DDR A-Z 1975

Devisen (1975)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das in der Verfassung der DDR (Art. 9, Ziff. 5) als konstitutiver Bestandteil des sozialistischen Wirtschaftssystems verankerte Außenwirtschaftsmonopol impliziert das alleinige Recht des Staates, die Leitung, Planung, Organisation und Durchführung aller ökonomischen Relationen mit dem Ausland festzulegen und zu kontrollieren. Es umfaßt — neben dem Außenhandels- und Außenhandelstransportmonopol — an hervorragender Stelle das Valutamonopol und wird durch den Ministerrat der DDR ausgeübt, dem die Entscheidungskompetenz in allen grundsätzlichen Fragen zusteht. Dem Ministerium der Finanzen obliegt die Organisation der Devisenbewirtschaftung und gemeinsam mit anderen zentralen Staatsorganen (z. B. Ministerium für Außenhandel; Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten; Ministerium für Verkehrswesen) die Durchführung der Kontrolle bzw. Erteilung von Genehmigungen. Die Staatsbank regelt und vollzieht — gemeinsam mit der Deutschen Außenhandelsbank AG (DABA) und der Deutschen Handelsbank AG (DHB) — den Zahlungsverkehr mit dem Ausland und setzt die Umrechnungssätze der Mark zu anderen Währungen (Wechselkurs) fest. Die wichtigste Rechtsgrundlage auf dem Gebiet der kommerziellen und nichtkommerziellen Geld- und Wertbeziehungen mit dem Ausland stellt das am 1. 2. 1974 in Kraft getretene Devisengesetz vom 19. 12. 1973 (GBl. I, S. 574) mit seinen fünf Durchführungsbestimmungen (GBl. I, S. 579 ff.) dar. Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, daß nunmehr die Sonderregelungen des innerdeutschen Zahlungs- und Geldverkehrs aufgehoben und somit jedes Gebiet außerhalb der DDR als Devisenausland deklariert worden ist. Als Devisenwerte gelten nicht nur Guthaben in fremder Währung sowie ausländische Banknoten und Münzen, sondern darüber hinaus auch im Devisenausland befindliche und Deviseninländern gehörende Vermögenswerte (z. B. Grundstücke; Briefmarken, Kunstsammlungen, Edelmetalle, Edelsteine oder Perlen, Gemälde, Plastiken oder „ähnliche wertvolle Sachen“) und Vermögensbeteiligungen. Sie unterliegen einer allgemeinen Anmeldepflicht und Anbietungspflicht sowie bei Verfügungen (Devisenwertumlauf) der Genehmigungspflicht. Für die Mark der DDR besteht als reiner Binnenwährung (Währung) ein grundsätzliches Ausfuhr- und Einfuhrverbot. Bewohner der DDR (Deviseninländer) dürfen allerdings bis zu 300 Mark in das Devisenausland mitnehmen, die jedoch in Einrichtungen der DDR (z. B. Flughafengaststätten, „Mitropa“) — bei Reisen in die Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) kann dieser Betrag auch umgetauscht bzw. verausgabt werden — verwendet werden dürfen und deren Verbrauch nachzuweisen ist. Eine bemerkenswerte Neuerung enthält die Erste Durchführungsbestimmung zum Devisengesetz (§~6, Abs. 3) insofern, als Bewohner der DDR Bargeld anderer Währungen genehmigungsfrei besitzen dürfen und dieses auch in besonderen Einrichtungen (z. B. Intershop, Intertank) ausgeben dürfen. Dieses trifft nach der Dritten Durchführungsbestimmung (§~5) auch für den Fall zu, wenn Deviseninländer anläßlich eines Aufenthalts im Devisenausland (z. B. Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin) über ihre dort befindlichen Guthaben bis zum Gegenwert von 500 Mark zum Zwecke des Transfers in die DDR genehmigungsfrei und ohne Zustimmung der zuständigen Bank der DDR verfügen. Werden diese Devisenwerte nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Wiedereinreise in den vorgenannten Einrichtungen verausgabt, so müssen sie der zuständigen Bank zum Ankauf angeboten werden. Wie aus Pressemeldungen hervorgeht, können Devisenausländer bei ihrem Besuch in der DDR Bargeld in konvertierbarer Währung bis zu einer Höhe von 500 Mark verschenken, deren Höhe und Empfänger bei der Ausreise den Zollbehörden der DDR mitzuteilen sind. Devisenausländer können über eingetauschte Markbeträge frei verfügen, sofern diese nicht zur Bezahlung von Verbindlichkeiten aus dem internationalen Waren- und [S. 216]Dienstleistungsverkehr sowie für den Erwerb oder die Begründung von Forderungen und anderen Vermögenswerten verwendet werden. Die Staatsbank führt die Devisenausländerkonten A (Beträge aus Arbeitseinkommen, Stipendien oder aus Umtausch) und B (sonstige Beträge), von denen Verfügungen u. a. erlaubt sind für die Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen; die Bezahlung von Aufwendungen zur Erhaltung von Häusern und Grundstücken; die Zahlung von Steuern; Zuwendungen an Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Schwiegereltern, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter und Geschwister des Kontoinhabers bis zu einer Höhe von 200 Mark je Person pro Monat bzw. für einen Haushalt mit 2 Personen bis zu 300 Mark monatlich und für jede weitere zum Haushalt gehörige Person bis zu 50 Mark, sofern das Guthaben zur Begleichung der obengenannten Zahlungen ausreicht; die Bezahlung von Aufenthaltskosten des Kontoinhabers und seines Ehegatten sowie seiner Kinder und Enkel, soweit diese das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bis zur Höhe von 15 Mark je Tag und je Person; die Begleichung von Nachlaßverbindlichkeiten, Fracht- und Transportkosten für Umzugs- und Erbschaftsgut des Kontoninhabers, Gebühren für Gerichts- und Notariatssachen, Arztkosten sowie von Bestattungskosten von Familienmitgliedern oder Verwandten. Zur Führung von Konten in anderen Währungen (Valutakonten) sind nur die Deutsche Außenhandelsbank AG und die Handelsbank AG berechtigt. Die Höhe der Devisenreserve der DDR ist nicht bekannt. Sie dürfte sich u. a. aus den Westgeldeinnahmen im Rahmen des Transit- und Reiseverkehrs finanzieren. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 215–216 Deutschlandtreffen der Jugend A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DEWAG

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das in der Verfassung der DDR (Art. 9, Ziff. 5) als konstitutiver Bestandteil des sozialistischen Wirtschaftssystems verankerte Außenwirtschaftsmonopol impliziert das alleinige Recht des Staates, die Leitung, Planung, Organisation und Durchführung aller ökonomischen Relationen mit dem Ausland festzulegen und zu kontrollieren. Es umfaßt — neben dem Außenhandels- und Außenhandelstransportmonopol — an hervorragender…

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Ständige Kommission für die friedliche Nutzung der Atomenergie (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die StKNA. wurde durch die 13. Ratstagung des RGW, die vom 26. bis 29. 7. 1960 in Budapest stattfand, gegründet. Ihr Hauptsitz ist Moskau. Unterkommissionen bestehen: a) für Nuklearenergie und b) für Nukleartechnik. Weiterhin kommt auch einem Arbeitsausschuß für Radioaktive Isotope besondere Bedeutung zu. Bis zum Jahre 1973 haben 25 Tagungen der StKNA. in verschiedenen Hauptstädten der RGW-Länder stattgefunden, an denen in der Regel jeweils aus den entsprechenden Ländern die Fachminister bzw. deren Vertreter teilnahmen. Ihr Hauptanliegen besteht in einer Vertiefung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Atomenergie, insbesondere auch der Spezialisierung und Standardisierung beim Reaktorbau, beim kerntechnischen Gerätebau, bei der Isotopenforschung und -gewinnung, bei Bestrahlungsprozessen und -anlagen, bei der Einführung von Atomenergie für industrielle Zwecke in den Volkswirtschaften der RGW-Länder sowie auch bei der Technologie der Sicherheits- und Strahlenschutztechnik (Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR). Daneben werden Berichte über Ergebnisse von Forschungsarbeiten sowie Erfahrungen erörtert. So wurden z. B. auf der 22. Tagung im Juli 1972 in Moskau Berichte der Delegation der UdSSR über den Bau einer Wasser-Wasser-Reaktoranlage mit einer Leistung von 1000 MW diskutiert. In den letzten Jahren, insbesondere 1974, standen Probleme der Integration sowie der gemeinsamen Forschung, Projektierung und Realisierung von Reaktoren mit großen Kapazitäten sowie die weitere Kooperation und Spezialisierung im Bau von Kernkraftwerken im Vordergrund. So prüfte man z. B. auf der 24. Tagung im Juni 1973 in der ČSSR (Brno) einen Vorschlag über die Zusammenarbeit der RGW-Länder bei der Errichtung eines 1 000 MW Kernreaktors sowie weiterer, sich aus dem RGW-Komplexprogramm ergebender gemeinsamer Aufgaben. Erörtert wurde ebenfalls die Entwicklung von Methoden zur gefahrlosen Beseitigung radioaktiver Abfälle. Zu der 25. Tagung, die im November 1973 in Moskau stattfand, sind auch Vertreter der internationalen Wirtschaftsvereinigung „Interatominstrument“ sowie des „Vereinigten Instituts für Kernforschung der sozialistischen Länder“ in Dubna hinzugezogen worden. Dabei wurden neben der Erörterung von Prognosen bezüglich des Energiebedarfs der RGW-Länder bis zum Jahre 1990 unter Berücksichtigung der Kernenergie auch Beschlüsse bezüglich der multilateralen Zusammenarbeit bei der Isotopenproduktion und -Verteilung gefaßt. Weiterhin wurden gemeinsame Aufgaben auf dem Gebiet der Atomenergie für den Planungszeitraum 1976 bis 1980 festgelegt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 838 Standesamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ständige Kommissionen

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die StKNA. wurde durch die 13. Ratstagung des RGW, die vom 26. bis 29. 7. 1960 in Budapest stattfand, gegründet. Ihr Hauptsitz ist Moskau. Unterkommissionen bestehen: a) für Nuklearenergie und b) für Nukleartechnik. Weiterhin kommt auch einem Arbeitsausschuß für Radioaktive Isotope besondere Bedeutung zu. Bis zum Jahre 1973 haben 25 Tagungen der StKNA. in verschiedenen Hauptstädten der RGW-Länder stattgefunden, an denen in der Regel jeweils aus den…

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Arzneimittelversorgung (1975)

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Die A. ist erst spät auf einen Stand gebracht worden, der eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung einigermaßen garantiert. Grund war einerseits, daß im Gebiet der damaligen SBZ zwar eine leistungsfähige chemische Grundstoffindustrie, aber kein ins Gewicht fallender Bestand an pharmazeutischen Herstellungsbetrieben vorhanden war und daher Fachpersonal für die Arzneimittel-(Am.) Fertigung fehlte. Andererseits fehlte der sowjetischen Besatzungsmacht das Verständnis für den hohen Am.-Bedarf der Bevölkerung. Die inzwischen aufgebaute Am.-Industrie vermag jetzt den Bedarf weitgehend zu decken. Im Vergleich zum Stand von 1960 hat sich die Am.-Produktion verdreifacht. Das Sortiment umfaßt einschließlich Import ca. 3.000 Präparate, das ist kaum mehr als ein Zehntel des Sortiments in der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmte Am. sind zu einem devisenbringenden Exportprodukt geworden (Antibiotika, Insulin). Die Ausfuhr ist dem Wert nach fast doppelt so groß wie die Einfuhr. In der Exportwerbung werden die Produkte aller Hersteller unter dem Warenzeichen „Germed“ („German Medicaments“) angeboten. Für Ein- und Ausfuhr ist die „Deutsche Pharmazie Export- und Import-Gesellschaft“ zuständig. Im großen und ganzen reicht die A. jetzt aus. Viele Am. sind auch heute noch ständig knapp oder zeitweilig nicht verfügbar. Das geht vorwiegend auf ungleichmäßige Einfuhren von Rohstoffen und Fertigprodukten zurück. Soweit Herstellung oder Belieferung auf Import angewiesen sind, hängen sie von den jeweiligen Möglichkeiten des bilateralen Außenhandels ab. Weil größere Lagerbestände nicht gehalten werden, schlägt jeder Produktionsausfall schnell auf die Apothekenbelieferung durch. Größere Elastizität im Vergleich zu den VEB hat kleine Privatunternehmen bis 1971 am Leben gehalten (als halbstaatliche Betriebe). Ähnlich vermögen die Apotheken viele Mängel durch eigene Initiative auszugleichen. Das geltende Arzneimittelgesetz (vom 5. 5. 1964 - anstelle des länderweise ergangenen Gesetzes von 1948), geht vom Prinzip der Zulassung („Registrierung“) aus. Gefordert wird der Nachweis von Wirksamkeit, Unschädlichkeit und „Bedürfnis“ sowie die Einhaltung von Gütevorschriften. Über die Zulassung entscheidet der Zentrale Gutachterausschuß für Arzneimittelverkehr. Die Am.-Prüfung obliegt dem Institut für Arzneimittelwesen in Ost-Berlin (seit 1964). Für die Herstellung außerhalb der Industrie ist das Deutsche Arzneibuch maßgebend, das seit 1965 (DAB 7. Ausgabe) erheblich von dem der Bundesrepublik Deutschland abweicht. Auf dem Gebiet der medizintechnischen Geräte war die Ausgangslage günstiger, weil hier industrielle Erfahrungen und daher Fachkräfte vorhanden waren. Hinderlich hat sich hier dagegen der Exportzwang ausgewirkt. Gegenwärtig ist die Ausrüstung der Einrichtungen des Gesundheitswesens befriedigend, in Hochschulkliniken und Krankenhäusern der Zentralversorgung gut oder sehr gut. Wie überall wirkt sich Ersatzteilmangel störend aus. Die Großhandelsfunktion für Am. und medizintechnische Geräte wird vom Staatlichen Versorgungskontor für Pharmazie und Medizintechnik in Ost-Berlin wahrgenommen. Es unterhält regionale Zweigstellen in den Bezirken, einige davon (Berlin, Frankfurt [Oder], Leipzig) mit guter technischer Ausrüstung sowie Datenverarbeitungsanlage, und in den meisten Kreisen einen „Versorgungsbetrieb für Pharmazie und Medizintechnik“. Mängel in den Bedarfsanalysen und Schwerfälligkeit des Verteilungsapparates spielen für die Versorgungslücken eine wesentliche Rolle. Die zentrale Steuerung der Verteilung von Am. und medizintechnischen Geräten liegt beim Ministerium für [S. 57]Gesundheitswesen, das dafür eine eigene Hauptabteilung führt, die Steuerung der Am.-Produktion liegt bei den für die entsprechenden Industriebereiche zuständigen Ministerien. Die Abgabe von Am. ist den Apotheken und den ihnen nachgeordneten Am.-Abgabestellen vorbehalten. Die Letzteren befinden sich jedoch in ländlichen Gebieten, z. T. in den Räumen der Konsumgenossenschaften. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 56–57 Arzneimittelgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ärzte

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Die A. ist erst spät auf einen Stand gebracht worden, der eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung einigermaßen garantiert. Grund war einerseits, daß im Gebiet der damaligen SBZ zwar eine leistungsfähige chemische Grundstoffindustrie, aber kein ins Gewicht fallender Bestand an pharmazeutischen Herstellungsbetrieben vorhanden war und daher…

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Stipendien (1975)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Die Gewährung von St. ist für Studenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen abhängig von der sozialen Stellung des Studenten bzw. seiner Eltern und seiner Leistung. Zugleich sind sie ein Mittel zur Beeinflussung der sozialen Struktur der Studentenschaft. Mehr als 90 v. H. aller Studenten erhalten ein St. Unterlagen für die Gewährung von St. müssen von den Studenten jährlich bei der Sektion eingereicht werden. Die Entscheidung über die Gewährung von St. trifft der Direktor der Sektion auf der Grundlage von Empfehlungen der „Kommission für Stipendienfragen“ und in Übereinstimmung mit den Leitungen der FDJ. 1. Grund-St. Das Grund-St. richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen der Eltern bzw. des Ehegatten und der Anzahl der von diesen zu versorgenden Kinder. Die Einkommensgrenzen sind gestaffelt. Sind beide Eltern berufstätig, erhöhen sie sich um 300 Mark. Das Grund-St. beträgt bei einem monatlichen Bruttoeinkommen eines Elternteils/Ehegatten von (Das durchschnittliche monatliche Arbeitseinkommen der Angehörigen der Volkswirtschaft der DDR lag 1972 bei 815 Mark brutto). 2. Forschungs-St. Forschungs-St. werden unabhängig vom Einkommen der Eltern bzw. Ehegatten gezahlt. a) Grund-St. 1. Ausbildungsjahr 300 Mark monatlich; 2. Ausbildungsjahr 350 Mark monatlich; 3. Ausbildungsjahr 400 Mark monatlich. b) Leistungs-St. an 10 v. H. der Forschungsstudenten bis zu 150 Mark monatlich, an 20 v. H. der Forschungsstudenten bis zu 75 Mark monatlich. Für jedes zu versorgende Kind werden Zuschüsse (1. Kind 40 Mark, ab 2. Kind 30 Mark) gezahlt, sofern das Bruttoeinkommen des Ehegatten 500 Mark nicht übersteigt. 3. Leistungs-St. Studenten mit „sehr guten Leistungen und hoher gesellschaftlicher Aktivität“ können von den Lehrenden oder der FDJ für ein Leistungs-St. vorgeschlagen werden. a) im 2. Studienjahr an 10 v. H. der Studenten 80 Mark monatlich, an 10 v. H. der Studenten 60 Mark monatlich, an 20 v. H. der Studenten 40 Mark monatlich, b) ab 3. Studienjahr an 10 v. H. der Studenten 80 Mark monatlich, an 15 v. H. der Studenten 60 Mark monatlich, an 25 v. H. der Studenten 40 Mark monatlich. 4. Zusatz-St. Studenten, die vor ihrem Studium mindestens 5 Jahre berufstätig waren und dabei eine staatliche Auszeichnung erhalten haben sowie ehemalige Soldaten auf Zeit bzw. Berufssoldaten erhalten ein Zusatz-St. von 80 Mark monatlich. 5. Valuta-St. DDR-Studenten im Ausland erhalten ein Valuta-St. in der Währung des Gastlandes, dessen Höhe im Vertrag mit dem Gastland geregelt wird. Aufgrund dieser Verträge erhalten ausländische Studenten in der DDR ebenfalls St. (Ausländerstudium). Im November 1973 erhielten 20 chilenische Studenten und Aspiranten (Aspirantur) das erstmals verliehene „Salvador-Allende-St.“, das alljährlich für Verdienste junger Chilenen „im antiimperialistischen Kampf und für hohe Leistungen im Studium“ verliehen wird. 6. Sonder-St. Als Auszeichnung für hervorragende Leistungen werden Sonder-St. verliehen. Seit 1951 wird alljährlich das „Wilhelm-Pieck-St.“ in einer monatlichen Höhe von 300 Mark an Arbeiter- und Bauernstudenten verliehen. 1974 erhielten 154 Studenten dieses Sonder-St. für „vorbildliche gesellschaftliche und fachliche Leistungen“. Seit 1953 wird an jedem 5. Mai an 100 [S. 843]Studenten „für hervorragende Leistungen und besondere Erfolge bei der Aneignung des Marxismus-Leninismus und seiner Anwendung im Fachstudium“ das „Karl-Marx-St.“ in Höhe von 450 Mark vergeben. 25 Studenten der Germanistik können alljährlich mit dem „Johannes-R.-Becher-St.“ (275 Mark) ausgezeichnet werden. Sonderregelungen gelten ferner für Studenten, die als Lehrer für das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium ausgebildet werden (220 bis 500 Mark), für Studenten, die von der NVA zum Studium delegiert werden (500 bis 900 Mark), und für Frauen, die von ihren Betrieben zum Frauensonderstudium delegiert werden (bis 800 Mark). Darüber hinaus stehen den Universitäten, Hoch- und Fachschulen Sonderfonds für spezielle Prämien zur Verfügung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 842–843 StFB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Störfreimachung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Die Gewährung von St. ist für Studenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen abhängig von der sozialen Stellung des Studenten bzw. seiner Eltern und seiner Leistung. Zugleich sind sie ein Mittel zur Beeinflussung der sozialen Struktur der Studentenschaft. Mehr als 90 v. H. aller Studenten erhalten ein St. Unterlagen für die Gewährung von St. müssen von den Studenten jährlich bei der Sektion eingereicht werden.…

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Periodisierung (1975)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Nach der Lehre des Marxismus-Leninismus entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser Prozeß verläuft in bestimmten Perioden. Die großen Gesellschaftsformationen (Urgesellschaft, Sklaverei, Feudalismus, Kapitalismus, Sozialismus/Kommunismus) sind nicht strittig; jedoch ergeben sich bei genauerer P. zwischen Marx, Engels, Lenin und der heute gültigen Lehrmeinung zahlreiche Widersprüche. Die Kriterien und Zeiträume einzelner Perioden, vor allem der Etappen des Eintritts in das Stadium des Kommunismus, sind wiederholt verändert worden. Die Probleme der politischen Praxis haben die Einschiebung immer neuer Etappen und ihre Fristverlängerung erzwungen, das gilt besonders für den Sozialismus, der nach der heute in der DDR gültigen Auffassung in verschiedene Entwicklungsstufen zerfällt. Bei der P. der Entwicklung der DDR selbst werden inzwischen (so bei Doernberg, Kurze Geschichte der DDR) folgende Perioden unterschieden: 1. Die antifaschistisch-demokratische Ordnung von 1945 bis 1949. Durch die Bodenreform und die Enteignung der Großindustrie trug „die antifaschistisch-demokratische Umwälzung bereits in sich die Tendenz des Hinüberwachsens der demokratischen Revolution in die sozialistische“. 2. Einen wichtigen Einschnitt bildet die 2. Parteikonferenz der SED 1952, auf der der Aufbau des Sozialismus verkündet wurde. Seit etwa 1973 rechnet diese Periode jedoch von 1949 bis 1958 und schließt an die antifaschistisch-demokratische Ordnung an. Der Aufbau des Sozialismus führt in der marxistisch-leninistischen Theorie über den vollendeten Sozialismus zum Kommunismus. Bei Marx und Engels war das Ziel ein genossenschaftliches System mit „Selbstregierung der Produzenten“, in der DDR wird darunter die Herrschaft der Partei verstanden. 3. Die Periode von 1958 bis 1961/62 wird als Vollendung der sozialistischen Produktionsverhältnisse bezeichnet. Der VI. Parteitag 1963 verkündete den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“. 4. Unter Ulbricht war es üblich, die Zeit ab 1963 als „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ zu charakterisieren, wobei in der Bezeichnung der Periode unterschiedliche Begriffe verwendet wurden. 1967 verkündete der VII. Parteitag als Zielsetzung das „entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus“, wobei der Sozialismus als relativ selbständige sozialökonomische Formation verstanden wurde. 5. In der Ära nach Ulbricht wird ein deutlicher Einschnitt mit dem VIII. Parteitag der SED 1971 gesetzt. Der Sozialismus wird nun nicht mehr als selbständige sozialökonomische Formation begriffen, sondern als Unterstufe des Kommunismus. Die neue Etappe in der DDR wird als „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ bezeichnet, der nächste Schritt soll darin bestehen, den „entwickelten reifen Sozialismus umfassend zu gestalten“, wobei man sich am Vorbild der Sowjetunion orientiert. Dort wird nach offizieller Lesart bereits seit 1936 der Übergang vom Sozialismus zum Kommunismus vollzogen. Die politische Bedeutung der P. ist damit klar: Die Sowjetunion wird als „das“ Modell der DDR herausgestellt. Die P., nach der die Sowjetunion eine Etappe weiter voran ist, sichert ihren Vorbildstatus ideologisch ab. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 628 PEN-Zentrum der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Personal, Ingenieurtechnisches

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Nach der Lehre des Marxismus-Leninismus entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser Prozeß verläuft in bestimmten Perioden. Die großen Gesellschaftsformationen (Urgesellschaft, Sklaverei, Feudalismus, Kapitalismus, Sozialismus/Kommunismus) sind nicht strittig; jedoch ergeben sich bei genauerer P. zwischen Marx, Engels, Lenin und der heute gültigen Lehrmeinung…

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Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die PB. ist ein charakteristischer Bestandteil der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung speziell der schulischen Allgemeinbildung, die ausdrücklich als „polytechnisch“ charakterisiert wird; dies wird auch in der Bezeichnung „allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ zum Ausdruck gebracht. Generelle Aufgabe der PB. und Erziehung ist es, den Schülern die wissenschaftlich-technischen, technologischen und politisch-ökonomischen Grundlagen der Produktionsprozesse und vielseitige Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen der Produktionsarbeit zu vermitteln sowie sie zu befähigen, dieses polytechnische Wissen und Können in den gesellschaftlichen Zusammenhang und ihr sozialistisches Weltbild einzuordnen und ihrer Erziehung (im engeren Sinne) nutzbar zu machen. Die PB. steht daher auch in engem wechselseitigen Bezug zur politisch-ideologischen, zur Kollektiv- und Arbeitserziehung, zur Körpererziehung und zur Erziehung zu bewußter Disziplin. Zur Begründung der Konzeption der PB. wird vor allem auf Karl Marx verwiesen, der einer umfassenden (polytechnischen) Bildung eine ökonomische oder im engeren Sinn berufsvorbereitende Funktion (mit dem Ziel einer möglichst großen Verfügbarkeit der Arbeiter) und eine humanistische oder emanzipatorische Funktion (mit dem Ziel der Umwälzung der Gesellschaft und der tendenziellen Aufhebung der Entfremdung) zuschrieb und für alle Kinder vom 9. Lebensjahr an die Verbindung des Unterrichts mit produktiver Arbeit forderte. Das im Sinn von Marx aufgestellte Ziel einer allseitig entwickelten sozialistischen Persönlichkeit wird in der DDR jedoch erheblich eingeschränkt; im Vordergrund steht vielmehr der vielseitig gebildete Fachmann, der jedoch zuerst Spezialist am Arbeitsplatz sein soll. Zur Erreichung dieses Zieles, nämlich zur Vermittlung eines „polytechnischen Gesichtskreises“, wurden in der Konzeption der PB. in der DDR — stark beeinflußt von entsprechenden Entwicklungen in der UdSSR — zeitweilig sehr unterschiedliche Schwerpunkte — von einer polytechnischen Akzentuierung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts bis hin zu einer „Professionalisierung“ als einer speziellen Berufs(grund)ausbildung bereits in der allgemeinbildenden Schule — gesetzt. Seit 1966 hat die PB. (im Sinn einer allgemeinen Grundlagenbildung) eindeutig den Charakter der Berufsvorbereitung (im Sinn der vorberuflichen Bildung) im Rahmen der Allgemeinbildung. Die Bestimmung ihres Gegenstandes orientiert sich an den Grundlagen der Technik und ihrer allgemeinen, den Bereich der Produktion überschreitenden Bedeutung; ihre Inhalte versucht man als zu entwickelnde „technisch-ökonomische Querschnittswissenschaft“ zu systematisieren. Die Realisierung der Ziele der PB. (Einführung in die „geistigen Grundlagen der Produktion“, Befähigung zur technischen Tätigkeit, Berufsvorbereitung und „sozialistische Erziehung der Schülerpersönlichkeit“) soll in 2 Formen erreicht werden: einmal als fachübergreifendes Unterrichtsprinzip in allen Fächern der Oberschule und in der außerunterrichtlichen Betätigung, zum anderen in einem speziellen Fach (bzw. Fächergruppe), dem PU., d. h. im Werkunterricht (Klassen 1–3: je 1 Wochenstunde; Klassen 4–6: je 2 Wochenstunden), im Schulgartenunterricht (2. Halbjahr der Klasse 1 bis Klasse 4: je 1 Wochenstunde) und im berufsvorbereitenden PU. mit den Disziplinen (Fächern) „Einführung in die sozialistische Produktion“ (Klassen 7 und 8: je 1 Wochenstunde; Klassen 9 und 10: je 2 Wochenstunden), „Technisches Zeichnen“ (Klassen 7 und 8: je 1 Wochenstunde) und „Produktive Arbeit der Schüler in sozialistischen Betrieben“ (Klassen 7 und 8: je 2 Wochenstunden; Klassen 9 und 10: je 3 Wochenstunden). In der Erweiterten Oberschule wird der PU. (seit 1969) im Rahmen der wissenschaftlich-praktischen Arbeit mit jeweils 4 Wochenstunden in Klasse 11 und im ersten Halbjahr der Klasse 12 fortgesetzt. Innerhalb des berufsvorbereitenden PU. lassen sich zwei Elemente unterscheiden: 1. die systematische Vermittlung von handwerklich-technischen Kenntnissen und Fertigkeiten und die Heranführung an „gesellschaftlich nützliche, produktive Arbeit“ und an die Grundelemente sozialistischer Arbeitsmoral sowie 2. die Vermittlung technisch-ökonomischer Grundkenntnisse in den wichtigsten Produktionszweigen sowie die Vorbereitung auf die Berufswahl und -arbeit. Besonders betont wird die angestrebte Verallgemeinerung der von den Schülern bei praktischer Betätigung gewonnenen Erfahrungen und die Erziehung zu schöpferischer Initiative, Aktivität und Selbständigkeit; demzufolge wird auch das Forschen (vom Basteln und Knobeln bis zur Lösung von Aufgaben des „wissenschaftlich-technischen Fortschritts“) neben dem unterrichtlichen Lernen und dem produktiven bzw. praktischen Arbeiten in den Vordergrund gestellt. Bereits in der Vorschulerziehung der Kindergärten werden PB. und Arbeitserziehung miteinander verbunden, besonders in der Beschäftigungsform „Arbeit“ sowie beim „Basteln und Bauen“; dabei werden Gegenstände für das Spiel und den täglichen Gebrauch hergestellt und den Vorschulkindern elementare Kenntnisse und Fertigkeiten in bezug auf Arbeitsmaterialien, Werkzeuge und Bearbeitungs- bzw. Herstellungsverfahren vermittelt; die älteren Vorschulkinder sollen dabei lernen, das jeweils geeignete Material auszusuchen, die notwendigen Werkzeuge auszuwählen, die Arbeit untereinander aufzuteilen sowie mit dem Material sparsam umzugehen. Im Werk- und Schulgartenunterricht der Klassen 1–6 [S. 664]der Oberschulen sollen hauptsächlich die Einübung von Arbeitsfertigkeiten, die Orientierung auf „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ und die Gewöhnung an eine sozialistische Arbeitshaltung, vor allem an Fleiß, Ordnungsliebe, Disziplin und Sparsamkeit erfolgen; außerdem sollen bereits Kontakte zu Betrieben geknüpft und durch Betriebsbesichtigungen, Kooperationsarbeiten und Patenschaftsverträge systematisiert und intensiviert werden. Ab Klasse 7 wird der berufsvorbereitende PU. in Form eines differenzierten Lehrgangssystems fortgeführt. Im Fach „Einführung in die sozialistische Produktion“ (EsP) werden die Schüler in den Lehrgängen „Mechanische Technologie und Maschinenkunde“ (einheitlich in den Klassen 7 und 8, in Klasse 9 aufgeteilt nach Industrie und Landwirtschaft), „Grundlagen der Produktion des sozialistischen Betriebes“ (nur in Klasse 9 mit den auch für die produktive Arbeit vorgesehenen Varianten) und „Elektrotechnik“ (nur in Klasse 10) durch die Vermittlung von Kenntnissen auf die produktive Arbeit in einem (bestimmten) Betrieb vorbereitet und die Produktionserfahrungen der Schüler in den technischen, technologischen und ökonomischen Zusammenhang gestellt. In dem Fach „Technisches Zeichnen“ werden den Schülern der Klassen 7 und 8 die Grundlagen des Anfertigens und Lesens von technischen Zeichnungen vermittelt; dieser Unterricht wird in den Klassen 9 und 10 im Rahmen des Faches EsP fortgesetzt. Für die produktive Arbeit der Schüler in sozialistischen Betrieben ist für die Klassen 7 und 8 nur eine Differenzierung nach den Richtungen Industrie und Landwirtschaft vorgesehen (bei Betonung des weitgehend einheitlichen Charakters); dagegen erfolgt in den Klassen 9 und 10 eine Differenzierung nach nunmehr 10 (mit den entsprechenden Lehrplänen nacheinander) eingeführten Varianten, und zwar seit 1967/68 „Metallverarbeitende Industrie“, „Elektroindustrie“, „Bauwesen“, „Landwirtschaft“, „Textilindustrie“ und „Chemische Industrie“ sowie seit 1974/75 auch nach den Varianten „Bekleidungsindustrie“, „Lederverarbeitende Industrie“, „Holzverarbeitende Industrie“ und „Instandhaltung der Landtechnik“. Mit dieser (erweiterten) Differenzierung wird insbesondere den regional und betrieblich unterschiedlichen Möglichkeiten der produktiven Arbeit stärker Rechnung getragen, wobei jedoch eine weitgehende Einheitlichkeit des PU. gesichert werden bzw. bleiben soll. Der PU. für die Schüler der Klassen 7–10 wird sowohl in den Oberschulen als auch — und dies vor allem — in den Polytechnischen Kabinetten und Produktionsabteilungen der Betriebe, die zu diesem Zweck auch Ausbildungsgemeinschaften bilden, sowie in (überbetrieblichen Polytechnischen Zentren durchgeführt, und zwar in enger arbeitsteiliger Kooperation von Oberschule und Trägerbetrieb. Je nach den Gegebenheiten in den verschiedene Regionen bzw. Wirtschaftszweigen ist auch die organisatorische Durchführung des PU. — jedoch nach den einheitlichen Bestimmungen des Lehrplans — unterschiedlich. Daher wurden auch für die verschiedenen Wirtschaftszweige von den zuständigen Ministerien besondere Bestimmungen für die Durchführung des PU. in ihrem Zuständigkeitsbereich erlassen. Die Trägerbetriebe (früher Patenbetriebe) haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß der PU. lehrplangemäß erfolgen kann, den Schülern der Übergang in die Produktion erleichtert wird und die Berufsvorbereitung und Berufsorientierung (Berufsberatung und Berufslenkung) nach den geltenden Richtlinien erfolgt; vor allem aber haben die Betriebe die erforderlichen polytechnischen Fachkabinette, z. B. für Maschinenkunde, für Elektrotechnik usw., ferner Lehrfelder, Reparaturkapazitäten usw. sowie die benötigten und entsprechend vorgebildeten Lehrmeister und Betreuer zur Verfügung zu stellen, zum Teil auch Lehrkräfte, z. B. Ingenieurpädagogen. Der theoretische polytechnische Unterricht wird jedoch hauptsächlich von Lehrern für Polytechnik der Oberschulen erteilt. Während der (theoretische) PU. hauptsächlich in den entsprechenden Unterrichtsräumen und Fachkabinetten der Oberschulen und der Betriebe erteilt wird, soll die produktive Arbeit der Schüler, vor allem der Klassen 9 und 10, möglichst in den Produktionsabteilungen der Betriebe, zumindest aber in Schülerproduktionsabteilungen, geleistet werden. Durch die Schwierigkeiten, die bei der Durchführung der produktiven Arbeit der Schüler, insbesondere in technisch-technologisch fortgeschrittenen bzw. hochspezialisierten Betrieben auftreten, werden Bestrebungen zur Zentralisierung und Auslagerung der produktiven Arbeit der Schüler unterstützt; davor wird andererseits jedoch deshalb gewarnt, weil die Zusammenarbeit zwischen Schule und Betrieb zu kompliziert zu werden und vor allem der unmittelbare Bezug zur sozialistischen Produktion verloren zu gehen droht. Die wissenschaftlich-praktische Arbeit in der Erweiterten Oberschule wird nach Rahmenprogrammen für die (wahlweise-obligatorischen) Gebiete Elektrotechnik, Elektronik, Datenverarbeitung, BMSR-Technik, Chemotechnik, Technologie, Ökonomie, mathematisch-statistische Methoden in der Ökonomie sowie Agrotechnik durchgeführt; sie soll PU. auf höherer Stufe sein und die Schüler an produktive Tätigkeiten beim Lösen wissenschaftlich-praktischer Aufgaben heranführen. Die notwendige enge Verbindung zwischen Schule und Betrieb wird durch den Abschluß schriftlicher Vereinbarungen (Patenschaftsverträge) hergestellt. An dem „Tag der Bereitschaft von Schule und Betrieb“ sollen die getroffenen Vereinbarungen über die konkrete Durchführung des berufsvorbereitenden polytechnischen Unterrichts und besonders der produktiven Arbeit, z. B. in der Form des „Unterrichtstages in der sozialistischen Produktion“ (UTP), der Öffentlichkeit dargestellt werden. Wichtige Koordinierungsgremien sind die aus Vertretern der Betriebsleitungen, der gesellschaftlichen Organisationen, Lehrern, Eltern und Werktätigen bestehenden „Polytechnischen Beiräte“, die eng mit den Schulen zusammenarbeiten und bei der Planung und Durchführung des PU. mitwirken. Die Finanzierung des PU. erfolgt hauptsächlich durch die Betriebe; für die produktive Arbeit erhalten die Schüler [S. 665]keine Vergütung, gelegentlich jedoch — bei besonderen Leistungen — Sachprämien u. ä. Der PU. wird ergänzt durch die — vor allem von der Pionierorganisation und der FDJ organisierte und von den Betrieben unterstützte — außerunterrichtliche und außerschulische Betätigung der Schüler in Arbeitsgemeinschaften, Kursen usw., deren Themen stark an den Produktionsbereichen der Betriebe orientiert sind. Ferner werden diese Kurse usw. durch die freiwillige produktive Arbeit der Schüler der 9. bis 12. Klassen während der Ferien in den „Lagern der Erholung und produktiven Arbeit“ und in den Betrieben, für die eine Vergütung gezahlt wird, ergänzt. Die Entwicklung der Konzeption der PB. und auch der Vorstellungen über ihre Realisierung kann keineswegs als abgeschlossen betrachtet werden; vor allem ist die Systematisierung der Inhalte im Sinne einer „technisch-ökonomischen Querschnittswissenschaft“ und unter Berücksichtigung der zunehmenden Automation noch unzureichend. Auch die Notwendigkeit eines speziellen Faches PU. wird wieder stärker diskutiert. Es ist möglich, daß diese Diskussion — in Verbindung mit der bereits erfolgten und fortgesetzten Differenzierung nach unterschiedlichen Varianten im PU. und bei verstärkter Berücksichtigung volkswirtschaftlicher und betrieblicher Erfordernisse — zu einer weiteren Einschränkung der angestrebten breiten Grundlagenbildung und damit zu einer neuen Phase der Spezialisierung und Professionalisierung des PU. führt. Auch die Organisation des PU. und die Berufsorientierung der Schüler ist bisher noch nicht optimal gelöst; so wirft die Integration der Schüler in den Produktionsprozeß ständig neue Probleme auf und führt, vor allem infolge notwendiger Zentralisierungsmaßnahmen, zu einer (tendenziellen) Beeinträchtigung der Verbindung des Unterrichts mit produktiver Arbeit. Besonders die — nach den jeweils am Ort vorhandenen Betrieben durchgeführte — Auswahl der Richtungen bzw. Varianten der produktiven Arbeit wirkt sich einengend auf die Berufswahl der Schüler aus, was andererseits jedoch — im Hinblick auf eine bessere Steuerung des Facharbeiternachwuchses — auch als durchaus wünschenswert angesehen wird. Schließlich wird auch der wichtige und stark expansive Bereich der Dienstleistungen (einschließlich des medizinisch-sozialen Sektors) mit den heute vorgesehenen Varianten des PU. (im Unterschied zur UdSSR, in der zumindest eine hauswirtschaftliche Variante vorgesehen ist) überhaupt noch nicht oder erst ganz am Rande erfaßt. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 663–665 Polizeistunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Positivismus

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die PB. ist ein charakteristischer Bestandteil der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung speziell der schulischen Allgemeinbildung, die ausdrücklich als „polytechnisch“ charakterisiert wird; dies wird auch in der Bezeichnung „allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ zum Ausdruck gebracht. Generelle Aufgabe der PB. und Erziehung ist es, den Schülern die wissenschaftlich-technischen, technologischen und politisch-ökonomischen Grundlagen der…

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Schiffbau (1975)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Vor der Spaltung Deutschlands war im Gebiet der heutigen DDR nur eine Werft für Seeschiffe, die Neptun-Werft in Rostock, vorhanden, auf der Schiffe bis zu 8.000 BRT gebaut werden konnten. Nach beträchtlichen Kriegs- und Demontageschäden wurde sie wieder aufgebaut und erheblich vergrößert. Außerdem wurden an der Küste der DDR seit 1949 weitere 4 Seeschiff-Werften errichtet, so daß dort gegenwärtig für Bau und Reparatur von Seeschiffen folgende Werften zur Verfügung stehen: <1. i:VEB Mathias-Thesen-Werft, Wismar.> Hauptproduktion: Mehrzweckfrachtschiffe, Fischfang- und Verarbeitungsschiffe (Kühl- und Gefrierschiffe). Als bisher größtes Schiff der DDR-Schiffbauproduktion wurde 1973 ein Universalfrachtschiff (für Erz, Schüttgut, Stückgut, Langgut, Container) mit 23.400 t Tragfähigkeit fertiggestellt. 2. VEB Warnowwerft, Warnemünde. Hauptproduktion: Mehrzweckfrachtschiffe, Containerschiffe. 3. VEB Schiffswerft „Neptun“, Rostock. Hauptproduktion: Mehrzweckfrachtschiffe, Stückgutfrachtschiffe. 4. VEB Volkswerft Stralsund. Hauptproduktion: Fischfang- und Verarbeitungsschiffe (im Dezember 1973 ist das 17. Schiff der Serie Typ „Atlantik-Supertrawler“ auf Kiel gelegt worden). In den 25 Jahren ihres Bestehens hat die Werft 1145 Schiffsneubauten fertiggestellt. 5. VEB Peene-Werft, Wolgast. Hauptproduktion: Küstenmotorschiffe, Militär- und Polizeischiffe, Schwimmbagger. Seeschiffe für den Fischfang in kleineren und mittleren Größenordnungen werden auch in einigen Binnenwerften gebaut, hauptsächlich im VEB Elbewerften Boizenburg/Roßlau, wo z. B. 1972/73 in Auslandsauftrag eine Serie von Fischkuttern für den Einsatz im Mittelmeer hergestellt wurde. Zum Hauptproduktionsprogramm dieses VEB Elbewerften gehören Binnenfahrgastschiffe. (Ende Dezember 1973 erfolgte der Stapellauf des ersten 125 m langen Binnenfahrgastschiffes aus einer Serie für die UdSSR, das als schwimmendes komfortables Hotel für 360 Personen gebaut ist.) Weitere Binnenwerften bauen insbesondere Schubboote und Schubprahme für die Binnenschiffahrt sowie Schlepper, Schwimmkräne und -bagger. Die Spezialisierung der Werften auf den Bau bestimmter Schiffsarten sowie die Festlegung auf bestimmte Schiffstypen beruht auf Vereinbarungen innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die Anzahl der Schiffstypen, die in den RGW-Ländern gefertigt werden, ist seit Anfang der 60er Jahre beachtlich verringert worden. Hierdurch werden eine größere Serienproduktion und damit eine bessere Ausnutzung der Werftkapazitäten angestrebt. Die Leitung des gesamten Industriezweiges Sch. liegt bei der VVB Sch., Sitz Rostock. Ihr sind die See- und Binnenwerften sowie die Hauptzulieferbetriebe des Sch. zugeordnet. Innerhalb der VVB Sch. besteht ein volkseigener Außenhandelsbetrieb: Schiffscommerz. Zu den Hauptzulieferbetrieben zählen hauptsächlich Betriebe des Schiffsmaschinen- und Schiffsanlagenbaus (z. B. Bau von Schaltanlagen, Schiffselektronik, Tanks, Hydrophoren, Fischmehl- und Fischölanlagen). Eine Sch.- und Versuchsanstalt befindet sich in Potsdam-Marquardt. Die Neubauproduktion der Jahre 1972 und 1973 bestand im einzelnen aus: Der überwiegende Teil dieser Schiffsneubauten war für den Export bestimmt, in den vergangenen Jahren sogar im Durchschnitt zu über 90 v. H. (bezogen auf Vermessung in BRT). Mehr als die Hälfte der Schiffe erhielt die UdSSR, der Hauptauftraggeber des DDR-Sch. (1972 46 und 1973 43 Schiffe). Weitere Empfangsländer der [S. 739]Schiffsproduktion des Jahres 1973 waren Tschechoslowakei, China, Rumänien, Indien, Algerien, Norwegen, Frankreich, Bundesrepublik Deutschland und Schweden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 738–739 Schiffahrt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schiffscommerz

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Vor der Spaltung Deutschlands war im Gebiet der heutigen DDR nur eine Werft für Seeschiffe, die Neptun-Werft in Rostock, vorhanden, auf der Schiffe bis zu 8.000 BRT gebaut werden konnten. Nach beträchtlichen Kriegs- und Demontageschäden wurde sie wieder aufgebaut und erheblich vergrößert. Außerdem wurden an der Küste der DDR seit 1949 weitere 4 Seeschiff-Werften errichtet, so daß dort gegenwärtig für Bau und Reparatur…

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Produktionsmittel (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Gesamtheit der Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände, die der Mensch im Produktionsprozeß verwendet, um materielle Güter und Leistungen zu erzeugen. Arbeitsgegenstand ist all das, was im Produktionsprozeß der Bearbeitung unterliegt (z. B. Erze, Rohstoffe); Arbeitsmittel sind Instrumente (Werkzeug. Maschinen, Automaten), mit denen der Arbeitsgegenstand bearbeitet wird. Mit der Entwicklung des gesellschaftlichen Produktionsprozesses (Arbeitsteilung, Kooperation) und mit dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik vervollkommnen sich die Arbeitsmittel, nehmen Menge und Verwendungsmöglichkeiten der Arbeitsgegenstände zu und wächst die Zahl der erzeugten unterschiedlichen [S. 680]Produkte. Der technologische und gesellschaftliche Entwicklungsstand der Arbeitsmittel gilt als Gradmesser für die Herrschaft des Menschen über die Natur. Die Zurechnung der Erzeugnisse zu den P. erfolgt nach ihrem überwiegenden Verwendungszweck: Entweder gehen sie wieder in den Produktionsprozeß ein oder werden individuell bzw. gesellschaftlich konsumiert (Konsumtionsmittel). Die Entwicklung der P. vollzieht sich gegenwärtig vor allem im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Revolution, die die Zeitspanne zwischen neuen Entdeckungen und ihrer technischen Realisierung verkürzt. Im Kapitalismus befinden sich die entscheidenden P. in Privateigentum, d. h. in Besitz-, Nutzungs- und Verfügungsbefugnis einzelner Kapitalbesitzer bzw. monopolistischer Vereinigungen. Da der marxistische Eigentumsbegriff nicht nur die Beziehung zwischen Kapitalbesitzer und seinen P. erfaßt, sondern auch die Beziehungen der Menschen im Produktionsprozeß umgreift, drückt das Privateigentum an P. auch die gesellschaftliche Beziehung zwischen Eigentümer und Nichteigentümer an P. aus. Insofern werden auch die P. als Kapital betrachtet, als sie einen Wert darstellen, der mittels fremder Arbeit einen Mehrwert produziert, den sich der P.-Besitzer aneignet (Wert- und Mehrwerttheorie). Privateigentum an P. wird als Schranke für ihre Weiterentwicklung angesehen, da der hohe Grad der Vergesellschaftung der Produktion die Verfügung der ganzen Gesellschaft über die P. und über die mit ihrer Hilfe erzeugten Güter erfordere. Mit dem erklärten Ziel, einerseits diese Schranke aufzuheben und andererseits die modernen P. im Interesse der ganzen Gesellschaft einzusetzen, seien im Sozialismus die entscheidenden P. in gesellschaftliches Eigentum übergeführt worden. Sie sollen nicht mehr Kapital sein, sondern den stofflichen Inhalt der Produktionsfonds bilden. Ihre Weiterentwicklung vollziehe sich im entwickelten Sozialismus über die sozialistische Automatisierung und Rationalisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 679–680 Produktionskosten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsmittelhandel

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Gesamtheit der Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände, die der Mensch im Produktionsprozeß verwendet, um materielle Güter und Leistungen zu erzeugen. Arbeitsgegenstand ist all das, was im Produktionsprozeß der Bearbeitung unterliegt (z. B. Erze, Rohstoffe); Arbeitsmittel sind Instrumente (Werkzeug. Maschinen, Automaten), mit denen der Arbeitsgegenstand bearbeitet wird. Mit der Entwicklung des…

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Sorben (Minderheitenpolitik) (1975)

Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 In der DDR existiert als nationale Minderheit lediglich die kleine Volksgruppe der S. („Serbja“, Wenden) im Gebiet um Bautzen, Hoyerswerda und im Spreewald. Art. 40 der Verfassung der DDR (unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) garantiert „Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik sorbischer Nationalität … das Recht zur Pflege ihrer Muttersprache und Kultur“ und verspricht bei der Ausübung dieses Rechtes die Förderung des Staates. Die Gewährung weitgehender kultureller Autonomie bei Verweigerung politischer Sonderrechte war kennzeichnend für die Nationalitätenpolitik der SED, die in der Vergangenheit sowohl von der ČSSR wie Jugoslawien aufmerksam beobachtet worden ist (die S. gelten als verwandt mit den Westslawen und den Serben). Bereits am 23. 3. 1948 wurde vom sächsischen Landtag ein S.-Gesetz und am 12. 9. 1950 das Gesetz zum Schutze der niederlausitzischen Bevölkerung und ihrer Kultur beschlossen. Beim Ministerium für Kultur gibt es einen Beirat für S.-Fragen; 4 S. gehören der Volkskammer an. Die S. haben eine von der SED kontrollierte Heimatbewegung (eine Art Minderheitenparlament), die Domowina; sie verfügen über den VEB Domowina-Verlag, eine Tageszeitung „Nowa Doba“ („Neue Zeit“) und eine Wochenzeitung „Nowy Casnik“. Der Sender Cottbus strahlt nur wenige Sendungen in sorbischer Sprache aus. Ein „Institut für sorbische Volksforschung“ wird von der Akademie der Wissenschaften der DDR betreut; an der Leipziger Karl-Marx-Universität besteht ein Sorbisches Institut, und neben einigen weiteren Instituten gibt es in Bautzen und Cottbus sorbische Oberschulen, in Drosta (Krs. Bautzen) eine Sorbische Heimvolkshochschule, in Bautzen ein zweisprachiges Deutsch-Sorbisches Volkstheater. Die Zweisprachigkeit in amtlichen Veröffentlichungen und Beschilderungen wird durchgehend praktiziert. Im Schriftstellerverband der DDR gibt es einen Arbeitskreis sorbischer Schriftsteller, und die Zeitschrift „Neue Deutsche Literatur“ bringt gelegentlich eine Auswahl sorbischer Literatur in deutscher Übersetzung. In Abständen von mehreren Jahren findet ein „Festival der sorbischen Kultur“ statt. Durch Errichtung größerer Industriebetriebe im Gebiet der S. dürften langfristig ihre homogenen Siedlungsräume aufgelöst werden und fortschreitende Assimilation [S. 771]mit der deutschen Bevölkerung unvermeidlich sein. Statistische Angaben über die zahlenmäßige Größe dieser Volksgruppe werden von der DDR nicht mehr gemacht; westliche Schätzungen schwanken zwischen 35.000 und 70.000 Personen, die sich zum wendischen Volkstum bekennen bzw. sorbischer Nationalität sind. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, VIII. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 770–771 Sonderschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sorgerecht

Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 In der DDR existiert als nationale Minderheit lediglich die kleine Volksgruppe der S. („Serbja“, Wenden) im Gebiet um Bautzen, Hoyerswerda und im Spreewald. Art. 40 der Verfassung der DDR (unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) garantiert „Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik sorbischer…

