DDR A-Z 1975
Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF) (1975)
Siehe auch: IDFF: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF): 1965 1966 1969 1979 1985 Internationale Organisation nationaler Frauenverbände, der überwiegend die Frauenorganisationen sozialistischer und kommunistischer Staaten und Parteien angehören. Gegr. am 1. 12. 1945 in Paris. Die Mitgliederzahlen für 1973 lauten: 110 Organisationen in 97 Ländern mit insgesamt ca. 200 Mill. weiblichen Mitgliedern über 15 Jahre (entspricht ungefähr einem Sechstel der weiblichen Weltbevölkerung). Der Internationale Frauenkongreß (höchstes Organ) tagt alle drei Jahre; er wählt den Rat der IDFF, die Präsidentin und die Vizepräsidentinnen. Der Rat (höchstes leitendes Organ zwischen den Kongressen), in dem alle Mitgliedsorganisationen vertreten sind, tagt alljährlich; er wählt das Büro der IDFF (verantwortliches Organ zwischen den Tagungen des Rates), das sich aus den 10 Vizepräsidentinnen und weiteren 13 Mitgliedern zusammensetzt, sowie das Sekretariat (operatives Organ des Rates), das seinen Sitz seit 1951 in Ost-Berlin hat. Präsidentin war von 1945–16. 6. 1967 Eugénie Cotton (Frankreich); vom 18. 6. 1969–18. 3. 1974 war es Hertta Kuusinen (Finnland); eine neue Präsidentin wird auf dem nächsten Internationalen Frauenkongreß (s. u. „Weltkongreß der Frauen“) im Herbst 1975 gewählt. Die gegenwärtige Generalsekretärin ist Fanny Edelmann (Argentinien). Die IDFF verfügt über das Publikationsorgan: „Frauen der ganzen Welt“ (erscheint vierteljährlich). Zu den Aufgaben gehören: Eroberung und Verteidigung der „politischen, wirtschaftlichen, bürgerlichen und sozialen Rechte der Frauen“; Schutz der Kinder; „Kampf für Frieden, nationale Unabhängigkeit und demokratische Freiheiten“; Herstellung von Freundschaft und Solidarität zwischen den Frauen aller Länder. Zu aktuellen Aufgaben der IDFF zählen: Vorbereitung und Durchführung eines „Weltkongresses der Frauen“, der im Herbst 1975 im von der XXVII. UNO-Vollversammlung proklamierten „Internationalen Jahr der Frau“ in Ost-Berlin stattfand. Die IDFF besitzt Konsultativstatus (Mitglied mit beratender Stimme) bei der UNESCO und beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC). Der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) gehört der IDFF seit dem 18. 5. 1948 an; DFD-Vors. Ilse Thiele ist seit 1964 Vizepräsidentin der IDFF. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 432 Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Investitionsbank (IIB)Siehe auch: IDFF: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF): 1965 1966 1969 1979 1985 Internationale Organisation nationaler Frauenverbände, der überwiegend die Frauenorganisationen sozialistischer und kommunistischer Staaten und Parteien angehören. Gegr. am 1. 12. 1945 in Paris. Die Mitgliederzahlen für 1973 lauten: 110 Organisationen in 97 Ländern mit insgesamt ca. 200 Mill. weiblichen Mitgliedern über 15 Jahre…
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Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) (1975)
Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1969 1979 1985 Die ABI ist ein staatliches und gesellschaftliches Kontrollorgan, das 1963 auf Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates der DDR geschaffen wurde. Die ABI wird verstanden als eine Form der Volkskontrolle, deren Ziel die Erfüllung der Aufgaben der sozialistischen Gesellschaft, die Festigung der Staatsmacht, die Förderung der Aktivität der Massen und die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins ist. Der Beschluß über die ABI vom 26. 5. 1970 stellt die Aufgabe, eine systematische Kontrolle über die tatsächliche Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung zu organisieren, zur Vervollkommnung der Planung und Leitung beizutragen und die Staatsdisziplin sowie die sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen. Bereits 1946 waren Volkskontrollausschüsse zunächst als Hilfsorgane der Deutschen Volkspolizei bei der Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten tätig, ihre Aufgaben wurde 1948 auf die Kontrolle der Plandurchführung ausgedehnt. Gleichzeitig sind bei der Deutschen Wirtschaftskommission die Zentrale Kontrollkommission und in den Ländern der SBZ Kontrollkommissionen errichtet worden. 1952 wurde die Zentrale Kontrollkommission in eine Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK) umgebildet, in die die Kontrollkommissionen der Länder und auch die Volkskontrollbewegung aufgenommen wurden. In der ABI wurden 1963 die ZKSK und die sie seit 1962 ehrenamtlich unterstützenden Helfer der Staatlichen Kontrolle nach sowjetischem Vorbild organisatorisch zusammengefaßt. Die gegenwärtige Organisationsstruktur der ABI beruht zum einen auf der Verbindung von Partei-, staatlicher und gesellschaftlicher Kontrolle, zum anderen auf der Kombination von Territorial- und Produktionsprinzip. Organe sind das Komitee der ABI, die Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees, die Zweig- und Kombinatsinspektionen, die Kommissionen und die Gruppen der ABI in Betrieben und Einrichtungen, die Volkskontrollausschüsse und die Gruppen der Volkskontrolle in den Städten und Gemeinden. Das Komitee der ABI ist ein Organ sowohl des ZK der SED als auch [S. 35]des Ministerrates und diesen beiden Gremien gegenüber rechenschaftspflichtig. Es leitet und koordiniert die Kontrolltätigkeit der Organe der ABI, es beschließt den zentralen Kontrollplan. Dem Komitee unterstehen der territorialen Gliederung der DDR entsprechend Bezirkskomitees, denen Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees nachgeordnet sind. Die Mitarbeiter der Komitees sind hauptamtlich tätig, ihre für einzelne Sachgebiete gebildeten Inspektionsgruppen verfügen über haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter. Ehrenamtlich arbeiten die Kommissionen der ABI in den Betrieben und Einrichtungen und die Volkskontrollausschüsse in Städten und Gemeinden. Neben dieser territorialen Organisationsstruktur bestehen hauptamtlich geleitete Zweig- und Kombinatsinspektionen auf der Basis des Produktionsprinzips. Die Zweiginspektionen bei den VVB und gleichgestellten Wirtschaftsorganen unterstehen dem Komitee der ABI, desgleichen die Kombinatsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft. Die Kombinatsinspektionen in der bezirksgeleiteten Wirtschaft unterstehen dem Bezirkskomitee der ABI. Die Organe der ABI sind mit Kontroll-, Veranlassungs- und Handlungsbefugnissen ausgestattet, die über die bloße Feststellung von Kontrollergebnissen erheblich hinausgehen. So haben die Komitees und Inspektionen ein Weisungsrecht gegenüber dem Kontrollunterworfenen, können Auflagen zur Mängelbeseitigung erteilen und Berichterstattung über Erfüllung anordnen. Die Komitees haben die Möglichkeit, Disziplinär- und Ordnungsstrafen zu veranlassen oder selbst zu erteilen. Den Kommissionen der ABI, den Volkskontrollausschüssen und den Gruppen der Volkskontrolle kommen im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit Weisungsrechte und dergleichen nicht zu, sie können lediglich dem übergeordneten Komitee der ABI bestimmte Maßnahmen Vorschlägen. Bei der Ausübung ihrer Kontrolltätigkeit arbeitet die ABI mit den Arbeiterkontrolleuren der Gewerkschaften (FDGB), den Kontrollposten der FDJ, den Ausschüssen der Nationalen Front und anderen gesellschaftlichen und staatlichen Organen mit Kontrollfunktionen zusammen. In 20.000 Organen der ABI sind ca. 180.000 Bürger der DDR ehrenamtlich tätig. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 34–35 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter-und-Bauern-MachtSiehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1969 1979 1985 Die ABI ist ein staatliches und gesellschaftliches Kontrollorgan, das 1963 auf Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates der DDR geschaffen wurde. Die ABI wird verstanden als eine Form der Volkskontrolle, deren Ziel die Erfüllung der Aufgaben der sozialistischen Gesellschaft, die Festigung der Staatsmacht, die Förderung der Aktivität der Massen und die Entwicklung des…
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Elternhaus und Schule (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 [S. 255]Nach der Verfassung und dem Bildungsgesetz ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern, „ihre Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten und staatstreuen Bürgern zu erziehen“ und dabei mit den gesellschaftlichen und staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen zusammenzuwirken. Wenn auch die (gesellschaftliche) Bildung und Erziehung stets als das gemeinsame Anliegen aller Erziehungsträger und die Schule als das Zentrum aller pädagogischen Bemühungen angesehen werden, so wird doch auch der Erziehung der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern bzw. in der Familie große Bedeutung beigemessen. Um die erzieherischen Potenzen der Familie für die gesellschaftliche Erziehung der Kinder voll zu nutzen, werden die Eltern angehalten und zum Teil auch verpflichtet, eine feste Ordnung in der Familie zu schaffen, die bestimmte Gewohnheiten herausbildet, eine sinnvolle gegenseitige Ergänzung von häuslicher Erziehung und erzieherischer Einwirkung durch die gesellschaftlichen Bildungseinrichtungen anzustreben, ständig an schulischen Fragen interessiert zu sein sowie an Elternversammlungen teilzunehmen und damit engen Kontakt zur Schule zu halten. Andererseits ist aber auch die Schule — das gilt auch für den Kindergarten, den Hort und die Einrichtungen der Berufsausbildung Jugendlicher — verpflichtet, eng mit dem Elternhaus zusammenzuarbeiten und dabei nicht nur den Wünschen der Eltern nach Erziehungshilfen zu entsprechen, sondern im Sinne der Bildungs- und Erziehungsziele — auch über die Betriebe, in denen die Eltern tätig sind, z. B. im Rahmen der Bewegung „Kollege, wie erziehst du dein Kind?“ — nachdrücklich einzuwirken. Die Familienerziehung, die also den gleichen Zielen und Grundsätzen wie die gesellschaftliche Erziehung verpflichtet ist, wird vor allem unter dem Gesichtspunkt der Kollektiv- und Arbeitserziehung gesehen und zu beeinflussen getrachtet; sie wird aber auch insofern als besonders problematisch angesehen, als die Sozialisations- und Erziehungseinflüsse in der Familie im geringsten Maße gesellschaftlich steuerbar sind, weshalb auch die ganztägige erzieherische Beeinflussung in Ergänzung zur schulischen Bildung und Erziehung besonders forciert wird. Mitwirkung der Eltern bei der Gestaltung der schulischen Bildung und Erziehung und Einflußnahme der Schule auf die Familienerziehung stehen also in einem engen wechselseitigen Verhältnis. Als gewählte Elternvertretungen an den Schulen sollen die Elternbeiräte und die Klassenelternaktive Mitverantwortung für die Sicherung hoher Ergebnisse der schulischen Bildung und Erziehung übernehmen. Für Elternbeiräte der Schule beträgt die Wahlperiode zwei Jahre, für Klassenelternaktive ein Jahr. Darüber hinaus werden Schulelternversammlungen einmal jährlich und Klassenelternversammlungen etwa dreimal jährlich durchgeführt. Grundsätzlich sollen alle Veranstaltungen der Schule mit den Eltern immer auch der pädagogischen Propaganda dienen; darunter wird die Gesamtheit der Bildungsmaßnahmen verstanden, die darauf gerichtet sind, die Werktätigen, und insbesondere die Eltern, zu befähigen, ihrer speziellen erzieherischen Verantwortung in den verschiedenen Bereichen ihrer gesellschaftlichen Tätigkeit gerecht zu werden. Durch vermehrtes pädagogisches Wissen der Eltern soll auch die Familienerziehung stärker pädagogisiert werden und die „Pädagogik der individuellen Erfahrung“ ablösen. Hauptformen der pädagogischen Propaganda sind einmal die von der Schule durchgeführten Elternseminare sowie die pädagogischen Seminare, die vor allem von der Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) in Zusammenarbeit mit den Volksbildungsorganen, den gesellschaftlichen Organisationen und den kulturellen Einrichtungen durchgeführt werden. Durch die Behandlung der Grundfragen der sozialistischen Bildungspolitik, der politisch-ideologischen Erziehung im Elternhaus, der Erziehungs- und Lernschwierigkeiten, der Freizeitgestaltung der Kinder usw. soll vor allem die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zur „sozialistischen Erziehung“ ihrer Kinder und zur Zusammenarbeit mit der Schule gefördert werden. Entscheidungen in Eheverfahren, in denen das elterliche ➝Erziehungsrecht, das bisher beide Elternteile ausübten, nur einem Teil übertragen wird, haben wegen ihrer Häufigkeit und Folgen besondere Bedeutung erlangt. Außerdem ergeben sich weitreichende Auswirkungen für Eltern und Kinder auch aus Entscheidungen über den Entzug, die Rückübertragung und die Änderung des Erziehungsrechts sowie die Ersetzung der Einwilligung der Annahme an Kindes Statt. Mit der Entscheidung über das Erziehungsrecht haben die Gerichte in der DDR deshalb zu sichern, daß die weitere Erziehung und Entwicklung der Kinder unter den veränderten Bedingungen gewährleistet sind, und das Erziehungsrecht dem Elternteil zu übertragen, der nach den im Zeitpunkt der Ehescheidung gegebenen Voraussetzungen am besten geeignet ist, die sozialistischen Erziehungsziele zu verwirklichen. Den betreffenden Elternteilen sollen von der Schule und im Rahmen der pädagogischen Propaganda die nötigen Hilfen gegeben werden. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 255 Elternbeiräte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ElternseminareSiehe auch die Jahre 1979 1985 [S. 255]Nach der Verfassung und dem Bildungsgesetz ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern, „ihre Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten und staatstreuen Bürgern zu erziehen“ und dabei mit den gesellschaftlichen und staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen zusammenzuwirken. Wenn auch die (gesellschaftliche) Bildung und Erziehung stets als das gemeinsame Anliegen aller Erziehungsträger und die Schule als das Zentrum aller…
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Feriengestaltung (1975)
Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1979 1985 In der DDR haben Partei und Staat mit Hilfe der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Betriebe, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), sowie der örtlichen Verwaltungen eine organisierte F. aufgebaut. Im dritten Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 heißt es: „Die sozialistische Gesellschaft ermöglicht der Jugend die erlebnisreiche und sinnvolle Gestaltung der Ferien, des Urlaubs und der Touristik. Anliegen der Jugend ist es, sich bei vielfältiger kultureller, sportlicher und touristischer Betätigung zu erholen und zu bilden, ihrer Lebensfreude Ausdruck zu geben und ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen“ (GBl. I, 1974, Nr. 5, §~45). Weiter wird darin eine Verstärkung [S. 293]der „kollektiven Formen“ der F. gefordert; besonderer Wert wird hierbei auf Urlaubsreisen in die „Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft“ gelegt, vor allem in bezug auf den Austausch in „Freundschaftszügen“ der FDJ. Die organisierte F. wird zentral gelenkt und koordiniert. Auf staatlicher Seite besteht ein Zentraler Ausschuß für F. Er untersteht dem Amt für Jugendfragen beim Ministerrat. Dieser Ausschuß arbeitet eng mit den verschiedenen Abteilungen für Volksbildung der Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden zusammen. Auch die FDJ wirkt an der Organisation der F. mit. In einem Beschluß des Sekretariats des Zentralrats der FDJ vom 29. 10. 1970 heißt es über die Verantwortung und die Aufgaben der FDJ und der Pionierorganisation: „Die Feriengestaltung ist der politisch und pädagogisch gelenkte Prozeß zur Sicherung einer aktiven Erholung, der eine vernünftige Relation von Ruhe und Entspannung sowie Bewegung und Aktivität verlangt.“ Im 3. Jugendgesetz von 1974 wird das Engagement der FDJ in diesem Bereich noch verstärkt. Für die Aufgaben der F. stellt die DDR jedes Jahr erhebliche finanzielle Mittel bereit. Insbesondere für die Einrichtung der Ferienlager wurden nach offiziellen Mitteilungen bereits im Jahr 1965 insgesamt 165 Mill. Mark aufgewendet. Auch der FDGB stellt Mittel für die Ferienlager zur Verfügung. 1970 betrug die gesamte Subventionierungssumme bereits 200 Mill. Mark, 1974 300 Mill., wobei die Beträge von Betrieben, Staatshaushalt und FDGB ca. im Verhältnis 3:2:1 stehen. In den großen Sommerferien im Juli/August 1974 waren in der DDR von insgesamt 2,73 Mill. Schülern der Klassen 1–12 zwischen 1,5–2 Mill. ca. 3 Wochen unterwegs, davon in Ferienlagern allein ca. 1 Mill. Kinder. Organisierte F. wird seit über 20 Jahren vor allem in Form der Ferienlager betrieben; sie sind der wichtigste Teil staatlicher F. In durch Ministerratsbeschluß geschaffenen 50 „zentralen Pionierlagern“ verbringen in der Regel 100.000 Junge Pioniere und Schüler ihre Ferien. Hinzurechnen muß man ferner ca. 3.000 Betriebsferienlager in landschaftlich reizvollen Gegenden, für deren Unterhaltung die Großbetriebe aufkommen. Dadurch entstanden teilweise enge Patenschaftsbeziehungen zwischen den Ferienlagern und den Werktätigen aus den Trägerbetrieben. Viele Betriebe haben ihr eigenes Ferienlager. Betriebsangehörige kümmern sich in ihrer Freizeit um die Instandhaltung und den Ausbau ihres Lagers, sind als Betreuer tätig und leiten,„Ferienexpeditionen“ in benachbarte Betriebe. In der Nähe dieser Lager werden gelegentlich sogenannte Touristenstationen für Erwachsene unterhalten. Je nach Lagertyp stehen Spiel, Sport, Erholung, Unterricht oder Ferienarbeit im Vordergrund. Darüber hinaus existieren Schwerpunktlager bzw. „Spezialistenlager“. Hier werden in 8- bis 10tägigen Kursen Grundkenntnisse und Fertigkeiten in verschiedenen Grundberufen, in Verkehrs- und Brandschutz, im Sanitätswesen vermittelt. Zu den Spezialistenlagern zählen auch „Sprachlager“, in denen z. B. im Umgang mit Kindern aus den betreffenden Ländern russische und französische Sprachkenntnisse vertieft werden können. Für 160.000 Jungen und Mädchen standen 1974 Plätze in Schwimmlagern bereit. Seit 1966/67, mit Gründung der ersten Studenten- und Schülerbrigaden, gibt es als Sondertyp der F. sogenannte Lager der Erholung und Arbeit. 1974 belegten fast 60.000 Jugendliche die begehrten Plätze. In solchen, vor allem von der FDJ organisierten, Lagern wird an Jugendobjekten gearbeitet, z. B. am Bau einer Ferngasleitung. Die Jugendlichen werden für ihre Arbeit bezahlt, die Vergütung entspricht der für diese Arbeit vorgesehenen Lohngruppe und ist grundsätzlich steuerfrei. Sozialversicherungsabgaben werden ebenfalls nicht erhoben. Vor Aufnahme der Arbeit ist eine ärztliche Eignungsuntersuchung obligatorisch. Ferner muß die Genehmigung der Eltern und des Schuldirektors vorliegen. In den Pionierlagern (z. B. „Pionierrepublik Wilhelm Pieck“) wird das Lagerleben von paramilitärischen Übungen bestimmt. Sie sind Bestandteil der sozialistischen Wehrerziehung. Neben sportlichem Zeitvertreib, wie Spartakiadewettkämpfen, werden Orientierungsläufe, Nachtmärsche, Schießübungen, Gelände- und Manöverspiele (z. B. Wintermanöver „Schneeflocke“) durchgeführt. Die großen jährlichen Pioniermanöver finden in der Regel in Zusammenarbeit mit Pateneinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) statt. Die Kinder haben außerdem Gelegenheit, in Arbeitsgemeinschaften (z. B. „Junge Brandschutzhelfer“ oder „Junge Sanitäter“) besondere Kenntnisse oder das Schwimmabzeichen zu erwerben und andere sportliche Medaillen zu erringen. Das „Fest des Tanzes und des Liedes“ ist der Höhepunkt jedes Lageraufenthaltes. Neben Arbeit, Spiel und Sport spielen die sogenannten Ferienexpeditionen eine große Rolle, in deren Verlauf Wanderungen, Märsche oder Fahrten zur Erforschung der näheren Umgebung und deren Geschichte unternommen werden. Die Durchführung einer Ferienexpedition orientiert sich am „Expeditionsauftrag“, z. B. mit dem Thema: „Auf den Spuren der 2. Polnischen Armee“ oder „Die Geschichte von Bad Saarow“. 1971 wurde eine zentrale Ferienexpedition unter der Losung „Rote Fahne“ durchgeführt. Fast immer ist mit dem Expeditionsprogramm der Besuch oder die Pflege von Mahn- und Gedenkstätten verbunden. Neben den Ferienlagern bestehen weitere Einrichtungen der F. Mehrere 100.000 Kinder, vor allem die jüngeren, verbringen ihre Ferien in den Stadterholungsgebieten innerhalb oder am Rande der Gemeinden („Jugenderholungszentren“). Klub- und Kulturhäuser, Pionierhäuser und -Stationen, Theater, Kinos, Naherholungszentren, Bibliotheken, Sportstätten und Museen sind in die örtliche F. einbezogen. Allein an den „Ferienspielen“ für die Schüler der Klassen 1–4 beteiligten sich 1974 annähernd 900.000 Kinder. In den städtischen Ferienzentren werden für diese Altersgruppen vielfältige, ihren Interessen entsprechende Möglichkeiten angeboten. Das neue Jugendgesetz fördert diese Einrichtungen besonders. Neu aufgenommen in die organisierte Form „kollektiver Urlaubsgestaltung“ wurde mit dem 3. Jugendgesetz 1974 für die Lehrlinge und Berufsschüler die Einrich[S. 294]tung von Wanderquartieren mit täglich 1240 Plätzen, sowie für ca. 100.000 Lehrlinge die bewährten Jugendtouristenreisen des FDGB. Auch für Studenten wurden 1974 erstmals geeignete Internate als „Studentenhotels“ eingerichtet. Hier werden im Austauschverfahren vor allem internationale Kontakte gepflegt. Diesen Aufgaben dienen insbesondere auch die „Internationalen Sommerlager“ oder „Freundschaftslager“, in denen Kinder und Jugendliche aus der DDR gemeinsam mit westdeutschen und ausländischen Kindern ihre Ferien verbringen, wobei auch propagandistische Zwecke verfolgt werden. 1974 standen neben den Lagern 23.114 Plätze in Jugendherbergen zur Verfügung. Etwa 12.500 Schülergruppen mit 250.000 Teilnehmern nahmen 1974 an mehrtägigen Wanderungen teil. Wegen der knappen Kapazität an Jugendherbergsplätzen wurden zusätzlich Wanderquartiere eingerichtet. Eine beträchtliche Zahl von Schülern und Studenten hat auch im Sommer 1974 Camping außerhalb der F. und die private Urlaubsreise bevorzugt. Jugend. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 292–294 Feriendienst des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FerienscheckSiehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1979 1985 In der DDR haben Partei und Staat mit Hilfe der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Betriebe, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), sowie der örtlichen Verwaltungen eine organisierte F. aufgebaut. Im dritten Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 heißt es: „Die sozialistische Gesellschaft ermöglicht der Jugend die erlebnisreiche und…
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Automatisierung (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung um neue Tätigkeitsfelder, da sich durch A.-Maßnahmen neue Tätigkeitsprofile und Organisationsstrukturen herausbilden. Die A. wird als die höchste Stufe im Prozeß der Technisierung, des Einsatzes von technischen Hilfsmitteln zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, verstanden. Die Vorstufen bilden die Mechanisierung und das Handwerk. Durch die Mechanisierung wird menschliche Arbeit in ihrer körperlich-ausführenden Funktion durch maschinelle Werkzeuge und Maschinen ersetzt. Je nach der Art der eingesetzten technischen Hilfsmittel (Arbeitsmittel) und dem Umfang des Fertigungsablaufs (einzelner Arbeitsplatz, Teil- oder Gesamtablauf) wird die Mechanisierung untergliedert in Kleinmechanisierung, Teil- und Vollmechanisierung. Ähnlich wird bei der A. der Einsatz von selbsttätigen Maschinen für Teilprozesse (Teil-A.) unterschieden vom Einsatz für Gesamtprozesse (Voll-A.). Der Begriff Voll-A. wird auch in dem Sinne verwendet, daß adaptive Automaten nicht nur die Steuerung des Arbeitsablaufs übernehmen, sondern auch die begrenzt selbsttätige Auswahl des Arbeitsweges (Steuerung der Steuerung). Das wichtigste soziale und wirtschaftliche [S. 97]Problem liegt in der durch A. hervorgerufenen Freisetzung von Arbeitskräften. Bei dem anhaltenden Arbeitskräftemangel in der DDR führen Freisetzungen jedoch nicht zu längerfristiger Arbeitslosigkeit. Gegenstand der A. sind ausschließlich formalisierbare, materielle und geistige Tätigkeiten des Menschen. Automatisiert werden bei dem gegebenen Stand der Automatenentwicklung in der DDR in erster Linie Bearbeitungs- und Transportprozesse in der chemischen Industrie und in einigen Branchen der Maschinenbauindustrie, daneben aber auch geistige Operationen, z. B. bei Konstruktionsarbeiten und in der Leitungs- u. Verwaltungsarbeit (durch Datenverarbeitungsanlagen). Zu den Voraussetzungen der A. zählt in wissenschaftlicher Hinsicht die Anwendung der Kybernetik. Praktische Voraussetzungen der A. von Produktionsabläufen mittels Automaten mit relativ starrem Programm sind: a) der Produktionsablauf muß als fließender, kontinuierlicher Gesamtprozess konzipiert sein, b) größere Stückzahlen über einen längeren Fertigungszeitraum, c) die Konstruktionen der Erzeugnisse und Technologien müssen über einen längeren Zeitraum relativ konstant bleiben, d) geringe Qualitätsschwankungen der Zulieferungen und Roh- und Betriebsstoffe und e) fachlich geschulte Arbeitskräfte. Mit dem vorgesehenen Übergang zu adaptiven — algorithmisiert lernenden — Automaten wandeln sich diese Voraussetzungen. Publizistisch ist der A. von Produktionsabläufen bereits in den 50er Jahren viel Aufmerksamkeit gewidmet worden. Seit Mitte der 60er Jahre hat sich die A.-Diskussion besonders der automatisierten Informationsverarbeitung zugewandt, von der man anfangs und im Unterschied zur Gegenwart schnell praktikable Lösungen für Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten — etwa durch vollautomatische Leitungssysteme, vollautomatische Sprachübersetzung — erwartete. Das Ausmaß der A. in der Industrie wurde in den letzten 15 Jahren gesteigert, ist jedoch im Vergleich zu anderen Industrieländern nicht sehr hoch. Die A. wird in der DDR statistisch gemessen am A.-Grad der Arbeit, das ist der Anteil der an teil- und vollautomatisierten Aggregaten, Maschinen und Anlagen Beschäftigten zur Gesamtzahl der Beschäftigten. Der A.-Grad gibt keinerlei Auskunft über die durch A. erzielte Produktivitätssteigerung und die aufgewendeten Kosten. Neben (Sprunghaften Effizienzsteigerungen durch A. gibt es auch Effizienzverluste. Sie treten vor allem bei sehr hohen Aufwendungen und/oder bei A. auf, die nur Teilphasen von Produktions- und Leistungsprozessen erfassen. Der A.-Grad der Arbeit beträgt gegenwärtig für die getarnte Industrie 7 v. H. Manuell sind 40 v. H. der Produktionsarbeiter tätig, und 53 v. H. arbeiten an nicht (Selbsttätigen Maschinen und Anlagen. Der A.-Grad der (maschinellen Ausrüstungen in sozialistischen Industriebetrieben, d. h. der Anteil der teil- und vollautomatisierten Anlagen, thermischen und chemischen Aggregate an der Gesamtzahl der Ausrüstungen, wird für 1972 mit 38,2 v. H. angegeben. Erbetrug 1961 für alle Branchen der metallverarbeitenden Industrie ca. 14. v. H. und für die Leichtindustrie ca. 24 v. H. (Schätzungen). Zu diesem Zeitpunkt gab es in den sozialistischen und halbstaatlichen Industriebetrieben rd. 32.000 automatisierte Maschinen und rd. 23.000 Einzelautomaten (sie übernehmen neben der Fertigungssteuerung auch das selbsttätige An- und Ausschalten sowie das Zuführen und Auswerfen der Arbeitsgegenstände). Die Mehrzahl der eingesetzten automatisierten Maschinen werden numerisch gesteuert (z. B. numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen). Sie sind für die in der DDR-Industrie verbreiteten kleinen und mittleren Serien besonders geeignet. Am weitesten fortgeschritten ist die A. in Zweigen mit kontinuierlicher Fertigung: z. B. in der chemischen Industrie, in der Zementerzeugung und in der Energie- und Brennstoffindustrie. Der A.-Grad ist in der Grundstoffindustrie am höchsten. Problematisch ist die Ungleichmäßigkeit, mit der die A. innerhalb von Betrieben wie auch zwischen Betrieben und Industriezweigen durchgeführt wird. Kennzeichnend für die Fortentwicklung der A. ist die Tendenz, den Fertigungsablauf mit Hilfsprozessen (z. B. innerbetrieblicher Transport, Qualitätskontrolle) und formalisierbaren Leitungselementen unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zu integrieren. Dem dienen auch die ersten Konzeptionen von „Integrierten Systemen automatisierter Informationsverarbeitung“ (ISAIV), die die Informationen aus den Bereichen der Fertigung, des Absatzes, der Arbeitskräfteplanung, der Finanzen und der Produktionsvorbereitung einer abgegrenzten Leitungseinheit sammeln, speichern, aufbereiten und auswerten sollen. Intensiver untersucht wurden bisher die Anwendungsmöglichkeiten der A. in der Produktionsvorbereitung. An einem System zur A. der technischen Vorbereitung der Produktion (AUTEVO) wird seit mehreren Jahren gearbeitet. Die Routinetätigkeiten der technischen Vorbereitung sollen durch den Einsatz von EDV-Anlagen automatisiert werden. AUTEVO umfaßt folgende Teilsysteme: a) AUTOKONT-A. der konstruktiven Produktionsvorbereitung, b) AUTOPROJEKT-A. der technologischen Projektierung, c) AUTOTECH-A. der technologischen Produktionsvorbereitung. Arbeitsproduktivität; Rationalisierung; Datenverarbeitung, Elektronische (EDV); Technologie. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 96–97 Autobahnen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AWASiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung um neue Tätigkeitsfelder, da sich durch A.-Maßnahmen neue Tätigkeitsprofile und…
DDR A-Z 1975
Rechnungswesen (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Aus der Sicht der sozialistischen Betriebswirtschaftslehre soll das R. ein nach einheitlichen Grundsätzen aufgebautes, mit der Methodik der Volkswirtschaftsplanung abgestimmtes System zur Erfassung und Verarbeitung rechnerisch verwertbarer Informationen über den Ablauf des Reproduktionsprozesses in Betrieben, Kombinaten, VVB und sonstigen Institutionen einerseits und der Volkswirtschaft im ganzen andererseits sein. Danach steht das R. seit Errichtung der SBZ/DDR im Zeichen wiederholter Reformen und vielfältiger, sich oft widersprechender bzw. aufhebender Experimente. Dies wird mit der These begründet, daß sich die Veränderung der gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse auch auf Gegenstand und Aufgaben des R. revolutionierend auswirken und in ihm widerspiegeln müssen. Dementsprechend gibt es ein umfangreiches Bündel von gesetzlichen Vorschriften, die oft lehrbuchartig das R. in materieller wie formeller Hinsicht bis in letzte Details regeln. Die bisher letzte Rahmenregelung für diesen vielschichtigen Komplex ergibt sich aus der VO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik vom 12. 5. 1966 (GBl. II, S. 445–451). Ihrem Vollzug dient eine lange Reihe von Branchenanordnungen und Spezialrichtlinien (so z. B. AO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik in der volkseigenen Industrie; GBl. II, 1966, S. 495–524, oder die ab 1973 gültige AO über die zentrale staatliche Kalkulationsrichtlinie, GBl. II, 1972, Seite 741–778). Als Grundsätze und Merkmale der einschlägigen Bestimmungen werden in neuerer Version (vgl. u. a. das Lehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“, 2. Auflage, Berlin [Ost] 1974) genannt: Einheitliche Klassifizierung der ökonomischen Vorgänge auf Volks- wie betriebswirtschaftlicher Ebene; Wahrung der Einheit von Men[S. 702]gen-, Wert- und Zeitrechnung; Verknüpfung der betriebs-, erzeugnis- und territorialbezogenen Abrechnung; Ausnutzung der elektronischen ➝Datenverarbeitung; durchgehende Erfassung und Widerspiegelung aller ökonomischen Vorgänge auf der Basis von Primärbelegen; Analyse der auf das Betriebsergebnis einwirkenden Faktoren durch Orientierung der betrieblichen Wirtschaftsrechnung auf Erzeugnisse, Leistungen, Aufgaben und Kostenstellen; Erarbeitung von Grundlagen für die Planung. In diesem Sinn soll in erster Linie das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik den wechselseitigen Informationsfluß zwischen den Betrieben und den ihnen übergeordneten Organen zum Zwecke der Planaufstellung, Plandurchführung und Plankontrolle garantieren. Es soll den Lenkungsinstanzen des Staates, den Betriebsleitungen sowie den Belegschaften dokumentieren, ob und wie die in den Einzelplänen gestellten Aufgaben mit den den Wirtschaftseinheiten zur Verfügung stehenden materiellen und finanziellen Mitteln, die oft nur nach Maßgabe staatlicher Normative (z. B. aufgrund von Materialverbrauchsnormen) gewährt werden, erreicht worden sind. Mit Hilfe der Analysenergebnisse des R. wird ferner der sozialistische Wettbewerb unterstützt, insbesondere soweit es sich um die Messung bestimmter überdurchschnittlicher Leistungen einzelner Arbeitnehmer und von Arbeitnehmergruppen handelt, die prämiiert werden sollen. Das derart strukturierte R. bildet damit einen wesentlichen Bestandteil des Systems der wirtschaftlichen Rechnungsführung, mit dem es allerdings nicht verwechselt oder gleichgesetzt werden darf. Während das R. in Gestalt des einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik als ein umfassendes Informationsinstrumentarium im Dienste der Leitung und Planung fungiert, gilt das System der wirtschaftlichen Rechnungsführung im Selbstverständnis der DDR — weit über die genannte Funktionsbestimmung des R. hinausgehend — als zentrale objektive Kategorie der sozialistischen Produktionsverhältnisse und als Maxime operativer Betriebsführung auf den verschiedensten Ebenen. Die wichtigsten Elemente des betrieblichen R. sind a) die „Fondsrechnung“, b) die normative Kosten- und Ergebnisrechnung, c) die einheitliche Anwendung staatlich vorgeschriebener Bewertungsverfahren für Wirtschaftsgüter, d) zentral festgesetzte Abschreibungssätze und Abschreibungsverfahren und e) die staatlich fixierte Ertragsverteilung (Gewinnverwendung) (Fonds; Grundmittel; Abschreibungen; Amortisationen; Gewinn). Im Rahmen dieser Rechnungsvorgänge ist die betriebliche „Fondsrechnung“ ein Grundelement des R. in einem sozialistischen Wirtschaftssystem sowjetischer Prägung. Als „Fonds“ bezeichnet man einmal Bestände, also Vorräte an materiellen und finanziellen Mitteln. Zum anderen versteht man darunter die Gesamtheit der den Betrieben während eines bestimmten Zeitraums (z. B. eines Jahres) zur Verfügung stehenden Mittel zur Finanzierung ökonomischer und sozialer Aufgaben. Die „Fondsrechnung“ als spezifische Form der Rechnungslegung im Wirtschaftssystem der DDR ist ideologisch begründet, weil das dortige R. den im Rahmen der buchhalterischen Bilanz sonst rechnerisch zwangsläufig erscheinenden Posten „Kapital“ nicht kennt. Als Äquivalent dient die Kategorie der „Fonds“. Hierbei wird unterschieden zwischen „eigenen Fonds“ und „fremden Fonds“. Die „eigenen und ihnen gleichgestellten Fonds“ entsprechen als Bilanzposten auf der Passiv-Seite dem Grund-, Stamm- oder Eigenkapital eines Unternehmens, während die „fremden Fonds“ das aufgenommene oder zugewiesene Fremdkapital (Kredite) ausweisen. Die „Fonds“ der Betriebe, Kombinate und VVB sind also praktisch deren zweckgebundenes Betriebskapital, dessen Verwertung durch Plananweisungen gelenkt wird. Sowohl bei den „eigenen“ als auch bei den „fremden Fonds“ handelt es sich um staatliche Mittel (Staatskapital). Der Unterschied zwischen den beiden Kategorien besteht darin, daß die selbständig bilanzierenden Wirtschaftseinheiten die ihnen überlassenen „fremden Fonds“ verzinsen und an die staatlichen Banken zurückzahlen müssen, während sie über die ihnen bei der Betriebsgründung zur Verfügung gestellten oder über die erwirtschafteten „eigenen Fonds“ im Rahmen ihrer operativen Befugnisse selbständig bestimmen können. Alle nicht durch Haushaltszuführungen (z. B. bei Betriebsgründung) finanzierten „eigenen Fonds“ werden aus den Gewinnen der VEB, Kombinate und VVB gebildet. Zu den „eigenen Fonds“ des Betriebes gehören der Grundmittelfonds (Anlagevermögen), Teil des Umlaufmittelfonds (Umlaufvermögen) und bestimmte Sonderfonds. Sonderfonds sind solche Finanz- oder Geldfonds, die aus Gewinnen und Amortisationen akkumuliert werden und im Rahmen der geltenden, eng umgrenzten Bestimmungen über „Eigenfinanzierung“ zur Verbesserung des Betriebsablaufs, zur Erweiterung der Produktionskapazität oder für materielle Anreize eingesetzt werden. Beispiele für solche Fonds sind der Amortisationsfonds, Investitionsfonds, Reparaturfonds, Rationalisierungsfonds, der Fonds für Forschung und Entwicklung (Fonds Wissenschaft und Technik), der Prämienfonds sowie der Kultur- und Sozialfonds. Zu den „fremden Fonds“ rechnen der Kreditfonds und sonstige Verbindlichkeiten. Ein besonderes Kennzeichen dieser Fonds ist eine in den verschiedenen Entwicklungsphasen des R. in der DDR teils strenger, teils flexibler gehandhabte Aufteilung in eine Vielzahl zweckgebundener und gegenseitig nicht übertragbarer Titel. Diese Zersplitterung des „Betriebskapitals“ in zweckgebundene Fonds ohne gegenseitige Deckungsmöglichkeit entspringt dem Bestreben, durch Überwachung des Einsatzes der Fonds eine totale Kontrolle über die Betriebe zu erreichen, um so möglichst schnell planwidrige Vorgänge bei den Planträgern aufdecken zu können. Dies erschwert allerdings andererseits die notwendige Messung des Gesamtnutzens beim kombinierten Einsatz der verschiedenen betrieblichen Fonds (Erfolgsermittlung). Abgesehen vom Problem verzerrter Planpreise kommt zu dieser [S. 703]Form der Fondsrechnung noch die Einengung der betrieblichen Erfassungs- und Aufbereitungsmöglichkeiten auf allen einschlägigen Gebieten (Belegwesen, Rechnungsausstellung, Kontierung, Bewertung, Gliederung der Kostenrechnung, inner- und überbetriebliche Berichterstattung usw.) hinzu. Von bestimmendem Einfluß auf das praktizierte R. und Ursache vieler Undurchsichtigkeiten ist ferner eine in ihrer Anlage zwar bedachte, in der Praxis jedoch häufig übertriebene normative Kostenrechnung und Abschreibungstechnik, durch die der tatsächliche Werteverzehr an Gütern und Dienstleistungen (Input, Einsatzfaktoren) und der sonstige Aufwand nur sehr ungenau ermittelt und die Überalterung der Produktionsmittel in der Kostenrechnung nicht ausreichend berücksichtigt werden können. Dazu kommt, daß staatlicherseits bis heute nur bestimmte Selbstkosten als verrechnungsfähig anerkannt werden (Aspekt des „gesellschaftlich notwendigen Aufwands“). Im ganzen umfaßt das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik 10 sog. Grundrechnungen (stellenweise auch Struktureinheiten genannt): Grundmittelrechnung (mengen- und wertmäßige Erfassung, Abschreibung und Nachweis des Bestandes der Anlagen), Investitionsrechnung (Nachweis und Analyse der Vorbereitung und Durchführung von Neuinvestitionen), Materialrechnung, Arbeitskräfterechnung, Leistungsrechnung, Warenrechnung, Kostenrechnung, Finanzrechnung (Zahlungsverkehr, Kontokorrent und Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung), Nutzensabrechnung (planbezogener Nachweis der Effektivität der Betriebsprozesse unter besonderer Berücksichtigung der Erfüllung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts) sowie Gesamtübersichten und -analysen. Die im Dienste des einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik vorgeschriebenen Verfahrenstechniken für die rechnerische Darstellung der Betriebsprozesse decken sich auf Teilgebieten weitgehend mit den bekannten Vollzugspraktiken des R. westlicher Prägung. Dies gilt, angefangen vom allgemein praktizierten System der doppelten Buchführung, über die Dezimal-Klassifikation (in der DDR verbindlich), Kontenpläne, die Trennung von Betriebs- und Finanzbuchhaltung, die (früher verworfene) Gliederung der Kostenrechnung in Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, bis hin zur intensiven Förderung der EDV und (bedingten) Anwendung kybernetischer Modelle. Dieser Sachverhalt schließt allerdings nicht aus, daß gegenüber dem marktwirtschaftlichen Verständnis der betrieblichen Wirtschaftsrechnung beträchtliche Abweichungen in der Gestaltung der rechnerischen Formelemente bestehen. Verglichen mit früheren Stadien ist die Entwicklung des R. in der DDR nach der dort gegenwärtig geltenden Einschätzung durch 2 gegenläufige Tatbestände gekennzeichnet: Während auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik eine weitgehende Angleichung an moderne, allgemein übliche Formen zu beobachten ist, wird die inhaltliche und funktionelle Bestimmung der rechnerischen Elemente in zunehmendem Maß von für die DDR spezifischen Vorstellungen geprägt. Unverändertes Hauptziel des R. ist es, die „organische Verbindung der zentralen Planung und Leitung der Grundfragen des gesellschaftlichen Gesamtprozesses mit der eigenverantwortlichen Planungs- und Leitungstätigkeit der sozialistischen Warenproduzenten“ sichtbar zu machen und zu gewährleisten. Bisher konnte allerdings eine befriedigende Lösung dieses Problems nicht gefunden werden. Die in der DDR besonders seit Anfang des Jahres 1974 geführten Diskussionen über die Neuordnung der volkswirtschaftlichen und betrieblichen Planung haben zu Veränderungen im System des R. für den Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 geführt. Eine umfassende und modernisierte VO über Rechnungsführung und Statistik (u. a. Einbeziehung des Berichtswesens, Anpassung an EDV-Einsatz) löst mit Wirkung vom 1. 1. 1976 (GBl. I, 1975, S. 585–592) die VO von 1966 und eine Reihe weiterer gesetzlicher Bestimmungen ab. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 701–703 Rechentechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsanwaltschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Aus der Sicht der sozialistischen Betriebswirtschaftslehre soll das R. ein nach einheitlichen Grundsätzen aufgebautes, mit der Methodik der Volkswirtschaftsplanung abgestimmtes System zur Erfassung und Verarbeitung rechnerisch verwertbarer Informationen über den Ablauf des Reproduktionsprozesses in Betrieben, Kombinaten, VVB und sonstigen Institutionen einerseits und der Volkswirtschaft im ganzen andererseits sein. Danach…
DDR A-Z 1975
Kassation (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Nach §~16 GVG können gerichtliche Entscheidungen durch K. aufgehoben werden. Aus den das Nähere regelnden Bestimmungen der Strafprozeßordnung (§§~311 ff.) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 65) geht deutlich hervor, daß es sich bei der K. um ein außerordentliches Rechtsmittel handelt, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann. Die K. kann erfolgen, wenn die Entscheidung auf einer Verletzung des Gesetzes beruht, im Strafausspruch gröblich unrichtig ist, der Gerechtigkeit gröblich widerspricht oder — dieser K.-Grund ist erst 1968 neu in die StPO aufgenommen worden — wenn die Begründung der Entscheidung unrichtig ist. In letzterem Fall würde ein bestehenbleibender Urteilstenor nachträglich im Wege der K. neue, diesen Tenor besser tragende Gründe erhalten. Zur Stellung von K.-Anträgen berechtigt sind der Präsident des Obersten Gerichts und der Generalstaatsanwalt; bei Entscheidungen von Kreisgerichten auch die Direktoren der Bezirksgerichte und die Bezirksstaatsanwälte. Über die K.-Anträge entscheiden die Senate des OG oder (K. gegen Entscheidungen der Kreisgerichte) das Präsidium des Bezirksgerichts. Entscheidungen der Senate des OG und der Präsidien der Bezirksgerichte können durch das Präsidium des OG erneut binnen Jahresfrist im K.-Wege aufgehoben oder abgeändert werden. In Strafsachen kann das Präsidium des OG eine K. zugunsten des Verurteilten ausnahmsweise auch dann zulassen, wenn mehr als ein Jahr seit Rechtskraft des Urteils vergangen ist. Nach Eingang des K.-Antrages kann das für die K. zuständige Gericht Haftbefehl erlassen (§~306 StPO). In jedem Heft der amtlichen Zeitschrift „Neue Justiz“ sind K.-Urteile des OG abgedruckt. Mit diesen Entscheidungen soll nicht nur eine „richtigere“ Lösung im Einzelfall erreicht, sondern es soll die Rechtsprechung gelenkt werden. Die K. muß also auch als ein Instrument verstanden werden, mit dessen Hilfe das Oberste Gericht die ihm zukommende Leitung der Rechtsprechung vornimmt. Falsch wäre es, die K. „als eine Art zweites Rechtsmittel“ anzusehen (Neue Justiz, 1974, H. 15, S. 491). Gerichtsverfassung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 459 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kasse der gegenseitigen HilfeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Nach §~16 GVG können gerichtliche Entscheidungen durch K. aufgehoben werden. Aus den das Nähere regelnden Bestimmungen der Strafprozeßordnung (§§~311 ff.) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 65) geht deutlich hervor, daß es sich bei der K. um ein außerordentliches Rechtsmittel handelt, mit dem jede rechtskräftige…
DDR A-Z 1975
Lehrer und Erzieher (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 1. Pädagogische Kräfte und das Leitbild des sozialistischen Lehrers: Die im Volksbildungswesen tätigen pädagogischen Kräfte untergliedern sich bezüglich ihrer Tätigkeit in Lehrer (L.), Erzieher (E.) und „leitende Kader“ der Volksbildung sowie hinsichtlich ihrer Ausbildung in Fachschul- und in Hochschulabsolventen eines entsprechenden (vollen oder teilweisen bzw. zusätzlichen) Direkt- und/oder Fernstudiums. Auf Fachschulebene voll ausgebildete pädagogische Kräfte sind die Kindergärtnerinnen in kommunalen, betrieblichen und speziellen Kindergärten, die E.(innen) in Kinderwochenheimen, Kinderkureinrichtungen, Tagesschulen, Kinder- und Schulhorten (Tagesklassen, Tagesgruppen), Schulinternaten, Kinder- und Jugendsportschulen und Sonderschulen sowie in Jugendheimen (Lehrlingswohnheimen, Jugendherbergen) und Heimen der Jugendhilfe, die hauptamtlichen Freundschaftspionierleiter an schulischen Einrichtungen in den Klassenstufen 1–7 bzw. 8, die L. für die unteren Klassen der Oberschule (Unterstufen-L.), die in den Klassen 1–3 bzw. 4 unterrichten, sowie die Ingenieurpädagogen, Ökonompädagogen und [S. 515]Medizinpädagogen im berufspraktischen Unterricht der Einrichtungen der Berufsausbildung; auf Hochschulebene voll ausgebildete pädagogische Kräfte sind die Diplom-Fach-L. in der Mittel- und Oberstufe der 10klassigen Oberschule, den Einrichtungen der Abiturstufe (Erweiterte Oberschule, Volkshochschule, Abiturklassen der Berufsausbildung) und den Sonderschulen sowie im allgemeinbildenden und berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen, die Diplom-Agrarpädagogen, Diplom-Ingenieurpädagogen, Diplomökonompädagogen und Diplom-Medizinpädagogen im berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen und Medizinischen Berufsschulen sowie die Diplom-Pädagogen, die als leitende Kader der Volksbildung, der Berufsbildung sowie der Jugendhilfe und Heimerziehung als Direktoren von allgemeinbildenden Schulen, als Lehrkräfte an Pädagogischen Schulen und Instituten für L.-Bildung sowie als leitende Mitarbeiter der Vorschulerziehung und der FDJ (für die Arbeit mit der Schuljugend) tätig sind. Ausbildung und Tätigkeit der pädagogischen Kräfte, insbesondere der L., sollen sich an dem normativen „Leitbild des sozialistischen L.“ orientieren, das durch „Zehn Gebote“ umrissen wird; danach soll der „sozialistische L.“: 1. sich das von der Partei der Arbeiterklasse in „prognostischer Sicht erarbeitete Menschenbild“ aneignen, um es in seiner täglichen Arbeit zu verwirklichen, 2. seinen Beruf in erster Linie als politisch-ideologischen Beruf und wichtigsten persönlichen Beitrag zur Vollendung des Sozialismus in der DDR ausüben, 3. sich jene wissenschaftlichen Kenntnisse und marxistisch-leninistischen Überzeugungen aneignen, die für die Heranbildung allseitig entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten erforderlich sind, 4. nach „pädagogischer Meisterschaft“ streben, um alle Kinder zur „bewußten und selbständigen Aneignung der Grundlagen von Wissenschaft und Kultur“ zu befähigen. 5. den Schülern helfen, die „sozialistische Lebenspraxis“ in ihren Kollektiven und bei der bewußten Gestaltung ihrer gesellschaftlichen Beziehungen selbständig zu entwickeln, 6. danach streben, seinen pädagogischen Führungsstil als Ausdruck der sozialistischen Beziehungen zwischen L. und Schüler ständig zu vervollkommnen, 7. an der Schaffung des „einheitlich handelnden Pädagogenkollektivs“ mitwirken und sich für die Arbeit der gesamten Schule verantwortlich fühlen, 8. danach streben, das Ansehen und die Wirksamkeit der Schule als eines staatlichen Instrumentes der sozialistischen Bildung und Erziehung ständig zu erhöhen, 9. danach streben, bei sich selbst und den mit ihm im Pädagogenkollektiv vereinten L. die Züge des sozialistischen Volks-L. zu verwirklichen sowie 10. bestrebt sein, die zehn Grundsätze der sozialistischen ➝Moral in seinem gesamten beruflichen und persönlichen Leben vorbildlich zu erfüllen. Daher sind die pädagogischen Kräfte, die L. ebenso wie die E. und leitenden Kader der Volksbildung, zu ständiger, systematischer, politisch-ideologischer, pädagogisch-psychologischer und fachwissenschaftlicher Weiterbildung verpflichtet, und zwar sowohl während der Schulzeit als auch in der unterrichtsfreien Zeit während der Ferien. Den L. stehen insgesamt nur 24 Arbeitstage Jahresurlaub in den Sommerferien zu. Ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit bei den Kindern und Jugendlichen haben sie ausschließlich nach den Vorschriften der staatlichen Lehrpläne und anderen edukativ-präskriptiven Dokumenten zu leisten, deren besonders vorbildliche Erfüllung mit zahlreichen Auszeichnungen ideeller und materieller Art belohnt wird. Um einer Fluktuation bei den L. vorzubeugen, bestehen strenge Bestimmungen bezüglich der Möglichkeit eines Arbeitsplatz- bzw. Berufswechsels. 2. Arbeitsbedingungen, Vergütungen und Auszeichnungen: Die wöchentlichen Pflichtstunden (Gesamtpflichtstunden) für L. an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen umfassen das Pflichtstundenminimum und den variablen Teil der Pflichtstunden, d. h. zwei weitere Unterrichtsstunden, für deren Erteilung der L. variabel eingesetzt werden kann; die Gesamtpflichtstundenzahl beträgt für L. der Klassen 1–8 der Oberschule 26, für L. der Klassen 9–12, des berufstheoretischen und allgemeinbildenden Unterrichts der Berufsschulen sowie der Spezial- und der Sonderschulen 25 und für L. an den Volkshochschulen 24 Unterrichtsstunden pro Woche, von denen jeweils 2 Unterrichtsstunden den variablen Teil der Gesamtpflichtstunden darstellen; von den Gesamtpflichtstunden werden für leitende und besondere Tätigkeiten, aber auch aus anderen Gründen Abminderungsstunden gewährt; so erhalten vollbeschäftigte Lehrerinnen mit drei oder mehr zu ihrem Haushalt gehörenden Kindern 2 Abminderungsstunden wöchentlich; die Abminderungsstunden für die Leitungstätigkeit der Direktoren, stellvertretenden Direktoren usw. werden im Rahmen sogenannter Gesamtzeitfonds und einer Mindestunterrichtsstundenzahl vom Direktor der Schule selbst geregelt; die Mindestpflichtstunden für Direktoren usw. sind je nach der Größe der Schule gestaffelt und betragen zwischen 3 und 10 und für stellvertretende Direktoren zwischen 12 und 16 Unterrichtsstunden. Die Vergütung der L. und E. erfolgt sowohl ihrer Qualifikation als auch der Bewertung ihrer jeweils ausgeübten Tätigkeit entsprechend; sie liegt gegenwärtig (1974) zwischen 440 Mark (Vergütungsgruppe 1: E. ohne abgeschlossene pädagogische Ausbildung, Ortsklasse B) und 1080 Mark monatlich (Vergütungsgruppe 4: Diplom-L., Diplom-Ingenieurpädagogen usw. sowie E. und Pionierleiter als Diplom-Pädagogen mit abgeschlossener Hochschulausbildung, Ortsklasse S, in der 11., d. h. der höchsten Steigerungsstufe, in der Regel nach 25 Dienstjahren). Dazu werden gegebenenfalls noch besondere Zulagen gezahlt, so Zulagen für leitende Tätigkeit, z. B. für Bezirksschulräte 300 Mark monatlich, für Kreisschulräte 250 Mark, für Direktoren 100, 150 oder 200 Mark, für Leiter Polytechnischer Zentren 60–100 Mark, Zulagen für besondere Anfor[S. 517]derungen, z. B. L. an Erweiterten Oberschulen (Abiturstufe) 50 Mark, Zulagen für eine Tätigkeit unter erschwerten Bedingungen, z. B. für Wander-L. 10–40 Mark, sowie die Beförderungszulagen für die Titel Oberstudienrat (150 Mark), Studienrat (100 Mark) und Oberlehrer (50 Mark); auch erhalten L. und E. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und mindestens 2 jähriger Tätigkeit im Bildungswesen eine zusätzliche Altersversorgung in Höhe von 60 v. H., bei besonders anerkannten Leistungen bis 80 v. H. des im letzten Jahre vor Eintritt des Versorgungsfalles bezogenen durchschnittlichen monatlichen Bruttogehaltes, jedoch nur bis zu höchstens 800 Mark einschließlich der allgemeinen Rentenbezüge. Da an die berufliche Tätigkeit der L. und E. einschließlich der Schulfunktionäre in der DDR hohe Ansprüche gestellt werden, soll auch mit der Auszeichnung besonderer Leistungen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden. Eine generelle Würdigung der Tätigkeit der L. und E. erfolgt durch den „Tag des Lehrers“, der jährlich am 12. Juni, dem Jahrestag der Schulreform von 1946, in feierlicher Form an allen Schulen usw. begangen wird. An diesem Tag werden auch die speziellen Auszeichnungen für L. und E. verliehen; außer den staatlichen Auszeichnungen gibt es Anerkennungsschreiben, Geldprämien und Sachgeschenke. Die beiden Hauptgruppen der Auszeichnungen bilden die Ehren- und die Beförderungstitel sowie die Medaillen. Staatliche Ehrentitel sind „Verdienter Lehrer des Volkes“ mit Medaille und Geldprämie bis zu 5.000 Mark, „Aktivist der sozialistischen Arbeit“ mit Medaille und Geldprämie sowie „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ mit Medaille und Geldprämie; Beförderungstitel sind „Oberlehrer“, „Studienrat“ und „Oberstudienrat“ mit Beförderungszulage zum Grundgehalt (50,100 und 150 Mark) sowie — bei hohen wissenschaftlichen Leistungen — auch der Titel „Professor“ mit Abschluß von Einzelverträgen, in denen Zulagen vorgesehen werden, die über den Zulagen für Oberstudienräte liegen. Als staatliche Auszeichnungs-Medaillen werden verliehen „Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik“ (Verleihung am Tag der Republik), „Dr.-Theodor-Neubauer-Medaille“ in Bronze, Silber und Gold mit Prämie (500,750 und 1000 Mark), „Medaille für ausgezeichnete Leistungen“ (für Schulfunktionäre), „Pestalozzi-Medaille für treue Dienste“ (Treue-Medaille) in Bronze, Silber und Gold für 10-, 20- und 30jährige Dienstzeit. Ferner werden verliehen eine Urkunde an Betreuer für vorbildliche Leistungen bei der sozialistischen Bildung und Erziehung der Schüler am Unterrichtstag in der Produktion, der Diesterweg-Preis für hervorragende Absolventen des L.- und E.-Studiums mit Prämie (500 Mark) sowie die „Ehrennadel des Ministeriums für Volksbildung“ für ehrenamtliche Helfer; außer den staatlichen Auszeichnungen verleiht die Pionierorganisation die „Medaille für hervorragende Leistungen bei der sozialistischen Erziehung in der Pionierorganisation Ernst-Thälmann“ an L., E. sowie an Freundschafts- und Gruppenpionierleiter in Bronze, Silber und Gold (Auszeichnungen). 3. Die Ausbildung auf Fachschulebene: Die Ausbildung der L. und E. erfolgt auf Fach- und Hochschulebene, ist also qualitativ nicht einheitlich. Zu den pädagogischen Ausbildungsstätten auf Fachschulebene gehören die 17 Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen, die 28 Institute für L.-Bildung sowie das Sorbische Institut für L.-Bildung, die 4 Institute zur Ausbildung von Ingenieurpädagogen und das Institut zur Ausbildung von Ökonompädagogen sowie die Fachschule für Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens (mit Ausbildung von Medizinpädagogen); pädagogische Ausbildungsstätten auf Hochschulebene sind ausschließlich die 7 Pädagogischen Hochschulen (Universitäten und Hochschulen) und die 2 (noch bestehenden) Pädagogischen Institute in Zwickau und Köthen, die jedoch bis 1975 ebenfalls in Pädagogische Hochschulen umgewandelt werden sollen, sowie partiell die Universitäten, Technischen Hochschulen und einige andere Hochschulen. Mit entsprechender fachspezifischer Modifizierung gelten für die Zulassung, das Studium und den Berufseinsatz im Prinzip die gleichen Bestimmungen wie für die übrigen Hoch- und Fachschulen. Die Ausbildung erfolgt vorwiegend im Direktstudium, zum Teil aber auch im Fernstudium bzw. in einer Kombination von Direkt- und Fernstudium; sie ist einphasig, d. h. die unterrichtspraktische Ausbildung ist in die Gesamtausbildung an den betreffenden Ausbildungsstätten integriert und wird zum Teil an Übungskindergärten, Übungsschulen usw. sowie in den verschiedenen Praktika an Kindergärten, Schulen usw. durchgeführt. Die Ausbildung der Kindergärtnerinnen erfolgt an den Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen in einem 2jährigen Direktstudium oder einem 3½jährigen Fernstudium. An den 28 Instituten für L.-Bildung (z. B. in Puttbus b. Rostock, Schwerin, Templin, Potsdam, Neuzelle, Cottbus, Staßfurt, Halle, Eisenach, Krossen, Meiningen, Großenhain, Leipzig, Rochlitz, Berlin-Köpenick) werden sowohl L. für die unteren Klassen (Unterstufenlehrer) als auch E. ausgebildet, und zwar in einem 4jährigen Direktstudium; die Ausbildung erfolgt für 3 Unterrichtsfächer, und zwar für Mathematik und Deutsch als die tragenden Fächer der Unterstufe sowie für eines der Fächer Werkunterricht, Körpererziehung, Kunsterziehung, Musik oder Schulgartenunterricht; sie umfaßt die Bereiche Ausbildung in Marxismus-Leninismus, Erweiterung der Allgemeinbildung, pädagogisch-psychologische Grundausbildung, fachwissenschaftliche und methodische sowie Ausbildung in der Schulpraxis. Auch die E. erwerben in ihrer 3 jährigen Ausbildung zusätzlich zu ihrer Befähigung für die Erziehungs- und Betreuungsarbeit in den Schulhorten, Kinderheimen usw. die Lehrbefähigung für die Unterstufe in 2 Fächern, die für den außerunterrichtlichen Bereich von Bedeutung sind, nämlich in den Fächer-Kombinationen Kunsterziehung und Musik, Werkunterricht und Körpererziehung sowie Schulgartenunterricht und Naturwissenschaften. Das Fernstudium für E. dauert drei Jahre. Ingenieurpädagogen, Ökonompädagogen und Medizinpädagogen werden in einem 3jährigen Direktstudium oder einem 4jährigen Fernstudium an den Instituten zur [S. 518]Ausbildung von Ingenieurpädagogen, an dem Institut zur Ausbildung von Ökonompädagogen und an der Fachschule für Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens für ihren Einsatz als Lehrkräfte in der berufspraktischen Ausbildung für sehr verschiedene Fachrichtungen ausgebildet. 4. Die Ausbildung der Lehrer auf Hochschulebene: Nach dem Staatsratsbeschluß (GBl. I, 1969, S. 5) über die Weiterführung der 3. Hochschulreform (von 1967) und die Entwicklung des Hochschulwesens bis 1975 ist die Ausbildung von Fach-L. eine strukturbestimmende Aufgabe der Universitäten und Hochschulen. Die Diplom-Fach-L. für den allgemeinbildenden Unterricht ab Klasse 5 werden an den Pädagogischen Hochschulen und Pädagogischen Instituten, aber auch an den Universitäten, an den Technischen Hochschulen und an einigen Hochschulen anderer Fachrichtungen in einem 4-jährigen Direktstudium in 2 Fächern ausgebildet, deren Kombination zwar vielfältig, aber festgelegt ist; es ist in ein 2jähriges Grundstudium und ein 2jähriges Fachstudium untergliedert. Die Fachlehrerausbildung, die den Charakter eines „wissenschaftlich-produktiven Studiums“ tragen soll, umfaßt die Grundlagen des Marxismus-Leninismus, Fachwissenschaften (Haupt- und Nebenfach), Erziehungswissenschaften (Pädagogik, Psychologie und Methodik), Einführung in die Logik und Wissenschaftstheorie oder Einführung in die Kybernetik und Datenverarbeitung, Erweiterung der Allgemeinbildung (Mathematik, Naturwissenschaften, Technik, Fremdsprachen), Sport und militärische Ausbildung bzw. Ausbildung in Zivilverteidigung. Auch in die Fachlehrerausbildung an den Hochschulen ist die unterrichtspraktische Ausbildung integriert. Für die Fachlehrer an den Erweiterten Oberschulen und an den Spezialschulen erfolgt keine besondere Ausbildung; über den Einsatz an diesen Schulen entscheidet vielmehr „aufgrund der politischen Haltung und der fachlichen Leistungen des Lehrers“ der Kreis-Schulrat, wobei der Einsatz in der Regel erst nach Bewährung in den Klassen 5–10 der Oberschule erfolgt. Diplom-Fach-L. werden auch im Fernstudium, und zwar ausschließlich an den Pädagogischen Hochschulen und Pädagogischen Instituten, ausgebildet; zum Fernstudium werden nur L. zugelassen, die in einem Fach eine Hochschulausbildung erworben haben und in einem weiteren Fach, für das sie nicht ausgebildet sind, unterrichten bzw. unterrichten sollen, sowie L. mit Fachschulabschluß, die jedoch mindestens 4 Jahre Unterrichtserfahrung in dem betreffenden Fach nachweisen und auch künftig in diesem Fach unterrichten. Daher wird im Fachlehrerfernstudium die Qualifikation nur für ein Fach erworben; das Fachlehrerfernstudium endet mit dem Erwerb der Lehrbefähigung für das betreffende Fach und mit dem akademischen Grad „Diplom-Lehrer“; es dauert je nach den Vorkenntnissen der Bewerber und dem studierten Fach zwischen 2½ und 4 Jahren; die Teilnahme am Fernstudium erfolgt als Delegierung durch den Kreis-Schulrat bzw. den entsprechenden Dienstvorgesetzten. Die Diplom-Agrarpädagogen, Diplom-Ingenieurpädagogen, Diplom-Ökonompädagogen und Diplom-Medizinpädagogen, die im berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen bzw. der Medizinischen Berufsschulen tätig sind, werden an bestimmten Universitäten und Hochschulen in einem 3jährigen Fernstudium ausgebildet. Dieses können vor allem solche Lehrkräfte aufnehmen, die hauptamtlich an einer Einrichtung der Berufsausbildung oder Aus- und Weiterbildung der Werktätigen tätig sind und den Nachweis einer der Studienrichtung entsprechenden abgeschlossenen Fachschulausbildung erbringen sowie über eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung verfügen. Die Ausbildung von Diplom-Pädagogen, die als Lehrkräfte an Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen sowie als Direktoren von allgemeinbildenden Schulen und als leitende Kader der Volksbildung tätig sind, erfolgt als Direkt-, als Fern- und als kombiniertes Direkt- und Fernstudium an der Sektion Pädagogik der Humboldt-Universität Berlin, an der Pädagogischen Hochschule Erfurt/Mühlhausen und am Institut für Leitung und Organisation des Volksbildungswesens der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften. Die L. für die Sonderschulen werden in einem 2jährigen Zusatzstudium an der Sektion „Rehabilitationspädagogik“ der Humboldt-Universität Berlin und der Sektion „Erziehungswissenschaft“ der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (vormals Institut für Sonderschulwesen) ausgebildet; Voraussetzung für die Aufnahme des Sonderschul-Zusatzstudiums ist die mit Erfolg abgelegte Prüfung als L. (für die unteren Klassen) oder als Fach-L. der allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen sowie eine erfolgreiche Vorbereitungszeit als L. an einer Sonderschule der gewählten Art von wenigstens einem Jahr; das Zusatzstudium der L. für Sonderschulen wird mit dem Staatsexamen als Sonderschul-L. abgeschlossen. Die Zusatzausbildung der E. für Internate oder Horte an Sonderschulen oder für Kinderheime und Jugendwerkhöfe für Hilfsschüler sowie die zusätzliche Ausbildung der Kindergärtnerinnen für die Vorschulteile an Sonderschulen erfolgt in 2jährigen Ausbildungsgängen an der Sektion „Rehabilitationspädagogik“ der Humboldt-Universität Berlin; Voraussetzungen für die Zulassung zu der Zusatzausbildung sind die abgeschlossene pädagogische Grundausbildung als E. in Heimen oder Horten bzw. die staatliche Abschlußprüfung als Kindergärtnerin sowie eine erfolgreiche Vorbereitungszeit als E. im Internat oder Hort einer Sonderschule der gewählten Art oder als E. in einem Kinderheim oder in einem Jugendwerkhof für Hilfsschüler bzw. in einem Vorschulteil einer Sonderschule von wenigstens einem Jahr. Die Ausbildung der Freundschaftspionierleiter schließlich, also der an den Schulen hauptamtlich tätigen Funktionäre des Jugendverbandes, erfolgt fachschulmäßig im Direktstudium an einigen Instituten für Lehrerbildung sowie im Fernstudium an der Zentralschule der Pionierorganisation in Droyßig bei Zeitz (mit dem Erwerb der Lehrbefähigung für die Unterstufe in einem Hauptfach und einem wahlweise-obligatorischen Fach); die Weiterbildung der Freundschaftspionierleiter erfolgt entwe[S. 519]der in der Weiterbildung der L. in Kursen oder an den Außenstellen der Zentralschule der Pionierorganisation. Zur Verwirklichung des Grundsatzes der Einheit von Theorie und Praxis bzw. einer praxisbezogenen L.-Ausbildung ist auch die unterrichtspraktische Ausbildung in die Gesamtausbildung an den Einrichtungen für die Ausbildung der L. und E. integriert; so werden während des gesamten Studiums zusammenhängende Berufspraktika durchgeführt, die mit der theoretischen Ausbildung eine Einheit bilden sollen und zusammen mit den Übungsschulen als wichtige Mittel gelten, die Studenten auf ihre künftige praktische Tätigkeit als L. und E. im Bildungssystem vorzubereiten. Die Ausbildung in der pädagogischen Praxis wird durchgeführt: für Studentinnen der Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Hospitationen in der ersten Klasse der Unterstufe, Hospitationen in einer Kinderkrippe, erstes Praktikum im Kindergarten mit hauswirtschaftlichem Praktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung und zweites Praktikum im Kindergarten, für Studenten an Instituten für L.-Bildung als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Einführungspraktikum, erstes Schulpraktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung, Hospitationspraktikum im Kindergarten und schulpraktisches Semester in der Unterstufe der Oberschule sowie für Studenten an Universitäten, Hochschulen und Pädagogischen Instituten als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Einführungspraktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung und schulpraktisches Semester in der Oberstufe der Oberschule bzw. in Berufsschulen. 5. Die obligatorische Weiterbildung: Nach der Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung (GBl. II, 1962, S. 675) haben die L. und E. insbesondere die Pflicht, „sich im Prozeß der Arbeit, durch Selbststudium und in Kursen systematisch und zielstrebig weiterzubilden“. Besonders im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Einführung der neuen Lehrpläne (Lehrplanreform) und der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-ideologische bzw. staatsbürgerliche ➝Erziehung) sowie den damit verbundenen Aufgaben und Problemen erwies es sich als notwendig, die Weiterbildung der L. und E. sowohl in Übereinstimmung mit der Neuorientierung ihrer Ausbildung zu bringen als sie auch zu intensivieren und zu systematisieren. Hauptmethode der Weiterbildung ist das Selbststudium auf der Grundlage der Weiterbildungsprogramme und der darin enthaltenen thematischen Orientierungen und Literaturangaben, das durch Studienhinweise, Beiträge in den Fachzeitschriften, Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie Konsultationen unterstützt wird. Die Weiterbildung der L. in Kursen erfolgt in Grund-, Fach- und Spezialkursen, ebenfalls auf der Grundlage verbindlicher Programme. Im Grundkurs werden ausgewählte Themen des Marxismus-Leninismus, der Pädagogik und der Psychologie behandelt. Der Fachkurs für die L. der unteren Klassen umfaßt fachwissenschaftliche und methodische Probleme aus 2 Unterrichtsfächern bzw. den Disziplinen des Deutschunterrichts. Die Fachkurse für L. der Klassen 5–12 enthalten ausgewählte fachwissenschaftliche und didaktisch-methodische Themen eines Unterrichtsfaches. In den für einzelne Fächer und Disziplinen durchgeführten Spezialkursen werden ausgewählte Probleme aus einem eingegrenzten Wissenschaftsgebiet behandelt. Hierher gehören auch die Kurse zur Weiterbildung der Fremdsprachen- und der Sonderschul-L. Jeder L. muß im Verlauf von 4 Jahren am Grundkurs und an einem oder 2 Fachkursen teilnehmen. Die Grund-, Fach- und Spezialkurse finden in den Winter- und Sommerferien statt. Die L. der Berufsschulen, die allgemeinbildenden Unterricht erteilen, absolvieren anstelle des Grundkurses die Lehrgänge Marxismus-Leninismus und Pädagogik-Psychologie im Rahmen der „zyklischen Weiterbildung der Kader der Berufsbildung“, nehmen aber auch an den Fach- und Spezialkursen der Weiterbildung für L. der Oberschulen teil. Die L. der Berufsschulen, die berufstheoretischen Unterricht erteilen, nehmen ausschließlich an der zyklischen Weiterbildung der Kader der Berufsbildung in Form von Lehrgängen nach einheitlichen Programmen teil, die in der Regel innerhalb von 12 Monaten absolviert werden, so daß in einem maximal 4jährigen Turnus alle Kader der Berufsbildung weitergebildet werden. Diese zyklische Weiterbildung wird von den 15 Bezirkskabinetten für Weiterbildung der Kader der Berufsbildung angeleitet und unterstützt. Für die Gruppe der E., d. h. der Kindergärtnerinnen, der Horterzieher usw., gelten die gleichen Grundsätze und Formen sinngemäß; auch hier ist die Weiterbildung Pflicht und die Teilnahme an bestimmten Kursen im Verlaufe von 4 Jahren obligatorisch. Alle L. und E. sollen sich aber auch ständig „im Prozeß der Arbeit“ weiterbilden und zu diesem Zweck an verschiedenen Fachzirkeln und Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch teilnehmen; dabei werden die besten Erfahrungen verallgemeinert und in der Form von „Pädagogischen Lesungen“ verbreitet und prämiiert. Das Zentralinstitut für Weiterbildung der L. und E. in Ludwigsfelde bei Berlin (Dir. Dr. R. Slomma) ist für die Ausarbeitung und Herausgabe von Programmen und Studienmaterialien verantwortlich und bestätigt die Programme für die Spezialkurse; außerdem führt es für ausgewählte Kader spezielle Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen durch. An der Weiterbildung der L. und E. sind auch die Institute für L.-Bildung sowie die Universitäten, die Hochschulen, die Fachschulen, die wissenschaftlichen Institutionen und Gesellschaften sowie betriebliche und gesellschaftliche Einrichtungen beteiligt, deren Maßnahmen zur Weiterbildung der L. und E. im jeweiligen Volkswirtschafts- und Haushaltsplan der betreffenden Einrichtung festgelegt bzw. in die Arbeitsplanung der Sektionen oder anderen Leitungsbereiche der Universitäten, Hoch- und Fachschulen aufgenommen werden. Eine besondere Stätte der L.-Weiter[S. 520]bildung ist das Haus des L. in Ost-Berlin; es führt nicht nur die systematische Weiterbildung der L., E. und Schulfunktionäre sowie die schulpolitische und pädagogisch-methodische Qualifizierung der Lehrkräfte durch, sondern hat auch die Aufgabe, als „Zentrum des geistig-kulturellen Lebens der pädagogischen Intelligenz und aller an der Erziehung und Bildung der jungen Generation beteiligten Bürger einschließlich der Lehrer-Studenten“ sowie als bildungspolitisches Propaganda-Zentrum für West-Besucher zu wirken, und arbeitet eng mit der Pädagogischen Zentralbibliothek zusammen; ihm sind das pädagogische Neuererzentrum, das pädagogische Besucherzentrum und der Kuppelsaal (Kongreßhalle) zugeordnet. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 514–520 Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrerbildungSiehe auch die Jahre 1979 1985 1. Pädagogische Kräfte und das Leitbild des sozialistischen Lehrers: Die im Volksbildungswesen tätigen pädagogischen Kräfte untergliedern sich bezüglich ihrer Tätigkeit in Lehrer (L.), Erzieher (E.) und „leitende Kader“ der Volksbildung sowie hinsichtlich ihrer Ausbildung in Fachschul- und in Hochschulabsolventen eines entsprechenden (vollen oder teilweisen bzw. zusätzlichen) Direkt- und/oder Fernstudiums. Auf Fachschulebene voll ausgebildete pädagogische…
