsrecht für Berlin (West)“ und einen Beweis für „die nicht zu bezweifelnde völkerrechtliche wie faktische Existenz“ der DDR zu bewerten (W. Ulbricht am 3. 1. 1964). Korber und Wendt setzten ihre Gespräche im Januar 1964 fort. Nach schwierigen Verhandlungen gelang es ihnen, am 24. 9. 1964 ein zweites P. auf der Basis ihrer ersten Übereinkunft abzuschließen, durch das einige [S. 625]praktische Regelungen für die Ausgabe von Passierscheinen verbessert werden konnten. Noch zweimal — am 25. 11. 1965 und am 7. 3. 1966 — konnten diese Abmachungen erneuert werden. Dieses 3. und 4. P. wurden von der Seite der DDR nicht mehr von Staatssekretär Wendt, sondern von Staatssekretär Dr. Michael Kohl unterzeichnet. Während der verschiedenen Besuchszeiträume, die in den P. festgelegt wurden, registrierte die DDR folgende Besucherzahlen: 30. 10. bis 12. 11. 1964: 571.000 Besucher in 14 Tagen (durchschnittlich 40.785 pro Tag), 19. 12. 1964 bis 3. 1. 1965: 823.500 Besucher in 16 Tagen (51.469 pro Tag), 12. 4. bis 25. 4. 1965: 581.500 Besucher in 14 Tagen (41.535 pro Tag), 31. 5. bis 13. 6. 1965: 498.500 Besucher in 14 Tagen (35.607 pro Tag), 18. 12. 1965 bis 2. 1. 1966: 824.000 Besucher in 16 Tagen (51.500 pro Tag), 7. bis 20. 4. 1966: 510.400 Besucher in 19 Tagen (26.863 pro Tag), 23. 5. bis 5. 6. 1966: 468.000 Besucher in 14 Tagen (33.428 pro Tag). Im Oktober 1964 konnte auf der Grundlage des 2. P. eine Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (als solche galten Geburten, Eheschließungen, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle) eröffnet werden, die auch nach dem Auslaufen des 4. P. bestehen blieb (vom April 1967 an arbeitete diese Härtestelle ohne Vereinbarung weiter); ihre Dienste nahmen mehrere hunderttausend West-Berliner bis 1971 in Anspruch. Im Dezember 1964 verlangte die DDR einen verbindlichen Mindestumtausch von 3 DM je Person und Tag. Die Umtauschsumme wurde im Juli 1968 auf 5 DM erhöht. Kinder und Rentner wurden von der Verpflichtung, diesen Geldbetrag im Verhältnis 1:1 umzuwechseln, befreit. Nachdem in den laufenden Verhandlungen der Passierscheinunterhändler immer wieder grundlegende politische Meinungsverschiedenheiten sichtbar geworden waren, scheiterten 1966 schließlich die Bemühungen des Senats von Berlin, ein neues, 5., P. für den Herbst und Winter jenes Jahres auszuhandeln. Abgesehen von jenen, die in dringenden Familienangelegenheiten nach Berlin (Ost) fahren konnten, blieb für die Masse der West-Berliner die Grenze für die folgenden 6 Jahre versperrt. Ein Schreiben des Regierenden Bürgermeisters Schütz an den Vorsitzenden des Ministerrates, Stoph, vom 28. 2. 1968 blieb unbeantwortet. Im Frühjahr 1969 versuchte die DDR vergeblich, die Einberufung der Bundesversammlung nach Berlin (West) zu verhindern, indem sie Zugeständnisse in der Passierscheinfrage von einer Absage der Bundesversammlung abhängig machte. Gespräche zwischen Senatsdirektor Horst Grabert und Staatssekretär Dr. Kohl am 26. 2. 1969 blieben ergebnislos. Erst die im Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 getroffenen Verfügungen über den Zutritt der West-Berliner zum Ostteil ihrer Stadt und zu den 14 DDR-Bezirken ermöglichten die Wiederaufnahme des Besuchs- und Reiseverkehrs, und zwar ab Ostern 1972 in weit größerem Umfang, als das aufgrund der personellen, zeitlichen und sachlichen Einschränkungen der P. möglich gewesen war. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 624–625 Paß/Personalausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PaßwesenSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Am 17. 12. 1963 wurde das erste P. von DDR-Staatssekretär Erich Wendt und dem West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnet. Damit öffneten sich den West-Berlinern 28 Monate nach dem Bau der Mauer wieder, wenn auch personell und zeitlich begrenzt, die Übergänge zum Ostteil ihrer Stadt. Am 22. 8. 1961 hatte die Regierung der DDR für West-Berliner eine Anordnung erlassen, die den Besuch Ost-Berlins von Aufenthaltsgenehmigungen abhängig…
DDR A-Z 1975
Novemberrevolution (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Der politische Umsturz in Deutschland im November 1918, der das Kaiserreich und die Dynastien der Länder beseitigte und zur parlamentarisch-demokratischen „Weimarer“ Republik führte. Die N. war das Ergebnis des militärischen Zusammenbruchs und der allgemeinen Kriegsmüdigkeit. Sie wurde im wesentlichen von Soldaten (Marine und Heimattruppen) und Arbeitern durchgeführt. Die Besiegten waren Träger des Feudalsystems, doch auch die Großindustrie sah sich gefährdet und war anfangs zu Konzessionen bereit, um ihren Besitz zu erhalten. Auftakt bildete der Matrosenaufstand in Kiel (28.–31. 10. 1918), der auf die Großstädte Übergriff. Am 7. 11. wurde in München die Republik ausgerufen, am 9. 11. in Berlin. Eine Regierung (Rat der Volksbeauftragten) von SPD und USPD übernahm die Macht. Ende 1918 wurde die radikalere USPD aus der Regierung verdrängt. Wahlen zur Nationalversammlung (19. 1. 1919) brachten die „Weimarer Koalition“ (SPD, DDP, Zentrum) an die Macht, welche eine bürgerlich-parlamentarische Republik gründete. Versuche der Revolutionierung durch die äußerste Linke (Räterepubliken in München, Bremen usw.) scheiterten. Die Stabilisierung vollzog sich in restaurativen Bahnen. Die Geschichtsschreibung der DDR sieht heute in der N. eine „bürgerlich-demokratische Revolution, die in gewissem Umfang mit proletarischen Mitteln und Methoden durchgeführt wurde“. Dieser Einschätzung ging eine längere Diskussion voran. Bis 1957 wurde die N. von der kommun. Geschichtsschreibung (entsprechend der These in der Stalinschen „Geschichte der KPdSU [B]“) als „bürgerliche Revolution“ bezeichnet. Anfang 1957 nannte Robert Leibbrand diese Charakterisierung falsch und meinte, die N. sei eine „sozialistische Revolution“ gewesen, die „ihr Ziel nicht erreicht“ habe. 1958 erklärten auch Albert Schreiner, Roland Bauer und andere Historiker, unter Berufung auf Lenin, Liebknecht, Luxemburg u. a., die N. sei eine „Proletarische Revolution, die eine Niederlage erlitten hat“, gewesen. Doch im Juni 1958 beendete Ulbricht selbst durch einen Schiedsspruch den Meinungsstreit; seither gilt in der DDR-Geschichtsschreibung seine These, die N. sei eine bürgerliche Revolution, teilweise mit proletarischen Mitteln und Methoden durchgeführt. Hauptargument war: es habe eine „Partei neuen Typus“ gefehlt, daher könne die N. keine proletarische Revolution gewesen sein. Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 600 Notstandsgesetzgebung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nuklearer UmweltschutzSiehe auch die Jahre 1979 1985 Der politische Umsturz in Deutschland im November 1918, der das Kaiserreich und die Dynastien der Länder beseitigte und zur parlamentarisch-demokratischen „Weimarer“ Republik führte. Die N. war das Ergebnis des militärischen Zusammenbruchs und der allgemeinen Kriegsmüdigkeit. Sie wurde im wesentlichen von Soldaten (Marine und Heimattruppen) und Arbeitern durchgeführt. Die Besiegten waren Träger des Feudalsystems, doch auch die Großindustrie sah sich…
DDR A-Z 1975
Industrieabgabepreis (IAP) (1975)
Siehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Seit 1955 hat die Bezeichnung IAP den Namen Herstellerabgabepreis (Industrie) für die Abgabepreise der staatlichen Betriebe abgelöst. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels. Die bei weitem größte Zahl der IAP wird durch die Dienststellen des Amtes für Preise als Festpreise festgelegt. Die Kalkulation der Preisvorschläge durch die Betriebe und die Berechnung der für das Wirtschaftsgebiet der DDR gültigen einheitlichen Festpreise durch die Preisbehörden erfolgt nach zentral festgelegten Kalkulationsschemata und Berechnungsverfahren. Dabei wird das auf Seite 411 dargestellte Grundschema angewandt (GBl. II, 1972, Nr. 67, S. 775). „Technologische Einzelkosten“ sind solche, die im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Produktionsprozeß entstehen (z. B. Material- und Lohnkosten). Außerdem gehören dazu die Aufwendungen für die betriebliche Forschungs-, Entwicklungs- und Projektierungstätigkeit. Zu den technologischen Kosten rechnen auch jene, die unmittelbare Voraussetzung für die Aufnahme des Produktionsprozesses sind (z. B. bei den Baubetrieben die Kosten für die Baustelleneinrichtung). „Technologische Gemeinkosten“ sind z. B. der Energieverbrauch für Beleuchtungs- und Heizzwecke im Werk, also Gemeinkosten, die durch den technologischen Arbeitsablauf bedingt sind. „Beschaffungskosten“ sind Kosten für die Organisation der Belieferung des Betriebes mit Material und Leistungen. Bei der Ermittlung der Abgabepreise ist aber nicht nur das Kalkulationsverfahren verbindlich vorgeschrieben, [S. 411]sondern auch in mehr oder minder detaillierter Weise die als solche behördlich anerkannten zum Zwecke der Preisbildung kalkulationsfähigen Kostenelemente. Daher geht bei dem prinzipiell normativen Verfahren der Kostenrechnung und Preiskalkulation auch nicht der gesamte tatsächliche wertmäßige Güter- und Diensteverkehr zur Erstellung von Leistungen in die Planpreise ein. Für Produktionsmittel fallen im Prinzip Betriebspreis und IAP zusammen. Bei Konsumgütern bestehen hingegen erhebliche Unterschiede, denn mit deren Preisgestaltung sollen produktions- und verbrauchslenkende Wirkungen, eine Angleichung der Nachfrage an begrenzte Angebotssituationen bzw. eine Berücksichtigung unterschiedlicher Gebrauchswerte bei substituierbaren Erzeugnissen erreicht werden. Die Industriepreise für Konsumgüter (Einzelhandels-Verkaufspreise) sind in der Regel keine originäre, vom Betriebspreis her entwickelte Größe; sie werden vielmehr vom festgelegten Einzelhandelsverkaufspreis durch Abzug des Gesamthandelsrabatts gebildet. Nur so konnte bei der Industriepreisreform und der seitdem durchgeführten Preisbildung (Preissystem und Preispolitik) ein grundsätzlich konstantes Konsumgüterpreisniveau erzielt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 410–411 Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustriebauSiehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Seit 1955 hat die Bezeichnung IAP den Namen Herstellerabgabepreis (Industrie) für die Abgabepreise der staatlichen Betriebe abgelöst. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels.…
DDR A-Z 1975
Bau- und Wohnungswesen (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Bauwirtschaft Die B. ist der Wirtschaftsbereich für Hoch- und Tiefbau sowie Bauinstandsetzungen, der grundsätzlich jene Betriebe umfaßt, die am Prozeß der Bauvorbereitung und Baudurchführung teilhaben. Seit 1960 hat sich der Anteil der Bauwirtschaft am Nettoprodukt der DDR (Nationaleinkommen) von 7 v. H. (1960) auf 8 v. H. (1973) und ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung von 6 auf 7 v. H. erhöht. Die bauwirtschaftliche Gesamtleistung, im Bauvolumen erfaßt, wird in der DDR zu 68 v. H. von der Bauindustrie, zu 13 v. H. vom Bauhandwerk, zu rund 7 v. H. von den Baueinrichtungen der Landwirtschaft (Zwischengenossenschaftliche Bauorganisationen der Landwirtschaft und Meliorationsgenossenschaften) sowie zu 12 v. H. von den übrigen Betrieben außerhalb der Bauwirtschaft (z. B. landwirtschaftliche Baubrigaden [1973: 3 v. H.] sowie Betrieben anderer Wirtschaftsbereiche) erzeugt. II. Entwicklung des Bauvolumens Das Bauvolumen der DDR entwickelte sich ähnlich wie die Brutto-Anlageinvestitionen (Investitionen) und zeigt seit 1960 deutliche Wachstumsschwankungen. Eine schwache Entwicklung trat während der Wachstumskrise zu Anfang der 60er Jahre, im Jahre 1966 — damals ergaben sich Anpassungsschwierigkeiten an die Reformen (NÖS) — sowie Anfang der 70er Jahre auf. Systemimmanente Schwächen der Bauwirtschaft wurden sichtbar: Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Baumaterialien, die nicht bedarfsgerechte regionale Verteilung der Baukapazitäten, eine Zersplitterung der Bauleistungen der Betriebe auf zu viele gleichzeitig begonnene Baustellen sowie Probleme bei der Einführung neuer Technologien. Mit der Rezentralisierung sollten auch diese Probleme überwunden werden. Im Gefolge mit der zunächst planmäßig in den Jahren 1971 und 1972 stagnierenden Investitionstätigkeit wurde die Bauwirtschaft tatsächlich entlastet, eine Minderung der erheblichen Produktivitätsunterschiede zwischen den Baubetrieben blieb jedoch weitgehend aus. Während das Bauvolumen 1971 und 1972 um jährlich 6 v. H. expandierte, wurde 1973 nur noch ein Wachstum von 4 v. H. erreicht. Charakteristisch für die DDR ist der relativ hohe Anteil der Baureparaturen, die — nach der in der DDR üblichen Abgrenzung — zu einem Viertel bis zu einem Drittel auch die Generalreparaturen enthalten. Von der gesamten Bauproduktion sind seit 1960 21–28 v. H. auf Baureparaturen entfallen, von denen wiederum ein Drittel die Instandhaltung der stark veralteten und lange Zeit vernachlässigten Wohngebäude des Altbaus betraf. Dabei haben seit einigen Jahren Versuche an Bedeutung gewonnen, mit industriellen Reparaturmethoden — bei zeitweiliger Umsiedlung der Mieter — ganze Straßenzüge rationell zu überholen und zu modernisieren. Die sonstigen Bauleistungen — zu ihnen rechnen Abbruch- und Enttrümmerungsleistungen, Architektenleistungen für die reine Baudurchführung, Bodennutzungsgebühren, Aufwendungen für Erschließungsarbeiten u. ä. — haben in den letzten Jahren mit den Großvorhaben und der damit verbundenen Intensivierung der Vorarbeiten stark zugenommen. III. Die Bauinvestitionen Genauso wie bei den Brutto-Anlageinvestitionen (Investitionen) vereinigen in der DDR die „produktiven“ Bereiche auch den größten Teil der Bauinvestitionen; seit 1960 stieg deren Anteil von knapp [S. 106]60 auf fast 70 v. H. aller Bauinvestitionen. Allein die Industrie hat 1965 wie auch seit 1970 40 v. H. der gesamten Bauinvestitionen durchgeführt. Auf die Land- und Forstwirtschaft entfielen knapp 20 v. H., auf den Bereich Verkehr, Post- und Fernmeldewesen knapp 4 v. H. und auf die Bauwirtschaft selbst schließlich 2–3 v. H. Bei den „nichtproduzierenden“ Zweigen konzentrierte sich die Neubautätigkeit vor allem auf den Wohnungsbau, dessen Anteil an den Bauinvestitionen von 1960 bis 1970 von 30 auf 20 v. H. zurückfiel, seitdem aber wieder 24 v. H. erreichte. Auf kulturelle und soziale Einrichtungen (Bildungswesen, Kunst, Gesundheits- und Sozialwesen sowie Sport und Touristik) entfielen 3–7 v. H. der Bauinvestitionen. Die übrigen nichtproduzierenden Bereiche (Staatliche Verwaltung, Bank- und Versicherungswesen) erhielten in der Regel nur 1–3 v. H. aller Bauinvestitionen. IV. Die Wohnungsbauleistungen Die Wohnungsversorgung war, gemessen an der Zahl der Wohnungen, im Gebiet der heutigen DDR schon immer besser als in der Bundesrepublik Deutschland. Die Wohndichte betrug 1939 im Gebiet der heutigen DDR 3,35 Personen je Wohnung, in Westdeutschland dagegen 3,7 Personen (vgl. Klaus Dieter Arndt: Wohnverhältnisse und Wohnungsbedarf in der sowjetischen Besatzungszone, Sonderheft des DIW, Nr. 50, Berlin 1960, S. 36). Hinzu kamen geringere Kriegszerstörungen in der DDR und eine stagnierende Bevölkerung, während in der Bundesrepublik durch starke Zuwanderungen eine beträchtliche Bevölkerungszunahme auftrat. So betrug die Wohndichte (Zahl der Personen je Wohnung) in der DDR 1950 und 19.613,6 und 3,1 Personen gegenüber 4,9 bzw. 3,4 Personen in der Bundesrepublik. Aus dieser geringeren Dringlichkeit zum Wohnungsneubau erklärt sich auch der vergleichsweise niedrigere Anteil des Wohnungsbauvolumens der DDR am gesamten Bauvolumen: In den 50er Jahren waren es bei insgesamt nur geringem Bauvolumen 35–40 v. H. (Bundesrepublik Deutschland: über 50 v. H.), heute sind es 28 v. H. (Bundesrepublik: 43 v. H.). Je Einwohner gerechnet wurden 1950 weniger als ein Viertel, gegenwärtig bereits etwas mehr als die Hälfte der westdeutschen Pro-Kopf-Produktion von Wohnbauten erstellt. Obwohl bei dieser Berechnung das Wohnungsbauvolumen zu jeweiliger Preisbasis beider deutscher Staaten von 1967 zugrundegelegt worden ist, dürften die Ergebnisse den realen Niveauunterschied widerspiegeln, da 1967 die Baukosten im Wohnungsbau in beiden Gebieten einander etwa entsprochen haben. In der Zeit von 1960 bis 1973 wurden knapp 1,1 Mill. Wohnungen neugeschaffen, in der Bundesrepublik Deutschland waren es im gleichen Zeitraum 7,9 Mill. Wohnungen. Von den seit 1960 in der DDR neugeschaffenen Wohnungen sind 14 v. H. durch Um- oder Ausbau vorhandener Wohngebäude gewonnen worden. Damit beziffert sich der reine Neubau auf insgesamt rund 940.000 Wohnungen. Davon sind 77 v. H. in Montagebauweise errichtet worden. Zusätzlich zu diesen Leistungen sind seit 1971 71.000 Wohnungen in Altbauten modernisiert worden. Der Ausstattungsgrad der neugebauten Wohnungen ist seit 1960 merklich gestiegen: Beinahe alle der 1972 gebauten Wohnungen sind mit Warmwasser (1960: 17 v. H.) und Einbauküchen (1960: 26 v. H.) [S. 107]ausgestattet, 93 v. H. weisen Zentralheizung auf (1960: 9 v. H). Die durchschnittliche Wohnungsgröße der neugebauten Wohnungen betrug Anfang der 60er Jahre 55 bzw. 56 qm, sie verringerte sich bis 1967 auf 51 qm; gegenwärtig erreicht sie jedoch 58 qm. V. Der Wohnungsbestand Am 1. 1. 1971 gab es gemäß der Ergebnisse der Wohnraum- und Gebäudezählung ca. 6 Mill. Wohnungen in der DDR. Der Bestand hat sich somit gegenüber März 1961 um 550.000 Wohnungen erhöht. Bei Berücksichtigung des Nettozugangs von 205.000 Wohnungen seit Anfang 1971 läßt sich der Wohnungsbestand für das Jahresende 1973 auf 6,3 Mill. Wohnungen beziffern. Damit standen bei einer Wohnbevölkerung von 17 Mill. Personen 369 Wohnungen je 1000 Einwohner zur Verfügung, 1961 waren es 327 Wohnungen. Die Durchschnittsgröße beträgt 58 qm. In der DDR stehen je Einwohner durchschnittlich nur 21 qm Wohnfläche (1961: 17 qm) zur Verfügung. Die Wohnungen mit einem oder zwei Wohnräumen machen in der DDR 48 v. H. des Gesamtbestandes aus. Die Zweiraumwohnung ist mit einem Anteil von 37 v. H. aller Wohnungen die häufigste Wohnungsgröße. In der DDR entfallen auf Dreiraumwohnungen auch 33 v. H., dafür auf Wohnungen mit vier und mehr Wohnräumen lediglich 19 v. H. Wegen der im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland erheblich niedrigeren Wohnungsbauleistung besteht in der DDR eine weitaus ungünstigere Altersstruktur der Wohnungen: Anfang 1971 entfiel nur knapp ein Fünftel des Gesamtbestandes auf nach 1945 gebaute Wohnungen — in der Bundesrepublik dagegen über die Hälfte. 56 v. H. aller Wohnungen der DDR sind vor 1919 errichtet worden und damit über 50 Jahre alt, 22 v. H. sind in den Jahren von 1919 bis 1945 gebaute Wohnungen. VI. Wohnungswesen Bei den staatlichen Organen (Räte der Kreise, der Bezirke und Gemeinden) bestehen Wohnungskommissionen, die über die Wohnraumverwendung entscheiden. In der Regel müssen Wohnungssuchende — insbesondere für Neubauwohnungen — lange Wartezeiten hinnehmen. Mit Vorrang werden Personen behandelt, die besondere Leistungen für den Aufbau der DDR geleistet haben, oder aber auch Familien von Arbeitern neuer, erweiterter bzw. besonders wichtiger Industriebetriebe. Deshalb nehmen die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) Einfluß auf die Verteilung fertiggestellter Wohnungen, aber auch auf die Verteilung des Altwohnraums. Seit März 1958 bestehen in den meisten Städten „Volkseigene kommunale Wohnungsverwaltungen“, deren Aufgabe es ist, neben den vormals schon staatlichen Wohnbauten auch die in den Nachkriegsjahren auf Grund der Sowjet. Befehle enteigneten Grundstücke (Eigentum; Enteignung) zu verwalten, ebenso Grundstücke ausländischer oder westdeutscher Eigentümer, ferner Grundbesitz von Personen, die nach dem 17. 6. 1953 die DDR „illegal“ verlassen haben. Erträge aus Grundstücken bzw. Wohnungen, deren Eigentümer bereits vor 1945 im Ausland oder im Gebiet der heutigen Bundesrepublik lebten, werden nach Abzug der Instandhal[S. 108]tungs- und Verwaltungskosten einem Sperrkonto bei der Staatsbank der DDR überwiesen. Grundstücke bzw. Wohnungen von nach dem 17. 6. 1953 nach der Bundesrepublik Deutschland abgewanderten Eigentümern wurden von den „Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ in Treuhänderschaft übernommen. Die Eigentümer haben kein Recht auf die Erteilung von Auskünften oder auf Zahlung von Erträgen aus der Vermietung. Die „Volkseigenen kommunalen Wohnungsverwaltungen“ sind auch die Träger des „Volkseigenen Wohnungsbaus“. Daneben gibt es die seit 1953 existierenden Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG), die den sog. Arbeiterwohnungsbau (1961: 59 v. H., 1967: 25 v. H., 1973/74: 38 v. H. der errichteten Neubauwohnungen) durchführen und die entstandenen Wohnungen verwalten. Seit Ende 1963 sind die „Volkseigenen Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ auch zuständig für die Organisierung der Reparaturarbeiten an in privatem Besitz befindlichen Wohnungen. Über die Mietermitverwaltung wird angestrebt, die Mieter zu teilweise kostenlosen Reparaturarbeiten an den von ihnen bewohnten Wohnhäusern zu veranlassen. Anders als im Westen konnte in der DDR das — nur durch hohe staatliche Subventionen aufrechterhaltene — äußerst niedrige Mietenniveau weder die Kommunalen Wohnungsverwaltungen und die Wohnungsgenossenschaften noch den privaten Hausbesitz, dem heute immer noch 60 v. H. aller Wohngebäude gehören, zu nachhaltigen Modernisierungsmaßnahmen veranlassen. Dies erklärt den weitgehend baufälligen Zustand eines großen Teils der Miethäuser. Die Altbaumieten befinden sich noch auf dem Stand von 1938. Wie niedrig das Mietenniveau für Neubauten ist, wird an der Anfang 1972 für einen bestimmten Personenkreis durchgeführten Mietpreissenkung der seit 1967 fertiggestellten Wohnungen deutlich: So zahlen gegenwärtig Arbeiter- und Angestelltenfamilien mit einem Monatseinkommen bis 2.000 Mark in Ost-Berlin 1,– bis 1,25 Mark und in den Bezirken der DDR 0,80 bis 0,90 Mark je qm Wohnfläche, Personen mit höherem Einkommen bis zu einem Drittel mehr. VII. Die Wohnungsbauprogramme bis 1990 Das Wohnungsbauprogramm des gegenwärtigen Fünfjahrplans sieht für die Jahre 1971–1975 vor, 525.000 Wohnungen neu zu bauen bzw. durch Generalüberholung zu verbessern. 408.500 Wohnungen (einschl. 50.000 Eigenheime) sind als Neubauten geplant, 116.500 Wohnungen in bereits vorhandenen Wohngebäuden sollen modernisiert werden. Unter Berücksichtigung der erreichten Neubauleistung von 304.000 Wohnungen der Jahre 1971–1974, verbliebe für das Jahr 1975 noch ein Planziel von 104.500 Wohnungen. Dieses Ziel erfordert in den meisten Bezirken der DDR erhebliche Leistungsanstrengungen. Beim Um- und Ausbau sowie der Modernisierung ist die Situation hingegen sehr günstig, da bis 1974 bereits 164.000 derartige Wohnungen geschaffen worden sind. Abgesehen von einem regionalen Zurückbleiben im Bezirk Dresden, ist damit das Fünfjahrplansoll von 116.500 Wohnungen mehr als erreicht. Somit dürfte am Ende des Jahres 1975 eine starke Übererfüllung an um- und ausgebauten Wohnungen zu erwarten sein, beim Wohnungsneubau hingegen eine leichte Untererfüllung. Seit 1971 wird der Bau von Eigenheimen für Familien von Arbeitern und Genossenschaftsbauern, für kinderreiche Familien sowie für junge Ehepaare — bei Übernahme größerer Eigenleistungen — insbesondere in kleinen und mittleren Städten und Dörfern gefördert. Insgesamt sind bis 1975 50.000 Eigenheime geplant, eine Zahl, die nur etwa zur Hälfte erreicht werden wird. Da auch bei einer Übererfüllung des Wohnungsbauprogramms des Fünfjahrplanes sowohl wegen der starken Überalterung als auch wegen der recht erheblichen Ausstattungsmängel der Wohnungen die Wohnbedingungen noch weit hinter den Erfordernissen zurückbleiben werden, hat die Wirtschaftsführung der DDR ein weiteres, recht umfassendes Wohnungsbauprogramm bis 1990 konzipiert. Danach ist für den Zeitraum von 1976 bis 1990 der Bau bzw. die Modernisierung von 2,8 bis 3 Mill. Wohnungen vorgesehen, wovon bis zum Jahre 1980 750.000 Wohnungen neu gebaut bzw. modernisiert werden sollen (Neubau: 550.000 bis 570.000 Wohnungen). Damit soll die Voraussetzung für einen in den 80er Jahren vermehrten Abriß nicht mehr modernisierungswürdiger Wohnungen geschaffen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 105–108 Bau- und Montagekombinate A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BDASiehe auch die Jahre 1979 1985 I. Bauwirtschaft Die B. ist der Wirtschaftsbereich für Hoch- und Tiefbau sowie Bauinstandsetzungen, der grundsätzlich jene Betriebe umfaßt, die am Prozeß der Bauvorbereitung und Baudurchführung teilhaben. Seit 1960 hat sich der Anteil der Bauwirtschaft am Nettoprodukt der DDR (Nationaleinkommen) von 7 v. H. (1960) auf 8 v. H. (1973) und ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung von 6 auf 7 v. H. erhöht. Die bauwirtschaftliche Gesamtleistung, im…
DDR A-Z 1975
Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Als U. werden alle für eine effektive Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsprozesses auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungssystems benötigten materiellen Mittel zur Realisierung der Lehrplanforderungen bezeichnet; sie werden in 2 Gruppen untergliedert: in die indirekten bzw. Querschnitts-U. und in die direkten bzw. fachspezifischen U. Zu den Querschnitts-U. bzw. Ausstattungsgegenständen gehören vor allem das Mobiliar und die Technische Grundausstattung (TGA) der Schule, z. B. mit Film-, Bild-, Schreibprojektoren, Fernseh-, Rundfunk-, Tonbandgeräten usw., die vom Lehrplanstoff unabhängig und nur mittelbar bildungs- und erziehungswirksam sind. Demgegenüber sind die fachspezifischen U. vom Lehrplanstoff abhängig sowie unmittelbar bildungs- und erziehungswirksam; zu ihnen zählen Maschinen, Instrumente, Werkzeuge und Werkstoffe, Modelle. Filme, Lichtbilder, Landkarten, Schallplatten. Tonbänder, Fachbücher, programmierte Lehrmaterialien; usw. Meistens wird von U. (im engeren Sinne) unter Ausklammerung der verbindlichen Schul- und Lehrbücher gesprochen. Ein wesentliches Kennzeichen, insbesondere der neugestalteten U., ist ihr unmittelbarer Lehrplanbezug; denn zu den jeweiligen Lehrplänen — verstanden als curriculare Grundmaterialien — wurden die jeweils erforderlichen curricularen Nachfolgematerialien, also die U. und besonders die Schul- und Lehrbücher, aber auch die Unterrichtshilfen für die Lehrer, „lehrplantreu“ gestaltet. Die Unterrichtshilfen, die für jeden Einzellehrplan (eines Faches einer Klasse) hergestellt wurden, geben dem Lehrer detaillierte Hinweise, Begründungen und Beispiele für die Planung seines Unterrichts, gehören also auch zu den Planungshilfen für den Schulunterricht. Zum Unterschied von den verbindlichen Lehrplänen haben die Unterrichtshilfen vorwiegend empfehlenden Charakter und zeigen daher auch verschiedene Möglichkeiten der Realisierung der in den Lehrplänen verbindlich festgelegten Ziele, Inhalte und methodischen Grundlinien auf. Wenn viele Lehrer in der DDR sich dennoch eng an die „Empfehlungen“ der Unterrichtshilfen, halten, so hat dies verschiedene Gründe; es ist u. a. auf gewisse politisch-ideologische Unsicherheiten der Lehrer bei der Interpretation der Lehrplanangaben zurückzuführen. Die wichtigsten curricularen Nachfolgematerialien und U. (im weiteren Sinne) sind die Schul- und Lehrbücher, die sich in jüngster Zeit auch durch „Lehrplantreue“ auszeichnen und ausschließlich zum Zwecke der Lehrplanrealisierung entwickelt worden sind. Im Prinzip gilt, daß für eine Klasse und ein Unterrichtsfach ein Schul- bzw. Lehrbuch hergestellt und verwendet wird, wenn auch dazu z. B. noch entsprechende Schülerarbeitshef[S. 882]te, „Wissensspeicher“, d. h. fachliche Übersichtswerke, insbesondere für die naturwissenschaftlichen Fächer und andere Mittel, herausgegeben und verwendet werden. In bezug auf die inhaltlich-strukturelle und typographische Gestaltung wurden die Schul- und Lehrbücher in jüngster Zeit deutlich verbessert, insbesondere durch erhebliche Vermehrung der Abbildungen, Tabellen, Übersichten, Diagramme usw., sowie der Aufgaben und Kontrollfragen. Die Schul- und Lehrbücher werden von den Schülern und Lehrlingen teils gekauft, teils erhalten sie sie kostenlos; es besteht also nur eine beschränkte Lernmittelfreiheit. Für den Unterricht in den allgemeinbildenden Oberschulen und den Berufsschulen sind nur diejenigen Schul- und Lehrbücher zugelassen, die im jährlich erscheinenden Bücherverzeichnis des Volkseigenen Verlages Volk und Wissen bzw. im „Literaturkatalog Berufsbildung“ des Zentralinstituts für Berufsbildung aufgeführt sind. Der Direktor der jeweiligen Bildungseinrichtung entscheidet, welche der in diesen Verzeichnissen aufgeführten Schul- und Lehrbücher von den Schülern und Lehrlingen zu kaufen sind. Die unentgeltlich ausgegebenen Schul- und Lehrbücher, die mit Angabe der Dauer ihrer Gültigkeit im Bücherverzeichnis des VE Verlages Volk und Wissen für das jeweilige Schul- und Lehrjahr festgelegt werden, sind grundsätzlich Volkseigentum und bleiben in der Verwaltung der Schule. Alle Schüler und Lehrlinge bzw. deren Eltern sind verpflichtet, die für die einzelnen Unterrichtsfächer für den Kauf festgelegten Schul- und Lehrbücher anzuschaffen. Die als verbindlich erklärte berufsbildende Literatur sowie Hinweise zur Nutzung entsprechender Ersatz- und Zusatzliteratur und der entsprechenden Fachzeitschriften sind in dem „Literaturkatalog Berufsbildung“ enthalten. Der Literaturkatalog Berufsbildung 1971/72 enthält rund 500 Titel verbindlicher Berufsliteratur, darunter etwa 20 Wissensspeicher, 66 programmierte Lehrmaterialien und 65 Arbeitsplatz-, Aufgaben- und Experimentieranleitungssammlungen. Die für die Realisierung der neuen Lehrpläne für die einzelnen Fächer und Klassen (Lehrplanreform) notwendigen fachspezifischen U. (im engeren Sinne) bilden zusammen mit den entsprechenden technischen Geräten und Einrichtungen die Grundausstattung einer jeden Oberschule und sind in dem verbindlichen „Gesamtbedarfsplan für U. der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule“ zusammengefaßt. In diesem Gesamtbedarfsplan sind die verbindlichen U., die in jeder Oberschule vorhanden sein müssen, aber auch die empfohlenen U. aufgeführt, die zwar schon vor Einführung der neuen Lehrpläne hergestellt wurden, aber auch im Unterricht nach dem neuen Lehrplan eingesetzt werden können. In gesondert veröffentlichten Bedarfsplänen für die einzelnen Unterrichtsfächer und Klassen werden die erforderlichen fachspezifischen U., entsprechend ihren wichtigsten Einsatzmöglichkeiten, den einzelnen Lehrplanabschnitten zugeordnet. Dadurch gewinnen die Lehrer auf einfache Weise einen Überblick darüber, welche U. ihnen für die Behandlung eines bestimmten Lehrplanthemas zur Verfügung stehen. Die didaktische Wirksamkeit und der rationelle Einsatz der U. werden durch die Bereitstellung und Nutzung von Fachunterrichtsräumen bedeutend gefördert; darum wird der Ausstattung der Schulen mit Fachunterrichtsräumen zunehmende Bedeutung beigemessen. Bisher gibt es Fachunterrichtsräume für Physik, Chemie, Biologie, Zeichnen, Musik, Werken und den polytechnischen Unterricht sowie die Turnhallen; die Fachunterrichtsräume werden auch als Kabinette bezeichnet. Der Bedeutung entsprechend, die den neuen beruflichen Grundlagenfächern beigemessen wird, wurden kombinierte Unterrichtskabinette für die beruflichen Grundlagenfächer Grundlagen der Elektronik, Grundlagen der BMSR-Technik und Grundlagen der Datenverarbeitung entwickelt und dafür Ausrüstungsnormative verbindlich festgelegt. Darüber hinaus wurden 124 weitere Ausrüstungsnormative erarbeitet, die als Grundlage für die zielgerichtete Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung berufsspezifischer U. für 202 Ausbildungsberufe dienen. Für die Versorgung der Bildungseinrichtungen mit U. sind die Bezirks- und die Kreisstellen für U. tätig, die den jeweiligen Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke bzw. der Kreise unterstehen; sie fördern u. a. auch den Selbstbau von U. durch Schüler, für die bestimmte Normen festgelegt wurden. Die Ausstattung der Bildungseinrichtungen mit Mobiliar usw. erfolgt über das Staatliche Kontor für U- und Schulmöbel (Leipzig). Die Hauptentwicklungsrichtung zur Ausrüstung und Versorgung der im Bereich des Ministeriums für Volksbildung bestehenden Einrichtungen mit U., Schul- und Kindergartenmöbeln, Sportgeräten, Schul- und Lehrbüchern, Lernmitteln des allgemeinen Schulbedarfs, Schuldokumenten und Vordrucken zu erarbeiten, ist Aufgabe der Hauptverwaltung U. und Schulversorgung im Ministerium für Volksbildung. Als programmierter Unterricht (PU.) wird derjenige Unterricht bezeichnet, „der sich unter der Führung eines Lehrprogrammes vollzieht, in dem die Funktionen des Lehrsystems (Lehrprogramm) weitgehend objektiviert und die Tätigkeit des Lernsystems (Schüler) weitestgehend programmiert sind und der einem im Lehrprogramm gespeicherten Lehralgorithmus folgt, der die Tätigkeit jedes einzelnen Schülers determiniert“. Dabei werden Programmierung des Gegenstandsystems, des Lehrsystems und des Lernsystems sowie lineare, verzweigte und kombinierte Lehrprogramme unterschieden. Aufgrund der Forderung des Bildungsgesetzes, die Programmierung des Lehr- und Lernprozesses zielstrebig zu entwickeln, wurden zunächst in der DDR erhebliche Aktivitäten zur Entwicklung und Erprobung von Lernprogrammen bzw. des PU in Gang gesetzt. Auf dem VII. Pädagogischen Kongreß (1970) wurde jedoch festgestellt, daß die Programmierung zwar weitere Reserven für eine höhere Effektvität des Unterrichts erschließt, die genutzt werden müssen, jedoch zugleich darauf verwiesen, daß herkömmlicher und PU. keine Alternativen darstellen und daß auch beim Einsatz pro[S. 883]grammierter U. nach wie vor die führende Rolle des Lehrers bestimmend ist. Zur Sicherung und Nutzung des Prinzips der Vielseitigkeit des Lernens wurden mit der „Konzeption zur Weiterentwicklung der Forschung auf dem Gebiete der Programmierung von Lehr- und Lernprozessen“ (1971) weitere Untersuchungen in Gang gesetzt und durchgeführt, die vor allem danach fragten, welche Anwendungsmöglichkeiten und welchen Stellenwert der PU. innerhalb des gesamten Unterrichts einnehmen kann und welche die Unterrichtsarbeit des Lehrers bereichernden, ergänzenden und rationalisierenden Formen der Lernprogrammierung — bei Wahrung der führenden Rolle des Lehrers — optimale Lernergebnisse erzielen. Entgegen einer zeitweilig vorherrschenden Tendenz zur Kybernetisierung des Unterrichts und besonders des PU. wird gegenwärtig der Standpunkt vertreten, daß das Programmieren von Lehr- und Lernprozessen ein integrativer Bestandteil der Theorie und der Praxis des Schulunterrichts ist. Theoretische Fragen, die mit der Programmierung von Unterrichtsprozessen sowie mit der Ausarbeitung und dem Einsatz von Lehrprogrammen verbunden sind, stehen zur Unterrichtstheorie und ihrer weiteren Entwicklung im Verhältnis des Besonderen zum Allgemeinen. Die „Idee des Programmierens“ im Sinne der Unterstützung planmäßiger Einflüsse auf die Gesamtentwicklung der Schülerpersönlichkeit und der wissenschaftlichen Herausarbeitung effektiver Lernformen gehöre seit langem zur sozialistischen Pädagogik, und zwar „schon ehe die bürgerliche Propagandawelle den in den ersten Jahren selbst in den USA wenig attraktiven programmierten Unterricht hochgespielt“ hat. Dennoch können die zahlreichen Anstöße, die die Entwicklung des PU. in der DDR wie auch in der UdSSR und in anderen Ländern in Ost und West aus den USA empfangen hat, nicht geleugnet werden. Lehrprogramme wurden und werden vor allem für spezielle Themen des mathematisch-naturwissenschaftlichen und des berufstheoretischen Unterrichts entwickelt und genutzt. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 881–883 Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterrichtstag in der sozialistischen ProduktionSiehe auch die Jahre 1979 1985 Als U. werden alle für eine effektive Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsprozesses auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungssystems benötigten materiellen Mittel zur Realisierung der Lehrplanforderungen bezeichnet; sie werden in 2 Gruppen untergliedert: in die indirekten bzw. Querschnitts-U. und in die direkten bzw. fachspezifischen U. Zu den Querschnitts-U. bzw. Ausstattungsgegenständen gehören vor allem das Mobiliar und die Technische…