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Post- und Fernmeldewesen (1975)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Entwicklung Die Gründung und der Aufbau der Postverwaltung begann mit der am 18. 8. 1945 erfolgten Bildung der „Zentralverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“ (ZVPF), die ihre Arbeit am 8. 9. 1945 aufnahm. Zum Präsidenten wurde Dr. Wilhelm Schröder ernannt. Am 8. 4. 1948 wurde die Zentralverwaltung in „Deutsche Wirtschaftskommission für die SBZ, Hauptverwaltung Post- und Fernmeldewesen“ (HVPF) umbenannt. Bei Gründung der DDR am 7. 10. 1949 hörte die Deutsche Wirtschaftskommission auf zu bestehen. Die HVPF wurde in Ministerium für Post- und Fernmeldewesen (MPF) umgebildet und Friedrich Burmeister zum Minister berufen. Die offizielle Bezeichnung für das PF. ist seitdem „Deutsche Post“ (DP). Die DP ist eine einheitliche zentrale Einrichtung des Staates, juristische Person, Rechtsträger von Volkseigentum und arbeitet nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Zum Wirtschaftszweig PF. gehören: das Post- und Zeitungswesen, das Fernsprech- und Fernschreibwesen und das Funkwesen. Die wichtigsten Aufgaben der DP sind: a) Post- und Fernmeldeanlagen einzusetzen, zu errichten, zu betreiben und instandzuhalten; b) Nachrichten zu befördern und zu übermitteln; c) die Programme des Rundfunks und Fernsehens zu übertragen; d) fortlaufend erscheinende Presseerzeugnisse zu befördern und zu vertreiben; e) den Postkleingutdienst sowie den Postscheck-, Postsparkassen- und Geldübermittlungsdienst wahrzunehmen. II. Organisation Die bezirklichen Organe zur Leitung der DP sind in ihrem Aufgabenbereich die am 1. 1. 1953 gebildeten 15 Bezirksdirektionen (BDP): Berlin Leipzig Cottbus Magdeburg Dresden Neubrandenburg Erfurt Potsdam Frankfurt Rostock Gera Schwerin Halle Suhl Karl-Marx-Stadt Die Leiter der BDP sind dem Minister unterstellt und ihm gegenüber verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die BDP haben mit den Gewerkschaften, den politischen Organisationen sowie mit den örtlichen Volksvertretungen, ihren Kommissio[S. 667]nen und Räten eng zusammenzuarbeiten. Ebenso stimmen sie ihre Planvorschläge und Planaufgaben mit den örtlichen Organen der Bezirke und Kreise ab. Zur Erfüllung der Perspektiv- und Jahrespläne haben sie die dem PF. im Bezirk gestellten Aufgaben in enger Verantwortung zu lösen und die ihnen zur Verfügung stehenden Fonds so einzusetzen, daß damit die planmäßige Erhaltung, Rekonstruktion und Erweiterung von Post- und Fernmeldeanlagen im Bezirk gewährleistet sind. Sie leiten die ihnen unterstellten Ämter an und beaufsichtigen sie. Als beratendes Organ steht den BDP ein technisch-ökonomischer Rat zur Verfügung, der sich aus Arbeitern, Neuerern, Technikern, Ingenieuren, Ökonomen und Wissenschaftlern zusammensetzt. Den BDP sind 35 Hauptpostämter, 5 Bahnpostämter, 5 Postscheckämter einschließlich des Postsparkassenamts beim PSchA Berlin, 16 Fernmeldeämter und die Bezirkswerkstätten für Postkraftwagen unterstellt. Für ihren Zuständigkeitsbereich gelten sie als örtliche Organe. Die den Ämtern als örtliche Organe zur Verfügung gestellten Fonds haben sie wirtschaftlich einzusetzen. Die Ämter wirken bei der Planvorbereitung mit, stellen unter Hinzuziehung der Mitarbeiter Betriebspläne auf und sichern deren Erfüllung. Die nachgeordneten Dienststellen haben sie anzuleiten und zu überwachen, mit den örtlichen Organen, den Gewerkschaften und den politischen Organisationen ebenfalls eng zusammenzuarbeiten. Je nach Aufgabenstellung der Ämter kann es noch weitere Untergliederungen auf der Ämterebene geben. Beispielsweise unterstehen den Hauptpostämtern ca. 1830 Postämter, 9.960 Poststellen und 50 Posthilfsstellen. Die Struktur- und Stellenpläne der BDP und der dem MPF unterstellten Ämter werden vom Minister oder einem seiner Stellvertreter, die Stellenpläne der den BDP unterstellten Ämter nach festgelegten Grundsätzen vom Leiter der BDP bestätigt. III. Leistungen Auf je 100 Einwohner bezogen wurden im Jahre 1972 bei der DP 7.598 Briefsendungen einschließlich Päckchen eingeliefert; bei den Paketen waren es 235 Stück und bei den eingezahlten Postanweisungen und Zahlkarten 217 Stück. Die Zahl der aufgegebenen Telegramme — bezogen auf 100 Einwohner — betrug im gleichen Zeitraum bei der DP 62,2. Der Unterschied zwischen DP und DBP erklärt sich aus dem weit größeren Fernsprech- und Fernschreibnetz in der Bundesrepublik Deutschland. Es entfallen auf 100 Einwohner in der DDR nur 6 Fernsprechhauptanschlüsse einschließlich öffentlicher Sprechstellen. Im Fernsprechverkehr wurden 1972 in der DDR — auf 100 Einwohner umgerechnet — im Ortsverkehr 5.779 und im Fernverkehr 2.547 Gespräche abgewickelt, wobei der Anteil am Selbstwählferndienst 87,5 v. H. betrug. Im Bereich der DP entfielen auf 100 Einwohner 35,5 Hörrundfunkempfangsgenehmigungen und 28,3 Fernsehrundfunkgenehmigungen. In der DDR besaßen 1974 ca. 75 v. H. aller Haushalte ein Fernsehgerät (Schwarz-weiß und Farbe). IV. Beschäftigte Bei der DP waren nach dem Stand von Ende 1972 insgesamt 145.448 Kräfte beschäftigt. Darunter 100.516 (69,1 v. H.) weibliches Personal. Ergänzend zu den Bestimmungen des Gesetzbuches der Arbeit gilt für alle Mitarbeiter arbeitsrechtlich auch die VO über die Pflichten und Rechte der Mitarbeiter der DP — Post-Dienst-Verordnung (PDVO) vom 19. 11. 1970 (GBl. II, 1970, Nr. 94). Hierin werden nicht nur Rechte und Pflichten geregelt, sondern auch Dienstränge, Attestierung, Uniform und disziplinarische Verantwortung. Die Dienstränge (z. B. Gehilfe, Assistent, Sekretär, Inspektor, Amtmann, Rat, Hauptdirektor usw.), die das gleiche Qualifikationsmerkmal erfordern, sind in 4 Ranggruppen zusammengefaßt und werden an der Uniform durch Rangabzeichen kenntlich gemacht. Hierfür gibt es eine besondere Uniformtrageordnung mit Grußvorschriften. Zu den Dienstrangabzeichen gehören Kragenspiegel, Ärmelabzeichen und Mützenkordel. Als allgemeine Arbeitszeit gilt die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche mit 43¾ bzw. 42 Stunden. Die Alters- und Invalidenversorgung der ab 1. 7. 1956 bei der DP Beschäftigten ist besonders geregelt. Wenn die Voraussetzungen zum Bezug einer Alters- oder Invalidenrente der Sozialversicherung erfüllt sind, erhalten Mitarbeiter der DP bei mindestens 10jähriger ununterbrochener Dienstzeit, die frühestens mit Vollendung des 20. Lebensjahres beginnt, an Stelle der allgemeinen Invalidenrente der Sozialversicherung die besondere Versorgung. Sie beträgt nach 10jähriger ununterbrochener Dienstzeit ohne Zuschläge 20 v. H. des durchschnittlichen Monatsgrundlohnes und erhöht sich mit jedem weiteren vollendeten Dienstjahr bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren um 2 v. H., danach um 1 v. H. bis zum Höchstsatz von 65 v. H. — wenn Kinderzuschläge gezahlt werden, 80 v. H. — des durchschnittlichen Monatsgrundlohnes. Der Höchstsatz einschließlich Kinderzuschlag beträgt monatlich 800 Mark. Für die Versorgung der ehemaligen Postbeamten ist die DP nicht zuständig. Diese Versorgung liegt in Händen der Sozialversicherung. V. Zusammenarbeit im RGW Die DDR ist Mitglied der im Dezember 1957 in Moskau für die Ostblockstaaten gegründeten „Organisation für die Zusammenarbeit der sozialistischen Länder auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens (OSS)“. Diese Organisation kann als Spezialorganisation des RGW (Rat für Gegensei[S. 668]tige Wirtschaftshilfe) gelten. Sie richtet ihr Hauptaugenmerk auf die Organisierung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern und auf die Vereinheitlichung der Benutzungs- und Gebührenvorschriften. Hierbei gilt jedoch der Grundsatz, nach Möglichkeit Übereinstimmung mit den Vorschriften des Weltpostvereins zu erzielen. In Zeiträumen von etwa 2 Jahren finden abwechselnd in den einzelnen Mitgliedsländern Ministerkonferenzen statt. Zwischen diesen Konferenzen tagen die Kommissionen, die sich auch mit dem Ergebnis der Expertenberatungen zu beschäftigen haben und auf die praktisch die Hauptarbeit verteilt ist. Die Kommissionen beschäftigen sich mit dem Fernmeldewesen, dem Funkwesen, der technisch-wissenschaftlichen Zusammenarbeit, dem Post- und Zeitungswesen, der Ökonomik des Nachrichtenwesens und mit Problemen zur Verbesserung der Tätigkeit der OSS. Ihre Beratungsergebnisse werden in Form von Beschluß- und Empfehlungsentwürfen fixiert und den Plenarsitzungen zur Annahme vorgelegt. An der Entwicklung und dem Aufbau eines einheitlichen internationalen Fernsprechnetzes im Ostblock unter Benutzung des technischen Systems „Tesla MN 60“ hat die DP wesentlichen Anteil. Dieses System arbeitet technisch ohne Schwierigkeiten mit dem westeuropäischen Netz zusammen und läßt die Einführung des vollautomatischen internationalen Fernsprechverkehrs zu. Auch beim Aufbau des einheitlichen internationalen Telegrafennetzes des Ostblocks soll die technische Möglichkeit für eine spätere Verbindung mit dem westeuropäischen Netz geschaffen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 666–668 Postsparkassendienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postzeitungsvertrieb (PZV)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Entwicklung Die Gründung und der Aufbau der Postverwaltung begann mit der am 18. 8. 1945 erfolgten Bildung der „Zentralverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“ (ZVPF), die ihre Arbeit am 8. 9. 1945 aufnahm. Zum Präsidenten wurde Dr. Wilhelm Schröder ernannt. Am 8. 4. 1948 wurde die Zentralverwaltung in „Deutsche Wirtschaftskommission für die SBZ,…

DDR A-Z 1975

Häftlinge, Politische (1975)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Es gibt verschiedene Kategorien PH. Sie sind wie folgt zu unterscheiden. 1. Internierte: Nach dem Einmarsch der sowjetischen Truppen sind ca. 150.000 Deutsche mehr oder weniger willkürlich als „aktive Faschisten“ oder „Kriegsverbrecher“ in den früheren NS-Konzentrationslagern interniert worden. Etwa 70.000 dieser Häftlinge sind in diesen Lagern ums Leben gekommen. Bei der Auflösung der Konzentrationslager Anfang 1950 wurden die Überlebenden bis auf ca. 3.500, die der DDR-Justiz zur Aburteilung wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit übergeben wurden, aus der Haft entlassen. 2. SMT-Verurteilte: Sowjetische Militärtribunale (SMT) haben in den Jahren 1945–1955 eine nicht bekannte Zahl Deutscher wegen wirklicher oder angeblicher NS- oder Kriegsverbrechen oder als politische Gegner der KPD/SED verurteilt. Die Strafe betrug in der Regel 25 Jahre Zwangsarbeit. 1950 wurden 10.513 SMT-Verurteilte den Strafvollzugsorganen der DDR übergeben. Ca. 6.300 dieser Häftlinge wurden Anfang 1954, die übrigen — bis auf wenige Ausnahmen — 1955/56 aus den Strafanstalten der DDR entlassen. 3. In die Sowjetunion Deportierte: Von 1945 bis 1955 sind ca. 40.000 Internierte und SMT-Verurteilte in die Sowjetunion deportiert worden, wo sie zusammen mit den Tausenden als „Kriegsverbrecher“ verurteilten deutschen Kriegsgefangenen in sowjetischen Strafarbeitslagern untergebracht wurden. Mindestens 7.000 bis 10.000 Deportierte sind in der SU umgekommen. Bis auf 271 Häftlinge, die im Dezember 1955 den Strafvollzugsorganen der DDR übergeben wurden, sind die überlebenden Verurteilten, deren Zahl von der UdSSR im September 1955 mit 9.626 angegeben wurde, bis 1956 nach Deutschland entlassen worden. 4. Verurteilte Kriegsverbrecher: Von 1945 bis September 1971 sind nach Angaben des Generalstaatsanwalts der DDR 12.828 Personen wegen „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt worden, die meisten von ihnen — 12.147 — bis 1950. Zu diesen Verurteilten gehören auch die 3.500 Internierten, die Anfang 1950 bei der Auflösung der Konzentrationslager der DDR-Justiz übergeben und in den Waldheim-Prozessen im Frühjahr 1950 durch eigens zu diesem Zweck beim Landgericht Chemnitz gebildete Sonder-Strafkammern abgeurteilt wurden (Kriegsverbrecherprozesse). Die meisten Waldheim-Verurteilten wurden aufgrund eines Ministerratsbeschlusses vom 22. 12. 1955 aus der Haft entlassen. 5. Wegen Staatsverbrechen und Republikflucht verurteilte Häftlinge bilden seit 1956 den Hauptteil der PH. Ihre genaue Zahl ist nicht bekannt. In den Kriminalstatistiken der DDR fehlt darüber jeder Hinweis. Es kann jedoch aufgrund der bei westlichen Stellen getroffenen Feststellungen angenommen werden, daß seit 1950 mehr als 120.000 Personen wegen dieser politischen Delikte verurteilt worden sind. Besonders hoch ist der Anteil der wegen Republikflucht Verurteilten, der seit 1961 ständig zugenommen hat und seit 1969 bei etwa 75 v. H. aller aus politischen Gründen Verurteilten liegt. 6. Wirtschaftsverbrecher: Auch ein großer Teil der wegen Wirtschaftsverbrechen verurteilten Häftlinge muß zu den PH. gerechnet werden. Ihre Zahl ist ebenfalls nicht bekannt. Seit 1962 haben Wirtschaftsstrafsachen erheblich abgenommen. Die Gesamtzahl der aus politischen Gründen inhaftierten Personen ist unbekannt. Nach Auflösung der Konzentrationslager stieg die Zahl der PH. Anfang der 50er Jahre bald wieder auf 20.000. 1962/1963 gab es nach westlichen Schätzungen ca. 12.000 PH. Seit 1964 sind etwa 7.000 Häftlinge für materielle Gegenleistungen der Bundesregierung vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden, ein großer Teil von ihnen in die Bundesrepublik Deutschland. Dadurch hat sich die Zahl der PH. auf durchschnittlich etwa 3.000 vermindert. Auch durch die Amnestie vom 6. 10. 1972 sind mehr als 1 000 PH. in die Bundesrepublik und nach Berlin (West) entlassen worden. Im Strafvollzug werden die PH. wie die aus kriminellen Gründen verurteilten Gefangenen behandelt. Kriminelle und PH. sind gemeinsam in den Strafanstalten untergebracht; nur in der StVA Cottbus befinden sich seit einigen Jahren fast ausschließlich wegen politischer Straftaten verurteilte Häftlinge. Bis 1972 hat die DDR geleugnet, daß es PH. gibt. Der Begriff „politische Straftäter“ taucht im Sprachgebrauch der DDR erstmals im Amnestiebeschluß des Staatsrates der DDR vom 6. 10. 1972 auf. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 397 Haftarbeitslager A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haftstrafe

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Es gibt verschiedene Kategorien PH. Sie sind wie folgt zu unterscheiden. 1. Internierte: Nach dem Einmarsch der sowjetischen Truppen sind ca. 150.000 Deutsche mehr oder weniger willkürlich als „aktive Faschisten“ oder „Kriegsverbrecher“ in den früheren NS-Konzentrationslagern interniert worden. Etwa 70.000 dieser Häftlinge sind in diesen Lagern ums Leben gekommen. Bei der Auflösung der Konzentrationslager Anfang…

DDR A-Z 1975

Fernsehen (1975)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das „Fernsehen der DDR“ (seit Januar 1972), früher „Deutscher Fernsehfunk“, ist als wichtiges Massenkommunikationsmittel zentral organisiert. Lenkungs- und Leitungsorgan ist seit dem 15. 9. 1968 das Staatliche Komitee für Fernsehen beim Ministerrat in Ost-Berlin, dessen Vorsitzender und seine Stellvertreter auf Beschluß des Ministerrates vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden. Dem Ministerrat (nach dem Prinzip der Einzelleitung) verantwortlicher Vorsitzender des Staatlichen Komitees für Fernsehen ist Heinz Adameck, Mitglied des ZK der SED, seit 1954 Intendant des Deutschen Fernsehfunks, der als besonderer Intendanzbereich bis 1968 dem Staatlichen Rundfunkkomitee beim Ministerrat zugeordnet war. Die weiteren Mitglieder des Komitees, werden vom Komiteevorsitzenden berufen; sie vertreten gleichzeitig die Programmdirektionen, Hauptabteilungen und Chefredaktionen, in die das staatliche F. gegliedert ist. Die Hauptstudios befinden sich in Berlin-Adlershof und Berlin-Johannesthal, nennenswerte Außenstudios in Halle und Rostock. Ausgestrahlt werden zwei Programme: Das I. Programm (Hauptprogramm), ganztägig im VHF-Bereich, bietet aktuelle Informationen, Bildung, Sport, sozialistische „Gegenwartsdramatik“, Unterhaltung u. a. in Magazinsendungen, Schul- und Kinderfernsehen, Unterhaltungsserien, Kriminal- und Spielfilmen. Schlager- und Quizsendungen sowie eine 10-Minuten-Werbesendung. Das Vormittagsprogramm (ca. 7.45 bis ca. 12.00 Uhr) bringt Wiederholungen von Vortagssendungen. Das Nachmittags- und Abendprogramm beginnt mit einer Programmvorschau um ca. 15.00 Uhr und endet zwischen 22.00 und 23.00 Uhr. An Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen wird ein durchgehendes Tagesprogramm gesendet. Das II. Programm (1. Sendung am 3. 10. 1969) wird in der Regel täglich von 18.40 Uhr (sonntags ab 16.30 Uhr) bis ca. 23.00 Uhr ausgestrahlt. In seinen Dokumentarfilmen, populärwissenschaftlichen Beiträgen und Spielfilmen sowie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen ist es kulturell anspruchsvoller, durch die Überhäufung mit parteilichen Tendenzfilmen aus der Sowjetunion und anderen Ostblockstaaten jedoch weniger abwechslungsreich als das 1. Programm. Ausgewählte Sendungen des I. Programms (politische Beiträge, Sprachkurse) werden im II. wiederholt. Programmvorschau: 18.40 Uhr. Regelmäßige Sendungen: (1974) Hauptnachrichten mit aktuellen Bildreportagen (auch Farbbeiträge) in: „Aktuelle Kamera“, täglich 19.30 – 20.00 Uhr in beiden Programmen, Spätausgabe im I. Programm (außer sonntags) gegen 22.00 Uhr; Spätnachrichten zum Sendeschluß in beiden Programmen; Wiederholung der „Aktuellen Kamera“ vormittags im I. Programm, weitere Nachrichten nach 11.00 Uhr und 17.00 Uhr. Politik sehe Informations- und Agitationssendungen (Magazine, Interviews) jeweils 30 Minuten im I. Programm zwischen 19.00 und 22.00 Uhr u. a.: „Antworten - eine Sendung zu Fragen der Zeit“ (Interviews mit Staats- und Parteifunktionären), z. Z. mittwochs 19.00 Uhr abwechselnd mit „Treffpunkt Berlin“. „Prisma - Probleme, Prozesse, Personen“ donnerstags 20.00 Uhr, abwechselnd mit dem außenpolitischen Magazin „Objektiv“ und unregelmäßig „Die Fernsehpressekonferenz“. Jeden Montag nach dem Spielfilm ca. 21.30 Uhr (dienstags 19.00 Uhr im II. Programm): „Der schwarze Kanal“, 25-Minuten-Polemik des Chefkommentators des DDR-Fernsehens, Karl-Eduard von Schnitzler, zu Sendungen bundesrepublikanischer Fernsehanstalten. „Aufgabe dieser im vierzehnten Jahr befindlichen Sendereihe ist es, am naheliegenden Beispiel des BRD-Fernsehens die Methoden kapitalistischer Massenmedien zu entlarven“ (Schnitzler, November 1973). Populärwissenschaftliche und Ratgeber-Sendereihen u. a.: „Fragen Sie Professor Kaul“ (Rechtsfragen), „Sie und Er und 1000 Fragen“ (Eheberatung) und „Verkehrsmagazin“ im I. Programm, „Das Professoren-Kollegium tagt“ (Wissenschaftler beantworten Zuschauerfragen) im II. Programm. Bildungsreihen: Sprachkurse „English for you“ und „Wir sprechen russisch“ im I. und II. Programm, Lehrgänge der „Fernsehakademie“ im Winterprogramm (in früheren Jahren z. B.: „Sozialistische Wirtschaftsführung“, Mathematik, elektronische Datenverarbeitung usw.). Sportsendungen: „Sport aktuell“ im I., „Sportarena“ im II. Programm. Beliebteste Unterhaltungssendung: „Ein Kessel Buntes“, mit Gästen aus dem Westen. Neue Unterhaltungssendung zur Stärkung des sozialistischen Integrationsgedankens: „Gemeinsam macht's Spaß“ mit Teilnehmern aus anderen kommunistischen Staaten. Auch im Dokumentar- und Spielfilmeinsatz ist, im Zuge der Integrationspolitik, der Anteil von Ostblockfilmen verstärkt worden. Werbesendung: „Tausend Tele-Tips“. Farbsendungen (System SECAM III b) gibt es zunehmend in beiden Programmen. Erste Farbsendungen erfolgten am 3. 10. 1969 im II., seit den Weltjugendfestspielen 1973 auch im I. Programm. 1973 wurden vom [S. 295]DDR-Fernsehen von insgesamt 6.360 Sendestunden 1601 in Farbe ausgestrahlt. Sender und Frequenzen: Als wöchentliche Programm-Illustrierte wird „FF Dabei“ (Funk und Fernsehen), Auflage 1974: 1,4 Mill., publiziert. Die Monatsschrift „Film und Fernsehen“ befaßt sich mit Theorie und Praxis des Film- und Fernsehschaffens. Ausbildungsstätte für künstlerischen Nachwuchs ist die „Hochschule für Film und Fernsehen der DDR“ in Potsdam-Babelsberg. Programm-Austausch und Übernahmen von Gemeinschaftssendungen erfolgen über die OIRT in Prag, seit 1960 über deren Sonderinstitution, der „Intervision“, künftig auch über das im Aufbau befindliche Satelliten-Netz „Intersputnik“ der Ostblockstaaten mit Sitz in Moskau. Für den gegenwärtigen Austausch besteht ein automatisiertes mehrgleisiges Richtfunknetz und eine Koaxialkabelverbindung mit Moskau über die Intervisionszentrale in Prag (Kattowitz — Kiew — Moskau). Offizielle Beziehungen (Austausch und Übernahmen, z. B. internationale Sportveranstaltungen) bestehen auch zur westlichen „Eurovision“, daneben direkte Austauschvereinbarungen mit westlichen Staaten, z. B. Italien. Programm-Grundsätze: Dem F., das in der Freizeitbeschäftigung der DDR-Bevölkerung den ersten Platz einnimmt — nach Angaben von Kurt Hager auf der 6. ZK-Tagung der SED, Juli 1972, verbringt im Durchschnitt jeder DDR-Bürger etwa 15 Stunden in der Woche vor dem Bildschirm — wird von der SED große Bedeutung beigemessen. Gefordert wird die „Einheit von Information, Unterhaltung, Bildung und Erziehung“ im Sinne von „sozialistischer Parteilichkeit und Volksverbunden<|>heit“. Sozialistische Bewußtseinsbildung soll durch Bild und Ton erzielt werden: „Dabei muß der Zuschauer durch die parteiliche Auswahl der (Bild-)Motive und Details und durch die bewertende und deutende Art der Darstellung (Kameraführung) zum Verständnis des Wesentlichen geführt werden, wobei ihm die logische Verknüpfung der Einzelbilder (Montage) eine verallgemeinernde Schlußfolgerung ermöglichen soll“ (Heinz Grote in „Journalistisches Handbuch der DDR“). Die Fernseh-Nachricht gibt, nach gleicher Quelle, „dem Zuschauer in einer Bildfolge (Film) eine Reihe von neuen, wesentlichen Tatsachen, deren Vermittlung der sozialistischen Bewußtseinsbildung und damit letztlich der Veränderung der Realität dient“. In der Fernseh-Nachricht sei „die Kommentierung geradezu Bedingung“. Sie dient jedoch nicht einfach nur der Erklärung des Bildes: „Sie erläutert und wertet gleichzeitig die im Bild gegebenen parteilich ausgewählten Tatsachen und Erscheinungen in ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang. Ihr Wesen als informatorisches Genre bleibt auch im F. die ‚Agitation durch Tatsachen‘, die als Prinzip das Wesen jeder Nachricht kennzeichnet.“ Problematik bei Spielfilmen: Der große Bedarf (500–600 Filme im Jahr) kann aus der Eigenproduktion der DDR nicht gedeckt werden, vor allem nicht bei Unterhaltungsfilmen (Kriminal-, Abenteuer- und Lustspielfilmen). Der Rückgriff auf alte UFA-Filme (Montag-Abend-Film im I. Programm unter der Rubrik „Für den Filmfreund“) und der Einsatz westlicher Filme entsprechen zwar dem Unterhaltungsbedürfnis der Bevölkerung der DDR, widersprechen aber der Forderung der SED nach sozialistischer Parteilichkeit: „Der große Bedarf des Fernsehens an Fremdfilmen führt dazu, daß ein beträchtlicher Teil Filme eingesetzt wird, der beim Zuschauer unter Umständen kleinbürgerliche Auffassungen aktiviert oder produziert. Das beginnt beim vieldiskutierten Montag-Abend-Film, der häufig geradezu das Musterbeispiel kleinbürgerlicher Denk- und Verhaltensweisen bietet, der aber in der Regel hohe Zuschauerzahlen und relativ positive Wertungen erhält. Das reicht bis zu den zahlreichen neueren und neuen Filmen aus kapitalistischen Ländern.“ Und: „Bei dem großen Bedarf an Filmen für das Fernsehen und den zunehmend kulturellen Verbindungen zu Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung ist es unvermeidbar, wenn wir mit Filmen konfrontiert werden, die bürgerliche Denk- und Verhaltensweisen widerspiegeln, vom Einfluß des gegnerischen Fernsehens hier gar nicht zu sprechen. Um so notwendiger ist ein reiches Angebot an Filmen, die unsere Ideologie verbreiten“ (M. Haiduk auf einer zentralen SED-Konferenz zum Thema „Das kulturelle Lebensniveau der Arbeiterklasse in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, April 1973). Zuschauerforschung und Programmgestaltung: Bereits 1967 ergab eine vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED in zehn Städten der DDR durchgeführte Untersuchung über die kulturelle Betätigung der Bevölkerung (Lesen von Büchern, Theater- und Kino-Besuche etc., ohne Rundfunkhören) eine dominierende Stellung des F.: Von 100~Produktionsarbei[S. 296]tern nannten 91 (Angestellte 89, Techniker und Ingenieure 87 v. H.) den Empfang von Fernsehsendungen. Das Lesen von Büchern stand bei den Produktionsarbeitern und Angestellten mit 67 beziehungsweise 89 Nennungen erst an zweiter Stelle vor allen anderen kulturellen Betätigungen. Nur bei den Technikern und Ingenieuren wurde das Lesen von Büchern häufiger genannt (95 v. H.) als der Empfang von Fernsehsendungen. 1971 waren etwa 80 v. H. aller Haushalte mit einem Fernsehgerät ausgestattet, so daß gegenwärtig von einer Vollversorgung der Bevölkerung mit Fernsehgeräten für den VHF-Bereich (I. Programm) gesprochen werden kann. Geräte mit UHF-Teil (für II. Programm) bzw. UHF-Zusatzgeräte und Farbfernseher sind erst seit September 1969 im Handel. Auch der Ausbau des UHF-Sendernetzes deckte 1972 erst 48 v. H. des DDR-Gebietes ab, 1973 sollten 65 v. H. erreicht werden. (Im Juni 1974 konnten im Bezirk Karl-Marx-Stadt 60 v. H. der Bevölkerung das II. Programm empfangen). Über die <:Sehgewohnheiten> der Bevölkerung ermittelte die Abteilung Zuschauerforschung des DDR-F. 1971 nach einer Befragung von 10.000 Fernsehzuschauern, daß die größte Fernsehteilnahme zwischen 18.30 und 21.00 Uhr liegt. Um 18.30 Uhr sind 80 v. H. aller Zuschauer von der Arbeit zurück, um 21.00 Uhr aber fast ein Drittel schlafen gegangen, um 21.30 Uhr sind es schon knapp die Hälfte (ein Viertel muß um 4.30 Uhr wieder auf sein, um 6.00 Uhr früh sind es 80 v. H.). Um 22.00 Uhr sind nur noch 7 v. H. der Fernsehzuschauer zu erreichen. Eine zur gleichen Zeit gestartete Leserumfrage in den Zeitungen nach Programmwünschen ergab eine große Nachfrage nach mehr Unterhaltungs- und Sportsendungen, erwünscht war mehr Humor im Programm, mehr Kriminalfilme wurden gefordert. Zur Berichterstattung der „Aktuellen Kamera“ wurde gewünscht: weniger Betriebs- und Ernteberichte, dafür mehr Bildberichte aus dem Ausland. Eine vom Zentralinstitut für Jugendforschung in Leipzig 1971 veröffentlichte Studie über „Massenkommunikation und Jugend“ stellte fest: Jugendliche verbringen im Durchschnitt pro Tag eine Stunde vor dem Bildschirm. „Während beim Rundfunk ein starkes Interesse an Schlagersendungen und Tanzmusik zu verzeichnen ist, sind beim Fernsehen vor allem Kriminalfilme, Abenteuerfilme, Fernsehspiele, Fernsehfilme und Spielfilme gefragt. Sehr häufig werden auch Unterhaltungssendungen gesehen.“ Die SED, der starken Konkurrenz des westdeutschen F. bewußt, reagierte: „Unser Fernsehen, das auf gute Leistungen zurückblicken kann, sollte verstärkt bemüht sein, die Programmgestaltung zu verbessern, eine bestimmte Langeweile zu überwinden, den Bedürfnissen nach guter Unterhaltung Rechnung zu tragen, die Fernsehpublizistik schlagkräftiger zu gestalten und den Erwartungen jener Teile der werktätigen Bevölkerung besser zu entsprechen, deren Arbeitstag sehr zeitig beginnt, und die deshalb schon in den frühen Abendstunden Zuschauer wertvoller Fernsehsendungen sein möchten“ (E. Honecker auf dem VIII. Parteitag der SED, Juni 1971). <|>Zugeständnisse an den Publikumsgeschmack (mehr Kriminalfilme, auch westliche Serien, Sendungen wie „Schlager-Studio“, nach Vorbild der ZDF-„Hitparade“, andererseits aber auch die verstärkte Ausstrahlung von mehr sowjetischen, polnischen, tschechoslowakischen, ungarischen und bulgarischen Filmen, deuten auf den von Haiduk angesprochenen latenten Zielkonflikt. Das gilt aber auch für die politische Information, deren parteiliche Einseitigkeit ebenfalls viele DDR-Bürger, einschließlich SED-Funktionäre, veranlaßt, zur Schließung der Informationslücken auf West-Empfang zu schalten. Er ist in jenen Gebieten stark verbreitet, in denen westliche Sender, vor allem im VHF-Bereich, empfangen werden können: im gesamten Bereich der DDR vom Harz über den Berliner Raum bis zur Oder, in Thüringen und Teilen von Sachsen und im nordwestlichen und südlichen Teil Mecklenburgs. Da sich Ostblockstaaten und DDR nach der Sowjetunion für das französische SECAM-Farbsystem entschieden haben, sind dort Farbsendungen aus der Bundesrepublik nur in Schwarzweiß zu empfangen (dasselbe gilt für den Empfang östlicher Sendungen in der Bundesrepublik). Die SED hat mehrfach erfolglos versucht, den West-Empfang z. B. durch Installation von Störsendern, FDJ-Abrißaktionen zur Entfernung von nach Westen ausgerichteten Antennen nach dem Mauerbau 1961, Vorschriften in Stadtordnungen über Gemeinschaftsantennen und andere Maßnahmen einzuschränken bzw. zu unterbinden. Auf der 9. Tagung des ZK der SED mußte Honecker indirekt ein Scheitern dieser Bemühungen eingestehen: „Die westlichen Massenmedien, vor allem der Rundfunk und das Fernsehen der Bundesrepublik Deutschland, die ja bei uns jeder nach Belieben ein- oder ausschalten kann …“ Geschichte: Im März 1950 wurde auf Beschluß der Regierung mit dem Aufbau des F. begonnen. Am 11. 6. 1951 erfolgte die Grundsteinlegung des Studiokomplexes Berlin-Adlershof. Am 20. 12. 1951 begannen erste Versuche, im August 1952 wurde der Fernsehfunk ein besonderer Instanzbereich des „Staatlichen Rundfunkkomitees beim Ministerrat“. Die Chronik der folgenden raschen Entwicklung beweist, daß die SED sich zunehmend der Wirksamkeit des neuen Mediums bewußt wurde und es für ihre Zwecke zu nutzen verstand. ; 21. 12. 1952 : 20.00 Uhr \[em] Beginn des t\[:a]glichen offiziellen Versuchsprogramms aus dem Fernsehzentrum Adlershof, erste „Aktuelle Kamera“. ; 22. 12. 1952 : Erste Sportsendung und erste Wetterkarte. ; 1953 : Es gibt 600 Besitzer von Fernsehger\[:a]ten in der DDR. ; 12. 9. 1954 : Erster Fernsehfilm aus eigener Produktion: „Die Entscheidung des Tilman Riemenschneider“. ; 4. 10. 1954 : „Deutsche Hochschule f\[:u]r Filmkunst“ in Potsdam-Babelsberg gegr\[:u]ndet, heute „Hochschule f\[:u]r Film und Fernsehen der DDR“. ; 1954 : 2.300 angemeldete Fernsehempf\[:a]nger. ; 1955 : 13.600 angemeldete Fernsehempf\[:a]nger. ; 3. 1. 1956 : Beginn des offiziellen Fernsehprogramms (VHF-Bereich); 2,2 Stunden t\[:a]glich unter dem Titel „Deutscher Fernsehfunk“. ; Ende 1956 : sind 71.000 Fernsehger\[:a]te angemeldet, ; 1959 : 594.000 Fernsehger\[:a]te angemeldet. ; 30. 1. 1960 : Gr\[:u]ndung der „Intervision“ bei der OIRT/Prag (ČSSR, DDR, Polen, Ungarn), ; 1961 : Beitritt der Sowjetunion. ; 1960 : \[:u]ber 1. Mill. Fernsehgenehmigungen, ; 1965 : \[:u]ber 3 Mill. Fernsehgenehmigungen erteilt. Sendezeit t\[:a]glich 10,3 Stunden. ; Dez. 1965 : Kritik an Film und F. auf der 11. ZK-Tagung. ; 15. 9. 1968 : Bildung des Staatlichen Komitees f\[:u]r F. beim Ministerrat. ; 1968 : 4,17 Mill. Fernsehempf\[:a]nger-Genehmigungen, 12,7 Sendestunden t\[:a]glich. ; Januar 1969 : Erstsendung des f\[:u]nfteiligen Fernsehfilms „Krupp und Krause/Krause und Krupp“ (Beispiel f\[:u]r sozialistische Gegenwartsdramatik). ; 4. 2. 1969 : Theoretische Konferenz des Staatlichen Komitees f\[:u]r F. \[:u]ber die Entwicklung sozialistischer Fernsehdramatik. Referat „Sozialistische Volksgestalten als Tr\[:a]ger unserer Macht“. ; Sept. 1969 : Beginn des Verkaufs von UHF-Ger\[:a]ten, Zusatz- und Farbfernsehger\[:a]ten. ; 3. 10. 1969 : Die Sender Berlin, Dresden, Dequede und Schwerin beginnen mit der Ausstrahlung des II. Programms (UHF-Bereich), erste Farbsendungen, System SECAM. ; Januar 1972 : „Deutscher Fernsehfunk“ wird in „Fernsehen der DDR“ umbenannt. Ausbau des UHF-Sendenetzes (II. Programm). ; Ende 1972 : erreichen die Sender etwa die H\[:a]lfte des DDR-Gebietes, ; 1973 : seit den Weltjugendspielen, Farbsendungen auch im I. Programm. ; Ende 1973 : gibt es in der DDR ca. 5 Mill. Genehmigungen f\[:u]r Fernsehger\[:a]te. [S. 297] Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 294–297 Ferienscheck A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fernstudium

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das „Fernsehen der DDR“ (seit Januar 1972), früher „Deutscher Fernsehfunk“, ist als wichtiges Massenkommunikationsmittel zentral organisiert. Lenkungs- und Leitungsorgan ist seit dem 15. 9. 1968 das Staatliche Komitee für Fernsehen beim Ministerrat in Ost-Berlin, dessen Vorsitzender und seine Stellvertreter auf Beschluß des Ministerrates vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden. Dem Ministerrat (nach dem…