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Bergbau (1975)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bis 1967 eigener Industriezweig. In ihm waren 1967 7 v. H. (183.300) der Arbeiter und Angestellten der Industrie beschäftigt; vom industriellen Bruttoanlagevermögen entfielen 16 v. H. auf diesen Bereich. Ab Planjahr 1968 werden die Bergbaubetriebe verschiedenen Industriebereichen mit den Zweigen Steinkohlenindustrie, Braunkohlenindustrie, Kali- und Steinsalzindustrie, Schwarzmetallurgie und NE-Metallurgie zugeordnet. Die Rohstoffbasis des Bergbaus ist relativ schmal. Sie erlaubt lediglich, den Eigenbedarf an Braunkohle und Kalisalzen aus inländischen Quellen zu decken. Die erkundeten Braunkohlenvorräte werden mit 19 Mrd. t angegeben. Damit könnte das gegenwärtige Fördervolumen (1973: 246 Mill. t) ca. 75 Jahre aufrechterhalten werden. Vor dem Kriege konzentrierte sich die Förderung überwiegend auf die westelbischen Gebiete. Anfang der 50er Jahre wurde die Erschließung der Vorkommen — mit Schwerpunkt im Bezirk Cottbus — im großen Umfange aufgenommen. (Vorräte des „Lausitzer Reviers“ 11 Mrd. t.) Insgesamt verfügte die Braunkohlenindustrie Anfang 1974 über 32 Tagebaue, in denen die Förderung bzw. die Aufschlußarbeiten aufgenommen wurden. Von Vorteil ist, daß die Braunkohle im „Lausitzer“ und „mitteldeutschen Revier“ überwiegend in großen Feldern mit 200 Mill. t Vorrat ansteht, so daß kostengünstige Großtagebaue betrieben werden können. Allerdings verschlechtern sich die Förderbedingungen. [S. 110]Da die oberflächennahen Lagerstätten nahezu abgebaut sind, vermindert sich das Abraum-Kohle-Verhältnis: 1970 mußten für die Förderung einer Tonne Braunkohle 3,6 m³ Deckgebirge abgetragen werden, 1980 werden es ca. 5 m³ sein. Um die Braunkohlenförderung bis 1980 auf dem gegenwärtigen Niveau halten zu können, müssen neue Tagebaue mit einem Jahresaufkommen von 130 Mill. t. neu aufgeschlossen werden. Hierzu zählen die Vorkommen von Nochten bei Weißwasser (Oberlausitz), Jänischwalde bei Cottbus und Delitzsch-Südwest. Der Steinkohlenbergbau hat für die Wirtschaft der DDR keine nennenswerte Bedeutung. Die Vorräte werden mit insges. 50 Mill. t angegeben. Mangels abbauwürdiger Vorräte wird die Kohle nur noch in den Lagerstätten der Zwickauer Mulde gefördert. Die ungünstigen Ab[S. 111]bauverhältnisse, die wiederum hohe Betriebskosten bedingen, haben dazu beigetragen, daß die Fördermengen ständig zurückgenommen wurden und 1972 nur noch 0,7 Mill. t erreichten (1960: 2,7 Mill. t). Ein wichtiges Rohstoffreservoir für die Chemische Industrie sind die umfangreichen Steinsalz- und Kalivorkommen, die auf 5~Bill.~t bzw. 13~Mrd.~t geschätzt werden. Die Kaliindustrie beschäftigt ca. 31.000 Personen; zwei Drittel ihrer Erzeugnisse werden exportiert. Die DDR ist damit der bedeutendste Kaliexporteur der Welt; mit einer Jahresproduktion von 2,6 Mill. t (1973) nimmt sie den dritten Rang in der Welt ein. Gegenwärtig konzentriert sich die Kaliförderung noch auf das Werra- und Südharz-Revier. Dort befindet sich der zur Zeit größte Kalibetrieb (VEB Kalibetrieb „WERRA“, 8.000 Beschäftigte). Schwerpunkt des neuen Kaliprogramms bildet die Erschließung der Calvörder Scholle (bei Magdeburg). Hier sollen 0,7~Mrd.~t Kali lagern. 1973 nahm dort der Kalibetrieb Zielitz seine Produktion auf; er soll der größte Kaliproduzent der DDR werden. Aus den einheimischen Eisenerzlagerstätten kann die DDR lediglich 5 v. H. ihres Eigenbedarfs decken. Selten sind auch die Erze von Stahlveredelungsmetallen, von denen lediglich das im Vorland des Erzgebirges abgebaute Nickelerz eine gewisse Bedeutung besitzt. Zwar befinden sich auf dem Territorium der DDR zum Teil relativ umfangreiche Vorkommen von Buntmetallen. Ihr Abbau ist aber aufgrund der geringen Wertkonzentration erschwert bzw. wirtschaftlich nicht rentabel. Am bedeutendsten ist der Kupferbergbau mit etwa 27.000 Beschäftigten und einer (geschätzten) Jahresproduktion von etwa 2.000 t. Wichtigste Kupfervorkommen sind die südlich des Harzes gelegenen Mulden von Mansfeld und Sangerhausen (Cu-Gehalt bis zu 3 v. H.). Das Schwergewicht des Kupferbergbaus hat sich jedoch in den letzten Jahren aus der Mansfelder in die Sangerhauser Mulde verschoben. Abbauwürdige Blei- und Zinkerze (Gehalt etwa 2 bis 5 v. H.) befinden sich im Freiberger Raum; im Mansfelder Kupferschiefer treten Blei- und Zinkerze als Beimengungen auf. Die Erzförderung beträgt etwa 300.000 t, eine Steigerung ist gegenwärtig nicht möglich. Zentrum des Zinnerzbergbaus (Zinngehalt etwa 2 v. H.) ist Altenberg im Osterzgebirge; die Jahresproduktion wird auf etwa 1 000 t geschätzt. Energiewirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 109–111 Bergakademie Freiberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BergbehördeSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bis 1967 eigener Industriezweig. In ihm waren 1967 7 v. H. (183.300) der Arbeiter und Angestellten der Industrie beschäftigt; vom industriellen Bruttoanlagevermögen entfielen 16 v. H. auf diesen Bereich. Ab Planjahr 1968 werden die Bergbaubetriebe verschiedenen Industriebereichen mit den Zweigen Steinkohlenindustrie, Braunkohlenindustrie, Kali- und Steinsalzindustrie, Schwarzmetallurgie und NE-Metallurgie zugeordnet. Die…
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Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Mit seiner Gründung am 1. 1. 1972 übernahm das MfUW. Aufgaben des früheren Amtes für Wasserwirtschaft. Darüber hinaus hat es anleitende, koordinierende und kontrollierende Funktionen gegenüber den für die Landeskultur und den Naturschutz verantwortlichen Institutionen (Volksvertretungen und deren Räte in den Territorien) auszuüben. Der Minister ist zugleich Leiter der „Ständigen Arbeitsgruppe sozialistische Landeskultur“, in der Vertreter aller zentralen staatlichen Organe, die auf die Entwicklung und Gestaltung der Landeskultur Einfluß nehmen können, vertreten sind. Zu den Aufgaben des MfUW. gehören vor allem: Die Förderung der Umweltforschung (Wissenschaftlicher Rat f. Umweltforschung der AdW, die Klasse für Umweltschutz und Umweltgestaltung der AdW mit Arbeitsgruppen für medizinisch-toxologische Belange, territoriale Strukturforschung etc., das Institut für Kommunalforschung Dresden u. a. m.); die Wahrnehmung der internationalen Vertretung auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Wasserwirtschaft, insbesondere im RGW-Bereich (zur Zeit bearbeiten im Bereich Umweltschutz und Wasserwirtschaft 15 Ständige Kommissionen 52 Forschungsthemen); die Aufnahme von entsprechenden Lehrveranstaltungen in das Studienprogramm der Technischen Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie die Einführung spezieller Ausbildungsgänge für Fachingenieure; der Aufbau spezieller Meßsysteme und Karteien für die Verunreinigung von Luft und Gewässern; der Aufbau einer Umweltstatistik in Zusammenarbeit mit der SZS und anderen Institutionen; die Ausweisung von Natur-, Landschafts- und/oder Wasserschutzgebieten in Zusammenarbeit mit den entsprechenden örtlichen Organen; der Ausbau wasserwirtschaftlicher Einrichtungen (Talsperren, Rückhaltebecken und sonstige Speicheranlagen, Wasserversorgungs- und Aufbereitungsanlagen für Trink- und Brauchwasser für Industrie und Landwirtschaft, Entsorgungs- und Kläranlagen für kommunale Abwasser etc.); Ausübung der staatlichen Gewässeraufsicht. Zur Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben sind dem MfUW. 7 Wasserwirtschaftsdirektionen für die Wassereinzugsgebiete Küste-Warnow-Peene; Havel; Spree-Oder-Neiße; Obere Elbe-Mulde; Saale-Weiße Elster; Werra-Gera-Unstrut und Mittlere Elbe-Sude-Elde unterstellt. Die ca. 3.300 östlichen Wasserversorgungsbetriebe wurden 1964 in 15 an den Bezirksgrenzen orientierten VEB WAB (Wasserversorgung und Abwasserbehandlung) sowie in der VEB Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz zusammengefaßt. Außerdem besteht beim Ministerium ein wissenschaftlich technisches Zentrum für Wasserwirtschaft. Die dem MfUW. unterstehenden technischen Kapazitäten gestatteten 1974 einen Anschlußgrad an die Trinkwasserversorgung von 82,8 v. H., an die Kanalisation von 62,5 v. H. Die Tageskapazität betrug bei Trink- und Brauchwasser 5,335 Mill. cbm/d, die Klärkapazität 172.600 cbm/h. Die Kapazität der Speicheranlagen wird mit ca. 1,1 Mrd. cbm angegeben, hiervon sind 37 Mill. cbm ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke vorgesehen. Die relativ spät einsetzenden Bemühungen, durch intensive und zentral gelenkte Umweltschutzmaßnahmen die Wasserqualität zu verbessern, zeigen erste Erfolge. Von der insgesamt vorhandenen 13.500 km langen Gewässerstrecke waren: [S. 574]Minister ist seit März 1972 H. Reichelt; als Staatssekretär und 1. Stellv. Minister fungiert J. Rochlitzer. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 573–574 Ministerium für Staatssicherheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für VerkehrswesenSiehe auch die Jahre 1979 1985 Mit seiner Gründung am 1. 1. 1972 übernahm das MfUW. Aufgaben des früheren Amtes für Wasserwirtschaft. Darüber hinaus hat es anleitende, koordinierende und kontrollierende Funktionen gegenüber den für die Landeskultur und den Naturschutz verantwortlichen Institutionen (Volksvertretungen und deren Räte in den Territorien) auszuüben. Der Minister ist zugleich Leiter der „Ständigen Arbeitsgruppe sozialistische Landeskultur“, in der Vertreter aller zentralen…
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Zentralhaus für Kulturarbeit (1975)
Siehe auch: Zentralhaus für Kulturarbeit: 1963 1965 1979 1985 Zentralhaus für Kulturarbeit (früher Zentralhaus für Volkskunst): 1966 1969 Zentralhaus für Volkskunst: 1958 1959 1960 1962 Das Z. ist eine staatliche Einrichtung zur Entwicklung der unter dem Begriff Künstlerisches Volksschaffen zusammengefaßten verschiedenen Zweige der Laienkunst und der Klubarbeit (Kulturstätten). Das Z. wurde 1952 als Zentralhaus für Laienkunst gegründet, 1954 in Zentralhaus für Volkskunst umbenannt und erhielt 1962 seinen heutigen Namen. Es ist dem Ministerium für Kultur unterstellt. Das Z. hat die Aufgaben, die politisch-künstlerische Entwicklungslinie der gesamten Laienkunst auszuarbeiten; die besten Methoden zur Erhöhung von deren Niveau und gesellschaftlicher Wirksamkeit und zur Gestaltung des Klublebens zu studieren und zu entwickeln; Repertoires für alle Gebiete der Laienkunst herauszugeben; die theoretischen Grundlagen für die Ausbildung der Leiter des künstlerischen Volksschaffens zu erarbeiten und entsprechende Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen; die Entwicklung der Laienkunst in den anderen sozialistischen Ländern, besonders der Sowjetunion, zu verfolgen und auszuwerten. [S. 960]Im Z. arbeitet die Leitstelle für Information und Dokumentation des künstlerischen Volksschaffens in der DDR. Zum Z. gehören das Institut für Volkskunstforschung, das die „Chronologie des künstlerischen Volksschaffens“ und ein „Jahrbuch des Instituts für Volkskunstforschung“ herausgibt, das 1957 gegründete Deutsche Tanzarchiv der DDR sowie 17 Zentrale Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens. Das Z. führt Fachberatungen, Leistungsschauen auf einzelnen Gebieten der Laienkunst und Weiterbildungsveranstaltungen durch. Es ist Herausgeber der Monatszeitschriften „Mitteilungen des Z.“, „szene“ (für Laientheater und Kabarett), „Bildnerisches Volksschaffen“ (für alle Gebiete der bildenden und angewandten Kunst), „Die Volksmusik“ (für Vokal- und Instrumentalmusik), „der tanz“ (für Bühnen- und Gesellschaftstanz) und „ich schreibe“ (für die Bewegung schreibender Arbeiter). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 959–960 Zentralgeleitete Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralinstitut für ArbeitsmedizinSiehe auch: Zentralhaus für Kulturarbeit: 1963 1965 1979 1985 Zentralhaus für Kulturarbeit (früher Zentralhaus für Volkskunst): 1966 1969 Zentralhaus für Volkskunst: 1958 1959 1960 1962 Das Z. ist eine staatliche Einrichtung zur Entwicklung der unter dem Begriff Künstlerisches Volksschaffen zusammengefaßten verschiedenen Zweige der Laienkunst und der Klubarbeit (Kulturstätten). Das Z. wurde 1952 als Zentralhaus für Laienkunst gegründet, 1954 in Zentralhaus für Volkskunst…
DDR A-Z 1975
SED (1975) Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1979 1985 Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) entstand am 21./22. 4. 1946 aus dem weitgehend erzwungenen Zusammenschluß der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) mit der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) in der SBZ und in Berlin. I. Geschichte der SED und ihrer Herrschaft A. Vorgeschichte Im Gegensatz zu anderen in Deutschland von 1933 bis 1945 verbotenen und verfolgten Parteien besaß die KPD im Moskauer Exil am Ende des II. Weltkrieges eine intakte Führung. Unter Kontrolle der Sowjets hatte dort die Parteiführung in den Jahren nach 1933 Weiterarbeiten, unter den kriegsgefangenen Offizieren und Soldaten agitieren (Nationalkomitee Freies Deutschland) und sich auf die politische Arbeit im Nachkriegsdeutschland vorbereiten können. In enger Zusammenarbeit mit der Politverwaltung der sowjetischen Streitkräfte wurde unter der Leitung des damaligen Mitgliedes des Politbüros und Sekretärs des Zentralkomitees der KPD, W. Ulbricht, Anfang Februar 1945 eine Kommission ins Leben gerufen, die Einzelheiten der politischen Arbeit im Nachkriegsdeutschland festlegte. Die von dieser Kommission ausgearbeiteten Thesen, die sich auf Vorarbeiten aus den Jahren 1943/44, so das „Aktionsprogramm des Blocks der Kämpferischen Demokratie“ (1. Fassung Oktober 1944), stützten, wurden einer ausgewählten Gruppe von kommunistischen Emigranten in Schulungskursen vorgetragen. Sie können als Leitlinien der frühen sowjetischen Deutschlandpolitik angesehen werden: 1. Das deutsche Volk ist kollektiv verantwortlich für die Entfesselung des II. Weltkrieges und die Kriegsgreuel (Kollektivschuld). 2. Nach dem Krieg ist die „bürgerlich-demokratische Umgestaltung“ zu vollenden; die Losung vom unmittelbaren revolutionären Übergang zum Sozialismus liegt nicht im Interesse der kommunistischen Bewegung (antifaschistisch-demokratische Ordnung). 3. Nach Kriegsende sind alle antifaschistischen Kräfte in einem „Block“ zu sammeln; linkssektiererische Gruppen sind aufzulösen (Konzept eines antifaschistisch-demokratischen Blocks). 4. Die Einheit der Arbeiterklasse ist herbeizuführen. (Das Ziel der „Einheitsfront“ bezog sich zu dieser Zeit — da die Gründung politischer Parteien in Deutschland zunächst nicht vorgesehen war — auf die „Zusammenarbeit im Block“. Erst nach der Zulassung von Parteien durch die sowjetische Besatzungsmacht richtete sich diese Forderung speziell an SPD und KPD.) Ein unmittelbar danach verabschiedetes 14-Punkte-Programm legte Einzelmaßnahmen fest und sollte die bürgerlichen Freiheitsrechte garantieren. Ziel war die „Vollendung der bürgerlichen Revolution“ und nicht die „sozialistische Revolution“. Im Gegensatz zu solchen Vorstellungen der Moskauer Exil-KP waren unter den in Deutschland verbliebenen inhaftierten und illegal lebenden Mitgliedern der SPD (z. T. in Kontakt und Übereinstimmung mit ehemaligen KP-Mitgliedern, die ihr Schicksal teilten) andere Auffassungen für die Neuordnung nach dem Kriege entwickelt worden. Die sog. „Buchenwälder Plattform“ vom 1. 5. 1944 und das „Buchenwälder Manifest“ vom 13. 4. 1945 optierten klar für die „Verwirklichung des Sozialismus“. B. Eroberung einer Mitgliederbasis in der Phase der antifaschistisch-demokratischen Ordnung (1945--1947) Ende April 1945 kehrte die erste Gruppe kommunistischer Emigranten, die sog. Gruppe Ulbricht, aus der Sowjetunion nach Berlin zurück. Am 10. 6. 1945 erließ die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) den Befehl Nr. 2, der die Gründung antifaschistischer Parteien und Gewerkschaften gestattete. Bereits am nächsten Tag trat die KPD mit einem Aufruf, der überwiegend von den aus Moskau zurückgekehrten Kommunisten unterzeichnet war, an die Öffentlichkeit. Der Aufruf zielte [S. 744]auf eine flexible Machtübernahme entweder in Gesamtdeutschland oder in dessen Teilen. Der zentrale Gedanke war die Errichtung einer einheitlichen, friedliebenden, antifaschistisch-demokratischen deutschen Republik. Es wurde hervorgehoben, daß es nicht sinnvoll sei, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen. Die Bildung einer Einheitspartei der Arbeiterklasse wurde zunächst nicht ins Auge gefaßt. Die Parteiführung wollte vermutlich erst einmal die eigenen Kader sammeln und schulen. Besonders unter den in Deutschland aktiv gebliebenen KPD-Mitgliedern, und vor allem bei den Überlebenden der Konzentrationslager, regte sich gegen den Aufruf vom 11. Juni Widerstand. In ihren Augen bedeuteten die Konzeptionen der von der SMAD gesteuerten KPD-Führung eine Absage an die revolutionären Traditionen der deutschen Kommunisten. Ferner riefen die SPD (15. 6.), die CDU (26. 6.) und die LDPD (5. 7.) zur Neugründung auf. Alle 3 Parteien erhielten von der SMAD die Genehmigung zur Aufnahme ihrer Tätigkeit, hatten aber durch ihre Zusammenfassung mit der von den Sowjets gestützten KPD im „antifaschistisch-demokratischen Block“ (Bündnispolitik) diese als politisch willensbildende Kraft anzuerkennen. Die KPD in der SBZ und in Berlin ihrerseits sah sich in der Lage, zwar die von der sowjetischen Besatzungsmacht favorisierte Partei zu sein, gleichzeitig jedoch war sie zunächst nur eine politische Kraft unter mehreren. Der Weg zur Alleinherrschaft lag noch vor ihr. Ehemalige Mitglieder der SPD, die in der Zeit 1933–1945 in Deutschland geblieben waren, im Untergrund gekämpft hatten und sich nach Kriegsende in Berlin zusammenfanden, hatten als Führungsgremium der wieder aufzubauenden Partei den Zentralausschuß (ZA) unter O. Grotewohl gebildet. Der Gründungsaufruf des ZA forderte Demokratie in Staat und Gemeinde sowie Sozialismus in Wirtschaft und Gesellschaft. Aus den Erfahrungen des mit den Kommunisten z. T. gemeinsam gefochtenen Untergrundkampfes gegen das NS-Regime traten die Sozialdemokraten für die organisatorische Einheit der beiden Arbeiterparteien ein. Die aus Moskau heimgekehrten Kommunisten jedoch lehnten die Einheit nachdrücklich ab. Der Haltung der SPD in dieser Frage lag auch die Vorstellung zahlreicher ihrer Führer und Mitglieder zugrunde, daß der Zusammenbruch der Weimarer Republik hätte verhindert werden können, wenn es rechtzeitig zu einer Aktionseinheit von SPD und KPD gekommen wäre. Hinzu kam, daß die SPD-Führung annehmen konnte, aufgrund der Stärke ihrer Partei sei den Kommunisten der Weg zur alleinigen Machtausübung versperrt. Diese Einschätzung mag sich noch verstärkt haben, nachdem am 15. 6. 1945 (Gründungsaufruf) erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung die Gründung einer überparteilichen Einheitsgewerkschaft (FDGB) möglich zu werden schien. Als die SPD — aufgrund der Aufnahme ihrer Tätigkeit auch in den Westzonen unter K. Schumacher, der von der Londoner Exil-SPD Unterstützung erhielt, sowie aufgrund ihrer starken gesamtdeutschen Ambitionen — politisch zu mächtig zu werden drohte, und als zudem die Kommunisten im Herbst bei den Wahlen in Österreich und Ungarn in der Minderheit blieben, nahm die KPD in der SBZ nunmehr ihrerseits konsequenten Kurs auf eine Vereinigung mit der SPD. Der Berliner ZA unter O. Grotewohls Vorsitz stellte nun Vorbedingungen an das formal von W. Pieck und de facto von W. Ulbricht im Einvernehmen mit der SMAD geführte ZK der KPD. Zu echten Verhandlungen zwischen beiden Spitzengremien ist es jedoch nicht gekommen. Vielmehr ließen der zunehmende Druck der sowjetischen Besatzungsmacht, einzelne Verhaftungen von SPD-Funktionären, jedoch auch Spannungen in der Partei selbst (insbesondere mit Schumacher in Hannover) Grotewohl Ende des Jahres 1945 nachgeben. Hinzu kam, daß in den SPD- und KPD-Landesverbänden von Sachsen, Thüringen und Mecklenburg zahlreiche Stimmen für eine Vereinigung beider Parteien laut wurden. Schon im Februar 1946 war es dann auf der Kreisebene zu Vereinigungen gekommen, wobei eventueller Widerstand von der Besatzungsmacht durch Überredung und Gewalt gebrochen wurde. Die SMAD erlaubte weder gesamtdeutsche Parteitage beider Parteien noch eine Urabstimmung ihrer Mitglieder. Die einzige freie Urabstimmung fand in der SPD in den Westsektoren von Berlin am 31. 3. 1946 statt. Hier entschieden sich bei einer Wahlbeteiligung von ca. 73 v. H. mehr als 80 v. H. der Sozialdemokraten gegen eine Einheitspartei. Allerdings sprachen sich die SPD-Mitglieder in den Westsektoren von Berlin deutlich für eine Zusammenarbeit von SPD und KPD aus. In der SBZ wurden die Vereinigungsbeschlüsse auf dem 40. Parteitag der SPD und dem 15. der KPD gefaßt (19./20. 4. 1946). Der I. Parteitag der SED (Vereinigungsparteitag, 21./22. 4. 1946) fand dann im Admiralspalast in Berlin statt. Die Mehrheit der (1055) Delegierten kam entsprechend dem Mitgliederstand aus der SPD, 230 Delegierte waren aus den Westzonen angereist. Die Partei gab sich ein (Organisations-)Statut. Gemäß diesem (1.) Statut wählte der Parteitag einen 80köpfigen Parteivorstand (PV), aus dem ein 14 Personen umfassendes Zentralsekretariat (ZS) hervorging. Die Bildung von Landes- und Kreisvorständen (später, nach Auflösung der Länder im Jahre 1952, Bezirksleitungen [BZL] und Kreisleitungen [KL] genannt, s. u.) war ebenfalls in dem Statut festgelegt. Für den Organisationsaufbau wurde zwischen der früheren Organisationsform der SPD (Wohnbezirksgruppen) und der KPD (Betriebs[S. 745]gruppen) ein Kompromiß insofern gefunden, als neue Mitglieder zwar von den „Ortsgruppen“ aufgenommen, aber berufstätige Mitglieder gleichzeitig der „Betriebsgruppe“ der SED angehören mußten. Territorial- und Produktionsprinzip bestanden nebeneinander (s. u. III, B). Alle Leitungsfunktionen — von Betriebs- und Ortsgruppen bis zum ZS — wurden paritätisch aus ehemaligen KPD- und SPD-Mitgliedern besetzt. Pieck und Grotewohl wurden zu Vorsitzenden der Partei, Ulbricht und P. Fechner zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Das ZS, das auf dem II. Parteitag um je einen Vertreter von KPD und SPD erweitert wurde, faßte selbständig Beschlüsse. In besonders wichtigen Fällen wurden sie dem PV zur Entscheidung unterbreitet. Die SED hatte sich in den vom I. Parteitag verabschiedeten „Grundsätzen und Zielen“ programmatisch auf einen „demokratischen“ deutschen Weg zum Sozialismus festgelegt. Das lag auf der Linie der vom späteren ZS-Mitglied Anton Ackermann im Auftrag der sowjetischen Führung erarbeiteten und im Februar 1946 in der Zeitschrift „Einheit“ vertretenen These vom besonderen deutschen Weg zum Sozialismus. Das Ziel, der Sozialismus, sollte auf demokratischem Wege „erstrebt“ werden, wenn nicht „die kapitalistische Klasse den Boden der Demokratie verläßt“. Obwohl sich die SED als „sozialistische“ Partei verstand — wenn auch bis 1948 nicht offen — und auf den Marxismus als grundlegende Theorie berief, wurden in die für ganz Deutschland konzipierten „Gegenwartsforderungen“ der „Grundsätze“ Programmpunkte (z. B. Bestrafung aller Kriegsverbrecher, Pkt. 1) aufgenommen, die zeigten, daß die Partei eine breite Basis suchte. Bekenntnisse zur Meinungs- und Koalitionsfreiheit und zum Streikrecht standen allerdings erst an 8. und 9., die „Einheit Deutschlands“ an 12. Stelle des Programms, und Forderungen wie: Beseitigung der kapitalistischen Monopole (Punkt 2), Entmachtung der Großgrundbesitzer und Durchführung der demokratischen Bodenreform (Punkt 3), wirtschaftlicher Aufbau auf der Grundlage von Wirtschaftsplänen (Punkt 6), gaben dem Gegenwartsprogramm sozialistisch-kommunistische Züge. Solche Ambivalenz in den „Grundsätzen“ war nicht zufällig, denn die von der Parteiführung in ihrem Streben nach Erweiterung der Herrschaftsbasis zu berücksichtigenden Interessenlagen waren sehr unterschiedlich. Die Verbreitung eines „demokratischen Images“ bei der Mitgliedschaft und der Bevölkerung lag im Interesse der Parteiführung. Sie versprach sich davon Erleichterungen in der Verfolgung gesamtdeutscher Ziele. Damals wie auch in den folgenden Jahren war die SED vorbereitet, in den Westzonen in Übereinstimmung mit der sowjetischen Deutschlandpolitik aktiv Einfluß durch Ausdehnung ihrer Organisation auszuüben bzw. direkte politische Verantwortung zu übernehmen. Das starke gesamtdeutsche Engagement wurde deutlich, als der PV am 7. 5. 1946 in einem offenen Brief alle SPD- und KPD-Mitglieder in den drei westlichen Besatzungszonen aufforderte, auch in ihrem Gebiet eine Sozialistische Einheitspartei zu schaffen (Deutschlandpolitik der SED). Im Herbst 1946 fanden in der SBZ die ersten Wahlen statt. Die SED erhielt in den Gemeindewahlen im Durchschnitt 58,5 v. H., in den Kreistagswahlen 50,3 v. H. und in den Wahlen zu den Landtagen 47,5 v. H. aller Stimmen, obwohl CDU und LDPD starken Behinderungen unterlagen. In den meisten größeren Städten konnte die SED nicht die absolute Mehrheit erlangen. Damit war sie — trotz Hilfestellung von seiten der Besatzungsmacht — hinter ihrem selbstgesteckten Ziel zurückgeblieben. Andererseits war sie stärker und besser organisiert als die bürgerlichen Parteien. Ihr Mitgliederstand wuchs (s. u. III, D), und die Zahl der Grundorganisationen stieg von ca. 13.000 (I. Parteitag) auf 24.000 (II. Parteitag). Den Aufbau ihres hauptamtlichen Apparates hatte die SED der sowjetzonalen Verwaltungsstruktur angeglichen und sich durch die Gründung Personalpolitischer Abteilungen (PPA) bei den verschiedenen Parteiorganisationen wirksame Instrumente geschaffen, um die Personalpolitik in allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitbestimmen zu können. Noch war allerdings innerhalb der SED die Moskau-orientierte ehemalige KPD, die vor allem für solche Maßnahmen verantwortlich zeichnete, auf die SPD und andere Gruppierungen angewiesen. Die einheitliche Ausrichtung und Umwandlung der neuen Partei im Sinne einer „Partei neuen Typus“ sollte die Aufgabe der kommenden Jahre sein. C. Umorganisationen im Sinne der Kaderpartei und der volksdemokratischen Ordnung (1947--1955) Der II. Parteitag (20.–24. 9. 1947) beschloß die weitere Geltung der „Grundsätze und Ziele“ bis zur Verabschiedung eines neuen Parteiprogramms, zu der es allerdings erst 1963 kam. Der Marxismus — nicht ausdrücklich seine Verbindung mit dem Leninismus — sollte der „sichere Kompaß“ auf dem Weg zur demokratischen Neugestaltung und zur Einheit Deutschlands sein. Der Kampf um diese Einheit wurde zur „Hauptaufgabe“ der Arbeiterklasse erklärt; dabei verstand die SED sich als politisch führende Kraft in ganz Deutschland. Gleichzeitig wurde gefordert, in den Volkseigenen Betrieben die Überlegenheit der neuen demokratischen Wirtschaftsordnung über die „kapitalistische Wirtschaftsanarchie“ zu beweisen. Besondere Bedeutung kam dabei der politischen Aktivität der ca. 13.000 Betriebsgruppen der SED zu, auf die sich nun immer mehr das Schwergewicht der politischen Arbeit verlagerte. Dies zeigte sich auf der zentralen Organisations- und Schulungskonferenz, die vom 27. 1. bis 6. 2. 1948 im Gebäude der Karl-Marx-Parteihochschule (Parteihochschule „Karl Marx“ beim [S. 746]ZK der SED) stattfand. Auf ihr waren folgende Richtlinien zur Verbesserung der Arbeitsmethoden der Parteileitungen und der Arbeit der Grundeinheiten erlassen worden: Die Betriebsgruppen sollten die „führende Kraft“ in allen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen des Betriebes sein. Die Betriebsgruppen der staatlichen Industrieverwaltungen erhielten die Aufgabe, diese Institutionen von „reaktionären Elementen“ zu säubern und bürokratische Hemmnisse zu beseitigen. Die Richtlinien legten ferner fest: Jede Betriebsgruppe hatte einen Arbeitsplan aufzustellen; in jedem Betrieb mit über 1 000 Parteimitgliedern waren hauptamtliche Parteisekretäre zu wählen und zu beschäftigen. Betriebsgruppen mit mehreren Tausend Mitgliedern, wie die Buna- und Leunawerke, erhielten die Pflichten und Rechte einer eigenen Kreisleitung der SED und neben dem 1. Sekretär auch weitere hauptamtliche Parteisekretäre für festgelegte Arbeitsgebiete. Seit Ende Januar 1948 sollten sich Betriebsgruppen der Partei in verschiedenen Betrieben in verstärktem Maß der Kontrolle und Propagierung eines kontinuierlichen Produktionsablaufs annehmen. Gleichzeitig wurden von der SED erste Formen der späteren Aktivistenbewegung, der Vorläuferin des sozialistischen Wettbewerbs, in einzelnen Betrieben eingeführt. Die SED der Jahre 1946 und 1947 kann weder als eine Fortsetzung der alten KPD noch als eine Kaderpartei leninistischen Typs angesehen werden. Erst der sich verschärfende Ost-West-Gegensatz, die auf der Gründungskonferenz des Kominform im Herbst 1947 von Stalins Vertrautem, dem Ersten Sekretär der Leningrader Parteiorganisation Shdanow, erstmalig nach dem Ende des II. Weltkrieges wieder erneuerte orthodoxe Einteilung der Welt in zwei feindliche Lager (Zwei-Lager-Theorie) und der Konflikt mit Jugoslawien führten zu eindeutigeren Strukturen. Innenpolitisch wurde diese Entwicklung gestützt durch die von der SMAD befohlenen gesellschaftlichen Umwandlungen (Besatzungspolitik; Agrarpolitik; Enteignung), die zunehmende Anpassung an das sowjetische Wirtschaftsmodell (Planung), die Aufwertung der Deutschen Wirtschaftskommission, die Auflösung der Betriebsräte und die Stärkung der Betriebsgruppen sowie schließlich die generelle Einführung der Aktivistenbewegung. Zwar sollte die SED eine Massenpartei bleiben, jedoch wurde nun die Übernahme von Organisations- und Befehlsstrukturen, wie sie für eine leninistische Kaderpartei typisch sind (Demokratischer Zentralismus), angezielt. Die außen- und innenpolitisch motivierte Ausrichtung der SED an der KPdSU und der SBZ/DDR an der UdSSR wurde seit 1948 konsequent verfolgt. So forderte der PV im Juni 1948, die SED zu einer „Partei neuen Typus“ (s. u.) zu entwickeln. Grotewohl erklärte außerdem auf der 11. Tagung des PV am 29./30. 6. 1948 die Spaltung Deutschlands für vollzogen und lehnte für Deutschland jegliche Brückenfunktion im Ost-West-Konflikt ab. Von ihm wie von Ulbricht wurde betont, daß die SBZ sich eindeutig am volksdemokratischen Vorbild (Staatslehre) zu orientieren und von der UdSSR zu lernen habe. Nachdem sich das ZS in einer Resolution vom 3. 7. 1948 auf die Seite Stalins und des Kominform-Büros gegen die jugoslawischen Kommunisten gestellt hatte, begann in allen Parteiorganisationen der SED eine Kampagne, die eine positive Haltung zur Politik der KPdSU-Führung und zum gesellschaftspolitischen Modell der Sowjetunion erzwingen sollte. Den Funktionären des Verwaltungsapparates wurde die angezielte Einordnung in den Sowjetblock und deren Konsequenzen für die Funktionsweise des Staatsapparates (Beseitigung der Selbstverwaltung, Durchsetzung des Prinzips des Demokratischen Zentralismus) auf der 1. Staatspolitischen Konferenz in Werder (23.724. 7. 1948) erläutert. Gegen die neue Linie der Partei erhob sich besonders in den Reihen ehemaliger SPD-Mitglieder Widerstand. Nach der Zwei-Lager-Rede Shdanows hatten außerdem die sowjetischen Organe ehemalige Sozialdemokraten verschärft überwacht. Reden führender Funktionäre, die jetzt der SED angehörten, wurden zensiert bzw. durften in der Parteipresse nicht publiziert werden. In der Sicht derjenigen Sozialdemokraten, die den Zusammenschluß mit der KPD als ein Experiment, das in ganz Deutschland einen demokratisch-sozialistischen Neubeginn vorbereiten sollte, betrieben hatten, war die Einheitspolitik gescheitert. Sie konnten nicht verhindern, daß der von den Sowjets gestützte Ulbricht immer mächtiger wurde. Im Gegenteil: Ulbricht forderte nun die Beseitigung des Prinzips der paritätischen Besetzung der Führungspositionen der SED, und auf der 12. und 13. PV-Tagung gelang es ihm, Beschlüsse durchzusetzen, die eindeutig gegen nicht anpassungswillige ehemalige SPD-Mitglieder gerichtet waren. Die 12. PV-Tagung (28.729; 7. 1948) beschloß die „Organisatorische Festigung der Partei und die Säuberung von feindlichen und entarteten Elementen“ sowie, zur Unterstützung der jetzt nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus arbeitenden Leitungen, die Bildung von Parteiaktivs, die als Kern die zuverlässigsten Mitglieder umfassen sollten. Die 13. PV-Tagung (15.716. 9. 1948) beschloß die Errichtung der Zentralen Parteikontrollkommission (Parteikontrollkommissionen) und den sofortigen Aufbau von Parteikontrollkommissionen bei den Landes- und Kreisvorständen (s. u. III, C). Ihre Bedeutung bestand zunächst darin, oppositionelle Sozialdemokraten zu entfernen. In mehreren Fällen wurden auch oppositionelle Alt-Kommunisten bzw. Angehörige ehemaliger kommunistischer Splitter[S. 747]gruppen ausgeschlossen. Gleichzeitig wurde die Aufnahme von neuen Mitgliedern in die Partei erschwert. Im Vordergrund der 12. und 13. PV-Tagungen stand ferner die Eliminierung der von Ackermann entwickelten These vom besonderen deutschen Weg zum Sozialismus. Gleichzeitig suchte die SED die verstärkte Übernahme sowjetischer Herrschaftsmethoden und die Anpassung der Verhältnisse in der SBZ an das sowjetische Gesellschaftsmodell zu rechtfertigen, indem sie auf die größeren „Erfahrungen“ der KPdSU beim Aufbau des Sozialismus verwies und die Propagierung der Lehren Stalins in allen gesellschaftlichen Bereichen verstärkte. Im September 1948 wurden alle Parteimitglieder zum Studium von Stalins Schrift „Kurzer Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“ verpflichtet. Durch Beschluß der 14. PV-Tagung (21. 10. 1948) „Zur Verbesserung der Arbeit der Betriebsgruppen in den Großbetrieben“ wurden diese Gruppen Parteiorganisationen mit eigener Verantwortung (Betriebsparteiorganisationen, BPO). Sie unterstanden aber weiterhin der Anleitung der Orts-, Kreis- und Landesvorstände. Unmittelbar vor der 1. Parteikonferenz wurde auf der 16. PV-Tagung (24. 1. 1949) das Prinzip der paritätischen Besetzung von Leitungsfunktionen aufgehoben; nur in der Einrichtung zweier Parteivorsitzender blieb es weiter bestehen. Auf dieser Tagung wurden auch erstmals in der Geschichte der SED ein Politisches Büro (Politbüro [PB]) von 7 Mitgliedern und 2 Kandidaten unter der Leitung von Pieck und Grotewohl) sowie ein sog. kleines Sekretariat (5 Mitglieder unter der Leitung von Ulbricht) eingerichtet. Entsprechende Änderungen wurden für die SED-Landes- und Kreisvorstände beschlossen. Schließlich wurde die Kandidatenzeit als Bedingung für die Aufnahme in die Partei eingeführt. Für eine kurze Zeit der Geschichte der SED bestanden ZS, PB und das kleine Sekretariat des PB nebeneinander, denn das ZS wurde erst im Laufe des Jahres 1949 aufgelöst. Im PB fielen, unter Berücksichtigung entsprechender sowjetischer Weisungen, alle wichtigen Entscheidungen; dem kleinen Sekretariat des PB (ab 1950: Sekretariat des Zentralkomitees) oblag die Durchführung der Beschlüsse des PB und damit zugleich die Anleitung und Kontrolle der einzelnen Abteilungen des Parteiapparates. Die 1. Parteikonferenz (25.–28. 1. 1949) bestätigte den vorangegangenen organisatorisch-politischen Wandel, in dessen Verlauf die Massenpartei SED typische Elemente einer Kaderpartei übernommen hatte. Danach war Fraktionsbildung in der Partei strikt verboten. Die führende Rolle der Sowjetunion und der KPdSU (B) wurde jetzt als für alle Mitglieder verbindlicher politischer Grundsatz noch stärker betont. Das bereits auf dem II. Parteitag 1947 in Frage gestellte Prinzip der paritätischen Besetzung aller Leitungsgremien der Partei mit ehemaligen KPD- und SPD-Mitgliedern wurde endgültig aufgegeben; die neue Führungsspitze (PB) bildeten 5 Kommunisten und 4 frühere Mitglieder der SPD. Im Februar 1949 wurde die Kandidatenzeit nach sozialer Herkunft differenziert. Für Arbeiter war nun eine 1jährige, für andere Gruppen eine 2jährige Kandidatenzeit vorgeschrieben. Die 1. Organisationskonferenz der SED (7./8. 6. 1949) verpflichtete erneut alle Mitglieder in den Betrieben, sich in BPO zu organisieren. Sämtliche SED-Mitglieder wurden zu verstärktem Selbststudium der Werke Stalins angehalten. Im Oktober des gleichen Jahres wurden die PPA entsprechend dem sowjetischen Vorbild in Kaderabteilungen umbenannt und ein Nomenklatursystem für leitende Funktionäre eingeführt. Nach der Gründung der DDR (7. 10. 1949)entwickelte sich die SED zur dominierenden Partei auch im Staatsapparat. Alle wichtigen Leitungspositionen in Regierung, Verwaltung und Gesellschaft wurden in zunehmendem Maße mit als politisch zuverlässig geltenden SED-Mitgliedern besetzt. Die Vorsitzenden der SED traten an die Spitze des Staates: Pieck als Präsident, Grotewohl als Ministerpräsident. Trotz des damit bereits erkennbaren Vormarsches der SED zur herrschenden Partei war ihre „Suprematie“ (S. Mampel) nocht nicht verfassungsmäßig verankert. Die Verfassung von 1949 sieht für die DDR vielmehr ein Mehrparteiensystem vor. Zu den bestehenden drei Parteien waren 1948 noch die DBD und die NDPD hinzugekommen. Der „antifaschistisch-demokratische Block“, dem sie und die wichtigsten Massenorganisationen angehörten, ging mit der Gründung der DDR in der Nationalen Front auf. Spätestens bei den ersten Wahlen zur Volkskammer (15. 10. 1950) wurde jedoch klar, daß ein Mehrparteiensystem im westlich-demokratischen Verständnis von der sowjetischen Besatzungsmacht und der SED nicht geduldet wurde. Über die Nationale Front und die entsprechenden Bestimmungen im Wahlgesetz vom 9. 8. 1950 war es der SED möglich, alle zu wählenden Kandidaten selbst zu ernennen oder zu billigen und mit Hilfe der Einheitslisten auch wählen zu lassen (Wahlen). Die von der SED besetzte Volkskammer wählte ferner die Regierung der DDR. Unersetzlich für die Erreichung dieser Stufe ihrer Herrschaft war für die SED der Staatssicherheitsdienst, dessen organisatorischer Aufbau im Februar 1950 mit der Schaffung des Ministeriums für Staatssicherheit abgeschlossen worden war. Der III. Parteitag (20.–24. 7. 1950) verabschiedete das (2.) Statut. Hier definierte sich die SED als „die Partei der deutschen Arbeiterklasse, ihr bewußter und organisierter Vortrupp, die höchste Form ihrer Klassenorganisation“, die „den fortschrittlichsten Teil der Werktätigen in ihren Reihen“ vereinigt. In ihrem Selbstverständnis war die SED eine auf eine [S. 748]Massenbasis gestützte Kaderpartei, die die führende Rolle der KPdSU bedingungslos anerkannte, oder — wie es in der Entschließung des Parteitages hieß — eine „Partei neuen Typus“. Gleichzeitig rief der Parteitag zum „Kampf gegen die Überreste des Sozialdemokratismus in der SED“ auf. Die „Grundsätze und Ziele“ von 1946 wurden für überholt erklärt, die Vorbildrolle der KPdSU (B) sowie die Einbindung der DDR in das System der Volksdemokratien bestätigt. Gesamtdeutsche Ambitionen wurden allerdings nicht aufgegeben: Der III. Parteitag verabschiedete (wie seinerzeit der Vereinigungsparteitag) ein „Manifest an das deutsche Volk“. Auch als „Partei neuen Typus“ spiegelte die SED damit eine Ambivalenz der Zielsetzungen: Moskau-Gebundenheit bzw. -Hörigkeit einerseits, Deutschland-Orientierung andererseits, wider. Der Verzicht auf die Bezeichnung „revolutionär“ deutete diese Ambivalenz ebenfalls an. Das Verhältnis der Partei zu den anderen gesellschaftlichen Organisationen in der DDR wurde mit den Worten, daß die SED auf diese „Einfluß ausübe“, umschrieben; eine normative Setzung der „Suprematie“ war also noch nicht erfolgt. Die vorher eingeleiteten innerparteilichen Umstrukturierungen erfuhren im Statut ihre Sanktionierung. Der PV wurde durch ein Zentralkomitee (ZK: 51 Mitglieder und 30 Kandidaten) mit 2 Vorsitzenden (Pieck und Grotewohl) ersetzt. Das ZK seinerseits wählte anstelle des ZS das PB (9 Mitglieder und 6 Kandidaten, unter ihnen nur noch 3 ehemalige Sozialdemokraten) und das Sekretariat des ZK (11 Mitglieder) mit Ulbricht als Generalsekretär des Zentralkomitees an der Spitze. In dieser Funktion hatte Ulbricht im politischen Entscheidungsprozeß größere Macht als die Parteivorsitzenden. Über die — inzwischen aufgegebene — Praxis der paritätischen Zusammensetzung der Leitungsorgane wurde im Statut nichts gesagt. Pieck und Grotewohl blieben jedoch gleichgestellte Vorsitzende der Partei. In der Absicht, die Masse der passiven Mitglieder zu aktiven „Parteiarbeitern“ und zuverlässigen politischen Kadern zu erziehen, wurden die statutenmäßigen Ansprüche an die Mitglieder erhöht und der Parteiausschluß (der zu dieser Zeit überwiegend den Verlust der beruflichen Stellung nach sich zog) denen angedroht, die die Forderungen der Partei (Parteiauftrag) nicht erfüllten. Die BPO wurden zur wichtigsten Grundeinheit. Am 1. 11. 1950 begann das 1. Parteilehrjahr, in dessen Verlauf 1 Mill. Mitglieder und Kandidaten systematisch mit Grundfragen des Marxismus-Leninismus, der Geschichte der deutschen und sowjetischen Arbeiterbewegung sowie der Strategie und Taktik der SED vertraut gemacht werden sollten (Parteischulung). Gleichzeitig ist im 1. Halbjahr 1951 der Umtausch der Parteimitgliedsbücher und Kandidatenkarten durchgeführt worden. Die in den osteuropäischen Nachbarländern stattfindenden Schauprozesse („Titoisten“-Prozesse) wurden von der SED-Führung zwar mit Beifall kommentiert, jedoch vermied sie es, ähnliche Prozesse in der DDR zu veranstalten. Bereits die 2. ZK-Tagung (24. 8. 1950) beschloß jedoch Säuberungen in der Partei- und Staatsspitze. Ehemalige KPD-Mitglieder, die während der NS-Zeit in den Westen emigriert waren und nach ihrer Rückkehr führende Positionen in der DDR bekleideten, wurden unter Spionagebeschuldigungen (sog. Affäre Noel H. Field) aus der Partei ausgeschlossen. Das prominenteste unter ihnen war P. Merker, seit Juli 1946 ununterbrochen Mitglied des ZS bzw. des PB der SED, seit Oktober 1949 außerdem Staatssekretär im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft. Er wurde im August 1950 seiner Ämter enthoben, allerdings erst im Dezember 1952 verhaftet. Insgesamt waren die Jahre 1950–1952 durch permanente Säuberungen der Partei vor allem von Altkommunisten mit „Westvergangenheit“, oppositionellen Sozialdemokraten, sog. Zionisten und Angehörigen linker Splittergruppen der Arbeiterbewegung gekennzeichnet. Allein im Jahre 1951 wurden 150.696 Mitglieder ausgeschlossen. Von November 1950 bis Juni 1951 wurden keine neuen Parteimitglieder aufgenommen. Eine zentrale Kaderkonferenz (25. 1. 1952) forderte, in der Nomenklatur auf Westemigranten weitgehend zu verzichten und eine neue Intelligenz heranzuziehen. Im Mai 1953 schließlich gelang es Ulbricht, seinen damals stärksten Opponenten in der SED-Spitze, F. Dahlem (Altkommunist, Westemigrant und Mitglied der KPD- bzw. SED-Führung seit 1945), seiner Funktionen zu entheben und ihn aus dem PB und dem ZK-Sekretariat auszuschließen. (Dahlem wurde allerdings schrittweise rehabilitiert und 1957 wieder in das ZK aufgenommen.) Zugleich verstärkte die Parteiführung die Propagierung der Sowjetideologie und begründete die administrative Übernahme zahlreicher Merkmale des sowjetischen Wirtschaftsmodells (Vertragssystem; wirtschaftliche Rechnungsführung; Kollektivierung). Der Kult um Stalin und das sowjetische Gesellschaftsmodell nahm groteske Züge an. Nachdem die innerparteilichen Umorganisationen im Sinne der „Partei neuen Typus“ besiegelt und alle parteipolitischen Kräfte prinzipiell unter Kontrolle gebracht worden waren, präsentierte sich die SED mit eindeutig sozialistisch-kommunistischen gesellschaftspolitischen Vorstellungen auf der 2.~Parteikonferenz (9.–12. 7. 1952). Hier wurde das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Phase“ verkündet und der „planmäßige Aufbau des Sozialismus“ im Sinne des „Klassenkampfes nach innen“ beschlossen. Mit dieser Periodisierung der eigenen Geschichte rechtfertigte die SED die vorangegangenen Umorganisationen in Wirtschaft und Gesellschaft (Religionsgemeinschaften und Kir[S. 749]chenpolitik; Jugend; Frauen; Polytechnische Bildung; Universitäten und Hochschulen; Rechtswesen; Kulturpolitik) und leitete die Kollektivierung in der Landwirtschaft, verschärfte Maßnahmen in der Arbeitspolitik sowie eine umfassende Verwaltungsneugliederung (Länder; Bezirke) ein. Der Tod Stalins (5. 3. 1953) führte zu einer der schwersten politischen Krisen der SED, denn die von den Sowjets noch immer eindeutig abhängige SED-Führung wurde durch die aus der Stalin-Nachfolge erwachsende Unsicherheit im Ostblock besonders stark erfaßt. Hinzu kam, daß sich in der DDR selbst als Folge der Kollektivierungsmaßnahmen auf dem Lande und der Steigerung der Arbeitsnormen (ohne entsprechende Erhöhung der Löhne) in der Industrie eine explosive Stimmung entwickelt hatte. In dieser Situation wurde Ulbricht gezwungen, das Tempo des gerade erst begonnenen Aufbaus des Sozialismus zu verlangsamen. Mit PB-Beschluß vom 9. 6. 1953 wurde der Neue Kurs verkündet. Diese Maßnahme ist ein Versuch gewesen, nicht nur die Unzufriedenheit in der Bevölkerung abzubauen, sondern auch innerparteiliche Kritik abzufangen. In der Hoffnung auf einen Sieg der Malenkow-Berija-Gruppe im PB der KPdSU hatte sich im SED-Politbüro eine gegen Ulbrichts Politik gerichtete Fronde gebildet, die in den Personen des damaligen Ministers für Staatssicherheit, W. Zaisser (zugleich Mitglied des PB), und des damaligen Chefredakteurs von „Neues Deutschland“, R. Herrnstadt (zugleich Kandidat des PB), eine personelle und sachliche Alternative darstellte. Es scheint heute sicher, daß Ulbricht mehrere Wochen keine Mehrheit in den SED-Führungsgremien, vor allem im PB, fand. Nach dem 17. Juni (Juni-Aufstand) jedoch konnte sich die Sowjetunion offenbar keine Experimente am Rande ihres Machtbereichs leisten, und Berija war inzwischen (Ende Juni 1953) ausgeschaltet worden. Daher erreichte Ulbricht auf der 15. ZK-Tagung (24.–26. 7. 1953) den Ausschluß Zaissers und Herrnstadts aus dem ZK (und damit automatisch auch aus dem PB) sowie ihre Amtsenthebung. Wegen ihrer Unterstützung der Zaisser-Herrnstadt-Opposition wurden ferner A. Ackermann, H. Jendretzky und E. Schmidt nicht wieder in das PB gewählt, blieben jedoch zunächst Mitglieder des ZK. Im Gegensatz zu der relativ milden Behandlung, die diese Moskau-orientierte Gruppe altgedienter hoher KPD- bzw. SED-Funktionäre erfuhr, wurde im direkten Zusammenhang mit dem 17. Juni der aus der SPD kommende damalige Justizminister und ehemalige stellvertretende Parteivorsitzende, M. Fechner, bedeutend härter gestraft. Er verlor seine Mitgliedschaft in der SED und wurde verhaftet. Ihm wurde zum Vorwurf gemacht, er hätte den Arbeitern nicht entschieden genug widersprochen, als sie am 17. Juni die Anerkennung ihres verfassungsmäßig garantierten Streikrechts forderten. Auf der 17. ZK-Tagung (22./23. 1. 1954) wurden Zaisser und Herrnstadt dann aus der SED ausgeschlossen, blieben aber auf freiem Fuß; ihre Sympathisanten sowie andere als oppositionell eingeschätzte Parteimitglieder erhielten schwere Parteistrafen. Die anschließende Parteisäuberung erfaßte auch den Apparat und die einfachen Mitglieder. Von den 1952 gewählten Mitgliedern der 15 Bezirksleitungen schieden 62 v. H. bis zum IV. Parteitag im Jahre 1954 aus. Von den im Juni 1953 amtierenden 1. und 2. Kreissekretären wurden sogar 71 v. H. ausgewechselt. Unter den in den Monaten Juli bis Oktober 1952 ausgeschlossenen einfachen Mitgliedern der Partei hatten fast ein Drittel mehr als 20 Jahre einer der vor 1933 bestehenden Arbeiterparteien angehört. Obwohl die Parteiführung keine Fehler-Diskussion zuließ, machte sie der Bevölkerung doch politische wie soziale Zugeständnisse. Der Neue Kurs brachte einen vorübergehenden Halt in der Kollektivierung auf dem Lande und eine Reihe sozialer, vor allem lohnpolitischer Erleichterungen für die Arbeitnehmerschaft. Auch der IV. Parteitag (30. 3.–6. 4. 1954) fand noch unter den Zeichen des Neuen Kurses statt. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen ferner die notwendige Modernisierung der Industrieproduktion und die Schaffung eines breiteren Konsumgüterangebots. Verschiedene Eigentumsformen sollten zwar noch längere Zeit nebeneinander bestehen können, doch wurde zugleich betont, daß die Partei zur „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ übergegangen sei. Der IV. Parteitag verabschiedete das (3.) Statut. In ihm wurde, entsprechend dem Bericht der ZPKK (durch H. Matern), erstmals der Charakter der Partei als „revolutionärer“ Avantgarde betont sowie ihre Führungsrolle („Suprematie“) gegenüber allen gesellschaftlichen Organisationen (s. u. III, E) festgelegt. Die Vorsitzenden des ZK wurden abgeschafft (die Spitze der Partei nunmehr vom Ersten Sekretär des ZK gebildet). Im neuen Statut ist das Prinzip der kollektiven Führung wieder stärker betont worden. (Das zeigte sich u. a. darin, daß bei den BZL und KL Büros als kollektive Leitungsorgane gebildet wurden.) §~70 des Statuts legte fest, daß die Grundorganisationen das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen in allen volkseigenen Betrieben, einschließlich der verstärkt zu fördernden LPG, haben. Ulbricht wurde zum Ersten Sekretär des ZK (bisher Generalsekretär) der SED gewählt, das Sekretariat auf 6 Mitglieder verkleinert. In das neue PB wurden 9 Mitglieder und 5 Kandidaten aufgenommen. Im November 1954 wurde zugegeben, daß die Verfolgungen von Westemigranten auf erpreßten und verfälschten Geständnissen beruhten. Die erst 1956 zögernd eingeleitete Rehabilitierung (28. ZK-Tagung, 27.–29. 7. 1956) führte die seinerzeit ge[S. 750]maßregelten Funktionäre jedoch nicht in ihre alten Parteiämter zurück. Ab 1954 unternahm die SED neue Anstrengungen, um die Effektivität der Wirtschaft zu erhöhen. Ulbricht forderte auf einer Konferenz mit 600 Wissenschaftlern und Ingenieuren (16. 6. 1954), sich an internationalen Spitzenleistungen zu orientieren und den Weltruf deutscher Erzeugnisse zu erhalten. Die BPO wurden nun verpflichtet, sich für die Qualitätssteigerung der produzierten Waren und ein strenges Sparsamkeitsregime einzusetzen sowie stärker als bisher Kosten- und Preisprobleme zu studieren. Die 21. ZK-Tagung (12.–14. 11. 1954) beschloß eine Vereinfachung der Planung. Die 1. Baukonferenz des ZK und des Ministeriums für Bauwesen (3.–6. 4. 1955: Beginn der Industrialisierung in der Bauwirtschaft) und die 2. Wissenschaftlich-technische Konferenz (6.–7. 8. 1955) rückten die Probleme der technologischen Modernisierung noch eindeutiger in den Vordergrund. Im Beschluß der 24. ZK-Tagung (1./2. 6. 1955) über die Förderung des technisch-wissenschaftlichen Fortschritts zeichnete sich die gleiche Tendenz ab. Auf der 25. ZK-Tagung (24.–27. 10. 1955) wurde dann neben der ideologisch-politischen Erziehungsarbeit die Propagierung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zur wichtigsten Aufgabe der leitenden Parteiorgane erklärt. Auf dieser Tagung wurden außerdem neue Vorstellungen für eine deutsche Wiedervereinigung formuliert (Deutschlandpolitik der SED). Vorausgegangen waren von seiten der UdSSR der Verzicht auf noch ausstehende Reparationsleistungen sowie die Streichung aller Nachkriegsschulden und die Gewährung eines beträchtlichen Kredits (Wirtschaft). Mit diesen Maßnahmen wurden von den Sowjets nicht nur wirtschaftliche Ziele verfolgt, sondern u. a. auch die politische Stärkung der SED angezielt. Die SED wurde ferner gestützt durch die Auflösung der Sowjetischen Kontrollkommission (Besatzungspolitik) und die Unterzeichnung des „Vertrages über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ am 20. 9. 1955 (Außenpolitik). Am Ende der Besatzungspolitik war die DDR in das System der Volksdemokratien, in das sozialistische Weltsystem, eingegliedert (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe; Warschauer Pakt). Die Umwandlung der SED zu einer Moskau-hörigen Kaderpartei mit Massenbasis kann zu diesem Zeitpunkt als abgeschlossen gelten. D. Innerparteiliche Konsolidierung und Aufbau des Sozialismus in der DDR (1955--1961/62) Chruschtschows Geheimrede und seine Enthüllungen über die Stalinschen Herrschaftsmethoden auf dem XX. Parteitag der KPdSU (14.–25. 2. 1956) stürzten die Führung der SED in eine neue Krise. Diesmal ging es — stärker als im Jahr 1953 — auch um den seit Kriegsende praktizierten Herrschaftsstil der Partei, um ihr Selbstverständnis als „führende Kraft der Arbeiterklasse“. Zwar konnte die SED-Führung auf erhebliche Aufbauleistungen verweisen, mußte sich jedoch gerade angesichts der sowjetischen Entwicklungen den Fragen der Parteimitglieder und der Bevölkerung nach ihrem Verhältnis zu Stalin und nach der „innerparteilichen Demokratie“ stellen. In dieser Situation tagte die 3. Parteikonferenz (24.–30. 3. 1956). Entgegen den Erwartungen vieler Delegierter und Parteimitglieder erfolgte auf ihr keine deutliche Distanzierung von den stalinistischen Terrormethoden. Wie schon 1955 geplant, beschäftigte sich die Konferenz vielmehr überwiegend mit Struktur- und wirtschaftspolitischen Fragen. Ihr Beschluß „Zur breiteren Entfaltung der Demokratie in der DDR“ stellte der SED die Aufgabe, den Staatsapparat für die Organisation des „endgültigen Sieges der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ vorzubereiten (vgl. Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957; Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates vom 11. 2. 1958; Staatsapparat). Er zeigte aber gleichzeitig, daß die SED-Führung einen neuen Führungsstil suchte, wenn auch — angesichts der Erfahrungen von 1953 — in sehr vorsichtiger Weise. Die Ereignisse in Polen und Ungarn bestärkten die Parteiführung dann fernerhin in ihrer vorsichtig-abwartenden Haltung zur „Entstalinisierung“. Die Betonung wirtschaftspolitischer Fragen auf der 3. Parteikonferenz wurde von zahlreichen Mitgliedern und Unterorganisationen der Partei als ein Manöver, das von den Fehlern der eigenen Vergangenheit ablenken sollte, empfunden. Die Kritik an der von Ulbricht geführten Partei und ihrer Politik wurde immer lauter. Die stärkste Opposition war in der Parteiführung selbst anzutreffen, wo die PB-Mitglieder K. Schirdewan (ZK-Sekretär für Organisation und Information) und F. Oelßner (Leiter der Kommission für Fragen der Konsumgüterproduktion und der Versorgung der Bevölkerung) sowie die Mitglieder des ZK G. Ziller (ZK-Sekretär für Wirtschaft), F. Selbmann (Stellvertretender Ministerpräsident) und E. Wollweber (Minister für Staatssicherheit) eine Reform der Parteispitze und der Parteiarbeit sowie eine Verlangsamung der gesellschaftlichen Umwälzungen forderten. Opposition regte sich ferner in verschiedenen Verlagen und Universitäten. W. Harich (Chefredakteur der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“, Dozent an der Humboldt-Universität) u. a. entwickelten Konzepte des Reformkommunismus (Dritter Weg) und der Parteireform, die ebenfalls die Parteispitze betroffen hätten. An mehreren Universitäten wandten sich Parteiorganisationen gegen die bisherige Anwendung [S. 751]des Prinzips des Demokratischen Zentralismus. Marxistische Wirtschaftstheoretiker und -praktiker, angeführt von F. Behrens (zu jener Zeit Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Marx-Universität Leipzig und Direktor des Staatlichen Zentralamtes für Statistik), A. Benary (damals Oberassistent am Institut für Wirtschaftswissenschaften der Deutsche Akademie der Wissenschaften [DAW] und dort Leiter der Abteilung „Sozialistische Wirtschaft“) und G. Kohlmey (seinerzeit Direktor des Instituts für Wirtschaftswissenschaften der DAW), forderten stärkere Dezentralisierungen der wirtschaftspolitischen Entscheidungen, Orientierung an realistischen wirtschaftlichen Daten, materielle Stimuli und echte Kostenpreise; andere, wie K. Vieweg (zu jener Zeit Leiter des Instituts für Agrarökonomik bei der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, 1950–1953 ZK-Sekretär für Landwirtschaft), verlangten die Auflösung unrentabler LPGs. Kritisiert wurde ferner die Deutschlandpolitik der Parteiführung. Trotz einiger Teilerfolge der Opposition (vgl. z. B. die Stellungnahme des PB vom 8. 7. 1956 gegen Dogmatismus und Personenkult und den Beschluß der 28. ZK-Tagung über „Die nächsten ideologischen Aufgaben der Partei“ vom 29. 7. 1956) setzte sich Ulbricht — unterstützt von den Ereignissen in Polen und Ungarn sowie der sowjetischen Reaktion im Oktober/November 1956 — gegen seine Gegner in der SED durch. Zunächst traf allerdings nur die intellektuelle Opposition die volle Reaktion der Parteiführung. Harich und einige seiner Anhänger wurden am 29. 11. 1956 verhaftet und am 9. 3. 1957 zu Zuchthausstrafen verurteilt. Ulbricht entwickelte auf der 30. ZK-Tagung (30. 1.–1. 2. 1957) sein „Konföderationskonzept“ (Deutschlandpolitik der SED) und forderte zugleich den verstärkten Ausbau der „sozialistischen Produktionsverhältnisse“ innerhalb der DDR. Damit sollte die gegensätzliche gesellschaftspolitische Entwicklung in beiden deutschen Staaten beschleunigt werden. Gegen die zur Durchsetzung dieser neuen Konzeption erforderliche Verstärkung administrativer Unterdrückungsmethoden wandten sich in der Parteiführung vor allem Schirdewan und Wollweber. Diese für Sicherheitsfragen und Kaderpolitik verantwortlichen Spitzenfunktionäre hatten aus den Ereignissen in Polen und Ungarn die Lehre gezogen, daß zu starker Druck von oben die Gefahr einer politischen Explosion auch in der DDR heraufbeschwören könnte. Auch an der Parteibasis (Halle, Jena, Dresden) wurde gegen die neue Linie opponiert. Um die entsprechenden Parteileitungen zu disziplinieren, entsandte der ZK-Apparat Agitationsbrigaden. In allen Fällen versteckte sich hinter dem Eingreifen des ZK-Apparates auch der Versuch Ulbrichts, seine damaligen Gegenspieler zu isolieren und aus der SED-Führung zu entfernen. Dies gelang ihm schließlich auf der 35. ZK-Tagung (3.–6. 2. 1958), auf der Schirdewan und Oelßner ihre Sitze im PB verloren, Schirdewan darüber hinaus zusammen mit Wollweber aus dem ZK ausgeschlossen und mit einer „strengen Rüge “ bestraft wurde. Ziller hatte zuvor Selbstmord begangen. Auf dieser (35.) ZK-Tagung wurde außerdem im Vorgriff auf den V. Parteitag gefordert, die Volkswirtschaft der DDR so zu entwickeln, daß eine höhere Pro-Kopf-Produktion als in der Bundesrepublik Deutschland erzielt wird. Einige Monate später sind dann auf Beschluß der Volkskammer die Lebensmittelkarten für die Bevölkerung abgeschafft worden (Verbrauch, privater; Lebensstandard). Ferner wurde die Bildung der Wirtschaftskommission beim PB (Leitung: E. Apel) beschlossen; sie sollte Anfang der 60er Jahre eine qualitative Änderung der Parteiarbeit im Wirtschaftsbereich vorbereiten. Der V. Parteitag (10.–16. 7. 1958) war — mehr als jeder andere Parteitag zuvor — der Parteitag Ulbrichts, der von da an mehr als ein Jahrzehnt keine offene Opposition in der Parteiführung zu fürchten hatte. Anknüpfend an die 2. Parteikonferenz des Jahres 1952 wurde eine wirtschaftliche Konzeption für den „Aufbau der materiell-technischen Basis des Sozialismus“ vorgelegt. Das bedeu
