DDR A-Z 1975
Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Das IPW wurde im Juli 1971 durch Zusammenlegung des Staatssekretariats für westdeutsche Fragen, des Deutschen Instituts für Zeitgeschichte (DIZ), des Deutschen Wirtschaftsinstituts (DWI) sowie der mit Westpropaganda befaßten Abteilungen des Nationalrates der Nationalen Front als „Leitinstitut“ der marxistisch-leninistischen „Imperialismusforschung“ gegründet. Damit sollten nicht nur diejenigen Institutionen unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt werden, die sich bisher auf wissenschaftlicher Ebene insbesondere mit Themen der Bundesrepublik Deutschland befaßt hatten, sondern vor allem auch die gesamte Westpropaganda unter neuer Aufgabenstellung unmittelbar in den Dienst der Abgrenzungspolitik Honeckers gestellt und reorganisiert werden. (Seitdem werden die Propagandaschriften „Neue Bildzeitung“, „Visite“ und „Aus erster Hand“ auch vom IPW herausgegeben.) Das IPW wurde dem Sekretär des ZK der SED, A. Norden, unterstellt, sein erster Direktor wurde der zum Professor ernannte H. Häber, der bis dahin stellvertretender Leiter des ehemaligen Staatssekretariats für westdeutsche Fragen gewesen war. Stellvertretende Direktoren wurden die Professoren St. Doernberg (DIZ) und L. Meier (DWI). Direktor ist seit Anfang 1974 der ehemalige stellvertretende Leiter der Westabteilung des ZK, Dr. M. Schmidt; Häber wurde zum Leiter dieser ZK-Abteilung ernannt. Auch auf der Ebene der Abteilungsdirektoren wird die enge Bindung des IPW an den Parteiapparat deutlich. So war der Leiter der Hauptabteilung Ideologie, Dr. G. Grasnick, zuvor Parteisekretär im Staatssekretariat für westdeutsche Fragen, der Leiter der Unterabteilung Ideologieforschung, H. Pirsch, war Mitarbeiter der Westabteilung des ZK. Auch leitende Mitarbeiter der zwei übrigen Hauptabteilungen (für Ökonomie und Politik) kommen teilweise aus dem ZK-Apparat. Ferner gehört formal zum IPW eine etwa 10 Mitarbeiter umfassende Arbeitsgruppe unter Leitung von Professor H. Bertsch. Diese Arbeitsgruppe hat direkten Kontakt zum Ministerrat der DDR sowie zur Hauptverwaltung „Aufkärung“ des Ministeriums für Staatssicherheit. Den insgesamt etwa 500 Mitarbeitern des IPW obliegt die umfassende Beobachtung der Bundesrepublik Deutschland, die Analyse aller politischen Strömungen und der Reaktion der westdeutschen Bevölkerung auf politische Aktivitäten der DDR. Zugleich haben sie für die Westabteilung des ZK sorgfältig aufbereitetes Informationsmaterial zu erarbeiten, das auch den befreundeten „Bruderparteien“ zugestellt wird. Zu diesem Zweck findet in der Unterabteilung „Feindbeobachtung“ der Hauptabteilung Ideologie eine intensive Beobachtung der Massenmedien der Bundesrepublik statt, um Aufschluß darüber zu gewinnen, mit welchen Mitteln der „psychologischen Kriegsführung des Gegners“ begegnet werden muß. Zu den Aufgaben der Hauptabteilung Ideologie gehört auch die Durchführung von propagandistischen Spezialaufträgen, wie die Verfassung des „Chile-Schwarz-Buches“, deren Autoren vorübergehend in der Bundesrepublik vermutet wurden. Die starke Einbeziehung des IPW in die deutschlandpolitische Auseinandersetzung hat zu einer Überlagerung seiner wissenschaftlichen Tätigkeit durch vordergründig propagandistisch-ideologische Aktivitäten und zu einer Beeinträchtigung seines Rufes als ernstzunehmende Forschungsstätte geführt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 429 Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (IfG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Literatur „J. R. Becher“Siehe auch die Jahre 1979 1985 Das IPW wurde im Juli 1971 durch Zusammenlegung des Staatssekretariats für westdeutsche Fragen, des Deutschen Instituts für Zeitgeschichte (DIZ), des Deutschen Wirtschaftsinstituts (DWI) sowie der mit Westpropaganda befaßten Abteilungen des Nationalrates der Nationalen Front als „Leitinstitut“ der marxistisch-leninistischen „Imperialismusforschung“ gegründet. Damit sollten nicht nur diejenigen Institutionen unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt werden,…
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Agrarflug (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Der Begriff A. umfaßt den Einsatz von Flugzeugen zur Durchführung landwirtschaftlicher Arbeiten. Haupteinsatzbereiche des A. sind in der DDR die Ausbringung von Mineraldüngern (kristallin oder granuliert), die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und die Aussaat land- und forstwirtschaftlicher Kulturen. Weitere Aufgaben des A. bestehen in der Defolation bzw. Desikkation (Entlaubung zur Erleichterung der Samengewinnung), im Gewässerschutz und in der Luftbildtechnik. Die Durchführung aviotechnischer bzw. aviochemischer Arbeiten wurde in der DDR im Jahre 1957 aufgenommen. Die Entwicklung der Agrarflugleistung ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht: Im Jahr 1975 sollen mehr als 3 Mill, ha LN beflogen werden. Gemessen an der absolut beflogenen Fläche pro Jahr nimmt die DDR in der Rangfolge der europäischen Nationen die dritte Position hinter der UdSSR und Bulgarien ein. Setzt man die beflogene Fläche ins Verhältnis zur vorhandenen LN, steht die DDR in Europa (einschließlich der UdSSR) an 1. Stelle. (In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich ca, 30–40.000 ha LN aviochemisch bearbeitet.) Der Aufbau des A.-Wesens in der DDR vollzog sich in drei Etappen, deren erste zwischen den Jahren 1957 und 1963 liegt. Der A. war während der Endphase der Kollektivierung (vgl. Agrarpolitik 1958–1960) ein anschauliches Propagandainstrument, um die Vorteile und Möglichkeiten der Landwirtschaft in sozialistischen Großbetrieben zu verdeutlichen. Vor allem aber diente diese Phase der Sammlung von Erfahrungen. Es zeigte sich, daß die gegenüber konventionellen Arbeitstechniken erwarteten Vorteile nur teilweise erreicht werden konnten (z. B. zusätzliche Produktionssteigerungen bzw. Vermeidung von Verlusten und Schäden), während andere Vorzüge ausblieben (Arbeitskräfteersparnis) oder sich ins Gegenteil verkehrten (überproportional ansteigende Kosten). In Zusammenhang mit dem auf dem VI. Parteitag der SED 1963 beschlossenen weiteren Ausbau der A.-Technik wurden in der zweiten Etappe (1964–1968) zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die festgestellten Nachteile zu vermeiden bzw. zu verringern. Die Summe dieser Maßnahmen und weitere organisatorische Änderungen ergaben eine beträchtliche Rentabilitätssteigerung, die nach dem VII.~Parteitag der SED 1967 während der dritten Entwicklungsetappe (ab 1968) zu der gezeigten starken Expansion der A.-Leistungen führte. Bei dem gegenwärtig überwiegend eingesetzten Flugzeugtyp Z 37 werden die Kosten je Flugstunde in der DDR mit 720 Mark kalkuliert, wobei von einer produktiven Flugleistung mit 500 Stunden pro Jahr und Maschine ausgegangen wird. Trotz der zahlreichen kostensenkenden Maßnahmen und der beträchtlichen Erhöhung der Tarifpreise, die von den Landwirtschaftsbetrieben für die Durchführung von A.-Arbeiten zu zahlen sind, muß der A. durch umfangreiche Subventionen unterstützt werden. In Anbetracht dessen, daß die Phytophthorabekämpfung und die Ausbringung von Stickstoffdüngemitteln im Vordergrund der Agrarflugtätigkeit standen, dürften 1972 die Gesamtkosten bei ca. 65 Mill. Mark für die Bearbeitung von 2.131 Mill, ha LN gelegen haben (ca. 50 v. H. Subventionsanteil). Als Fluggerät wurden in der DDR bisher fast ausschließlich Starrflügler der Typen Brigadyr L~60 (ČSSR), Antonow AN-2 (UdSSR), AN-2 M, Cmelak Z 37 (ČSSR), Michail Mi 4 (UdSSR), Kamov KA 26 eingesetzt. Der Flugzeugpark wurde ständig erweitert: 1966 = 60 Maschinen (L 60, AN-2) 1968 = 77 Maschinen (Z 37, L~60, AN-2) 1970 = 107 Maschinen (Z 37, vereinzelt L~60, AN-2M) 1974 = 117 Maschinen (Z 37, vereinzelt KA-26). Bis Ende 1975 soll die Kapazität auf 200 Starrflügler (Typ Z 37) und 10 Drehflügler (Typ KA-26) ausgedehnt werden. Träger des landwirtschaftlichen Flugzeugeinsatzes ist der zur Interflug gehörende „Betrieb-Agrarflug“ in Berlin-Schönefeld. Der Direktion in Berlin sind z. Z. fünf territoriale „Produktionsbereiche“ unterstellt. Solche Produktionsbereiche bestehen z. Z. in: Anklam für die Bezirke Neubrandenburg, Rostock; Kyritz-Heinrichsfelde für die Bezirke Potsdam, Schwerin; Magdeburg für die Bezirke Halle, Magdeburg; Fürstenwalde für die Bezirke Cottbus, Frankfurt; Leipzig-Mockau für die Bezirke Dresden, Gera, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Suhl. Für die Koordination der Forschungs- und Entwicklungsaufgaben wurde beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft in Zusammenarbeit mit den Ministerien für Verkehrswesen und für Chemische Industrie eine „Ständige Arbeitsgruppe Agrarflug“ eingerichtet. Ebenso bestehen bei den Bezirksverwaltungen „Bezirksarbeitsgruppen“, die sich mit Kontrollaufgaben (Düngerbereitstellung), Stand[S. 10]ortfragen, Jahres- und Perspektivplanung etc. befassen. Der Einsatz der Flugzeuge erfolgt aufgrund ein- oder mehrjähriger Verträge zwischen den Agrochemischen Zentren (ACZ) (Landwirtschaftliche Betriebsformen) und den Produktionsbereichen, durch die sich die ACZ zur jährlichen Annahme bestimmter Flugstunden oder Flächenleistungen verpflichten. In der Regel übernehmen mehrere ACZ im Chartervertrag ein bis zwei Flugzeuge, die sie eigenverantwortlich einsetzen. Gleichzeitig organisieren die ACZ die Anlage von Arbeitsflugplätzen. Die maximale Entfernung zwischen Arbeitsflugplatz und Arbeitsfeld ist für Pflanzenschutzmaßnahmen auf 10 km und für Düngungsarbeiten auf 3 km festgelegt. Das Flugpersonal unterliegt strengen Arbeitsschutzbedingungen. In letzter Zeit werden zunehmend Agraringenieure bzw. Diplom-Landwirte zu Agrarpiloten ausgebildet. Bereits eingesetzten Piloten ohne landwirtschaftliche Ausbildung wird entsprechendes Fachwissen in Kursen vermittelt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 9–10 Agnostizismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrar-Industrie-Komplex (AIK)Siehe auch die Jahre 1979 1985 Der Begriff A. umfaßt den Einsatz von Flugzeugen zur Durchführung landwirtschaftlicher Arbeiten. Haupteinsatzbereiche des A. sind in der DDR die Ausbringung von Mineraldüngern (kristallin oder granuliert), die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und die Aussaat land- und forstwirtschaftlicher Kulturen. Weitere Aufgaben des A. bestehen in der Defolation bzw. Desikkation (Entlaubung zur Erleichterung der Samengewinnung), im Gewässerschutz und in der…
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Produktionsverhältnisse (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bezeichnung für die Gesamtheit der Beziehungen, die die Menschen notwendigerweise in den Bereichen der Produktion, des Austausches und der Verteilung des gesellschaftlichen Produkts eingehen. Sie sollen die grundlegenden gesellschaftlichen Verhältnisse und die gesellschaftliche Form der Produktion und Reproduktion widerspiegeln. Ihr Wesen werde bestimmt durch die Eigentumsverhältnisse, d. h., in wessen Eigentum sich die Produktionsmittel befinden und auf welche Weise die Produzenten mit den Produktionsmitteln Zusammenwirken. Der Begriff P. wird nicht nur als formaljuristische Kategorie verstanden, sondern auch als soziologische, wie die folgende Aufzählung der wichtigsten Merkmale zeigt: 1. Die Beziehungen zwischen den Menschen in Bezug auf das Eigentum an den Produktionsmitteln und der damit verbundene Charakter der Arbeit; daraus ergebe sich die Stellung der Klassen und sozialen Gruppen zueinander; 2. die Beziehungen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, der Verteilung der Produktionsmittel und der gesellschaftlichen Arbeit auf die verschiedenen Bereiche der Volkswirtschaft sowie der Organisation der Produktion; 3. die Leitungsbeziehungen in der gesellschaftlichen Produktion, in denen die Einheit des arbeitsteiligen Produktionsprozesses verwirklicht wird; [S. 682]4. die verschiedenen Formen des Austausches der Arbeit oder der Produkte zwischen den Produzenten; 5. die gesellschaftlichen Formen der Verteilung und der materiellen Interessiertheit an der Entwicklung und Nutzung der Produktivkräfte. Es werden zwei Haupttypen von P. genannt; der eine beruhe auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln. Er sei durch Ausbeutung und Unterdrückung der unmittelbaren Produzenten und durch die daraus resultierenden unversöhnlichen Klassengegensätze und Klassenkämpfe gekennzeichnet; er soll sich von der Sklaverei über den Feudalismus bis zum Kapitalismus, wo die antagonistischen Klassengegensätze ihre höchste Zuspitzung erfahren hätten, entwickelt haben. Im revolutionären Prozeß der Beseitigung des kapitalistischen Privateigentums an den Produktionsmitteln entstehe der andere Typ von P., der auf gesellschaftlichem Eigentum beruhe und den feindlichen Gegensatz der Klassen beseitige, da in ihm die gesellschaftliche Produktion nicht den Gesetzen der Ausbeutung folge, sondern den Regeln der gegenseitigen Hilfe und Zusammenarbeit tendenziell unterworfen werde. Die P. sollen sich in wechselseitigem Zusammenhang mit und in Abhängigkeit von den Produktivkräften entwickeln. Die historisch-konkrete Form der P. werde durch das jeweilige Niveau der Produktivkräfte bestimmt, auf das sie hemmend oder fördernd einwirken. Produktivkräfte und P. bilden in ihrer Einheit die Produktionsweise. Die sozialistischen P. werden von der Politischen Ökonomie als die adäquaten Entwicklungsformen der modernen Produktivkräfte angesehen, da sie auf der Identität von Produzent und Eigentümer im gesellschaftlichen Maßstab beruhen und somit dem ständig steigenden Grad der Vergesellschaftung der Produktion gerecht würden. Daher seien die durch die Dynamik der Produktivkräfte auftretenden gesellschaftlichen Widersprüche nichtantagonistischer Natur und könnten durch Vervollkommnung der P. innerhalb der sozialistischen Produktionsweise gelöst werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 681–682 Produktions- und Dienstleistungsabgaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsweiseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bezeichnung für die Gesamtheit der Beziehungen, die die Menschen notwendigerweise in den Bereichen der Produktion, des Austausches und der Verteilung des gesellschaftlichen Produkts eingehen. Sie sollen die grundlegenden gesellschaftlichen Verhältnisse und die gesellschaftliche Form der Produktion und Reproduktion widerspiegeln. Ihr Wesen werde bestimmt durch die Eigentumsverhältnisse, d. h., in wessen…