DDR A-Z 1975

Deutschlandpolitik der SED (1975) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1979 Nation und nationale Frage: 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge Die Geschichte der Teilung Deutschlands und der Wandel der deutschlandpolitischen Vorstellungen der KPD/SED seit dem Ende des II.~Weltkrieges sind aufs engste verknüpft mit jenem internationalen Konflikt, der seit 1947 als „Kalter Krieg“ bezeichnet worden ist. Der Zerfall der Staatenkoalition, die sich während des Krieges gegen das Deutschland Hitlers vereinigt hatte, die Entstehung zweier Blöcke, zwei[S. 198]er politischer, wirtschaftlicher und militärischer Allianzsysteme, schließlich das Bemühen, die zwischen Ost und West bestehenden friedensgefährdenden Spannungen abzubauen und die zwei Jahrzehnte andauernde Konfrontation durch neue Formen der Kooperation (friedliche Koexistenz) zu ersetzen - dieser weltpolitische Entwicklungsgang setzte die Rahmenbedingungen für die D. der SED. Die Frage, ob und inwieweit die SED überhaupt imstande war, ihren politischen Kurs autonom zu bestimmen und in welchem Ausmaß sie auf die Deutschland- und Europapolitik der Sowjetunion einzuwirken vermochte, läßt sich nicht eindeutig beantworten. Wenn die SED in einer frühen Phase ihrer Geschichte — 1946, kurz vor den ersten Wahlen in der Sowjetzone — hinsichtlich der künftigen Grenzziehung an Oder und Neiße eine von der sowjetischen Position abweichende Haltung einnahm und sich gegen die Abtrennung der Ostgebiete wandte, so war dies eine kurzfristige Episode. Ende der 40er und im Laufe der 50er Jahre hielt sich die SED strikt, bis in Nuancen, an die von der Sowjetunion vertretene Linie. In den 60er Jahren mehrten sich Anzeichen dafür, daß das politisch-ökonomische Gewicht der DDR groß genug geworden war, um ihr im Verhältnis zur Sowjetunion und zu anderen Partnern ein Mitspracherecht zu sichern. Die DDR achtete jedoch stets sorgsam darauf, daß ihre D. bis in Einzelheiten mit der der Sowjetunion abgestimmt war. Ihre Sprecher betonten stets die Führungsrolle der KPdSU innerhalb der kommunistischen Weltbewegung. Als Mitglied des RGW seit 1950 und als einer der an der Gründung des Warschauer Paktes 1955 beteiligten Staaten betrachtet die DDR ihre Zugehörigkeit zum östlichen Bündnissystem als eine fundamentale Bedingung ihrer politischen Existenz. Ihre enge Bindung an die Sowjetunion ist völkerrechtlich durch die Verträge vom 20. 9. 1955 und 12. 6. 1964 bekräftigt worden; ihre Beziehungen zu den übrigen Staaten der Allianz gründen sich auf bilaterale Bündnis- und Beistandsverträge, die in den Jahren 1967/68 abgeschlossen wurden. Im Artikel 6 Abs. 2 ihrer neuen Verfassung vom April 1968 hat die DDR die „allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zum Verfassungsgrundsatz erhoben. Nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1954 lautet der entsprechende Artikel 6 Abs. 2 Satz 1: „Die Deutsche Demokratische Republik ist für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet.“ Diese Vertrags- und Verfassungsnormen spiegeln die Bereitschaft der DDR-Führung, in ihrer D. stets die Blocksolidarität zu wahren. Dies allerdings stellt keinen Verzicht auf die Vertretung spezifischer eigener Interessen der DDR bei der Festlegung des generellen außenpolitischen Kurses der Allianz dar; spätestens seit Mitte der 60er Jahre haben die Bündnispartner der DDR ihrerseits dieser besonderen Interessenlage Rechnung zu tragen versucht. Die D. der KPD/SED läßt verschiedene Phasen erkennen. 1941–1945: Während des Krieges bereitete sich die Führung der KPD in Moskau in doppelter Weise auf die Rückkehr nach Deutschland vor. Einerseits bemühte sie sich um ein Bündnis mit antifaschistischen, bürgerlich-konservativen Kräften unter kriegsgefangenen Offizieren und Soldaten, die sie für die Gründung des Nationalkomitees Freies Deutschland und des Bundes Deutscher Offiziere zu gewinnen wünschte. Dabei bekundeten die Repräsentanten der KPD allgemeine demokratisch-republikanische Zielvorstellungen. Zu dieser Zeit vermieden sie es, von der Notwendigkeit tiefgreifender gesellschaftlicher Strukturreformen zu sprechen. Andererseits setzte die KPD-Führung im Februar 1944 eine 20köpfige Arbeitskommission ein, die während der folgenden Monate eine Reihe von Entwürfen zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen vorbereitete. Im Oktober 1944 wurde ein „Aktionsprogramm des Blocks der kämpferischen Demokratie“ im Entwurf fertiggestellt. Anfang April 1945 verabschiedete das Politbüro der KPD Richtlinien für die Tätigkeit der im Gefolge der Sowjetarmee nach Deutschland zurückkehrenden Initiativgruppen, deren wichtigste die Gruppe Ulbricht in Berlin war. Während des Krieges hatte die D. der KPD Rücksicht auf die zwischen der Sowjetunion und den Westmächten getroffenen Vereinbarungen zu nehmen. Die von den „Großen Drei“ in den Konferenzen von Teheran (28. 11.–1. 12. 1943), Jalta (4.–11. 2. 1945) und Potsdam (17. 7.–2. 8. 1945) erörterten Pläne für eine gemeinsame Nachkriegspolitik gegenüber Deutschland erwiesen sich jedoch nicht als tragfähige Basis, da die Großmächte die vor allem im Potsdamer Abkommen umrissenen gesellschaftspolitischen Zielsetzungen auf unterschiedliche Weise auslegten. 1945–1947: Solange die Kriegsalliierten noch bemüht blieben, trotz wachsender Spannungen zwischen Ost und West ihre Zusammenarbeit im Alliierten Kontrollrat und auf den Außenministerkonferenzen fortzusetzen, verfolgte die KPD — ebenso wie nach ihrer Gründung 1946 die SED — einen gesellschaftspolitisch behutsamen Kurs, für den die Feststellung im KPD-Aufruf vom 11. 6. 1945, es wäre falsch, „Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen“, und die 1946/47 propagierte These vom „eigenen deutschen Weg zum Sozialismus“ das Leitmotiv bildeten. In dieser Phase unterstützten die deutschen Kommunisten das Verlangen der Sowjetunion nach Reparationen — auch aus der laufenden Produktion [S. 199]neuer Güter — im Wert von 10 Mrd. Dollar sowie nach einer Vier-Mächte-Kontrolle der Ruhrindustrie. 1948–1952: Nach dem Scheitern der Außenmmisterkonferenzen von Moskau (10. 3.–24. 4. 1947) und London (25. 11.–15. 12. 1947) begann im Frühjahr 1948 eine neue Phase der D., die SED begann, sich auf eine fortdauernde Teilung Deutschlands einzustellen. Ihr Wandel zur „Partei neuen Typus“ signalisierte einen neuen gesellschaftspolitischen Kurs: Das sowjetische Vorbild galt in allen Bereichen bis in Details hinein als nachahmenswert. Die Spaltung Berlins während der Blockade ging der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 voraus. In den der Staatengründung folgenden beiden Jahren stagnierte der politisch-diplomatische Disput der Großmächte über Deutschland. Die SED versuchte mit harten repressiven Mitteln die Umformung der DDR-Gesellschaft zu einer volksdemokratischen Ordnung voranzutreiben, eine Politik, die sie auf der I. Parteikonferenz im Juli 1952 als beginnenden „Aufbau des Sozialismus“ charakterisierte. 1952–1955: Vier Monate vor dieser II.~Parteikonferenz der SED hatte die Sowjetunion jedoch, offensichtlich beunruhigt über die seit dem Ausbruch des Korea-Krieges im Sommer 1950 auf westlicher Seite mit Nachdruck betriebene Wiederbewaffnung der Bundesrepublik innerhalb der westeuropäischen oder atlantischen Allianz, eine neue diplomatische Initiative eingeleitet, die auf Ausklammerung eines gesamtdeutschen Staates aus dem östlichen und westlichen Bündnissystem gerichtet war und ihn auf einen neutralen Status verpflichten wollte. Mit der Parole „Deutsche an einen Tisch“ warb die SED — wie schon in den frühen 50er Jahren — um die Anerkennung der DDR als gleichrangigen Gesprächs- und Verhandlungspartner des westlichen Deutschland. 1955–1957: Nach dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Atlantischen Allianz, der im Mai 1955 völkerrechtlich wirksam wurde, änderte sich die D. der SED ebenso wie die der Sowjetunion in mehreren wichtigen Punkten: Die These von der Existenz zweier deutscher Staaten, die man nicht mehr auf „mechanische Weise“, also durch freie gesamtdeutsche Wahlen vereinigen könne, wurde mit der Forderung nach einer Garantie der sozialistischen ➝Errungenschaften der DDR im Falle einer Wiedervereinigung verbunden. Die SED leitete daraus ihren Vorschlag für die Bildung einer deutschen Konföderation ab, der zum ersten Mal gegen Ende des Jahres 1956 kurz erwähnt und in der Folgezeit mehrfach präzisiert, kommentiert und ergänzt wurde. 1958–1961: Die seit Beginn des Jahres 1958 von der SED erhobene Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages mit zwei deutschen Staaten deutete auf Absichten hin, das Deutschlandproblem erneut auf internationaler Ebene zu erörtern, um einerseits die Anerkennung der DDR, andererseits bestimmte Rüstungsbegrenzungen für die Bundesrepublik — vor allem deren verbindlichen Verzicht auf Verfügungsmacht über Kernwaffen — zu erreichen. Als der Westen keine Bereitschaft zeigte, auf den von der Sowjetunion und der DDR eingeleiteten Friedensvertragsvorstoß positiv zu reagieren, entschloß sich die sowjetische Führung im November 1958, auf die vorgeschobene Position des Westens in Berlin Druck auszuüben. Die folgenden Jahre standen im Zeichen der zweiten schweren Berlin-Krise, die ihren Höhepunkt in der Errichtung der Mauer im August 1961 fand. 1962–1966: Nach der Absperrung West-Berlins konzentrierte die SED ihre Anstrengungen auf die innere Konsolidierung ihres Herrschaftssystems und auf eine Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz (Neues Ökonomisches System). Im Anschluß an die sowjetisch-amerikanische Machtprobe während der Kuba-Krise sprach W. Ulbricht im Dezember 1962 von der Möglichkeit eines nationalen Kompromisses zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland. Die Passierscheinabkommen der Jahre 1963–1966 galten als Ausdruck einer „Politik der kleinen Schritte“, zu der die DDR — wenn auch widerstrebend — offenbar unter dem Eindruck internationaler Entspannungstendenzen nach dem Abschluß des Test-Stopp-Vertrages im Sommer 1963 — einen Beitrag leistete, obwohl ihr die erhoffte völkerrechtliche Anerkennung durch westliche Staaten, vor allen durch die Bundesrepublik Deutschland, weiterhin versagt blieb. 1967–1969: Gegenüber der Ende 1966 gebildeten Regierung der Großen Koalition in Bonn bezog die SED eine verhärtete Position, zumal ihr bei der Vorbereitung des zunächst mit der SPD vereinbarten, dann jedoch von der SED abgesagten Redneraustausches im Frühjahr und Sommer 1966 bewußt geworden war, daß eine Intensivierung der Kontakte innenpolitische Wirkungen zeitigte, die der Parteiführung bedrohlich und ein Sicherheitsrisiko zu enthalten schienen (Sozialdemokratismus). In dieser Phase fand sich die Bundesregierung zum ersten Mal bereit, direkte offizielle Kontakte zu Regierungsinstitutionen der DDR anzubahnen, ohne allerdings bereits vertragliche Absprachen treffen zu wollen. Die Entwicklung seit Herbst 1969 wurde schließlich von der Absicht der sozialliberalen Regierung bestimmt, auf vertraglicher Basis ein geregeltes Nebeneinander zweier Staaten in Deutschland zu erreichen, um so den Zusammenhalt der deutschen Nation trotz fortdauernder Teilung zu wahren. In Reaktion auf die „Neue Ostpolitik“ der Regierung Brandt-Scheel, die aus der These vom Fortbestand einer Nation in zwei deutschen Staaten ihren Anspruch auf besondere innerdeutsche Beziehungen ableitete und einer völkerrechtlichen Anerkennung [S. 200]der DDR — „als Ausland“ — widersprach, änderte die SED zu Beginn des Jahres 1970 ihre Haltung zur „nationalen Frage“ (Nation und nationale Frage). Hatte die DDR sich selbst in ihrer Verfassung vom April 1968 als „sozialistischen Staat deutscher Nation“ bezeichnet, so wurde dieser Begriff zu Beginn des Jahres 1970 — ohne formelle Änderung der Verfassung — im politischen Sprachgebrauch der SED durch die Formel vom „sozialistischen deutschen Nationalstaat DDR“ ersetzt. Die SED berief sich auf die marxistisch-leninistische Deutung der Klassenstrukturen in beiden deutschen Staaten, und behauptete, in der DDR entwickle sich die „sozialistische Nation“, die mit der in der Bundesrepublik bestehenden „bürgerlichen Nation“ nichts mehr gemein habe. Der um die Jahreswende 1969/1970 erfolgende Positionswandel der SED in der „nationalen Frage“ läßt sich eindrucksvoll an dem veränderten Verhalten der DDR gegenüber den Vereinten Nationen ablesen. Als die DDR 1966 zum ersten Mal einen Aufnahmeantrag an die Weltorganisation richtete, legte sie in einem Memorandum ihres Außenministeriums an die Vereinten Nationen großen Wert auf die Feststellung, daß ein Beitritt „die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands fördern“ könnte. Beide deutsche Staaten hätten sich konsolidiert und selbständig entwickelt, jeder von ihnen habe seine eigene Verfassung, seinen eigenen Staatsapparat, seinen eigenen Wirtschaftsorganismus und seine selbständige Armee: „Diese beiden deutschen Staaten bilden ungeachtet dessen eine Nation“ (Dokumente zur Außenpolitik der DDR 1966, XIV/1, S. 643). Als dagegen Außenminister O. Winzer am 1. 10. 1973 nach vollzogener Aufnahme der beiden deutschen Staaten in die Vereinten Nationen vor der Vollversammlung sprach, erklärte er, aus der Gegensätzlichkeit der gesellschaftlichen und politischen Ordnungen in der Bundesrepublik und in der DDR ergäbe sich als „zwingende Schlußfolgerung“, daß zwischen ihnen „eine Vereinigung niemals möglich“ sein werde. Bis Ende der 60er Jahre war die D. der SED noch auf eine Wiedervereinigung Deutschlands gerichtet — gemeint war allerdings, wie Art. 8 der neuen DDR-Verfassung vom April 1968 besagte, eine „Vereinigung auf der Grundlage von Demokratie und Sozialismus“, wobei diese beiden Begriffe im Sinne der marxistisch-leninistischen Lehre verstanden wurden. Die in jener Verfassungsnorm geforderte „schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten“ ist seit 1970 nicht mehr postuliert worden. Stattdessen sprach die DDR von einem objektiven Prozeß der Abgrenzung, der sich zwischen ihnen vollziehe. Rückschauend lassen sich in der D. der SED vier entscheidende Wendepunkte aufzeigen — 1948 der Kurswechsel in Richtung auf eine eigene Staatsgründung, 1955 die Proklamation der Zwei-Staaten-These in Verbindung mit der gesellschaftspolitisch relevanten Forderung nach Garantie der „Sozialistischen Errungenschaften“, 1961 die endgültige Unterbrechung der bis zu diesem Zeitpunkt noch durchaus lebendigen Kommunikation der Deutschen in beiden Staaten und in beiden Teilen Berlins, 1970 die Abkehr von der Formel „zwei Staaten — eine Nation“ und der Verzicht auf das grundsätzliche Ziel einer deutschen Wiedervereinigung. Diese Skizze wird in den folgenden Abschnitten genauer ausgeführt. II. Von der Kapitulation bis zur Gründung der DDR In der „Atlantik-Charta“ (12. 8. 1941) hatten die USA und Großbritannien ihre Kriegsziele verkündet. Sie versicherten darin u. a., daß „ihre Länder keinerlei Gebiets- und sonstige Vergrößerungen erstrebten“, die „nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker übereinstimmten“. Auf der Sitzung des Interalliierten Rates in London vom 24. 9. 1941 hatte u. a. die UdSSR dieser Proklamation voll zugestimmt. Ohne eine freie Willensäußerung des deutschen Volkes abzuwarten, erörterten die Alliierten auf ihren folgenden Kriegskonferenzen Pläne für eine Aufteilung Deutschlands in fünf Teile (28. 11.–1. 12. 1943 in Teheran) und einigten sich vorläufig auf eine Ausdehnung Polens von der Curzon-Linie bis zur Oder. Auf der Konferenz in Jalta (3–11. 2. 1945) wurden, insbesondere auf Veranlassung Stalins, schließlich die „völlige Entwaffnung, Entmilitarisierung und Zerstückelung Deutschlands“ beschlossen. Da es außer dieser Formulierung im Protokoll der Konferenz keinen förmlichen Beschluß über die Aufgliederung Deutschlands und die Art ihrer Durchführung gab, sollten diese Fragen von dem „Ausschuß für die deutsche Teilungsfrage“ (Dismemberment Committee) in London weiterberaten werden. Die UdSSR hat sich an den Beratungen dieses Komitees weitgehend uninteressiert gezeigt. Gleichzeitig einigte man sich in Potsdam, der Moskauer Reparationskommission als „Diskussionsgrundlage“ eine deutsche Wiedergutmachung von 20 Mrd. Dollar (50 v. H. an die UdSSR) zu empfehlen. Sicher haben die Frage der Reparationen und die Sorge der Sowjets, bei einer Aufteilung Deutschlands von den Industrie-Zentren des Rheinlandes abgeschnitten zu werden, entscheidend dazu beigetragen, daß Stalin seit dem Abschluß des sowjetisch-polnischen Bündnispaktes am 21. 4. 1945 alle sowjetischen Pläne einer „Zerstückelung“ Deutschlands in Abrede stellte (Stalins Rundfunkansprachen vom 9. 5. 1945 aus Anlaß der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde in Reims/Karlshorst am 8. 5. 1945). Das Potsdamer Protokoll legt fest, Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln und, so[S. 201]weit „praktisch durchführbar“, die „deutsche Bevölkerung in ganz Deutschland“ gleich zu behandeln. Als Folge der hinsichtlich der deutschen Frage ergebnislosen alliierten Konferenzen der Jahre 1947 und 1948 begann in beiden Teilen Deutschlands eine Entwicklung, die 1949 zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR führte. In der SBZ schuf die Sowjetische Militäradministration (SMAD) am 25. 7. 1946 11 deutsche Zentralverwaltungen, deren Errichtung eine einseitige Vorwegnahme der nach dem Potsdamer Abkommen für ganz Deutschland vorgesehenen Zentralverwaltungen darstellte und insofern die Abspaltung der SBZ von den anderen Besatzungszonen verstärkte. Im September und Oktober 1945 erließen die 5 Landesregierungen in der SBZ Verordnungen über die Durchführung der Bodenreform. Gleichzeitig begann die Enteignung, die sich zunächst nur gegen Betriebe ehemaliger Nationalsozialisten richtete. Der im August 1946 von den Sowjets geschaffenen „Deutschen Verwaltung des Inneren“ wurden bereits die Polizeien aller 5 SBZ-Länder unterstellt, wodurch eine weitgehende Zentralisierung der Verwaltung der SBZ erreicht wurde. Durch SMAD-Befehl Nr. 138 vom 27. 6. 1947 wurden die 11 Zentralverwaltungen zur DWK zusammengefaßt und deren Zuständigkeit seit Februar/März 1948 erheblich ausgeweitet. Außerhalb der DWK wurden noch einige Zentralverwaltungen (für Justiz, Volksbildung, Gesundheitswesen und Inneres) eingerichtet, die formal dem ersten DWK-Präsidenten (Heinrich Rau) unterstanden. Die DWK nahm von Anfang an gewisse Funktionen einer Zentralregierung wahr. In den westlichen Zonen gab es zu dieser Zeit keine vergleichbaren zentralen deutschen Verwaltungen. Das Scheitern der Münchener Ministerpräsidentenkonferenz (6.–7. 6. 1947) zeigte, daß die Westmächte einerseits damals nicht bereit waren, vor einer grundsätzlichen Einigung zwischen den Alliierten, Vertreter deutscher Verwaltungsorgane über politische Fragen der Wiedervereinigung beraten zu lassen. Andererseits bewiesen SED und Sowjets durch den von ihnen erzwungenen Auszug der 5 Vertreter der SBZ, daß sie der ersten gesamtdeutschen Beratung nach dem Krieg nur unter ihren Bedingungen zuzustimmen bereit waren. Sowohl die Schaffung der „Bi-Zone“ (2. 12. 1946) als auch die Gründung eines „deutschen Wirtschaftsrates“ (29. 5. 1947) und die Zusammenlegung aller 3 westlichen Zonen zur „Tri-Zone“ (Sommer 1948) hatten überwiegend wirtschaftliche Gründe, da sich die Alliierten über die Behandlung Deutschlands als wirtschaftlicher Einheit nicht zu einigen vermochten (Viermächte-Außenministerkonferenz vom 23. 5. bis 20. 6. 1949 in Paris) und die Durchführung einer Währungsreform notwendig geworden war. Diese und ihre Nichtbeteiligung an der inoffiziellen Londoner Sechsmächtekonferenz (23. 2.–3. 6. 1948) nahmen die Sowjets zum Anlaß, den Alliierten Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948) und gegen Berlin die Blockade (24. 6. 1948) zu verhängen. Gleichzeitig „bestätigte“ der 3. Deutsche Volkskongreß der SBZ am 30. 5. 1949 die 1.~Verfassung der „Deutschen Demokratischen Republik“. Er wählte einen Deutschen Volksrat, der sich am 7. 10. 1949 zur „provisorischen Volkskammer“ erklärte. Die ersten Wahlen zur 1. Volkskammer (15. 10. 1950) erfolgten nach Einheitslisten der Nationalen Front. Am 10. 10. 1949 wurde die SMAD in eine Sowjetische Kontrollkommission (SKK) umgewandelt und die Regierung der DDR für Außenpolitik und Außenhandel zuständig erklärt. Die Bundesregierung hat von Anfang an die Gründung der DDR als „rechtswidrig“ bezeichnet, da keine freie Willensäußerung des deutschen Volkes stattgefunden habe. Auf der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte (18. 9. 1950) wurde dieser Standpunkt der Bundesregierung bestätigt und die Bundesregierung erstmalig offiziell für berechtigt erklärt, als einzige deutsche Regierung bis zur Wiedervereinigung für das gesamte Deutschland zu sprechen. Die SED behauptete dagegen, die Westmächte hätten das Potsdamer Abkommen gebrochen, die „Bildung der Bonner Marionettenregierung“ habe den „nationalen Notstand und die Kriegsgefahr verstärkt“. Sie forderte die Schaffung einer „provisorischen Regierung des demokratischen Deutschland“ und den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland („Neues Deutschland“ vom 5. 10. 1949). III. Gesamtdeutsche Politik bis zur Gründung des Warschauer Paktes Zur D. sagte Wilhelm Pieck, Präsident der DDR, am 10. 11. 1949 vor der Volkskammer: „Niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der Deutschen Demokratischen Republik anerkannt werden … Es geht nicht darum, ob die westdeutsche Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sich gegenseitig anerkennen, sondern darum, gemeinsam oder nebeneinander den nationalen Interessen des deutschen Volkes zu dienen … wir wollen ein demokratisches, nationales und wirtschaftlich selbständiges Deutschland …“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. I, Berlin 1954, S. 15–16). In seiner ersten Regierungserklärung vom 12. 10. 1949 bezeichnete O. Grotewohl die Gründung des „Bonner Separatstaates“ als „Vollendung der Spaltung Deutschlands“. Gleichzeitig wurde „die Wiedervereinigung aller Teile Deutschlands zu einer einheitlichen demokratischen Republik“ gefordert, deren „Rechtsgrundlage“ im Potsdamer Abkommen enthalten sei. Die im Westen [S. 202]beginnende Diskussion um die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unter Einschluß der Bundesrepublik Deutschland und die vorerst versteckte, später offene Aufrüstung in der DDR (bereits seit 1950 wurden paramilitärische Verbände in Form der Kasernierten Volkspolizei aufgestellt) leiteten die Phase der Einbeziehung beider Teile Deutschlands in das östliche und westliche Bündnissystem ein. Im folgenden zeigte es sich, daß die Regierungen in beiden deutschen Staaten (und die hinter ihnen stehenden Mächtegruppierungen) in der deutschen Frage auf entgegengesetzten Positionen beharrten und keine praktischen Schritte unternahmen, die zu einer Annäherung hätten führen können. Die Bundesregierung forderte stets als ersten Schritt zur Wiederherstellung der deutschen Einheit gesamtdeutsche, freie, geheime, gleiche und von den Besatzungsmächten unbeeinflußte Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung (so in ihrer Erklärung vom 25. 3. 1950 und in der Entschließung des deutschen Bundestages vom 14. 9. 1950 zu den bevorstehenden Volkskammerwahlen am 15. 10. 1950). Die Regierung der DDR schlug in Anlehnung an die Empfehlungen der Prager Außenministerkonferenz (20.–21. 10. 1950) vor, zunächst einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands“ zu bilden, der die Einsetzung einer „gesamtdeutschen souveränen demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorzubereiten, mit der Ausarbeitung eines Friedensvertrages zu beginnen und Vorbereitungen für die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen zu treffen hätte“ (so in einer Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 15. 9. 1950, in einem „Beschluß des Ministerrates der DDR“ vom 25. 10. 1950 und einem Brief Grotewohls an Bundeskanzler Adenauer vom 30. 11. 1950). Die SED hat ihr Wahlsystem — Einheitsliste der Kandidaten der Nationalen Front, Beteiligung der Massenorganisationen an der Kandidatenaufstellung, faktische Ausschaltung aller nicht im „Demokratischen Block“ zusammengeschlossenen politischen Parteien und Organisationen — stets als vorbildlich bezeichnet. Am 15. 9. 1951 modifizierte Grotewohl in einer Regierungserklärung seinen Vorschlag über die Bildung eines Gesamtdeutschen konstituierenden Rates, indem er dessen paritätische Zusammensetzung als „nicht von grundlegender Bedeutung“ bezeichnete. Als der Bundestag am 27. 9. 1951 „14 Grundsätze einer neuen Wahlordnung für gesamtdeutsche Wahlen“ verabschiedete und deren internationale Kontrolle forderte, erklärte Grotewohl in einer Regierungserklärung vom 10. 10. 1951 diese Vorschläge in der Mehrzahl als „annehmbar“ und eine internationale Kontrolle als diskutabel, falls es vorher zu einer „gesamtdeutschen Beratung“ käme. Eine solche Beratung wurde jedoch am 16. 10. 1951 erneut von Bundeskanzler Adenauer vor dem Bundestag abgelehnt. Auf Vorschlag der drei Westmächte verabschiedete die UN-Vollversammlung am 20. 12. 1951 (u. a. gegen die Stimmen des Sowjetblocks) eine Resolution über die Einsetzung einer UN-Kommission, die die Voraussetzung für freie Wahlen in ganz Deutschland prüfen sollte. Die Resolution wurde am 9. 1. 1952 von der Regierung der DDR als „rechtsungültig“ bezeichnet und am 23. 3. 1952 der UN-Kommission in Berlin die Einreise in die DDR verweigert. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen standen sowohl die Frage des Wahlmodus — wie die beiden Wahlgesetzentwürfe der Volkskammer vom 9. 1. 1952 und des Deutschen Bundestages vom 6. 2. 1952 zeigen — als auch die Reihenfolge der Schritte, die zur Wiedervereinigung führen sollten. Der Notenwechsel zwischen der UdSSR und den Westmächten im Jahre 1952 zeigte, daß die UdSSR nicht bereit war, freien Wahlen vor dem Abschluß eines Friedensvertrages zuzustimmen. Aus diesem Grunde lehnten die Westmächte auch den Entwurf eines Friedensvertrages und den Vorschlag zur Bildung einer „Provisorischen gesamtdeutschen Regierung“ ab, den Molotow auf der Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 unterbreitete. Darüber hinaus stieß der sowjetische Vorschlag im Westen auf Ablehnung, da er als diplomatischer Schachzug gegen den geplanten Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO (in Oktober 1954 auf der Londoner Neunmächtekonferenz beschlossen) verstanden wurde. Um die Ratifizierung der Pariser Verträge durch die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern, erklärte sich die UdSSR am 14. 1. 1955 bereit, „Gesamtdeutschen Wahlen“ unter internationaler Aufsicht zuzustimmen, falls sich „die Regierungen der DDR und der BRD damit einverstanden erklären“. Unter Abkehr von seiner bisherigen Haltung stimmte der Ministerrat der DDR am 20. 1. 1955 einer internationalen Aufsicht über gesamtdeutsche Wahlen zu. Die Bundesregierung lehnte diesen Vorschlag am 22. 1. 1955 mit der Begründung ab, daß die UdSSR zwar einer internationalen Aufsicht von Wahlen (endlich) zugestimmt habe, diese Kontrolle sich hingegen nicht auf „wirkliche freie Wahlen“ erstrecken solle. Am 5. 5. 1955 traten die Pariser Verträge in Kraft, das Besatzungsstatut wurde aufgehoben, und die Bundesrepublik Deutschland trat der WEU bei, am 9. 5. 1955 wurde sie in den Nordatlantikpakt aufgenommen. Die DDR trat dem am 14. 5. 1955 gegründeten Warschauer Pakt bei. Damit war die Einbeziehung beider Teile Deutschlands in die Militärblöcke [S. 203]des Westens und Ostens vollzogen, eine neue Etappe der D. begann. IV. Die UdSSR lehnt Verantwortung für Wiedervereinigung ab In einer TASS-Erklärung vom 12. 7. 1955 hatte die UdSSR eine deutschlandpolitische Schwenkung vollzogen. Sie bezeichnete nunmehr die „Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ als „wichtigste Frage“, der gegenüber das „Verfahren der Durchführung von Wahlen“ (in Deutschland) eine „untergeordnete Frage“ sei. Zwar einigten sich die Regierungschefs der Vier Mächte auf der Genfer Gipfelkonferenz (17.–23. 7. 1955) in der Direktive an ihre Außenminister, die „Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen“ anzustreben. Jedoch schon auf der Rückreise von Genf nannte Chruschtschow am 26. 7. 1955 die „mechanische Vereinigung beider Teile Deutschlands“ (durch Wahlen zu einer gesamtdeutschen Nationalversammlung) eine „unreale Sache“. Er lehnte es ab, die „deutsche Frage“ auf „Kosten der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu lösen“. In einer Regierungserklärung vom 12. 8. 1955 schloß sich Grotewohl dem sowjetischen Standpunkt an und betonte, daß eine Wiedervereinigung „nur Schritt für Schritt auf dem Wege der Zusammenarbeit und der Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeigeführt werden kann“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd.~III, Berlin 1956, S. 32). „Freie demokratische Wahlen“ würden — so Grotewohl — erst stattfinden, wenn ihre „Ausnutzung zu Aggressionszwecken“ nicht mehr möglich sei. Als konkrete Maßnahmen zur „Annäherung beider deutscher Staaten“ schlug er eine Beteiligung an der Ausarbeitung eines Systems der kollektiven Sicherheit in Europa vor und regte verstärkte wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zwischen ihnen und eine „Verbesserung der Bedingungen für den Verkehr der Bevölkerung zwischen beiden Staaten“ an. Erstmalig wurde von Grotewohl offiziell gefordert, daß in der Bundesrepublik die „Herrschaft der Monopolkapitalisten und Großgrundbesitzer“ gebrochen werden müsse, wenn „die friedliebenden Kräfte des deutschen Volkes“ die „realen Voraussetzungen für die Vereinigung Deutschlands“ schaffen wollten. Im folgenden hat die DDR ihre Vorstellungen zur D. und zur Lösung des deutschen Problems mehrmals formuliert. Die verschiedenen Modifikationen enthielten aber stets ein feststehendes Grundmuster, indem eine Wiedervereinigung durch freie Wahlen im westlichen Sinne abgelehnt, Vereinbarungen „zwischen beiden deutschen Regierungen“ jedoch befürwortet wurden. Am 31. 12. 1956 schlug Ulbricht im „Neuen Deutschland“ im „Interesse der Wiedervereinigung der Arbeiterklasse ganz Deutschlands“ vor, zunächst eine „Annäherung“ der zwei deutschen Staaten mit verschiedenen gesellschaftlichen Systemen herbeizuführen, um „später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation zu finden“. Erst daran anschließend könnten „wirkliche demokratische Wahlen“ zu einer Nationalversammlung stattfinden. V. Über eine Konföderation zur Wiedervereinigung Was die SED unter einer „Konföderation“ verstand, hat sie mehrmals präzisiert. Am 30. 1. 1957 nannte Ulbricht zunächst die Vorbedingungen für eine „Annäherung beider deutscher Staaten“: u. a. Erweiterung des westdeutschen Betriebsverfassungsgesetzes, Beseitigung aller Vorrechte der Großgrundbesitzer, Volksabstimmung über die Überführung der Schlüsselindustrien in Volkseigentum, demokratische Boden- und Schulreform. Danach könnten die Mitglieder eines paritätisch zusammengesetzten „Gesamtdeutschen Rates“ auf der Basis der geltenden Wahlgesetze gewählt werden. Dieser Rat wäre als Regierung der Konföderation, eines Staatenbundes aus DDR und Bundesrepublik Deutschland, befugt, „freie gesamtdeutsche Wahlen“ vorzubereiten. Während der Diskussion über den ersten Rapacki-Plan im Jahre 1957 erneuerte der Ministerrat der DDR am 26. 7. 1957 seinen Konföderationsvorschlag, jedoch mit der wichtigen Einschränkung, daß ein „Gesamtdeutscher Rat“ nur „beratenden Charakter“ haben sollte. Da einerseits in einer Konföderation jeder der beiden deutschen Staaten seine bestehende gesellschaftspolitische Verfassung unverändert beibehalten sollte, blieb unklar, wie sich die SED die „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen, friedliebenden und antiimperialistischen deutschen Staates“ vorstellte. Am 2. 8. 1957 bekannte sich die UdSSR zwar zur Viermächte-Verantwortung für Deutschland, jedoch wurde eine Konföderation nur als „erster Schritt“ auf dem Weg zur Beseitigung der deutschen Spaltung bezeichnet. Die UdSSR hat — zum wiederholten Male in einer Note vom 8. 1. 1958 an die Bundesregierung — den Plan der SED entschieden befürwortet, während die Bundesregierung eine Konföderation am 20. 1. 1958 mit der Begründung ablehnte, die Wiedervereinigung sei nicht Sache zweier Regierungen, sondern liege in der „ausschließlichen Zuständigkeit des deutschen Volkes“. Schon am 22. 1. 1958 antwortete Chruschtschow darauf in einer Rede in Minsk und bestritt, daß sich die UdSSR jemals zur Abhaltung freier Wahlen als erstem Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verpflichtet hätte. Auf dem Boden Deutschlands existierten jetzt „zwei [S. 204]souveräne Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung“, deren Aufgabe es in erster Linie sei, die „nationale Einheit Deutschlands als einheitlichen, friedliebenden demokratischen Staat wiederherzustellen“. Worauf es jedoch der SED mit ihrem Vorschlag für eine Konföderation in erster Linie ankam, bekannte Ulbricht am 13. 2. 1958 in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Demnach sollte die Bildung eines Staatenbundes durch den Abschluß eines völkerrechtlich gültigen Vertrages zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR vorgenommen werden. Gleichzeitig machte er alle Schritte auf eine Wiedervereinigung hin davon abhängig, daß sich die Bundesrepublik positiv zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa im Sinne des Rapacki-Planes äußere. Die „Vereinigung der beiden deutschen Staaten“ — so sagte Ulbricht bei dieser Gelegenheit — sei kein „einmaliger Akt, sondern ein Prozeß“. Die Bestimmung eines Zeitpunktes für „gemeinsame Wahlen“ nannte er „reine Spekulation“. Die Forderung nach Bildung einer „Konföderation“ ist für die D. der SED bis Mitte der 60er Jahre kennzeichnend gewesen. Der Begriff Konföderation wurde von der SED ideologisch interpretiert und als „dialektische Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung“, als eine „besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden“ bezeichnet. Das Jahr 1958 war gleichzeitig auch von besonderer sowjetischer Aktivität hinsichtlich der Durchsetzung der internationalen Anerkennung der DDR charakterisiert. Jedoch haben die Westmächte und die Bundesregierung alle von der UdSSR unterstützten Konföderations-Vorschläge der DDR zurückgewiesen, da sie darin keinen Weg zur Überwindung der deutschen Spaltung, sondern lediglich ein Vehikel zur Aufwertung und letztlich zur völkerrechtlichen Anerkennung der DDR sahen. Der V. Parteitag der SED (Juli 1958) führte zu einer weiteren Verhärtung der D. der SED. Nunmehr sollten die „sozialistischen Errungenschaften“ nicht mehr nur in der Phase der Zusammenschlusses „beider deutscher Staaten“ geschützt werden, sondern jetzt wurden sie als „für immer unantastbar“ bezeichnet. Die DDR repräsentiere den einzigen „rechtmäßigen souveränen deutschen Staat“ - bisher war von „zwei souveränen deutschen Staaten“ gesprochen worden. Da der Parteitag weiterhin offen an die „friedliebenden Kräfte“ in der Bundesrepublik appellierte, eine „bürgerlich demokratische Ordnung“ (d. h. vor allem Wiederzulassung der verbotenen KPD) als Voraussetzung für eine Wiedervereinigung zu errichten und aus der NATO auszutreten, fanden die SED-Vorschläge selbst bei oppositionellen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland wenig Unterstützung. VI. Statt Wiedervereinigung - Abschluß eines Friedensvertrages Bis zum VI. Parteitag 1963 weist die D. der SED einige Grundzüge auf, die in erster Linie den Abschluß eines „Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten“ und die Konsolidierung der DDR zum Inhalt haben. Entsprechend der sowjetischen Deutschlandpolitik trat nunmehr die Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages vor der Abhaltung von Wahlen in den Vordergrund (Note der Regierung der DDR an die Bundesregierung vom 4. 8. 1958, in der die Bildung einer gesamtdeutschen Kommission vorgeschlagen wird, die die Vier Mächte bei der Ausarbeitung eines Friedensvertrages für Deutschland beraten soll). Die Frage eines deutschen Friedensvertrages wurde akut, als Chruschtschow (so u. a. am 5. 3. 1959 in Leipzig, am 14. 1. 1960 in Moskau, am 15. 6. 1961 im Moskauer Fernsehen) und Gromyko (auf der Genfer Außenministerkonferenz am 10. 6. 1959) mit dem Aktschluß eines Friedensvertrages mit der DDR allein und allen sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen drohten. Am deutlichsten kommen die Bestrebungen der SED im „Friedensplan“ zum Ausdruck, den die Volkskammer am 6. 7. 1961 (einen Monat vor Errichtung der Berliner Mauer) verabschiedete. Darin wird die Bildung einer „Deutschen Friedenskommission“ vorgeschlagen, die deutsche Vorschläge für einen Friedensvertrag ausarbeiten sollte. Von besonderer Bedeutung für die Beurteilung der D. der SED war, welche Interpretation der von Chruschtschow (seit dem XX. Parteitag der KPdSU) vertretenen Koexistenz-Konzeption gegeben wurde und wieweit Ulbricht sie auch bei der Gestaltung der innerdeutschen Verhältnisse praktizieren würde. Sofern Koexistenz auch Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines nichtsozialistischen Gesellschaftssystems bedeutet, hat die SED diese Auffassung in jener Zeit durch Betonung der „einen gesamtdeutschen Arbeiterklasse“ in ganz Deutschland und der „Aktionsgemeinschaft mit allen friedliebenden Kräften“ in der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen. „Die Anwendung des Prinzips der friedlichen Koexistenz auf das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten würde bedeuten, den Klassenstandpunkt der Arbeiterklasse zu verraten. Wir betrachten auch die Beseitigung der Macht der Monopolherren und Militaristen (in Westdeutschland) nicht nur als eine Angelegenheit der Werktätigen Westdeutschlands. Deshalb hat unsere Partei auch niemals eine Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik proklamiert“ (W. Horn, Der Kampf der SED um die Festigung der DDR und den Übergang zur zweiten Etappe der Revolution, Berlin [Ost] 1959). Dieser Konzeption entsprach der vom ZK der SED [S. 205]im April 1960 veröffentlichte „Deutschlandplan des Volkes - Offener Brief an die Arbeiterklasse Westdeutschlands“. Um über die Anhängerschaft der verbotenen KPD hinaus breitere Kreise in der Bundesrepublik anzusprechen, forderte die SED darin „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter, ehrliche Patrioten in Stadt und Land“ und „fortschrittliche Unternehmer“ auf, den „westdeutschen Militarismus zu beseitigen und so die Voraussetzung für eine Konföderation beider deutscher Staaten zu schaffen“. Die SED hat zu diesem Zeitpunkt nicht nur eine grundlegende Umgestaltung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik als Vorbedingung für eine Wiedervereinigung gefordert, sondern wollte selbst diese Umgestaltung aktiv fördern. Dabei wurde stets betont, daß die DDR der „rechtmäßige deutsche Staat“ sei und jede innerdeutsche Verständigung eine Anerkennung ihrer Souveränität voraussetze. Diese Forderungen sind von der SED in dem am 25. 3. 1962 vom Nationalrat der Nationalen Front der DDR vorgelegten Dokument „Die geschichtliche Aufgabe der DDR und die Zukunft Deutschlands“ zusammengefaßt worden. Der Gedanke der Konföderation wurde zwar beibehalten, jedoch hieß es jetzt: Ob „mit oder ohne Konföderation — der Sozialismus ist auch die Zukunft Westdeutschlands“, und: „der sozialistische deutsche Staat verkörpert die Zukunft der ganzen Nation“. Trotz der von der SED seit 1960 gelegentlich erklärten Kompromißbereitschaft in nationalen Fragen (erstmalig wurde von „nationalem Kompromiß“ in einem Brief W. Ulbrichts an Bundeskanzler Adenauer vom 28. 1. 1960 gesprochen), war in grundsätzlichen Fragen von ihr kein Entgegenkommen zu erwarten. Ulbricht selbst hat diese Befürchtungen teilweise bestätigt, als er am 13. 9. 1962 im „Neuen Deutschland“ erklärte, daß „die Grenzlinie in Deutschland nicht an der Elbe verläuft, sondern die Frontlinie mitten durch Westdeutschland geht“. Und im Rechenschaftsbericht des ZK auf dem VI. Parteitag hieß es noch, daß nur „die Vereinigung aller patriotischen Kräfte unter der Führung der Arbeiterklasse in beiden deutschen Staaten zum Erfolg der Volksbewegung in Westdeutschland“ führen würde. Diese Auslegung des Koexistenzprinzips wurde von der SED erst im Anschluß an den Ausgang der Kuba-Krise im Okt. 1962 inhaltlich ganz der sowjetischen angepaßt. So sprach Ulbricht am 2. 12. 1962 in Cottbus von „Kompromissen“, die die Politik der friedlichen Koexistenz auch bei der „Lösung der nationalen Frage“ erfordere. Da aber seit Anfang der 60er Jahre als „Hauptinhalt der nationalen Frage“ die „Entmachtung der westdeutschen Militaristen und Monopolkapitalisten“ bezeichnet wurde, hat die SED nie deutlich gemacht, in welchen Punkten sie zu Kompromissen bereit sei. VII. Der VI. Parteitag --- innere Konsolidierung der DDR vor Wiedervereinigung Entgegen der Meinung einiger westlicher Beobachter bedeutete der VI. Parteitag der SED vom 15. bis 21. 1. 1963 eine Korrektur ihrer bisherigen D. Es gab deutliche Anzeichen, die für eine verstärkte Hinwendung der SED zur inneren Konsolidierung ihres Herrschaftssystems sprachen. Dies bedeutete eine relative Abkehr von ihrer bis dahin eher offensiven D. Die Proklamation des Neuen Ökonomischen Systems, die verstärkten Bemühungen in den folgenden Jahren, die Herausbildung eines eigenen DDR-Staatsbewußtseins zu fördern, und die gewandelte Einschätzung der „Klassenkampfsituation“ in der Bundesrepublik sind Kennzeichen einer vorsichtigen Umorientierung der D. der SED. So sah sie nun „die historische Mission der DDR darin, durch eine umfassende Verwirklichung des Sozialismus im ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat die feste Grundlage dafür zu schaffen, daß in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt“. Andererseits hieß es an gleicher Stelle: „Die günstigen Voraussetzungen für den umfassenden Aufbau des Sozialismus wie für den Übergang zum Kommunismus in der DDR werden gegeben sein, wenn in Westdeutschland Imperialismus und Militarismus überwunden sind und die beiden deutschen Staaten im Rahmen einer Konföderation in gesicherter friedlicher Koexistenz miteinander wetteifern“ (Programm der SED, „Neues Deutschland“ vom 25. 1. 1963, Sonderbeilage). Damit wurden als „günstige Voraussetzungen“ für den gesellschaftlichen Fortschritt in der DDR Änderungen der innenpolitischen Verhältnisse in der Bundesrepublik angesehen. Die Möglichkeit einer solchen Änderung wurde etwa seit 1966 von der SED wesentlich skeptischer beurteilt als in früheren Jahren. Da die Bundesrepublik gegenwärtig die gesellschaftliche Periode des „staatsmonopolistischen Kapitalismus“ durchlaufe und in dieser Epoche das Eintreten zyklischer Krisen nicht mehr mit derselben Zwangsläufigkeit erfolge, schienen die Hoffnungen der SED auf eine Mobilisierung der westdeutschen Arbeiterschaft geringer geworden zu sein. Auf dem VI. Parteitag wurde die These von der einheitlichen „gesamtdeutschen Arbeiterklasse“, deren anerkannte Avantgarde die SED sei, vollständig aufgegeben. Eine indirekte Begründung findet sich im Rechenschaftsbericht des ZK, in dem es heißt, daß die „langanhaltende Nachkriegskonjunktur es der westdeutschen Großbourgeoisie gestattete, Teile der Arbeiterklasse, des Kleinbürgertums und der Intelligenz ökonomisch zu korrumpieren und eine starke Arbeiteraristokratie entstehen zu lassen“. Dadurch seien bei der westdeutschen Bevölkerung „Illusionen“ über den „Charakter der kapitalistischen Gesellschaftsordnung“ entstanden. Auch in anderer Weise hatte sich der Schwerpunkt [S. 206]der Argumentation der SED verschoben. Nachdem Chruschtschow auf dem VI. Parteitag den Abschluß eines Friedensvertrages aufgrund der Existenz der Mauer in Berlin als nicht mehr dringend notwendig bezeichnet hatte, fehlte diese Forderung auch in Ulbrichts Parteitagsrede. Er forderte stattdessen ein „Abkommen der Vernunft und des guten Willens“, das von der „Existenz zweier deutscher Staaten“ ausgehen und folgende Punkte enthalten sollte: 1. Respektierung der Existenz des anderen deutschen Staates und seiner politischen und gesellschaftlichen Ordnung. Feierlicher Verzicht auf Gewaltanwendung in jeder Form; 2. Respektierung, Fixierung und Festigung der bestehenden deutschen Grenzen; 3. Verzicht auf Erprobung, Besitz, Herstellung und Erwerb von Kernwaffen und der Verfügung über sie; 4. Verhandlungen über Abrüstung in „beiden deutschen Staaten“; 5. Gegenseitige Anerkennung von Reisepässen und Staatsbürgerschaft der DDR und BRD als Voraussetzung für eine Normalisierung des Reiseverkehrs; 6. „Herstellung normaler, sportlicher und kultureller Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten“, Einstellung der Tätigkeit des Alliierten Reisebüros (Allied Travel Board) in West-Berlin; 7. Abschluß eines Handelsvertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland. VIII. Abrüstung und Selbstbestimmungsrecht in der Deutschlandpolitik der SED Zwei Problemkreise standen im Jahre 1963 im Mittelpunkt der Propaganda: Abrüstung und Selbstbestimmungsrecht. Schon 1957 hatte die SED den Rapacki-Plan für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa unterstützt. Wäre hierüber ein Abkommen zustandegekommen, hätte dies die Unterschrift auch der DDR unter einen völkerrechtlich gültigen Vertrag erfordert. Dies hätte der internationalen Anerkennung der DDR entscheidend genützt. Daß die Abrüstungspolitik der SED eine deutschlandpolitische Funktion hatte, zeigten auch die Passagen des Konföderationsplanes Grotewohls vom 27. 7. 1957, in denen ein Verbot der Lagerung und Herstellung von Atom-Waffen auf deutschem Boden gefordert, das Ausscheiden von Bundesrepublik und DDR aus NATO und Warschauer Pakt und „gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die Vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland“ vorgeschlagen wurden. Auch andere Aktionen der DDR in der Abrüstungsfrage hatten stets eine gesamtdeutsche Stoßrichtung. In der Denkschrift der Regierung der DDR an die XV. Tagung der UN-Vollversammlung vom 15. 9. 1960 wurden z. B. der Bundesrepublik Deutschland „totale Militarisierung und atomare Aufrüstung“ vorgeworfen. „Schnellste Abrüstungsmaßnahmen“ in ganz Deutschland sollten deshalb die „Herstellung der Neutralität der beiden deutschen Staaten ermöglichen“ und die „Verständigung der beiden deutschen Staaten über ihre Wiedervereinigung“ fördern. Auch der Beitritt der DDR zum Kernwaffenteststopp-Abkommen von Moskau (8. 8. 1963), der Entwurf eines Vertrages zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland über den „umfassenden Verzicht auf Kernwaffen“ vom 6. 1. 1964 und die Erklärung der

Deutschlandpolitik der SED (1975) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1979 Nation und nationale Frage: 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge Die…

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Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL) (1975)

Siehe auch: Sozialistische Betriebswirtschaftslehre: 1985 Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL): 1979 I. Wesen und Grundlagen der Sozialistischen Betriebswirtschaft (SBW) werden nach der in der DDR gegenwärtig herrschenden Lehre durch die Wirtschafts- und Eigentumsordnung, sowie insbesondere durch die Stellung und Funktion der Volkseigenen Betriebe bestimmt, die als juristisch selbständige, arbeitsteilige Glieder der Volkswirtschaft in Gestalt sozialistischer Warenproduzenten und als „politisch-soziale Einheiten der Gesellschaft“ verstanden werden. Daher ist die SBW als primär praxisbezogene Unterweisung zum wirtschaftlichen, sozialen und betrieblichen Geschehen durch zwei Grundfunktionen gekennzeichnet: eine „produktive“ einerseits und eine „ideologische“ oder „gesellschaftsgestaltende“ Funktion andererseits. In ihrer „produktiven Funktion“ wird die SBW definiert „als gesellschaftlich bewußt organisierte, durch die Ziele des Staatsplans bestimmte Arbeit sozialistischer Produzentenkollektive zur effektiven Nutzung und Vermehrung des im betrieblichen Reproduktionsprozeß organisierten gesellschaftlichen Eigentums auf der Grundlage der objektiven ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ (Lehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“, 1974). Zur Verwirklichung des gesamtgesellschaftlichen Rationalitätsprinzips werden als Hauptziele u. a. eine planmäßige Bedarfsdeckung und Erhöhung des Lebensstandards der Bevölkerung, eine ständige Wachstums- und Effektivitätssteigerung insbesondere durch technischen Fortschritt und sozialistische ökonomische Integration (RGW) sowie eine höchstmögliche Gewinnerzielung proklamiert. Wichtigste Methoden zur Realisierung dieser ökonomischen Funktion der SBW sind das System der operativen Betriebsführung (Leitung und Planung), die wirtschaftliche Rechnungsführung, der sozialistische Wettbewerb, das Rechnungswesen sowie die Methoden und das Instrumentarium zur Rationalisierung und Intensivierung (Sozialistische Wirtschaftsführung; Netzplantechnik; Information; EDV). Demgegenüber umfaßt die „gesellschaftsgestaltende Funktion“ der SBW wichtige ideologisch-pädagogische Aspekte wie die Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit, Steigerung des sozialistischen Bewußtseins und die Gestaltung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens im Betrieb (gesellschaftliches ➝Bewußtsein). Gleichermaßen gehören hierzu die „Weiterentwicklung des Einheitlichen sozialistischen Bildungswesens“ und die „Sicherung der sozialistischen Landesverteidigung“. In dieser ist den Betrieben die Funktion eines Organisators der zivilen Landesverteidigung im Betriebsbereich durch Betriebskampfgruppen zugewiesen (Kampfgruppen). Über den Betriebsbereich hinaus soll sich der betriebliche Einfluß auch regional auf den Wohnbereich der Belegschaft und die wechselseitige Zusammenarbeit mit der für den Betrieb zuständigen staatlichen Administration erstrecken (Örtliche Organe der Staatsmacht). Hauptfunktionsträger für die gesellschaftsgestaltenden Aufgaben sind die Vertretungen gesellschaftlicher Organisationen im Betrieb (SED; FDGB; FDJ). Hierzu gehören weiterhin die betrieblichen Kommissionen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Der wissenschaftlichen Durchdringung dieses breit gefächerten Aufgabenkataloges dient die SBWL, die als spezielle Disziplin der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaft und „als Lehre vom effektiven Wirtschaften sozialistischer Betriebe“ verstanden wird. Sie wird definiert als die wissenschaftliche Verallgemeinerung der Prinzipien und Erfordernisse der SBW. Untersuchungsgegenstand sind, unter dem Aspekt der Interdependenz zwischen Betrieb und Volkswirtschaft, die inner- wie zwischenbetrieblichen, politischen, ökonomischen, ideologischen und sozialen Beziehungen des Wirtschaftsprozesses. Dabei wird der betriebliche Reproduktionsprozeß „vorwiegend als konkreter Wirkungsbereich der ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ (Reproduktion; Politische Ökonomie) verstan[S. 774]den. Die Forschungsbereiche der SBWL betreffen danach sowohl die Erforschung dieses Wirkungsmechanismus und seine wissenschaftliche Interpretation als auch die Analyse und Bestimmung der Bedingungen und Erfordernisse des Ausnutzungsmechanismus dieser Gesetze im Sinne einer optimalen Gestaltung betrieblicher Leitung, Planung, Organisation und ökonomischer Stimulierung. Der Zusammenhang von SBWL und politischer Ökonomie wird als Relation des Besonderen zum Allgemeinen erklärt. In der gegenwärtigen Diskussion wird zwischen allgemeiner und spezieller (insbesondere wirtschaftszweigbezogener) SBWL unterschieden. Die allgemeine SBWL soll auf der Basis der Lehre von der politischen Ökonomie und in enger Wechselwirkung mit der sozialistischen Volkswirtschaftslehre, der sozialistischen Wirtschaftsführung und Erkenntnissen anderer Wissenschaftsdisziplinen (z. B. Recht, Soziologie, Naturwissenschaften) allgemeine theoretische Prinzipien für rationelles Verhalten der Beschäftigten, rationelle Verfahren und ein den betrieblichen wie den gesellschaftlichen Interessen gleichermaßen dienendes ökonomisches Instrumentarium für den Betrieb entwickeln. Dabei sind bestimmte Elemente, wie z. B. die Preisbildung, für die SBWL weitgehend überbetrieblich vorgegeben, die in der westlichen BWL eindeutig dem Kompetenzbereich Betrieb zuzuordnen sind. Für die spezielle SBWL wird eine Differenzierung nach 1. Industrie und Bauwesen, 2. Landwirtschaft, 3. Verkehrswesen und 4. Binnenhandel für ausreichend erachtet. Historisch bedingt gibt es daneben noch sogenannte „Ökonomiken“ der Wirtschaftszweige oder -bereiche. Gegenwärtig umfassen diese meist auch (mehr oder weniger eingehend) betriebswirtschaftliche Probleme (Landwirtschaftliche Betriebslehre, Agrarökonomie). Diese Zweigökonomiken sollen zukünftig auf der Basis der SBWL nur noch die Darstellung spezieller Branchenprobleme übernehmen. Anders als in der westlichen Betriebswirtschaftslehre (BWL) gelten grundsätzlich alle betriebswirtschaftlichen Sachverhalte als ideologisch determiniert. Daher wird die Möglichkeit systemindifferenter betriebswirtschaftlicher Tatbestände und Methoden (so selbst auf dem Gebiete des Rechnungswesens) ausgeschlossen und die SBWL nachdrücklich von der angeblich „technizistischen Betrachtungsweise“ der „bürgerlichen“ BWL abgegrenzt. Unbeschadet dessen läßt sich die systemgerechte Transformation und Adaption mancher Ergebnisse der westlichen BWL kaum von der Hand weisen. Andererseits unterscheidet sich — unabhängig von ideologischen Vorzeichen — die SBWL grundsätzlich von der westlichen BWL, da vor allem ein autonom wirtschaftendes Unternehmen als Erkenntnisobjekt nicht existiert. Daher erscheint eine generelle Unterscheidung zwischen westlicher und sozialistischer BWL auch sachlich begründet. Dies gilt um so mehr, als gleichlautende Termini in Ost und West vielfach ein anderes betriebswirtschaftliches Begriffsverständnis beinhalten. II. Historisch gesehen, steht die Entwicklung der SBWL in der DDR im Zeichen einer ambivalenten Einschätzung. Die lange Tradition deutscher betriebswirtschaftlicher Forschung und ihre wissenschaftliche Selbständigkeit wurden nach 1945 mit der Rezeption des sowjetischen Wirtschaftsmodells im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands unterbrochen. Ein besonders deutlicher Ausdruck hierfür war eine Auseinandersetzung um die Jahreswende 1949/1950 über das Verhältnis der politischen Ökonomie zur BWL und ihrer wissenschaftlichen Eigenständigkeit zwischen Wirtschaftstheoretikern des Marxismus-Leninismus (Winternitz, Behrens, Berger) auf der einen und einem maßgeblichen Vertreter der „klassischen“ BWL auf der anderen Seite (Mellerowicz). Mit der Negierung der modernen westlichen Nationalökonomie als Wissenschaft wurde auch die BWL als unwissenschaftlich und falsch abgelehnt. Ihr wurde vorgeworfen, sie stelle nicht mehr als eine technische Disziplin dar; eigenständige Lehrstühle für BWL an den Hochschulen der DDR wurden aufgelöst. Eine Reihe betriebswirtschaftlicher Methoden und Erkenntnisse fand ihre Entwicklung in der Folgezeit im Rahmen von Untersuchungen der in der UdSSR entstandenen Lehre der „Ökonomik der sozialistischen Industrie“ wie auch der Ökonomiken anderer Wirtschaftsbereiche und -zweige. Infolge ihrer relativ engen fachlichen Begrenzung (Verwaltungsstruktur, Betriebsorganisation, Planmethodik) konnten sie jedoch nur bedingt als Weiterführung einer BWL angesehen werden. Hatte in der Sowjetunion das betriebswirtschaftliche Interesse im Zeitraum der „Neuen ökonomischen Politik“ der 20er Jahre einen großen Aufschwung erlebt, kam es nach 1930 mit zunehmender Zentralisierung der staatlichen Lenkung und Planung rasch zum Erliegen. Eine eigentliche betriebswirtschaftliche Betrachtung und Forschung erstreckte sich nur noch auf Teilbereiche (z. B. Rechnungswesen, Arbeitswissenschaft). Trotz Einführung des Systems der wirtschaftlichen Rechnungsführung (einer der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kategorien) nach sowjetischem Muster (Chosrastschot) im Jahre 1951 blieb die BWL als Wissenschaft in der DDR verpönt. Dagegen brachten die Jahre 1952/53 in der UdSSR eine umfangreiche Diskussion über Gegenstand und Inhalt einer sozialistischen BWL und ihr Verhältnis zu den „Ökonomiken der Zweige“. Gleichwohl wurden auch in der DDR in den 50er Jahren gewisse betriebswirtschaftliche Entwicklungen, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens (Goll), gefördert. Wachsende Arbeitsteiligkeit und zunehmende Komplikationen der wirtschaftlichen Zusammenhänge einerseits sowie die mangelnde Flexibilität des Wirtschaftssystems der DDR andererseits führten im Jahre 1963 zum Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (NÖS). Stationen auf diesem Weg waren vor allem die Kritik der sogenannten Revisionisten in den Jahren 1956/57 (Behrens, Benary, Oelßner) und die Liberman-Diskussion in der UdSSR 1962. Wenn auch vielfach unausgesprochen, waren an dieser Entwicklung die Erkenntnis über ein unzureichendes [S. 775]oder fehlendes betriebswirtschaftliches Instrumentarium und das Eingeständnis offenkundiger Lücken in der entsprechenden wissenschaftlichen Forschung wesentlich beteiligt. Bedeutsame Funktionsschwächen des Wirtschaftssystems, wie das Verhältnis von betrieblicher zu gesamtwirtschaftlicher Planung, mangelndes Interesse der Betriebe im Absatzbereich und fehlender Zwang zur Übernahme des technischen Fortschritts und die geplante Steuerung betrieblicher Motivationen zur Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Ziele waren vorwiegend betriebswirtschaftlicher Natur. Unter der Bezeichnung eines in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel als einem Kernstück des NÖS rückten wichtige betriebswirtschaftliche Kategorien (Kosten, Preis, Umsatz, Rentabilität oder Gewinn) in den Mittelpunkt. Entscheidendes Datum für die Proklamation einer komplexen wissenschaftlichen SBW war der VII. Parteitag der SED im April 1967. Sie wurde im Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1968 verankert. Wenn auch damit die frühere Negierung dieser Disziplin aufgehoben wurde, blieben die Auffassungen der Wissenschaftler über Gliederung und Einordnung in den wirtschaftswissenschaftlichen Bereich zunächst noch uneinheitlich. Als erster Versuch einer Gesamtdarstellung ist ein im Jahre 1968 vorgelegter Beitrag über „Die Rolle der sozialistischen Betriebswirtschaft bei der Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus“ (Schmidt) zu werten (1969 veröffentlicht). Die Abkehr von den Ulbrichtschen Prinzipien der Wirtschaftsreform Ende 1970 führte auf dem VIII. Parteitag der SED 1971 zu einer Reihe von Korrekturen an diesem Programm. Statt relativ ausgeprägter Akzentuierung von sozialistischen Management-Methoden und mathematisch-kybernetischen Verfahrenstechniken rückte bei der SBWL nach 1971 eine verstärkte Betonung der Wechselwirkungen zwischen SBWL, Wirtschaftswissenschaften und politischer Ökonomie in den Vordergrund. Hierzu gehören der Fortfall des 1968 als ein Hauptanliegen deklarierten Prinzips der sozialistischen Geschäftstätigkeit und der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft; auch die Bedeutung der Methoden der Operationsforschung (operations research) wurde stark reduziert. Für die heute in der DDR vertretene Auffassung war die Interdependenz des Gesamtprozesses betriebswirtschaftlicher Belange in der Konzeption von 1968 nur unzureichend berücksichtigt worden. Die Forschung im Bereich SBWL wird gegenwärtig besonders forciert. Die Gründung eines Wissenschaftlichen Rates für Fragen der SBWL am 30. 10. 1973 beim Wissenschaftlichen Rat für wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der Akademie der Wissenschaften der DDR unterstreicht diesen Tatbestand. An verschiedenen Hochschulen der DDR wurden betriebswirtschaftliche Lehrstühle eingerichtet. Ende 1973 erschien erstmalig ein umfassendes Lehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“. Eine Reihe von aktuellen Problemen, insbesondere die neuen betriebswirtschaftlichen Fragen der RGW-Integration, erfordert jedoch noch eine befriedigende betriebswirtschaftliche Analyse. Der gegenwärtige Stand der SBWL in der DDR erfüllt noch nicht die Bedingungen, die an ein geschlossenes System methodisch gewonnener und systematisch geordneter Erkenntnisse über das wirtschaftliche, soziale und politische Geschehen in den Betrieben der DDR gestellt werden müssen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 773–775 Sozialistische Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)

Siehe auch: Sozialistische Betriebswirtschaftslehre: 1985 Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL): 1979 I. Wesen und Grundlagen der Sozialistischen Betriebswirtschaft (SBW) werden nach der in der DDR gegenwärtig herrschenden Lehre durch die Wirtschafts- und Eigentumsordnung, sowie insbesondere durch die Stellung und Funktion der Volkseigenen Betriebe bestimmt, die als juristisch selbständige, arbeitsteilige Glieder der Volkswirtschaft in Gestalt sozialistischer…

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Kammer der Technik (KdT) (1975)

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Gesellschaftliche Organisation der Ingenieure, Techniker und Ökonomen in der DDR, mit deren Hilfe diese Gruppen der Intelligenz in die durch die SED bestimmte politische, soziale und ökonomische Entwicklung einbezogen werden. Unter bewußtem Bruch mit der Tradition des Vereins Deutsche Ingenieure und anderer traditioneller wissenschaftlich-technischer Vereinigungen wurde die KdT im Juli 1946 im Rahmen des FDGB gegründet. Sie ist seitdem aus dieser organisatorischen Verbindung heraus zu einer eigenständigen Massenorganisation der technischen und teilweise auch der ökonomischen Intelligenz geworden. Aufgabenstellung und Organisationsstruktur verbinden die KdT fest mit den anderen Massenorganisationen sowie den staatlichen, wissenschaftlichen und ökonomischen Institutionen und betten ihre Tätigkeit in die jeweiligen gesellschaftspolitischen Zielsetzungen ein. Die KdT ist sowohl nach dem Produktions- als auch nach dem Territorialprinzip gegliedert. Die zentralen Leitungsorgane sind der alle vier Jahre tagende Kongreß, der von diesem gewählte Hauptausschuß, das Präsidium und das Sekretariat. Die größten fachgebundenen Organisationseinheiten bilden 14 Fachverbände (Bauwesen, Chemische Technik, Maschinenbau usw.), die sich ihrerseits in Anlehnung an die VVB-Struktur wieder in Industriezweigleitungen teilen. Bei dem Hauptausschuß bestehen mit Querschnittsaufgaben 14 zentrale Arbeitsgemeinschaften und Kommissionen (z. B. AG [Z] Organisation und Rechentechnik, AG [Z] Marktforschung). Dem entspricht bei den Fachverbänden und den Industriezweigleitungen ein stark ausdifferenziertes, flexibles und der Konzeption nach aufeinander bezogenes, hierarchisiertes System von Arbeitsgruppen, Fachausschüssen, Fachunterausschüssen, Kommissionen und Arbeitsausschüssen. Diese Unterteilung soll einmal die Möglichkeit bieten, Sonderprobleme von zahlenmäßig kleinen Gruppen und Spezialisten behandeln zu lassen und andererseits doch ein kontrolliertes Organisationsgeflecht aufrecht zu erhalten. Der KdT gehören weiter vier wissenschaftlich-technische Gesellschaften (WTG) an: Gesellschaft für Meßtechnik und Automatisierung, Montanwissenschaftliche Gesellschaft, Gesellschaft für Photogrammetrie, Gesellschaft für Standardisierung. Unterste Organisationseinheiten sind in den Betrieben, Verwaltungen, Instituten und an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen die Sektionen der KdT. Die Bezirksverbände, als mittlere Leitungsebene, befassen sich einmal mit den Problemen der örtlich, insbesondere bezirksgeleiteten Industrie und sind zum anderen für die Weiterbildung der technischen Intelligenz in ihrem Organisationsbereich verantwortlich. Der demokratische Zentralismus gilt als grundsätzliches Organisationsprinzip auch für die KdT. Präsident der KdT ist seit dem 6. Kongreß der KdT 1974 Prof. Dr.-Ing. Manfred Schubert; Prof. Dr. Horst Peschel, sein Vorgänger, wurde zum Ehrenpräsidenten gewählt. Neben einer größeren Zahl von Fachzeitschriften erscheint für die Mitglieder der KdT monatlich die „Technische Gemeinschaft“. Die KdT ist (teilweise mittelbar durch einzelne AG [Z] und WTG) Mitglied internationaler wissenschaftlicher Organisationen. Zunehmend kommt es zwischen den Wissenschaftlich-Technischen Organisationen (WTO) der RGW-Staaten zur Kooperation und Arbeitsteilung; so liegt z. B. die Federführung für Grundprobleme der Aus- und Weiterbildung technischer Fachkräfte bei der KdT. Neben der gesellschaftspolitischen Integration der technischen Intelligenz ist eine weitere Hauptaufgabe der KdT die Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts: beschleunigte Überleitung von Forschungsergebnissen in die Produktion; Entwicklung und Unterstützung von Rationalisierungsvorhaben; Mitarbeit in der Neuererbewegung, insbesondere in den sozialistischen Arbeitsgemeinschaften; Entwicklung und Einführung neuer Methoden der Betriebs- und Arbeitsorganisation; Ausarbeitung technischer Standards; Beratung der staatlichen Institutionen in wissenschaftlich-technischen Fragen. Ein dritter wichtiger Aufgabenbereich der KdT, dessen Bedeutung ständig zunimmt, besteht im Aufbau eines umfassenden Weiterbildungssystems für die technische Intelligenz. Drei Aufgabenstellungen sollen dabei mit unterschiedlichen Methoden gelöst werden: 1. Weiterbildung mit vorwiegend praxisorientiertem, informativem Charakter (Vorträge, Vortragsreihen, Erfahrungsaustausch, Seminare usw.); 2. wissenschaftliche Veranstaltungen über Grundsatzprobleme (Kongresse, Fachtagungen, Symposien usw.); 3. Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Charakter eines kurzfristigen Spezialstudiums (Lehrgänge, Fernkurse, standardisiertes Selbststudium mit Konsultationen). Die Mitglieder der KdT sind darüber hinaus mit Unterstützung ihrer Organisation zu einem nicht unerheblichen Teil an den Qualifizierungsvorhaben der Betriebe in den Betriebsakademien usw. beteiligt. 1973 zählte die KdT rund 210.000 Mitglieder, davon 30.000 Funktionäre. Davon waren 1973 70.000 in den etwa 3.000 Betriebssektionen erfaßt. Der Organisationsgrad wurde mit 55 v. H. der in der Industrie tätigen Hoch- und Fachschulkader angegeben. Die bis 1971 subventionierte KdT soll sich seitdem selbst finanzieren. [S. 456]1973 beteiligten sich 33.262 KdT-Mitglieder an wissenschaftl. Veranstaltungen der Fachverbände bzw. WTG und 38.710 an solchen der Bezirksverbände; Lehrgänge bzw. Fernkurse besuchten 50.308. Bei Vorträgen, Weiterbildungsveranstaltungen der Betriebssektionen, Exkursionen usw. wurden darüber hinaus 589.497 Teilnehmer gezählt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 455–456 Kaliindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kammer für Außenhandel (KfA)

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Gesellschaftliche Organisation der Ingenieure, Techniker und Ökonomen in der DDR, mit deren Hilfe diese Gruppen der Intelligenz in die durch die SED bestimmte politische, soziale und ökonomische Entwicklung einbezogen werden. Unter bewußtem Bruch mit der Tradition des Vereins…

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Kooperation in der Landwirtschaft (1975)

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Die landwirtschaftliche K. erfolgt auf der Grundlage von Verträgen und/oder Vereinbarungen sowohl durch die horizontale Verflechtung mehrerer Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe miteinander (Landwirtschaftliche Betriebsformen) als auch in vertikaler Form durch Bildung von Kooperationsverbänden. An diesen sind, neben Landwirtschaftsbetrieben, auch Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft, der Produktionsmittelversorgung und des Handels beteiligt. Beide Formen dienen der Einführung industriemäßiger t Produktionsmethoden in die Landwirtschaft und damit der Konzentration der Produktionsmittel in Großbetrieben. Gleichzeitig werden die Betriebe auf nur ein Erzeugnis bzw. Zwischenprodukt der tierischen Erzeugung oder auf einige wenige Produkte in der Pflanzenproduktion spezialisiert. [S. 470]Der Übergang vom vielseitig orientierten zum spezialisierten Betrieb erfolgt in der Regel in mehreren K.-Phasen. Er beginnt mit dem Austausch von Anbauplänen und führt über die gemeinsame Planung, die Durchführung großflächiger Meliorationen, den gemeinsamen Ankauf von Maschinen zur gemeinsamen Durchführung der Produktion zunächst auf dem Gebiet des Pflanzenbaus. Durch die Bildung gemeinsamer Rücklagen wird darüber hinaus die Errichtung von Großställen finanziert. Die Besonderheit der Kooperation in der sozialistischen Landwirtschaft der DDR besteht darin, daß die neu entstehenden Betriebe grundsätzlich selbständig sind, die eingebrachten Produktionsmittel Eigentum dieser K.-Betriebe werden, die an der Errichtung dieser K. beteiligten Betriebe ungeachtet der unterschiedlichen Höhe der Beteiligung in den Beratungs- und Leistungsgremien gleichberechtigt vertreten sind, und darin, daß der Leiter der K.-Betriebe von Kreisbehörden berufen und abberufen wird. Der Aufbau der K.-Betriebe führt zur schrittweisen Ausgliederung der einzelnen Produktionszweige und damit zur Funktionsentleerung in den bisher bestehenden Landwirtschaftsbetrieben. Als Folge ergibt sich eine vollständige Veränderung der Agrarstruktur. Die Vorzüge der sozialistischen K. werden sowohl auf wirtschaftlichem Gebiet (Intensivierung der Produktion, Ertragssteigerung und Kostensenkung) als auch im gesellschaftspolitischen Bereich (Angleichung der ländlichen Arbeits- und Lebensbedingungen an die Bedingungen der Stadt, „Annäherung der Klasse der Genossenschaftsbauern an die Arbeiterklasse“) gesehen. Da die Durchschnittsgröße der gegenwärtig bestehenden Betriebe (überwiegend LPG Typ III und VEG) mit 900–1000 ha LN eine rentable Produktion in jedem Betriebszweig gestattet, sind ökonomische Vorteile nur in geringem Ausmaß zu erwarten. Infolgedessen müssen die Vorteile der sozialistischen K. überwiegend im Zusammenhang mit der Durchsetzung gesellschaftspolitischer Ziele der SED gesehen werden. Agrarpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 469–470 Kooperation in der Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kooperationsverband (KOV)

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Die landwirtschaftliche K. erfolgt auf der Grundlage von Verträgen und/oder Vereinbarungen sowohl durch die horizontale Verflechtung mehrerer Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe miteinander (Landwirtschaftliche Betriebsformen) als auch in vertikaler Form durch Bildung von Kooperationsverbänden. An diesen sind, neben Landwirtschaftsbetrieben, auch Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft, der Produktionsmittelversorgung und des Handels beteiligt. Beide…

DDR A-Z 1975

Massenorganisationen (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 M. sind Verbände, mit deren Hilfe die SED versucht, alle sozialen Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Situationen! Interessen und Aktivitäten zu organisieren. Die M. sollen ihre Mitglieder sowohl für das Erreichen der von der Partei in deren Beschlüssen und in den Volkswirtschaftsplänen gesetzten Ziele mobilisieren, als auch diesen die Möglichkeit bieten, ihre spezifischen Interessen organisiert und kontrolliert vertreten zu können. Kommunistische Parteien beanspruchen in ihrem Herrschaftsbereich grundsätzlich ein Organisationsmonopol, d. h. sie lassen nur die Bildung solcher Verbände zu, deren Gründung ihnen erwünscht, deren Programmatiken und Satzungen den Führungsanspruch der Partei ausdrücklich anerkennen und in denen die entscheidenden Führungspositionen von Parteimitgliedern besetzt sind. Die M. sind sowohl als Interessenorganisationen der Mitglieder als auch zugleich als Herrschaftsinstrumente der Partei konzipiert. Dieser „Widerspruch“ wird aufgrund des Machtübergewichts der Partei vielfach zuungunsten der Interessenvertretung gelöst, ohne daß dieser Aspekt der M. völlig vernachlässigt werden kann. Neben dem Begriff „M.“, der vor allem den Großorganisationen vorbehalten ist, wird auch die Bezeichnung „gesellschaftliche Organisation“ verwendet. Mit Hilfe der M. versucht die SED 1. ihre jeweiligen Aktionsziele zu propagieren und die in den M. organisierten Mitglieder zu deren Erreichung zu mobilisieren (M. als „Transmissionsriemen“), 2. einen organisierten und kontrollierten Raum zu schaffen, in dem die Interessen der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vertreten, soziale Bedürfnisse und Aktivitäten (z. B. kulturelle und sportliche) erfüllt und soziale Konflikte ausgetragen und gelöst werden können, ohne die Herrschaftsposition der Partei in Frage zu stellen (M. als Interessenvertretung), 3. die Einstellungen und Verhaltensweisen der Mitglieder der M. im Sinne der Parteidoktrin zu verändern (M. als „Schulen des Sozialismus“), 4. Nachwuchs für leitende Positionen in Partei, Staat und Wirtschaft heranzubilden und zu erproben (kaderbildende Funktion der M.), 5. die verschiedenen Gruppen und Schichten in der Gesellschaft in ihren Aktivitäten zu kontrollieren (M. als Mittel zur Kontrolle der Gesellschaft), 6. bürokratische Strukturen in Staat und Gesellschaft zu kontrollieren, um Machtmißbrauch, Verselbständigungstendenzen, Unterschleife und Nichteinhaltung gesetzlicher Normen zu verhindern (M. als Mittel „gesellschaftlicher Kontrolle“), 7. sich zusätzliche Informationen über Einstellungen, Wünsche und Unzufriedenheiten in der Gesellschaft zu verschaffen, um möglicherweise die eigene Politik zu korrigieren oder Agitation und Propaganda gezielter einsetzen zu können (M. als Informationsquellen mit korrigierender Funktion), 8. sich auf Spezialgebieten des Sachverstandes bestimmter Gruppen zu bedienen, um sachgerechtere Entscheidungen zu ermöglichen (konsultative oder beratende Funktion der M.), 9. Medien für eine kontrollierte und auf Einzelfragen bezogene Kritik zu schaffen (M. als Foren für Kritik und Selbstkritik). Ihren Führungsanspruch verwirklicht die SED durch ihre Mitglieder, die laut Statut der Partei gehalten sind, sich in den M. zu organisieren und dort die Parteibeschlüsse durchzuführen. Die ausschlaggebende Repräsentanz der SED im Funktionärskörper der M. wird durch eine systematische Kaderpolitik von den jeweils zuständigen Abteilungen des SED-Apparats gesichert. Die Vorsitzenden bzw. Sekretäre der wichtigsten M. (insbesondere von FDGB und FDJ) auf den verschiedenen Organisationsebenen sind zugleich Mitglieder der entsprechenden SED-Leitung. Alle M. erkennen in ihren Satzungen und programmatischen Erklärungen die Führungsrolle der Partei aus[S. 555]drücklich an; ihr Organisationsprinzip ist der demokratische Zentralismus. Sie verfügen über eigene Schulungseinrichtungen zur Heranbildung des Funktionärsnachwuchses und eine eigene Verbandspresse. Die Mitgliedschaft in den M. ist grundsätzlich freiwillig, sie ist jedoch eine Voraussetzung für sozialen und beruflichen Aufstieg. Zusätzlicher Anreiz zum Eintritt in die M. sind Vergünstigungen, wie z. B. Ferienreisen. Auch gibt es vielfach keine andere Möglichkeit, bestimmten sozialen Interessen (Sport, Briefmarkensammeln, Heimatforschung, Laienspiel usw.) nachzugehen, als sich der zu diesem Zweck in den M. organisatorisch vorgegebenen Formen zu bedienen. Die 1945 erfolgte Auflösung aller bestehenden Verbände ermöglichte es der KPD/SED, mit Unterstützung der Besatzungsmacht unter der Losung der „antifaschistischen Einheit“ nur die Gründung solcher Organisationen zuzulassen, an deren Führung sie von Anbeginn maßgeblich beteiligt war. In den anfänglich überparteilichen M., wie z. B. FDGB, KB, DFD, FDJ, gelang es der SED, durch eine geschickte Kaderpolitik, die Ausnutzung von Satzungsbestimmungen und das geschlossene fraktionsmäßige Auftreten ihrer Mitglieder sowie durch den Einsatz von Zwangsmitteln die alleinige Führung an sich zu ziehen. Die Gründungstechniken variierten je nach historischer Situation und der Art des Verbandes: FDGB und Kulturbund (KB) wurden als zentrale Organisationen gegründet; FDJ, DFD und - VdgB entstanden aus kommunalen Ausschüssen; andere Verbände wurden aus bestehenden M. ausgegliedert, wie z. B. der VDJ aus dem FDGB, der DTSB über kommunale Sportausschüsse aus der FDJ und dem FDGB, Schriftstellerverband der DDR und DSF aus dem KB. Neben den jeweils aktuellen politischen Überlegungen spielte die begrenzte Zahl verfügbarer fähiger und zuverlässiger Parteimitglieder für bestimmte Aufgaben in den M. eine Rolle bei der Entscheidung, wann und in welcher Form Organisationen ins Leben gerufen wurden. Das System der M. hat in seinen Grundstrukturen seit der Bildung des DTSB 1957 keine Veränderungen erfahren. Lediglich im Bereich der Fachverbände der Intelligenz hat sich der Differenzierungsprozeß fortgesetzt. So wurden 1966 der Verband der Theaterschaffenden, 1967 der Verband der Film- und Fernsehschaffenden gegründet. Das entfaltete und aufeinander bezogene Organisationensystem der M. wird mit den Blockparteien in der von der SED geleiteten Nationalen Front zusammengefaßt. In der Nationalen Front (NF) stellt sich die Gesellschaft der DDR gleichsam in organisierter Form dar. Außer der SED selbst, den Blockparteien (die in vieler Hinsicht als spezielle M. für die bürgerlichen Restschichten begriffen werden können) entsenden der FDGB, die FDJ, der DFD, der KB und in den Kreisen und Gemeinden auch die VdgB/BHG und die Konsumgenossenschaften Abgeordnete in die Volksvertretungen. Die in den Volksvertretungen repräsentierten Organisationen sind als Kern der NF im Demokratischen Block der Parteien und M. zusammengeschlossen. Die Notwendigkeit, in wachsendem Maß vor allem im ökonomischen, technischen und wissenschaftspolitischen Bereich Sachverstand und Fachwissen zur Optimierung der anstehenden Entscheidungen heranzuziehen, hat die Beratungs-, Kritik- und Informationsfunktion der M. gestärkt. Veränderungen in der gesellschaftspolitischen Zielsetzung als Folge des VIII. Parteitages der SED haben die Verantwortung des FDGB für die Sozialpolitik, der FDJ in der Jugendpolitik deutlicher hervortreten lassen. Ausdehnung der Freizeit, Verbesserung der materiellen Lage, Hebung des Bildungsniveaus verlangen nach einer Verbesserung der Arbeit der M., wenn sich nicht ein größer werdender Teil der sozialen und kulturellen Aktivitäten der Gesellschaftsmitglieder neben den M. entfalten soll. In der ideologischen und staatsrechtlichen Diskussion ist immer wieder die Tendenz hervorgetreten, in der Übernahme staatlicher Funktionen durch die M. (z. B. der Sozialversicherung durch den FDGB) einen notwendigen Prozeß in der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu sehen. Ohne ganz verschwunden zu sein, sind Äußerungen dieser Art in der DDR selten geworden. Die M. gelten bereits in ihrer gegenwärtigen Form als Ausdruck und Teil der „sozialistischen Demokratie“. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 554–555 Massenkontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialistische Geschichtsauffassung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 M. sind Verbände, mit deren Hilfe die SED versucht, alle sozialen Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Situationen! Interessen und Aktivitäten zu organisieren. Die M. sollen ihre Mitglieder sowohl für das Erreichen der von der Partei in deren Beschlüssen und in den Volkswirtschaftsplänen gesetzten Ziele mobilisieren, als auch diesen die Möglichkeit bieten, ihre…