SED (1975) Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1979 1985 Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) entstand am 21./22. 4. 1946 aus dem weitgehend erzwungenen Zusammenschluß der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) mit der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) in der SBZ und in Berlin. I. Geschichte der SED und…
DDR A-Z 1975
Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963 (1975)
Siehe auch das Jahr 1979 Die Wirtschaftspolitik steht neben der Deutschland- und Außenpolitik im Mittelpunkt der politischen Aktivitäten der Partei- und Staatsführung der DDR. Stellung und Aufgaben der Wirtschaft im politischen Gesamtsystem unterlagen seit 1963 unterschiedlichen Einschätzungen, die sich in generellen Schwankungen des wirtschaftspolitischen Kurses niederschlugen. Markiert durch die Parteitage der SED in den Jahren 1963 (VI. Parteitag), 1967 (VII. Parteitag) und 1971 (VIII. Parteitag) sind bestimmte PdW. zu unterscheiden. Während 1963/1964 zu Beginn des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) den wirtschaftlichen Problemen politische Priorität eingeräumt wurde, so daß der SED intern der Vorwurf gemacht wurde, sie würde sich zu einer reinen „Wirtschaftspartei“ wandeln, wurde seit 1965, verstärkt seit 1967, der Akzent erneut mehr auf ideologisch-politische Fragen und die besondere Führungsrolle der SED gelegt. Die seit 1963 in den Phasen des NÖS und des ökonomischen Systems des Sozialismus initiierten und durchgeführten Veränderungen im Aufbau und Ablauf des Wirtschaftssystems sind untrennbar mit dem Wirken des früheren Ersten Sekretärs des ZK der SED, W. Ulbricht, verbunden. Dabei kam es zu Ausprägungen einer DDR-typischen Wirtschaftsordnung, deren staatlich-nationale Elemente darauf zurückgeführt wurden, daß mit der DDR erstmals [S. 630]ein hochindustrialisiertes Land „sozialistische Planwirtschaft“ praktisch verwirklichte. So bezeichnete Ulbricht das NÖS als die konkrete Anwendung und Weiterentwicklung der Leninistischen Prinzipien der sozialistischen Wirtschaftsführung in einem hochentwickelten Industrieland: „Wir sind uns bewußt, daß wir in der Deutschen Demokratischen Republik den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus entsprechend unserer nationalen Bedingungen durchgeführt haben und durchführen. Diese Bedingungen unterscheiden sich von denen, die die Sowjetmacht hatte, als sie den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus vollzog“ (5. Tagung des Zentralkomitees der SED, Februar 1964). Seit dem VIII. Parteitag der SED wird die Originalität der DDR-Wirtschaftspolitik nicht mehr hervorgehoben. Der neue wirtschaftspolitische Kurs betont stattdessen die enge Verbindung zur Entwicklung der Sowjetunion und zu anderen RGW-Ländern. Die gesamte DDR-Wirtschaftspolitik seit 1963 verfolgte das umfassende Ziel, die real möglichen materiellen Nutzeffekte des technischen Fortschrittes unter Aufrechterhaltung der staatlichen Verfügung über das Produktionsmitteleigentum und der zentralen Planung und Leitung — als den beiden konstitutiven Merkmalen des Wirtschaftssystems — zu erreichen. Die wirtschafts- und technologiepolitischen Formeln änderten sich wiederholt: „Erreichen des wissenschaftlich-technischen Höchststandes“, „Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution“ „Überholen ohne Einzuholen“. Die ihnen zugrundeliegende Aufgabe besteht auch gegenwärtig vor allem darin, ein höheres Innovationstempo und eine größere Fähigkeit in der Anpassung der Produktion an die wissenschaftlich-technische Entwicklung zu erzielen (Forschung). Bei der in polit-ökonomischer Sicht entscheidenden Meßziffer, der Arbeitsproduktivität, erreichte die Wirtschaft der DDR ebensowenig das Niveau westlicher Industrieländer, wie generell im Bereich der Technologien, der Fertigungs- und Verteilungsorganisation und der Qualität der industriellen Güter und Leistungen. Die konkreten wirtschaftspolitischen Maßnahmen wurden entscheidend durch den Übergang der Wirtschaft von der extensiven zur intensiven Produktion bestimmt. Die gestiegene Bedeutung einer effizienten Wirtschaftsstruktur, des technischen Wissens, des Ausbildungsniveaus und der Innovationsbereitschaft der Wirtschaftsleiter für die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft wurde schon frühzeitig erkannt und führte zu einer gezielteren Strukturpolitik, die mit der Förderung der industriellen Forschung und Entwicklung und der Aus- und Weiterbildung verbunden wurde. In diesem Zusammenhang wird seit Mitte der 60er Jahre besonderes Gewicht auf langfristige Pläne gelegt, um für die Arbeit der Betriebe stabilere Bedingungen zu schaffen. Kennzeichnend ist zudem die verstärkte Konzentration von Beschäftigten und Fertigungsstätten in fast allen Branchen (Betriebsformen und Kooperation). Die Wirtschaftspolitik seit 1963 verlief nicht kontinuierlich. Die anfängliche wirtschaftswissenschaftliche Reformdiskussion (Liberman-Diskussion) hatte zunächst nur die Richtungen der Veränderungen geklärt, ohne schon erprobte Instrumente anbieten zu können. Die Mehrzahl der Steuerungsinstrumente und Regelmechanismen mußten in „ökonomischen Experimenten“ erst entwickelt und erprobt werden. Das auch gegenwärtig noch verbreitete Experimentieren mit einzelnen wirtschaftspolitischen Maßnahmen erleichtert bestimmte Kursschwankungen und fördert insofern einen gewissen Voluntarismus in der Wirtschaftspolitik. Das schrittweise Vorgehen ist mit Schwerpunktbildungen sowohl bei der Gestaltung des Planungssystems, den wirtschaftsorganisatorischen Maßnahmen wie auch bei der Investitionspolitik verknüpft. Bei der Investitionsentwicklung zeichnete sich eine Wellenbewegung ab, nach der zunächst der Schwerindustrie- und Energiesektor, dann in der zweiten Hälfte der 60er Jahre der Bereich der Wachstumsindustrien (Chemie, elektrotechnische und elektronische Industrie, wissenschaftlicher Gerätebau, Maschinen- und Fahrzeugbau) und seit 1971 der Bereich der Zuliefer- und Konsumgüterindustrie (sowie erneut und verstärkt, der Energiesektor) gefördert wurden. Entsprechend verlief auch die Wirtschaftsentwicklung in dem Zeitraum seit 1963 nicht stetig, wenngleich im gesamten Zeitraum ein deutlicher Aufwärtstrend zu verzeichnen ist. I. Neues Ökonomisches System (NÖS) Bezeichnung für die Konzeption und die Maßnahmen der auf dem VI. Parteitag der SED (15. 1.–21. 1. 1963) beschlossenen Wirtschaftsreform. Bis Ende 1965 (11. Tagung des ZK der SED) galt die Bezeichnung Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (NÖSPL). Nach praktischen Erprobungen und mehrfachen Beratungen (z. B. auf der gemeinsamen Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrats am 24. und 25. 6. 1963) wurde durch Beschluß des Ministerrats die Richtlinie für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vom 11. 7. 1963 zum verbindlichen Programm der Modernisierung und Rationalisierung des Wirtschaftssystems. Mit ihm begann 1963 eine Phase des Ausbaus des wirtschaftlichen und politischen Systems der DDR. Das Programm ging von einer realistischen Einschätzung der Lage und der Möglichkeiten der Wirtschaft aus. Die Ziele der vergangenen wirtschaftspolitischen Kampagnen des „Einholens und Überholens der Bundesrepublik“ und der „Störfreimachung“ der Wirtschaft hatten [S. 631]sich ebenso wie die des Siebenjahrplanes von 1959 als nicht erreichbar erwiesen. Die Gründe waren neben unrealistischen Planansätzen auch im Fehlen wirtschaftlicher Lenkungskategorien, in der unsachgemäßen Leitung und — volkswirtschaftlich gesehen — im ökonomischen Verhalten der Wirtschaftenden und Planenden (kritisch gekennzeichnet als „Tonnenideologie“ und „weiche Planung“) zu suchen. Durch das NÖS sollten die bestehenden Mängel beseitigt und ein dem entwickelten industriellen Niveau angepasstes Planungs- und Leitungssystem aufgebaut werden. Auch wenn die Einführung und Durchsetzung der Reform nicht in scharf voneinander zu trennenden Phasen abliefen, lassen sich dennoch Teilabschnitte aufzeigen: a) Teilphase 1963–1965. Kennzeichnend für das NÖS wurde die weitgehende Anerkennung einer technisch-ökonomischen Rationalität als eines allen Entscheidungen und wirtschaftlichen Handlungen zugrunde liegenden Prinzips und die Orientierung auf die Funktionstüchtigkeit des Systems. Die Richtlinien beschrieb das NÖS als „die organische Verbindung der wissenschaftlich fundierten Führungstätigkeit in der Wirtschaft und der wissenschaftlich begründeten, auf die Perspektive orientierten, zentralen staatlichen Planung mit der umfassenden Anwendung der materiellen Interessiertheit in Gestalt des in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel“. Es sollte „eine gewisse Selbstregulierung auf der Grundlage des Plans“ erreicht werden. Das Reformprogramm enthielt personelle, institutionelle und funktionelle Aspekte. Seine Grundzüge sind die Anwendung eines „in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel“ anstelle administrativer Einzelanweisungen, die Umstrukturierung der Wirtschaftsorganisation und die Forderung nach einer „wissenschaftlich fundierten“, fachgerechten Leitung und einer verbesserten Planungsmethodik. Die ökonomischen Hebel wurden als Beziehungen zwischen „objektiven gesellschaftlichen Erfordernissen und den materiellen Interessen der Menschen“ verstanden. Dies waren für den betrieblichen Bereich wichtige Größen wie Gewinn, Kosten, Preise, Umsatz und Rentabilität. Sie wurden insgesamt zu Kriterien der Beurteilung wirtschaftlicher Leistung, ohne daß eine einzelne Lenkungskategorie zur allein entscheidenden Kennziffer erhoben wurde. Im individuellen Bereich waren es leistungsabhängige Lohnarten sowie Prämien, aber auch zusätzliche Ferien, die das „materielle Interesse“ der Arbeitnehmer stimulieren und lenken sollten. Daneben ließ das indirekt wirkende System der ökonomischen Hebel eine Vereinfachung der Planung zu. Schrittweise ging man deshalb dazu über, Leistungsanforderungen der Pläne an die Betriebe statt in Mengenangaben in Finanzkennziffern auszudrücken. Der Versuch, monetäre Kennziffern zur Lenkung der Wirtschaft zu verwenden, erforderte zunächst eine Neufixierung des Preis- und Bewertungssystems, um eine wirklichkeitsnähere, den tatsächlichen Aufwand der Betriebe erfassende Kostenrechnung zu ermöglichen. Am 30. 1. 1964 beschloß der Ministerrat die Neubewertung der Produktionsanlagen (Umbewertung der Grundmittel) und die Korrektur der Abschreibungssätze. Am 1. 4. 1964 begann auf Grund eines Ministerratsbeschlusses vom 1. 2. 1964 eine Industriepreisreform. Über die neuen Industriepreise sollte für die Betriebe ein wirtschaftlicher Anreiz zu rationellerer Fertigung und zu günstigen Sortimenten geschafft werden. Die Preisreform wurde in drei Etappen durchgeführt und 1967 abgeschlossen. Sie führte zu einer Anhebung des Preisniveaus für Industriegüter. Am Prinzip der staatlichen Preisfestsetzung änderte sich jedoch nichts (Preissystem und Preispolitik). Kernstück der durch das NÖS hervorgerufenen Umstrukturierung der Wirtschaftsorganisation war die Umbildung der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) (Betriebsformen und Kooperation), die bisher lediglich administrative Hilfsorgane des Volkswirtschaftsrates und der Ministerien waren, zu „ökonomischen Führungsorganen“ der einzelnen Industriezweige. Die VVB wurden damit zu finanziell relativ selbständigen, nach dem Produktionsprinzip organisierten „sozialistischen Konzernen“ mit voller Verantwortung für die technische und kaufmännische Entwicklung der ihnen unterstellten volkseigenen Betriebe. Neben der Stärkung der Rolle der VVB, was einer Kompetenzverlagerung von der zentralen auf die mittlere Ebene gleichkam, führten die wirtschaftsorganisatorischen Änderungen auch zu zusätzlichen Kompetenzen des VEB (z. B. beim Abschluß von Wirtschaftsverträgen) und der Bezirkswirtschaftsräte. Das Ziel einer fachlichen Leitung erforderte in erster Linie von den führenden Wirtschaftspolitikern und -fachleuten und der staatlichen Verwaltung ein Umdenken und die Beachtung von Kriterien der technisch-ökonomischen Effizienz sowie die Bereitschaft, neue Leitungsmethoden (z. B. Operationsforschung, Netzwerkplanung) anzuwenden bzw. zu entwickeln. Parallel dazu stieg der Bedarf an qualifizierten Ökonomen, Technikern und Wissenschaftlern. Die Aus- und Weiterbildung der Wirtschaftsleiter und der staatlichen Funktionäre mußte vor allem in methodischer Hinsicht verbessert werden. In Verbindung und als Folge davon erhielt die wirtschaftswissenschaftliche Lehre und Forschung starke Impulse. b) Teilphase 1965–1967. Nachdem sich das Politbüro der SED kritisch mit der Arbeit zentraler Organe der Wirtschaftsleitung befaßt hatte, wurde auf der 11. Tagung der ZK der SED im Dezember 1965 der Beginn einer „zweiten Etappe“ des NÖS angekün[S. 632]digt. Merkmale der zweiten Phase waren organisatorische und planungsmethodische Veränderungen und neue Maßnahmen hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lenkungsgrößen. So trat z. B. an die Stelle verschiedener, im Laufe des Jahres in den Betrieben gezahlter Prämien eine „Jahresendprämie“. In einigen VVB wurde 1966 die Produktionsfondsabgabe als Form eines Zinses auf das eingesetzte Kapital erprobt und 1967 eingeführt. Die Veränderungen auf der Ebene der zentralen Wirtschaftsleitung, wie die Gründung von acht Industrieministerien anstelle des aufgelösten Volkswirtschaftsrats, und die Konzentration der Aufgaben der Staatlichen Plankommission auf die Ausarbeitung zukünftiger Entwicklungsziele, stärkte die Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse des Ministerrats gegenüber den VVB, VEB und sonstigen Einrichtungen. c) Wirkungen und Korrektur des NÖS. Auf dem VII.~Parteitag der SED vom 17. bis 22. 4. 1967 kam es zu einer zunächst noch vage formulierten konzeptionellen Wende. Die Gestaltung des „Entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ (ESS) mit dem „ökonomischen System des Sozialismus“ (ÖSS) als „Kernstück“ wurde zur wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Aufgabe der nächsten Jahre bestimmt. Wenngleich diese allgemeine Zielsetzung explizit nicht zugleich eine grundlegende Änderung des NÖS bedeutete, war damit zumindest programmatisch der Übergang zu einer veränderten Wirtschaftskonzeption eingeleitet. Wichtige monetäre Steuerungsinstrumente, die im NÖS eingeführt worden waren, gelangten in den Jahren 1968 bis 1970 erst zur vollen Wirksamkeit; der auch nach 1967 noch weiterentwickelte Rahmen eines die zentralen Planfestlegungen ergänzenden wirtschaftspolitischen Steuerungssystems blieb ebenfalls bestehen. Wichtige Änderungen erfolgten jedoch bei der Strukturpolitik. Die wirtschaftliche Entwicklung der DDR hatte in den Jahren des NÖS — nach einer Phase der Stagnation zu Anfang der 60er Jahre — einen relativ konstanten Aufwärtstrend erlebt, so daß die neue Wendung überraschte. Allerdings war ein funktionierendes System der langfristigen Wirtschaftsplanung noch nicht gefunden worden. Ungelöst blieb vor allem das Problem, die unterschiedlichen ökonomischen Hebel und Steuerungsgrößen so zu kombinieren, daß eine annähernde Übereinstimmung zwischen volkswirtschaftlichen, gesamtstaatlichen, betrieblichen und individuellen Interessen bei Vorrang staatlicher Zielvorstellungen erreicht werden konnte. Damit blieb vorläufig auch das Problem einer „optimalen“ Verteilung der Entscheidungskompetenzen auf den verschiedenen Ebenen der Wirtschaftsorganisation ungelöst. Zu den bis heute zu beobachtenden Auswirkungen des NÖS, die über den engeren Wirtschaftsbereich weit hinausgehen, zählt vor allem die stärkere Berücksichtigung, die moderne sozialwissenschaftliche und mathematisch-statistische Disziplinen und Methoden in Lehre, Forschung und gesellschafts- wie wirtschaftspolitischer Praxis fanden. Ferner wurde das Ausbildungssystem im Hinblick auf eine stärkere Berufsdifferenzierung reformiert; neue Wissenschaftszweige (z. B. sozialistische Wirtschaftsführung; sozialistische ➝Leitungswissenschaft) entfalteten sich, und der Sachverstand gewann auf allen Produktions- und Leitungsebenen an Bedeutung. Das Gesamtsystem der DDR wurde von dieser Entwicklung betroffen, die in gewissem Maße dadurch charakterisiert ist, daß die Verwirklichung des NÖS auch von einem Wandel der SED begleitet war. Dieser Wandel fand vor allem in führungsstruktureller, parteiorganisatorischer (zeitweilige Umstrukturierung der Parteiorganisation nach dem Branchenprinzip) und ideologischer Hinsicht statt. <II. Ökonomisches System des Sozialismus> (ÖSS) Bezeichnung für die in den Jahren 1967–1970 vorherrschende Konzeption und die Maßnahmen zur Gestaltung des Wirtschaftssystems. Diese neue Bezeichnung spiegelte das Bestreben wider, die in der Formulierung Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft zum Ausdruck kommende Betonung der Funktionstüchtigkeit und ökonomischen Effizienz so zu ergänzen, daß die ideologischen Aspekte der Wirtschaftsreform und damit die Führungsrolle der Partei deutlicher hervorgehoben wurden. Die SED-Führung suchte damit zu verhindern, daß ihre Zuständigkeit auf Teilfunktionen (z. B. der generellen wirtschaftspolitischen Zielauswahl) reduziert wurde und sich mehr oder weniger rein ökonomische Orientierungen ausbreiteten. Andererseits wurde an der durch das NÖS eingeführten Dezentralisierung von Entscheidungen in Form der — entsprechend unterschiedlicher Leitungsebenen — abgestuften Konkretisierungen einer zentral formulierten volkswirtschaftlichen Wachstumspolitik festgehalten. Die Grundidee des ÖSS wurde 1968 in Art. 9 der neuen DDR-Verfassung fixiert: „Das ökonomische System des Sozialismus verbindet die zentrale staatliche Planung und Leitung der Grundfragen der gesellschaftlichen Entwicklung mit der Eigenverantwortung der sozialistischen Warenproduzenten und der örtlichen Staatsorgane.“ a) Maßnahmen: Die seit 1963 in der Industrie gesammelten Erfahrungen und neuere wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse wurden jetzt auf andere Wirtschaftsbereiche (Landwirtschaft, Banken, Handel) und partiell auch auf den staatlichen Bereich (z. B. durch Einführung des „Prinzips der Eigenverantwortlichkeit von Städten, Gemeinden, örtlichen Vertretungen und Betrieben“) übertragen. Mit der [S. 633]Einführung eines an den Staatshaushalt abzuführenden Kapitalzinses (als Produktionsfondsabgabe, Handelsfondsabgabe) der Bodennutzungsgebühr insbesondere für den Entzug landwirtschaftlicher Bodenflächen für andere Nutzungen, des „fondsbezogenen“ Preistyps und einer Reihe von Maßnahmen zur Preisdynamisierung (Preissystem und Preispolitik) standen Instrumente bereit, die eine höhere Kapitalproduktivität und Kostensenkungen ermöglichten. Die Betriebe konnten über einen Teil des erwirtschafteten Nettoertrages relativ frei verfügen (Anwendung des „Prinzips der Eigenerwirtschaftung der Mittel“), was in Verbindung mit einer verbesserten betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung (wirtschaftliche Rechnungsführung) und der Herstellung von Geschäftsbeziehungen zwischen Betrieben und Banken zu Leistungssteigerungen führte. Damit waren wichtige monetäre Steuerungsinstrumente in das Planungssystem eingefügt worden. Zu diesen zählte auch die Berücksichtigung des Exporterlöses der staatlichen Außenhandelsunternehmen im „einheitlichen Betriebsergebnis“. Die Aktionsmöglichkeiten gerade der Betriebe, die volkswirtschaftlich wichtige Sortimente fertigten, verringerten sich allerdings wieder, als der Staatsrat am 22. 4. 1968 die Durchführung einer staatlichen Strukturpolitik beschloß. Darunter wurde die volkswirtschaftlich effiziente Gestaltung des Produktionsaufbaus, der Struktur der Sortimente, des Arbeitskräftepotentials, der Investitionsstruktur, der Kooperations- und Außenhandelsbeziehungen verstanden. Besonders nachteilig hatte sich bisher das immer noch sehr breite Erzeugnissortiment (kleine Produktionsserien, Zersplitterung der Forschung und Entwicklung, geringe Anpassungsfähigkeit an internationale Produktionsentwicklungen) ausgewirkt. Die vom Ministerrat am 16. 6. 1968 verabschiedete „Grundsatzregelung“ für die Jahre 1969 und 1970 rückte die weitere Qualifizierung der Wirtschaftsleitung (sozialistische Wirtschaftsführung) sowie vor allem die Konzentration der zentralen Planung auf „volkswirtschaftlich strukturenbestimmende Erzeugnisse, Erzeugnisgruppen, Verfahren und Technologien“ in den wirtschaftspolitischen Mittelpunkt. Erzeugnisse und Verfahren mit hoher wachstumspolitischer Bedeutung, in erster Linie chemische, elektrotechnische und elektronische Produkte sowie Erzeugnisse des Werkzeugmaschinenbaus und des Bauwesens, wurden mit Vorrang geplant. Da sie nach Art und Menge staatlich fixiert wurden, war die Produktion nunmehr vom Reformkonzept ausgeklammert. Auch die zwischenbetriebliche Kooperation sowie Forschung und Entwicklung wurden im Bereich strukturbestimmender Erzeugnisse besonders gefördert. Der Ministerrat gewann dabei an Planungskompetenz (zurück), insofern er das langfristige strukturpolitische Förderungsprogramm in einer „strukturpolitischen Konzeption“ festlegte. Für diese Aufgabe erwiesen sich makroökonomische Prognosen als ebenso wichtig wie die Einschätzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (wissenschaftlich-technische Revolution). Strukturpolitische Festlegungen fanden in den Jahresplänen 1969 und 1970 ihren Niederschlag. Der Perspektivplan wurde nun als das wichtigste wirtschaftspolitische Instrument angesehen. Er sollte nicht nur die Volkswirtschaft steuern und lenken, sondern umfassend das „Modell der Deutschen Demokratischen Republik als entwickeltes gesellschaftliches System eines sozialistischen Industriestaates gestalten“ (W. Ulbricht am 26. 9. 1968). b) Abbruch und Auswirkung: Störungen der wirtschaftlichen Entwicklung in den Jahren 1969, insbesondere 1970, zeigten, daß die Kenntnisse über eine effiziente Wirtschaftsstruktur und die verfügbaren bzw. erforderlichen strukturpolitischen Planungsinstrumente noch zu gering waren. Als Folge der einseitigen Förderung der Produktion und Forschung in ausgewählten Wachstumsbranchen kam es zu Engpässen in den vorgelagerten Produktionsstufen und einigen Zweigen der Infrastruktur (z. B. Energiewirtschaft, Verkehrswesen, Bauwirtschaft), die sich im Herbst 1970 zu einer allgemeinen Wachstumskrise ausweiteten. Die Fortentwicklung des ÖSS, wie sie in dem vom Ministerrat am 15. 4. 1970 bestätigten Entwurf einer „Grundsatzregelung für die Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik im Zeitraum 1971–1975“, in umfangreichen Rechtsvorschriften und in Schulungsmaterialien der Arbeitsgruppe für die Gestaltung des ökonomischen Systems beim Präsidium des Ministerrates konzipiert worden war, wurde daher gestoppt. Nicht nur die Planansätze des Jahresplanes 1970, sondern auch die auf den ursprünglich erhofften Ergebnissen von 1970 basierende Konzeption des Perspektivplanes 1971–1975 mußten reduziert werden. Damit war aus der Wachstumskrise und den Versorgungsschwierigkeiten eine Krise der Wirtschafts- und Planungspolitik geworden, die schließlich auch den Wechsel in der Position des 1. Sekretärs des Zentralkomitees der SED auf dem VIII.~Parteitag der SED im Juni 1971 beeinflußte. Nach den Korrekturen der Plankennziffem folgten Ende Dezember 1970 mit dem „Beschluß über die Durchführung des ökonomischen Systems des Sozialismus im Jahre 1971“ bedeutsame Änderungen der Planungsmethoden, der indirekten Steuerungsinstrumente und des Leitungssystems in Richtung einer stärkeren Rezentralisierung, die eine neue Phase der Wirtschaftspolitik einleiteten. Trotz dieses wirtschaftspolitischen Kurswechsels behielt die Erkenntnis ihre Gültigkeit, daß ein rascherer technischer Fortschritt und ein größeres Wirtschaftswachstum Änderungen der Wirtschaftsstruktur im Rahmen einer langfristigen Wirtschafts- und [S. 634]Strukturplanung notwendig machen. Waren die 50er Jahre durch den Aufbau eines Wirtschaftssystems gekennzeichnet, das sich am sowjetischen Modell orientierte, so brachten die 60er Jahre insofern einen Wechsel, als nunmehr eine längerfristige Wachstums- und Strukturpolitik betrieben wurde, die sich stark an DDR-spezifischen wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Ressourcen ausrichtete. Grundsätzlich unberührt von dem erneuten wirtschaftspolitischen Kurswechsel blieben auch die im NÖS bzw. ÖSS konzipierten und realisierten Rahmenelemente des indirekten volkswirtschaftlichen Steuerungsmechanismus: das Prinzip der Eigenerwirtschaftung der finanziellen Mittel durch Betriebe und VVB; ein verbessertes Vertragssystem mit Sanktionen bei Vertragsverletzungen; betriebswirtschaftliche Methoden der betrieblichen Kostenrechnung; ein zur Kreditvergabe gegen Zinszahlung befähigtes Bankensystem. III. Wirtschaftswachstum durch Intensivierung und Rezentralisierung der Wirtschaftssteuerung Der 1970 beginnende umfassende Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik bedeutete aber in entscheidenden Fragen der Planung und Leitung der Wirtschaft eine Rückkehr zur zentralen administrativen Wirtschaftssteuerung. Er bedeutete zudem eine Umformulierung der wirtschaftspolitischen Konzeption insofern, als a) Wirtschaftswachstum zukünftig in erster Linie durch die Intensivierung der Produktions- und Leistungsprozesse erzielt und b) der Konsum durch quantitativ und qualitativ erhöhte Warenbereitstellung und zusätzliche Einkommensübertragungen im Rahmen einer aktivierten Sozialpolitik gefördert werden soll. Diese Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik fand ihren für den Zeitraum des laufenden Fünfjahrplans 1971–1975 verbindlichen Ausdruck in der auf dem VIII.~Parteitag der SED formulierten „Hauptaufgabe“: „Die Hauptaufgabe des Fünfjahrplans besteht in der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“ (Direktive des VIII.~Parteitags der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971–1975). Die Rezentralisierungsmaßnahmen wurden ergriffen, da das bisherige, noch im Ausbau befindliche System die Übereinstimmung von gesamtstaatlich-volkswirtschaftlichen Zielsetzungen und betrieblichen Interessen nicht in erforderlichem Maße herbeiführen konnte und darüber hinaus die volle Übereinstimmung von materieller und finanzieller Planung nicht gewährleistete. Ausmaß und Art der Rezentralisierung bestimmten der „Beschluß über die Durchführung des ökonomischen Systems des Sozialismus im Jahre 1971“ sowie die planmethodischen Regelungen für die Volkswirtschaftspläne 1972, 1973 und 1974. Die Zahl der den Betrieben vorgegebenen Plankennziffern wurde wieder erhöht. Darunter sind nunmehr für alle „wichtigen“ Erzeugnisse Mengenkennziffern, die es in den Jahren 1969/1970 nur noch für „strukturbestimmende“ Erzeugnisse und für besondere Investitions- und Exportaufgaben gegeben hatte. Die zuvor weithin eigenständige Investitionsplanung der Betriebe wurde zentralisiert. Alle Investitionen werden jetzt in Mengen- und Werteinheiten und in technisch-ökonomischen Kennziffern fixiert, womit zugleich eine aktive Kreditpolitik der Banken wieder unterbunden worden ist. Für die Aufnahme von betrieblichen Investitionsprojekten in den Plan wurde ein abgestuftes Genehmigungsverfahren, an dessen Spitze die Staatliche Plankommission für Neuinvestitionen ab 50 Mill. Mark Gesamtwert je Projekt zuständig ist, eingerichtet. Produktionseinstellungen und -Verlagerungen bedürfen ebenfalls der zentralen Zustimmung. Eine Vielzahl von Kennziffern regelt außerdem den Einsatz von Energie und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und bestimmt die Fertigungsorganisation und die Beschäftigungsstruktur. Mit der Bilanzierungsverordnung vom 20. 5. 1971 wurde die Bilanzierung zur wichtigsten Planungsmethode. Gegenüberstellungen von Aufkommen und Bedarf für „alle volkswirtschaftlich entscheidenden Aufgaben, Verflechtungen und Proportionen“ werden zentral, d. h. von der Staatlichen Plankommission, dem Ministerrat und den Ministerien, durchgeführt. Von dem vor 1970 entwickelten „ökonomischen Hebel“ gelten unverändert lediglich die Produktionsfondsabgabe sowie ein Teil der Mittelbereitstellungen (Fondsbildung) von Betrieben und VVB weiter. Die Gewinnbildung und -Verwendung sowie die Kreditaufnahme unterliegt nun wieder der finanziellen Planung, die verstärkt auf betriebliche Kosteneinsparungen ausgerichtet wurde. Auch die Entwicklung des Preissystems zu einem aktiven Planungsinstrument wurde gestoppt. Die bestehenden, zum Teil verzerrten Preisrelationen wurden 1971 durch einen Preisstopp für fünf Jahre fixiert. Preisfestsetzungen für neue Erzeugnisse müssen von zentralen Institutionen (z. B. Amt für Preise) genehmigt werden. Wirtschaftliches Wachstum soll seit dem VIII.~Parteitag der SED im Jahre 1971 (15. 6.–19. 6.) vorrangig durch die intensive Nutzung der vorhandenen Produktionsanlagen und des vorhandenen Arbeitskräftepotentials erzielt werden: „Der Hauptweg, um den Umfang und die Qualität der gesellschaftlichen Produktion zu steigern, ist ihre Intensivierung und die Erhöhung der Effektivität“ (Direktive zum Fünfjahrplan 1971–1975). Die Produktionsanlagen [S. 635]sollen in erster Linie nicht mehr extensiv erweitert, sondern rationeller genutzt und die Arbeitsproduktivität erhöht werden. Mit dieser Konzeption wurden die Zielsetzungen der Technologiepolitik der ÖSS-Phase, die auf einen sprunghaften Fortschritt durch den Entwurf völlig neuer Technologien gerichtet waren, weitgehend zurückgenommen. Die Intensivierung des Wirtschaftsprozesses erfordert vor allem die Anwendung neuerer wissenschaftlicher Ergebnisse der Organisationswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, wirtschaftlichen Rechnungsführung, des Arbeitsstudiums sowie der Informationswissenschaft und der Industriesoziologie. Intensivierung heißt zudem, daß aufgrund einer größeren Mechanisierung und Automatisierung die Fertigungsvorbereitung gegenüber der Produktionsdurchführung an Bedeutung gewinnt. Die Maßnahmen der Intensivierung sind häufig mit denen der Rationalisierung identisch. Sie sind darauf gerichtet, Ergebnisse des wissenschaftlich-technischen Fortschritts schneller und umfangreicher zu nutzen. Schon Ende der 60er Jahre konnten in den immer wieder auftretenden Engpässen der technisch-wirtschaftlichen Entwicklung, wie der Überleitung wissenschaftlicher Resultate in die Praxis und ihre mehrfache Nutzung, gewisse Fortschritte erreicht werden. Ziel der Maßnahmen ist ferner die rationellere Verwendung und Nutzung der Rohstoffe und Energiearten, des Anlagevermögens sowie eine effizientere Arbeitskräftelenkung. Aufgrund der gegebenen Produktionsbedingungen, die durch Rohstoffarmut und den Mangel an zusätzlichen Arbeitskräften bestimmt werden, wurden folgende Aufgaben in den Vordergrund gerückt: die Weiterentwicklung bestehender Technologien und Verfahren sowie die Entwicklung neuer Materialarbeiten; die erhöhte und effizientere Nutzung einheimischer Rohstoffe (z. B. Braunkohle im Energiesektor); die Mechanisierung und Rationalisierung arbeitsintensiver Fertigungsabläufe; die Erneuerung und umfassende Rationalisierung (Rekonstruktion) von Fertigungsstätten mit veralteten technischen Ausrüstungen. Auf investitionspolitischem Gebiet bedeutet dies, daß das Anlagevermögen (Grundfonds) nur wenig erweitert werden kann, die Investitionen für den Ersatz und die Modernisierung dagegen erheblich erhöht und der bisher noch sehr hohe Anteil der Aufwendungen für die Instandhaltung und die Reparaturen gesenkt werden muß. Die Veränderungen in der Planung und Leitung der VEB, Kombinate und VVB in der Zeit von 1970 bis 1974 sollen dazu beitragen, in den Mittelpunkt der betrieblichen Planung und Plandurchführung anstelle eines verbreiteten Expansionsstrebens stärker Kostensenkungen und die Aufdeckung von Produktivitäts- und Kapazitätsreserven zu stellen. Damit traten Probleme der Messung und Bewertung der betrieblichen Leistung stärker hervor, deren Lösung dadurch erschwert wurde, daß wirtschaftliche Kriterien in der Form der „ökonomischen Hebel“ — vor allem der dynamischen fondsbezogenen Preise — nach 1970 abgeschafft oder modifiziert wurden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 629–635 PGH-Steuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PhilatelieSiehe auch das Jahr 1979 Die Wirtschaftspolitik steht neben der Deutschland- und Außenpolitik im Mittelpunkt der politischen Aktivitäten der Partei- und Staatsführung der DDR. Stellung und Aufgaben der Wirtschaft im politischen Gesamtsystem unterlagen seit 1963 unterschiedlichen Einschätzungen, die sich in generellen Schwankungen des wirtschaftspolitischen Kurses niederschlugen. Markiert durch die Parteitage der SED in den Jahren 1963 (VI. Parteitag), 1967 (VII. Parteitag) und 1971…
DDR A-Z 1975
Arzneimittelversorgung (1975)
Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Die A. ist erst spät auf einen Stand gebracht worden, der eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung einigermaßen garantiert. Grund war einerseits, daß im Gebiet der damaligen SBZ zwar eine leistungsfähige chemische Grundstoffindustrie, aber kein ins Gewicht fallender Bestand an pharmazeutischen Herstellungsbetrieben vorhanden war und daher Fachpersonal für die Arzneimittel-(Am.) Fertigung fehlte. Andererseits fehlte der sowjetischen Besatzungsmacht das Verständnis für den hohen Am.-Bedarf der Bevölkerung. Die inzwischen aufgebaute Am.-Industrie vermag jetzt den Bedarf weitgehend zu decken. Im Vergleich zum Stand von 1960 hat sich die Am.-Produktion verdreifacht. Das Sortiment umfaßt einschließlich Import ca. 3.000 Präparate, das ist kaum mehr als ein Zehntel des Sortiments in der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmte Am. sind zu einem devisenbringenden Exportprodukt geworden (Antibiotika, Insulin). Die Ausfuhr ist dem Wert nach fast doppelt so groß wie die Einfuhr. In der Exportwerbung werden die Produkte aller Hersteller unter dem Warenzeichen „Germed“ („German Medicaments“) angeboten. Für Ein- und Ausfuhr ist die „Deutsche Pharmazie Export- und Import-Gesellschaft“ zuständig. Im großen und ganzen reicht die A. jetzt aus. Viele Am. sind auch heute noch ständig knapp oder zeitweilig nicht verfügbar. Das geht vorwiegend auf ungleichmäßige Einfuhren von Rohstoffen und Fertigprodukten zurück. Soweit Herstellung oder Belieferung auf Import angewiesen sind, hängen sie von den jeweiligen Möglichkeiten des bilateralen Außenhandels ab. Weil größere Lagerbestände nicht gehalten werden, schlägt jeder Produktionsausfall schnell auf die Apothekenbelieferung durch. Größere Elastizität im Vergleich zu den VEB hat kleine Privatunternehmen bis 1971 am Leben gehalten (als halbstaatliche Betriebe). Ähnlich vermögen die Apotheken viele Mängel durch eigene Initiative auszugleichen. Das geltende Arzneimittelgesetz (vom 5. 5. 1964 - anstelle des länderweise ergangenen Gesetzes von 1948), geht vom Prinzip der Zulassung („Registrierung“) aus. Gefordert wird der Nachweis von Wirksamkeit, Unschädlichkeit und „Bedürfnis“ sowie die Einhaltung von Gütevorschriften. Über die Zulassung entscheidet der Zentrale Gutachterausschuß für Arzneimittelverkehr. Die Am.-Prüfung obliegt dem Institut für Arzneimittelwesen in Ost-Berlin (seit 1964). Für die Herstellung außerhalb der Industrie ist das Deutsche Arzneibuch maßgebend, das seit 1965 (DAB 7. Ausgabe) erheblich von dem der Bundesrepublik Deutschland abweicht. Auf dem Gebiet der medizintechnischen Geräte war die Ausgangslage günstiger, weil hier industrielle Erfahrungen und daher Fachkräfte vorhanden waren. Hinderlich hat sich hier dagegen der Exportzwang ausgewirkt. Gegenwärtig ist die Ausrüstung der Einrichtungen des Gesundheitswesens befriedigend, in Hochschulkliniken und Krankenhäusern der Zentralversorgung gut oder sehr gut. Wie überall wirkt sich Ersatzteilmangel störend aus. Die Großhandelsfunktion für Am. und medizintechnische Geräte wird vom Staatlichen Versorgungskontor für Pharmazie und Medizintechnik in Ost-Berlin wahrgenommen. Es unterhält regionale Zweigstellen in den Bezirken, einige davon (Berlin, Frankfurt [Oder], Leipzig) mit guter technischer Ausrüstung sowie Datenverarbeitungsanlage, und in den meisten Kreisen einen „Versorgungsbetrieb für Pharmazie und Medizintechnik“. Mängel in den Bedarfsanalysen und Schwerfälligkeit des Verteilungsapparates spielen für die Versorgungslücken eine wesentliche Rolle. Die zentrale Steuerung der Verteilung von Am. und medizintechnischen Geräten liegt beim Ministerium für [S. 57]Gesundheitswesen, das dafür eine eigene Hauptabteilung führt, die Steuerung der Am.-Produktion liegt bei den für die entsprechenden Industriebereiche zuständigen Ministerien. Die Abgabe von Am. ist den Apotheken und den ihnen nachgeordneten Am.-Abgabestellen vorbehalten. Die Letzteren befinden sich jedoch in ländlichen Gebieten, z. T. in den Räumen der Konsumgenossenschaften. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 56–57 Arzneimittelgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÄrzteSiehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Die A. ist erst spät auf einen Stand gebracht worden, der eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung einigermaßen garantiert. Grund war einerseits, daß im Gebiet der damaligen SBZ zwar eine leistungsfähige chemische Grundstoffindustrie, aber kein ins Gewicht fallender Bestand an pharmazeutischen Herstellungsbetrieben vorhanden war und daher…
DDR A-Z 1975
Universitäten und Hochschulen (1975) Siehe auch: Universitäten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Universitäten und Hochschulen: 1979 1985 Im Bildungssystem der DDR besteht die vorrangige Aufgabe der UuH. darin, hochqualifizierte Kader für alle gesellschaftlichen Bereiche aus- und weiterzubilden. Ihre zweite zentrale Aufgabenstellung liegt in der Forschung, vor allem der Grundlagenforschung. Ebenso wie die Lehre soll sich auch die Forschung an den Bedürfnissen der Gesellschaft orientieren, wie sie im Programm und in den Beschlüssen der SED zum Ausdruck kommen. Im wesentlichen sind 2 Typen von UuH. zu unterscheiden: 1. UuH., die in die Struktur des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems integriert sind. An diesen UuH. können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten alle DDR-Bürger mit Hochschulreife ein Studium aufnehmen. Diese UuH. sind, ihren fachlichen Schwerpunkten entsprechend, verschiedenen Ministerien und zentralen Staatsorganen unterstellt. 2. Hochschulähnliche Einrichtungen mit speziellen Ausbildungsgängen. Hier werden in der Regel ausgewählte Kader der verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Bereiche ausgebildet, die, den Prinzipien der Kaderpolitik entsprechend, von ihrer Dienststelle zum Studium delegiert werden. I. Zur Geschichte In einem gemeinsamen Aufruf der KPD und der SPD in der SBZ vom 18. 10. 1945 wurden eine demokratische Schulreform und eine „gründliche Reform des gesamten Hochschul- und Universitätswesens“ gefordert. Auf dem Gebiet der SBZ lagen 6 Universitäten (Berlin, Jena, Halle, Leipzig, Greifswald, Rostock), doch nur 2 von 13 Technischen Hochschulen in Deutschland (Bergakademie Freiberg, TH Dresden). Schwerpunkte der Umgestaltung der UuH. (1. Hochschulreform) waren die Entnazifizierung des Hochschulwesens, die „Einbeziehung der Wissenschaftler in den demokratischen Wiederaufbau“, die Brechung des Bildungsprivilegs des Bürgertums und die Schaffung einer „neuen Intelligenz“ insbesondere durch die Öffnung der UuH. für Arbeiter- und Bauernkinder. Zu diesem Zweck wurden sog. Vorstudienanstalten eingerichtet (seit 1949 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät/ABF). 1951 wurde eine 2. Hochschulreform mit folgenden Schwerpunkten eingeleitet: Bildung des Staatssekretariats für Hochschulwesen und einer Abteilung Wissenschaft und H. im Apparat des ZK der SED; Gründung neuer, vor allem Technischer H.; Ausbau der ABF; Einführung eines 10monatigen Studienjahres; Bindung der Studentenvertretungen an die FDJ; Einführung eines verbindlichen gesellschaftswissenschaftlichen Studiums für alle Fächer. Die Entwicklung nach dem XX. Parteitag der KPdSU und die Ereignisse in Ungarn und Polen (1956) führten auch zu Unruhen an den UuH. der DDR und zeigten, daß das Hochschulwesen noch nicht den Erwartungen der SED entsprechend politisch voll integriert war. Als Antwort beschloß die SED 1958 ein „Programm für die sozialistische Umgestaltung der Universitäten und Hochschulen in der DDR“, das auf die Erhöhung des wissenschaftlichen Niveaus und eine engere Verbindung von Lehre und Forschung mit der Praxis, die Einbeziehung der Wissenschaft in die allgemeine volkswirtschaftliche Planung und die Auseinandersetzung mit „reaktionären Theorien und kleinbürgerlichen Auffassungen“ gerichtet war. Auf der Grundlage der Beschlüsse des VI. (1963) und VII. (1967) Parteitages der SED und des Bildungsgesetzes von 1965 wurde 1967 die 3. Hochschulreform eingeleitet, die zur einer völligen Neugestaltung des Hochschulwesens führte. Die Hochschulreform zielte darauf ab, die inhaltlichen und organisatorischen Bedingungen zu schaffen, unter denen eine beschleunigte Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis und die Aufnahme wichtiger praktischer Probleme in die wissenschaftliche Fragestellung möglich erschien, erschien. Schwerpunkte dieser Reform waren: die verstärkte Einbeziehung der UuH. in den gesamtgesellschaftlichen Planungsprozeß; die Reform der Organisationsstruktur der UuH.; die Studienreform; die Reform der Forschungsorganisation; die verstärkte Beteiligung der UuH. an der Qualifizierung. II. Struktur des Hochschulwesens In der DDR bestehen gegenwärtig 53 UuH. Dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (MHF) sind unterstellt: Universitäten 1. Humboldt-U. zu Berlin 2. Technische U. Dresden 3. Ernst-Moritz-Arndt-U. Greifswald 4. Friedrich-Schiller-U. Jena 5. Karl-Marx-U. Leipzig 6. Martin-Luther-U. Halle-Wittenberg 7. U. Rostock Technische Hochschulen 8. Bergakademie Freiberg 9. Technische H. Ilmenau 10. Technische H. Karl-Marx-Stadt 11. Technische H. für Chemie „Carl Schorlemmer“ Leuna - Merseburg [S. 875]12. Technische H. „Otto von Guericke“ Magdeburg Sonstige Hochschulen 13. H. für Ökonomie Berlin 14. H. für Verkehrswesen „Friedrich List“ Dresden 15. Handels-H. Leipzig 16. H. für Bauwesen Leipzig 17. H. für Architektur und Bauwesen Weimar Ingenieurhochschulen (IHS) 18. IHS Berlin-Wartenberg 19. IHS Cottbus 20. IHS Dresden 21. IHS Köthen 22. IHS Leipzig 23. IHS Mittweida 24. IHS für Seefahrt Warnemünde-Wustrow 25. IHS Wismar 26. IHS Zittau 27. IHS Zwickau Medizinische Akademien 28. Medizinische Akademie „Carl-Gustav Carus“ Dresden 29. Medizinische Akademie Erfurt 30. Medizinische Akademie Magdeburg Dem Ministerium für Volksbildung sind die Pädagogischen H. (PH) unterstellt: 31. PH „Karl Friedrich Wilhelm Wander“ Dresden 32. PH „Dr. Theodor Neubauer“ Erfurt — Mühlhausen 33. PH „Lilo Herrmann“ Güstrow 34. PH „N. K. Krupskaja“ Halle 35. PH „Wolfgang Ratke“ Köthen 36. PH „Clara Zetkin“ Leipzig 37. PH „Erich Weinert“ Magdeburg 38. PH „Karl Liebknecht“ Potsdam 39. PH „Ernst Schneller“ Zwickau Dem Ministerium für Kultur sind unterstellt: 40. Deutsche H. für Musik „Hanns Eisler“ Berlin. 41. H. für bildende und angewandte Kunst Berlin-Weißensee 42. H. für bildende Künste Dresden 43. H. für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden 44. H. für industrielle Formgestaltung Halle 45. H. für Graphik und Buchkunst Leipzig 46. H. für Musik „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig 47. Theater-H. „Hans Otto“ Leipzig 48. Institut für Literatur „Johannes R. Becher“ Leipzig 49. H. für Film und Fernsehen der DDR Potsdam-Babelsberg 50. Franz-Liszt-H. Weimar. Dem Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft unterstehen: 51. H. für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften Meißen 52. H. für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg. Dem Staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport untersteht die 53. Deutsche H. für Körperkultur und Sport Leipzig. Hochschulähnliche Einrichtungen mit eigenen Ausbildungsgängen bzw. Promotionsrecht und unterschiedlicher Unterstellung sind u. a. die Parteihochschule „Karl Marx“ Berlin; das Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED Berlin; die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Potsdam-Babelsberg; das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung Berlin-Rahnsdorf; die H. der Deutschen Gewerkschaften „Fritz Heckert“ Bernau; die H. der Deutschen Volkspolizei Berlin; die Militärakademie „Friedrich Engels“ Dresden und 5 Offiziers-H. III. Organisationsstruktur der Universitäten und Hochschulen Die VO über die Aufgaben der Universitäten, wissenschaftlichen Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit Hochschulcharakter von 1970 (GBl. II, Nr. 26, S. 189 f.) konstituiert 2 Leitungsebenen: 1. Leitungsebene. Die Leitung der UuH. erfolgt durch den Rektor bzw. seine Stellvertreter, die Prorektoren. Der Rektor ist Dienstvorgesetzter aller Universitätsangehörigen (Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter). Er wird vom „Wissenschaftlichen Rat“ auf 3 Jahre gewählt und vom Minister für Hoch- und Fachschulwesen bestätigt. Zu seiner Unterstützung werden die Direktorate als Funktionalorgane gebildet. Das „Konzil“ ist die Versammlung der Delegierten aller Hochschulangehörigen und nimmt jährlich den Rechenschaftsbericht des Rektors entgegen. Der „Wissenschaftliche Rat“ ist das zentrale wissenschaftliche Beratungsorgan des Rektors, seine Aufgaben bestehen vor allem in der Verleihung von akademischen Graden, der facultas docendi (Lehrbefähigung), und der Beratung des Rektors bei Berufungsfragen. Der Wissenschaftliche Rat untergliedert sich in einzelne, für die verschiedenen Wissenschaftsbereiche zuständige Fakultäten. Als weiteres Beratungsorgan wird der „Gesellschaftliche Rat“ gebildet, der sich aus Mitgliedern der UuH. und verschiedener gesellschaftlicher Bereiche zusammensetzt. Er soll eine enge Verbindung zwischen UuH. und gesellschaftlichen Kooperationspartnern in Lehre, Forschung und Qualifizierung herstellen. 2. Leitungsebene. Struktureinheit der 2. Leitungsebene ist die Sektion. Sie löst die alten Fakultäten und Institute ab. Die Sektion wird von einem Direktor geleitet, der dem Rektor der UuH. direkt unterstellt ist. Stellvertreter des Direktors werden für die Bereiche Erziehung, Aus- und Weiterbildung sowie Forschung eingesetzt. Abweichend von der Sek[S. 876]tionsgliederung wird die Medizin in sogenannten „Bereichen“ zusammengefaßt, die den alten Fakultäten entsprechen. An großen U. bestehen weiterhin einzelne Institute für besondere Aufgaben, die den Sektionen gleichgestellt sind. Das dem Konzil entsprechende Organ ist die „Versammlung der Sektion“, das dem Gesellschaftlichen Rat der UuH. entsprechende Organ ist der „Rat der Sektion“. An allen UuH. besteht eine Kreisleitung der SED und der FDJ. Beide haben, ebenso wie die Gewerkschaftsleitung (FDGB) der UuH., Sitz und Stimme in verschiedenen Gremien wie dem Gesellschaftlichen — und Wissenschaftlichen Rat. Weitere gesellschaftliche Organisationen an den UuH. sind die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF), der Kulturbund der DDR. die Gesellschaft für Sport und Technik (GST), die Urania, die Kammer der Technik (KdT). Die Hochschulreform brachte eine Konzentration des Lehr- und Forschungspotentials der UuH. auf bestimmte Schwerpunktbereiche. Innerhalb des Hochschulwesens wurde eine Aufgabenverteilung vorgenommen und einzelnen UuH. Leitfunktionen für bestimmte Wissenschaftsgebiete übertragen. Die Übernahme einer Leitfunktion beinhaltet die Koordinierung der Arbeit aller im jeweiligen Wissenschaftsgebiet tätigen UuH. in der Ausbildung, Weiterbildung und Forschung, ferner die Pflege des Kontakts mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, vor allem der Akademie der Wissenschaften. IV. Bedarfsplanung Die Aufgaben der UuH. sind integraler Bestandteil der gesamtgesellschaftlichen Planung. Die Reform des gesamten Bildungswesens legte die Grundlagen für eine effektivere Planung des Hochschulwesens und die Bestimmung des Stellenwerts des Hochschulwesens in der Wissenschaftsorganisation der DDR. Zentrales Problem der Planung des Hochschulwesens ist die möglichst exakte Ermittlung des zukünftigen Bedarfs an Hochschulkadern in den einzelnen Zweigen der Volkswirtschaft nach Qualifikationsarten (Wissenschaftszweigen und Fachrichtungen) und Qualifikationsstufen (Verhält[S. 877]nis von Hochschulkadern zu Kadern anderer Qualifikationen) als Voraussetzung für eine bildungsökonomisch sinnvolle Entwicklung der Studentenzahlen. Die sich beschleunigende Entwicklung von Wissenschaft und Technik, unvollkommene Prognosemethoden (Prognose), die relative Kürze der gegenwärtigen Perspektivplanzeiträume (5 Jahre) und die zeitliche Dauer von Bildungsprozessen erschweren jedoch die Möglichkeiten der Planung. Diese Bedingungen gestatten in der Praxis allenfalls eine optimale Verteilung bereits in der Ausbildung befindlicher zukünftiger Absolventen auf die einzelnen Volkswirtschaftszweige. Somit ist es für die Hochschulpolitik der SED sehr schwer, den Umfang und den zahlenmäßigen Bedarf für einzelne Fächer im Rahmen der Neuzulassungen zum Studium aus den zukünftigen volkswirtschaftlichen Erfordernissen abzuleiten, die gegenwärtig auf der Grundlage von Prognosen, nicht aber verbindlicher und bilanzierter Perspektivpläne ermittelt werden. Die Planung des Bedarfs an Hochschulkadern stützt sich gegenwärtig weitgehend auf praktische Erfahrungen und Fortschreibung der bisherigen Entwicklung und wenig auf theoretische Einsichten. Der VIII. Parteitag der SED markiert eine bildungspolitische Wende, indem er zu hochgesteckte Erwartungen korrigierte. Von 1961 bis 1971 war der Anteil der Hochschulabsolventen unter den Berufstätigen der Wirtschaft von 2,18 v. H. auf 4,86 v. H. gestiegen. Diese Steigerung konnte nur durch einen großzügigen Ausbau der UuH. und der dadurch möglichen stetigen Erhöhung der Studentenzahlen aller Ausbildungsformen (Direktstudium, Fernstudium, Abendstudium) erreicht werden. Ende der 60er Jahre begann sich die Gefahr eines Überangebots an Hochschulabsolventen, bei gleichzeitiger Verschärfung der Arbeitsmarktsituation im unteren Qualifikationsbereich, abzuzeichnen. In der Folge wurde auf eine Steigerung der Zulassungszahlen in allen 3 Studienformen verzichtet. (1970 41.000; 1971 41.676; 1972 36.537, 1973 31.267 Neuzulassungen). Desgleichen erwies sich die fachliche Differenzierung der Neuzulassungen als ungenügend. Bereits 1969 wurde durch die Gründung der Ingenieur-H. der Versuch unternommen, den akuten Mangel an qualifizierten Technologen zu verringern. Die Zahl der Neuzulassungen in den Schwerpunktbereichen Mathematik, Naturwissenschaften, technische Wissenschaften und Wirtschaftswissenschaft wurde von 1968 bis 1970 verdoppelt. Diese starke Expansion wurde nach dem VIII. Parteitag durch Drosselung der Zulassungen gestoppt und teilweise rückgängig gemacht. (Neuzulassungen in den Technischen Wissenschaften: 1968 7.070; 1969 12.869; 1970 15.443; 1971 15.172; 1972 11.995; 1973 8.349). In den Absolventenzahlen kann sich diese Entwicklung jedoch erst 1975/76 niederschlagen. V. Studium A. Zulassung zum Studium Bereits während der Schulzeit wird durch ein umfangreiches System der Berufsberatung und Berufsaufklärung versucht, die Schüler für solche Berufe bzw. Ausbildungsrichtungen zu interessieren, denen im Rahmen der Volkswirtschaftsplanung Priorität zukommt. Der Prozeß der Zulassung zum Studium bildet eine weitere wirksame Handhabe zur Lenkung der Kapazität einzelner Studienfächer. Die Berechtigung zur Aufnahme eines Studiums ist allein abhängig vom Nachweis der Hochschulreife, die an den Erweiterten Oberschulen, Abiturklassen, in den Einrichtungen der Berufsausbildung, in den Abiturlehrgängen der Volkshochschulen, durch das Studium an einer Ingenieur- oder Fachschule oder durch den Besuch der ABF in Halle erlangt werden kann. Für die Zulassung gelten jedoch noch weitere Maßstäbe, die über einen Nachweis der fachlichen Leistungen hinausgehen. Zu nennen sind vor allem die „aktive Mitwirkung an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft“, die als integraler Bestandteil von fachlicher Leistung angesehen wird und die Bereitschaft zur aktiven Verteidigung des Sozialismus. Der Bewerber verpflichtet sich im Rahmen einer sogenannten „Verpflichtungserklärung zur Erfüllung des Studienauftrages“, die Bestandteil der Bewerbungsunterlagen ist, nach Abschluß des Studiums ein bereits während der Ausbildung mit der künftigen Arbeitsstätte vertraglich fixiertes Arbeitsverhältnis einzugehen. Ein weiteres wesentliches Auswahlkriterium ist die soziale Struktur der Studentenschaft, die der der Gesamtgesellschaft entsprechen soll, um die Schaffung neuer Bildungsprivilegien zu verhindern. Eine vom Rektor der UuH. geleitete Zulassungskommission entscheidet anhand dieser Kriterien über die Zulassung zum Studium. In bestimmten, vom MHF jährlich neu zu bestimmenden Studienrichtungen können zusätzliche Eignungsprüfungen durchgeführt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um solche Fächer, in denen die Zahl der Be[S. 878]werbungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt, oder die nicht dem im Rahmen des Fünfjahrplanes festgelegten volkswirtschaftlichen Schwerpunktprogramm entsprechen, so daß durch eine Erschwerung der Bedingungen eine Umlenkung der Bewerber erreicht werden kann. Nicht zugelassene Bewerber werden auf die Möglichkeit hingewiesen, ein anderes Studienfach zu wählen, bzw. einen Beruf zu ergreifen. B. Studiengang Im Mittelpunkt der 3. Hochschulreform stand neben der Reform der Organisationsstruktur der UuH. die Studienreform. Durch die Festlegung einer Regelstudienzeit von 4 Jahren, die Gliederung des Studienganges in 3 festgelegte Etappen: 1. Grundstudium, 2. Fachstudium, 3. Forschungsstudium, die Einführung neuer Studienfächer und die Ausarbeitung neuer Studienpläne für alle Fachrichtungen sollte versucht werden, die Ausbildung der Studenten stärker an den Bedürfnissen der Gesellschaft zu orientieren. Während die Grundstudienrichtungen sich weitgehend an die Systematik der Wissenschaftszweige anlehnen, entspricht die Aufteilung in Fachstudienrichtungen vor allem den Erfordernissen der Praxis. So gliedert sich z. B. die Grundstudienrichtung Wirtschaftswissenschaft mit den Ausbildungsschwerpunkten Volkswirtschaftslehre, Sozialistische Betriebswirtschaft/Ingenieurökonomie (SBW/IÖ) und Organisationswissenschaft in 21 Fachstudienrichtungen, wie z. B. Außenwirtschaft, Finanzwirtschaft, SBW/IÖ der Grundstoffindustrie, Sozialistische Wissenschaftsorganisation. Die Orientierung der Ausbildung an den Bedürfnissen der Praxis führte in der ersten Phase der Hochschulreform (1967–1969) zu dem Versuch, durch eine starke Spezialisierung im Rahmen eines 1jährigen, an das Fachstudium anschließenden „Spezialstudiums“ die Studenten für eng begrenzte Berufsfelder auszubilden und die Einarbeitungszeit im Beruf zu verkürzen. Die starke Spezialisierung der Studenten entsprach jedoch meist nicht den praktischen Anforderungen im Beruf. In Auswertung dieser Erfahrungen wurde das Spezialstudium abgeschafft und verstärkt Wert auf eine hohe Disponibilität der Absolventen gelegt. 1. Grundstudium Das 2jährige Grundstudium knüpft an die Lehrpläne der Erweiterten Oberschule an. Im G. werden gesellschaftswissenschaftliche, naturwissenschaftliche und fachspezifische Grundkenntnisse vermittelt. Die Vermittlung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden und die Erziehung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit bilden einen Schwerpunkt der Lehre. Weiterer Schwerpunkt des G. ist das sogenannte marxistisch-leninistische Grundlagenstudium. Um eine laufende Beratung und Anleitung der Studierenden zu erreichen, werden „wissenschaftliche Betreuer“ — zumeist wissenschaftliche Mitarbeiter der UuH. — für Gruppen von etwa 20 Studenten eingesetzt. Ihre Arbeit soll dazu beitragen, die Anfangsschwierigkeiten zu überwinden und die Bildung von Studentenkollektiven zu fördern. Neben der fachlichen Betreuung sollen sie auch die gesellschaftliche Arbeit und das charakterliche Verhalten der Studenten beurteilen. Die Betreuer sind zu einer engen Zusammenarbeit mit der FDJ verpflichtet. Am Ende des 1. Studienjahres steht in den meisten Fächern ein erstes etwa 4wöchiges Praktikum in der Ausbildungsrichtung entsprechenden Praxisbereichen. Im 2. Studienjahr sind alle Studenten verpflichtet, eine ca. 5wöchige militärische Ausbildung, bzw. Ausbildung im Bereich der Zivilverteidigung (dies vor allem für Studentinnen) zu absolvieren. Einmal während seines Studiums ist jeder Student gehalten, im Rahmen des „Studentensommers“ an einem 3- bis 4wöchigen bezahlten Arbeitseinsatz in der Industrie, der Landwirtschaft, dem Bauwesen oder als Betreuer in Pionierferienlagern teilzunehmen. Das Grundstudium schließt nach 2 Jahren mit einer Vorprüfung ab. 2. Fachstudium Im 2jährigen Fachstudium wird die Ausbildung differenziert nach einzelnen Fachstudienrichtungen weitergeführt. Sie soll sich vorrangig an den künftigen Anforderungen im Beruf orientieren und zugleich die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse des jeweiligen Faches in die Lehre einbeziehen. Bereits während des Studiums sollen Studenten mit der Lösung praktischer Aufgaben betraut werden, um ihre theoretisch erworbenen Kenntnisse praktisch anwenden zu lernen. Dies bedeutet in erster Linie ihre Beteiligung an der Forschung. Im Rahmen des sogenannten wissenschaftlich-produktiven Studiums (WPS) sollen alle Studenten mit jeweils dem Ausbildungsstand angepaßten Aufgabenstellungen in die auftragsgebundene Forschung der UuH. einbezogen werden. Versuche, WPS schon während des Grundstudiums zu beginnen, waren jedoch wenig erfolgreich. Das WPS erfordert eine exakte Bestimmung des Grades der angestrebten Spezialisierung im Fachstudium und den Aufbau eines Studienganges, der die Studenten in die Forschungstätigkeit der UuH. bzw. Sektionen einbezieht, ohne die systematische Wissensvermittlung zu gefährden. Zugleich sollen durch das WPS die Ergebnisse studentischer Arbeit für die Volkswirtschaft nutzbar gemacht werden (MMM). Im Rahmen des Fachstudiums wird — je nach Studienrichtung — ein 2. mehrmonatiges Praktikum (in den technischen Disziplinen „Ingenieurpraktikum“) in der Industrie, der Landwirtschaft oder in gesellschaftlichen Institutionen absolviert. Es wird angestrebt, das Praktikum am Ende des 3. Studienjahres bereits in den Betrieben oder [S. 879]Einrichtungen durchzuführen, in denen der Student nach Abschluß des Studiums seine Tätigkeit aufnimmt. Im Rahmen des Praktikums werden die Studenten mit der Bearbeitung kleinerer Problembereiche betraut, die zumeist in größere Forschungsvorhaben eingebettet sind und die zwischen den UuH. und den jeweiligen Praxisbereichen vertraglich vereinbart werden. Das Fachstudium schließt nach anderthalb Jahren mit einer Hauptprüfung ab, die zur Führung einer Berufsbezeichnung berechtigt. Durch die Anfertigung einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit und ihre öffentliche Verteidigung kann in einem weiteren halben Jahr ein Diplom erworben werden. Das Thema der Diplomarbeit ergibt sich in den meisten Fällen aus der am Ende des Praktikums anzufertigenden Abschlußarbeit. Ihre Ergebnisse sollen, soweit möglich, praktisch verwertet werden. Nur ein geringer Prozentsatz der Studenten macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Universität oder Hochschule nach der Hauptprüfung zu verlassen und das Diplom extern zu erwerben. Mehr als 90 v. H. der DDR-Studenten erhalten ein Stipendium entsprechend ihrer sozialen Lage. 3. Forschungsstudium Das Forschungsstudium soll der Ausbildung qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses vor allem für den Hochschulbereich dienen. Es führt die Studenten nach 2 bis 3 Jahren zur Promotion (Doktor eines Wissenschaftszweiges). Das gleiche Ausbildungsziel kann auch in der Form einer Aspirantur erreicht werden. Die Auswahl der Forschungsstudenten erfolgt unter Verantwortung der UuH. und in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Volkswirtschaftsplanes bereits im Verlauf des 3. Studienjahres. Neben der Anfertigung der Dissertation umfaßt das Forschungsstudium eine vertiefende Ausbildung in den Gesellschaftswissenschaften, die Vervollkommnung der Sprachkenntnisse in 2 Fremdsprachen, die verantwortliche Mitarbeit in Forschungskollektiven und die Verpflichtung zur Lehre im jeweiligen Fachgebiet (2 Wochenstunden). Forschungsstudenten erhalten ein Stipendium. C. Studium des Marxismus-Leninismus Das „marxistisch-leninistische Grundlagenstudium“ soll dem Ziel dienen, den Marxismus-Leninismus zur „weltanschaulichen und politischen Grundlage der Ausbildung und Erziehung der Studenten und zur philosophisch-methodischen Grundlage der Forschung und der sozialistischen Wissenschaftsorganisation“ an den UuH. zu machen. Das 1951 eingeführte und für die Studenten aller Fachrichtungen verbindliche marxistisch-leninistische Grundlagenstudium erstreckt sich über 3 Studienjahre. Im Mittelpunkt steht das Studium der grundlegenden Werke von Marx, Engels, Lenin, der Parteibeschlüsse, Berichte der ZK-Tagungen und anderer für die politische Entwicklung der DDR bedeutsamer Texte; die Bildung sozialistischer Studentenkollektive, gesellschaftliche Arbeit in der FDJ oder SED, d. h. die Einbeziehung der Studenten in die Lösung aktueller gesellschaftspolitischer Probleme. Die Lehre erfolgt auf der Grundlage zentraler, im Auftrag des MHF erarbeiteter und für alle UuH. der DDR verbindlicher Studienanweisungen in 3 Abschnitten: 1. Studienjahr: dialektischer und historischer Materialismus; 2. Studienjahr: politische Ökonomie des Kapitalismus und des Sozialismus; 3. Studienjahr: wissenschaftlicher Kommunismus — Grundlagen der Geschichte der Arbeiterbewegung. In den letzten Jahren hat sich eine gewisse Verschiebung der Inhalte und Bewertungskriterien des marxistisch-leninistischen Grundlagenstudiums ergeben, die sich vor allem in den technischen und naturwissenschaftlichen Fächern zeigt. In ihnen wird zunehmend versucht, die gesellschaftliche Funktion der wissenschaftlich-technischen Arbeit zu verdeutlichen. Versuche dieser Art werden jedoch durch die Tatsache erschwert, daß meist Studenten unterschiedlichster Fachrichtungen die entsprechenden Veranstaltungen besuchen und die Kooperation zwischen den für das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium verantwortlichen Sektionen und den anderen Sektionen sowie das Verständnis für die jeweils speziellen Probleme der einzelnen Fächer noch ungenügend entwickelt sind. D. Absolventenlenkung Die Absolventenordnung von 1971 regelt den Einsatz im zentralen und örtlichen Staatsapparat, den VVB, VEB und Kombinaten, in der Landwirtschaft (LPG, VEG) und im genossenschaftlichen Handwerk (PGH). Die für diese Bereiche zuständigen Ministerien, zentralen Staatsorgane und Räte der Bezirke erfassen, differenziert nach Fachstudienrichtungen, ihren Bedarf an Hochschulabsolventen und leiten die Anforderungen an das MHF weiter. Das MHF erarbeitet die Bilanz der Verteilung von Hochschulabsolventen nach volkswirtschaftlichen Bereichen und Fachstudienrichtungen auf der Grundlage der eingereichten Bedarfsanforderungen und der im Perspektivplan festgelegten Kennziffern. Dann übergibt das MHF die Bilanz der Staatlichen Plankommission zur Einordnung in die volkswirtschaftliche Gesamtbilanz, in der, neben der des MHF, auch die Bilanzen der für einzelne Studienrichtungen zuständigen Ministerien und zentralen Organe enthalten sind. Diese Gesamtbilanz ist Bestandteil des Jahres-Volkswirtschaftsplanes. Nach Bestätigung oder Änderung der Bilanz durch den Ministerrat werden die in den Bilanzen enthaltenen Kennziffern für die einzelnen volkswirtschaftlichen Bereiche aufgeschlüsselt. Diese Kennziffern sind dann verbindlich und bilden die Grundlage für die Vermittlung der Absolventen. Die Vorbereitung [S. 880]des Absolventeneinsatzes beginnt bereits während des Studiums. Im 3. Studienjahr werden die Studenten über die künftige Arbeitsmöglichkeit informiert und eine Verteilung der zukünftigen Absolventen auf die zur Verfügung stehenden Arbeitsstellen vorgenommen. Danach übersenden die UuH. die Personalunterlagen an die Einsatzbetriebe, die verpflichtet sind, sofort Einstellungsgespräche durchzuführen und bereits zu Beginn des letzten Studienjahres verbindliche Arbeitsverträge abzuschließen. Neben allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen bilden Festlegungen über die Qualifizierung einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsvertrages. Die Arbeitsverträge laufen in der Regel über 3 Jahre und sind in diesem Zeitraum — von im einzelnen festgelegten Ausnahmen abgesehen — unkündbar. VI. Forschung Seit der 3. Hochschulreform ist die naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Forschung vorwiegend Auftragsforschung. 