DDR A-Z 1975
Teilzahlungskredite (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Voraussetzung für die Abtragung einer Kaufschuld in Teilbeträgen (Abzahlung) ist ein T.-Vertrag mit den staatlichen Sparkassen. In einem Wirtschaftssystem, in dem der Bedarf nur in eingeschränktem Maße Produktion und Warenangebot bestimmt und die Konsumgüterpreise staatlich festgesetzt sind, würden eine unbegrenzte Aufnahme von Konsumgüterkrediten und ihre Verwendung nach eigenem Ermessen der Kreditnehmer zu Störungen der zentralgelenkten Konsumgüterversorgung der Bevölkerung führen. Deshalb ist der Konsumentenkredit in der Zentralplanwirtschaft ein Instrument der Absatzlenkung. Um die Kreditgewährung zentral besser steuern und überwachen zu können, wurde nur eine Form des Konsumentenkredits, die hier behandelten T., geschaffen. Die Vergabe von T. an Betriebe für überwiegend gewerbliche Zwecke ist verboten. T. erhalten nur natürliche Personen für ihren persönlichen Bedarf. Außerdem existieren auch keine speziellen T.-Institute. Aufgrund ihrer Funktion als Instrument der Absatzlenkung sind T. ferner nur für diejenigen investiven Verbrauchsgüter erhältlich, bei denen ein reichhaltiges Angebot besteht oder unabsetzbare Lager vorhanden sind. Der Konsumentenkredit wird also streng an bestimmte Erzeugnisse gebunden (Warenkredit). Die Sparkassen, denen ab 1. 3. 1962 das gesamte T.-Geschäft obliegt, prüfen bei Anträgen auf Gewährung eines T. an Hand der für das gesamte Wirtschaftsgebiet einheitlichen „Warenlisten“, ob für das betreffende Konsumgut eine Kreditzuteilung möglich ist. Die bei den Sparkassen befindlichen „Warenlisten“ werden in ihrer Zusammensetzung in bestimmten Abständen den Änderungen der Versorgungslage angepaßt. Vor der Kreditgenehmigung werden zwecks Sicherung des Kredits und zur Vermeidung einer übermäßigen Kreditverschuldung der Antragsteller die sozialen Verhältnisse des Kreditnehmers überprüft. Der Kreditnehmer erhält bei Abschluß eines T.-Vertrages über die vereinbarte Kreditsumme einen „Kreditkaufbrief“ ausgehändigt, dessen Gültigkeit auf 3 Monate begrenzt ist. Die maximale Kreditsumme bzw. der höchstmögliche Kreditanteil an der Kaufsumme richtet sich nach der Höhe des beim Kauf in bar anzuzahlenden Betrages, der je nach Art der kreditfähigen Ware unterschiedlich festgelegt ist. Der Kauf der Ware im Einzelhandel erfolgt nunmehr teils gegen Barzahlung und teils gegen Vorlage des „Kreditkaufbriefes“. Der T. muß jährlich mit 6. v. H. verzinst werden. Die Tilgung erfolgt in monatlichen Raten zu den vereinbarten Terminen und muß innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein. Während der Laufzeit des Kredites erwirken die Sparkassen an den gekauften Gütern ein Eigentumsrecht, das nach vollständiger Rückzahlung des geschuldeten Betrages erlischt. Gerät der Kreditnehmer mit der Rückzahlung in Verzug, so wird der restliche Kreditbetrag mit 8 v. H. verzinst. Ferner haben die Sparkassen das Recht, nach Mahnung des Schuldners die Zahlung [S. 861]der fälligen sowie der gesamten restlichen Tilgungsraten durchzusetzen oder die Herausgabe der mit dem Kredit gekauften Ware zu verlangen. Die im Zusammenhang mit der Eintreibung des Kredits oder der Herausgabe der Waren den Sparkassen entstehenden Kosten muß der Schuldner tragen. Seit dem 1. 7. 1967 dient der T. der Wirtschaftsführung auch als Instrument der Sozialpolitik. Seit diesem Zeitpunkt können Familien mit 4 und mehr Kindern, welche die allgemeinbildende Schule, die Lehrzeit oder das Studium noch nicht abgeschlossen haben, bestimmte, im einzelnen aufgeführte investive Verbrauchsgüter erwerben, die bisher für die Allgemeinheit noch nicht als kreditfähig freigegeben und in die „Warenlisten“ aufgenommen wurden. Zu diesen Waren gehören Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäscheschleudern sowie Küchenmaschinen neuerer Bautypen, elektrische Teppichklopfer, Kinderwagen und Fahrräder. Die in bar zu leistenden Anzahlungsraten wurden bei den Kühlschränken auf nur 5 v. H., bei Teppichklopfern auf 20 v. H. und bei allen anderen aufgeführten Waren auf nur 10 v. H. festgesetzt. Über diese Vergünstigungen hinaus erhalten diese Familien für den Kauf anderer Industriewaren, die zu diesem Zeitpunkt bereits auf Teilzahlung erworben werden konnten, T. zu Vorzugsbedingungen. So wurden z. B. die Anzahlungsbeträge für Fernsehgeräte auf 5 v. H. des Kaufpreises gesenkt. Die Rückzahlungsfrist wurde von 2 auf 5 Jahre erhöht. Außerdem wurde bestimmt, daß der monatliche Rückzahlungsbetrag 5 v. H. des Nettoeinkommens beider Ehegatten nicht übersteigen darf. Familien mit 6 und mehr Kindern wurden von der Zahlung von Zinsen für T. gänzlich befreit, während Familien mit 4 und 5 Kindern ein Vorzugszinssatz von 3 v. H. eingeräumt wurde. Die handeis- und bankpolitische Bedeutung der Konsumentenkredite ist bisher gering. Dies hat seine Ursache z. T. darin, daß die Kreditbedingungen des T. vor allem für die unteren und mittleren Einkommensgruppen keinen großen Anreiz bieten. Zum anderen ist, mit Ausnahme der kinderreichen Familien, bis heute der T. nur für Waren erhältlich, bei denen sowieso schon eine beträchtliche Sättigung des Bedarfs eingetreten ist. Und letztlich machen die relativ hohen Spareinlagen, die vor allem in Zeiten eines akuten Warenmangels angesammelt wurden, es in vielen Fällen gar nicht erforderlich, sich der Finanzierungshilfe des T. zu bedienen. Die letzten quantitativen Angaben aus der DDR betreffen das Jahr 1967, in dem 915 Mill. Mark Konsumentenkredite ausgegeben wurden (Bundesrepublik Deutschland 1972: 43 Mrd. DM). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 860–861 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TerritorialplanungSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Voraussetzung für die Abtragung einer Kaufschuld in Teilbeträgen (Abzahlung) ist ein T.-Vertrag mit den staatlichen Sparkassen. In einem Wirtschaftssystem, in dem der Bedarf nur in eingeschränktem Maße Produktion und Warenangebot bestimmt und die Konsumgüterpreise staatlich festgesetzt sind, würden eine unbegrenzte Aufnahme von Konsumgüterkrediten und ihre Verwendung nach eigenem Ermessen der Kreditnehmer zu Störungen der zentralgelenkten…
DDR A-Z 1975
FDJ (Freie Deutsche Jugend) (1975)
Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Als einzige zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und Regierungsbeschlüssen die Grundlage [S. 286]ihrer Arbeit und bezeichnet sich selbst als „sozialistische“ Massenorganisation. Der ganzen Jugend gegenüber, auch soweit diese nicht in ihren Reihen organisiert ist, reklamiert sie einen Erziehungs- und Führungsanspruch. Die Kinderorganisation Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird von ihr verantwortlich geleitet. Die FDJ ist ein wesentliches Erziehungsinstrument zur Heranbildung einer das Gesellschafts- und Herrschaftssystem bejahenden jungen Generation. Sie hat 1. den Nachwuchs für die Partei heranzubilden (Kaderreserve der Partei), 2. in ihren eigenen Reihen den Marxismus-Leninismus zu verbreiten, um auf dieser Grundlage zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein zu erziehen, das die Bereitschaft zur Verteidigung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung in der DDR einschließt, 3. die Aneignung fachlicher Kenntnisse in der Schule, im Beruf und im Studium zu unterstützen, 4. für erwünschte Formen der Freizeitgestaltung (Freizeit) zu werben und selbst eine entsprechende kulturpolitische Arbeit zu leisten, 5. in ihrer Organisation bestimmte soziale Verhaltensweisen einzuüben, wie sie dem Leitbild des sozialistischen Menschen entsprechend, 6. über die eigenen Reihen hinaus alle Jugendlichen in diesen Erziehungsprozeß einzubeziehen, 7. auf die anderen Erziehungseinrichtungen und auf die Familien einzuwirken, damit diese gleichen Zielen folgen, 8. im Rahmen dieser Aufgabenstellungen die Interessen der Jugend in der Partei und gegenüber den Staats-, Wirtschafts- und Erziehungsinstitutionen zu vertreten. Obwohl die FDJ ihren überwiegenden Rückhalt unter der Schuljugend und den Studenten hat, sieht sie in der Arbeiterjugend den „Kern“ ihres Verbandes. Sie will damit an die Traditionen der revolutionären Arbeiterjugendbewegung, insbesondere des kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), anknüpfen, um den emotionalen Impuls kämpferischer Auseinandersetzung für die Mobilisierung und Integration der Jugend zu nutzen. Der Begriff der Revolution wird in diesem Zusammenhang mit neuem Inhalt gefüllt, die Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft gilt nun als „höchste Stufe revolutionärer Tätigkeit in der gesamten bisherigen Geschichte der Menschheit“. Kennzeichnend für das revolutionäre Denken und Handeln der Jugend im Sozialismus sei die Aneignung des Marxismus-Leninismus, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Kampf gegen den Imperialismus und die Verteidigung der Heimat sowie der aktive Beitrag zur Festigung der sozialistischen Völkerfamilie. I. Geschichte Auf der 1. Funktionärskonferenz der KPD am 25. 6. 1945 stellte W. Ulbricht fest, daß es eine kommunistische Jugendorganisation nicht geben werde, sondern eine „einheitliche, freie Jugendbewegung“. Zu deren Vorbereitung bildeten sich bei den kommunalen Verwaltungen antifaschistische Jugendausschüsse, die von der SMAD im Juli 1945 sanktioniert wurden. Sie standen von Anbeginn unter starkem Einfluß der KPD. Am 7. 3. 1946 wurde die FDJ unter Vorsitz von Erich Honecker gegründet. Das I. Parlament der FDJ (8.–10. 6. 1946) in Brandenburg/Havel schloß den Gründungsvorgang mit der Verabschiedung der Verfassung, den Grundsätzen und Zielen der FDJ und der Proklamation der Grundrechte der jungen Generation ab. Dabei wurde jede Bezugnahme auf die SED und den Sozialismus vermieden; im Vordergrund standen vielmehr allgemeine demokratische Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Jugend im politischen Leben, der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre, der Verbesserung des Arbeitsschutzes, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dem Recht auf Bildung für alle usw. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen verstärkte die politische Akzentuierung des Verbandes und beschloß die Uniformierung (Blauhemd, blaue Fahne mit der aufgehenden Sonne). Die Organisationsstruktur wurde gestrafft, deren Schwergewicht von den Wohngebieten in die Betriebe und Schulen verlagert. Das III. Parlament (27.–30. 5. 1949) in Leipzig verabschiedete eine neue Verfassung, in der sich die FDJ die Ziele der SED zu eigen machte, die geheimen Verbandswahlen abschaffte und die Voraussetzung für ein straffes Schulungssystem schuf. Die auf dem IV. Parlament (27.–30. 5. 1952) in Leipzig verabschiedete Verfassung anerkennt die führende Rolle der SED, enthält das Bekenntnis zu den Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin und übernimmt das Organisationsprinzip des demokratischen Zentralismus. Bereits am 6. 7. 1950 war die FDJ in den Demokratischen Block aufgenommen worden. Damit war die Umformung der FDJ zur Massenorganisation abgeschlossen. Nach dem V. Parlament (25.–27. 5. 1955; Erich Honecker wird von Karl Namokel als 1. Sekretär abgelöst) in Erfurt setzte noch einmal eine Diskussion über die Aufgaben des Verbandes ein, die mit der 16. ZR-Tagung am 25. 4. 1957 abgeschlossen wurde. Die FDJ erklärte sich zur „sozialistischen“ Jugendorganisation mit Avantgarde-Charakter. So konnte sie am ehesten ihren Auftrag, „Reserve und zuverlässiger Helfer der SED“ zu sein, erfüllen. Das VI. Parlament (12.–15. 5. 1959. Karl Namokel wird durch Horst Schumann als 1. Sekretär abgelöst) nahm diese Beschlüsse in die Satzung auf, die in ihren Grundzügen auf dem VII. Parlament (28. 5–1. 6. 1963) in Berlin (Ost) und auf dem VIII.~Parlament (10.–13. 5. 1967; Horst Schumann wird durch Günther Jahn als 1. Sekretär abgelöst) in Leipzig bestätigt wurde. [S. 287]Das IX. Parlament (25.–29. 5. 1971) in Berlin (Ost) bringt keine grundsätzlichen Veränderungen, doch wurden die Aufgaben des Verbandes in den folgenden Monaten mit den politischen und ökonomischen Zielsetzungen des VIII. Parteitages der SED abgestimmt. Diese Entwicklung ist mit der Verabschiedung des 3. Jugendgesetzes der DDR am 28. 1. 1974, in dem der FDJ eine zentrale Stellung in der gesamten Jugendpolitik eingeräumt wird und diese wiederum in die politische und ökonomische Gesamtzielsetzung eingebettet ist, abgeschlossen. Auf der 10. Tagung des ZR am 9. 1. 1974 wurde Günther Jahn durch Egon Krenz als 1. Sekretär abgelöst. II. Organisation Grundlage des Verbandsaufbaus sind die Grundorganisationen (GO), die nach dem Statut in allen Erziehungsstätten, Betrieben, Genossenschaften, Wohngebieten usw. gebildet werden, wenn mindestens drei Mitglieder vorhanden sind. Allerdings bestanden 1971 in den Wohngebieten der Städte keine (Neue Justiz, 25. Jg. 1971, Nr. 17, S. 505), 1973 auf den Dörfern nur 3.585 GO. Die GO untergliedern sich je nach Größe in FDJ-Gruppen. In Betrieben mit mehr als 100 FDJ-Mitgliedern werden als mittlere Leitungsebene der GO FDJ-Organisationen (FDJ-Org.) gebildet. An den Schulen bestehen grundsätzlich in allen Klassen (von der 8. an) FDJ-Org. mit je nach Mitgliederzahl umfangreichen Leitungen (3–15 Mitglieder). Die FDJ verfolgt damit das in den Statuten festgelegte Ziel, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Verbandsarbeit einzubeziehen. In Leitungen mit 15 Mitgliedern werden folgende Funktionen besetzt: Sekretär, Stellvertretender Sekretär, Funktionär für Agitation, Funktionär für Propaganda, Literaturobmann, Wandzeitungsredakteur, Funktionär für Kulturarbeit und Tätigkeit im Wohngebiet, Funktionär für Sport und Touristik, Funktionär für sozialistische Wehrerziehung, Funktionär für Pionierarbeit, Funktionär für sozialistischen Wettbewerb und sozialistische Gemeinschaftsarbeit (an Schulen, Universitäten, Hoch- und Fachschulen: für Zusammenarbeit mit sozialistischen Betrieben), Leiter des Kontrollpostenstabes (in Schulen: Funktionär für die Führung des Schülerwettstreites), Kassierer, Funktionär für wissenschaftliche Arbeit (nur an Universitäten, Hoch- und Fachschulen), Funktionär für spezielle Aufgaben in der Arbeit mit den 8. Klassen (nur an 10klassigen Oberschulen) sowie ein Singeleiter. (Bei den FDJ-Wahlen 1973/74 wurden 535.000 Funktionäre gewählt.) Die Fluktuation der Leitungsmitglieder ist hoch; von den 1973/74 gewählten hatten 40 v. H. keine Leitungserfahrung. Die Funktionäre der GO bilden (möglichst zusammen mit weiteren geeigneten Mitgliedern) das Agitatorenkollektiv mit der Aufgabe, regelmäßig aktuelle Probleme mit den Mitgliedern zu besprechen. Sie bilden ferner zusammen mit den FDJ-Abgeordneten der Volksvertretungen und Mitgliedern der betrieblichen FDJ-Organisationen, den Leitern der Jugendbrigaden und anderer Arbeitsgruppen sowie den Propagandisten und Agitatoren auf regionaler Ebene das Verbandsaktiv, das zur Vorbereitung oder Auswertung wichtiger Aktionen Zusammentritt. Die GO unterstehen, entsprechend der territorialen Gliederung, Stadt- bzw. Kreisleitungen, die wiederum Bezirksleitungen unterstehen. Führungsstäbe dieser Leitungen sind die Sekretariate, deren Zusammensetzung von der jeweils übergeordneten Leitung bestätigt werden muß. In kleineren Orten mit mehreren GO können auch Ortsleitungen (OL) gebildet werden. In den Universitäten und Großkombinaten bestehen FDJ-Kreisleitungen. Die GO in der NVA besitzen eine eigene organisatorische Anleitungsstruktur innerhalb der Streitkräfte. An der Spitze des Verbandes steht der Zentralrat (ZR) (140 Mitglieder, 59 Kandidaten), der seinerseits das Büro mit dem Sekretariat als eigentlichem Leitungsorgan der FDJ wählt (27 Mitglieder, davon 10 Sekretäre. 1. Sekretär: gegenwärtig Egon Krenz, 2. Sekretär: Wolfgang Herger). Die Vorsitzenden der Kreis- und Bezirksverbände sowie der Vorsitzende des Gesamtverbandes der Pionierorganisation sind Mitglieder des FDJ-Sekretariats der entsprechenden Leitungsebene. Bei allen Organisationseinheiten, mit Ausnahme der Ortsleitungen, bestehen Revisionskommissionen, die die Einhaltung der Finanzrichtlinien, des Statuts und die Durchführung der Beschlüsse der übergeordneten Leitungen zu prüfen haben. Als höchste Organe bezeichnet das Statut die Mitgliederversammlung und die Delegiertenkonferenzen sowie das Parlament der FDJ. Die Leitungen in den GO und OL werden jährlich, die Stadt-, Kreis- und Bezirksleitungen alle 2 Jahre, der ZR alle 4 Jahre gewählt. Die Kandidatenaufstellung wird mit den jeweiligen SED-Parteileitungen abgesprochen. Das Statut sieht nur offene Wahlen vor. Das Bestätigungsrecht der übergeordneten Leitungen für die Sekretariate der nachgeordneten und das Prinzip des demokratischen Zentralismus schaffen die Sicherheit für ein kontrolliertes Arbeiten der FDJ-Organisation im Rahmen der jeweiligen Verbands- und Parteibeschlüsse. Die 1. Sekretäre der FDJ-Kreis- und Bezirksleitungen sind in der Regel Mitglieder des Sekretariats der entsprechenden SED-Leitung. Die FDJ verfügt über 2 Verlage. Im Verlag „Junge Welt“ erscheinen als Tageszeitung die „Junge Welt“ (Aufl. 1973: 677.000), als Monatszeitschrift das Funktionärsorgan „Junge Generation“, 14täglich das „Forum“ als Zeitschrift für die Studenten und die junge Intelligenz sowie eine Reihe anderer Jugendzeitschriften. Der Verlag „Neues Leben“ veröf[S. 288]fentlicht vor allem Jugendliteratur und Belletristik. Die Mitgliedschaft in der FDJ ist freiwillig und vom 14. Lebensjahr an möglich, wobei eine direkte Übernahme der Mitglieder der Pionierorganisation angestrebt wird. Eine obere Altersgrenze ist nicht mehr festgesetzt, sie lag früher bei 25 bzw. 26 Jahren. Die Funktionäre der FDJ sind jedoch vielfach älter. Anfang 1973 hatte die FDJ 1.894.530 Mitglieder, davon waren 8 v. H. 25 Jahre und älter. (Zum Vergleich: am 31. 12. 1972 gab es ca. 2,74 Mill. Jugendliche im Alter zwischen 14 und 25 Jahren.) Im Mai 1974 wurde angegeben, daß 50 v. H. aller heutigen FDJler erst nach dem VIII. Parteitag der SED Mitglied wurden, also erst seit 3 Jahren dem Verband angehören. Damit dürfte die Hälfte der Mitglieder unter 18 Jahren sein. In der FDJ organisiert sind also ca. 64 v. H. aller 14- bis unter 25jährigen der DDR-Bevölkerung. Sehr hoch ist der Organisationsgrad an den Schulen. Im Jahre 1972 waren 96 v. H. der 616.000 Schüler zwischen 14 und 16 Jahren Mitglieder der FDJ. Ähnlich hoch dürfte der Anteil der FDJ-Mitglieder an den Schülern der EOS (1972: ca. 55.000), an den Direktstudenten der Universitäten und Hoch- und Fachschulen (1972: ca. 180.000) sowie an den Jugendlichen in der NVA sein. Wenn man die FDJ-Mitgliedschaft in der NVA mit etwa 100.000 annimmt, zeigt sich, daß nahezu 1 Mill. Mitglieder der FDJ nicht berufstätig sind. Berücksichtigt man, daß die in den staatlichen Organen Beschäftigten sich nur schwer einer Mitgliedschaft in der FDJ entziehen können, so bleibt für den „Kern“ der FDJ, die junge Arbeiterschaft in Industrie und Landwirtschaft, nur ein verhältnismäßig kleiner Anteil. Es ist der FDJ bisher nicht gelungen, in allen landwirtschaftlichen Betrieben GO zu bilden. Im Jahre 1972 zählte die FDJ ca. 25.000 Grundorganisationen. Von diesen waren 6.255 in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und in den Dörfern. Ca. 100.000 Mitglieder waren in ihnen organisiert. (Zum Vergleich: 1972 gab es 7.575 LPG, 500 VEG und 334 Gärtnerische PG, dazu hatten 7.689 Gemeinden weniger als 2.000 Einwohner und zählten als „Landgemeinden“.) Der Organisationsgrad der jungen Genossenschaftsbauern wurde mit „fast 40 v. H.“ angegeben. 1973 wurde von einem Rückgang der Anzahl der GO und der Mitglieder auf dem Lande berichtet. Seitdem hat sich die FDJ erneut des flachen Landes angenommen. 1973 bestanden 3.585 FDJ-GO der Dörfer, in denen 46.603 Mitglieder organisiert waren. Weitere 60.000 FDJler, die in GO der Betriebe und Schulen organisiert sind, aber auf dem Dorfe wohnen, werden angehalten, in den GO der Dörfer mitzuwirken. Insgesamt dürften die Verhältnisse des Kreises Zeitz für die organisatorische Zusammensetzung der FDJ typisch sein: Die 136 GO gliederten sich im Jahre 1972 in: 4 Großbetriebe, 25 Klein- und Mittelbetriebe, 7 PGH, 6 LPG, 5 Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft, 28 Dorfgrundorganisationen und 61 (!) Lehrer-, Schul- und „andere“ GO. Vergleichsweise hat der FDGB, der Studenten, Angehörige der NVA und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften nicht erfaßt, über 1 Mill. berufstätige Jugendliche organisiert. Die für SED und FDJ verhältnismäßig unbefriedigenden Ergebnisse der Arbeit unter der Jugend haben u. a. zu einer Forcierung der Jugendforschung geführt. Die FDJ erhebt Mitgliedsbeiträge, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens bzw. des Stipendiums, zwischen 0,30 und 5 Mark. Überwiegend wird sie jedoch aus staatlichen und betrieblichen Mitteln finanziert. III. Formen der FDJ-Arbeit Die FDJ stellt ihre Jahresarbeit unter eine bestimmte Losung und leitet aus ihr die speziellen Aufgaben ab. 1972/73 stand die Vorbereitung der X. Weltfestspiele im Mittelpunkt, 1973/74 der 25. Jahrestag der Gründung der DDR. Die Wettbewerbe werden sowohl zeitlich wie inhaltlich und agitatorisch auf diesen Tag ausgerichtet. In der Schule unterstützt die FDJ die Lehrtätigkeit der Erzieher, um möglichst gute Lernergebnisse zu erzielen. Sie organisiert schulische und außerschulische Arbeitsgemeinschaften, wobei der Vermittlung naturwissenschaftlicher, mathematischer und technischer Kenntnisse besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Im Schuljahr 1971/72 soll mehr als jeder 3. Schüler der 1.–8. Klassen Mitglied einer solchen Arbeitsgemeinschaft gewesen sein, an den Arbeitsgemeinschaften der 9. und 10. Klassen nahmen 46,6 v. H. der Schüler teil. Staatsbürgerliche Erziehung und die Vorbereitung der Jugendweihe werden durch Veranstaltungen der FDJ unterstützt. In Zusammenarbeit mit der GST fördert sie die Wehrertüchtigung, seit 1967 werden wehrsportliche „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ ausgetragen, an denen sich im Schuljahr 1972/73 mehr als 650.000 Schüler der 8.–10. Klassen beteiligten. Die in jedem Kreis gebildeten „FDJ-Kollektive junger Offiziersbewerber“ werben unter den FDJ-Mitgliedern für den Offiziersberuf (Wehrerziehung). Mit den Mitteln des inner- und zwischenschulischen Wettbewerbs (Mathematik-Olympiade) und durch mannigfache Auszeichnungen (Abzeichen, Urkunden, Wimpel) versucht die FDJ besondere Anreize zu schaffen. Die Verbindung von GO in den Schulen mit solchen aus Produktionsbetrieben dient der Vertiefung des bereits mit dem polytechnischen Unterricht angestrebten Kontaktes mit der Arbeitssphäre des Betriebes. Die Einschaltung der FDJ in die Feriengestaltung in eigenen oder betrieblichen Lagern gibt ihr die Möglichkeit, auch in dieser Zeit auf die Kinder und Jugendlichen einzuwirken. Die Arbeit der FDJ an den Universitäten und Hoch[S. 289]schulen dient gleichfalls der Erziehung optimaler fachlicher Leistungen, zugleich soll sie Sorge tragen, daß diese in ein ideologisch-politisches Bekenntnis zur DDR und zum Marxismus-Leninismus eingebettet sind. Mit Seminargruppen, Arbeitsgruppen und Gemeinschaften versucht sie, den Lernprozeß unmittelbar zu beeinflussen. In wissenschaftlichen Studentenzirkeln wird versucht, bereits während des Studiums den Studenten Aufgaben aus der Praxis zu stellen, deren Lösungen in der Produktion Verwendung finden können. Der Wettbewerb um den Titel „Sozialistisches Studentenkollektiv“ entspricht in seinem Wesen dem um den Titel Kollektiv der sozialistischen Arbeit. Ensprechend den Messen der Meister von Morgen, die wesentlich von den Klubs der Jungen Techniker bzw. Jungen Agronomen und von den Klubs der Jungen Neuerer beschickt werden, finden „Leistungsschauen der Studenten und jungen Wissenschaftler“ statt (1972: 213 mit ca. 22.000 Teilnehmern). Die FDJ ist in den Leitungsgremien der Schulen, Universitäten, Hoch- und Fachschulen mit ihren Sekretären vertreten und entscheidet über die Zulassung zum Studium mit. In den Betrieben unterstützt die FDJ die Übertragung wichtiger und kontrollierbarer Aufgaben an Jugendkollektive und -brigaden als Jugendobjekte (Jugend), um die Jugendlichen bereits frühzeitig an der Verantwortung zu beteiligen und ihren Ehrgeiz zu wecken. Mit dem Appell an die Schrittmacherrolle der Jugend will sie beispielhafte Leistungen erzielen, die auch für ältere Beschäftigte Maßstäbe setzen. Die Beteiligung der Jugendlichen an den „Klubs Junger Neuerer“, den sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften, der beruflichen Aus- und Weiterbildung soll fachliche Kenntnisse vertiefen und zugleich zu meßbaren ökonomischen Ergebnissen führen. Für besondere Leistungen verleiht die FDJ den Titel „Hervorragender Jungaktivist“ sowie Ehrenurkunden u. a. Mit den FDJ-Kontrollposten (1973: über 30.000) beteiligt sie sich an den Arbeiten der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die eigentliche Interessenvertretung der Jugend im Betrieb liegt jedoch bei den gewerkschaftlichen Jugendausschüssen. Die FDJ ist also auf eine enge Zusammenarbeit mit dem FDGB verwiesen. Die Kulturarbeit der FDJ stützt sich auf die staatlichen, verbandseigenen und gewerkschaftlichen Kultur- und Klubhäuser. Indem sie dort Tanzveranstaltungen, Vorträge sowie Interessengemeinschaften organisiert, versucht sie auf die unorganisierten Jugendlichen in den Wohngebieten einzuwirken. Mit dem „Buchclub 65“ verfügt die FDJ auch über eine eigene Buchgemeinschaft. Als Teil der Volkskunstbewegung fördert die FDJ das Laienschaffen. Als spezielle Form haben sich dabei die Treffen junger Talente herausgebildet, die über Kreis- und Bezirksvergleiche die Möglichkeit bieten, an einem Zentralen Leistungsvergleich teilzunehmen. (1972: 7.220~Treffen Junger Talente mit 322.914 Teilnehmern.) Die von der FDJ organisierte „Singebewegung“ umfaßte 1972 3.155 Singeklubs mit 43.345 Mitgliedern. Daneben unterhielt die FDJ Anfang 1973 791 Blaskapellen, Fanfarenzüge und Spielmannszüge, darunter das Zentrale Musikkorps der FDJ und der Pionierorganisation mit 2.000 Mitgliedern und die 15 Bezirksmusikkorps mit ca. 10.000 Musikanten. In Zusammenarbeit mit dem DTSB veranstaltet die FDJ Jugendsportfeste und ist als eine Trägerorganisation des Komitees für Touristik und Wandern am Jugendwandern beteiligt. Die Erich-Weinert-Medaille wird als Kunstpreis der FDJ jährlich an junge Künstler und Laienschaffende verliehen. Die „FDJ-Ordnungsgruppen“ werden vorwiegend zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin in den Jugendeinrichtungen und bei FDJ- und Jugendveranstaltungen eingesetzt. Darüber hinaus wirken sie im territorialen System der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung mit, in das auch die FDJ-Leitungen und FDJ-Ordnungsgruppenstäbe der Orte, Kreise und Bezirke einbezogen sind (Neue Justiz, 25. J. 1971, Nr. 17, S. 503 ff.) (Jugendkriminalität). Die Ordnungsgruppen, seit 1959 aus Freiwilligen aufgestellt, sind „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden nur „von zuständigen Leitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt“. Sie entsprechen den „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des Sowjet. Komsomol und haben hilfspolizeiliche und vormilitärische Aufgaben. Die in Artikel 20,3 der Verfassung der Jugend zugesagten „Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen“, nimmt die FDJ durch die Beteiligung an den Beratungsgremien des Staatsapparates, die sich mit jugendpolitischen Fragen beschäftigen, wahr (Jugendforschung). Außerdem ist sie in den Volksvertretungen mit Fraktionen vertreten (1972 — Volkskammer: 40 von 500; Bezirkstage: 254 von 2.840; Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 1499 von 17.214; Gemeindevertretungen; 14.740 von 180.890; Stadtbezirksversammlungen: 294 von 3.000). IV. Schulung In der Schulung der FDJ sind 2 Formen zu unterscheiden: die Funktionärsschulung und die Schulung der Mitglieder. Die große Zahl jährlich neugewählter Funktionäre in den GO, verbunden mit der hohen Fluktuation in den Leitungen, macht die Kaderschulung zu einem besonderen Problem. Bisher erfolgte die Schulung der Funktionäre durch die FDJ-Kreisleitungen u. a. in Wochenendkursen und 14tägigen Kurzlehrgängen. Seit 1972 werden in den Großbetrieben, Hoch- und Fachschulen „Schulen des FDJ-Gruppenleiters“ eingerichtet, in denen 20–25 FDJler in einem Jahreskurs einmal im Monat für einen Tag von Partei- und FDJ-Funktionären [S. 290]ausgebildet werden. Die Betriebe unterstützen die Schulung durch Bereitstellung von Räumen, finanziellen Mitteln und durch Arbeitsbefreiung der Teilnehmer. Für ihre leitenden Funktionäre verfügt die FDJ über 4 Sonderschulen und die Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ in Bogensee. Die Massenschulung beginnt mit einer Vorstufe, die die Schüler der 7. Klassen auf den Eintritt in die FDJ, insbesondere anhand des Statuts, vorbereitet. Auf ihr bauen die „Zirkel Junger Sozialisten“ in 3 Stufen auf: 1. für die Schüler der 9. und 10. Klassen, 2. und 3. für die Schüler der EOS, Studenten und die Mitglieder der befrieblichen und örtlichen GO. Gegenstand sind vor allem das „Kommunistische Manifest“, Lenins „Staat und Revolution“, „Die große Initiative“ und „Die Aufgaben der Jugendverbände“, die Dokumente des XXIV. Parteitages der KPdSU und des VIII. Parteitages der SED. Die Schulung soll durch die Vorträge von Arbeiterveteranen, durch Besichtigung von Gedenkstätten und die Behandlung aktueller Themen aufgelockert werden. 1972 bestanden 63.974 „Zirkel Junger Sozialisten“ mit 1.398.018 Teilnehmern; es wird jedoch berichtet, daß ein Teil der Zirkel seine Arbeit nicht zu Ende führte. Zirkelleiter sind vielfach SED-Funktionäre, Lehrer, Studenten und nur zu einem geringen Teil FDJ-Funktionäre. Aufgrund einer Prüfung wird das Abzeichen „Für gutes Wissen“ in 3~Stufen verliehen. Es wurde am Ende des FDJ-Studienjahres 1972/73 von 228.447 Teilnehmern erworben. V. Internationale Verbindungen und Deutschlandpolitik Die FDJ ist seit 1948 Mitglied des Weltbundes der Demokratischen Jugend (WBDJ), seit 1949 des Internationalen Studentenbundes. Mit dem sowjetischen Jugendverband Komsomol hat die FDJ besonders enge Beziehungen; einzelne Funktionäre sind an der Hochschule des Komsomol in Moskau ausgebildet worden. In Unterstützung der Außenpolitik bemüht sich die FDJ um Kontakte zu nichtkommunistischen Jugendverbänden (Festival). Die deutschlandpolitischen Aktivitäten folgten der Deutschlandpolitik der SED. Die von der FDJ veranstalteten „Deutschlandtreffen der Jugend“ (Mai 1950, Juni 1954, Mai 1964 in Ost-Berlin) wurden nicht fortgesetzt, Treffen zwischen Jugenddelegationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR fanden nun vorwiegend im Rahmen der Festivals des WBDJ statt. Seit 1973 besteht eine „Arbeitsvereinbarung“ zwischen der FDJ und der „Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend“ (SDAJ) der Bundesrepublik Deutschland. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 285–290 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-KontrollpostenSiehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Als einzige zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den…