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Sozialpsychologie (1975)

Siehe auch das Jahr 1979 Die marxistische S. beschäftigt sich mit den „Gesetzmäßigkeiten der Regulierung des menschlichen Verhaltens“. Dabei geht sie von der marxistischen Vorstellung aus, daß aus der Kooperation mehrerer Individuen im Arbeitsprozeß eine Erhöhung der Gesamtleistung gegenüber der Summe der Einzelleistungen entsteht. Dementsprechend beschäftigt sich die marxistische S. in der DDR vor allem mit der psychologischen Untersuchung von Kooperationsmechanismen in Industrie und Betrieb. Als Untersuchungsziel steht die Steigerung der Arbeitsproduktivität entsprechend dem Programm des weiteren Aufbaus der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ im Vordergrund. Gemäß dieser Grundauffassung werden in erster Linie [S. 787]Einstellungen und Motivationen der Menschen im Arbeitsprozeß untersucht. Die Erforschung von Motivationen und Einstellungen wird sowohl im Rahmen der Persönlichkeitsforschung (Psychologie) wie der Gruppenforschung (Soziologie und Empirische Sozialforschung) vorgenommen. Dabei sollen die „sozialen Prozesse in kleineren Gruppen sowohl hinsichtlich der Leistung wie der Bewußtseinsbildung“ optimiert werden. In diesem Zusammenhang geht man bisweilen noch immer von systemtheoretischen Vorstellungen aus, obwohl diese im politisch-ideologischen und philosophischen Bereich in der DDR weitgehend abgelöst worden sind: „Zweckmäßigerweise betrachtet man ‚Wechselwirkungs- und Kooperationsprozesse in Gruppen‘ als ‚Verhalten‘ hochkomplexer, dynamischer, selbstregelnder und selbstprogrammierender Systeme (im Sinne der Kybernetik). Zu den Variablen eines solchen Systems gehören u. a.: a) Eigenart und Komplexitätsgrad der Aufgabe (u. a. der zu fällenden Entscheidung), b) Größe der Gruppe, c) das gruppeneigene Wert- und Normgefüge (dessen inhaltliche Ausprägung?, im Sinne der Werte und Normen der sozialistischen Gesellschaft eine Gruppe zu einem ‚Kollektiv‘ im eigentlichen Sinne macht), d) Organisation und Ausübung der Führungsfunktion (als Koordinationsinstanz), e) Funktionsaufteilung, f) Kommunikations- und Informations-Struktur, g) Prestige- und Ansehensstruktur usw.“ (Phil. Wörterbuch, Hrsg. G. Klaus und M. Buhr, 7. Aufl., Berlin [Ost] 1970, Bd. II, S. 1023). Hinsichtlich der allgemeinen methodologischen Ausrichtung wird versucht, die S. in den Rahmen des Dialektischen und Historischen Materialismus einzubeziehen. Enge Beziehungen zur marxistisch-leninistischen Soziologie werden behauptet, sind aber bisher kaum überzeugend nachgewiesen worden. Als Methoden werden von der marxistischen S. u. a. verwandt: teilnehmende Beobachtung, Experiment, mündliche und schriftliche Interviews, Einstellungsskalen (Skalierungsverfahren). Arbeitspsychologie; Marxismus-Leninismus. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 786–787 Sozialprodukt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialstruktur

Siehe auch das Jahr 1979 Die marxistische S. beschäftigt sich mit den „Gesetzmäßigkeiten der Regulierung des menschlichen Verhaltens“. Dabei geht sie von der marxistischen Vorstellung aus, daß aus der Kooperation mehrerer Individuen im Arbeitsprozeß eine Erhöhung der Gesamtleistung gegenüber der Summe der Einzelleistungen entsteht. Dementsprechend beschäftigt sich die marxistische S. in der DDR vor allem mit der psychologischen Untersuchung von Kooperationsmechanismen in Industrie und…

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Eigentum (1975)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Die Eigentumsordnung in der DDR Die E.-Ordnung in der DDR beruht nach ihrer grundlegenden Umgestaltung nach 1945 durch Bodenreform, Enteignung der Schlüsselindustrien, [S. 222]Banken, Versicherungsunternehmen, Enteignung der als Kriegsverbrecher und aktive Nationalsozialisten angesehenen Personen, Treuhandverwaltung von Flüchtlingsvermögen, individuelle Enteignungen mit Mitteln der Wirtschafts- und Steuerpolitik, Einführung staatlicher Beteiligung an Privatbetrieben, Vergenossenschaftung der Landwirtschaft und des Handwerks usw., unmittelbar auf Verfassungsrecht (Art. 9–16 Verf.). Eigentumsrechtliche Bestimmungen anderer Gesetze, wie das Sachenrecht des noch geltenden Bürgerlichen Gesetzbuches (Zivilrecht), sind nach Maßgabe der verfassungsrechtlichen Bestimmungen zum E. anzuwenden. II. Eigentumsformen Kennzeichnend für die E.-Ordnung der DDR ist die Überwindung des monistischen Eigentumsbegriffs des bürgerlichen Rechts und seine Aufspaltung in mehrere E.-Formen unter dem Gesichtspunkt ihrer sozialen und wirtschaftlichen Funktion. A. Das sozialistische Eigentum Grundlage der Volkswirtschaft in der DDR ist das sozialistische E., das seinerseits in drei Erscheinungsformen vorkommt: als gesamtgesellschaftliches Volkseigentum, als genossenschaftliches Gemeineigentum werktätiger Kollektive und als Eigentum gesellschaftlicher Organisationen der Bürger (Art. 10 Abs.~1 Verf.). Hiervon werden als weitere Formen des E. das persönliche E. und das Privat-E. unterschieden. Die E.-Ordnung wird im Verständnis des Marxismus-Leninismus nur als entscheidendes Element der gesamten politischen wie gesellschaftlichen Ordnung begriffen. Mit ihr werden sowohl der sozialistische Charakter der Gesellschaft als auch z. B. die für sie spezifischen Formen der Mitwirkungsrechte begründet. 1. Das gesamtgesellschaftliche Volkseigentum gilt als die höchstentwickelte Form des sozialistischen E., da es im weitestgehenden Grade vergesellschaftet ist. Im Hinblick auf den Gegenstand des gesamtgesellschaftlichen Volks-E. gelten keine Begrenzungen. Für bestimmte Objekte ist die Form des Volks-E. zwingend, so für die Bodenschätze, die Bergwerke, Kraftwerke, Talsperren, großen Gewässer, die Naturreichtümer des Festlandsockels, Banken und Versicherungseinrichtungen, die volkseigenen Güter, die Verkehrswege, die Transportmittel der Eisenbahn, Seeschiffahrt und Luftfahrt, die Post- und Fernmeldeanlagen sowie — seit der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 — für alle Industriebetriebe. An diesen Objekten ist Privat-E. unzulässig (Art. 12 Abs.~1 Verf.). Als Subjekt gelten der Staat und das Volk, wobei in rechtlicher Hinsicht Subjekt letztlich der Staat als „politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land“ ist (Art. 1. Abs.~1 Verf.). Die Nutzungs- und Verfügungsbefugnisse des Eigentümers übt der Staat durch seine Wirtschaftsverwaltungsorgane und durch die von diesen eingesetzten Leiter der volkseigenen Betriebe, volkseigenen Güter und sonstigen staatlichen Einrichtungen aus. Das Fehlen einer privaten Verfügungsmacht über Produktionsmittel in den genannten Bereichen wird zugleich als Voraussetzung dafür bezeichnet, daß der Staat seinen Charakter grundlegend geändert habe und zu einer alle Gesellschaftsmitglieder gleichberechtigt beteiligenden Organisationsform geworden sei. Die volkseigenen Betriebe wirtschaften im Rahmen ihrer Aufgaben eigenverantwortlich. In der Art der Nutzung des ihnen anvertrauten Volks-E. sind sie jedoch an die dem Betrieb übertragenen Aufgaben gebunden. Über Gegenstände des Anlagevermögens dürfen sie in der Regel nicht verfügen, wohl aber über Gegenstände der Umlaufmittel. Grundsätzlich dürfen auch nur die letzteren in andere Formen des E. überführt werden (z. B. Verkauf von Produkten), während für das Anlagevermögen der Grundsatz der Unantastbarkeit des Volks-E., d. h. das Verbot, die Substanz und den Bestand des Volks-E. planwidrig zu verringern, gilt. Diesem Grundsatz entspricht auch ein erhöhter Bestandsschutz des Volks-E. So ist ein gutgläubiger Erwerb von Volks-E. ausgeschlossen, eine Aufrechnung persönlicher Forderungen gegenüber Forderungen von Rechtsträgern von Volks-E. ist verboten, das gleiche gilt für das Zurückbehaltungsrecht. Das Volks-E. unterliegt auch nicht der Zwangsvollstreckung, und im Konkurs sind volkseigene Forderungen bevorrechtigt. 2. Das genossenschaftliche Gemeineigentum gilt als niedere Entwicklungsstufe des sozialistischen E., da das Subjekt dieses E. ein kleineres Kollektiv und nicht das gesamte Volk ist. Eigentümer sind die Genossenschaften als juristische Personen in Gestalt der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), der gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks, der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (Fischerei), der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften und der Konsumgenossenschaften. Das genossenschaftliche E. erstreckt sich, entsprechend den unterschiedlichen Einbringungspflichten bei den einzelnen Genossenschaftstypen, auf einen unterschiedlich großen Bereich von Produktionsmitteln und sonstigen Gegenständen. Art. 13 Verf. nennt als genossenschaftliches E. Geräte, Maschinen, Anlagen, Bauten, Tierbestände und das aus genossenschaftlicher Nutzung des Bodens sowie genossenschaftlicher Produktionsmittel erzielte Ergebnis. Dieser Katalog ist nicht abschließend, jedoch gilt für das genossenschaftliche E. der Grundsatz der Zweckbindung, wonach der Erwerb von Gegenständen, die nicht der Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben der Genossenschaften dienen, verboten ist. Auch genossenschaftliches E. kann nicht gutgläubig erworben werden, Produk[S. 223]tionsmittel sind unpfändbar, eine Zwangsvollstreckung in Geldmittel ist nur wegen solcher Forderungen zulässig, die aus dem genossenschaftlichen Fonds im Rahmen der Zweckbestimmung der Genossenschaft bezahlt werden müssen. 3. Für das E. der gesellschaftlichen Organisationen der Bürger gilt entsprechendes wie für das genossenschaftliche E. Seine Träger sind die Massenorganisationen und Parteien. Objekte sind insbesondere Verlagsbetriebe sowie soziale und kulturelle Einrichtungen. B. Das persönliche Eigentum Das persönliche E. ist grundsätzlich kein Produktionsmittel-E. Es erfährt durch die Bestimmung, daß es der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger dient und sein Gebrauch nicht den Interessen der Gesellschaft zuwiderlaufen darf, eine soziale Zweckbestimmung und rechtliche Begrenzung. Quelle des persönlichen E. ist in erster Linie das Arbeitseinkommen, aber auch andere Erwerbsgründe, wie Schenkung, Erbschaft, Auszeichnung, Lotteriegewinn usw., sind zulässig. Objekte des persönlichen E. sind vorwiegend Konsumgüter, vor allem Haushalts- und Einrichtungsgegenstände, Gegenstände des persönlichen Bedarfs und Komforts sowie Geld. Hierunter fallen auch Grundstücke und Gebäude, sofern sie der Befriedigung der Wohnbedürfnisse des Eigentümers und seiner Familienangehörigen dienen. Zur Erfüllung des in Art. 15 Verf. erteilten Auftrages auf Schutz des Bodens und zur Verhinderung von Spekulation und arbeitslosen Einkommens bedarf die Übertragung von E.-Rechten an Grundstücken der staatlichen Genehmigung (VO vom 11. 1. 1963, GBl.~II, S. 159). Persönliches E. ist auch die „persönliche Hauswirtschaft“ des Genossenschaftsbauern, obwohl es sich hier großenteils um Produktionsmittel handelt. C. Privates Eigentum Unter der Voraussetzung, daß es gesellschaftliche Bedürfnisse befriedigt und der Erhöhung des Volkswohlstandes sowie der Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums dient, war in der DDR bis zur Änderung der Verfassung vom 7. 10. 1974 als Übergangserscheinung noch privates Produktionsmittel-E. zugelassen (Art. 14, Abs.~1 Verf.). Seitdem sind nur noch die „auf überwiegend persönlicher Arbeit beruhenden kleinen Handwerks- und anderen Gewerbebetriebe“ existenzberechtigt (Art. 14, Abs. 2 der Verf. vom 7. 10. 1974). Privatwirtschaftliche Vereinigungen zur Begründung wirtschaftlicher Macht sind verboten. Soweit im Bereich des Einzelhandels und des Gaststättengewerbes noch private Betriebe existieren, sollen sie auf der Basis staatlicher Förderung mit den sozialistischen Betrieben zusammenwirken. Dies geschieht in der Form staatlicher Beteiligung und durch Abschluß von Kommissionsverträgen. Die bis 1972 noch existierenden halbstaatlichen Betriebe besaßen meist die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft mit dem Staat als Kommanditisten und dem früheren Alleineigentümer als unbeschränkt haftendem Gesellschafter. Seitdem sind sie fast vollständig in volkseigene Betriebe umgewandelt worden. Die Verfassung sieht in Art. 16 die Möglichkeit der Enteignung für gemeinnützige Zwecke auf der Grundlage eines Gesetzes und gegen angemessene Entschädigung vor. Enteignungen dürfen nur erfolgen, wenn der angestrebte Zweck nicht durch Bereitstellung von Volks.-E. erreicht werden kann. Zulässige Enteignungen regeln z. B. das Aufbaugesetz, das Wassergesetz, das Atomenergiegesetz und das Verteidigungsgesetz. Der Rechtsweg zu den Gerichten ist jedoch ausgeschlossen. Handwerk; Betriebsformen und Kooperation; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Genossenschaften; Genossenschaften, ländliche; Landwirtschaft; Fischwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 221–223 Eid A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eingaben

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Die Eigentumsordnung in der DDR Die E.-Ordnung in der DDR beruht nach ihrer grundlegenden Umgestaltung nach 1945 durch Bodenreform, Enteignung der Schlüsselindustrien, [S. 222]Banken, Versicherungsunternehmen, Enteignung der als Kriegsverbrecher und aktive Nationalsozialisten angesehenen Personen, Treuhandverwaltung von Flüchtlingsvermögen, individuelle Enteignungen mit Mitteln der Wirtschafts- und…

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Teilzahlungskredite (1975)

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Voraussetzung für die Abtragung einer Kaufschuld in Teilbeträgen (Abzahlung) ist ein T.-Vertrag mit den staatlichen Sparkassen. In einem Wirtschaftssystem, in dem der Bedarf nur in eingeschränktem Maße Produktion und Warenangebot bestimmt und die Konsumgüterpreise staatlich festgesetzt sind, würden eine unbegrenzte Aufnahme von Konsumgüterkrediten und ihre Verwendung nach eigenem Ermessen der Kreditnehmer zu Störungen der zentralgelenkten Konsumgüterversorgung der Bevölkerung führen. Deshalb ist der Konsumentenkredit in der Zentralplanwirtschaft ein Instrument der Absatzlenkung. Um die Kreditgewährung zentral besser steuern und überwachen zu können, wurde nur eine Form des Konsumentenkredits, die hier behandelten T., geschaffen. Die Vergabe von T. an Betriebe für überwiegend gewerbliche Zwecke ist verboten. T. erhalten nur natürliche Personen für ihren persönlichen Bedarf. Außerdem existieren auch keine speziellen T.-Institute. Aufgrund ihrer Funktion als Instrument der Absatzlenkung sind T. ferner nur für diejenigen investiven Verbrauchsgüter erhältlich, bei denen ein reichhaltiges Angebot besteht oder unabsetzbare Lager vorhanden sind. Der Konsumentenkredit wird also streng an bestimmte Erzeugnisse gebunden (Warenkredit). Die Sparkassen, denen ab 1. 3. 1962 das gesamte T.-Geschäft obliegt, prüfen bei Anträgen auf Gewährung eines T. an Hand der für das gesamte Wirtschaftsgebiet einheitlichen „Warenlisten“, ob für das betreffende Konsumgut eine Kreditzuteilung möglich ist. Die bei den Sparkassen befindlichen „Warenlisten“ werden in ihrer Zusammensetzung in bestimmten Abständen den Änderungen der Versorgungslage angepaßt. Vor der Kreditgenehmigung werden zwecks Sicherung des Kredits und zur Vermeidung einer übermäßigen Kreditverschuldung der Antragsteller die sozialen Verhältnisse des Kreditnehmers überprüft. Der Kreditnehmer erhält bei Abschluß eines T.-Vertrages über die vereinbarte Kreditsumme einen „Kreditkaufbrief“ ausgehändigt, dessen Gültigkeit auf 3 Monate begrenzt ist. Die maximale Kreditsumme bzw. der höchstmögliche Kreditanteil an der Kaufsumme richtet sich nach der Höhe des beim Kauf in bar anzuzahlenden Betrages, der je nach Art der kreditfähigen Ware unterschiedlich festgelegt ist. Der Kauf der Ware im Einzelhandel erfolgt nunmehr teils gegen Barzahlung und teils gegen Vorlage des „Kreditkaufbriefes“. Der T. muß jährlich mit 6. v. H. verzinst werden. Die Tilgung erfolgt in monatlichen Raten zu den vereinbarten Terminen und muß innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein. Während der Laufzeit des Kredites erwirken die Sparkassen an den gekauften Gütern ein Eigentumsrecht, das nach vollständiger Rückzahlung des geschuldeten Betrages erlischt. Gerät der Kreditnehmer mit der Rückzahlung in Verzug, so wird der restliche Kreditbetrag mit 8 v. H. verzinst. Ferner haben die Sparkassen das Recht, nach Mahnung des Schuldners die Zahlung [S. 861]der fälligen sowie der gesamten restlichen Tilgungsraten durchzusetzen oder die Herausgabe der mit dem Kredit gekauften Ware zu verlangen. Die im Zusammenhang mit der Eintreibung des Kredits oder der Herausgabe der Waren den Sparkassen entstehenden Kosten muß der Schuldner tragen. Seit dem 1. 7. 1967 dient der T. der Wirtschaftsführung auch als Instrument der Sozialpolitik. Seit diesem Zeitpunkt können Familien mit 4 und mehr Kindern, welche die allgemeinbildende Schule, die Lehrzeit oder das Studium noch nicht abgeschlossen haben, bestimmte, im einzelnen aufgeführte investive Verbrauchsgüter erwerben, die bisher für die Allgemeinheit noch nicht als kreditfähig freigegeben und in die „Warenlisten“ aufgenommen wurden. Zu diesen Waren gehören Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäscheschleudern sowie Küchenmaschinen neuerer Bautypen, elektrische Teppichklopfer, Kinderwagen und Fahrräder. Die in bar zu leistenden Anzahlungsraten wurden bei den Kühlschränken auf nur 5 v. H., bei Teppichklopfern auf 20 v. H. und bei allen anderen aufgeführten Waren auf nur 10 v. H. festgesetzt. Über diese Vergünstigungen hinaus erhalten diese Familien für den Kauf anderer Industriewaren, die zu diesem Zeitpunkt bereits auf Teilzahlung erworben werden konnten, T. zu Vorzugsbedingungen. So wurden z. B. die Anzahlungsbeträge für Fernsehgeräte auf 5 v. H. des Kaufpreises gesenkt. Die Rückzahlungsfrist wurde von 2 auf 5 Jahre erhöht. Außerdem wurde bestimmt, daß der monatliche Rückzahlungsbetrag 5 v. H. des Nettoeinkommens beider Ehegatten nicht übersteigen darf. Familien mit 6 und mehr Kindern wurden von der Zahlung von Zinsen für T. gänzlich befreit, während Familien mit 4 und 5 Kindern ein Vorzugszinssatz von 3 v. H. eingeräumt wurde. Die handeis- und bankpolitische Bedeutung der Konsumentenkredite ist bisher gering. Dies hat seine Ursache z. T. darin, daß die Kreditbedingungen des T. vor allem für die unteren und mittleren Einkommensgruppen keinen großen Anreiz bieten. Zum anderen ist, mit Ausnahme der kinderreichen Familien, bis heute der T. nur für Waren erhältlich, bei denen sowieso schon eine beträchtliche Sättigung des Bedarfs eingetreten ist. Und letztlich machen die relativ hohen Spareinlagen, die vor allem in Zeiten eines akuten Warenmangels angesammelt wurden, es in vielen Fällen gar nicht erforderlich, sich der Finanzierungshilfe des T. zu bedienen. Die letzten quantitativen Angaben aus der DDR betreffen das Jahr 1967, in dem 915 Mill. Mark Konsumentenkredite ausgegeben wurden (Bundesrepublik Deutschland 1972: 43 Mrd. DM). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 860–861 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Territorialplanung

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Voraussetzung für die Abtragung einer Kaufschuld in Teilbeträgen (Abzahlung) ist ein T.-Vertrag mit den staatlichen Sparkassen. In einem Wirtschaftssystem, in dem der Bedarf nur in eingeschränktem Maße Produktion und Warenangebot bestimmt und die Konsumgüterpreise staatlich festgesetzt sind, würden eine unbegrenzte Aufnahme von Konsumgüterkrediten und ihre Verwendung nach eigenem Ermessen der Kreditnehmer zu Störungen der zentralgelenkten…

DDR A-Z 1975

Juni-Aufstand (1975)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die vor allem von Industriearbeitern in Großstädten und industriellen Zentren getragene Erhebung vom 16. und 17. 6. 1953 wurde durch einen lohnpolitischen Konflikt ausgelöst und steigerte sich zu einem Massenprotest gegen die Politik der SED und der DDR-Regierung in der vorhergehenden mehrjährigen Phase der Stalinisierung. Vorgeschichte: Der im Sommer 1952 auf der II. Parteikonferenz der SED unter der Parole Aufbau des Sozialismus proklamierte verschärfte Kurs mündete in eine schwere wirtschaftliche und gesellschaftliche Krise, die ihren Ausdruck in steigenden Fluchtziffern fand. Nach dem Tode Stalins am 5. 3. 1953 leitete die Sowjetregierung einen Kurswechsel ein, dem die SED-Füh[S. 450]rung jedoch erst verspätet und auf dringliche Weisung aus Moskau folgen wollte. Im Anschluß an eine Plenarsitzung des ZK der SED beschloß der DDR-Ministerrat noch am 28. 5. 1953, daß die Arbeitsnormen in den volkseigenen Industriebetrieben bis Ende Juni generell um 10 v. H. zu erhöhen seien. In der Praxis lief das auf Lohnminderung bei verschärften Arbeitsansprüchen hinaus. Der Beschluß löste alsbald unter Ost-Berliner Bauarbeitern Widerspruch und Unruhe aus. Am 9. Juni faßte das Politbüro der SED Beschlüsse über den Neuen Kurs, die zwei Tage später veröffentlicht wurden. Darin war zwar von einer „Reihe von Fehlern“ die Rede, die in der Vergangenheit begangen worden seien. An die Adresse mittelständischer Bevölkerungsgruppen gewandt, erklärte die Parteiführung, die „Interessen … der Einzelbauern, der Einzelhändler, der Handwerker, der Intelligenz“ seien „vernachlässigt“ worden. Sie versprach Abhilfe und einen grundlegenden Kurswechsel, ohne jedoch auf die von der Industriearbeiterschaft als besonders bedrückend empfundene Normenfrage einzugehen. Die Ereignisse in Ost-Berlin: Am Morgen des 16. 6. 1953 erschien das FDGB-Organ „Tribüne“ mit einem Artikel, dessen Kernsatz („Die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfang richtig“) die Arbeiter auf der Baustelle Block 40 der Stalin-Allee veranlaßte, ihre Tätigkeit einzustellen und einen Demonstrationszug zu formieren, der zuerst zum FDGB-Haus in der Wallstraße (es war verschlossen) und weiter zum „Haus der Ministerien“ (ehemaliges Reichsluftfahrtministerium) in der Leipziger Straße zog. Unterwegs wurde das Verlangen nach Herabsetzung der Normen durch weiterreichende politische Forderungen ergänzt. Der Zug wuchs zuletzt auf etwa 10.000 Menschen an, die den Rücktritt der Regierung verlangten. Minister Selbmann und Prof. Havemann, die sich an die Streikenden und Demonstrierenden wandten, fanden kein Gehör — die Menge forderte vergeblich, daß Ulbricht oder Grotewohl zu den vor dem „Haus der Ministerien“ Versammelten sprechen sollten. Zu spät beschloß das Politbüro der SED, den Beschluß über die Normenerhöhung rückgängig zu machen — längst waren andere Ziele politischer Art proklamiert und mit dem Hinweis auf einen Generalstreik verbunden worden. Demonstranten bemächtigten sich der von der Parteiführung ausgesandten Lautsprecherwagen und riefen dazu auf, am folgenden Morgen auf dem Strausberger Platz eine Massenkundgebung abzuhalten. Die 12.000 Beschäftigte zählende Belegschaft des Stahl- und Walzwerkes Henningsdorf machte sich in den frühen Morgenstunden des 17. 6. 1953 auf den Weg — die Streikenden wollten vom Norden durch den französischen Sektor von Berlin ins Stadtzentrum gelangen. Die Ausweitung der Demonstrationen veranlaßte den Militärkommandanten des sowjetischen Sektors, Generalmajor Dibrowa, in den Mittagsstunden den Ausnahmezustand zu verhängen. In der Leipziger Straße, am Potsdamer Platz, am Brandenburger Tor, von dem Demonstranten die rote Fahne herunterholten, und an anderen Stellen kam es zu Zusammenstößen zwischen der Volkspolizei und den protestierenden Ost-Berlinern. Einige Gebäude, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros wurden in Brand gesteckt oder demoliert. Die Ereignisse in den DDR-Bezirken: Von Ost-Berlin griff der J. auf andere Großstädte und industrielle Zentren über (vor allem Bitterfeld, Halle, Leipzig, Merseburg, Magdeburg, Jena, Gera, Brandenburg und Görlitz). Die Kunde von den Ereignissen in Ost-Berlin wurde durch westliche Rundfunksender, aber auch durch Reisende und auf telefonischem Wege verbreitet. Die Streikenden stammten in erster Linie aus Betrieben des Bauwesens, des Bergbaus, der chemischen und eisenschaffenden Grundstoffindustrien und des Maschinenbaus. An verschiedenen Orten entstanden Streikleitungen, die jedoch untereinander keine Verbindung herzustellen vermochten. Die Demonstranten beseitigten Agitationsmittel der SED, besetzten an verschiedenen Orten Rathäuser und öffentliche Dienststellen und stürmten Gefängnisse, um Gefangene zu befreien. Im Mittelpunkt ihrer Forderungen standen neben dem Verlangen nach Herabsetzung der Normen und Senkung der allgemeinen Lebenshaltungskosten der Ruf nach Rücktritt der Regierung und Abhaltung freier und geheimer Wahlen. Außerdem bestanden sie auf der Zusicherung, daß die Streikenden und ihre Sprecher keinen Sanktionen unterworfen würden. Zu Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen kam es an mehr als 250 Orten der DDR. Überall führte schließlich das Eingreifen sowjetischer Truppen zur Niederlage der Streikenden, mit denen sich teilweise auch Volkspolizisten solidarisiert hatten. Über die Zahl der während des J. getöteten und verletzten Zivilpersonen liegen gesicherte Angaben nicht vor. Die DDR-Regierung bezifferte sie offiziell mit 21 Toten und 187 Verletzten. Die Zahl der nach dem J. zu teilweise langjährigen Freiheitsstrafen verurteilten Demonstranten wurde im Westen auf rund 1200 geschätzt. Charakter und Folgen des Juni-Aufstandes: Im Verständnis der DDR-Geschichtsschreibung gilt der J. als „konterrevolutionärer Putsch“, in dessen Verlauf es „Agenten der westlichen Geheimdienste und anderen gekauften Subjekten“ gelungen sei, „Teile der Werktätigen zur Arbeitsniederlegung und zu Demonstrationen zu verleiten“ (Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 7, Ost-Berlin 1966, S. 232 f.). Diese — durch Tatsachen nicht zu belegende — Version steht im Widerspruch zu der Argumentation O. Grotewohls vor Parteiaktivisten am Abend des 16. 6. 1953. Der Ministerpräsident der DDR gab darin ernste Fehler zu, die durch „die Methode des Administrierens, der polizeilichen Eingriffe und der Schärfe der Justiz“ nicht zu korrigieren gewesen seien: „Wenn sich Menschen von uns abwenden, … dann ist diese Politik falsch.“ Die von Grotewohl bei dieser Gelegenheit versprochenen — „unerschrocken und entschieden“ zu ziehenden — Schlußfolgerungen blieben aus: Unter dem Eindruck des J. setzte die sowjetische Führung erneut auf die Gruppe um W. Ulbricht, dessen Kritiker (Herrnstadt, Zaisser) aus der Parteiführung ausgeschlossen wurden. Die von der SED behauptete Einwirkung des Westens [S. 451]auf den J. bestand im wesentlichen darin, daß westliche Rundfunksender — vor allem der Berliner RIAS — Nachrichten über die Ereignisse des 16. und 17. Juni Hörern in den Bezirken der DDR vermittelten, die sonst nur verspätet über das Geschehen informiert worden wären. Der Westen reagierte zunächst verwirrt und zurückhaltend. Die Westalliierten hielten eine behutsame Berichterstattung für geboten — so wurde auf ihre Weisung das Stichwort „Generalstreik“ in den RIAS — Nachrichten vermieden. Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Jakob Kaiser, rief am Abend des 16. Juni über den Rundfunk dazu auf, „sich weder durch Not noch durch Provokationen zu unbedachten Handlungen hinreißen zu lassen“. Kaiser empfahl, „im Vertrauen auf unsere Solidarität Besonnenheit zu wahren“. Eine eher aktivierende Tendenz deutete sich in der Rundfunkrede des West-Berliner DGB-Vorsitzenden Scharnowski am frühen Morgen des 17. Juni an, der dazu aufrief, der „Bewegung der Ost-Berliner Bauarbeiter, BVGer und Eisenbahner“ beizutreten und die „Strausberger Plätze überall“ aufzusuchen. Aus der von Arnulf Baring verfaßten, bisher gründlichsten Analyse des J. ist zu entnehmen, daß es sich um keinen „Aufstand des gesamten Volkes“ gehandelt hat: „In seinen wesentlichen Abschnitten hat allein die Industriearbeiterschaft den Aufstand getragen.“ Die bäuerliche und mittelständische Bevölkerung und die Intelligenz waren kaum beteiligt (A. Baring, Der 17. Juni 1953, Köln und Berlin [West] 1965, S. 66 f.). Doch gerade angesichts der Verwurzelung des J. in der sozialen Schicht derer, für die die SED stets zu sprechen vorgab, wurden die Ereignisse des 16. und 17. 6. 1953 als schwere politisch-moralische Niederlage der DDR und der mit ihr verbündeten Sowjetunion empfunden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 449–451 Junker A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justitiar

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die vor allem von Industriearbeitern in Großstädten und industriellen Zentren getragene Erhebung vom 16. und 17. 6. 1953 wurde durch einen lohnpolitischen Konflikt ausgelöst und steigerte sich zu einem Massenprotest gegen die Politik der SED und der DDR-Regierung in der vorhergehenden mehrjährigen Phase der Stalinisierung. Vorgeschichte: Der im Sommer 1952 auf der II. Parteikonferenz der SED unter der…

DDR A-Z 1975

Staatslehre (1975)

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen Klassengehalt bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen Formationen der [S. 828]Ausbeutergesellschaft entsprechend werden 3 Typen des Ausbeuterstaates unterschieden: der Sklavenhalterstaat, der Feudalstaat und der kapitalistische Staat. Alle Ausbeuterstaaten seien Diktaturen von Minderheiten über die Mehrheit, deren Hauptfunktion die Unterdrückung zum Zwecke der Aufrechterhaltung der jeweiligen Ausbeuterordnung sei. Für Marx und Engels war der Ausbeuterstaat mit dem Staat überhaupt identisch und ein Fortbestehen des Staates über die proletarische Revolution hinaus nur für die kurze Übergangsphase der Diktatur des Proletariats und ausschließlich zu dem Zwecke denkbar gewesen, die fortbestehenden Reste der ehemaligen Ausbeuterklassen zu unterdrücken. Stalin hat dann, in Anknüpfung an Lenin, die Lehre von einem neuen Staatstyp, dem sozialistischen Staat, entwickelt. Als Rechtfertigung diente ihm die These von der kapitalistischen Einkreisung der Sowjetunion. Im sozialistischen Staat sollen die wirtschaftlich-organisatorische und die kulturell-erzieherische Funktion im Vordergrund stehen, wohingegen die Unterdrückungsfunktion zunehmend an Bedeutung verliert. Weiterhin wird die äußere Verteidigungsfunktion genannt. Der sozialistische Staat gilt als Machtinstrument der Arbeiterklasse, die die Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen Werktätigen ausübt. Die Lehre vom sozialistischen Staat und seinen Entwicklungsphasen hat in der Folgezeit manche Veränderungen erfahren, die in erster Linie durch die Schwankungen in der Periodisierung bedingt sind. In der Zeit der durch die sowjetische Besatzungsmacht unterstützten kommunistischen Machtergreifung in den Ländern Osteuropas nach 1945 wurde der Begriff der „Volksdemokratie“ geprägt, um die diskreditierte Formel von der „Diktatur des Proletariats“ zu kaschieren. Der Sache nach wurde und wird die Volksdemokratie als eine Form der Diktatur des Proletariats neben der Sowjetdemokratie betrachtet. Die Volksdemokratie soll im Ergebnis eines einheitlichen Prozesses zweier Revolutionen, der antifaschistisch-demokratischen und der sozialistischen Revolution, entstanden sein. Dieser Umstand sowie die Existenz einer sozialistischen Weltmacht, der Sowjetunion, sollen trotz gleicher Grundzüge gewisse Besonderheiten des volksdemokratischen Staates im Vergleich zum Sowjetstaat bedingt haben. Diese äußerten sich in der Organisation der Staatsmacht, in dem Fortbestand von politischen Parteien in einer Reihe von Ländern und in der Beibehaltung der Nationalen Front oder Volksfront auch in der Periode des sozialistischen Aufbaus. Die führende Rolle der kommunistischen Partei sei aber ein Wesensmerkmal auch der Volksdemokratie. In der DDR wurde der Ausdruck „Volksdemokratie“ zur Kennzeichnung des eigenen Entwicklungsstadiums seit der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 gebraucht, auf der die „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ und damit das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ verkündet worden war. Die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ ist erst seit Ende der 50er Jahre verwendet worden. Bedeutsame Veränderungen hat in der St. die von Chruschtschow entwickelte Konzeption des „Volksstaates“ bewirkt. Im Parteiprogramm der KPdSU von 1961 wurde behauptet, die Diktatur des Proletariats habe in der Sowjetunion ihre historische Mission erfüllt, ihr Staat habe sich zu einem Staat des gesamten Volkes gewandelt und die sozialistische Staatlichkeit würde zunehmend in die gesellschaftliche Selbstverwaltung hinüberwachsen. Diese Thesen, die nur für die Sowjetunion, die sich bereits in der fortgeschritteneren Entwicklungsphase des „umfassenden Aufbaus des Kommunismus“ befunden haben sollte, unmittelbar Geltung besaßen, wurden in der DDR rezipiert. In dem auf dem VI. Parteitag der SED vom Januar 1963 verabschiedeten Parteiprogramm wurde ebenfalls das baldige Ende der Diktatur des Proletariats und der Übergang zum Volksstaat in Aussicht gestellt. Seither wurde die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ immer weniger gebraucht, ohne daß sie ausdrücklich aufgegeben worden wäre. Stattdessen bürgerte sich der Terminus „sozialistische Demokratie“ zur Bezeichnung des politischen Systems der DDR ein. In der St. wurden nur bis 1964/65 verschiedentlich Probleme des Volksstaates erörtert. Der Grund hierfür ist in den ideologischen Auswirkungen von Chruschtschows Sturz Ende 1964 zu suchen. Die neue sowjetische Führung distanzierte sich allmählich von den ideologischen Neuerungen des Parteiprogramms von 1961 und so auch von der Konzeption des Volksstaates. Später ist in der sowjetischen St. der Begriff „allgemeiner Volksstaat“ gegen Ende der 60er Jahre wieder aufgegriffen worden. Er wird aber nur für die Sowjetunion angewandt; der enge Zusammenhang zwischen dem allgemeinen Volksstaat und dem Staat der Diktatur des Proletariats wird nachdrücklich hervorgehoben. In der DDR ist der Terminus „Diktatur des Proletariats“ durch eine Rede W. Ulbrichts vom 12. 10. 1968 als Reaktion auf die Ereignisse in der Tschechoslowakei wieder in den allgemeinen politischen Sprachgebrauch eingeführt worden (Staat und Recht, 1968, S. 1735 ff.). Zugleich sind die These von der führenden Rolle der Partei, der Organisationsgrundsatz des demokratischen Zentralismus und sonstige Elemente der orthodox-stalinistischen St. stark in den Vordergrund gerückt worden. Diese Tendenzen haben sich nach der Entmachtung Ulbrichts und seit dem VIII. Parteitag der SED vom Juni 1971 noch verschärft. Die DDR begreift sich heute als Diktatur des Proletariats. Gleichzeitig versteht sie sich als sozialistische Demokratie. Beide Begriffe werden synonym gebraucht, da die Entfaltung der Demokratie für die Massen der Werktätigen ein charakteristisches Merkmal der Diktatur des Proletariats sei (Verf. Komm., Bd. I, S. 217). Die Anfang der 60er Jahre einsetzenden ideologischen Kursschwankungen sind von der St. der DDR nicht bewältigt worden. Insbesondere hinsichtlich der Formenlehre des sozialistischen Staates sind im Schrifttum kaum substantielle Aussagen anzutreffen. Erst in jüngster Zeit, im Zusammenhang mit den Arbeiten an einem Lehrbuch „Marxistisch-leninistische Staats- und [S. 829]Rechtstheorie“ zeichnet sich eine gewisse Begriffsklärung ab. Nach dem gegenwärtigen Stand soll es nur einen Typus des sozialistischen Staates geben, der allerdings verschiedene Entwicklungsetappen aufweist (Staat und Recht, 1973, S. 1674; Neue Justiz, 1974, S. 80). Es handelt sich um folgende Entwicklungsetappen: 1. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode von seiner Errichtung bis zum Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse (Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus); 2. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse bis zur Herausbildung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; 3. der sozialistische Staat des ganzen Volkes nach dem Sieg des Sozialismus in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. In der letzten Entwicklungsetappe soll sich ausschließlich die Sowjetunion befinden. Die Einordnung der DDR in dieses Schema ist nicht klar ersichtlich; es hat jedoch den Anschein, als ob sie erst seit kurzem in die zweite Etappe eingetreten sei. Zwar wurde im formell immer noch geltenden Parteiprogramm der SED von 1963 der „endgültige Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ verkündet, aber der Ausdruck „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ ist erst auf dem VIII. Parteitag 1971 eingeführt worden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 827–829 Staatshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsmacht

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen Klassengehalt bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen…

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Potsdamer Abkommen (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Vereinbarung, die die USA. UdSSR und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Die drei Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§~III, 1. Abs.). Frankreich billigte am 4. August das PA. allgemein und bestätigte dies in 6 Noten am 7. August. Es stimmte dabei aber vor allem folgendem nicht zu: Wiederherstellung zentraler deutscher Verwaltungen oder gar einer deutschen Zentralregierung, Gebietsregelung ohne „gemeinsame Prüfung durch alle interessierten Mächte“, Bildung gesamtdeutscher Parteien. Über Deutschlands politische Gestaltung nach seiner Entnazifizierung und Entmilitarisierung sah das PA. vor, daß ein künftiger Friedensvertrag mit Deutschland „durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird“ (§~II, 3). Die Erklärung, daß es um Deutschland „innerhalb seiner Grenzen … am 31. 12. 1937“ gehe, die die Vier Mächte am 5. 6. 1945 bei ihrer Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland abgaben, wird im PA. weder erwähnt noch aufgehoben. Die Behandlung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie wird im PA. ebenfalls festgelegt. Bis zum Friedensvertrag „wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. Soweit dieses praktisch durchführbar ist. muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein“ (§~III, A. 1, 2). [S. 669]Weiter wird bestimmt: „Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuell friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten“ (§~III. A, 3, IV). Über die Schaffung einer rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie heißt es: „Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck (wird bestimmt): I. Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen, und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell, wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt. — II. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechts, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen” (§§~III, A, 8, 9, I, II). Die Vorbereitung einer künftigen Zentralregierung wird vorgesehen: „Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein“ (§~III, A. 9, IV). Die Demokratisierung ganz Deutschlands wird näher umschrieben: „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung Freier Gewerkschaften wird … gestattet werden“ (§~III, A, 10). Laut §~III, A, 12–14 soll das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden, dabei „ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen.“ In der Einschätzung des PA. bestehen zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland erhebliche Differenzen. Im westlichen Verständnis handelt es sich um Vereinbarungen zwischen den Siegermächten, die einen deutschen Souverän nicht binden können, zumal selbst zwischen den Alliierten von Anfang an keine einheitliche Interpretation erreicht werden konnte. Dieser Tatbestand habe wesentlich zur unterschiedlichen Entwicklung in den Besatzungszonen und schließlich zur, von der UdSSR verursachten, Spaltung Deutschlands geführt. Für die SED handelt es sich um ein sowohl die Unterzeichner als auch die „Nachfolgestaaten des 1945 untergegangenen Deutschen Reiches, die DDR und die Bundesrepublik Deutschland“ und, nach Art. 107 der UN-Charta, auch alle Mitgliedstaaten der UNO verpflichtendes Abkommen. Die „Grundsätze des PA.“ seien jedoch nur in der DDR verwirklicht worden, auf deren Gebiet der deutsche „Militarismus und Nazismus ausgerottet“ worden sei. In den westlichen Besatzungszonen habe dagegen die „deutsche Reaktion die Macht der Imperialisten und Militaristen restauriert“. Die Spaltung Deutschlands sei auf „diese Kräfte“ zurückzuführen, die im Interesse ihrer Klassenherrschaft den „westdeutschen Separatstaat“ geschaffen hätten. Mit dem Hinweis auf die angebliche „Verwirklichung“ des PA. in der DDR weist die SED auch alle Wiedergutmachungsansprüche (z. B. seitens Israels) zurück. Oder-Neiße-Grenze. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 668–669 Postzeitungsvertrieb (PZV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prager Christliche Friedenskonferenz

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Vereinbarung, die die USA. UdSSR und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Die drei Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§~III, 1. Abs.).…

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Kinderkrippen, Kindergarten (1975)

Siehe auch: Kinderkrippe, Kindergarten: 1985 Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1979 Kinder bis zu drei Jahren werden in der DDR nach Möglichkeit in Kk. untergebracht. Nach dem Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem werden in den Kk. „vorwiegend Kinder, deren Mütter berufstätig sind oder studieren, von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in engem Zusammenwirken mit der Familie gepflegt und erzogen. In den Kinderkrippen ist zu gewährleisten, daß sich die Kinder gesund und, vor allem durch das Spiel, körperlich und geistig harmonisch entwickeln.“ In den Kk., die der Aufsicht des Ministeriums für Gesundheitswesen (MfG.) unterstehen, werden bisher (Anfang 1975) 42 v. H. der Kinder bis zu drei Jahren betreut. Für jeden Krippenplatz gewährt der Staat einen Zuschuß (1973: ca. 2.300 Mark). Das MfG. hat für die Arbeit in den Kk. einheitliche Grundsätze herausgegeben. Danach wird das Kind in der Krippe mit der „unmittelbaren Umwelt“ bekanntgemacht, hier lernt es seinen Lebenskreis kennen und wird in der Gruppe an Ordnung und Regelmäßigkeit gewöhnt. Breiter Raum wird der Körperertüchtigung gewidmet. Empfindungs- und Erlebnisfähigkeit sowie Sprechen und Denken werden systematisch gefördert. Eine umfassende Gesundheitsfürsorge ist sichergestellt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Früherfassung von geschädigten Kindern. Der Kg. ist nach Zielstellung und Bildungs- und Erziehungsinhalt grundlegender Bestandteil des „einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“. Anleitung und Aufsicht unterstehen deshalb dem Ministerium für Volksbildung. Zur Zeit (Anfang 1975) werden fast 80 v. H. der Drei- bis Sechsjährigen in den Kg. betreut. Der Kg. soll „Stätte frohen Kinderlebens“ sein. Begabungen werden systematisch gefördert; so werden z. B. musikbegabte Kinder vom 5. Lebensjahr an zum Besuch einer Musikschule angehalten. Für jeden Kg.-Platz gewährt der Staat jährlich einen Zuschuß (1973: ca. 1050 Mark). Im August 1974 waren annähernd 50.000 ausgebildete Erzieherinnen in den Kg. tätig. Danach hatte jede Kindergärtnerin im Durchschnitt 14 Kinder zu betreuen. Als Erziehungsschwerpunkte im Kg. gelten die Vorbereitung der Kinder auf das „Leben in der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ sowie die Heranbildung zu „harmonisch entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten“. Dazu gehört, daß sich die Kinder in die Gemeinschaft — das Kollektiv — einfügen lernen, um in ihr später „gesellschaftlich nützlich“ tätig zu werden. Sie sollen Verhaltensweisen erlernen, die den „sozialistischen Normen“ entsprechen. Systematisch sollen die Kinder auf den Schulbesuch vorbereitet, aber ihnen noch keine von der Schule vermittelte Fähigkeiten, wie zum Beispiel Lesen und Schreiben, beigebracht werden. Alle Erziehungs- und Lerninhalte sollen aber bereits von den Vorstellungen und Normen des Marxismus-Leninismus durchdrungen sein. Für Kinder, die nur im Elternhaus aufwachsen, weil für sie noch kein Kg.-Platz bereitsteht, werden alle 14 Tage „Spiel-Lernnachmittage“ veranstaltet. Sie finden unter der Leitung von Kindergärtnerinnen und Lehrern oder Lehrerinnen statt und sollen jeweils 90 Minuten dauern. Betreut werden die Kinder in den Kk. und Kg. von Kindergärtnerinnen mit abgeschlossener Fachschulausbildung, Erziehungshelferinnen mit pädagogischer Kurz- oder Teilausbildung, Helferinnen ohne pädagogische Ausbildung. Kindergärtnerin kann jedes Mädchen werden, das den Abschluß der 10. Klasse hat (oder entsprechenden Bildungsstand). Nach einer Eignungsprüfung studiert sie im Direkt- oder Fernstudium 3 Jahre lang an einer „Pädagogischen Schule“. Trotz einer im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland großen Zahl an Kg.- und Kk.-Plätzen reichen sie immer noch nicht aus, um vor allem noch mehr Mütter kinderreicher Familien die Aufnahme einer Berufstätigkeit zu ermöglichen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 462 Kinderhort A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinder- und Jugendliteratur

Siehe auch: Kinderkrippe, Kindergarten: 1985 Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1979 Kinder bis zu drei Jahren werden in der DDR nach Möglichkeit in Kk. untergebracht. Nach dem Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem werden in den Kk. „vorwiegend Kinder, deren Mütter berufstätig sind oder studieren, von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in engem Zusammenwirken mit der Familie gepflegt und erzogen. In den…

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Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (IfG) (1975)

Siehe auch: Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Gegr. 21. 12. 1951; Sitz: Ost-Berlin; Direktor (seit 1963): Prof. Dr. Otto Reinhold, Mitglied des ZK der SED; Stellvertreter: H. Hümmler und K.-H. Stiemerling. Das IfG hat seit 1963 die Funktion einer Forschungs- und Ausbildungsschule des ZK der SED. Ihm gehören Hunderte von festen und zeitweiligen Mitarbeitern (Professoren, Assistenten, Aspiranten, freie Mitarbeiter) an. Aufgaben: 1. Forschung, Lehre und Ausbildung in einem in der Regel 4jährigen Studium (Abschluß: Diplom) auf den folgenden Gebieten: Philosophie (mit Fachrichtungen: Dialektischer und Historischer Materialismus, Ethik, Ästhetik, Soziologie); Theorie der Literatur, Kunst und bildenden Kunst; Geschichte; Deutsche Geschichte; Geschichte der Arbeiterbewegung, Geschichte der KPdSU; Politische Ökonomie (mit Fachrichtungen: Imperialismustheorie, Kapitalismus, Sozialismus-Industrie, Sozialismus-Landwirtschaft). 2. Weiterbildung von leitenden Mitarbeitern der SED, insbesondere aus den Sekretariaten der Bezirks- und Kreisleitungen (vor allem aus dem Bereich der Agitation und Propaganda) sowie von leitenden Mitarbeitern des Staats- und Wirtschaftsapparates. 3. Abhaltung von Konferenzen und Kolloquien, meist in Zusammenarbeit mit anderen Hochschulinstituten der SED sowie der Humboldt-Universität und der Akademie der Wissenschaften der DDR. 4. Aufbau und Ausbau internationaler wissenschaftlicher Kontakte insbesondere mit dem Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der KPdSU, jedoch auch mit den entsprechenden Instituten in den anderen Ostblockstaaten sowie mit dem Institut für Marxistische Studien und Forschungen (IMSF) in Frankfurt/Main. Die Aus- und Weiterbildung am IfG besitzt das erklärte Ziel, „fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Marxismus-Leninismus, hohe Allgemeinbildung und tiefgründiges Wissen auf einem Spezialgebiet zu erreichen, die Strategie und Taktik der Partei wissenschaftlich zu erfassen und die Bereitschaft zu festigen, die Politik der Partei mit ganzer persönlicher Kraft und Fähigkeit … zu verwirklichen“. Sie geht von dem Prinzip der Einheit von Forschung, Lehre, Erziehung und Propaganda aus. Zur Organisationsstruktur: Jedes der angegebenen Fachgebiete ist durch mehrere, zumindest jedoch einen Lehrstuhl oder eine Dozentur vertreten. Zu jedem Lehrstuhl gehören Oberassistenten, Assistenten, Aspiranten und wissenschaftlichen Mitarbeiter. Jedem Lehrstuhl sind ferner Forschungs- und Arbeitsgruppen angegliedert. Neben dem Direktstudium ist auch das Fernstudium möglich. Das IfG besitzt seit 1953 Promotions- und Habilitationsrecht; die ersten Dissertationen wurden 1965 abgeschlossen. Seit 1963 ist das Diplom als Abschlußexamen eingeführt („Diplom-Gesellschaftswissenschaftler“). Die Aspirantur am IfG dauert 4 Jahre und schließt mit der Verteidigung der Dissertation ab. Das IfG besitzt eine umfangreiche Bibliothek. Anläßlich der Neuordnung des gesamten Informations- und Dokumentationswesens seit 1966 ist das IfG seit 1967 „Zentralstelle“ für die Fächer Philosophie und Soziologie. Gegenwärtig müssen folgende Voraussetzungen für die Aufnahme am IfG erfüllt werden: 5jährige (früher: 8jährige) SED-Mitgliedschaft, Erfahrung in verantwortlicher Parteiarbeit, in der Regel Absolvierung der Parteihochschule „Karl Marx“ oder anderer Parteischulen (Parteischulung) bzw. einer Universität oder Hochschule mit Abschlußexamen. Die Aufnahmebedingungen sind, entsprechend dem Ausbau des IfG zu einer eigenen Ausbildungsstätte mit regulären Studiengängen, im Lauf der Jahre zum Teil abgeändert worden. Die Auswahl der Studienbewerber erfolgt durch die Abteilungen des ZK-Apparates oder durch die Bezirkslei[S. 429]tungen der SED. Die endgültige Entscheidung über die Delegierung liegt bei der ZK-Abteilung Wissenschaft in Abstimmung mit der Kaderabteilung im zentralen Parteiapparat. Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 428–429 Institut für Datenverarbeitung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW)

Siehe auch: Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Gegr. 21. 12. 1951; Sitz: Ost-Berlin; Direktor (seit 1963): Prof. Dr. Otto Reinhold, Mitglied des ZK der SED; Stellvertreter: H. Hümmler und K.-H. Stiemerling. Das IfG hat seit 1963 die Funktion einer Forschungs- und Ausbildungsschule des ZK der SED. Ihm gehören Hunderte von festen und zeitweiligen Mitarbeitern (Professoren, Assistenten, Aspiranten, freie Mitarbeiter) an. …