1971 wurden ca. 80 v. H. der Hochschulforschung von gesellschaftspolitischen Auftraggebern finanziert. In der 1. Phase der Hochschulreform wurden fast keine Staatshaushaltsmittel mehr für die Hochschulforschung zur Verfügung gestellt, sie wurde weitgehend durch die VEB, Kombinate und VVB als Auftraggeber finanziert. Dies führte zu einer Zersplitterung des Forschungspotentials, der Vernachlässigung der Grundlagenforschung und zu einseitiger Abhängigkeit der UuH. von wenigen finanziell starken Partnern in der Wirtschaft. Nach dem VIII. Parteitag erfolgte eine stärkere Einbindung der Hochschulforschung in die Aufgabenstellung des „Staatsplanes Wissenschaft und Technik“ und des „Zentralen Forschungsplanes der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“. Auf der Grundlage dieser Pläne erarbeiten das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen bzw. die anderen Ministerien, denen UuH. unterstehen, und die Akademie der Wissenschaften als zentrale Koordinationsstelle, in Abstimmung mit anderen zentralen Organen, Forschungspläne für ihre Bereiche. Die Forschung der UuH. ist entweder Bestandteil des Forschungsplanes des jeweiligen Ministeriums oder mit Praxispartnern vertraglich vereinbart. Entsprechend erfolgt die Finanzierung entweder durch den Staatshaushalt oder aus Planmitteln des Auftraggebers, die der Grundlagenforschung grundsätzlich über den Staatshaushalt. In zunehmendem Maße tritt die Akademie als Auftraggeber gegenüber den UuH. auf. Als Auftraggeber können aber nach wie vor auch zentrale und örtliche Staatsorgane, wirtschaftsleitende Organe, VEB und Kombinate fungieren. Die Forschungsvorhaben sind Bestandteil der Pläne des Auftraggebers und der UuH. Die Verträge müssen die wissenschaftliche Aufgabenstellung und den Leistungsumfang, Termine, Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer, das Ausmaß der erforderlichen internationalen Zusammenarbeit und den finanziellen Aufwand genau festlegen. Die Verträge werden langfristig, der geplanten Dauer des Vorhabens entsprechend, abgeschlossen und in den Jahresplänen präzisiert. Aus der Forschungsleistung werden besondere Prämienfonds gebildet, deren Mittel sowohl den UuH. als auch den am Forschungsprojekt beteiligten Hochschullehrern, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studenten zugute kommen. Im Rahmen derartiger Forschungsverträge sollen Lehre und Forschung durch Aufnahme konkreter Bestimmungen über die Beteiligung von Studenten am Forschungsprojekt, die Bereitstellung von Praktikantenstellen seitens des Auftraggebers, die Vergabe von Diplomarbeiten und die gemeinsame Erarbeitung von Studienplänen abgesichert werden. VII. Qualifizierung Die Qualifizierung an den UuH. ist Teil eines differenzierten Qualifizierungssystems. Die UuH. führen vor allem Qualifizierungsmaßnahmen zur beruflichen und fachlichen Spezialisierung und zur Vermittlung von Erkenntnissen angrenzender Wissenschaftsgebiete, daneben aber auch allgemeinbildende Veranstaltungen durch. Hochschulabsolventen aller Bereiche aus Staat und Gesellschaft sind Teilnehmer. Ihre wichtigsten Formen sind: 1. Kurzzeitige intensive Qualifizierungsmaßnahmen in Gestalt von Lehrgängen, Tagungen und Kolloquien. 2. Das postgraduale Studium. Es soll Hochschulkadern ohne Unterbrechung ihrer beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit bieten, im Rahmen ihrer bisherigen Ausbildung eine zusätzliche Spezialisierung zu erlangen. Voraussetzung ist ein Hochschulabschluß. Seine Dauer beträgt je nach Studienziel 1 bis 3 Jahre. 3. Das postgraduale Zusatzstudium. Es soll Hochschulkadern, im Zeitraum von 1 bis 3 Jahren, aufbauend auf der bisherigen Ausbildung, eine Zusatzausbildung in einem anderen Fachgebiet vermitteln (z. B. wirtschaftswissenschaftliches Zusatzstudium für Technologen). 4. Das Fern- und das Abendstudium. Diese Qualifizierungsformen sind vor allem auf die Weiterbildung von Kadern aus der Praxis zugeschnitten. Darüber hinaus sind die UuH. für die Qualifizierung der an ihnen tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiter und Hochschullehrer verantwortlich. Im Mittelpunkt stehen fachwissenschaftliche und hochschulpädagogische Fragestellungen. Die politisch-ideologische Qualifizierung der Mitarbeiter erfolgt in sogenannten Abendschulen des Marxismus-Leninismus. Das geschieht in Kolloquien, Lehrgängen, Studienaufenthalten im Ausland, durch Mitarbeit in Forschungsgruppen oder Einsatz in der Praxis. [S. 881]<VIII. Internationale Zusammenarbeit> Seit Verabschiedung des „Komplexprogramms der sozialistischen ökonomischen Integration“ im Rahmen des RGW ist die Zusammenarbeit der DDR mit anderen sozialistischen Staaten verstärkt worden. Enge Beziehungen bestehen seit Anfang der 50er Jahre zur UdSSR. Seit 1951 studierten 6.000 DDR-Studenten in der UdSSR, davon ca. 2.600 im Direktstudium; die anderen absolvierten ein postgraduales Studium, ein Teilstudium oder eine Aspirantur. Im Studienjahr 1973/74 hielten sich zu diesem Zweck 3.000 DDR-Studenten in der Sowjetunion auf. Die Hochschulpolitik der sozialistischen Länder wird auf seit 1965 jährlich stattfindenden Konferenzen der Hochschulminister koordiniert. Konkrete Verträge werden aber weiterhin bilateral, auf der Grundlage gemeinsamer Arbeitspläne der Ministerien, vereinbart. Seit 1962 finden alle 2 Jahre gemeinsame Rektorenkonferenzen der Hochschulen der DDR und der UdSSR statt. 1972 fand eine 1. entsprechende Konferenz mit der ČSSR, 1967 und 1972 mit der VR Polen statt, Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind; Bearbeitung gemeinsamer Forschungsprojekte; Austausch von Gastdozenten; Studentenaustausch; Lösung hochschulpädagogischer und didaktischer Probleme. Mit der UdSSR wurde 1973 die Bearbeitung von 104 gesellschaftswissenschaftlichen Forschungsvorhaben und 171 Vorhaben aus dem Bereich der Mathematik, Naturwissenschaft, Technik und Agrarwissenschaft vereinbart. Diese Abmachungen wurden in den Verträgen zwischen Partnerhochschulen fixiert. 1973 bestanden derartige Partnerschaftsbeziehungen mit 55 Hochschulen der UdSSR, 38 der ČSSR und 30 der VR Polen. Der Austausch von Gastdozenten wird zunehmend mit allen sozialistischen Staaten gepflegt, im Vordergrund stehen jedoch auch hier die Beziehungen zur UdSSR. 1972 lehrten 45 Gastdozenten aus der UdSSR an UuH. der DDR, 35 aus der DDR in der UdSSR. Im Rahmen des Studentenaustausches finden seit 1965 alljährlich Sonderpraktika statt, 1972 absolvierten 2.350 DDR-Studenten ein Praktikum in der UdSSR, ca. 1000 in der ČSSR und der VR Polen. Etwa gleichviel Studenten dieser Länder leisteten ein entsprechendes Praktikum in der DDR. In den letzten Jahren wurden diese Praktika zunehmend in die Lehrpläne eingebaut. Auch hochschulpädagogische und -didaktische Probleme werden in stärkerem Maße als bisher durch internationale Zusammenarbeit gelöst. So wurde eine Reihe von neu erarbeiteten Fachstudienplänen, neue Hochschullehrbücher, Konzeptionen für die Einbeziehung technischer Lehr- und Lernmittel u. a, gemeinsam mit Hochschulen der UdSSR und anderer sozialistischer Staaten erarbeitet. Ausländerstudium. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 874–881 Universität Rostock A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterhaltspflicht
Universitäten und Hochschulen (1975) Siehe auch: Universitäten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Universitäten und Hochschulen: 1979 1985 Im Bildungssystem der DDR besteht die vorrangige Aufgabe der UuH. darin, hochqualifizierte Kader für alle gesellschaftlichen Bereiche aus- und weiterzubilden. Ihre zweite zentrale Aufgabenstellung liegt in der Forschung, vor allem der Grundlagenforschung. Ebenso wie die Lehre soll sich auch die Forschung an den Bedürfnissen…
DDR A-Z 1975
Rationalisierung (1975)
Siehe auch: Rationalisatorenbewegung: 1956 1958 1959 1960 1962 Rationalisierung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Rationalisierungs-Bewegung: 1953 1954 I. Allgemeine Merkmale Maßnahmen in den Wirtschaftsbetrieben und -einrichtungen sowie in der Verwaltung zur Erzielung eines höheren Nutzeffektes. Im engeren Sinne wird unter R. die Verbesserung der vorhandenen Fertigungseinrichtungen und -Organisation verstanden. Mit relativ geringem finanziellen Aufwand (R.-Investition) soll ein möglichst hoher wirtschaftlicher Nutzen erreicht werden. Der Begriff Rf wurde in der DDR zunächst gemieden; ab 1963 setzte sich dann die Bezeichnung „sozialistische R.“ durch. Auf der gemeinsamen Konferenz des ZK der SED und des Ministerrats „Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung“ im Juni 1966 wurde die R. erstmals als wichtiges Instrument zur Intensivierung der Wirtschaftsabläufe herausgestellt. Ausgehend von den vorhandenen Arbeitskräften, den Fertigungseinrichtungen und Rohstoffen sowie den Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes soll R. bewirken, „den Reproduktionsprozeß als ganzes intensiver zu gestalten und dadurch den ökonomischen Nutzeffekt zu erhöhen“ (Thesen, in: Konferenzprotokoll, Berlin [Ost] 1966, S. 155). Anstelle breit durchgeführter R.-Investitionen und „massenhafter“ kleinerer Einsparungen in den Betrieben dominierten jedoch in den Jahren 1967–1971, zwischen dem VII. und VIII. Parteitag der SED, im Rahmen einer forcierten Struktur- und Wachstumspolitik erneut extensive, auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze gerichtete Investitionen. Die gegenwärtige wirtschaftspolitische Linie bezeichnet die Intensivierung als den Hauptweg zur quantitativen und qualitativen Leistungssteigerung der Wirtschaft. Der VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 bestimmte R. zur erstrangigen politischen Aufgabe von „gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“, die für den Zeitraum des Fünfjahrplans 1971–1975 bestimmt, „die Erzeugung zu steigern, indem wir die [S. 699] vorhandenen Produktionsanlagen und Gebäude besser nutzen und modernisieren, indem wir mit der gleichen Zahl von Arbeitskräften mehr produzieren“ (Protokoll des VIII. Parteitages der SED, Berlin [Ost] 1971, Bd. 1, S. 68). Inzwischen wird R. zunehmend auch als wirtschaftspolitisches Instrument zur Einsparung von Arbeitskräften gesehen. Gegenstand der R. sind die Arbeitsabläufe in der Industrie und Verwaltung, ferner im Dienstleistungsbereich und in der Landwirtschaft. In der Vergangenheit bezog sich die R. vornehmlich auf isolierte Arbeitsprozesse. Daneben wurden Betriebsteile und vereinzelt auch Gesamtbetriebe als ganzes modernisiert. Für die Reorganisation und technische Erneuerung ganzer Produktions- und Verwaltungskomplexe wurden auch die Bezeichnungen Rekonstruktion und Komplexe sozialistischer R. verwendet. Aufgrund der eingetretenen Differenzierung der Sortimente und Fertigungsverfahren, der Transport- und Organisationsmittel ist die übergreifende, ganze Produktions- und Distributionslinien erfassende R. von besonderer Bedeutung. II. Formen der Rationalisierung Zu den Formen der R. werden alle Möglichkeiten der rationelleren Gestaltung der Wirtschaftsabläufe gezählt. Zu ihnen gehört insbesondere eine Vielzahl kleinerer Verbesserungsvorschläge von Beschäftigten, die ohne größere Investitionen verwirklicht werden können. a) Konzentration, Spezialisierung und Standardisierung der Produktion und der Verteilung. Durch den Zusammenschluß mehrerer Betriebe zu Kombinaten, durch überbetriebliche Produktionsverlagerungen innerhalb von Kooperationsverbänden und Erzeugnisgruppen konnten die für die DDR ursprünglich typische Zersplitterung der Produktion auf mittlere und kleinere Betriebe verringert und kostengünstigere Serienfertigungen ermöglicht werden. So sank in der Industrie die Zahl der Betriebe zwischen 1963 und 1973 von 14.861 auf 10.200, während die Beschäftigtenzahl im gleichen Zeitraum von 2.752.000 auf 3.005.000 stieg. Auch in der Landwirtschaft stieg die Konzentration von Beschäftigten und Betrieben. In der industriellen Forschung und Entwicklung wurden größere Forschungszentren mit rationelleren Formen der Arbeitsorganisation geschaffen. Eine besondere Rolle spielte und spielt der inner- und überbetriebliche Aufbau zentraler Fertigungen, in denen die spezialisierte Produktion von gleichartigen Einzelteilen und Baugruppen konzentriert wird. So haben die in der metallverarbeitenden Industrie seit 1960 eingerichteten 185 zentralen Fertigungen gegenwärtig ein jährliches Produktionsvolumen von ca. 1,2 Mrd. Mark. b) Anwendung moderner Fertigungsarten und -Prinzipien. Die Effizienz und Rentabilität der Fertigung wird maßgeblich durch das Niveau der Fertigungsorganisation, d. h. der Kombination von Fertigungsarten und Fertigungsprinzipien bestimmt. Von den drei herkömmlichen Fertigungsarten, der Einzel-, Serien- und Massenfertigung, sind in der DDR nach wie vor die Einzel- und die Serienfertigung stark vertreten (s. Tabelle auf Seite 700). Bei den Fertigungsprinzipien wird die auf bestimmte Verfahren spezialisierte Fertigung von der erzeugnisspezialisierten Fertigung unterschieden. Während die betrieblichen Arbeitsbereiche bei der ersteren auf Verfahren spezialisiert sind (Werkstattprinzip), sind sie bei der letzteren auf die Herstellung bestimmter Teile gerichtet (Erzeugnisprinzip bzw. Gegenstandsprinzip). Das Niveau der Fertigungsorganisation in der DDR nach Fertigungsprinzipien wird durch die weite Verbreitung des Werkstattprinzips, vor allem in den Betrieben mit Serien- und Einzelfertigung, gekennzeichnet. In Betrieben mit Großserien- und Massenfertigung ist dagegen auch die moderne Reihen- und Fließfertigung zu finden. Der Anteil der erzeugnisspezialisierten Fließfertigung an der Gesamtfertigungszeit in der metallverarbeitenden Industrie betrug 1971 allerdings nur 6 v. H. Die Verbreitung fortschrittlicher Fertigungsarten und -prinzipien schwankt zudem erheblich zwischen den einzelnen Bereichen der metallverarbeitenden Industrie. Während in der wichtigen Investitionsgüterindustrie bei einem hohen Anteil an Einzel- und Kleinserienfertigung die verfahrensspezialisierte Fertigung vorherrscht, ist die Zulieferindustrie durch Serien- und Massenproduktion in erzeugnisspezialisierter Fertigung gekennzeichnet. Die Massenfließfertigung dominiert bisher lediglich in der Konsumgüterindustrie. Die kontinuierliche Anhebung des wirtschaftlichen Leistungsniveaus der Betriebe und Industriezweige, insbesondere die Steigerung der Arbeitsproduktivität, durch den verstärkten Übergang zur Serien- und Massenproduktion mit kontinuierlichem Fertigungsfluß gehört seit 1971 zu den vorrangigen wirtschaftspolitischen Zielen. Ihre Verwirklichung setzt die erheblich stärkere Spezialisierung der Produktion, ihre Standardisierung sowie die Anwendung moderner Fertigungsverfahren (Technologie) voraus. Dabei erweist sich der Wirtschaftsraum der DDR für eine rein binnenwirtschaftlich ausgerichtete Spezialisierung zunehmend als zu klein, so daß die internationale Produktionsabsprache und Arbeitsteilung innerhalb des RGW starke Impulse erhalten. Zu den Methoden, die zu einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität führen, ist das Verfahren der Mehrmaschinenbedienung zu zählen. Nach dieser, in den letzten Jahren verschiedentlich eingeführten, Methode bedient ein Beschäftigter mehrere Maschinen, indem die während des selbständigen Laufs einer Maschine auftretenden Wartezeiten zur Bedie[S. 700]nung weiterer Maschinen genutzt werden. (Die Anwendung derartiger Verfahren in westlichen Unternehmen wird von der SED als Potenzierung der Ausbeutung bezeichnet.) c) Mechanisierung und Automatisierung. Da knapp die Hälfte der Produktionsarbeiter der Industrie der DDR nicht an Maschinen arbeitet, könnten durch die Mechanisierung dieser Arbeiten erhebliche Produktivitätsreserven erschlossen werden. Ein weiterer Schritt stellt der Übergang von der Mechanisierung zur Automatisierung der Maschinen und Anlagen sowie der Produktionsvorbereitung (Entwicklung und Konstruktion) dar. d) Technische Erneuerung. Sie umfaßt die rationellere Gestaltung der Arbeitsabläufe und/oder die technische Neuausstattung der Betriebe und Einrichtungen. Auf die Vervollkommnung und Leistungssteigerung der Fertigungsverfahren und der Fertigungsorganisation richtet sich vor allem das stark ausgebaute innerbetriebliche Vorschlagswesen (Neuererbewegung). e) Schichtarbeit. Um die häufig nicht voll ausgelasteten Produktionsanlagen länger zu nutzen, wird seit 1967 (Einführung der 5-Tage-Arbeitswoche) die Umstellung der betrieblichen Arbeitszeitregelungen auf das Zweischicht- und Dreischichtsystem propagiert (s. Tabelle). Im Jahre 1972 arbeiteten 59 v. H. der Produktionsarbeiter 1schichtig, 15 v. H. 2schichtig und 26 v. H. 3schichtig. Durch die mehrschichtige Nutzung der Anlagen erhöht sich der Produktionsausstoß, ohne daß die Beschäftigtenzahl proportional ansteigt. Vor allem hochproduktive Anlagen, wie z. B. automatisierte und mittels der elektronischen Datenverarbeitung gesteuerte Maschinen und Fertigungsanlagen, sollen zukünftig grundsätzlich im Dreischichtsystem betrieben werden. f) Anwendung moderner Planungs- und Leitungsmethoden. Mathematische Verfahren der Netzplantechnik dienen der R. der Planung, Leitung und Verwaltung; erreicht werden soll damit Kostenminimierung, höhere Kapazitätsauslastung und bessere Abstimmung von Terminen und Kooperationen. Auf die rationellere Gestaltung der Entscheidungssysteme in den Ministerien, Großbetrieben und territorialen wirtschaftsleitenden Organen richtet sich [S. 701]vor allem der seit 1962 betriebene Aufbau von Informations- und Dokumentationssystemen. Vorgesehen ist die Verknüpfung der Informations- und Dokumentationssysteme der Wirtschaftsbereiche mit den entsprechenden Einrichtungen der Planungsinstitutionen, dem einheitlichen System von Rechnungsführung und Statistik sowie dem naturwissenschaftlich und gesellschaftswissenschaftlichen und technischen Informations- und Dokumentationssystem (Information; Dokumentation), g) Territoriale Rationalisierung. Da der Übergang zur vollen Mehrschichtarbeit zusätzliche Arbeitskräfte erfordern würde - die Einführung der zweiten Schicht bei hochproduktiven Anlagen in den industriellen Ballungsgebieten würde allein mehrere hunderttausend Arbeitskräfte fordern wird gegenwärtig der koordinierten R. der Hilfs- und Nebenprozesse innerhalb territorialer Einheiten (Städte, Gemeinden, Bezirke) besonderes Gewicht zugemessen. Darunter fallen u. a. die Konzentration der Fuhrparks, Lager- und Reparaturwerkstätten mehrerer Betriebe, die gemeinsame Nutzung sozialer, technischer und administrativer Einrichtungen sowie die Abstimmung der Investitionen. III. Rationalisierungsmittel Materielle und finanzielle Mittel zur Analyse und rationelleren Gestaltung der Fertigungs- und Arbeitsabläufe. In erster Linie fallen darunter die zur Mechanisierung und Automatisierung notwendigen Maschinen, Datenverarbeitungsanlagen, automatischen Regler, Meß- und Kontrollgeräte. Die unzureichende Bereitstellung eines vielfältigen Sortiments an R.-Mitteln gehörte bisher zu den hemmenden Faktoren der Wirtschaftsentwicklung in der DDR. Gegenwärtig wird versucht, diesen Engpaß durch Eigenproduktion in den Betrieben und Kombinaten sowie durch den Aufbau spezialisierter Betriebe für R.-Mittel zu überwinden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 698–701 Rat für westdeutsche Fragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RationalisierungskrediteSiehe auch: Rationalisatorenbewegung: 1956 1958 1959 1960 1962 Rationalisierung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Rationalisierungs-Bewegung: 1953 1954 I. Allgemeine Merkmale Maßnahmen in den Wirtschaftsbetrieben und -einrichtungen sowie in der Verwaltung zur Erzielung eines höheren Nutzeffektes. Im engeren Sinne wird unter R. die Verbesserung der vorhandenen Fertigungseinrichtungen und -Organisation verstanden. Mit relativ geringem finanziellen Aufwand…
DDR A-Z 1975
Flüchtlingsvermögen (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 314]Nach der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl., S. 615) und den dazu ergangenen Dienstanweisungen war das Vermögen von Personen, die die DDR verlassen haben, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, zu beschlagnahmen und in Volkseigentum zu überführen. Am 11. 6. 1953 (Neuer Kurs) wurde diese VO aufgehoben. Flüchtlingen, die in die DDR zurückkehrten, sollte das beschlagnahmte Vermögen zurückgegeben werden. Durch die Anordnung Nr. 2 vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 644) über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen haben, wird das Vermögen dieser Flüchtlinge der Verwaltung eines staatlichen Treuhänders unterstellt. Der Treuhänder hat die beweglichen Vermögenswerte zu veräußern und den Erlös an die Staatskasse abzuführen. Den Abschluß der gegen F. gerichteten Enteignungsmaßnahmen bildete die VO über die Rechte und Pflichten des Verwalters des Vermögens von Eigentümern, die die DDR ungesetzlich verlassen haben gegenüber Gläubigern in der DDR vom 11. 12. 1968 (GBl. II, 1969, S. 1). Aufgrund dieser VO, die nur ihrem Namen nach der Befriedigung der Gläubiger dient, wurden die Reste des im wesentlichen nur noch aus Grundstücken bestehenden F. liquidiert, indem neue, überhöhte Steuerforderungen und sonstige öffentliche Abgaben gegen das niedriger als zuvor bewertete F. geltend gemacht wurden. Alle Flüchtlinge, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Flucht, wurden durch diese Maßnahmen nunmehr auch formalrechtlich enteignet, nachdem tatsächlich ihre Eigentümerposition bereits durch die Ausgestaltung der staatlichen Treuhandverwaltung bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt worden war. Von praktischer Bedeutung jedoch ist die durch die VO vom 11. 12. 1968 geschaffene Rechtslage, wenn der Flüchtling in die DDR zurückkehrt, oder wenn er stirbt und sein Erbe in der DDR lebt. Da in diesen Fällen die staatliche Treuhandschaft endet, müßten dem Rückkehrer oder dem Erben die beschlagnahmten Vermögenswerte zurückgegeben werden. Nach der Liquidation der unter Treuhandschaft stehenden Vermögenswerte ist dies jedoch nicht mehr möglich. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 314 Flüchtlinge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlugverkehrSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 314]Nach der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl., S. 615) und den dazu ergangenen Dienstanweisungen war das Vermögen von Personen, die die DDR verlassen haben, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, zu beschlagnahmen und in Volkseigentum zu überführen. Am 11. 6. 1953 (Neuer Kurs) wurde diese VO aufgehoben. Flüchtlingen, die in die DDR zurückkehrten, sollte das beschlagnahmte…
DDR A-Z 1975
1975: A, Ä
ABF Abgaben Abgabenverwaltung Abgrenzung ABI Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrüstung Absatz Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisationen der SED (APO) Abtreibung ABV Abweichungen Abwerbung AdL Administrieren ADN Adoption AE Aeroklub der DDR Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agitprop AGL Agnostizismus Agrarflug Agrar-Industrie-Komplex (AIK) Agrarökonomie Agrarpolitik Agrarpreissystem Agrarpropaganda Agrarstatistik Agrarsteuern Agrartechnik Agrarwissenschaften Agronom AHB AHU Akademie der Künste der DDR Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Akademien Akademische Grade Akkreditivverfahren (Ak-Verfahren) Akkumulation Aktien Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktivist, Aktivistenbewegung Alkoholmißbrauch Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit Altersaufbau der Beschäftigten Altersversorgung Altguthaben und -Ablösungsanleihe Ambulatorium Amnestie Amortisationen Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Amt für Preise Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Amt für Wasserwirtschaft Anarchismus Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Angelsport Angestellte Anlagemittel Anlagevermögen Anleitung und Kontrolle Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antiquariate Antisemitismus APO Apotheken Apothekenassistenten Apparat Arbeit Arbeit, Abteilung für Arbeiter Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA) Arbeiterfestspiele Arbeiterklasse Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiter, Schreibende Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterweihe Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Arbeit, Gesellschaftliche Arbeit, Gesetz der Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinkommen Arbeitserziehung Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften, Außerschulische Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften (AGP) Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeitsgesetzbuch Arbeitsgestaltung Arbeitshygiene Arbeitsklassifizierung Arbeitskräfte Arbeitskräfte, Ausländische Arbeitskräftelenkung Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmarkt Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnormung Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) Arbeitsproduktivität Arbeitspsychologie Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsstil, Operativer Arbeitsstudium Arbeitsteilung Arbeitsteilung, Internationale Arbeits- und Forschungsgemeinschaft, Sozialistische Arbeitsunfälle Arbeitsverpflichtung Arbeitszeit Architekten Architektur Archive Armenrecht Arzneimittelgesetz Arzneimittelversorgung Ärzte Ärzteberatungskommission Arzthelfer ASMW Asoziales Verhalten Aspirantur Ästhetik Atheismus Atomenergie Atomwaffen Atomwaffensperrvertrag Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufbaugrundschuld Aufenthaltsbeschränkung Aufenthaltsgenehmigung Aufführungsrechte Aufgaben, Staatliche Aufkauf, Freier Aufklärung, Sexuelle Aufkommen, Staatliches Auflagen, Staatliche Aufsicht, Allgemeine Ausfallzeiten Ausgleichsanspruch Ausländerstudium Ausländervermögen Auslandsdeutschtum Auslandspropaganda Auslandsvertretungen Ausschüsse der Volkskammer Ausschuß für deutsche Einheit Außenhandel Außenhandelsbetriebe (AHB) Außenhandelsfinanzierung Außenhandelsunternehmen Außenhandelswerbegesellschaft mbH „Interwerbung“ Außenpolitik Außenwirtschaft und Außenhandel Ausweise Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Auszeichnungen Autobahnen Automatisierung AWA AWGABF Abgaben Abgabenverwaltung Abgrenzung ABI Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrüstung Absatz Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisationen der SED (APO) Abtreibung ABV Abweichungen Abwerbung AdL Administrieren ADN Adoption AE Aeroklub der DDR Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agitprop AGL Agnostizismus…
DDR A-Z 1975
Technologie (1975)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der Begriff T. wird mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Er bezeichnet a) eine Wissenschaft und b) bestimmte Betriebsabteilungen. Gelegentlich wird unter T. auch c) die Fertigungsorganisation der Industriebetriebe (Rationalisierung) und d) die technische Ausrüstung der Betriebe verstanden. 7. Technologie als Wissenschaft. Der Gegenstand der T. als Wissenschaft konnte bisher in der DDR nicht ein[S. 859]deutig bestimmt werden. Nebeneinander bestehen verschiedene Auffassungen, die sich in erster Linie in der Weite der Gegenstandsdefinition unterscheiden. Unstrittig ist seit Mitte der 50er Jahre, daß der allgemeine Untersuchungsgegenstand der T. der Fertigungsprozeß ist. Nach der gegenwärtig engsten Definition beschränkt sich die T. auf den Fertigungsprozeß als einem rein materiell-technischen Vorgang mit bestimmten technischen Regelmäßigkeiten. Am weitesten geht demgegenüber die Richtung, die neben dem materiell-technischen Vorgang auch die „geistigen Prozesse“ der Fertigung, d. h. ihre wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekte, mit zum Gegenstand der T. zählt. Hiernach ist T. eine multidisziplinäre Wissenschaft, die neben einem naturwissenschaftlich-technischen Grundlagenbereich (Chemie, Physik), auch Teilbereiche der Wirtschaftswissenschaften sowie die Organisations- und Leitungswissenschaft umfaßt. Unterschiede in der Gegenstandsbestimmung bestehen auch dort, wo die T. einerseits ausschließlich den Fertigungsprozeß untersuchen soll, andererseits jedoch zusätzlich auch die Produktionsvorbereitung. Seit 1969 haben die Auffassungen, die mit einer weiten Definition T. als die Wissenschaft von den naturwissenschaftlichen, technischen, wirtschaftswissenschaftlichen und organisatorischen Regelmäßigkeiten der Fertigung und Fertigungsvorbereitung als einer Einheit aus Verfahren, Ausrüstungen und Ablaufprozessen bestimmen, an Bedeutung gewonnen. Ziel der T. ist die optimale Gestaltung des Produktionsprozesses unter Einschluß solcher Hilfsprozesse wie Transport, Lagerung und Qualitätskontrolle. Die T. wird unterteilt in erzeugnisbezogene T. und allgemeine T. Die allgemeine T. gliedert sich in: a) Verfahrenstechnik, b) Fertigungstechnik, c) Energietechnik, d) Förder- und Hebetechnik. Entsprechend den von Branche zu Branche abweichenden Sortimenten und Fertigungsbedingungen wurden Branchen-T. („Zweig-T.“) vor allem auf der Grundlage von speziellen Produktionserfahrungen entwickelt. Die allgemein-theoretische Fundierung ist weniger stark ausgeprägt, so daß die gegenseitige Zuordnung der verschiedenen Branchen-T. erschwert ist. Die starke Spezialisierung der Branchen-T. wie die allgemeine Unsicherheit über den Gegenstand der T. sind Gründe dafür, daß die T. bisher in Forschung und Lehre immer wieder vernachlässigt wurde, obwohl ihre praktische Bedeutung für die Umsetzung wissenschaftlicher Resultate in die Fertigungsabläufe und damit im weiteren Sinne für das wirtschaftliche Wachstum seit langem offenkundig ist. Im Mittelpunkt der T. in Anwendung, Forschung und Ausbildung stehen a) die Verfahrenstechnik und b) die Fertigungstechnik, wenngleich seit den jüngsten Engpässen in der Energieversorgung in den Jahren 1970/71 auch die moderne Energietechnik größeres Gewicht erhalten hat. Die Verfahrenstechnik beschäftigt sich mit der technischen Durchführung von Verfahren zur chemischen und physikalischen Umwandlung natürlicher Stoffe in Erzeugnisse mit neuen verwendungsorientierten Eigenschaften. Sie wird vor allem in der chemischen Industrie, aber auch in der Lebensmittelindustrie, in der Baustoffindustrie und im Hüttenwesen angewendet. Die Verfahrenstechnik enthält auch die bisher entwickelten Verfahren und Methoden zur industriellen Abfallbeseitigung und zum Umweltschutz (Müllverwertung und Reinhaltung von Luft und Wasser). Aufgabe demgegenüber der Fertigungstechnik ist die Herstellung bzw. Bearbeitung mechanisch nutzbarer Gegenstände aus festen Stoffen. Ihre Anwendung ist mithin typisch für die metallverarbeitende Industrie. Der Entwicklungsstand der eingesetzten Verfahren, Maschinen und Werkzeuge bestimmen das Niveau der Fertigungstechnik. Der rationelle und effiziente Einsatz moderner Verfahren setzt hohe Fertigungsstückzahlen voraus, die in der metallverarbeitenden Industrie der DDR aufgrund des breiten Produktionssortiments, der kleineren Absatzmärkte und der noch im Ausbau befindlichen internationalen Fertigungsspezialisierung vielfach nicht erreicht werden. Die Veränderungen in der Verbreitung der einzelnen Hauptverfahrensgruppen der Fertigungstechnik seit 1968 zeigt jedoch, daß der Anteil der modernen Verfahren erhöht werden konnte (vgl. Tabelle „Struktur und Entwicklung der Fertigungstechnik“). Zu den modernen Verfahren zählen die Urformung durch Gießen und die Umformung, deren Anteile zwischen 1968 und 1970 von 5,5 auf 6,5 v. H. bzw. von 4,1 auf 6,1 v. H. anstiegen, während der Anteil der spanabhebenden Bearbeitungsverfahren von 31,3 auf 27 v. H. zurückging. Die Ausbildung im Hochschulfach Verfahrenstechnik erfolgt seit 1968 (3. Hochschulreform) im Rahmen einer eigenen Grundrichtung „Verfahrensingenieurwesen“. In den Jahren davor war die Verfahrenstechnik eine Fachrichtung des Maschinenbaus. Das Studium [S. 860]gliedert sich in ein 2jähriges Grundstudium und ein jeweils 1jähriges Fach- und Spezialstudium und wird mit einem Diplom abgeschlossen. Das Lehrangebot der Hochschulen ist schwerpunktartig auf die Anwendungsfälle der einzelnen Branchen (Branchentechnologien) ausgerichtet. An folgenden Hochschulen ist Verfahrenstechnik als Fach vertreten: Technische Hochschule für Chemie „Carl Schorlemmer“, Leuna-Merseburg (Sektion Verfahrenstechnik); Bergakademie Freiberg (Sektion Verfahrenstechnik und Silikattechnik); Technische Universität Dresden (Sektion für Verarbeitungstechnik und Verfahrenstechnik); Technische Hochschule „Otto von Guericke“, Magdeburg (Sektion für Apparate- und Anlagenbau); Hochschule für Architektur und Bauwesen, Weimar (Sektion Baustoffverfahrenstechnik). Ingenieurtechnisches Personal für Verfahrenstechnik wird ferner an Ingenieurschulen und Betriebsakademien ausgebildet. Zur Beratung von Ausbildungsfragen auf der zentralen Leitungsebene besteht beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen ein „Wissenschaftlicher Beirat für Verfahrensingenieurwesen“. Die Zahl der Hochschulstudenten in der Fachrichtung Verfahrensingenieurwesen stieg zwischen 1968 und 1973 von 1811 auf 3.925 Studenten. Die Absolventenzahl verdoppelte sich von 1972 bis 1973 von 497 auf 1014 Absolventen. Zwischen 1965 und 1973 absolvierten insgesamt 3.433 Studenten ein verfahrenstechnisches Studium. Neben den Sektionen der Hochschulen widmet sich hauptsächlich eine Reihe gut ausgestatteter Zentralinstitute der Akademie der Wissenschaften der DDR — wie die Zentralinstitute für Verfahren der organischen Chemie, für technische Chemie, für Biophysik der Forschung auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik. Forschungsstätten sind ferner die Forschungs- und Entwicklungsstellen des Maschinen- und Apparatebaus und des Chemieanlagenbaus. Zu den Schwerpunkten der verfahrenstechnischen Forschung rechnet die Petrochemie („Petrolchemie“). 2. Technologie als Betriebsabteilung. Der betriebliche Organisationsbereich T. befaßt sich mit der Planung, Analyse sowie mit der unmittelbaren Festlegung der Fertigungsabläufe. Da analog zur unscharfen Bestimmung der T. als Wissenschaft auch über die praktischen Aufgabenfelder der T. bisher keine allgemeine Übereinstimmung besteht, wird die institutionelle und funktionelle Einordnung der T. in die Industriebetriebe unterschiedlich vorgenommen. Erhebliche Differenzen bestehen sowohl bei der organisatorischen Einbettung der T.-Abteilungen in die Industriebetriebe, ihrem internen Organisationsaufbau wie bei der Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals („Technologen“). Im Maschinenbau gliedert sich die T.-Abteilung in der Regel in folgende Unterbereiche: Planung (einschl. Kapazitätsberechnungen und Betriebsvergleiche), Erprobung (von Forschungsresultaten und Verbesserungsvorschlägen), Fertigungsvorbereitung, Arbeitsstudium und -normung, Fertigungsmittel (Werkzeuge, Vorrichtungen). Werkstattprinzip; Erzeugnisprinzip; Automatisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 858–860 Technische Universität Dresden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Teilung Deutschlands und WiedervereinigungspolitikSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der Begriff T. wird mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Er bezeichnet a) eine Wissenschaft und b) bestimmte Betriebsabteilungen. Gelegentlich wird unter T. auch c) die Fertigungsorganisation der Industriebetriebe (Rationalisierung) und d) die technische Ausrüstung der Betriebe verstanden. 7. Technologie als Wissenschaft. Der Gegenstand der T. als Wissenschaft konnte bisher in der DDR nicht ein[S. 859]deutig bestimmt werden.…
DDR A-Z 1975
Journalismus (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff „J.“ ist nicht scharf vom Begriff „Publizistik“ zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern etc. Er wird vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische Publizistik), ebenso spricht man von Dokumentarfilm- und Bildpublizistik. Die Berufsorganisation der DDR-Journalisten ist der Verband der Journalisten der DDR (VDJ), der am 28. 1. 1946 als „Verband der Deutschen Presse“ gegründet wurde. (I. Zentrale Delegiertenkonferenz 5. 7. 1947). Bis Juli 1953 (IV. Deleg.-Konf.) war der Verband dem FDGB angeschlossen, wurde dann aber selbständig und am 30. 5. 1959 auf der VI. Delegierten-Konferenz zunächst in „Verband der Deutschen Presse“ und später auf dem IX. Kongreß, am 22.723. 6. 1972, in „Verband der Journalisten der DDR“ (VDJ) umbenannt. Vorsitzender des Verbandes mit über 7.000 Mitgliedern (1974) ist seit Dezember 1967 Harri Czepuck (SED), der 1971 von der Funktion des stellvertretenden Chefredakteurs des SED-Zentralorgans „Neues Deutschland“ abgelöst wurde, um sich ganz der Verbandsarbeit widmen zu können. Der VDJ ist nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus organisiert: Organe sind der Kongreß, der Zentralvorstand, das Präsidium und das Sekretariat; es gibt 15 Bezirksverbände. Bis zum X. Kongreß sollen zentrale Fachsektionen mit zentralen Sektionsleitungen für Wirtschafts-, Agrar-, Militär- und außenpolitische Journalisten gebildet werden. Der Zentralvorstand gibt die „Neue Deutsche Presse“ (NDP) — Zeitschrift für Presse, Funk und Fernsehen der DDR heraus, die 14tägig erscheint. Hauptaufgabe des VDJ ist die politisch-ideologische Erziehung und die fachliche Qualifizierung (Weiterbildung) der Journalisten. Er versteht sich als „eine Kampfabteilung an der ideologischen Front des Sozialismus“, als „ein zuverlässiger Mitstreiter der Partei der Arbeiterklasse und unseres sozialistischen Staates“ (Entschließung des IX. Kongresses, Juni 1972, „Neue Deutsche Presse“, Nr. 14/1972). Der Verband ist seit September 1949 Mitglied der (kommunistischen) „Internationalen Organisation der Journalisten“ (IOJ) mit Sitz in Prag. Als journalistische Auszeichnungen werden in der DDR [S. 440]die „Franz-Mehring-Ehrennadel“ und seit 1973 der „Journalistenpreis des FDGB“ verliehen. Dem VDJ ist die 1956 gegründete „Fachschule für Journalistik“ unterstellt; Absolventen führen nach dreijährigem Studium (in Internatskursen kombiniert mit Fernstudium) die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung „Journalist“. Gleichzeitig unterhält der VDJ seit 1963 die „Schule der Solidarität“ (Internationales Institut für Journalistik) in Berlin (Ost), an der „fortschrittliche“ Journalisten aus Staaten der „Dritten Welt“ ausgebildet werden (1963–1973 insgesamt 12 Halbjahreskurse für 230 junge Journalisten aus 26 Ländern Afrikas und Asiens; der Diplomabschluß wird von der IOJ anerkannt). Einzige wissenschaftliche Ausbildungsstätte für Journalisten („journalistische Kader“) in der DDR ist die Sektion Journalistik an der Karl-Marx-Universität Leipzig, die im Januar 1951 als „Institut für Publizistik und Zeitungswissenschaft“ an der Universität Leipzig gegründet wurde, ab September 1954 „Fakultät für Journalistik“ der Karl-Marx-Universität hieß und seit der 3. Hochschulreform in Sektion umbenannt worden ist. Sie ist seit 1973 untergliedert in Wissenschaftsbereiche (z. B. „Journalistischer Arbeitsprozeß“) und Fachgebiete (z. B. „Leitung und Planung sozialistischer Tageszeitungen“). Direktor dieser Sektion ist Prof. Dr. Emil Dusiska. Als Zweig der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften ist die „sozialistische Journalistik“ eine gesellschaftswissenschaftliche Disziplin. Gegenstand von Lehre und Forschung sind die Geschichte, sowie Theorie und Praxis der Massenmedien. Untersucht werden u.a. aus marxistisch-leninistischer Sicht die „Gesetzmäßigkeiten innerhalb der Medien“, „der Beitrag der Journalistik zur Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ und „die Methoden der Menschenführung und der Leitungstätigkeit der Partei der Arbeiterklasse mittels der journalistischen Massenmedien“. Als Begründer der sozialistischen Journalistik gelten Marx, Engels und Lenin. Das vierjährige Studium gliedert sich in ein einjähriges Grundstudium, ein zweijähriges Fachstudium und ein einjähriges Spezialstudium (spezialisiert in Presse-J. einschließlich Bild-J., Rundfunk- oder Fernseh-J.). Nach Anfertigung einer Abschluß-Diplomarbeit wird der Titel „Diplom-Journalist“ erworben. Statt des Spezialstudiums kann ein dreijähriges Forschungsstudium für die wissenschaftliche Laufbahn absolviert werden, das in der Regel mit der Promotion abschließt. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist u. a. ein einjähriges Volontariat bei einer Zeitung, einer Pressestelle (Presse), bei Rundfunk oder Fernsehen. Das Studium anderer Fachrichtungen (Sektionen) kann bis zur Hälfte der vorgeschriebenen Studienzeit angerechnet werden. Mit dem Studienjahr 1974/75 sollen Praktika in jedem Studienjahr und im dritten Studienjahr u. a. ein neues Lehrfach „Mündliche Argumentation“ absolviert werden. Als wissenschaftliche Zeitschrift gibt die Sektion „Theorie und Praxis des sozialistischen Journalismus“ heraus. Medienpolitik; Agitation und Propaganda. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 439–440 Jazz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jüdische GemeindenSiehe auch die Jahre 1979 1985 Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff „J.“ ist nicht scharf vom Begriff „Publizistik“ zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern etc. Er wird vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische Publizistik), ebenso spricht man von…
DDR A-Z 1975
Schiffbau (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Vor der Spaltung Deutschlands war im Gebiet der heutigen DDR nur eine Werft für Seeschiffe, die Neptun-Werft in Rostock, vorhanden, auf der Schiffe bis zu 8.000 BRT gebaut werden konnten. Nach beträchtlichen Kriegs- und Demontageschäden wurde sie wieder aufgebaut und erheblich vergrößert. Außerdem wurden an der Küste der DDR seit 1949 weitere 4 Seeschiff-Werften errichtet, so daß dort gegenwärtig für Bau und Reparatur von Seeschiffen folgende Werften zur Verfügung stehen: <1. i:VEB Mathias-Thesen-Werft, Wismar.> Hauptproduktion: Mehrzweckfrachtschiffe, Fischfang- und Verarbeitungsschiffe (Kühl- und Gefrierschiffe). Als bisher größtes Schiff der DDR-Schiffbauproduktion wurde 1973 ein Universalfrachtschiff (für Erz, Schüttgut, Stückgut, Langgut, Container) mit 23.400 t Tragfähigkeit fertiggestellt. 2. VEB Warnowwerft, Warnemünde. Hauptproduktion: Mehrzweckfrachtschiffe, Containerschiffe. 3. VEB Schiffswerft „Neptun“, Rostock. Hauptproduktion: Mehrzweckfrachtschiffe, Stückgutfrachtschiffe. 4. VEB Volkswerft Stralsund. Hauptproduktion: Fischfang- und Verarbeitungsschiffe (im Dezember 1973 ist das 17. Schiff der Serie Typ „Atlantik-Supertrawler“ auf Kiel gelegt worden). In den 25 Jahren ihres Bestehens hat die Werft 1145 Schiffsneubauten fertiggestellt. 5. VEB Peene-Werft, Wolgast. Hauptproduktion: Küstenmotorschiffe, Militär- und Polizeischiffe, Schwimmbagger. Seeschiffe für den Fischfang in kleineren und mittleren Größenordnungen werden auch in einigen Binnenwerften gebaut, hauptsächlich im VEB Elbewerften Boizenburg/Roßlau, wo z. B. 1972/73 in Auslandsauftrag eine Serie von Fischkuttern für den Einsatz im Mittelmeer hergestellt wurde. Zum Hauptproduktionsprogramm dieses VEB Elbewerften gehören Binnenfahrgastschiffe. (Ende Dezember 1973 erfolgte der Stapellauf des ersten 125 m langen Binnenfahrgastschiffes aus einer Serie für die UdSSR, das als schwimmendes komfortables Hotel für 360 Personen gebaut ist.) Weitere Binnenwerften bauen insbesondere Schubboote und Schubprahme für die Binnenschiffahrt sowie Schlepper, Schwimmkräne und -bagger. Die Spezialisierung der Werften auf den Bau bestimmter Schiffsarten sowie die Festlegung auf bestimmte Schiffstypen beruht auf Vereinbarungen innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die Anzahl der Schiffstypen, die in den RGW-Ländern gefertigt werden, ist seit Anfang der 60er Jahre beachtlich verringert worden. Hierdurch werden eine größere Serienproduktion und damit eine bessere Ausnutzung der Werftkapazitäten angestrebt. Die Leitung des gesamten Industriezweiges Sch. liegt bei der VVB Sch., Sitz Rostock. Ihr sind die See- und Binnenwerften sowie die Hauptzulieferbetriebe des Sch. zugeordnet. Innerhalb der VVB Sch. besteht ein volkseigener Außenhandelsbetrieb: Schiffscommerz. Zu den Hauptzulieferbetrieben zählen hauptsächlich Betriebe des Schiffsmaschinen- und Schiffsanlagenbaus (z. B. Bau von Schaltanlagen, Schiffselektronik, Tanks, Hydrophoren, Fischmehl- und Fischölanlagen). Eine Sch.- und Versuchsanstalt befindet sich in Potsdam-Marquardt. Die Neubauproduktion der Jahre 1972 und 1973 bestand im einzelnen aus: Der überwiegende Teil dieser Schiffsneubauten war für den Export bestimmt, in den vergangenen Jahren sogar im Durchschnitt zu über 90 v. H. (bezogen auf Vermessung in BRT). Mehr als die Hälfte der Schiffe erhielt die UdSSR, der Hauptauftraggeber des DDR-Sch. (1972 46 und 1973 43 Schiffe). Weitere Empfangsländer der [S. 739]Schiffsproduktion des Jahres 1973 waren Tschechoslowakei, China, Rumänien, Indien, Algerien, Norwegen, Frankreich, Bundesrepublik Deutschland und Schweden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 738–739 Schiffahrt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchiffscommerzSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Vor der Spaltung Deutschlands war im Gebiet der heutigen DDR nur eine Werft für Seeschiffe, die Neptun-Werft in Rostock, vorhanden, auf der Schiffe bis zu 8.000 BRT gebaut werden konnten. Nach beträchtlichen Kriegs- und Demontageschäden wurde sie wieder aufgebaut und erheblich vergrößert. Außerdem wurden an der Küste der DDR seit 1949 weitere 4 Seeschiff-Werften errichtet, so daß dort gegenwärtig für Bau und Reparatur…
DDR A-Z 1975
Richter (1975)
Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von drei Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden Volksvertretung. Zuletzt wurden ca. 900 Direktoren und R. an den Kreisgerichten im. Anschluß an die Kreis- und Gemeindewahlen vom 19. 5. 1974 gewählt. Einen grundsätzlichen Unterschied zwischen dem Dienstverhältnis der R. und dem der übrigen Staatsfunktionäre gibt es nicht. Der Direktor des Bezirksgerichts ernennt aus dem Kreis der gewählten R. die stellvertretenden Direktoren der Kreisgerichte, der Präsident des Obersten Gerichts beruft die Ober-R. des OG. Wie ein R. Ober-R. oder stellvertretender Direktor am Bezirksgericht wird, ist im neuen GVG (vom 27. 9. 1974) nicht mehr bestimmt. 2. Voraussetzungen für das Richteramt. Nach Art. 94 der Verf. kann R. nur sein, „wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt“. Denselben Wortlaut hat nunmehr auch §~44 GVG. Weitere Voraussetzungen, um zur R.-Wahl vorgeschlagen zu werden, sind der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte und der Besitz des Wahlrechts. Ein Mindestalter ist nicht mehr vorgeschrieben. Nach ihrer Wahl werden die R. auf Einhaltung ihrer Pflichten durch die sie wählende Volksvertretung verpflichtet. Die Verpflichtung der Militär-R. der Militärgerichte und Militärobergerichte erfolgt durch den Nationalen Verteidigungsrat. Zu den Grundpflichten des R. gehört es, die sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen, eng mit den Werktätigen zusammenzuarbeiten, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die Staatsdisziplin zu wahren (§~45 GVG). Weil die Aufgabe des R. als politische Funktion verstanden wird, müssen alle R. sich mit den grundlegenden Beschlüssen der SED beschäftigen und diese für ihre richterliche Tätigkeit auswerten. Sie sind verpflichtet, sich ausreichendes Grundwissen in Fragen des Marxismus-Leninismus und der politischen Ökonomie anzueignen und müssen einen festen Klassenstandpunkt haben (Neue Justiz, H. 8, 1974, S. 223). Die politische Integration der R. erfolgt über die SED, in der mehr als 90 v. H. aller R. Mitglieder sind und damit von den Grundorganisationen der Partei in den Justizorganen erfaßt werden. 3. Verantwortlichkeit und Abberufung. Alle R. sind gegenüber den sie wählenden Volksvertretungen verantwortlich, rechenschafts- und berichtspflichtig (Art. 95 Verf., §~17 GVG). Sie sind zu Stellungnahmen und Auskünften gegenüber den Volksvertretungen verpflichtet und unterliegen ggf. deren Kritikbeschlüssen. In dieser „Kontrolle der Wähler gegenüber den gewählten R. und der Rechenschaftspflicht der Gewählten gegenüber den Wählern“ werden „wichtige Formen sozialistischer Demokratie und Machtverwirklichung“ gesehen (Neue Justiz, 1974, H. 8, S. 222). Ein R. kann vor Ablauf seiner Amtsperiode aus verschiedenen Gründen vorzeitig abberufen werden, u. a. wegen Verstoßes gegen die Verfassung oder Gesetze, wegen gröblicher Verletzung der Grundpflichten oder anderer Disziplinarvergehen (Art. 95 Verf., §~53 GVG). Das Abberufungsverfahren wird von der Volksvertretung durchgeführt, die den R. gewählt hat; ihm muß ein auf Abberufung lautender Vorschlag des Ministers der Justiz vorausgehen. Die R. am Obersten Gericht können auf Vorschlag des Staatsrats von der Volkskammer abberufen werden. Pflichtverletzungen, die ein Abberufungsverfahren nicht rechtfertigen, sollen zu einem Disziplinarverfahren führen, das nach den Vorschriften der Disziplinarordnung für R. vom 9. 11. 1963 (GBl. II, S. 777) vor einem richterlichen Disziplinarausschuß [S. 731]durchgeführt wird. Abberufungen sind in den letzten Jahren nicht bekannt geworden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 730–731 RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichtsatzplanSiehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von drei Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden…
DDR A-Z 1975
Arbeitsklassifizierung (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Ziel der A. ist die analytische Ermittlung und Klassifizierung der Anforderungen der Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und die körperliche und geistige Beanspruchung der Werktätigen. A. soll stets im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung angewendet werden. Als Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation sind der A. folgende Aufgaben zugewiesen: 1. Ermittlung der Anforderungen an das Arbeitsvermö[S. 38]gen der Werktätigen mit dem Ziel, qualifizierte Arbeit höher als unqualifizierte anzuerkennen. 2. Bei der Festlegung der Arbeitsaufgaben soll darauf geachtet werden, daß diese von ihrem Inhalt und Umfang sowie von ihren Bedingungen her zur allseitigen Persönlichkeitsentwicklung beitragen. 3. Die A. soll dazu dienen, Unterlagen für die qualitativ erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft bereitzustellen (z. B. erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen und Qualifizierungspläne). Gleichzeitig fördert die A. die materielle Stimulierung von Qualifizierungsprozessen unter Berücksichtigung des stufenweisen Bildungsprozesses. 4. Im Rahmen der Planung des betrieblichen Reproduktionsprozesses ist es Aufgabe der A., Unterlagen für die exakte Bestimmung des Bedarfs an Arbeitskräften und deren erforderliches Qualifikationsniveau zu ermitteln. Die Einführung der A. in Industrie und Bauwesen soll die Anwendung der Wirtschaftszweiglohngruppen und Gehaltsgruppenkataloge allmählich überflüssig machen. Das Tempo der Durchsetzung und Anwendung der A. ist hierbei stark von der Veränderung der Produktions- und Arbeitsbedingungen abhängig, die sich aus den Maßnahmen der sozialistischen Rationalisierung ergeben (Inbetriebnahme neuer Produktionsbereiche, Einführung neuer Technologien, Einsatz neuer Arbeitsmittel, Veränderung der Produktions- und Arbeitsorganisation etc.). Um die einheitliche Durchführung der A. in allen Betrieben der DDR zu sichern, gab das Staatliche Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR am 4. 2. 1970 die „Richtlinie für die Arbeitsklassifizierung der Produktionsarbeiten in der Industrie und im Bauwesen“ heraus. Des weiteren liegt für die praktische Durchführung der A. die vom Zentralen Forschungsinstitut für Arbeit in Dresden erarbeitete „Grundmethodik der Arbeitsklassifizierung für Produktionsarbeiten in der Industrie und im Bauwesen“ vor. Die Anwendung der A. in den Betrieben ergibt sich auch aus Artikel 24 der Verfassung der DDR. Danach hat jeder Bürger „das Recht auf einen Arbeitsplatz … entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit.“ Dementsprechend sieht §~42 des Gesetzbuches der Arbeit die Eingruppierung der Arbeitsaufgabe „nach den Arbeitsanforderungen auf der Grundlage der geltenden Eingruppierungsunterlagen … in eine Lohn- bzw. Gehaltsgruppe“ vor (GBl. I, 1966, Nr. 15, S. 140). Arbeitsrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 37–38 Arbeitshygiene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitskräfteSiehe auch die Jahre 1979 1985 Ziel der A. ist die analytische Ermittlung und Klassifizierung der Anforderungen der Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und die körperliche und geistige Beanspruchung der Werktätigen. A. soll stets im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung angewendet werden. Als Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation sind der A. folgende Aufgaben zugewiesen: 1. Ermittlung der Anforderungen an das…
DDR A-Z 1975
Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Definition In der DDR wird WAO heute wie folgt definiert: „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation (WAO) ist die Gestaltung des Zusammenwirkens der Werktätigen mit ihren Arbeitsmitteln und ihren Arbeitsgegenständen, ihrer Beziehungen untereinander im Arbeitsprozeß sowie der Umweltbedingungen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie hat das Ziel, solche Bedingungen für die Tätigkeit der Werktätigen zu schaffen, die ihnen hohe Leistungen ermöglichen sowie ihre allseitige körperliche und geistige Entwicklung fördern …“ II. Entwicklung der WAO Bereits in seiner im Frühjahr 1918 erschienenen Schrift „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“ verweist Lenin auf die Notwendigkeit der Steigerung der Arbeitsproduktivität durch eine grundsätzli[S. 42]che Verbesserung der Arbeitsorganisation unter Ausnutzung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik. Dieser Forderung entspricht in ihren Grundzügen die Interpretation der WAO, wie sie auf der zweiten Allunionskonferenz zur wissenschaftlichen Arbeitsorganisation im März 1924 gegeben wurde. WAO wurde damals bestimmt als „Prozeß der Einführung der durch Wissenschaft und Praxis erzielten Vervollkommnung zur Erhöhung der allgemeinen Arbeitsproduktivität in die vorhandene Arbeitsorganisation“. Bis Anfang der 30er Jahre findet die WAO in der UdSSR große Bedeutung. Die Diskussion bewegte sich vor allem um die Frage der Anwendbarkeit des Taylor-Systems unter den Bedingungen der Sowjetunion. Einen nahezu vollständigen Zusammenbruch erleiden die Bemühungen um die WAO Mitte der 30er Jahre. Gesellschaftliche Organisationen, die sich mit Problemen der WAO befaßten, wurden aufgelöst, wissenschaftliche Forschungseinrichtungen (so z. B, das Zentralinstitut für Arbeit) geschlossen, Fachzeitschriften mußten ihr Erscheinen einstellen. Neben objektiven Ursachen, der Herstellung und Wiederherstellung der industriellen Basis des Landes sind es vor allem subjektive Faktoren, die die Beseitigung der WAO in der UdSSR auslösen: Stalin glaubte, auf ein wissenschaftliches Herangehen an die Probleme der Arbeitsorganisation verzichten zu können, zumal die dogmatische Verneinung der Möglichkeit der Ausnutzung der Erfahrungen kapitalistischer Länder im Bereich der WAO eine unüberwindliche ideologische Barriere darstellte. Erst Ende der 50er Jahre gewinnt die WAO in der UdSSR wieder an Bedeutung. Die Beseitigung einer Reihe ideologischer Hemmnisse der Stalin-Ära auf dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) ermöglichte die sachliche Auseinandersetzung mit den Problemen der Arbeitsorganisation, zumal die wissenschaftlich-technische Entwicklung nach neuen Formen der Rationalisierung und Organisation des Arbeitsprozesses drängte. Seit der „Allunionskonferenz zur Arbeitsorganisation in Industrie und Bauwesen“, die im Juni 1967 in Moskau stattfand, existiert eine für alle Mitgliedsstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe verbindliche Definition für die „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation“ in Gestalt einer Empfehlung. In den Verlautbarungen der Allunionskonferenz heißt es: „Unter den gegenwärtigen Bedingungen ist eine solche Arbeitsorganisation als wissenschaftlich anzusehen, die auf den Errungenschaften der Wissenschaft und der systematisch in die Produktion überführten fortgeschrittenen Erfahrungen beruht, die es gestattet, Technik und Menschen im einheitlichen Produktionsprozeß bestmöglich miteinander zu vereinigen, die die effektivste Ausnutzung der Material- und Arbeitsressourcen sowie die allmähliche Verwandlung der Arbeit in das erste Lebensbedürfnis fördert.“ Eine prinzipielle Abgrenzung zwischen Arbeitsorganisation einerseits und wissenschaftlicher Arbeitsorganisation andererseits läßt sich — im Selbstverständnis der Arbeitswissenschaftler der DDR — aus der Praxis der sozialistischen Wirtschaftsführung nicht herleiten, da sich der Unterschied zwischen beiden Begriffen „vor allem aus der Methode aus dem Herangehen an die Lösung ein und derselben Probleme, aus dem Grad der wissenschaftlichen Begründung der konkreten Lösungen“ ergibt. III. WAO als angewandte Arbeitswissenschaft Mit den gegebenen Definitionen ist bereits die Aufgabenstellung der WAO umrissen. Sie ist auf die Ziele und Aufgaben der sozialistischen Rationalisierung ausgerichtet und umfaßt vier Hauptaspekte: die Steigerung der Arbeitsproduktivität (Senkung des Aufwandes an lebendiger Arbeit bei gleicher oder steigender Produktmenge pro Zeiteinheit); die Senkung des Aufwandes an vergegenständlichter Arbeit (Materialeinsparung); die Verbesserung der Arbeitsbedingungen; die allseitige Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten und der Arbeitskollektive. Die wissenschaftliche Organisation des Arbeitsprozesses, das Zusammenwirken der Werktätigen mit Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen unter bestimmten Umweltbedingungen, ihre wechselseitigen Beziehungen im Arbeitsprozeß, setzen umfassende Kenntnisse über das körperliche und geistige Arbeitsvermögen der Menschen unter den spezifischen Bedingungen verschiedenartiger Arbeitsprozesse voraus. Diese Kenntnisse werden durch die Arbeitswissenschaften bereitgestellt: Arbeitsingenieurwesen, Arbeitshygiene, Arbeitsmedizin, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Arbeitssoziologie, Arbeitsökonomik, Arbeitspädagogik etc. Die Umsetzung und Verwirklichung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis ist die Grundlage der WAO. Somit versteht sich WAO auch als angewandte Arbeitswissenschaft. Diesen Zusammenhang aufgreifend definieren die Arbeitswissenschaftler der DDR die WAO wie folgt: „WAO als das wichtigste Anwendungsgebiet arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse ist die Gesamtheit der für einen bestimmten Arbeitsprozeß entwickelten Regelungen, die ein optimales Zusammenwirken der Menschen mit Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen sowie die Realisierung entsprechender Maßnahmen bei der Vorbereitung künftiger und der Rationalisierung bestehender Arbeitsprozesse ermöglicht und stimuliert. Es vereinigt in sich das Arbeitsstudium, die Arbeitsgestaltung, die Arbeitsnormung, die Arbeitsklassifizierung und die Gestaltung produktionsfördernder Lohnformen.“ [S. 43]<IV. Entwicklung der Arbeitswissenschaften und Maßnahmen zur Durchsetzung der WAO in der DDR> Die Entwicklung der Arbeitswissenschaften und der WAO in der DDR steht in engem Zusammenhang mit der politischen und ökonomischen Entwicklung. Ähnlich wie in der UdSSR gibt es auch in der DDR bis Mitte der 50er Jahre kaum Bemühungen um eine WAO. Auch danach (bis Anfang der 60er Jahre), nach dem Beginn der Umstellung von vorwiegend extensiver zur intensiven Reproduktion, beläßt das wesentlich auf Mengenkennziffern ausgerichtete Planungssystem beginnende arbeitswissenschaftliche Untersuchungen im Bereich ihrer „Mutterwissenschaften“. Ansätze einer Integration einzelner Disziplinen der Arbeitswissenschaften sind noch kaum vorhanden. Bis 1963 sind es vor allem Arbeitsökonomik und Arbeitsmedizin, seit Anfang der 60er Jahre auch Arbeitspsychologie, die als Einzeldisziplinen der Arbeitswissenschaften in der DDR Forschungsergebnisse vorlegen. Im Bereich der Arbeitsökonomik (einer traditionellen Disziplin der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaft) wurden allerdings Grundlagen für die Bestimmung von Faktoren und Kennziffern zur Messung und Steigerung der Arbeitsproduktivität gelegt. Vor allem auf dem Gebiet der Arbeitsnormung, der Festlegung von Prinzipien und Methoden der Organisation des Sozialistischen Wettbewerbs, der Neuererbewegung und der Entlohnung nach der Arbeitsleistung konnte die Forschung vorangetrieben werden. Die Arbeitsmedizin, als Einheit von Arbeitsphysiologie, Arbeitshygiene und Arbeitspathologie verstanden, bemühte sich um arbeitshygienische Normen und — im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz — um Richtlinien für Maßnahmen im Bereich des Betriebsgesundheitswesens. Institutionell fanden diese Ansätze ihren Niederschlag in der Gründung des Zentralinstituts für Arbeitsökonomik und Arbeitsschutz in Dresden. 1965 fand eine Teilung dieses Instituts in das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA) und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS) statt. Daneben wurde das Deutsche Institut für Arbeitsmedizin in Berlin-Lichtenberg gegründet. Zahlreiche Schriftenreihen wie „Fragen der Arbeitsökonomik“ (seit 1954), „Arbeitsschutz“ (seit 1956) und Zeitschriften wie „Arbeitsökonomik und Arbeitsschutz“ (seit 1957; 1963 in „Arbeit und Arbeitsrecht“ umbenannt), „Arbeitsschutz und Sozialversicherung“ (seit 1965) sorgten für die Verbreitung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in der DDR. Die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 1963 steht im Zeichen der Einführung des „Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung“ („NÖSPL“, Kurzform „NÖS“). Die mit der Reform einsetzende, durch die Einführung wertmäßig orientierter Plankennziffern charakterisierte stärkere Ökonomisierung des Planungssystems, die zunehmende Bedeutung von Aufwand-Nutzen-Kalkülen in der wirtschaftlichen Rechnungsführung und nicht zuletzt die zunehmende Knappheit der Arbeitskraft zwangen zur „Intensivierung der Reproduktion“ und „Rationalisierung der Arbeitsprozesse“. Diese Faktoren wurden in ihrer Bedeutung für die Arbeitsorganisation auf der gemeinsamen Konferenz des ZK der SED und des Ministerrates der DDR über „Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung“ erst im Juni 1966 diskutiert und in die Reformpraxis eingeordnet. Auf dieser in Leipzig abgehaltenen Konferenz wurde als Grundlage der Analyse des Arbeitsprozesses die „Einheit von Ökonomie, Technik und Organisation“ herausgestellt. Im Ergebnis dieser Konferenz erfolgte der Beschluß des Ministerrates der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl.~II, Nr. 18, vom 2. 3. 1967). Die vom VII.~Parteitag der SED (April 1967) vorgenommene Einschätzung, daß die sozialistischen Produktionsverhältnisse gesiegt und der Sozialismus sich nunmehr auf seiner eigenen ökonomischen Basis entwickle, wurde programmatisch in die Forderung umgesetzt, das entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus im Zusammenhang mit der Meisterung der Aufgaben auf wissenschaftlich-technischem Gebiet „proportional und allseitig“ zu gestalten. Ulbricht erhob das umfassende Studium aller Bedingungen der Arbeit zur „entscheidende(n) Grundlage für qualitative Veränderungen in der Produktion und für die hohe Steigerung der Produktivität.“ Die Feststellung des VII.~Parteitages, daß die besten Produktionsergebnisse dort erzielt worden seien, wo die fortgeschrittensten Erkenntnisse der technischen, ökonomischen und arbeitswissenschaftlichen Disziplinen zusammenhängend für die Praxis nutzbar gemacht wurden, führte zu der Forderung nach stärkerer Kooperation und Integration der arbeitswissenschaftlichen Einzeldisziplinen. Die Folge war zunächst die Publikation einiger arbeitswissenschaftlicher Lehrbriefreihen mit dem Ziel besserer Schulung des Führungspersonals, der „leitenden Kader“. U. a. erschienen: „Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormung“ (1967/68 insgesamt 33 Hefte), „Arbeitsschutz“ (1968/69 insgesamt 20 Hefte), „Arbeitshygiene, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie“ (1970/71 insgesamt 22 Hefte). Aus der großen Reihe weiterer Publikationen sei die Zeitschrift „Sozialistische Arbeitswissenschaft“ erwähnt, die 1969 aus der Zeitschrift „Arbeitsökonomik“ hervorging. Zwei Maßnahmen bildeten den vorläufigen Abschluß der Konstituierung einer angewandten Arbeitswissenschaft in der DDR: [S. 44]1. Als ergänzende Maßnahme zum „Beschluß über die Grundrichtung des Arbeitsstudiums sind die von einem Autorenkollektiv der Abteilung Arbeitsstudium des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim Ministerrat und der Abteilung Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormung des Zentralen Forschungsinstituts für Arbeit formulierten „Grundsätze zur wirksamen Einbeziehung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung in das System der wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ vom 6. 11. 1968 zu verstehen. 2. Im Januar 1971 wurde in Dresden gemeinsam vom Bundesvorstand des FDGB und dem Zentralen Forschungsinstitut für Arbeit beim Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR eine arbeitswissenschaftliche Konferenz abgehalten. Ausgehend von der besonderen gesellschaftlichen Rolle und Bedeutung der Anwendung der Arbeitswissenschaften im Rahmen der WAO wird nunmehr die Gesamtheit der praktischen Regelungen und Maßnahmen, die sich auf das Zusammenwirken der verschiedenen Faktoren des Arbeitsprozesses beziehen und somit Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsklassifizierung, Arbeitsnormung, die Stimulierung und das Arbeitseinkommen der Werktätigen umfaßt, als WAO definiert. Diese Entwicklung wurde auf dem VIII.~Parteitag der SED (Juni 1971) im wesentlichen bestätigt. In der Direktive für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971–1975 wird die WAO explizit als Bestandteil der sozialistischen Rationalisierung aufgeführt. Als weitergehende Maßnahme ist die Forderung des VIII.~Parteitages zu verstehen, die folgenden Maßnahmen zu verbindlichen Leitungsaufgaben zu erklären: Die „Methoden zur Gestaltung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation“ in Verbindung mit der Verwirklichung der Grundsätze der sozialistischen Betriebswirtschaft breiter anzuwenden, „durch wissenschaftliche Organisation der Arbeit, durch sorgfältige Arbeitsstudien und rationelle Arbeitsgestaltung beste Voraussetzungen für hohe Arbeitsleistungen“ zu schaffen, bei der Entwicklung und Herstellung von Produktionsmitteln „verstärkt arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und dadurch von vornherein gute Arbeitsbedingungen und eine hohe Arbeitsschutzgüte zu gewährleisten“. Um die Durchsetzung der Maßnahmen der WAO in den Betrieben zu beschleunigen und deren Integration in den Betriebsplan zu sichern, wurde im April 1973 die „Anordnung über die Planung von Maßnahmen der WAO in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten“ erlassen. (GBl., Sonderdruck Nr, 754 vom 1. 6. 1973). Dennoch scheinen sich die Maßnahmen der WAO bis heute nicht reibungslos in die betriebliche Praxis einordnen zu lassen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Integration der WAO in den betrieblichen Plan allgemein, als auch im Hinblick auf eindeutige Kontrollierbarkeit und Abrechenbarkeit der Ergebnisse einzelner Maßnahmen der WAO. So stellte das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit in einer Zwischenbilanz zur WAO in der betrieblichen Praxis fest, daß zwar zahlreiche Betriebe „im Interesse einer systematischen und planmäßigen Intensivierung der Reproduktionsprozesse auch Maßnahmen der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation in ihre Pläne“ aufnahmen, andere Betriebe „hingegen die Möglichkeiten der WAO nicht oder nicht ausreichend“ nutzten. Viele dieser Betriebe „beschränkten sich auf sporadische Aktivitäten, die dazu noch neben oder außerhalb des Betriebsplanes standen“. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 41–44 Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsproduktivitätSiehe auch die Jahre 1979 1985 I. Definition In der DDR wird WAO heute wie folgt definiert: „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation (WAO) ist die Gestaltung des Zusammenwirkens der Werktätigen mit ihren Arbeitsmitteln und ihren Arbeitsgegenständen, ihrer Beziehungen untereinander im Arbeitsprozeß sowie der Umweltbedingungen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie hat das Ziel, solche Bedingungen für die Tätigkeit der Werktätigen zu schaffen, die ihnen hohe…
DDR A-Z 1975
Opposition und Widerstand (1975)
Siehe auch: Opposition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Opposition, neue marxistische: 1979 Opposition und Widerstand: 1979 1985 O. bezeichnet politische Gegnerschaft, für deren legale Existenz in der DDR nach parteioffizieller Auffassung keine Basis vorhanden ist. „In sozialistischen Staaten existiert für eine O. keine objektive politische oder soziale Grundlage“ (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 617). Der Staat soll in der DDR die Herrschaft des Volkes verkörpern und seinen Willen verwirklichen, so daß sich aus dieser Sicht jede O. gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR prinzipiell gegen das Volk selbst richtet. O. ist daher in der DDR systemwidrig. Dieses Verständnis von O. schließt nicht aus, daß verschiedene historisch bedingte oppositionelle Bestrebungen bis in die Gegenwart hinein aufgetreten sind. Unter den gegebenen politisch-ideologischen Voraussetzungen ist den Volksvertretungen der DDR, obwohl sie sich in verschiedene Fraktionen gliedern, eine parlamentarische O. fremd. „Es darf keine verantwortungslose Opposition im Parlament der neuen deutschen Demokratie geben, die ihre ganze Funktion nur darin sieht, Obstruktion zu treiben. Es darf sich keine Partei oder Organisation, wenn sie ihre Listen zur Parlamentswahl einreicht, vor der Mitarbeit und Mitverantwortung in der Regierung drücken“ (Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, mit einer Einführung von Otto Grotewohl, Berlin [Ost] 1949, S. 6). In der Geschichte der Volkskammer hat sich bisher nur einmal eine parlamentarische O. formiert: am 9. 3. 1972, als bei der Abstimmung über das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft bei 8 Stimmenthaltungen 14 Gegenstimmen gezählt wurden. Eine außerparlamentarische O. trat am 6. 4. 1968 beim Volksentscheid über die zweite DDR-Verfassung in Erscheinung. Dem amtlichen Ergebnis zufolge verweigerten 5,51 v. H. der am Volksentscheid beteiligten Bevölkerung ihre Zustimmung. In den Industriebezirken Cottbus, Karl-Marx-Stadt und Leipzig sowie in Ost-Berlin lag der Anteil der Nein-Stimmen zwischen 7 und 9 v. H. Oppositionelle Impulse sind wiederholt von kirchlicher Seite ausgegangen (Bischof D. Hans-Joachim Frankel, Studenten-Pfarrer Siegfried Schmutzler). Kirchlicher O. ist auch zuzuschreiben, daß die DDR durch AO vom 7. 9. 1964 die Möglichkeit zum Wehrersatzdienst „ohne Waffe“ zugestand, obwohl sie die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht duldet; Kriegsdienstverweigerer können seither in besonderen Baueinheiten der NVA ihren Wehrdienst ableisten. In den 60er Jahren artikulierten sich oppositionelle Stimmen im lyrischen und epischen Schaffen einzelner Literaten (Wolf Biermann, Stefan Heym, Reiner Kunze). Die Führung der SED hat sie selber zur O. stilisiert. „Das Charakteristische all dieser Erscheinungen besteht darin, daß sie objektiv mit der Linie des Gegners übereinstimmen, durch die Verbreitung von Unmoral und Skeptizismus besonders die Intelligenz und die Jugend zu erreichen und im Zuge einer sogenannten Liberalisierung die DDR von innen her aufzuweichen“ (E. Honecker 1965 vor dem 11. Plenum des ZK). Auch der Ost-Berliner Prof. Robert Havemann ist seit 1964 wiederholt offen in O. zur Politik und Ideologie der SED getreten, indem er bis zum Verbot in Vorlesungen an der Humboldt-Universität, später in Zeitungsartikeln und Interviews, Kritik an der stalinistischen Deformation des DDR-Sozialismus formulierte. Oppositionelle Tendenzen innerhalb der SED sind zu verschiedenen Zeiten mit z. T. erheblicher Intensität spürbar gewesen. 1948–1950 wurde die innerparteiliche O. vornehmlich von ehemaligen Sozialdemokraten getragen, die sich der Umformung der SED zu einer stalinistischen Partei widersetzten. 1956/1957 ging O. sowohl allgemein als auch parteiintern von intellektuellen und studentischen Kreisen aus, die sich aus „revisionistischer“ Motivation gegen den Kurs der SED wandten. Seine weitestreichende Ausprägung fand der so verstandene Revisionismus in der O. einer von Wolfgang Harich geführten „staatsfeindlichen Verschwörergruppe“. Das Beispiel Harich illustriert zugleich die Kriminalisierung der O. in der DDR: 1957 wurde der oppositionelle Philosophie-Dozent vom Obersten Gericht der DDR zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Bis hinein in die Gegenwart haftet der O. in der DDR das „Odium des Ungesetzlichen“ an. Der Oppositionelle riskiert den Konflikt mit dem Strafgesetz. O. aber schlägt in Widerstand um, wo ihr die Chance zu legaler Entfaltung genommen ist. Die Grenzen sind fließend. Spontanes Aufbegehren gegen behördliche Willkür, „illegale“ Information westlicher Massenmedien über DDR-interne Vorgänge, „illegale“ Verbreitung oppositioneller Flugschriften, „staatsgefährdende Gruppenbildung“ und organisierte Fluchthilfe aus ideellen Motiven - das alles sind geschichtsnotorische Erscheinungen des politischen W. Einen historischen Höhepunkt erreichten O. und W. in der DDR am 17. 6. 1953, als es zu Streiks, Demonstrationen und Aufruhr in 272 Städten und Gemeinden kam (O. Grotewohl 1953 vor dem 15. Plenum des ZK). Für die SED gilt der Juni-Aufstand als „konterrevolutionärer Putsch“: „Am 17. Juni 1953 gelang es Agenten der westlichen Geheimdienste und anderen gekauften Subjekten, die vor allem von West-Berlin aus massenhaft in die Hauptstadt und in einige Bezirke der DDR eingeschleust wurden, in Berlin und in einer Reihe von Orten der Republik Teile der Werktätigen zur Arbeitsniederlegung und zu Demonstrationen zu verleiten. In allen Fällen versuchten die Gruppen von Provokateuren, die Führung der Demonstrationen zu übernehmen, banditenhafte Ausschreitungen zu organisieren und Schießereien zu provozieren“ (Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 7, Berlin [Ost] 1967, S. 232 f.). Die Losungen der Aufständischen lauteten durchweg „Nieder mit der Regierung“, „Freie Wahlen“, „Freiheit für alle politischen Gefangenen“. Der im wesentlichen von der Arbeiterschaft getragene Aufstand wurde mit bewaffneter Gewalt und mit Hilfe der in [S. 607]der DDR stationierten sowjetischen Truppen niedergeschlagen. Massen-W. wie am 17. 6. 1953 ist in der DDR später nicht mehr aufgetreten, obschon es punktuell zu Streiks und (in der Endphase der Kollektivierung der Landwirtschaft) zu oppositionellen und regimefeindlichen Aktionen kam. „In der Zeit vom Januar 1960 bis Juni 1961 wurden von den Sicherheitsorganen der DDR über 4.000 konterrevolutionäre Elemente unschädlich gemacht“ (Neuer Weg, Nr. 15/1971, S. 695). Nach dem Einmarsch von Truppen aus fünf Warschauer Pakt-Staaten in die ČSSR am 21. 8. 1968 waren in Ost-Berlin und einer Reihe von Städten der DDR Protestaktionen zu beobachten. Zusammenfassend können als Träger von O. und W. in der DDR folgende soziale Gruppen und Schichten bestimmt werden: 1. Intellektuelle, vornehmlich Philosophen, Gesellschaftswissenschaftler und Literaten; 2. aktivistische Minderheiten der jungen Generation (meist Studenten), unter ihnen sowohl Sozialisten, die auf der Suche nach einem „dritten Weg“ zwischen Ost und West zur Systemkritik gelangen, als auch junge Christen; 3. Teile der politisch bewußten Arbeiterschaft, deren Denken seit Jahrzehnten in sozialdemokratischen Traditionen wurzelt oder die die herrschende Schicht als „neue Klasse“ empfinden; 4. vereinzelt Entscheidungsträger des Partei- und Staatsapparates, die der sich ständig erneuernde Widerspruch zwischen Theorie und Praxis des DDR-Sozialismus zu O. und W. treibt. Die neben der SED existierenden Block-Parteien stellen gegenwärtig kein oppositionelles Potential dar. Sie wurden in den Jahren 1949–1952 ideologisch entmündigt und politisch gleichgeschaltet. Unter der Voraussetzung einer inneren Liberalisierung der DDR können sie vielleicht einen politischen Regenerationsprozeß erfahren, aber zu einer ernsthaften Alternative zur SED fehlt ihnen die soziale Basis. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 606–607 Opportunismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OrdenSiehe auch: Opposition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Opposition, neue marxistische: 1979 Opposition und Widerstand: 1979 1985 O. bezeichnet politische Gegnerschaft, für deren legale Existenz in der DDR nach parteioffizieller Auffassung keine Basis vorhanden ist. „In sozialistischen Staaten existiert für eine O. keine objektive politische oder soziale Grundlage“ (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 617). Der Staat soll in der DDR die Herrschaft des…
DDR A-Z 1975
Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) (1975)
Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1979 1985 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 1. 8. 1953 (GBl., Nr. 91) im Zuge des Neuen Kurses wieder errichtet. Mit der VO über die IHK der Bezirke erfolgte 1958 (GBl. I, Nr. 61) eine erneute Umgestaltung. Das Präsidium und sein Apparat wurden aufgelöst. Die bisherigen Bezirksdirektionen wurden selbständige juristische Personen und den Räten der Bezirke, die Kreisgeschäftsstellen der IHK der Bezirke gleichzeitig den Räten der Kreise unterstellt. Der IHK gehören alle selbständig gewerblich tätigen Bürger, juristische Personen und Personenvereinigungen an. Ausnahmen waren die halbstaatlichen Betriebe [S. 414]und Treuhandbetriebe, soweit sie staatliche Produktionsaufgaben durchführten. Weitere Ausnahmen sind Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion, Handwerksbetriebe, Kleinindustriebetriebe und Einkaufs- und Liefergenossenschaften (Handwerkskammern der Bezirke). Die IHK, zur Teilnahme am Aufbau des Sozialismus verpflichtet, sollen private Händler zur Einbeziehung in den Kommissionshandel und bis 1972 private Betriebe zur Aufnahme staatlicher Beteiligungen gewinnen. Sie unterstützen örtliche Organe beim Organisieren von Kooperationsbeziehungen zwischen sozialistischen und privaten Betrieben und mobilisieren ihre Mitglieder zur Erfüllung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes. Das Betätigungsfeld der IHK beschränkt sich seit der Verstaatlichung der privaten Betriebe in Industrie und Bau im Frühjahr 1972 vornehmlich auf die rund 20.000 Einzelhändler und Großhändler und die 30.000 Kommissionshändler. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 413–414 Industrie- und Handelsbank (IHB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustrievertriebSiehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1979 1985 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 1. 8. 1953 (GBl.,…
DDR A-Z 1975
Finanzkontrolle und Finanzrevision (1975)
Siehe auch: Finanzkontrolle: 1969 Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1979 1985 Unter dem Oberbegriff „staatliche Finanzkontrolle“ werden in der DDR sämtliche Kontrollmaßnahmen zusammengefaßt, deren Zweck darin besteht, festzustellen, ob und wie die staatlichen Interessen und makroökonomischen Erfordernisse in der Finanzsphäre der Volkswirtschaft verwirklicht werden. Neben dieser Fremdkontrolle der Finanzwirtschaft soll außerdem jeder Leiter von Wirtschaftsbetrieben und Verwaltungsorganen eine Eigenkontrolle der Finanzen seines Verantwortungsbereiches organisieren. Diese Eigenkontrolle kann und wird hauptsächlich nach den individuellen Interessen der betreffenden mikroökonomischen Teilsysteme gestaltet. Ihre Wirksamkeit hängt weitgehend von der freiwilligen Mitwirkung der Leistungsträger an den Kontrollaktionen ab. Die „staatliche Finanzkontrolle“ (Fk.) befaßt sich a) mit der fortwährenden Überwachung der Finanzwirtschaft der produzierenden Wirtschaftseinheiten (VEB; Kombinate; VVB; Produktionsgenossenschaften) und b) mit der ständigen Überprüfung der Finanzgebarung und -disziplin der „Haushaltsorgane“ und „Haushaltsorganisationen“ (dazu gehören u. a. die Ministerien, Zentralen Ämter, die örtlichen Räte samt Verwaltungsunterbau, die Einrichtungen der gesellschaftlichen Konsumtion im Bereich der Kultur, des Sozialwesens und des Sports, aber auch die gesellschaftlichen Großorganisationen). Obwohl es meist nicht aufgeführt wird, erstreckt sich c) die zentrale staatliche Fk. auch auf die staatlichen Geschäftsbanken und Versicherungen. In der Wirtschaftspolitik und Wirtschaftspraxis bezieht sich der Begriff „staatliche Finanzkontrolle“ in der Hauptsache auf die „Vorkontrolle“ bei der Aufstellung der Finanzpläne und auf die „kontinuierliche, mitlaufende Kontrolle“ der operativen Durchführung der Haushalts-, Kredit-, Valuta- und Kassenpläne sowie der Planbilanzen über die Einnahmen und Ausgaben der Produktionseinheiten. Die „nachträgliche Kontrolle“ der Finanzgebarung und der Erfüllung der Finanzpläne der Produktionseinheiten, Verwaltungsorgane, staatlichen Banken und Versicherungen ist Aufgabe der Finanzrevision. Wichtigste Aktionsgebiete der Fk. in der DDR sind auf der einen Seite die kontinuierliche Durchleuchtung der Betriebsfinanzen (= „Wirtschaftskontrolle“ durch Soll-Ist-Vergleiche, Kostenanalysen und die Beurteilung der Ertragsentwicklung) und auf der anderen Seite die „Staatshaushaltskontrolle“ gegenüber einzelnen Etat-(titel)trägern und Zuwendungsempfängern. Im Produktionsbereich hat die Fk. das Ziel, durch Stichproben, Einholung von Auskünften und periodisch angeforderte Zwischenberichte offenzulegen, welche Ergebnisse die vom Plan vorgeschriebene und die eigenverantwortlich vorgenommene Verwertung der Finanzmittel erbracht hat. Diese Verwendung wird dann daraufhin geprüft, ob sie zweckgemäß und sparsam erfolgt ist. Nach Auswertung der Kontrollergebnisse sind dann die Kontrollorgane verpflichtet, Maßnahmen vorzubereiten, mit denen die Effektivität der überprüften Wirtschaftsprozesse verbessert werden kann. Die bei der Finanzkontrolle angewandten Analyse- und Prüfungsmethoden sind jeweils darauf abzustellen, ob es sich bei den untersuchten Wirtschaftseinheiten auf der einen Seite um verselbständigte Produktionsbetriebe und überbetriebliche Zusammenschlüsse oder auf der änderen Seite um reine Verwaltungsinstanzen handelt. Beide Gruppen von Wirtschaftsinstitutionen verfolgen beträchtlich voneinander abweichende (Betriebs-)Zwecke. Diese sind einerseits für die Anwendung unterschiedlicher Kontrollmethoden verantwortlich, andererseits bedingen sie auch eine recht erhebliche Spezialisierung innerhalb des Instanzenapparates der staatlichen Kontrollorganisation für Finanzen. In der volkseigenen Wirtschaft arbeiten die VEB, Kombinate und VVB nach dem „Rentabilitätsprinzip“ (Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung). Dieses für die Staatswirtschaft zur verpflichtenden Handlungsmaxime erhobene (Wirtschaftlichkeits-)Prinzip verlangt von den Produktionseinheiten, daß sie ihre eigenen Produktionskosten mindestens durch die Erlöse aus dem Verkauf ihrer Erzeugnisse decken. Der Normalfall soll jedoch sein, daß sie einen Gewinn erwirtschaften. Das „Rentabilitätsprinzip“ verpflichtet somit die Produktionseinheiten zu einer möglichst effizienten, flexiblen Kombination der Produktionsfaktoren im Rahmen der übergebenen Betriebspläne. Realisierbar ist diese Anweisung natürlich nur innerhalb der plandetermi[S. 301]nierten Begrenzungen des zugebilligten operativen Entscheidungs- und Handlungsfeldes der Produktionseinheiten. Dagegen verfolgen bekanntlich die Maßnahmen der staatlichen Verwaltungsorgane nicht den Zweck, Gewinne zu erzielen. Ihre „ökonomischen Aktivitäten“ beziehen sich auf die Schaffung der verwaltungstechnischen Voraussetzungen für die Erfüllung der staatlichen Wirtschaftsziele durch die Planträger. Ihr Handeln wird durch zweckgerichtete Anweisungen in Gesetzen, Anordnungen, Durchführungsbestimmungen und durch ständige operative Verfügungen vorgesetzter Lenkungsinstanzen bestimmt. Bei der Zuteilung der von ihnen verwalteten Haushaltsmittel (Einzeletats) auf die ihnen vorgegebenen Verwendungszwecke haben die betreffenden Instanzen aufgabengemäß und gesetzestreu zu handeln. Sie müssen bei den Empfängern darauf hinwirken, daß mit den Mittelzuweisungen sparsam gewirtschaftet wird. Je nachdem also, wie das im „Volks-“ oder „Staatseigentum“ befindliche Real- und Finanzvermögen genutzt werden soll, wandeln sich auch die Zielstellungen, Beurteilungen und Methoden der Fk. Im Bereich der staatlich gelenkten Produktion, Zirkulation und Distribution lautet der Überwachungsauftrag, den erreichten Grad der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Produktionseinheiten kritisch zu prüfen. Dagegen steht bei der Kontrolle des Verwaltungsbereiches die Einhaltung der Haushaltsdisziplin durch die einzelnen Haushaltsorganisationen im Mittelpunkt der Kontrolltätigkeit. Seit 1966 befassen sich in der DDR vor allem vier Finanzorgane mit der Fk. der Staatswirtschaft: 1. Das Ministerium der Finanzen, 2. die Banken, 3. die staatliche Finanzrevision und 4. die Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte. Ergänzende Kontrollanalysen werden von den Industrieministerien, den Abteilungen Finanzen der VVB, den Versicherungen und den ständigen Ausschüssen der Volksvertretungen verlangt. Bei dieser Vielzahl der sich bereichsweise überschneidenden Kontrollen seitens verschiedener Instanzen ist es unumgänglich, daß diese ihre Tätigkeit in der Sache und im Termin aufeinander abstimmen. Aus diesem Grunde erfolgen vor allem die üblichen Kontrollen und Revisionen zum Abschluß des Wirtschaftsjahres häufig gemeinsam. Ebenso wird auch bei der Auswertung der Kontrollergebnisse verfahren, die gemeinsam durch alle beteiligten Kontrollinstanzen mit dem Führungspersonal der überprüften Wirtschaftseinheiten vorgenommen wird. Der Begriff „Finanzrevision“ (Fr.) umfaßt in der Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftspolitik der DDR zwei Inhalte: 1. eine Prüfungsmaßnahme und 2. eine staatliche Institution. Fr. bedeutet somit im ersten Fall die jährliche Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit der Rechnungslegung und Bilanzierung durch die Staatsbetriebe (= nachträgliche Kontrolle). Dazu kommt dann die Beurteilung ihres im überprüften Wirtschaftsjahr erreichten Wirtschaftserfolges durch die staatlichen Revisionsorgane. Als Prüfungsunterlagen werden die gesammelten Belege, Dokumente, Buchungen, vorgelegten Bilanzen, Statistiken und Pläne (darunter insbesondere die Finanzpläne) ausgewertet. Im zweiten Fall ist mit Staatlicher Fr. diejenige Hierarchie institutionell verselbständigter Kontroll- und Revisionsinstanzen gemeint, welche unter der direkten Anleitung des Ministeriums der Finanzen Revisionen durchführt. Der Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Fr. erstreckt sich a) auf die Produktionseinheiten aller Wirtschaftsbereiche (Industrie, Bauwesen, Handel, Verkehr, Landwirtschaft, sonstige Dienstleistungssektoren), sofern diese ihre „Untemehmenspolitik“ nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung ausrichten; b) auf die staatlichen Kreditinstitute; c) auf alle staatlichen Verwaltungsorgane (= Haushaltsorgane/Haushaltsorganisationen) und d) auf sämtliche gesellschaftlichen Massenorganisationen. Bei den erwerbswirtschaftlich aktiven Produktionseinheiten prüft sie die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Dazu kommt die Prüfung der wirtschaftlichen „Tüchtigkeit“ des Betriebskollektivs auf der Grundlage der Planabrechnungen für die vergangene Wirtschaftsperiode (Soll-Ist-Vergleiche). Zweck der Revision ist die Beurkundung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Produktionseinheiten (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Planabrechnung) durch Erteilung eines „Bestätigungsvermerkes“. Erst mit diesem Vermerk und durch einen positiven Prüfungsbericht wird das vom Arbeitgeber Staat eingestellte Führungspersonal der VEB, Kombinate und VVB durch diesen selbst für ihre Tätigkeit in der vergangenen Wirtschaftsperiode entlastet. Prüfungsobjekte bei den zentralen und örtlichen Staatsorganen sind die Jahresabrechnungen der Finanz-, Haushalts-, Kredit- und Valutapläne, die Gesetzestreue bei der Erfüllung der ihnen aufgetragenen Aufgaben und der sparsame und pflegliche Umgang mit Staatsvermögen. Entdecken die Revisionsinstanzen bei ihren Prüfungen, daß einzelne Produktionseinheiten und Verwaltungen unwirtschaftlich gearbeitet haben, planwidrige Aktionen unternahmen oder gegen Gesetze verstießen, so können sie bei kleineren Beanstandungen selbst die Beseitigung der Fehlleistungen und der Plan- und Ordnungswidrigkeiten anordnen. Bei größeren Vergehen müssen sie den Fall an die übergeordneten Lenkungsinstanzen sowie Gerichte übergeben. Sofern es sich nicht um einen Fall handelt, bei dem die Gerichte aufgrund des Wirtschaftsstrafrechts unbedingt einzuschalten sind, wird in den meisten Fällen das Ministerium der Finanzen aktiv. Während der Hauptphase der Wirtschaftsreform in der DDR (1963–1970) hat die primäre Verantwortlichkeit für die Fr. gegenüber der volkseigenen Wirtschaft zweimal gewechselt. Zunächst erhielten die „Konzern“-Spitzen der VVB 1963/1964 anstelle behördlicher Kontrollinstanzen den Auftrag, die Finanzwirtschaft der ihnen angegliederten VEB laufend zu überwachen und [S. 302]das betriebliche Rechnungswesen nach Abschluß jedes Wirtschaftsjahres nach Maßgabe staatlicher Prüfungsvorschriften zu revidieren. Die Fr. gegenüber den VVB übernahmen die 1963/1964 neu eingerichteten „Industrie-Bankfilialen“ der damaligen Deutschen Notenbank (heute Staatsbank der DDR). Die VVB führten jedoch ihre Nachkontrolle nicht im Interesse der vorrangigen Durchsetzung der Staats- und Gesellschaftsinteressen vor denen der Individual- und Betriebsinteressen durch. Wegen Kumpanei mit den Kontrollierten wurden ihnen deshalb 1966 die primären Revisions- und Überwachungsbefugnisse wieder entzogen. Das Scheitern dieses Experimentes, die Verantwortlichkeit für Fk. und Fr. auf die VVB-Leitungen zu delegieren, rührte daher, daß durch die Umwandlung der VVB zu „Organen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung“ diese mit ihren Betrieben zu einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft mit vielfach gleichen Interessen zusammenwuchsen. Daher deckten die Konzernleitungen finanzielle und wirtschaftliche Manipulationen ihrer VEB, sofern diese dem Konzern insgesamt zum Vorteil gereichten. Aus diesen Gründen wurde Anfang 1966 das Revisionswesen in der DDR in der Weise umgestaltet, daß seit dieser Zeit eine eigene, von anderen wirtschaftsleitenden Organen unabhängige staatliche Instanz die Revisionen vornimmt. Die fachliche Anleitung dieser Sonderbehörde liegt beim MdF. (Vgl. den „Beschluß über die Aufgaben, die Arbeitsweise und den Aufbau der Staatlichen Finanzrevision“ vom 12. 5. 1967, GBl. II, Nr. 49, S. 329 ff.). Finanzsystem; Banken; Sparkassen; örtliche Organe der Staatsmacht; Bezirk; Kreis; Gemeinde; Wirtschaft; Staatsapparat. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 300–302 Finanzberichterstattung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzökonomikSiehe auch: Finanzkontrolle: 1969 Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1979 1985 Unter dem Oberbegriff „staatliche Finanzkontrolle“ werden in der DDR sämtliche Kontrollmaßnahmen zusammengefaßt, deren Zweck darin besteht, festzustellen, ob und wie die staatlichen Interessen und makroökonomischen Erfordernisse in der Finanzsphäre der Volkswirtschaft verwirklicht werden. Neben dieser Fremdkontrolle der Finanzwirtschaft soll außerdem jeder Leiter von Wirtschaftsbetrieben und…
DDR A-Z 1975
Außenpolitik (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Zielsetzung und Methoden Theoretische Grundlage der A. der DDR ist der Marxismus-Leninismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozioökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Damit wird die Kategorie des Klassenkampfes auch auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen. A. sozialistischer Staaten bedeutet darum vor allem „Kampf“ mit dem Fernziel der Herstellung einer internationalen klassenlosen Gesellschaft und erst in zweiter Linie Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Diese außenpolitische Theorie unterscheidet zwischen Fern- und Nahzielen, Trägern und Triebkräften des internationalen Klassenkampfes und den Methoden (Strategie und Taktik) und Mitteln revolutionärer A. Träger sind danach in erster Linie das „internationale Proletariat“, das von den kommunistischen und Arbeiterparteien geführt und organisiert wird. Als wichtige Triebkräfte werden außerdem die revolutionären Befreiungsbewegungen in den kolonialen und halbkolonialen Ländern und die staatstragenden Parteien einer Reihe von Entwicklungsländern (wie etwa die Arabische Sozialistische Union in Ägypten) angesehen, die vor allem in ihren wirtschaftlichen Programmen einen nichtkapitalistischen Entwicklungsweg ihrer einheimischen Volkswirtschaften propagieren. Weiterhin wird der Ausnutzung einer Reihe von Widersprüchen die Rolle einer Triebkraft im internationalen Klassenkampf zugesprochen. Dies sind im wesentlichen die Widersprüche zwischen Bourgeoisie und Proletariat in den kapitalistischen Ländern, zwischen den kapitalistischen Ländern und den Kolonien, zwischen den einzelnen kapitalistischen Ländern und zwischen kapitalistischem und sozialistischem Lager. Aus diesem Grundverständnis leitet die SED als „Hauptaufgabe der sozialistischen A.“ — für die DDR wie für alle sozialistischen Staaten —„die Sicherung der günstigsten internationalen Bedingungen für den Sozialismus und Kommunismus wie für die Entfaltung des Kampfes aller fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte“ ab (Wörterbuch zum sozialistischen Staat, Stichwort Außenpolitik, Berlin [Ost] 1974, S. 37). Als wirksamste Methode zur Verwirklichung dieser Hauptaufgabe bezeichnet die SED ihre mit der UdSSR — als „Hauptmacht“ — und den übrigen Staaten des Warschauer Paktes „Koordinierte Außenpolitik“ (ebenda, S. 162/163). Als „Hauptzentrum“ der Koordination gilt dabei der Warschauer Pakt, vor allem die regelmäßigen Konferenzen seines Politischen Beratenden Ausschusses, sowie die 1971, 1972 und 1973 auf der Krim durchgeführten Treffen der „Führer der kommunistischen und Arbeiterparteien der Bruderländer“. Bei der Durchführung dieser Hauptaufgabe gelten für die A. der DDR folgende Grundprinzipien: Zu den sozialistischen Staaten will sie ihre Beziehungen auf der Basis des „Prinzips des sozialistischen Internationalismus“ gestalten, der als „höhere Stufe“ des proletarischen Internationalismus verstanden wird. Dabei wird seit Gründung der DDR insbesondere die Freundschaft zur UdSSR als „Grundpfeiler der Außenpolitik“ bezeichnet (Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 12. 10. 1949). Faktisch führte dies mit einigen Einschränkungen — in der Berlin-Frage nahm die DDR zeitweise eine differenzierte Haltung ein — zu weitgehender Identifikation mit den außenpolitischen Zielen und Aktivitäten der UdSSR. Nach der Verfassungsrevision vom 7. 10. 1974 wird in Art. 6, Abs. 2 der zweiten Verfassung von 1968 das völkerrechtliche Verhältnis zur UdSSR auch verfassungsrechtlich normiert („… für immer und unwiderruflich … verbündet“). Zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung sollen die Prinzipien der Friedlichen Koexistenz gelten, die gleichermaßen einen Kooperations- wie Klassenkampfaspekt enthalten. Wichtige außenpolitische Funktionen nehmen in erster Linie wahr: das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (MfAA), das Ministerium für Außenhandel, das Ministerium für Nationale Verteidigung und die für die Beziehungen zu ausländischen kommunistischen Parteien zuständige Abteilung (für „Internationale Verbindungen“) sowie die anderen Abteilungen des Sekretariats des ZK der SED, die sich speziell mit Fragen der „BRD und Westberlins“ befassen. Die außenpolitischen Befugnisse des Staatsrates, der von 1960 bis 1970 mehr als 30 internationale Verträge ratifizierte, sind nach der Verfassungsrevision von 1974 fast vollständig beseitigt bzw. auf die „Regierung“ der DDR übertragen worden. Während das MfAA außenpolitische Entscheidungen „vorbereitet“ und „durchführt“ sowie für alle Ministerien eine außenpolitische Koordinierungsfunktion ausübt, werden alle wichtigen Entscheidungen auf außenpolitischem Gebiet im 16köpfigen Politbüro der SED getroffen. Damit ist die für [S. 67]Herrschaftssysteme sozialistisch-kommunistischer Prägung charakteristische Zweigleisigkeit der A. — offizielle Staats- neben Parteiorganen — institutionell verankert. Zweigleisigkeit bedeutet hier, daß — soweit möglich — offizielle Beziehungen traditionellen Typs zu den Organen des anderen Staates unterhalten und gleichzeitig Parteibeziehungen zu den jeweiligen kommunistischen, bzw. sozialistischen Parteien, auch wenn diese nicht an der Regierung beteiligt sind, gepflegt werden. Unter der Verantwortung dieser zentralen Organe nahm die außenpolitische Aktivität der DDR — vor allem bis zur diplomatischen Anerkennung durch die Mehrzahl der UNO-Mitglieder Ende 1972/Anfang 1973 — vielgestaltige Formen auf diplomatischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlich-technischer und kultureller Ebene an und entwickelte die unterschiedlichsten, den Gegebenheiten des jeweiligen Staates angepaßten Methoden. Instrumente und Kanäle dieser Aktivität waren bis zu diesem Zeitpunkt neben den Botschaften, die zur Pflege der diplomatischen Beziehungen in den sozialistischen Ländern errichtet wurden, und den zahlreichen Handelsvertretungen in erster Linie die Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA), der Staatsbank der DDR, der Deutschen Reichsbahn, des Leipziger Messeamtes, der Deutschen Seereederei, des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), des Deutschen Reisebüros und die Vertretung Volkseigener Handelsorganisationen (vor allem VE Außenhandelsbetriebe) im Ausland. Als Medien der Kontaktaufnahme und -pflege und der Propagierung außenpolitischer Ziele dienten ferner die Entsendung eigener und der Empfang ausländischer Parlamentarier-Delegationen, die Einrichtung von Städte- und Betriebspartnerschaften, die Beteiligung an ausländischen Messen, die in westlichen Ländern bevorzugte Inseratenwerbung in der Tagespresse, internationale Sportverantaltungen, wissenschaftliche Kongresse und tägliche, mehrstündige, fremdsprachliche Radiosendungen. Auf allen diesen Ebenen trieb die DDR eine technisch und finanziell aufwendige und nicht immer erfolglose Auslandspropaganda. Hierbei spielten die etwa 40–50 Auslands- und Freundschaftsgesellschaften und Komitees mit globaler, regionaler oder auf einzelne Länder gerichteter Zuständigkeit, die in der 1961 gegründeten Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossen wurden, eine wichtige Rolle. Ihnen oblag vor allem die Kontaktpflege zu kapitalistischen Staaten und Staaten der Dritten Welt. Diese Vereinigungen und die entsprechenden Gesellschaften in den jeweiligen Partnerländern sollten von der DDR ein günstiges Bild ihrer innenpolitischen Entwicklung verbreiten und für ihre außenpolitischen Ziele werben. Die SED versprach sich davon vor allem günstige Auswirkungen auf die Erreichung ihres außenpolitischen Hauptzieles: die diplomatische Anerkennung. Bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages 1972 war die A. der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland von spezifischen — deutschlandpolitischen — Zielsetzungen bestimmt, d. h. Deutschlandpolitik war zwar wichtigstes Aktionsfeld, aber nicht identisch mit der A. der DDR. Das lag einerseits daran, daß zunächst in beiden Teilen Deutschlands entgegengesetzte Vorstellungen über die politische Gestalt eines wiederzuvereinigenden Deutschland entwickelt worden waren und die DDR ihren Anspruch auf uneingeschränkte Souveränität und völkerrechtliche Anerkennung als selbständiger deutscher Staat gegen die Politik der Bundesrepublik nicht durchzusetzen vermochte. Andererseits hat die SED gerade in der Frage der deutschen Nation einen schwankenden Kurs verfolgt, d. h. ihre Deutschlandpolitik blieb lange Zeit von widersprüchlichen Aussagen und raschen Positionswechseln in dieser zentralen Frage der politisch-propagandistischen Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik bestimmt. Noch Mitte der 60er Jahre galt als „Hauptziel und Hauptinhalt der gesamten außenpolitischen Tätigkeit (der DDR) … die Sicherung der deutschen Nation vor Krieg und Vernichtung“, d. h. die DDR verstand sich als Verfechterin der „nationalen Interessen Deutschlands“. Die These von der zwar noch einheitlichen, aber staatlich schon gespaltenen Nation wurde von der SED nur kurze Zeit vertreten. Gegen Ende der 60er Jahre und als Reaktion auf westdeutsche Beschwörungen der Einheit der Nation behauptete die SED-Führung die Existenz zweier deutscher Nationen, einer bürgerlichen in der Bundesrepublik und einer sich entwickelnden sozialistischen in der DDR, wobei die Hereinnahme ideologischer, von der Klassenkampfdoktrin geprägter Erklärungsmuster in den sozialistischen Nationenbegriff neben defensiven auch offensive (Angliederung der Bundesrepublik an den „nationalen Kern“ DDR) deutschlandpolitische Züge aufwies. Die 1974 schließlich auch verfassungsrechtlich fixierte Aufgabe dieses Nation-Konzeptes (nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 ist die DDR ein „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ statt, wie bis dahin, ein „sozialistischer Staat deutscher Nation“), läßt vermuten, daß die SED für die nächste Zukunft keine eigene Deutschlandpolitik unter (sozialistisch-) nationalem Vorzeichen zu treiben gedenkt und vielmehr das Verhältnis zur Bundesrepublik mit klassischen Mitteln und im Rahmen ihrer gesamten A., d. h. ohne Vorrang, zu gestalten beabsichtigt. Damit ist vor allem auch jene Phase abgeschlossen, in der zur Erreichung außen- und deutschlandpolitischer Nahziele (wie der Anerkennung) die besondere „Unterstützung der nationalen Freiheitsbewe[S. 68]gungen“ als wichtige „internationale Verpflichtung“ bezeichnet wurde, da ihr als Motiv die „ständige Entlarvung der neokolonialistischen Politik der westdeutschen Regierung“ zugrunde lag. Diese Politik wurde als andauernder Versuch bezeichnet, durch wirtschaftlichen „Druck“ und direkte „Einmischung“ die „Entwicklung normaler Beziehungen“ der Staaten der Dritten Welt zur DDR zu verhindern. II. Das Verhältnis zur UdSSR Nach Gründung der DDR übertrug am 10. 10. 1949 die seit dem 9. 6. 1945 bestehende Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) einen Teil ihrer Funktionen auf die Provisorische Regierung der DDR. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) gebildet, die für die „Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den Vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ zuständig blieb. Seit diesem Zeitpunkt betrachtet sich die DDR als souverän in der Gestaltung ihrer außenpolitischen wie außenwirtschaftlichen Beziehungen. Am 28. 5. 1953 wurde die SKK in eine „Hohe Kommission“ umgewandelt. Im Anschluß an die erfolglose Berliner Außenministerkonferenz der Vier Mächte erklärte die UdSSR am 25. 3. 1954, daß sie mit der DDR „die gleichen Beziehungen … wie mit anderen souveränen Staaten“ aufnehmen wolle. Gleichzeitig wurde die Tätigkeit der sowjetischen „Hohen Kommission“, soweit sie die Überwachung staatlicher Organe der DDR betraf, als beendet erklärt. Die Regierung in Moskau stellte jedoch gleichzeitig fest, daß sie sich auch künftig bestimmte Funktionen vorbehalte, die mit der „Gewährleistung der Sicherheit im Zusammenhang stehen und sich aus den Verpflichtungen ergeben, die der UdSSR aus den Viermächte-Abkommen erwachsen“ (Dokumente zur Außenpolitik der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 1, Berlin [Ost] 1954, S. 303). Entgegen früheren Behauptungen der SED und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht kann erst das Datum dieser sowjetischen Erklärung als der Zeitpunkt gelten, von dem an die DDR als formal souveräner Staat anzusehen ist. Die von sowjetischer Seite geäußerten Vorbehalte — zuletzt erneut beim Abschluß des Viermächte-Abkommens über Berlin — haben jedoch den Charakter von Souveränitätsbeschränkungen, auch wenn dies von der SED bestritten wird. Durch Erlaß der Sowjetregierung vom 25. 1. 1955 beendete die UdSSR einseitig den Kriegszustand mit Deutschland. Von Januar bis April 1955 vollzogen die ČSSR, die Volksrepublik Polen, die VR Albanien, die Rumänische VR, die Ungarische VR und die VR China den gleichen Schritt. Nach der Unterzeichnung der Pariser Verträge im Herbst 1954, insbesondere nach der Londoner Neunmächte-Konferenz (28. 9.–10. 3. 1954), die eine eindeutige Unterstützung des Alleinvertretungsrechts der Bundesrepublik Deutschland seitens der Westmächte brachte, nach der gescheiterten Gipfelkonferenz vom Sommer 1955 (18.–23. 7. 1955) und dem Besuch Bundeskanzler Adenauers in Moskau (9.–13. 9. 1955), in dessen Verlauf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde, ist am 20. 9. 1955 in Moskau ein „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ unterzeichnet worden, der von Völkerrechtlern der DDR als „Beginn einer neuen Etappe in den Beziehungen zwischen beiden Staaten“ bezeichnet wird. Dieser Vertrag sollte die Souveränität der DDR erneut bekräftigen. Gleichzeitig löste die UdSSR ihre „Hohe Kommission“ in der DDR auf. Art.~1 Abs. 2 des Vertrages übertrug der DDR die „Entscheidung über Fragen ihrer Innen- und Außenpolitik, einschließlich der Beziehungen zur Deutschen Bundesrepublik …“ (Dokumente …, Bd. 3, Berlin 1956, S. 281). Der Vertrag rückte seitens der DDR und der UdSSR die innerdeutschen Beziehungen in den Bereich des Völkerrechts; die Wiedervereinigung Deutschlands sollte nur noch über völkerrechtlich gültige Verträge zwischen beiden deutschen Staaten erreichbar sein. Der Vertrag regelte ferner (bis zum Abschluß eines Truppenvertrages zwischen beiden Staaten am 12. 3. 1957) die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Truppen“ auf dem Gebiet der DDR. (Seit 1970 wurden in der DDR stationierte Teile der Roten Armee als Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland bezeichnet.) Um die DDR auch ökonomisch zu stärken und den wirtschaftlichen und psychologischen Folgen des 17. 6. 1953 entgegenzuwirken, hatte die UdSSR schon im April 1950 teilweise und im August 1953 auf alle noch ausstehenden Reparationszahlungen (2,5 Mrd. Dollar nach DDR-Quellen) verzichtet, weitere 33 SAG-Betriebe an die DDR zurückgegeben, alle Nachkriegsschulden erlassen, die Stationierungskosten für die Truppen auf dem Gebiet der DDR verringert und ihr beträchtliche Kredite (etwa 1~Mrd. Rubel) eingeräumt. Große Bedeutung für die vom Rohstoffimport abhängige Wirtschaft hatten ebenfalls die Wirtschaftsverhandlungen am 16. und 17. 7. 1956 in Moskau. Die UdSSR halbierte noch einmal die Stationierungskosten für ihre Truppen (von 1,6 Mrd. auf 0,8 Mrd. Mark, ab 1959 wurden sie ganz gestrichen) und verpflichtete sich nach Angaben aus der DDR zu langfristigen Rohstofflieferungen für zusätzliche 7,5 Mrd. Rubel. Die SED bezeichnete den mit der UdSSR am [S. 69]12. 6. 1964 in Moskau abgeschlossenen „Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit“ als das „bis dahin wichtigste Ereignis und Ergebnis“ ihrer A. und als „folgerichtige“ Fortsetzung und Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen, die mit dem Vertrag vom 20. 9. 1955 begonnen hätten. Er soll „der Freundschaft zwischen beiden Staaten Richtung und Perspektive bis über das Jahr 2.000 hinaus“ geben. In seinen Kernsätzen bekräftigt er die Zugehörigkeit beider Staaten zum Warschauer Pakt, garantiert die Unantastbarkeit der Grenzen der DDR, bezeichnete — erstmalig in einem völkerrechtlichen Vertrag — West-Berlin als „selbständige politische Einheit“ und forderte die „Normalisierung der Lage in West-Berlin auf der Basis eines Friedensvertrages“. Die „Hohen vertragschließenden Seiten“ erklären ferner, daß ein einheitlicher deutscher Staat nur durch „gleichberechtigte Verhandlungen und eine Verständigung zwischen beiden souveränen deutschen Staaten“ erreicht werden könne. Die UdSSR behielt sich auch in diesem Vertrag „Rechte und Pflichten“ vor, die ihr aus „internationalen Abkommen einschließlich des Potsdamer Abkommens“ erwachsen sind. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder will der Vertrag optimal entwickeln und durch Koordinierung der Volkswirtschaftspläne den „nationalen Wirtschaften beider Staaten ein Höchstmaß an Produktivität sichern“. Der Vertrag hat eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren, falls er nicht „auf Wunsch“ beider Seiten im Falle der „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen und friedliebenden deutschen Staates“ oder des Abschlusses eines deutschen Friedensvertrages „überprüft“ wird. Nach Auffassung westlicher Völkerrechtler bedeutet dieser Beistandspakt, obwohl er explizit keine neuen Verpflichtungen schafft, die über den Warschauer Pakt hinausgehen, durch die Betonung des Prinzips des sozialistischen Internationalismus und der Verpflichtung zur „brüderlichen Hilfe“, die sich beide Seiten gegebenenfalls leisten wollen, verstärkte Investitionsmöglichkeiten für die UdSSR aufgrund eines international gültigen Vertrages. Darüber hinaus bedeutete dieser Vertrag die völkerrechtliche Festlegung beider Staaten auf die bis dahin verfolgte Deutschlandpolitik. Die Bündnisklausel (Art. 5 Abs. 1) entspricht der des Warschauer Paktes. Danach bestimmt allein die UdSSR, mit welchen Mitteln sie Beistand leistet, eine automatische Hilfeleistung ist nicht vorgesehen. Einerseits wurde die DDR mit dem Vertrag vom 12. 6. 1964 erstmalig in das System der bilateralen Konsultations- und Beistandspakte einbezogen und damit noch stärker als bisher vertraglich an die UdSSR gebunden, andererseits erhielt sie durch ihn eine erhöhte Existenzgarantie seitens der UdSSR und ein begrenztes Mitspracherecht in der sowjetischen Deutschlandpolitik. Die engen völkerrechtlichen und machtpolitischen Bindungen an die UdSSR können jedoch nicht die Spannungen verdecken, die mit einer wachsenden, aber eng begrenzten Emanzipation der DDR — vom einstigen Vasallen zum Juniorpartner der Hegemonialmacht UdSSR — auftreten mußten. Gründe hierfür sind in erster Linie die Auswirkungen des sowjetisch-chinesischen Konflikts auf die Bindungen innerhalb des Ostblocks und in der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der DDR als größter Handelspartner der UdSSR zu suchen. Wegen der ideologischen Verbundenheit und der machtpolitischen Abhängigkeit der strategischen Führungsgruppe der SED von der KPdSU führen Spannungen zwar nicht zu offener Obstruktion gegenüber sowjetischer Politik. Gelegentlich deuten jedoch Zeitpunkt und Inhalt von DDR-Verlautbarungen, in denen sowjetische außenpolitische Aktionen oder innersowjetische Ereignisse kommentiert werden, auf mangelnde „völlige Übereinstimmung“ hin. So hat sich z. B. Ulbricht bis 1961 in der öffentlichen Unterstützung des Chruschtschowschen Entstalinisierungskurses auffällig zurückgehalten. Ebenso wurden die Auswirkungen des kurzfristigen literarischen Tauwetters in der UdSSR im Jahre 1962 in der DDR rigoros bekämpft, die Reise und das Auftreten des Lyrikers Jewtuschenko in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1963 sogar heftig kritisiert. Der Sturz Chruschtschows im Oktober 1964 fand in der DDR nur ein vorsichtig registrierendes Echo. Zwar war der sowjetische Parteichef durch den Ausgang der Kuba-Krise auch mit seiner Berlinpolitik (Berlin-Ultimatum von 1958) gescheitert, jedoch wurden gerade zum damaligen Zeitpunkt seine Verdienste um die DDR bezüglich der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems und des Abschlusses des Freundschaftsvertrages vom Juni 1964 auffällig betont und von der SED-Führung in den Vordergrund gerückt. Im chinesisch-sowjetischen Konflikt hatte die SED auf ihrem VI. Parteitag im Jahre 1963 eindeutig die sowjetische Position unterstützt. Diese Einstellung wurde jedoch von ihr im Herbst 1964 vorsichtig modifiziert. Auch Ulbricht äußerte nun Bedenken gegen die Einberufung einer kommunistischen Weltkonferenz, die nach Chruschtschows Intention die Exkommunikation der KP Chinas aus der kommunistischen Weltbewegung beschließen sollte. Seitdem haben sich die Beziehungen zur VR China ständig verschlechtert. Die SED hat sich uneingeschränkt den sowjetischen Standpunkt zu eigen gemacht. Im Jahre 1974 werden zwar noch diplomatische Beziehungen unterhalten, jedoch wird die VR China von der SED nicht mehr als sozialistischer Staat anerkannt; die Existenz sozialistischer Produktionsverhältnisse in China wird im Widerspruch dazu aber nicht bestritten. Die DDR sieht nach wie vor in der UdSSR den einzig [S. 70]wirksamen Garanten ihrer Grenzen und damit ihrer Existenz. Zwar hat sie bisher weder einen separaten Friedensvertrag mit der UdSSR abschließen noch ihre einstige Forderung nach Umwandlung Berlins (West) in eine „Freie Stadt“ in Moskau durchsetzen können. Volle Übereinstimmung zwischen beiden Staaten bestand und besteht jedoch hinsichtlich eines Grundsatzes der A. der DDR: Jede Entspannung in Europa darf den territorialen und politischen Status quo nicht in Frage stellen. (Diesem Grundsatz entsprechend hat die DDR während der bisherigen Phasen der KSZE 1973 und 1974 — der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa — die sowjetische Konferenzdiplomatie uneingeschränkt unterstützt. Insbesondere die Weigerung der UdSSR, in das Abschlußdokument der KSZE die Möglichkeit einer einvernehmlichen, d. h. friedlichen Änderung bestehender Grenzen aufzunehmen, findet die volle Unterstützung der DDR.) Die kompromißlose Unterstützung der sowjetischen Politik gegenüber den Reformbewegungen in der ČSSR 1968 lag zwar im ureigensten Interesse der Dogmatiker in der SED, ist aber auch als politischer Preis für die bis dahin unveränderte sowjetische Haltung in der Deutschlandfrage anzusehen. Andererseits war in den letzten Jahren vor der Ablösung Ulbrichts als Erster Sekretär des ZK der SED im Juni 1971 auch im Verhältnis zur UdSSR offenbar eine Veränderung eingetreten, die von einer wachsenden politischen Emanzipation der DDR ausgelöst wurde. Das Bemühen Ulbrichts, die Interessen der SED auch gegenüber der UdSSR stärker zur Geltung zu bringen, zeigte sich andeutungsweise während der letzten Bundespräsidentenwahl in Berlin (West) im Frühjahr 1969, als die DDR-Führung im Gegensatz zur UdSSR eine schwere Berlin-Krise in Kauf nahm, während Moskau offenbar einen Konflikt mit den Westmächten zu Beginn der eigenen Entspannungsoffensive zu vermeiden suchte. Auch während der Vorbereitungen und in der ersten Phase der Vier-Mächte-Verhandlungen über Berlin schien die DDR eher einer Konfliktstrategie zu folgen als die Anstrengungen Moskaus zu unterstützen, mit den Westmächten (über Berlin) und der Bundesrepublik Deutschland zu einem vertraglich ausgehandelten Modus vivendi zu gelangen. Westliche Beobachter haben die Ablösung Ulbrichts u. a. auf dessen Widerstand gegen die neue sowjetische Europapolitik zurückgeführt. Unter der Führung Honeckers ist wieder eine nahezu vollständige Unterordnung unter die Außenpolitik der UdSSR zu beobachten, der sich die SED-Führung mit Zugeständnissen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland in den Folgeverträgen zum Berlin-Abkommen und zum Grundlagenvertrag anzupassen sucht. III. Das Verhältnis zu den Staaten des Warschauer Paktes Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR (15. 10. 1949) folgten diesem Schritt auch die übrigen osteuropäischen Staaten: am 17. 10. 1949 Bulgarien, am 18. 10. 1949 Polen, die ČSSR, Ungarn und Rumänien, am 25. 10. 1949 die VR China, am 6. 11. 1949 Nord-Korea. In allen Fällen wurden zunächst nur diplomatische Missionen eingerichtet, ein Botschafteraustausch erfolgte erst 1953. Albanien stimmte am 2. 12. 1949 dem Austausch von diplomatischen Missionen zu, die 1953 zu Gesandtschaften und am 28. 3. 1955 zu Botschaften erhoben wurden. Ebenso wie Albanien verfuhr eine Reihe asiatischer kommunistischer Staaten. Die seit dem 13. 4. 1950 bestehenden diplomatischen Missionen in der Mongolischen VR und Ost-Berlin wurden am 17. 10. 1955 wechselseitig in Botschaften umgewandelt. Mit Nord-Vietnam wurden am 16. 12. 1954 Botschafter ausgetauscht; die mit Kuba seit 1960 bestehenden Beziehungen in der Form diplomatischer Missionen wurden 1963 durch Botschafteraustausch aufgewertet. Die seit Oktober 1957 zwischen Jugoslawien und der DDR bestehenden Gesandtschaften wurden am 12. 10. 1966 in den Rang von Botschaften erhoben. In zweiseitigen Abkommen mit Polen und der ČSSR erstrebte die DDR frühzeitig eine relative Konsolidierung ihrer östlichen Grenzen. Am 6. 6. und 6. 7. 1950 wurden in zwei Abkommen mit Polen Oder und Lausitzer Neiße zur „unantastbaren Friedens- und Freundschaftsgrenze“ zwischen beiden Staaten erklärt, obwohl sich die SED anfangs einer Abtretung deutscher Ostgebiete an Polen ebenfalls widersetzt hatte. Am 23. 6. 1950 bestätigten sich DDR und ČSSR, daß es zwischen ihnen keine „offenen und strittigen“ Fragen gebe und die „Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Mit allen Ländern des Ostblocks wurde bis heute eine Vielzahl von bilateralen Handelsverträgen, Kreditabkommen und Protokolle über wissenschaftlich-technische und kulturelle Zusammenarbeit abgeschlossen (Außenwirtschaft und Außenhandel). Keine unmittelbaren handelspolitischen Auswirkungen hatte zunächst die Aufnahme der DDR (29. 9. 1950) in den am 25. 1. 1949 von der UdSSR, Bulgarien. Ungarn. Polen, Rumänien und der ČSSR gegründeten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die DDR war von da an zwar in allen vom 1959 verabschiedeten Statut des RGW vorgesehenen Organen vertreten, und 3 „Ständige Kommissionen“ (für Chemische Industrie, für Bauwesen und für Standardisierung) haben ihren ständigen Sitz in Ost-Berlin. Der Schwerpunkt der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des RGW lag jedoch in den Jahren 1950–1960 auf den bilateralen [S. 71]langfristigen Handelsabkommen, unter anderen: DDR-UdSSR (23. 9. 1951 und 20. 2. 1957), DDR-ČSSR (1. 12. 1951), DDR-Polen (10. 11. 1951), DDR-Rumänien (23. 1. 1952). Da auch die späteren Versuche der UdSSR (vor allem 1962), eine höhere Rechtsform der supranationalen Integration im RGW durchzusetzen, am wachsenden Selbständigkeitsstreben einzelner RGW-Länder (insbesondere Rumäniens) scheiterten, blieben die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auch für die DDR die entscheidenden Formen der wirtschaftlichen Intra-Block-Beziehungen. Die DDR galt und gilt jedoch bis heute als die entschiedenste Verfechterin einer möglichst engen Verflechtung und Arbeitsteilung zwischen den nationalen Volkswirtschaften. Sie dringt auf völkerrechtliche „direkte Verbindlichkeit der Ratsempfehlungen“ im RGW. Von größerer Bedeutung für die außenpolitischen Bindungen der DDR war die Schaffung des Warschauer Paktes (14. 5. 1955), zu dessen Gründerstaaten sie gehört. Formal, jedoch nicht tatsächlich, von Anfang an gleichberechtigt, ist die DDR in allen Organen der Paktorganisation vertreten. Die am 18. 1. 1956 in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannte Kasernierte Volkspolizei (KVP) wurde jedoch erst am 28. 1. 1956 dem Vereinigten Oberkommando (Sitz Moskau) unterstellt. Rechtlich erhebliche Unterschiede und dadurch bedingte Einschränkungen der außen- und militärpolitischen Entscheidungsfreiheit der DDR sind in den unterschiedlichen Formulierungen der die Beistandsklauseln betreffenden Passagen der Vertragstexte festzustellen. Während der für die übrigen Pakt-Staaten maßgebende Text in russischer, polnischer und tschechischer Sprache abgefaßt ist und bestimmt, daß jeder dieser Staaten über die Formen seines Beistandes zugunsten der DDR allein entscheidet, legt die für die DDR geltende deutsche Fassung fest, daß die Art des Beistandes der DDR zugunsten der anderen Teilnehmerstaaten von diesen bestimmt werden kann. Diese vertragsrechtliche Benachteiligung der DDR, verbunden mit den einseitig auf die Sicherheitsinteressen der sowjetischen Truppen in der DDR abgestellten Konsultationsklauseln des Truppenvertrages von 1957 — die in ähnlichen Verträgen der UdSSR mit Polen und Ungarn den Stationierungsländern mehr Mitspracherechte einräumen —, verringerte aber nicht das faktische Gewicht, das die DDR im Pakt erlangen konnte. Seit gemeinsame Manöver der Paktstreitkräfte (Herbst 1961) stattfinden, hat der DDR-Verteidigungsminister Heinz Hoffmann, als einziger der Stellvertreter des sowjetischen Oberbefehlshabers, zwei größere Truppenübungen geleitet. Vieles deutet daraufhin, daß — einer Anregung W. Gomulkas zufolge — die Armeen der VR Polen, der ČSSR, der DDR zusammen mit den in Polen und der DDR stationierten sowjetischen Truppen, innerhalb des Paktes bis Ende 1967 eine Sonderstellung einnahmen. (Neues Deutschland vom 24. 5. 1965 sprach von einer „Ersten Strategischen Staffel“ des Warschauer Paktes.) Angesichts des seit Mitte der 60er Jahre zu beobachtenden Wandels des Paktes zu einer „machtpolitischen Allianz klassischer Provenienz“ (R. Löwenthal) hat die vollständige Einbindung der DDR in den Pakt auch eine Stärkung ihres außenpolitischen Gewichts im sozialistischen Lager insofern zur Folge gehabt, als Ulbricht insbesondere in den Jahren 1968–1971 z. T. erfolgreich versuchte, über das östliche Allianzsystem eine Kontrolle der Politik vor allem der kleineren Paktmitglieder gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auszuüben. Der außenpolitische Entscheidungsspielraum der DDR ist jedoch aufgrund ihrer geographischen Lage und ihres besonderen politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses zur UdSSR geringer als der der übrigen Paktmitglieder. Das wurde gerade seit 1969 deutlich, als die UdSSR in der Phase der Annäherung an die Bundesrepublik den Warschauer Pakt verstärkt als Disziplinierungsinstrument gegenüber Osteuropa benutzte. Neben dem Pakt („lex generalis“) haben die Länder des „Eisernen Dreiecks“ (DDR, Polen, ČSSR) von 1963 bis 1967 untereinander und mit der UdSSR eine Reihe von bilateralen Bündnisverträgen („leges speciales“) abgeschlossen, so die DDR im März 1967 mit Polen und der ČSSR, im Mai 1967 auch mit Ungarn und im September 1967 mit Bulgarien. Diese Verträge sollten vornehmlich der Konsolidierung des sozialistischen Lagers und dem Kampf „gegen die imperialistische Reaktion“ dienen. Die Bestimmungen über den Bündnisfall und über Art und Umfang der Beistandsleistung entsprachen weitgehend denen des Warschauer Paktes. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zwar in diesen Verträgen nicht explizit als potentieller Aggressor genannt (der Pakt als sogenannter „offener“ Pakt spricht nur vom möglichen Angriff „irgendeines Staates oder einer Staatengruppe“); nach einheitlicher östlicher und westlicher Interpretation der Bündnisklauseln war sie aber implizit immer gemeint, wenn von möglichen Angreifern gesprochen wurde. In allen Verträgen wurde ex- oder implizit die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie hinsichtlich Deutschlands bekräftigt. Mit Ausnahme des Vertrages DDR–Ungarn wurde in allen Verträgen das Potsdamer Abkommen, das die Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes festlegte, nur in der Weise erwähnt, daß die DDR seine Prinzipien verwirklicht habe. Sofern sich die Vertragstexte überhaupt auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands beziehen, wurde sie nur nach „Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten“ für möglich erklärt. In den Verträgen der DDR mit Ungarn und Bulgarien wurde eine mögliche Vereinigung beider deutscher Staaten [S. 72]überhaupt nicht erwähnt. In allen Verträgen wurde als Grundbedingung für eine deutsche Friedensregelung die Überwindung des „deutschen Militarismus und Neonazismus“ genannt. Berlin (West) wird in den Verträgen der DDR mit Polen, Ungarn und der ČSSR als „besondere politische Einheit“, im Vertrag DDR-Bulgarien als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet. Die Forderung nach Umwandlung Berlins (West) in eine „Freie und entmilitarisierte Stadt Westberlin“ konnte die DDR dagegen vertraglich nicht bekräftigen. Die DDR verstand diese Verträge als zusätzliche Garantie ihrer Grenzen und damit als Vorleistung an ein zu schaffendes, den Status quo in Europa zementierendes Sicherheitssystem (W. Ulbricht in Neues Deutschland vom 8. 9. 1967). Sie sollten ferner zu verstärkter Zusammenarbeit und Abstimmung auf allen Gebieten des politischen und gesellschaftlichen Lebens der Vertragspartner führen. Diese Abstimmung sah die DDR als „wirksames Mittel zur Durchführung gemeinsamer außenpolitischer Aktionen“ gegen die Ostpolitik der Großen Koalition in Bonn an. Da diese Verträge das Prinzip des sozialistischen Internationalismus stark betonen, boten sie der Blockpolitik der DDR nach westlicher und östlicher Auffassung die rechtliche Grundlage für die — besonders in der ČSSR im Frühjahr und Sommer 1968 — zu beobachtenden direkten und indirekten Interventionen in die inneren Angelegenheiten der betroffenen Partnerstaaten. Die „Präventivfunktion“ dieser Verträge (Blockierungen schwer kontrollierbarer Entwicklungen im Verhältnis der Bündnispartner zur Bundesrepublik Deutschland) hat für die SED seit dem Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland und der ihm folgenden internationalen diplomatischen Anerkennung an Bedeutung verloren. Einen Sonderfall stellte das Verhältnis der DDR zu Rumänien dar. Rumänien hatte sich seit 1962 sowjetischen Integrationsbestrebungen im Rahmen des RGW widersetzt, weil es darin Nachteile für seine Volkswirtschaft befürchtete. 1967 hatte es als erstes sozialistisches Land Osteuropas diplomatische Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, ohne die vorherige völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch Bonn zur Vorbedingung zu machen. Dies hatte zu einer öffentlich ausgetragenen scharfen Kontroverse zwischen der SED und Bukarest geführt. Die rumänische KP hatte sich 1968 an der Intervention der übrigen Staaten des Warschauer Paktes in der ČSSR nicht beteiligt und diese Aktion auch öffentlich mißbilligt. Die in dieser Politik zum Ausdruck kommenden unterschiedlichen Auffassungen über die Bedeutung der nationalen Unabhängigkeit und Souveränität sowie über die Prinzipien des sozialistischen Internationalismus zwischen Rumänien und den übrigen Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages (einschließlich der UdSSR) führten u. a. dazu, daß ein Freundschafts- und Beistandsvertrag zwischen DDR und Rumänien zwar im Oktober 1970 paraphiert, aber erst im Mai 1972 unterzeichnet wurde. Seine Bestimmungen gleichen — bis auf geringfügige Abweichungen — denen der Verträge des Jahres 1967. IV. Das Verhältnis zu den nichtsozialistischen Industriestaaten Bis 1972 gelang es der A. der DDR nicht, von einem europäischen Staat außerhalb des sowjetischen Einflußbereiches die völkerrechtliche, diplomatische Anerkennung als souveräner Staat zu erlangen. Dies lag gleichermaßen an der politischen Solidarität der Mehrzahl der europäischen Staaten mit der Bundesrepublik Deutschland, die eine Anerkennung der Teilung Deutschlands verbot, an den politisch-moralischen Überzeugungen und Sicherheitserwägungen der westlichen Bündnispartner und nicht zuletzt an der Wirksamkeit der von den Mitgliedern des Warschauer Paktes und der DDR heftig bekämpften sogenannten Hallstein-Doktrin (1955). Unterhalb der Schwelle der diplomatischen Anerkennung erlangte die DDR jedoch frühzeitig eine de-facto-Anerkennung insofern, als sie mit den meisten nichtsozialistischen Staaten Europas vertragliche Handelsbeziehungen anknüpfen, Verkehrs- und Finanzabkommen abschließen und/oder in diesen Staaten Niederlassungen volkseigener Außenhandelsunternehmen etablieren konnte. So bestanden Ende der 60er Jahre in 12 europäischen Staaten (einschließlich der Türkei) Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA) der DDR, in Zypern und Finnland gab es eine Handelsvertretung. Als einziger europäischer Staat unterhielt Finnland — bedingt durch sein besonders Verhältnis zur UdSSR — in Berlin (Ost) ebenfalls eine Handelsvertretung, die (ebenso wie die DDR-Vertretung in Helsinki) quasi-konsularischen Status besaß. Eine ständige politische Offensive entwickelte die DDR etwa seit 1957 gegenüber den skandinavischen Staaten, die ihren alljährlichen Höhepunkt in der Veranstaltung der Rostocker Ostseewochen erreichte. Unter der Losung „Die Ostsee muß ein Meer des Friedens sein“ versuchte die DDR nicht ohne Erfolg einige Vorbehalte, insbesondere Dänemarks und Norwegens, gegen die NATO für die eigene Ostseepolitik auszunutzen, die eine Schwächung der NATO-Flanke zum Ziel hatte und hat und den eigenen außenpolitischen Status in diesem Gebiet aufwerten sollte. (Am 2. 9. 1957 hatte die DDR in einer offiziellen Erklärung allen skandinavischen Staaten den Abschluß zwei- und mehrseitiger Freundschaftsverträge angeboten.) In Kopenhagen, Stockholm und Oslo bestanden bis 1973 (nur) Vertretungen der KfA. [S. 73]Die finanziell aufwendige und agitatorisch den Bedingungen der jeweiligen Länder sich anpassende Öffentlichkeitsarbeit dieser wie aller anderen Vertretungen der DDR im Ausland hatte jedoch ihr internationales Prestige merkbar aufgewertet. (Am 9. Juni 1968 wurde in Helsinki unter Teilnahme von Delegierten aus 15 europäischen Ländern eine zweitägige Konferenz mit dem Thema „Über die Bedeutung der Anerkennung der DDR für die europäische Sicherheit“ abgehalten. Die Konferenz nahm einen Appell an die nichtsozialistischen Staaten Europas an, in dem die Anerkennung der DDR gefordert wurde. Ein neugegründetes Ständiges Internationales Komitee für die Anerkennung der DDR unter Vorsitz des schwedischen Reichstagsabgeordneten Dr. Stellan Arvidson sollte vor allem dieses Hauptziel der A. der DDR durchsetzen helfen.) Ziel aller derartigen wie auch der intensiven handelspolitischen Anstrengungen vor allem im Westen war es, die außenpolitische Isolierung zu durchbrechen und die völkerrechtliche Anerkennung als souveräner deutscher Staat zu erreichen. Im Zusammenhang mit dem Abschluß des Grundlagenvertrages (1972) mit der Bundesrepublik und der Aufnahme der DDR in die Organisation der Vereinten Nationen (1973) hat sie zu über 90 Staaten diplomatische Beziehungen aufgenommen. (Insgesamt haben bis Oktober 1974 109 Staaten die DDR diplomatisch anerkannt.) Bei der formalen Gestaltung der neuen außenpolitischen Beziehungen folgt die SED weitgehend den traditionellen Mustern. Sie hat deshalb auch zu jenen Staaten diplomatische Beziehungen aufgenommen, die vorher jahrelang im Zentrum ihrer propagandistischen Angriffe (wie z. B. Spanien, der Iran u. a.) standen. Ihr Ziel ist es dabei, als möglichst „normaler“ Partner auf dem diplomatischen Parkett anerkannt zu werden. Der Inhalt der A. der DDR gegenüber der nichtsozialistischen, insbesondere der kapitalistischen Welt ist bisher noch nicht völlig deutlich geworden. Zwar sollen die Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der antiimperialistische Kampf weiterhin die Grundlage ihrer A. bilden. Jedoch scheint die SED zunächst vor allem daran interessiert zu sein, ihre frischgewonnene internationale Präsenz in möglichst intensive handelspolitische Kontakte umsetzen zu können. Die auf diesem Wege angezielte wirtschaftliche Stabilisierung der DDR müßte sich zwangsläufig in einer Stärkung ihres politischen Gewichts innerhalb ihres Blockes auswirken. Da gleichzeitig die Agitation gegen die Bundesrepublik seit 1972 zurückgeschraubt wurde, scheint die angekündigte „Verschärfung des ideologischen Kampfes“ in den internationalen Beziehungen vor allem der Kontrolle nach innen zu dienen und eine gegenwärtig eher defensive Westpolitik absichern zu sollen. V. Das Verhältnis zu den Staaten der Dritten Welt Als Hauptaufgaben ihrer A. gegenüber den Staaten der Dritten Welt bezeichnet die DDR: 1. Solidarische Unterstützung des nationalen Befreiungskampfes der Völker Asiens, Afrikas und Lateinamerikas im Kampf gegen Imperialismus, Kolonialismus und Neokolonialismus. 2. Hilfe bei der Festigung der politischen und der Herstellung der ökonomischen Unabhängigkeit. Das Schwergewicht der Beziehungen zu diesen Staaten lag lange Zeit fast ausschließlich auf wirtschaftlichem bzw. kulturellem Sektor, jedoch sollte in jener Phase „der Außenhandel den Kampf um die diplomatische Anerkennung der DDR“ unterstützen. Die DDR als an 9. Stelle (nach DDR-Quellen an 8. Stelle) stehender Industriestaat der Welt fand und findet in den Entwicklungsländern willkommene Absatzmärkte für Investitionsgüter und geeignete Rohstoffquellen für ihre Wirtschaft. Die Arbeitsweise der staatlichen oder halbstaatlichen Außenhandelsgesellschaften der Entwicklungsländer kommt zudem den Wünschen der DDR nach Abschluß langfristiger Handelsabkommen entgegen. Die Formen der Zusammenarbeit entsprechen vielfach ebenfalls den Bedürfnissen der unterentwickelten Länder. Sie reichen von Absatzgarantien für ihre einheimischen Güter, Gewährung langfristiger Kredite zu billigem Zinssatz, Studienförderung für Gaststudenten, relativ großzügigen wissenschaftlich-technischen Hilfeleistungen einschließlich der verbilligten Überlassung von Produktionslizenzen, Montageverträgen bezüglich der Errichtung ganzer Industriebetriebe bis zum permanenten Austausch von Regierungsdelegationen und der Organisierung von Studienreisen in die DDR für Regierungs- und Wirtschaftsfunktionäre aus Entwicklungsländern. Geographischer Schwerpunkt dieser Auslandsaktivität war von 1954 bis 1970 insbesondere der afrikanische und asiatische Raum. Seit 1965 waren verstärkte Bemühungen der DDR auch in Lateinamerika zu registrieren. Wirtschaftliche Beziehungen unterhielt die DDR lange vor der 1972 einsetzenden Anerkennungswelle u. a. mit Argentinien, Brasilien, Chile, Ekuador, Kolumbien, Kostarika, Mexiko, Peru, Uruguay und Britisch-Guayana. Nach eigenen Angaben gab es Handelsvertretungen der DDR, deren völkerrechtlicher Status nicht eindeutig festzustellen war, in Chile, Ekuador und Mexiko. Eine Handelsvertretung der DDR in Uruguay wurde bereits 1966 auf Anordnung der Regierung in Montevideo geschlossen. Handelsvertretungen aufgrund von Abkommen zwischen den jeweiligen Staatsbanken bestanden in Brasilien (seit 1958) und Kolumbien (seit 1955). Neben den wirtschaftlichen und einer Reihe kultureller Beziehungen (Universitätskontakte, sportliche und journalistische Kontakte) verstärkte die [S. 74]DDR Ende der 60er Jahre auch ihre politische Aktivität in Südamerika. Welche Bedeutung die DDR dem Verhältnis zur Dritten Welt beimaß, erhellt u. a. die Tatsache, daß die Asien-Experten J. Hegen (1964), G. Kohrt (1966) und G. Hertzfeld (1966) zu stellvertretenden Außenministern ernannt wurden, nachdem sie langjährige Erfahrung auf asiatischen Botschafterposten gesammelt hatten. In den Jahren 1964, 1966 und 1967 reisten Regierungsdelegationen unter der Leitung der damaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates, Dr. Margarete Wittkowski, und des stellvertretenden Ministerpräsidenten, Max Sefrin, nach Burma, Indien, Sri Lanka, Indonesien und Kambodscha. Hinsichtlich der erwünschten Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu diesen Ländern blieben diese Reisen ebenso erfolglos wie die Good-Will-Tour, die Außenminister Otto Winzer im März 1968 nach Indien, Burma und Kambodscha führte. Dabei ging es der SED offensichtlich darum, schon vor der sich anbahnenden Entspannungsphase ihre völkerrechtliche Anerkennung außerhalb Europas zu erlangen, um auf diese Weise den Eindruck zu vermeiden, daß erst die Normalisierung ihrer Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland den internationalen Durchbruch ermöglichen würde. Die Entwicklungspolitik der DDR hat bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages vor allem außenpolitische Funktionen gehabt. Doppeltes Ziel entwicklungspolitischer Aktivitäten war neben der Erlangung der eigenen völkerrechtlichen Anerkennung die stets propagierte Ausdehnung des sozialistischen Weltsystems auf Kosten des „kapitalistischen Lagers“. Dabei spielten die Theorie vom „nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“, die eigenen Aufbauleistungen und ihre Beispielwirkung für unterindustrialisierte Länder sowie die allgemeine Affinität einiger herrschender Machteliten in der Dritten Welt zum „sozialistischen Lager“ eine nicht zu unterschätzende Rolle. Der materielle Umfang der Entwicklungshilfe der DDR war und ist aber vergleichsweise gering. So ist der Anteil des Warenaustausches mit Ländern der Dritten Welt am Gesamtaußenhandel der DDR mit ca. 3,4 v. H. (1973) der kleinste aller RGW-Staaten. Auch reine Kapital- bzw. technische Hilfe erfolgt im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland (ca. 10 Mrd. DM im Jahr) nur in geringem Umfang. (Genaue Zahlen liegen nicht vor, da nicht zwischen angebotener und tatsächlich in Anspruch genommener Leistung unterschieden werden kann. Westliche Schätzungen schwanken zwischen 1 und 3 Mrd. DM insgesamt bis 1970.) Struktur und Abwicklung des Außenhandels sowie der Entwicklungshilfe der DDR haben ihnen jedoch überproportionale politische Effizienz gesichert. Entgegen manchen westlichen Annahmen haben sie jedoch eine weltweite völkerrechtliche Anerkennung der DDR bis 1972 nicht entscheidend gefördert. Auch der frühzeitige Abschluß langfristiger Handelsabkommen mit Ägypten, Burma, Ceylon (Sri Lanka), Guinea, Indonesien, Irak, Jemen (Nord), Kambodscha, Libanon, Mali, Marokko, Tansania, Sudan, Syrien und Tunesien vermochte daran, trotz erklärter außenpolitischer Zielsetzungen, zunächst nichts zu ändern. Begrenzte außenpolitische Erfolge für die DDR stellten jedoch die Stellungnahmen der großen Konferenzen nichtpaktgebundener Staaten zur deutschen Frage (1961 in Belgrad, 1965 in Kairo, 1970 in Lusaka) dar. Schon in Belgrad war von der „Existenz zweier deutscher Staaten“ gesprochen worden, obwohl in diesem Zusammenhang die Interessenlage der Staaten der Dritten Welt und ihre Rolle im weltpolitischen Kräftespiel zwischen den Großmächten die ausschlaggebende Rolle gespielt hat. Auch die frühe diplomatische Anerkennung durch Kambodscha, Irak, Sudan, Südjemen, Syrien und Ägypten (Mai bis Juli 1969) war weniger ein Verdienst der A. der DDR als vielmehr eine Folge der Nah-Ost-Krise von 1967, in deren Verlauf die DDR (wie, mit Ausnahme Rumäniens, alle Staaten des „sozialistischen Lagers“) vorbehaltslos den arabischen Standpunkt eingenommen hatte. Die A. der DDR im außereuropäischen Raum war lange Zeit Vehikel bei der Durchsetzung ihrer europäischen, vor allem deutschlandpolitischen Ziele. Entscheidende Erfolge konnte sie nicht verzeichnen, solange die für Deutschland als Ganzes verantwortlichen Großmächte die DDR nicht in ihre Entspannungspolitik einbezogen. Gegenwärtig scheint die DDR ihr Verhältnis zur Dritten Welt auf den Status traditioneller Beziehungen zurückzustufen, wobei gleichzeitig ihre handelspolitischen Interessen gegenüber industrialisierten Staaten vor allem in Asien an Bedeutung gewinnen. Europa als neuer Schwerpunkt außenpolitischer Aktivitäten hat die Bedeutung der Dritten Welt für die Durchsetzung außenpolitischer Ziele der DDR reduziert. Unter den hochentwickelten außereuropäischen Industriestaaten sind es die USA und Japan, zu denen die DDR ihre Beziehungen zu normalisieren bemüht ist. Im Fall Japan — diplomatische Beziehungen wurden am 15. 5. 1973 aufgenommen — liegt der Schwerpunkt auf der Ausweitung der Handelsbeziehungen, die bereits seit 1954, auf der Ebene von Verträgen zwischen Außenhandelsbetrieben, bestehen. Hierbei kommt dem Anfang 1971 gegründeten „Wirtschaftskomitee Japan–DDR“ verstärkte Bedeutung zu. Seit 1972 hat die SED jedoch ihre politischen Kontakte zu japanischen Organisationen, vor allem zur Sozialistischen Partei Japans, verstärkt. Zu den USA wurden erst am 4. 9. 1974 diplomatische Beziehungen aufgenommen. Hier steht der weiteren politischen Normalisierung vor allem die Weigerung der DDR entgegen, für in der SBZ/DDR [S. 75]enteignete amerikanische Vermögenswerte Entschädigungszahlungen zu leisten. Darüber hinaus dürften aufgrund der amerikanischen Haltung in der Berlin-Frage — Festhalten am Vier-Mächte-Status von ganz Berlin — auch in Zukunft schnelle Fortschritte bei der Verbesserung des Verhältnisses nicht zu erwarten sein. In den letzten Jahren waren die USA größter westlicher Lieferant landwirtschaftlicher Erzeugnisse, vor allem von Mais. Den — noch weitgehend einseitigen — Handelsaustausch auf vertragliche Grundlagen zu stellen, die Handelsbilanz auszugleichen, betrachtet die SED als vorrangigen Schritt auf dem Wege zur außenpolitischen Entspannung mit den USA. Der erste Botschafter der DDR in den USA, Prof. Dr. Rolf Sieber, ist Wirtschaftswissenschaftler. VI. Das Verhältnis zu internationalen Organisationen Bis 1953 hatte die DDR nach eigener Darstellung „gezögert“, sich um Mitgliedschaft in internationalen Organisationen zu bewerben. Sie begründet das damit, daß eine — damals auch von der DDR noch erstrebte — gesamtdeutsche Regierung nicht in ihren Entscheidungen „präjudiziert“ werden sollte. Tatsächlich bestanden jedoch Einwände einer Mehrheit von UN-Mitgliedern gegen eine Mitgliedschaft der DDR, der mangelnde Souveränität, Nichterfüllung einer Reihe in der Charta der UN verankerter Vorbedingungen für einen Beitritt, Vertiefung der Spaltung Deutschlands im Falle eines Beitritts der DDR vorgehalten wurde. Aus diesen Gründen, für deren Wirksamkeit die DDR vornehmlich die Propaganda der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich machte, scheiterten auch alle Anträge auf Aufnahme in einzelne UN-Spezialorganisationen (wie 1954 in die ILO und am 8. 5. 1968 in die WHO) oder wurden von der DDR wegen der für sie ungünstigen Mehrheitsverhältnisse (wie 1955 in der ECOSOC) zurückgezogen. Der am 28. 2. 1966 vom Staatsrat der DDR gestellte Antrag auf Aufnahme der DDR in die UN hatte mangels einer Empfehlung des Sicherheitsrates an die Vollversammlung zunächst ebenfalls keine Chance, obwohl die SED-Führung damals noch behauptete, im Interesse einer einheitlichen deutschen Nation zu handeln. Seitdem hat die DDR eine intensive Kampagne für ihre Mitgliedschaft in der UN geführt. Das geschah zunächst im Rahmen der schon am 29. 7. 1954 in der DDR gegründeten Deutschen Liga für die Vereinten Nationen (Präsident ist gegenwärtig Prof. Dr. Peter p Alfons Steiniger), später vor allem dadurch, daß zu allen Vollversammlungen und Resolutionen der UN Erklärungen des Ministerrates oder des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten abgegeben wurden, die die Forderungen der UN voll unterstützten. Die SED sieht heute in den UN ein wirksames Mittel, einen neuen Weltkrieg zu verhindern, da es der Weltorganisation in den letzten 25 Jahren gelungen sei, viele neue internationale Konflikte („Aggressionen“) zu verhindern, bzw. einzugrenzen. Darüber hinaus sei es insbesondere durch den Beitritt vieler junger Nationalstaaten gelungen, die UN als Instrument „gegen die Kriegspolitik imperialistischer Staaten“ einzusetzen. Ihre Forderung nach Mitgliedschaft begründete die DDR u. a. mit der Durchsetzung des Universalitätsprinzips, dem Hinweis auf die gleichen Wurzeln, aus denen die UN-Charta und das von ihr „voll erfüllte“ Potsdamer Abkommen entstanden seien (Anti-Hitler-Koalition). der in der DDR erfolgten Verwirklichung der in der Charta der UN enthaltenen Menschenrechte. Mit der Aufnahme sollte jedoch gleichzeitig die internationale Anerkennung der DDR durchgesetzt werden, ohne daß dafür in der innerdeutschen Auseinandersetzung ein politischer Preis zu zahlen gewesen wäre. Damit war auch die UNO-Politik der SED ein wesentliches Instrument ihrer Deutschlandpolitik, das sich jedoch solange als unwirksam erwies, wie in Europa ein Zustand der Konfrontation zwischen den Blöcken herrschte und in der deutschen Fragen keine Fortschritte erzielt wurden. Erst nach dem Abschluß der Verträge von Moskau und Warschau zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR, bzw. der Volksrepublik Polen, nach Ratifizierung des Viermächte-Abkommens über Berlin und der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland (1972) war für die DDR der Weg in die UN frei. Am 18. 9. 1973 wurde die DDR als 133. Staat in die Weltorganisation aufgenommen. Das Verhalten der DDR im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft (September 1973 bis September 1974) läßt noch keine eindeutigen Schlüsse auf ihre künftige Politik in der UN zu. Bei den inzwischen erfolgten ca. 30 Abstimmungen bzw. Resolutionen stimmte sie stets — bis auf zwei unwesentliche Ausnahmen — genauso wie die UdSSR. (Im Vergleich dazu hat die Bundesrepublik Deutschland sehr viel öfter anders als ihre westlichen Verbündeten votiert.) Ein erster gemeinsamer Antrag von Bundesrepublik Deutschland, DDR und der Republik Österreich, Deutsch als offizielle UNO-Sprache zuzulassen (d. h. vor allem, offizielle Dokumente der UN auch in Deutsch zu übersetzen) wurde positiv entschieden. Offenbar beabsichtigt die SED gegenwärtig nicht, in der UN eine offene Konfrontationspolitik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu treiben, vielmehr durch sachbezogene Mitarbeit in den Gremien der Weltorganisation ihr „Image“ als „friedliebender“ und „sozialistischer deutscher Staat“ vor allem bei den Entwicklungsländern weiter zu verbessern. Allerdings ist [S. 76]gleichzeitig eine Fortsetzung ihrer Abgrenzungsstrategie festzustellen, die in zahlreichen Stellungnahmen der Vertreter der DDR — vor allem im Verlauf der XXIX. Tagung der UN-VollversaSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Zielsetzung und Methoden Theoretische Grundlage der A. der DDR ist der Marxismus-Leninismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozioökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Damit wird die Kategorie des Klassenkampfes auch auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen. A.…
DDR A-Z 1975
Architekten (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (es werden rund 95 v. H. aller Wohnungen industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z. B. Baumonteure), sondern das Berufsbild des A. hat sich grundlegend verändert. Hinzu kommt die geänderte Stellung des A. innerhalb des Bauprozesses. Das Berufsbild des A. hat sich deshalb in verschiedene Funktionen aufgeteilt: Wissenschaftler, Planungsfachmann, Projektierungsfachmann („Entwerfer“), Produktionsfachmann; daneben gibt es eine Reihe von Sonderaufgaben: Statiker, Bauphysiker und andere. Private A. arbeiten nur noch vereinzelt; sie arbeiten mit den Projektierungsbüros zusammen. Neue private A. werden nicht mehr zugelassen. Fachverband der A., Bauingenieure und Architekturwissenschaftler ist der Bund der Architekten der DDR (BdA/DDR — am 30. 10. 1952 als Bund Deutscher Architekten/BDA gegründet). Der BdA/DDR ist seit 1955 Mitglied der Union Internationale des Architectes/UIA, seit 1961 als selbständige Sektion. Die Mitgliederzahl des BdA/DDR liegt bei rund 3.100. Er verleiht für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Architektur die Schinkel-Medaille. Die Aufgaben des BdA/DDR laut dem vom Minister für Bauwesen bestätigten Statut (GBl.~II, 1962, Nr. 99) sind: Entwicklung der Architektur in der DDR durch Fachdiskussionen über technische, ökonomische und ästhetische Fragen des Bauens; Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Bauwesen; Unterstützung der A.-Aus- und -Weiterbildung; Zusammenarbeit mit der Bauakademie der DDR und mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen in Fragen des Bauwesens; Beratung staatlicher Stellen; Pflege internationaler Verbindungen; Ausschreibung von Wettbewerben u. a. Der BdA/DDR hat als Fachverband insgesamt die Aufgabe, die Ansichten von Partei- und Staatsführung der DDR. speziell des Ministeriums für Bauwesen und der Bauakademie, bei den A. zu propagieren und ihre Verwirklichung durchzusetzen. Organisatorisch baut sich der BdA wie folgt auf: Betriebsgruppen (in volkseigenen Projektierungsbüros und Baukombinaten, staatlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit mindestens 5 BdA-Mitgliedern), Kreisgruppen, Bezirksgruppen. Oberstes Organ des BdA/DDR ist der alle 4 Jahre stattfindende 2tägige Bundeskongreß; dieser wählt den Bundesvorstand, der seinerseits das Präsidium, den Präsidenten und die Vizepräsidenten wählt. Das Präsidium ist das zentrale leitende Organ des Fachverbandes. Die laufenden Geschäfte werden vom Bundessekretariat geführt. Der Präsident und/oder sein 1. Vizepräsident vertreten den Bund nach außen. Im Auftrage des Bundesvorstandes arbeiten Zentrale Kommissionen und Zentrale Fachgruppen (bei Bedarf können diese auch auf Bezirksebene gebildet werden). Zentrale Kommissionen gibt es für Architektur und bildende Kunst (seit 1968 gemeinsam mit dem Verband der Bildenden Künstler [VBK/DDR]), Aus- und Wei[S. 54]terbildung, Internationale Arbeit, Projektierung, Presse, Wettbewerbe, Denkmalspflege. Zentrale Fachgruppen widmen sich dem Städtebau, Industriebau, den Wohn- und gesellschaftlichen Bauten, der Rekonstruktion, Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung, Landschaftsarchitektur, dem ländlichen Bauen, der Gartenarchitektur, Innengestaltung (Veränderungen der ZFG und ZK erfolgen nach Bedarf). Die Kommissionen und Fachgruppen arbeiten in Fragen des Bauwesens mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen zusammen (z. B. MfB, MfK, BA/DDR, KdT, VBK/DDR, FDGB, KB, Urania). Kongresse: 1951 - 1. Deutscher Architektenkongreß; 1. Bundeskongreß 1952 in Berlin, 2. Bundeskongreß 1955 in Berlin, 3. Bundeskongreß 1957 in Leipzig-Markkleeberg, 4. Bundeskongreß 1961 in Berlin, 5. Bundeskongreß 1966 in Halle, 6. Bundeskongreß 1971 in Berlin, 7. Bundeskongreß 1975. Leitung: Präsident: Prof. Edmund Collein (seit 1966, Präsident von 1952–1966: Hanns Hopp); 1. Vizepräsident: Hans Gericke; Bundessekretär: Werner Wachtel; Chefredakteur der Verbandszeitschrift „Architektur der DDR“ (ehemals: „Deutsche Architektur“): Gerhard Krenz (Vizepräsident). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 53–54 Arbeitszeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchitekturSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (es werden rund 95 v. H. aller Wohnungen industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.…
DDR A-Z 1975
Wissenschaft (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 W. im weitesten Sinne bezeichnet im Verständnis des Marxismus-Leninismus den fortdauernden Prozeß der Gewinnung neuer Erkenntnisse — „die höchste Form der theoretischen Tätigkeit der Menschen“ — und als deren Ergebnis den gesamten Vorrat menschlichen Wissens über die Gesetzmäßigkeiten der Natur, Gesellschaft und des Denkens. Gemäß diesem Verständnis ist W. nicht Selbstzweck, sondern Hilfsmittel zur Gestaltung des praktischen Lebens. W. dient der Beherrschung der natürlichen und sozialen Umwelt: W. ist „das aus der gesellschaftlichen Praxis erwachsende, sich ständig entwickelnde System der Erkenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften, kausalen Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens, das in Form von Begriffen, Kategorien, Maßbestimmungen, Gesetzen, Theorien und Hypothesen fixiert wird, als Grundlage der menschlichen Tätigkeit eine wachsende Beherrschung der natürlichen und — seit der Beseitigung der antagonistischen Klassengesellschaft — auch der sozialen Umwelt ermöglicht und durch die Praxis fortlaufend überprüft wird“ (Philosophisches Wörterbuch, Bd. 2, 6. Aufl., Berlin [Ost] 1969). Die allgemeine Kennzeichnung der W. als eine „komplizierte und vielschichtige soziale Erscheinung“ hat sich in der philosophischen und wissenschaftstheoretischen Li[S. 951]teratur der DDR weitgehend durchgesetzt. Bei der genaueren Bestimmung des W.-Begriffs werden verschiedene „Merkmale“, „Aspekte“, „Zusammenhänge“ oder „Funktionen“ nebeneinander gestellt, ohne daß jedoch das primäre Merkmal bzw. der Zusammenhang der „Aspekte“ und „Funktionen“ genügend deutlich wird. So etwa wird die moderne W. im Philosophischen Wörterbuch (a. a. O.) als eine „spezifische Form des gesellschaftlichen Bewußtseins, ein besonderes Gebiet der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, eine soziale Institution und unmittelbare Produktivkraft der Gesellschaft sowie theoretische Grundlage der Leitung der Gesellschaft“ dargestellt. Die Vielzahl der W.-Definitionen führt vor allem folgende Momente an: 1. W. das System von Wissen und als System von Theorien und Methoden, 2. W. als Form menschlicher Tätigkeit, 3. W. als Form gesellschaftlichen Bewußtseins, 4. W. als Bereich gesellschaftlicher Arbeitsteilung, als soziale Institution, 5. W. als Produktivkraft der Gesellschaft, 6. W. als Grundlage für die Leitung und Planung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung. Die Aufnahme der einzelnen Momente und Seiten der W. und ihre marxistisch-leninistische Analyse erfolgten in der Vergangenheit durchaus nicht einheitlich. Sie wurden insbesondere von den unterschiedlichen disziplinären Betrachtungsweisen beeinflußt. So war es lange Zeit umstritten, ob aus der von marxistischen Erkenntnistheoretikern bevorzugten Darstellung der W. als einer Erscheinung des gesellschaftlichen Bewußtseins zu folgern sei, daß nicht die W. selbst, sondern nur ihre Ergebnisse Produktivkraftfunktion haben könnten. Dies wurde von Vertretern der Produktivkraftlehre des historischen Materialismus bestritten. Stärker als in der Vergangenheit wird seit dem VIII. Parteitag der SED (15.–19. 6. 1971) die Aufgabe der W. hervorgehoben, theoretische Grundlagen für die weitere Ausgestaltung des Gesellschaftssystems der DDR zu liefern und insofern vor allem Instrument zur Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung zu sein. In der wissenschaftstheoretischen Diskussion wurde in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, W. primär von dieser Aufgabenstellung her zu bestimmen und etwa auch die Produktivkraftfunktion der W. einer solchen hauptsächlichen Bestimmung nachzuordnen. Die allgemeine Abklärung und Definition dessen, was W. ist, ist Aufgabe der philosophischen Grundlagenforschung, d. h. die Bestimmung des Gegenstandes der W. und die Beantwortung der Fragen nach der Ziel- und Zwecksetzung von W. sowie der Art ihrer Praktizierung erfolgen ausschließlich auf der Grundlage und im Rahmen des historischen und dialektischen Materialismus. Bis Mitte der 60er Jahre befaßte sich die marxistische Philosophie vorzugsweise mit Einzelaspekten der W. und der W.-Entwicklung. Historischer und dialektischer Materialismus sowie marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie behandelten ihre die W. betreffenden Aspekte zu isoliert, als daß die weltweit zu beachtenden „revolutionären“ Veränderungen der W. umfassend analysiert werden konnten. Diese Veränderungen, die die W. vor allem seit dem II. Weltkrieg erfährt, bestehen neben einer rapiden quantitativen Zunahme des Wissens und einer erhöhten Formalisierung und Symbolisierung der W.-Sprache in erster Linie in einer fortschreitenden Differenzierung und Integration früher relativ stabil abgegrenzter Einzeldisziplinen wie auch in einer stärkeren sozialen Institutionalisierung der wissenschaftlichen Tätigkeiten. Seit 1967 wurde wiederholt von einzelnen Wissenschaftlern sowie von der SED-Führung (Beschluß des SED-Politbüros über „Die weitere Entwicklung der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften in der DDR“ vom 22. 10. 1968) die Untersuchung der W. sowohl als Ganzes als auch im Hinblick auf die Gesellschaftsentwicklung und in diesem Zusammenhang die Ausarbeitung einer W.-Theorie gefordert. Nachdem gegenwärtigen Stand der Diskussion zur Bestimmung des Gegenstandes der W.-Theorie soll sie die Gesamtheit der W. sowie die Gesetzmäßigkeiten ihrer Entwicklung, Struktur, Funktion, Leitung und Organisation untersuchen. Im Mittelpunkt soll der alle Aspekte von W. vereinende „reale Prozeß der wissenschaftlichen Tätigkeit“ stehen. Von der W.-Theorie wird ein wichtiger Beitrag zur theoretischen Fundierung der W.-Politik, -Planung und -Organisation erwartet. Sie soll darüber hinaus eine einheitliche theoretische Ausgangstage für die bisher unter der Bezeichnung W. von der IT. zusammengefaßten W.-Forschungen unterschiedlicher Art abgeben. Dies sind vor allem erkenntnistheoretische, philosophische, methodologische, logische, semiotische und soziologische Untersuchungen der W. a) als Erkenntnissystem, b) als soziale Institution und c) als informationsverarbeitendes System. Erste wissenschaftstheoretische Studien werden gegenwärtig zum Problem der Bestimmung von Auswahlkriterien für die langfristige Grundlagenforschung, zur Überleitungsproblematik sowie zu den Kommunikationsprozessen in interdisziplinären Forschungsgruppen durchgeführt. Marxismus-Leninismus; Forschung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 950–951 Wismut-AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR)Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 W. im weitesten Sinne bezeichnet im Verständnis des Marxismus-Leninismus den fortdauernden Prozeß der Gewinnung neuer Erkenntnisse — „die höchste Form der theoretischen Tätigkeit der Menschen“ — und als deren Ergebnis den gesamten Vorrat menschlichen Wissens über die Gesetzmäßigkeiten der Natur, Gesellschaft und des Denkens. Gemäß diesem Verständnis ist W. nicht Selbstzweck, sondern Hilfsmittel zur…
DDR A-Z 1975
Staatssekretariat für Arbeit und Löhne (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Das StAL. arbeitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs aus und koordiniert und kontrolliert ihre Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL., dem seine Stellvertreter, andere leitende Mitarbeiter und die Direktoren der unterstellten Forschungseinrichtungen angehören, berät. Für seine. Aufgabengebiete hat das StAL. ein Vorschlagsrecht gegenüber der Staatlichen Plankommission. Es unterstützt die Minister, die Leiter zentraler Staatsorgane und die Räte der Bezirke bei der Durchführung der Beschlüsse und koordiniert deren Tätigkeit auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen. Die Ämter für Arbeit und Löhne der Räte der Bezirke werden vom StAL. angeleitet und kontrolliert, die Berufung bzw. Abberufung ihrer Direktoren bedarf seiner Zustimmung. Das StAL. ist gehalten, bei der Ausarbeitung seiner Beschlußvorlagen und Entscheidungen die Hinweise und Vorschläge des Bundesvorstandes des FDGB zu berücksichtigen. Das StAL. hat folgende Aufgabengebiete: 1. Erschließung von Arbeitskräftereserven; Entwicklung bzw. Unterstützung der Einführung rationeller Arbeitsverfahren insbesondere der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation, der Arbeitsnormung und der Arbeitsklassifizierung; 2. Ausarbeitung von Vorschlägen für die staatliche Lohn- und Prämienpolitik zur Stimulierung hoher Leistungen und für die Gestaltung der Einkommensrelationen zwischen den verschiedenen Beschäftigtengruppen; alle tarifvertraglichen Festlegungen bedürfen seiner Zustimmung; 3. Perspektivische Arbeit auf dem Gebiet der Rentenversicherung und der materiellen Versorgung im Fall der Arbeitsunfähigkeit; 4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die berufstätigen Frauen; 5. Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Planung, Bildung und Verwendung der Kultur- und Sozialfonds der VEB; 6. Ausarbeitung von Grundsätzen für die Gestaltung der Arbeitszeit- und Arbeitspausenregelungen sowie für den Erholungsurlaub; 7. Entwicklung und Unterstützung des Arbeitsschutzes, der Planung der Arbeitsschutztechnik, -kleidung und -mittel; 8. Weiterentwicklung des Arbeitsrechts und Einflußnahme auf seine einheitliche Anwendung; in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand des FDGB Festlegung der Grundsätze für den Inhalt und den Abschluß von Rahmenkollektiv-, Tarif- und Betriebskollektivverträgen; 9. Leitung und Koordinierung der Forschung auf dem Gebiet der Arbeitswissenschaften, des Arbeits[S. 831]rechts und des Arbeitsschutzes; das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz sind ihm unterstellt; 10. Einflußnahme auf die Aus- und Weiterbildung von arbeitswissenschaftlichen Hoch- und Fachschulkadern; Unterstützung der Weiterbildungsarbeit der Kammer der Technik in diesem Bereich; 11. Zusammenarbeit in eigenen Aufgabengebieten im Rahmen des RGW; Leitung der Mitarbeit der DDR in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das StAL. gibt „Verfügungen und Mitteilungen“ heraus, die der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ beiliegen. Staatssekretär ist (1974) Horst Rademacher. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 830–831 Staatssekretär für das Staats- und Wirtschaftsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für BerufsbildungSiehe auch die Jahre 1979 1985 Das StAL. arbeitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs aus und koordiniert und kontrolliert ihre Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL.,…
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Uranbergbau (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der U. ist im Gebiet der DDR durch die Sowjetunion begründet worden. Er wird von der SD AG Wismut (Sowjetisch-deutsche Aktiengesellschaft) betrieben. Dieses Unternehmen wurde 1947 als SAG Wismut gegründet; die Umbenennung erfolgte 1954 aufgrund einer deutschen Kapitalbeteiligung in Höhe von 50 v. H. Mit der Gründung der SAG Wismut schufen die Sowjets ein völkerrechtliches Novum, weil erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten in dem von ihr besetzten Gebiet die Bodenschätze als Reparationsleistung ohne zeitliche Begrenzung ausbeutete. Innerhalb der sowjetischen Aktiengesellschaften in der DDR nahm die Wismut AG auch insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjetischen Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung der SAG Wismut in Siegmar-Schönau bei Karl-Marx-Stadt war direkt sowjetischen Stellen in Moskau unterstellt. Die Gründer des Unternehmens waren die Hauptverwaltung des sowjetischen Vermögens im Ausland des Ministerrats der UdSSR und die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der UdSSR. Die Wismut AG hat seit 1946 — also bereits vor ihrer offiziellen Gründung — systematisch allen Boden, der Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. Geologenbrigaden untersucht. Die Arbeiten erfolgen sowohl im Tage- als auch im Tiefbau. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren um Johanngeorgenstadt; 2. Thüringen mit Hauptzentrum Ronneburg. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigungsstand bei der SAG Wismut im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach ca. 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 40.000 Arbeitnehmer im U. tätig sein. Die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. Vermutlich entspricht die Uranerzförderung einem U-238-Gehalt von etwa 2.000 bis 2.500 t jährlich. Das geförderte Uranerz wird in der DDR lediglich angereichert. Das dabei gewonnene granulierte Konzentrat wird von der UdSSR beansprucht. Es wird in der UdSSR weiterverarbeitet. Die DDR muß den eigenen Uranbedarf für Isotope und für den Betrieb der Atomkraftwerke Rheinsberg und Lubmin von der UdSSR kaufen. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im dunkeln, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftig[S. 884]ten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben allein für 1946 bis 1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen enthalten. Von Fachleuten wird angenommen, daß bis jetzt mehr als die Hälfte der Uranvorräte abgebaut wurde. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 883–884 Untersuchungsorgane A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der U. ist im Gebiet der DDR durch die Sowjetunion begründet worden. Er wird von der SD AG Wismut (Sowjetisch-deutsche Aktiengesellschaft) betrieben. Dieses Unternehmen wurde 1947 als SAG Wismut gegründet; die Umbenennung erfolgte 1954 aufgrund einer deutschen Kapitalbeteiligung in Höhe von 50 v. H. Mit der Gründung der SAG Wismut schufen die Sowjets ein völkerrechtliches Novum, weil erstmalig die…
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Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1975)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur Sowjet. Soldaten, [S. 772]sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt. Das Verfahren war der Justiz der DDR entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis herbeizuführen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in 5 bis 10 Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§~58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch §~59). Die Strafe lautete im Regelfall auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Die Verurteilten blieben bis Anfang 1950 zum größten Teil in Konzentrationslagern. Mit Auflösung dieser Lager wurden nach sowjetamtlichen Angaben 5.504 Verurteilte vorzeitig auf freien Fuß gesetzt, während der größte Teil der Verurteilten in die UdSSR deportiert wurde; der Rest wurde in Strafanstalten der DDR eingeliefert. (Über das weitere Schicksal dieser Verurteilten: politische ➝Häftlinge.) Seit dem Inkrafttreten des Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung Sowjet. Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen am 24. 4. 1957 (GBl., S. 237 und S. 285) sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der Sowjet. Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die UdSSR, gegen Armeeangehörige oder bei Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind (Rechtshilfeabkommen). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 771–772 Sowjetische Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur Sowjet. Soldaten, [S. 772]sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt. Das Verfahren war der Justiz der DDR entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis herbeizuführen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten…
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Zahlungsverkehr (1975)
Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 I. Der kommerzielle Z. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wird auf der Grundlage der Vereinbarungen im „Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark (DM West) und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank (DM Ost)“ (Berliner Abkommen) vom 20. 9. 1951 ausschließlich im bilateralen Verrechnungsweg (Clearing) in Verrechnungseinheiten über die Deutsche Bundesbank und die Staatsbank der DDR abgewickelt (Innerdeutscher Handel). II. Der kommerzielle Z. zwischen dem westlichen Ausland und der DDR wurde früher gleichfalls auf der Grundlage bilateraler Verrechnungsvereinbarungen durchgeführt. Inzwischen werden Zahlungen für Außenhandelsgeschäfte vorwiegend in frei konvertierbaren Währungen über Devisenkonten in westlichen Ländern abgewickelt. Westliche Importeure zahlen den Kaufpreis in konvertierbarer Währung auf ein Konto der DDR, westliche Exporteure erhalten den Verkaufspreis ebenfalls in konvertierbarer Währung ausgezahlt. Vornehmlich mit Entwicklungsländern werden kommerzielle Zahlungen jedoch auch weiterhin im bilateralen Clearing durchgeführt. III. Der kommerzielle Z. mit den RGW-Ländern wird auf der Grundlage langfristiger bilateraler Zahlungsabkommen unter Umrechnung in Verrechnungsrubel durchgeführt. Nach dem „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit“ von 1964 sind die Abkommenspartner gehalten, ihre Handelsabkommen so abzuschließen, daß sich die Zahlungseingänge und -ausgänge in sog. transferablen Rubeln innerhalb eines Kalenderjahres mit allen anderen Abkommenspartnern insgesamt ausgleichen. Die technische Abwicklung kommerzieller Zahlungen erfolgt nach den Allgemeinen Lieferbedingungen des RGW vorwiegend im sog. Sofortbezahlungsverfahren (Inkasso mit Nachakzept). Der Exporteur erhält bei Vorlage der die Ware vertretenden Dokumente von seiner Bank den Verkaufspreis sofort ausgezahlt. Die Bank belastet dabei gleichzeitig das Konto der Bank im Käuferland. Der Importeur wird von seiner Bank erst nach Eingang der Dokumente aus dem Verkäuferland belastet, wobei zugleich das Konto der Bank des Verkäuferlandes erkannt wird. IV. Im Gegensatz zum kommerziellen Z. bestand im Bereich des nichtkommerziellen Z. zwischen den beiden deutschen Staaten bis 1974 ein vertragloser Zustand. In begrenztem Umfang erfolgte eine Verrechnung von Unterhaltszahlungen für Minderjährige durch die Jugendämter; außerdem ließ die DDR über ein Verrechnungskonto des Handels (Unterkonto 3) einseitig nichtkommerzielle Zahlungen in die DDR zu, erteilte jedoch keine Genehmigungen für Überweisungen in die Bundesrepublik Deutschland. Viele Zahlungen, z. B. die Überweisung von Grabpflegekosten, Unterstützungszahlungen oder Erbschaften, konnten entweder gar nicht oder nicht in erforderlichem Umfange transferiert werden. Aufgrund dieser begrenzten Transfermöglichkeiten zwischen den beiden deutschen Staaten sind auf beiden Seiten zahlreiche Sperrkonten entstanden. Die Verfügungsmöglichkeiten über diese Guthaben sind gemäß den devisenrechtlichen Bestimmungen beider Seiten in der DDR wesentlich enger als in der Bundesrepublik Deutschland (Devisen). Um auch im Bereich des nichtkommerziellen Z. eine schrittweise Normalisierung einzuleiten, ist in einem Zusatzprotokoll zum „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR“ vereinbart worden, im Interesse der beteiligten Menschen Verhandlungen zur Regelung des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs aufzunehmen und dabei vorrangig für den kurzfristigen Abschluß von Vereinbarungen unter sozialen Gesichtspunkten Sorge zu tragen. In Ausführung dieses Verhandlungsauftrages sind am 25. 4. 1974 zwischen dem Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister der Finanzen der DDR zwei Teilvereinbarungen über den Transfer nichtkommerzieller Zahlungen unterzeichnet worden (BGBl. II, S. 621). A. Die Vereinbarung über den Transfer von Unterhaltszahlungen löst die unzureichende Jugendamtsverrechnung ab und ermöglicht seit dem 1. 6. 1974, Unterhaltszahlungen zur Erfüllung familienrechtlich begründeter Verpflichtungen in vollem Umfange an die Berechtigten im jeweils anderen Staat zu überweisen. Hierunter fallen insbesondere Unterhaltszahlungen an unterhaltsberechtigte Kinder, Ehegatten und Eltern. Die Vereinbarung ermöglicht außerdem den Transfer von Schadensersatzzahlungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, soweit nicht anderweitige Regelungen bestehen (z. B. HUK-Abkommen über Kraftfahrzeug-Haftpflichtschäden). B. Die Vereinbarung über den Transfer aus Sperrguthaben ermöglicht es auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, monatliche Teilbeträge bis zu 200 DM/M aus Sperrguthaben an den Kontoinhaber zu überweisen. Voraussetzung für die Überweisung ist, daß die Einkünfte des Kontoinhabers vorwiegend aus einer Altersversorgung (Rente, Pension), einer Invalidenrente, Sozialhilfe oder einer Waisenrente bestehen. In der DDR zwangsverwaltete Guthaben von Flüchtlingen und aus Grundstückserträgen entstandene Guthaben werden von der DDR nicht zum Transfer zugelassen. [S. 957]Nach der Vereinbarung müssen sich die Zahlungen gegenseitig ausgleichen, d. h. die Überweisungen aus dem einen Staat können nicht höher sein als die Überweisungen aus dem anderen Staat. Für das erste Jahr wurde ein Plafond in jeder Richtung von bis zu 30 Mill. DM/M festgelegt. Bei beiden Vereinbarungen erfolgt die Verrechnung im Verhältnis 1:1, ohne daß dadurch eine Parität zwischen den beiden deutschen Währungen festgelegt worden ist. Die Verhandlungen zur Regelung des Transfers weiterer nichtkommerzieller Zahlungen (z. B. Honorare, Gebühren, Unterstützungszahlungen, Erbschaften usw.) sowie zur Erweiterung der Teilvereinbarung über den Sperrkontentransfer werden fortgesetzt. V. Der nichtkommerzielle Z. zwischen dem westlichen Ausland und der DDR ist relativ gering und wird wie im kommerziellen Bereich über Devisenkonten in freikonvertierbaren Devisen oder im bilateralen Clearing abgewickelt. VI. Der nichtkommerzielle Z. mit den RGW-Ländern wird auf der Grundlage der 1963 zwischen den Staatsbanken dieser Länder festgelegten Wechselkurse für nichtkommerzielle Zahlungen durchgeführt. Die 1963 vereinbarten sog. Touristenkurse finden sowohl für den gesamten Reiseverkehr innerhalb der RGW-Staaten als auch für den Transfer von Erbschaften, Unterhaltszahlungen, Honoraren usw. Anwendung. Die für die Umrechnung maßgebenden Kurse wurden letztmalig im Statistischen Jahrbuch der DDR 1971, Internationale Übersichten, Seite 86 veröffentlicht. Währung; Verrechnungsverfahren; Außenwirtschaft und Außenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 956–957 Zahlenlotto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zehn Gebote der Sozialistischen MoralSiehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 I. Der kommerzielle Z. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wird auf der Grundlage der Vereinbarungen im „Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark (DM West) und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank (DM Ost)“ (Berliner…
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Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) (1975)
Siehe auch: Wissenschaftlich-technische Revolution: 1966 Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR): 1979 1985 Bezeichnung für die sich aus dem Prozeß einer zunehmenden Bedeutung der Wissenschaften für alle Bereiche des Gesellschaftlichen Lebens ergebenden qualitativen Veränderungen. Nach marxistisch-leninistischer Deutung wird die Wissenschaft immer mehr zur „unmittelbaren Produktivkraft“. In der Diskussion werden wesentlich 4 Richtungen der Einwirkung auf die Gesellschaft thematisiert: 1. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung vergegenständlichen sich direkt in neuen Produktionsmitteln, Produktionsverfahren und Technologien; umgekehrt werden auch die Wissenschaften inhaltlich und organisatorisch von den Bedürfnissen der Produktion geprägt; 2. eines der wichtigsten Ergebnisse der neuen Qualität der Wissenschaft im Produktionsprozeß ist die Ablösung der bisherigen Maschinentechnik durch die Au[S. 952]tomatisierung der Fertigungsprozesse; die Kontrolle und Regelung der Produktion erfolgt weitgehend durch kybernetische Steuerungssysteme. An die Stelle natürlicher Rohstoffe treten verstärkt künstliche Materialien (Chemisierung der Produktion); 3. nicht nur die Naturkräfte werden durch die Wissenschaft beherrschbar, vielmehr wird die rationelle Organisation der Arbeit selbst Gegenstand spezieller Wissenschaften; auch die Gesellschaftswissenschaften werden unmittelbar produktiv und verschmelzen teilweise mit den Naturwissenschaften, beispielsweise in den technischen Wissenschaften. Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation bestimmt die Formen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, die Verwendung der gesellschaftlichen Arbeitskräftefonds und des Arbeitsablaufs; 4. die Stellung des Menschen in der Produktion unterliegt einem grundlegenden Wandel. Der Mensch tritt neben den Fertigungsprozeß; er wird von schwerer Handarbeit und schematischen geistigen Arbeiten befreit. Zugleich wachsen die Anforderungen an das Bildungsniveau. Die Wissenschaft, zum wichtigsten Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität geworden, schafft die Möglichkeit, die gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit zu verkürzen und damit die materiellen Voraussetzungen für die Aneignung der erforderlichen kulturellen und technischen Fähigkeiten durch die Gesellschaftsmitglieder. Die Aufhebung des Unterschieds zwischen geistiger und körperlicher Arbeit, eine der Voraussetzungen für die angestrebte klassenlose, kommunistische Gesellschaft, wird möglich. Die zentrale Bedeutung, die der Entwicklung der Wissenschaften in der WTR zugemessen wird, die außerordentlichen Aufwendungen, die moderne Forschungen erfordern, und ihre Orientierung an langfristigen Zielvorstellungen macht die Einbeziehung der Wissenschaften in die volkswirtschaftliche Planung notwendig. Wissenschaftsplanung und -Organisation werden zu einem Kernstück der Gesellschaftsplanung. Die WTR vollzieht sich in allen entwickelten Industriegesellschaften unabhängig von deren Gesellschaftsordnung. Der Marxismus-Leninismus geht jedoch davon aus, daß die WTR in kapitalistischen Systemen die gesellschaftlichen Gegensätze verschärft und daher die Umwandlung dieser Gesellschaften in sozialistische beschleunigt. Nur in sozialistischen Systemen, wie sie in den Mitgliedsstaaten des RGW bestehen, könne die WTR zum Abschluß gebracht werden. Im Prozeß der WTR werden die ökonomischen, technischen, kulturellen und sozialen Grundlagen für die kommunistische Gesellschaft geschaffen. Darüber hinaus erfordert die WTR eine die nationalen Grenzen überschreitende Kooperation zwischen den sozialistischen Staaten des RGW, sie fördert die „sozialistische Integration“ und hat diese für ihren weiteren erfolgreichen Verlauf zur Voraussetzung. Das Konzept der WTR hat sich erst in langwierigen Auseinandersetzungen nicht zuletzt mit westlichen soziologischen Theorien und Konzeptionen über die Entwicklungsperspektiven der Industriegesellschaften, die Folgen der Automatisierung und der Anwendung der Kybernetik, die Möglichkeit konvergierender Entwicklungstendenzen in hochindustrialisierten Gesellschaften mit unterschiedlicher Eigentumsordnung Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre durchgesetzt. Maßgebend für die Widerstände gegen die Auffassung von einer erneuten Revolution war vor allem die Befürchtung, daß die bestehenden politischen Strukturen in Frage gestellt und die Systemunterschiede verwischt werden könnten. Die WTR verspricht einen konkreten Weg zur Annäherung an die Zukunftsgesellschaft, läßt einen kontrollierten Wandel des eigenen Systems zu und ermöglicht gewissen Formen der ökonomischen, technischen und wissenschaftlichen Kooperation mit kapitalistischen Staaten, ohne die Systemunterschiede im Grundsätzlichen preiszugeben. Die besonders in der DDR in der Zeit des ökonomischen Systems des Sozialismus zu beobachtende, im nachhinein häufig naiv anmutende Hoffnung auf rasche Ergebnisse der WTR, von der die kurzfristige Lösung aller offenen Probleme erwartet wurde, ist spätestens seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) einer nüchterneren und problemorientierteren Sicht gewichen. Die Vorrangstellung der Intelligenz, als der soziologischen Trägerin der „Hauptproduktivkraft“ Wissenschaft, wurde durch eine stärkere sozialpolitische Orientierung auf die Bedürfnisse der breiten Massen beschnitten, das Bildungsprogramm an die volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten angeglichen, die Investitionsvorhaben stärker an einem technisch-evolutionären Fortschritt orientiert. Die ungewollten Folgen der WTR (Umweltschutz, Arbeitsschutz, Monotonieprobleme am Arbeitsplatz, zunehmende Differenzierung der gesellschaftlichen Strukturen usw.) nehmen einen immer größeren Raum in den Diskussionen um die WTR ein und sind ein Hinweis, daß die sich aus diesem Wandlungsprozeß ergebenden Konflikte deutlicher in das Blickfeld geraten sind. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 951–952 Wissenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlich-technische ZentrenSiehe auch: Wissenschaftlich-technische Revolution: 1966 Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR): 1979 1985 Bezeichnung für die sich aus dem Prozeß einer zunehmenden Bedeutung der Wissenschaften für alle Bereiche des Gesellschaftlichen Lebens ergebenden qualitativen Veränderungen. Nach marxistisch-leninistischer Deutung wird die Wissenschaft immer mehr zur „unmittelbaren Produktivkraft“. In der Diskussion werden wesentlich 4 Richtungen der Einwirkung auf die Gesellschaft…
DDR A-Z 1975
Investitionen (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. sind Aufwendungen, die dem Ersatz bzw. der Erweiterung des Anlagevermögens (Grundmittel in allen Bereichen der Wirtschaft dienen. Sie umfassen vor allem Bauten und Ausrüstungen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Hebezeuge, Betriebs- und Büroausstattungen) sowie auch Projektierungsleistungen und Erschließungskosten. Die I.-Tätigkeit wird grundsätzlich staatlich geplant und z. T. aus Mitteln des Staatshaushaltes finanziert (Investitionsplanung; Investitionsrechnung). In den ver[S. 434]gangenen zwei Jahrzehnten haben die I. (einschließlich Generalreparaturen) erheblich zugenommen; sie stiegen im Zeitraum von 1950 bis 1973 von 4,2 Mrd. auf 39,6 Mrd. Mark. Diese Entwicklung verlief allerdings nicht gleichmäßig: Sowohl 1961/1962 als auch 1971/1972 war eine Stagnation zu beobachten: einerseits als Folge der fehlerhaften Ansätze des Siebenjahrplanes, andererseits durch die Kürzung der I.-Tätigkeit zu Beginn der 70er Jahre als Reaktion auf die Unausgewogenheiten der 1968 entwickelten einseitigen strukturpolitischen Konzeption. Charakteristisch für die DDR ist eine I.-Politik, die der Industrie seit Jahren mit über 50 % der gesamten I. deutlichen Vorrang einräumt (Anlagevermögen). Der I.-Anteil der Industrie ist fast doppelt so hoch wie in der Bundesrepublik, dafür erreichen wesentliche Infrastrukturbereiche, wie die Wohnungswirtschaft, nur knapp die Hälfte des westdeutschen Anteils. Der Bereich Verkehr, Post- und Fernmeldewesen zeigt hingegen einen gleichen und die Land- und Forstwirtschaft einen doppelt so hohen Anteil wie in der Bundesrepublik. Bei der Landwirtschaft dürfte für diese herausragende Stellung der hohe Selbstversorgungsgrad und der Übergang zu landwirtschaftlichen Großbetrieben mit „industriemäßigen Produktionsmethoden“ verantwortlich sein. Innerhalb der Industrie galt bis 1965 folgende Verteilung der I. (ohne Generalreparaturen) auf die Industriebereiche: Bis 1970 änderte sich dieses Bild beträchtlich: In den I.-Güterbereichen sowie bei der Leicht- und auch der Lebensmittelindustrie stiegen die I. stark überdurchschnittlich, bei den Grundstoffindustrien fielen sie jedoch zurück, so daß deren Anteil auf 50 v. H. abnahm. Hier wirkte sich vor allem der I.-Rückgang bei der Energie- und Brennstoffindustrie aus. Dies war die Folge sowohl einer Überschätzung des Strukturwandels zugunsten von Erdöl und Erdgas als auch einer Unterschätzung des Elektroenergiebedarfs. Neben Engpässen bei der Elektrizitätserzeugung traten Störungen auch deshalb auf, weil die Zulieferbranchen nicht mit der Ausweitung der „strukturbestimmenden“ Produktionskapazitäten (insbesondere der der I.-Güterindustrien) Schritt hielten. Mit der Hauptaufgabe des Fünfjahrplans (1971–1975) wurden die 1. in ihrer Priorität zugunsten des Konsums zurückgestuft und innerhalb der I.-Tätigkeit Konsumgüterindustrie und Infrastruktur mehr Bedeutung gegeben. So wurden höhere Anteile für den Bau von Wohnungen, Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen des Bildungswesens vorgesehen und in der Industrie als Schwerpunkte Energiewirtschaft, Erzeugung von Roh- und Grundstoffen sowie sonstige Zulieferindustrien, Wasserwirtschaft und bisher vernachlässigte Branchen des Verbrauchsgütersektors Vorrang eingeräumt. Damit hat sich der I.-Anteil des Wohnungswesens im Zuge des verstärkten Wohnungsbaus seit 1970 von 9 auf 12 v. H. erhöht. Innerhalb der Industrie verteilen sich die I. nunmehr (1973) zu gut 56 v. H. auf die Grundstofferzeugung, zu 20 v. H. auf die I.-Güterindustrien, zu 19 v. H. auf die verbrauchsnahen Bereiche und zu knapp 5 v. H. auf die Wasserwirtschaft. Die langfristigen Entwicklungsvorstellungen sehen bei einem jährlichen gesamtwirtschaftlichen Wirtschaftswachstum von 5 v. H. eine überdurchschnittliche Zunahme der Netto-I. (+ 7 v. H. pro Jahr) vor. Netto-I. sind Brutto-Anlage-I. abzüglich Ersatz-I., wobei Ersatz-I. jenen Teil der gesamten I. darstellen, der den Verschleiß der Anlagen im Zeitverlauf ersetzt und damit den bisherigen Anlagenbestand aufrechterhält. Dieses überproportionale Wachstum der Netto-I. ist zwar keine Abkehr, sondern eher Voraussetzung einer weiteren Konsumförderung; jedoch dürften Friktionen zwi[S. 435]schen Produktions- und Verwendungsstruktur unvermeidlich sein. Überfordert ist gegenwärtig der — als Erzeuger von Exportgütern und Rationalisierungsmitteln gefragte — Maschinenbau. Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 433–435 Interzonenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionsplanungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. sind Aufwendungen, die dem Ersatz bzw. der Erweiterung des Anlagevermögens (Grundmittel in allen Bereichen der Wirtschaft dienen. Sie umfassen vor allem Bauten und Ausrüstungen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Hebezeuge, Betriebs- und Büroausstattungen) sowie auch Projektierungsleistungen und Erschließungskosten. Die I.-Tätigkeit wird grundsätzlich staatlich geplant und z. T. aus Mitteln des…
DDR A-Z 1975