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Kulturelle Zusammenarbeit (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die KZ., die im Sprachgebrauch der DDR meist als „kultureller Austausch“, als „Kulturaustausch“ oder auch als „kulturelle Auslandsbeziehungen“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 2. Aufl. 1973) bezeichnet wird, hat im gegenwärtigen Stadium der internationalen Politik der Entspannung und der friedlichen Koexistenz einen besonderen Stellenwert. In den am 8. 7. 1973 in Helsinki verabschiedeten Schlußempfehlungen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) haben die Teilnehmerstaaten, darunter auch die DDR, vereinbart, u. a. auch Vorschläge zur Erweiterung und Verbesserung der Zusammenarbeit und des Austausches auf den verschiedenen Gebieten der Kultur zu erarbeiten. In der zweiten [S. 487]Phase der KSZE-Beratungen, die seit Sommer 1973 in Genf stattfanden, befaßte sich eine besondere Unterkommission mit entsprechenden Vorschlägen (im sog. „3. Korb“), die im letzten KSZE-Beratungsabschnitt vom 30. 7. bis 1. 8. 1975 in Helsinki angenommen wurden und in ihrer Verwirklichung zur Sicherung des Friedens und zur Verständigung zwischen den Völkern beitragen sollen. Die DDR steht — wie auch andere Länder des sozialistischen Lagers — vor der Notwendigkeit, die in langfristiger Entwicklung unvermeidliche KZ. mit der bisher praktizierten Politik der kulturellen Abgrenzung in Einklang zu bringen. Hierzu dienen „Prinzipien“, die nach Auffassung der DDR für den Kulturaustausch gelten müssen. In erster Linie wird hier der Grundsatz der „Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten“ beansprucht; dieser Grundsatz ist im Schlußbericht der UNESCO-Konferenz von Helsinki vom 20. 6. 1972 wie auch im Grundlagenvertrag vom 21. 12. 1972 enthalten. Ein weiteres Prinzip ist die Forderung nach „Achtung der Gesetze und Sitten eines jeden Landes“ im Zusammenhang mit dem Kulturaustausch. Diese Forderung ist, schon im Vorzeichen der gesamteuropäischen Konferenz von Helsinki, von Leonid I. Breshnew anläßlich des 50. Jahrestages der Gründung der UdSSR am 21. 12. 1972 besonders hervorgehoben worden. Eine DDR-spezifische Variante ist die Hinzufügung „Achtung der Gewohnheiten und Traditionen des anderen Staates“ („Die sozialistischen Staaten sind für den breiten Austausch von geistigen Werten, jedoch unter strenger Beachtung der Gesetze, der Gewohnheiten und Traditionen eines jeden Landes“, Kurt Hager in: „Neues Deutschland“ vom 8. 2. 1974). Im Hinblick auf die künftige Entwicklung der KZ. hat das ideologische Prinzip, daß auch in der Politik der friedlichen Koexistenz der Grundwiderspruch zwischen Sozialismus und Kapitalismus nicht aufgehoben ist, besondere Bedeutung: „Die Politik der friedlichen Koexistenz ist ökonomischer, politischer und ideologischer Klassenkampf“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 2. Aufl. 1973, S. 243). Aus dieser Grundeinstellung ergibt sich eine Differenzierung in der auswärtigen Kulturpolitik der DDR. Die KZ. mit der UdSSR und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft besitzt qualitativ und quantitativ den Vorrang. Diese Beziehungen werden als ein bewußter und planmäßig gesteuerter Prozeß der Kooperation und Annäherung der verschiedenen nationalen Kulturen verstanden. Die KZ. mit den „progressiven Ländern“ Asiens, Afrikas und Lateinamerikas verfolgt das Ziel, die politische Entwicklung dieser Länder zu beeinflussen und zugleich das politische und kulturelle Ansehen der DDR dort zu steigern. Die kulturellen Beziehungen mit den Ländern der „Dritten Welt“ und mit den „kapitalistischen Ländern“ waren bis zur allgemeinen internationalen Anerkennung der DDR (1973) vor allem auf das Ziel der vollen Anerkennung ausgerichtet. Die KZ. mit „demokratischen und antiimperialistischen Kräften“ in diesen Ländern wird besonders gepflegt. Häufig tritt die Kulturpolitik der DDR mit dem Anspruch auf, „Hüter des deutschen Kulturerbes (kulturelles Erbe) zu sein; sie stellt sich dabei bewußt in Gegensatz zur auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland. In der KZ. mit der Bundesrepublik Deutschland bestreitet die DDR strikt den „innerdeutschen Charakter“ dieser Beziehungen. Der Hinweis auf die Gemeinsamkeiten von Geschichte, Kultur und Sprache ist verpönt. Das Ausmaß dieser Beziehungen (Sommer 1974) ist unbeträchtlich: Es gibt einige Gastspiele von DDR-Bühnen und -Orchestern im Bundesgebiet. Gelegentlich stellen Museen und Sammlungen Leihgaben für Ausstellungen im anderen deutschen Staat zur Verfügung. Die gewerblichen Buchhandelsbeziehungen beruhen auf Vereinbarungen des innerdeutschen Handels. Die Teilnahme von Wissenschaftlern und Künstlern aus der DDR an Veranstaltungen im Bundesgebiet (und in umgekehrter Richtung) ist zwar kein Ausnahmefall; diese Beziehungen sind jedoch im ganzen gesehen noch recht spärlich. Die Entwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur ist im Art. 7 des Grundlagenvertrags vom 21. 12. 1972 vereinbart worden; die nach dem Zusatzprotokoll (Ziffer 7) vorgesehenen Verhandlungen über den Abschluß von Regierungsabkommen sind am 27. 11. 1973 aufgenommen worden. Im Art. 7 des Grundlagenvertrags haben die Vertragsparteien auch die Entwicklung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik vereinbart; die für den Abschluß von Regierungsabkommen erforderlichen Verhandlungen (nach Ziffer 2 des Zusatzprotokolls) haben am 30. 11. 1972 begonnen. Die kulturellen Austauschbeziehungen der DDR beruhen weitgehend auf Kulturabkommen, die in der Regel mit Arbeitsplänen und Arbeitsprogrammen ausgefüllt werden. Seit November 1972 gehört die DDR der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) an. Die Mitgliedschaft zu Organisationen und Institutionen der UNESCO (z. B. zum Internationalen Musikrat, zum Internationalen Theater-Institut, zum Internationalen Rat der Museen usw.) hatte die DDR schon früher erworben. Für die Praxis des kulturellen Austausches steht der DDR ein seit Jahren entwickeltes Instrumentarium zur Verfügung, das auch die Ausschaltung störender und unerwünschter Einflüsse garantiert. Die Künstler-Agentur der DDR besitzt eine Monopolstellung bei der Vermittlung von Ensembles und Solisten, die außerhalb der DDR gastieren sollen; auch Gastspiele aus dem Bundesgebiet in der DDR und aus dem Ausland können nur von der genannten Künstler-Agentur vermittelt werden. Die in der Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossenen Freundschaftsgesellschaften und Freundschaftskomitees sind insbesondere in den Gastländern weitgehend die Träger und Veranstalter der kulturpolitischen Veranstaltungen der DDR. Seit der internationalen Anerkennung der DDR sind auch die diplomatischen Vertretungen am Kulturaustausch beteiligt. In verschiedenen Ländern gibt es Kulturzentren der DDR (in Europa in den Städten Rom, Helsinki, Stockholm und Kopenhagen). Als zentrale Vorstudienanstalt für ausländische Studierende und als Stätte zur [S. 488]Förderung deutscher Sprachkenntnisse dient das Herder-Institut in Leipzig. Ein Auslandsschulwesen, das den von der Bundesrepublik Deutschland geförderten deutschen Auslandsschulen vergleichbar ist, unterhält die DDR dagegen nicht. Neben der intensiven Förderung des deutschen Sprachunterrichts, vor allem in Ländern der „Dritten Welt“, befaßt sich die auswärtige Kulturarbeit der DDR auch mit der Präsentation von Filmen; Sprachunterricht und Filmvorführung bieten besonders gute Möglichkeiten, ein vorteilhaftes „Image“ des anderen deutschen Staates zu erzeugen. Auch die Entsendung künstlerischer Ensembles nimmt einen breiten Raum ein. Die DDR hat es dabei verstanden, das hohe Niveau ihrer Musik- und Bühnenkunst als kontinuierliche Weiterentwicklung des traditionell im Ausland geschätzten deutschen Kulturerbes zu präsentieren. Aus den Beständen der Museen — es sind in erster Linie die Staatlichen Museen in Dresden und Berlin (Ost) zu nennen — veranstaltet die DDR vor allem im westlichen Ausland Ausstellungen alter Meister und Maler des 19. Jahrhunderts. Mit zahlreichen Buchausstellungen im Ausland will sie sich „als ein Land des Buches“ darstellen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 486–488 Kulturbund der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelles ErbeSiehe auch die Jahre 1979 1985 Die KZ., die im Sprachgebrauch der DDR meist als „kultureller Austausch“, als „Kulturaustausch“ oder auch als „kulturelle Auslandsbeziehungen“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 2. Aufl. 1973) bezeichnet wird, hat im gegenwärtigen Stadium der internationalen Politik der Entspannung und der friedlichen Koexistenz einen besonderen Stellenwert. In den am 8. 7. 1973 in Helsinki verabschiedeten Schlußempfehlungen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit…
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Abgrenzung (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Von der DDR-Führung seit Herbst 1970 verwendeter zentraler politischer Begriff zur Kennzeichnung ihrer Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem H. Axen am 13. 9. 1970 erklärt hatte, der „antifaschistische Grundzug der DDR“ verpflichte sie, in Gegenwart und Zukunft den „sozialistischen Arbeiter-und-Bauern-Staat weiterhin auf allen Gebieten von der imperialistischen Bundesrepublik abzugrenzen“, bezeichnete W. Stoph am 6. 10. 1970 die A. als einen „objektiven Prozeß“, der sich „angesichts der Gegensätzlichkeit der Staats- und Gesellschaftssysteme unvermeidlich“ vollziehe. Erkenntnis und Anerkennung der A. als einer historischen Gesetzmäßigkeit im Sinne des zeitgenössischen Marxismus-Leninismus gelten als Voraussetzung einer Politik der Friedlichen Koexistenz; dabei wird das Verhältnis zwischen den beiden deutschen Staaten als Spiegelung eines weltweiten Gegensatzes zweier fundamental verschiedener Gesellschaftssysteme gedeutet: „Die Abgrenzung zwischen Imperialimus und Sozialismus vollzieht sich im Weltmaßstab und damit genauso zwischen der sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik und der kapitalistischen BRD.“ Maßgebliche Politiker der DDR betonen, daß A. nicht als Selbstisolierung oder Abkapselung von „fortschrittlichen Kräften“ in den westlichen Ländern aufzufassen sei. In der politischen Praxis hat die Politik der A. zu einer Drosselung bestehender Kontakte und zu einer betonten Zurückhaltung gegenüber neuen Kommunikationsmöglichkeiten im kulturell-ideologischen Bereich geführt. Auf der 9. Tagung des ZK der SED im Mai 1973 erklärte E. Honecker, nicht Sprache und Kultur hätten die Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland gezogen, sondern „die unterschiedliche, ja, gegensätzliche soziale Struktur“ der beiden deutschen Staaten: „Gemeinsamkeiten in der Sprache können diese Realitäten nicht hinwegzaubern. Abgesehen davon, daß solche Gemeinsamkeiten noch lange nicht identisch sind mit einem gemeinsamen Staatswesen, mit einer gemeinsamen Nation.“ Nach Honecker gilt das gleiche auch für Geschichte und Kultur. „Gemeinsame Geschichte? Dafür seien nur die Geschichtsbücher in beiden deutschen Staaten herangezogen. Es gibt zweierlei Geschichte … Gemeinsame Kultur? Stets gab es auch in Deutschland zwei Kulturen, die der herrschenden Ausbeuterklasse und die der werktätigen Massen.“ Letztere sei zur „aufblühenden sozialistischen Nationalkultur der DDR geworden“ — geschieden durch eine „unüberbrückbare Kluft zum spätbürgerlichen Kulturverfall, zur Entstellung des Menschenbildes, zu Pornographie, Brutalität und bewußt betriebener Verdummung im imperialistischen Staat“. A., in der Entschließung des VIII.~SED-Parteitages als „gesetzmäßiger Prozeß“ bestätigt, schließt jedoch im Verständnis der DDR die Herstellung und Aufrechter[S. 2]haltung normaler zwischenstaatlicher Beziehungen auf völkerrechtlicher Grundlage nicht aus. Die Politik der A. muß als eine Abwehrstrategie gegenüber westlichen Einflüssen verstanden werden. Sie nahm daher an Bedeutung und Intensität zu, als sich die DDR der internationalen Entspannung anpassen mußte und durch vertragliche Regelungen (Grundlagenvertrag) die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Bürgern beider deutscher Staaten wesentlich erleichtert wurden. Deutschlandpolitik der SED; Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 1–2 Abgabenverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ABISiehe auch die Jahre 1979 1985 Von der DDR-Führung seit Herbst 1970 verwendeter zentraler politischer Begriff zur Kennzeichnung ihrer Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem H. Axen am 13. 9. 1970 erklärt hatte, der „antifaschistische Grundzug der DDR“ verpflichte sie, in Gegenwart und Zukunft den „sozialistischen Arbeiter-und-Bauern-Staat weiterhin auf allen Gebieten von der imperialistischen Bundesrepublik abzugrenzen“, bezeichnete W. Stoph am 6. 10. 1970 die A. als…
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Nation und nationale Frage (1975)
Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1979 Nation und nationale Frage: 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971 vertritt die SED die Ansicht, daß die NF. auf deutschem Boden endgültig von der Geschichte „entschieden“ sei. Honecker erklärte vor dem Parteitag, man müsse bei der Einschätzung der NF. „von ihrem Klasseninhalt ausgehen“: Während in der Bundesrepublik Deutschland die „bürgerliche Nation“ fortbestehe, deren Wesen durch den „unversöhnlichen Klassenwiderspruch zwischen der Bourgeoisie und den werktätigen Massen“ bestimmt werde, entwickele sich in der DDR die „sozialistische Nation“. Im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR 1972 konnte eine gemeinsame Deutung der NF. nicht mehr gefunden werden. Die Bundesregierung hielt an ihrer Überzeugung fest, daß die Einheit der N. ein verbindendes Element zwischen den Deutschen in beiden Staaten sei. Dem widersprach die DDR. Beide Seiten kamen schließlich überein, den Vertrag unbeschadet ihrer unterschiedlichen Auffassungen „zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage“ abzuschließen. Wenn Repräsentanten der SED schließlich betonten, es gäbe „nicht zwei Staaten einer Nation, sondern zwei Nationen in Staaten verschiedener Gesellschaftsordnung“ (A. Norden, Fragen des Kampfes gegen den Imperialismus, Berlin [Ost] 1972, S. 22), so stand diese Interpretation der NF. in klarem Gegensatz zu der von der SED bis 1969 eingenommenen Position. Während der ersten zwei Jahrzehnte der Geschichte der DDR versicherte die SED stets, daß die Wiederherstellung des einheitlichen deutschen Nationalstaates ein wichtiges Ziel ihrer Politik sei: „Wir sind für die Einheit Deutschlands, weil die Deutschen im Westen unserer Heimat unsere Brüder sind, weil wir unser Vaterland lieben, weil wir wissen, daß die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands eine unumstößliche historische Gesetzmäßigkeit ist und jeder zugrunde gehen wird, der sich diesem Gesetz entgegenzustellen wagt“ (W. Ulbricht in seinem Schlußwort auf dem IV. SED-Parteitag 1954). Im Dezember 1960 bezeichnete Ulbricht vor dem Zentralkomitee der SED die Ansicht, daß zwei deutsche Nationen entstehen könnten, als „falsche Perspektive“. Im Mittelalter habe es geschehen können, daß sich vom Körper der deutschen N. einzelne Glieder lösten und zu selbständigen N. wurden. Sobald sich jedoch erst einmal eine moderne N. herausgebildet habe, sei „trotz vorübergehender Spaltung die Wiederherstellung der Einheit der Nation historisch unvermeidlich“. In den 50er Jahren bediente sich die DDR des Attributs „national“ häufig zur Charakterisierung wesentlicher Elemente und Institutionen ihrer Politik (Nationale Geschichtsbetrachtung seit 1952; Nationale Front; Nationales Aufbauwerk; Nationale Volksarmee). Bei der Definition des Begriffes N. folgte sie zunächst der Begriffsbestimmung Stalins aus dem Jahre 1913: „Eine Nation ist eine historisch entstandene stabile Gemeinschaft von Menschen, entstanden auf der Grundlage der Gemeinschaft der Sprache, des Territoriums, des Wirtschaftslebens und der sich in der Gemeinschaft der Kultur offenbarenden psychischen Wesensart“ (Stalin in „Marxismus und nationale Frage“). Seit 1962 ist die Definition Stalins mehrfach als formal und abstrakt kritisiert worden, ohne daß es der SED gelang, eine neue verbindliche Kurzformel zu finden. In der „Einheit“ (Heft 5, 1962) bezweifelte A. Kosing die Verwendbarkeit der zuvor stets als verbindlich anerkannten Begriffsbestimmung Stalins mit dem Hinweis darauf, daß N. auf bestimmten sozialökonomischen Grundlagen gewachsen seien, und daß im Osten und Westen unterschiedliche Entwicklungsstufen existierten. Die Schlußfolgerung, in Deutschland entstünden mithin zwei N., lehnte Kosing indessen ab. Nachdem Ulbricht 1962 — nach der amerikanisch-sowjetischen Konfrontation in der Kuba-Frage — einen „nationalen Kompromiß“ zur Lösung der NF. der Deut[S. 583]schen auf der Grundlage friedlicher Koexistenz zwischen beiden Staaten empfohlen hatte, ohne den Inhalt eines solchen Kompromisses näher zu erläutern, versicherte die SED in ihrem auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 verabschiedeten Programm, sie halte „unverrückbar an ihrem Ziel, der Wiederherstellung der nationalen Einheit Deutschlands“, fest. Historische Mission der Partei sei es, durch die „umfassende Verwirklichung des Sozialismus“ in der DDR eine feste Grundlage dafür zu schaffen, daß „in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt, die Monopolbourgeoisie auch in Westdeutschland entmachtet und die nationale Frage im Sinne des Friedens und des gesellschaftlichen Fortschritts gelöst wird“. Auch die Verfassung der DDR von 1968 ging in ihrer Präambel und vor allem in den Artikeln 1 und 8 von der Existenz einer deutschen N. in zwei Staaten aus. Nachdem in den 60er Jahren insbesondere sowjetische Ideologen versucht hatten, die von Stalin erwähnten Kriterien einer N. zu verfeinern und durch weitere Begriffsmerkmale zu ergänzen, ohne daß ihnen eine neue verbindliche Definition gelang, bemühte sich die SED um eine genauere Unterscheidung verschiedener Typen von N.: 1. „Bürgerliche N.“, die — wie die britische und die französische — bereits in einer „vorkapitalistischen“ Periode entstanden seien, 2. „sozialistische N.“ in der Sowjetunion und in den nach 1945 entstandenen Volksdemokratien, 3. aus kolonialer Abhängigkeit befreite N. in Asien und Afrika, 4. die durch „imperialistische Mächte im Bund mit der einheimischen Reaktion“ gespaltenen N. in Deutschland, Korea und Vietnam (E. Hühns, Heimat — Vaterland — Nation, Berlin [Ost] 1969). In der zweiten Hälfte der 60er Jahre legte die SED zunehmend Wert auf eine Unterscheidung der Begriffe „N.“, „Staatsvolk“ und „Bevölkerung“. Die letztere Bezeichnung wurde im Hinblick auf die mehr als 2 Mill. West-Berliner Bürger verwendet, um nicht der Entscheidung darüber vorzugreifen, ob West-Berlin als eigener Staat mit voller Völkerrechtssubjektivität anzusehen sei. Die Bewohner der Bundesrepublik Deutschland einerseits, die der DDR andererseits wurden dagegen jeweils als von einander völlig unabhängige „Staatsvölker“ bezeichnet - 1967 kodifizierte die DDR ein spezifisches Staatsangehörigkeitsrecht aller DDR-Bürger (einschließlich derer, die nach 1949 ohne Genehmigung das Territorium der DDR und Ost-Berlins verlassen hatten). Dennoch hielt die Partei noch bis 1969 an ihrer Konzeption fest, daß die Deutschen in beiden Staaten zu einer N. gehörten. Anfang 1970 vollzog die SED in der NF. einen abrupten Kurswechsel. Er stellte eine Reaktion auf die Deutschlandpolitik der Bundesregierung dar, die sich in der Regierungserklärung des Kabinetts Brandt-Scheel die Formel „zwei Staaten - eine Nation“ zu eigen gemacht hatte, sie aber zugleich gegen das Begehren der DDR nach ausdrücklicher Anerkennung ihrer Völkerrechtssubjektivität ins Feld führte, und zudem aus der These vom Fortbestand der N. sowie der fortbestehenden Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als ganzes ihre Forderung nach besonderen innerdeutschen Beziehungen ableitete. Die im Art. 1 der Verfassung vom April 1968 enthaltene Charakterisierung der DDR als „sozialistischer Staat deutscher Nation“ wurde seitdem im politischen Sprachgebrauch durch die Bezeichnung „sozialistischer deutscher Nationalstaat“ ersetzt. Die im Widerspruch zur neuen Interpretation der NF. stehenden Verfassungsnormen wurden schließlich von der Volkskammer mit Wirkung vom 7. 10. 1974 abgeschafft: Als „ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (Art. 1) will die DDR nunmehr verstanden werden. Aus der Präambel der Verfassung wurde der Hinweis auf die Verantwortung für den zukünftigen Weg der „ganzen deutschen Nation“ gestrichen. Der 2. Absatz des Art. 8, der die „schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ postulierte, wurde ersatzlos gestrichen. Für die Führung der DDR stellte die 1969/70 eingeleitete neue Ostpolitik der sozialliberalen Bundesregierung insofern eine ernste Herausforderung dar, als sie ihr eigenes Bemühen um die Herausbildung eines spezifischen DDR-Staatsbewußtseins durch intensivere Kontakte und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Deutschen in beiden Staaten behindert und gefährdet sah. Zudem meinte die SED, in dem Rückgriff der Bundesregierung auf die ursprünglich auch von ihr gebrauchte Formel „Zwei Staaten - eine Nation“ ein Instrument zur fortgesetzten Einwirkung auf die innere Entwicklung der DDR sehen zu müssen, obwohl ein solcher Anspruch von der Bundesrepublik nicht geltend gemacht wurde. Im Grundlagenvertrag (Art. 6) war festgelegt worden, daß sich die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten auf sein Staatsgebiet beschränkt und die Unabhängigkeit und Selbständigkeit beider in inneren und äußeren Angelegenheiten zu respektieren ist. Trotzdem fühlte sich die SED durch die Ost- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung in die Defensive gedrängt, die ihren deutlichsten Ausdruck in der Politik der Abgrenzung findet. Nach Auffassung der SED-Führung läßt derzeit kein Kriterium den Schluß zu, daß eine einheitliche deutsche N. bestünde — weder existiere ein gemeinsames Territorium beider Staaten, noch eine gemeinsame Wirtschaft. Auch ein drittes Kriterium — die Gemeinsamkeit bestimmender psychischer und moralischer Eigenschaften — verweise auf diametrale Unterschiede in den Lebensgewohnheiten und Denkweisen der Bürger beider Staaten. Eine gemeinsame Kultur existiere nicht mehr („Denn die herrschende Kultur ist stets die Kultur der herrschenden Klasse“, so A. Norden a. a. O., S. 23), von geschichtlicher Gemeinsamkeit könne angesichts des abweichenden Geschichtsverständnisses ebenfalls nicht mehr gesprochen werden. Schließlich lasse auch die gemeinsame deutsche Sprache keinen Schluß auf den Fortbestand einer N. zu: Deutsch werde in Österreich sowie in Teilen der Schweiz, Luxemburgs und Ostfrankreichs gesprochen, ohne daß daraus die Zugehörigkeit zur deutschen N. abzuleiten sei. [S. 584]Zwar dürfen nach Meinung der SED ethnische Besonderheiten nicht übersehen werden; sie könnten jedoch nicht das Wesen einer N. bestimmen - als das Bestimmende gilt vielmehr die Klassenstruktur, die sozialökonomische Gestalt einer Gesellschaft:.„Nationen sind in erster Linie das Resultat grundlegender ökonomischer und sozialer Entwicklungsprozesse und geschichtlicher Klassenkämpfe“ (H. Axen, Zur Entwicklung der sozialistischen Nation in der DDR, Berlin [Ost] 1973, S. 16). Diese Anfang der 70er Jahre vollzogene Umdeutung der NF, ist in breiten Schichten der Bevölkerung der DDR auf Unverständnis und Widerspruch gestoßen - teilweise sogar bei Mitgliedern der SED, die viele Jahre lang in einer ganz anderen Konzeption geschult und erzogen worden waren. Eine neue Deutung der NF. soll auch das revidierte Parteiprogramm enthalten, das möglicherweise auf dem IX. SED-Parteitag 1976 beschlossen werden wird. Es ist allerdings nicht auszuschließen, daß die SED dabei eine Formulierung wählt, die ihr in einer veränderten und für sie günstigeren Situation den Rückgriff auf die „nationale“ Argumentation der 50er und 60er Jahre erlaubt. Bereits auf dem 13. Plenum des ZK der SED im Dezember 1974 erfolgte durch den Ersten Sekretär des ZK eine Modifikation des bisherigen Standpunktes der SED in der NF. Während wie bisher an der These von der Spaltung der deutschen N. in eine bürgerlich-kapitalistische in der Bundesrepublik — die wieder in sich gespalten sei — und eine sich ständig entwickelnde sozialistische in der DDR festgehalten wird, erklärte Honecker den Begriff der (deutschen) „Nationalität“ zum auch für Bürger der DDR fortbestehenden Charakteristikum: „Unser sozialistischer Staat heißt Deutsche Demokratische Republik, weil ihre Staatsbürger der Nationalität nach in der übergroßen Mehrheit Deutsche sind.“ Und: „… ohne jede Zweideutigkeit: Staatsbürgerschaft — DDR, Nationalität — deutsch. So liegen die Dinge“. Daß auch der Begriff „Deutschland“ im Sinne einer offensiveren Deutschlandpolitik der SED wieder Bedeutung erhalten könne, gab Honecker ebenfalls zu erkennen: „Wir (die DDR) repräsentieren … das sozialistische Deutschland“ (Neues Deutschland vom 13. 12. 1974). Zu Merkmalen der Nationalität rechnet die SED jetzt Herkunft, Sprache, Lebensgewohnheiten und Traditionen, also die sog. ethnischen Eigenschaften, aufgrund deren die Bürger der DDR „ihrer Nationalität nach Deutsche“ sind: „Die sozialistische Nation in der DDR ist deutscher Nationalität“ (Neues Deutschland vom 15./16. 2. 1975). Allerdings wird konstatiert, daß sich auch die ethnischen Eigenschaften in der Realität der sozialistischen Gesellschaft, der sich entwickelnden sozialistischen N. „allmählich“ verändern, sich der „sozialistischen Lebensweise“ anpassen und einen „reicheren und modifizierten Inhalt“ gewinnen. Die These der SED, daß zur noch gemeinsamen deutschen Nationalität keine N. gehören soll, wird neue Diskussionen in der DDR auslösen und die Parteiideologen zu neuen Erklärungsversuchen zwingen. Staatsbürgerschaft; Deutschlandpolitik der SED; Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 582–584 Namensweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaldemokratische Partei DeutschlandsSiehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1979 Nation und nationale Frage: 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971 vertritt die SED…
DDR A-Z 1975