DDR A-Z 1975

Feriendienst des FDGB (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Einrichtung des FDGB zur Vermittlung verbilligter Ferienreisen an Organisationsangehörige. 1947 gegründet (10 gewerkschaftliche Heime, 17.500 Reisen), hat sich der F. unter Einsatz erheblicher gewerkschaftlicher, staatlicher und betrieblicher Mittel zu einer großen Urlaubsorganisation entwickelt. Zur Unterbringung und Betreuung stehen zu einem Drittel FDGB-Heime, zu zwei Dritteln vertraglich gebundene Betriebserholungsheime und Privatunterkünfte zur Verfügung. Im Dienst des F. steht auch das Schiff „Völkerfreundschaft“. Seit 1972 sind außerdem 3 Interhotels (Dresden, Warnemünde und Oberhof) mit jährlich 45.000 Urlaubsplätzen sowie weitere Hotels in den F. einbezogen worden. Die 13tägigen Reisen werden Betriebsgewerkschaftsleitungen zugeteilt, deren Kommission für F. die Ferienschecks aufgeschlüsselt an die gewerkschaftlichen Untergliederungen weitergibt. Der Zuteilung an den einzelnen sollen die gewerkschaftliche Aktivität, die Arbeitsleistung, die soziale Lage und der Gesundheitszustand als Auswahlkriterien zugrundegelegt werden. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich nur FDGB-Mitglieder; Nichtorganisierte können nur als Familienangehörige am F. teilnehmen. Die Aufenthaltskosten sind nach Einkommen, Organisationszugehörigkeit, Qualität der Unterbringung und Jahreszeit gestaffelt. Sie betragen gegenwärtig (ohne Interhotel-, Schiffs- und Auslandsreisen) 30 bis 170 Mark für Mitglieder, 120 bis 250 Mark für Nichtorganisierte. Die Reichsbahn gewährt für diese Reisen einen Fahrpreisnachlaß von 33⅓ v. H. Der F. ist darüber hinaus an dem Ausbau der Wochenend- und Naherholungsmöglichkeiten, der Organisation der für Schüler und Lehrlinge bestimmten Betriebsferienlager und der Nutzung der betriebseigenen Erholungsheime beteiligt. In den letzten Jahren ist der Urlauberaustausch mit den Gewerkschaften der RGW-Staaten eingeleitet bzw. ausgebaut worden, um das Reiseangebot vielfältiger und attraktiver zu machen. Die Vergrößerung der Reisemöglichkeiten durch das Reisebüro der DDR, die wachsende Zahl von Zelt- und Campingplätzen usw. hat die Bedeutung des F. gemindert. Kritik rufen, neben der unzureichenden Zahl von Ferienplätzen (nur etwa jedes 7. FDGB-Mitglied kann beteiligt werden), die fehlenden Auswahlmöglichkeiten, die den gewachsenen Ansprüchen häufig nicht entsprechende Ausstattung am Ferienort und die oft ungünstige jahreszeitliche Festlegung hervor. 1974 wurden 1,3 Mill. Reisen (darunter 33.474 für Kinderreiche, 87.328 in Hotels und Interhotels; 1973: 14.652 Auslandsreisen, darunter 7.081 zu Schiff) vom F. veranstaltet. Der Zuschuß des FDGB betrug 1974 durchschnittlich 85 Mark pro Reise. Insgesamt wendete der F. 234,3 Mill. Mark auf (einschl. Neubau, Rekonstruktion und lfd. Unterhalt von Ferienheimen; in dem Betrag sind 119 Mill. Mark an Staatszuschüssen enthalten). Der F. verfügte 1974 über 633 eigene Heime, 191 vertraglich gebundene Betriebsheime und 450 sonstige Vertragshäuser. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 292 Feinmechanische und Optische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feriengestaltung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Einrichtung des FDGB zur Vermittlung verbilligter Ferienreisen an Organisationsangehörige. 1947 gegründet (10 gewerkschaftliche Heime, 17.500 Reisen), hat sich der F. unter Einsatz erheblicher gewerkschaftlicher, staatlicher und betrieblicher Mittel zu einer großen Urlaubsorganisation entwickelt. Zur Unterbringung und Betreuung stehen zu einem Drittel FDGB-Heime, zu zwei Dritteln vertraglich…

DDR A-Z 1975

Ministerrat (1975)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der M. bildet die Regierung der DDR und stellt damit die Spitze des Staatsapparates dar. Seine Stellung im Regierungssystem der DDR und seine Funktionen und Aufgaben wurden in der im Oktober 1974 durch Gesetz ergänzten und geänderten Verfassung (Art. 76–80) sowie dem Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I, S. 253) vom Oktober 1972 festgelegt. Diese Bestimmungen waren das staatsrechtliche Resultat der vom M. im Regierungssystem der DDR seit Anfang 1971 tatsächlich wahrgenommenen Funktionen einer „Regierung“. 1949 wurde die „Provisorische Regierung der DDR“ von der Provisorischen Volkskammer gewählt. Diese Regierung wurzelte organisatorisch in der auf dem Gebiet der SBZ bis zur Gründung der DDR bestehenden Deutschen Wirtschaftskommission, in der Deutschen Verwaltung des Inneren, der Deutschen Verwaltung für Volksbildung und dem Zentralen Komitee für Staatliche Kontrolle, die im Auftrage der sowjetischen Besatzungsmacht Verwaltungsaufgaben wahrnahmen. Die Bezeichnung „Regierung“ wurde nur kurze Zeit beibehalten; bereits im ersten Gesetz über die Regierung vom November 1950 wurde die Bezeichnung M. geprägt. 1952 wurde die Bezeichnung „Regierung“ durch M. ersetzt; ein Wandel der Stellung als zentrales staatliches Organ ist damit jedoch nicht verbunden. Mit der Gründung des Staatsrates der DDR im September 1960 gingen in zunehmendem Maße die Regierungsfunktionen auf diesen über; dies schlug sich auch in der Bezeichnung des M. als „Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates“ im Gesetz über den M. von 1963 nieder. Regierungsfunktionen hat der M. jedoch seit 1970/1971 wieder übernommen, während der Staatsrat gleichzeitig an Bedeutung verlor. Der M. setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, dem Regierungschef, und den Mitgliedern, die den Titel „Minister“ tragen, auch wenn sie kein Ministerium leiten. Die Mitglieder des M. werden auf Vorschlag des Vorsitzenden des M., den die stärkste Fraktion zur Wahl vorschlägt, nach der Neuwahl der Volkskammer von ihr auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Vorsitzenden des Staatsrates auf die Verfassung vereidigt. Zwischen den Tagungen der Volkskammer kann der Vorsitzende des M. den Auftrag zur Wahrnehmung einer Funktion als Stellvertreter oder als Minister erteilen, muß dies aber von der Volkskammer bestätigen lassen. Der M. ist ein Gremium mit 42 Mitgliedern (15. 8. 1975). Er tagt einmal in der Woche. Die Mehrzahl der Minister (37) stellt die SED, die anderen Parteien verfügen über je einen Stellv. des Vorsitzenden, die auch Ressortleiter sind. [S. 575]Die Aufgaben des M. ergeben sich aus seiner Funktion als zentralem staatlichen Exekutivorgan. Der §~1 des Gesetzes legt im einzelnen fest, daß der M. als Organ der Volkskammer unter Führung der SED im Auftrag der Volkskammer die Grundsätze der staatlichen Innen- und Außenpolitik ausarbeitet, die einheitliche Durchführung der Staatspolitik leitet und die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben organisiert. Seine Tätigkeit soll das materielle und kulturelle Lebensniveau der Bevölkerung erhöhen und dem Wohl der Arbeiterklasse und allen Bürger dienen. Er soll: die Volkswirtschaft leiten und planen, die kulturelle und geistige Entwicklung fördern, wissenschaftliche Leitungsmethoden verwirklichen, die Initiative der Werktätigen fördern, Aufgaben der sozialistischen ökonomischen Integration im Rahmen des RGW lösen, die sozialistische Demokratie durch Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften entwickeln, mit diesen zusammen Maßnahmen zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur und der kulturellen und sportlichen Betätigung festlegen und die Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik mit dem Bundesvorstand des FDGB erarbeiten, die Grundsätze der Außenpolitik verwirklichen, die Tätigkeit des Staatsapparates auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus verbessern, die Räte der Bezirke anleiten und kontrollieren und sie in die Ausarbeitung von Beschlüssen einbeziehen, wenn diese materielle, soziale und kulturelle Erfordernisse der Bezirke berühren, grundsätzliche Entscheidungen zur Abstimmung und Harmonisierung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Entwicklung der Territorien treffen, womit Standortentscheidungen über Industrieansiedlungen sowie Entscheidungen über Verkehrssysteme, Arbeitskräfteverteilung und -einsatz, Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen und Umweltschutz gemeint sind. Schließlich soll er die Rechtsordnung planmäßig ausbauen, die sozialistische Gesetzlichkeit festigen und Rechte und Freiheit der Bürger schützen. Alle Aufgaben sollen der Verwirklichung der Beschlüsse der SED dienen sowie auf der Grundlage der Beschlüsse und Gesetze der Volkskammer gelöst werden. Diese Entwürfe zu Gesetzen und Beschlüssen werden der Volkskammer vom M. unterbreitet; sie stimmt auch der Regierungserklärung zu Beginn jeder Wahlperiode zu. Die Wahrnehmung faktisch aller Leitungs- und Planungsaufgaben — mit Ausnahme von Aufgaben im militärischen Bereich durch die Bindungen im Warschauer Pakt und die Funktionen des Nationalen Verteidigungsrates — gewährleistet der M. durch die Ministerien und die anderen zentralen Organe, die ihm unterstellt sind, wie z. B. die Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich, die Staatliche Plankommission u. a. m. Für die eigene Geschäftstätigkeit, d. h. die Erfüllung nicht delegierbarer Aufgaben und seine Entscheidungstätigkeit stehen ihm im Büro des M. Arbeitsgruppen und Kommissionen sowie durch die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Räten interne wie externe Institutionen zur Verfügung. Das Büro des M. ist die Koordinationsstelle für die Arbeiten des M.; es dient jedoch vor allem dem Vorsitzenden. Zu seinen Aufgaben gehören u. a. die Vorbereitung der Sitzungen des M., die Begutachtung der Vorlagen, die Abfassung von Gesetzestexten, die Kontrolle der Tätigkeit der Ministerien und anderer zentraler Organe, die Anleitung von staatlichen Institutionen wie der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften, des Presseamtes und anderer Ämter. Es verfügt über Abteilungen, die mit bestimmten Komplexen der Innen- wie der Außenpolitik befaßt sind, und die den zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben betrauten Stellv. des Vorsitzenden oder Staatssekretären unterstehen, z. B. in Fragen des RGW, der Anleitung und Kontrolle des Staatsapparates und anderer Institutionen. Der M. wird als kollektiv arbeitendes Gremium bezeichnet. In seinen Sitzungen werden Vorlagen der Ministerien diskutiert, Koordinationsentscheidungen getroffen, Berichte entgegengenommen und Entscheidungen des Präsidiums des M. bestätigt. Das Präsidium ist das für das Funktionieren des M. als zentraler Entscheidungsinstanz wichtigstes Gremium. Es umfaßt den Vorsitzenden des MR und seine Stellv. sowie den Finanzminister, den Leiter des Amtes für Preise und den Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Das Präsidium nimmt die Funktionen des M. zwischen dessen Tagungen wahr, kann also auch Beschlüsse fassen, die als solche des gesamten M. gelten, bereitet grundlegende Entscheidungen des M. vor, konzentriert die Arbeit des M. auf die zu lösenden Aufgaben. Die Kompetenzen des M. werden damit stark vom Präsidium des M., vor allem aber dem Vorsitzenden wahrgenommen. Die Rolle des gesamten M. wird u. a. dadurch gekennzeichnet, daß manche seiner Entscheidungen zwar der Zustimmung der Volkskammer bedürfen (Perspektiv- und Jahres- sowie Haushaltspläne), die Vorarbeiten dazu aber von ihm geleistet und die zur Durchführung notwendigen Entscheidungen in eigener Verantwortlichkeit getroffen werden, womit er die zentrale staatliche Instanz im Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß darstellt; im Selbstverständnis der SED impliziert dies jedoch nicht eine Trennung von oberstem staatlichen Machtorgan (Volkskammer) und Regierung. Zusammensetzung des M. (15. 8. 1975): Vorsitzender des M. Sindermann, Horst (SED) Erste Stellv. Vors. d. M. Mittag, Günter (SED) Neumann, Alfred (SED) Stellv. Vors. u. Vors. d. Staatl. Vertragsgerichts Flegel, Manfred (NDPD) Stellv. Vors. u. Min. der Justiz Heusinger, Hans-Joachim (LDPD) Stellv. Vors. u. Min. f. Allg. Masch.-, Landm.- u. Fahrzeugbau Kleiber, Günther (SED) [S. 576]Stellv. Vors. u. Min. f. Materialwirtschaft Rauchfuß, Wolfgang (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Umweltschutz u. Wasserwirtschaft Reichelt, Hans (DBD) Stellv. Vors. u. Vors. d. Staatl. Plankomm. Schürer, Gerhard (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Post- u. Fernmeldewesen Schulze, Rudolph (CDU) Stellv. Vors. Weiß, Gerhard (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Wissenschaft u. Technik Weiz, Herbert (SED) Mitglieder; Min. f. Verkehrswesen Arndt, Otto (SED) Min. f. Leichtindustrie Bettin, Karl (SED) Min. d. Finanzen Böhm, Siegfried (SED) Min. f. Geologie Bochmann, Manfred (SED) Min. f. Hoch- u. Fachschulwesen Böhme, Hans-Joachim (SED) Min. f. Handel u. Versorgung Briksa, Gerhard (SED) Min. des Inneren Dickel, Friedrich (SED) Stellv. Vors, d. Staatl. Plankommission Fichtner, Kurt (SED) Min. f. Auswärtige Angelegenheiten Fischer, Oskar (SED) Min. f. Werkzeug- u. Verarbeitungsmaschinenbau Georgi, Rudi (SED) Min. f. Glas- u. Keramikindustrie Greiner-Petter, Werner (SED) Leiter d. Amtes f. Preise Halbritter, Walter (SED) Min. f. Kultur Hoffmann, Hans-Joachim (SED) Min. f. Nationale Verteidig. Hoffmann, Heinz (SED) Min. f. Volksbildung Honecker, Margot (SED) Min. f. Bauwesen Junker, Wolfgang (SED) Staatssekretär in der Staatl. Plankommission Klopfer, Heinz (SED) Oberbürgermeister von Ost-Berlin Krack, Erhard (SED) Min. f. Land-, Forst- u. Nahrungsgüterwirtschaft Kuhrig, Heinz (SED) Vors, des Komitees d. Arbeiter-u.-Bauern-Inspektion Matthes, Heinz (SED) Min. f. Gesundheitswesen Mecklinger, Ludwig (SED) Min. f. Staatssicherheit Mielke, Erich (SED) Min. f. Kohle u. Energie Siebold, Klaus (SED) Min. f. Erzbergbau, Metallurgie u. Kali Singhuber, Kurt (SED) Min. f. Außenhandel Sölle, Horst (SED) Min. f. Elektrotechnik u. Elektronik Steger, Otfried (SED) Min. f. Bezirksgeleitete u. Lebensmittelindustrie Wange, Udo-Dieter (SED) Min. f. Chemische Ind. Wyschofsky, Günther (SED) Min. f. Schwermaschinen- u. Anlagenbau (SED) Zimmermann, Gerhard Präsident der Staatsbank Kaminsky, Horst (SED) —— Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 574–576 Ministerium für Wissenschaft und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der M. bildet die Regierung der DDR und stellt damit die Spitze des Staatsapparates dar. Seine Stellung im Regierungssystem der DDR und seine Funktionen und Aufgaben wurden in der im Oktober 1974 durch Gesetz ergänzten und geänderten Verfassung (Art. 76–80) sowie dem Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I, S. 253) vom Oktober 1972 festgelegt. Diese Bestimmungen waren das…

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Strafensystem (1975)

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Das StGB vom 12. 1. 1968 enthält ein differenziertes St., das sich in folgende Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gliedert: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen sind „unter Berücksichtigung der Schwere der Tat und der Schuld des Täters gegenüber Personen anzuwenden, die ein Vergehen aus Undiszipliniertheit, Pflichtvergessenheit, ungefestigtem Verantwortungsbewußtsein oder Unachtsamkeit oder wegen besonderer persönlicher Schwierigkeiten begehen. Zweck der Strafen ohne Freiheitsentzug ist es, den Täter zur eigenen Bewährung und Wiedergutmachung anzuhalten, damit er künftig seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird“ (§~30 StGB). Die Geldstrafe, lange Zeit als eine für das „kapitalistische“ Strafrecht typische Strafart verpönt, beträgt 50 Mark bis 10.000 Mark. Bei Straftaten, die auf erheblicher Gewinnsucht beruhen, kann sie bis auf 100.000 Mark erhöht werden. Sie soll den Täter durch einen empfindlichen Eingriff in seine persönlichen Vermögensinteressen zur Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger erziehen (§~36 StGB). Der öffentliche Tadel ist auszusprechen, wenn das Vergehen keine erheblichen schädlichen Auswirkungen hat und die Schuld des Täters gering ist (§ 37 StGB). 3. Strafen mit Freiheitsentzug sind: Freiheitsstrafe, Haftstrafe und Arbeitserziehung. Gegenüber Militärpersonen gibt es noch den Strafarrest. Die Freiheitsstrafe ist bei Verbrechen und bei solchen Vergehen auszusprechen, durch die besonders schädliche Folgen herbeigeführt oder in anderer Weise eine schwerwiegende Mißachtung der gesellschaftlichen Disziplin zum Ausdruck gebracht worden ist oder gegenüber Tätern, die aus bisherigen Strafen keine Lehren gezogen haben (§ 39 StGB). Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 15 Jahre. Außerdem gibt es die lebenslängliche Freiheitsstrafe. Ausnahmsweise kann auch eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten verhängt werden, wenn die verletzte Strafbestimmung auch Strafen ohne Freiheitsentzug androht (§~40 StGB). Auf Haftstrafe ist in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zu erkennen, wenn dies „zur unverzüglichen und nachdrücklichen Disziplinierung des Täters notwendig ist.“ Sie kann für die Dauer von 1 Woche bis zu 6 Wochen ausgesprochen werden. Während ihres Vollzuges ist „gesellschaftlich nützliche Arbeit zu leisten“ (§~41 StGB.). Die Arbeitserziehung (§~249 StGB) ist bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten vorgesehen. Sie beträgt mindestens 1 Jahr und dauert so lange, bis der Erziehungserfolg eingetreten ist. Sie darf aber die Obergrenze der Freiheitsstrafe, neben der sie angedroht ist, nicht überschreiten. 4. Die Todesstrafe ist außer bei Mord bei einer Anzahl politischer Delikte und Militärstraftaten vorgesehen. 5. Wenn es „zur Erziehung des Täters oder zum Schutz der Gesellschaft erforderlich ist“, können Zusatzstrafen verhängt werden, wenn sie in dem verletzten Gesetz ausdrücklich angedroht sind oder die besonderen Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Zusatzstrafe vorliegen. Folgende Zusatzstrafen sind möglich: Geldstrafe in der als Hauptstrafe vorgesehenen Höhe zusätzlich zur Verurteilung auf Bewährung und zur Freiheitsstrafe, wenn dies zur Verstärkung der erzieherischen Wirksamkeit der Strafen geboten ist. öffentliche Bekanntmachung der Urteile kann angeordnet werden, „wenn sie zur Erziehung des Täters, zur erzieherischen Einwirkung auf andere Personen oder zur Aufklärung der Bevölkerung oder ihre Mobilisierung zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungen der Kriminalität notwendig ist“ (§ 50 StGB). Die Aufenthaltsbeschränkung soll dem Verurteilten durch die Beschränkung seiner Freizügigkeit die Gelegenheit zur Begehung weiterer Straftaten nehmen, die Fortsetzung seiner Beziehungen zu Personen, die einen schädlichen Einfluß auf ihn ausgeübt haben, verhindern und ihn in eine Umgebung bringen, die seiner kollektiven Erziehung und gesellschaftlichen Entwicklung dienlich ist. Durch die Aufenthaltsbeschränkung wird dem Verurteilten auf die Dauer von 2 bis 5 Jahren der Aufenthalt an bestimmten Orten oder Gebieten der DDR untersagt. Wenn es im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in bestimmten Gebieten erforderlich ist, kann die Aufenthaltsbeschränkung in Ausnahmefällen auch zeitlich unbegrenzt ausgesprochen werden (§§ 51, 52 StGB). Das Verbot bestimmter Tätigkeiten kann verhängt wer[S. 844]den, wenn der Täter die Straftat unter Ausnutzung oder im Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit begangen hat und es im Interesse der Gesellschaft notwendig ist, ihm die Ausübung dieser Tätigkeit zeitweilig oder für Dauer zu untersagen (§ 53 StGB). Der Entzug der Fahrerlaubnis kann zusätzlich zu einer Strafe ausgesprochen werden, wenn der Täter als Fahrer eines Kfz eine Strafe begangen hat (vgl. § 54 StGB). Die Dauer des Entzuges der Fahrerlaubnis oder anderer Erlaubnisse (§ 55 StGB) kann zeitlich begrenzt oder unbegrenzt ausgesprochen werden. Sie beträgt mindestens 3 Monate. Gegenstände, die zu einer vorsätzlichen Straftat benutzt oder bestimmt oder die durch eine solche Tat erlangt oder hervorgebracht sind, können eingezogen werden, wenn der Eigentümer „die ihm zur Verhinderung eines Mißbrauchs dieser Gegenstände obliegende Sorgfaltspflicht verletzt hat oder wenn die Einziehung zum Schutz der Gesellschaft notwendig ist“ (§ 56 StGB). Auf Vermögenseinziehung kann „bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR“ (Aggressionsverbrechen), schwerer Verbrechen gegen die DDR (Staatsverbrechen), schwerer Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft oder anderer schwerer Verbrechen” erkannt werden, wenn diese unter Mißbrauch oder zur Erlangung persönlichen Vermögens begangen worden sind und der sozialistischen Gesellschaft erheblichen Schaden zugefügt haben und wenn deswegen eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren ausgesprochen worden ist. Die Vermögenseinziehung soll dem Verurteilten die Möglichkeit nehmen, „sein Vermögen zum Schaden der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse zu mißbrauchen, ihm die Schwere seines Verbrechens bewußt machen sowie ihn und andere Personen von der Begehung weiterer Verbrechen zurückhalten“. Die Vermögenseinziehung erstreckt sich auf das gesamte Vermögen des Täters, mit Ausnahme der unpfändbaren Gegenstände (§ 57 StGB). Die Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte ist zulässig bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, Staatsverbrechen und Mord (§ 58 StGB). Ausweisung ist gegenüber Tätern zulässig, die nicht Bürger der DDR sind. Diese können anstelle oder zusätzlich zu der im verletzten Gesetz angedrohten Strafe aus der DDR ausgewiesen werden (§ 59 StGB). Für die gegenüber Jugendlichen zulässigen Strafmaßnahmen gelten zusätzlich einige besondere Bestimmungen des 4. Kapitels des StGB (Jugendstrafrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 843–844 Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafgesetzbuch

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Das StGB vom 12. 1. 1968 enthält ein differenziertes St., das sich in folgende Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gliedert: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und…

DDR A-Z 1975

FDJ (Freie Deutsche Jugend) (1975)

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Als einzige zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und Regierungsbeschlüssen die Grundlage [S. 286]ihrer Arbeit und bezeichnet sich selbst als „sozialistische“ Massenorganisation. Der ganzen Jugend gegenüber, auch soweit diese nicht in ihren Reihen organisiert ist, reklamiert sie einen Erziehungs- und Führungsanspruch. Die Kinderorganisation Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird von ihr verantwortlich geleitet. Die FDJ ist ein wesentliches Erziehungsinstrument zur Heranbildung einer das Gesellschafts- und Herrschaftssystem bejahenden jungen Generation. Sie hat 1. den Nachwuchs für die Partei heranzubilden (Kaderreserve der Partei), 2. in ihren eigenen Reihen den Marxismus-Leninismus zu verbreiten, um auf dieser Grundlage zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein zu erziehen, das die Bereitschaft zur Verteidigung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung in der DDR einschließt, 3. die Aneignung fachlicher Kenntnisse in der Schule, im Beruf und im Studium zu unterstützen, 4. für erwünschte Formen der Freizeitgestaltung (Freizeit) zu werben und selbst eine entsprechende kulturpolitische Arbeit zu leisten, 5. in ihrer Organisation bestimmte soziale Verhaltensweisen einzuüben, wie sie dem Leitbild des sozialistischen Menschen entsprechend, 6. über die eigenen Reihen hinaus alle Jugendlichen in diesen Erziehungsprozeß einzubeziehen, 7. auf die anderen Erziehungseinrichtungen und auf die Familien einzuwirken, damit diese gleichen Zielen folgen, 8. im Rahmen dieser Aufgabenstellungen die Interessen der Jugend in der Partei und gegenüber den Staats-, Wirtschafts- und Erziehungsinstitutionen zu vertreten. Obwohl die FDJ ihren überwiegenden Rückhalt unter der Schuljugend und den Studenten hat, sieht sie in der Arbeiterjugend den „Kern“ ihres Verbandes. Sie will damit an die Traditionen der revolutionären Arbeiterjugendbewegung, insbesondere des kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), anknüpfen, um den emotionalen Impuls kämpferischer Auseinandersetzung für die Mobilisierung und Integration der Jugend zu nutzen. Der Begriff der Revolution wird in diesem Zusammenhang mit neuem Inhalt gefüllt, die Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft gilt nun als „höchste Stufe revolutionärer Tätigkeit in der gesamten bisherigen Geschichte der Menschheit“. Kennzeichnend für das revolutionäre Denken und Handeln der Jugend im Sozialismus sei die Aneignung des Marxismus-Leninismus, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Kampf gegen den Imperialismus und die Verteidigung der Heimat sowie der aktive Beitrag zur Festigung der sozialistischen Völkerfamilie. I. Geschichte Auf der 1. Funktionärskonferenz der KPD am 25. 6. 1945 stellte W. Ulbricht fest, daß es eine kommunistische Jugendorganisation nicht geben werde, sondern eine „einheitliche, freie Jugendbewegung“. Zu deren Vorbereitung bildeten sich bei den kommunalen Verwaltungen antifaschistische Jugendausschüsse, die von der SMAD im Juli 1945 sanktioniert wurden. Sie standen von Anbeginn unter starkem Einfluß der KPD. Am 7. 3. 1946 wurde die FDJ unter Vorsitz von Erich Honecker gegründet. Das I. Parlament der FDJ (8.–10. 6. 1946) in Brandenburg/Havel schloß den Gründungsvorgang mit der Verabschiedung der Verfassung, den Grundsätzen und Zielen der FDJ und der Proklamation der Grundrechte der jungen Generation ab. Dabei wurde jede Bezugnahme auf die SED und den Sozialismus vermieden; im Vordergrund standen vielmehr allgemeine demokratische Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Jugend im politischen Leben, der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre, der Verbesserung des Arbeitsschutzes, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dem Recht auf Bildung für alle usw. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen verstärkte die politische Akzentuierung des Verbandes und beschloß die Uniformierung (Blauhemd, blaue Fahne mit der aufgehenden Sonne). Die Organisationsstruktur wurde gestrafft, deren Schwergewicht von den Wohngebieten in die Betriebe und Schulen verlagert. Das III. Parlament (27.–30. 5. 1949) in Leipzig verabschiedete eine neue Verfassung, in der sich die FDJ die Ziele der SED zu eigen machte, die geheimen Verbandswahlen abschaffte und die Voraussetzung für ein straffes Schulungssystem schuf. Die auf dem IV. Parlament (27.–30. 5. 1952) in Leipzig verabschiedete Verfassung anerkennt die führende Rolle der SED, enthält das Bekenntnis zu den Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin und übernimmt das Organisationsprinzip des demokratischen Zentralismus. Bereits am 6. 7. 1950 war die FDJ in den Demokratischen Block aufgenommen worden. Damit war die Umformung der FDJ zur Massenorganisation abgeschlossen. Nach dem V. Parlament (25.–27. 5. 1955; Erich Honecker wird von Karl Namokel als 1. Sekretär abgelöst) in Erfurt setzte noch einmal eine Diskussion über die Aufgaben des Verbandes ein, die mit der 16. ZR-Tagung am 25. 4. 1957 abgeschlossen wurde. Die FDJ erklärte sich zur „sozialistischen“ Jugendorganisation mit Avantgarde-Charakter. So konnte sie am ehesten ihren Auftrag, „Reserve und zuverlässiger Helfer der SED“ zu sein, erfüllen. Das VI. Parlament (12.–15. 5. 1959. Karl Namokel wird durch Horst Schumann als 1. Sekretär abgelöst) nahm diese Beschlüsse in die Satzung auf, die in ihren Grundzügen auf dem VII. Parlament (28. 5–1. 6. 1963) in Berlin (Ost) und auf dem VIII.~Parlament (10.–13. 5. 1967; Horst Schumann wird durch Günther Jahn als 1. Sekretär abgelöst) in Leipzig bestätigt wurde. [S. 287]Das IX. Parlament (25.–29. 5. 1971) in Berlin (Ost) bringt keine grundsätzlichen Veränderungen, doch wurden die Aufgaben des Verbandes in den folgenden Monaten mit den politischen und ökonomischen Zielsetzungen des VIII. Parteitages der SED abgestimmt. Diese Entwicklung ist mit der Verabschiedung des 3. Jugendgesetzes der DDR am 28. 1. 1974, in dem der FDJ eine zentrale Stellung in der gesamten Jugendpolitik eingeräumt wird und diese wiederum in die politische und ökonomische Gesamtzielsetzung eingebettet ist, abgeschlossen. Auf der 10. Tagung des ZR am 9. 1. 1974 wurde Günther Jahn durch Egon Krenz als 1. Sekretär abgelöst. II. Organisation Grundlage des Verbandsaufbaus sind die Grundorganisationen (GO), die nach dem Statut in allen Erziehungsstätten, Betrieben, Genossenschaften, Wohngebieten usw. gebildet werden, wenn mindestens drei Mitglieder vorhanden sind. Allerdings bestanden 1971 in den Wohngebieten der Städte keine (Neue Justiz, 25. Jg. 1971, Nr. 17, S. 505), 1973 auf den Dörfern nur 3.585 GO. Die GO untergliedern sich je nach Größe in FDJ-Gruppen. In Betrieben mit mehr als 100 FDJ-Mitgliedern werden als mittlere Leitungsebene der GO FDJ-Organisationen (FDJ-Org.) gebildet. An den Schulen bestehen grundsätzlich in allen Klassen (von der 8. an) FDJ-Org. mit je nach Mitgliederzahl umfangreichen Leitungen (3–15 Mitglieder). Die FDJ verfolgt damit das in den Statuten festgelegte Ziel, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Verbandsarbeit einzubeziehen. In Leitungen mit 15 Mitgliedern werden folgende Funktionen besetzt: Sekretär, Stellvertretender Sekretär, Funktionär für Agitation, Funktionär für Propaganda, Literaturobmann, Wandzeitungsredakteur, Funktionär für Kulturarbeit und Tätigkeit im Wohngebiet, Funktionär für Sport und Touristik, Funktionär für sozialistische Wehrerziehung, Funktionär für Pionierarbeit, Funktionär für sozialistischen Wettbewerb und sozialistische Gemeinschaftsarbeit (an Schulen, Universitäten, Hoch- und Fachschulen: für Zusammenarbeit mit sozialistischen Betrieben), Leiter des Kontrollpostenstabes (in Schulen: Funktionär für die Führung des Schülerwettstreites), Kassierer, Funktionär für wissenschaftliche Arbeit (nur an Universitäten, Hoch- und Fachschulen), Funktionär für spezielle Aufgaben in der Arbeit mit den 8. Klassen (nur an 10klassigen Oberschulen) sowie ein Singeleiter. (Bei den FDJ-Wahlen 1973/74 wurden 535.000 Funktionäre gewählt.) Die Fluktuation der Leitungsmitglieder ist hoch; von den 1973/74 gewählten hatten 40 v. H. keine Leitungserfahrung. Die Funktionäre der GO bilden (möglichst zusammen mit weiteren geeigneten Mitgliedern) das Agitatorenkollektiv mit der Aufgabe, regelmäßig aktuelle Probleme mit den Mitgliedern zu besprechen. Sie bilden ferner zusammen mit den FDJ-Abgeordneten der Volksvertretungen und Mitgliedern der betrieblichen FDJ-Organisationen, den Leitern der Jugendbrigaden und anderer Arbeitsgruppen sowie den Propagandisten und Agitatoren auf regionaler Ebene das Verbandsaktiv, das zur Vorbereitung oder Auswertung wichtiger Aktionen Zusammentritt. Die GO unterstehen, entsprechend der territorialen Gliederung, Stadt- bzw. Kreisleitungen, die wiederum Bezirksleitungen unterstehen. Führungsstäbe dieser Leitungen sind die Sekretariate, deren Zusammensetzung von der jeweils übergeordneten Leitung bestätigt werden muß. In kleineren Orten mit mehreren GO können auch Ortsleitungen (OL) gebildet werden. In den Universitäten und Großkombinaten bestehen FDJ-Kreisleitungen. Die GO in der NVA besitzen eine eigene organisatorische Anleitungsstruktur innerhalb der Streitkräfte. An der Spitze des Verbandes steht der Zentralrat (ZR) (140 Mitglieder, 59 Kandidaten), der seinerseits das Büro mit dem Sekretariat als eigentlichem Leitungsorgan der FDJ wählt (27 Mitglieder, davon 10 Sekretäre. 1. Sekretär: gegenwärtig Egon Krenz, 2. Sekretär: Wolfgang Herger). Die Vorsitzenden der Kreis- und Bezirksverbände sowie der Vorsitzende des Gesamtverbandes der Pionierorganisation sind Mitglieder des FDJ-Sekretariats der entsprechenden Leitungsebene. Bei allen Organisationseinheiten, mit Ausnahme der Ortsleitungen, bestehen Revisionskommissionen, die die Einhaltung der Finanzrichtlinien, des Statuts und die Durchführung der Beschlüsse der übergeordneten Leitungen zu prüfen haben. Als höchste Organe bezeichnet das Statut die Mitgliederversammlung und die Delegiertenkonferenzen sowie das Parlament der FDJ. Die Leitungen in den GO und OL werden jährlich, die Stadt-, Kreis- und Bezirksleitungen alle 2 Jahre, der ZR alle 4 Jahre gewählt. Die Kandidatenaufstellung wird mit den jeweiligen SED-Parteileitungen abgesprochen. Das Statut sieht nur offene Wahlen vor. Das Bestätigungsrecht der übergeordneten Leitungen für die Sekretariate der nachgeordneten und das Prinzip des demokratischen Zentralismus schaffen die Sicherheit für ein kontrolliertes Arbeiten der FDJ-Organisation im Rahmen der jeweiligen Verbands- und Parteibeschlüsse. Die 1. Sekretäre der FDJ-Kreis- und Bezirksleitungen sind in der Regel Mitglieder des Sekretariats der entsprechenden SED-Leitung. Die FDJ verfügt über 2 Verlage. Im Verlag „Junge Welt“ erscheinen als Tageszeitung die „Junge Welt“ (Aufl. 1973: 677.000), als Monatszeitschrift das Funktionärsorgan „Junge Generation“, 14täglich das „Forum“ als Zeitschrift für die Studenten und die junge Intelligenz sowie eine Reihe anderer Jugendzeitschriften. Der Verlag „Neues Leben“ veröf[S. 288]fentlicht vor allem Jugendliteratur und Belletristik. Die Mitgliedschaft in der FDJ ist freiwillig und vom 14. Lebensjahr an möglich, wobei eine direkte Übernahme der Mitglieder der Pionierorganisation angestrebt wird. Eine obere Altersgrenze ist nicht mehr festgesetzt, sie lag früher bei 25 bzw. 26 Jahren. Die Funktionäre der FDJ sind jedoch vielfach älter. Anfang 1973 hatte die FDJ 1.894.530 Mitglieder, davon waren 8 v. H. 25 Jahre und älter. (Zum Vergleich: am 31. 12. 1972 gab es ca. 2,74 Mill. Jugendliche im Alter zwischen 14 und 25 Jahren.) Im Mai 1974 wurde angegeben, daß 50 v. H. aller heutigen FDJler erst nach dem VIII. Parteitag der SED Mitglied wurden, also erst seit 3 Jahren dem Verband angehören. Damit dürfte die Hälfte der Mitglieder unter 18 Jahren sein. In der FDJ organisiert sind also ca. 64 v. H. aller 14- bis unter 25jährigen der DDR-Bevölkerung. Sehr hoch ist der Organisationsgrad an den Schulen. Im Jahre 1972 waren 96 v. H. der 616.000 Schüler zwischen 14 und 16 Jahren Mitglieder der FDJ. Ähnlich hoch dürfte der Anteil der FDJ-Mitglieder an den Schülern der EOS (1972: ca. 55.000), an den Direktstudenten der Universitäten und Hoch- und Fachschulen (1972: ca. 180.000) sowie an den Jugendlichen in der NVA sein. Wenn man die FDJ-Mitgliedschaft in der NVA mit etwa 100.000 annimmt, zeigt sich, daß nahezu 1 Mill. Mitglieder der FDJ nicht berufstätig sind. Berücksichtigt man, daß die in den staatlichen Organen Beschäftigten sich nur schwer einer Mitgliedschaft in der FDJ entziehen können, so bleibt für den „Kern“ der FDJ, die junge Arbeiterschaft in Industrie und Landwirtschaft, nur ein verhältnismäßig kleiner Anteil. Es ist der FDJ bisher nicht gelungen, in allen landwirtschaftlichen Betrieben GO zu bilden. Im Jahre 1972 zählte die FDJ ca. 25.000 Grundorganisationen. Von diesen waren 6.255 in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und in den Dörfern. Ca. 100.000 Mitglieder waren in ihnen organisiert. (Zum Vergleich: 1972 gab es 7.575 LPG, 500 VEG und 334 Gärtnerische PG, dazu hatten 7.689 Gemeinden weniger als 2.000 Einwohner und zählten als „Landgemeinden“.) Der Organisationsgrad der jungen Genossenschaftsbauern wurde mit „fast 40 v. H.“ angegeben. 1973 wurde von einem Rückgang der Anzahl der GO und der Mitglieder auf dem Lande berichtet. Seitdem hat sich die FDJ erneut des flachen Landes angenommen. 1973 bestanden 3.585 FDJ-GO der Dörfer, in denen 46.603 Mitglieder organisiert waren. Weitere 60.000 FDJler, die in GO der Betriebe und Schulen organisiert sind, aber auf dem Dorfe wohnen, werden angehalten, in den GO der Dörfer mitzuwirken. Insgesamt dürften die Verhältnisse des Kreises Zeitz für die organisatorische Zusammensetzung der FDJ typisch sein: Die 136 GO gliederten sich im Jahre 1972 in: 4 Großbetriebe, 25 Klein- und Mittelbetriebe, 7 PGH, 6 LPG, 5 Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft, 28 Dorfgrundorganisationen und 61 (!) Lehrer-, Schul- und „andere“ GO. Vergleichsweise hat der FDGB, der Studenten, Angehörige der NVA und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften nicht erfaßt, über 1 Mill. berufstätige Jugendliche organisiert. Die für SED und FDJ verhältnismäßig unbefriedigenden Ergebnisse der Arbeit unter der Jugend haben u. a. zu einer Forcierung der Jugendforschung geführt. Die FDJ erhebt Mitgliedsbeiträge, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens bzw. des Stipendiums, zwischen 0,30 und 5 Mark. Überwiegend wird sie jedoch aus staatlichen und betrieblichen Mitteln finanziert. III. Formen der FDJ-Arbeit Die FDJ stellt ihre Jahresarbeit unter eine bestimmte Losung und leitet aus ihr die speziellen Aufgaben ab. 1972/73 stand die Vorbereitung der X. Weltfestspiele im Mittelpunkt, 1973/74 der 25. Jahrestag der Gründung der DDR. Die Wettbewerbe werden sowohl zeitlich wie inhaltlich und agitatorisch auf diesen Tag ausgerichtet. In der Schule unterstützt die FDJ die Lehrtätigkeit der Erzieher, um möglichst gute Lernergebnisse zu erzielen. Sie organisiert schulische und außerschulische Arbeitsgemeinschaften, wobei der Vermittlung naturwissenschaftlicher, mathematischer und technischer Kenntnisse besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Im Schuljahr 1971/72 soll mehr als jeder 3. Schüler der 1.–8. Klassen Mitglied einer solchen Arbeitsgemeinschaft gewesen sein, an den Arbeitsgemeinschaften der 9. und 10. Klassen nahmen 46,6 v. H. der Schüler teil. Staatsbürgerliche Erziehung und die Vorbereitung der Jugendweihe werden durch Veranstaltungen der FDJ unterstützt. In Zusammenarbeit mit der GST fördert sie die Wehrertüchtigung, seit 1967 werden wehrsportliche „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ ausgetragen, an denen sich im Schuljahr 1972/73 mehr als 650.000 Schüler der 8.–10. Klassen beteiligten. Die in jedem Kreis gebildeten „FDJ-Kollektive junger Offiziersbewerber“ werben unter den FDJ-Mitgliedern für den Offiziersberuf (Wehrerziehung). Mit den Mitteln des inner- und zwischenschulischen Wettbewerbs (Mathematik-Olympiade) und durch mannigfache Auszeichnungen (Abzeichen, Urkunden, Wimpel) versucht die FDJ besondere Anreize zu schaffen. Die Verbindung von GO in den Schulen mit solchen aus Produktionsbetrieben dient der Vertiefung des bereits mit dem polytechnischen Unterricht angestrebten Kontaktes mit der Arbeitssphäre des Betriebes. Die Einschaltung der FDJ in die Feriengestaltung in eigenen oder betrieblichen Lagern gibt ihr die Möglichkeit, auch in dieser Zeit auf die Kinder und Jugendlichen einzuwirken. Die Arbeit der FDJ an den Universitäten und Hoch[S. 289]schulen dient gleichfalls der Erziehung optimaler fachlicher Leistungen, zugleich soll sie Sorge tragen, daß diese in ein ideologisch-politisches Bekenntnis zur DDR und zum Marxismus-Leninismus eingebettet sind. Mit Seminargruppen, Arbeitsgruppen und Gemeinschaften versucht sie, den Lernprozeß unmittelbar zu beeinflussen. In wissenschaftlichen Studentenzirkeln wird versucht, bereits während des Studiums den Studenten Aufgaben aus der Praxis zu stellen, deren Lösungen in der Produktion Verwendung finden können. Der Wettbewerb um den Titel „Sozialistisches Studentenkollektiv“ entspricht in seinem Wesen dem um den Titel Kollektiv der sozialistischen Arbeit. Ensprechend den Messen der Meister von Morgen, die wesentlich von den Klubs der Jungen Techniker bzw. Jungen Agronomen und von den Klubs der Jungen Neuerer beschickt werden, finden „Leistungsschauen der Studenten und jungen Wissenschaftler“ statt (1972: 213 mit ca. 22.000 Teilnehmern). Die FDJ ist in den Leitungsgremien der Schulen, Universitäten, Hoch- und Fachschulen mit ihren Sekretären vertreten und entscheidet über die Zulassung zum Studium mit. In den Betrieben unterstützt die FDJ die Übertragung wichtiger und kontrollierbarer Aufgaben an Jugendkollektive und -brigaden als Jugendobjekte (Jugend), um die Jugendlichen bereits frühzeitig an der Verantwortung zu beteiligen und ihren Ehrgeiz zu wecken. Mit dem Appell an die Schrittmacherrolle der Jugend will sie beispielhafte Leistungen erzielen, die auch für ältere Beschäftigte Maßstäbe setzen. Die Beteiligung der Jugendlichen an den „Klubs Junger Neuerer“, den sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften, der beruflichen Aus- und Weiterbildung soll fachliche Kenntnisse vertiefen und zugleich zu meßbaren ökonomischen Ergebnissen führen. Für besondere Leistungen verleiht die FDJ den Titel „Hervorragender Jungaktivist“ sowie Ehrenurkunden u. a. Mit den FDJ-Kontrollposten (1973: über 30.000) beteiligt sie sich an den Arbeiten der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die eigentliche Interessenvertretung der Jugend im Betrieb liegt jedoch bei den gewerkschaftlichen Jugendausschüssen. Die FDJ ist also auf eine enge Zusammenarbeit mit dem FDGB verwiesen. Die Kulturarbeit der FDJ stützt sich auf die staatlichen, verbandseigenen und gewerkschaftlichen Kultur- und Klubhäuser. Indem sie dort Tanzveranstaltungen, Vorträge sowie Interessengemeinschaften organisiert, versucht sie auf die unorganisierten Jugendlichen in den Wohngebieten einzuwirken. Mit dem „Buchclub 65“ verfügt die FDJ auch über eine eigene Buchgemeinschaft. Als Teil der Volkskunstbewegung fördert die FDJ das Laienschaffen. Als spezielle Form haben sich dabei die Treffen junger Talente herausgebildet, die über Kreis- und Bezirksvergleiche die Möglichkeit bieten, an einem Zentralen Leistungsvergleich teilzunehmen. (1972: 7.220~Treffen Junger Talente mit 322.914 Teilnehmern.) Die von der FDJ organisierte „Singebewegung“ umfaßte 1972 3.155 Singeklubs mit 43.345 Mitgliedern. Daneben unterhielt die FDJ Anfang 1973 791 Blaskapellen, Fanfarenzüge und Spielmannszüge, darunter das Zentrale Musikkorps der FDJ und der Pionierorganisation mit 2.000 Mitgliedern und die 15 Bezirksmusikkorps mit ca. 10.000 Musikanten. In Zusammenarbeit mit dem DTSB veranstaltet die FDJ Jugendsportfeste und ist als eine Trägerorganisation des Komitees für Touristik und Wandern am Jugendwandern beteiligt. Die Erich-Weinert-Medaille wird als Kunstpreis der FDJ jährlich an junge Künstler und Laienschaffende verliehen. Die „FDJ-Ordnungsgruppen“ werden vorwiegend zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin in den Jugendeinrichtungen und bei FDJ- und Jugendveranstaltungen eingesetzt. Darüber hinaus wirken sie im territorialen System der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung mit, in das auch die FDJ-Leitungen und FDJ-Ordnungsgruppenstäbe der Orte, Kreise und Bezirke einbezogen sind (Neue Justiz, 25. J. 1971, Nr. 17, S. 503 ff.) (Jugendkriminalität). Die Ordnungsgruppen, seit 1959 aus Freiwilligen aufgestellt, sind „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden nur „von zuständigen Leitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt“. Sie entsprechen den „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des Sowjet. Komsomol und haben hilfspolizeiliche und vormilitärische Aufgaben. Die in Artikel 20,3 der Verfassung der Jugend zugesagten „Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen“, nimmt die FDJ durch die Beteiligung an den Beratungsgremien des Staatsapparates, die sich mit jugendpolitischen Fragen beschäftigen, wahr (Jugendforschung). Außerdem ist sie in den Volksvertretungen mit Fraktionen vertreten (1972 — Volkskammer: 40 von 500; Bezirkstage: 254 von 2.840; Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 1499 von 17.214; Gemeindevertretungen; 14.740 von 180.890; Stadtbezirksversammlungen: 294 von 3.000). IV. Schulung In der Schulung der FDJ sind 2 Formen zu unterscheiden: die Funktionärsschulung und die Schulung der Mitglieder. Die große Zahl jährlich neugewählter Funktionäre in den GO, verbunden mit der hohen Fluktuation in den Leitungen, macht die Kaderschulung zu einem besonderen Problem. Bisher erfolgte die Schulung der Funktionäre durch die FDJ-Kreisleitungen u. a. in Wochenendkursen und 14tägigen Kurzlehrgängen. Seit 1972 werden in den Großbetrieben, Hoch- und Fachschulen „Schulen des FDJ-Gruppenleiters“ eingerichtet, in denen 20–25 FDJler in einem Jahreskurs einmal im Monat für einen Tag von Partei- und FDJ-Funktionären [S. 290]ausgebildet werden. Die Betriebe unterstützen die Schulung durch Bereitstellung von Räumen, finanziellen Mitteln und durch Arbeitsbefreiung der Teilnehmer. Für ihre leitenden Funktionäre verfügt die FDJ über 4 Sonderschulen und die Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ in Bogensee. Die Massenschulung beginnt mit einer Vorstufe, die die Schüler der 7. Klassen auf den Eintritt in die FDJ, insbesondere anhand des Statuts, vorbereitet. Auf ihr bauen die „Zirkel Junger Sozialisten“ in 3 Stufen auf: 1. für die Schüler der 9. und 10. Klassen, 2. und 3. für die Schüler der EOS, Studenten und die Mitglieder der befrieblichen und örtlichen GO. Gegenstand sind vor allem das „Kommunistische Manifest“, Lenins „Staat und Revolution“, „Die große Initiative“ und „Die Aufgaben der Jugendverbände“, die Dokumente des XXIV. Parteitages der KPdSU und des VIII. Parteitages der SED. Die Schulung soll durch die Vorträge von Arbeiterveteranen, durch Besichtigung von Gedenkstätten und die Behandlung aktueller Themen aufgelockert werden. 1972 bestanden 63.974 „Zirkel Junger Sozialisten“ mit 1.398.018 Teilnehmern; es wird jedoch berichtet, daß ein Teil der Zirkel seine Arbeit nicht zu Ende führte. Zirkelleiter sind vielfach SED-Funktionäre, Lehrer, Studenten und nur zu einem geringen Teil FDJ-Funktionäre. Aufgrund einer Prüfung wird das Abzeichen „Für gutes Wissen“ in 3~Stufen verliehen. Es wurde am Ende des FDJ-Studienjahres 1972/73 von 228.447 Teilnehmern erworben. V. Internationale Verbindungen und Deutschlandpolitik Die FDJ ist seit 1948 Mitglied des Weltbundes der Demokratischen Jugend (WBDJ), seit 1949 des Internationalen Studentenbundes. Mit dem sowjetischen Jugendverband Komsomol hat die FDJ besonders enge Beziehungen; einzelne Funktionäre sind an der Hochschule des Komsomol in Moskau ausgebildet worden. In Unterstützung der Außenpolitik bemüht sich die FDJ um Kontakte zu nichtkommunistischen Jugendverbänden (Festival). Die deutschlandpolitischen Aktivitäten folgten der Deutschlandpolitik der SED. Die von der FDJ veranstalteten „Deutschlandtreffen der Jugend“ (Mai 1950, Juni 1954, Mai 1964 in Ost-Berlin) wurden nicht fortgesetzt, Treffen zwischen Jugenddelegationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR fanden nun vorwiegend im Rahmen der Festivals des WBDJ statt. Seit 1973 besteht eine „Arbeitsvereinbarung“ zwischen der FDJ und der „Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend“ (SDAJ) der Bundesrepublik Deutschland. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 285–290 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Kontrollposten

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Als einzige zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den…

DDR A-Z 1975

Produktionsweise (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die P. ist die dialektisch-widerspruchsvolle Einheit der gesellschaftlichen Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse; sie ist die grundlegende und spezifische Existenzbedingung der Gesellschaft und bestimmt den gesamten Charakter einer ökonomischen Gesellschaftsformation, die sowohl die P. als auch den politisch-ideologischen Überbau umfaßt. Die marxistisch-leninistische Geschichtsschreibung kennt die einander ablösenden P. der Urgemeinschaft, der Sklaverei, des Feudalismus, des Kapitalismus und des Kommunismus. Die Entstehung und Ablösung der verschiedenen P. seien ein gesetzmäßiger historischer Prozeß, wobei die Entwicklung vom Niederen zum Höheren verläuft. Dieser Prozeß unterliege einem Entwicklungsgesetz, das in allen Gesellschaftsformationen wirke und deren Ablösung durch die nächsthöhere zur Folge hat. Das Gesetz fordert die Übereinstimmung des Charakters der Produktivkräfte mit den Produktionsverhältnissen. Die Ablösung einer alten P. durch eine neue sei das zwangsläufige Ergebnis der Entwicklung der Widersprüche zwischen den wachsenden Produktivkräften und den veralteten, sie ehemals fördernden, nun aber hemmenden Produktionsverhältnissen. Dieser Widerspruch werde durch soziale Revolution gelöst, d. h., das Gesetz setze sich nicht im Selbstlauf durch, sondern bedürfe der bewußten politischen Unterstützung durch die zu diesem Zeitpunkt fortschrittlichste Klasse, z. B. des liberalen Bürgertums gegen den Feudaladel. Auch der Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus ist Ausdruck des Wirkens dieses Gesetzes. Der gesellschaftliche Charakter der modernen Produktivkräfte dränge auf Beseitigung der überlebten kapitalistischen Produktionsverhältnisse (Privatbesitz an Produktionsmitteln) und auf Schaffung sozialistischer Produktionsverhältnisse (gesellschaftlicher Besitz an Produktionsmitteln). Dieser Übergang könne nur im konsequenten Kampf der Arbeiterklasse (historisch fortschrittlichste Klasse) und ihrer Verbündeten um die politische Macht vollzogen werden. Einer jeden P. liege ein ökonomisches Gesetz zugrunde, das die grundlegende Entwicklungsrichtung der spezifischen P. ausdrücke und ihr Wesen charakterisiere, indem es das soziale Ziel der Produktion und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels formuliere. Dieses ökonomische Grundgesetz der P. gelte als ihr allgemeinstes Bewegungsgesetz, das in allen Phasen entsprechend den jeweiligen konkreten Bedingungen wirke. Als das ökonomische Grundgesetz des Kapitalismus gelte das Mehrwertgesetz, das, untrennbar an die kapitalistische P. gebunden, sich heute im monopolistischen Kapitalismus in der Form des Monopolprofits durchsetze. Es postuliert, daß die Produktion von Mehrwert oder „Plusmacherei“ das absolute Gesetz dieser P. sei und deren Charakter durch das Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital bestimmt würde. Mit dem Übergang zur kommunistischen P. werde dieses Gesetz durch das ökonomische Grundgesetz des Kommunismus abgelöst, das für die planmäßige, wissenschaftlich begründete Wirtschaftsführung auf allen Ebenen der Volkswirtschaft oberstes Gebot sei und dessen Wirkung die prinzipielle Überlegenheit des Kommunismus über den Kapitalismus ausdrücken soll. Es besagt, daß in der kommunistischen P. die gesellschaftliche Produktion planmäßig der ständig besseren Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse aller Mitglieder der Gesellschaft und der freien allseitigen Entfaltung ihrer Persönlichkeit sowie ihrer gesellschaftlichen Beziehungen untergeordnet sei, was nur auf Basis der ständigen Erweiterung, Vervollkommnung und Intensivierung der Produktion und Reproduktion entsprechend dem wissenschaftlich-technischen Höchststand möglich sei. Dieses Gesetz drückt die wesentlichsten Beziehungen der kommunistischen P. aus, deren wichtigste genannt werden: direkte juristische und ökonomische Verbindung der Werktätigen mit den Produktionsmitteln; planmäßige, proportionale Verteilung der gesellschaftlichen Arbeitskraft und den im gesellschaftlichen Besitz befindlichen Produktionsmitteln auf die Produktionsbe[S. 683]reiche; Einhaltung der Proportionen des gesellschaftlichen ➝Gesamtprodukts zwischen der Menge der verschiedenen Gebrauchswertarten, die in der Gesellschaft beispielsweise innerhalb eines Jahres erzeugt werden; Übereinstimmung von Produktion und Konsumtion einschließlich der Bildung der notwendigen Vorräte zur Sicherung eines reibungslosen Reproduktionsprozesses; planmäßige proportionale Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft. Dabei werden tatsächlich auftretende Disproportionen (z. B. zwischen Industrie und Landwirtschaft, zwischen den Geldeinnahmen der Bevölkerung und dem Warenangebot) nicht geleugnet, sondern theoretisch mit objektiven Ursachen (Bestehen von Ware-Geld-Beziehungen) und subjektiven (Mängel in der Produktionsleitung) erklärt. Die kommunistische Gesellschaftsformation durchlaufe bestimmte Entwicklungsstufen, deren niedere der Sozialismus sei und deren höhere Phase als Kommunismus bezeichnet wird. Der Sozialismus als besondere Entwicklungsstufe könne nicht übersprungen werden. Der Aufbau des Sozialismus vollziehe sich in den verschiedenen Ländern unter historisch unterschiedlichen Bedingungen; dennoch werden gleiche Wesensmerkmale herausgearbeitet: In einer Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus würden die Grundlagen des Sozialismus aufgebaut; in der 1. Etappe des Sozialismus beginne die Periode der Vollendung des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft, die mit dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse ende; daran schlösse sich als 2. Etappe des Sozialismus die Schaffung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, auf deren Grundlage und nach deren Vollendung der Übergang zum Kommunismus erfolgt. Der VI. Parteitag der SED 1963 konstatierte den Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse in der DDR; dies bedeutete, daß die SED glaubte, über einen solchen Stand der Produktivkräfte, der Produktionsverhältnisse und des staatlichen Überbaus sowie über genügend Erfahrung in der Leitung von Wirtschaft und Gesellschaft zu verfügen, daß die Grundbedingungen für die Schaffung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft gegeben seien. Mit dem Fünfjahrplan des VIII. Parteitages wurde die „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ fortgesetzt; zu deren Wesensmerkmalen zählen u. a.: Sozialistisches Eigentum an den Produktionsmitteln; Realisierung des Gesetzes der Verteilung nach der Arbeitsleistung; starke materiell-technische Basis, moderne Strukturen der Produktivkräfte, hohes und beständiges Wachstum der Arbeitsproduktivität; bewußte Anwendung aller ökonomischen Gesetze des Sozialismus; planmäßige Durchsetzung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW; hohes Niveau der Bildung und Entwicklung der Massen, Entfaltung der sozialistischen Beziehungen der Werktätigen, Annäherung der Klassen und Schichten; Weiterentwicklung des sozialistischen Staates bei wachsender Führungsrolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei (s. Politisches Grundwissen, Berlin [Ost) 1972, S. 41 f.). Die genannten Merkmale seien Ausdruck einer Wandlung der Sozialstruktur in der DDR. Diese sei ablesbar an einer verstärkten individuellen wie auch gesellschaftlichen Leistungs- und Bedarfsorientierung, die zu einer beachtlichen horizontalen und vertikalen Mobilität führe. Zugleich sei aber auch eine Verfestigung der Strukturen des Staates zu konstatieren. Dabei ginge es nicht um die für frühere Jahre (Mitte bis Ende der 60er Jahre) festzustellende partielle Verselbständigung des Staatsapparates gegenüber der SED im Sinne von Formulierung auch eigener Zielsetzungen, die eine Konkurrenzsituation aufscheinen ließ. Vielmehr ginge es um eine tendenzielle Loslösung des Staates im instrumentellen Bereich seiner ökonomischen Funktionen bei Akzeptierung der von der SED vorgegebenen Zielstellungen. Seine wachsende Rolle ordne ihn mehr und mehr der ökonomischen Basis zu. Auf diesem Weg werde ihm die Partei, deren Funktionen wesentlich dem Überbau zuzuordnen sind, nicht folgen können und wollen. Dieses sich neu herausbildende Verhältnis von Partei und Staat bedürfe einerseits noch der theoretischen Klärung, andererseits seien von ihm Konsequenzen für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung zu erwarten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 682–683 Produktionsverhältnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktivität

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die P. ist die dialektisch-widerspruchsvolle Einheit der gesellschaftlichen Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse; sie ist die grundlegende und spezifische Existenzbedingung der Gesellschaft und bestimmt den gesamten Charakter einer ökonomischen Gesellschaftsformation, die sowohl die P. als auch den politisch-ideologischen Überbau umfaßt. Die marxistisch-leninistische Geschichtsschreibung kennt die einander ablösenden P. der Urgemeinschaft, der…

DDR A-Z 1975

1975: N, O, Ö

Nachrichtenpolitik Nachtsanatorium Nahrungsgüterwirtschaft Namensweihe Nationaldemokratische Partei Deutschlands Nationale Bauernpolitik Nationale Demokratie Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur Nationale Front der DDR Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationale Mahn- und Gedenkstätten Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk (NAW) Nationales Dokument Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee (NVA) Nationalhymne Nationalismus Nationalitätenpolitik Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD) Nationalkommunismus Nationalpreis Nationalrat Nation und nationale Frage Naturschutz NAW NDPD Neokolonialismus Nettogewinnabführung Netzplantechnik Neubauer Neuererbewegung Neuer Kurs Neues Ökonomisches System (NÖS) Neue Technik Neutralismus Neutralität NF NKFD Nomenklatur Norm Normarbeit Normung NÖS Notariat Notstandsgesetzgebung Novemberrevolution Nuklearer Umweltschutz NVA Oberbürgermeister Oberschulen Oberste Bergbehörde der DDR Oberstes Gericht Objekt Objektivismus Obligationen Oder-Neiße-Grenze Öffentlicher Dienst Öffentlicher Tadel Öffentliche Sozialleistungen Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung Offiziersschulen OG Ökonomik Ökonomische Aktivs Ökonomische Gesetze Ökonomisches Forschungsinstitut bei der Staatlichen Plankommission (ÖFI) Ökonomisches Grundgesetz Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS) Operationsforschung Opportunismus Opposition und Widerstand Orden Ordnungswidrigkeiten Organ Organisationswissenschaft Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) Örtliche Organe der Staatsmacht Ostblock Ostseeküste Ostseewoche Ost-West-Handel

Nachrichtenpolitik Nachtsanatorium Nahrungsgüterwirtschaft Namensweihe Nationaldemokratische Partei Deutschlands Nationale Bauernpolitik Nationale Demokratie Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur Nationale Front der DDR Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationale Mahn- und Gedenkstätten Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk (NAW) …

DDR A-Z 1975

Zahlungsverkehr (1975)

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 I. Der kommerzielle Z. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wird auf der Grundlage der Vereinbarungen im „Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark (DM West) und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank (DM Ost)“ (Berliner Abkommen) vom 20. 9. 1951 ausschließlich im bilateralen Verrechnungsweg (Clearing) in Verrechnungseinheiten über die Deutsche Bundesbank und die Staatsbank der DDR abgewickelt (Innerdeutscher Handel). II. Der kommerzielle Z. zwischen dem westlichen Ausland und der DDR wurde früher gleichfalls auf der Grundlage bilateraler Verrechnungsvereinbarungen durchgeführt. Inzwischen werden Zahlungen für Außenhandelsgeschäfte vorwiegend in frei konvertierbaren Währungen über Devisenkonten in westlichen Ländern abgewickelt. Westliche Importeure zahlen den Kaufpreis in konvertierbarer Währung auf ein Konto der DDR, westliche Exporteure erhalten den Verkaufspreis ebenfalls in konvertierbarer Währung ausgezahlt. Vornehmlich mit Entwicklungsländern werden kommerzielle Zahlungen jedoch auch weiterhin im bilateralen Clearing durchgeführt. III. Der kommerzielle Z. mit den RGW-Ländern wird auf der Grundlage langfristiger bilateraler Zahlungsabkommen unter Umrechnung in Verrechnungsrubel durchgeführt. Nach dem „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit“ von 1964 sind die Abkommenspartner gehalten, ihre Handelsabkommen so abzuschließen, daß sich die Zahlungseingänge und -ausgänge in sog. transferablen Rubeln innerhalb eines Kalenderjahres mit allen anderen Abkommenspartnern insgesamt ausgleichen. Die technische Abwicklung kommerzieller Zahlungen erfolgt nach den Allgemeinen Lieferbedingungen des RGW vorwiegend im sog. Sofortbezahlungsverfahren (Inkasso mit Nachakzept). Der Exporteur erhält bei Vorlage der die Ware vertretenden Dokumente von seiner Bank den Verkaufspreis sofort ausgezahlt. Die Bank belastet dabei gleichzeitig das Konto der Bank im Käuferland. Der Importeur wird von seiner Bank erst nach Eingang der Dokumente aus dem Verkäuferland belastet, wobei zugleich das Konto der Bank des Verkäuferlandes erkannt wird. IV. Im Gegensatz zum kommerziellen Z. bestand im Bereich des nichtkommerziellen Z. zwischen den beiden deutschen Staaten bis 1974 ein vertragloser Zustand. In begrenztem Umfang erfolgte eine Verrechnung von Unterhaltszahlungen für Minderjährige durch die Jugendämter; außerdem ließ die DDR über ein Verrechnungskonto des Handels (Unterkonto 3) einseitig nichtkommerzielle Zahlungen in die DDR zu, erteilte jedoch keine Genehmigungen für Überweisungen in die Bundesrepublik Deutschland. Viele Zahlungen, z. B. die Überweisung von Grabpflegekosten, Unterstützungszahlungen oder Erbschaften, konnten entweder gar nicht oder nicht in erforderlichem Umfange transferiert werden. Aufgrund dieser begrenzten Transfermöglichkeiten zwischen den beiden deutschen Staaten sind auf beiden Seiten zahlreiche Sperrkonten entstanden. Die Verfügungsmöglichkeiten über diese Guthaben sind gemäß den devisenrechtlichen Bestimmungen beider Seiten in der DDR wesentlich enger als in der Bundesrepublik Deutschland (Devisen). Um auch im Bereich des nichtkommerziellen Z. eine schrittweise Normalisierung einzuleiten, ist in einem Zusatzprotokoll zum „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR“ vereinbart worden, im Interesse der beteiligten Menschen Verhandlungen zur Regelung des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs aufzunehmen und dabei vorrangig für den kurzfristigen Abschluß von Vereinbarungen unter sozialen Gesichtspunkten Sorge zu tragen. In Ausführung dieses Verhandlungsauftrages sind am 25. 4. 1974 zwischen dem Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister der Finanzen der DDR zwei Teilvereinbarungen über den Transfer nichtkommerzieller Zahlungen unterzeichnet worden (BGBl. II, S. 621). A. Die Vereinbarung über den Transfer von Unterhaltszahlungen löst die unzureichende Jugendamtsverrechnung ab und ermöglicht seit dem 1. 6. 1974, Unterhaltszahlungen zur Erfüllung familienrechtlich begründeter Verpflichtungen in vollem Umfange an die Berechtigten im jeweils anderen Staat zu überweisen. Hierunter fallen insbesondere Unterhaltszahlungen an unterhaltsberechtigte Kinder, Ehegatten und Eltern. Die Vereinbarung ermöglicht außerdem den Transfer von Schadensersatzzahlungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, soweit nicht anderweitige Regelungen bestehen (z. B. HUK-Abkommen über Kraftfahrzeug-Haftpflichtschäden). B. Die Vereinbarung über den Transfer aus Sperrguthaben ermöglicht es auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, monatliche Teilbeträge bis zu 200 DM/M aus Sperrguthaben an den Kontoinhaber zu überweisen. Voraussetzung für die Überweisung ist, daß die Einkünfte des Kontoinhabers vorwiegend aus einer Altersversorgung (Rente, Pension), einer Invalidenrente, Sozialhilfe oder einer Waisenrente bestehen. In der DDR zwangsverwaltete Guthaben von Flüchtlingen und aus Grundstückserträgen entstandene Guthaben werden von der DDR nicht zum Transfer zugelassen. [S. 957]Nach der Vereinbarung müssen sich die Zahlungen gegenseitig ausgleichen, d. h. die Überweisungen aus dem einen Staat können nicht höher sein als die Überweisungen aus dem anderen Staat. Für das erste Jahr wurde ein Plafond in jeder Richtung von bis zu 30 Mill. DM/M festgelegt. Bei beiden Vereinbarungen erfolgt die Verrechnung im Verhältnis 1:1, ohne daß dadurch eine Parität zwischen den beiden deutschen Währungen festgelegt worden ist. Die Verhandlungen zur Regelung des Transfers weiterer nichtkommerzieller Zahlungen (z. B. Honorare, Gebühren, Unterstützungszahlungen, Erbschaften usw.) sowie zur Erweiterung der Teilvereinbarung über den Sperrkontentransfer werden fortgesetzt. V. Der nichtkommerzielle Z. zwischen dem westlichen Ausland und der DDR ist relativ gering und wird wie im kommerziellen Bereich über Devisenkonten in freikonvertierbaren Devisen oder im bilateralen Clearing abgewickelt. VI. Der nichtkommerzielle Z. mit den RGW-Ländern wird auf der Grundlage der 1963 zwischen den Staatsbanken dieser Länder festgelegten Wechselkurse für nichtkommerzielle Zahlungen durchgeführt. Die 1963 vereinbarten sog. Touristenkurse finden sowohl für den gesamten Reiseverkehr innerhalb der RGW-Staaten als auch für den Transfer von Erbschaften, Unterhaltszahlungen, Honoraren usw. Anwendung. Die für die Umrechnung maßgebenden Kurse wurden letztmalig im Statistischen Jahrbuch der DDR 1971, Internationale Übersichten, Seite 86 veröffentlicht. Währung; Verrechnungsverfahren; Außenwirtschaft und Außenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 956–957 Zahlenlotto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zehn Gebote der Sozialistischen Moral

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 I. Der kommerzielle Z. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wird auf der Grundlage der Vereinbarungen im „Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark (DM West) und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank (DM Ost)“ (Berliner…

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Tanz (1975)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die verschiedenen Arten des T. (Gesellschafts-, Volks- und Bühnen-T.) sowohl auf Berufs- wie auch Laienebene, werden in der DDR von staatlicher Seite gefördert. Da dem T., als einer der ursprünglichsten künstlerischen Lebensäußerungen, bewußtseinsbildende Wirkungen zugesprochen werden, indem er in differenzierter Weise die Wirklichkeit widerzuspiegeln vermag, sind die Kulturpolitiker der SED an unmittelbarer Einflußnahme auf die durch ihn vermittelten Inhalte interessiert. So werden insbesondere Darstellungen von Themen der Gegenwart und der jüngsten Vergangenheit gefördert. Zentrale Einrichtung, über die staatliche Einflußnahme ausgeübt wird, ist im beruflichen Sektor der Verband der Theaterschaffenden der DDR, in dem die „Ballett- und Tanzschaffenden“ organisiert sind, im Laiensektor die Zentrale Arbeitsgemeinschaft Laienbühnen-T. der DDR des Zentralhauses für Kulturarbeit. Der Bühnen-T. wird vor allem an den Theatern der DDR gepflegt; insgesamt sind gegenwärtig 42 größere und kleinere Ballettgruppen beruflich tätig. Zu den besten Ensembles gehören die Ballettgruppen an den größeren Musiktheatern Berlin (Ost), Leipzig und Dresden. Nachwuchsausbildungsstätten sind die Staatlichen Ballettschulen Berlin (Ost), die Palucca-Schule Dresden (vor allem moderner T. und Ausdrucks-T.) und das Institut für T. in Leipzig. 1974 fanden anläßlich des 25jährigen Bestehens der Palucca-Schule als Staatliche Fachschule für künstlerischen T. und des 50jährigen pädagogischen Wirkens der Künstlerin und T.-Pädagogin Festwochen statt. Während der Festtage wurden die 25. internationalen Sommerkurse der Palucca-Schule eröffnet. Vom Ministerium für Kultur veranstaltete T.-Konferenzen und Ballettmeisterlehrgänge (seit 1953) sowie — in Zusammenarbeit mit dem Verband der Theaterschaffenden der DDR — Wettbewerbe für Tänzer und Choreographen dienen der Qualifizierung und dem Leistungsanreiz. Um den Nachwuchs im Gesellschafts-T. zu fördern, werden u. a. von den Bezirksarbeitsgemeinschaften Turnier-T. in Zusammenarbeit mit den Bezirkskabinetten für Kulturarbeit seit 1969 Turniertanzveranstaltungen durchgeführt. Der Volks-T., als die Quelle aller anderen T.-Formen angesehen, wird durch Berufs- und Laienensembles bühnenmäßig gestaltet. Zu den Spitzenensembles gehören das Staatliche T.-Ensemble der DDR (Volks-T.) und das Erich-Weinert-Ensemble der NVA (Soldaten-T., Volks-T.). Zentrale Leistungsvergleiche sind die seit 1955 stattfindenden T.-Feste der DDR in Rudolstadt. Aufführungsmöglichkeiten bieten sich daneben vor allem bei den zahlreichen Betriebsfestspielen sowie den Arbeiterfestspielen. Zentrale Seminare für Laienbühnen-T. dienen der Weiterbildung. Um den jugendlichen Nachwuchs zu fördern, gründete die Zentrale Arbeitsgemeinschaft Laienbühnen-T. 1973 eine Arbeitsgruppe Kinder-T. Als eine der wichtigsten Aufgaben hinsichtlich des Jugendvolks-T. wird die Entwicklung neuer T. angesehen. Als Informations- und Konsultationszentrum für alle Gebiete des T. in der DDR besteht das 1957 gegründete T.-Archiv der DDR beim Zentralhaus für Kulturarbeit. Dort wird gleichfalls die Monatszeitschrift „der tanz“ (für Bühnen- und Gesellschafts-T.) herausgegeben. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 858 TAN A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technica

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die verschiedenen Arten des T. (Gesellschafts-, Volks- und Bühnen-T.) sowohl auf Berufs- wie auch Laienebene, werden in der DDR von staatlicher Seite gefördert. Da dem T., als einer der ursprünglichsten künstlerischen Lebensäußerungen, bewußtseinsbildende Wirkungen zugesprochen werden, indem er in differenzierter Weise die Wirklichkeit widerzuspiegeln vermag, sind die Kulturpolitiker der SED an unmittelbarer Einflußnahme auf die durch…

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Produktionsberatungen, Ständige (StPB) (1975)

Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 1969 Organe der Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) in Industrie, Bauwesen, volkseigener Landwirtschaft, Handel, Transport- und Nachrichtenwesen sowie in Forschungseinrichtungen auf Betriebs- und Abteilungsebene, mit deren Hilfe die Werktätigen ihre Mitwirkungsrechte bei der Leitung der Produktion, insbesondere bei der Verbesserung des Produktionsablaufs (Rationalisierung), und ihre Kontrollrechte gegenüber den Betriebs- und Abteilungsleitern bei der Planaufstellung und Plandurchführung unter Leitung der Betriebs- bzw. Abteilungsgewerkschaftsleitungen (BGL bzw. AGL) ausüben sollen. 1955/56 wurden vom FDGB erstmals Produktionsberatungen (PB) in den VEB in größerem Umfang systematisch durchgeführt, in denen am Arbeitsplatz mit den Funktionären der Werkleitungen über Planerfüllung, Verbesserung des Planablaufs, Senkung der Selbstkosten, Verpflichtungen im Sozialistischen Wettbewerb usw. diskutiert wurde. Unter dem Eindruck der sich während und nach den Unruhen in Ungarn und insbesondere in Polen bildenden Arbeiterräte gestand auch die SED-Parteiführung die probeweise Bildung von zumindest formal von den Gewerkschaften unabhängigen Arbeiterkomitees in 20 Betrieben zu. Nach Festigung der politischen und wirtschaftlichen Lage wurden diese offiziell auf der 35. Tagung des ZK der SED (3.–6. 2. 1958) und durch die Direktive des Präsidiums des BV des FDGB vom 29. 4. 1958 zugunsten von gewählten Ausschüssen der PB als gewerkschaftliche Organe aufgelöst. Mit dem Beschluß der 35. Tagung des BV des FDGB (11.–13. 3. 1959), der vom Ministerrat der DDR am 9. 4. 1959 bestätigt wurde, entstanden aus diesem die StPB auf Abteilungsebene und Zentrale StPB (ZStPB) für den Gesamtbetrieb. Im Zuge des NÖS, als die SED sich selbst stärker in den unmittelbaren Betriebsablauf einschaltete und der Versuch gemacht wurde, die Qualität der Mitwirkungsorgane durch die Einbeziehung einer größeren Zahl von Angehörigen der technischen und ökonomischen Intelligenz zu heben, wurden durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 29. 10. 1963 die ZStPB in den [S. 678]Großbetrieben aufgelöst und an ihrer Stelle Produktionskomitees (PK) gebildet. Die PK fanden ihre gesetzliche Anerkennung durch den Beschluß des Ministerrats vom 27. 4. 1967 und wurden in der Verfassung von 1968 (Art. 44, 3) sowie im Gesetzbuch der Arbeit (§~10 a) erwähnt. Unter unmittelbarer Leitung des Betriebsparteisekretärs waren in ihm der Vorsitzende der BGL, die Leiter der anderen Massenorganisationen sowie die „qualifiziertesten Arbeiter, Ingenieure, Ökonomen, Wissenschaftler und leitende Kader“ vertreten. Die PK sollten als herausgehobene und durch ihre Besetzung mit besonders befähigten Belegschaftsmitgliedern geeignete Beratungsgremien sowohl auf die Planaufstellung, die Ausarbeitung der betrieblichen Entwicklungsperspektive, die Einführung und Ausarbeitung neuer Fertigungsverfahren, die Betriebsorganisation, die Einhaltung der Koordinierungs- und Kooperationsverträge, die Qualifizierung und Entwicklung der Kader als auch auf die Verbesserung der betrieblichen Arbeits- und Lebensbedingungen Einfluß nehmen. Das PK wurde zwar auf den gewerkschaftlichen Vertrauensleutevollversammlungen gewählt, war aber der Betriebsparteileitung zugeordnet. Die teilweise Zurücknahme der Wirtschaftsreformen durch den VIII. Parteitag der SED 1971, verbunden mit der Stärkung des FDGB als dem maßgeblichen Träger der Mitwirkungsorgane im ökonomischen Bereich, hat, ohne daß eine Änderung der genannten gesetzlichen Regelungen über Einrichtung und Funktion der PK bekannt geworden wäre, zu deren Auflösung geführt. An ihre Stelle sind durch Beschluß des BV des FDGB vom 18. 11. 1971 erneut ZStPB getreten. In der am 7. 10. 1974 geänderten Verfassung werden die PK nicht mehr erwähnt. StPB (7–21 Mitglieder) werden in allen Betrieben mit über 50 beschäftigten Gewerkschaftsmitgliedern, in Betrieben mit AGL auch auf Abteilungsebene in offener Abstimmung auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen gewählt. Die Wahl zu den StPB findet vor der Wahl zu den Gewerkschaftsleitungen statt, da der Vorsitzende der StPB — ähnlich wie die Vorsitzenden der anderen Ausschüsse, Kommissionen und Aktivs der BGL/AGL — Leitungsmitglied sein soll. Die StPB bestimmen einen Sekretär, der für die technisch-organisatorische Arbeit (Führung des Beschlußprotokolls, Erledigung des Schriftverkehrs) verantwortlich ist. Sitzungen sollen einmal monatlich stattfinden; vierteljährlich sind die StPB aufgefordert, über ihre Arbeit in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen zu berichten. Die Werk- bzw. Abteilungsleiter oder von ihnen bevollmächtigte Vertreter haben auf Verlangen an den Sitzungen der StPB teilzunehmen. Beschlüsse der StPB haben gegenüber den Wirtschaftsleitungen keine bindenden — das würde dem Prinzip der Einzelleitung widersprechen —, sondern lediglich empfehlenden Charakter. Die rechtliche Qualität der Empfehlung ist jedoch dahingehend gestärkt worden, daß die betroffenen Leiter über die Verwirklichung von StPB-Beschlüssen berichten bzw. begründen müssen, warum sie nicht realisiert worden sind. Die Hauptaufgabe der StPB besteht in der Anregung und Förderung von Rationalisierungsvorhaben: Einsparung von Arbeitsplätzen und Senkung der Kosten durch neue oder Verbesserung bereits installierter Produktionsverfahren, Hebung der Qualität der Produkte; Durchsetzung der wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation, Sicherung eines kontinuierlichen Produktionsprozesses, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere des Arbeitsschutzes. Kritik und Anregung richten sich sowohl an die Werkleitungen als auch an die Belegschaftsmitglieder, die für die jeweiligen Vorhaben gewonnen werden sollen. Arbeitsgrundlage der StPB sind vom Betriebsplan abgeleitete und von der BGL/AGL bestätigte Arbeitspläne. Die ZStPB konzentrieren sich auf Schwerpunkte, die den Gesamtbetrieb betreffen, sie helfen ferner den BGL bei der Erarbeitung von Stellungnahmen zu den Betriebsplänen und den Betriebskollektivverträgen. Da sie vielfach sich mit anderen Gremien überschneidende Themen behandeln, sind sie auf Zusammenarbeit mit den gewerkschaftlichen Kommissionen und den im Betrieb wirkenden Massenorganisationen angewiesen. Ein Anleitungsrecht gegenüber den StPB auf Abteilungsebene besitzen sie nicht. Letztere sollen, bei gleicher Aufgabenstellung, aber praxisnäher, unmittelbar auf die Verbesserung der Produktionsorganisation in ihrem jeweiligen Bereich hin wirken. Sonderformen können als Objekt- oder erzeugnisgebundene StPB und auf Großbaustellen mit Zustimmung der übergeordneten FDGB-Leitung eingerichtet werden. PB ohne feste organisatorische Form gibt es auf Brigade-, Meisterbereichsebene und in Kleinbetrieben aus aktuellem Anlaß, vor allem in Zusammenhang mit Schwierigkeiten in der Planerfüllung und im Rahmen von Wettbewerbsverpflichtungen. 1973 gab es 15.507 StPB mit 176.584 Mitgliedern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 677–678 Produktionsabgabe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsfaktoren

Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 1969 Organe der Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) in Industrie, Bauwesen, volkseigener Landwirtschaft, Handel, Transport- und Nachrichtenwesen sowie in Forschungseinrichtungen auf Betriebs- und Abteilungsebene, mit deren Hilfe die Werktätigen ihre Mitwirkungsrechte bei der…

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Fonds (1975)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 Im Rechnungswesen werden geplante und für bestimmte Zwecke vorgesehene finanzielle Mittel in F. erfaßt. Sie dürfen nur in einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Weise eingesetzt werden. Neben den F. auf Produktionsebene wie z. B. Grundmittel-F. (Grundmittel), Umlaufmittel-F. (Umlaufmittel), Lohnfonds gibt es eine Reihe von F., die mehr der indirekten Steuerung des Betriebes durch zentrale Organe dienen. Diese F. haben seit der Periode des NÖS große Bedeutung erlangt, sie sind allerdings mit der Rezentralisierung von 1970/71 modifiziert worden, an neuen F. kam der Leistungs-F. hinzu. Einige dieser F. erfassen betriebliche Gewinnteile, dann wird über sie die Gewinnverwendung des Betriebes geregelt, andere werden zu Lasten der Kosten gebildet, dann begrenzen sie die Mittel für bestimmte betriebliche Aktivitäten. Die wichtigsten F. der Betriebe bzw. Kombinatsbetriebe, deren Höhe meist von zentralen Organen festgelegt ist, sind (GBl. II, 1972, S. 469 ff.): 1. Der Investitionsfonds, der im wesentlichen aus Anteilen des Nettogewinns (Gewinn), aus Amortisationen sowie aus bewilligten Investitionskrediten gebildet wird (Investitionsplanung, Investitionsfinanzierung). Er dient der Finanzierung sowohl der Vorbereitung als auch der Durchführung geplanter Investitionen. 2. Der Fonds Wissenschaft und Technik, in den zu Lasten der Kosten in bestimmter Höhe finanzielle Mittel fließen, um damit die Durchführung der im Plan Wis[S. 315]senschaft und Technik geplanten Forschungsleistungen zu realisieren. 3. Der Risikofonds, aus dem bestimmte betriebliche Risiken abzudecken sind. Er wird sowohl aus Gewinnanteilen als auch in bestimmter Weise zu Lasten der Kosten gebildet. 4. Der insbesondere zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Belegschaftsmitglieder dienende Kultur- und Sozialfonds. 5. Der Prämienfonds (Jahresendprämie), in dem bestimmte Gewinnanteile zur Stimulierung der Leistungen der Betriebsmitarbeiter erfaßt sind. Aus diesem F. werden sowohl besondere individuelle Leistungen prämiiert, als auch am Ende des Jahres an alle Belegschaftsmitglieder die Jahresendprämie gezahlt. 6. Der erst 1972 geschaffene Leistungsfonds. Mit ihm sollen Arbeitskollektive oder der ganze Betrieb zu zusätzlichen, über die normalen Planauflagen hinausgehende Leistungen — wie zusätzliche Arbeitsproduktivitätssteigerungen, Materialeinsparungen oder Qualitätsverbesserungen — angeregt werden. Von den VVB bzw. den Kombinatsspitzen (Kombinat) werden diese betrieblichen F. (mit Ausnahme des Leistungsfonds und bei der VVB auch des Risikofonds) ebenfalls gebildet, jedoch haben sie noch folgende 4 zusätzliche F.: a) Der die Nettogewinnabführung der Betriebe erfassende Gewinnfonds. Aus ihm werden Gewinnanteile an den Staatshaushalt abgeführt, Gewinnumverteilungen innerhalb der VVB oder des Kombinates vorgenommen sowie Zuführungen zu den folgenden F. realisiert. b) Der Reservefonds, dessen Höhe fixiert ist, dient neben der Durchsetzung neuer technologischer Erkenntnisse auch der Deckung von aus zentralen Planänderungen resultierenden Nachteilen der Betriebe. c) Der maximal 500.000 Mark umfassende Verfügungsfonds, mit dem neben Leistungsprämien für Arbeitsgemeinschaften und Einzelpersonen allgemein hohe Leistungen (z. B. Kostenminderungen, Qualitätsverbesserungen, Steigerungen von Arbeitsproduktivität und Exportrentabilität) stimuliert werden sollen. d) Der zur Finanzierung von Werbemaßnahmen dienende Werbefonds. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 314–315 Folgeverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fonds der Volksvertretungen

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 Im Rechnungswesen werden geplante und für bestimmte Zwecke vorgesehene finanzielle Mittel in F. erfaßt. Sie dürfen nur in einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Weise eingesetzt werden. Neben den F. auf Produktionsebene wie z. B. Grundmittel-F. (Grundmittel), Umlaufmittel-F. (Umlaufmittel), Lohnfonds gibt es eine Reihe von F., die mehr der indirekten Steuerung des Betriebes durch zentrale Organe dienen. Diese F. haben seit der Periode…

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Grundrechte, Sozialistische (1975)

Siehe auch: Grundrechte: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundrechte, Sozialistische: 1969 1979 1985 Die SG. werden aus den ideologischen Prämissen des Marxismus-Leninismus abgeleitet. Nach ihnen stimmen die gesellschaftlichen und die persönlichen Interessen im Sozialismus grundsätzlich überein. Diese Interessenharmonie wird gegenwärtig allerdings nicht mehr als eine absolute in dem Sinn angesehen, daß gelegentliche Interessenkonflikte persönlicher Art völlig ausgeschlossen wären. Die SG. werden als weitgehend verwirklichte Aufgabe betrachtet; an ihrer Vervollkommnung wird unablässig gearbeitet. Der einzelne soll sich freiwillig in die sozialistische Gesellschaft einordnen; dabei soll die Freiwilligkeit durch erzieherische Einwirkung gefördert werden. Letztlich muß aber jeder Interessenkonflikt zugunsten der gesellschaftlichen Interessen gelöst werden, deren jeweiliger Inhalt von der SED-Führung kraft ihres Erkenntnismonopols verbindlich interpretiert wird. Vor [S. 394]diesem ideologischen Hintergrund wird die soziale Funktion der SG. sichtbar. Sie sollen der Vergesellschaftung des Menschen dienen, die Integration des Individuums in das Kollektiv bewirken und den einzelnen zum Einsatz für die von der SED festgelegten Aufgaben des sozialistischen Aufbaus mobilisieren. Die Grundrechtsdogmatik hat die allgemeinen ideologischen Aussagen in bezug auf die Integrations- und Mobilisierungsfunktion der SG. präzisiert. Im einzelnen hat sie folgende Thesen entwickelt: 1. Die Grundrechte (G.) sind zwar subjektive Rechte, aber keine Rechte gegen den Staat. Sie sollen keine „Freiheit vom Staat“, sondern eine „Freiheit zum Staat“ gewähren, die inhaltlich auf der „Einsicht in die Notwendigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung“ beruht. 2. G. und Grundpflichten bilden eine untrennbare Einheit. Dies bedeutet, daß eine allgemeine Verpflichtung besteht, von den SG. zum Wohle der sozialistischen Gesellschaft aktiv Gebrauch zu machen. Auf diese Weise werden die G. von Betätigungsmöglichkeiten in Betätigungszwänge umgedeutet. 3. Die SG. gewinnen ihren Inhalt aus ihrer gesellschaftlichen Zweckbestimmung. Somit bilden die von der SED verbindlich festgelegten gesellschaftlichen Interessen die immanente Schranke aller G. Dies bedeutet für die Freiheit der Meinungsäußerung etwa folgendes: „Für antisozialistische Hetze und Propaganda, im besonderen die vom imperialistischen Gegner betriebene ideologische Diversion, kann es in der sozialistischen Gesellschaft keine Freiheit geben, sind diese doch gegen die Freiheit gerichtet, die sich die Werktätigen im Sozialismus errungen haben“ (Verf. Komm., Bd. II, S. 107). Die einzelnen SG. sind in der Verfassung von 1968 niedergelegt. An ihrer Spitze steht ein allgemeines Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht, zu dessen Gewährleistung in Art. 21 Abs. 2 verschiedene Formen der politischen Partizipation aufgeführt werden (Wahlen, Mitwirkung am staatlichen und gesellschaftlichen Leben, Rechenschaftspflicht der staatlichen und wirtschaftlichen Organe, Willensäußerung mittels der gesellschaftlichen Organisationen, Eingaben, Volksabstimmungen). Alle übrigen G. können aus diesem grundlegenden Teilhaberecht abgeleitet werden und besitzen im Verhältnis zu ihm geringere Bedeutung. Den zweiten Komplex bilden die sozialen G., zu denen die Rechte auf Arbeit (Art. 24), auf Bildung und Teilnahme am kulturellen Leben (Art. 25, 26), auf Freizeit und Erholung (Art. 34), auf Schutz der Gesundheit und Arbeitskraft (Art. 35), auf Fürsorge (Art. 36) und auf Wohnraum (Art. 37) gehören. An die Verkündung dieser G. schließt sich jeweils eine Aufzählung von materiellen Garantien an, deren Realitätsgehalt von der Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Staates abhängt. Der rechtliche Gehalt dieser G. ergibt sich aus den Einzelregelungen des Arbeits-, Sozial-, Kultur- und Wohnungsrechts. Ein Streikrecht existiert nicht. Von den Freiheitsrechten stehen die politischen Rechte an erster Stelle: die Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens (Art. 27), die Versammlungsfreiheit (Art. 28) und die Vereinigungsfreiheit (Art. 29). Alle diese Rechte stehen unter einem Verfassungsvorbehalt, der sich praktisch in den allgemein gehaltenen Bestimmungen des politischen Strafrechts und in den durch Sondergesetze festgelegten Einschränkungen auswirkt. Die persönlichen Freiheitsrechte umfassen die Freiheit der Persönlichkeit (Art. 30), das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 31), die Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebiets der DDR (Art. 32), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 37 Abs. 3), die Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art. 20 Abs. 1, Satz 2) sowie das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben (Art. 39 Abs. 1). Eine Auswanderungsfreiheit ist nicht vorgesehen. Die meisten dieser G. stehen unter einem Gesetzesvorbehalt, so daß ihr aktueller Umfang hauptsächlich den einschlägigen Vorschriften des Straf-, Strafprozeß-, Polizei-, Unterbringungs- und Sicherheitsrechts zu entnehmen ist. Die justiziellen G. sind außerhalb des G.-Katalogs geregelt. In diesen Zusammenhang gehören das Prinzip „nulla poena sine lege“, das Schuldprinzip und das Verbot rückwirkender Strafgesetze (Art. 99), das „Habeas-corpus-Prinzip“ (Art. 100), der Grundsatz des gesetzlichen Richters und das Verbot von Ausnahmegerichten (Art. 101), der Anspruch auf rechtliches Gehör und das Recht auf Verteidigung (Art. 102). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Strafprozeß- und Gerichtsverfassungsrecht (Strafrecht; Gerichtsverfassung). Schutzrechte persönlicher Natur sind der Anspruch der DDR-Bürger auf Rechtsschutz bei Aufenthalt außerhalb der DDR und das Auslieferungsverbot (Art. 33). Ausländern kann aus politischen Gründen Asyl gewährt werden (Art. 23 Abs. 3). Zu erwähnen sind auch das Eingaben- und Beschwerderecht (Art. 103–105) und die Staatshaftung (Art. 106). Schutzcharakter haben auch verschiedene Einrichtungsgarantien. Zu ihnen zählen die Institute von Ehe, Familie und Mutterschaft, die zusammen mit dem Mutter- und Kinderschutz sowie dem Erziehungsrecht der Eltern gewährleistet werden (Art. 38). Außerhalb des G.-Teils werden das persönliche Eigentum, das Erbrecht, das Urheber- und Erfinderrecht garantiert (Art. 11). Freilich unterliegen diese Vermögensrechte starken Einschränkungen. Der Gleichheitsgrundsatz ist für alle G. maßgebend. Als besondere Ausprägungen der allgemeinen Rechtsgleichheit wird ein Differenzierungsverbot hinsichtlich bestimmter Merkmale (Nationalität, Rasse, weltanschauliches und religiöses Bekenntnis, soziale Herkunft und Stellung) ausgesprochen und die Gleichberechtigung von Mann und Frau festgelegt (Art. 20). Neben den G. statuiert die Verfassung Grundpflichten. Diese werden in der Regel als Korrelat zu bestimmten G. formuliert. Dies ist der Fall bei der Verwirklichung des allgemeinen Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechts (Art. 21 Abs. 3), der Pflicht zum Dienst und zu Leistungen für die Verteidigung der DDR (Art. 23 Abs. 1), der Pflicht zur Arbeit (Art. 24 Abs. 2), der Schul[S. 395]pflicht und der Pflicht zum Erlernen eines Berufs (Art. 25 Abs. 4) sowie bei der Erziehungspflicht der Eltern (Art. 38 Abs. 4). Gelegentlich werden auch außerhalb des G.-Katalogs selbständige Grundpflichten festgelegt, wie z. B. die Pflicht, das sozialistische Eigentum zu schützen und zu mehren (Art. 10 Abs. 2). Im Schrifttum der DDR wird zwischen politischen, ideologischen, ökonomischen und juristischen Garantien der G. unterschieden. Unter politischen Garantien versteht man das bestehende politische System, namentlich die führende Rolle der SED. Mit ideologischen Garantien bezeichnet man die Verbindlichkeit der marxistisch-leninistischen Weltanschauung. Die ökonomischen Garantien werden in der vorhandenen Wirtschaftsordnung erblickt, wobei das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und das System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft besonders hervorgehoben werden. Den juristischen Garantien wird die geringste Aufmerksamkeit gewidmet. Ein spezifischer G.-Schutz ist nicht vorgesehen. Eine Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht nicht. Die Möglichkeiten des Rechtsschutzes sind im wesentlichen auf Eingaben und Beschwerden innerhalb der aktiven Verwaltung beschränkt. In Ermangelung eines effektiven Rechtsschutzes spielen die SG. in der Rechtspraxis keine große Rolle. Ihre Bedeutung liegt vornehmlich auf propagandistischem Gebiet. In der Rechtsprechung werden die G.-Artikel der Verfassung selten herangezogen und dann auch nur beiläufig erwähnt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 393–395 Grundorganisationen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundrente

Siehe auch: Grundrechte: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundrechte, Sozialistische: 1969 1979 1985 Die SG. werden aus den ideologischen Prämissen des Marxismus-Leninismus abgeleitet. Nach ihnen stimmen die gesellschaftlichen und die persönlichen Interessen im Sozialismus grundsätzlich überein. Diese Interessenharmonie wird gegenwärtig allerdings nicht mehr als eine absolute in dem Sinn angesehen, daß gelegentliche Interessenkonflikte persönlicher Art völlig ausgeschlossen wären.…

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Weltgewerkschaftsbund (WGB) (1975)

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1979 1985 Englisch: World Federation of Trade Unions (WFTU); französisch: Féderation Syndicale Mondiale (F.S.M.). Oberstes Organ des WGB ist der „Weltgewerkschaftskongreß“. Dem Gründungskongreß vom 3. bis 8. 10. 1945 in Paris ging eine internationale Konferenz im Februar 1945 in London voraus. Schon der II. WGB-Kongreß vom 29. 6. bis 9. 7. 1949 in Mailand mußte sich damit auseinandersetzen, daß einige wichtige nationale Gewerkschaftsbünde, unter ihnen der britische TUC, den WGB wegen eindeutiger kommunistischer Manipulationen durch die Führungsgremien verlassen und den „Internationalen Bund Freier Gewerkschaften“ (IBFG) mit Sitz in Brüssel gegründet hatten. Der III. WGB-Kongreß fand vom 10. bis 21. 10. 1953 in Wien statt, dann folgten der IV. WGB-Kongreß vom 4. bis 15. 10. 1957 in Leipzig, der V. WGB-Kongreß vom 4. bis 15. 12. 1961 in Moskau, der VI. WGB-Kongreß vom 9. bis 22. 10. 1965 in Warschau, der VII. WGB-Kongreß vom 17. bis 31. 10. 1969 in Budapest und der VIII. WGB-Kongreß vom 15. bis 22. 10. 1973 in Varna (Bulgarien). Die Zahl der Delegierten für die Kongresse wird nach einem Schlüssel ermittelt, der der Mitgliederzahl und der „Bedeutung“ der nationalen Mitgliedsorganisatio[S. 933]nen entsprechen soll. Damit ist das Übergewicht des Einflusses der Gewerkschaften der UdSSR und der osteuropäischen Volksdemokratien garantiert. Die Mitgliedschaft Rotchinas ist bisher noch nicht in Frage gestellt worden, obwohl seit Mitte der 60er Jahre die chinesischen Gewerkschaften keinen Vertreter mehr in ein WGB-Gremium entsandt haben. Weitere Führungsgremien sind der Generalrat, der die Politik zwischen den Kongressen zu bestimmen hat, das Büro und das Sekretariat. Sitz des WGB und seiner Gremien war zuerst Wien. Im Februar 1956 von dort ausgewiesen, siedelte der WGB nach Prag über. Die bisherigen WGB-Präsidenten waren Lord Walter Citrine (TUC Großbritannien) 1945, Arthur Deakin (TUC Großbritannien) 1946–1948, Guiseppe di Vittorio (CGIL Italien) 1949–1957, Agostino Novella (CGIL Italien) 1958–1961 und Renato Bitossi (CGIL Italien) 1961–1969. Er starb kurz vor dem VII. Kongreß. Seit 1969 ist Enrique Pastorino (Uruguay) WGB-Präsident. Louis Saillant (CGT Frankreich) war Generalsekretär des WGB von 1945 bis 1969. Auf dem VII. Kongreß in Budapest trat er zurück und wurde zum WGB-Ehrenpräsidenten gewählt. Sein Nachfolger als Generalsekretär ist seit 1969 Pierre Gensous (CGT Frankreich). Organ des WGB ist die monatlich in Prag (in mehreren Sprachen) herausgegebene Zeitschrift „Weltgewerkschaftsbewegung“. Nach eigenen (nicht kontrollierbaren) Angaben sind im WGB ca. 120 Gewerkschaftsorganisationen aus mehr als 100 Ländern zusammengeschlossen und repräsentieren eine Gesamtzahl von angeblich weit mehr als 200 Millionen Mitgliedern. Ein nicht geringer Teil der WGB-Tätigkeit spielt sich in den nach Berufen bzw. Branchen gegliederten Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen (IVG) ab. Es gibt zur Zeit elf solche Vereinigungen: die Internationale Vereinigung der Gewerkschaften der Land- und Forstarbeiter, die IVG im Nahrungs-, Genuß- und Gaststättengewerbe, die IVG der Bau-, Holz- und Baustoffindustrie, die IVG der Chemie-, Erdöl- und verwandter Industrien, die IVG des Handels, die IVG des öffentlichen Dienstes und verwandter Berufe, den Internationalen Lehrergewerkschaftsbund, die IVG der Metall- und Maschinenbauindustrie, die Internationale Vereinigung der Bergarbeitergewerkschaften, die IVG der Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Häuteindustrie und die IVG im Transport, in den Häfen und im Fischereiwesen. In den ersten Nachkriegsjahren wurde im WGB die Auffassung vertreten, daß der Aufnahme einer deutschen Mitgliedsorganisation der Zusammenschluß der Gewerkschaftsorganisationen der 4 Besatzungszonen vorangehen sollte. Nach dem Scheitern der Interzonenkonferenzen der deutschen Gewerkschaften (10 Konferenzen 1946–1948) wurde der FDGB im Januar 1949 Mitglied im WGB. (Der Deutsche Gewerkschaftsbund konstituierte sich auf seinem Gründungskongreß vom 12. bis 14. 10. 1949 in München). Der damalige FDGB-Vorsitzende, Herbert Warnke, dankte den Delegierten des II. WGB-Kongresses in Mailand Anfang Juli 1949 für den durch die Aufnahme ausgedrückten „Akt der Solidarität“. Obwohl es der FDGB seitdem nie versäumt hat, sich in allen WGB-Aktionen (z. B. für Korea, Afrika, Lateinamerika, Vietnam) durch hohe Spenden und engagierte Mitarbeit in den Vordergrund zu rücken, ist sein Einfluß innerhalb des WGB verhältnismäßig gering geblieben. Herbert Warnke rückte 1956 in die Reihe der Vizepräsidenten vor, fiel aber Mitte der 60er Jahre auf den Platz eines Büromitglieds (Vertreter: Wolfgang Beyreuther) zurück. In den 11 Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen (IVG) des WGB behaupten sich Lothar Lindner — zuerst Vizepräsident, dann stellvertretender Generalsekretär — bei den Bauarbeitern und Dagobert Krause, seit 1969 als Generalsekretär an der Spitze der IVG des öffentlichen Dienstes. Harry Weber, der langjährige Leiter der Abteilung Bundesfinanzen im FDGB-Bundesvorstand, gehört seit mehreren Jahren zu den 5 Revisoren der WGB-Führung. Die „deutsche Frage“ ist im WGB in der Regel nicht Gegenstand gewerkschaftspolitischer Erörterungen. Nach dem Bau der Berliner Mauer schaltete sich jedoch der WGB mit einer außerordentlichen Konferenz in Ost-Berlin vom 22. bis 24. 9. 1961 in die Deutschlandpolitik unmittelbar ein, indem ca, 200 WGB-Vertreter „aus mehr als 40 Ländern“ unter der Leitung des WGB-Präsidenten Agostino Novella den Bau der Mauer ausdrücklich billigten, sowie den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland und eine „friedliche Lösung der Westberlin-Frage“ im Sinne der sowjetischen Vorstellungen forderten. Seit der Einleitung der Entspannungspolitik Ende der 60er Jahre begnügen sich die Aussagen der WGB-Führung damit, die Entspannungs-Fortschritte auf das Erfolgskonto der sowjetischen Außenpolitik zu buchen und zur „Wachsamkeit“ gegenüber der nach wie vor angeblich „imperialistischen“ Bundesrepublik Deutschland aufzurufen. Nach dem VIII. Kongreß in Varna (Bulgarien) im Oktober 1973 ist der WGB dazu übergegangen, Zusammenarbeit und gemeinsame Aktionen mit anderen internationalen Gewerkschaftsorganisationen zu suchen. In Genf kamen am 19. 1. 1974 anläßlich der II. Europäischen Regionalkonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) die Vertreter von 41 nationalen Gewerkschaftszentralen (davon 17 des IBFG und 14 des WGB) zu einem Konsultationstreffen zusammen. Herbert Warnke erklärte auf der 17. Arbeiterkonferenz der Ostseeländer, Norwegens und Islands in Rostock im Juli 1974, die Aktionseinheit und Zusammenarbeit der europäischen Gewerkschaften stehe „als Erfordernis unserer Zeit nicht nur vor den nationalen Gewerkschaftszentralen, auch die internationalen Gewerkschaftsorganisationen“ müßten hierzu „einen eindeutigen Standpunkt beziehen“ (Neues Deutschland vom 11. 7. 1974). Anfang 1975 setzte der WGB diese Politik durch Beteiligung an einer „Europäischen Gewerkschaftskonferenz“, wieder in Genf, fort, wobei Themen wie die Verbesserung der Arbeitsumwelt bzw. der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Vordergrund standen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 932–933 Weltfriedensrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltraumforschung

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1979 1985 Englisch: World Federation of Trade Unions (WFTU); französisch: Féderation Syndicale Mondiale (F.S.M.). Oberstes Organ des WGB ist der „Weltgewerkschaftskongreß“. Dem Gründungskongreß vom 3. bis 8. 10. 1945 in Paris ging eine internationale Konferenz im Februar 1945 in London voraus. Schon der II. WGB-Kongreß vom 29. 6. bis 9. 7. 1949 in Mailand mußte sich damit…

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Gesellschaft für Sport und Technik (GST) (1975)

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Massenorganisation zur vormilitärischen und wehrsportlichen Erziehung und Ausbildung der Jugendlichen in der DDR. Die GST wurde 1952 gegründet; als Vorbild gilt die „Freiwillige Unionsgesellschaft zur Förderung der Land-, Luft- und Seestreitkräfte“ (DOSAAF) in der UdSSR. Im Rahmen der sozialistischen Wehrerziehung bereitet die GST die Jugendlichen im vorwehrpflichtigen Alter auf den Wehrdienst vor. Sie ist gleichzeitig Träger der wehrsportlichen Arbeit. Ihre gesamte Tätigkeit soll sich auf die Anforderungen und Aufgaben konzentrieren, die der Landesverteidigung, insbesondere der Nationalen Volksarmee, im Interesse der militärischen Sicherung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der DDR gestellt werden. Die GST arbeitet unter Führung der SED eng mit den bewaffneten und anderen staatlichen Organen sowie mit Parteien und Massenorganisationen zusammen. Sie untersteht dem Ministerium für Nationale Verteidigung. Die GST ist nach den Prinzipien des demokratischen Zentralismus aufgebaut. Territorial gliedert sie sich unterhalb der zentralen Ebene in Bezirks- und Kreisorganisationen; im Organisationsbereich des Kreises werden in Betrieben, Verwaltungen, Schulen, Hochschulen und Wohngebieten Grundorganisationen gebildet. Höchstes Organ der GST ist der Kongreß. Er legt die grundsätzlichen Aufgaben fest, beschließt das Statut und wählt den Zentralvorstand. Zwischen den Kongressen ist der Zentralvorstand das höchste Gremium; er wählt aus seiner Mitte zur Leitung der Arbeit zwischen den Tagungen des Vorstands das Sekretariat. Diese Organisationsstruktur der Zentrale gilt im wesentlichen entsprechend für die Bezirks- und Kreisorganisationen. Die Ausbildungsarbeit findet in den Grundorganisationen statt; deren Umfang richtet sich nach der jeweiligen Größe der Betriebe, Lehrstätten etc. Die Grundorganisationen gliedern sich wiederum nach einzelnen Wehrsportarten in sogenannte Sektionen wie Schieß- und Geländesport, Flugsport (Segelflug, Motorflug, Fallschirmspringen), Auto- und Motorradsport, Seesport (Navigation, Tauchen etc.), Nachrichtensport (Funk- und Fernsprechausbildung). Die Zuweisung von Verantwortungs- und Aufgabenbereichen an die GST ist abgestimmt mit den wehrerzieherischen Aufgaben der FDJ, der Schulen und anderer Träger der sozialistischen Wehrerziehung. Als einem Bestandteil der Landesverteidigung kommt der GST die Rolle einer Schule der unmittelbaren Vorbereitung der Jugendlichen auf den Wehrdienst zu, sie ist Hauptträger der vormilitärischen Ausbildung. Wesentlicher Teil ihrer vormilitärischen Ausbildungsarbeit sind die vormilitärische Grundausbildung und die vormilitärische Ausbildung für die Laufbahnen der Nationalen Volksarmee. Die vormilitärische Grundausbildung wird für die Jugendlichen ab 16 Jahren an Berufs- und Erweiterten Oberschulen durchgeführt; sie umfaßt im wesentlichen die wehrpolitische Erziehung, die Geländeausbildung, die Schießausbildung, die Erste Hilfe, Schutz- und pioniertechnischen Dienst und die Körperertüchtigung. Nach erfolgreicher Teilnahme än der vormilitärischen Grundausbildung wird das Abzeichen „Für gute vormilitärische und technische Kenntnisse“ (VTK) Stufe~I verliehen. Die vormilitärische Ausbildung für die Laufbahnen der Nationalen Volksarmee umfaßt die vormilitärische Grundausbildung und eine Ausbildung, die auf bestimmte Laufbahnrichtungen der NVA wie Kraftfahrer, Motorschützen, Fallschirmjäger, Flieger etc, vorbereitet. Nach erfolgreichem Abschluß der Laufbahnausbildung wird das Abzeichen „Für gute vormilitärische und technische Kenntnisse“ Stufe II verliehen. Für die Ausbildungsprogramme der GST stehen zentrale und örtliche Ausbildungslager zur Verfügung. Neben Ausbildern aus den eigenen Gliederungen der GST sollen verstärkt Reservisten der NVA, der Deutschen Volkspolizei und der Bereitschaftspolizei gewonnen werden. Die Schulung der Ausbilder erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der NVA. Der Vorbereitung der Jugendlichen auf den Wehrdienst dient desgleichen die wehrsportliche Arbeit; sie soll die Wehrbereitschaft und Wehrfähigkeit fördern. Der Wehrsport wird in den Bereichen militärischer Mehrkampf, Sportschießen, Motorsport, Nachrichtensport, Flug- und Seesport, Tauchsport und Modellbausport betrieben. Neben der Form der wehrsportlichen Massenarbeit ist die Pflege von Formen des Wettkampf- und Leistungssports von Bedeutung. Die GST organisiert zentrale, Bezirks- und Kreiswehrspartakiaden und nimmt an internationalen Wehrsportwettkämpfen teil. Vorsitzender ist (1974) Gen.-Major der NVA G. Teller. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 369 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Massenorganisation zur vormilitärischen und wehrsportlichen Erziehung und Ausbildung der Jugendlichen in der DDR. Die GST wurde 1952 gegründet; als Vorbild gilt die „Freiwillige Unionsgesellschaft zur…

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Kriegsverbrecherprozesse (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Im Jahr 1950 wurden mit der Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager etwa 3.500 von den Sowjets inhaftierte Deutsche, denen von den sowjetischen Untersuchungsbehörden die Begehung von oder Teilnahme an Kriegs- oder Naziverbrechen vorgeworfen wurde, an die DDR-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Prozesse fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen vor 12 Großen und 8 Kleinen Strafkammern statt. Richter, Staatsanwälte und sonstiges Personal waren für diese Aktion besonders ausgesucht worden. Grundlage des Verfahrens bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, das die angeblich vom Beschuldigten begangenen Straftaten schilderte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Diese Unterlagen bildeten die Grundlage für die Anklage der Staatsanwaltschaft. Zeugen wurden nicht gehört. Verteidiger waren nicht zugelassen. Am Schluß der Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen berechtigt Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen K. in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es ergingen 36 Todesurteile, von denen 24 in der Nacht zum 4. 11. 1950 vollstreckt wurden. Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Im Herbst 1952 wurde ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere Haftentlassungen erfolgten 1954, 1956 und in den folgenden Jahren. Jetzt befindet sich kein Waldheimverurteilter mehr in Strafhaft. Das Kammergericht in Berlin (West) hat in einem Überprüfungsverfahren am 15. 3. 1954 entschieden, daß die in den Waldheimer K. gefällten Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen (Neue Justiz, 1954, H. 50, S. 1901). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 481 Kriegsverbrechen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriminalität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Im Jahr 1950 wurden mit der Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager etwa 3.500 von den Sowjets inhaftierte Deutsche, denen von den sowjetischen Untersuchungsbehörden die Begehung von oder Teilnahme an Kriegs- oder Naziverbrechen vorgeworfen wurde, an die DDR-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Prozesse fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen vor 12 Großen und 8 Kleinen…