DDR A-Z 1975
Industrialisierung der Landwirtschaft (1975)
Siehe auch das Jahr 1979 Kurzform für „Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden in die Landwirtschaft“. Agrarpolitisches Programm, das auf dem VII. Parteitag der SED 1967 entwickelt und auf dem VIII. Parteitag 1971 sowie den jeweils nachfolgenden Bauernkongressen konkretisiert wurde. Das Programm geht von der Vorstellung aus, daß die beabsichtigte planmäßig proportionale Entwicklung aller Volkswirtschaftszweige nur dann zu gewährleisten ist, wenn die maschinelle Großproduktion bzw. die rationelle Erzeugung großer Serien in die Landwirtschaft eingeführt wird. Infolgedessen werden seitdem Maschinen und Gebäude für Spezialbetriebe, die 5.000–6.000 ha LN oder Stallanlagen, die 2.000 Milchviehplätze, 24.000–100.000 Schweinemastplätze oder 100.000 Hennenplätze umfassen, entwickelt. Der Aufbau dieser Spezialbetriebe erfolgt durch die Konzentration der Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und Boden auf dem Wege der horizontalen Kooperation zwischen den Landwirtschaftsbetrieben und wird durch die vertikale Kooperation zwischen Betrieben der Landwirtschaft und der Nahrungsgüterwirtschaft unterstützt. Folgende Merkmale sind in der DDR für die Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden kennzeichnend: 1. Handarbeit wird durch die Arbeit mit Maschinensystemen abgelöst. Diese werden auf dem Wege der Kooperation zwischen mehreren Betrieben gebildet und in Schichtarbeit eingesetzt Landtechnik. 2. Für die industriemäßige Agrarproduktion ist die Herausbildung großer spezialisierter Produktionseinheiten typisch. 3. Große und spezialisierte Betriebe erzeugen große und einheitliche Mengen landwirtschaftlicher Produkte, die den Anforderungen der Verarbeitungsindustrie entsprechen. 4. Die Spezialisierung führt zur Stufenproduktion und damit zur vertikalen Kooperation in Kooperationsverbänden. 5. Die industriemäßige Produktion ist verbunden mit der Anwendung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Hierbei wird auf folgende Disziplinen verwiesen: Gesellschaftswissenschaften, Ökonomie, Naturwissenschaften sowie Pädagogik, Psychologie und Soziologie. Aufgabe insbesondere der Landwirtschaftswissenschaft ist es, die Agrarproduktion, soweit möglich, von den negativen Einflüssen der Naturgewalten freizuhalten. 6. Nebenleistungen (Düngung, Pflanzenschutz, Transport und Lagerung etc.) werden aus dem unmittelbaren Produktionsbereich in Spezialbetriebe verlagert. 7. Voraussetzung dieser Produktionsweise sind die Ausdehnung der wissenschaftlichen Forschung und die Aus- und Weiterbildung aller Berufstätigen. 8. Ziele der industriemäßigen Agrarproduktion müssen sein: die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen; das Landleben modern zu gestalten, d. h. das Leben im Dorf dem in der Stadt weiter anzugleichen. Die besonderen Schwierigkeiten der „industriemäßigen Agrarproduktion“ ergeben sich daraus, daß die Agrarproduktion ein biologischer Prozeß ist, der zudem in der Pflanzenproduktion saisonabhängig ist. Die Spezialisie[S. 407]rung birgt insbesondere in der Pflanzenproduktion phyto-pathologische Risiken und erschwert einen ganzjährigen Arbeitsausgleich. Die mit der industriemäßigen Agrarproduktion verbundene „Konzentration“ ist nur in Grenzen möglich und — von der flächenunabhängigen Veredelungsproduktion (Schweinemast, Geflügelhaltung) abgesehen — mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Diese Kosten entstehen, weil die Agrarproduktion unabhängig von der Betriebsgröße an die Fläche gebunden ist und infolgedessen dezentral erfolgen muß. Insbesondere steigt die innerbetriebliche Transportleistung (Ausbringung von Saat- und Pflanzgut, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, Durchführung der Bestell- und Pflegearbeiten, Ernte- bzw. Futtertransporte) entsprechend. In gleicher Weise steigt der Aufwand für die Beseitigung der in den Großställen anfallenden Fäkalien, die auf mehreren tausend ha LN verteilt bzw. verregnet werden müssen. Infolgedessen müssen die Motive für den Aufbau industriemäßiger Anlagen in der Landwirtschaft der DDR weniger im Wunsch nach Steigerung der Kapital-Boden- und/oder Arbeitsproduktivität als vielmehr in der gesellschaftspolitischen Zielsetzung der SED gesucht werden. Hierbei stehen die Absicht, die Arbeits- und Lebensverhältnisse des ländlichen Raumes denen der Stadt anzugleichen, und die erstrebte Annäherung der „Klasse der Genossenschaftsbauern“ an die „Arbeiterklasse“ im Vordergrund (Agrarpolitik). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 406–407 Imperialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustrieSiehe auch das Jahr 1979 Kurzform für „Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden in die Landwirtschaft“. Agrarpolitisches Programm, das auf dem VII. Parteitag der SED 1967 entwickelt und auf dem VIII. Parteitag 1971 sowie den jeweils nachfolgenden Bauernkongressen konkretisiert wurde. Das Programm geht von der Vorstellung aus, daß die beabsichtigte planmäßig proportionale Entwicklung aller Volkswirtschaftszweige nur dann zu gewährleisten ist, wenn die maschinelle Großproduktion…
DDR A-Z 1975
Staatsbürgerschaft (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder „Staatsbürger der DDR“ bereits seit 1957 in gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Daneben gab es aber weiterhin, wie z. B. im Wahlgesetz 1958, den Begriff „Deutsche Staatsangehörigkeit“. Der Staatsratserlaß vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 128), der allen vor dem 13. 8. 1961 Geflüchteten Straffreiheit versprach, bezeichnet die Flüchtlinge und alle legal in den Westen übergesiedelten Bürger als „Bürger der DDR. die außerhalb der DDR wohnen“. Auch das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) gebraucht den Begriff „Bürger der DDR“. Mit dem Gesetz über die St. der Deutschen Demokratischen Republik (St.-Gesetz) vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) erging erstmals zu dieser Frage ein Regelungsgesetz. Das Gesetz legt zunächst fest, wen die DDR als Staatsbürger in Anspruch nimmt. Es sind dies alle Personen a) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, in der DDR ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hatten und die St. der DDR nicht verloren haben, b) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb der DDR hatten, danach keine andere St. erworben haben und entsprechend ihrem Willen durch Registrierung bei einem dafür zuständigen Organ der DDR als Bürger der DDR geführt werden, c) die nach den geltenden Bestimmungen die St der DDR erworben und sie seitdem nicht verloren haben. Die St. der DDR wird erworben a) durch Abstammung, b) Geburt auf dem Territorium der DDR oder c) Verleihung. Ein Kind erwirbt mit seiner Geburt die St. der DDR, wenn die Eltern oder ein Elternteil Staatsbürger der DDR sind. Ein auf dem Territorium der DDR geborenes Kind erwirbt die St. der DDR, wenn es durch seine Geburt eine andere St nicht erworben hat. Ein Findelkind auf dem Territorium der DDR ist Staatsbürger der DDR, sofern der Besitz einer anderen St. nicht nachgewiesen wird. Auf Antrag kann einem Bürger eines anderen Staates oder einem Staatenlosen die St. der DDR verliehen werden, „wenn er sich durch sein persönliches Verhalten und seine Einstellung zur Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik der Verleihung der St. der Deutschen Demokratischen Republik würdig erweist und der Verleihung keine zwingenden Gründe entgegenstehen“. Der Antragsteller soll in der Regel seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der DDR haben. Minderjährige erwerben mit der Verleihung der St. der DDR an die Eltern die St. der DDR, wenn der Antrag auch für sie gestellt ist. Das gilt auch, wenn nur ein Eltemteil durch Verleihung Staatsbürger der DDR wird. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die St. der DDR geht verloren durch a) Entlassung, b) Widerruf der Verleihung oder c) Aberkennung. Ein Staatsbürger der DDR kann auf seinen Antrag aus der St. der DDR entlassen werden, wenn er seinen Wohnsitz mit Genehmigung der zuständigen staatlichen Organe der DDR außerhalb der DDR hat oder nehmen will, er eine ändere St. besitzt oder zu erwerben beabsichtigt und der Entlassung aus der St. der DDR keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Darüber ist eine Urkunde auszuhändigen. Werden Eltern aus der St der DDR entlassen, so erstreckt sich die Entlassung auch auf ihre minderjährigen Kinder, wenn der Antrag für sie gestellt war. Wird der Antrag nur von einem Eltemteil gestellt, ist der andere Elternteil zu hören. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die Verleihung der St. kann widerrufen werden, wenn der Bürger bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat welche die Verleihung der St. der DDR ausgeschlossen hätten, oder sich der Bürger der St. der DDR durch grobe Mißachtung der mit ihrer Verleihung übernommenen Verpflichtung nicht würdig erweist. Die St. kann Bürgern, die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb der DDR haben, wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt werden. Durch Gesetz zur Regelung von Fragen der St vom 16. 10. 1972 verloren die Flüchtlinge aus der DDR, welche die DDR nach dem St-Gesetz für sich in Anspruch genommen hatte, mit dem 17. 10. 1972 die St. der [S. 826]DDR. Der Verlust wurde auch für Abkömmlinge der Flüchtlinge, die als Abkömmlinge von DDR-Bürgern ursprünglich in Anspruch genommen worden waren, angeordnet. Die Bundesrepublik Deutschland respektiert zwar die St. der DDR, hält im übrigen aber an einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit fest. Eine Möglichkeit, die St. der DDR mit der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinen, ist, die St. der DDR als eine Regelungsform der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit anzusehen. Voraussetzung für diese Vorstellung ist, daß an einem Relikt staatlicher deutscher Einheit festgehalten wird. Das entspricht den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Urteil vom 31. 7. 1973 — 2 BvF 1/73 —. Die DDR hat mit der UdSSR, mit der Ungarischen Volksrepublik, der Volksrepublik Bulgarien und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Verträge zur Regelung von Fragen der doppelten St. abgeschlossen. Diese Verträge dienen der Vermeidung doppelter St. Danach behalten Personen, die am Tage des Inkrafttretens der Verträge aufgrund der Gesetzgebung der vertragschließenden Staaten deren Staatsbürger sind, nur die St. eines der vertragschließenden Staaten. Diese Personen können innerhalb eines Jahres vom Tage des Inkrafttretens der Verträge an optieren, welche St. sie behalten wollen. Personen, die eine Option nicht ausüben, behalten die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet sie am Tage des Ablaufs der Frist ihren Wohnsitz haben. Für Minderjährige können die Eltern die Option ausüben. Kommt keine übereinstimmende Erklärung der Eltern zustande, behalten die Minderjährigen die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet die Eltern am Tage des Ablaufes der genannten Frist ihren Wohnsitz hatten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 825–826 Staatsbürgerrechtsschutzgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsfeiertageSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder…
DDR A-Z 1975
Krankengeld (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Anspruch auf Geldleistungen der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) wegen Arbeitsunfähigkeit (AU) infolge von Krankheit (Krankengeld) besteht grundsätzlich vom 1. Tag der AU an bis zunächst 26 Wochen und danach für weitere 52 Wochen, wenn bis dahin mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nach gutachterlicher Stellungnahme der Ärzteberatungskommission gerechnet werden kann. Die Höhe des Krankengeldes der Sozialversicherung für Arbeiter und Angestellte liegt für insgesamt 26 Wochen im Kalenderjahr bei 50 v. H. des beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes und erreicht somit höchstens 300 Mark monatlich. Es wird für insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr ergänzt durch den Lohnausgleich der Betriebe, der als Differenz zwischen dem Krankengeld und 90 v. H. des Nettoverdienstes gezahlt wird. Zeitlich unbegrenzter Lohnausgleich wird — bis zur Wiederaufnahme der Arbeit — bei Arbeitsunfähigkeit wegen Unfalls, Berufskrankheit oder Quarantäne gewährt. Aus anderen Gründen Arbeitsunfähige (einschließlich der freiberuflich Tätigen, der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen usw.) erhalten, soweit länger als insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr krank, ab 1. 2. 1971 bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zur Berentung ein erhöhtes Krankengeld, soweit sie mehr als 600 Mark monatlich verdienen, aber nur dann, wenn sie 10 v. H. des 600 Mark übersteigenden Einkommens (bis zu einer Höchstgrenze von 1200 Mark) als Beitrag an die freiwillige ➝Zusatzrentenversicherung (FZR) abführen. Dieses erhöhte Krankengeld beträgt für Versicherte ohne Kinder und solche mit einem Kind 70 v. H., mit zwei Kindern 75 v. H., mit drei Kindern 80 v. H., mit vier Kindern 85 v. H. und mit fünf und mehr Kindern 90 v. H. des täglichen Nettodurchschnittsverdienstes. Versicherte mit einem lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienst von mehr als 600 Mark monatlich, die nicht Mitglied der FZR sind, erhalten dennoch (seit 1967) für die 7. bis 13. Woche der Arbeitsunfähigkeit (AU) ein erhöhtes Krankengeld, wenn sie zwei Kinder und mehr haben; es beträgt für Versicherte mit zwei Kindern 65 v. H., mit drei Kindern 75 v. H., mit vier Kindern 80 v. H. und mit fünf Kindern 90 v. H. des Nettodurchschnittsverdienstes. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 476 Kraftverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KrankenhausSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Anspruch auf Geldleistungen der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) wegen Arbeitsunfähigkeit (AU) infolge von Krankheit (Krankengeld) besteht grundsätzlich vom 1. Tag der AU an bis zunächst 26 Wochen und danach für weitere 52 Wochen, wenn bis dahin mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nach gutachterlicher Stellungnahme der Ärzteberatungskommission gerechnet werden kann.…
DDR A-Z 1975
Preissystem und Preispolitik (1975)
Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1979 1985 [S. 670] I. Grundsätze des Preissystems Die Preisbildung folgt in der DDR anderen Prinzipien als in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen. In diesen führt prinzipiell der Preismechanismus unter der Voraussetzung, daß wirksamer Wettbewerb vorliegt, eine Angleichung der Angebots- und Nachfragebeziehungen herbei und signalisiert den weitgehend autonomen Marktparteien (Wirtschaftseinheiten), was zu produzieren ertragreich ist bzw. welche Güter von Nutzen sind. Das bedeutet, die Koordination der Entscheidungen der Wirtschaftseinheiten erfolgt weitgehend über die Preise auf den Märkten. Im Gegensatz dazu ist das Ps. in der DDR — genauso wie in anderen Wirtschaftssystemen des Ostblocks — Instrument der zentralen staatlichen Wirtschaftsführung und dient der Durchsetzung zentraler Ziele. Es ist Bestandteil des Gesamtsystems „ökonomischer Hebel“, zu dem u. a. die Steuern, Kredite, Zinsen, Fonds und Prämien (Jahresendprämie) gehören. Die Preise sind sowohl Gegenstand der Planung — deshalb erfolgt ihre Festsetzung generell auch durch staatliche Instanzen — als auch Instrumente zur Durchsetzung der Planziele. Die Wirksamkeit des Ps. zur Unterstützung der Planerfüllung hängt von seiner Übereinstimmung mit den jeweiligen Planzielen und den angewendeten Methoden des Planungssystems ab (Planung). Unter den Bedingungen einer Zentralplanwirtschaft würden dann ökonomisch optimale Planpreise innerhalb einer Planperiode vorliegen, wenn diese in Abhängigkeit von den für diese Periode aufgestellten Planzielen die relative Knappheit der betreffenden Güter zum Ausdruck brächten. Auch unter Zuhilfenahme komplizierter mathematisch-statistischer Verfahren (z. B. Input-Output-Rechnung) ist es jedoch bisher weder in der DDR noch in anderen Ostblockstaaten gelungen, auch nur annähernd derartige optimale Preise zu bestimmen. Entscheidendes Problem der realen Preisfestsetzung ist, daß sich Grundsätze der Preisbildung widersprechen können. Zudem können die Preise, die zwangsläufig bei zentraler Preisfestsetzung für längere Zeit terminiert sind, durch Änderungen der Planziele laufend in Gegensatz zu ihrer Funktion als Instrument der Plandurchsetzung gelangen. So hatte man nach dem Krieg die Preise wichtiger Grundstoffe mit Hilfe von Subventionen weit unter den Selbstkosten festgelegt, um den Investitionsgüterbereich durch Unterbewertung der Vorprodukte zu begünstigen. Für Konsumgüter galten hingegen meist überhöhte Preise, um dadurch die Entwicklung des Konsums zugunsten der Investitionen zu hemmen. Damit standen die Preise jedoch bis zum Beginn der Industriepreisreform bewußt im Gegensatz zu dem auch in östlichen Wirtschaftssystemen grundsätzlich angestrebten Prinzip der Kostendeckung, das wiederum für Wahlentscheidungen im Rahmen des Planungsprozesses, insbesondere für die Messung der Wirtschaftlichkeit alternativer Produktionen von entscheidender Bedeutung ist. Als besondere Schwierigkeit erweist sich zudem, daß bei unterbewerteten Produkten im Zeitverlauf die erforderlichen Preissubventiohen in der Regel zunehmen. Ihr Abbau in besonders krassen Fällen würde aber wiederum kurzfristige Substitutionsprozesse auslösen, denen die dann bevorzugten Erzeugnisgruppen mangels zureichender Kapazitäten möglicherweise nicht gewachsen wären. Um solche Störungen sowie generell aus Preisänderungen resultierende Einflüsse zu vermeiden, tendieren Zentralplanwirtschaften zu einer Preisstarrheit, die über einen längeren Zeitraum hinweg wiederum nicht einmal die Übereinstimmung einiger wichtiger Preise mit bestimmten zentralen Zielvorstellungen gewährleisten kann. Solange aber die Preise der einzelnen Güter weder als Maßstab des erforderlichen volkswirtschaftlichen Aufwands noch der Dringlichkeit des im Plan festgelegten Bedarfs angesehen werden können, ist eine auf annähernd optimale Leistungsfähigkeit ausgerichtete Planung unmöglich, weil ihr der Orientierungsmaßstab für den Grad der ökonomischen Effizienz der verschiedenartigen Leistungen fehlt. Deshalb versuchte man auch im Rahmen des NÖS und ÖSS mit einer Reihe von aufeinanderfolgenden Schritten Verbesserungen des damaligen Ps. durchzusetzen. II. Die Industriepreisreform In mehreren Stufen wurden in den Jahren 1964 bis 1967 in der DDR sämtliche Industriepreise auf der Basis der vorausgeschätzten Selbstkosten des Jahres 1967 neu festgelegt. Das Ziel dieser umfangreichen Preisreform war es, einen bedeutenden Teil der vordem erheblichen Preisverzerrungen zu beseitigen. Da das bis 1964 geltende Ps. — besonders für Vorleistungen und Materialien — zum großen Teil auf Preisen des Jahres 1944 basierte, spiegelte es die in der DDR bestehenden volkswirtschaftlichen Kosten- und Knappheitsverhältnisse nur ungenau und erheblich verzerrt wider. Vor 1964 lagen die Preise wichtiger Grundstoffe beträchtlich unter den Herstellungskosten. Dies erforderte umfangreiche staatliche Subventionen. So wiesen beispielsweise die Preise für Rohstoffe wie Kohle, Gas, Elektroenergie, Holz, Eisen, Mauersteine und Dachziegel ein Niveau von nur 45–60 v. H. der effektiven Erzeugungskosten auf. Demgegenüber galten für Konsumgüter z. T. überhöhte Preise, weil die konsumnahen Bereiche hohe Steuern in Form der Produktionsabgaben (Produktions- und Dienstleistungsabgabe) zu tragen hatten. [S. 671] Diese Preisverzerrungen bewirkten volkswirtschaftliche Fehlentwicklungen: Es traten Rohstoffverschwendungen auf, sowohl als Folge zu niedrig bewerteter Rohstoffe als auch wegen zu seltener Nutzung technisch günstigerer, aber häufig überbewerteter substitutiver Einsatzgüter. Die Sortimentsstruktur der von den Betrieben erzeugten Fertigprodukte konzentrierte sich bei der vom Mengendenken beherrschten Planung z. T. auf Güter, deren volkswirtschaftlicher Aufwand die betrieblichen Kosten weit überstieg, weil der je Produkt ausgewiesene Gewinn kein echter Maßstab der betrieblichen Leistung sein konnte. Schließlich wurde der technische Fortschritt behindert, weil infolge der verzerrten Preise bei neuen Produktionsverfahren und Investitionsprojekten nicht die tatsächlich zu erwartende Wirtschaftlichkeit bestimmbar war; realisiert wurden daher z. T. Projekte mit vermeintlich hohem Nutzen, der sich bei kostengerechten Preisen als nur gering erwiesen hätte. Der Industriepreisreform war eine Neuberechnung der viel zu niedrigen Abschreibungen vorausgegangen; sie entsprachen infolge einer uneinheitlichen Unterbewertung der Anlagegüter nicht dem Wert des tatsächlichen Verschleißes. Zu ihrer Neufestsetzung war deshalb eine Neubewertung des Brutto-Anlagevermögens (Grundmittelumbewertung) notwendig, die 1963 nach umfangreichen Vorarbeiten durchgeführt worden ist. Die Industriepreisreform wurde in den folgenden — in der Tabelle oben dargestellten — 3 Etappen durchgeführt. Da ein wichtiges Merkmal der Industriepreisreform darin bestand, die Konsumgüterpreise unverändert zu lassen, mußten die Betriebe der verbrauchsnahen Branchen Kostensteigerungen ihrer Vorprodukte durch vermehrte Rationalisierungen bzw. Gewinneinbußen ausgleichen. Allerdings wurden vereinzelt auch Minderungen der Produktionsabgaben vorgenommen bzw. Subventionen eingeführt, wenn die eingetretenen Kostenerhöhungen die Betriebe zu stark belastet hätten. Somit wirkte sich die letzte Etappe der Industriepreisreform vor allem auf die Preise der Investitionsgüter aus, die sich durchschnittlich um 16 v. H. erhöhten. Bei den Ausrüstungen stiegen die Preise im Durchschnitt um 8 v. H., bei den Bauinvestitionen um 33 v. H. Allgemein nahmen die Baupreise um 26 v. H. zu. Als positives Ergebnis der Preisreform läßt sich vermerken, daß die staatlichen Preissubventionen in verschiedenen Bereichen von vorher etwa 13,5 Mrd. Mark auf 7,5 Mrd. Mark reduziert werden konnten. Damit wurden auch wesentliche Preisdisproportionen zwischen den Erzeugnissen verschiedener Wirtschaftszweige z. T. bereinigt. III. Ungelöste Probleme der Preisreform Obwohl die Industriepreisreform merklich bessere Preisverhältnisse geschaffen hatte, wiesen auch die neuen Preise Mängel auf. Sie entsprachen dem volkswirtschaftlich notwendigen Aufwand noch immer nicht und berücksichtigten die in der DDR gegebenen Knappheitsverhältnisse nur unzureichend. Insbesondere zeigten sich folgende Mängel: 1. Der Preisreform hatte man die voraussichtlichen Kosten von 1967 zugrundegelegt, die wiederum aufgrund vorausgeschätzter Durchschnittswerte für die Verarbeitungskosten sowie anhand globaler Um[S. 672]rechnungskoeffizienten für Rohstoffgruppen ermittelt worden waren. Dabei mußten zwangsläufig Schätzfehler auftreten. 2. In den Industriepreisen waren zwar die Abschreibungen, nicht jedoch der Kapitalzins für Eigen- und Fremdmittel enthalten, so daß die Erzeugnisse kapitalintensiver Zweige generell unterbewertet waren. Ursache der Vernachlässigung des Kapitalzinses war die vor den Reformen praktizierte kostenfreie Zuweisung von Staatshaushaltsmitteln für Investitionen. 3. Demgegenüber führte das Festhalten an den zu einem Teil überhöhten Konsumgüterpreisen — trotz starker staatlicher Abschöpfungen — zu einer überhöhten Rentabilität entsprechender Konsumgüterproduktionen. 4. Da das Ps. grundsätzlich nur starre Preisrelationen kennt, erbrachten die im Zeitverlauf auftretenden Veränderungen der Kostenrelationen erneute Verzerrungen der Preisstruktur. So entsprachen beispielsweise die bei der Grundmittelumbewertung benutzten Wertmaßstäbe von 1962 schon 1968 — nach der Preisreform — nicht mehr den damaligen Wiederbeschaffungspreisen, so daß die Produktionsfondsabgabe auf eine nicht mehr einheitliche Bemessungsgrundlage bezogen und die Abschreibungen falsch ausgewiesen wurden. 5. Auch die neuen Preise stimulierten Neuentwicklungen nur unzureichend, da deren Produzenten nur den durchschnittlichen Kalkulationsgewinn erzielten, während sie bei älteren Erzeugnissen infolge von Kosteneinsparungen höhere Gewinne erreichen konnten. 6. Die mit der Industriepreisreform geschaffenen Preise berücksichtigten weder die in der DDR gegebenen Knappheitsrelationen der Produktionsfaktoren noch die Dringlichkeit der Nachfrage. IV. Preispolitik in den Jahren 1968--1970 In den letzten Jahren der NÖS-Periode wurde zur Beseitigung einiger der bereits erwähnten Preismängel eine Reihe von interessanten preispolitischen Maßnahmen realisiert: a) Die Einführung des fondsbezogenen Preises (GBl. II, 1968, Nr. 67, S. 497): Mit diesem Preistyp sollte im Gegensatz zur bisherigen Preisbildung (sog. kostenbezogener Preistyp) auch der volkswirtschaftlich erforderliche Kapitalaufwand im Preis berücksichtigt werden, um damit die Zahlung der Produktionsfondsabgabe für kapitalintensive Betriebe zu ermöglichen. Bei diesem Preistyp wurde der Gewinnanteil ausschließlich als Prozentsatz (höchstens 18 v. H.) des notwendigen — und nicht des tatsächlichen — Kapitalaufwandes kalkuliert, der wiederum am Kapitaleinsatz der günstigsten Betriebe einer Erzeugnisgruppe bemessen war. Da der Preis somit nur den „optimalen“ Kapitaleinsatz sowie die „günstigste“ Höhe der Umlaufmittelbestände berücksichtigte, die Produktionsfondsabgabe aber auf den effektiven Kapitalaufwand bezogen war, konnte der Betrieb seinen Nettogewinn (Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe) bei gegebenen Verarbeitungskosten nur durch Entscheidungen zur Verbesserung seiner Kapitalnutzung maximieren, b) Die Schaffung von Preisdynamisierungsmaßnahmen (GBl. II, 1968, Nr. 67, S. 497): Ausgelöst durch im Zeitverlauf auftretende Kostenminderungen sollte beim Industriepreisregelsystem eine Überschreitung der festgelegten Obergrenze des fondsbezogenen Gewinns automatisch Preissenkungen auslösen, bis die vorbestimmte Gewinnuntergrenze erreicht war. Den Generaldirektoren der VVB oblag die Beobachtung, inwieweit sich die Rentabilität der jeweiligen Erzeugnisgruppe an den Höchstgewinn annäherte; bei Überschreiten desselben sollten sie Preisherabsetzungen für Einzelerzeugnisse bzw. Erzeugnisgruppen vorschlagen oder selbst durchführen. Preissenkungen sollten jedoch ausgeschlossen sein, wenn die dann eintretenden Nachfrageerhöhungen bei bestehenden Kapazitäten nicht hätten befriedigt werden können, oder wenn verfälschte Preisrelationen für Substitutionsgüter entstanden wären. Um zu erreichen, daß die Betriebe auch tatsächlich an Kosten- und Preisminderungen interessiert waren. durften sie — gemäß den für 1969 und 1970 geltenden Bestimmungen — die aufgrund von Preisreduktionen eintretenden Gewinneinbußen voll von der an den Staat zu zahlenden Nettogewinnabführung abziehen. [S. 673]Zur Förderung der Entwicklung neuer sowie der Ausschaltung veralteter Güter wurde weiterhin eine Preisdegression für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse eingeführt, die bei zunächst erhöhtem Gewinn und danach folgenden kontinuierlichen Preis- und Gewinnminderungen dem Hersteller eines Gutes schließlich dann Verluste bringen sollte, wenn das Produkt nicht mehr dem allgemeinen technischen Niveau entsprach. An der Festlegung sowohl des Ausgangspreises als auch an der Preisdegression waren neben dem Hersteller und den Abnehmern vor allem die zuständigen Preiskontrollorgane beteiligt (z, B. Amt für Preise, Industrieministerium, VVB). Die Preisdegression sollte sich nach der voraussichtlichen „ökonomischen Lebensdauer“ des Erzeugnisses, also der Periode richten, in der das Produkt dem in der DDR erreichten durchschnittlichen technischen Niveau entsprach. Dabei war vorgesehen, eine stärkere Preisdegression im Zeitverlauf festzulegen, als Kosteneinsparungen zu erwarten waren, um beim Produzenten einen wirksamen Druck auf die Kosten auszulösen. Nach Ablauf der „ökonomischen Lebensdauer“ des Erzeugnisses sollte sein Hersteller durch Verluste zur Produktionseinstellung des nunmehr „veralteten“ Produktes veranlaßt werden, c) Die Einführung differenzierter Preisformen: Um eine größere Beweglichkeit der Preisbildung zu erreichen, wurden neben den bis dahin fast ausschließlich geltenden Festpreisen auch Preisformen wie Höchstpreise und Vereinbarungspreise eingeführt (GBl. 11, 1967, Nr. 25, S. 153 sowie 1968, Nr. 122, S. 971). Während Festpreise, die weder über- noch unterschritten werden durften und nur durch planmäßige Preisänderungen (z. B. Industriepreisregelsystem) verändert werden konnten, vor allem bei Erzeugnissen Anwendung fanden, die als Vorleistungen Niveau und Struktur der Kosten weiter Abnehmerkreise beeinflußten, wurden Höchstpreise für verschiedenartige Güter festgelegt. Diese Preisform war für alle Konsumgüter sowie für Erzeugnisse, die einer raschen technischen Entwicklung unterliegen, vorgesehen. Mit den Höchstpreisen, die unter- aber nicht überschritten werden durften, wurde den Betrieben ein gewisser eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum hinsichtlich Preissenkungen zur Erzielung von Absatzsteigerungen eingeräumt. Unter Vereinbarungspreisen sind solche Preise zu verstehen, die ohne Bestätigung der Preisorgane auf Grundlage der geltenden Kalkulationsrichtlinien, jedoch mit höheren bzw. niedrigeren als dem vorgesehenen kalkulatorischen Gewinnsatz frei zwischen Herstellern und Abnehmern (insbesondere für Einzelanfertigungen, Spezialmaschinen usw.) vereinbart werden durften. d) Preisprognose und Preisplanung (GBl. III, 1968, Nr. 9, S. 29): Ein wichtiges Problem der Planung zu konstanten Preisen besteht darin, daß bei auftretenden Preisänderungen die im Plan festgelegten Strukturentscheidungen überprüft und der neuen Preissituation angepaßt werden müssen. Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten sollten Preisprognosen auf betrieblicher Ebene sowie eine gesamtwirtschaftliche Preisplanung dienen. Zu diesem Zweck wurden für den Fünfjahrplanzeitraum 1971–1975 probeweise unter Leitung des Amtes für Preise in einigen zentralgeleiteten Betrieben entsprechende Planinformationen erarbeitet. Es war dabei die 1969 bestehende Kostenstruktur zu ermitteln, sowie die für den Zeitraum 1971–1975 zu erwartende Entwicklung der Selbstkosten, des Brutto-Anlagevermögens und der Umlaufmittel einzuschätzen. Die ermittelten Daten wurden in ein zentrales, 1 150 Erzeugnisgruppen umfassendes Preisverflechtungsmodell übertragen. Unter Berücksichtigung zentraler Entscheidungen (z. B. über Außenhandel, Strukturänderungen, Lohnerhöhungen) sollten dann aus dem dynamisierten Preisverflechtungsmodell Preisänderungskoeffizienten für die einzelnen Erzeugnisgruppen erarbeitet werden, die dann eine der Grundlagen für die Fünfjahrplanentwürfe bilden sollten. Während bis 1970 tatsächlich für ca. ein Drittel der industriellen Warenproduktion fondsbezogene Preise eingeführt worden sind, zeigte sich bei den Preisdynamisierungsinstrumenten als deutliche Schwäche, daß statt der angestrebten Preisminderungen faktisch Preiserhöhungen eintraten. Auch die Preisplanung verlief nicht erwartungsgemäß: Offensichtlich scheinen bei der praktischen Anwendung des Preisverflechtungsmodells so erhebliche Schwierigkeiten aufgetreten zu sein, daß sein weiterer Einsatz aufgegeben bzw. eingeschränkt wurde. [S. 674]<V. Tendenzen der gegenwärtigen Preisbildung> Die Rezentralisierung von Ende 1970 wirkte sich besonders ungünstig auf das Ps. aus. Gerade als es begann, aktives Instrument der Planung zu werden, indem es stimulierend auf Kostensenkungen und eine bessere Nutzung des technischen Fortschritts hinwirkte, wurde das NÖS- bzw. ÖSS-Modell abgebrochen. Das Industriepreisregelsystem sowie die Preisdegression bei neuen und weiterentwickelten Erzeugnissen wurden aufgehoben, und die weitere Einführung fondsbezogener Preise ausgesetzt (GBl. II, 1972, Nr. 67, S. 761). Noch ungünstiger wirkte jedoch der generelle Preisstop für alle 1971 produzierten Güter bis zum Jahre 1975 (GBL II, 1971, Nr. 77, S. 669 ff. und S. 674 ff.). Er ist nunmehr praktisch bis 1980 verlängert worden, mit Ausnahme einiger weniger Erzeugnisse, für die planmäßig Preiskorrekturen vorgesehen sind. Damit sind die Preise wieder passives Systemelement geworden, das kaum effizienzsteigernde Impulse auszulösen vermag. Ökonomisch unrichtige Preisrelationen bleiben nun auch in Zukunft aufrechterhalten. So ergeben sich für kapitalintensive Produktionen, für die bis 1970 noch keine fondsbezogenen Preise eingeführt worden waren, durch die Produktionsfondsabgabe z. T. erhebliche Schwierigkeiten bei ihrer Fondsbildung. Da bei einem Preisstopp die Preisfestsetzung für neue oder weiterentwickelte Produkte zum Problem wurde, hat man ein umständliches und äußerst bürokratisches Preisantrags- und Preisbestätigungsverfahren entwickelt (GBl. II, 1972, Nr. 24, S. 257 ff.): a) Preise für neue oder verbesserte Konsumgüter müssen nach eingehender Kontrolle der Preis- und Kostenkalkulation von zentralen Organen (z. B. durch das Amt für Preise, dem ein Zentraler Preisbeirat beigeordnet ist) bestätigt werden. Ausgangspunkt des komplizierten Preisbestätigungsverfahrens ist ein vom Betrieb zu stellender Preisantrag, der neben Angaben über Produktionsvolumen und dem zu erwartenden Bedarf sowohl die nach den geltenden Kalkulationsvorschriften ermittelten Kosten als auch einen mit den Hauptabnehmern abgestimmten Preisvorschlag enthalten soll. Dieser geht nacheinander den wirtschaftsleitenden Organen der Industrie, des Handels, die ihrerseits durch einzelne Preisbeiräte unterstützt werden, und dann dem Ministerium für Handel und Versorgung sowie schließlich — bei wichtigen Erzeugnissen — dem Amt für Preise bzw. dem Ministerrat zu. Alle Instanzen haben eine eingehende Prüfung und Stellungnahme sowie dem jeweils übergeordneten Organ einen Preisvorschlag zu unterbreiten, bis schließlich bei der letzten Instanz die endgültige Preisentscheidung getroffen wird. Lediglich bei der Preiseinstufung endet der Prozeß bereits beim wirtschaftsleitenden Organ des Handels (z. B. Zentrales Warenkontor), soweit der Betrieb anhand von Preisberechnungsvorschriften nicht selbst einstufen darf. b) Bei den Industriepreisen verläuft das Verfahren der Preisbestätigung im Prinzip genauso, nur stehen in der Mitte der Kette der zentralen Prüfungsinstanzen statt der Organe des Handels und des Ministeriums für Handel und Versorgung die jeweils zuständigen Fachministerien, die durch Arbeitskreise bzw. zeitweilige Expertenkommissionen unterstützt werden. Die Preiseinstufung erfolgt auch hier durch das Preiskoordinierungsorgan der Industrie bzw. die Betriebe selbst. Bei neuen Produkten wird grundsätzlich für 3 Jahre ein höherer Gewinnzuschlag zugestanden, jedoch dürfen sie nur um weniger verteuert werden als ihrer Qualitätsverbesserung zum bisherigen Erzeugnis entspricht. Zur Stimulierung besserer Qualitäten werden bei Produkten mit dem amtlichen Gütezeichen „Q“ oder „1“ Preiszuschläge gewährt. Um aber grundsätzlich auf möglichst niedrige Preise hinzuwirken, werden für Neuentwicklungen bereits im Entwicklungsstadium unter Mitwirkung der Hauptabnehmer und Zulieferer Preislimite festgelegt. Bei ganzen Investitionsprojekten dürfen Auftraggeber sowie General- und Hauptauftragnehmer entsprechend der geltenden Kalkulations- und Kostenregelungen im Rahmen verbindlicher Angebote Vereinbarungspreise bilden. Dabei darf der Auftraggeber Einsicht in die Berechnungsunterlagen der Anbieter nehmen. Die heute gebräuchlichen Preisarten, die sich sowohl nach der Anzahl der Preiselemente als auch nach unterschiedlichen Funktionen unterscheiden, lassen sich durch das folgende Schaubild charakterisieren. Im Gegensatz zu den bei Konsumgütern wirksamen Großhandels- oder Einzelhandels-Verkaufspreisen gelten für Investitionsgüter, Rohstoffe, Materialien, Halbprodukte und Vorleistungen in den zwi[S. 675]schenbetrieblichen Wirtschaftsbeziehungen sowie zwischen den Betrieben und dem Produktionsmittelhandel die sog. Industriepreise. Hierzu rechnen einmal der Betriebspreis, der sich aus den kalkulierbaren Kosten zuzüglich des gemäß den Kalkulationsvorschriften zulässigen Gewinns zusammensetzt, und zum anderen der Industrieabgabepreis (Betriebspreis und Produktionsabgabe). Da für Investitionsgüter in der Regel keine Produktionsabgabe zu zahlen ist, fallen bei diesen Betriebspreis und Industrieabgabepreis zusammen. VI. Gegenwärtige Preisprobleme Mit dem Wegfall wichtiger Preisbildungskonzeptionen des NÖS und dem 1971 verhängten Preisstopp haben sich die Preisverzerrungen verschlechtert. Denn gegenwärtig gelten 3 Gruppen von Preisen nebeneinander: Für einen großen Teil der Erzeugnisse werden noch die mit der Industriepreisreform geschaffenen Preise angewandt, bei einer Gruppe von Produkten bestehen fondsbezogene Preise und für eine weitere Gruppe neuer oder weiterentwickelter Güter werden neue — in der Regel allerdings nicht fondsbezogene — Preise angewandt. Mit dieser Uneinheitlichkeit der Preise haben die einst mit der Industriepreisreform verminderten Preismängel wieder deutlich zugenommen: Bei formal konstanten Preisen bleiben die infolge laufend auftretender Kosten- und Aufwandsveränderungen entstehenden Verschiebungen der Wert-Relationen zwischen den Gütern verborgen. Auch inflationäre Erscheinungen sind verdeckt, da Preiserhöhungen vermittels Produktwandel auftreten, indem billige Erzeugnisse aufgegeben und durch neue — im Preis überhöhte — Produkte ersetzt werden. Eine wirtschaftlich sinnvolle — d. h. wenigstens annähernd kostengerechte — Leistungsbewertung ist gegenwärtig kaum noch möglich. Dies wiederum erweist sich als Störfaktor der Planung, da die bestehenden Preise volkswirtschaftliche Verlustproduktionen induzieren und notwendige Innovationsprozesse behindern oder in falsche Richtungen lenken können. Das Ps. ist auch nicht in der Lage — mit Gewährung eines zunächst höheren Gewinns für neue bzw. weiterentwickelte Produkte sowie über den mit den Kalkulations- und Kostenvorschriften (Gewinn) ausgeübten Druck auf die Kosten — etwa einen „Wettbewerb“ zu laufenden Kosten- und Preisminderungen auszulösen. Leistungsfähige Betriebe haben kein Interesse zur Aufdeckung ihrer Reserven, denn angesichts des komplizierten Verfahrens der Preisbestätigung für neue oder verbesserte Produkte gelingt ihnen vielfach die Durchsetzung überhöhter Preise. Das Amt für Preise ist trotz seiner umfangreichen Kompetenzen schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit überfordert, die Prinzipien der Preisfestsetzung konsequent durchzusetzen. Verbesserungen der Preisbildungsmethoden dürften auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten sein, da die Planabrechnung im Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 auf Basis der Preise vom 1. 1. 1975 (GBl. 1, 1974, Nr. 23, S. 240 f.) — d. h. unter Beibehaltung der gegenwärtig verzerrten Preisrelationen — erfolgt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 670–675 Präsidium des Obersten Gerichts A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PresseSiehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1979 1985 [S. 670] I. Grundsätze des Preissystems Die Preisbildung folgt in der DDR anderen Prinzipien als in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen. In diesen führt prinzipiell der Preismechanismus unter der Voraussetzung, daß wirksamer Wettbewerb vorliegt, eine Angleichung der Angebots- und Nachfragebeziehungen herbei und signalisiert den…
DDR A-Z 1975
Besatzungspolitik (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland eine einheitliche B. getrieben werden. Da jedoch die Oberbefehlshaber der Vier Mächte in ihren Besatzungszonen allein verantwortlich waren und nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in ganz Deutschland zur Durchführung gelangen konnten, hat die unterschiedliche B. der Vier Mächte seit Kriegsende entscheidend zur Teilung Deutschlands beigetragen. In der SBZ bestand seit der deutschen Kapitulation eine Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) in Berlin-Karlshorst, die 1949 aufgelöst wurde. Soweit ihre Aufgaben nicht an Regierungsbehörden der DDR übertragen wurden und mit der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den Vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ in Zusammenhang standen, war die neugebildete „Sowjetische Kontrollkommission“ (SKK) für die sowjetische B. verantwortlich. An die Stelle der SKK trat im Mai 1953 eine sowjetische „Hohe Kommission“, die im Anschluß an den „Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR“ am 20. 9. 1955 aufgelöst wurde. Rechte und Pflichten aus bestehenden Vier-Mächte-Vereinbarungen, die sich die UdSSR weiter vorbehalten hatte, nahmen nun der sowjetische Botschafter in Ost-Berlin und der Oberbefehlshaber der sowjetischen Besatzungstruppen wahr. Da der Alliierte Kontrollrat nur in seltenen Fällen einstimmige und präzise Beschlüsse fassen konnte und alliierte Beschlüsse von allen Beteiligten unterschiedlich ausgelegt wurden, trieb die SMAD von 1945 an eine B., die auf eine politische, ökonomische und sozialstrukturelle Umwandlung ihrer Besatzungszone und damit faktisch auf deren Eingliederung in den Ostblock hinauslief. Hauptziele der sowjetischen B. waren die Sicherstellung von Reparationen, Aufbau eines kommunistischen Verwaltungsapparates (DWK), Einleitung einer Boden- und Währungsreform, Enteignung von privatem Industriebesitz und Aufbau einer volksdemokratischen Wirtschaftsordnung zentralverwaltungswirt[S. 132]schaftlichen Charakters. Die Durchführung dieser B. war weitgehend unabhängig von der Arbeit des Alliierten Kontrollrates, dessen faktische Auflösung am 20. 3. 1948 (Auszug der sowjetischen Vertreter) für die sowjetische B. ohne besondere Bedeutung ist. Für den Zeitraum von 1945 bis 1949, als die SMAD volle Regierungsgewalt ausübte und durch „Befehle“ das gesamte Leben in ihrer Zone bis in Einzelheiten bestimmte und kontrollierte, kann man von B. im engeren Sinne sprechen. Sowohl bis 1955 als auch nach Proklamierung der vollen Souveränität der DDR unterliegt sie jedoch einer B. im weiteren Sinne, da sich u. a. im Truppenvertrag von 1957 die Sowjets Sonderrechte vorbehalten haben und alle militärpolitischen und militärwirtschaftlichen Entscheidungen einer sowjetischen Einflußnahme unterliegen. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED;Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 131–132 Berufswettbewerb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Besatzungstruppen, SowjetischeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland eine einheitliche B. getrieben werden. Da jedoch die Oberbefehlshaber der Vier Mächte in ihren Besatzungszonen allein verantwortlich waren und nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in ganz Deutschland zur Durchführung gelangen konnten, hat die unterschiedliche B. der Vier…
DDR A-Z 1975
Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Das MHF. wurde im August 1967 als Nachfolger des 1951 eingerichteten „Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen“ geschaffen. Das Statut (GBl. II, 1969, S. 517) bezeichnet das MHF, als „Organ des Ministerrats zur Verwirklichung der einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik“ in der DDR. In dieser Funktion ist das MHF. verantwortlich für Prognose und Entwicklungsplanung im gesamten Hoch- und Fachschulbereich, die Erarbeitung von Grundsätzen und Direktiven für die Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne auf der Grundlage der Vorgaben der Staatlichen Plankommission und des Ministeriums der Finanzen; ferner für die Planung der Studentenzahlen, der Investitionen, der Haushaltsmittel und der Arbeitskräfte und Lohnfonds. Das MHF. ist ferner verantwortlich für die Erarbeitung einer Systematik der Grund- und Fachstudienrichtungen, die Erarbeitung von Rahmenstudienprogrammen und anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung sowie Qualifizierung von Hoch- und Fachschulkadern an Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Schließlich übernimmt das MHF. die Verantwortung für die Planung und Leitung der Forschung zu Problemen des Hochschulwesens, wie Hoch- und Fachschulpädagogik oder bildungsökonomische Fragen. [S. 569]Es ist zu enger Zusammenarbeit mit Ministerien, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen verpflichtet, denen Hoch- oder Fachschulen unterstehen. Das MHF. fungiert darüber hinaus als staatliches Leitungsorgan für die ihm unterstellten Universitäten, Hoch- und Fachschulen und ist in dieser Funktion verantwortlich für den gesamten Prozeß der Ausbildung, Qualifizierung und Forschung sowie die Personalpolitik. Das Ministerium wird nach dem Prinzip der Einzelleitung und der kollektiven Beratung vom Minister (gegenwärtig Prof. Dr. Hans-Joachim Böhme) bzw. dessen 1. Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs geleitet. Weitere Stellvertreter werden für Erziehung und Ausbildung, Weiterbildung, internationale Beziehungen, Strukturpolitik und für Gesellschaftswissenschaften und Forschung eingesetzt. Beim MHF. besteht eine Vielzahl von Beratungsorganen. Der Hoch- und Fachschulrat wurde im Januar 1966 gegründet und soll Empfehlungen zu grundsätzlichen Problemen der Prognose und Perspektivplanung des gesamten Hochschulwesens und zur Festlegung einheitlicher Grundsätze für den Inhalt und die Organisation von Aus- und Weiterbildung erarbeiten. Dem Rat gehören 110 Mitglieder aus allen gesellschaftlichen Bereichen an. Vorsitzender ist der Minister für Hoch- und Fachschulwesen. Wissenschaftliche Beiräte bestehen seit 1952 als beratende Organe für einzelne Wissenschaftsbereiche (z. B. WB für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, WB für Wirtschaftswissenschaften, WB für Fremdsprachen). Insgesamt bestehen ca. 10 WB. Ihre Mitglieder werden vom Minister berufen. Ein weiteres Beratungsorgan sind die Rektoren-Konferenzen. Zur sachkundigen Entscheidungsvorbereitung werden für Daueraufgaben Institute beim MHF. gebildet (z. B. u. a. Institute für Weiterbildung, für Fachschulwesen, für Hochschulbildung und -Ökonomie). Die Pflege internationaler Beziehungen erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten auf der Grundlage bilateraler Verträge, im Rahmen des RGW vor allem durch die Konferenz der Hochschulminister der sozialistischen Staaten. Universitäten und Hochschulen; Fachschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 568–569 Ministerium für Handel und Versorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Kohle und EnergieSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Das MHF. wurde im August 1967 als Nachfolger des 1951 eingerichteten „Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen“ geschaffen. Das Statut (GBl. II, 1969, S. 517) bezeichnet das MHF, als „Organ des Ministerrats zur Verwirklichung der einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik“ in der DDR. In dieser Funktion ist das MHF. verantwortlich für Prognose und Entwicklungsplanung im gesamten Hoch- und Fachschulbereich, die Erarbeitung von Grundsätzen und…
DDR A-Z 1975
1975: K
Kabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Katastrophenschutz Kauffonds Kaufkraft KdT Kennziffern Kernforschung Kinderbeihilfen Kindergarten Kindergeld, staatliches Kinderheime Kinderhort Kinderkrippen, Kindergarten Kinder- und Jugendliteratur Kinder, uneheliche Kinderzeitschriften Kinder, Zusammenführung mit Eltern Kinderzuschlag, Staatlicher Kirchenpolitik Kirchensteuer Kirchenwald Klassen Klassenbewußtsein Klassenkampf Klassenkampf auf dem Lande Kleinbürgertum Klub der Intelligenz Klubhäuser, Betriebliche Koexistenz Kohlenindustrie Kolchos Kollegien Kollektive Führung Kollektivierung Kollektiv, Sozialistisches Kollektiv- und Arbeitserziehung Kombinat Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei Kominform Komintern Komitee Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Komitee für Gesundheitserziehung Komitee für Solidarität mit dem kubanischen Volk Komitee für Touristik und Wandern Kommission Kommission für Arbeit und Löhne Kommissionshandel Kommissionsvertrag Kommunismus Komplexwettbewerb Konfessionen Konfliktkommissionen Konföderation Konkurs Konsulate Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Konsumneigung Konsumtion, Gesellschaftliche Kontenführungspflicht Kontrolle Kontrollkommission Kontrollplätze Kontrollrat Kontrollstreifen Konvergenztheorie Konzentrationslager Konzert- und Gastspieldirektionen Kooperation in der Industrie Kooperation in der Landwirtschaft Kooperationsverbände Kooperationsverband (KOV) Koordinierung Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport Korrespondenten Kostenrechnung KPD/DKP KPdSU KPKK Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftfahrzeugsteuer Kraftstoffversorgung Kraftverkehr Krankengeld Krankenhaus Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Kredit Kreis Kreisgericht Kreisparteiorganisationen der SED Kreisplankommissionen Kreisstaatsanwalt Kreistag Kreiszeitungen Krieg Kriegshetze Kriegsopferversorgung Kriegsverbrechen Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Krise Kritik und Selbstkritik Kulturarbeit des FDGB Kulturbund der DDR Kulturelles Erbe Kulturelle Zusammenarbeit Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommissionen Kulturobmann Kulturpolitik Kulturstätten Kultur- und Sozialfonds Kündigungsrecht Künstler-Agentur der DDR Kunstpolitik Kupferbergbau Kuren der Sozialversicherung Kurorte KVP KybernetikKabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Katastrophenschutz Kauffonds Kaufkraft KdT Kennziffern Kernforschung Kinderbeihilfen Kindergarten Kindergeld,…
DDR A-Z 1975
Rundfunk (1975)
Siehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1979 Politische Funktion und Kontrolle: Medienpolitik. Der R. in der DDR gehört zu den zentralen staatlichen Institutionen. Lenkungs- und Leitungsorgan ist seit 15. 9. 1968 das „Staatliche Komitee für Rundfunk beim Ministerrat“, dessen Vorsitzender und seine Stellvertreter auf Beschluß des Ministerrates vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden. Vorsitzender des Staatlichen Komitees für R. ist seit Juli 1971 Rudolf Singer, zuvor Chefredakteur des SED-Zentralorgans „Neues Deutschland“, Mitglied des ZK der SED. Er ist für die gesamte politische, ökonomische und administrative Tätigkeit des Komitees dem Ministerrat verantwortlich (Prinzip der Einzelleitung). Dem Komitee obliegen unter anderem die Aufgaben der zentralen Programmplanung und Programmgestaltung, die ständige Auswertung der Erfahrungen des R. in der Sowjetunion und in den anderen sozialistischen Staaten, die Aufstellung und Kontrolle der Jahrespläne und die Festlegung der sich daraus ergebenden Aufgaben für die unterstellten Sender, die eigene Intendanzen haben. Die zentrale Programmabteilung, die Kontrollstelle, die Kaderabteilung und die Abteilung internationale Verbindungen sind dem Komitee-Vorsitzenden direkt unterstellt, der auch die Statuten für alle Sender und Einrichtungen erläßt. Das Staatliche Komitee für R. wie das zur gleichen Zeit geschaffene Staatliche Komitee für Fernsehen sind Organe des Ministerrates. Beide Komitees sind als Rechtsnachfolger hervorgegangen aus dem „Staatlichen Rundfunkkomitee beim Ministerrat“, das von 1952 bis 1968 zentrales Leitungsorgan für R. und Fernsehen war. Aufschlußreich ist die Funktions-Begründung in der VO über die Bildung des Staatlichen Rundfunkkomitees vom 14. 8. 1952. 1956 erhielt das Staatliche R.-Komitee ein Statut (VO vom 18. 10. 1956). Dem jetzigen staatlichen Komitee für R. unterstehen die Sender: Radio DDR mit den Programmen: Radio DDR 1/IUP = Informations- und Unterhaltungsprogramm auf Mittelwelle und UKW, durchlaufendes 24-Stunden-Programm seit 1969, Nachrichten zur vollen Stunde, außer 18.00 Uhr. Politische Magazinsendungen: Montag–Freitag 3.45–8.00 und 16.00–18.00 Uhr sowie „Stunde der Politik“ 22.00–23.00 Uhr und Sonnabend früh von 3.45–8.00 Uhr. Sonntags 13.00 Uhr: „Die Radiosprechstunde“, der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für R. beantwortet Hörerfragen. Frequenzen: MW: Berlin 881 kHz, Burg, 1570 kHz, Cottbus 746 kHz, Dresden 1043 kHz, Greifswald 629 kHz, Leipzig 575 kHz, Putbus 1052 kHz, Rostock 557 kHz, Schwerin 529 kHz, Seelow 1546 kHz, Suhl 629 und 1052 kHz. UKW: Berlin III 95,8 MHz (29), Brocken III 88,95 MHz (6), Dequede III 89,4 MHz (8), Dresden III 95,4 MHz (28), Helpterberg III 95,95 MHz (30), Inselsberg III 87,85 MHz (3), Leipzig III 88,45 MHz (5), Marlow III 88,25 MHz (4), Schwerin III 89,2 MHz (7). Stereo-Sendungen: UKW: Berlin III 95,8 MHz, Brocken III 88,95 MHz, Dequede III 89,4 MHz, Dresden III 95,4 MHz, Inselsberg III 87,85 MHz, Leipzig III 88,45 MHz, Marlow III 88,25 MHz, Schwerin III 89,2 MHz. Radio DDR II, „Probleme und Meinungen“, bildungs- und gesellschaftspolitisches Programm und gehobene Unterhaltung (Schulfunk, „Weltpolitik aus unserer Sicht“, Kultur- und Wissenschaftsmagazine, Ratgeber, Ideologie-Sendereihe „Studio 70“, Hörspiele, Konzerte). Radio DDR II ist ausschließlich für DDR-Hörer gedacht und wird deshalb nur über UKW-Sender (seit 1964) ausgestrahlt. Sendezeit: 10.00–24.00 Uhr, Nachtprogramm von Radio DDR I. Frequenzen: UKW: Berlin IV 99,7 MHz (42), Brocken IV 94,6 MHz (25), Cottbus IV 98,6 MHz (39), Dequede IV 94,9 MHz (26), Dresden IV 92,25 MHz (17), Frankfurt (Oder) IV 96,8 MHz (33), Inselsberg IV 92,55 MHz (18), Karl-Marx-Stadt IV 92,85 MHz (19), Leipzig IV 93,85 MHz (23), Löbau IV 98,2 MHz (37), Marlow IV 91,05 MHZ (14), Rheinsberg IV 90,5 MHz (12), Schwerin IV 92,75 MHz (19). Stereo-Sendungen: UKW: Berlin IV 99,7 MHz, Brocken IV 94,6 MHz, Dequede IV 94,9 MHz, Dresden IV 92,25 MHz, Inselsberg IV 92,55 MHz, Karl-Marx-Stadt IV 92,85 MHz, Leipzig IV 93,85 MHz, Marlow IV 91,05 MHz, Schwerin IV 92,75 MHz. Regionalprogramme von Radio DDR werden ausgestrahlt aus: Leipzig / Halle / Magdeburg, Dresden, Karl-Marx-Stadt, Weimar / Gera / Suhl, Schwerin / Neubrandenburg, Rostock, Cottbus (auch in Sorbisch), Frankfurt (Oder) und Potsdam. Sendezeiten: 5.10–10.00 Uhr, sonntags 6.05–10.00 Uhr. Frequenzen: Leipzig: UKW Brocken IV 94,6 MHz, Dequede IV 94,9 MHz, Leipzig IV 93,85 MHz; Dresden: UKW Dresden IV 92,25 MHz, Karl-Marx-Stadt IV 92,85 MHz, Löbau IV 98,2 MHz; Weimar: UKW Inselsberg IV 92,55 MHz; Schwerin: UKW Schwerin IV 92,75 MHz; Studio Neubrandenburg: UKW Rheinsberg IV 90,5 MHz; Rostock: UKW Marlow IV 91,05 MHz; Cottbus: UKW Cottbus IV 98,6 MHz; Studio Frankfurt (Oder): UKW Berlin IV 99,7 MHz, Frankfurt (Oder) IV 96,8 MHz; Potsdam: MW 656 kHz. Die Radio-DDR-Ferienwelle: „Programm für Urlauber und Gastgeber an der DDR-Ostseeküste“ sendet vom 1. Mai bis 31. Oktober. Sendezeiten: 5.00–20.00 Uhr, sonntags 6.00–17.00 Uhr. Frequenzen: Mittelwelle Rostock 557 kHz und Putbus 1052 kHz. Stimme der DDR, vormals Deutschlandsender, „richtet sich an deutschsprachige Hörer außerhalb der Grenzen [S. 733]der DDR“, erhielt eine neue Programmstruktur unter neuem Namen ab 15. 11. 1971; gleichzeitig erfolgte die Übernahme der vorher speziell auf Berlin (West) ausgerichteten „Berliner Welle“ des Berliner R. und des deutschsprachigen Europadienstes von „Radio Berlin International“. Das 24-Stunden-Programm auf allen Wellenbereichen ist weitgehend westlichen Programmstrukturen angepaßt, soll über die DDR, ihre Außenpolitik und, mehr als bisher, über die Außenpolitik der Sowjetunion, über die Sowjetunion selbst, die anderen sozialistischen Länder und die Aktionen der kommunistischen und Arbeiterparteien in der ganzen Welt informieren sowie die deutschsprachigen Hörer in Europa in ihrem „schweren Kampf um soziale Gerechtigkeit“ unterstützen. Sendezeit ist täglich 24 Stunden auf Lang-, Mittel-, Kurz- und Ultrakurzwelle. Nachrichten zur vollen Stunde, Magazinsendungen montags bis freitags 4.00–8.00 Uhr, 9.00–11.00 Uhr und 17.00–19.00 Uhr, sonnabends 4.00–7.00 Uhr. Zusätzlich Jugendmagazinsendungen 19.10–20.30 Uhr, sonnabends 14.00–16.00, sonntags 9.00–11.00 Uhr. Marxistisch-leninistische Sendereihe „Zeitprobleme“, montags bis freitags 20.30–21.00 Uhr. Politische Hörerbriefsendung „Auskunft International“, Beantwortung auch westdeutscher Höreranfragen, sonnabends 13.05 Uhr. Frequenzen: LW: Berlin 185 kHz. MW: Berlin 1358 kHz, Burg 782 kHz, Schwerin 611 kHz, Suhl 692 kHz. KW: 6.115 kHz, 7.185 kHz. UKW: Berlin I 97,65 MHz (35), Brocken I 97.4 MHz (35), Dequede I 96,9 MHz (33), Dresden I 97,25 MHz (34), Inselsberg I 97,15 MHz (34), Karl-Marx-Stadt 197,05 MHz (34), Leipzig 196,6 MHz (32), Marlow I 96,65 MHz (32), Schwerin I 95,25 MHz (27), Sonneberg I 94,2 MHz (24). Berliner Rundfunk: „Repräsentant der Hauptstadt“, strahlt ein Programm mit Berliner Lokalkolorit, die Magazinsendungen „Guten Morgen, Berlin!“ und mittags „Treffpunkt Alexanderplatz“ und Nachrichten zur halben Stunde aus. Sendezeit 3.45–24.00 Uhr. (Über Berliner Mittelwelle Nachtprogramm von Radio DDR.) Erstes Jugendmagazin „Jugendstudio DT 64“ montags bis freitags 16.00–19.00 Uhr, sonntags 15.35–16.30 Uhr Pioniermagazin „Wir“. Hörerbriefsendung sonnabends 14.15 Uhr. Frequenzen: MW: Berlin 728 kHz, Bernburg 1385 kHz (Di. bis Fr. nur bis 20.00 Uhr), Karl-Marx-Stadt 602 kHz, Plauen 1079 kHz, Potsdam 656 kHz, Reichenbach 917 kHz. UKW: Berlin II 91,4 MHz (15), Berlin V 95,05 MHz (27), Brocken II 91,55 MHz (15), Dequede II 98,9 MHz (40), Dresden II 90,1 MHz (10), Inselsberg II 90,2 MHz (11), Karl-Marx-Stadt II 89,8 MHz (9), Leipzig II 90,4 MHz (11), Marlow II 93,5 MHz (22), Schwerin II 98,55 MHz (38), Sonneberg II 91,7 MHz (16). Stereo-Sendungen: UKW: Berlin II 91.4 MHz. Radio Berlin International: „Die Stimme der Deutschen Demokratischen Republik für das Ausland“ (seit 1955) sendet in Deutsch und Fremdsprachen über 19 Kurz- und einen Mittelwellensender. Ein deutschsprachiger Kurzwellendienst richtet sich täglich an Südostasien, den Nahen und Mittleren Osten, West- und Ost-Afrika sowie nach Nord- und Südamerika. Fremdsprachendienste für Europa über Mittel- und Kurzwelle täglich in Dänisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Schwedisch. Über Kurzwelle täglich für: Nahost und Südarabien in Arabisch, Nordwestafrika in Arabisch und Französisch, Ost-, West- und Zentralafrika in Englisch, Französisch und Suaheli, Südostasien in Englisch und Hindi, Nordamerika in Englisch, Lateinamerika in Portugiesisch und spanisch. Die Fremdsprachendienste werden in Abstimmung mit den anderen Ostblockstaaten ausgebaut (neuer 500 kW-Sender für RBI). Schwerpunkte anderer Ostblockstaaten sind z. B. Bulgarien für Griechenland und Türkei, ČSSR und Polen für Frankreich und USA. Programmzeitschrift für das Ausland: „RBI-Journal“. Sondersender für Gastarbeiter in der Bundesrepublik: Mittelwelle 908 kHz, Burg bei Magdeburg (ehemaliger „Freiheitssender 904“ bis 30. 9. 1971). Ausgestrahlt werden kommunistische Programme in Griechisch, Italienisch und Türkisch. Sendezeiten: dienstags bis freitags 21.30–22.00 Uhr. Sendungen für spanische Gastarbeiter wurden nach Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Spanien (Januar 1973) wieder eingestellt. Der für die Bundeswehr bestimmte „Soldatensender 935“ stellte seine Sendungen am 1. 7. 1972 ein. Allgemeine Programmgestaltung: Die sich aus der medienpolitischen Aufgabenstellung („sozialistische Bewußtseinslenkung“) ergebenden parteilichen Richtlinien sind maßgebend für die gesamte Programmgestaltung. Die Programmredaktionen sind in Ost-Berlin zentralisiert. Für alle Sender zentral geleitet und gestaltet werden die Nachrichtensendungen; insgesamt werktags 80, sonnabends 70, sonntags 50, ohne RBI-Dienste. „Die Reihenfolge der Nachrichten und auch die Kontrastierung bestimmter Tatsachen entgegengesetzter Tendenz macht den Nachrichtendienst zu einem Faktor der politischen Agitation, der seine besondere Wirksamkeit eben dadurch erhält, daß der R. seine Hörer unmittelbar, direkt, zu jeder Stunde informieren kann“ (Journalistisches Handbuch der DDR). Ebenfalls für alle Sender zentral geleitet und gestaltet werden die Sendungen zur Außenpolitik, die Hörspiele und die Musikproduktion von 17 Großen R.-Orchestern und Chören. In den 60er Jahren wurde beim Staatlichen R.-Komitee ein Bereich „Soziologische Forschung“ geschaffen, dessen Meinungs- und Wirkungsforschungsergebnisse zu einer differenzierten Programmgestaltung der einzelnen Sender beitrugen. Angestrebt wird, die Vermittlung der eigenen politisch-ideologischen Absichten besser den Hörergewohnheiten und -wünschen anzupassen und gleichzeitig die hohe Zahl der zu westlichen Sendern abgewanderten Hörer zu verringern. Die starke Konkurrenzsituation zu den westlichen Sendern wird als „ideologischer Klassenkampf“ verstanden, der auch die Musikprogramme einschließt. Neben der Übernahme westlicher Magazinprogrammstrukturen wurden beispielsweise die Frühprogramme (etwa 85 v. H. der über 14 Jahre alten Bevölkerung beginnen den Tag mit dem Einschalten des Radios) und Sendungen, die den großen jugendlichen Hörerkreis erreichen sollen (etwa 55 v. H. [S. 734]hören nachmittags mindestens eine Stunde; R.-Hören steht an der Spitze der Hobbyliste), ausgeweitet und aufeinander abgestimmt. So sendet der Berliner R. ein mehr unterhaltendes Frühprogramm mit Berliner Lokalkolorit, die Stimme der DDR „heiße Musik“ mit kurzen Informationen, während Radio DDR politische Beiträge in eine musikalische Palette „für jeden etwas“ einbettet. Für den jugendlichen Hörerkreis (wegen der „heißen Musik“ stark auf westliche Sender eingestellt), wird seit 1972 ein auf die Sender verteiltes Jugendmagazinprogramm von 15.00–20.30 Uhr ausgestrahlt: 15.00–16.00 Uhr von Radio DDR, 16.00–19.00 Uhr vom Berliner R. und von 19.10–20.30 Uhr von der Stimme der DDR, mittwochs zusätzlich von 20.30–21.30 Uhr vom Berliner R. ein Soldatenmagazin vom Jugendstudio DT 64. Alle Programme haben etwa eine Proportion von einem Drittel Wort zu zwei Dritteln Musik. Der Wortanteil war Ende der 60er Jahre beim Deutschlandsender mit fast 40 v. H. am höchsten. Zusammenarbeit und Programmaustausch erfolgen über die OIRT, die internationale R.- und Fernsehorganisation der Ostblockstaaten mit Sitz in Prag. Wöchentliche Programmillustrierte „FF-Dabei“; 1974 Auflage 1,4 Mill. Hörbeteiligung: In der DDR gibt es seit den 70er Jahren nahezu in jedem Haushalt (99,96 v. H.) mindestens ein R.-Gerät, in mehr als der Hälfte aller Haushalte zwei oder mehr aufgrund der starken Zunahme von Transistorgeräten. Eine Testbefragung ergab 1968, daß sich bei bedeutenden Ereignissen unter jeweils 100 Radiohörern 53 durch den R., 18 durch das Fernsehen und 14 durch die Presse informieren. 92 v. H. hören gerne Musik, 52 v. H. verfolgen konzentriert bestimmte Wortsendungen. An der Spitze stehen Nachrichtensendungen, die 73 v. H. täglich hören. Musiksendungen hören täglich 56 v. H. Die größte Hörerdichte wird in den Morgenstunden erreicht. Der Empfang von Westsendern: (Deutschlandfunk, RIAS-Berlin, SFB, BBC, NDR/WDR, Hess. R., BR, Radio-Luxemburg) ist je nach Empfangsmöglichkeiten stark verbreitet. Nachrichten und Informationen aller Art werden von allen sozialen Gruppen und Schichten, einschließlich von SED-Funktionären, zur Schließung der Informations- und Meinungslücken, die das „parteiliche“ Angebot der DDR-Medien im großen Maße aufweist, von westlichen Sendern empfangen. Rechnet man das Informationsangebot des Westfernsehens mit ein, werden Nachrichten überwiegend aus den westlichen Kanälen bezogen. Über den Empfang westlicher Nachrichtenmedien durch DDR-Jugendliche ermittelten DDR-Soziologen: „Eine positive staatsbürgerliche Einstellung der Jugendlichen führt zwar häufigeres eine negative zum Empfang von DDR-Sendern, aber sie schließt den Empfang von Westsendern nicht automatisch aus“ („Massenkommunikation und Jugend“, Zentralinstitut für Jugendforschung, Leipzig, 1971). Vorwiegend Jugendliche, aber auch Angehörige anderer Altersgruppen bevorzugen ebenfalls westliche (Tanz-, Schlager-, Beat-, Pop-, Jazz-)Musik- und Unterhaltungssendungen. Befragungen in der DDR ergaben Ende der 60er Jahre, daß von den jugendlichen R.-Hörern 56 v. H. täglich ab 13 Uhr westliche Stationen einstellen, wobei besonders beliebte Jugendmagazinsendungen wie „RIAS-Treffpunkt“ nachmittags Einschaltquoten bis 98 v. H. erzielten. Ein früher angestrebtes Empfangsverbot von Westsendern hat sich als nicht durchführbar erwiesen. Der Empfang westlicher Sender wurde generell nicht unter Strafe gestellt; jedoch sind die Verbreitung von westlichen Informationen und Gemeinschaftsempfang bestraft worden; bei anderen Verfahren wurde das regelmäßige Hören von Westsendern als strafverschärfend gewertet. Gelegentliche Verpflichtungskampagnen, u. a. in den Schulen, sowie einschlägige Bestimmungen in der VO zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vom 26. 3. 1969 hatten keinen durchgreifenden Erfolg. Auch die früher starke Störung westlicher Sender durch örtliche DDR-Störsender wurde in den 60er Jahren weitgehend eingestellt. 1974 wurde nur noch das Mittelwellenprogramm von RIAS Berlin gestört (UKW- und Langwellenprogramme sind aus technischen Gründen nie gestört worden). Honecker 1973 zum Empfang westlicher Sender: „Die westlichen Massenmedien, vor allem der Rundfunk und das Fernsehen der BRD, die ja bei uns jeder nach Belieben ein- oder ausschalten kann …“ (Politbürobericht 9. ZK-Tagung). Und 1974: „In der DDR sind — das ergibt sich schon aus unserer geographischen Lage — Dutzende westliche Sender, darunter auch solche, die von der USA-Regierung finanziert werden, empfangbar“ (Interview für die amerikanische Nachrichtenagentur AP im Neuen Deutschland vom 4. 6. 1974). Geschichte: Erste Sendungen des Berliner R. erfolgten nach dem II. Weltkrieg bereits am 13. 5. 1945 aus dem alten Berliner R.-Gebäude in der Masurenallee (ab Juli britischer Sektor, heute Sitz des SFB). Verantwortlich war der zur Gruppe Ulbricht gestoßene KP-Funktionär Hans Mahle unter Kontrolle der SMAD. Im September wurde der Sendebetrieb von Radio Leipzig und im Dezember Dresden aufgenommen, im Januar 1946 folgten die Sender Schwerin, Erfurt, Potsdam, Halle und Weimar. Am 21. 12. 1945 übergab die SMAD unter Aufrechterhaltung ihrer Kontroll- und Zensurrechte die Leitung des R.-Wesens an die bereits für die gesamte sowjetische Besatzungszone existierende „Deutsche Verwaltung für Volksbildung“. Aus dem R.-Referat dieser Zentralverwaltung entstand 1947 die „Generalintendanz des deutschen demokratischen Rundfunks“. 1949 begann die Umsiedlung des Berliner R. in den Ostsektor der Stadt; der Deutschlandsender nahm seine Sendungen auf. Nachdem im Juli 1952 die II. SED-Parteikonferenz den planmäßigen Aufbau des Sozialismus beschlossen hatte, wurde mit der Verordnung vom 14. 8. 1952 das Staatliche Rundfunkkomitee (mit einem besonderen Intendanzbereich Deutscher Fernsehfunk) als oberstes zentrales Leitungsorgan aller Sender gebildet. Seine Aufgaben hießen: Schaffung von drei verschiedenen, sorgfältig aufeinander abgestimmten ganztägigen Programmen [S. 735]für die Bevölkerung in der DDR und in „Westdeutschland“: „Es kommt darauf an, das sozialistische Bewußtsein der Werktätigen zu entwickeln, die Bevölkerung tief mit der Idee der Verteidigung des Friedens, der Verteidigung unserer Heimat und des Hasses gegen die imperialistischen Kriegsbrandstifter, Militaristen und Vaterlandsverräter zu erfüllen und den Kampf um die Einheit Deutschlands und den baldigen Abschluß eines Friedensvertrages verstärkt zu entfalten.“ Die Programmprofilierung ergab zunächst: Der Deutschlandsender richtete sich in erster Linie an die Bevölkerung in der Bundesrepublik, Radio DDR sendete differenziert für DDR-Hörer, Berliner R. „repräsentiert die Hauptstadt“ und wandte sich (seit 1958 mit einer gesonderten „Berliner Welle“) an die West-Berliner. 1955 begann „Radio Berlin International“ mit den Sendungen für das Ausland. Nach dem Verbotsurteil gegen die westdeutsche KPD nahm im August 1956 der „Freiheitssender 904“ (aus Burg bei Magdeburg) seine Sendungen für Westdeutschland auf (mit Kode-Durchsagen für Kuriere etc.). Der „Deutsche Soldatensender 935“ wandte sich ab Herbst 1960 mit einem gesonderten Agitationsprogramm an die Soldaten der Bundeswehr. Der Aufbau der UKW-Senderkette (seit 1952/53) für Regionalprogramme führte schließlich 1964 zur Einrichtung des II. Programms von Radio DDR, ausschließlich über UKW. Ab September 1964 erfolgten erste Stereofoniesendungen über UKW-Sender Berlin, Leipzig und Dresden. 1968 wurde das Staatliche R.-Komitee aufgegliedert in das „Staatliche Komitee für R.“ und das „Staatliche Komitee für Fernsehen“ beim Ministerrat. Das Staatliche Komitee für R. verfügte 1969 über insgesamt 8 Funkhäuser, 7 Studios, 1 Langwellensender, 20 Mittelwellensender, 8 Kurzwellensender und 40 Ultrakurzwellensender. Nach dem VIII. Parteitag wurde Rudolf Singer im Juli 1971 Vorsitzender des Staatlichen Komitees für R. Mit dem 1. 10. 1971 stellte der Freiheitssender 904 sein Programm ein, am 14. November der Deutschlandsender und die Berliner Welle. Mit neuem Programm begann am 15. 11. 1971 der Sender „Stimme der DDR“ als Nachfolger des Deutschlandsenders sein Programm. Der Sender 935 schweigt seit 1. 7. 1972. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 732–735 Rückversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RüstungsproduktionSiehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1979 Politische Funktion und Kontrolle: Medienpolitik. Der R. in der DDR gehört zu den zentralen staatlichen Institutionen. Lenkungs- und Leitungsorgan ist seit 15. 9. 1968 das „Staatliche Komitee für Rundfunk beim Ministerrat“, dessen Vorsitzender und seine…