Gesellschaftsordnung (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Unter G. wird die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen den Menschen und deren Organisationen verstanden. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung bildet die jeweilige Produktionsweise die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Die Produktionsweise ist die dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Die Produktivkräfte bestimmen das Verhältnis der Menschen zu Natur und Gesellschaft; zu ihnen werden einerseits die Arbeitsmittel, andererseits die Menschen mit ihren Arbeitsfertigkeiten und Produktionserfahrungen sowie neuerdings auch die Wissenschaft mit der auf ihren Erkenntnissen beruhenden Technologie und Organisation der Produktion gezählt. Als Produktionsverhältnisse werden die wirtschaftlichen Beziehungen zwi[S. 373]schen den Menschen bezeichnet, die im Prozeß der Güterproduktion und -Verteilung entstehen. Hierbei wird dem Verhältnis der Menschen zu den Produktionsmitteln, also den Eigentumsverhältnissen, besondere Bedeutung beigemessen, die für die Klassenstruktur der Gesellschaft entscheidend sein sollen. Die Gesamtheit der Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Basis, die den politisch-rechtlichen und ideologischen Überbau der jeweiligen Gesellschaftsordnung bestimmt. Der historische Materialismus behauptet, daß es objektive Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung gebe, denen zufolge eine historische Abfolge von verschiedenen ökonomischen Gesellschaftsformationen die Menschheitsgeschichte charakterisiere. Die marxistisch-leninistische Formationslehre unterscheidet fünf Gesellschaftsformationen: 1. Urgesellschaft. Sie ist eine klassenlose Gesellschaft, für die die Primitivität der Produktivkräfte, die wenig entwickelte Arbeitsteilung und das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln kennzeichnend sind. 2. Sklavenhaltergesellschaft. Für sie ist der antagonistische Gegensatz von zwei Hauptklassen, der Sklavenhalter und der Sklaven, charakteristisch, dessen ökonomische Grundlage das Privateigentum der Sklavenhalter an den Produktionsmitteln sowie an den unmittelbaren Produzenten, den Sklaven, ist. 3. Feudalismus. Der antagonistische Grundwiderspruch besteht hier zwischen den Feudalherren und den Leibeigenen. Die Produktionsverhältnisse beruhen auf dem Privateigentum der Feudalherren an den Produktionsmitteln, insbesondere am Grund und Boden, und auf der persönlichen Abhängigkeit der Leibeigenen von den Feudalherren, die einem beschränkten Eigentumsverhältnis gleicht. 4. Kapitalismus. Der grundlegende Klassengegensatz zwischen den Kapitalisten (Bourgeoisie) und der Arbeiterklasse (Proletariat) beruht auf dem Privateigentum der Kapitalisten an den Produktionsmitteln und der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Arbeiter. Die Arbeiter sind zwar im Rechtssinn unabhängig, sie müssen aber ihre Arbeitskraft an den Kapitalisten verkaufen und geraten so in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis. Seit Lenin wird die Endphase des Kapitalismus als Imperialismus bezeichnet, für den insbesondere die beherrschende Rolle der Monopole charakteristisch ist, und der als „parasitärer, faulender und sterbender“ Kapitalismus eine allgemeine Krise der kapitalistischen Produktionsweise offenbare. 5. Sozialismus/Kommunismus. Nach Marx folgt auf den Kapitalismus der Kommunismus, wobei er einmal beiläufig von zwei Entwicklungsphasen der kommunistischen Gesellschaftsordnung sprach. Lenin bezeichnete später die erste Phase als „Sozialismus“, die zweite als „Kommunismus“. Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Phasen besteht darin, daß im Sozialismus das Leistungsprinzip gilt und miteinander befreundete Klassen (insb. Arbeiterklasse und Genossenschaftsbauern) existieren, zwischen denen nichtantagonistische Gegensätze bestehen können, während der Kommunismus eine klassenlose Gesellschaft auf der Basis des Bedürfnisprinzips darstellt. Als treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung betrachtet der historische Materialismus den Widerspruch zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen sowie die darauf beruhenden Klassengegensätze. Wenn diese Widersprüche innerhalb einer Gesellschaftsformation ein Höchstmaß erreichen, schlägt die Quantität in Qualität um und es findet eine Revolution statt, die die nächste Gesellschaftsformation herbeiführt. So vollzieht sich der Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus auf dem Wege der sozialistischen Revolution. Fortan kann allerdings nicht mehr der Widerspruch die treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung sein, da antagonistische Klassengegensätze nicht mehr bestehen und die nichtantagonistischen Gegensätze immer geringer werden. Allerdings hat das verstärkte Auftreten realer Widersprüche in allen gesellschaftspolitischen Bereichen zu einer Neubelebung der Widerspruchsdiskussion auch in der DDR in den Jahren 1973 und 1974 geführt. Als Haupttriebkraft wird nunmehr das Klassenbündnis bezeichnet. Die Einordnung der DDR in das geschilderte Entwicklungsschema bereitet manche Schwierigkeiten. Die Periodisierung der eigenen Geschichte ist durch Unklarheiten und rückwirkende Uminterpretationen gekennzeichnet. Bis 1951/1952 soll eine „antifaschistisch demokratische Ordnung“ bestanden haben, in der die „demokratisch-revolutionäre Umwälzung“ der Gesellschaft erfolgt sei. Der nunmehr beginnende sozialistische Aufbau ist in der Folgezeit verschiedentlich unterteilt und benannt worden. Eine einschneidende Zäsur bilden die Jahre 1962/1963. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die sozialistischen Produktionsverhältnisse gesiegt haben. Der nächste Abschnitt der Entwicklung wurde zunächst als „umfassender Aufbau des Sozialismus“ (1963) und dann als „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ (1967) bezeichnet; seit 1971 begreift sich die DDR als „entwickelte sozialistische Gesellschaft“. Im Gegensatz zur Ulbricht-Ära, in der der Sozialismus als eine länger andauernde „relativ selbständige Gesellschaftsformation“ aufgewertet wurde, wird heute davon ausgegangen, daß Sozialismus und Kommunismus zwei Phasen einer einheitlichen Gesellschaftsformation darstellen, die allmählich ineinander übergehen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 372–373 Gesellschaftsgefährlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftswissenschaftenSiehe auch die Jahre 1979 1985 Unter G. wird die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen den Menschen und deren Organisationen verstanden. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung bildet die jeweilige Produktionsweise die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Die Produktionsweise ist die dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Die Produktivkräfte bestimmen das Verhältnis der Menschen zu Natur und Gesellschaft; zu ihnen werden einerseits die…
DDR A-Z 1975
Atomenergie (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das „Zentralinstitut für Kernforschung“ mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR. Direktor des Instituts ist gegenwärtig: Prof. Dr. G. Flach. Die Hauptarbeitsgebiete des Instituts betreffen: Fragen der Kernphysik, Radiochemie sowie Kernenergie. Das Institut ist Leitinstitut für die gesamte Kernforschung in der DDR. Es arbeitet eng mit entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtungen in der Sowjetunion zusammen, in der auch ein großer Teil des wissenschaftlichen Nachwuchses — nach vorbereitendem Studium in Dresden — eine zusätzliche Ausbildung erhält. Außerdem ist die DDR Mitglied des „Vereinigten Instituts für Kernforschung“, Diesem 1956 gegründeten Forschungsinstitut mit Sitz in Dubna (UdSSR) gehören fast alle sozialistischen Länder an. Es soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der theoretischen und experimentellen Kernphysik ermöglichen. Die Finanzierung des Instituts erfolgt durch die Mitgliedsländer. Leitendes Organ ist das „Komitee der Bevollmächtigten Regierungsvertreter“, in das jedes Land einen Vertreter entsendet. Über die Forschungsarbeiten entscheidet ein wissenschaftlicher Rat. Mit Unterstützung der Sowjetunion wurden in Rossendorf 1957 und 1962 die ersten Forschungsreaktoren in Betrieb genommen. 1958 erhielt das Institut aus der UdSSR ein Zyklotron mit 120 t Magnetgewicht. Einen Protonenbeschleuniger — er arbeitet nach dem Prinzip eines elektrostatischen Generators mit Ionenumladung (Tandem) und kann Protonen Energien bis 10 Mill. Elektronen-Volt verleihen — lieferte die UdSSR 1972. Rund 50 v. H. der Produktion des Rossendorfer Insti[S. 61]tuts an radioaktiven Präparaten werden exportiert. Das Isotopenlieferprogramm des Binnen- und Außenhandelsunternehmens Isocommerz GmbH in Ost-Berlin enthält eine Vielzahl radioaktiver und stabiler Isotope für die Forschung sowie für medizinische und technische Zwecke. Eine weitere Forschungsstätte ist das Zentralinstitut für Hochenergiephysik der Akademie der Wissenschaften der DDR in Zeuthen. Fakultäten für Kerntechnik entstanden an der Technischen Hochschule in Dresden sowie an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ost-Berlin. Darüber hinaus gründete die Kammer der Technik einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge veranstaltet. Kerntechnische Anlagen werden im „VEB Kombinat Kernenergetik“ entwickelt und projektiert. Er ist gleichzeitig Leitbetrieb für den Bau kerntechnischer Anlagen. Das besondere Interesse der Atomenergieforschung gilt der Ausnutzung von Atomenergie für die Erzeugung von Kraftstrom. Das ständige Zurückbleiben der Stromerzeugung hinter dem steigenden Bedarf erforderte nach eigenen Angaben bereits 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 Megawatt (MW). Ende 1957 wurde nördlich von Berlin bei Rheinsberg (Mark) der Bau des ersten Atomkraftwerks mit einer Leistung von 70 MW begonnen. Der von der UdSSR gelieferte Druckwasserreaktor nahm 1966 seinen Betrieb auf, 1971 wurde er auf eine Leistung von 75 MW aufgestockt. Den spaltbaren Kernbrennstoff liefert die UdSSR. Dieses Atomkraftwerk trägt jedoch nur teilweise zur Energieversorgung bei; es dient darüber hinaus Forschungszwecken. Das erste rein industriell genutzte Atomkraftwerk entsteht gegenwärtig in Lubmin bei Greifswald. Entscheidend für die Standortwahl waren das im Greifswalder Bodden vorhandene Kühlwasserreservoir sowie die Tatsache, daß die Nordbezirke keine Rohstoffgrundlage für Kohlekraftwerke besitzen. Die Endkapazität des Kernkraftwerks Nord (KKW Nord) — offizieller Name: VEB Kernkraftwerke Greifswald/Rheinsberg „Bruno Leuschner“ — soll 3.520 MW betragen. Mit dem Bau des Werkes wurde 1967 begonnen, im Dezember 1973 nahm der erste Reaktorblock seinen Probebetrieb auf. Es handelt sich um einen von der Sowjetunion gelieferten Druckwasserreaktor (Wasser-Wasser-Energiereaktor WWER 440) vom Typ Nowo-Woronesh. Er betreibt zwei 220-MW-Turbinen und wird im Gleichgewichtsbetrieb mit Urandioxid beschickt, das auf einen 3,5-v. H.-Gehalt an spaltbarem Uran 235 angereichert ist. Der Jahresverbrauch eines Reaktors beträgt 14 t Uranbrennstoff; er wird von der UdSSR geliefert. Mit der Ende 1974 geplanten Inbetriebnahme des zweiten Reaktorblocks ist die erste Ausbaustufe beendet. Das KKW Nord~I wird dann eine Kapazität von 880 MW aufweisen. Damit würden in der DDR 1975 ca. 5 v. H. der installierten Kraftwerksleistungen von Kernkraftwerken gestellt (Bundesrepublik Deutschland: etwa 6 v. H.). Im März 1974 hat die DDR mit der Sowjetunion den Bau eines weiteren Kernkraftwerks im Bezirk Magdeburg vereinbart. Es soll nach dem gleichen Prinzip wie das KKW Nord gebaut werden und ebenfalls eine Endkapazität von 3.520 MW erreichen. Mit der Inbetriebnahme der ersten Blockeinheiten kann jedoch frühestens Anfang der 80er Jahre gerechnet werden. Erst in der zweiten Hälfte der 80er Jahre werden neben den z. Z. eingesetzten thermischen Reaktoren möglicherweise auch sog. „schnelle Brutreaktoren“ in der DDR genutzt. Ihr Vorteil besteht darin, daß sie mehr spaltbares Material erzeugen, als sie für ihren Betrieb benötigen. Die DDR ist Mitglied der „Internationalen Wirtschaftsvereinigung für Ausrüstungen und Apparaturen zur Nutzung der Atomenergie“ („Interatominstrument“) sowie der internationalen Wirtschaftsvereinigung „Interatomenergo“, beides Organisationen im RGW. Interatominstrument (gegründet im Februar 1972) hat die Aufgabe, Forschung, Entwicklung, Konstruktion und Produktion auf dem Sektor des kerntechnischen Gerätebaus zu koordinieren bzw. Spezialisierungsvereinbarungen herbeizuführen. Ferner soll sie Normen vereinheitlichen und den Lizenzaustausch organisieren. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Kernkraftwerkebaus zu koordinieren ist Aufgabe von „Interatomenergo“. Diese im Dezember 1973 von den europäischen RGW-Ländern und Jugoslawien gebildete Wirtschaftsvereinigung soll als Generallieferant für Anlagen und Ausrüstungen für Kernkraftwerke fungieren sowie die Ersatzteilversorgung und die Ausbildung von Fachkräften sichern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 60–61 Atheismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtomwaffenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das „Zentralinstitut für Kernforschung“ mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR. Direktor des Instituts ist gegenwärtig: Prof. Dr. G. Flach. Die…
DDR A-Z 1975
Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED (1975)
Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach dem noch gültigen Parteistatut von 1963, Punkt 41, wählt das ZK zur politischen Leitung seiner Arbeit das Politbüro, „… zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle (im ursprünglichen Entwurf von 1962 hatte es noch geheißen „der Durchführung“) der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Parteiarbeiter, das Sekretariat …“ Dem Politbüro untergeordnet, bildet das S. das operative, d. h. faktische Führungszentrum der SED. Im S. des [S. 766]ZK sind politische Macht, ideologische und politische Richtlinienkompetenz und Sachverstand vereinigt. Das heutige S. des ZK kann kaum mit dem vom April 1946 bis Sommer 1949 amtierenden Zentralsekretariat (ZS) verglichen werden, das sowohl die Funktionen des späteren Politbüros als auch die eines S. wahrnahm. Gemäß dem ersten Statut der SED von 1946 war das Zentralsekretariat dem Parteivorstand für die „Durchführung der Politik der Partei verantwortlich“. Es setzte sich aus den beiden Parteivorsitzenden und weiteren 12 Mitgliedern zusammen und wurde aus der Mitte des Parteivorstandes gewählt. Dem ersten ZS, das von April 1946 bis zum September 1947 bestand, gehörten 7 ehemalige KPD- und 7 frühere SPD-Mitglieder (paritätische Besetzung) an. Auf dem II. Parteitag wurde die Zahl der ZS-Mitglieder auf 16 erhöht. Die Parität blieb erhalten. Bereits unmittelbar vor der 1. Parteikonferenz im Januar 1949 wurde das Prinzip der Parität durchbrochen. Nach der Flucht des früheren SPD-Mitgliedes Gniffke wurden ein ehemaliges SPD-Mitglied (Buchwitz) und zusätzlich ein früheres KPD-Mitglied (W. Koenen) in das ZS berufen. Durch die Gründung des Politbüros und des „Kleinen S.“ auf der 1. Parteikonferenz verlor das ZS seine bis dahin zentrale Funktion und wurde daher im Frühsommer 1949 aufgelöst. Im Juli 1949 erfolgte auf Beschluß des Parteivorstandes die Auflösung der „Großen S.“ auf Landesebene. Unmittelbar vor der 1. Parteikonferenz, am 24. 1. 1949, beschloß der Parteivorstand neben der Gründung des Politbüros die Schaffung des „Kleinen S.“. Seine ursprüngliche Aufgabe bestand in der „Unterstützung der ganzen Arbeit des Politbüros, zur Kontrolle der Durchführungen seiner Beschlüsse, zur Vorbereitung der Vorlagen und zur Erledigung der laufenden Arbeit“. Das neugeschaffene erste „Kleine S.“ setzte sich ursprünglich aus 5 Mitgliedern (Ulbricht, Dahlem, Oelßner, E. Baumann und Wessels) zusammen, von denen nur 2 (Ulbricht und Dahlem) dem Politbüro angehörten. Noch im Verlauf des Jahres 1949 wurde das „Kleine S.“ in das „S. des ZK“ umgewandelt und seine Eigenständigkeit erhöht. Das zweite Parteistatut, vom III. Parteitag 1950 beschlossen, übertrug dem S. „die allgemeine Leitung der Organisationsarbeit und die tägliche operative Führung der Tätigkeit der Partei“. Die Zahl der S.-Mitglieder erhöhte sich von 5 auf 11, Ende 1952 durch Kooptation auf 13. Im Juli 1953, auf der 15. ZK-Tagung (dem zweiten ZK-Plenum unmittelbar nach dem Juni-Aufstand) wurde beschlossen, „aus Gründen der Verbesserung der leitenden Organe des ZK, das S. des ZK in seiner bisherigen Form aufzuheben“ und es auf 6 Sekretäre zu verkleinern. Bereits 1954 wurde es aber wieder auf 9 Sekretäre vergrößert. Nach dem VI. Parteitag der SED (beginnend mit Februar 1963) wurden beim Politbüro 2 Büros (Industrie und Bauwesen, Landwirtschaft) und 2 Kommissionen (Ideologie, Agitation) eingerichtet. Mit Ausnahme der Agitations-Kommission wurden diese Büros bzw. Kommissionen auf allen Ebenen der Parteiorganisation installiert. Die Büros und Kommissionen beim Politbüro wurden von Mitgliedern bzw. Kandidaten des Politbüros geleitet. Diese organisatorische Reform innerhalb der SED orientierte sich an den von Chruschtschow auf dem November-Plenum des ZK der KPdSU von 1962 angekündigten Veränderungen innerhalb der sowjetischen Partei. Nach Chruschtschows Sturz und dem XXIII. Parteitag der KPdSU wurden diese Reformen (noch vor dem VII. Parteitag der SED 1967) wieder rückgängig gemacht. Das S. erhielt wieder seine alten Rechte und Funktionen. An der Spitze des S. steht der „Erste Sekretär“ der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Erich Honecker (geb. 1912) übernahm am 3. 5. 1971 diese Funktion von Walter Ulbricht, den er zuvor schon auf S.- und Politbürositzungen vertreten hatte. Die Funktion des „Ersten Sekretärs“ (niemals: „1.“ Sekretär, da diese Bezeichnung den Spitzenfunktionären auf Bezirks- und Kreisebene vorbehalten ist) wird im gültigen Parteistatut von 1963 (VI. Parteitag) überhaupt nicht erwähnt. Nach dem VIII. Parteitag von 1971 erhielt der „Erste Sekretär“, erstmals in der Geschichte der SED, auch einen eigenen „Stander“ (Dienstflagge). Außer dem „Ersten Sekretär“ gibt es gegenwärtig (1974) 10 weitere Sekretäre: Hermann Axen (geb. 1916) für Internationale Verbindungen, Horst Dohlus (geb. 1925) für Parteiorgane, Gerhard Grüneberg (geb. 1921) für Landwirtschaft, Kurt Hager (geb. 1912) für Wissenschaft, Volksbildung, Kultur, Dr. Werner Jarowinski (geb. 1927) für Außenhandel, Handel und Versorgung. Werner Krolikowski (geb. 1928) für Wirtschaft, Werner Lamberz (geb. 1929) für Agitation und Propaganda, Ingeborg Lange (geb. 1927) für Frauenfragen, Albert Norden (geb. 1904) für befreundete Parteien und Massenorganisationen, Weltfriedensrat, „West“-Fragen, Paul Verner (geb. 1911) für Sicherheit. Im 11köpfigen S. ist seit Oktober 1973 (10. ZK-Plenum) wieder eine Frau (I. Lange) vertreten. Das Durchschnittsalter der Sekretäre beträgt 55 Jahre (Stand 1974). 2 Sekretäre leiten zugleich auch Abteilungen im ZK-Apparat: Horst Dohlus die Abteilung Parteiorgane und Ingeborg Lange die Abteilung Frauen. Insgesamt unterstehen den Sekretären ca. 40 Abteilungen und die Parteiinstitute. Personell besonders stark besetzte Abteilungen sind die Abteilung Sozialistische Wirtschaftsführung (Janson), Internationale Verbindungen (Markowski) und Wissenschaft (Hörnig). Die Abteilungen leisten die tägliche Arbeit. Sie erarbeiten für staatliche und andere Institutionen und Organisationen „Vorschläge zur Klärung herangereifter Probleme und zur Neufassung gesetzlicher Bestimmungen“. Durch ihr Expertenwissen sind die Sektoren- und Abteilungsleiter in der Lage, auch eigene Vorschläge zu unterbreiten und damit den Entscheidungsmechanis[S. 767]mus sowohl im Politbüro wie z. B. im Ministerrat zu beeinflussen. Die ZK-Abteilungen sammeln Informationen, entwerfen Beschlüsse, Direktiven und Richtlinien und halten den Kontakt zu entsprechenden Abteilungen des sowjetischen ZK und der anderen „Bruderparteien“. Der ZK-Apparat hat eine eigene Partei-Grundorganisation, 1. Sekretär ist W. Homuth. Neben ZK-Abteilungen mit eindeutig politischen Aufgaben gibt es solche mit überwiegend organisatorisch-technischen Funktionen. Z. B. existiert ein ZK-eigenes Fernmeldewesen, Abteilungsleiter ist Heinz Zumpe. Vor allem mit Verwaltungsaufgaben betraut ist die Abteilung Zentrag (Parteiverlage), Leiter ist P. Kubach; die Verwaltung der parteieigenen Wirtschaftsbetriebe (Leiter: Günther Glende) und der Parteifinanzen und -betriebe (Karl Raab) obliegt gleichfalls selbständigen ZK-Abteilungen. Den Status eines ZK-Abteilungsleiters haben auch die Bürochefs der Sekretäre, die Stellvertreter des Leiters des Büros des Politbüros und einzelne Direktoren von wichtigen Parteibetrieben (z. B. der Direktor des Dietz-Verlages u. a.). Die Abteilungen des ZK sind in einzelne Sektoren unterteilt, an deren Spitze ein Sektorenleiter steht. Ihm unterstehen die Mitarbeiter. Der ZK-Apparat verfügt über eine hervorragende Datenbank, ein modern ausgerüstetes Rechenzentrum und eine auf dem neuesten Stand gehaltene Personenkartei (Nomenklatur). Das S. des ZK (d. h. alle 11 Sekretäre) tagt — soweit bekannt — wöchentlich (jeden Donnerstag) unter Vorsitz seines „Ersten Sekretärs“ E. Honecker. Beschlüsse des Politbüros und des ZK heben entgegenstehende Direktiven und Beschlüsse des S. oder einzelner Sekretäre auf, bzw. können sie abändern. Die gesamte Parteiarbeit sowie die Tätigkeit der leitenden Organe wird durch das ZK-S. vorgeplant und koordiniert. Gegenwärtig sind (mit Ausnahme des Sekretärs und Leiters der Abteilung Parteiorgane Horst Dohlus) alle Sekretäre Mitglieder oder Kandidaten des Politbüros, so daß diese Spitzenfunktionäre sowohl innerhalb der SED wie im gesamten politischen System der DDR über die umfassendste Entscheidungskompetenz verfügen. Diese gründet aber auch auf dem im ZK-Apparat vorhandenen Sachwissen, wodurch die Sekretäre des ZK auch fachlich eine Konkurrenz zur Bürokratie des Staats- und Wirtschaftsapparates darstellen. Ohne Zweifel führte die Existenz zweier politisch über- bzw. untergeordneter, aber fachlich konkurrierender Bürokratien in der DDR in Vergangenheit und Gegenwart zu Spannungen. Die tatsächliche Arbeitsteilung zwischen S. und Politbüro ist von außen nicht eindeutig abgrenzbar. Es lassen sich nur Schwerpunkte der Tätigkeit beider Leitungsorgane feststellen. Das S. beschäftigt sich vor allem mit Parteiangelegenheiten (Parteiwahlen, Kaderpolitik, Parteischulung, Direktiven und Stellungnahmen an die Bezirks- und Kreisleitungen, Kontrolle der unterstellten Apparate durch Arbeitsgruppen und Kommissionen). Das Politbüro entscheidet über politische Grundsatzfragen, die Staat und Gesellschaft als ganzes betreffen. Als organisatorische Schaltstelle zwischen S. und Politbüro fungiert das Büro des Politbüros, an dessen Spitze ein ZK-Abteilungsleiter steht. (Bis zu seinem Tode O. Schön, danach G. Glende-Trautzsch; Stellvertreter sind Rudolf Thuning und Christel Schulz). Es bereitet technisch-organisatorisch die Tagungen des PB vor. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Organisation von Konferenzen auf höchster Ebene (Thuning), die Abwicklung des parteieigenen Kurierdienstes (Chr. Schulz) und die Anleitung der technischen bzw. Verwaltungsabteilungen des ZK. Obwohl das S. in erster Linie für die unmittelbare Arbeit der Parteiorgane zuständig ist, umfaßt in der Praxis sein Wirkungsbereich auch den Staats- und Wirtschaftsapparat sowie gesellschaftliche Institutionen. Formal und im Verständnis von der „führenden Rolle“ der Partei kann ein Sekretär oder ein Abteilungsleiter des ZK-Apparates einem Staatsfunktionär (Minister, Staatssekretär usw.) zwar keine Weisungen erteilen, doch kann eine nichtfixierte „informelle“ Befehlsstruktur angenommen werden, die es z. B. einem Staatsfunktionär unmöglich macht, „Wünsche“, „Empfehlungen“ oder „Anregungen“ eines Leitungsorganes der Partei auf gleicher oder übergeordneter Ebene zu ignorieren. Die faktisch dominierende Stellung des S. gründet aber vor allem in der Zuständigkeit der Kader-Kommission für die Nomenklatur-Kader des ZK, auf deren Vorschläge vom Sekretariat alle Spitzenfunktionen in Partei und Staat ernannt oder „gewählt“ werden. Für die Kontrollkader ist dagegen ausschließlich die Kaderkommission des ZK (Leiter: Fritz Müller [geb. 1920], Abteilungsleiter im ZK-Apparat) zuständig (Kader; Nomenklatur). Alle Sekretäre haben ein persönliches Büro, dem ein Leiter vorsteht. In der Regel haben diese Büros 3–5 Mitarbeiter. Die Bürochefs haben den Status eines ZK-Abteilungsleiters und nehmen an den Besprechungen der Abteilungsleiter des ZK gleichberechtigt teil. Diejenigen Politbüro-Mitglieder und -Kandidaten, die keine Sekretäre des ZK bzw. nicht Mitglieder des Sekretariats sind, verfügen ebenfalls über eigene Mitarbeiter im ZK-Apparat bzw. kleinere Stäbe für besondere Aufgaben. Die Vermittlung von Beschlüssen der Parteiführung an die nachgeordneten Parteiorganisationen der Bezirke und Kreise geschieht durch: 1. Konferenzen und Tagungen der Sekretäre des ZK mit den 1. Bezirks- oder Kreissekretären in der Sonderschule des ZK in Brandenburg sowie das Auftreten zentraler Funktionäre in ausgewählten Bezirks- oder Kreisorganisationen (z. B. in Spannungssituationen, bei Parteiwahlen usw.); 2. schriftliche Information von oben nach unten und umgekehrt. Eine besondere Rolle spielen hierbei die „Parteiinformationen“, die Direktiven und Beschlußerläuterungen und die Stellungnahmen des S. zu bestimmten Entwicklungen in den territorialen Parteiorganisationen; 3. Einsatz von Arbeitsgruppen oder Instrukteurbrigaden des ZK in jenen Bezirks- oder Kreisparteiorganisa[S. 768]tionen, in denen Mängel in der politischen Arbeit auftreten. Bis Mitte der 50er Jahre, und wieder nach 1964, wurden Parteiorganisatoren des ZK in ausgewählten Großbetrieben und Kombinaten eingesetzt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 765–768 Sekretär des Gerichts A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sekretariate der Bezirks- und KreisleitungenSiehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach dem noch gültigen Parteistatut von 1963, Punkt 41, wählt das ZK zur politischen Leitung seiner Arbeit das Politbüro, „… zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle (im ursprünglichen Entwurf von 1962 hatte es noch geheißen „der Durchführung“) der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der…
DDR A-Z 1975
Vermessungs- und Kartenwesen (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Oberstes Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im Ministerium des Innern. Zu unterscheiden sind 2 große Bereiche: die allg. Landesvermessung und die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Gemäß AO Nr. 2 über die Koordinierung der geodätischen, aero-photogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten — Koordinierungsanordnung — vom 21. 6. 1966 (GBl. II, 1966, Nr. 72, S. 465 f.) ist die Staatliche Geodätische Kontrolle Dresden zuständig für die Bezirke Dresden, Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Cottbus; die Staatl. Geodät. Kontrolle Erfurt für die Bezirke Erfurt, Gera, Suhl, Halle und Magdeburg; die Staatl. Geodät. Kontrolle Potsdam für die Bezirke Potsdam und Frankfurt (Oder) sowie Berlin (Ost); die Staatl. Geodät. Kontrolle Schwerin für die Bezirke Schwerin, Rostock und Neubrandenburg. Die VVK-Kartographie hat entsprechend dem Vorbild der UdSSR ihre gesamte Blattschnittsystematik in das Internat. Weltkartensystem 1:1 Mill. eingepaßt. Ab 1:5.000 (etwa 50 x 50 cm) sind alle Kartenwerke nach geographischen Netzlinien geschnitten. Im Gegensatz zu Kartenwerken der Bundesrepublik Deutschland erfolgt in der DDR die Unterteilung vom kleinen zum größeren Maßstab; aber auch hier füllen von 1:1 Mill. auf 1:500.000 und ab 1:200.000 je 4 Blätter des größeren Maßstabes 1 Blatt des kleineren. 1954 wurde das Kartenwerk 1:5.000 zugunsten des Maßstabes 1:10.000 aufgegeben, das 1965 in DDR-Flächendeckung neu vorlag. Das gilt auch für alle kleineren Maßstäbe: 1:25.000, 1:50.000, 1:100.000, 1:200.000, 1:500.000 und 1:1 Mill. 1965 kam im Rahmen osteuropäischer Zusammenarbeit die Weltkarte 1:2.500.000 hinzu. Das VVK-Kartenwerk 1:200.000 ist als Verkehrskarte (10 Blätter) und Verwaltungskartenwerk (Bezirke) in der Bundesrepublik Deutschland käuflich. In der DDR sind im Unterschied zur Bundesrepublik Kartenwerke größeren Maßstabes, insbesondere das Kartenwerk 1:10.000, jedoch der allgemeinen Nutzung entzogen, weil der VVK-Kartenauftrag „für die Volkswirtschaft und für die Verteidigung“ eine wichtige militärische Komponente hat, die charakteristisch ist für das ganze Kartenschaffen der VVK und dem Vorbild der UdSSR im Detail folgt. Wanderkarten und etliche Stadtpläne sind freilich in der DDR käuflich. Durch AO über das Statut des Seehydrographischen Dienstes der DDR vom 27. 10. 1965 untersteht dieser dem Ministerium für Nationale Verteidigung, Kommando Volksmarine, und hat seinen Sitz in Rostock. Zu seinen Aufgaben gehört die Veröffentlichung von Seekarten, nicht nur der DDR-Ostseeküste (GBl. III, Nr. 28). Die vermessungstechnischen Kader sind in den VEB Ingenieur-V. zusammengefaßt. Gemäß der Ersten DB zur VO über das Ingenieur-V. vom 6. 10. 1970 (GBl. II, Nr. 85, S. 589) wurden die VEB Ingenieur-V. Rostock, Potsdam, Halle, Erfurt, Dresden, Leipzig und Berlin mit weiteren dem Ministerium des Innern unterstehenden Betrieben und Einrichtungen zu dem mit Wirkung vom 1. 1. 1971 gegründeten Kombinat Geodäsie und Kartographie zusammengelegt. Der wichtigste Betrieb für die Kartenherstellung istder VEB Hermann Haack, Geographisch-Kartographische Anstalt, Gotha/Leipzig. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 904 Verluste A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VermögenseinziehungSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Oberstes Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im Ministerium des Innern. Zu unterscheiden sind 2 große Bereiche: die allg. Landesvermessung und die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Gemäß AO Nr. 2 über die Koordinierung der geodätischen, aero-photogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten — Koordinierungsanordnung — vom 21. 6. 1966 (GBl. II, 1966, Nr.…