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SED (1975) Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1979 1985 Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) entstand am 21./22. 4. 1946 aus dem weitgehend erzwungenen Zusammenschluß der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) mit der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) in der SBZ und in Berlin. I. Geschichte der SED und ihrer Herrschaft A. Vorgeschichte Im Gegensatz zu anderen in Deutschland von 1933 bis 1945 verbotenen und verfolgten Parteien besaß die KPD im Moskauer Exil am Ende des II. Weltkrieges eine intakte Führung. Unter Kontrolle der Sowjets hatte dort die Parteiführung in den Jahren nach 1933 Weiterarbeiten, unter den kriegsgefangenen Offizieren und Soldaten agitieren (Nationalkomitee Freies Deutschland) und sich auf die politische Arbeit im Nachkriegsdeutschland vorbereiten können. In enger Zusammenarbeit mit der Politverwaltung der sowjetischen Streitkräfte wurde unter der Leitung des damaligen Mitgliedes des Politbüros und Sekretärs des Zentralkomitees der KPD, W. Ulbricht, Anfang Februar 1945 eine Kommission ins Leben gerufen, die Einzelheiten der politischen Arbeit im Nachkriegsdeutschland festlegte. Die von dieser Kommission ausgearbeiteten Thesen, die sich auf Vorarbeiten aus den Jahren 1943/44, so das „Aktionsprogramm des Blocks der Kämpferischen Demokratie“ (1. Fassung Oktober 1944), stützten, wurden einer ausgewählten Gruppe von kommunistischen Emigranten in Schulungskursen vorgetragen. Sie können als Leitlinien der frühen sowjetischen Deutschlandpolitik angesehen werden: 1. Das deutsche Volk ist kollektiv verantwortlich für die Entfesselung des II. Weltkrieges und die Kriegsgreuel (Kollektivschuld). 2. Nach dem Krieg ist die „bürgerlich-demokratische Umgestaltung“ zu vollenden; die Losung vom unmittelbaren revolutionären Übergang zum Sozialismus liegt nicht im Interesse der kommunistischen Bewegung (antifaschistisch-demokratische Ordnung). 3. Nach Kriegsende sind alle antifaschistischen Kräfte in einem „Block“ zu sammeln; linkssektiererische Gruppen sind aufzulösen (Konzept eines antifaschistisch-demokratischen Blocks). 4. Die Einheit der Arbeiterklasse ist herbeizuführen. (Das Ziel der „Einheitsfront“ bezog sich zu dieser Zeit — da die Gründung politischer Parteien in Deutschland zunächst nicht vorgesehen war — auf die „Zusammenarbeit im Block“. Erst nach der Zulassung von Parteien durch die sowjetische Besatzungsmacht richtete sich diese Forderung speziell an SPD und KPD.) Ein unmittelbar danach verabschiedetes 14-Punkte-Programm legte Einzelmaßnahmen fest und sollte die bürgerlichen Freiheitsrechte garantieren. Ziel war die „Vollendung der bürgerlichen Revolution“ und nicht die „sozialistische Revolution“. Im Gegensatz zu solchen Vorstellungen der Moskauer Exil-KP waren unter den in Deutschland verbliebenen inhaftierten und illegal lebenden Mitgliedern der SPD (z. T. in Kontakt und Übereinstimmung mit ehemaligen KP-Mitgliedern, die ihr Schicksal teilten) andere Auffassungen für die Neuordnung nach dem Kriege entwickelt worden. Die sog. „Buchenwälder Plattform“ vom 1. 5. 1944 und das „Buchenwälder Manifest“ vom 13. 4. 1945 optierten klar für die „Verwirklichung des Sozialismus“. B. Eroberung einer Mitgliederbasis in der Phase der antifaschistisch-demokratischen Ordnung (1945--1947) Ende April 1945 kehrte die erste Gruppe kommunistischer Emigranten, die sog. Gruppe Ulbricht, aus der Sowjetunion nach Berlin zurück. Am 10. 6. 1945 erließ die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) den Befehl Nr. 2, der die Gründung antifaschistischer Parteien und Gewerkschaften gestattete. Bereits am nächsten Tag trat die KPD mit einem Aufruf, der überwiegend von den aus Moskau zurückgekehrten Kommunisten unterzeichnet war, an die Öffentlichkeit. Der Aufruf zielte [S. 744]auf eine flexible Machtübernahme entweder in Gesamtdeutschland oder in dessen Teilen. Der zentrale Gedanke war die Errichtung einer einheitlichen, friedliebenden, antifaschistisch-demokratischen deutschen Republik. Es wurde hervorgehoben, daß es nicht sinnvoll sei, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen. Die Bildung einer Einheitspartei der Arbeiterklasse wurde zunächst nicht ins Auge gefaßt. Die Parteiführung wollte vermutlich erst einmal die eigenen Kader sammeln und schulen. Besonders unter den in Deutschland aktiv gebliebenen KPD-Mitgliedern, und vor allem bei den Überlebenden der Konzentrationslager, regte sich gegen den Aufruf vom 11. Juni Widerstand. In ihren Augen bedeuteten die Konzeptionen der von der SMAD gesteuerten KPD-Führung eine Absage an die revolutionären Traditionen der deutschen Kommunisten. Ferner riefen die SPD (15. 6.), die CDU (26. 6.) und die LDPD (5. 7.) zur Neugründung auf. Alle 3 Parteien erhielten von der SMAD die Genehmigung zur Aufnahme ihrer Tätigkeit, hatten aber durch ihre Zusammenfassung mit der von den Sowjets gestützten KPD im „antifaschistisch-demokratischen Block“ (Bündnispolitik) diese als politisch willensbildende Kraft anzuerkennen. Die KPD in der SBZ und in Berlin ihrerseits sah sich in der Lage, zwar die von der sowjetischen Besatzungsmacht favorisierte Partei zu sein, gleichzeitig jedoch war sie zunächst nur eine politische Kraft unter mehreren. Der Weg zur Alleinherrschaft lag noch vor ihr. Ehemalige Mitglieder der SPD, die in der Zeit 1933–1945 in Deutschland geblieben waren, im Untergrund gekämpft hatten und sich nach Kriegsende in Berlin zusammenfanden, hatten als Führungsgremium der wieder aufzubauenden Partei den Zentralausschuß (ZA) unter O. Grotewohl gebildet. Der Gründungsaufruf des ZA forderte Demokratie in Staat und Gemeinde sowie Sozialismus in Wirtschaft und Gesellschaft. Aus den Erfahrungen des mit den Kommunisten z. T. gemeinsam gefochtenen Untergrundkampfes gegen das NS-Regime traten die Sozialdemokraten für die organisatorische Einheit der beiden Arbeiterparteien ein. Die aus Moskau heimgekehrten Kommunisten jedoch lehnten die Einheit nachdrücklich ab. Der Haltung der SPD in dieser Frage lag auch die Vorstellung zahlreicher ihrer Führer und Mitglieder zugrunde, daß der Zusammenbruch der Weimarer Republik hätte verhindert werden können, wenn es rechtzeitig zu einer Aktionseinheit von SPD und KPD gekommen wäre. Hinzu kam, daß die SPD-Führung annehmen konnte, aufgrund der Stärke ihrer Partei sei den Kommunisten der Weg zur alleinigen Machtausübung versperrt. Diese Einschätzung mag sich noch verstärkt haben, nachdem am 15. 6. 1945 (Gründungsaufruf) erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung die Gründung einer überparteilichen Einheitsgewerkschaft (FDGB) möglich zu werden schien. Als die SPD — aufgrund der Aufnahme ihrer Tätigkeit auch in den Westzonen unter K. Schumacher, der von der Londoner Exil-SPD Unterstützung erhielt, sowie aufgrund ihrer starken gesamtdeutschen Ambitionen — politisch zu mächtig zu werden drohte, und als zudem die Kommunisten im Herbst bei den Wahlen in Österreich und Ungarn in der Minderheit blieben, nahm die KPD in der SBZ nunmehr ihrerseits konsequenten Kurs auf eine Vereinigung mit der SPD. Der Berliner ZA unter O. Grotewohls Vorsitz stellte nun Vorbedingungen an das formal von W. Pieck und de facto von W. Ulbricht im Einvernehmen mit der SMAD geführte ZK der KPD. Zu echten Verhandlungen zwischen beiden Spitzengremien ist es jedoch nicht gekommen. Vielmehr ließen der zunehmende Druck der sowjetischen Besatzungsmacht, einzelne Verhaftungen von SPD-Funktionären, jedoch auch Spannungen in der Partei selbst (insbesondere mit Schumacher in Hannover) Grotewohl Ende des Jahres 1945 nachgeben. Hinzu kam, daß in den SPD- und KPD-Landesverbänden von Sachsen, Thüringen und Mecklenburg zahlreiche Stimmen für eine Vereinigung beider Parteien laut wurden. Schon im Februar 1946 war es dann auf der Kreisebene zu Vereinigungen gekommen, wobei eventueller Widerstand von der Besatzungsmacht durch Überredung und Gewalt gebrochen wurde. Die SMAD erlaubte weder gesamtdeutsche Parteitage beider Parteien noch eine Urabstimmung ihrer Mitglieder. Die einzige freie Urabstimmung fand in der SPD in den Westsektoren von Berlin am 31. 3. 1946 statt. Hier entschieden sich bei einer Wahlbeteiligung von ca. 73 v. H. mehr als 80 v. H. der Sozialdemokraten gegen eine Einheitspartei. Allerdings sprachen sich die SPD-Mitglieder in den Westsektoren von Berlin deutlich für eine Zusammenarbeit von SPD und KPD aus. In der SBZ wurden die Vereinigungsbeschlüsse auf dem 40. Parteitag der SPD und dem 15. der KPD gefaßt (19./20. 4. 1946). Der I. Parteitag der SED (Vereinigungsparteitag, 21./22. 4. 1946) fand dann im Admiralspalast in Berlin statt. Die Mehrheit der (1055) Delegierten kam entsprechend dem Mitgliederstand aus der SPD, 230 Delegierte waren aus den Westzonen angereist. Die Partei gab sich ein (Organisations-)Statut. Gemäß diesem (1.) Statut wählte der Parteitag einen 80köpfigen Parteivorstand (PV), aus dem ein 14 Personen umfassendes Zentralsekretariat (ZS) hervorging. Die Bildung von Landes- und Kreisvorständen (später, nach Auflösung der Länder im Jahre 1952, Bezirksleitungen [BZL] und Kreisleitungen [KL] genannt, s. u.) war ebenfalls in dem Statut festgelegt. Für den Organisationsaufbau wurde zwischen der früheren Organisationsform der SPD (Wohnbezirksgruppen) und der KPD (Betriebs[S. 745]gruppen) ein Kompromiß insofern gefunden, als neue Mitglieder zwar von den „Ortsgruppen“ aufgenommen, aber berufstätige Mitglieder gleichzeitig der „Betriebsgruppe“ der SED angehören mußten. Territorial- und Produktionsprinzip bestanden nebeneinander (s. u. III, B). Alle Leitungsfunktionen — von Betriebs- und Ortsgruppen bis zum ZS — wurden paritätisch aus ehemaligen KPD- und SPD-Mitgliedern besetzt. Pieck und Grotewohl wurden zu Vorsitzenden der Partei, Ulbricht und P. Fechner zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Das ZS, das auf dem II. Parteitag um je einen Vertreter von KPD und SPD erweitert wurde, faßte selbständig Beschlüsse. In besonders wichtigen Fällen wurden sie dem PV zur Entscheidung unterbreitet. Die SED hatte sich in den vom I. Parteitag verabschiedeten „Grundsätzen und Zielen“ programmatisch auf einen „demokratischen“ deutschen Weg zum Sozialismus festgelegt. Das lag auf der Linie der vom späteren ZS-Mitglied Anton Ackermann im Auftrag der sowjetischen Führung erarbeiteten und im Februar 1946 in der Zeitschrift „Einheit“ vertretenen These vom besonderen deutschen Weg zum Sozialismus. Das Ziel, der Sozialismus, sollte auf demokratischem Wege „erstrebt“ werden, wenn nicht „die kapitalistische Klasse den Boden der Demokratie verläßt“. Obwohl sich die SED als „sozialistische“ Partei verstand — wenn auch bis 1948 nicht offen — und auf den Marxismus als grundlegende Theorie berief, wurden in die für ganz Deutschland konzipierten „Gegenwartsforderungen“ der „Grundsätze“ Programmpunkte (z. B. Bestrafung aller Kriegsverbrecher, Pkt. 1) aufgenommen, die zeigten, daß die Partei eine breite Basis suchte. Bekenntnisse zur Meinungs- und Koalitionsfreiheit und zum Streikrecht standen allerdings erst an 8. und 9., die „Einheit Deutschlands“ an 12. Stelle des Programms, und Forderungen wie: Beseitigung der kapitalistischen Monopole (Punkt 2), Entmachtung der Großgrundbesitzer und Durchführung der demokratischen Bodenreform (Punkt 3), wirtschaftlicher Aufbau auf der Grundlage von Wirtschaftsplänen (Punkt 6), gaben dem Gegenwartsprogramm sozialistisch-kommunistische Züge. Solche Ambivalenz in den „Grundsätzen“ war nicht zufällig, denn die von der Parteiführung in ihrem Streben nach Erweiterung der Herrschaftsbasis zu berücksichtigenden Interessenlagen waren sehr unterschiedlich. Die Verbreitung eines „demokratischen Images“ bei der Mitgliedschaft und der Bevölkerung lag im Interesse der Parteiführung. Sie versprach sich davon Erleichterungen in der Verfolgung gesamtdeutscher Ziele. Damals wie auch in den folgenden Jahren war die SED vorbereitet, in den Westzonen in Übereinstimmung mit der sowjetischen Deutschlandpolitik aktiv Einfluß durch Ausdehnung ihrer Organisation auszuüben bzw. direkte politische Verantwortung zu übernehmen. Das starke gesamtdeutsche Engagement wurde deutlich, als der PV am 7. 5. 1946 in einem offenen Brief alle SPD- und KPD-Mitglieder in den drei westlichen Besatzungszonen aufforderte, auch in ihrem Gebiet eine Sozialistische Einheitspartei zu schaffen (Deutschlandpolitik der SED). Im Herbst 1946 fanden in der SBZ die ersten Wahlen statt. Die SED erhielt in den Gemeindewahlen im Durchschnitt 58,5 v. H., in den Kreistagswahlen 50,3 v. H. und in den Wahlen zu den Landtagen 47,5 v. H. aller Stimmen, obwohl CDU und LDPD starken Behinderungen unterlagen. In den meisten größeren Städten konnte die SED nicht die absolute Mehrheit erlangen. Damit war sie — trotz Hilfestellung von seiten der Besatzungsmacht — hinter ihrem selbstgesteckten Ziel zurückgeblieben. Andererseits war sie stärker und besser organisiert als die bürgerlichen Parteien. Ihr Mitgliederstand wuchs (s. u. III, D), und die Zahl der Grundorganisationen stieg von ca. 13.000 (I. Parteitag) auf 24.000 (II. Parteitag). Den Aufbau ihres hauptamtlichen Apparates hatte die SED der sowjetzonalen Verwaltungsstruktur angeglichen und sich durch die Gründung Personalpolitischer Abteilungen (PPA) bei den verschiedenen Parteiorganisationen wirksame Instrumente geschaffen, um die Personalpolitik in allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitbestimmen zu können. Noch war allerdings innerhalb der SED die Moskau-orientierte ehemalige KPD, die vor allem für solche Maßnahmen verantwortlich zeichnete, auf die SPD und andere Gruppierungen angewiesen. Die einheitliche Ausrichtung und Umwandlung der neuen Partei im Sinne einer „Partei neuen Typus“ sollte die Aufgabe der kommenden Jahre sein. C. Umorganisationen im Sinne der Kaderpartei und der volksdemokratischen Ordnung (1947--1955) Der II. Parteitag (20.–24. 9. 1947) beschloß die weitere Geltung der „Grundsätze und Ziele“ bis zur Verabschiedung eines neuen Parteiprogramms, zu der es allerdings erst 1963 kam. Der Marxismus — nicht ausdrücklich seine Verbindung mit dem Leninismus — sollte der „sichere Kompaß“ auf dem Weg zur demokratischen Neugestaltung und zur Einheit Deutschlands sein. Der Kampf um diese Einheit wurde zur „Hauptaufgabe“ der Arbeiterklasse erklärt; dabei verstand die SED sich als politisch führende Kraft in ganz Deutschland. Gleichzeitig wurde gefordert, in den Volkseigenen Betrieben die Überlegenheit der neuen demokratischen Wirtschaftsordnung über die „kapitalistische Wirtschaftsanarchie“ zu beweisen. Besondere Bedeutung kam dabei der politischen Aktivität der ca. 13.000 Betriebsgruppen der SED zu, auf die sich nun immer mehr das Schwergewicht der politischen Arbeit verlagerte. Dies zeigte sich auf der zentralen Organisations- und Schulungskonferenz, die vom 27. 1. bis 6. 2. 1948 im Gebäude der Karl-Marx-Parteihochschule (Parteihochschule „Karl Marx“ beim [S. 746]ZK der SED) stattfand. Auf ihr waren folgende Richtlinien zur Verbesserung der Arbeitsmethoden der Parteileitungen und der Arbeit der Grundeinheiten erlassen worden: Die Betriebsgruppen sollten die „führende Kraft“ in allen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen des Betriebes sein. Die Betriebsgruppen der staatlichen Industrieverwaltungen erhielten die Aufgabe, diese Institutionen von „reaktionären Elementen“ zu säubern und bürokratische Hemmnisse zu beseitigen. Die Richtlinien legten ferner fest: Jede Betriebsgruppe hatte einen Arbeitsplan aufzustellen; in jedem Betrieb mit über 1 000 Parteimitgliedern waren hauptamtliche Parteisekretäre zu wählen und zu beschäftigen. Betriebsgruppen mit mehreren Tausend Mitgliedern, wie die Buna- und Leunawerke, erhielten die Pflichten und Rechte einer eigenen Kreisleitung der SED und neben dem 1. Sekretär auch weitere hauptamtliche Parteisekretäre für festgelegte Arbeitsgebiete. Seit Ende Januar 1948 sollten sich Betriebsgruppen der Partei in verschiedenen Betrieben in verstärktem Maß der Kontrolle und Propagierung eines kontinuierlichen Produktionsablaufs annehmen. Gleichzeitig wurden von der SED erste Formen der späteren Aktivistenbewegung, der Vorläuferin des sozialistischen Wettbewerbs, in einzelnen Betrieben eingeführt. Die SED der Jahre 1946 und 1947 kann weder als eine Fortsetzung der alten KPD noch als eine Kaderpartei leninistischen Typs angesehen werden. Erst der sich verschärfende Ost-West-Gegensatz, die auf der Gründungskonferenz des Kominform im Herbst 1947 von Stalins Vertrautem, dem Ersten Sekretär der Leningrader Parteiorganisation Shdanow, erstmalig nach dem Ende des II. Weltkrieges wieder erneuerte orthodoxe Einteilung der Welt in zwei feindliche Lager (Zwei-Lager-Theorie) und der Konflikt mit Jugoslawien führten zu eindeutigeren Strukturen. Innenpolitisch wurde diese Entwicklung gestützt durch die von der SMAD befohlenen gesellschaftlichen Umwandlungen (Besatzungspolitik; Agrarpolitik; Enteignung), die zunehmende Anpassung an das sowjetische Wirtschaftsmodell (Planung), die Aufwertung der Deutschen Wirtschaftskommission, die Auflösung der Betriebsräte und die Stärkung der Betriebsgruppen sowie schließlich die generelle Einführung der Aktivistenbewegung. Zwar sollte die SED eine Massenpartei bleiben, jedoch wurde nun die Übernahme von Organisations- und Befehlsstrukturen, wie sie für eine leninistische Kaderpartei typisch sind (Demokratischer Zentralismus), angezielt. Die außen- und innenpolitisch motivierte Ausrichtung der SED an der KPdSU und der SBZ/DDR an der UdSSR wurde seit 1948 konsequent verfolgt. So forderte der PV im Juni 1948, die SED zu einer „Partei neuen Typus“ (s. u.) zu entwickeln. Grotewohl erklärte außerdem auf der 11. Tagung des PV am 29./30. 6. 1948 die Spaltung Deutschlands für vollzogen und lehnte für Deutschland jegliche Brückenfunktion im Ost-West-Konflikt ab. Von ihm wie von Ulbricht wurde betont, daß die SBZ sich eindeutig am volksdemokratischen Vorbild (Staatslehre) zu orientieren und von der UdSSR zu lernen habe. Nachdem sich das ZS in einer Resolution vom 3. 7. 1948 auf die Seite Stalins und des Kominform-Büros gegen die jugoslawischen Kommunisten gestellt hatte, begann in allen Parteiorganisationen der SED eine Kampagne, die eine positive Haltung zur Politik der KPdSU-Führung und zum gesellschaftspolitischen Modell der Sowjetunion erzwingen sollte. Den Funktionären des Verwaltungsapparates wurde die angezielte Einordnung in den Sowjetblock und deren Konsequenzen für die Funktionsweise des Staatsapparates (Beseitigung der Selbstverwaltung, Durchsetzung des Prinzips des Demokratischen Zentralismus) auf der 1. Staatspolitischen Konferenz in Werder (23.724. 7. 1948) erläutert. Gegen die neue Linie der Partei erhob sich besonders in den Reihen ehemaliger SPD-Mitglieder Widerstand. Nach der Zwei-Lager-Rede Shdanows hatten außerdem die sowjetischen Organe ehemalige Sozialdemokraten verschärft überwacht. Reden führender Funktionäre, die jetzt der SED angehörten, wurden zensiert bzw. durften in der Parteipresse nicht publiziert werden. In der Sicht derjenigen Sozialdemokraten, die den Zusammenschluß mit der KPD als ein Experiment, das in ganz Deutschland einen demokratisch-sozialistischen Neubeginn vorbereiten sollte, betrieben hatten, war die Einheitspolitik gescheitert. Sie konnten nicht verhindern, daß der von den Sowjets gestützte Ulbricht immer mächtiger wurde. Im Gegenteil: Ulbricht forderte nun die Beseitigung des Prinzips der paritätischen Besetzung der Führungspositionen der SED, und auf der 12. und 13. PV-Tagung gelang es ihm, Beschlüsse durchzusetzen, die eindeutig gegen nicht anpassungswillige ehemalige SPD-Mitglieder gerichtet waren. Die 12. PV-Tagung (28.729; 7. 1948) beschloß die „Organisatorische Festigung der Partei und die Säuberung von feindlichen und entarteten Elementen“ sowie, zur Unterstützung der jetzt nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus arbeitenden Leitungen, die Bildung von Parteiaktivs, die als Kern die zuverlässigsten Mitglieder umfassen sollten. Die 13. PV-Tagung (15.716. 9. 1948) beschloß die Errichtung der Zentralen Parteikontrollkommission (Parteikontrollkommissionen) und den sofortigen Aufbau von Parteikontrollkommissionen bei den Landes- und Kreisvorständen (s. u. III, C). Ihre Bedeutung bestand zunächst darin, oppositionelle Sozialdemokraten zu entfernen. In mehreren Fällen wurden auch oppositionelle Alt-Kommunisten bzw. Angehörige ehemaliger kommunistischer Splitter[S. 747]gruppen ausgeschlossen. Gleichzeitig wurde die Aufnahme von neuen Mitgliedern in die Partei erschwert. Im Vordergrund der 12. und 13. PV-Tagungen stand ferner die Eliminierung der von Ackermann entwickelten These vom besonderen deutschen Weg zum Sozialismus. Gleichzeitig suchte die SED die verstärkte Übernahme sowjetischer Herrschaftsmethoden und die Anpassung der Verhältnisse in der SBZ an das sowjetische Gesellschaftsmodell zu rechtfertigen, indem sie auf die größeren „Erfahrungen“ der KPdSU beim Aufbau des Sozialismus verwies und die Propagierung der Lehren Stalins in allen gesellschaftlichen Bereichen verstärkte. Im September 1948 wurden alle Parteimitglieder zum Studium von Stalins Schrift „Kurzer Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“ verpflichtet. Durch Beschluß der 14. PV-Tagung (21. 10. 1948) „Zur Verbesserung der Arbeit der Betriebsgruppen in den Großbetrieben“ wurden diese Gruppen Parteiorganisationen mit eigener Verantwortung (Betriebsparteiorganisationen, BPO). Sie unterstanden aber weiterhin der Anleitung der Orts-, Kreis- und Landesvorstände. Unmittelbar vor der 1. Parteikonferenz wurde auf der 16. PV-Tagung (24. 1. 1949) das Prinzip der paritätischen Besetzung von Leitungsfunktionen aufgehoben; nur in der Einrichtung zweier Parteivorsitzender blieb es weiter bestehen. Auf dieser Tagung wurden auch erstmals in der Geschichte der SED ein Politisches Büro (Politbüro [PB]) von 7 Mitgliedern und 2 Kandidaten unter der Leitung von Pieck und Grotewohl) sowie ein sog. kleines Sekretariat (5 Mitglieder unter der Leitung von Ulbricht) eingerichtet. Entsprechende Änderungen wurden für die SED-Landes- und Kreisvorstände beschlossen. Schließlich wurde die Kandidatenzeit als Bedingung für die Aufnahme in die Partei eingeführt. Für eine kurze Zeit der Geschichte der SED bestanden ZS, PB und das kleine Sekretariat des PB nebeneinander, denn das ZS wurde erst im Laufe des Jahres 1949 aufgelöst. Im PB fielen, unter Berücksichtigung entsprechender sowjetischer Weisungen, alle wichtigen Entscheidungen; dem kleinen Sekretariat des PB (ab 1950: Sekretariat des Zentralkomitees) oblag die Durchführung der Beschlüsse des PB und damit zugleich die Anleitung und Kontrolle der einzelnen Abteilungen des Parteiapparates. Die 1. Parteikonferenz (25.–28. 1. 1949) bestätigte den vorangegangenen organisatorisch-politischen Wandel, in dessen Verlauf die Massenpartei SED typische Elemente einer Kaderpartei übernommen hatte. Danach war Fraktionsbildung in der Partei strikt verboten. Die führende Rolle der Sowjetunion und der KPdSU (B) wurde jetzt als für alle Mitglieder verbindlicher politischer Grundsatz noch stärker betont. Das bereits auf dem II. Parteitag 1947 in Frage gestellte Prinzip der paritätischen Besetzung aller Leitungsgremien der Partei mit ehemaligen KPD- und SPD-Mitgliedern wurde endgültig aufgegeben; die neue Führungsspitze (PB) bildeten 5 Kommunisten und 4 frühere Mitglieder der SPD. Im Februar 1949 wurde die Kandidatenzeit nach sozialer Herkunft differenziert. Für Arbeiter war nun eine 1jährige, für andere Gruppen eine 2jährige Kandidatenzeit vorgeschrieben. Die 1. Organisationskonferenz der SED (7./8. 6. 1949) verpflichtete erneut alle Mitglieder in den Betrieben, sich in BPO zu organisieren. Sämtliche SED-Mitglieder wurden zu verstärktem Selbststudium der Werke Stalins angehalten. Im Oktober des gleichen Jahres wurden die PPA entsprechend dem sowjetischen Vorbild in Kaderabteilungen umbenannt und ein Nomenklatursystem für leitende Funktionäre eingeführt. Nach der Gründung der DDR (7. 10. 1949)entwickelte sich die SED zur dominierenden Partei auch im Staatsapparat. Alle wichtigen Leitungspositionen in Regierung, Verwaltung und Gesellschaft wurden in zunehmendem Maße mit als politisch zuverlässig geltenden SED-Mitgliedern besetzt. Die Vorsitzenden der SED traten an die Spitze des Staates: Pieck als Präsident, Grotewohl als Ministerpräsident. Trotz des damit bereits erkennbaren Vormarsches der SED zur herrschenden Partei war ihre „Suprematie“ (S. Mampel) nocht nicht verfassungsmäßig verankert. Die Verfassung von 1949 sieht für die DDR vielmehr ein Mehrparteiensystem vor. Zu den bestehenden drei Parteien waren 1948 noch die DBD und die NDPD hinzugekommen. Der „antifaschistisch-demokratische Block“, dem sie und die wichtigsten Massenorganisationen angehörten, ging mit der Gründung der DDR in der Nationalen Front auf. Spätestens bei den ersten Wahlen zur Volkskammer (15. 10. 1950) wurde jedoch klar, daß ein Mehrparteiensystem im westlich-demokratischen Verständnis von der sowjetischen Besatzungsmacht und der SED nicht geduldet wurde. Über die Nationale Front und die entsprechenden Bestimmungen im Wahlgesetz vom 9. 8. 1950 war es der SED möglich, alle zu wählenden Kandidaten selbst zu ernennen oder zu billigen und mit Hilfe der Einheitslisten auch wählen zu lassen (Wahlen). Die von der SED besetzte Volkskammer wählte ferner die Regierung der DDR. Unersetzlich für die Erreichung dieser Stufe ihrer Herrschaft war für die SED der Staatssicherheitsdienst, dessen organisatorischer Aufbau im Februar 1950 mit der Schaffung des Ministeriums für Staatssicherheit abgeschlossen worden war. Der III. Parteitag (20.–24. 7. 1950) verabschiedete das (2.) Statut. Hier definierte sich die SED als „die Partei der deutschen Arbeiterklasse, ihr bewußter und organisierter Vortrupp, die höchste Form ihrer Klassenorganisation“, die „den fortschrittlichsten Teil der Werktätigen in ihren Reihen“ vereinigt. In ihrem Selbstverständnis war die SED eine auf eine [S. 748]Massenbasis gestützte Kaderpartei, die die führende Rolle der KPdSU bedingungslos anerkannte, oder — wie es in der Entschließung des Parteitages hieß — eine „Partei neuen Typus“. Gleichzeitig rief der Parteitag zum „Kampf gegen die Überreste des Sozialdemokratismus in der SED“ auf. Die „Grundsätze und Ziele“ von 1946 wurden für überholt erklärt, die Vorbildrolle der KPdSU (B) sowie die Einbindung der DDR in das System der Volksdemokratien bestätigt. Gesamtdeutsche Ambitionen wurden allerdings nicht aufgegeben: Der III. Parteitag verabschiedete (wie seinerzeit der Vereinigungsparteitag) ein „Manifest an das deutsche Volk“. Auch als „Partei neuen Typus“ spiegelte die SED damit eine Ambivalenz der Zielsetzungen: Moskau-Gebundenheit bzw. -Hörigkeit einerseits, Deutschland-Orientierung andererseits, wider. Der Verzicht auf die Bezeichnung „revolutionär“ deutete diese Ambivalenz ebenfalls an. Das Verhältnis der Partei zu den anderen gesellschaftlichen Organisationen in der DDR wurde mit den Worten, daß die SED auf diese „Einfluß ausübe“, umschrieben; eine normative Setzung der „Suprematie“ war also noch nicht erfolgt. Die vorher eingeleiteten innerparteilichen Umstrukturierungen erfuhren im Statut ihre Sanktionierung. Der PV wurde durch ein Zentralkomitee (ZK: 51 Mitglieder und 30 Kandidaten) mit 2 Vorsitzenden (Pieck und Grotewohl) ersetzt. Das ZK seinerseits wählte anstelle des ZS das PB (9 Mitglieder und 6 Kandidaten, unter ihnen nur noch 3 ehemalige Sozialdemokraten) und das Sekretariat des ZK (11 Mitglieder) mit Ulbricht als Generalsekretär des Zentralkomitees an der Spitze. In dieser Funktion hatte Ulbricht im politischen Entscheidungsprozeß größere Macht als die Parteivorsitzenden. Über die — inzwischen aufgegebene — Praxis der paritätischen Zusammensetzung der Leitungsorgane wurde im Statut nichts gesagt. Pieck und Grotewohl blieben jedoch gleichgestellte Vorsitzende der Partei. In der Absicht, die Masse der passiven Mitglieder zu aktiven „Parteiarbeitern“ und zuverlässigen politischen Kadern zu erziehen, wurden die statutenmäßigen Ansprüche an die Mitglieder erhöht und der Parteiausschluß (der zu dieser Zeit überwiegend den Verlust der beruflichen Stellung nach sich zog) denen angedroht, die die Forderungen der Partei (Parteiauftrag) nicht erfüllten. Die BPO wurden zur wichtigsten Grundeinheit. Am 1. 11. 1950 begann das 1. Parteilehrjahr, in dessen Verlauf 1 Mill. Mitglieder und Kandidaten systematisch mit Grundfragen des Marxismus-Leninismus, der Geschichte der deutschen und sowjetischen Arbeiterbewegung sowie der Strategie und Taktik der SED vertraut gemacht werden sollten (Parteischulung). Gleichzeitig ist im 1. Halbjahr 1951 der Umtausch der Parteimitgliedsbücher und Kandidatenkarten durchgeführt worden. Die in den osteuropäischen Nachbarländern stattfindenden Schauprozesse („Titoisten“-Prozesse) wurden von der SED-Führung zwar mit Beifall kommentiert, jedoch vermied sie es, ähnliche Prozesse in der DDR zu veranstalten. Bereits die 2. ZK-Tagung (24. 8. 1950) beschloß jedoch Säuberungen in der Partei- und Staatsspitze. Ehemalige KPD-Mitglieder, die während der NS-Zeit in den Westen emigriert waren und nach ihrer Rückkehr führende Positionen in der DDR bekleideten, wurden unter Spionagebeschuldigungen (sog. Affäre Noel H. Field) aus der Partei ausgeschlossen. Das prominenteste unter ihnen war P. Merker, seit Juli 1946 ununterbrochen Mitglied des ZS bzw. des PB der SED, seit Oktober 1949 außerdem Staatssekretär im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft. Er wurde im August 1950 seiner Ämter enthoben, allerdings erst im Dezember 1952 verhaftet. Insgesamt waren die Jahre 1950–1952 durch permanente Säuberungen der Partei vor allem von Altkommunisten mit „Westvergangenheit“, oppositionellen Sozialdemokraten, sog. Zionisten und Angehörigen linker Splittergruppen der Arbeiterbewegung gekennzeichnet. Allein im Jahre 1951 wurden 150.696 Mitglieder ausgeschlossen. Von November 1950 bis Juni 1951 wurden keine neuen Parteimitglieder aufgenommen. Eine zentrale Kaderkonferenz (25. 1. 1952) forderte, in der Nomenklatur auf Westemigranten weitgehend zu verzichten und eine neue Intelligenz heranzuziehen. Im Mai 1953 schließlich gelang es Ulbricht, seinen damals stärksten Opponenten in der SED-Spitze, F. Dahlem (Altkommunist, Westemigrant und Mitglied der KPD- bzw. SED-Führung seit 1945), seiner Funktionen zu entheben und ihn aus dem PB und dem ZK-Sekretariat auszuschließen. (Dahlem wurde allerdings schrittweise rehabilitiert und 1957 wieder in das ZK aufgenommen.) Zugleich verstärkte die Parteiführung die Propagierung der Sowjetideologie und begründete die administrative Übernahme zahlreicher Merkmale des sowjetischen Wirtschaftsmodells (Vertragssystem; wirtschaftliche Rechnungsführung; Kollektivierung). Der Kult um Stalin und das sowjetische Gesellschaftsmodell nahm groteske Züge an. Nachdem die innerparteilichen Umorganisationen im Sinne der „Partei neuen Typus“ besiegelt und alle parteipolitischen Kräfte prinzipiell unter Kontrolle gebracht worden waren, präsentierte sich die SED mit eindeutig sozialistisch-kommunistischen gesellschaftspolitischen Vorstellungen auf der 2.~Parteikonferenz (9.–12. 7. 1952). Hier wurde das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Phase“ verkündet und der „planmäßige Aufbau des Sozialismus“ im Sinne des „Klassenkampfes nach innen“ beschlossen. Mit dieser Periodisierung der eigenen Geschichte rechtfertigte die SED die vorangegangenen Umorganisationen in Wirtschaft und Gesellschaft (Religionsgemeinschaften und Kir[S. 749]chenpolitik; Jugend; Frauen; Polytechnische Bildung; Universitäten und Hochschulen; Rechtswesen; Kulturpolitik) und leitete die Kollektivierung in der Landwirtschaft, verschärfte Maßnahmen in der Arbeitspolitik sowie eine umfassende Verwaltungsneugliederung (Länder; Bezirke) ein. Der Tod Stalins (5. 3. 1953) führte zu einer der schwersten politischen Krisen der SED, denn die von den Sowjets noch immer eindeutig abhängige SED-Führung wurde durch die aus der Stalin-Nachfolge erwachsende Unsicherheit im Ostblock besonders stark erfaßt. Hinzu kam, daß sich in der DDR selbst als Folge der Kollektivierungsmaßnahmen auf dem Lande und der Steigerung der Arbeitsnormen (ohne entsprechende Erhöhung der Löhne) in der Industrie eine explosive Stimmung entwickelt hatte. In dieser Situation wurde Ulbricht gezwungen, das Tempo des gerade erst begonnenen Aufbaus des Sozialismus zu verlangsamen. Mit PB-Beschluß vom 9. 6. 1953 wurde der Neue Kurs verkündet. Diese Maßnahme ist ein Versuch gewesen, nicht nur die Unzufriedenheit in der Bevölkerung abzubauen, sondern auch innerparteiliche Kritik abzufangen. In der Hoffnung auf einen Sieg der Malenkow-Berija-Gruppe im PB der KPdSU hatte sich im SED-Politbüro eine gegen Ulbrichts Politik gerichtete Fronde gebildet, die in den Personen des damaligen Ministers für Staatssicherheit, W. Zaisser (zugleich Mitglied des PB), und des damaligen Chefredakteurs von „Neues Deutschland“, R. Herrnstadt (zugleich Kandidat des PB), eine personelle und sachliche Alternative darstellte. Es scheint heute sicher, daß Ulbricht mehrere Wochen keine Mehrheit in den SED-Führungsgremien, vor allem im PB, fand. Nach dem 17. Juni (Juni-Aufstand) jedoch konnte sich die Sowjetunion offenbar keine Experimente am Rande ihres Machtbereichs leisten, und Berija war inzwischen (Ende Juni 1953) ausgeschaltet worden. Daher erreichte Ulbricht auf der 15. ZK-Tagung (24.–26. 7. 1953) den Ausschluß Zaissers und Herrnstadts aus dem ZK (und damit automatisch auch aus dem PB) sowie ihre Amtsenthebung. Wegen ihrer Unterstützung der Zaisser-Herrnstadt-Opposition wurden ferner A. Ackermann, H. Jendretzky und E. Schmidt nicht wieder in das PB gewählt, blieben jedoch zunächst Mitglieder des ZK. Im Gegensatz zu der relativ milden Behandlung, die diese Moskau-orientierte Gruppe altgedienter hoher KPD- bzw. SED-Funktionäre erfuhr, wurde im direkten Zusammenhang mit dem 17. Juni der aus der SPD kommende damalige Justizminister und ehemalige stellvertretende Parteivorsitzende, M. Fechner, bedeutend härter gestraft. Er verlor seine Mitgliedschaft in der SED und wurde verhaftet. Ihm wurde zum Vorwurf gemacht, er hätte den Arbeitern nicht entschieden genug widersprochen, als sie am 17. Juni die Anerkennung ihres verfassungsmäßig garantierten Streikrechts forderten. Auf der 17. ZK-Tagung (22./23. 1. 1954) wurden Zaisser und Herrnstadt dann aus der SED ausgeschlossen, blieben aber auf freiem Fuß; ihre Sympathisanten sowie andere als oppositionell eingeschätzte Parteimitglieder erhielten schwere Parteistrafen. Die anschließende Parteisäuberung erfaßte auch den Apparat und die einfachen Mitglieder. Von den 1952 gewählten Mitgliedern der 15 Bezirksleitungen schieden 62 v. H. bis zum IV. Parteitag im Jahre 1954 aus. Von den im Juni 1953 amtierenden 1. und 2. Kreissekretären wurden sogar 71 v. H. ausgewechselt. Unter den in den Monaten Juli bis Oktober 1952 ausgeschlossenen einfachen Mitgliedern der Partei hatten fast ein Drittel mehr als 20 Jahre einer der vor 1933 bestehenden Arbeiterparteien angehört. Obwohl die Parteiführung keine Fehler-Diskussion zuließ, machte sie der Bevölkerung doch politische wie soziale Zugeständnisse. Der Neue Kurs brachte einen vorübergehenden Halt in der Kollektivierung auf dem Lande und eine Reihe sozialer, vor allem lohnpolitischer Erleichterungen für die Arbeitnehmerschaft. Auch der IV. Parteitag (30. 3.–6. 4. 1954) fand noch unter den Zeichen des Neuen Kurses statt. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen ferner die notwendige Modernisierung der Industrieproduktion und die Schaffung eines breiteren Konsumgüterangebots. Verschiedene Eigentumsformen sollten zwar noch längere Zeit nebeneinander bestehen können, doch wurde zugleich betont, daß die Partei zur „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ übergegangen sei. Der IV. Parteitag verabschiedete das (3.) Statut. In ihm wurde, entsprechend dem Bericht der ZPKK (durch H. Matern), erstmals der Charakter der Partei als „revolutionärer“ Avantgarde betont sowie ihre Führungsrolle („Suprematie“) gegenüber allen gesellschaftlichen Organisationen (s. u. III, E) festgelegt. Die Vorsitzenden des ZK wurden abgeschafft (die Spitze der Partei nunmehr vom Ersten Sekretär des ZK gebildet). Im neuen Statut ist das Prinzip der kollektiven Führung wieder stärker betont worden. (Das zeigte sich u. a. darin, daß bei den BZL und KL Büros als kollektive Leitungsorgane gebildet wurden.) §~70 des Statuts legte fest, daß die Grundorganisationen das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen in allen volkseigenen Betrieben, einschließlich der verstärkt zu fördernden LPG, haben. Ulbricht wurde zum Ersten Sekretär des ZK (bisher Generalsekretär) der SED gewählt, das Sekretariat auf 6 Mitglieder verkleinert. In das neue PB wurden 9 Mitglieder und 5 Kandidaten aufgenommen. Im November 1954 wurde zugegeben, daß die Verfolgungen von Westemigranten auf erpreßten und verfälschten Geständnissen beruhten. Die erst 1956 zögernd eingeleitete Rehabilitierung (28. ZK-Tagung, 27.–29. 7. 1956) führte die seinerzeit ge[S. 750]maßregelten Funktionäre jedoch nicht in ihre alten Parteiämter zurück. Ab 1954 unternahm die SED neue Anstrengungen, um die Effektivität der Wirtschaft zu erhöhen. Ulbricht forderte auf einer Konferenz mit 600 Wissenschaftlern und Ingenieuren (16. 6. 1954), sich an internationalen Spitzenleistungen zu orientieren und den Weltruf deutscher Erzeugnisse zu erhalten. Die BPO wurden nun verpflichtet, sich für die Qualitätssteigerung der produzierten Waren und ein strenges Sparsamkeitsregime einzusetzen sowie stärker als bisher Kosten- und Preisprobleme zu studieren. Die 21. ZK-Tagung (12.–14. 11. 1954) beschloß eine Vereinfachung der Planung. Die 1. Baukonferenz des ZK und des Ministeriums für Bauwesen (3.–6. 4. 1955: Beginn der Industrialisierung in der Bauwirtschaft) und die 2. Wissenschaftlich-technische Konferenz (6.–7. 8. 1955) rückten die Probleme der technologischen Modernisierung noch eindeutiger in den Vordergrund. Im Beschluß der 24. ZK-Tagung (1./2. 6. 1955) über die Förderung des technisch-wissenschaftlichen Fortschritts zeichnete sich die gleiche Tendenz ab. Auf der 25. ZK-Tagung (24.–27. 10. 1955) wurde dann neben der ideologisch-politischen Erziehungsarbeit die Propagierung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zur wichtigsten Aufgabe der leitenden Parteiorgane erklärt. Auf dieser Tagung wurden außerdem neue Vorstellungen für eine deutsche Wiedervereinigung formuliert (Deutschlandpolitik der SED). Vorausgegangen waren von seiten der UdSSR der Verzicht auf noch ausstehende Reparationsleistungen sowie die Streichung aller Nachkriegsschulden und die Gewährung eines beträchtlichen Kredits (Wirtschaft). Mit diesen Maßnahmen wurden von den Sowjets nicht nur wirtschaftliche Ziele verfolgt, sondern u. a. auch die politische Stärkung der SED angezielt. Die SED wurde ferner gestützt durch die Auflösung der Sowjetischen Kontrollkommission (Besatzungspolitik) und die Unterzeichnung des „Vertrages über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ am 20. 9. 1955 (Außenpolitik). Am Ende der Besatzungspolitik war die DDR in das System der Volksdemokratien, in das sozialistische Weltsystem, eingegliedert (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe; Warschauer Pakt). Die Umwandlung der SED zu einer Moskau-hörigen Kaderpartei mit Massenbasis kann zu diesem Zeitpunkt als abgeschlossen gelten. D. Innerparteiliche Konsolidierung und Aufbau des Sozialismus in der DDR (1955--1961/62) Chruschtschows Geheimrede und seine Enthüllungen über die Stalinschen Herrschaftsmethoden auf dem XX. Parteitag der KPdSU (14.–25. 2. 1956) stürzten die Führung der SED in eine neue Krise. Diesmal ging es — stärker als im Jahr 1953 — auch um den seit Kriegsende praktizierten Herrschaftsstil der Partei, um ihr Selbstverständnis als „führende Kraft der Arbeiterklasse“. Zwar konnte die SED-Führung auf erhebliche Aufbauleistungen verweisen, mußte sich jedoch gerade angesichts der sowjetischen Entwicklungen den Fragen der Parteimitglieder und der Bevölkerung nach ihrem Verhältnis zu Stalin und nach der „innerparteilichen Demokratie“ stellen. In dieser Situation tagte die 3. Parteikonferenz (24.–30. 3. 1956). Entgegen den Erwartungen vieler Delegierter und Parteimitglieder erfolgte auf ihr keine deutliche Distanzierung von den stalinistischen Terrormethoden. Wie schon 1955 geplant, beschäftigte sich die Konferenz vielmehr überwiegend mit Struktur- und wirtschaftspolitischen Fragen. Ihr Beschluß „Zur breiteren Entfaltung der Demokratie in der DDR“ stellte der SED die Aufgabe, den Staatsapparat für die Organisation des „endgültigen Sieges der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ vorzubereiten (vgl. Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957; Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates vom 11. 2. 1958; Staatsapparat). Er zeigte aber gleichzeitig, daß die SED-Führung einen neuen Führungsstil suchte, wenn auch — angesichts der Erfahrungen von 1953 — in sehr vorsichtiger Weise. Die Ereignisse in Polen und Ungarn bestärkten die Parteiführung dann fernerhin in ihrer vorsichtig-abwartenden Haltung zur „Entstalinisierung“. Die Betonung wirtschaftspolitischer Fragen auf der 3. Parteikonferenz wurde von zahlreichen Mitgliedern und Unterorganisationen der Partei als ein Manöver, das von den Fehlern der eigenen Vergangenheit ablenken sollte, empfunden. Die Kritik an der von Ulbricht geführten Partei und ihrer Politik wurde immer lauter. Die stärkste Opposition war in der Parteiführung selbst anzutreffen, wo die PB-Mitglieder K. Schirdewan (ZK-Sekretär für Organisation und Information) und F. Oelßner (Leiter der Kommission für Fragen der Konsumgüterproduktion und der Versorgung der Bevölkerung) sowie die Mitglieder des ZK G. Ziller (ZK-Sekretär für Wirtschaft), F. Selbmann (Stellvertretender Ministerpräsident) und E. Wollweber (Minister für Staatssicherheit) eine Reform der Parteispitze und der Parteiarbeit sowie eine Verlangsamung der gesellschaftlichen Umwälzungen forderten. Opposition regte sich ferner in verschiedenen Verlagen und Universitäten. W. Harich (Chefredakteur der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“, Dozent an der Humboldt-Universität) u. a. entwickelten Konzepte des Reformkommunismus (Dritter Weg) und der Parteireform, die ebenfalls die Parteispitze betroffen hätten. An mehreren Universitäten wandten sich Parteiorganisationen gegen die bisherige Anwendung [S. 751]des Prinzips des Demokratischen Zentralismus. Marxistische Wirtschaftstheoretiker und -praktiker, angeführt von F. Behrens (zu jener Zeit Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Marx-Universität Leipzig und Direktor des Staatlichen Zentralamtes für Statistik), A. Benary (damals Oberassistent am Institut für Wirtschaftswissenschaften der Deutsche Akademie der Wissenschaften [DAW] und dort Leiter der Abteilung „Sozialistische Wirtschaft“) und G. Kohlmey (seinerzeit Direktor des Instituts für Wirtschaftswissenschaften der DAW), forderten stärkere Dezentralisierungen der wirtschaftspolitischen Entscheidungen, Orientierung an realistischen wirtschaftlichen Daten, materielle Stimuli und echte Kostenpreise; andere, wie K. Vieweg (zu jener Zeit Leiter des Instituts für Agrarökonomik bei der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, 1950–1953 ZK-Sekretär für Landwirtschaft), verlangten die Auflösung unrentabler LPGs. Kritisiert wurde ferner die Deutschlandpolitik der Parteiführung. Trotz einiger Teilerfolge der Opposition (vgl. z. B. die Stellungnahme des PB vom 8. 7. 1956 gegen Dogmatismus und Personenkult und den Beschluß der 28. ZK-Tagung über „Die nächsten ideologischen Aufgaben der Partei“ vom 29. 7. 1956) setzte sich Ulbricht — unterstützt von den Ereignissen in Polen und Ungarn sowie der sowjetischen Reaktion im Oktober/November 1956 — gegen seine Gegner in der SED durch. Zunächst traf allerdings nur die intellektuelle Opposition die volle Reaktion der Parteiführung. Harich und einige seiner Anhänger wurden am 29. 11. 1956 verhaftet und am 9. 3. 1957 zu Zuchthausstrafen verurteilt. Ulbricht entwickelte auf der 30. ZK-Tagung (30. 1.–1. 2. 1957) sein „Konföderationskonzept“ (Deutschlandpolitik der SED) und forderte zugleich den verstärkten Ausbau der „sozialistischen Produktionsverhältnisse“ innerhalb der DDR. Damit sollte die gegensätzliche gesellschaftspolitische Entwicklung in beiden deutschen Staaten beschleunigt werden. Gegen die zur Durchsetzung dieser neuen Konzeption erforderliche Verstärkung administrativer Unterdrückungsmethoden wandten sich in der Parteiführung vor allem Schirdewan und Wollweber. Diese für Sicherheitsfragen und Kaderpolitik verantwortlichen Spitzenfunktionäre hatten aus den Ereignissen in Polen und Ungarn die Lehre gezogen, daß zu starker Druck von oben die Gefahr einer politischen Explosion auch in der DDR heraufbeschwören könnte. Auch an der Parteibasis (Halle, Jena, Dresden) wurde gegen die neue Linie opponiert. Um die entsprechenden Parteileitungen zu disziplinieren, entsandte der ZK-Apparat Agitationsbrigaden. In allen Fällen versteckte sich hinter dem Eingreifen des ZK-Apparates auch der Versuch Ulbrichts, seine damaligen Gegenspieler zu isolieren und aus der SED-Führung zu entfernen. Dies gelang ihm schließlich auf der 35. ZK-Tagung (3.–6. 2. 1958), auf der Schirdewan und Oelßner ihre Sitze im PB verloren, Schirdewan darüber hinaus zusammen mit Wollweber aus dem ZK ausgeschlossen und mit einer „strengen Rüge “ bestraft wurde. Ziller hatte zuvor Selbstmord begangen. Auf dieser (35.) ZK-Tagung wurde außerdem im Vorgriff auf den V. Parteitag gefordert, die Volkswirtschaft der DDR so zu entwickeln, daß eine höhere Pro-Kopf-Produktion als in der Bundesrepublik Deutschland erzielt wird. Einige Monate später sind dann auf Beschluß der Volkskammer die Lebensmittelkarten für die Bevölkerung abgeschafft worden (Verbrauch, privater; Lebensstandard). Ferner wurde die Bildung der Wirtschaftskommission beim PB (Leitung: E. Apel) beschlossen; sie sollte Anfang der 60er Jahre eine qualitative Änderung der Parteiarbeit im Wirtschaftsbereich vorbereiten. Der V. Parteitag (10.–16. 7. 1958) war — mehr als jeder andere Parteitag zuvor — der Parteitag Ulbrichts, der von da an mehr als ein Jahrzehnt keine offene Opposition in der Parteiführung zu fürchten hatte. Anknüpfend an die 2. Parteikonferenz des Jahres 1952 wurde eine wirtschaftliche Konzeption für den „Aufbau der materiell-technischen Basis des Sozialismus“ vorgelegt. Das bedeu

SED (1975) Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1979 1985 Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) entstand am 21./22. 4. 1946 aus dem weitgehend erzwungenen Zusammenschluß der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) mit der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) in der SBZ und in Berlin. I. Geschichte der SED und…

DDR A-Z 1975

Kurorte (1975)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Rechtliche Regelungen für die Ordnung der örtlichen und technischen Voraussetzungen des Kur- und Erholungswesens sind in der K.-VO (3. 8. 1967) getroffen worden. Darin sind systematisch die Abgrenzungen zwischen „Kuren“ und „Erholungsaufenthalten“ und zwischen den dafür geforderten Einrichtungen festgelegt. K. sind danach gekennzeichnet durch staatlich anerkannte natürliche Heilmittel und durch Kureinrichtungen sowie günstige bioklimatische Bedingungen. Ihre Zweckbestimmung ist medizinischer Art. Zu ihnen zählen auch „Seeheilbäder“ im Gegensatz zu den Seebädern. Erholungsorte dienen der „zweckmäßigen Durchführung des Erholungsurlaubs aller Bürger“. Sie sind gekennzeichnet durch günstige landschaftliche Lage und förderliche bioklimatische Bedingungen und müssen über die erforderlichen hygienischen und sonstigen Einrichtungen verfügen. Zwischen den beiden Gruppen stehen die Luft-K. Jeder K. und jeder Erholungsort muß ein Statut haben. Die grundsätzlichen Regelungen dafür und für die staatliche Anerkennung erläßt das Ministerium für Gesundheitswesen. Eine wesentliche Absicherung der Umweltbedingungen für K. und Erholungsorte geben das Landeskulturgesetz (§~15) und die 2. Durchführungs-VO dazu (beides 14. 5. 1970). Die Nutzung der Plätze in K. ist im wesentlichen der Sozialversicherung vorbehalten und nur aufgrund ärztlichen Attestes möglich. Für die „ärztliche Indikationsstellung“ sind Rahmenrichtlinien (1971) vom Ministerium für Gesundheitswesen und dem FDGB gemeinsam erlassen. Die Grundlagen für das Kurwesen erarbeitet das Forschungsinstitut für Balneologie und Kurortwissenschaft in Bad Elster, das ebenfalls dem Ministerium für Gesundheitswesen unterstellt ist. In K. der DDR sind ca. 25.000 Betten vorhanden. Im Rahmen der Kuren der Sozialversicherung werden durchgeführt Heilkuren, Vorbeugungs-(„prophylaktische“) und Genesungskuren, die erste Gruppe in (Anfang 1974) 73 Sanatorien mit 18.000 Betten und 13 Kurheimen mit 650 B.; die Sanatorien werden zu zwei Dritteln von der Sozialversicherung selbst geführt, der Rest nur vertragsweise belegt. Für prophylaktische und Genesungskuren werden überwiegend Erholungsheime des FDGB und anderer Träger benutzt; sie stehen dafür jedoch nur von Oktober bis April zur Verfügung; sie werden in den 5 Monaten der günstigen Jahreszeit für Erholungszwecke beansprucht und dafür nicht unter medizinischen Gesichtspunkten vergeben. Über die Plätze in Erholungsorten und Seebädern verfügen an erster Stelle die „Feriendienst- und Kurkommissionen“ des FDGB. Sie sind bestrebt, die Plätze das ganze Jahr über zu nutzen. Für „Inlandstouristik“ und für „Urlaubsreisende“ sind nur die vom FDGB nicht benötigten Plätze zugängig. Deren Vergabe liegt bei den Reisebüros der DDR. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 494 Kuren der Sozialversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KVP

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Rechtliche Regelungen für die Ordnung der örtlichen und technischen Voraussetzungen des Kur- und Erholungswesens sind in der K.-VO (3. 8. 1967) getroffen worden. Darin sind systematisch die Abgrenzungen zwischen „Kuren“ und „Erholungsaufenthalten“ und zwischen den dafür geforderten Einrichtungen festgelegt. K. sind danach gekennzeichnet durch staatlich anerkannte natürliche Heilmittel und durch Kureinrichtungen sowie…