Touristik (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Der Bereich der T. umfaßt Freizeit- und Ferienreisen (Camping, Wochenend-, Sonder- und Wanderfahrten, Pauschalreisen) im Inland (Inlands-T.) und im Ausland (Auslands-T.). Unterschieden wird dabei die passive Auslands-T. (Reisen ins Ausland) von der aktiven Auslands-T. (Reisen von Ausländern in die DDR). Die sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Urlaub und Freizeit und die Ausnutzung der ökonomischen Möglichkeiten der T. (Abschöpfung des Kaufkraftüberhanges, Förderung wirtschaftlich schwacher Gebiete durch Bildung von Zentren der T., Einnahmen von Devisen westlicher Touristen) sind die Hauptfunktionen der T. Die Aufgaben der T. sind in Art. 18 Abs. 3 der Verfassung der DDR verankert. Die T. soll als Element der sozialistischen Kultur neben Körperkultur und Sport der allgemeinen körperlichen und geistigen Erholung der Bürger dienen. „Zur Verwirklichung der potentiellen Übereinstimmung zwischen den persönlichen und gesellschaftlichen Interessen“ nimmt der Staat im Bereich der T. bestimmte „Steuerungsfunktionen“ wahr. Als Leitungssysteme der T. dienen zentrale Einrichtungen wie der Feriendienst des FDGB, das „Komitee für T. und Wandern“ (KTW) und „das Reisebüro der DDR“. 1. Komitee für Touristik und Wandern. Das KTW (Vorsitzender: Gerhard Mendl, SED) setzt sich aus Vertretern der Massenorganisationen zusammen. Die Arbeit des KTW beschränkt sich zum größten Teil auf die Inlands-T. Hauptaufgabe des KTW ist die „Erhöhung des politisch-erzieherischen, des fachlichen und kulturellen Niveaus der Touristen- und Wanderbewegung“. Neben einem Herbergs- und Zeltlagerverzeichnis gibt das KTW das Touristenmagazin „Unterwegs“ heraus. 2. „Reisebüro der DDR“. Das Reisebüro der DDR (Generaldirektor: Hans Rudolf Hinzpeter, SED) ist VEB und untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Es besteht aus der Generaldirektion mit den Direktionsbereichen Inlands-T., sozialistisches und nichtsozialistisches Ausland, Ökonomie und Ausländerbetreuung. Das Reisebüro hat in zahlreichen Hauptstädten des sozialistischen und westlichen Auslands Auslandsvertretungen und unterhält zu über 600 ausländischen Büros Vertrags- bzw. Korrespondenzbeziehungen. Es beschäftigt über 4.000 Personen, vorwiegend Frauen. Aufgabe des Reisebüros ist die Vermittlung von Leistungen zur „touristischen Bedarfsdeckung“ an die Bevölkerung und an die ausländischen Touristen. In den letzten 15 Jahren hat das Reisebüro für mehr als 50 Mill. Personen auf Inlands- und Auslandsaufenthalten Pauschal- und Rundreisen sowie Wochenend- und Kurzfahrten durchgeführt. Im gleichen Zeitraum betreute es 6,5 Mill. Touristen aus den sozialistischen und anderen Ländern in der DDR. 3. Inlandstouristik. Der Anteil des Reisebüros der DDR an der Inlands-T. ist gering. Im Jahre 1973 vermittelte es 197.708 Pauschalreisen von durchschnittlich 14tägiger Dauer, außerdem für ca. 3,5 Mill. Reisende Tages- und für knapp 240.000 Mehrtagesfahrten. Träger der Inlands-T. sind in der Hauptsache der Feriendienst des FDGB, das KTW sowie Betriebe und Organisationen, von Privatreisen abgesehen. Im Jahre 1973 verbrachten 18,3 v. H. der 1,92 Mill. Reisenden in den Ostseebädern ihren Urlaub in Betriebsheimen und -Zeltlagern, 22,9 v. H. der Urlauber wurden vom FDGB-Feriendienst betreut und 27,8 v. H. Reisende machten ihren Urlaub auf öffentlichen Zeltplätzen. Lediglich 6,4 v. H. der Urlaubsreisen wurden vom Reisebüro der DDR vermittelt. 4. Auslandstouristik. a) Reisen ins Ausland (passive Auslands-T.). Domäne des Reisebüros ist die Vermittlung von Auslandsreisen. 1973 reisten mit dem Reisebüro 799.640 Personen ins „sozialistische Ausland“, davon 229.451 zu mehrwöchigen Pauschalreisen, und 483.450 zu Kurzreisen. Mit rund 390.000 vermittelten Reisen stand die ČSSR an der Spitze, gefolgt von der UdSSR mit 135.982 und Polen mit 127.264 Reisen. Der Anteil der vom Reisebüro der DDR vermittelten Reisen beträgt jedoch weniger als 8 v. H. der insgesamt 10,2 Mill. Reisen ins sozialistische Ausland. Nach amtlichen Angaben der DDR fuhren von den 10,2 Mill. Reisenden 0,1 Mill. nach Bulgarien, je 0,3 Mill. in die UdSSR und nach Ungarn, 4,2 Mill. in die ČSSR und 5,2 Mill. nach Polen. Zu einem sprunghaften Anstieg der Reisezahlen führte die Aufhebung des Paß- und Visumzwanges zwischen der DDR und Polen und für Reisen in die ČSSR. Aufgrund der Erleichterungen im Reiseverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten haben auch die Reisen ins Bundesgebiet und nach Berlin (West) zugenommen. Von den nach amtlichen Angaben insgesamt 2,2 Mill. Bewohnern der DDR, die ins westliche Ausland fuhren, führten ca. 1,3 Mill. Reisen ins Bundesgebiet und nach Berlin (West), davon waren 1,25 Mill. Reisen von Rentnern und Invaliden und ca. 40.000 Reisen in dringenden Familienangelegenheiten. Die durch die Beseitigung administrativer Hindernisse bei Reisen ins sozialistische Ausland und die Schaffung neuer Reisemöglichkeiten im innerdeutschen Reiseverkehr bedingte stürmische Entwicklung der Auslandsreisen von Bewohnern der DDR ergibt sich aus folgenden Zahlen: [S. 865]Die DDR liegt mit 70 Ausreisenden insgesamt je 100 Einwohner unter den sozialistischen Ländern mit Abstand an der Spitze der Ausreiseintensität, gefolgt von Polen, Ungarn und der ČSSR mit ca. 20 Ausreisenden je 100 Einwohner. b) Reisen von Ausländern in die DDR (aktive Auslands-T.). Auch die Zahl der Reisen von Ausländern in die DDR ist durch administrative Erleichterungen in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen: Im Jahr 1973 haben somit mehr Reisende aus dem Ausland und aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) die DDR besucht, als sie Einwohner zählt. Der hohe prozentuale Anteil der Reisenden aus den westlichen Ländern ist darauf zurückzuführen, daß hierunter auch die ca. 2,3 Mill. Besucher aus dem Bundesgebiet und die ca. 3,5 Mill. Besucher aus Berlin (West) sowie die rd. 1,4 Mill. Tagesbesucher in Berlin (Ost) fallen. 5. Wirtschaftliche Bedeutung. Die zwischen der DDR und den anderen sozialistischen Ländern bestehenden großen Angebots- und Preisunterschiede, besonders im Konsumgüterbereich, haben vor allem Besucher aus den RGW-Ländern in einem solchen Ausmaß zu Käufen verleitet, daß es bei einzelnen Gütern zu Versorgungsengpässen in der DDR kam; diesen Gefahren wurde mit vorwiegend administrativen Maßnahmen begegnet. Andererseits hat die Expansion des Reiseverkehrs zu einer Verdoppelung bzw. Verdreifachung der Einnahmen geführt. Im Jahr 1972 hat die DDR allein 50 Mill. Dollar in konvertibler Währung durch den Fremdenverkehr eingenommen. Dabei kann davon ausgegangen werden, daß das Verhältnis von Devisenerlös und Inlandsaufwand im Tourismus günstiger ist als beim Waren-Export. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 864–865 Toto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Transfer-RubelSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Der Bereich der T. umfaßt Freizeit- und Ferienreisen (Camping, Wochenend-, Sonder- und Wanderfahrten, Pauschalreisen) im Inland (Inlands-T.) und im Ausland (Auslands-T.). Unterschieden wird dabei die passive Auslands-T. (Reisen ins Ausland) von der aktiven Auslands-T. (Reisen von Ausländern in die DDR). Die sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Urlaub und Freizeit und die Ausnutzung der ökonomischen Möglichkeiten der T.…
DDR A-Z 1975
Frauen (1975) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 328] Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der Frau Entsprechend der marxistisch-leninistischen Lehre vertritt die SED die Ansicht, die Grundlage einer „wahrhaften“ Gleichberechtigung der F. sei ihre ökonomische Unabhängigkeit vom Mann, die sie sich durch ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Produktionsprozeß sichere. Die Verwirklichung der gesellschaftlichen Gleichberechtigung der F. in der DDR basiert somit auf ihrer umfassenden Einbeziehung in das Wirtschaftsleben. Weibliche Berufstätigkeit ist allerdings nicht nur eine politisch-ideologisch zu motivierende Notwendigkeit, sondern aufgrund des permanenten Arbeitskräftemangels in der DDR zugleich von eminent ökonomischer Bedeutung (volkswirtschaftlich ungünstige Bevölkerungsstruktur mit erheblichem F.-Überschuß und hohem Rentneranteil). Doch auch dieser Aspekt wird von der SED auf den Emanzipationsgedanken zurückgeführt und ideologisch verankert; indem nämlich die berufstätigen F. um ökonomische Erfolge in der Produktion rängen, stärkten sie „ihren“ sozialistischen Staat, der allein ihre wirkliche Gleichberechtigung garantieren könne. Neben diesen politisch-ideologischen und wirtschaftlich-pragmatischen Elementen umfaßt der Emanzipationsgedanke der SED auch erzieherische Aspekte. Denn ihr Arbeitsbegriff enthält den Gedanken der Selbstverwirklichung des Menschen, seiner Entfaltung durch und im Prozeß der Arbeit. Diese Theorie wird auch auf die F., ihre Emanzipation und Persönlichkeitsentfaltung angewendet: Nur durch die Berufstätigkeit, insbesondere im sozialistischen Kollektiv arbeitender Menschen, könne sie zur maximalen Entwicklung ihrer Persönlichkeit, zu sozialistischem Bewußtsein und zur vollen Gleichberechtigung gelangen. In Übereinstimmung mit diesen ideologischen Grundmaximen ist die Gleichberechtigung der F. — was die formal-juristische Seite anbelangt — in der DDR umfassend verwirklicht. Durch die Verfassung von 1949 wurde die volle rechtliche, ökonomische und politische Gleichstellung der F., ihre Gleichberechtigung auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens — insbesondere im Arbeits- und Familienrecht — prinzipiell und ohne Einschränkungen gesichert, sowie alle der Gleichberechtigung der F. entgegenstehenden oder sie beeinträchtigenden gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben. In allen nachfolgenden einschlägigen Gesetzeswerken wurde das Prinzip der Gleichberechtigung der F. verankert bzw. noch weiterentwickelt. So nimmt Art. 20 Abs. 2 der Verfassung von 1968 die bereits in Art. 7 Abs. 1 der 1. Verfassung der DDR enthaltene Bestimmung über die Gleichberechtigung der F. in erweiterter Form auf: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ II. Frauenpolitik Wurde die Verwirklichung der Gleichberechtigung der F. in der DDR in den Jahren des Aufbaus des Sozialismus vor allem unter dem Aspekt ihrer zahlenmäßigen Teilnahme am Produktionsprozeß gesehen und die Gewinnung möglichst vieler weiblicher Arbeitskräfte für die Volkswirtschaft angestrebt, so hat sich mit Beginn der 60er Jahre der Akzent auf die Probleme der beruflichen Qualifikation der F., ihrer Stellung im Produktionsprozeß und ihres beruflichen Aufstiegs verlagert. Nicht zuletzt aus gesellschaftspolitisch-pragmatischen und ökonomischen Notwendigkeiten sollen die F. befähigt werden, einen den Männern gleichwertigen Platz in der zunehmend technisierten Produktion einnehmen zu können, der allein - so die gegenüber der ursprünglichen marxistisch-leninistischen Gleichberechtigungsideologie modifizierte Auffassung der SED - ihre gleichberechtigte Stellung in der sozialistischen Gesellschaft garantiert. Danach bestimmt die von den F. eingenommene berufliche Stellung den Grad ihrer Befreiung und Gleichberechtigung, den Grad ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration. Unter den Verlautbarungen und gesetzlichen Bestimmungen zur F.-Politik der SED, die diese Akzentverschiebung widerspiegeln, kommt dem Kommuniqué des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ zentrale Bedeutung zu. Auf Veranlassung der F.-Kommission beim Politbüro enstanden, kritisierte das sogenannte „F.-Kommuniqué“ die unzureichende Durchsetzung der Forderungen der SED hinsichtlich der Rolle und Stellung der F. in der Gesellschaft. Die veränderten wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeiten und Bedingungen berücksichtigend, präzisierte es die Verantwortung der Leitungen von Partei und Massenorganisationen, der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Förderung der F., die gezielte Hebung ihres Qualifikationsni[S. 329]veaus, ihre verstärkte Gewinnung für naturwissenschaftlich-technische Berufe und für Leitungsfunktionen. Die normierende Wirkung des F.-Kommuniqués kommt vor allem in den Bereichen Familie, Arbeit und Bildung zum Ausdruck. A. Familiengesetzbuch Das Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) fixiert nicht nur die Gleichstellung der F. in Ehe und Familie, indem es alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens — Erziehung und Pflege der Kinder, Führung des Haushalts, materielle Aufwendungen für Haushalt und Familie — zu Rechten und Pflichten beider Ehegatten erklärt, sondern auch das Recht der F. auf Ausübung bzw. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Es verpflichtet zudem die Ehegatten zu „kameradschaftlicher Rücksichtnahme und Hilfe“, wenn sich der andere Ehegatte zur Teilnahme an weiterbildenden Maßnahmen oder zur Leistung gesellschaftlicher Arbeit entschließt (Familienrecht). B. Gesetzbuch der Arbeit Der bereits im Befehl Nr. 253 der SMAD aufgestellte und im Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 (GBl., S. 349) wiederholte Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wurde mit weiteren Bestimmungen des Arbeitsgesetzes sowie des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der F. vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037) im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) zusammengefaßt. Die Bestimmungen beziehen sich u. a. auf die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für die Teilnahme der F. am Produktionsprozeß. Dazu zählen die Einrichtung von Kinderkrippen, -gärten und -horten, von betrieblichen Verkaufsstellen, Wäschereien und anderen Dienstleistungen. Sie betreffen weiterhin arbeitszeitliche Sonderregelungen und Kündigungsschutz für Schwangere und stillende Mütter (Verbot von Überstunden und Nachtarbeit, Schwangerschafts- und Wochenurlaub von 6 bzw. 8 — seit 1972 12 — Wochen, Stillpausen während der Arbeitszeit, Kündigungsverbot bis zum Ablauf des sechsten Monats nach der Entbindung; Mutterschutz) und Gewährung von Hausarbeitstagen unter bestimmten Voraussetzungen für vollbeschäftigte F. Ferner sollen besondere Maßnahmen zum F.-Arbeitsschutz, wie Verbot von schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten, sowie eine entsprechende technisch-organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze den Einsatz der F. in einem weiten, auch nichttypischen F.-Berufe umfassenden Tätigkeitsbereich ermöglichen. In von den Betriebsleitern in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen (BGL) als Bestandteil der Betriebskollektivverträge (BKV) aufzustellenden F.-Förderungsplänen sind außerdem detaillierte Weiterbildungsmaßnahmen für die weiblichen Beschäftigten festzulegen. Als Maßnahme zur praktischen Durchsetzung der Gleichberechtigung der F. auf betrieblicher Ebene wurden auf Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 in den Betrieben der Industrie, den volkseigenen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, in staatlichen Verwaltungen, Hochschulen und Universitäten F.-Ausschüsse gebildet, die zunächst unter Anleitung der Betriebsparteiorganisationen (BPO) in den VEB arbeiteten und 1965 auf Empfehlung des Politbüros (Beschluß vom 15. 12. 1964) den BGL unterstellt wurden. Um die spezifischen Probleme der F.-Arbeit in besonderem Maße berücksichtigen zu können, wurden in den industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben der DDR zudem F.-Brigaden gebildet, Arbeitsgruppen, die ebenso wie die sonstigen Brigaden technologisch zusammenhängende Arbeitsaufträge bzw. -gänge arbeitsteilig im Kollektiv ausführen, jedoch ausschließlich aus weiblichen Arbeitskräften bestehen. C. Bildungsgesetz Das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) garantiert den F. und Mädchen gleiche Bildungsmöglichkeiten und den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsinstitutionen. Es fordert die Hinlenkung der Mädchen auf eine Ausbildung in technischen und landwirtschaftlichen Berufen, die Qualifizierung der F. zu Facharbeitern und ihre Vorbereitung auf die Übernahme von Kaderfunktionen. Wichtige Durchführungsbestimmungen zum Bildungsgesetz, durch das die F. in das allgemeine System der abschnittsweisen Qualifizierung einbezogen werden, sind die Anordnung über die Aus- und Weiterbildung von F. für technische Berufe und ihre Vorbereitung für den Einsatz in leitenden Tätigkeiten vom 7. 7. 1966 (GBl., Sonderdruck 545, S. 25) und die Anordnung zur Ingenieurausbildung von F. in Sonderklassen an den Fachschulen der DDR vom 15. 7. 1967 (GBl. II, S. 506). Erstgenannte Anordnung enthält für alle Staats- und Wirtschaftsorgane verbindliche konkrete Anweisungen über Ausweitung und Forcierung der F.-Qualifizierung; letztere trifft eine spezifische organisatorische Regelung hinsichtlich der Weiterbildung von F., die sich in der Produktion bewährt haben und besonderen häuslichen Belastungen ausgesetzt sind, zu Ingenieuren und Ökonomen. Wesentliche Gremien zur Erarbeitung und Durchführung der F.-Politik sind die Abteilung Frauen des ZK mit den ihr nachgeordneten F.-Kommissionen bei den Bezirks- und Kreisparteileitungen sowie die F.-Kommission beim Politbüro beraten und unter hauptamtlichen Funktionärinnen zusammengesetzten ZK-F.-Abteilung obliegt die Anleitung der — auf [S. 330]die gesamte weibliche Bevölkerung gerichteten — F.-Arbeit der Partei wie auch des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) und die Kontrolle über die Durchführung entsprechender Beschlüsse. Bei der Vorbereitung von frauenpolitischen Richtlinien und Maßnahmen wird sie von der F.-Kommission beim Politbüro beraten und unterstützt, in der weibliche Führungskräfte des Staatsapparates, der Wirtschaft, Wissenschaft und der Massenorganisationen vereint sind. Seit der im Jahre 1964 erfolgten Gründung des Wissenschaftlichen Beirats „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ beim Präsidenten der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) stützen sich auch diese Parteigremien zunehmend auf wissenschaftliche Forschungsergebnisse. III. Probleme der Frauenarbeit Die Eingliederung der F. in den Produktionsprozeß ist der SED in beachtlichem Umfang gelungen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist seit 1949 kontinuierlich gestiegen, der F.-Beschäftigungsgrad ist einer der höchsten der Welt. Als Ursachen des Anstiegs sind die im Schnitt relativ niedrigen Einkommen der Männer und wachsendes Konsumbedürfnis der Bevölkerung ebenso zu nennen wie die zum Teil erfolgreiche Durchsetzung des von der SED propagierten Leitbildes der berufstätigen Frau und Mutter. Der weiblichen Berufstätigkeit generell wie auch einer noch weiteren Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten stehen aber vorläufig — trotz aller bisherigen Anstrengungen — erhebliche Probleme der F.-Arbeit entgegen. Weder sind genügend Plätze in den Einrichtungen der Kinderbetreuung vorhanden (Kinderkrippen, Kindergarten), noch steht ein qualitativ wie quantitativ ausreichendes Waren- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung (Dienstleistungsbetriebe), um den F. die Hausarbeit spürbar zu erleichtern. (In der DDR wenden die F. jährlich 15 Mrd. Stunden für Hausarbeiten auf; bezogen auf die weibliche Bevölkerung im arbeitsfähigen und Rentenalter entspricht dies einer wöchentlichen Arbeitsleistung im Haushalt von ca. 40 Stunden.) Weitere Schwierigkeiten, die z. T. aus der mangelhaften Erfüllung staatlicher Förderungsauflagen durch die Betriebsleiter resultieren bzw. Ausdruck des der Gleichberechtigung der F. immer noch entgegengebrachten Widerstandes der Männer sind, bilden z. B. ungünstige betriebliche Arbeitsbedingungen und der dem Ausbildungsniveau nicht gemäße Einsatz der weiblichen Arbeitskräfte. Letzteres trifft vor allem auf F. mit Hoch- und Fachschulabschluß zu, die auf den höheren Leistungsebenen von Betrieben und Verwaltungen deutlich unterrepräsentiert sind. Die im Gesetzbuch der Arbeit ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit der Teilbeschäftigung (Halbtagsarbeit) hat sich in zunehmendem Maße als unbefriedigend — ca. 33 v. H. der F. arbeiten in der DDR verkürzt, in Haushalten mit drei und mehr Kindern ca. 57 v. H. — und von zweifelhaftem wirtschaftlichen Nutzen erwiesen, da sie der völligen Eingliederung der F. in den Arbeits-, besonders aber in den Qualifizierungsprozeß im Wege steht. Zumal bei weiblichen Führungskräften ergibt sich die Problematik, das eine Teilbeschäftigung sowohl die Kontinuität der Leitungstätigkeit wie die von Weiterbildungsmaßnahmen unterbricht. Sie soll daher auf jene Fälle begrenzt werden, in denen aus gesundheitlichen Gründen oder wegen zu versorgender Kleinkinder keine Ganztagsarbeit möglich ist. Als ein besonderes Problem, das aus der Mehrfachbelastung der F. (berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit, Haushalt und Kindererziehung) resultiert, erweist sich für die DDR der in allen hochentwickelten Industrieländern zu beobachtende Rückgang der Geburtenziffern und Anstieg der Scheidungsquoten. Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die SED im April 1972 weitere Maßnahmen zur Förderung der berufstätigen Mütter, der jungen Ehen und der Geburtsentwicklung beschlossen. (Gemeinsamer Beschluß des ZK der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes vom 27. 4. 1972.) Dieser Beschluß sieht vor: Einführung der 40-Stundenwoche und Erhöhung des Mindesturlaubs für vollbeschäftigte berufstätige Mütter mit mehreren Kindern; Freistellung alleinstehender berufstätiger Mütter von der Arbeit zur Pflege erkrankter Kinder; finanzielle Unterstützung alleinstehender berufstätiger Mütter, die wegen fehlender Kinderkrippenplätze ihre Berufstätigkeit vorübergehend unterbrechen müssen; Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung von Studentinnen mit Kind und werdenden Müttern, die sich im Studium befinden; Verlängerung des Wochenurlaubs von acht auf zwölf Wochen (Schwangerschaftsurlaub weiterhin sechs Wochen); Erhöhung der staatlichen Geburtenbeihilfen auf einheitlich 1 000 Mark je Kind; Gewährung zweckgebundener Kredite zu vergünstigten Bedingungen an junge Eheleute, die bei der Geburt von Kindern in Teilbeträgen erlassen werden; monatliche Rentenzahlungen von 200 Mark an F., die fünf und mehr Kinder geboren haben (VO des Ministerrates vom 10. 5. 1972; GBl. II, S. 301). IV. Die Frau in Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichem Leben A. Die Frau in der Bevölkerung Nach den Angaben des Statistischen Jahrbuches der [S. 331]DDR waren 1973 von den insgesamt 16.951.251 Einwohnern 9.099.915 F., das entspricht einem Anteil von 53,7 v. H. Der Altersaufbau der weiblichen Bevölkerung zeigt nach wie vor eine ähnlich ungünstige Struktur wie der der Gesamtbevölkerung (Menschenverluste im Krieg, geburtenschwache Jahrgänge). Zusätzlich negative Auswirkungen auf die weibliche Bevölkerungsstruktur hat der hohe F.-Überschuß in den älteren Jahrgangsgruppen, der sich nur langsam in die höheren Altersgruppen verlagert und sich 1972 von der Gruppe der 42jährigen an bemerkbar machte. Während in den unteren Altersgruppen bis einschließlich der 41jährigen ein geringer Männerüberschuß bestand (5.189.923 Männer, 5.004.739 F.; 3,7 v. H. Männerüberschuß), war der F.-Überschuß ab der Gruppe der 42jährigen beträchtlich (2.676.656 Männer, 4.140.025 F.; 54,7 v. H. F.-Überschuß). Die Diskrepanz zwischen männlichen und weiblichen Bevölkerungsanteilen in den höheren Altersgruppen macht sich aus volkswirtschaftlicher Sicht besonders nachteilig bemerkbar, da die Zahl der weiblichen Rentner ungleich höher ist als die der männlichen, zumal die F. bereits mit 60 Jahren in das Rentenalter eintreten, die Männer hingegen erst mit 65 Jahren; so standen 1972 den 2.324.266 Rentnerinnen 1.022.430 Rentner gegenüber. Unter der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter (Männer: 15 bis unter 65 Jahre; F.: 15 bis unter 60 Jahre) sind hingegen die männlichen und weiblichen Anteile nahezu gleich: 4.911.368 Männern stehen 4.981.004 F. gegenüber (Bevölkerung). B. Die Frau in der Wirtschaft (Berufs- und Qualifikationsstruktur) Von den insgesamt ca. 7,85 Mill. (mit Lehrlingen ca. 8,3 Mill.) Beschäftigten waren 1973 ca. 3,85 Mill. (mit weiblichen Lehrlingen ca. 4 Mill.) F. Ihr Beschäftigtenanteil betrug demnach 49,1 v. H. (1967: 47,2 v. H.), der Beschäftigungsgrad der F. im arbeitsfähigen Alter 81,7 v. H. (1964: 66,5 v. H.; 1967: 76,3 v. H.). Dieser hohe weibliche Anteil an der Gesamtzahl der Berufstätigen läßt sich nur durch die Mitarbeit einer großen Anzahl von Müttern erreichen. 1970 waren in 80,7 v. H. aller Familienhaushalte von Arbeitern und Angestellten die Ehefrauen in den Altersgruppen von 18 bis 60 Jahre und älter auch berufstätig, in 52,2 v. H. der Fälle sogar vollbeschäftigt, wobei sich — bei Aufschlüsselung der Haushalte nach der Kinderzahl — folgende Verteilung ergibt: Neben der Kinderzahl richtet sich der Teilnahmegrad der Ehe-F. an der Berufstätigkeit nach dem Einkommen des Ehemannes. In der niedrigsten Einkommensgruppe (Nettoeinkommen des Ehemannes unter 400 Mark) arbeiteten 1970 in 92,3 v. H. aller Familienhaushalte von Arbeitern und Angestellten die Ehefrauen mit, während in den höheren Einkommensgruppen in 76–84 v. H. aller Familienhaushalte die Ehefrauen berufstätig waren. Gliedert man die Haushalte mit berufstätiger Ehefrau nach dem Nettoeinkommen des Ehemannes und der Anzahl der Kinder auf, ist folgende Verteilung festzustellen: Da die Anzahl der F. im arbeitsfähigen Alter seit Kriegsende eine rückläufige Tendenz aufweist, verstärkt sich angesichts eines permanenten Arbeitskräftemangels für die DDR der Zwang, die F. möglichst vollzählig in den Produktionsprozeß einzugliedern, um die volkswirtschaftlichen Planziele zu erfüllen. Die Berufsstruktur der F. ist in den offiziellen Angaben nur grob nach Berufsgruppen aufgeschlüsselt. Für 1972 wie bereits für die vorhergehenden Jahre gilt, daß nur knapp ein Drittel der berufstätigen F. in der Industrie, fast die Hälfte aber in Bereichen arbeitet, in denen die Anzahl weiblicher Berufe traditionell am größten ist (Handel, nichtproduzierende Bereiche). An dieser Struktur werden sich auf absehbare Zeit keine gravierenden Veränderungen ergeben, da auch die weiblichen Lehrlinge - trotz der seit Jahren intensiven Bemühungen der SED, sie für Ausbildungsgänge in den naturwissenschaftlich-technischen Branchen zu gewinnen - nach wie vor überwiegend in die traditionellen Bereiche der F.-Arbeit streben. Die Verteilung der weiblichen Berufstätigen (mit Lehrlingen) auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche zeigt für 1972 die auf S. 332 folgende Tabelle. Nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 1. 1. 1971 waren unter den 8,2 Mill. wirtschaftlich Tätigen 1.708.508 F. und 2.803.224 Männer mit Facharbeiter- oder Meisterabschluß (= 44,9 v. H. bzw. 63,5 v. H. der weiblichen bzw. der männlichen Beschäftigten), 193.496 F. und 374.048 Männer mit Fachschulabschluß (= 5,1 v. H. bzw. 8,5 v. H.) und 83.507 F. und 243.847 Männer mit Hochschulabschluß (= 2,2 v. H. bzw. 5,5 v. H.). Lediglich [S. 332]992.007 Männer (= 22,5 v. H. der männlichen Beschäftigten), jedoch 1.815.614 F. (= 47,8 v. H. der weiblichen Beschäftigten) — insbesondere in den Altersgruppen ab 30 Jahre — wiesen keine derartige Berufsqualifikation auf. Die unzureichende Berufsausbildung der F., namentlich der älteren und vor allem der in der Industrie beschäftigten, Grund für den immer noch unverhältnismäßig hohen Anteil der F. an den niedrigen Lohngruppen, versucht die SED nach wie vor mit intensiven Qualifizierungsmaßnahmen zu beheben. So nahmen 1972 allein in der Industrie 162.444 F. an Qualifizierungsmaßnahmen aller Art teil, 24.496 F. legten die Facharbeiterprüfung ab; in der gesamten Wirtschaft bestanden 1972 im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung 39.216 F. die Facharbeiterprüfung. Die 1967 an den Fachschulen der DDR gebildeten F.-Sonderklassen sollen den F. die berufliche Aus- und Weiterbildung erleichtern. Trotz der permanent wachsenden Zahl von F. mit Hoch- bzw. Fachschulabschluß nehmen sie immer noch nicht einen entsprechenden Platz in den Leitungsfunktionen der Wirtschaft ein. So sollen 1972 nur 5 v. H. weibliche ökonomische oder kaufmännische Direktoren und lediglich 1 v. H. weibliche technische Direktoren tätig gewesen sein. In den Führungsfunktionen des Erziehungswesens und der Justiz sind die F. hingegen erheblich zahlreicher vertreten; nahezu jede vierte Schule in der DDR steht unter weiblicher Leitung, ein Drittel der Richter und ca. 45 v. H. der Schöffen an Kreis- und Bezirksgerichten sind F. C. Die Frau im öffentlichen Leben Die von der SED geforderte gleichberechtigte Teilnahme der F. am öffentlichen Leben ist besonders groß in jenen gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen und Gremien, die primär einen repräsentativen Charakter haben oder lediglich eine beratende Funktion ausüben. In den politischen Entscheidungsorganen und -funktionen von Partei und Staat, in denen ein hoher weiblicher Anteil wirksame Gleichberechtigung bedeuten könnte, sind die F. weder ihrem Mitgliederanteil in den Parteien — namentlich der SED — noch ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entsprechend vertreten. Die Massenorganisationen weisen hohe weibliche Mitgliederzahlen auf. Im FDGB waren 1973 ca. 3,8 Mill. F. — 49,7 v. H., im DFD ca. 1,3 Mill. F. organisiert (seit Anfang der 60er Jahre stagnierende Mitgliederzahlen des DFD). 1971 befanden sich unter den 1,9 Mill. SED-Mitgliedern ca. 548.000 F. = 28,7 v. H. Den im Mai 1971 gewählten 15 Bezirksleitungen der SED gehörten insgesamt 24,9 v. H. weibliche stimmberechtigte Mitglieder und 42,7 v. H. weibliche Kandidaten (beratende Funktion) an, den entscheidungsbefugten Sekretariaten der Bezirksleitungen hingegen nur 9 weibliche Mitglieder (= 4,6 v. H.), darunter 4 weibliche Sekretäre (von insg. 90 Sekretären). Auf dem VIII. Parteitag 1971 wurden 18 F. = 13,3 v. H. zu Mitgliedern und 7 F. = 13,0 v. H. zu Kandidaten des ZK der SED gewählt. Seit seiner Bildung im Januar 1949 hat dem Politbüro des ZK der SED noch keine F. als Vollmitglied angehört; seit Oktober 1973 (10. ZK-Plenum) befinden sich unter den 10 Kandidaten des Politbüros 2 F. (Inge Lange, Margarete Müller) und unter den 11 Sekretären des ZK-Sekretariats eine F. (Inge Lange, Sekretär für F.-Fragen). Eine größere weibliche Beteiligung in politisch bedeutenden Parteifunktionen ist schwerpunktmäßig in den Gremien und Institutionen der Parteikontrolle und Parteischulung gegeben. Auch im Bereich der staatlichen Exekutive üben nur wenige F. politische Entscheidungsfunktionen aus: nur in einem der 14 Bezirke der DDR steht eine F. an der Spitze des Bezirksrates (Irma Uschkamp in Cottbus); dem 40köpfigen Ministerrat der DDR gehörten bis 1974 zwei weibliche Minister an (Margot Honecker, seit 1963 Minister für Volksbildung; Margarete Wittkowski, von 1967 bis 1974 Präsident der Staatsbank der DDR, Mitte 1974 durch Horst Kaminsky ersetzt), während sich unter den ca. 140 Staatssekretären und Ministerstellvertretern lediglich 4 F. befinden. Dem aus 25 Mitgliedern bestehenden Staatsrat gehören 5 F. an. In den Volksvertretungen hingegen ist der Anteil der F. erheblich höher. Den 1970 gewählten Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen (kreisangehörige Städte und Gemeinden) gehören 29,8 v. H., den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen (Land- und Stadtkreise) 36,1 v. H. F. an, und den 1971 gewählten Bezirkstagen 36,0 v. H. F., der Volkskammer 30,6 v. H. F. Die politische Tätigkeit der weiblichen Abgeordneten — wie auch die der Funktionärinnen im Staatsapparat — konzentriert sich auf sozial-, kultur- und handelspolitische Bereiche. Die Gründe für die geringe Teilnahme von F. am gesellschaftlich-politischen Entscheidungsprozeß in der DDR sind vielschichtig und teilweise interdependent. Als wesentlichste seien genannt: nach wie [S. 333]vor bestehende tradierte Vorurteile gegen F.-Karrieren; erhebliche Gewichtung von Leitungsfunktionen aufgrund enger personeller Verbindung zwischen der Parteiführung und der Staats- und Wirtschaftsführung; unzureichendes weibliches Kaderreservoir in den mittleren Leitungsfunktionen; einseitige Konzentration der F. auf spezielle Sachgebiete in Politik und Wirtschaft; stärkere arbeitsmäßige Belastung der berufstätigen und/oder gesellschaftlich-politisch aktiven F. durch Haushalt und Familie; erheblicher Mehraufwand an Arbeitszeit und häufige Dienstreisen bei Ausübung leitender Funktionen; Fehlen geeigneter Organe zur Wahrnehmung der politischen Interessen der F. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 328–333 Fraktionsbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenausschüsse
Frauen (1975) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 328] Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I.…
DDR A-Z 1975
Nuklearer Umweltschutz (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Der NU. liegt vornehmlich in den Händen des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR (StAAS.), das eng mit dem Ministerium für Gesundheitswesen sowie den für die Kernforschung zuständigen Forschungsinstituten zusammenarbeitet. Hier sind vor allem das „Zentralinstitut für Kernforschung“ sowie das Zentralinstitut für Hochenergiephysik zu nennen. Da der Komplex Kernforschung und Schutz vor nuklearen Strahlen für den gesamten RGW von Bedeutung ist, hat die DDR wichtigen Anteil sowohl an der Ständigen Kommission für die friedliche Nutzung der Atomenergie als auch an dem als Koordinierungsinstanz für die Kernforschung der RGW-Länder fungierenden „Vereinigten Institut für Kernforschung der sozialistischen Länder“ in Dubna/UdSSR. Zu den entscheidenden Aufgaben des StAAS. gehört die Erarbeitung von Grundsätzen zum Schutz sowohl der Bevölkerung als auch der Strahlenbelastungen ausgesetzten Beschäftigten vor ionisierender Strahlung. Dazu sind bereits Mitte der 50er Jahre Verordnungen über den Umgang mit radioaktiven Stoffen (GBl. I, 1956, S. 496 f.) sowie seit den 60er Jahren „Strahlen[S. 601]schutzverordnungen“ (GBl. II, 1964, S. 655 ff.) erlassen worden. Gegenwärtig gilt die Strahlenschutzverordnung von 1969 (GBl. II, 1969, S. 627 ff.) mit einer umfangreichen Durchführungsbestimmung (GBl. II, 1969, S. 635 ff.) und mehreren Anlagen. In diesen sind die maximal zulässigen Werte der Strahlenbelastung festgelegt: Z. B. die maximal zulässigen Dosisäquivalente für die individuelle Strahlenbelastung, die genehmigten Freigrenzen, die erlaubte Strahlenbelastung in Arbeitsräumen, in denen mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird, sowie für das Gesundheitswesen die zulässigen Werte der inneren Strahlenbelastung menschlicher Organe getrennt nach unterschiedlichen Radionukliden. Unter Strahlenschutz ist die Einheit von Forschung, Überwachung, Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes sowie die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen zum Schutz des Menschen und der Biosphäre zur Erkennung von Strahlenschäden zu verstehen. Einbezogen sind aber auch die Erarbeitung und Durchführung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit nuklearer Anlagen einschließlich der Gegenmaßnahmen bei Eintritt außergewöhnlicher Strahleneinwirkungen. Für die individuelle Strahlenbelastung werden 3 Personengruppen unterschieden: a) beruflich strahlenexponierte Personen, b) mit Überwachungsfunktionen beauftragte Personen und c) Personengruppen der Bevölkerung. Für jede dieser Gruppen gelten unterschiedliche Dosislimite, wobei insbesondere bei Personen, an denen strahlenmedizinische Maßnahmen durchgeführt werden, die in detaillierten Wertetabellen festgelegten Limite eingehalten werden müssen. Insbesondere soll gewährleistet werden, daß Personen im fortpflanzungsfähigen Alter, Schwangere, Kinder und Jugendliche bei strahlenmedizinischen Maßnahmen nur den niedrigsten Strahlenbelastungen ausgesetzt sind. Daneben wurden maximal zulässige Werte für die Strahlenbelastung durch Radionuklide infolge von Ingestion (Aufnahme radioaktiver Stoffe mit Nahrungsmitteln) sowie von Inhalation (Aufnahme radioaktiver Stoffe in der Atemluft) für bestimmte Zeitintervalle erarbeitet. Schließlich ist festgelegt worden, daß Rohstoffen, Halbfabrikaten und Endprodukten — wenn dies unvermeidlich ist — jeweils nur Radionuklide mit der geringsten Radiotoxität zugesetzt werden dürfen, wobei die jeweilige Konzentration vorgegebene Werte nicht überschreiten darf. Zur Lösung des Problems radioaktiver Abfälle dient ihre zentrale Erfassung. Darüber hinaus sind je nach Höhe der Aktivitätskonzentration, Oberflächenkontamination und des Dosisleistungsäquivalents bestimmte Formen der Abfallbeseitigung vorgeschrieben. Das gleiche gilt für die Ableitung radioaktiver Abwässer. Bei der Abgabe radioaktiver Stoffe in die Atmosphäre dürfen in der Abluft bestimmte Konzentrationen nicht überschritten werden. Vornehmlich zum Zwecke des Strahlenschutzes sind sowohl der Betrieb von Kernanlagen als auch der Verkehr mit radioaktiven Stoffen genehmigungspflichtig, wobei dem StAAS. die Strahlenschutzbauartprüfung und die Strahlenschutzbauartzulassung obliegen. Die Leiter der Institutionen, in denen radioaktive Stoffe Verwendung finden oder in denen Kernanlagen betrieben werden, sind für die Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen verantwortlich; sie haben entsprechende Mitarbeiter als Strahlenschutzbeauftragte zu berufen und durch das StAAS. ausbilden und prüfen zu lassen. Während der innerbetriebliche Strahlenschutz vom StAAS. durch seine „Strahlenschutzinspektion“ bzw. seinen „medizinischen Dienst“ kontrolliert wird, ist die Überwachung der Biosphäre drei weiteren Instituten übertragen. Der „Meteorologische Dienst der DDR“ ist mit der Überwachung der bodennahen Atmosphäre, das „Amt für Wasserwirtschaft der DDR“ mit der Gewässerüberwachung betraut, und dem „Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR“ obliegt die Überwachung tierischer und pflanzlicher Produkte. Sie haben darüber allerdings dem StAAS. Bericht zu erstatten. Alle beteiligten Institutionen sind zu laufender Strahlenschutzmessung und zur Einhaltung der Schutzbestimmungen verpflichtet und müssen im Falle des Auftretens außerordentlicher Strahlenbelastungen eine sofortige Benachrichtigung der „Strahlenschutzbereitschaft“ durchführen. Solange jedoch noch keine nachhaltigen Sanktionen bei Überschreitungen der maximal zulässigen Strahlenbelastung festgelegt sind, könnten Betriebe im Falle einer dann günstigeren Kostensituation für kurze Perioden unzulässige Strahleneinflüsse zulassen. Aus diesem Grunde dürfte der Erlaß entsprechender Sanktionen für die nächste Zukunft zu erwarten sein. Umweltschutz. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 600–601 Novemberrevolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NVASiehe auch die Jahre 1979 1985 Der NU. liegt vornehmlich in den Händen des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR (StAAS.), das eng mit dem Ministerium für Gesundheitswesen sowie den für die Kernforschung zuständigen Forschungsinstituten zusammenarbeitet. Hier sind vor allem das „Zentralinstitut für Kernforschung“ sowie das Zentralinstitut für Hochenergiephysik zu nennen. Da der Komplex Kernforschung und Schutz vor nuklearen Strahlen für den gesamten RGW von…
DDR A-Z 1975
Bekleidungsindustrie (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und Bekleidungsreparaturwerkstätten. Während Mitte der 60er Jahre fast die Hälfte der Beschäftigten in privaten oder halbstaatlichen Betrieben tätig waren und der Umsatzanteil dieser Betriebe rd. 40 v. H. am Gesamtumsatz der B. betrug, wurden 1972 nahezu sämtliche noch bestehenden privaten und halbstaatlichen Betriebe in volkseigene Betriebe überführt. Von 1960 bis 1973 hat sich die Bruttoproduktion der B. nur um das 1,68fache erhöht (zum Vergleich: im gleichen Zeitraum stieg die industrielle Bruttoproduktion um das 2,17fache). Die Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen der B. ist immer noch uneinheitlich und unbefriedigend. Der Anteil aus pflegeleichten synthetischen Fasern (Chemiefaserindustrie) ist noch relativ gering, wenn sich auch die Materialstruktur in der B. durch einen verstärkten Einsatz synthetischer Faserstoffe verbessert hat. Ihr Anteil betrug 1960 nur 3 v. H., 1970 17 v. H. und 1973 26 v. H. Zellulosefaserstoffe werden damit zunehmend in ihrer Bedeutung zurückgedrängt. Modische Gesichtspunkte — an westlichen, aber nicht an osteuropäischen Maßstäben gemessen — bleiben beim Bekleidungsangebot vielfach unberücksichtigt. Untersuchungen im Einzelhandel zeigen, daß 20 v. H. aller Oberbekleidung überhaupt nicht oder kaum absetzbar sind. Neben der bedarfsgerechten Fertigung bringt die zweigleisige Planung und Leitung der B. große Probleme für die Betriebe. So erfolgt die Bilanzierung und Verteilung der Gewebe sowie auch die Bilanzierung der Konfektionserzeugnisse durch die VVB Konfektion bzw. durch das Ministerium für Leichtindustrie. Die staatlichen Planaufgaben werden aber für die bezirksgeleiteten Betriebe, die das überwiegende Volumen der Konfektion produzieren, durch das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie erteilt. Aus dieser uneinheitlichen Leitungsstruktur resultieren immer wieder beklagte Reibungsverluste. Eine bedarfsgerechte Produktion durch schnelles Anpassen an unerwartete Verbraucherwünsche ist durch das Planungsverfahren praktisch ausgeschlossen. Ca. 14 Monate vor Beginn eines Planjahres müssen die B.-Betriebe ihre Sortimentsvorstellungen bis ins Feinsortiment nach Stückzahlen erarbeiten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 109 Beistandsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BereitschaftspolizeiSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und…
DDR A-Z 1975
1975: T, U, Ü, V
Tageserziehung Talsperren TAN Tanz Technica Technik, Kammer der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Kontrollorganisation Technische Normen Technische Revolution Technische Universität Dresden Technologie Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik Teilzahlungskredite Territorialplanung Territorialprinzip Territorialverteidigung Terror Textilindustrie TGL Thälmann-Pioniere Theater Tierärzte Tierzucht Titel TKO Todeserklärung Todesstrafe TOM Toto Touristik Transfer-Rubel Transitvertrag Transportausschüsse Transportpolizei Treubruch, landesverräterischer Treuhandvermögen Trotzkismus Überleitung Überplanbestände Übersiedler Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland Überstunden Überweisungsverfahren Umlaufmittel Umweltschutz Uneheliche Kinder Unfälle Unfallversicherung, Private Universitäten und Hochschulen Universität Rostock Unterhaltspflicht Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion Unterstützung für alleinstehende Werktätige Untersuchungshaft Untersuchungsorgane Uranbergbau Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) Urheberrecht Urkundenstellen Urlaub Valutamark Vaterland, sozialistisches VdgB VEB VEB-Plan VEG VEH Verband Bildender Künstler der DDR Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR Verband der Journalisten der DDR Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR Verband der Theaterschaffenden der DDR Verbandsauftrag Verbraucherpreise Verbrauch, privater Verbrauchsabgaben Verbrauchssteuern Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe Vereinigung der Juristen der DDR Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) Vereinigung Organisationseigener Betriebe (VOB) Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut (VVB Saat- und Pflanzgut) Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht (VVB Tierzucht) Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB.) Vereinigung Volkseigener Warenhäuser (VVW) „Centrum“ Verfassung Verfehlungen Verflechtungsbilanz Verfügungsfonds Vergesellschaftung Verkaufsnormen Verkehrsvertrag Verkehrswesen Verlagswesen Verluste Vermessungs- und Kartenwesen Vermögenseinziehung Verrechnungseinheiten Verrechnungsverfahren Versicherung der volkseigenen Wirtschaft Versicherungsaufsicht Versorgung Versorgungskontore Verteidiger Verteidigungsgesetz Verteidigungsrat, Nationaler Vertragsforschung Vertragsgesetz Vertragssystem Vertrauensmann Vertriebene Verwaltung Verwaltungsbeschwerde Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungsneugliederung VEW Viermächte-Abkommen Viermächte-Verwaltung VOB Volk Volksabstimmung Volksarmee, Nationale Volksaufstand Volksaussprache Volksbegehren Volksdemokratie Volkseigene Betriebe Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) Volkseigene Güter Volkseigene Industrie Volkseigener Handel Volkseigene Wirtschaft Volkseigentum Volkseinkommen Volksentscheid Volksfront Volkshochschulen Volkskammer Volkskongreß Volkskontrolle Volkskorrespondent Volkskunst Volksmusikschulen Volkspolizei Volksrat Volksrichter Volkssolidarität Volksstaat Volksvertretungen Volkswald Volkswirtschaftsbilanz Volkswirtschaftsplan Volkswirtschaftsrat (VWR) Volkszählung Vollendung des Sozialismus Volljährigkeit Voluntarismus Vopo Vormilitärische Ausbildung Vormundschaft Vorratsnormen Vorschlagswesen Vorschulerziehung VP VP-Bereitschaften VPKA VVB VVB-Binnenfischerei VVB-Forstwirtschaft VVB Landtechnische Instandsetzung VVG VVN VVW VWRTageserziehung Talsperren TAN Tanz Technica Technik, Kammer der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Kontrollorganisation Technische Normen Technische Revolution Technische Universität Dresden Technologie Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik Teilzahlungskredite Territorialplanung Territorialprinzip Territorialverteidigung Terror Textilindustrie TGL Thälmann-Pioniere Theater Tierärzte Tierzucht Titel TKO …
DDR A-Z 1975
Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Das IPW wurde im Juli 1971 durch Zusammenlegung des Staatssekretariats für westdeutsche Fragen, des Deutschen Instituts für Zeitgeschichte (DIZ), des Deutschen Wirtschaftsinstituts (DWI) sowie der mit Westpropaganda befaßten Abteilungen des Nationalrates der Nationalen Front als „Leitinstitut“ der marxistisch-leninistischen „Imperialismusforschung“ gegründet. Damit sollten nicht nur diejenigen Institutionen unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt werden, die sich bisher auf wissenschaftlicher Ebene insbesondere mit Themen der Bundesrepublik Deutschland befaßt hatten, sondern vor allem auch die gesamte Westpropaganda unter neuer Aufgabenstellung unmittelbar in den Dienst der Abgrenzungspolitik Honeckers gestellt und reorganisiert werden. (Seitdem werden die Propagandaschriften „Neue Bildzeitung“, „Visite“ und „Aus erster Hand“ auch vom IPW herausgegeben.) Das IPW wurde dem Sekretär des ZK der SED, A. Norden, unterstellt, sein erster Direktor wurde der zum Professor ernannte H. Häber, der bis dahin stellvertretender Leiter des ehemaligen Staatssekretariats für westdeutsche Fragen gewesen war. Stellvertretende Direktoren wurden die Professoren St. Doernberg (DIZ) und L. Meier (DWI). Direktor ist seit Anfang 1974 der ehemalige stellvertretende Leiter der Westabteilung des ZK, Dr. M. Schmidt; Häber wurde zum Leiter dieser ZK-Abteilung ernannt. Auch auf der Ebene der Abteilungsdirektoren wird die enge Bindung des IPW an den Parteiapparat deutlich. So war der Leiter der Hauptabteilung Ideologie, Dr. G. Grasnick, zuvor Parteisekretär im Staatssekretariat für westdeutsche Fragen, der Leiter der Unterabteilung Ideologieforschung, H. Pirsch, war Mitarbeiter der Westabteilung des ZK. Auch leitende Mitarbeiter der zwei übrigen Hauptabteilungen (für Ökonomie und Politik) kommen teilweise aus dem ZK-Apparat. Ferner gehört formal zum IPW eine etwa 10 Mitarbeiter umfassende Arbeitsgruppe unter Leitung von Professor H. Bertsch. Diese Arbeitsgruppe hat direkten Kontakt zum Ministerrat der DDR sowie zur Hauptverwaltung „Aufkärung“ des Ministeriums für Staatssicherheit. Den insgesamt etwa 500 Mitarbeitern des IPW obliegt die umfassende Beobachtung der Bundesrepublik Deutschland, die Analyse aller politischen Strömungen und der Reaktion der westdeutschen Bevölkerung auf politische Aktivitäten der DDR. Zugleich haben sie für die Westabteilung des ZK sorgfältig aufbereitetes Informationsmaterial zu erarbeiten, das auch den befreundeten „Bruderparteien“ zugestellt wird. Zu diesem Zweck findet in der Unterabteilung „Feindbeobachtung“ der Hauptabteilung Ideologie eine intensive Beobachtung der Massenmedien der Bundesrepublik statt, um Aufschluß darüber zu gewinnen, mit welchen Mitteln der „psychologischen Kriegsführung des Gegners“ begegnet werden muß. Zu den Aufgaben der Hauptabteilung Ideologie gehört auch die Durchführung von propagandistischen Spezialaufträgen, wie die Verfassung des „Chile-Schwarz-Buches“, deren Autoren vorübergehend in der Bundesrepublik vermutet wurden. Die starke Einbeziehung des IPW in die deutschlandpolitische Auseinandersetzung hat zu einer Überlagerung seiner wissenschaftlichen Tätigkeit durch vordergründig propagandistisch-ideologische Aktivitäten und zu einer Beeinträchtigung seines Rufes als ernstzunehmende Forschungsstätte geführt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 429 Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (IfG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Literatur „J. R. Becher“Siehe auch die Jahre 1979 1985 Das IPW wurde im Juli 1971 durch Zusammenlegung des Staatssekretariats für westdeutsche Fragen, des Deutschen Instituts für Zeitgeschichte (DIZ), des Deutschen Wirtschaftsinstituts (DWI) sowie der mit Westpropaganda befaßten Abteilungen des Nationalrates der Nationalen Front als „Leitinstitut“ der marxistisch-leninistischen „Imperialismusforschung“ gegründet. Damit sollten nicht nur diejenigen Institutionen unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt werden,…
DDR A-Z 1975
Wirtschaft (1975) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Wirtschaftspolitik A. Allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele „der „herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Abläufe und Strukturen des W.-Systems. Das bestehende W.-System wird als „sozialistische Planwirtschaft“ (Art. 8 der DDR-Verfassung von 1968) gekennzeichnet. Entscheidend für die Eigenart der W.-Politik ist, daß die sozialistische Plan.-W. in ihren Grundelementen bewußt als Wertsystem aufgefaßt wird. Es soll im Rahmen einer neuen gesamtgesellschaftlichen Wertordnung auf die Dauer in Staat und Gesellschaft von oben durchgesetzt werden. Eine entsprechende W.-Politik zu führen, war und ist das Ziel der KPD bzw. SED. Typisch dafür ist eine grundsätzlich klassenkämpferische Einstellung der SED auch im wirtschaftspolitischen Bereich. Sie zeigte sich am deutlichsten dort, wo z. B. durch Enteignung, Zwangskollektivierung und Berufslenkung gewaltsam das überkommene W.-System zerstört und eine neue W.-Ordnung schrittweise eingeführt wurde. Die allgemeine ideologische Orientierungsbasis ist der Marxismus-Leninismus, im Speziellen die Politische Ökonomie. Die Veränderungen im wirtschaftlichen Lenkungssystem seit Beginn des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volks-W. und die starke Förderung von praxisbezogenen Teilbereichen der W.-Wissenschaften (z. B. Sozialistische Betriebswirtschaftslehre; Sozialistische Wirtschaftsführung) zeigen jedoch, daß die Lösung von Problemen in entwickelten, vielschichtig verflochtenen hochindustrialisierten Volks-W. andere Instrumente erfordert, als sie die traditionelle Politische Ökonomie bereitstellt. Die W.-Politik hat zur Aufgabe, bestimmte Grundbestandteile des Gesamtsystems — gesellschaftliches Eigentum und zentrale Planung und Leitung — entweder zu schaffen oder so funktionsbereit zu halten, daß über wirtschaftliche Wachstumsprozesse die Erreichung staatlicher Strukturziele sowie eine Anhebung des Lebensstandards möglich werden. Daher wird die W.-Politik zu Recht als der „wichtigste Teil der Gesamtpolitik“ der SED und der staatlichen Verwaltung angesehen. Machtgewinn, -behauptung und -Sicherung der SED sind eng mit der Gestaltung der wirtschaftlichen Struktur, der Organisationsformen, der Institutionen und des wirtschaftlichen Ablaufs (W.-Prozeß, makro- und mikroökonomische Beziehungen) verknüpft. Im einzelnen sind wichtige Aufgaben der W.-Politik: 1. der allgemeine Aufbau des W.-Systems durch Bildung und Auflösung von W.-Organen, 2. die Verteilung von Entscheidungskompetenzen derart, daß ein kooperationsfähiges Entscheidungssystem entsteht, 3. die Festlegung der volkswirtschaftlichen Grundstruktur, der Branchen und Produktionssortimente sowie der territorialen wirtschaftlichen Verflechtung, 4. die Bestimmung der Wachstumsziele und -Strategien, der volkswirtschaftlichen Effektivität im zentralen Plan, 5. die Regelung eines Systems direkter und indirekter Lenkungsinstrumente („ökonomische Hebel“), wie Preisplanung- und -gestaltung, Haushaltsabführungen, Prämiensätze, 6. Entscheidungen über Investitionen, die vor allem den Umfang und die Proportionierung von Neu-, Erweiterungs- und Rationalisierungsinvestitionen betreffen, 7. Entscheidungen über den Außenhandel und die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des RGW, 8. die Festlegung des Gewinnanteils, der den VEB verbleibt, 9. die Lenkung der Branchen durch Ministerien, VVB, Kombinate und VEB im Hinblick auf Forschung, Entwicklung, Fertigung und Absatz sowie der regionalen W.-Organe (Bezirke und Kreise, Städte und Gemeinden), 10. die rationelle Nutzung der Produktionsfaktoren und die Verteilung der Erzeugnisse, 11. die Regelung der Finanzbeziehungen, z. B. zwischen Bank, Betrieb und Staatshaushalt. B. Phasen der Wirtschaftspolitik Bei dem Abbau des überkommenen W.-Systems und dem Aufbau einer sozialistischen Plan.-W. lassen sich bis jetzt 6 Phasen unterscheiden. Sie sind zugleich die Hauptetappen der allgemeinen politischen Entwicklung. Die 1. Phase von 1945 bis 1949 war dadurch gekennzeichnet, daß die wirtschaftlichen Grundlagen politischer Macht (z. B. privatkapitalistisches Eigentum) zerstört bzw. von der SED übernommen wurden. Es war die Etappe der „Eroberung der politischen und wirtschaftlichen Kommandohöhen“ durch Industrie- und Bodenreformen. In der Industrie wurden das staatliche und „nationalsozialistische“ Eigentum, später auch das Privateigentum enteignet. Der Befehl Nr. 124 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 30. 10. 1945 („Sequesterbefehl“) ordnete unter der Bezeichnung „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien“ [S. 940]die Beschlagnahme wichtiger Industriebetriebe an. Formal sollte sich die Maßnahme vor allem gegen „Naziaktivisten und Rüstungsfabrikanten“ richten. Ein kleiner Teil der beschlagnahmten Betriebe wurde mit dem Befehl Nr. 167 vom 5. 6. 1946 in das „Eigentum der UdSSR auf Grund der Reparationsansprüche der UdSSR“ überführt („SAG-Betriebe“), während der größere Teil zu „Volkseigentum“ erklärt wurde (Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948). In der Provinz Sachsen bestimmte ein am 30. 6. 1946 durchgeführter „Volksentscheid über die entschädigungslose Enteignung der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten“ die Übernahme in „Volkseigentum“. 1947 gingen alle Bodenschätze in „Volkseigentum“ über (Ländergesetze „Über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerksbetriebe in die Hand des Volkes“). Parallel dazu lief seit 1945 eine Bodenreform, durch die aller landwirtschaftlicher Privatbesitz über 100 ha sowie der führenden Nationalsozialisten oder anderen „Kriegsverbrechern“ gehörende Boden entschädigungslos enteignet und in einem allgemeinen „Bodenfonds“ zusammengefaßt wurde. Etwa ⅔ des Landes wurde an 550.000 landlose Bauern, Landarbeiter, Pächter u. a. verteilt, etwa ⅓ übernahmen Länder, Kreise und Gemeinden. Diese 1. Phase charakterisierten weiterhin Demontagen und Reparationsleistungen an die UdSSR. Letztere wurden formal 1953 abgeschlossen. Am 27. 6. 1947 konstituierte sich auf Befehl Nr. 138 der SMAD die Deutsche Wirtschaftskommission als zentrale deutsche Verwaltungsinstanz. Die aus 12 Zentralverwaltungen bestehende DWK brachte eine stärkere Zentralisierung des wirtschaftlichen Leitungssystems. Ein Teil der volkseigenen Betriebe unterstand ab Juli 1948 direkt der DWK. Die anderen VEB wurden entweder von Länderregierungen, unteren Gebietskörperschaften oder genossenschaftlich verwaltet. Als Zwischeninstanzen schuf die DWK ein Ministerium für Industrie und von diesem angeleitete Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) mit den VEB als unselbständigen Filialbetrieben. Die DWK wurde der Kern der Späteren Regierung. Während der 2. Phase von 1949 bis 1958 wurden die Grundlagen für die die volkswirtschaftliche Grundstruktur kennzeichnenden Branchen der chemischen und elektrotechnischen Industrie und des Maschinenbaus erweitert sowie durch Kriegsschäden und Demontagen bedingte Verluste und Disproportionen beseitigt. Die 1948 mit einem Halbjahresplan eingeführte zentrale Planung brachte 1949 einen Zweijahrplan, 1951 einen 1. und 1956 einen 2. Fünfjahrplan. Die Industrieverwaltung wurde zweimal reorganisiert: Ende 1950 wurde das Ministerium für Industrie durch einzelne Industrieministerien ersetzt. Sie übernahmen den größeren Teil der bis dahin den Länderregierungen unterstehenden VEB-L (jetzt VEB-Z), der kleinere Teil wurde als „örtliche Industrie“ den Kreiskörperschaften unterstellt. Gleichzeitig wurden neue Branchenverwaltungen (VVB-Z) gegründet. Ende 1951 wurden dann die Branchenverwaltungen aufgelöst und die angeschlossenen Betriebe in selbständige, nach der „wirtschaftlichen Rechnungsführung“ arbeitende W.-Einheiten umgewandelt. Allgemein führte die SED in dieser Phase einen verschärften „Klassenkampf nach innen“. Die Sozialisierung wurde weiterbetrieben, so durch die Gründung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks und von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Die Zwangskollektivierung der selbständigen Bauern-W. lief von Juli 1952 bis April 1960. Sie stagnierte in den Jahren 1953 (Juni-Aufstand), 1956 (Unruhen in Polen) und 1957 (Ungarn-Aufstand). 1950 wurde die DDR in den 1949 gegründeten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) aufgenommen, womit eine intensivere wirtschaftliche Verflechtung mit den Ostblockländern, in erster Linie mit der UdSSR, begann. Die 3. Phase von 1958 bis 1962 begann mit einer erneuten Reorganisation des Staats- und W.-Apparates. Der Auflösung der Industrieministerien folgten die Gründung von Vereinigungen Volkseigener Betriebe und Betriebszusammenschlüsse mit der Aufgabe, unterstellte VEB „operativ und produktionsnah anzuleiten“. Bis zur Bildung des Volkswirtschaftsrats 1961 unterstanden sie der aus dem Ministerium für Planung hervorgegangenen Staatlichen Plankommission. Die örtliche Industrie gewann an Bedeutung, indem den Räten der Bezirke und Kreise ehemals zentralverwaltete Industriebetriebe weisungsgemäß unterstellt wurden. Im Zusammenhang damit konstituierten sich bei den Räten der Bezirke besondere Wirtschaftsräte. Währenddessen wurde die Industrie stark ausgebaut (z. B. VEB Braunkohlenkombinat „Schwarze Pumpe“, Werk II des VEB Leuna-Werke, Erdölleitung „Freundschaft“). Die Jahre 1958 und 1959 brachten insgesamt eine erste Konsolidierung des wirtschaftlichen und politischen Systems, der in den Jahren bis 1962 dann jedoch, hervorgerufen durch die Vollkollektivierung der Landwirtschaft, die Fluchtbewegung und den Bau der Mauer in Berlin, Krisen folgten. Unter der Formel „Störfreimachung“ wurden eine stärkere Umstellung der W. auf Materialimporte aus der UdSSR und anderen Ostblockländern sowie die Eigenfertigung bisher importierter Erzeugnisse propagiert. Durch die Umstellung sollte der Umfang des Interzonenhandels verringert werden; er stieg im Umfang allerdings ab 1962 wieder an. Die Veränderung der regionalen Außenwirtschaftsstruktur war ein wichtiges Teilziel des 1. Siebenjahrplanes, dessen Laufzeit in Anlehnung an die sowjetische Planperiodisierung für die Jahre 1959–1965 [S. 941] [S. 942]vorgesehen war. Nach der Beendigung der Reparationsleistungen an die UdSSR und der Beseitigung der gröbsten Disproportionen in der Angebotsstruktur sollte mit diesem Plan das Leistungsniveau vergleichbarer westlicher Industrieländer erreicht werden. Als die „ökonomische Hauptaufgabe“ des Siebenjahrplanes wurde die Angleichung des Versorgungsniveaus (privater Verbrauch) an die westdeutschen Verhältnisse bezeichnet. Wie die Plandurchführung bereits im Jahre 1960 zeigte, reichten die Produktionsmöglichkeiten für das geplante Expansionstempo nicht aus. Der Rückstand in der Produktion und im privaten Verbrauch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, der 1958 bei 25 v. H. bis 30 v. H. (Sozialprodukt und privater ➝Verbrauch je Einwohner) lag, konnte nicht aufgeholt werden. Der Siebenjahrplan wurde 1961/62 abgebrochen. Auf die krisenhafte Zuspitzung in den Jahren 1960–1962 reagierte die Partei- und Staatsführung 1963 mit einem wirtschaftspolitischem Reformprogramm, dem „Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“. Es zielte nicht auf eine Veränderung der Grundelemente des W.-Systems und der bezeichnenden Instrumente der W.-Politik, sondern auf ihre effektivere Gestaltung und Anwendung. Die Parteitage der SED in den Jahren 1963, 1967 und 1971 markierten in der Folgezeit die Phasen in der W.-Politik: 4. Phase 1963–1967, 5. Phase 1967–1971, 6. Phase ab 1971. (Für diesen Zeitraum: Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963.) II. Wirtschaftsfläche und Raumordnung Die W.-Fläche zählt neben der Bevölkerung — insbesondere der erwerbstätigen Bevölkerung —, den Rohstoffvorkommen, dem technischen Wissen und der Kapitalausstattung zu den bestimmenden Faktoren des W.-Potentials der DDR. Sie umfaßte 1973 10.832.745 ha und entsprach damit etwa der W.-Fläche der Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Nach der Größe ihrer W.-Fläche steht die DDR in Europa an 16. Stelle. Von der Gesamtfläche waren 6.287.128 ha landwirtschaftliche Nutzungsfläche, 2.950.134 ha Forsten und Holzungen, 79.021 ha Ödland, 220.509 ha Umland und Abbauland sowie 214.721 ha nutzbare Gewässer. Die landwirtschaftliche Nutzungsfläche, nach Eigentumsformen gegliedert, ergab für 1973 folgende Verteilung: 7. v. H. entfielen auf nichtsozialistische Betriebe und Eigentümer, 94 v. H. auf sozialistische Betriebe, darunter 86 v. H. auf Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften und 7. v. H. auf Volkseigene Güter. Der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzungsfläche an der W.-Fläche geht seit Jahren leicht zurück. Gegenüber 1951, dem Jahr mit dem höchsten Hektaranteil, betrug der Rückgang 1972 258.991 ha. Wichtiges Merkmal der räumlichen Verteilung der wirtschaftlichen Aktivitäten und der Bevölkerung besteht in einem Süd-Nord-Gefälle. So wird die industrielle Raumordnung durch die südlichen Ballungsgebiete der Bezirke Dresden, Halle, Leipzig und Karl-Marx-Stadt geprägt, in denen Bevölkerung, Industrie und Infrastruktureinrichtungen konzentriert sind. Auf einem Viertel der Fläche der DDR wird über die Hälfte der industriellen Bruttoproduktion erzeugt, gegenüber einem Anteil von nur knapp 7 v. H. in den etwa gleich großen Nordbezirken Schwerin, Neubrandenburg und Rostock (vergleiche Tabelle Regionalstruktur der Volkswirtschaft). Die Bevölkerungszahl ist in den 3 Südbezirken dreimal so hoch wie in den drei Nordbezirken. Die Zahl der Einwohner je km² schwankte 1973 zwischen 59 im Bezirk Neubrandenburg und 334 im Bezirk Karl-Marx-Stadt. Im Zusammenhang mit der Konzentration von Industrieproduktion und Bevölkerung in den südlichen und mittleren Gebieten der DDR steht die ebenfalls differierende Ausstattung der Bezirke mit Einrichtungen der Infrastruktur, z. B. des Verkehrs- und Nachrichtenwesens, der Kultur und Volksbildung, des Handels und des Gesundheits- und Sozialwesens. Allerdings konnten hier die Unterschiede der Regionen durch eine gezielte Raumordnungspolitik verringert werden. Regionale Unterschiede weist auch die Siedlungsstruktur auf. Während in den landwirtschaftlich orientierten Nordbezirken Schwerin und Neubrandenburg nur ca. 40 v. H. der Bevölkerung in Siedlungen mit über 10.000 Einwohnern leben, wohnt in den 4 Südbezirken über die Hälfte der Bevölkerung in städtischen Siedlungen dieser Größenordnung (vergleiche Tabelle Siedlungsstruktur). Entsprechend überwiegen in den schwach industrialisierten Gebieten kleinere Gemeinden in relativ großer Entfernung von großstädtischen Zentren. Partiell wurde diese überkommene Siedlungsstruktur durch städtische Neugründungen und Aufbau größerer Industriekomplexe (z. B. Eisenhüttenstadt, Schwedt) durchbrochen. III. Wirtschaftssystem Das W.-System wird bestimmt durch die ausdrückliche parteiprogrammatische und verfassungsrechtliche Festlegung auf eine bestimmte Form der W.-Ordnung, die „sozialistische Volks-W.“. Sie versteht sich als endgültige historische Überwindung kapitalistischer W.-Strukturen und rechnet demgemäß zu den „unantastbaren Grundlagen der sozialistischen Gesellschaftsordnung“ (Art. 2, Abs. 2 der DDR-Verfassung von 1968). Die verfassungsrechtliche Bestimmung, daß die Volks-W. sich auf der Grundlage sozialistischer Produktionsverhältnisse und gemäß den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus entwickle, verweist zugleich auf die Rezeption einer spezifischen W.-Theorie (Politische Ökonomie). [S. 943]Ähnlich deutlich festgelegt ist auch das Instrumentarium, mit dessen Hilfe die Ziele des W.-Systems verwirklicht werden sollen. Die DDR-Verfassung von 1968 hebt hervor, daß der Grundsatz der Planung und Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung vor allem auch die Volks-W. beherrscht und ihr damit die Merkmale einer „sozialistischen Planwirtschaft“ verleiht. Zur Darstellung und Analyse der Funktionsfähigkeit des W.-Systems reicht eine derartige Charakterisierung allerdings nicht aus. Hier kommt es auf die Gestaltung der prozeduralen und institutionellen Regelungen an, auf die Verteilung der Verfügungsmacht über die wirtschaftlichen Ressourcen und deren Nutzung und die Berücksichtigung der Interessen aller am W.-Leben Beteiligten. So gesehen sind die Hauptmerkmale des W.-Systems: 1. Vergesellschaftetes Eigentum an den Produktionsmitteln, über das der Staat verfügt; 2. zentrale Planung und Leitung der Produktion und Distribution einschließlich der Koordination von W.