DDR A-Z 1975
Familie (1975)
Siehe auch: Familie: 1969 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Offizielles Leitbild Das 1965 verabschiedete Familiengesetzbuch (FGB) soll laut Präambel allen Bürgern helfen, „ihr Familienleben bewußt zu gestalten“ (Familienrecht). Rechtliche Regelungen und Postulate zielen auf einen F.-Typ, für den individuelle und gesellschaftliche Interessen zusammenfallen sollen. Als Voraussetzungen sind die „sozialistische Entwicklung“ in der DDR und die daraus resultierende „gleichberechtigte Stellung der Frau auf allen Gebieten des Lebens“ vorgegeben. Darauf aufbauend entwickelt das FGB ein Leitbild, das in Definition und Wertung sowohl der Ehe als auch der elterlichen Erziehung über alle früheren offiziellen Aussagen zu dieser Thematik hinausgeht und die dem Recht zugewiesene Disziplinierungsfunktion deutlich macht. In einer „auf gegenseitiger Liebe, Achtung und Treue, auf Verständnis und Vertrauen und uneigennütziger Hilfe füreinander“ beruhenden Gemeinschaft sollen die Ehegatten ihre Beziehungen zueinander so gestalten, „daß beide das Recht auf Entfaltung ihrer Fähigkeiten zum eigenen und gesellschaftlichen Nutzen voll wahrnehmen können“. Die Möglichkeit einer funktionalen Aufgabenteilung — im Sinne der Beschränkung eines Partners auf häusliche Pflichten — wird zwar vom Gesetz nicht ausgeschlossen, gilt aber als unerwünschte Übergangserscheinung. Prinzipiell geht man davon aus, daß beide Ehepartner berufstätig und darüber hinaus gesellschaftlich bzw. politisch aktiv sind. Ihre Kinder sollen sie „in vertrauensvollem Zusammenwirken mit staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig [S. 270]gebildeten Menschen, zu Erbauern des Sozialismus“ erziehen (Elternhaus und Schule). Die F. wird als „Grundkollektiv“ verstanden, dessen organische Verbindung mit anderen Kollektiven (im Haus, in der Schule, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben) einen „Gleichklang von gesellschaftlichen Erfordernissen und grundlegenden persönlichen Interessen“ schafft. II. Entwicklung bis 1966 Ausgesprochen familienfeindliche Tendenzen hat es in der DDR niemals gegeben. Dagegen könnte man — vor allem bis zum Ende der 50er Jahre — von einer gewissen „Vernachlässigung“ der F. sprechen. Da sie im Gegensatz zu anderen Institutionen einer Kontrolle durch die SED kaum zugänglich war, galt sie als retardierendes, zumindest aber unsicheres Moment im Prozeß der „sozialistischen Bewußtseinsbildung“. Die Ausrichtung auf ein neues F.-Modell vollzog sich in diesen Jahren eher indirekt, hauptsächlich durch Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Dort stand gerade dieser Zeitraum im Zeichen der „Mutterideologie“. Herrschende Lehre und Rechtspraxis der DDR waren damals in erster Linie von der rigorosen Ablehnung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt. So stand bald fest, was man nicht wollte (z. B. Funktionsteilung in der Ehe, Unterhaltsanspruch nach einer Scheidung), während die Entwicklung eines sozialistischen F.-Verständnisses zumeist über wenig präzise Ansätze nicht hinauskam. Zwar wurde bereits 1954 ein erster Entwurf für ein Familiengesetzbuch vorgelegt; er trat jedoch nie in Kraft. Die damalige Justizministerin Hilde Benjamin begründete sein Scheitern mit der noch nicht voll verwirklichten Sozialisierung der Wirtschaft und dadurch bedingten Hemmnissen bei der Durchsetzung des Gleichberechtigungsprinzips. In der marxistisch-leninistischen Gesellschaftstheorie gilt die Erwerbsarbeit der Frau als wesentliche Grundlage für ihre Gleichberechtigung und „eine höhere Form der Familie und des Verhältnisses beider Geschlechter“. Von daher schien es geboten, die Integration der weiblichen Bevölkerung in den Arbeitsprozeß zunächst zu einem vorläufigen Abschluß zu bringen und erst dann ein neues F.-Leitbild zu entwerfen. Folgerichtig trat vor dem FGB eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen in Kraft, die auf die berufliche Gleichstellung der Frauen abzielten. Sie waren von ideologischen „Aufklärungsaktionen“ begleitet. Neben dem Recht der Frau auf volle Entfaltung ihrer Fähigkeiten und Talente wurde zunehmend auch die positive Auswirkung ihrer Berufsarbeit auf die innerfamiliären Beziehungen einerseits sowie auf das Verhältnis zwischen F. und Gesellschaft andererseits propagiert. Walter Ulbricht betonte vor dem V. Parteitag der SED 1958, daß sich die Umerziehung der Menschen zur bewußten Beachtung und Anerkennung sozialistischer Verhaltensweisen am klarsten und eindeutigsten im Arbeitskollektiv vollziehe und somit die Arbeitsmoral auch die wichtigste Quelle der F.-Moral sei (Kollektiv). 1963 verkündete die SED auf ihrem VI. Parteitag den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und beschloß auf dieser Grundlage den Ausbau und die Vervollkommnung der juristischen Normen für das „gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen“. Die mit der Ausarbeitung eines FGB beauftragte Kommission war sich der Schwierigkeiten bewußt, die in dem Mangel an fundierten familiensoziologischen Erkenntnissen gründeten. Die wenigen vorliegenden Daten gaben Grund zu der Annahme, daß für ein Großteil aller F. noch immer das tradierte „patriarchalische“ Leitbild maßgebend war. Diese Haltung versuchte man in einer großangelegten Propagandaaktion zu korrigieren. Der im April 1965 vorgelegte neue Entwurf eines FGB war in den folgenden Monaten Gegenstand einer Fülle von erläuternden Darstellungen und Kommentaren in den Massenmedien sowie Anlaß für über 30.000 Veranstaltungen, deren Teilnehmer fast 24.000 Stellungnahmen zu dem Gesetz abgaben. Nichtsdestoweniger hielt man gewisse Zugeständnisse an überlieferte Verhaltensmuster für angezeigt. Im ersten FGB-Kommentar des Justizministeriums (1966) wurde die Beschränkung auf Hausarbeit und Kindererziehung „als Form der Beteiligung am Familienaufwand“ ausdrücklich „gesellschaftlich“ anerkannt. Die dem zugrunde liegende Norm des FGB ist zwar weiterhin geltendes Recht, doch wäre eine so offizielle Billigung der „Hausfrauenehe“ heute in der DDR unvorstellbar. Vermutlich zielte sie auf eine breite Identifizierungsbereitschaft ab, um auf dieser Basis eine allgemeine Bewußtseinsänderung in Richtung des Modells einzuleiten. Diese Taktik wurde allerdings schon bald wieder aufgegeben. An ihre Stelle trat die totale Anpassung der „sozialistischen Familienmoral“ an gesellschaftspolitische Leitlinien. Die Propaganda konzentrierte sich zunehmend auf bestimmte Schwerpunkte. Dabei wurden und werden die in erster Linie gesellschaftsbezogenen Forderungen an den einzelnen weitaus kategorischer eingeklagt als diejenigen Regelungen des FGB, die primär den innerfamiliären Raum betreffen. Mit anderen Worten: Ob Mann und Frau zu Hause Gleichberechtigung praktizieren, ist so lange von untergeordneter Bedeutung, wie beide nach außen hin „funktionieren“. Während der Appell zur häuslichen Arbeitsteilung mehr und mehr zur verbalen Pflichtübung wurde, sehen sich die Frauen in der DDR immer drängender formulierten Ansprüchen gegenüber, ohne daß die Grenzen der individuellen Belastbarkeit die erforderliche Beachtung finden. Das rührt z. T. auch daher, daß ein wesentlicher ursprünglicher Bestandteil des sozialistischen Emanzi[S. 271]pationsmodells bisher weder in der DDR noch in einem anderen Land des Ostblocks gegeben ist. Die Klassiker des Marxismus-Leninismus waren davon ausgegangen, daß die Einbeziehung der Frauen in den Produktionsprozeß parallel zu ihrer weitgehenden Entlastung von häuslichen Pflichten verlaufen würde. Die Hausarbeit sollte industrialisiert, die Kindererziehung „vergemeinschaftet“ werden. Die damit intendierte Auflösung der Klein-F. ist jedoch weder vollzogen noch gegenwärtig beabsichtigt. Statt dessen gilt der Grundsatz, es müsse den Frauen ermöglicht bzw. erleichtert werden, familiale, berufliche und gesellschaftliche Pflichten miteinander in Einklang zu bringen. Doch selbst bei optimaler öffentlicher Hilfe — durch vermehrte Einrichtung von Kinderkrippen, Kindergärten und Schulhorten (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) und Dienstleistungsbetrieben — werden durch diesen Anspruch unter den gegebenen Umständen viele Frauen ständig überfordert. Die behauptete Übereinstimmung von Gleichberechtigung und -Verpflichtung trifft nur bei Ledigen oder allenfalls noch bei kinderlosen Ehepaaren zu. Erwerbstätige Mütter dagegen sind im Normalfall erheblich stärker belastet als Familienväter, weil sie — einer Erhebung von 1970 zufolge — ca. 80 v. H. aller häuslichen Arbeiten allein verrichten. III. „Widersprüche“ zwischen familienpolitischer Zielsetzung und individuellem Verhalten Neue Publikationen zur F.-Entwicklung in der DDR heben übereinstimmend drei „Widersprüche“ zwischen „gesamtgesellschaftlichem Interesse“ und realem Verhalten hervor, die es zu überwinden gelte: 1. Die hohe Zahl von Ehescheidungen; 2. die weitverbreitete Teilzeitarbeit verheirateter Frauen; 3. die niedrige Geburtenrate (Bevölkerung). Die kontinuierlich steigenden Scheidungsziffern ließen die „Eheerhaltung“ zu einer vieldiskutierten Forderung werden, der sowohl die Ehe- und F.-Beratungsstellen als auch die Gerichte unterliegen. Sollen die einen verhindern, daß es überhaupt zur Klage kommt, so haben die anderen die gesamte Prozeßführung auf das „Ziel einer hohen erzieherischen Einflußnahme“ auszurichten (Familienrecht). Wenn eine Rücknahme der Klage nicht erreicht werden kann und die Abweisung oder Aussetzung des Verfahrens ebenfalls nicht geboten erscheint, sind die Richter gehalten, zumindest die Urteilsbegründung eindeutig an der „sozialistischen Familienmoral“ auszurichten. Für die beiden letztgenannten Widersprüche lassen sich in doppelter Hinsicht gemeinsame Bezugspunkte finden: 1. Sowohl die Teilzeitbeschäftigung als auch der Verzicht auf mehrere Kinder kann Ausdruck dafür sein, daß familiale. und berufliche Anforderungen anders nicht zu vereinbaren sind. 2. Beide Erscheinungen stehen mit dem Mangel an Arbeitskräften in einem direkten Zusammenhang. Einmal stellen bei einer weiblichen Beschäftigungsquote von 84,5 v. H. (1974) die verkürzt tätigen Frauen 1974: ca. 35 v. H.) faktisch die letzte nennenswerte Reserve am Arbeitsmarkt. Zum anderen wird eine fortdauernde Disproportion in der Altersstruktur und dementsprechend in der Relation zwischen erwerbs- und nichterwerbsfähiger Bevölkerung durch die sinkende Geburtenrate bereits vorprogrammiert. Die starke Zunahme der Teilzeitarbeit wie der rapide Rückgang der Geburten traten erst nach der Verabschiedung des FGB ein. Die dort formulierte Zielvorstellung wurde der neuen Entwicklung zufolge inzwischen konkretisiert; dies geht z. B. aus dem 1972 erschienenen Lehrbuch des Familienrechts hervor: „Worauf es ankommt, ist, daß die Frau den wachsenden Erwartungen und Anforderungen beider Lebensbereiche gemäß ihr Leben gestalten kann, daß sie nicht in dem einen Bereich (z. B. durch Ausweichen auf Teilbeschäftigung oder die Ablehnung verantwortungsvollerer Funktionen, durch den Verzicht auf mehrere Kinder oder auch auf die Ehe) gravierende Zugeständnisse zugunsten des anderen Bereichs für notwendig oder unabänderlich erachtet.“ Dieses — im Vergleich zum FGB — erweiterte und anspruchsvollere Leitbild zielt auf eine optimale Harmonisierung von ökonomischer und materneller Funktion der Frau ab. Obwohl das Ausmaß der wechselseitigen Abhängigkeit beider Faktoren bisher nur unzulänglich erforscht ist, lassen die vorliegenden Daten immerhin auf enge Beziehungen schließen. Dem wird nicht nur ideologisch Rechnung getragen, sondern auch mit dem gezielten Einsatz sozialpolitischer Maßnahmen wie Erhöhung der Geburten- und Kinderbeihilfen, Verlängerung des Wochenurlaubs (Mutterschutz), Arbeitszeitverkürzung und Urlaubsverlängerung für Mütter mehrerer Kinder, zinslose Kredite an junge Ehepaare, besondere Unterstützung kinderreicher Familien sowie alleinstehender Elternteile (Frauen). Zusammenfassend ist festzuhalten, daß sich die F.-Politik der SED sowohl theoretisch als auch praktisch in erster Linie an die Frauen wendet. Die mangelhafte häusliche Arbeitsteilung wird zwar nicht gutgeheißen, aber doch mit einer gewissen Resignation ins Kalkül gezogen. Der fehlenden Bereitschaft vieler Männer, ihre familiale Rolle zu überdenken, ist darüber hinaus nie mit ähnlicher Konsequenz begegnet worden, wie auf die Frauen ideologischer Druck ausgeübt wurde. IV. Leitbild und Wirklichkeit Das FGB trägt Haushaltsführung und Kindererzie[S. 272]hung ausdrücklich beiden Ehegatten auf. Im offiziellen Kommentar heißt es dazu, der Mann genüge seiner Pflicht nicht schon dadurch, daß er lediglich „mithelfe“. Er habe vielmehr den der „konkreten Familiensituation“ angemessenen Anteil zu übernehmen. Daß dieser Anspruch bisher auch nicht annähernd erfüllt wurde, machen — neben anderen — die folgenden Untersuchungsergebnisse deutlich. 1965 und 1970 hat das Leipziger Institut für Marktforschung jeweils ermittelt, wieviel Zeit die Versorgung eines Vier-Personen-Haushalts erfordert und wie sie sich auf die einzelnen F.-Mitglieder verteilt: Das familiale Engagement der Ehemänner hat mithin innerhalb von fünf Jahren nur um 1,4 v. H. zugenommen. Eine positivere Entwicklung zeichnet sich auch für die absehbare Zukunft kaum ab. 1975 veröffentlichten Befragungen des Zentralinstituts für Jugendforschung ist vielmehr zu entnehmen, daß die Jugendlichen ihr F.-Leitbild weitgehend an der im Elternhaus praktizierten Aufgabenteilung ausrichten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 269–272 Fahneneid A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FamiliengesetzbuchSiehe auch: Familie: 1969 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Offizielles Leitbild Das 1965 verabschiedete Familiengesetzbuch (FGB) soll laut Präambel allen Bürgern helfen, „ihr Familienleben bewußt zu gestalten“ (Familienrecht). Rechtliche Regelungen und Postulate zielen auf einen F.-Typ, für den individuelle und gesellschaftliche Interessen zusammenfallen sollen. Als Voraussetzungen sind die „sozialistische Entwicklung“ in der DDR und die…