DDR A-Z 1975
Berufsausbildung, Landwirtschaftliche (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die DDR betreibt auf dem Gebiet der Landwirtschaft eine intensive Ausbildungspolitik (s. Tabelle). Die Zahl der qualifizierten ständig Berufstätigen wurde zwischen 1963 und 1973 verdreifacht (313,8 v. H.). Da die Anzahl der Berufstätigen gleichzeitig um ca. 21 v. H. sank, nahm der Anteil aller qualifizierten Mitarbeiter an den Berufstätigen von 18,1 v. H. (1963) auf 72,5 v. H. (1973) zu. An der Verbesserung des Ausbildungsstandes sind die Berufstätigen mit Facharbeiterabschluß überproportional beteiligt. Die Ausbildungserfolge sind einerseits das Ergebnis des in der Lehre des Marximus-Leninismus enthaltenen Klassenauftrages zur Überwindung des angeblichen oder tatsächlich vorhandenen Bildungsrückstandes in der Landwirtschaft, andererseits waren die Ausbildungsanstrengungen aus zahlreichen Gründen dringend erforderlich. Die Bodenreform und Kollektivierung führten zu einem weitgehenden Exodus insbesondere der Betriebsleiter, die einen überdurchschnittlichen Qualifikationsstand aufwiesen. Einem erheblichen Teil der Neubauern, insbesondere aber den mehr als 140.000 Industriearbeitern, die in die Landwirtschaft entsandt wurden, fehlten Kenntnisse über den landwirtschaftlichen Produktionsprozeß und über die Betriebsführung völlig. Für die verbliebenen Altbauern gab es bis zum Abschluß der Kollektivierung keine Fortbildung, ihr produktionstechnisches Wissen hatte Vorkriegsniveau. Für die Arbeit in den nach Abschluß der Kollektivierung durchgesetzten bzw. eingeführten landwirtschaftlichen Betriebs[S. 126]formen (Spezialbetriebe mit 5.000–6.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche [LN] und entsprechender Maschinenkapazität, Milchvieh- bzw. Schweinemastställe mit 2.000 bis 100.000 Plätzen) war die landwirtschaftliche Bevölkerung nicht vorbereitet. Die errichteten Großbetriebe ermöglichten eine weitgehende Spezialisierung, die die Ausbildung von Facharbeitern vereinfachte, und stellte andererseits erhöhte Anforderungen an die Leitung und Planung der Produktions- bzw. erweiterten Reproduktionsprozesse. Diesen Bedingungen entsprechend wurde das landwirtschaftliche Ausbildungswesen der DDR aufgebaut. I. Die landwirtschaftliche Fachausbildung A. Erwachsenenbildung Zur Erreichung des hohen Facharbeiterstandes mußten insbesondere ältere Berufstätige auf dem Wege der Erwachsenenbildung qualifiziert werden. Von den ca. 230.000 Facharbeitern, die zwischen 1967 und 1973 ausgebildet wurden, haben über 60 v. H. ihre Qualifikation in Form von Lehrgängen und Schulungskursen erhalten. Im Rahmen des Ausbildungsprogrammes 1974 sollen sich mehr als 22.000 LPG-Mitglieder und Landarbeiter für die Handhabung der modernen Landtechnik qualifizieren. Weitere Kurse werden für Schichtleiter oder Brigadeleiter abgehalten. Die Ausbildung erfolgt in der Regel in den Kreislandwirtschaftsschulen, in den Kreisbetrieben für Landtechnik oder in den Kooperationsakademien, die während des Winters in allgemeinbildenden Schulen, den Landwirtschafts- und Ingenieurschulen abgehalten werden. Das Ausbildungsprogramm wird durch eine Sendefolge des Fernsehens unterstützt. Für die Führungsaufgaben (KOE-Leiter, LPG-Vorsitzende, Brigadeleiter etc.) werden insbesondere an den Hochschulen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) Fortbildungskurse abgehalten. Für die Ausbildung von Leitungskadern und Berufstätigen, die in industriemäßigen Anlagen eingesetzt werden sollen, wurden zusätzlich folgende Bildungszentralen geschaffen: Rindermast — Bildungszentrum Dedelow, bei Prenzlau; Schweinezucht- und -mast — Bildungszentrum Eberswalde; Geflügelhaltung-Bildungszentrum Königs Wusterhausen; Meliorationsanlagen - Agraringenieurschule Fürstenwalde; Landtechnik - Spezialschule für Landtechnik Großenhain, bei Riesa; Obst- und Gemüseerzeugung — Ingenieurschule für Gartenbau Werder; Sortier- und Lagerhallen für Pflanzkartoffeln - Agraringenieurschule Neugattersleben, bei Staßfurt; Speisekartoffeln - Agraringenieurschule Neubrandenburg-Tollenseheim. B. Facharbeiterausbildung Für die Ausbildung Jugendlicher zum landwirtschaftlichen Facharbeiter stehen neben einigen Spezialschulen und Ausbildungsgemeinschaften über 120 Betriebsberufsschulen und 191 Kreislandwirtschaftsschulen zur Verfügung. Die Lehrlinge (1974 ca. 25.000) werden bereits in der 9. und 10. Klasse der polytechnischen Oberschule durch ständig berufsbezogenen Unterricht und durch Arbeitseinsätze in der Praxis auf ihren Lehrberuf vorbereitet. Nach Schulabschluß erfolgt eine 2jährige Lehre in einem der landwirtschaftlichen Grundberufe, die zahlreiche Spezialisierungsmöglichkeiten zulassen. Über die Ausbildung wird ein Vertrag mit dem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen. Sie gliedert sich in die Grundausbildung (12 Monate mit ca. 900 Stunden theoretischem Unterricht bzw. ca. 800 Stunden praktischem Unterricht) und die Spezialausbildung (12 Monate) mit 150–200 Stunden theoretischem und 1 750 Stunden praktischem Unterricht. 1970 wurden folgende Grundberufe mit zahlreichen Spezialisierungsmöglichkeiten eingeführt: Zootechniker / Agrotechniker / Be- und Verarbeitung pflanzlicher Produkte / Meliorationstechniker / Umschlagprozesse und Lagerwirtschaft. Insgesamt bestehen z. Z. im Bereich der Land-, [S. 127]Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft 26 Ausbildungsberufe. Sofern die Lehrlinge bereits nach der 8. Klasse die Schulausbildung beendet haben, verlängert sich die Lehrzeit auf 3 Jahre. C. Ausbildung zum Meister der Landwirtschaft Als Voraussetzungen gelten u. a.: Abgeschlossene Ausbildung als Facharbeiter und mehrjährige Berufstätigkeit in der Praxis sowie Abschluß der 10klassigen (polytechnischen) Oberschule. Die fehlende 9. und 10. Klasse kann in Vorkursen (118~Unterrichtsstunden) nachgeholt werden. Die Ausbildung soll in maximal 2 Jahren abgeschlossen sein, erfolgt in Kursen und ist in eine Grundausbildung (4 Kurse - 440 Std., davon 120 Marxismus-Leninismus) und eine Spezialausbildung (2–3 Kurse ca. 300 Stunden) gegliedert. Die bestandene Prüfung berechtigt je nach Ausbildungsrichtung zur Führung des Titels Meister der Pflanzenproduktion, Tierproduktion, Landtechnik, Nahrungsgüterproduktion etc. Die Ausbildung erfolgt in den Hauptrichtungen Feld- und Grünlandwirtschaft (nach Pflanzenarten weiter spezialisiert); Be- und Verarbeitung von Pflanzenprodukten; Tierproduktion (nach Tierarten spezialisiert); Be- und Verarbeitung von Tierprodukten; Gärtnerische Produktion (Obst, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen); Lagerwirtschaft und Konservierung; Melioration; Landwirtschaftsbau; Instandsetzung und Wartung. II. Ingenieurausbildung Für die Ingenieurausbildung verfügt die DDR 1974 über 29 Agraringenieurschulen und 13 Ingenieurschulen. Sie sollen Agraringenieure, Ingenieure, Agraringenieurökonomen und Agraringenieurpädagogen als Führungskräfte ausbilden. A. Ausbildung zum Agraringenieur Das Ingenieurstudium wird als Spezialausbildung in 17 Fachrichtungen angeboten. Voraussetzung zur Studienaufnahme sind u. a. der Abschluß der 10klassigen polytechnischen Oberschule sowie der Abschluß einer der Spezialisierung entsprechenden Berufsausbildung und die vorherige Ableistung des Wehrdienstes. Das Studium nimmt 3 Jahre Zeit in Anspruch und ist in Grund-, Fach- und Spezialstudium gegliedert. Das Grundstudium ist für alle Fachrichtungen gleich gestaltet (12 Monate 1216 Std. Vorlesungen und Übungen, 608 Std. Selbststudium), während im Fachstudium bei gleichem Studienumfang die Spezialisierung einsetzt. Nach Abschluß des Grund- und Fachstudiums wird die Hauptprüfung abgelegt, die gleichzeitig die Hochschulreife einschließt. Das Spezialstudium (3. Studienjahr) wird unter Aufsicht der Ingenieurschule als Praktikum im Betrieb absolviert. Hier hat der Absolvent spezielle Aufgaben (Plan Wissenschaft und Technik, Rationalisierungsplan, Ausarbeitung von Prognosen, Fragen der Planerfüllung oder der sozialistischen Leitungstätigkeit) zu untersuchen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Die Verteidigung der Examensarbeit vor dem Betrieb schließt das Studium mit dem Titel Agraringenieur bzw. Ingenieur der gewählten Fachrichtung ab. Das Studium ist stark praxisbezogen und wird in der Spezialisierung auf die Gegebenheiten des späteren Einsatzbetriebes ausgerichtet. B. Ausbildung zum Agraringenieurökonom bzw. Ingenieurökonom Die Agrarökonome werden für spezielle wirtschaftliche Aufgaben in sozialistischen Betrieben der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft in der von ihnen gewählten Fachrichtung (z. B. Agraringenieurökonom der Pflanzenproduktion) ausgebildet. Studienvoraussetzung, Studienverlauf und die Einsatzbedingungen nach Studienabschluß entsprechen völlig denen der Agraringenieure. Der Unterschied zur Ausbildung des Agraringenieurs besteht darin, daß beim Agraringenieurökonom im Fachstudium die produktionstechnischen Studienzweige reduziert und die ökonomischen Fächer stark betont werden. Die Ausbildung erfolgt an den Agraringenieurschulen Bautzen, Beelitz, Güstrow/Bockhorst und Weimar. C. Ausbildung zum Agraringenieurpädagogen Die Agraringenieurpädagogen werden für den berufspraktischen Unterricht (Berufsschulen) ausgebildet. Studienvoraussetzung, Studiengang und Studienabschluß entsprechen dem der Agraringenieure. In das Fachstudium werden pädagogische Fächer aufgenommen, und das Spezialstudium wird in den Berufsschulen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft absolviert. D. Sonderformen des Ingenieurstudiums Neben den genannten Ausbildungsgängen bestehen einige Sonderformen, die darauf abzielen, entweder den Personenkreis für das Ingenieurstudium der Landwirtschaft zu erweitern, oder aber den Wissensstand der Absolventen der früheren Fachschulen den heutigen Anforderungen anzugleichen. So werden staatlich geprüfte Landwirte durch einjähriges Zusatzstudium nach dem jeweiligen Stand der Lehrpläne zu Agraringenieuren einer der genannten Spezialrichtungen ausgebildet. Die Erweiterung des Personenkreises erfolgt einerseits in Form des Fern- und Abendstudiums und andererseits durch das Frauensonderstudium, das [S. 128]ebenfalls dem Fernstudium zuzurechnen ist. Die Voraussetzungen und Studiengänge entsprechen vollkommen dem Direktstudium. Die Studiendauer beträgt im Fernstudium in der Regel 4 Jahre. Die Ausbildung wird durch Anleitung in Lehrbriefen überwiegend im Selbststudium absolviert, das durch mehrwöchige Lehrgänge Ergänzung findet. Das Abendstudium findet als Direktstudium an den Ingenieurschulen statt und ist einerseits an die Entfernung zwischen Arbeits- und Studienart und andererseits an eine ausreichende Anzahl von Studienbewerbern im Nahbereich des Studienortes gebunden. Der Vorteil beider Studienformen liegt darin, daß dem delegierenden Betrieb weitgehend die Arbeitskraft und dem Auszubildenden das Einkommen erhalten bleibt. In Anbetracht der doppelten Belastung der Studierenden hat die Bedeutung des Fern- und Abendstudiums in den letzten Jahren abgenommen. Das Frauensonderstudium wurde im Studienjahr 1969/70 an einigen Ingenieurschulen der DDR mit dem Ziel eingerichtet, die mehrfachen Belastungen der Frauen zu verringern und die Benachteiligungen der Frauen aufzuheben. Durch gesetzliche Bestimmungen haben die Betriebe die Frauen bis zu 20 Std. pro Woche freizustellen. Neben den üblichen Studienzuschüssen und Stipendien erhalten die Studierenden bis zu 80 v. H. ihrer Nettoeinkommen durch die Betriebe. III. Ausbildung an den Universitäten und Hochschulen Ziel des Studiums ist es, Führungskader für die Betriebe, Verwaltungen und Einrichtungen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft zu gewinnen und den Nachwuchs für die wissenschaftlichen Einrichtungen (Agrarwissenschaften) auszubilden. A. Das Studium an den Universitäten Voraussetzung ist die Hochschulreife, die auf dem Wege über die Oberschule, nach 2jährigem Fachschulbesuch oder über andere Wege der Erwachsenenqualifizierung erlangt wird. Außerdem müssen gute fachliche und gesellschaftspolitische Leistungen und Lernergebnisse vorgewiesen werden. Die Bewerbung der Studenten wird entweder von den erweiterten Oberschulen oder aber von den delegierenden Betrieben (Kombinate, VEB, VEG, LPG) mit einer umfassenden Beurteilung bei den Universitäten eingereicht. (VO vom 25. 2. 1971, GBl.~II, Nr. 26, vom 20. 3. 1971.) Auch das Universitätsstudium ist stark praxisbezogen angelegt. Sofern die Studenten von Betrieben delegiert werden, gelten die zwischen ihnen und diesen Betrieben getroffenen Vereinbarungen. Ein entsprechender Arbeitsvertrag ist bei Beginn des letzten Studienjahres zunächst für die Dauer von 3 Jahren abzuschließen. (VO vom 3. 2. 1971, GBl.~II, Nr. 37, vom 15. 4. 1971.) Das Universitätsstudium besteht wie bei allen anderen Fachrichtungen aus Grundstudium, Fachstudium, Spezialstudium und Forschungsstudium. Das Grundstudium dauert 2 Jahre, vermittelt Grundlagenkenntnisse in gesellschafts- und naturwissenschaftlichen, aber auch bereits in fachspezifischen Grundlagenfächern. Es folgt ein 2jähriges Fachstudium, das zur Beherrschung der wirtschaftlichen, technischen und technologischen Grundlagen der industriellen Pflanzen- oder Tierproduktion führen soll. Innerhalb dieser 2 Jahre sind 6–12 Monate Betriebspraktikum zu absolvieren. Am Ende des Fachstudiums wird die Hauptprüfung abgelegt; nach erfolgreichem Abschluß darf die Berufsbezeichnung Ingenieuragronom bzw. Ingenieurzootechniker oder Ingenieurökonom geführt werden. Der gleiche Ausbildungsweg führt auch zum Fachlehrer für Landwirtschaft. Mit dieser Qualifikation kann eine Tätigkeit in der Praxis aufgenommen werden oder aber in einem Spezialstudium das Fachwissen in der eingeschlagenen Fachrichtung vertieft werden. Nach Diplomarbeit und Staatsexamen wird der Titel Diplom-Agraringenieur verliehen. „Klassenbewußte“ Studenten mit hervorragenden Studienergebnissen können in einem 2–3 Jahre umfassenden Forschungsstudium als wissenschaftlicher Nachwuchs für Forschung, Entwicklung und Lehre ausgebildet werden, das in der Regel mit der Promotion abschließt. (AO vom 1. 6. 1970; GBl.~II, Nr. 54, vom 1. 7. 1970.) Außerdem ist die Promotion auf dem Wege der planmäßigen oder außerplanmäßigen Aspirantur nach mindestens 3jähriger Arbeit in der Praxis oder Verwaltung möglich. (AO vom 22. 9. 1972; GBl.~II, Nr. 60, vom 13. 10. 1972.) Das landwirtschaftliche Universitätsstudium in der DDR hat in der Vergangenheit aufgrund seiner starken Ausrichtung auf die wechselnden Anforderungen der Praxis vielfache Veränderungen erfahren. Eine enge Verbindung zwischen Praxis und Theorie ist in keiner Phase der permanenten Hochschulreform gelungen. Das Ziel, Leiter komplexer Großbetriebe auszubilden, verhinderte bis 1970 eine tiefergehende Spezialisierung. Die wissenschaftliche Qualität des Studiums mußte darunter leiden. [S. 129]Erst der Aufbau industriemäßiger Spezialbetriebe in der DDR-Landwirtschaft brachte die Anforderungen der Praxis und der Wissenschaft in Übereinstimmung. Ferner ist festzustellen, daß die ökonomischen Disziplinen im landwirtschaftlichen Universitätsstudium lange Zeit vernachlässigt wurden. Auf dem XI. Bauernkongreß der DDR 1972 wurden neben einer weiteren Spezialisierung der produktionstechnischen Disziplinen auch Studienpläne für die Agrarökonomie und die sozialistische Betriebswirtschaft gefordert. Beide Forderungen wurden — neben einer erneuten Ausdehnung des Studienpraktikums — in den 1973 vom Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen vorgelegten Studienplänen berücksichtigt. (Vgl. die untenstehende Tabelle.) B. Das Studium an den Hochschulen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft 1. LPG-Hochschule Meißen Auf Beschluß des Ministerrates vom 29. 12. 1952 über die Berufsausbildung und Qualifizierung der Mitglieder der LPG (GBl. 1953, S. 7) wurde am 1. 9. 1953 in Meißen die „Zentrale Hochschule für leitende Funktionäre der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ mit einer Kapazität von 300 Studienplätzen geschaffen. Voraussetzung zum Studium sind die Facharbeiterprüfung und der erfolgreiche Abschluß der höheren Fachschule als Agraringenieur bzw. Agraringenieurökonom. Das Studium dauert 2 Jahre und berechtigt nach erfolgreichem Abschluß zur Führung des Titels Diplom-Agraringenieurökonom. Daneben werden Finanzwirtschaftler ausgebildet. Anläßlich ihres 20jährigen Bestehens konnte die LPG-Hochschule Meißen Ende 1973 auf die Ausbildung von 4.000 sozialistischen Leitungskadern (Direkt- und Fernstudium) verweisen. Gegenwärtig sind ca. 800 Direkt- und Fernstudenten immatrikuliert. 2. Hochschule für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg Die Hochschule ist Nachfolgerin des 1954 in Potsdam gegründeten „Spezialinstituts für Agrarökonomie“, das 1956 nach Bernburg verlegt und 1961 in den Rang einer Hochschule erhoben wurde. Die Studienvoraussetzungen entsprechen denen der LPG-Hochschule Meißen. Die ausgebildeten Diplom-Agraringenieurökonomen werden als Führungskräfte für Aufgaben der Leitung, Planung und die Ökonomik des Reproduktionsprozesses der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft eingesetzt. Die Lehrpläne dieser Hochschulen wurden, wie auch die Lehrpläne für die Universitäten zwischen dem MfLFN und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen abgestimmt. C. Sonderformen des Hochschulstudiums Das Fernstudium wurde für die Agrarwissenschaften bereits 1953 eingeführt. Vorlesungen und Seminare werden durch Lehrbriefe ersetzt. Bei einer Ausbildungsdauer von 5 Jahren sind 1–2 Semester im Direktstudium vorgesehen. Das Abendstudium entspricht in Anlage und Dauer dem Fernstudium, ist jedoch an die räumliche Nähe der Universitäten gebunden. Das Fortbildungsstudium wird von den Hochschulen in Bernburg und Meißen in Form von 4wöchigen Fortbildungslehrgängen, die in 2jährigem Turnus wiederholt werden, betrieben. In Meißen wurden in den letzten 5 Jahren ca. 2.000 Fachkräfte in diesen Weiterbildungslehrgängen erfaßt. Ebenso wie im Fachschulbereich wurde 1970 an der Hochschule Bernburg eine Sonderklasse für Frauen, die aus familiären und beruflichen Gründen keine Studienmöglichkeit fanden, gegründet. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 125–129 Berufsausbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsberatung und Berufslenkung
Berufsausbildung, Landwirtschaftliche (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die DDR betreibt auf dem Gebiet der Landwirtschaft eine intensive Ausbildungspolitik (s. Tabelle). Die Zahl der qualifizierten ständig Berufstätigen wurde zwischen 1963 und 1973 verdreifacht (313,8 v. H.). Da die Anzahl der Berufstätigen gleichzeitig um ca. 21 v. H. sank, nahm der Anteil aller qualifizierten Mitarbeiter an den Berufstätigen von 18,1 v. H. (1963) auf 72,5 v. H. (1973) zu. An der Verbesserung des…
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Richter (1975)
Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von drei Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden Volksvertretung. Zuletzt wurden ca. 900 Direktoren und R. an den Kreisgerichten im. Anschluß an die Kreis- und Gemeindewahlen vom 19. 5. 1974 gewählt. Einen grundsätzlichen Unterschied zwischen dem Dienstverhältnis der R. und dem der übrigen Staatsfunktionäre gibt es nicht. Der Direktor des Bezirksgerichts ernennt aus dem Kreis der gewählten R. die stellvertretenden Direktoren der Kreisgerichte, der Präsident des Obersten Gerichts beruft die Ober-R. des OG. Wie ein R. Ober-R. oder stellvertretender Direktor am Bezirksgericht wird, ist im neuen GVG (vom 27. 9. 1974) nicht mehr bestimmt. 2. Voraussetzungen für das Richteramt. Nach Art. 94 der Verf. kann R. nur sein, „wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt“. Denselben Wortlaut hat nunmehr auch §~44 GVG. Weitere Voraussetzungen, um zur R.-Wahl vorgeschlagen zu werden, sind der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte und der Besitz des Wahlrechts. Ein Mindestalter ist nicht mehr vorgeschrieben. Nach ihrer Wahl werden die R. auf Einhaltung ihrer Pflichten durch die sie wählende Volksvertretung verpflichtet. Die Verpflichtung der Militär-R. der Militärgerichte und Militärobergerichte erfolgt durch den Nationalen Verteidigungsrat. Zu den Grundpflichten des R. gehört es, die sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen, eng mit den Werktätigen zusammenzuarbeiten, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die Staatsdisziplin zu wahren (§~45 GVG). Weil die Aufgabe des R. als politische Funktion verstanden wird, müssen alle R. sich mit den grundlegenden Beschlüssen der SED beschäftigen und diese für ihre richterliche Tätigkeit auswerten. Sie sind verpflichtet, sich ausreichendes Grundwissen in Fragen des Marxismus-Leninismus und der politischen Ökonomie anzueignen und müssen einen festen Klassenstandpunkt haben (Neue Justiz, H. 8, 1974, S. 223). Die politische Integration der R. erfolgt über die SED, in der mehr als 90 v. H. aller R. Mitglieder sind und damit von den Grundorganisationen der Partei in den Justizorganen erfaßt werden. 3. Verantwortlichkeit und Abberufung. Alle R. sind gegenüber den sie wählenden Volksvertretungen verantwortlich, rechenschafts- und berichtspflichtig (Art. 95 Verf., §~17 GVG). Sie sind zu Stellungnahmen und Auskünften gegenüber den Volksvertretungen verpflichtet und unterliegen ggf. deren Kritikbeschlüssen. In dieser „Kontrolle der Wähler gegenüber den gewählten R. und der Rechenschaftspflicht der Gewählten gegenüber den Wählern“ werden „wichtige Formen sozialistischer Demokratie und Machtverwirklichung“ gesehen (Neue Justiz, 1974, H. 8, S. 222). Ein R. kann vor Ablauf seiner Amtsperiode aus verschiedenen Gründen vorzeitig abberufen werden, u. a. wegen Verstoßes gegen die Verfassung oder Gesetze, wegen gröblicher Verletzung der Grundpflichten oder anderer Disziplinarvergehen (Art. 95 Verf., §~53 GVG). Das Abberufungsverfahren wird von der Volksvertretung durchgeführt, die den R. gewählt hat; ihm muß ein auf Abberufung lautender Vorschlag des Ministers der Justiz vorausgehen. Die R. am Obersten Gericht können auf Vorschlag des Staatsrats von der Volkskammer abberufen werden. Pflichtverletzungen, die ein Abberufungsverfahren nicht rechtfertigen, sollen zu einem Disziplinarverfahren führen, das nach den Vorschriften der Disziplinarordnung für R. vom 9. 11. 1963 (GBl. II, S. 777) vor einem richterlichen Disziplinarausschuß [S. 731]durchgeführt wird. Abberufungen sind in den letzten Jahren nicht bekannt geworden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 730–731 RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichtsatzplanSiehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von drei Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden…
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Staatslehre (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen Klassengehalt bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen Formationen der [S. 828]Ausbeutergesellschaft entsprechend werden 3 Typen des Ausbeuterstaates unterschieden: der Sklavenhalterstaat, der Feudalstaat und der kapitalistische Staat. Alle Ausbeuterstaaten seien Diktaturen von Minderheiten über die Mehrheit, deren Hauptfunktion die Unterdrückung zum Zwecke der Aufrechterhaltung der jeweiligen Ausbeuterordnung sei. Für Marx und Engels war der Ausbeuterstaat mit dem Staat überhaupt identisch und ein Fortbestehen des Staates über die proletarische Revolution hinaus nur für die kurze Übergangsphase der Diktatur des Proletariats und ausschließlich zu dem Zwecke denkbar gewesen, die fortbestehenden Reste der ehemaligen Ausbeuterklassen zu unterdrücken. Stalin hat dann, in Anknüpfung an Lenin, die Lehre von einem neuen Staatstyp, dem sozialistischen Staat, entwickelt. Als Rechtfertigung diente ihm die These von der kapitalistischen Einkreisung der Sowjetunion. Im sozialistischen Staat sollen die wirtschaftlich-organisatorische und die kulturell-erzieherische Funktion im Vordergrund stehen, wohingegen die Unterdrückungsfunktion zunehmend an Bedeutung verliert. Weiterhin wird die äußere Verteidigungsfunktion genannt. Der sozialistische Staat gilt als Machtinstrument der Arbeiterklasse, die die Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen Werktätigen ausübt. Die Lehre vom sozialistischen Staat und seinen Entwicklungsphasen hat in der Folgezeit manche Veränderungen erfahren, die in erster Linie durch die Schwankungen in der Periodisierung bedingt sind. In der Zeit der durch die sowjetische Besatzungsmacht unterstützten kommunistischen Machtergreifung in den Ländern Osteuropas nach 1945 wurde der Begriff der „Volksdemokratie“ geprägt, um die diskreditierte Formel von der „Diktatur des Proletariats“ zu kaschieren. Der Sache nach wurde und wird die Volksdemokratie als eine Form der Diktatur des Proletariats neben der Sowjetdemokratie betrachtet. Die Volksdemokratie soll im Ergebnis eines einheitlichen Prozesses zweier Revolutionen, der antifaschistisch-demokratischen und der sozialistischen Revolution, entstanden sein. Dieser Umstand sowie die Existenz einer sozialistischen Weltmacht, der Sowjetunion, sollen trotz gleicher Grundzüge gewisse Besonderheiten des volksdemokratischen Staates im Vergleich zum Sowjetstaat bedingt haben. Diese äußerten sich in der Organisation der Staatsmacht, in dem Fortbestand von politischen Parteien in einer Reihe von Ländern und in der Beibehaltung der Nationalen Front oder Volksfront auch in der Periode des sozialistischen Aufbaus. Die führende Rolle der kommunistischen Partei sei aber ein Wesensmerkmal auch der Volksdemokratie. In der DDR wurde der Ausdruck „Volksdemokratie“ zur Kennzeichnung des eigenen Entwicklungsstadiums seit der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 gebraucht, auf der die „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ und damit das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ verkündet worden war. Die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ ist erst seit Ende der 50er Jahre verwendet worden. Bedeutsame Veränderungen hat in der St. die von Chruschtschow entwickelte Konzeption des „Volksstaates“ bewirkt. Im Parteiprogramm der KPdSU von 1961 wurde behauptet, die Diktatur des Proletariats habe in der Sowjetunion ihre historische Mission erfüllt, ihr Staat habe sich zu einem Staat des gesamten Volkes gewandelt und die sozialistische Staatlichkeit würde zunehmend in die gesellschaftliche Selbstverwaltung hinüberwachsen. Diese Thesen, die nur für die Sowjetunion, die sich bereits in der fortgeschritteneren Entwicklungsphase des „umfassenden Aufbaus des Kommunismus“ befunden haben sollte, unmittelbar Geltung besaßen, wurden in der DDR rezipiert. In dem auf dem VI. Parteitag der SED vom Januar 1963 verabschiedeten Parteiprogramm wurde ebenfalls das baldige Ende der Diktatur des Proletariats und der Übergang zum Volksstaat in Aussicht gestellt. Seither wurde die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ immer weniger gebraucht, ohne daß sie ausdrücklich aufgegeben worden wäre. Stattdessen bürgerte sich der Terminus „sozialistische Demokratie“ zur Bezeichnung des politischen Systems der DDR ein. In der St. wurden nur bis 1964/65 verschiedentlich Probleme des Volksstaates erörtert. Der Grund hierfür ist in den ideologischen Auswirkungen von Chruschtschows Sturz Ende 1964 zu suchen. Die neue sowjetische Führung distanzierte sich allmählich von den ideologischen Neuerungen des Parteiprogramms von 1961 und so auch von der Konzeption des Volksstaates. Später ist in der sowjetischen St. der Begriff „allgemeiner Volksstaat“ gegen Ende der 60er Jahre wieder aufgegriffen worden. Er wird aber nur für die Sowjetunion angewandt; der enge Zusammenhang zwischen dem allgemeinen Volksstaat und dem Staat der Diktatur des Proletariats wird nachdrücklich hervorgehoben. In der DDR ist der Terminus „Diktatur des Proletariats“ durch eine Rede W. Ulbrichts vom 12. 10. 1968 als Reaktion auf die Ereignisse in der Tschechoslowakei wieder in den allgemeinen politischen Sprachgebrauch eingeführt worden (Staat und Recht, 1968, S. 1735 ff.). Zugleich sind die These von der führenden Rolle der Partei, der Organisationsgrundsatz des demokratischen Zentralismus und sonstige Elemente der orthodox-stalinistischen St. stark in den Vordergrund gerückt worden. Diese Tendenzen haben sich nach der Entmachtung Ulbrichts und seit dem VIII. Parteitag der SED vom Juni 1971 noch verschärft. Die DDR begreift sich heute als Diktatur des Proletariats. Gleichzeitig versteht sie sich als sozialistische Demokratie. Beide Begriffe werden synonym gebraucht, da die Entfaltung der Demokratie für die Massen der Werktätigen ein charakteristisches Merkmal der Diktatur des Proletariats sei (Verf. Komm., Bd. I, S. 217). Die Anfang der 60er Jahre einsetzenden ideologischen Kursschwankungen sind von der St. der DDR nicht bewältigt worden. Insbesondere hinsichtlich der Formenlehre des sozialistischen Staates sind im Schrifttum kaum substantielle Aussagen anzutreffen. Erst in jüngster Zeit, im Zusammenhang mit den Arbeiten an einem Lehrbuch „Marxistisch-leninistische Staats- und [S. 829]Rechtstheorie“ zeichnet sich eine gewisse Begriffsklärung ab. Nach dem gegenwärtigen Stand soll es nur einen Typus des sozialistischen Staates geben, der allerdings verschiedene Entwicklungsetappen aufweist (Staat und Recht, 1973, S. 1674; Neue Justiz, 1974, S. 80). Es handelt sich um folgende Entwicklungsetappen: 1. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode von seiner Errichtung bis zum Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse (Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus); 2. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse bis zur Herausbildung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; 3. der sozialistische Staat des ganzen Volkes nach dem Sieg des Sozialismus in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. In der letzten Entwicklungsetappe soll sich ausschließlich die Sowjetunion befinden. Die Einordnung der DDR in dieses Schema ist nicht klar ersichtlich; es hat jedoch den Anschein, als ob sie erst seit kurzem in die zweite Etappe eingetreten sei. Zwar wurde im formell immer noch geltenden Parteiprogramm der SED von 1963 der „endgültige Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ verkündet, aber der Ausdruck „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ ist erst auf dem VIII. Parteitag 1971 eingeführt worden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 827–829 Staatshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsmachtSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen Klassengehalt bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen…