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Sozialplanung (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Mit dem Begriff S. wird die Einbeziehung sozialer Beziehungen in die Leitungs- und Planungstätigkeit bezeichnet. Mit dieser Planung sollen Ziele und Aufgaben für die bewußte Steuerung sozialer Prozesse festgelegt und die dafür erforderlichen Mittel bestimmt werden. Als ein Komplex sich wechselseitig beeinflussender derartiger Prozesse sollen vor allem die allgemeine Entwicklung der Betriebe einerseits und die sozialen Verhältnisse der Betriebsangehörigen andererseits beeinflußt werden. Dabei handelt es sich um die planmäßige Veränderung der sozialen wie der Berufs- und Qualifikationsstruktur der Arbeitskollektive, um die Verbesserung der Arbeitsorganisation und der allgemeinen Arbeitsbedingungen, um die Erhöhung der „Lebensqualität“ für die Werktätigen, um die „kommunistische Erziehung und Hebung der gesellschaftlichen Aktivität“ und um eine effektive Gestaltung der sozialen Beziehungen im Betriebskollektiv. Auch in der Vergangenheit gab es schon Planteile, die einzelne Bereiche des betrieblichen (und damit gesellschaftlichen) Lebens sozialer Planung unterwarfen. S. will nun diese zum Teil separat nebeneinander verlaufenden Planungsversuche koordinieren und alle gesellschaftlichen Bereiche damit einer systematischeren Planung als bisher unterwerfen. Die Ziele der S. auf betrieblicher Ebene lassen sich aus der Doppelfunktion des sozialistischen Betriebes als zugleich Produktionseinheit und sozialer „Organimus“ ableiten. S. soll daher sowohl zur Steigerung der Arbeitsproduktivität beitragen als auch Bedingungen zur Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten schaffen. Insbesondere soll mit S. im Betrieb erreicht werden, daß eine systematische Berücksichtigung sozialer Voraussetzungen und Folgen technisch-ökonomischer Veränderungen erfolgt und entsprechende Maßnahmen möglichst frühzeitig Eingang in die betriebliche Planung finden. Der Versuch, die sozialen Dimensionen insbesondere technologischer, organisatorischer und wirtschaftlicher Entwicklungen systematisch zu erfassen und ihre Auswirkungen planmäßig zu steuern, führte zu einer wachsenden Anerkennung der Bedeutung des subjektiven Faktors auch unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution. S. will diese Faktoren in ihren komplexen sozialen Zusammenhängen so beeinflussen, daß sie einer weiteren effektiven Ausgestaltung des Produktionsprozesses nicht hemmend entgegenwirken. Aber die Aufgaben der S. erstrecken sich nicht nur auf das Betriebskollektiv; S. soll nicht nur Instrument zur Steigerung der Produktion sein. Sie zielt darüber hinaus auf die bewußte Schaffung von Bedingungen für das „qualitative Wachstum der Arbeiterklasse“ als der politisch führenden und Hauptproduktivkraft der sozialistischen Gesellschaft. Dies gilt zugleich als „Hauptinhalt“ der S. Sie soll strukturelle Veränderungen in der Gesellschaft bewirken: Erstrebt wird eine größere soziale Homogenität der Arbeiterklasse und eine Erhöhung ihres Bildungs- und beruflichen Qualifikationsniveaus; die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten soll ermöglicht und die ihnen angemessenen sozialen Beziehungen entwickelt sowie insgesamt eine schöpferische gesellschaftliche Aktivität der Werktätigen ausgelöst werden. In vieler Hinsicht hängt die planmäßige Gestaltung sozialer Entwicklungen vor allem im Betrieb von „flankierenden“ Maßnahmen seitens der Territorien ab. Sowohl von den zentralen Organen wie den Bezirken, Kreisen und Gemeinden müssen konkrete Leistungen erbracht, bzw. infrastrukturelle Einrichtungen zur Verfügung gestellt und mit der betrieblichen S. koordiniert werden, wenn S. die Gesamtheit sozialer Verhältnisse erfassen soll. Damit werden künftig an die Territorialplanung, soweit sie Aufgaben der S. übernimmt, neue Anforderungen gestellt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 785 Sozialleistungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialprodukt

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Mit dem Begriff S. wird die Einbeziehung sozialer Beziehungen in die Leitungs- und Planungstätigkeit bezeichnet. Mit dieser Planung sollen Ziele und Aufgaben für die bewußte Steuerung sozialer Prozesse festgelegt und die dafür erforderlichen Mittel bestimmt werden. Als ein Komplex sich wechselseitig beeinflussender derartiger Prozesse sollen vor allem die allgemeine Entwicklung der Betriebe einerseits und die sozialen Verhältnisse der Betriebsangehörigen…

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Haushaltsausgleich (1975)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der Begriff H. entspricht dem in der Bundesrepublik Deutschland gebräuchlichen „Finanzausgleich“. Er bezeichnet die Gesamtheit aller finanziellen Maßnahmen, mit denen die Gebietskörperschaften verschiedener Ebenen in den Stand gesetzt werden, die Aufgaben zu erfüllen, die ihnen vorgegeben sind. In der DDR vollzieht sich der planmäßige H. in drei Formen: 1. Übertragung unmittelbar eigener Einnahmequellen, z. B. auf dem Gebiet der Gemeindesteuern, die von den Räten der Städte und Gemeinden zu erheben sind und dem Gemeindehaushalt zufließen. Typische, den Gemeinden zustehende Einnahmen sind in der DDR z. B. Grundsteuern, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, auch Kurtaxen und Kulturabgaben. 2. Beteiligung an den Einnahmen übergeordneter Haushalte in Form fester oder prozentualer Anteile, z. B. der Bezirkshaushalte an den Gesamteinnahmen des Staatshaushalts. 3. Zuweisung von Mitteln aus den übergeordneten an nachgeordnete Haushalte, soweit deren eigene Einnahmen und Beteiligungen für die Deckung der von ihnen zu bestreitenden Aufgaben nicht ausreichen. In bestimmten Fällen kann der Haushaltsausgleich auch in der Abführung von Mitteln aus den Einnahmen eines örtlichen Haushalts an den übergeordneten örtlichen Haushalt (z. B. vom Budget eines Stadtbezirks an das Budget der Stadt) erfolgen. Die genannten drei Grundformen des H. können miteinander kombiniert, sie können auch ausgebaut und ergänzt werden. So sieht ein Beschluß über Maßnahmen zur Erhöhung finanzieller Mittel in Gemeinden und kreisangehörigen Städten zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger vom 30. 8. 1973 vor, ab 1974 den Anteil der Gemeinden und Städte an den Gesamteinnahmen des Staates für jeweils 2 Jahre in gleichbleibender Höhe festzusetzen, um den örtlichen Organen eine längerfristige Disponierung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Der gleiche Beschluß sieht vor, im zentralen Republikhaushalt über die gesetzlichen Zuweisungen an die Gebietseinheiten hinaus jedes Jahr — ab 1974 — einen zusätzlichen „Fonds zur Förderung der Initiative in den Gemeinden und Städten“ zu bilden, der den Gemeinden — unter bestimmten Voraussetzungen — für die Durchführung von Infrastrukturarbeiten überwiesen wird. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 402 Haushaltsaufschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haushaltsbuch

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der Begriff H. entspricht dem in der Bundesrepublik Deutschland gebräuchlichen „Finanzausgleich“. Er bezeichnet die Gesamtheit aller finanziellen Maßnahmen, mit denen die Gebietskörperschaften verschiedener Ebenen in den Stand gesetzt werden, die Aufgaben zu erfüllen, die ihnen vorgegeben sind. In der DDR vollzieht sich der planmäßige H. in drei Formen: 1. Übertragung unmittelbar eigener Einnahmequellen, z. B. auf…

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Musikschulen (1975)

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Vorläufer der heutigen M. sind die nach 1945 zunächst spontan entstandenen und gewachsenen, seit 1954/55 der zentralen staatlichen Planung unterstellten Volks-M. Ihre Aufgabe war es, das Bildungsprivileg der bürgerlichen Gesellschaft zu brechen. 1959 gab es 6 Hauptstellen mit 248 Außenstellen und 237 Stützpunkten. Nach einer Entschließung der Kulturkonferenz des Zentralkomitees der SED 1960 sollte „ … die für das Jahr 1960 vorgesehene Erweiterung der Volksmusikschulen zu Volkskunstschulen beschleunigt werden …“. Dieses Vorhaben wurde kurz darauf als zu [S. 580]umfangreich erkannt. Man beschränkte sich deshalb zunächst auf den weiteren Ausbau der nunmehr in M. umbenannten Volks-M. Die M. erhielten „ … die gesellschaftlich bedeutsame Aufgabe, musikalisch besonders interessierte und begabte Schüler … in einer langfristigen, systematischen Ausbildung zu hohen musikalischen Leistungen zu führen, sie im Geiste des Sozialismus zu erziehen und zur aktiven schöpferischen Teilnahme am kulturellen Leben der sozialistischen Gesellschaft zu befähigen“. Die kulturelle Bildung in Verbindung mit einer Erziehung „im Geist des Sozialismus“ sind also die vorrangigen Zielsetzungen dieser Anordnung. Demgegenüber läßt sich gut 10 Jahre später eine Aufgabenverschiebung erkennen, die u. a. durch einen Mangel an Berufsmusikern erklärt wird. Die AO Nr. 2 über die M., im Mai 1972 erlassen, bestimmt Ziele und Aufgaben sowie das Profil in der M.-Ausbildung für die Jahre 1970–1980. Danach geht es in erster Linie um die Intensivierung des Unterrichts auf hohem Niveau, um optimale Ergebnisse bei der Gewinnung von begabten Schülern für das Musikstudium und das künstlerische Volksschaffen sowie um die verstärkte Mitwirkung der Musikschüler bei der Gestaltung des geistig-kulturellen Lebens. Die M. wurden in das umfassende Bildungssystem mit eingegliedert. Durch die Anordnung wurde ferner festgelegt, daß mindestens 50 v. H. der Schüler sinfonische Instrumente erlernen müssen. Damit fand eine entscheidende Umorientierung zugunsten der Förderung des zukünftigen Berufsmusikernachwuchses statt. Außerdem wurden Instrumente der Tanzmusik in die Ausbildung mit einbezogen. An 87 M., denen etwa 100 Außenstellen zugeordnet sind, wurden 1973 35.000 Kinder und 3.000 Erwachsene unterrichtet. Über die Hälfte der Schüler erlernte ein Orchesterinstrument; damit entspricht das Verhältnis der in der AO 2 für die M. geforderten Instrumentalproportionen. Der Schüleranteil der Kinder von Arbeitern und Genossenschaftsbauern betrug im gleichen Jahr 56 v. H. Der Unterricht erfolgt nach dem seit dem 1. 9. 1972 verbindlichen „Allgemeinen Lehrprogramm für den Unterricht in den M.“. Es handelt sich dabei um „die verbindliche wissenschaftliche Vorgabe, die inhaltliche Prioritäten setzt und methodologische Grundlage ist für zu erarbeitende Lehrpläne auf allen Gebieten des Unterrichts“. Die Ausbildung an den M. ist unterteilt in: 1. Vorbereitungsklassen für Kinder im Vorschulalter (allgemein-musikalische Vorunterweisung und vorbereitender Instrumentalunterricht). 2. Grundstufe (u. a. für die Vorbereitung auf den Übergang zu Spezialoberschulen). Untergliederung der Grundstufe in Unter- und Mittelstufe. Die gesamte Grundstufenausbildung soll 7 Jahre nicht überschreiten. 3. Oberstufe (Sie ist gedacht für die Vorbereitung auf ein Studium an einer Hochschule für Musik, für das Lehrerstudium im Fach Musik, für Studenten der Musikwissenschaft, Bewerber in Orchestern der Nationalen Volksarmee, für Amateurtanzmusiker, Musikerzieher im Nebenfach und für die musikalische Tätigkeit im Bereich des künstlerischen Volksschaffens als Instrumental- und Gesangssolist, Chor- oder Singegruppenleiter, Leiter von Instrumentalgruppen und Orchestern). Spezielle Aufgaben kommen den Bezirks-M. zu, die bis 1975 in allen Bezirken der DDR eingerichtet sein sollen. Diese sind Leitungseinrichtungen des Bezirkes, a) für die M. des Bezirkes, b) für die Instrumental- und Gesangsunterweisung an Klub- und Kulturhäusern, in Betrieben, Kooperationsgemeinschaften und gesellschaftlichen Einrichtungen, c) für die Qualifizierung und Weiterbildung der auf diesem Gebiet tätigen Lehrkräfte. Sie sind insbesondere zuständig für die Lehrerweiterbildung, Lehrgänge für Chor- und Singegruppenleiter, die Ausbildung auf dem Gebiet der Tanz- und Unterhaltungsmusik und (seit 1967) für die Ausbildung von Instrumentallehrern im Nebenberuf sowie der Sänger für die Berufschöre. Viele der ehemals freischaffenden hauptamtlichen Musikerzieher sind durch Verträge an die M. verpflichtet worden: Eine in den letzten Jahren geförderte Ausbildung freischaffender Musiker im Nebenberuf ist vor allem auf mangelnde Kapazitäten der M. zurückzuführen. Die Ausbildung für Instumentallehrer im Nebenberuf dauert 2 Jahre. Zu den Fächern gehören Musikgeschichte, Kulturpolitik, Methodik und Lehrproben, Psychologie und Pädagogik. Im instrumentalen Hauptfach ist der Oberstufenabschluß der M. erforderlich. Das Verhältnis hauptamtlicher und nebenamtlicher Lehrkräfte an den M. betrug im Jahre 1970 60:40 v. H. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, II. D. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 579–580 Musik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mutterschutz

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Vorläufer der heutigen M. sind die nach 1945 zunächst spontan entstandenen und gewachsenen, seit 1954/55 der zentralen staatlichen Planung unterstellten Volks-M. Ihre Aufgabe war es, das Bildungsprivileg der bürgerlichen Gesellschaft zu brechen. 1959 gab es 6 Hauptstellen mit 248 Außenstellen und 237 Stützpunkten. Nach einer Entschließung der Kulturkonferenz des Zentralkomitees der SED 1960 sollte „ … die für das Jahr 1960 vorgesehene Erweiterung…

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Korrespondenten (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Für die Tätigkeit von K. anderer Staaten in der DDR ist seit dem 22. 2. 1973 eine neue VO in Kraft, die die vorhergehende vom 17. 11. 1969 ablöste. Die neue ausführliche VO über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren Korrespondenten in der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. 2. 1973 und die gleichzeitig veröffentlichte Erste Durchführungsbestimmung (GBl. I, 1973, Nr. 10) regeln sowohl die Akkreditierung als auch die den K. auferlegten Beschränkungen. Die Akkreditierung von Publikationsorganen, Presse-, Nachrichten- und Bildagenturen, Rundfunk- und Fernsehstationen und Wochenschauen anderer Staaten und deren ständige K. erfolgt durch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR „in der Regel auf der Grundlage der Reziprozität“. Anträge auf Eröffnung eines Büros und die Akkreditierung ständiger K. sind schriftlich an den „Leiter des Bereichs Presse und Information“ des DDR-Außenministeriums zu richten. Auch die journalistische Tätigkeit von Reise-K. ist genehmigungspflichtig. Die „Arbeitsgenehmigung“ wird erteilt von der „Abteilung Journalistische Beziehungen“ des DDR-Außenministeriums. Alle K. haben sich bei der Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit in der DDR an festgelegte „Grundsätze“ zu halten, die im jeweiligen Interesse der DDR ausgelegt werden können: Sie haben „Verleumdungen oder Diffamierungen der DDR, ihrer staatlichen Organe und ihrer führenden Persönlichkeiten sowie der mit der DDR verbündeten Staaten zu unterlassen“. Die K. sind verpflichtet, die Abteilung Journalistische Beziehungen des Außenministeriums über Reisen außerhalb Ost-Berlins vorher zu informieren und alle journalistischen Vorhaben (Reportagen, Interviews etc.) in staatlichen Organen und Einrichtungen, volkseigenen Kombinaten und Betrieben sowie in Genossenschaften und Interviews mit führenden Persönlichkeiten bei der gleichen Abteilung zu beantragen. Die Vorhaben können nur nach amtlicher Genehmigung verwirklicht werden. Bei Verletzung der Grundsätze und der Akkreditierungsbestimmungen kann dem Publikationsorgan oder dem K. die Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung jederzeit entzogen werden. An (stufenweisen) Strafmaßnahmen sind vorgesehen: die Verwarnung des K.; der Entzug der Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung und die Ausweisung des K.; die Schließung des Büros des Publikationsorgans. Die Dienstfahrzeuge und die privaten Personenkraftwagen der in der DDR akkreditierten Korrespondenten erhalten ein besonderes Kennzeichen. Infolge der Vereinbarungen zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hatten bis Anfang 1974 43 westdeutsche und West-Berliner Redaktionen, einschließlich Rundfunk und Fernsehen, Anträge auf Akkreditierung von ständigen K. gestellt. Vier K. westdeutscher Tageszeitungen („Westdeutsche Allgemeine Zeitung“, „Westfälische Rundschau“, „Süddeutsche Zeitung“, „Neue Ruhr-Zeitung“), je ein K. der SPD-Wochenzeitung „Vorwärts“ und des Nachrichten-Magazins „Der Spiegel“ sowie der Deutschen Presseagentur (dpa) waren zu diesem Zeitpunkt bereits in Ost-Berlin akkreditiert. 21 weitere Redaktionen hatten eine verbindliche Akkreditierungszusage erhalten, 10 Antragsteller waren abgelehnt worden, fünf hatten keine Antwort erhalten. In Bonn waren zur gleichen Zeit bereits seit Jahren vier K. aus der DDR tätig: zwei für die staatliche Nachrichtenagentur ADN, einer für das SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“ und einer für das Staatliche Komitee für Rundfunk beim Ministerrat. Reise-K. aus der DDR und westdeutsche Mitarbeiter von DDR-Publikationsorganen waren schon immer in der Bundesrepublik tätig. 1973 erteilten die DDR-Behörden, nach eigenen Angaben, 1121 Einreisegenehmigungen für Reise-K. aus der Bundesrepublik. Die Informationsmöglichkeiten für K. anderer Staaten in der DDR sind, neben den Bestimmungen der zitierten Verordnung, zusätzlich beschränkt durch die parteiliche Informations- und Medienpolitik und die strengen Geheimhaltungsvorschriften (Auskunftsverbote). Die Informationspolitik der SED wird als gezielte Informationszuteilung gehandhabt: Pressekonferenzen, „Pressebesprechungen“, Partei-Informationen, ADN-Hintergrundmaterial und Interview-Partner sind nicht allen K. in gleichem Umfang zugänglich, auch den K. aus kommunistisch-sozialistischen Ländern nicht. Es wird ferner unterschieden nach K. regierender und nichtregierender kommunistischer Parteien und nach politischer Zuverlässigkeit („Linientreue“). Ebenso unterschiedlich, und den aktuellen Interessen der DDR untergeordnet, wird Informationspolitik gegenüber allen anderen K. getrieben. In der DDR selbst stellt die Tätigkeit der Volks-K. eine spezifische Form gesellschaftlicher Mitwirkung dar: „Werktätige aus Industrie und Landwirtschaft, Institutionen und Organisationen, die von einer Redaktion zu regelmäßiger, organisierter ehrenamtlicher Mitarbeit an einer Zeitung ausgewählt wurden und diese Tätigkeit als gesellschaftlichen Auftrag betrachten“. Auch der DDR-Rundfunk zählt zu seinen Mitarbeitern Volks-K. Die „Volkskorrespondentenbewegung“ entstand 1948 [S. 473]nach sowjetischem Vorbild und genießt gesetzlichen Schutz. Zur Zeit sind etwa 20.000 Volks-K., zumeist als Mitarbeiter von Kreisredaktionen, für die Lokalseiten tätig, z. B. 36 in den letzten Jahren für die Kreisausgabe Sondershausen des SED-Bezirksorgans Erfurt „Das Volk“. Die Volks-K. werden von den Redaktionen angeleitet und regelmäßig politisch-ideologisch geschult. Sie berichten als Informanten ihren Redaktionen hauptsächlich aus dem eigenen Berufs- und Lebensbereich, wo sie zugleich als „Vertrauensleute der sozialistischen Presse“ gelten. Sie sollen darüber hinaus „Schrittmacher und Organisatoren“ bei der Lösung ökonomischer Probleme sein (Sozialistischer Wettbewerb). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 472–473 Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kostenrechnung

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Für die Tätigkeit von K. anderer Staaten in der DDR ist seit dem 22. 2. 1973 eine neue VO in Kraft, die die vorhergehende vom 17. 11. 1969 ablöste. Die neue ausführliche VO über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren Korrespondenten in der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. 2. 1973 und die gleichzeitig veröffentlichte Erste Durchführungsbestimmung (GBl. I, 1973, Nr. 10) regeln sowohl die Akkreditierung als auch die den K.…

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Journalismus (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff „J.“ ist nicht scharf vom Begriff „Publizistik“ zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern etc. Er wird vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische Publizistik), ebenso spricht man von Dokumentarfilm- und Bildpublizistik. Die Berufsorganisation der DDR-Journalisten ist der Verband der Journalisten der DDR (VDJ), der am 28. 1. 1946 als „Verband der Deutschen Presse“ gegründet wurde. (I. Zentrale Delegiertenkonferenz 5. 7. 1947). Bis Juli 1953 (IV. Deleg.-Konf.) war der Verband dem FDGB angeschlossen, wurde dann aber selbständig und am 30. 5. 1959 auf der VI. Delegierten-Konferenz zunächst in „Verband der Deutschen Presse“ und später auf dem IX. Kongreß, am 22.723. 6. 1972, in „Verband der Journalisten der DDR“ (VDJ) umbenannt. Vorsitzender des Verbandes mit über 7.000 Mitgliedern (1974) ist seit Dezember 1967 Harri Czepuck (SED), der 1971 von der Funktion des stellvertretenden Chefredakteurs des SED-Zentralorgans „Neues Deutschland“ abgelöst wurde, um sich ganz der Verbandsarbeit widmen zu können. Der VDJ ist nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus organisiert: Organe sind der Kongreß, der Zentralvorstand, das Präsidium und das Sekretariat; es gibt 15 Bezirksverbände. Bis zum X. Kongreß sollen zentrale Fachsektionen mit zentralen Sektionsleitungen für Wirtschafts-, Agrar-, Militär- und außenpolitische Journalisten gebildet werden. Der Zentralvorstand gibt die „Neue Deutsche Presse“ (NDP) — Zeitschrift für Presse, Funk und Fernsehen der DDR heraus, die 14tägig erscheint. Hauptaufgabe des VDJ ist die politisch-ideologische Erziehung und die fachliche Qualifizierung (Weiterbildung) der Journalisten. Er versteht sich als „eine Kampfabteilung an der ideologischen Front des Sozialismus“, als „ein zuverlässiger Mitstreiter der Partei der Arbeiterklasse und unseres sozialistischen Staates“ (Entschließung des IX. Kongresses, Juni 1972, „Neue Deutsche Presse“, Nr. 14/1972). Der Verband ist seit September 1949 Mitglied der (kommunistischen) „Internationalen Organisation der Journalisten“ (IOJ) mit Sitz in Prag. Als journalistische Auszeichnungen werden in der DDR [S. 440]die „Franz-Mehring-Ehrennadel“ und seit 1973 der „Journalistenpreis des FDGB“ verliehen. Dem VDJ ist die 1956 gegründete „Fachschule für Journalistik“ unterstellt; Absolventen führen nach dreijährigem Studium (in Internatskursen kombiniert mit Fernstudium) die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung „Journalist“. Gleichzeitig unterhält der VDJ seit 1963 die „Schule der Solidarität“ (Internationales Institut für Journalistik) in Berlin (Ost), an der „fortschrittliche“ Journalisten aus Staaten der „Dritten Welt“ ausgebildet werden (1963–1973 insgesamt 12 Halbjahreskurse für 230 junge Journalisten aus 26 Ländern Afrikas und Asiens; der Diplomabschluß wird von der IOJ anerkannt). Einzige wissenschaftliche Ausbildungsstätte für Journalisten („journalistische Kader“) in der DDR ist die Sektion Journalistik an der Karl-Marx-Universität Leipzig, die im Januar 1951 als „Institut für Publizistik und Zeitungswissenschaft“ an der Universität Leipzig gegründet wurde, ab September 1954 „Fakultät für Journalistik“ der Karl-Marx-Universität hieß und seit der 3. Hochschulreform in Sektion umbenannt worden ist. Sie ist seit 1973 untergliedert in Wissenschaftsbereiche (z. B. „Journalistischer Arbeitsprozeß“) und Fachgebiete (z. B. „Leitung und Planung sozialistischer Tageszeitungen“). Direktor dieser Sektion ist Prof. Dr. Emil Dusiska. Als Zweig der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften ist die „sozialistische Journalistik“ eine gesellschaftswissenschaftliche Disziplin. Gegenstand von Lehre und Forschung sind die Geschichte, sowie Theorie und Praxis der Massenmedien. Untersucht werden u.a. aus marxistisch-leninistischer Sicht die „Gesetzmäßigkeiten innerhalb der Medien“, „der Beitrag der Journalistik zur Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ und „die Methoden der Menschenführung und der Leitungstätigkeit der Partei der Arbeiterklasse mittels der journalistischen Massenmedien“. Als Begründer der sozialistischen Journalistik gelten Marx, Engels und Lenin. Das vierjährige Studium gliedert sich in ein einjähriges Grundstudium, ein zweijähriges Fachstudium und ein einjähriges Spezialstudium (spezialisiert in Presse-J. einschließlich Bild-J., Rundfunk- oder Fernseh-J.). Nach Anfertigung einer Abschluß-Diplomarbeit wird der Titel „Diplom-Journalist“ erworben. Statt des Spezialstudiums kann ein dreijähriges Forschungsstudium für die wissenschaftliche Laufbahn absolviert werden, das in der Regel mit der Promotion abschließt. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist u. a. ein einjähriges Volontariat bei einer Zeitung, einer Pressestelle (Presse), bei Rundfunk oder Fernsehen. Das Studium anderer Fachrichtungen (Sektionen) kann bis zur Hälfte der vorgeschriebenen Studienzeit angerechnet werden. Mit dem Studienjahr 1974/75 sollen Praktika in jedem Studienjahr und im dritten Studienjahr u. a. ein neues Lehrfach „Mündliche Argumentation“ absolviert werden. Als wissenschaftliche Zeitschrift gibt die Sektion „Theorie und Praxis des sozialistischen Journalismus“ heraus. Medienpolitik; Agitation und Propaganda. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 439–440 Jazz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jüdische Gemeinden

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff „J.“ ist nicht scharf vom Begriff „Publizistik“ zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern etc. Er wird vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische Publizistik), ebenso spricht man von…

DDR A-Z 1975

Strafrecht (1975) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1979 1985 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des dieses StGB ergänzenden Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. L, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts aufgenommen worden. Mit seinem Inkrafttreten sind die meisten strafrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen und Verordnungen außer Kraft gesetzt worden. Soweit diese weiter gültig blieben, waren sie den Grundsätzen des StGB anzupassen und vom Justizministerium in einer Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB zu veröffentlichen. II. Grundsätze des Strafrechts Die „Grundsätze des sozialistischen St.“ sind im 1. Kapitel des allgemeinen Teils den eigentlichen strafrechtlichen Bestimmungen des StGB vorangestellt. Darin wird der „Kampf gegen alle Erscheinungen der Kriminalität, besonders gegen die verbrecherischen Anschläge auf den Frieden, auf die Souveränität der DDR“ als „gemeinsame Sache der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger“ bezeichnet (Art 1). Aufgaben des St. sind nach Art. 2 der Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, der Bürger und ihrer Rechte vor kriminellen Handlungen, die Verhütung von Straftaten und die wirksame Erziehung der Gesetzesverletzer zur sozialistischen Staatsdisziplin und zu verantwortungsbewußtem Verhalten (Rechtswesen). III. Straftaten und Verfehlungen Das StGB unterscheidet weiterhin zwischen Vergehen und Verbrechen. Unterscheidungsmerkmal ist der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit. Dieser ist wiederum an der im Strafgesetz angedrohten oder im Einzelfall ausgesprochenen Strafe abzulesen. Als Vergehen gelten vorsätzlich oder fahrlässig begangene gesellschaftswidrige Straftaten, für die der Täter vor einem gesellschaftlichen Gericht zur Verantwortung gezogen oder zu einer Strafe ohne Freiheitsentzug oder zur Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren verurteilt wird (Strafensystem). Verbrechen sind gesellschaftsgefährliche Handlungen. Dazu zählen nach § 1 Abs. 3 alle Aggressionsverbrechen, sämtliche Staatsverbrechen, vorsätzliche Tötung sowie solche Straftaten, „die eine schwerwiegende Mißachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit darstellen“ und für die deshalb mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder im Einzelfall mehr als 2 Jahre verhängt werden. Viele Straftaten, die [S. 845]grundsätzlich wegen der für den Normalfall angedrohten Höchststrafe Vergehen sind, wie z. B. Diebstahl und Betrug, können somit durch die Wertung als schwerer Fall und den Ausspruch einer mehr als 2jährigen Freiheitsstrafe vom Richter zu Verbrechen erklärt werden. Sind die Auswirkungen der Tat und die Schuld des Täters unbedeutend, können Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung sowie Diebstahl oder Betrug zum Nachteil sozialistischen und persönlichen oder privaten Eigentums als Verfehlungen gewertet werden. Bei Eigentumsverfehlungen soll der Schaden den Betrag von 50 Mark nicht wesentlich übersteigen. Diese Verfehlungen gelten nicht als Straftat. Sie werden durch disziplinarische, insbesondere arbeitsrechtliche, Erziehungsmaßnahmen, polizeiliche Strafverfügungen, mit Geldbußen bis zu 150 Mark oder Maßnahmen der gesellschaftlichen Gerichte geahndet (1. DV zum EG des StGB vom 1. 2. 1968 — GBl. II, S. 89). Einige, nach dem StGB an sich strafbare, Handlungen können auch als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden (Hausfriedensbruch, Gefährdung der Brandsicherung, Beeinträchtigung der Brand- oder Katastrophenbekämpfung). IV. Schuldbegriff Der Schuldbegriff des StGB unterstellt, daß in der sozialistischen Gesellschaft Identität der Interessen der Gesellschaft und des Bürgers besteht. Deshalb sei der einzelne für sein Handeln verantwortlich („in der sozialistischen Gesellschaft braucht niemand mehr Verbrecher zu werden“; Kriminalität). Wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeit zum gesellschaftsgemäßen Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht, so handelt er schuldhaft (§ 5). Auch die Definition des Vorsatzes als bewußte Entscheidung zur Tat (§ 6) setzt die Entscheidungsfreiheit des Täters voraus. Zum Vorsatz gehört die Kenntnis der Tatumstände (§ 13). Unkenntnis des Verbotenen der Handlung schließt dagegen die Strafbarkeit grundsätzlich nicht aus. Fahrlässiges Handeln ist strafbar, wo dies ausdrücklich bestimmt ist. Das StGB kennt 3 Arten der Fahrlässigkeit (§§ 7, 8): bewußte Pflichtverletzung mit Voraussehbarkeit der Folgen, bewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehbarkeit der Folgen, unbewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehbarkeit der Folgen (Handeln aus verantwortungsloser Gleichgültigkeit). Das Prinzip „keine Strafe ohne Schuld“ wird vom StGB mehrmals durchbrochen. So kommt der schuldhaft herbeigeführte, die Zurechnungsfähigkeit ausschließende oder mildernde Rauschzustand dem Täter überhaupt nicht zugute (Alkoholmißbrauch). Der Tatbestand der „Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls“ (§ 196) stellt die Höhe der Strafe in erster Linie auf den eingetretenen Schaden und nicht auf die Schuld des Täters ab. Fragwürdig wird das Schuldprinzip auch bei den als Unternehmensdelikte ausgestalteten Staatsverbrechen. Bei den in den Westen flüchtenden Partei- und Staatsfunktionären, die wegen der angeblich nach der Flucht vor westlichen Stellen gemachten Aussagen wegen vollendeter Spionage nach § 97 StGB verurteilt werden, kann ebensowenig von einer schuldhaften Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes die Rede sein wie bei den über eine wünschenswerte Demokratisierung der sozialistischen Gesellschaftsordnung der DDR diskutierenden Studenten von der „bewußten Entscheidung zum Staatsverrat“. Überhaupt werden durch die Ausweitung vieler, insbesondere politischer, Strafbestimmungen, durch unbestimmte Tatbestandsmerkmale, durch den Begriff des Unternehmens — nach § 94 jede auf die Verwirklichung eines Verbrechens gerichtete Tätigkeit — und die ausdrückliche Strafbarkeit der Vorbereitung bei zahlreichen Delikten (Anwerbung für imperialistische Kriegsdienste, Kriegshetze, faschistische Propaganda, Sammeln von Nachrichten, landesverräterischer Treubruch, staatsfeindliche Hetze, Mord, Menschenhandel, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffe auf das Verkehrswesen, ungesetzlicher ➝Grenzübertritt und schweres Rowdytum) die Grenzen zwischen verbotenem (schuldhaftem) und erlaubtem Handeln unklar. Es gibt folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe sowie Zusatzstrafen (§ 23) (Strafensystem). Für Jugendliche gelten noch einige Besonderheiten (Jugendstrafrecht). V. Geltungsbereich der Strafgesetze Der Geltungsbereich der Strafgesetze ist für politische Straftaten stark ausgeweitet worden. Das StGB der DDR ist gemäß § 80 nicht nur auf alle im Gebiet der DDR begangenen Straftaten (Territorialprinzip) und auf alle Bürger der DDR, auch für die im Ausland begangenen Straftaten (Personalprinzip), sondern auch auf andere Personen für außerhalb der DDR begangene Aggressions- und Staatsverbrechen anzuwenden. Die Strafverfolgung verjährt je nach der gesetzlich angedrohten Strafe in 2 bis 25 Jahren. Die Verjährung ruht aber, solange sich der Täter außerhalb der DDR aufhält (§ 83). Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen verjähren überhaupt nicht (§ 84). VI. Straftatbestände Inhalt der ersten beiden Kapitel des Besonderen [S. 846]Teiles des StGB sind die politischen Straftatbestände der Aggressionsverbrechen und der Staatsverbrechen. Im Gegensatz zu der z. T. westlichen Reformen entsprechenden Neugestaltung strafrechtlicher Bestimmungen im Allgemeinen Teil und im Bereich des kriminellen St., insbesondere des Sexualstrafrechts, ist das politische St. ausgebaut worden. Im 1. Kapitel gibt es eine Reihe neuer mit Höchststrafen bedrohter „Verbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte“. Die Verbrechen gegen die DDR sind durch neue Delikte (landesverräterischer Treubruch [§ 99], Gefährdung der internationalen Beziehungen [§ 109]) ergänzt, die bereits bestehenden Tatbestände z. T. erweitert und die angedrohten Strafen verschärft worden. Im 3. Kapitel folgen die Straftaten gegenüber der Persönlichkeit mit den gegen Leben und Gesundheit gerichteten Delikten und den Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Das in diesem Abschnitt und z. T. im folgenden Kapitel „Straftaten gegen Jugend und Familie“ enthaltene Sexualstrafrecht ist modernisiert worden. Nicht mehr strafbar sind die Unzucht zwischen erwachsenen Männern, die Sodomie, der Geschlechtsverkehr zwischen Verschwägerten und der Ehebruch. Die Doppelehe ist nur noch mit Verurteilung auf Bewährung bedroht. Den Tatbestand der Kuppelei gibt es zusammengefaßt mit der Zuhälterei nur noch in Form der „Ausnutzung und Förderung der Prostitution“ (§ 123). Dagegen ist der Schutz Jugendlicher vor sexuellem Mißbrauch durch Erwachsene auch für den Bereich der Homosexualität auf Angehörige beiderlei Geschlechts erweitert worden. Dem Schutze Jugendlicher und Kinder dienen auch die Strafbestimmungen der Verleitung zum Alkoholmißbrauch (§ 147) und Verleitung zur asozialen Lebensweise (§ 145). Der Tatbestand der „Verbreitung von Schund- und Schmutzerzeugnissen“ (§ 146) wird ebenso wie die entsprechenden Strafbestimmungen der früher gültigen VO zum Schutz der Jugend vom 15. 9. 1955 in der Praxis vorwiegend gegen die Verbreitung von Zeitschriften, Zeitungen und sonstiger Literatur aus der westlichen Welt, die zum großen Teil willkürlich zu Schund- und Schmutzerzeugnissen erklärt werden, eingesetzt. Die Abtreibung durch die Schwangere selbst ist straflos. Die Fremdabtreibung ist nur dann strafbar, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. 3. 1972 (GBl. I, S. 89), das die Unterbrechung der Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach deren Beginn durch ärztlichen Eingriff in einer geburtshilflichen und gynäkologischen Einrichtung gestattet, widerspricht. Die gegen das sozialistische sowie gegen das persönliche und private Eigentum gerichteten Straftaten sind trotz weitgehender Übereinstimmung im Wortlaut gesondert in die Kapitel 5 bzw. 6 aufgenommen worden, um den grundsätzlichen Unterschied zwischen diesen Eigentumskategorien (Eigentum) hervorzuheben. Unterschlagung ist im Diebstahlsbegriff enthalten, aber kein besonderes Delikt mehr. Betrug und Diebstahl werden besonders definiert, aber in der strafrechtlichen Wertung zusammen als Vergehen oder Verbrechen zum Nachteil sozialistischen Eigentums bzw. persönlichen oder privaten Eigentums abgehandelt. Der Strafrahmen ist für alle Eigentumsarten gleich, d. h. bei Vergehen oder Verfahren vor einem gesellschaftlichen Gericht, Strafe ohne Freiheitsentzug oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, bei verbrecherischem Diebstahl oder Betrug 2 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Die gleichartige Behandlung trifft auch für die Tatbestände der vorsätzlichen bzw. verbrecherischen Beschädigung sozialistischen Eigentums sowie der vorsätzlichen und verbrecherischen Beschädigung von Sachen, die im persönlichen oder privaten Eigentum stehen, zu (die Beschädigung sozialistischen Eigentums kann allerdings bei unterstellter staatsfeindlicher Zielsetzung des Täters als Diversion mit Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet werden). Der das sozialistische Eigentum betreffende „Vertrauensmißbrauch“ (§ 165) ist in den Abschnitt Straftaten gegen die Volkswirtschaft aufgenommen worden. Zum Tatbestand gehört hier ein bedeutender wirtschaftlicher Schaden. Vertrauensmißbrauch wird im Normalfall mit Freiheitsstrafe bis 2 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder Geldstrafe, im schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bedroht. Die Beschädigung sozialistischen Eigentums, Vertrauensmißbrauch sowie die Wirtschaftsstraftaten, Wirtschaftsschädigung (§ 166,167) und Schädigung des Tierbestandes (§ 168) liegen nicht vor, wenn der Täter im Rahmen eines gerechtfertigten Wirtschafts- oder Forschungs- und Entwicklungsrisikos gehandelt hat. Diese neue in das Wirtschaftsstrafrecht aufgenommene Bestimmung soll dem Staats- und Parteifunktionär die Furcht vor Strafe im Fall des Mißerfolges wirtschaftlicher Maßnahmen nehmen und demzufolge seine Entscheidungsbereitschaft stärken. Weitere Wirtschaftsstrafbestimmungen sind in anderen gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Wichtig vor allem für den innerdeutschen Reise- und Warenverkehr sind insbesondere die Strafbestimmungen der Geldverkehrsordnung vom 20. 9. 1961, des Zollgesetzes vom 28. 3. 1962 (beide i. d. F. des Anpassungsgesetzes vom 11. 6. 1968 — GBl. I, S. 242) sowie des Devisengesetzes vom 19. 12. 1973 (GBl. I, S. 574) (Zollwesen). Zu den Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit (7. Kapitel) gehören Brandstiftung und Verursa[S. 847]chung einer Katastrophengefahr, Straftaten gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz, Straftaten gegen die Verkehrssicherheit, Straftaten gegen den Nachrichtenverkehr sowie Waffendelikte. Brandstiftung, besonders in landwirtschaftlichen Betrieben, wird bei Unterstellung einer staatsfeindlichen Absicht vielfach als Diversion bestraft. Erheblich beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit und damit Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Sinne des § 200 StGB wird bei einem Blutalkoholwert ab 1 Promille angenommen. Hervorzuheben als vor allem in der Praxis bedeutsame Strafbestimmungen des 8. Kapitels „Straftaten gegen die staatliche Ordnung“ sind Widerstand gegen staatliche Maßnahmen (§ 212), ungesetzlicher Grenzübertritt (§ 213 Republikflucht), Rowdytum (§§ 215, 216) und im Zusammenhang damit Zusammenrottung (§ 217), Staatsverleumdung (§ 220) und Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten (§ 249). Im Abschnitt Straftaten gegen die Rechtspflege hat der Tatbestand der vorsätzlichen falschen Aussage (§ 230) mit einer Höchststrafe von 3 Jahren Freiheitsentzug den durch den Wegfall des Eides gegenstandslos gewordenen Meineid ersetzt. Außerdem gibt es das mit Strafe ohne Freiheitsentzug oder mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedrohte Vergehen der falschen Versicherung zum Zwecke des Beweises (§ 231). Bei beiden Delikten kann von Strafe abgesehen werden, wenn der Täter die falsche Aussage so rechtzeitig berichtigt, daß schädliche Auswirkungen nicht eintreten oder evtl, durch die wahrheitsgemäße Aussage sich oder einen nahen Angehörigen der Strafverfolgung ausgesetzt hätte. Die Nichtanzeige drohender Straftaten ist nach § 225 strafbar bei den meisten Aggressionsverbrechen, fast allen Staatsverbrechen, den vorsätzlichen Tötungsdelikten, Brandstiftung, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffen auf das Verkehrswesen, Waffenbesitz oder -Vernichtung sowie ungesetzlichem Grenzübertritt im schweren Fall und Fahnenflucht. Wer von dem Vorhaben der Vorbereitung oder der Ausführung dieser Delikte vor ihrer Beendigung glaubwürdig Kenntnis erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Strafe ohne Freiheitsentzug, im besonders schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bestraft. Die gleiche Strafe droht demjenigen, der Kenntnis von einem Waffenversteck erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt. Die Anzeige ist bei einer Dienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit, notfalls auch bei einem anderen staatlichen Organ zu erstatten. Die Anzeigepflicht besteht auch für Angehörige des Täters; nur bei Ehegatten, Geschwistern und Personen, die mit dem Täter in gerader Linie verwandt oder durch Adoption verbunden sind, kann von Bestrafung abgesehen werden (§ 226). VII. Militärstrafrecht Das letzte (9.) Kapitel enthält das Militärstrafrecht, dessen Bestimmungen an die Stelle des durch das Einführungsgesetz zum StGB außer Kraft gesetzten Militärstrafgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 25) getreten sind. Es gibt folgende Militärstraftaten: Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls, Meuterei, Feigheit vor dem Feind, Verletzung der Dienstvorschriften über den Wach-, Streifen- oder Tagesdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über die Grenzsicherung, Verletzung der Dienstvorschriften über den funktechnischen oder Bereitschaftsdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über den Flugbetrieb, Verletzung der Dienstvorschriften über den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln, Verletzung der Meldepflicht, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen oder andere Militärpersonen, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung der Dienstaufsichtspflicht durch Vorgesetzte, Beleidigung Vorgesetzter oder Unterstellter, Verletzung des Beschwerderechts, Verrat militärischer Geheimnisse, Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der Kampftechnik, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung, Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Kriegsgefangenen, Verletzung des Zeichens des Roten Kreuzes, Verletzung der Rechte der Parlamentäre. Beim Handeln auf Befehl ist zu beachten, daß nach § 258 Abs. 3 die Verweigerung oder Nichtausführung eines Befehls, dessen Ausführung gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder gegen Strafgesetze verstoßen würde, nicht strafbar ist. Fahnenflucht, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls und Meuterei, im Verteidigungszustand begangen, sowie Feigheit vor dem Feind, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte pp., Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung und Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter können in besonders schweren Fällen mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder mit Todesstrafe bestraft werden (§ 283 Abs. 2). Auch für eine Reihe anderer Militärstraftaten sind höhere Strafen für den Fall des Verteidigungszustandes vorgesehen. VIII. Strafpolitik In der Strafpolitik geht man von der Auffassung aus, daß die Kriminalität ein Erbe der früheren Ge[S. 848]sellschaft und ein Ausdruck alter Gewohnheiten und rückständiger Denk- und Lebensweise sei, die vom „Klassenfeind“ ständig neu belebt werde. Dabei wird weiterhin zwischen der Mehrzahl der Gesetzesverletzungen, die nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern beruhen, und den eine klassenfeindliche Gesinnung dokumentierenden Verbrechen unterschieden, wie die Definititon der Straftaten in § 1 StGB und der neueingeführte Begriff der Verfehlungen sowie die erweiterten Befugnisse der gesellschaftlichen Gerichte zeigen. Für die richtige Strafpolitik kommt es daher auf den zu treffenden differenzierten Einsatz der staatlichen Zwangsmaßnahmen gegenüber den gesellschaftsgefährlichen Verbrechen und der im StGB angebotenen verschiedenen Maßnahmen zur Erziehung und damit zur Entfaltung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger an, wobei der Schwerpunkt zwischen Zwang und Erziehung jeweils entsprechend den politischen Erfordernissen („Klassenkampfsituationen“) zu verlagern ist (Rechtswesen). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 844–848 Strafprozeßordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafrechtsergänzungsgesetz

Strafrecht (1975) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1979 1985 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des dieses StGB ergänzenden Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. L, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten…

DDR A-Z 1975

Zollwesen (1975)

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1979 1985 [S. 972]Die Aufgaben des Z. unterscheiden sich in einer staatlich verwalteten Planwirtschaft grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnungen geprägt ist. Während es nämlich Aufgabe des Zolldienstes im traditionellen Sinne ist, sowohl im Interesse des Staatshaushaltes als auch der Wirtschaft dafür zu sorgen, daß Auslandswaren nicht ohne Mitwirkung des Zolldienstes in den Inlandsverkehr kommen, der Wettbewerb und die Inlandspreisbildung nicht durch Einschleusen billiger Auslandserzeugnisse in den Inlandsverkehr gestört werden, treffen diese Funktionen nur z. T. auf den Zolldienst einer zentral verwalteten Planwirtschaft zu. Das Außenwirtschaftsmonopol und die Art der Preisgestaltung können Zölle sogar entbehrlich machen, da die Steuerung von Export und Import bereits durch Plandirektiven erfolgt (Planung). Auch eine fiskalpolitische Bedeutung kommt den Zöllen nicht zu, weil die staatlichen Handelsorgane ohnehin die Preise für Außenhandelsgüter festlegen. Das Z. der DDR rechtfertigt sich aufgrund folgender Aufgabenstellung: 1. einen ordnungsgemäßen, den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger entsprechenden Warenverkehr über die Grenzen zu gewährleisten, somit eine störungsfreie Abwicklung des Außenhandels zu sichern; 2. im Rahmen des Warenverkehrs über die Grenzen die für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Tier- und Pflanzenwelt notwendigen Maßnahmen durchzuführen; 3. den Nationalreichtum zu sichern, besonders aber zur Erhaltung des Kunstbesitzes und anderer Kulturwerte der DDR beizutragen. Insbesondere die beiden letzten Punkte machen die Abkehr vom herkömmlichen Zollrecht deutlich. Insgesamt wird aus der Aufgabenstellung ersichtlich, daß das Zollrecht ein außen- und innenpolitisches Instrument ist, dem gelegentlich polizeiordnungsrechtliche Züge innewohnen. Grundlage des Z. ist das Gesetz über das Z. der DDR vom 28. 3. 1962 (GBl. I, S. 42), zu dem inzwischen 22~Durchführungsbestimmungen (DB) — die sich indessen teilweise wieder aufgehoben haben — und Verordnungen (VO) mit ebenfalls mehreren DB und Anordnungen (AO) ergangen sind. Der Zeitpunkt des Erlasses des Zollgesetzes (ZG) ist ursächlich dafür gewesen, daß sehr konkrete Ziele der Deutschland- und Außenpolitik der SED in das Zollrecht Eingang gefunden haben, das formal der Durchsetzung des Außenhandels- und Valutamonopols dient (vgl. auch Art. 9 Abs. 5 der Verfassung von 1968). Als Zollgebiet gilt das Territorium der DDR, das von der Zollgrenze umschlossen wird. „Westberlin“ ist im Zollrecht ein eigener Abschnitt gewidmet. Es wird festgelegt, daß „Westberlin“ nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört. Die zollrechtliche Stellung soll im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen geregelt werden. Es wird aber auch nicht als Zollinland der DDR behandelt. Im ZG ist ein 3stufiger Zolltarif vorgesehen: 1. der Grundzolltarif, der den bis vor Erlaß des Gesetzes für private Sendungen geltenden Tarif ablöst; 2. der Vertragszolltarif, der für Länder gelten soll, die der DDR die Meistbegünstigung einräumen; 3. der Sonderzolltarif, der auf Staaten abgestellt ist, die der DDR die Meistbegünstigung nicht gewähren. Diese Tarifdifferenzierung — sehr niedrige oder keine Zölle im Falle der Meistbegünstigung; hohe Zölle (Kampfzölle) bei deren Fehlen — richtete sich partiell gegen die Außenhandelspolitik der EWG. Indessen ist die DDR wie die übrigen Mitgliedstaaten des RGW im Interesse des Funktionierens der eigenen Wirtschaft vorwiegend an einer handelspolitischen Zusammenarbeit auch mit der EG interessiert. Freilich kann die Zolldifferenzierung je nach politischer Lage und Zielsetzung verwendet werden. Die Hauptelemente des Z. sind die Genehmigungspflichtigkeit von Warenbewegungen über die Zollgrenze hinweg, von der einige DB wiederum Ausnahmen vorsehen, sowie das Entstehen der Zollschuld bei der Ein- und Ausfuhr von Waren. Gegenstand, Grundlage, Höhe und Fälligkeit des Zolls sind in einem nicht im GBl. veröffentlichten Zolltarif festgelegt. Der Zolltarif ist ein alphabetisch oder nach anderen Gesichtspunkten (z. B. stoffliche Zusammensetzung, wirtschaftliche Herkunft) geordnetes Verzeichnis der Waren und der für sie geltenden Zollsätze. Im einzelnen wird unterschieden nach 1. Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitzöllen; 2. autonomen Zöllen (gesetzlich festgelegten, jederzeit veränderbaren Zollsätzen gegenüber Staaten, mit denen keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen) und Konventionalzöllen; 3. der Bemessungsgrundlage (Bemessung nach dem Wert in Form des Normalpreises des Zollgutes, Kombination von spezifischen Zöllen, Wertzöllen und negativem Wertansatz); 4. Schutzzöllen zum Schutz der inländischen Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz; 5. Finanzzöllen. Das ZG. regelt im übrigen die technischen Modalitäten beim Grenzübertritt von Waren, Geld, Devisen und Personen bzw. überträgt die Befugnis zur Regelung von Einzelfragen den zuständigen Stellen des Ministerrats. Im einzelnen sind geregelt: die Kontrolle, Untersuchung und evtl. Sicherstellung von Waren und Beförderungsmitteln beim Grenzübertritt, die Einholung von Gutachten und Auskünften, der Erlaß von Verfügungen und deren Durchsetzung auch durch unmittelbaren Zwang, die körperliche Durchsuchung von Personen, das Genehmigungsverfahren für den Warenverkehr, Zollverfahrensfragen, die Art der Zollerhebung, die Zollstrafen- und Strafbestimmungen zur Durchsetzung dieser Regelungen. Für folgende Kategorien von Waren bzw. Warenbewegungen sind besondere Vorschriften in den DB und VO ergangen: die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren, von Waren im Rahmen der Kulturabkommen, von Mustern, Proben und Werbematerial, von Waren für den Bedarf und die Zwecke der diplomatischen oder anderen Vertretungen der DDR sowie für den Bedarf und die Zwecke der in der DDR akkreditierten diplomatischen und anderen ausländischen Vertretungen, von Waren zu Messen und Ausstellungen, von Kraftfahrzeugen, Zu[S. 973]behör und Ersatzteilen, von Reisebedarf und sonstigen mitgeführten Gegenständen im Reiseverkehr, von Waren im Geschenkverkehr, von Literatur, anderen Druckerzeugnissen, Ton- und Bildträgern, von Rückwaren und Reparaturgut, von Umzugs- und Erbschaftsgut sowie die Durchfuhr von Waren aller Art durch das Zollgebiet der DDR auf allen Verkehrswegen. Gemäß der VO vom 25. 6. 1959 (GBl. I, S. 610) ist die Einfuhr von Kraftfahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen nur über die staatlichen Außenhandelsbetriebe zulässig. In besonderen Fällen kann der zuständige Rat des Bezirks die Einfuhr von Personenwagen, Motorrädern und Mopeds erlauben, die dann aber nicht in der DDR vermietet, verpachtet oder veräußert werden dürfen. Die 20. DB zum ZG vom 14. 6. 1973 (GBl. I, S. 271) regelt das Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege. Genußmittel dürfen danach bis zu bestimmten Höchstmengen eingeführt werden. Geschenksendungen werden gemäß einem in einer Anlage zur DB enthaltenen Tarif verzollt. Bis zu einem Wert von 200 Mark kommt die Zollerhebung nicht zur Anwendung. Nach der AO über die Aussetzung der Erhebung von Zöllen bei der Einfuhr von Geschenksendungen auf dem Postwege vom 14. 6. 1973 (GBl. I, S. 273) erhalten Rentner und Sozialunterstützungsempfänger die zulässige Zahl von Einfuhrgeschenksendungen (jährlich 12) ohne Zollerhebung. Für Einfuhrgeschenksendungen aus der Bundesrepublik Deutschland und aus „Westberlin“ wird die Zollerhebung ausgesetzt. In einer Bekanntmachung zur 20. DB ist eine umfangreiche Liste von Gegenständen genannt, die von der Ein- und Ausfuhr als Geschenksendungen ausgenommen sind. Die Bestimmungen über den grenzüberschreitenden Reiseverkehr enthalten nach dem gleichen Prinzip Genehmigungsgrenzen für die Ein- und Ausfuhr von Geschenken, in der DDR gekauften Gegenständen, Reisegebrauchsgegenständen und besonderen Waren - ausgenommen sind Perlen, Edelmetalle und Kraftfahrzeuge. Die Höhe der Genehmigungsfreigrenze richtet sich nach dem Wohnsitz (in oder außerhalb der DDR) und nach der Dauer der Ausreise bzw. des Aufenthaltes in der DDR. Innerhalb der Freigrenzen sind bei der Einfuhr von Genußmitteln wiederum bestimmte Höchstgrenzen zu beachten. Außerdem gelten auch für den Reiseverkehr Ein- und Ausfuhrverbote, die politisch, devisenrechtlich (Devisen) und ideologisch motiviert sind und insofern die Aufgabenstellung des Z. verdeutlichen. Genehmigungsfrei sind schließlich auch die Ein- und Ausfuhr von beweglichem Erbschafts- und Umzugsgut mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen und Produktionsmitteln sowie von Gegenständen, die wiederum grundsätzlich von der Ein- und Ausfuhr als Erbschafts- oder Umzugsgut ausgenommen sind (22. DB zum ZG vom 14. 6. 1973 — GBl. I, S. 274). Die Liste der Ein- und Ausfuhrverbote umfaßt weniger Gegenstände als die für den Reise- und Geschenkpaketverkehr geltende. Die Ein- und Ausfuhr von Umzugsgut muß mit der Übersiedlung, die von Erbschaftsgut innerhalb eines Jahres nach Annahme der Erbschaft oder nach Abschluß der Erbauseinandersetzung erfolgen. Die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren richtet sich vollständig nach dem Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft) und ist daher nur über die Außenhandelsbetriebe und andere vom Minister für Außenhandel ermächtigte Betriebe und Organe möglich. Der Definition nach gelten als Handelswaren somit Waren, die im Rahmen des Außenhandelsplanes aus- und eingeführt werden sowie z. B. Einfuhren aus Valutaanrechten und Devisenkrediten. Wegen der besonderen Berlin-Regelung im ZG sind die meisten DB zum ZG für Berlin (West) durch AO in Kraft gesetzt worden. Bei der 22. DB ist jedoch davon Abstand genommen worden. Dies läßt die Vermutung zu, daß, ähnlich wie bereits im Devisenrecht, nun auch im Zollrecht das Zollgebiet auf den Bereich der DDR und Ost-Berlins begrenzt wird und die Fiktion von „Westberlin als auf dem Territorium der DDR“ liegend nicht mehr aufrechterhalten wird. Die Durchführung der Aufgaben nach dem Zollrecht obliegt der Zollverwaltung der DDR, die als zentral geleitetes Organ dem Ministerium für Außenhandel untersteht. Die Zollverwaltung gliedert sich in die Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen — meist 2 politische Verwaltungsbezirke zusammengefaßt —, Zollämter und Zollstellen. Grenz-, Binnen- und Postzollämter unterstehen den Bezirksverwaltungen, während für die Überwachung der Zollstellen die Zollämter zuständig sind. Mit dem ZG vom 28. 3. 1962 übernahm die Zollverwaltung die Aufgaben des früheren Amts für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs. Zum Aufgabengebiet gehören hauptsächlich die Kontrolle der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, Devisen und Zahlungsmitteln nach den Bestimmungen des ZG und die Erhebung von Zöllen im Außenhandels-, Post- und Eisenbahnverkehr. Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet die Zollverwaltung eng mit anderen Kontroll- und bewaffneten Organen wie auch mit anderen zentralen und örtlichen Staatsorganen zusammen. Genehmigungsgebühren; Warenverkehr, nichtkommerzieller. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 972–973 Zollverwaltung der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zoologische Gärten

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1979 1985 [S. 972]Die Aufgaben des Z. unterscheiden sich in einer staatlich verwalteten Planwirtschaft grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von…