-Planung und Finanz- und Sozialpolitik sowie die Gestaltung eines Systems der Leistungsanreize; 3. eingeschränkte Autonomie der Betriebe und Haushalte sowie begrenzte Aktionsmöglichkeiten Siedlungsstruktur (1972) der Massenorganisationen und der nachgeordneten territorialen Verwaltung. A. Eigentumsverhältnisse Eine der primären Differenzen zwischen dem W.-System der DDR und dem der Bundesrepublik Deutschland sind die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse. Sie werden von der Politischen Ökonomie als die wichtigsten gesellschaftlichen Verhältnisse interpretiert, die den Charakter aller anderen gesellschaftlichen Beziehungen bestimmen sollen. Im sozialistischen System wird das gegenüber dem Privateigentum dominierende „sozialistische Eigentum“ an Produktionsmitteln als die wirtschaftliche Basis der gesamtgesellschaftlichen Steuerung durch die SED (Arbeiter-und-Bauern-Macht) angesehen. Die Bildung von Privateigentum an Produktionsmitteln durch Unternehmer und von großen Kapitalgruppen mit gesellschaftspolitischen Einflußmöglichkeiten wird verhindert. Das sozialistische Eigentum existiert in zwei Formen: als „Volkseigentum“, das die durch Vergesellschaftung in direkten staatlichen Besitz gelangten Betriebe und Unternehmen erfaßt, und als „genos[S. 944]senschaftliches Eigentum“, das durch den Zusammenschluß von Einzelproduzenten zu Erzeugergenossenschaften entsteht. Die Basis des Volkseigentums entstand 1946 durch die entschädigungslose Enteignung der „Nazi- und Kriegsverbrecher“. Durch die Errichtung und Erweiterung zahlreicher Großbetriebe wuchs der staatliche W.-Bereich stark an. Der Anteil der volkseigenen Betriebe am Nationaleinkommen der Gesamt-W. stieg von 51 v. H. im Jahr 1950 über 69 v. H. im Jahr 1970 auf 81 v. H. im Jahr 1973 an (vgl. Tabellen Eigentumsformen). Das verfassungsrechtlich privilegierte Volkseigentum erfaßt alle wichtigen Produktionsmittel: Bodenschätze, größere Gewässer, mittlere und größere Industriebetriebe, Banken, Versicherungen, Verkehrswege, Transport- und Nachrichteneinrichtungen. Als Subjekt des Volkseigentums werden der Staat und das Volk gesehen. Konzeptionen eines delegierten Gruppeneigentums, z. B. der Betriebsbelegschaften, fanden in der DDR keine Verbreitung. [S. 945] Faktisch ist der Staat der primäre Eigentümer, der die daraus entstehenden Rechte durch die Institutionen der zentralen W.-Lenkung (vor allem Industrieministerien und Staatliche Plankommission) und die von diesen eingesetzten Betriebsleiter verwirklicht. Das genossenschaftliche Eigentum besteht in den Organisationsformen von Produktionsgenossenschaften, die vor allem in der Landwirtschaft und im Handwerk sowie im Gartenbau und in der Fischwirtschaft verbreitet sind, und von Konsumgenossenschaften und Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften. Das genossenschaftliche Eigentum wird als eine niedere Entwicklungsstufe des sozialistischen Eigentums angesehen. Es läßt den Genossenschaften die Möglichkeit, im Rahmen der Gesetze und Pläne selbständig über ihre Betriebseinrichtungen und die Produktionsergebnisse verfügen zu können. Zum sozialistischen Eigentum wird seit einigen Jahren auch das Eigentum von gesellschaftlichen Organisationen wie den Parteien und Massenorganisationen, die Verlagsbetriebe und soziale und kulturelle Einrichtungen unterhalten, gezählt (Vereinigung Organisationseigener Betriebe, VOB). Das ist der DDR noch vorhandene private Produktionsmitteleigentum existiert vorwiegend in der Form von Einzelhandelsgeschäften, Gaststätten und Handwerksbetrieben. Nur unter der Voraussetzung, daß die Privatbetriebe „gesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen, der Erhöhung des Volkswohlstands und der Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums dienen“ (Art. 14, Abs. 1 der DDR-Verf. von 1968) ist privates Produktionsmitteleigentum zulässig. Die wichtigsten Methoden der Verbindung von privatem und sozialistischem Eigentum sind die staatliche Beteiligung am Privatunternehmen und der Abschluß von Kommissionsverträgen. Das aus solchen Verbindungen entstehende „halbstaatliche Eigentum“ hat seit der letzten Sozialisierungswelle, die im Anschluß an den VIII. Parteitag der SED im Jahr 1972 zur Umwandlung fast aller halbstaatlichen und privaten Industrie- und Baubetriebe sowie der industriemäßig produzierenden Handwerksbetriebe (Stat. Jahrbuch der DDR, 1969, S. 111) in VEB führte, stark an Bedeutung verloren. Im Jahre 1967 hatten 5.556 halbstaatliche Betriebe, die 42 v. H. der Industriebetriebe darstellten, noch 10 v. H. der industriellen Bruttoproduktion aufgebracht, während die Privatbetriebe (29 v. H. der Zahl der Betriebe) 2 v. H. produzierten. Seit 1972 sind halbstaatliche Betriebe vorwiegend noch im Binnenhandel und im Verkehrswesen anzutreffen. Private Betriebe konzentrieren sich auch in der Bauwirtschaft, wo sie 1973 6 v. H. des gesamten Bauvolumens sowie 7 v. H. des Nettoprodukts dieses W.-Bereichs erwirtschafteten. B. Zentrale Planung Die zentrale Planung ist neben den spezifischen Eigentumsverhältnissen das entscheidende Strukturmerkmal des W.-Systems. Danach sollen grundsätzlich alle wirtschaftlichen Einzeldispositionen über zentrale Pläne gelenkt und koordiniert werden. Die zentrale Planung muß die Wachstums- und Strukturziele der W.-Politik mit den Ressourcen und Realisierungsmöglichkeiten der Branchen und Betriebe in Übereinstimmung bringen und Prioritäten Setzen. Neben einer die gesamte W. überziehenden Planungsorganisation und besonderen Planungsverfahren ist die zentrale Planung weiterhin an die Voraussetzung einer beschränkten Betriebsautonomie (Pflicht zur Planerfüllung) und staatlich festgelegter Preise gebunden. In der Vergangenheit hat sich die Form, nach der vor allem die Beziehungen zwischen Planungszentrale und W.-Einheiten geregelt wurde, wiederholt geändert. Seit 1948 gab es allein sieben größere Umbildungen der Planorganisation. Sehr verschiedene Planarten wurden, zumeist diskontinuierlich, angewendet: neben Jahres- und kurzfristigen Plänen Halbjahr-, Zweijahr-, Fünfjahr- und Siebenjahrpläne. Die früher durchgeführte einfache Mengenplanung mit der Bruttoproduktion als entscheidender Kennziffer ist inzwischen durch einige Qualitäts- und Effektivitätskriterien ergänzt worden, ohne daß allerdings eine einzelne Kennziffer (z. B. der Gewinn) Priorität erlangte und ein in sich [S. 946]konsistentes Plankennziffernsystem entwickelt werden konnte. Hier wie auch bei anderen Problemen der zentralen Planung wirkt sich negativ das Fehlen einer entwickelten Planungstheorie aus. Seit 1967 wurden die langfristige Planung und Prognose stärker als wichtiges wirtschaftspolitisches Instrument ausgebaut. Neuere Entwicklungen (Vorgabe umfassender Plankennziffern, Einschränkung der betrieblichen Investitionsentscheidungen) haben seit 1971 zu einer stärkeren Rezentralisierung geführt. Auch wenn seit dem Beginn des Neuen Ökonomischen Systems im Jahre 1963 wettbewerbliche Elemente in das W.-System eingebaut wurden, blieb doch der Planungszentrale nach wie vor die Aufgabe, ein volkswirtschaftliches Gleichgewicht zu sichern. Starke Spannungen bestehen aber zwischen den Mengen- und Preisregulierungen: Einerseits ist der unmittelbare Preis-Mengenzusammenhang unterbrochen, andererseits können die staatlichen Preisorgane die einmal fixierten Preise nicht fortlaufend den unterschiedlichen Versorgungs- und Kostenlagen anpassen. Zeitweilig erforderliche schnelle Umdispositionen begegnen vielfach bürokratischen Hemmnissen, was die durchschnittliche volkswirtschaftliche Effektivität mindert. Dies gewinnt Bedeutung, wenn — wie in letzter Zeit verstärkt — die W.-Branchen unmittelbar an den internationalen Markt herantreten. Die relativ hohe Effizienz, die einer zentralgelenkten W. bei der Bildung von Schwerpunkten oder bei radikalen Umstellungen innerhalb des W.-Systems möglich ist, kann dagegen eine entwickelte, in den Grundzügen proportionierte Plan-W. nach allen bisherigen Erfahrungen nicht erreichen. C. Wirtschaftseinheiten und Leitungsorgane Die Organisationseinheiten des W.-Systems sind die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten und die staatlichen Träger der W.-Politik sowie der allgemeinen Verwaltung. Letztere werden auch „wirtschaftsleitende Organe“ genannt. Dagegen umfaßt die ältere Bezeichnung „Produktionsleitungen“ Einheiten beider Arten: Vereinigungen volkseigener Betriebe, Bezirkswirtschaftsräte und Räte für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Organe der W.-Politik und Verwaltung sind hierarchisch gegliedert. Höchstes Organ der W.-Leitung ist der Ministerrat. Er transformiert wirtschaftspolitische Ziele, Strategien und Mittelpräferenzen aus dem Parteiapparat der SED in Sollgrößen und Handlungsanweisungen für den Bereich der W. und arbeitet direkt mit dem Staatsrat und der Volkskammer zusammen. Auf seiner Ebene werden die wichtigen wirtschaftspolitischen Entscheidungen mit den beteiligten Ressorts (z. B. Bildungswesen, Gesundheitswesen) abgestimmt. Dem Ministerrat unterstehen zur Leitung, Verwaltung und Kontrolle der W. spezielle Organe, die sich nach Funktionen unterscheiden lassen. Dies sind erstens Organe, denen produktive W.-Bereiche zugeordnet sind: Industrieministerien, das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, die Ministerien für Bauwesen, Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen, Handel und Versorgung, Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Eine 2. Gruppe hat neben spezifischen Hauptaufgaben, wie z. B. die Planungsaufgaben der Staatlichen Plankommission, im Zusammenhang mit der W.-Leitung und -Verwaltung vorwiegend koordinierende und indirekt regelnde Funktionen: die Staatl. Plankommission, die Ministerien für Wissenschaft und Technik sowie der Finanzen, besondere Staatssekretariate und Staatliche Ämter für Arbeit, Löhne und Preise, die Staats[S. 947]bank der DDR. Kontrollaufgaben vor allem hat die dritte Gruppe der wirtschaftsleitenden Organe: wie die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, das ASMW und das Staatliche Vertragsgericht. Auf regionaler Ebene existieren folgende wichtige Organe der W.-Leitung: 1. die die Industrie der Bezirke leitenden und den Räten der Bezirke sowie dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellten Bezirkswirtschaftsräte, 2. Räte für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft auf Bezirks- und Kreisebene, 3. Bezirks- und Kreisbauämter und 4. Räte der Gemeinden, soweit sie kommunale Dienstleistungs- oder Versorgungsbetriebe verwalten. Die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten umfassen Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, Handelsorganisationen (HO, Großhandel, Außenwirtschaft) Genossenschaften und Banken (Bankwesen). Im Vordergrund des allgemeinen W.-Prozesses stehen die Industriebetriebe (Betriebsformen und Kooperation). Der Grad der erreichten Annäherung an optimale Größenordnungen der Betriebe, der technisch-ökonomisch adäquaten Ausstattung mit Sachmitteln u. Fertigungsverfahren und der rationellen Verflechtung in den überbetrieblichen Produktionsprozeß ist von erheblicher Auswirkung auf die gesamtwirtschaftliche Effektivität. Wichtiges Ziel der W.-Politik der vergangenen 10 Jahre war es, den auf diesen Gebieten bestehenden Rückstand gegenüber führenden westlichen Industrieländern zu verringern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 939–947 Wiedervereinigungspolitik der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftliche Rechnungsführung
Wirtschaft (1975) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Wirtschaftspolitik A. Allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele „der „herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Abläufe und Strukturen des W.-Systems. Das bestehende W.-System wird als „sozialistische Planwirtschaft“ (Art. 8 der…
DDR A-Z 1975
Agrarwissenschaften (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Forschungsorganisation Die Schaffung völlig neuer Produktionsverhältnisse in der Landwirtschaft, das Ziel einer weitgehenden Selbstversorgung im Ernährungsbereich, die steigenden Qualitätsansprüche bei Nahrungsmitteln, die Steigerung der Flächen- und Arbeitsproduktivität und die Entwicklung neuer Produktionstechniken haben in der DDR zum Aufbau eines beträchtlichen Forschungsapparates geführt. Während des Fünfjahrplanes 1971–1975 werden jährlich ca. 350 Mill. Mark für diese Zwecke aufgewandt. Die agrarwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen beschäftigen z. Z. 5.300 Wissenschaftler und wissenschaftliche bzw. wissenschaftlich-technische Mitarbeiter. Die Durchführung der Forschungsarbeit wird in folgenden Forschungseinrichtungen betrieben: 1. Institute der Universitäten beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen mit ca. 105 Instituten und 30 weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen in Berlin. Dresden, Halle, Jena, Leipzig und Rostock; 2. Institute der Hochschulen Bernburg und Meißen beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft; 3. Institute der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL) in Berlin (Ost) beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft; 4. Institute der Lebensmitteltechnik und Verarbeitung beim Staatlichen Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte und beim Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie. 5. Außerhalb der Agrarforschung wird die Ernährungsforschung beim Institut für Ernährung in Potsdam-Rehbrücke, das der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) angehört, betrieben. Die Vielfalt der Forschungseinrichtungen und Forschungsaufgaben wird im einheitlichen Forschungsplan Wissenschaft und Technik koordiniert. An der Erstellung der Pläne (Prognose-, Perspektiv- und Jahrespläne) sind die Institute und Einrichtungen sowie die zuständigen Ministerien beteiligt. A. Universitätsforschung Die Forschungsarbeit der Universitätsinstitute erfolgt in Abstimmung mit der AdL und ist auf die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Praxis bzw. die Anforderungen der Industrie abgestellt. Der beab[S. 19]sichtigten Spezialisierung in der Ausbildungsrichtung entsprechend, ergeben sich für die Sektionen der einzelnen Universitäten folgende Forschungsschwerpunkte: Berlin (Ost): Lebensmitteltechnologie, gärtnerische Pflanzenzüchtung, (Tierzucht (Genetik und Leistungsphysiologie) und Veterinärwesen (Geflügel- und Kleintierkrankheiten, Staatsveterinärwesen); Dresden: Landtechnik und Forstwirtschaft; Halle: Agrochemie, Getreide und Zuckerrübenforschung, pflanzliche Verarbeitungstechnologie; Leipzig: Tierzucht (Milch-, Fleisch- und Eierproduktion), Veterinärwesen (Rinder und Schweine), tropische und subtropische Landwirtschaft; Rostock: Kartoffel- und Futterbau, Tierzucht (Rinderzucht). B. Hochschulforschung Die Hochschulen in Bernburg und Meißen wurden zur Ausbildung von Führungskadern für die sozialistische Landwirtschaft gegründet. Ihre Forschungstätigkeit richtet sich auf agrarökonomische und gesellschaftspolitische Ziele. C. Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL) Die AdL beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (bis 1972 Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften [DAL]) gilt als zentrales wissenschaftliches Organ zur Förderung der A. in der DDR. Nach letzten Angaben umfaßt die AdL 2 Forschungszentren und 21 Institute mit ca. 1 860 Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Mitarbeitern. Grundsätzliche Aufgaben der AdL sind unter Beachtung der industriemäßig betriebenen Landwirtschaft: 1. Intensivierung der wissenschaftlichen Vorarbeit. 2. Koordination der Arbeit verschiedener agrarwissenschaftlicher Disziplinen und Kooperation mit anderen Wissenschaftseinrichtungen und -zweigen. 3. Auswertung der internationalen Forschungsergebnisse und die Vertiefung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den RGW-Staaten auf bilateraler Ebene, insbesondere zur UdSSR und multilateral im Rahmen des RGW-Komplexprogrammes. 4. Durchführung eigener umfangreicher Forschungsvorhaben, insbesondere die Züchtung von Tierrassen, die für die industriemäßige Produktion geeignet sind sowie die Zucht eiweiß- und energiereicher Pflanzenarten, die intensive Beregnung und Bewässerung gestatten. 5. Erprobung der Forschungsergebnisse und ihre Überführung in die Praxis. Hierfür stehen der AdL über 30 eigene Versuchsgüter mit ca. 32.000 ha LN zur Verfügung. Anläßlich ihres 20jährigen Bestehens (1971) konnte die AdL u. a. auf folgende Leistungen verweisen: 1. Entwicklung eines Düngungsprogrammes für die gesamte DDR aufgrund von mehreren Millionen Bodenproben. Mit Hilfe der EDV erlaubten die Bodenaufnahmen 1973, für 80 v. H. der LN Düngungsempfehlungen nach Höhe und Zeitpunkt zu erteilen. 2. Im Bereich Pflanzenzucht konnten insgesamt 419 neue landwirtschaftliche und gärtnerische Kulturpflanzen gezüchtet werden. (In den Jahren 1971–1974 folgten 31 weitere Neuzüchtungen.) 3. Der Veterinärmedizin konnten 68 neue Präparate (einschließlich Prophylaxe) übergeben werden. 4. Im Bereich der Tierernährung wurde ein neues Futterbewertungssystem entwickelt. Die staatlichen Aufwendungen betrugen 1951–1971 ca. 1,2 Mrd. Mark. Die Gründung der AdL (DAL) erfolgte am 17. 10. 1951 (Gründungsbeschluß vom 11. 1. 1951) nach dem Vorbild der sowjetischen W.-I.-Lenin-Akademie. Sie übernahm einerseits die Aufgaben der landwirtschaftlichen Klasse der AdW. sowie die Aufgaben der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft. 1953 wurden auch die Forschungsanstalten der 1952 aufgelösten Länder in die AdL eingegliedert. Nach dem erst 1955 verabschiedeten Statut hatte die AdL den Status einer Anstalt des öffentlichen Rechts, den sie mit der Neufassung des Statutes — Unterstellung unter das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) im Jahre 1962 — verlor. Nach der letzten Fassung des Statutes vom 6. 6. 1972 (GBl.~II, Nr. 38, S. 438 ff.) zeigt die AdL folgende Organisationsstruktur: 1. Der Präsident wird auf Vorschlag des Ministers für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen. 2. Der Vizepräsident (ständiger Stellvertreter) wird vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft berufen. 3. Die Direktoren, vom Präsidenten berufen, leiten in dessen Auftrag bestimmte Forschungsbereiche. 4. Das Präsidium besteht aus Präsident, Vizepräsident und Direktoren sowie — mit Zustimmung des Ministers — weiteren Personen. 5. Das Plenum, maximal 81 Personen, besteht aus ordentlichen Mitgliedern (Bürger der DDR mit hervorragenden Leistungen in der Wissenschaft oder Praxis) und Kandidaten (maximal 40 Bürger der DDR, die als Nachwuchswissenschaftler oder Praktiker Verdienste erworben haben). Die AdL hat ferner korrespondierende Mitglieder. Ordentliche Mitglieder werden mit Vollendung des 65. Lebensjahres emeritiert. Die Wahl neu aufzunehmender ordentlicher Mitglieder erfolgt nach je 5 Jahren. Die Wiederwahl von Kandidaten ist zulässig. Die eingangs genannten Institute sind seit der Akademiereform 1972 nicht mehr in Sektionen zusammengefaßt, sondern bestehen als „Wissenschaftliche Einrichtungen“ in Form von Forschungszentren oder als einzelne Institute fort. Für spezielle Arbeitsvorhaben ist es möglich, aus Zentren und Instituten [S. 20]„zeitweilige Sektionen“ zu bilden. Die AdL hat das Recht, Professoren zu ernennen, akademische Grade zu verleihen und die „Erwin-Baur-Medaille“ zu vergeben. D. Hochschulfreie Forschung außerhalb der AdL Die Forschungseinrichtungen der Universitäten und der AdL sind fast ausschließlich auf die Agrarproduktion orientiert. Nach Kriegsende fehlten zahlreiche spezialisierte Forschungseinrichtungen der Nahrungsgüterwirtschaft, da die bis 1945 bestehenden Institute entweder im Gebiet der 3 Westzonen angesiedelt waren oder kurz vor Kriegsende dorthin ausgelagert wurden. Infolgedessen kam es zu zahlreichen Neugründungen: 1. Institut für Kühl- und Gefrierwirtschaft in Magdeburg (1957); 2. Institut für Getreideverarbeitung, früher Zentrallaboratorium für Getreideverarbeitende Industrie, Potsdam (Bergholz-Rehbrücke), früher Riesa (Sachsen), (1957); 3. Institut für Hochseefischerei und Fischverarbeitung, Rostock-Marienehe (1955); 4. Institut für Milchforschung, Berlin (Ost)-Oranienburg (1958); 5. Institut für Fleischwirtschaft, Magdeburg (1958); 6. Forschungsinstitut für Gärungs- und Getränkeindustrie, früher Zentrallaboratorium für Brau- und Malzindustrie, Berlin (Ost) (1959). Diese Institute waren ursprünglich der Staatlichen Plankommission, später jedoch überwiegend dem Ministerium für Bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie unterstellt. Über das Staatliche Komitee für Aufkauf und Verarbeitung gelangten 1968 die Institute für Milchforschung und Fleischwirtschaft sowie zahlreiche andere Forschungseinrichtungen unter die Verwaltung des RLN bzw. MfLFN. II. Einrichtungen zur Übertragung der Forschungsergebnisse in die Praxis Neben den üblichen Möglichkeiten zur Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis (Landwirtschaftliche ➝Berufsausbildung, Zeitschriften, Fachbücher, Agrarjournalismus) bestehen in der DDR für diese Aufgaben einige zentralgeleitete Einrichtungen mit überdurchschnittlicher Breitenwirkung. A. Institute für Landwirtschaft (IfL) bei den Räten der Bezirke (Konsultationspunkte) Der Aufbau der IfL erfolgte nach Abschluß der Kollektivierung und mußte am 30. 6. 1962 beendet sein. (GBl.~III, Nr. 5, vom 17. 2. 1961; GBl.~II, Nr. 23, vom 17. 4. 1962). Diese Institute wurden aus Volkseigenen Gütern zu „vorbildlichen sozialistischen Musterbetrieben“ entwickelt, um als „Konsultationspunkte für eine rasche Umsetzung der agrarwissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse in die Praxis der LPG und VEG“ zu sorgen. Aus diesem Grund sind sie einerseits zur engen Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der AdL und andererseits zu einer „breiten Produktionspropaganda“ verpflichtet. In Anbetracht der Größenordnungen, die für den Aufbau industriemäßiger Anlagen der Pflanzen- und Tierproduktion erforderlich sind, haben die IfL ihre Beispielwirkung für die Betriebsorganisation verloren. Sie wirken ungeachtet dessen als Dienstleistungs- und Lehrbetriebe fort, indem sie Futtermittel analysieren, Futterpläne erarbeiten oder bestimmte Maschinen, Ausrüstungen und Arbeitsverfahren in der Praxis vorstellen. In den letzten Jahren wurden vereinzelt auch kooperierende LPG zu Konsultationsstützpunkten entwickelt. B. Die Agrarwissenschaftliche Gesellschaft der DDR Die AwG. (bis 1971 Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft) wurde 1960 gegründet (GBl.~III, Nr. 8, vom 9. 3. 1961, Änderungsanordnung vom 26. 3. 1971, vgl. GBl.~II, Nr. 39, vom 19. 4. 1971, Statut veröffentlicht vom Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, GBl.~II, 1961, Nr. 5). Ursprünglich gegründet zur Weiterbildung der in Lehre, Forschung und Praxis tätigen Wissenschaftler, Absolventen und Studenten, betreibt die AwG. seit vielen Jahren intensive fachliche und politische Bildungsarbeit unter den landwirtschaftlich Berufstätigen. Sie umfaßt z, Z. ca. 38.000 Mitglieder. Allein im Jahr 1972 führten mehr als 1 000 Mitglieder der AwG. über 5.000 Veranstaltungen durch, an denen ca. 250.000 landwirtschaftlich Berufstätige (ca. 29 v. H. der ständigen Berufstätigen in der Landwirtschaft) teilnahmen. Aufgabe der 330 Arbeitsgemeinschaften ist es, diese Veranstaltungen vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten. (Themen sind u. a.: Anbau sowjetischer Weizensorten, Stickstoffspätdüngung, technische Trocknung, Eiweiß- und Kraftfutterversorgung etc.) In etwa dreijährigem Turnus (zuletzt 1973 mit 375 Delegierten) werden Kongresse abgehalten, auf denen das künftige Arbeitsprogramm beschlossen und der Zentralvorstand (z. Z. 58 Wissenschaftler und Praktiker) gewählt wird. C. „Agra“, Landwirtschaftsausstellung der DDR Die DDR veranstaltet jährlich in den Monaten Juni und Juli in Leipzig-Markkleeberg eine vierwöchige Lehr- und Leistungsschau der Landwirtschaft. Neben der Vorstellung neu entwickelter Maschinen, Geräte, Stallanlagen etc. und den Tierleistungsschauen dient die „Agra“ als fachliches und politisches Schulungstreffen für die landwirtschaftliche Bevölkerung. Zahlreiche Musterbetriebe stellen in der Praxis bewährte oder als Beispiel entwickelte Lösungen für bestimmte Produktionsaufgaben vor. Themen der Agra 1973 waren der Sozialistische [S. 21]Wettbewerb, die sozialistische Intensivierung der Landwirtschaft, die sozialistische ökonomische Integration (SÖI), die Kooperation der Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und die landwirtschaftliche Berufsausbildung. Weitere Themen waren der Agrar-Industrie-Komplex, die Intensivierung der Pflanzenproduktion, der konzentrierte Einsatz der Investitionen beim Aufbau industriemäßiger Anlagen, sozialistischer Wettbewerb und sozialistische Betriebswirtschaft im industriemäßig organisierten Pflanzenbau. In 90 Hallen und auf ca. 235 ha Freigelände stellten 1974 insgesamt 400 Aussteller ihre Erzeugnisse und Projekte vor. An 300 Tagungen, Symposien, Kolloquien, Spezialistentreffen und sonstigen Veranstaltungen beteiligten sich ca. 36.000 Gäste. Die „Agra“ ist eine juristisch selbständige Einrichtung des MfLFN. mit Sitz in Leipzig-Markkleeberg. Als „Landwirtschaftsausstellung der DDR“ ist sie Herausgeber zahlreicher Informations- und Fachschriften. D. „Iga“, Internationale Gartenbauausstellung der DDR in Erfurt Für Gartenbau veranstaltet das MfLFN seit 1961 jährlich im September in Erfurt eine Lehr- und Leistungsschau für den Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau, deren Charakter dem der „Agra“ gleicht. 1974 wurde die „Iga“ von ca. 30.000 Gartenbaufachleuten und von über 500.000 Interessenten besucht. In Weiterbildungsveranstaltungen und sonstigen Lehrgängen wird der Aufbau konzentrierter Obstbaugebiete, die Steigerung der Obst- und Gemüseerträge und die Verallgemeinerung wertvoller Anbauerfahrungen unterrichtet. Forschung; Wissenschaft; Akademie der Wissenschaften der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 18–21 Agrartechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agronom
Agrarwissenschaften (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Forschungsorganisation Die Schaffung völlig neuer Produktionsverhältnisse in der Landwirtschaft, das Ziel einer weitgehenden Selbstversorgung im Ernährungsbereich, die steigenden Qualitätsansprüche bei Nahrungsmitteln, die Steigerung der Flächen- und Arbeitsproduktivität und die Entwicklung neuer Produktionstechniken haben in der DDR zum Aufbau eines beträchtlichen Forschungsapparates geführt. Während des Fünfjahrplanes…
DDR A-Z 1975
Umweltschutz (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 / > I. Ursachen und Gefahren der Umweltverschmutzung Die Gesundheit des Menschen und der Tierwelt wird heute auch in der DDR zunehmend durch Schadstoffe der belebten und der unbelebten Natur beeinträchtigt, insbesondere durch chemische Faktoren. Luft, Wasser, Boden und Pflanzen werden verunreinigt und schädigen so die Umwelt; über Nahrungsmittel oder direkte Kontakte wirkt sich dies nachteilig auf die menschliche Gesundheit aus. Die Luftverunreinigung wird vor allem durch Staub, durch Industrieabgase und Rußbildung der Feuerungsanlagen der Haushalte — mit Schwefeldioxyd (SO₂) u. a. — sowie durch Kraftfahrzeug- und Flugzeugabgase mit den Hauptschadstoffen Blei (Pb), Kohlenmonoxyd (CO), Benzpyren, hervorgerufen. Dabei wird nicht nur die Gesundheit des Menschen beeinträchtigt und die Pflanzen- und Tierwelt geschädigt, es treten als Folgeerscheinungen auch erhöhte Korrosions- sowie Produktionsschäden in Industrie und Landwirtschaft auf. Welche Auswirkungen allein für die Gesundheit eintreten, verdeutlicht, daß nach DDR-Berechnungen eine Senkung der Emissionen in stärker belasteten Gebieten auf die Hälfte eine Minderung der allgemeinen Sterberate um 4,5 v. H., eine Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung um rund 4 Jahre, einen Rückgang der bösartigen Geschwülste der Atemwege um ein Viertel sowie eine Verminderung von 10–15 v. H. der Herz- und Kreislauferkrankungen bewirken würde. Bei der Wasserverschmutzung erweist sich das Problem der Abwässer — z. B. Überschußkühlwasser von Kraftwerken (5 v. H. des Wasserdurchlaufs der DDR gehen als Kühl- und Brauchwasser an Kraftwerke), ölhaltige Abwässer, Entsalzungswässer, Verunreinigungen durch Farben und Chemikalien — als besonders gefährlich. Sie beeinträchtigen nicht nur die Trink- und Gebrauchswasserversorgung des Menschen, sondern auch die Sauberhaltung der Flüsse, Binnengewässer und Meere. Während die Meere zunehmend organische und mineralogische Verschmutzungen mit den bekannten Gefahren für den Nahrungsmittelkreislauf sowie auch Radioaktivität aufweisen, zeigen die Binnengewässer durch Abwässer hervorgerufene starke Störungen des biologischen Gleichgewichts. Infolge von Temperaturerhöhungen durch industrielles Kühlwasser, durch nährstoffhaltige Abwässer oder durch Auswaschungen von auf Äckern verteilten Düngemitteln wird überein stimuliertes Wachstum von Flora und Fauna Sauerstoffmangel ausgelöst, der schließlich Fäulnisprozesse anregt. Einzelne Flüsse wie Saale und Weiße Elster führen bereits Wasser der Güteklasse 4 und gelten als hochgradig verunreinigt. Bei der Bodenverschmutzung spielen neben der Bodenverschlechterung (z. B. durch agrarischen Raubbau, Übermelioration), dem Bodenentzug der Landwirtschaft (z. B. durch den Braunkohlenbergbau) und der ungeordneten Abfallagerung, vor allem auch die Ablagerung von Schadstoffen aus Luft und Wasser eine große Rolle. Bodenschädigende Auswirkungen hat auch der starke Gebrauch von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungspräparaten (Insektizide, Herbizide, Fungizide und Pestizide). Die Lärmbelästigung erweist sich zunehmend als [S. 869]Störfaktor, da in der DDR lärmbedingte Berufskrankheiten mit einem Anteil von über 50 v. H. seit Mitte der 60er Jahre an der Spitze der Berufserkrankungen stehen. Quelle der Lärmbelästigung ist neben dem Lärm der Produktionsstätten vor allem der Straßenverkehr. Geht man davon aus, daß drei Viertel der Bevölkerung der DDR in Städten lebt und berücksichtigt man davon die Hälfte, so dürften ca. 6 Mill. Menschen ständiger Lärmeinwirkung ausgesetzt sein. Schließlich nehmen Strahlenschäden zu, einerseits durch die natürliche Strahlenbelastung der Bevölkerung und andererseits durch radioaktive Stoffe. Dabei spielen sowohl Schädigungen von Personen eine Rolle, die beruflich Strahlenbelastungen ausgesetzt sind, als auch radioaktive Verunreinigungen von Sachgütern sowie Folgen unzureichender Lagerung radioaktiver Abfälle (nuklearer Umweltschutz). II. Besonderheiten der DDR Die DDR hat mit spezifischen Umweltproblemen zu kämpfen: a) Die Braunkohle als Primärenergiebasis führt — wegen der Braunkohlenverbrennung in Industrie und Haushalt — zu einer besonders hohen Luftverschmutzung durch Schwefeldioxyd, Staub und Asche, die sich besonders stark in den Ballungsgebieten von Industrie und Bevölkerung (z. B. in den Bezirken Halle, Dresden, Karl-Marx-Stadt und Leipzig) auswirken. Zudem erfordert der Braunkohlentagebau eine hohe Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche. b) Die Wasserwirtschaft befindet sich in einer besonders prekären Situation, da die Inanspruchnahme des Wassers außerordentlich hoch ist. So stehen je Kopf der Bevölkerung pro Jahr nur 880 m³ Wasser (natürlicher Abfluß) — in Trockenjahren lediglich 430 m³ — zur Verfügung bei einem derzeitigen Gesamtverbrauch von fast 8 Mrd. m³, der bis 1980 auf etwa 14 Mrd. m³ ansteigen dürfte. Für die Bundesrepublik Deutschland beträgt der gegenwärtige Verbrauch ca. 30 Mrd. m³ und wird bis zum Jahre 2.000 auf 41 Mrd. m³ ansteigen. Da nur 17 v. H. der Hauptwasserläufe — nach entsprechender Wasseraufbereitung — zur Trinkwasserversorgung herangezogen werden können, muß das Wasser in industriellen Ballungsgebieten bis zu fünfmal genutzt werden. Damit beträgt der Nutzungsgrad das Doppelte bis 4fache der Nachbarstaaten. Regional konzentriert sich die Wasserverschmutzung besonders auf den — von chemischen Betrieben dicht besiedelten — Raum Halle, Leipzig und Bitterfeld, erheblich weniger entfällt auf die nördlichen Gebiete und die Umgebung Berlins. Obwohl von 1967 bis 1970 in der DDR Kläranlagen (vor allem auf der Basis mechanischer Verfahren) mit einer Tagesleistung von insgesamt 382.000 m³ gebaut wurden, gelten die Klärkapazitäten in der DDR immer noch als unzureichend, wodurch die wasserwirtschaftliche Situation zusätzlich belastet wird. c) Das Müllproblem gestaltet sich etwas einfacher als in westlichen Industrieländern, da in der DDR ein Engpaß an Verpackungsmaterialien gegeben ist und die generelle Rohstoffknappheit zu stärkerem Einsatz von Sekundärrohstoffen zwingt. So spielen beispielsweise die Nutzung von Schrott und Altpapier sowie die Verwendung von Schlacken und Aschen als Baustoffe schon seit langem eine erhebliche Rolle. Dennoch fallen jährlich ca. 11,5 Mill. m³ (1970) Siedlungsmüll an, 1980 dürften es 17 und 1990 25 Mill. m³ sein, die in geordneter Deponie abgelagert oder durch Verbrennung bzw. Umwandlung in Humus beseitigt werden müßten. Bislang erfolgt jedoch die Ablagerung von Abfallstoffen aus der Produktion und von Siedlungsabfällen vor allem auf „wilden“ Müllkippen; eine erste geordnete Deponie wurde 1972 im Kreis Döbeln angelegt. Kompostierungswerke größerer Kapazität zur Verarbeitung von Siedlungsabfällen fehlen bisher ganz. Vorrangiges Ziel der DDR dürfte daher die Schließung wilder Müllkippen zugunsten geordneter Deponien sein, da die Realisierung weitergehender Programme vorläufig an den hohen Kosten scheitern dürfte. III. Politisch-ideologische Aspekte In der DDR wird immer wieder betont, daß die kapitalistische Gesellschaftordnung wegen ihres Profitstrebens für das hohe Ausmaß der Umweltverschmutzung verantwortlich sei: Lediglich aufgrund der Initiativen einzelner Persönlichkeiten seien im Kapitalismus Landschaftsschutzgebiete zum Schutze der Natur vor dem Menschen angelegt worden. Demgegenüber soll im Sozialismus die Natur für den Menschen geschützt werden. Der „Raubbau an der natürlichen Umwelt“ sei ein typisches Merkmal des Kapitalismus, während der Sozialismus den U. nicht nur als bloße Abwehrmaßnahme verstehe, sondern eine aktive zukunftsbezogene Umweltgestaltung anstrebe. In der kapitalistischen Gesellschaftsordnung vollziehe man zwar auch eine „Reparatur von Umweltschäden“, jedoch sei der U. dabei eine neue Profitquelle. Demgegenüber wolle der Sozialismus eine bewußte und planmäßige Gestaltung der Lebensumwelt. Die Existenz von Umweltproblemen wird als Hinterlassenschaft des Imperialismus bezeichnet. Man spricht von einem traurigen Erbe, das die DDR anzutreten hatte, denn beispielsweise seien nach 1945 für industrielle, mit Verbrennungsvorgängen verknüpfte Produktionsprozesse praktisch keine Abgasreinigungsanlagen vorhanden gewesen, da diese Probleme vor und im II. Weltkrieg völlig vernachlässigt worden seien. Es wird interessanterweise hinzugefügt, daß in der DDR nach dem Kriege die Anstrengungen zunächst dem Wiederaufbau galten und [S. 870]deshalb längere Zeit auch wieder die Aufgaben der Reinigung der Abgase und des Wassers zurückgestellt werden mußten. Der ideologischen Verknüpfung von Umweltproblematik und Wirtschaftssystem ist entgegenzuhalten, daß jede Produktion — unabhängig vom Wirtschaftssystem — als Umwandlungsprozeß von Gütern einer Produktionsstufe zu solchen einer anderen Stufe immer einen nicht zu nutzenden Rest hinterläßt, der dann im Wasser, in der Luft oder auf Abraumhalden wiedergefunden werden kann. Selbst der Konsum ist eine Umwandlung in nur teilweise oder gar nicht verwendbare Abfallprodukte. Mit diesem Tatbestand sind Produktion und Verbrauch in allen Wirtschaftssystemen konfrontiert. Entscheidend ist, daß der Erkenntnisstand über die Gefahren der „Abfälle“ sowie über die Möglichkeiten ihrer Vermeidung bzw. Einschränkung erheblich hinter der Entwicklung der Produktionsprozesse hinterherhinkt, zumal die Orientierung auf starkes Wachstum — auch in sozialistischen Volkswirtschaften — Produktivitätsfortschritten erheblich höhere Priorität einräumt als der Durchführung kostspieliger U.-Maßnahmen. IV. Gesetzliche Regelungen in der DDR Gesetzliche Basis des U. ist das auf der Grundlage des Art. 15 der DDR-Verfassung von 1968 aufbauende Landeskulturgesetz vom Mai 1970 mit mehreren Durchführungsverordnungen und Durchführungsbestimmungen. Daneben ist auf eine ganze Reihe von Sondergesetzen hinzuweisen. Von diesen verdienen besonders hervorgehoben zu werden: das die Instandhaltung und Nutzung der Gewässer sowie den Schutz vor Hochwassergefahren regelnde Wassergesetz von 1963 (GBl. I, 1963, S. 77 ff.) mit mehreren Durchführungsverordnungen, die Bodennutzungsverordnung von 1964 (GBl. II, 1965, S. 233 ff.), die AO über die Bewirtschaftung der Wälder von 1965 (GBl. II, 1965, S. 773 f.), die Luftverunreinigungsanordnung von 1968 (GBl. II, 1968, S. 640 ff.), die AO über die Erhöhung der Verantwortung der Städte und Gemeinden für Ordnung, Sauberkeit und Hygiene im Territorium von 1969 (GBl. II, 1969, S. 149 ff.) sowie die Strahlenschutzverordnung von 1969 (GBl. II, 1969, S. 627 ff.). Diese Gesetze werden laufend durch Verordnungen und Durchführungsbestimmungen ergänzt. So wurden in jüngster Zeit z. B. 2 Anordnungen über Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in Lebensmitteln (GBl. II, 1971, S. 526 ff. sowie I. 1973, S. 27 ff.) erlassen. Während wesentliche Grundsätze zum U. bereits seit längerer Zeit gesetzlich verankert sind — sowohl in den genannten als auch in anderen Gesetzen — werden erst seit einigen Jahren auch Regelungen bezüglich der maximal zulässigen Immissionskonzentrationen (MIK-Werte) erlassen sowie Sanktionen bei Überschreitungen und Unterlassungen von vorgeschriebenen U.-Maßnahmen festgelegt. So wurde beispielsweise im August 1974 eine Verordnung über Schutzgebiete für die Wasserentnahme zur Trinkwasserversorgung erlassen und zur Eindämmung der Luftverschmutzung durch Kraftfahrzeuge mit weiteren Bestimmungen eine Minderung des Bleigehaltes im Benzin von 0,42 auf 0,4 g Pb/l — ab 1980: 0,311 g Pb/l — verordnet (in der Bundesrepublik gelten bereits seit 1972 0,4 g Pb/l, ab 1976 sollen es 0,15 g Pb/l sein). Daneben sind einige Emissionsgrenzwerte und Methoden der Messung und Überwachung von Abgasmengen für Fahrzeuge und Motoren für verbindlich erklärt worden. V. Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen Bei den U.-Maßnahmen spielt neben der — z. T. schon seit längerer Zeit realisierten — Bildung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten (Naturschutz) zunächst einmal die Durchführung einer ganzen Reihe von Messungen der verschiedensten Verschmutzungsarten eine große Rolle: Für die generelle Überwachung der Luftverschmutzung sind die Hygiene-Institute der Bezirke zuständig, für die Kraftfahrzeugabgaskontrolle zeichnen die Abgasprüfstelle der DDR in Berlin-Adlershof sowie die Leitstelle für Abprodukte beim Ministerium für Verkehrswesen verantwortlich. Von diesen Instituten werden laufend Messungen — beispielweise während und nach den Messen in Leipzig, im Industriezentrum Bitterfeld, in Ost-Berlin — durchgeführt, um vor allem die Schadstoffkonzentrationen von Blei (Pb), Kohlenmonoxyd (CO), Stickstoffmonoxyd (NO), Stickstoffdioxyd (NO₂), Formaldehyd (H3CHO), Kohlenwasserstoffen (CmHn), Kohlendioxyd (CO₂), von Schwebstoffen und Schwefeldioxyd (SO₂) zu messen und mit den maximal zulässigen, im ganzen RGW-Gebiet gültigen Immissionskonzentrationen (MIK-Werte), vergleichen zu können. Daneben erfolgen aber auch Messungen durch eine Vielzahl anderer Institute. Z. B. ist das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz in Berlin (Ost) für die Messung und Vermeidung von Strahlenschäden zuständig. Die Messungen dienen außer der Überwachung auch der wissenschaftlichen Forschung, vor allem der Entwicklung von Reinigungstechnologien und der Vorbereitung legislatorischer Maßnahmen. In über 50 wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen wird an U.-Problemen gearbeitet. So wird z. B. in einem besonderen Institut im Tharandter Waldgebiet (im Bezirk Dresden) die Resistenz von Pflanzen, insbesondere Laubbäumen, gegenüber Schadstoffen — wie z. B. Schwefeldioxyd, Fluor- und Chlorverbindungen sowie Industrieabgasen - getestet, um widerstandsfähige Arten erkennen zu können, mit denen um Ballungszentren Grüngürtel anlegbar sind. Ein anderes Beispiel ist die von Forschern der DDR durchgeführte Messung der Bodenverunreinigung [S. 871]durch das bei Verbrennungsvorgängen (Kraftfahrzeuge, Industrie) entstehende, stark krebsfördernde 3,4-Benzpyren. Interessant sind auch die vom Institut für Meereskunde des DAW in Rostock-Warnemünde gemeinsam mit anderen Ländern (Polen, UdSSR, Finnland, Schweden und der Bundesrepublik) durchgeführten Messungen in der Ostsee. Diese wird wegen ihrer ozeanologischen Besonderheiten (erschwerter Wasseraustausch) besonders stark von Umweltverschmutzungen beeinträchtigt. Erforscht werden insbesondere die Sauerstoffverhältnisse, die Zunahme von Giftstoffen (Quecksilberverbindungen, chlorierte Kohlenwasserstoffe aus Pflanzenschutzmitteln, Mineralöl, Zink, Kadmium, Blei), aber auch die Ausbreitung des — die Lebensbedingungen der Fische stark beeinträchtigenden — Schwefelwasserstoffs. Daneben wird in der DDR auch — angesichts der starken Verbreitung lärmbedingter Berufskrankheiten — den Forschungen über den Lärmschutz große Aufmerksamkeit gewidmet. Vom 29. 5.–2. 6. 1972 fand in Dresden der VII. Kongreß der Internationalen Vereinigung gegen Lärm (AICB) statt. Erwähnung verdient auch, daß in jüngster Zeit einige wissenschaftliche Kommissionen zur U.-Forschung gebildet worden sind. U. a. wurde an der Akademie der Wissenschaften der DDR eine aus Medizinern, Biologen, Chemikern, Ernährungs- und Geowissenschaftlern zusammengesetzte „Kommission für Umweltforschung“ geschaffen, die unter Leitung von Prof. Mottek steht und die die von den Akademieinstituten durchgeführten Umweltforschungen leiten, koordinieren und kontrollieren soll. Aber auch die mehr und mehr mit Umweltfragen konfrontierte Kammer der Technik hat im September 1972 eine zentrale Kommission „U.“ eingerichtet. Um die besondere Bedeutung der Umweltprobleme zu unterstreichen und geeignete U.-Maßnahmen zu erarbeiten bzw. zu koordinieren, wurde im November 1971 das Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft gegründet. VI. Sanktionen Die Fülle der gesetzlichen Bestimmungen zum U., die grundsätzlich allgemeinen Charakter tragen, bietet allein keine Gewähr für ausreichenden U., wenn nicht entsprechende Sanktionen ihre Einhaltung erzwingen. Dabei besteht allerdings einerseits wieder das Problem, daß man nicht nur Verursacher von Umweltverschmutzungen „bestrafen“ kann, ohne ihnen gleichzeitig auch vertretbare Möglichkeiten und Wege zur Vermeidung der Verunreinigungen zu zeigen. Andererseits bringt die Festlegung von Grenzwerten erhebliche Schwierigkeiten mit sich, weil in der Regel hierfür entsprechende Forschungen und auch Abstimmungen mit den anderen RGW-Partnerländern und den übrigen Anliegerstaaten wie der Bundesrepublik Deutschland Voraussetzung sind. Für Wasserverschmutzungen wurde 1971 in der 2. DVO zum Wassergesetz (GBl. II, S. 25 ff.) das Abwassergeld festgelegt. Überschreitet ein Betrieb oder ein anderer Verursacher bei der von ihm durchgeführten bzw. bei unterlassener Abwasserbehandlung die — anhand vorgegebener Grenzwerte zu ermittelnde — Abwasserlast, so muß er entsprechend den in einer Kennzifferntabelle festgelegten Gebührensätzen Abwassergeld bezahlen. Dies beträgt beispielsweise für Giftstoffe und freies Cyan 100 Mark/kg, für Sulfide und Schwefelwasserstoffe 75 Mark/kg, für wasserdampfflüchtige Phenole 75 Mark/kg, für Schwermetalle (außer Eisen) 13,60 Mark/kg, für Öle und Fette 5 Mark/kg sowie für Abfallstoffe 200 Mark/m³. Welche Sanktionen dabei herauskommen können, zeigt ein Beispiel aus dem Jahre 1972: Das Gelatinewerk Calbe, das Mansfeld-Kombinat sowie die Reichsbahndirektion Magdeburg mußten 800.000 Mark Buße zahlen, da sie übermäßig verschmutzte Abwässer in die Saale geleitet hatten. Bei Luftverunreinigungen wurden Immissionsgrenzwerte — sowohl Kurzzeit- als auch Dauergrenzwerte — gesetzlich festgelegt (GBl. I, 1973, S. 164 ff. und 1, 1974, S. 353), bei deren Überschreitung ein sogenanntes Staub- und Abgasgeld erhoben wird. Dieses wird aus der Differenz zwischen der zulässigen und tatsächlichen Emission unter Berücksichtigung der Überschreitungsdauer nach folgender Formel berechnet: [S. 872]Die Betriebe sind dabei zu laufender Emissionsmessung verpflichtet; bei Unterlassung nehmen die Bezirkshygieneinspektionen Kontrollmessungen zu Lasten des Betriebes vor — bei doppeltem Gebührensatz. VII. Das Umweltschutzprogramm bis 1975 Mit dem laufenden Fünfjahrplan 1971–1975 ist ein größeres Programm zur Verbesserung der Umweltbedingungen in Angriff genommen worden: a) Zur Erhöhung der Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser, um den im Zeitraum von 1971 bis 1975 auf 120 v. H. ansteigenden Wasserbedarf zu decken, sowie für den Hochwasserschutz ist vorgesehen, bis 1975 250 Mill. m³ zusätzliche Speicherkapazitäten zu schaffen (Wasserwirtschaft). Daneben ist geplant, den Anteil der an zentrale Wasserversorgungssysteme angeschlossenen Wohnungen von 82 v. H. (1970) auf 84 v. H. (1975) zu erhöhen und insbesondere dem dringlichen Problem der veralteten Abwassersysteme durch Erweiterung und Erneuerung bestehender Anlagen zu begegnen. b) Durch Wiederurbarmachung bisher vom Braunkohlenbergbau beanspruchter Bodenflächen sollen mindestens 9.700 ha der land- und forstwirtschaftlichen sowie der touristischen Nutzung zugeführt werden — in den Jahren 1967 bis 1970 waren es 9.500 ha. In der Zeit von 1966 bis 1970 sind zudem 154.000 ha Land neu aufgeforstet worden; allein 1971 wurden 420 Mill. Bäume auf 30.500 ha Wald- und Brachland gepflanzt. Für die Durchführung von Meliorationen sollen bis 1975 4 Mrd. Mark bereitgestellt werden, um über 800.000 ha Bodenfläche be- bzw. entwässern zu können. Diese Aufwendungen, die zum großen Teil als normale Investitionen der Landwirtschaft zur Bodengewinnung und -Verbesserung anzusehen sind, werden in der DDR dem U. zugerechnet, wahrscheinlich, um das U. Programm aufzuwerten. c) Zur Minderung der Luftverunreinigung, die infolge der vielen nicht oder nur mit veralteten Reinigungsanlagen ausgerüsteten Industriebetriebe (insbesondere Kraftwerke, Brikettfabriken, Zementfabriken, Hüttenwerke und Chemiebetriebe) in der DDR hoch ist, sollen wirksamere Abgasreinigungsverfahren entwickelt und vor allem in Ballungsgebieten eingesetzt werden: So ist vorgesehen, in volkswirtschaftlich wichtigen Kombinaten und Betrieben die Luftverunreinigung um 40 bis 60 v. H. zu senken, insbesondere aber alle neu zu errichtenden Kraftwerke mit hochwirksamen Entstaubungsanlagen auszustatten. Im Jahr 1972 wurden für die Chemische Industrie 270 Mill. Mark an Investitionen zur Verringerung der Luftverschmutzung geplant. d) Zur Bekämpfung des Lärms, zu der als erster Schritt die bereits durchgeführte Erfassung aller „Lärmarbeitsplätze“ (Plätze mit einem Lärmpegel über dem kritischen Wert von 85 dB) durch Betriebsärzte gehörte, sollen in allen größeren Städten „Lärmkarten“ als Voraussetzung für eine künftige schrittweise Lärmminderung erstellt werden. Daneben steht der Versuch, die Lärmbeeinflussung in Neubaugebieten durch entsprechende Planungen zu verringern. Dies soll durch geeignete Gruppierung der Wohnbauten und die Anpflanzung von Baumgruppen und schallabsorbierenden Kletter- und Rankgewächsen erreicht werden. e) Der Verbesserung der Ablagerung, Beseitigung und Verwertung von Siedlungsabfall sollen zusätzliche Anstrengungen dienen: 100 Mill. Mark sind für die Errichtung 51 neuer Anlagen der Mülldeponie (einschließlich einer neuen Verbrennungsanlage in Ost-Berlin, bei der die entstehende Wärme der Fernheizung dienen soll) sowie für 5 Anlagen der Müllkompostierung vorgesehen. Von diesen sollen 3 in den Bezirken Leipzig, Potsdam und Rostock entstehen; mit ihnen sollen aus je 140.000 t Müll 100.000 t Kompost erzeugt werden. Für diese Maßnahmen — einschließlich der Meliorationen — sollen insgesamt 7 Mrd. Mark aufgewendet werden. Während bis 1972 in den Jahresplänen lediglich ganz bestimmte Umweltaufgaben — z. B. Abwasserreinigung, Bodengewinnung — geplant waren, finden seit 1973 jeweils ganze Schutzprogramme Berücksichtigung: Im Volkswirtschaftsplan 1973 waren für den U. 1,6 Mrd. Mark vorgesehen, wovon über 0,6 Mrd. Mark auf die Reinhaltung von Luft und Wasser sowie die Lärmminderung und 0,75 Mrd. Mark auf Meliorationen entfielen. Dafür sind 67.000 ha Bodenfläche be- und 105.000 ha entwässert worden (1972 wurden mit der gleichen Summe 56.000 ha be- und 106.000 ha entwässert). Der Volkswirtschaftsplan 1974 sieht für die Verbesserung der Wasserversorgung Investitionen in Höhe von 575 Mill. Mark vor, um damit die Wasserwerkskapazitäten gegenüber 1973 um 5 v. H. und die Kapazitäten der Kläranlagen um 4 v. H. zu steigern. Insbesondere soll der Stauraum der Talsperren — vor allem durch die Fertigstellung der Vorhaben in Gottleuba, Bautzen und Niemtsch-Koschen — um 100 Mill. m³ erweitert werden. Daneben sind aber auch Investitionsmaßnahmen zur Reinhaltung der Luft sowie zur Nutzbarmachung und Beseitigung von Abfallprodukten geplant. Für Meliorationen sind 1974 715 Mill. Mark vorgesehen, um Be- und Entwässerungsmaßnahmen für 170.000 ha durchzuführen. VIII. Besondere Probleme des Umweltschutzes in der DDR Zweifellos hat sich das Umweltbewußtsein bei der Bevölkerung und in der Industrie in den letzten Jahren verstärkt, staatliche Stellen bemühen sich, die Forschung vermehrt auf Umweltprobleme zu lenken und die Betriebe zu einer Minderung und Beseitigung der Umweltgefahren zu veranlassen. Auch [S. 873]wenn beim DDR-Umweltprogramm „normale“ Maßnahmen — wie Meliorationen, Vergrößerung der Wasserbereitstellungskapazitäten — einbezogen werden, die nicht ausschließlich Umweltfunktionen erfüllen, so sind doch die eingeleiteten Bemühungen (Gewinnung von Sekundärrohstoffen, Müllkompostierung, Lärmschutz) sowie die beginnende Zusammenarbeit innerhalb des RGW beachtenswert. So betreffen allein 37 der 97 wissenschaftlich-technischen Forschungsaufgaben des Komplexprogramms den Umweltschutz, an denen die DDR besonders beteiligt ist. Bedenklich ist hingegen die bisher nur geringe Zusammenarbeit der DDR mit westlichen Ländern, da die grenzüberschreitenden Wirkungen von verschmutzten Flüssen, von Abgasen und anderen Schadstoffen außerordentlich schwerwiegend sein können. In der Bundesrepublik Deutschland wirken sich z. B. die Abwässer der Thüringischen Kaliwerke — wegen Versalzung der Werra — ungünstig auf das Bremer Trinkwasser aus, aber auch der nordbayerische Raum wird durch aus der DDR stammende Abwässer beeinträchtigt. Immerhin konnten im September 1973 Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR über Grundsätze der Schadensbekämpfung an der Grenze sowie zu Instandhaltung und Ausbau der Grenzgewässer (einschl. der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen) abgeschlossen werden. Wirksame Lösungen der heutigen und künftigen Umweltprobleme erfordern neben einer umfassenden internationalen Zusammenarbeit, neben einer Intensivierung der Forschung sowie der Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Festlegung der regionalen Investitionsstruktur vor allem die Bereitstellung umfangreicher finanzieller Mittel. Bei allen guten Ansätzen zum U. dürfte die Wirtschaftsführung der DDR jedoch auch noch in den nächsten Jahren dem Einsatz aller verfügbaren Mittel für Produktionssteigerungen Vorrang einräumen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 868–873 Umlaufmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Uneheliche Kinder
Umweltschutz (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 / > I. Ursachen und Gefahren der Umweltverschmutzung Die Gesundheit des Menschen und der Tierwelt wird heute auch in der DDR zunehmend durch Schadstoffe der belebten und der unbelebten Natur beeinträchtigt, insbesondere durch chemische Faktoren. Luft, Wasser, Boden und Pflanzen werden verunreinigt und schädigen so die Umwelt; über Nahrungsmittel oder direkte Kontakte wirkt sich dies nachteilig auf die menschliche Gesundheit aus. …
DDR A-Z 1975
Meliorationen (1975)
Siehe auch: Meliorationen: 1979 1985 Meliorationswesen: 1969 M. sind Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen, chemischen und physikalischen Bodeneigenschaften mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen. Hierzu gehören Maßnahmen zur Regulierung des Bodenwasserhaushaltes (Ent- und Bewässerung), Verbesserung der Bodenstruktur durch melioratives Pflügen, Tiefenlockerung, Entsteinung, Kalkung, Urbarmachung und Kultivierung von Mooren, Ödland und Spülflächen, Wiederurbarmachung und Rekultivierung von Abraumflächen (Bodennutzung), Schutzmaßnahmen gegen Wind- und Wassererosionen, Reliefmeliorationen (Beseitigung von Wegen, Gräben, Hecken etc.) und der Wirtschaftswegebau. Den M. kommt in der DDR doppelte Bedeutung zu. Einerseits ermöglichen sie eine nachhaltige Verbesserung der Flächenproduktivität und tragen damit zur Realisierung des Zieles bei, den Selbstversorgungsgrad in der Agrarproduktion zu erhöhen. Andererseits orientiert sich der Umfang großflächiger M.-Maßnahmen an natürlichen Gegebenheiten und führt damit zur Kooperation in der Landwirtschaft, die vor allem aus gesellschaftspolitischen Gründen erwünscht ist. Unter den aufgeführten Maßnahmen genießen die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen absoluten Vorrang. Bei einer Gesamtfläche von rund 6,3 Mill. ha LN waren 1973 ca. 1 Mill. ha (16 v. H.) entwässerungsbedürftig, 1,4 Mill. ha (22 v. H.) stark und weitere 3 Mill. ha (48 v. H.) mäßig bewässerungsbedürftig. Zur gleichen Zeit konnten ca. 1,2 Mill. ha bereits entwässert und ca. 460.000 ha bewässert werden. Die Bewässerung erfolgte auf 223.000 ha (48 v. H.) in Form der Beregnung. Die M.-Vorhaben erfordern erhebliche Kosten, die im Durchschnitt der Jahre 1966–1970 ca. 0,7 Mrd. Mark und während des Fünfjahrplanes 1971–1975 mit durchschnittlich 0,8 Mrd. Mark pro Jahr veranschlagt wurden. 1973 betrug der Aufwand für die Entwässerung von 107.333 ha LN (davon ca. 52.000 ha Drainagen), für die Errichtung von Bewässerungsanlagen auf 67.202 ha LN (davon 32.350 ha Beregnung) und für die Anlage von 906 km Wirtschaftswegen ca. 720 Mill. Mark. An der Durchführung der M.-Arbeiten sind sowohl M.-Genossenschaften (vgl. ländliche Genossenschaften) als auch staatliche M.-Kombinate beteiligt. Die zentrale Leitung des M.-Wesens wird — nachdem das Staatliche Komitee für M. durch Ministerratsbeschluß am 1. 4. 1972 aufgelöst wurde — direkt vom Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft wahrgenommen. Ein Spezialstudium für Leitungsaufgaben vermitteln die Universität Rostock (Dipl.-Ing.) und die Ingenieurschule in Fürstenwalde. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 560 Meldewesen, polizeiliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MenschenhandelSiehe auch: Meliorationen: 1979 1985 Meliorationswesen: 1969 M. sind Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen, chemischen und physikalischen Bodeneigenschaften mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen. Hierzu gehören Maßnahmen zur Regulierung des Bodenwasserhaushaltes (Ent- und Bewässerung), Verbesserung der Bodenstruktur durch melioratives Pflügen, Tiefenlockerung, Entsteinung, Kalkung, Urbarmachung und Kultivierung von Mooren, Ödland und Spülflächen, …
DDR A-Z 1975
Investitionsplanung (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Richtung, Proportionen und Ausmaß der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (strukturbestimmende Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von den mittleren und unteren Planungsstellen ausgearbeitet (übrige Investitionen). Ausgangspunkte der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den Anteil der (Netto-)Investitionen am Nationaleinkommen und (zeitlich) die mehrjährigen Perspektivpläne. Der für die Perspektiv- und Jahresplanung im Grundsatz gleiche Planungsablauf hat nach mehrfachen Änderungen seit 1970 folgende wichtige Stufen und Inhalte: Festlegung der grundlegenden Investitionsziele durch Partei- und Regierungsspitzen und Herausgabe dieser Aufgaben in „Vorbilanzen“ an die Branchen und Betriebe; Ausarbeitung der „technisch-ökonomischen Zielstellung“ für die angegebenen Investitionen durch die Betriebe und deren übergeordnete Planungsorgane (einschließlich der Mengenbilanzierung der wichtigsten benötigten Investitionsgüter); Bestätigung einschließlich eventueller Veränderungen dieser „struktur-konkreten Planungsunterlagen“ durch die Branchenminister oder den Ministerrat; „Investitionsvorentscheidung“ des Ministerrats für die volkswirtschaftlich günstigste Investitionsvariante und für deren Auftragsvergabe aufgrund dieser Unterlagen sowie Reservierung der notwendigen Investitionsgüter bei der Bilanzierung dieser Investitionen; Erarbeitung detaillierter mengenmäßiger, finanzieller und zeitlicher Daten für die gewählte Investitionsvariante durch die auftraggebenden Betriebe bzw. deren General- und Hauptauftragnehmer unter bilanzmäßigem Nachweis und Reservierung der materiellen und finanziellen Mittel; „Grundsatzentscheidung“ der Branchenminister über die Investitionen in der vorgeschlagenen Form und Bestätigung der Grundsatzentscheidung durch den Ministerrat; endgültige volkswirtschaftliche und regionale Bilanzierung der Investitionen durch die staatliche Plankommission und andere Bilanzorgane sowie Aufnahme der Investitionen in die Perspektiv- bzw. Volkswirtschaftspläne; Übernahme der damit verbindlichen Kennziffern und staatlichen Anweisungen für die Investitionsdurchführung in die Betriebspläne der Investitionsauftraggeber und Generalauftragnehmer. Die Entscheidungskompetenzen liegen damit für alle strukturbestimmenden Investitionen beim Ministerrat, sonst je nach Umfang bei den Branchenministern, den VVB und VEB. Die volkswirtschaftliche Planung, Bilanzierung und Entscheidungsvorbereitung werden je nach der Bedeutung der Investitionen von der Staatlichen Plankommission und ihren Organen, wie dem „Büro zur Begutachtung von Investitionen“, oder von untergeordneteren Bilanzierungsinstanzen vorgenommen. Für die Finanzierung, wirtschaftliche Kontrolle und zahlungsmäßige Abwicklung der Investitionen ist der staatliche Bankenapparat zuständig. Schließlich sind die auftraggebenden Betriebe bzw. deren mit der Investition beauftragte Partner (General- und Hauptauftragnehmer) für die Detailvorbereitung der Investitionsentscheidungen (einschließlich der technischen Projektierung) und für die Investitionsdurchführung verantwortlich. Ebenso wie bei der Steuerung der anderen Wirtschaftsbereiche werden die I. und -durchführung einerseits durch straffe zentralverwaltungswirtschaftliche Anweisungen und Kontrollen, andererseits durch „ökonomische Hebel“, die die beteiligten unteren Instanzen materiell belohnen, effektiv zu machen versucht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 435 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionsrechnungSiehe auch die Jahre 1979 1985 Richtung, Proportionen und Ausmaß der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (strukturbestimmende Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von den mittleren und unteren Planungsstellen ausgearbeitet (übrige Investitionen). Ausgangspunkte der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den…
DDR A-Z 1975
Richtsatzplan (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Bestandteil des Betriebsplanes der volkseigenen Betriebe und der zusammengefaßten Pläne ihrer übergeordneten Leitungsorgane. Im R. werden die Höhe der erforderlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate (Umlaufmittel), soweit diese genormt und richtsatzgebunden sind, und der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten sowie die Finanzierungsquellen dieses Bedarfs (angesammelte Eigenmittel und R.-Kredite) festgelegt. Da im R. sowohl die Höhe als auch die Veränderung der materiellen Bestände ausgewiesen wird, ist dieser Plan die Grundlage zur Planung und Durchführung der Umlaufmittelfinanzierung durch den Betrieb und die zuständige Bank. Im R. spiegelt sich die Bestandsbewegung finanziell wider und ermöglicht daher den Betrieben, Leitungsinstanzen und Finanzorganen, den Umschlag der Umlaufmittel ständig zu kontrollieren, Überplanbestände aufzudecken und durch verschiedene Sanktionen oder finanzielle Vergünstigungen die Bestandshaltung zu beeinflussen. Im R. werden der durchschnittliche Jahresbedarf an Umlaufmitteln sowie der durchschnittliche Bedarf in den einzelnen Quartalen aufgeführt. In den Betrieben, in denen die Material-, Halb- und Fertigwarenbestände während eines Jahres oder auch innerhalb der Quartale stark schwanken (z. B. bei Saisonprodukten), muß der R. durch operative Finanzierungspläne der Umlaufmittel ergänzt werden. Voraussetzung für die Aufstellung von R. ist die Bestandsnormierung, d. h. die Planung der unbedingt notwendigen Höhe der Umlaufmittel auf der Grundlage technisch-wirtschaftlicher Kennziffern der Materialwirtschaft, des Fertigungsablaufs und der Absatztätigkeit. Die Festlegung eines R.-Bestandes bei einer bestimmten Materialart erfolgt durch die Multiplikation der Tageskosten (täglicher Verbrauch oder Werteverzehr), T dieses Materials laut Kostenplan mit der Zahl der „Richttage“ R, woraus sich als Produkt der Normativbestand N dieser Materialart in Mark ergibt: N = R x T. Richttage bezeichnen die Anzahl von Tagen, für die aus fertigungstechnischen und versorgungsmäßigen Gründen stets Umlaufmittel der betreffenden Materialart vorrätig sein müssen, wenn eine kontinuierliche Produktion gesichert sein soll. Die Richttage werden von den Bestandsnormen abgeleitet. Darunter sind Vorratsnormen für Materialien, Bestandsnormen für die unvollendete Produktion und Lagernormen für Fertigerzeugnisse. Die Festlegung der Richttage bedeutet in erster Linie, die Zeitdauer zu bestimmen, während der die einzelnen Umlaufmittel in einem Zustand (als z. B. Rohstoffe, Halbfabrikate, Fertigerzeugnisse) verharren. Bei den Materialvorräten wird diese Zeitdauer durch den Lieferzyklus und die Durchlaufzeit (vom Entladen über die Wareneingangskontrolle bis zum Verbrauch) unter Berücksichtigung einer bestimmten Sicherheitszeit bestimmt. Außerdem sind die Art und die Häufung der mengenmäßigen, zeitlichen und wertmäßigen Abweichungen von der üblichen notwendigen Materialversorgung durch die Festlegung zeitlich variabler Durchschnittsbestandsnormen in etwa zu berücksichtigen. Die durch die Multiplikation der Tagesselbstkosten der einzelnen Materialarten, Halb- und Fertigfabrikate mit der Zahl der Richttage errechneten Planbestände in allen Umlaufpositionen ergeben den Umlaufmittelplanbestand des Gesamtbetriebes. Ein solcher Planbestand oder die Planbestände für einzelne Gruppen von Umlaufmitteln bilden die Grundlagen für die Ermittlung des Finanzbedarfs an Eigenmitteln und R.-Krediten entsprechend der gesetzlich fixierten Anteilsfinanzierung. Binnenhandel; Planung; Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 731 Richter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichttageSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Bestandteil des Betriebsplanes der volkseigenen Betriebe und der zusammengefaßten Pläne ihrer übergeordneten Leitungsorgane. Im R. werden die Höhe der erforderlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate (Umlaufmittel), soweit diese genormt und richtsatzgebunden sind, und der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten sowie die Finanzierungsquellen dieses Bedarfs (angesammelte Eigenmittel und…