DDR A-Z 1975
Massenorganisationen (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 M. sind Verbände, mit deren Hilfe die SED versucht, alle sozialen Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Situationen! Interessen und Aktivitäten zu organisieren. Die M. sollen ihre Mitglieder sowohl für das Erreichen der von der Partei in deren Beschlüssen und in den Volkswirtschaftsplänen gesetzten Ziele mobilisieren, als auch diesen die Möglichkeit bieten, ihre spezifischen Interessen organisiert und kontrolliert vertreten zu können. Kommunistische Parteien beanspruchen in ihrem Herrschaftsbereich grundsätzlich ein Organisationsmonopol, d. h. sie lassen nur die Bildung solcher Verbände zu, deren Gründung ihnen erwünscht, deren Programmatiken und Satzungen den Führungsanspruch der Partei ausdrücklich anerkennen und in denen die entscheidenden Führungspositionen von Parteimitgliedern besetzt sind. Die M. sind sowohl als Interessenorganisationen der Mitglieder als auch zugleich als Herrschaftsinstrumente der Partei konzipiert. Dieser „Widerspruch“ wird aufgrund des Machtübergewichts der Partei vielfach zuungunsten der Interessenvertretung gelöst, ohne daß dieser Aspekt der M. völlig vernachlässigt werden kann. Neben dem Begriff „M.“, der vor allem den Großorganisationen vorbehalten ist, wird auch die Bezeichnung „gesellschaftliche Organisation“ verwendet. Mit Hilfe der M. versucht die SED 1. ihre jeweiligen Aktionsziele zu propagieren und die in den M. organisierten Mitglieder zu deren Erreichung zu mobilisieren (M. als „Transmissionsriemen“), 2. einen organisierten und kontrollierten Raum zu schaffen, in dem die Interessen der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vertreten, soziale Bedürfnisse und Aktivitäten (z. B. kulturelle und sportliche) erfüllt und soziale Konflikte ausgetragen und gelöst werden können, ohne die Herrschaftsposition der Partei in Frage zu stellen (M. als Interessenvertretung), 3. die Einstellungen und Verhaltensweisen der Mitglieder der M. im Sinne der Parteidoktrin zu verändern (M. als „Schulen des Sozialismus“), 4. Nachwuchs für leitende Positionen in Partei, Staat und Wirtschaft heranzubilden und zu erproben (kaderbildende Funktion der M.), 5. die verschiedenen Gruppen und Schichten in der Gesellschaft in ihren Aktivitäten zu kontrollieren (M. als Mittel zur Kontrolle der Gesellschaft), 6. bürokratische Strukturen in Staat und Gesellschaft zu kontrollieren, um Machtmißbrauch, Verselbständigungstendenzen, Unterschleife und Nichteinhaltung gesetzlicher Normen zu verhindern (M. als Mittel „gesellschaftlicher Kontrolle“), 7. sich zusätzliche Informationen über Einstellungen, Wünsche und Unzufriedenheiten in der Gesellschaft zu verschaffen, um möglicherweise die eigene Politik zu korrigieren oder Agitation und Propaganda gezielter einsetzen zu können (M. als Informationsquellen mit korrigierender Funktion), 8. sich auf Spezialgebieten des Sachverstandes bestimmter Gruppen zu bedienen, um sachgerechtere Entscheidungen zu ermöglichen (konsultative oder beratende Funktion der M.), 9. Medien für eine kontrollierte und auf Einzelfragen bezogene Kritik zu schaffen (M. als Foren für Kritik und Selbstkritik). Ihren Führungsanspruch verwirklicht die SED durch ihre Mitglieder, die laut Statut der Partei gehalten sind, sich in den M. zu organisieren und dort die Parteibeschlüsse durchzuführen. Die ausschlaggebende Repräsentanz der SED im Funktionärskörper der M. wird durch eine systematische Kaderpolitik von den jeweils zuständigen Abteilungen des SED-Apparats gesichert. Die Vorsitzenden bzw. Sekretäre der wichtigsten M. (insbesondere von FDGB und FDJ) auf den verschiedenen Organisationsebenen sind zugleich Mitglieder der entsprechenden SED-Leitung. Alle M. erkennen in ihren Satzungen und programmatischen Erklärungen die Führungsrolle der Partei aus[S. 555]drücklich an; ihr Organisationsprinzip ist der demokratische Zentralismus. Sie verfügen über eigene Schulungseinrichtungen zur Heranbildung des Funktionärsnachwuchses und eine eigene Verbandspresse. Die Mitgliedschaft in den M. ist grundsätzlich freiwillig, sie ist jedoch eine Voraussetzung für sozialen und beruflichen Aufstieg. Zusätzlicher Anreiz zum Eintritt in die M. sind Vergünstigungen, wie z. B. Ferienreisen. Auch gibt es vielfach keine andere Möglichkeit, bestimmten sozialen Interessen (Sport, Briefmarkensammeln, Heimatforschung, Laienspiel usw.) nachzugehen, als sich der zu diesem Zweck in den M. organisatorisch vorgegebenen Formen zu bedienen. Die 1945 erfolgte Auflösung aller bestehenden Verbände ermöglichte es der KPD/SED, mit Unterstützung der Besatzungsmacht unter der Losung der „antifaschistischen Einheit“ nur die Gründung solcher Organisationen zuzulassen, an deren Führung sie von Anbeginn maßgeblich beteiligt war. In den anfänglich überparteilichen M., wie z. B. FDGB, KB, DFD, FDJ, gelang es der SED, durch eine geschickte Kaderpolitik, die Ausnutzung von Satzungsbestimmungen und das geschlossene fraktionsmäßige Auftreten ihrer Mitglieder sowie durch den Einsatz von Zwangsmitteln die alleinige Führung an sich zu ziehen. Die Gründungstechniken variierten je nach historischer Situation und der Art des Verbandes: FDGB und Kulturbund (KB) wurden als zentrale Organisationen gegründet; FDJ, DFD und - VdgB entstanden aus kommunalen Ausschüssen; andere Verbände wurden aus bestehenden M. ausgegliedert, wie z. B. der VDJ aus dem FDGB, der DTSB über kommunale Sportausschüsse aus der FDJ und dem FDGB, Schriftstellerverband der DDR und DSF aus dem KB. Neben den jeweils aktuellen politischen Überlegungen spielte die begrenzte Zahl verfügbarer fähiger und zuverlässiger Parteimitglieder für bestimmte Aufgaben in den M. eine Rolle bei der Entscheidung, wann und in welcher Form Organisationen ins Leben gerufen wurden. Das System der M. hat in seinen Grundstrukturen seit der Bildung des DTSB 1957 keine Veränderungen erfahren. Lediglich im Bereich der Fachverbände der Intelligenz hat sich der Differenzierungsprozeß fortgesetzt. So wurden 1966 der Verband der Theaterschaffenden, 1967 der Verband der Film- und Fernsehschaffenden gegründet. Das entfaltete und aufeinander bezogene Organisationensystem der M. wird mit den Blockparteien in der von der SED geleiteten Nationalen Front zusammengefaßt. In der Nationalen Front (NF) stellt sich die Gesellschaft der DDR gleichsam in organisierter Form dar. Außer der SED selbst, den Blockparteien (die in vieler Hinsicht als spezielle M. für die bürgerlichen Restschichten begriffen werden können) entsenden der FDGB, die FDJ, der DFD, der KB und in den Kreisen und Gemeinden auch die VdgB/BHG und die Konsumgenossenschaften Abgeordnete in die Volksvertretungen. Die in den Volksvertretungen repräsentierten Organisationen sind als Kern der NF im Demokratischen Block der Parteien und M. zusammengeschlossen. Die Notwendigkeit, in wachsendem Maß vor allem im ökonomischen, technischen und wissenschaftspolitischen Bereich Sachverstand und Fachwissen zur Optimierung der anstehenden Entscheidungen heranzuziehen, hat die Beratungs-, Kritik- und Informationsfunktion der M. gestärkt. Veränderungen in der gesellschaftspolitischen Zielsetzung als Folge des VIII. Parteitages der SED haben die Verantwortung des FDGB für die Sozialpolitik, der FDJ in der Jugendpolitik deutlicher hervortreten lassen. Ausdehnung der Freizeit, Verbesserung der materiellen Lage, Hebung des Bildungsniveaus verlangen nach einer Verbesserung der Arbeit der M., wenn sich nicht ein größer werdender Teil der sozialen und kulturellen Aktivitäten der Gesellschaftsmitglieder neben den M. entfalten soll. In der ideologischen und staatsrechtlichen Diskussion ist immer wieder die Tendenz hervorgetreten, in der Übernahme staatlicher Funktionen durch die M. (z. B. der Sozialversicherung durch den FDGB) einen notwendigen Prozeß in der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu sehen. Ohne ganz verschwunden zu sein, sind Äußerungen dieser Art in der DDR selten geworden. Die M. gelten bereits in ihrer gegenwärtigen Form als Ausdruck und Teil der „sozialistischen Demokratie“. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 554–555 Massenkontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialistische GeschichtsauffassungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 M. sind Verbände, mit deren Hilfe die SED versucht, alle sozialen Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Situationen! Interessen und Aktivitäten zu organisieren. Die M. sollen ihre Mitglieder sowohl für das Erreichen der von der Partei in deren Beschlüssen und in den Volkswirtschaftsplänen gesetzten Ziele mobilisieren, als auch diesen die Möglichkeit bieten, ihre…
DDR A-Z 1975
Industriepreisreform (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 Zur Überwindung der erheblichen Preisverzerrungen wurde in den Jahren 1964 bis 1967 als eine wichtige Maßnahme der Reformen des NÖS eine umfangreiche I. durchgeführt. Ihr war 1963 die Grundmittelumbewertung, mit der das Anlagevermögen zu einheitlichen Preisen bewertet wurde, sowie darauf aufbauend eine Abschreibungsreform (Abschreibungen) vorausgegangen, um bei der Preisneufestsetzung sinnvollere Abschreibungen berücksichtigen zu können. Die I. erfolgte in drei Stufen: Von der ersten Etappe von 1964 wurden die Preise wichtiger Rohstoffe wie z. B. Kohle, Energie, Erze, Eisen, Stahl und chemische Grundstoffe mit einem Produktionsvolumen von 50 Mrd. Mark betroffen und um durchschnittlich 70 v. H. erhöht. In der zweiten Etappe von 1965 folgten für ein Produktionsvolumen von ebenfalls 50 Mrd. Mark Preisheraufsetzungen von durchschnittlich 40 v. H.; erfaßt wurden Erzeugnisse wie Holz, Papier, Pappe, Baustoffe, Kabel und Drähte, Chemieerzeugnisse. Anfang 1967 wurde schließlich die dritte Etappe abgeschlossen, die sich auf Fertigerzeugnisse — insbesondere Ausrüstungsgüter und Bauleistungen, aber auch Erzeugnisse der Leicht- sowie der Lebensmittelindustrie — bezog. Für ein Produktionsvolumen von rund 100 Mrd. Mark ergab sich eine durchschnittliche Verteuerung von 4 v. H. Entscheidend war bei der Preisreform eine Veränderung der betrieblichen Kalkulationsrichtlinien, nach der die zulässigen Gewinnsätze nur noch auf die Verarbeitungskosten (= betrieblicher Nettoproduktionswert) und nicht — wie vorher — auf die Summe aus Material- und Verarbeitungskosten bezogen werden durften. Da[S. 413]mit wurde die Höhe des erzielten Gewinns ausschließlich von der betrieblichen Eigenleistung abhängig. Durch die Wahl dieser Bemessungsgrundlage wurde vermieden, daß sich der Einsatz teuerer Materialien sowie die Erzeugung übermäßig materialintensiver Produkte für den Betrieb gewinnbringend auswirkte. Trotz der Verbesserungen zeigten die Preise jedoch noch immer erhebliche Mängel: Neben der Vernachlässigung des Kapitalzinses als Kostenfaktor bei der Preiskalkulation, der unvollkommenen Berücksichtigung der Knappheiten der Produktionsfaktoren wiesen die Preise insbesondere eine zu geringe Flexibilität auf, um kurzfristigen Nachfrageeinflüssen wirksam begegnen zu können. Zwar wurden Ende der sechziger Jahre Maßnahmen zur Preisdynamisierung entwickelt (Preissystem und Preispolitik) und mit der Einführung des fondsbezogenen Preises auch der notwendige Kapitalaufwand im Preis berücksichtigt. Der Erfolg dieser Verbesserungen blieb jedoch begrenzt, da mit der Rezentralisierung des Wirtschaftssystems zum Jahresende 1970 die ohnehin unvollkommenen Preisdynamisierungsinstrumente wieder aufgehoben und die Weiterführung des Übergangs zu fondsbezogenen Preisen — bis auf weiteres — abgebrochen worden ist. Damit gelten noch heute für einen großen Teil der Erzeugnisse die mit der I. geschaffenen Preise. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 412–413 Industriepreise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustrierohstoffeSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 Zur Überwindung der erheblichen Preisverzerrungen wurde in den Jahren 1964 bis 1967 als eine wichtige Maßnahme der Reformen des NÖS eine umfangreiche I. durchgeführt. Ihr war 1963 die Grundmittelumbewertung, mit der das Anlagevermögen zu einheitlichen Preisen bewertet wurde, sowie darauf aufbauend eine Abschreibungsreform (Abschreibungen) vorausgegangen, um bei der Preisneufestsetzung sinnvollere Abschreibungen berücksichtigen zu können. Die I.…