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Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR (1975)
Siehe auch: Nationales Olympisches Komitee (NOK): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR: 1979 1985 Gegründet am 22. 4. 1951 in Ost-Berlin. Sein erster Präsident war Kurt Edel. Am 8. 5. 1951 erfolgte die Ablehnung des Aufnahmeantrages des NOK der DDR durch die 45. Session des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Wien. (1955 neuer NOK-Präsident [später: Dr. h. c.] Heinz Schöbel, vorher Präsident der Sektion Fußball der DDR, ab 1966 IOC-Mitglied.) Bei der 50. Session des IOC vom 13. bis 18. 6. 1955 in Paris mit 27:7 Stimmen vorläufige Anerkennung des NOK der DDR und Auflage zur Bildung gesamtdeutscher Olympiamannschaften. Nach Ausscheidungskämpfen und von Olympiade zu Olympiade politisch immer stärker belasteten Verhandlungen zwischen den beiden deutschen NOK gab es gesamtdeutsche Mannschaften 1956 für die Winterspiele in Cortina (58 Aktive NOK für Deutschland: 18 Aktive NOK der DDR), Sommerspiele in Melbourne (138:37); 1960 Winterspiele in Squaw Valley (50:35), Reiterspiele in Stockholm (9:0), Sommerspiele in Rom (189:130); 1964 — nach insgesamt 14 NOK- und 96 Verbandsverhandlungen — Winterspiele in Innsbruck (68:49), Sommerspiele in Tokio (182:194). Am 8. 10. 1965 bei der 63. Session des IOC in Madrid erging auf Antrag des NOK der DDR der Beschluß über [S. 592]die künftige Zulassung selbständiger DDR-Olympiamannschaften, für 1968 jedoch unter gesamtdeutschen Protokollvorschriften. Am 12. 10. 1968 erfolgte bei der 67. IOC-Session in Mexiko Stadt volle protokollarische Anerkennung des NOK der DDR (ab 1972 eigene Fahne, eigenes Emblem, eigene Hymne). Dem NOK der DDR obliegen vorwiegend außenpolitische Funktionen. Im Gegensatz zu der vom IOC geforderten „Unabhängigkeit“ ist es bei allen Entscheidungen an die Weisungen der Partei- und Staatsführung gebunden. Innerhalb des Sports in der DDR ist das NOK vom DTSB abhängig; sportorganisatorisch, weil die Sportfachverbände nur Organe des DTSB sind und nicht selbständige und unabhängige Organisationen, sportpolitisch wegen der Führungsrolle des DTSB als „sozialistische Massenorganisation der Turner und Sportler der DDR“. Die enge Verflechtung wurde durch die Präsidiumsumbildung am 16. 3. 1973 weiter personalisiert: Nachfolger Schöbels (Ehrenmitglied auf Lebenszeit) als NOK-Präsident wurde DTSB-Präsident Manfred Ewald, NOK-Vizepräsident Rudolf Hellmann (Leiter der Abteilung Sport im ZK der SED). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 591–592 Nationales Dokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationaleinkommenSiehe auch: Nationales Olympisches Komitee (NOK): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR: 1979 1985 Gegründet am 22. 4. 1951 in Ost-Berlin. Sein erster Präsident war Kurt Edel. Am 8. 5. 1951 erfolgte die Ablehnung des Aufnahmeantrages des NOK der DDR durch die 45. Session des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Wien. (1955 neuer NOK-Präsident [später: Dr. h. c.] Heinz Schöbel, vorher Präsident der Sektion Fußball der DDR, ab 1966…
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Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) (1975)
Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1979 1985 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 1. 8. 1953 (GBl., Nr. 91) im Zuge des Neuen Kurses wieder errichtet. Mit der VO über die IHK der Bezirke erfolgte 1958 (GBl. I, Nr. 61) eine erneute Umgestaltung. Das Präsidium und sein Apparat wurden aufgelöst. Die bisherigen Bezirksdirektionen wurden selbständige juristische Personen und den Räten der Bezirke, die Kreisgeschäftsstellen der IHK der Bezirke gleichzeitig den Räten der Kreise unterstellt. Der IHK gehören alle selbständig gewerblich tätigen Bürger, juristische Personen und Personenvereinigungen an. Ausnahmen waren die halbstaatlichen Betriebe [S. 414]und Treuhandbetriebe, soweit sie staatliche Produktionsaufgaben durchführten. Weitere Ausnahmen sind Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion, Handwerksbetriebe, Kleinindustriebetriebe und Einkaufs- und Liefergenossenschaften (Handwerkskammern der Bezirke). Die IHK, zur Teilnahme am Aufbau des Sozialismus verpflichtet, sollen private Händler zur Einbeziehung in den Kommissionshandel und bis 1972 private Betriebe zur Aufnahme staatlicher Beteiligungen gewinnen. Sie unterstützen örtliche Organe beim Organisieren von Kooperationsbeziehungen zwischen sozialistischen und privaten Betrieben und mobilisieren ihre Mitglieder zur Erfüllung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes. Das Betätigungsfeld der IHK beschränkt sich seit der Verstaatlichung der privaten Betriebe in Industrie und Bau im Frühjahr 1972 vornehmlich auf die rund 20.000 Einzelhändler und Großhändler und die 30.000 Kommissionshändler. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 413–414 Industrie- und Handelsbank (IHB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustrievertriebSiehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1979 1985 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 1. 8. 1953 (GBl.,…
DDR A-Z 1975
Ministerium für Nationale Verteidigung (1975)
Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Das MfNV. wurde im Januar 1956 im Zuge der Gründung der Nationalen Volksarmee geschaffen. Es fungiert als zentrales staatliches Organ des Ministerrates, obwohl dieser auf dem Gebiet des Militärwesens nur beschränkte Aufgaben besitzt. Dem MfNV. obliegt die Führung der NVA, sowie die Planung, Koordinierung, Organisation und Durchführung der Aufgaben der Landesverteidigung im militärischen Bereich. Das MfNV., dessen Minister den Rang eines Armeegenerals besitzt, gliedert sich in einen Hauptstab sowie in Verwaltungen und Abteilungen; zum Bereich des MfNV. gehört ebenfalls die Politische Hauptverwaltung der NVA, die gleichzeitig dem Politbüro der SED bzw. dessen Sekretariat untersteht. Dem Minister sowie seinen neun (Anfang 1974) Stellvertretern — zu ihnen zählt der Leiter der PHV — unterstehen die sowohl nach funktionalen Maßstäben, Ausbildungswesen, Planungs- und Koordinierungswesen u. a. wie nach Waffengattungen untergliederten Abteilungen. Zum Hauptstab, der die Landstreitkräfte der NVA führt, gehören als Untergliederungen Verwaltung, wie z. B. die Verwaltung Operativ (Einsatzpläne), Aufklärung (Informationsbeschaffung über ausländische Streitkräfte), Wehrersatzwesen (zuständig für die 15 Wehrbezirks- und 219 Wehrkreiskommandos) und Abteilungen. Dem Minister unterstehen direkt die Waffengattungsfachabteilungen, die als Verwaltungen von einem Chef der Verwaltung geleitet werden und für die Ausbildung und Bewaffnung der einzelnen Waffengattungen (Panzer, Artillerie etc.) zuständig sind (der militärische Einsatz der Verbände wird von den dem Minister direkt unterstellten Chefs der Militärbezirke befohlen), die Verwaltung der Militärstaatsanwaltschaft und Abteilungen, wie z. B. die Abteilung Gesellschaft für Sport und Technik (GST). Die Militärakademie „Friedrich Engels“ der NVA ist dem MfNV. unterstellt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 571 Ministerium für Materialwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Post- und FernmeldewesenSiehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Das MfNV. wurde im Januar 1956 im Zuge der Gründung der Nationalen Volksarmee geschaffen. Es fungiert als zentrales staatliches Organ des Ministerrates, obwohl dieser auf dem Gebiet des Militärwesens nur beschränkte Aufgaben besitzt. Dem MfNV. obliegt die Führung der NVA, sowie die Planung, Koordinierung, Organisation und Durchführung der…
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Feiern, Sozialistische (1975)
Siehe auch: Feiern, Sozialistische: 1969 1979 1985 Sozialistische Feiern: 1969 1979 SF. sind in der DDR zur Ablösung entsprechender kirchlicher, bisher in der Volkssitte verankerter Feiern geschaffen worden. Bedeutsamste SF. ist die Jugendweihe für die 14jährigen, die seit 1954 zunächst neben, später zunehmend an die Stelle der evangelischen Konfirmation getreten ist. Seit 1957 gibt es die Namensweihe, zunächst sozialistische Namensgebung genannt, die sozialistische Eheschließung (auch Eheweihe) und das sozialistische Begräbnis (Grabweihe). Die Jugendweihe, seit 1954 stark propagiert, ist inzwischen zum festen Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems in der DDR geworden. 1975 wurde die Beteiligung von 279.000 Jugendlichen daran gemeldet, 96,7 v. H. des in Frage kommenden Jahrganges. Mit der Jugendweihe, die keine unmittelbar staatliche Einrichtung ist, jedoch in mehreren Gesetzen vorausgesetzt wird, werden die 14jährigen in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen. Die Teilnehmer werden in Jugendstunden darauf vorbereitet. Sie geloben in der seit 1968 gültigen Fassung des Gelöbnisses, „für die große und edle Sache des Sozialismus zu kämpfen und das revolutionäre Erbe des Volkes in Ehren zu halten“, nach hoher Bildung zu streben, den Kampf um persönliches Glück mit dem Kampf für das Glück des Volkes zu verbinden, die feste Freundschaft mit der Sowjetunion und den Bruderbund mit den sozialistischen Ländern zu stärken, „im Geiste des proletarischen Internationalismus zu kämpfen, den Frieden zu schützen und den Sozialismus gegen jeden imperialistischen Angriff zu verteidigen“. Der Text des Gelöbnisses faßt die Grundinhalte der staatlichen Erziehung zusammen, der Inhalt entspricht dem in den Lehrplänen immanent fixierten Bildungs- und Erziehungsauftrag der sozialistischen Schule. Beteiligung an der Jugendweihe gilt als gesellschaftliche Voraussetzung für weiterführende Bildung und Ausbildung. Der Inhalt des Jugendweihegelöbnisses ist mehrfach verändert worden. Das Gelöbnis hat dabei stärker die Ausrichtung auf Verpflichtung zum sozialistischen Staatsbürger entsprechend der Verfassung erhalten und seinen unmittelbar weltanschaulichen Charakter im Sinne des Marxismus-Leninismus mit atheistischem Akzent verloren. Aufgrund dieses Charakters haben die Kirchen die Unvereinbarkeit von Jugendweihe und Konfirmation bzw. Kommunion erklärt. An dieser Auffassung halten sie prinzipiell weiter fest, insbesondere wegen des Inhalts der voraufgehenden Jugendstunden und wegen des pseudo-religiösen Charakters der Zeremonie. Nachdem die Jugendweihe Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre mit Hilfe gesellschaftlichen Drucks fast allgemein durchgesetzt wurde, haben die Kirchen aus seelsorgerlichen Gründen auch Jugendgeweihten die Möglichkeit der Konfirmation eingeräumt, z. T. nach einem Jahr Wartezeit. Die Beteiligung an den kirchlichen Feiern ist dennoch kontinuierlich zurückgegangen. Weniger als 20 v. H. der 14jährigen werden heute in der DDR konfirmiert. Statistische Angaben über Namensweihe, sozialistische Eheschließung und Begräbnis liegen nicht vor. Die christliche Säuglingstaufe, die ebenfalls nur noch an einer Minderheit vollzogen wird, ist nicht durch die Namensweihe verdrängt worden. Die meisten Neugeborenen werden heute weder getauft noch von den Eltern zur sozialistischen Namensweihe, gebracht. Die sozialistische Eheschließung ersetzt nicht die standesamtliche Trauung, sondern folgt ihr ähnlich wie die kirchliche Trauung. Kirchliche Trauungen sind selten geworden; die sozialistische Eheschließung, die oft vom Betrieb eines der Ehegatten ausgerichtet wird, ist verbreiteter. Am wenigsten verbreitet ist das sozialistische Begräbnis, obgleich auch hier eine Zunahme beobachtet wird. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 291 Feierabendarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeiertageSiehe auch: Feiern, Sozialistische: 1969 1979 1985 Sozialistische Feiern: 1969 1979 SF. sind in der DDR zur Ablösung entsprechender kirchlicher, bisher in der Volkssitte verankerter Feiern geschaffen worden. Bedeutsamste SF. ist die Jugendweihe für die 14jährigen, die seit 1954 zunächst neben, später zunehmend an die Stelle der evangelischen Konfirmation getreten ist. Seit 1957 gibt es die Namensweihe, zunächst sozialistische Namensgebung genannt, die sozialistische Eheschließung…
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Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL) (1975)
Siehe auch: Sozialistische Betriebswirtschaftslehre: 1985 Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL): 1979 I. Wesen und Grundlagen der Sozialistischen Betriebswirtschaft (SBW) werden nach der in der DDR gegenwärtig herrschenden Lehre durch die Wirtschafts- und Eigentumsordnung, sowie insbesondere durch die Stellung und Funktion der Volkseigenen Betriebe bestimmt, die als juristisch selbständige, arbeitsteilige Glieder der Volkswirtschaft in Gestalt sozialistischer Warenproduzenten und als „politisch-soziale Einheiten der Gesellschaft“ verstanden werden. Daher ist die SBW als primär praxisbezogene Unterweisung zum wirtschaftlichen, sozialen und betrieblichen Geschehen durch zwei Grundfunktionen gekennzeichnet: eine „produktive“ einerseits und eine „ideologische“ oder „gesellschaftsgestaltende“ Funktion andererseits. In ihrer „produktiven Funktion“ wird die SBW definiert „als gesellschaftlich bewußt organisierte, durch die Ziele des Staatsplans bestimmte Arbeit sozialistischer Produzentenkollektive zur effektiven Nutzung und Vermehrung des im betrieblichen Reproduktionsprozeß organisierten gesellschaftlichen Eigentums auf der Grundlage der objektiven ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ (Lehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“, 1974). Zur Verwirklichung des gesamtgesellschaftlichen Rationalitätsprinzips werden als Hauptziele u. a. eine planmäßige Bedarfsdeckung und Erhöhung des Lebensstandards der Bevölkerung, eine ständige Wachstums- und Effektivitätssteigerung insbesondere durch technischen Fortschritt und sozialistische ökonomische Integration (RGW) sowie eine höchstmögliche Gewinnerzielung proklamiert. Wichtigste Methoden zur Realisierung dieser ökonomischen Funktion der SBW sind das System der operativen Betriebsführung (Leitung und Planung), die wirtschaftliche Rechnungsführung, der sozialistische Wettbewerb, das Rechnungswesen sowie die Methoden und das Instrumentarium zur Rationalisierung und Intensivierung (Sozialistische Wirtschaftsführung; Netzplantechnik; Information; EDV). Demgegenüber umfaßt die „gesellschaftsgestaltende Funktion“ der SBW wichtige ideologisch-pädagogische Aspekte wie die Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit, Steigerung des sozialistischen Bewußtseins und die Gestaltung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens im Betrieb (gesellschaftliches ➝Bewußtsein). Gleichermaßen gehören hierzu die „Weiterentwicklung des Einheitlichen sozialistischen Bildungswesens“ und die „Sicherung der sozialistischen Landesverteidigung“. In dieser ist den Betrieben die Funktion eines Organisators der zivilen Landesverteidigung im Betriebsbereich durch Betriebskampfgruppen zugewiesen (Kampfgruppen). Über den Betriebsbereich hinaus soll sich der betriebliche Einfluß auch regional auf den Wohnbereich der Belegschaft und die wechselseitige Zusammenarbeit mit der für den Betrieb zuständigen staatlichen Administration erstrecken (Örtliche Organe der Staatsmacht). Hauptfunktionsträger für die gesellschaftsgestaltenden Aufgaben sind die Vertretungen gesellschaftlicher Organisationen im Betrieb (SED; FDGB; FDJ). Hierzu gehören weiterhin die betrieblichen Kommissionen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Der wissenschaftlichen Durchdringung dieses breit gefächerten Aufgabenkataloges dient die SBWL, die als spezielle Disziplin der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaft und „als Lehre vom effektiven Wirtschaften sozialistischer Betriebe“ verstanden wird. Sie wird definiert als die wissenschaftliche Verallgemeinerung der Prinzipien und Erfordernisse der SBW. Untersuchungsgegenstand sind, unter dem Aspekt der Interdependenz zwischen Betrieb und Volkswirtschaft, die inner- wie zwischenbetrieblichen, politischen, ökonomischen, ideologischen und sozialen Beziehungen des Wirtschaftsprozesses. Dabei wird der betriebliche Reproduktionsprozeß „vorwiegend als konkreter Wirkungsbereich der ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ (Reproduktion; Politische Ökonomie) verstan[S. 774]den. Die Forschungsbereiche der SBWL betreffen danach sowohl die Erforschung dieses Wirkungsmechanismus und seine wissenschaftliche Interpretation als auch die Analyse und Bestimmung der Bedingungen und Erfordernisse des Ausnutzungsmechanismus dieser Gesetze im Sinne einer optimalen Gestaltung betrieblicher Leitung, Planung, Organisation und ökonomischer Stimulierung. Der Zusammenhang von SBWL und politischer Ökonomie wird als Relation des Besonderen zum Allgemeinen erklärt. In der gegenwärtigen Diskussion wird zwischen allgemeiner und spezieller (insbesondere wirtschaftszweigbezogener) SBWL unterschieden. Die allgemeine SBWL soll auf der Basis der Lehre von der politischen Ökonomie und in enger Wechselwirkung mit der sozialistischen Volkswirtschaftslehre, der sozialistischen Wirtschaftsführung und Erkenntnissen anderer Wissenschaftsdisziplinen (z. B. Recht, Soziologie, Naturwissenschaften) allgemeine theoretische Prinzipien für rationelles Verhalten der Beschäftigten, rationelle Verfahren und ein den betrieblichen wie den gesellschaftlichen Interessen gleichermaßen dienendes ökonomisches Instrumentarium für den Betrieb entwickeln. Dabei sind bestimmte Elemente, wie z. B. die Preisbildung, für die SBWL weitgehend überbetrieblich vorgegeben, die in der westlichen BWL eindeutig dem Kompetenzbereich Betrieb zuzuordnen sind. Für die spezielle SBWL wird eine Differenzierung nach 1. Industrie und Bauwesen, 2. Landwirtschaft, 3. Verkehrswesen und 4. Binnenhandel für ausreichend erachtet. Historisch bedingt gibt es daneben noch sogenannte „Ökonomiken“ der Wirtschaftszweige oder -bereiche. Gegenwärtig umfassen diese meist auch (mehr oder weniger eingehend) betriebswirtschaftliche Probleme (Landwirtschaftliche Betriebslehre, Agrarökonomie). Diese Zweigökonomiken sollen zukünftig auf der Basis der SBWL nur noch die Darstellung spezieller Branchenprobleme übernehmen. Anders als in der westlichen Betriebswirtschaftslehre (BWL) gelten grundsätzlich alle betriebswirtschaftlichen Sachverhalte als ideologisch determiniert. Daher wird die Möglichkeit systemindifferenter betriebswirtschaftlicher Tatbestände und Methoden (so selbst auf dem Gebiete des Rechnungswesens) ausgeschlossen und die SBWL nachdrücklich von der angeblich „technizistischen Betrachtungsweise“ der „bürgerlichen“ BWL abgegrenzt. Unbeschadet dessen läßt sich die systemgerechte Transformation und Adaption mancher Ergebnisse der westlichen BWL kaum von der Hand weisen. Andererseits unterscheidet sich — unabhängig von ideologischen Vorzeichen — die SBWL grundsätzlich von der westlichen BWL, da vor allem ein autonom wirtschaftendes Unternehmen als Erkenntnisobjekt nicht existiert. Daher erscheint eine generelle Unterscheidung zwischen westlicher und sozialistischer BWL auch sachlich begründet. Dies gilt um so mehr, als gleichlautende Termini in Ost und West vielfach ein anderes betriebswirtschaftliches Begriffsverständnis beinhalten. II. Historisch gesehen, steht die Entwicklung der SBWL in der DDR im Zeichen einer ambivalenten Einschätzung. Die lange Tradition deutscher betriebswirtschaftlicher Forschung und ihre wissenschaftliche Selbständigkeit wurden nach 1945 mit der Rezeption des sowjetischen Wirtschaftsmodells im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands unterbrochen. Ein besonders deutlicher Ausdruck hierfür war eine Auseinandersetzung um die Jahreswende 1949/1950 über das Verhältnis der politischen Ökonomie zur BWL und ihrer wissenschaftlichen Eigenständigkeit zwischen Wirtschaftstheoretikern des Marxismus-Leninismus (Winternitz, Behrens, Berger) auf der einen und einem maßgeblichen Vertreter der „klassischen“ BWL auf der anderen Seite (Mellerowicz). Mit der Negierung der modernen westlichen Nationalökonomie als Wissenschaft wurde auch die BWL als unwissenschaftlich und falsch abgelehnt. Ihr wurde vorgeworfen, sie stelle nicht mehr als eine technische Disziplin dar; eigenständige Lehrstühle für BWL an den Hochschulen der DDR wurden aufgelöst. Eine Reihe betriebswirtschaftlicher Methoden und Erkenntnisse fand ihre Entwicklung in der Folgezeit im Rahmen von Untersuchungen der in der UdSSR entstandenen Lehre der „Ökonomik der sozialistischen Industrie“ wie auch der Ökonomiken anderer Wirtschaftsbereiche und -zweige. Infolge ihrer relativ engen fachlichen Begrenzung (Verwaltungsstruktur, Betriebsorganisation, Planmethodik) konnten sie jedoch nur bedingt als Weiterführung einer BWL angesehen werden. Hatte in der Sowjetunion das betriebswirtschaftliche Interesse im Zeitraum der „Neuen ökonomischen Politik“ der 20er Jahre einen großen Aufschwung erlebt, kam es nach 1930 mit zunehmender Zentralisierung der staatlichen Lenkung und Planung rasch zum Erliegen. Eine eigentliche betriebswirtschaftliche Betrachtung und Forschung erstreckte sich nur noch auf Teilbereiche (z. B. Rechnungswesen, Arbeitswissenschaft). Trotz Einführung des Systems der wirtschaftlichen Rechnungsführung (einer der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kategorien) nach sowjetischem Muster (Chosrastschot) im Jahre 1951 blieb die BWL als Wissenschaft in der DDR verpönt. Dagegen brachten die Jahre 1952/53 in der UdSSR eine umfangreiche Diskussion über Gegenstand und Inhalt einer sozialistischen BWL und ihr Verhältnis zu den „Ökonomiken der Zweige“. Gleichwohl wurden auch in der DDR in den 50er Jahren gewisse betriebswirtschaftliche Entwicklungen, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens (Goll), gefördert. Wachsende Arbeitsteiligkeit und zunehmende Komplikationen der wirtschaftlichen Zusammenhänge einerseits sowie die mangelnde Flexibilität des Wirtschaftssystems der DDR andererseits führten im Jahre 1963 zum Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (NÖS). Stationen auf diesem Weg waren vor allem die Kritik der sogenannten Revisionisten in den Jahren 1956/57 (Behrens, Benary, Oelßner) und die Liberman-Diskussion in der UdSSR 1962. Wenn auch vielfach unausgesprochen, waren an dieser Entwicklung die Erkenntnis über ein unzureichendes [S. 775]oder fehlendes betriebswirtschaftliches Instrumentarium und das Eingeständnis offenkundiger Lücken in der entsprechenden wissenschaftlichen Forschung wesentlich beteiligt. Bedeutsame Funktionsschwächen des Wirtschaftssystems, wie das Verhältnis von betrieblicher zu gesamtwirtschaftlicher Planung, mangelndes Interesse der Betriebe im Absatzbereich und fehlender Zwang zur Übernahme des technischen Fortschritts und die geplante Steuerung betrieblicher Motivationen zur Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Ziele waren vorwiegend betriebswirtschaftlicher Natur. Unter der Bezeichnung eines in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel als einem Kernstück des NÖS rückten wichtige betriebswirtschaftliche Kategorien (Kosten, Preis, Umsatz, Rentabilität oder Gewinn) in den Mittelpunkt. Entscheidendes Datum für die Proklamation einer komplexen wissenschaftlichen SBW war der VII. Parteitag der SED im April 1967. Sie wurde im Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1968 verankert. Wenn auch damit die frühere Negierung dieser Disziplin aufgehoben wurde, blieben die Auffassungen der Wissenschaftler über Gliederung und Einordnung in den wirtschaftswissenschaftlichen Bereich zunächst noch uneinheitlich. Als erster Versuch einer Gesamtdarstellung ist ein im Jahre 1968 vorgelegter Beitrag über „Die Rolle der sozialistischen Betriebswirtschaft bei der Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus“ (Schmidt) zu werten (1969 veröffentlicht). Die Abkehr von den Ulbrichtschen Prinzipien der Wirtschaftsreform Ende 1970 führte auf dem VIII. Parteitag der SED 1971 zu einer Reihe von Korrekturen an diesem Programm. Statt relativ ausgeprägter Akzentuierung von sozialistischen Management-Methoden und mathematisch-kybernetischen Verfahrenstechniken rückte bei der SBWL nach 1971 eine verstärkte Betonung der Wechselwirkungen zwischen SBWL, Wirtschaftswissenschaften und politischer Ökonomie in den Vordergrund. Hierzu gehören der Fortfall des 1968 als ein Hauptanliegen deklarierten Prinzips der sozialistischen Geschäftstätigkeit und der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft; auch die Bedeutung der Methoden der Operationsforschung (operations research) wurde stark reduziert. Für die heute in der DDR vertretene Auffassung war die Interdependenz des Gesamtprozesses betriebswirtschaftlicher Belange in der Konzeption von 1968 nur unzureichend berücksichtigt worden. Die Forschung im Bereich SBWL wird gegenwärtig besonders forciert. Die Gründung eines Wissenschaftlichen Rates für Fragen der SBWL am 30. 10. 1973 beim Wissenschaftlichen Rat für wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der Akademie der Wissenschaften der DDR unterstreicht diesen Tatbestand. An verschiedenen Hochschulen der DDR wurden betriebswirtschaftliche Lehrstühle eingerichtet. Ende 1973 erschien erstmalig ein umfassendes Lehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“. Eine Reihe von aktuellen Problemen, insbesondere die neuen betriebswirtschaftlichen Fragen der RGW-Integration, erfordert jedoch noch eine befriedigende betriebswirtschaftliche Analyse. Der gegenwärtige Stand der SBWL in der DDR erfüllt noch nicht die Bedingungen, die an ein geschlossenes System methodisch gewonnener und systematisch geordneter Erkenntnisse über das wirtschaftliche, soziale und politische Geschehen in den Betrieben der DDR gestellt werden müssen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 773–775 Sozialistische Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)Siehe auch: Sozialistische Betriebswirtschaftslehre: 1985 Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL): 1979 I. Wesen und Grundlagen der Sozialistischen Betriebswirtschaft (SBW) werden nach der in der DDR gegenwärtig herrschenden Lehre durch die Wirtschafts- und Eigentumsordnung, sowie insbesondere durch die Stellung und Funktion der Volkseigenen Betriebe bestimmt, die als juristisch selbständige, arbeitsteilige Glieder der Volkswirtschaft in Gestalt sozialistischer…
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Steuern (1975)
Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Definition In der Terminologie der DDR ist der Begriff St. enger gefaßt als in der Bundesrepublik Deutschland. Er ist praktisch begrenzt auf die Abgaben des nichtvolkseigenen Sektors (z. B. Lohn-St.). Dagegen werden die Abführungen der volkseigenen (staatlichen) Wirtschaft an den Staatshaushalt als „Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft“ bezeichnet. Die Staatseinnahmen aus den volkseigenen Betrieben sind — nach herrschender Auffassung — keine St., sondern Teile des eigenen Einkommens des sozialistischen Staates. Dabei wird davon ausgegangen, daß der Begriff St. einen „Wechsel im Eigentum am betreffenden Teil des Nationaleinkommens darstellt“, (ökonomisches Lexikon, Bd. II, L-Z, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1970, S. 744). Dies ist zwar die „herrschende Auffassung“, aber sie ist nicht unumstritten; im Schrifttum der DDR findet sich auch die abweichende Auffassung, aus der juristischen und ökonomischen Eigenverantwortung der Betriebe und Kombinate lasse sich ein echter Steuercharakter der Abführungen an den Staatshaushalt ableiten. (Ökonom. Lexikon, a. a. O.). Auch der in der westlichen Finanzwissenschaft und Finanzpraxis gebräuchliche Oberbegriff „Abgaben“ für die vom Staat erhobenen nicht-rückzahlbaren Pflichtzahlungen ist in der DDR nicht eindeutig abgegrenzt. In der Abgabenordnung vom September 1970 (GBl., Sonderdruck Nr. 681 vom 2. 11. 1970) ist er zwar auf St. und Verbrauchsabgaben beschränkt, wird aber an anderer Stelle auch umfassender ausgelegt, vor allem tritt er bei der Bezeichnung spezieller Abführungen aus der volkseigenen Wirtschaft auf (z. B. Produktionsfondsabgabe). Als Sammelbegriff für alle an den Staat abgeführten Pflichtzahlungen hat sich in der DDR mehr und mehr die Bezeichnung „Staatseinnahmen“ durchgesetzt. Dieser Begriff deckt alle denkbaren Einnahmen des Staates ab. Sie stammen im wesentlichen aus 3 Quellen: aus Abführungen der volkseigenen Wirtschaft; aus St. im engeren Sinne (Einnahmen aus dem nicht-volkseigenen Sektor); aus eigentumsunabhängigen St. sowie aus Beiträgen und Gebühren. II. Abführungen der volkseigenen Wirtschaft Die Abführungen der volkseigenen Wirtschaft sind mit Abstand die wichtigste Position auf der Einnahmenseite des Staatshaushalts. Ihr Anteil an den Gesamteinnahmen bewegt sich regelmäßig zwischen 55 und 60 v. H; für 1974 ist ihr Aufkommen mit 58 Mrd. Mark eingeplant. Zusammensetzung und Gewicht der einzelnen Abgabearten haben sich im Laufe der Jahre geändert; es gab aber immer ein System von mehreren aufeinander abgestimmten Arten der Erfassung des „Reineinkommens der volkseigenen Wirtschaft“, das im Staatshaushalt „zentralisiert“ und umverteilt wurde. In Anlehnung an das sowjetische „Zwei-Kanäle-System“ könnte man heute in der DDR von einem „Drei-Kanäle-System“ sprechen, denn das Abgabensystem der staatlichen Betriebe besteht gegenwärtig im wesentlichen aus drei Komponenten, nämlich aus der produktgebundenen Abgabe, der Produktionsfonds- bzw. Handelsfondsabgabe, der Nettogewinnabführung. Die produktgebundene Abgabe ist die wichtigste Abgabenart, die etwa die Hälfte des Gesamtwertes der Abführungen aus der volkseigenen Wirtschaft erbringt - während auf die Produktionsfonds- bzw. Handelsfondsabgabe und auf die Nettogewinnabführung jeweils rund ein Viertel entfallen. Die produktgebundene Abgabe vereinigt in sich (seit 1972) eine Reihe früher getrennt erfaßter Abgabeformen, nämlich die Produktionsabgabe, die Dienstleistungsabgabe und die Verbrauchsabgabe. Sie wird ihrem Wesen nach als „umsatzabhängige Abgabe“ definiert, in der Tat ist sie, vor allem in ihrer wichtigsten Form, der Produktionsabgabe, nach dem Vorbilde der sowjetischen „differenzierten Umsatz-St.“, praktisch als Zuschlag auf den Betriebsabgabepreis entstanden. Ihre wirtschaftliche Bedeutung geht weit über das rein Fiskalische hinaus. Durch ihre Differenzierung (gesonderte Festsetzung für jedes einzelne Produkt) ist sie ein ausgezeichnetes Instrument zur Durchsetzung wirtschaftspolitischer Ziele (Verbrauchslenkung, Kaufkraftabschöpfung), aber auch außerwirtschaftlicher (bildungspolitischer, gesundheitlicher) Zwecke, (hohe Besteuerung von alkoholischen Getränken, niedrige Besteuerung von Büchern.) Die Differenzierung der produktgebundenen Abgabe schließt auch die Möglichkeit ein, daß das Produkt (Ware oder Dienstleistung) überhaupt nicht besteuert oder sogar subventioniert wird. Solche „produktgebundenen Subventionen“ spielen im Finanzsystem der DDR eine große Rolle. Sie ermöglichen die Aufrechterhaltung niedriger Preise für bestimmte Grundnahrungsmittel, Wohnungsmieten, Verkehrstarife, Kinderbekleidung. Rund 10 v. H. der Haushaltsausgaben werden gegenwärtig für solche Preisstützungsmaßnahmen aufgewendet. [S. 840]Durch ihre Erhebung zum Zeitpunkt des Umsatzes und ihre Ausdehnung auf die überwiegende Mehrheit der Konsumgüter sichert die produktgebundene Abgabe dem Staatshaushalt einen zügigen und kontinuierlichen Geldzufluß, was sich auf die Stabilität und Liquidität des Staatshaushaltes günstig auswirkt. Darüber hinaus kann sie als Kontrollinstrument des Staates bei der Überwachung des planmäßigen Ablaufs des Wirtschaftsgeschehens angesehen werden. Die Produktionsfonds- bzw. Handelsfondsabgabe ist ihrem Wesen nach eine St. auf das Anlage- und Umlaufvermögen (die „Fonds“) der Betriebe in Industrie und Bauwirtschaft, im Groß- und Einzelhandel. Ihre Einführung in den 60er Jahren hatte eindeutig nicht-fiskalische Ursachen; vielmehr sollte die Produktionsfondsabgabe die Betriebe zu einem rationellen Einsatz ihrer Produktionsmittel erziehen. Da sie in einem festen Prozentsatz vom Bruttowert des eingesetzten Kapitals erhoben wird, ist die Höhe ihres Aufkommens leicht vorauszuberechnen; sie kann also in die Finanzplanung fest eingesetzt werden. Dagegen hat die Nettogewinnabführung (eine „gewinnbezogene“ Abgabe der volkseigenen Wirtschaft) den Charakter einer ergänzenden Abgabe. Der Anteil, den die Betriebe von ihrem Gewinn an den Staatshaushalt abzuführen haben, ist nämlich vielfältig und kurzfristig variabel. Er kann jedes Jahr insgesamt und gegenüber jedem Betrieb verändert werden. „Besteht die Spezifik der produktionsgebundenen Abgabe und der Produktionsfondsabgabe in erster Linie in ihrer aufgabenbedingten, langfristigen normativen Anlage, so muß die Nettogewinnabführung überwiegend Erfordernissen der Disponibilität entsprechen ..(Wirtschaftswissenschaft, 11, 1973, S. 1645). III. Steuern im engeren Sinne Die allgemein als echte St. betrachteten Staatseinnahmen aus dem nicht-volkseigenen Sektor sind in der DDR nach wirtschaftspolitischen und gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten zu einem spezifischen St.-System zusammengefaßt. Dabei sind den nicht-volkseigenen Wirtschafts- und Eigentumsformen und den verschiedenen sozioökonomischen Bevölkerungsgruppen spezielle St-Arten zugeordnet, die sich in folgende Gruppen unterteilen lassen: 1. St. der sozialistischen Genossenschaften und ihrer Mitglieder: Die wichtigste Gruppe der Genossenschaften in der DDR, die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), sind (bis auf weiteres) von der Besteuerung befreit. Sie zahlen aber seit 1969 einen „Rückführungsbetrag“, der im Laufe des Fünfjahrplans 1971–1975 zu einer „ökonomisch begründeten Abgabe der LPG“ weiterentwickelt wird. Diese Zahlung ist als eine Form der Differentialrente anzusehen, mit der die auf der Bodenqualität beruhenden Unterschiede in den Produktionsbedingungen ausgeglichen werden sollen. Die LPG-Mitglieder werden zur Zahlung von Landwirtschafts-St. (zusammengefaßt aus Einkommen-St, Umsatz-St., Vermögens-St.) herangezogen. Die Höhe der Landwirtschafts-St. bemißt sich nach dem Umfang der Fläche, den das LPG-Mitglied in die Genossenschaft eingebracht hat, wobei das privat genutzte Hofland für die St.-Ermittlung hinzugerechnet wird. Die Mitglieder der (voll sozialisierten) LPG-Stufe III zahlen weniger St. als die (noch mit eigenem Inventar arbeitenden) Mitglieder der LPG-Stufen I und II. Von solchen Mitgliedern, denen keine Bodenanteile ausgezahlt werden, und denjenigen, die vor ihrem Eintritt in die LPG keinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschafteten und daher keine Fläche eingebracht haben, werden für ihre Einnahmen aus der LPG und aus ihrer persönlichen Nebenwirtschaft keine St. erhoben. Die Besteuerung der Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) hat ebenso wie die der Einzelhandwerker in den letzten Jahren einschneidende Veränderungen erlebt. (Handwerks-St.) Die Konsumgenossenschaften des Handels haben eine einheitliche Gewinn-St. von 15 v. H. zu entrichten, beim Kommissionshandel sind 75 v. H. vom Ergebnis an den Staatshaushalt abzuführen. Ferner sind Umsatz-St. (zwischen 1 und 3 v. H.) sowie eine Grund-St. in Höhe von 1 v. H. der Bruttobilanzwerte der beanspruchten Grundstücke und Gebäude zu zahlen. 2. St. vom Arbeitseinkommen erfassen die aus unselbständiger Arbeit erzielten Lohneinkünfte der Arbeiter und Angestellten sowie einiger Berufsgruppen der (steuerbegünstigten) freischaffenden Intelligenz. Dazu rechnen Schriftsteller, Ärzte und Architekten, nicht aber Rechtsanwälte oder Steuerberater. Die Lohn-St bemißt sich nach der Höhe der Jahreseinkünfte unter Abzug berufsbedingter Ausgaben und unter Berücksichtigung von Alter und Familienstand. Einkünfte unter 175 Mark (monatlich) sind steuerfrei. Die darüberliegenden Einkünfte werden progressiv besteuert. Bei einem steuerpflichtigen Monatslohn von 1258 Mark erreicht die Progression mit 20 v. H. ihren höchsten Satz. Bei weiter steigendem Einkommen wächst die St. nur noch linear, so daß die höheren Einkommen relativ begünstigt sind. Mit dieser Regelung soll die Leistungs- und Aufstiegsbereitschaft gerade der qualifizierten Arbeitskräfte unterstützt werden. Aus demselben Grund werden Prämien und Überstundenlöhne nur schwach bzw. überhaupt nicht besteuert. 3. St. der privaten Wirtschaft. Unter diesen hat vor allem die Einkommen-St. Bedeutung, die in der DDR völlig von der Lohn-St. getrennt ist. Sie betrifft vor allem Inhaber von privaten Einzelbetrieben [S. 841](ohne Handwerk), private Gesellschafter, Hausbesitzer, freiberuflich Tätige (ohne steuerbegünstigte freischaffende Intelligenz.) Zwar werden bei der Bemessung der Einkommen-St., ebenso wie bei der Lohn-St., soziale Verhältnisse und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des St.-Pflichtigen berücksichtigt, doch ist die Progression sehr viel steiler. Während der Lohnsteuerpflichtige, wie bereits erwähnt, bei einem Jahreseinkommen von 1258 Mark seine höchste St.-Progression von 20 v. H. erreicht, zahlt der Einkommensteuerpflichtige bei diesem Einkommen bereits 32 v. H., bei weiter steigendem Einkommen kann seine St.-Schuld bis auf 90 v. H. ansteigen. Laut Einkommensteuergesetz von 1970 beträgt sie bei einem Jahreseinkommen von Bis zu 95 v. H. stieg die Körperschafts-St. an, die private Kapitalgesellschaften auf den steuerpflichtigen Gewinn zu zahlen hatten; diese St.-Form hat praktisch nur noch historische Bedeutung, da nach der letzten Verstaatlichungswelle von 1972 praktisch die gesamte private und halbstaatliche Industrie bis auf einen unbedeutenden Rest in der volkseigenen Wirtschaft aufgegangen ist. Privatbetriebe gibt es dagegen in nennenswertem Umfang noch im Handwerk, das einer gesonderten (günstigen) St.-Regelung unterworfen ist, und im Handel. Die noch bestehenden Privatbetriebe (außer Handwerk ) haben eine Reihe von Betriebs-St., vor allem Gewerbe-St., Umsatz-St. und Beförderungs-St. zu zahlen; private Eigentümer zahlen ferner Vermögens-St., die sich am Wert des Gesamtvermögens (ohne Sparzinsen) bemißt. Für private Erbschaften und Schenkungen sind Erbschafts- bzw. Schenkungs-St. zu entrichten. Die St. sind nach der Höhe der Erbschaft bzw. Schenkung und nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelt. St.-Klasse I gilt für Ehegatten und Kinder, St.-Klasse II für alle übrigen Erwerber. Der Kraftfahrzeug-St. unterliegen die Halter der in der DDR zugelassenen Kraftfahrzeuge (Privatpersonen, Privatbetriebe, Genossenschaften). Volkseigene Betriebe und Haushaltsorganisationen sind von der Kfz-St. befreit. Schwerbeschädigten kann sie auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. Bemessungsgrundlage der Kfz-St. ist bei Pkw der Hubraum, bei Zugmaschinen ohne Güterladeraum die PS-Höchstbremsleistung, bei Lkw, Omnibussen und allen übrigen Kraftfahrzeugen das Eigengewicht. Die Kfz-St. wird in einem zusammengefaßten Zahlungsverfahren mit den Beiträgen zur Kfz-Haftpflichtversicherung erhoben. 4. Verbrauchsabgaben. Die Verbrauchsabgabe nimmt insofern eine Sonderstellung im St.-System ein, als sie sowohl von der volkseigenen als auch von der privaten Wirtschaft erhoben werden kann. Sie ist eine Abgabe auf bestimmte Erzeugnisse, deren Erhebung teils preispolitischen Zielen und der Einkommensregulierung dient und teils auf die Beschaffung von Haushaltseinnahmen gerichtet ist. Im Bereich der volkseigenen Wirtschaft ist die Verbrauchsabgabe praktisch in der produktgebundenen Abgabe aufgegangen. Nur in Sonderfällen — z. B. bei importierten Südfrüchten — können volkseigene Betriebe noch Abgabenschuldner der Verbrauchsabgabe sein. Die heute überwiegend von den Produzenten und Handelsbetrieben der nicht-volkseigenen Wirtschaft eingezogenen Verbrauchsabgaben schöpfen einen Teil der bei den einzelnen Erzeugnissen meist unterschiedlich hohen Spannen zwischen staatlich festgesetzten Preisen oder Erlösen einerseits und den Selbstkosten andererseits ab. Die Bedeutung der Verbrauchsabgabe ist rückläufig; erstens, weil der private Sektor der Wirtschaft ständig kleiner wird, zweitens, weil sich nach der Industriepreisreform die Spanne zwischen Selbstkosten und Preisen bzw. Erlösen in der weiterverarbeitenden nicht-volkseigenen Wirtschaft vermindert hat. Zum Ausgleich der hierdurch entstandenen unzumutbaren Nettoeinkommensschmälerung wurden, ebenso wie in der volkseigenen Wirtschaft bezüglich der produktgebundenen Abgabe, auch die Verbrauchsabgaben ermäßigt, teilweise abgeschafft. 5. Kirchensteuer. Die Kirchen-St. wird in der DDR als eine freiwillige Geldleistung der Mitglieder von Religionsgemeinschaften zur Finanzierung der kirchlichen Tätigkeit definiert. Höhe und Bemessungsgrundlage sind je nach Religionsgemeinschaft verschieden. Da die Kirchen-St. keine staatliche St. ist, unterliegt sie nicht der Festsetzung durch staatliche Organe. Die Kirchenämter sind bei St.-Einziehung daher praktisch auf den guten Willen der Kirchenmitglieder angewiesen. 1972 hat die Kirchenleitung der evangelischen Kirche ihren 8 Landeskirchen empfohlen, die Kirchen St. nach dem Nettoeinkommen zu berechnen. Der St.-Satz soll dabei von 0,3 v. H. (Verheiratete mit 150 Mark monatlichem Nettoeinkommen) bis auf 3 v. H. (Ledige unter 40 Jahren mit mehr als 2.000 Mark netto im Monat) steigen. Der Mindestbetrag je Kirchenmitglied über 18 Jahre soll 5 Mark im Jahr betragen. IV. Eigentumsunabhängige Steuern, Beiträge und Gebühren Neben den bisher genannten Pflichtzahlungen, bei denen die Eigentumsform für die Einordnung in das St.-System maßgeblich war, gibt es auch in der DDR eine Reihe von Abgaben, für die die Eigentumsfrage keine Bedeutung hat. Man kann sie als systemneutral bezeichnen, weil ihre Funktionen in der DDR [S. 842]nicht anders sind als etwa in der Bundesrepublik Deutschland, wie z. B. die Hunde-St. und die Vergnügungs-St. Diese auch in der DDR als St. bezeichnete Abgaben werden ihrem wirtschaftlichen Charakter nach mehr als Beiträge angesehen. Beiträge sind „Pflichtzahlungen an den Staatshaushalt, der einem bestimmten Personenkreis bestimmte Rechte bzw. Vorteile gewährt. Das gilt sowohl für die Hunde-St. wie für Anliegerbeiträge und Kurtaxen. Von den Beiträgen zu unterscheiden sind die Gebühren, die — ebenso wie in der Bundesrepublik - ein „spezielles Entgelt für die Inanspruchnahme bestimmter staatlicher Einrichtungen oder Leistungen“ sind. V. Typische Merkmale des Steuersystems der DDR Kennzeichnend für das St.-System der DDR, wie es sich abweichend von dem der Bundesrepublik Deutschland herausgebildet hat, ist nicht die Höhe der vom Staat erfaßten Zahlungen (bei gleicher Abgrenzung liegen die öffentlichen Ausgaben je Einwohner in beiden Teilen Deutschlands in vergleichbarer Größenordnung), sondern es sind die Konzentration der Mittel im zentralen Republikhaushalt (Staatshaushalt) und ihre Herkunft aus überwiegend indirekter Besteuerung. Die bewußte Verknüpfung fiskalischer mit wirtschaftlichen und sozialpolitischen Zielen ist kein spezifisches Merkmal des DDR-St.-Systems. St.-Politik ist auch in der Bundesrepublik, bei allerdings sehr viel stärker ausgeprägter fiskalischer Bedeutung zugleich Sozialpolitik und Wirtschaftspolitik, nur sind die außerfiskalischen Motive hier und dort — da systembezogen — an anderen Zielen ausgerichtet. Agrarsteuern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 839–842 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StFBSiehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Definition In der Terminologie der DDR ist der Begriff St. enger gefaßt als in der Bundesrepublik Deutschland. Er ist praktisch begrenzt auf die Abgaben des nichtvolkseigenen Sektors (z. B. Lohn-St.). Dagegen werden die Abführungen der volkseigenen (staatlichen) Wirtschaft an den Staatshaushalt als „Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft“ bezeichnet. Die…
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Sorben (Minderheitenpolitik) (1975)
Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 In der DDR existiert als nationale Minderheit lediglich die kleine Volksgruppe der S. („Serbja“, Wenden) im Gebiet um Bautzen, Hoyerswerda und im Spreewald. Art. 40 der Verfassung der DDR (unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) garantiert „Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik sorbischer Nationalität … das Recht zur Pflege ihrer Muttersprache und Kultur“ und verspricht bei der Ausübung dieses Rechtes die Förderung des Staates. Die Gewährung weitgehender kultureller Autonomie bei Verweigerung politischer Sonderrechte war kennzeichnend für die Nationalitätenpolitik der SED, die in der Vergangenheit sowohl von der ČSSR wie Jugoslawien aufmerksam beobachtet worden ist (die S. gelten als verwandt mit den Westslawen und den Serben). Bereits am 23. 3. 1948 wurde vom sächsischen Landtag ein S.-Gesetz und am 12. 9. 1950 das Gesetz zum Schutze der niederlausitzischen Bevölkerung und ihrer Kultur beschlossen. Beim Ministerium für Kultur gibt es einen Beirat für S.-Fragen; 4 S. gehören der Volkskammer an. Die S. haben eine von der SED kontrollierte Heimatbewegung (eine Art Minderheitenparlament), die Domowina; sie verfügen über den VEB Domowina-Verlag, eine Tageszeitung „Nowa Doba“ („Neue Zeit“) und eine Wochenzeitung „Nowy Casnik“. Der Sender Cottbus strahlt nur wenige Sendungen in sorbischer Sprache aus. Ein „Institut für sorbische Volksforschung“ wird von der Akademie der Wissenschaften der DDR betreut; an der Leipziger Karl-Marx-Universität besteht ein Sorbisches Institut, und neben einigen weiteren Instituten gibt es in Bautzen und Cottbus sorbische Oberschulen, in Drosta (Krs. Bautzen) eine Sorbische Heimvolkshochschule, in Bautzen ein zweisprachiges Deutsch-Sorbisches Volkstheater. Die Zweisprachigkeit in amtlichen Veröffentlichungen und Beschilderungen wird durchgehend praktiziert. Im Schriftstellerverband der DDR gibt es einen Arbeitskreis sorbischer Schriftsteller, und die Zeitschrift „Neue Deutsche Literatur“ bringt gelegentlich eine Auswahl sorbischer Literatur in deutscher Übersetzung. In Abständen von mehreren Jahren findet ein „Festival der sorbischen Kultur“ statt. Durch Errichtung größerer Industriebetriebe im Gebiet der S. dürften langfristig ihre homogenen Siedlungsräume aufgelöst werden und fortschreitende Assimilation [S. 771]mit der deutschen Bevölkerung unvermeidlich sein. Statistische Angaben über die zahlenmäßige Größe dieser Volksgruppe werden von der DDR nicht mehr gemacht; westliche Schätzungen schwanken zwischen 35.000 und 70.000 Personen, die sich zum wendischen Volkstum bekennen bzw. sorbischer Nationalität sind. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, VIII. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 770–771 Sonderschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SorgerechtSiehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 In der DDR existiert als nationale Minderheit lediglich die kleine Volksgruppe der S. („Serbja“, Wenden) im Gebiet um Bautzen, Hoyerswerda und im Spreewald. Art. 40 der Verfassung der DDR (unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) garantiert „Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik sorbischer…
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Produktionsmittel (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Gesamtheit der Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände, die der Mensch im Produktionsprozeß verwendet, um materielle Güter und Leistungen zu erzeugen. Arbeitsgegenstand ist all das, was im Produktionsprozeß der Bearbeitung unterliegt (z. B. Erze, Rohstoffe); Arbeitsmittel sind Instrumente (Werkzeug. Maschinen, Automaten), mit denen der Arbeitsgegenstand bearbeitet wird. Mit der Entwicklung des gesellschaftlichen Produktionsprozesses (Arbeitsteilung, Kooperation) und mit dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik vervollkommnen sich die Arbeitsmittel, nehmen Menge und Verwendungsmöglichkeiten der Arbeitsgegenstände zu und wächst die Zahl der erzeugten unterschiedlichen [S. 680]Produkte. Der technologische und gesellschaftliche Entwicklungsstand der Arbeitsmittel gilt als Gradmesser für die Herrschaft des Menschen über die Natur. Die Zurechnung der Erzeugnisse zu den P. erfolgt nach ihrem überwiegenden Verwendungszweck: Entweder gehen sie wieder in den Produktionsprozeß ein oder werden individuell bzw. gesellschaftlich konsumiert (Konsumtionsmittel). Die Entwicklung der P. vollzieht sich gegenwärtig vor allem im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Revolution, die die Zeitspanne zwischen neuen Entdeckungen und ihrer technischen Realisierung verkürzt. Im Kapitalismus befinden sich die entscheidenden P. in Privateigentum, d. h. in Besitz-, Nutzungs- und Verfügungsbefugnis einzelner Kapitalbesitzer bzw. monopolistischer Vereinigungen. Da der marxistische Eigentumsbegriff nicht nur die Beziehung zwischen Kapitalbesitzer und seinen P. erfaßt, sondern auch die Beziehungen der Menschen im Produktionsprozeß umgreift, drückt das Privateigentum an P. auch die gesellschaftliche Beziehung zwischen Eigentümer und Nichteigentümer an P. aus. Insofern werden auch die P. als Kapital betrachtet, als sie einen Wert darstellen, der mittels fremder Arbeit einen Mehrwert produziert, den sich der P.-Besitzer aneignet (Wert- und Mehrwerttheorie). Privateigentum an P. wird als Schranke für ihre Weiterentwicklung angesehen, da der hohe Grad der Vergesellschaftung der Produktion die Verfügung der ganzen Gesellschaft über die P. und über die mit ihrer Hilfe erzeugten Güter erfordere. Mit dem erklärten Ziel, einerseits diese Schranke aufzuheben und andererseits die modernen P. im Interesse der ganzen Gesellschaft einzusetzen, seien im Sozialismus die entscheidenden P. in gesellschaftliches Eigentum übergeführt worden. Sie sollen nicht mehr Kapital sein, sondern den stofflichen Inhalt der Produktionsfonds bilden. Ihre Weiterentwicklung vollziehe sich im entwickelten Sozialismus über die sozialistische Automatisierung und Rationalisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 679–680 Produktionskosten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsmittelhandelSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Gesamtheit der Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände, die der Mensch im Produktionsprozeß verwendet, um materielle Güter und Leistungen zu erzeugen. Arbeitsgegenstand ist all das, was im Produktionsprozeß der Bearbeitung unterliegt (z. B. Erze, Rohstoffe); Arbeitsmittel sind Instrumente (Werkzeug. Maschinen, Automaten), mit denen der Arbeitsgegenstand bearbeitet wird. Mit der Entwicklung des…
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1975: F
Fachhochschulen Fachschulen Fahneneid Familie Familiengesetzbuch Familienname Familienrecht Familienzusammenführung FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) FDJ (Freie Deutsche Jugend) FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppe FDJ-Schulung Feierabendarbeit Feiern, Sozialistische Feiertage Feinmechanische und Optische Industrie Feriendienst des FDGB Feriengestaltung Ferienscheck Fernsehen Fernstudium Fertigungstechnik Festival Festlandsockel Feudalismus Feuerschutzpolizei FGB Filmwesen Finalproduktion Finanzamt Finanzausgleich Finanzbeirat Finanzberichterstattung Finanzkontrolle und Finanzrevision Finanzökonomik Finanzorgane Finanzplanung und Finanzberichterstattung Finanzrevision Finanzschulden Finanzsystem Finanzwissenschaft und Finanzökonomik Fischerei Fischereibeiräte Fischereirecht Fischwirtschaft Flaggen Flüchtlinge Flüchtlingsvermögen Flugverkehr Fluktuation Folgeverträge Fonds Fondsbezogener Preis Fonds der Volksvertretungen Fonds Technik Forderungseinzugsverfahren Formalismus Formgestaltung, Industrielle Forschung Forschungsgemeinschaft Forschungsrat der DDR Forschungsverband Seewirtschaft Forschungszentren Forstwirtschaft Fotoindustrie FPG Fraktionsbildung Frauen Frauenausschüsse Frauenbrigaden Freie Berufe Freie Deutsche Jugend Freier Deutscher Gewerkschaftsbund Freiheit Freiheitsstrafe Freilichtmuseen Freiwillige Gerichtsbarkeit Freizeit Freizeitarbeit Freizügigkeit Fremdenverkehr Freundschaftsgesellschaften Freundschaftskomitees Freundschaftsvertrag Frieden Friedensfahrt Friedensgefährdung Friedensgrenze Friedensrat der DDR Friedensschutzgesetz Friedensvertrag Friedliche Koexistenz Friedrich-Schiller-Universität Jena Fünfjahrplan Funktionalismus Funktionär Funkwesen FuttermittelwirtschaftFachhochschulen Fachschulen Fahneneid Familie Familiengesetzbuch Familienname Familienrecht Familienzusammenführung FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) FDJ (Freie Deutsche Jugend) FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppe FDJ-Schulung Feierabendarbeit Feiern, Sozialistische Feiertage Feinmechanische und Optische Industrie Feriendienst des FDGB Feriengestaltung Ferienscheck Fernsehen Fernstudium Fertigungstechnik Festival Festlandsockel …
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Strafregister (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Durch AO vom 3. 6. 1953 (ZBl. S. 270) sind mit Wirkung vom 1. 6. 1953 alle St. zu einem zentralen St. in Ost-Berlin, das unmittelbar dem Generalstaatsanwalt der DDR unterstellt wurde, vereinigt worden. Nach dem St.-Gesetz vom 11. 6. 1968 i. d. F. des Gesetzes vom 19. 12. 1974 (GBl.~I, 1975, S. 119) ist das St. zuständig für Personen, die durch ein Gericht der DDR sowie für Bürger und Personen mit Wohnsitz in der DDR, die wegen einer nach den Gesetzen der DDR strafbaren Handlung durch ein Gericht außerhalb der DDR verurteilt worden sind. Das gilt auch für andere durch ein Gericht angeordnete eintragungspflichtige Maßnahmen. Eintragungspflichtig sind alle Haupt- und Zusatzstrafen (Strafensystem) und gerichtliche Entscheidungen, durch die eine fachärztliche Heilbehandlung oder Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung angeordnet werden. Beim öffentlichen Tadel kann das Gericht festlegen, daß keine Eintragung erfolgen soll. Einzutragen sind auch die bei der Verurteilung auf Bewährung gemachten Auflagen, die gerichtlichen Maßnahmen zur Wiedereingliederung Vorbestrafter (Strafvollzug) und die Zulässigkeit staatlicher Kontrollmaßnahmen. Eintragungspflichtige Tatsachen sind weiterhin die Verurteilung der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit sowie Amnestien und Gnadenentscheidungen. Die Fristen der Tilgung von St.-Vermerken sind schon durch das St.-Gesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 647) wesentlich verkürzt worden. Sie betragen im Höchstfall 15 Jahre bei einer Verurteilung wegen Rückfallstraftaten, bei Jugendlichen höchstens 6 Jahre bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren. Eine Verurteilung auf Bewährung wird im St. getilgt, wenn das Gericht durch Beschluß feststellt, daß der Verurteilte nicht mehr als bestraft gilt, oder wenn sie durch Amnestie oder Gnadenerweis erlassen wird. In Ausnahmefällen kann der Generalstaatsanwalt der DDR die vorfristige Tilgung anordnen, „wenn der Verurteilte durch sein verantwortungsbewußtes und vorbildliches Verhalten im gesellschaftlichen und persönlichen Leben, insbesondere durch die Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit, gezeigt hat, daß er auch künftig seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft gewissenhaft erfüllen wird“ (§ 34 StGB). Mit der Tilgung des St.-Vermerks werden alle gesetzlichen Folgen der getilgten Entscheidung unwirksam. Auskunft aus dem St. erhalten die Untersuchungsorgane, die Staatsanwaltschaft, die Gerichte und der Strafvollzug sowie die Dienststellen der Volkspolizei und die „zuständigen Organe des Ministeriums für Nationale Verteidigung“. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 848 Strafrechtsergänzungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafverfahrenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Durch AO vom 3. 6. 1953 (ZBl. S. 270) sind mit Wirkung vom 1. 6. 1953 alle St. zu einem zentralen St. in Ost-Berlin, das unmittelbar dem Generalstaatsanwalt der DDR unterstellt wurde, vereinigt worden. Nach dem St.-Gesetz vom 11. 6. 1968 i. d. F. des Gesetzes vom 19. 12. 1974 (GBl.~I, 1975, S. 119) ist das St. zuständig für Personen, die durch ein Gericht der DDR sowie für Bürger und Personen mit Wohnsitz in…
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Volkskammer (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Verfassungsrechtliche Stellung und Zusammensetzung Die V. wird in Art. 48 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet. Sie wird in ihrer Rolle und Funktion durch das in der DDR herrschende Selbstverständnis des Prinzips der Volkssouveränität bestimmt. Danach üben die Werktätigen durch die Volksvertretungen die Macht aus, wobei dies gemäß dem Prinzip des demokratischen Zentralismus auf der Basis einer bestimmten Bündnispolitik der Klassen und Schichten der Gesellschaft der DDR verwirklicht wird. Damit wird auch die Funktion der V. im Regierungssystem der DDR festgelegt. Die V. entstand 1949 aus der Bewegung des Deutschen Volkskongresses, dessen 3. Kongreß im Mai 1949 den Deutschen Volksrat wählte. Dieser konstituierte sich am 7. 10. 1949 (Tag der Gründung der DDR) als „Provisorische Volkskammer“ der DDR. Mit der ersten Wahl zur V. 1950 entfiel das „Provisorische“; seitdem erfolgen alle 4 Jahre (statt 1962 erst 1963) die Wahlen zur V. Seit 1963 umfaßt sie 500 (vorher 466) Abgeordnete, von ihnen sind 66 (vorher ebenfalls 66) Berliner Vertreter, die von der Stadtverordnetenversammlung von Berlin (Ost) nominiert werden. In der 6. Wahlperiode (seit 1971) setzte sich die V. wie folgt zusammen (die Zuordnung erfolgt nach erlerntem Beruf bzw. erster Erwerbstätigkeit): Arbeiter 219, werktätige Bauern 77, Angestellte 102, Intelligenz 101, Sonstige 1. Zu Beginn der Wahlperiode waren von den 398 Angehörigen der Gruppen der Arbeiter, Bauern und Angestellten 79 zum Facharbeiter und 48 zum Meister (Industrie, Handwerk, Landwirtschaft) aufgestiegen: 105 hatten eine Fachschulbildung, 170 eine Hochschulausbildung (110 mit Diplom, 27 promoviert) erworben; 14 weitere waren Professoren geworden. Die 341 Männer und 159 Frauen verteilten sich auf die einzelnen Altersgruppen wie folgt: 21–25 = 31 (6,2 v. H.), 26–30 = 30 (6 v. H.), 31–40 = 102 (20,4 v. H.), 41–50 = 214 (42,8 v. H.), 51–60 (16 v. H.), über 60 waren 43 (8,6 v. H.) der Abgeordneten (nach: Die V. der DDR, 6. Wahlperiode, Berlin [Ost] 1972). Die Pflichten und Rechte der Abgeordneten sind in der Verfassung und der Geschäftsordnung der V. festgelegt. Sie sollen u. a. ihre Fähigkeiten und Kenntnisse für das Wohl und die Interessen des sozialistischen Staates und der Bürger einsetzen, deren Mitwirkung an der Vorbereitung und Verwirklichung der Gesetze fördern und enge Verbindung zu den Wählern durch Sprechstunden, Aussprachen und Rechenschaftslegungen halten. Sie unterliegen nicht einem imperativen Mandat der Wähler, dürfen an den Sitzungen der örtlichen Volksvertretungen mit beratender Stimme teilnehmen, Anfragen an den Ministerrat oder eines seiner Mitglieder richten und persönliche Schutzrechte (Immunität, Aussageverweigerung in bestimmten Fällen) wahrnehmen. Aus ihrer Tätigkeit dürfen ihnen keine materiellen Nachteile entstehen; sie werden deshalb zu Plenartagungen und Ausschußarbeiten bei Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt freigestellt und erhalten eine Entschädigung von 500 Mark sowie einen Freifahrtausweis der Deutschen Reichsbahn. II. Parteien und Massenorganisationen in der Volkskammer Die Abgeordneten bilden die Fraktionen der V. Seit 1963 sind die Fraktionen mit der folgenden Zahl von Abgeordneten vertreten (in Klammern die Berliner Vertreter): SED 110 (+ 17), FDGB 60 (+ 8), DBD, NDPD, LDPD und CDU je 45 (+ 7), FDJ 35 (+ 5), DFD 30 (+ 5), Kulturbund 19 (+ 3). Fraktionswechsel von Abgeordneten sind [S. 912]unbekannt; sie könnten auch durch Antrag der betroffenen Fraktion auf Aberkennung des Mandats verhindert werden. Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion der Massenorganisationen sagt nichts aus über die Mitgliedschaft in einer Partei. Von den 22 Mitgliedern der Kulturbund-Fraktion sind 3 parteilos, 1 in der NDPD, 18 Mitglieder der SED. In der Fraktion des FDGB gehören 60 der 68 Mitglieder der SED an. Alle Mitglieder der SED sind zudem in der Parteigruppe der SED in der V. zusammengefaßt, was angesichts der ohnehin engen Zusammenarbeit der Parteien und Massenorganisationen im Demokratischen Block nur rudimentäre Bedeutung hat. III. Sozialstruktur der Abgeordneten Die soziale Zusammensetzung der Fraktionen weist auf die unterschiedlichen Strukturen der Parteien hin. So sind z. B. 75 v. H. der Mitglieder der Fraktion der DBD in der Landwirtschaft bzw. in damit zusammenhängenden Bereichen tätig. In der Fraktion der CDU sind 14 Angestellte. 26 Angehörige der Intelligenz, vor allem Lehrer; 4 Abgeordnete arbeiten in der Landwirtschaft, 2 sind Handwerker und 1 (war) privater Unternehmer. Von den 127 Mitgliedern der Fraktion der SED sind nach, ihrer gegenwärtigen Tätigkeit 4 Arbeiter, 7 in der Landwirtschaft Tätige, 23 Intelligenzler, 92 Angestellte und l „Sonstiger“, nämlich Rentner. (Angaben ausgezählt nach den Angaben in: Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik, 6 Wahlperiode, Berlin [Ost] 1972). IV. Aufgaben der Organe der Volkskammer A. Fraktionen Die Fraktionen haben im wesentlichen nur für die Plenartagungen Bedeutung. Sie verfügen über 1 Vorsitzenden und 1 Stellvertreter (außer der FDJ), haben das Recht, im Präsidium der V. vertreten zu sein, Anfragen und Anträge einzubringen und Stellungnahmen, vor allem zu Gesetzesanträgen, abzugeben. Das Recht der Gesetzesinitiative steht ihnen ebenfalls, zu (außer ihnen noch dem Präsidium, 15 Abgeordneten und dem Bundesvorstand des FDGB), wurde aber bisher nur vom Ministerrat und vom Staatsrat wahrgenommen. B. Präsidium Das Präsidium, der V. leitet die Arbeit der Volkskammer gemäß der Geschäftsordnung. Es wird auf der konstituierenden Sitzung der neugewählten V. für die Dauer der — seit der Verfassungsänderung vom Oktober 1974 von 4 auf 5 Jahre verlängerten — Wahlperiode gewählt und besteht aus dem Präsidenten (gegenwärtig G. Götting, CDU), dem Stellvertreter des Präsidenten, F. Ebert, SED, sowie den weiteren Mitgliedern (jede Fraktion stellt 1 Mitglied) und dem Sekretär des Staatsrates. C. Ausschüsse Die Beteiligung der V. am Entscheidungsprozeß geht im wesentlichen durch die Tätigkeit ihrer Ausschüsse vor sich. Seit 1963 werden in der V. in jeder Wahlperiode 15 Ausschüsse gebildet. Sie werden mit einer unterschiedlichen Anzahl von Abgeordneten und, bis auf 4, einer Anzahl Nachfolgekandidaten besetzt, Nachfolgekandidaten sind die auf der Liste placierten, aber nicht gewählten Kandidaten, die mit beratender Stimme an den Ausschußsitzungen teilnehmen. Insgesamt sind 326 Abgeordnete und 97 Nachfolgekandidaten (von 150)in den Ausschüssen. der V. tätig. Die Aufgaben der Ausschüsse werden in der Verfassung und der Geschäftsordnung der V. festgelegt. Die Ausschüsse arbeiten nach einem Arbeitsplan, in dem die Vorhaben eines Jahres festgelegt werden, Ihr Arbeitsgebiet kann sich auf einen bestimmten Bereich der Wirtschaft konzentrieren, z. B. Handel und Versorgung. Dabei findet eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium statt. Sie kann sich jedoch auch, wie z. B. im Fall des Ausschusses für Industrie, Bauwesen und Verkehr, auf mehrere Bereiche erstrecken. Die Rechte der Ausschüsse liegen im Bereich der Information und Kontrolle. So ist z. B. der Ministerrat verpflichtet, sie übet wichtige Fragen der Durchführung der staatlichen Politik zu informieren und die Ergebnisse der Tätigkeit der Ausschüsse in seine Arbeit einzubeziehen. Die Ausschüsse können die Anwesenheit eines Ministers bei ihren Beratungen verlangen; für die Betreuung eines Ausschusses ist im Ministerium oder einem anderen leitenden Organ ein leitender Mitarbeiter zuständig, der den Ausschuß über Vorhaben des Bereichs informiert und Informationen entgegennimmt. Die Tätigkeit der Ausschüsse erstreckt sich auf die Beratung von Gesetzesvorhaben und schließt die öffentliche Diskussion der Gesetzesentwürfe ebenso wie Untersuchungen zu spezifischen Problemen, z. B. der verbesserten Nutzung des vorhandenen Arbeitskräftepotentials oder Formen der Wettbewerbsführung, ein. Während dieser Tätigkeit gewonnene Informationen sollten in die Entwürfe entgehen; die über die Vorhaben zu informierender Werktätigen werden angeregt, Initiativen zu ihrer Durchführung einzuleiten. D. Volkskammerplenum Als oberstes staatliches Machtorgan entscheidet die V. über die „Grundfragen der Staatspolitik“ und „verwirklicht in ihrer Tätigkeit den Grundsatz der Einheit von Beschlußfassung und Durchführung“ (Art. 48). Damit ist der Bezug auf das in der marxistisch-leninistischen Lehre vom Staat verankerte Prinzip der Gewalteneinheit und der Volksvertretungen als „arbeitender Körperschaften“ (Marx) hergestellt. Die Einheit ihrer Tätigkeit verwirklicht die V., indem sie einerseits durch Gesetze und Be[S. 913]schlüsse „die Ziele der Entwicklung der DDR“ sowie die „Hauptregeln für das Zusammenwirken der Bürger, Gemeinschaften und Staatsorgane sowie deren Aufgaben bei der Durchführung der staatlichen Pläne“ festlegt, (Art. 49 Abs. 1 und 2), andererseits mit der Durchführung dieser Entscheidungen ihre Organe beauftragt, die auf der Grundlage der von der V. bestimmten Grundsätze tätig werden. Diese Organe sind der Staatsrat, der Ministerrat, der Nationale Verteidigungsrat, das Oberste Gericht und der Generalstaatsanwalt. Die Festlegung als „oberstes staatliches Machtorgan“ bedeutet, daß die Entscheidungen der V. die verbindlichen staatsrechtlichen Grundlagen der Tätigkeit des Staatsapparates sind. Die Konzentration auf die „Grundfragen“ soll bewirken, daß die V. sich mit wichtigen Fragen der staatlichen Politik befaßt. Weder die Ausarbeitung sachlicher noch personeller Alternativen entspricht dem Selbstverständnis der V. und ihrer Ausschüsse. Die Wahl von Personen gilt als Bestätigung der von der Parteiführung, in bestimmten Fällen in Zusammenarbeit mit den anderen Parteien und Massenorganisationen im Demokratischen Block, erarbeiteten Vorschläge. Die V. wählt u. a. den Vorsitzenden des Staatsrates und dessen Mitglieder, den Vorsitzenden des Ministerrates, die Mitglieder des Ministerrates auf Vorschlag des Vorsitzenden, den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, den Präsidenten und die Richter des Obersten Gerichts sowie den Generalstaatsanwalt. Die sachlichen Entscheidungen sollen sich an den „objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung“ orientieren, deren Erkenntnis ebenso wie die Ausarbeitung der daraus abzuleitenden Aufgaben der Partei und damit dem staatlichen Willensbildungsprozeß entzogen ist. Dem entspricht auch der politische Charakter der von der V. verabschiedeten Gesetze, die Ausdruck der einheitlichen Interessen der Mitglieder der Gesellschaft und der Grundlage ihres Zusammenwirkens auf ein gemeinsames Ziel hin sein sollen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 911–913 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskongreß
Volkskammer (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Verfassungsrechtliche Stellung und Zusammensetzung Die V. wird in Art. 48 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet. Sie wird in ihrer Rolle und Funktion durch das in der DDR herrschende Selbstverständnis des Prinzips der Volkssouveränität bestimmt. Danach üben die Werktätigen durch die Volksvertretungen die Macht aus, wobei dies gemäß dem Prinzip…
DDR A-Z 1975
Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) (1975)
Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1969 1979 1985 Die ABI ist ein staatliches und gesellschaftliches Kontrollorgan, das 1963 auf Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates der DDR geschaffen wurde. Die ABI wird verstanden als eine Form der Volkskontrolle, deren Ziel die Erfüllung der Aufgaben der sozialistischen Gesellschaft, die Festigung der Staatsmacht, die Förderung der Aktivität der Massen und die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins ist. Der Beschluß über die ABI vom 26. 5. 1970 stellt die Aufgabe, eine systematische Kontrolle über die tatsächliche Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung zu organisieren, zur Vervollkommnung der Planung und Leitung beizutragen und die Staatsdisziplin sowie die sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen. Bereits 1946 waren Volkskontrollausschüsse zunächst als Hilfsorgane der Deutschen Volkspolizei bei der Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten tätig, ihre Aufgaben wurde 1948 auf die Kontrolle der Plandurchführung ausgedehnt. Gleichzeitig sind bei der Deutschen Wirtschaftskommission die Zentrale Kontrollkommission und in den Ländern der SBZ Kontrollkommissionen errichtet worden. 1952 wurde die Zentrale Kontrollkommission in eine Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK) umgebildet, in die die Kontrollkommissionen der Länder und auch die Volkskontrollbewegung aufgenommen wurden. In der ABI wurden 1963 die ZKSK und die sie seit 1962 ehrenamtlich unterstützenden Helfer der Staatlichen Kontrolle nach sowjetischem Vorbild organisatorisch zusammengefaßt. Die gegenwärtige Organisationsstruktur der ABI beruht zum einen auf der Verbindung von Partei-, staatlicher und gesellschaftlicher Kontrolle, zum anderen auf der Kombination von Territorial- und Produktionsprinzip. Organe sind das Komitee der ABI, die Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees, die Zweig- und Kombinatsinspektionen, die Kommissionen und die Gruppen der ABI in Betrieben und Einrichtungen, die Volkskontrollausschüsse und die Gruppen der Volkskontrolle in den Städten und Gemeinden. Das Komitee der ABI ist ein Organ sowohl des ZK der SED als auch [S. 35]des Ministerrates und diesen beiden Gremien gegenüber rechenschaftspflichtig. Es leitet und koordiniert die Kontrolltätigkeit der Organe der ABI, es beschließt den zentralen Kontrollplan. Dem Komitee unterstehen der territorialen Gliederung der DDR entsprechend Bezirkskomitees, denen Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees nachgeordnet sind. Die Mitarbeiter der Komitees sind hauptamtlich tätig, ihre für einzelne Sachgebiete gebildeten Inspektionsgruppen verfügen über haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter. Ehrenamtlich arbeiten die Kommissionen der ABI in den Betrieben und Einrichtungen und die Volkskontrollausschüsse in Städten und Gemeinden. Neben dieser territorialen Organisationsstruktur bestehen hauptamtlich geleitete Zweig- und Kombinatsinspektionen auf der Basis des Produktionsprinzips. Die Zweiginspektionen bei den VVB und gleichgestellten Wirtschaftsorganen unterstehen dem Komitee der ABI, desgleichen die Kombinatsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft. Die Kombinatsinspektionen in der bezirksgeleiteten Wirtschaft unterstehen dem Bezirkskomitee der ABI. Die Organe der ABI sind mit Kontroll-, Veranlassungs- und Handlungsbefugnissen ausgestattet, die über die bloße Feststellung von Kontrollergebnissen erheblich hinausgehen. So haben die Komitees und Inspektionen ein Weisungsrecht gegenüber dem Kontrollunterworfenen, können Auflagen zur Mängelbeseitigung erteilen und Berichterstattung über Erfüllung anordnen. Die Komitees haben die Möglichkeit, Disziplinär- und Ordnungsstrafen zu veranlassen oder selbst zu erteilen. Den Kommissionen der ABI, den Volkskontrollausschüssen und den Gruppen der Volkskontrolle kommen im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit Weisungsrechte und dergleichen nicht zu, sie können lediglich dem übergeordneten Komitee der ABI bestimmte Maßnahmen Vorschlägen. Bei der Ausübung ihrer Kontrolltätigkeit arbeitet die ABI mit den Arbeiterkontrolleuren der Gewerkschaften (FDGB), den Kontrollposten der FDJ, den Ausschüssen der Nationalen Front und anderen gesellschaftlichen und staatlichen Organen mit Kontrollfunktionen zusammen. In 20.000 Organen der ABI sind ca. 180.000 Bürger der DDR ehrenamtlich tätig. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 34–35 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter-und-Bauern-MachtSiehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1969 1979 1985 Die ABI ist ein staatliches und gesellschaftliches Kontrollorgan, das 1963 auf Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates der DDR geschaffen wurde. Die ABI wird verstanden als eine Form der Volkskontrolle, deren Ziel die Erfüllung der Aufgaben der sozialistischen Gesellschaft, die Festigung der Staatsmacht, die Förderung der Aktivität der Massen und die Entwicklung des…
DDR A-Z 1975
Fonds (1975)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 Im Rechnungswesen werden geplante und für bestimmte Zwecke vorgesehene finanzielle Mittel in F. erfaßt. Sie dürfen nur in einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Weise eingesetzt werden. Neben den F. auf Produktionsebene wie z. B. Grundmittel-F. (Grundmittel), Umlaufmittel-F. (Umlaufmittel), Lohnfonds gibt es eine Reihe von F., die mehr der indirekten Steuerung des Betriebes durch zentrale Organe dienen. Diese F. haben seit der Periode des NÖS große Bedeutung erlangt, sie sind allerdings mit der Rezentralisierung von 1970/71 modifiziert worden, an neuen F. kam der Leistungs-F. hinzu. Einige dieser F. erfassen betriebliche Gewinnteile, dann wird über sie die Gewinnverwendung des Betriebes geregelt, andere werden zu Lasten der Kosten gebildet, dann begrenzen sie die Mittel für bestimmte betriebliche Aktivitäten. Die wichtigsten F. der Betriebe bzw. Kombinatsbetriebe, deren Höhe meist von zentralen Organen festgelegt ist, sind (GBl. II, 1972, S. 469 ff.): 1. Der Investitionsfonds, der im wesentlichen aus Anteilen des Nettogewinns (Gewinn), aus Amortisationen sowie aus bewilligten Investitionskrediten gebildet wird (Investitionsplanung, Investitionsfinanzierung). Er dient der Finanzierung sowohl der Vorbereitung als auch der Durchführung geplanter Investitionen. 2. Der Fonds Wissenschaft und Technik, in den zu Lasten der Kosten in bestimmter Höhe finanzielle Mittel fließen, um damit die Durchführung der im Plan Wis[S. 315]senschaft und Technik geplanten Forschungsleistungen zu realisieren. 3. Der Risikofonds, aus dem bestimmte betriebliche Risiken abzudecken sind. Er wird sowohl aus Gewinnanteilen als auch in bestimmter Weise zu Lasten der Kosten gebildet. 4. Der insbesondere zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Belegschaftsmitglieder dienende Kultur- und Sozialfonds. 5. Der Prämienfonds (Jahresendprämie), in dem bestimmte Gewinnanteile zur Stimulierung der Leistungen der Betriebsmitarbeiter erfaßt sind. Aus diesem F. werden sowohl besondere individuelle Leistungen prämiiert, als auch am Ende des Jahres an alle Belegschaftsmitglieder die Jahresendprämie gezahlt. 6. Der erst 1972 geschaffene Leistungsfonds. Mit ihm sollen Arbeitskollektive oder der ganze Betrieb zu zusätzlichen, über die normalen Planauflagen hinausgehende Leistungen — wie zusätzliche Arbeitsproduktivitätssteigerungen, Materialeinsparungen oder Qualitätsverbesserungen — angeregt werden. Von den VVB bzw. den Kombinatsspitzen (Kombinat) werden diese betrieblichen F. (mit Ausnahme des Leistungsfonds und bei der VVB auch des Risikofonds) ebenfalls gebildet, jedoch haben sie noch folgende 4 zusätzliche F.: a) Der die Nettogewinnabführung der Betriebe erfassende Gewinnfonds. Aus ihm werden Gewinnanteile an den Staatshaushalt abgeführt, Gewinnumverteilungen innerhalb der VVB oder des Kombinates vorgenommen sowie Zuführungen zu den folgenden F. realisiert. b) Der Reservefonds, dessen Höhe fixiert ist, dient neben der Durchsetzung neuer technologischer Erkenntnisse auch der Deckung von aus zentralen Planänderungen resultierenden Nachteilen der Betriebe. c) Der maximal 500.000 Mark umfassende Verfügungsfonds, mit dem neben Leistungsprämien für Arbeitsgemeinschaften und Einzelpersonen allgemein hohe Leistungen (z. B. Kostenminderungen, Qualitätsverbesserungen, Steigerungen von Arbeitsproduktivität und Exportrentabilität) stimuliert werden sollen. d) Der zur Finanzierung von Werbemaßnahmen dienende Werbefonds. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 314–315 Folgeverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fonds der VolksvertretungenSiehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 Im Rechnungswesen werden geplante und für bestimmte Zwecke vorgesehene finanzielle Mittel in F. erfaßt. Sie dürfen nur in einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Weise eingesetzt werden. Neben den F. auf Produktionsebene wie z. B. Grundmittel-F. (Grundmittel), Umlaufmittel-F. (Umlaufmittel), Lohnfonds gibt es eine Reihe von F., die mehr der indirekten Steuerung des Betriebes durch zentrale Organe dienen. Diese F. haben seit der Periode…
DDR A-Z 1975
Kreis (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die K. sind territoriale und politisch-administrative Einheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Neugliederung der K. erfolgte 1952 mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR. Bestimmend für die Festlegung der neuen K.-Grenzen waren politische, wirtschaftliche und administrative Gesichtspunkte. Die traditionelle Gliederung wurde als den Erfordernissen einer zu errichtenden sozialistischen Gesellschaftsordnung nicht entsprechend angesehen. Gebildet wurden 194 Land-K., von denen heute noch 191 bestehen, und 22 Stadt-K. (sog. kreisfreie Städte), ihre Zahl hat sich mittlerweile auf 27 erhöht. Die gegenwärtige Struktur, die Aufgaben und Arbeitsweise der staatlichen Organe im K. finden ihre Regelung vor allem in der Verfassung von 1968 (Art. 81 ff.) und im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom Juli 1973. Örtliche Volksvertretungen sind im Land-K. der Kreistag, im Stadt-K. die Stadtverordnetenversammlung. Große Stadt-K. wie Leipzig, Dresden, Magdeburg, Karl-Marx-Stadt, Erfurt, Halle untergliedern sich in Stadtbezirke, ihre Volksvertretungen heißen Stadtbezirksversammlungen. Die Volksvertretung des K. entscheidet eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. In Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Ihre Beschlüsse sind für nachgeordnete Volksvertretungen (in der kreisangehörigen Stadt und der Gemeinde) verbindlich in gleicher Weise gelten für den Kreistag (bzw. der Stadtverordnetenversammlung) die Beschlüsse des Bezirkstags als bindend. Die Volksvertretung des K. wählt als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Der Rat ist ein kollektiv arbeitendes Organ; er leitet im Auftrag des Kreistags bzw. der Stadtverordnetenversammlung den staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aufbau im K. [S. 478]auf der Grundlage der Beschlüsse seiner Volksvertretung und der übergeordneten Staatsorgane. Er ist der Volksvertretung des K. und dem ihm übergeordneten Rat des Bezirkes verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der Rat des K. hat die nachgeordneten Räte in der kreisangehörigen Stadt und der Gemeinde bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen und zu kontrollieren. Er muß die nachgeordneten Räte in die Vorbereitung von Entscheidungen, die Auswirkungen auf deren Verantwortungsbereiche haben, einbeziehen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bildet der Rat des K. Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung von Grundfragen des Tätigkeitsbereiches geleitet. Die Fachorgane unterstehen ihrem Rat und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Bezirkes, sie sind „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). Die Räte der Land-K. sind wie folgt zusammengesetzt: 1. Vors, des Rates, 2. Erster Stellv. des Vors, des Rates, 3. Stellv. des Vors, des Rates, 4. Stellv. des Vors, des Rates und Vors, der K.-Plankommission, 5. Stellv. des Vors, des Rates und Produktionsleiter für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, 6. Stellv. des Vors, des Rates für Inneres, 7. Sekretär des Rates, 8. Mitglied des Rates für Finanzen und Preise, 9. … für Wohnungspolitik, 10. … für Arbeit, 11. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 12. … für Verkehrswesen, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 13. … für Kultur, 14. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 15. Kreisbaudirektor, 16. Kreisschulrat, 17. Kreisarzt. Die Räte der Stadt-K. setzen sich zusammen aus: 1. Oberbürgermeister und Vors, des Rates der Stadt, 2. Erster Stellv. des Oberbürgermeisters, 3. Stellv. des Oberbürgermeisters und Vors, der Stadtplankommission, 4. Stellv. des Oberbürgermeisters für Inneres, 5. Stellv. des Oberbürgermeisters für Handel und Versorgung, 6. Sekretär des Rates, 7. Mitglied des Rates für Finanzen und Preise, 8. Stadtbaudirektor, 9. Mitglied des Rates für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 10. … für Arbeit, 11. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 12. … für Verkehrs- und Nachrichtenwesen, 13. … für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 14. … für Kultur, 15. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 16. Stadtschulrat, 17. Kreisarzt. In den Stadt-K. mit Stadtbezirken (in Städten über 200.000 Einwohnern) setzt sich der Rat des Stadtbezirks zusammen aus: 1. Stadtbezirksbürgermeister und Vors, des Rates des Stadtbezirkes, 2. Erster Stellv. des Stadtbezirksbürgermeisters, 3. Stellv. des Stadtbezirksbürgermeisters für Planung, 4. Stellv. des Stadtbezirksbürgermeisters für Inneres, 5. Stellv. des Stadtbezirksbürgermeisters für Handel und Versorgung, 6. Sekretär des Rates, 7. Stadtbezirksrat für Finanzen und Preise, 8. … für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 9. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 10. Stadtbezirksschulrat, 11. Stadtbezirksrat für Kultur, 12. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 13. Stadtbezirksbaudirektor, 14. Stadtbezirksarzt. Abweichungen von der Zusammensetzung der Räte in Land-K., Stadt-K. und Stadtbezirken und der Zahl ihrer Mitglieder bedürfen der Zustimmung des Rates des Bezirkes. Die Volksvertretung des K. bildet zur Durchführung ihrer Aufgaben für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen. Mitglieder der Kommissionen sind Abgeordnete und Nachfolgekandidaten sowie von der Volksvertretung des K. berufene Bürger; mindestens die Hälfte der Kommissionsmitglieder müssen Abgeordnete oder Nachfolgekandidaten sein. Zur Durchführung bestimmter Aufgaben können Aktivs gebildet werden. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen ist, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Volksvertretung zu organisieren. Die Volksvertretung des K. und ihre Organe sollen als arbeitende Körperschaften die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Folgende Kompetenzbereiche sind ihnen im K. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens, 2. Arbeitskräftelenkung und -planung, 3. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 4. Preisbildung und -kontrolle, 5. örtlich geleitete Industrie, Handel, Versorgung und Dienstleistungen, 6. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 7. Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, 8. Verkehr, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 9. Bildungswesen, 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur, Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit, Ordnung, Zivilverteidigung. Von besonderer Bedeutung für den K. ist die Leitung der Entwicklung der Landwirtschaft. Die Volksvertretung und der Rat des K. sind für die staatliche Leitung und Planung der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft im K. verantwortlich. Bei der Vorbereitung und Durchführung diesbezüglicher Entscheidungen wirkt der Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft des K. als kollektives Beratungsorgan des Rates des K. unterstützend mit. Die spezifische Rolle des K. im Staatsaufbau der DDR ergibt sich aus seiner Stellung zwischen den Bezirken einerseits und Städten und Gemeinden andererseits. Für den Bezirk ist der K. das Verbindungsglied, über das gesellschaftliche Prozesse in den Kommunen gesteuert werden können; Städte und Gemeinden können über den K. jene Interessen durchsetzen, die aus eigenen Mitteln nicht realisierbar sind, so z. B. Theater, Naherholungszentren etc. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 477–478 Kredit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisgerichtSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die K. sind territoriale und politisch-administrative Einheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Neugliederung der K. erfolgte 1952 mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR. Bestimmend für die Festlegung der neuen K.-Grenzen waren politische, wirtschaftliche und administrative Gesichtspunkte. Die traditionelle Gliederung wurde als…
DDR A-Z 1975
Kaufkraft (1975)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Mit Hilfe von Warenkorbvergleichen läßt sich die Relation der K. der Mark der DDR zur K. der DM für einen bestimmten Haushaltsverbrauch ermitteln. Unterschiede im Sortiment, in der Qualität und Verfügbarkeit der Waren können dabei allerdings nur unzureichend berücksichtigt werden. Vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin (West), wurden wiederholt K.-Vergleiche für einen Arbeitnehmerhaushalt (4 Personen) mit durchschnittlicher Verbrauchsstruktur und einen Rentnerhaushalt (2 Personen) mit einem auf den lebensnotwendigen Bedarf abgestellten Verbrauch vorgenommen. Infolge von Einkommenserhöhungen und qualitativen sowie quantitativen Verbesserungen der Güterversorgung — sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik Deutschland im letzten Jahrzehnt — hat sich die Zusammensetzung der Warenkörbe deutlich verändert. Die nach den jeweiligen Verbrauchsverhältnissen in der DDR für Mitte 1960, Anfang 1966, Mitte 1969 und Anfang 1973 zusammengestellten Warenkörbe der Arbeitnehmerhaushalte erforderten — bewertet zu laufenden Preisen — Beträge in Höhe von 649, 879, 905 bzw. 979 Mark. Der Haushalt in der Bundesrepublik hätte 499, 740, 802 und 990 DM bezahlen müssen. Für den gleichen Verbrauch mußten also 30 v. H., 19 bzw. 13 v. H. mehr und Anfang 1973 1 v. H. weniger Mark ausgegeben werden als DM. Die K. der Mark in der DDR betrug somit für den „DDR-Warenkorb“: Mitte 1960 77 v. H., Anfang 1966 84 v. H., Mitte 1969 89 v. H., Anfang 1973 101 v. H. der K. der DM in der Bundesrepublik. Dabei differiert die relative K. bei den Ausgaben für die einzelnen Waren und Leistungsgruppen stark. Wird ein „Bundesrepublik-Warenkorb“ zugrunde gelegt, der dem in Warenauswahl und z. T. auch in Mengen sehr viel reichhaltigeren westdeutschen Verbrauch [S. 461]entspricht, errechnen sich als durchschnittliche K. der Mark in der DDR: Mitte 1960 75 v. H., Mitte 1969 83 v. H., Anfang 1973 88 v. H. der K. der DM. Die relative K. der Mark ist also erheblich niedriger, wenn sie nach einem westdeutschen Warenkorb ermittelt wird, d. h. sie sinkt mit wachsenden Verbrauchsansprüchen. Dieser grundsätzlichen K.-Tendenz entsprechend ist die relative K. der Mark der DDR bei dem in stärkerem Maße auf den lebensnotwendigen Bedarf begrenzten Verbrauch der 2-Personen-Rentnerhaushalte höher. Für sie betrug die K. der Mark in der DDR nach der Verbrauchsstruktur der K. der DM im Bundesgebiet. Zu beachten bleibt allerdings, daß für diesen Vergleich für die Bundesrepublik nur ein Rentnerhaushalt herangezogen werden konnte, dessen Einkommen weit unter dem Durchschnitt liegt. Dagegen dürfte das für den DDR-Warenkorb unterstellte Rentnereinkommen nur durch zusätzliche Erwerbstätigkeit zu erzielen sein. Im Mittel der nach Verbrauchsstrukturen der Bundesrepublik und der DDR berechneten Paritäten (gekreuzter Warenkorb) stieg die relative K. der Mark in Arbeitnehmerhaushalten erheblich und erreichte Mitte 1960 76 v. H., Mitte 1969 86 v. H., Anfang 1973 94 v. H. Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich bei den Rentnern. Hier betrug die K. der Mark — gemessen an der K. der DM — Anfang 1966 93 v. H., Mitte 1969 105 v. H., Anfang 1973 115 v. H. Die K.-Verbesserungen der Mark gegenüber der DM reichten wegen der stärker gestiegenen nominalen Einkommen in der Bundesrepublik jedoch nicht aus, um den Abstand der Realeinkommen (um K.-Unterschiede bereinigte Nettoeinkommen) in der DDR zu denen der Bundesrepublik zu verringern; der Rückstand ist sogar größer geworden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 460–461 Kauffonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KdTSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Mit Hilfe von Warenkorbvergleichen läßt sich die Relation der K. der Mark der DDR zur K. der DM für einen bestimmten Haushaltsverbrauch ermitteln. Unterschiede im Sortiment, in der Qualität und Verfügbarkeit der Waren können dabei allerdings nur unzureichend berücksichtigt werden. Vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin (West), wurden wiederholt K.-Vergleiche für einen Arbeitnehmerhaushalt (4 Personen) mit…
DDR A-Z 1975
Theater (1975)
Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 1973 bestanden 112 T., die im gleichen Jahr 12,5 Mill. Besucher zählten. Von 60 selbständigen T. (mit eigenen Intendanten) sind 37 Schauspiel- und Musik-T. (davon 4 auch Puppen- und 1 auch Kinder- und Jugend-T.), 6 Schauspiel-T., 2 Musik-T. (Oper und Operette), 2 Oper (Deutsche Staatsoper und Komische Oper in Berlin), 2 Operette (Metropol-T. Berlin und Staatsoperette Dresden), 3 Kinder- und Jugend-T. (T. der Freundschaft Berlin, T. der Jungen Generation Dresden, T. Junge Garde Halle), 7 Puppen-T. (Berlin, Dessau, Dresden, Halle, Karl-Marx-Stadt, Magdeburg, Naumburg). Wichtigstes T.-Zentrum ist Berlin. Internationalen Ruf besitzen hier: die Deutsche Staatsoper mit einem breiten musikdramatischen Repertoire, die Komische Oper, die seit ihrer Gründung 1947 von der durch Intendant Walter Felsenstein entwickelten Konzeption eines realistischen Musik-T. geprägt ist; das Berliner Ensemble, das seit der Gründung 1949 unter der Intendanz der 1971 verstorbenen großen Schauspielerin Helene Weigel besonders das Werk ihres Mannes und BE-Mitbegründers Bertolt Brecht pflegte, unter der Intendanz von deren — auch als bedeutende Opern-Regisseurin hervorgetretenen - Nachfolgerin Ruth Berghaus aber auch wieder stärker Stücke anderer Autoren in ihr Repertoire einbezieht; die Volksbühne, die seit Übernahme der künstlerischen Leitung durch den bedeutenden Regisseur Benno Besson (1969) vor allem einen neuen Stil eines intelligenten komödiantischen Volks-T. entwickelt hat; das Deutsche T. mit den Kammerspielen und der Kleinen Komödie. Wichtigste Bühnen in den Bezirken sind das Volks-T. Rostock, das unter seinem Intendanten Hanns Anselm Perten einen besonders weltoffenen Spielplan pflegt und die meisten DDR-Erstaufführungen von Autoren des westlichen Auslands bringt, die Städtischen T. Leipzig, die Staats-T. Dresden, die Städtischen T. Karl-Marx-Stadt, das Deutsche National-T. Weimar, die Bühnen der Stadt Magdeburg und das Hans-Otto-T. Potsdam. Breiten Raum in den Spielplänen nehmen Stücke des Kulturellen Erbes ein, ebenso wie die zeitgenössische Dramatik der DDR. Die zeitgenössische Dramatik des Auslandes ist vor allem durch Werke aus sozialistischen Ländern vertreten, in geringerem Maße durch solche westlicher Autoren, die eine allgemein progressive, humanistische oder sozialkritische Tendenz aufweisen. Auf kleinen Dependance- und Studio-Bühnen pflegt man neben literarischen Programmen eine Art unterhaltenden Boulevard-T. sozialistischer Prägung. Die wichtigsten DDR-Dramatiker sind Heiner Müller, Peter Hacks, Volker Braun („Die Kipper“), Ulrich Plenzdorf („Die neuen Leiden des jungen W.“), Helmut Baierl, Rainer Kerndl und (im heiteren Genre) Rudi Strahl; die bedeutendsten Regisseure sind Benno Besson, Manfred Karge und Matthias Langhoff, Wolfgang Heinz, Adolf Dresen, Manfred Wekwerth, Ruth Berghaus, Klaus Erforth und Alexander Stillmark, Fritz Marquardt sowie (im Musik-T.) Walter Felsenstein und Joachim Herz. Die T. unterstehen der Abteilung T. im Ministerium für Kultur, von der auch die Intendanten eingesetzt werden; eine Subventionierung erfolgt durch die Verwaltungen der Bezirke, Kreise und Städte. Die Beziehungen der Autoren zum T. regeln sich durch Direktaufträge und über die Bühnenvertriebe des Henschelverlages und der Musikverlage. Die T.-Schaffenden sind zum großen Teil in der Gewerkschaft Kunst im FDGB und im Verband der Theaterschaffenden organisiert; ihnen steht ein Zentraler Bühnennachweis zur Verfügung. Die Nachwuchsausbildung erfolgt an der T.-Hochschule „Hans Otto“ in Leipzig, Staatlichen Schauspielschulen in Berlin und Rostock; für Ballett an der Staatlichen Ballettschule Berlin, der Palucca-Schule Dresden und der Fachschule für Tanz in Leipzig; für Musik-T. an den Hochschulen für Musik. An der Humboldt-Universität Berlin besteht ein Bereich T.-Wissenschaft, an der Akademie der Künste der DDR eine Sektion Darstellende Kunst mit einer Wissenschaftlichen Abteilung. Die Verbindung der T. zum Publikum ist auf vielfältige Weise geregelt: durch Kooperationsverträge zwischen T. und Betrieben, an den T. bestehende Freundeskreise und Jugendklubs sowie die Veranstaltung von Foyergesprächen, in denen Ensemblemitglieder der T. mit Besuchern über Inszenierungen diskutieren. Ein differenziertes Anrechtssystem ermöglicht T.-Besuche zu ermäßigten Preisen. Die DDR ist Mitglied in folgenden internationalen T.-Vereinigungen: Internationales T.-Institut, Internationale Vereinigung der Kinder- und Jugend-T. (ASSITEJ), Internationaler Schauspielerverband (FIA), Internationale Föderation für T.-Forschung (FIRT), Internationale Organisation der Szenographen, T.-Architekten und T.-Techniker (OISTT), Internationale Ver[S. 863]einigung für Puppenspiel (UNIMA). Bedeutendstes T.- Festival sind die seit 1957 alljährlich im Herbst veranstalteten Berliner Festtage mit Gastspielen von T. des Auslandes und aus den DDR-Bezirken. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 862–863 Thälmann-Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TierärzteSiehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 1973 bestanden 112 T., die im gleichen Jahr 12,5 Mill. Besucher zählten. Von 60 selbständigen T. (mit eigenen Intendanten) sind 37 Schauspiel- und Musik-T. (davon 4 auch Puppen- und 1 auch Kinder- und Jugend-T.), 6 Schauspiel-T., 2 Musik-T. (Oper und Operette), 2 Oper (Deutsche Staatsoper und Komische Oper in Berlin), 2 Operette (Metropol-T. Berlin und Staatsoperette Dresden), 3 Kinder- und…
DDR A-Z 1975
Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF) (1975)
Siehe auch: IDFF: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF): 1965 1966 1969 1979 1985 Internationale Organisation nationaler Frauenverbände, der überwiegend die Frauenorganisationen sozialistischer und kommunistischer Staaten und Parteien angehören. Gegr. am 1. 12. 1945 in Paris. Die Mitgliederzahlen für 1973 lauten: 110 Organisationen in 97 Ländern mit insgesamt ca. 200 Mill. weiblichen Mitgliedern über 15 Jahre (entspricht ungefähr einem Sechstel der weiblichen Weltbevölkerung). Der Internationale Frauenkongreß (höchstes Organ) tagt alle drei Jahre; er wählt den Rat der IDFF, die Präsidentin und die Vizepräsidentinnen. Der Rat (höchstes leitendes Organ zwischen den Kongressen), in dem alle Mitgliedsorganisationen vertreten sind, tagt alljährlich; er wählt das Büro der IDFF (verantwortliches Organ zwischen den Tagungen des Rates), das sich aus den 10 Vizepräsidentinnen und weiteren 13 Mitgliedern zusammensetzt, sowie das Sekretariat (operatives Organ des Rates), das seinen Sitz seit 1951 in Ost-Berlin hat. Präsidentin war von 1945–16. 6. 1967 Eugénie Cotton (Frankreich); vom 18. 6. 1969–18. 3. 1974 war es Hertta Kuusinen (Finnland); eine neue Präsidentin wird auf dem nächsten Internationalen Frauenkongreß (s. u. „Weltkongreß der Frauen“) im Herbst 1975 gewählt. Die gegenwärtige Generalsekretärin ist Fanny Edelmann (Argentinien). Die IDFF verfügt über das Publikationsorgan: „Frauen der ganzen Welt“ (erscheint vierteljährlich). Zu den Aufgaben gehören: Eroberung und Verteidigung der „politischen, wirtschaftlichen, bürgerlichen und sozialen Rechte der Frauen“; Schutz der Kinder; „Kampf für Frieden, nationale Unabhängigkeit und demokratische Freiheiten“; Herstellung von Freundschaft und Solidarität zwischen den Frauen aller Länder. Zu aktuellen Aufgaben der IDFF zählen: Vorbereitung und Durchführung eines „Weltkongresses der Frauen“, der im Herbst 1975 im von der XXVII. UNO-Vollversammlung proklamierten „Internationalen Jahr der Frau“ in Ost-Berlin stattfand. Die IDFF besitzt Konsultativstatus (Mitglied mit beratender Stimme) bei der UNESCO und beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC). Der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) gehört der IDFF seit dem 18. 5. 1948 an; DFD-Vors. Ilse Thiele ist seit 1964 Vizepräsidentin der IDFF. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 432 Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Investitionsbank (IIB)Siehe auch: IDFF: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF): 1965 1966 1969 1979 1985 Internationale Organisation nationaler Frauenverbände, der überwiegend die Frauenorganisationen sozialistischer und kommunistischer Staaten und Parteien angehören. Gegr. am 1. 12. 1945 in Paris. Die Mitgliederzahlen für 1973 lauten: 110 Organisationen in 97 Ländern mit insgesamt ca. 200 Mill. weiblichen Mitgliedern über 15 Jahre…