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Sozialistisches Weltsystem (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Seit Mitte der 50er Jahre in der DDR verwandte Formel für die Gesamtheit kommunistisch oder sozialistisch regierter Staaten, für deren Beziehungen die Prinzipien des proletarischen bzw. sozialistischen Internationalismus gelten. Als „objektive Grundlagen“ des SW. werden u. a. bezeichnet: die „gleichartige sozialökonomische und politische Ordnung“, die „Übereinstimmung der Grundinteressen und -ziele der Völker“ der sozialistischen Länder, die „gleiche Ideologie, d. h. der Marxismus-Leninismus“, die „Gemeinsamkeit der Aufgaben beim Aufbau des Sozialismus und Kommunismus“. Während bis zum Ausbruch des sowjetisch-chinesischen Konflikts (1960) der UdSSR die „führende Rolle“ im SW. zugesprochen wurde, wird sie gegenwärtig als „Hauptkraft“ charakterisiert, das Verhältnis zu ihr als „entscheidender Prüfstein für die Treue zum Marxismus-Leninismus“ beschrieben. Die SED rechnet gegenwärtig 14 Staaten zum SW., ohne diese allerdings genau zu bezeichnen. Zweifellos dürften die UdSSR, DDR, Polen, ČSSR, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Nordkorea, Nordvietnam und die Mongolische Volksrepublik zum SW. gehören. [S. 785]Ferner müssen hier Jugoslawien, VR China, Kuba und Albanien als Mitglieder des SW. gemeint sein, obwohl es mit drei dieser Staaten (ohne Kuba) erhebliche ideologisch-politische Differenzen gibt. In letzter Zeit wird statt des Begriffs SW. häufiger die Bezeichnung „Sozialistische Staatengemeinschaft“ gebraucht, womit die 7 Staaten des Warschauer Vertrages gemeint sind. Die früher häufig benutzte Formel vom „Sozialistischen Lager“ ist dagegen im politischen Sprachgebrauch der DDR kaum noch anzutreffen, hat sich dagegen in der westlichen Presse als Kurzformel für „Staaten des Warschauer Vertrages“ eingebürgert. Die im Begriff SW. angelegte Vorstellung von monolithischer Einheit hatte sich als unrealistisch erwiesen; sowohl die Auseinandersetzung mit dem chinesischen Kommunismus als auch das Aufbrechen reform- wie nationalkommunistischer Strömungen im osteuropäischen Raum (in Polen und Ungarn 1956, in Rumänien seit 1962, in der ČSSR 1968) und die Existenz eines unabhängigen Jugoslawiens machten eine neue Umschreibung der sich zum Sozialismus/Kommunismus bekennenden Staatengruppe notwendig. Dieses nur scheinbar unbedeutende Wortspiel kennzeichnet gleichermaßen die gegenwärtig bestehenden Spannungen im Weltkommunismus, den neuen Pluralismus im ideologisch-politischen Bereich und die Unsicherheit der SED in der Analyse dieser historischen Prozesse. Nationalkommunismus; Warschauer Pakt; Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 784–785 Sozialistisches Bewußtsein A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialleistungenSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Seit Mitte der 50er Jahre in der DDR verwandte Formel für die Gesamtheit kommunistisch oder sozialistisch regierter Staaten, für deren Beziehungen die Prinzipien des proletarischen bzw. sozialistischen Internationalismus gelten. Als „objektive Grundlagen“ des SW. werden u. a. bezeichnet: die „gleichartige sozialökonomische und politische Ordnung“, die „Übereinstimmung der Grundinteressen und -ziele der Völker“ der sozialistischen Länder, die…
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Kader (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1969 Der Begriff K. hat verschiedene Bedeutungen. Er leitet sich vom Lateinischen „quadrum“ = Viereck ab und wurde auch in das Italienische übernommen. Hier erhielt er später die Bedeutung „Rahmen“. Mit diesem Inhalt drang er in den französischen Sprachraum ein, wo im 18. Jahrhundert aus dem „quadre“ das heutige „cadre“ wurde. In der französischen Revolution bekam „cadre“ eine militärische Bedeutung. Durch das Gesetz L. Carnot's über die „levée en masse“ vom 23. 8. 1793, das erstmalig die allgemeine Wehrpflicht einführte, wurde eine grundlegende Reform der Struktur der französischen Armee durchgeführt. Die nicht ständig aktiven Soldaten wurden von einem festen „Rahmen“ aus Berufssoldaten, den Kadern, ausgebildet und geführt. Seine heutige Bedeutung erhielt der Begriff K. durch die Leninsche Partei- und Staatstheorie sowie die sowjetische Verwaltungspraxis. Lenin hat das Wort „K.“ selbst nicht verwendet. Lenin war der Meinung, daß unter russischen Bedingungen die Partei des Proletariats den Charakter einer Kerntruppe („Kaderpartei“) annehmen müßte. Auch Stalin beschrieb die SDAPR als eine „Kampfpartei von Führern“. Er war es, der den Begriff zum Schlüsselwort einer elitären Leitungspraxis machte, als er nach der siegreichen Oktoberrevolution 1917 die „Heranbildung zahlreicher Kader von Leitern und Administratoren aus den Reihen der Arbeiter“ forderte. Damit wurde der Begriff auf eine Elite von Personen ausgedehnt, die sich durch Ergebenheit gegenüber der Partei- und Staatsführung, Fachwissen, Leitungs- und Organisationstalent auszeichnet. Autoren aus der DDR definieren K. als „ … Stamm von Menschen, die aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten geeignet und beauftragt sind, andere Menschen bei der Verwirklichung der gestellten Aufgaben zu führen bzw. in einem Leitungskollektiv zu wirken“ (Herber/Jung „Kaderarbeit im System sozialistischer Führungstätigkeit“, Berlin [Ost] 1968, S. 11). Zu den K. sind alle Führungskräfte der verschiedensten gesellschaftspolitischen Bereiche (einschließlich Wirt[S. 453]schaft, Verwaltung, Wissenschaft, Bildung, Kultur, Massenmedien und Sicherheit), Funktionäre aller Parteien und Organisationen sowie Hoch- und Fachschulabsolventen, also die zum späteren Einsatz in Führungspositionen vorgesehenen Nachwuchskräfte (K.-Reservoir), zu rechnen. Soweit sie Führungspositionen noch nicht einnehmen, aber für ihre Übernahme von der Partei vorgesehen sind, bilden sie die K.-Reserve. Durch K.-Politik und K.-Arbeit sichert die SED in Regierung, Verwaltung und gesellschaftlichen Organisationen ihre auch verfassungsrechtlich fixierte „führende Rolle“. Die richtige Auswahl, Ausbildung, Erziehung und Verteilung der K. ist daher eine wichtige politische Aufgabe der Partei, des Staates und jedes Funktionärs: „Die Kader entscheiden alles.“ K.-Politik und K.-Arbeit sind deshalb für die SED stets mehr als reine Personalpolitik. Bereits auf dem II. Parteitag (September 1947) der SED legte Ulbricht die kaderpolitische Linie der folgenden Jahre fest, die von der Ersten Staatspolitischen Konferenz in Werder/Havel (22./23. 7. 1948) für die gesamte Verwaltung und andere gesellschaftliche Bereiche verbindlich wurde. Mit den Beschlüssen dieser Konferenz wurde das System der K.-Akten und Personalstatistiken übernommen, wie es unter Stalins Verantwortung von der Abteilung „Leitende Parteiorgane“ unter G. M. Malenkov (1934–1948) für die KPdSU (B) entwickelt wurde. Für die K.-Politik war anfangs die „Personalpolitische Abteilung“ im Zentralsekretariat unter der Leitung des Alt-Kommunisten Franz Dahlem verantwortlich. Später wurden die Grundsätze der K.-Politik von der Abteilung „Leitende Parteiorgane“ festgelegt, die bis zu seinem Sturz (Februar 1958, 35. Plenum) von Karl Schirdewan geführt wurde. Ihm folgte bis zum Jahre 1971 E. Honecker, der sowohl für die K.-Politik als auch für die Sicherheitspolitik als ZK-Sekretär zuständig war. Nach dem XXIV. Parteitag der KPdSU (März/April 1971) wurde die K.-Arbeit aller kommunistischen Parteien der Warschauer Vertragsstaaten vereinheitlicht. Wer gegenwärtig im Sekretariat des ZK der SED die Verantwortung für die Personalpolitik trägt, läßt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Ausgehend vom sowjetischen Beispiel ist anzunehmen, daß der Sekretär für Parteiorgane, Horst Dohlus, für die Stellenbesetzung der Haupt-Nomenklatur-Funktionäre und für die kaderpolitischen Richtlinien in Abstimmung mit dem gesamten ZK-Sekretariat verantwortlich ist. Bei strittigen Fragen und bei der Besetzung der obersten Führungsspitze liegt die Entscheidung ohnehin beim Politbüro. Von dem Sekretär für Parteiorgane, H. Dohlus (weder Mitglied noch Kandidat des Politbüros) und der Abteilung K. — Abteilungsleiter Fritz Müller — gehen Initiativen im Falle personeller Veränderungen bei den Haupt-Nomenklatur-K. aus, sofern diese im Zuständigkeitsbereich anderer ZK-Abteilungen oder in zentralen staatlichen Institutionen tätig sind. Sie bestätigen die Ernennungen der Nomenklatur-K. und haben die letzte Entscheidung bei der Überprüfung von Positionsbesetzungen des Parteiapparates auch auf allen unteren Ebenen. Wie in der KPdSU dürfte innerhalb der Abteilung K. die Sektion „Parteimitgliedschaft“ die Personalakten aller SED-Mitglieder führen und die Sektion K.-Schulung für die Parteischulen verantwortlich sein. Der Sekretär für Parteiorgane bzw. die Abteilung K. sind entscheidende Schaltstellen im Machtapparat. Unterhalb dieser Ebene erfolgt die Mehrzahl der Ernennungen jedoch für die von der „Kontroll- oder Registratur-Nomenklatur“ erfaßten Personenkreise durch die allgemeinen K.-Abteilungen der jeweiligen Leitungsebene. An der Spitze dieser K.-Abteilungen, die es in jeder Institution gibt, stehen ausgesuchte SED-Mitglieder, die auch dem Ministerium für Staatssicherheit und den vorgesetzten SED-Sekretariaten verantwortlich sind. Die K.-Abteilungen werden durch K.-Leiter geführt. Die Grundsätze der K.-Politik (Auswahl, Ausbildung, Erziehung, Verteilung und Einsatz des Personalbestandes) werden von den Abteilungen des Zentralkomitees und — in deren Auftrag — von den zentralen staatlichen Institutionen für ihren Verantwortungsbereich festgelegt. Sie erstrecken sich auch auf Wahlgremien, wie Volkskammer, örtliche Volksvertretungen, Ausschüsse usw. Diese Grundsätze beinhalten Auslese-, Ausbildungs- und Einsatzkriterien, in die wiederum Richtlinien über die Sozialstruktur verändernde Maßnahmen (Förderung von Arbeitern, Bauern, Frauen, jungen Menschen), die Berücksichtigung von Mitgliedern anderer Parteien und der Massenorganisationen und Ausschlußkriterien (Unzuverlässigkeit wegen Westverwandtschaft, Nichtzugehörigkeit zur SED, unmoralischer Lebenswandel) eingehen. Die Grundsätze der K.-Politik werden von den K.-Abteilungen der staatlichen Organe (Ministerien, Komitees), den Massenmedien, Kultur- und Bildungseinrichtungen, sowie den volkseigenen Betrieben und Genossenschaften durchgeführt. Diese unterstehen sowohl ihrem vorgesetzten Leitungsorgan als auch der zuständigen SED-Parteileitung und der Parteikaderabteilung der jeweiligen Entscheidungsebene. Den K.-Abteilungen obliegen Ausarbeitung, Koordinierung und Kontrolle der spezifischen K.-Arbeit; die Analyse der Zusammensetzung des Personalbestandes und Qualifizierungsmaßnahmen; Delegierungen zu Bildungseinrichtungen oder zu Sonderaufträgen („Die Besten zur Armee“ oder „aufs Land“ usw.). In die Arbeit der K.-Funktionäre finden gegenwärtig verstärkt wissenschaftlich erarbeitete Qualifizierungsrichtlinien Eingang. Durch die jeweiligen K.-Abteilungen sammeln die Sekretariate der Parteileitungen alle wesentlichen Daten über die K. ihres Verantwortungsbereichs. Über alle Beschäftigten werden mit dem Eintritt in das Arbeitsleben bis zum endgültigen Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß K.-Akten geführt, die alle Daten, Beurteilungen, Wertungen von Mitarbeitern, Besuch von Schulen, Positionen in den Parteien und Massenorganisationen, [S. 454]private Lebensumstände, moralische und kriminelle Verfehlungen, Interessen-, Freizeit- und Urlaubsgewohnheiten, Verwandtschaftsbeziehungen, Verbindungen zum westlichen Ausland und besonders zur Bundesrepublik enthalten. Diese K.-Akte ist vom Betroffenen nicht einsehbar. Er kann aber Auskunft über ergangene Entscheidungen und deren Begründungen verlangen. Die Seiten der Akte sind durchnumeriert. Blätter können aus ihr praktisch nicht entfernt werden, so daß negative Wertungen (auch Strafen) zwar gelöscht werden können, aber dennoch faktisch den einzelnen weiter belasten. Bei Arbeitsplatzwechsel wird die K.-Akte des Beschäftigten an die K.-Abteilung des neuen Betriebes übersandt. Jede K.-Abteilung einer Institution hat die K.-Akten auszuwerten und in K.-Spiegeln sowie Berichtsbögen sowohl der Parteileitung der gleichen und vorgesetzten Ebene als auch der übergeordneten K.-Abteilung einen schnellen Überblick zu ermöglichen. Für Führungskräfte werden K.-Entwicklungsblätter und K.-Entwicklungskarteien angelegt. Zur Planung der K.-Entwicklung werden K.-Entwicklungsprogramme und K.-Programme erarbeitet. Sie enthalten: Angaben zur erreichten Qualifikation der Führungskräfte und den Vergleich mit den künftigen Anforderungen und Verteilungsrichtlinien; Festlegung der ideologisch-politischen, fachlichen und leistungsbezogenen Qualifikationsmerkmale sowie Bestimmungen zur Ausbildung neuer Leitungskräfte; Umfang, Entwicklungswege und Voraussetzungen zur weiteren Heranbildung von weiblichen Mitarbeitern für leitende Tätigkeiten; Bedarfseinschätzungen und Positionsanalysen für Hoch- und Fachschulabsolventen sowie Delegierungen zum Studium an den Bildungseinrichtungen der DDR; kurz- und langfristig wirkende Maßnahmen für K. zur Übernahme einer neuen oder wichtigeren Funktion; Umsetzungsmaßnahmen, die aus Alters-, Gesundheits- oder Qualifikationsgründen notwendig werden; Einschätzungen des künftigen K.-Bedarfs. Alle VVB, Betriebe und Einrichtungen haben ihren Bedarf an Facharbeitern, qualifizierten Angestellten, Fach- und Hochschulabsolventen in einem Arbeitskräfteplan langfristig festzulegen und zu begründen. Aus dem ermittelten K.-Bedarf ergeben sich wichtige Konsequenzen für das Bildungswesen der DDR. Die K.-Politik der SED verlief in 3 Phasen: 1. In den Jahren bis 1963 sah sich die SED gezwungen, alle wichtigen Positionen mit loyalen Kommunisten zu besetzen, selbst dann, wenn diese nicht die nötigen Fachkenntnisse besaßen. Diese Gruppe entwickelte sich mit der Zeit zu einer Schicht von Bürokraten („Apparatschiki“, die ihrerseits die neue Intelligenz mit Mißtrauen betrachtete. 2. Nach dem VI. Parteitag (Januar 1963) suchte die SED bei der Stellenbesetzung neben politischen auch fachliche Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen. Der entsprechende Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 17. 2. 1965 („Grundsätze über die planmäßige Entwicklung, Ausbildung, Erziehung und Verteilung der K. in den Partei-, Staats- und Wirtschaftsorganen sowie den Massenorganisationen und auf dem Gebiet der Kultur und Volksbildung“) war für die Personalpolitik in der Zeit bis zum VIII. Parteitag von großer Bedeutung, da er eine stärkere Beteiligung von Experten an den Entscheidungsprozessen zur Folge hatte. 3. In der Ära Honecker sollen folgende Eigenschaften einen K. auszeichnen: „Treue und Verbundenheit zur Arbeiterklasse, Kämpfertum, ein dem Aufgabengebiet entsprechendes politisches und fachliches Wissen, Verantwortungsbewußtsein, Schöpfertum, Mut zur Entscheidung, Sachlichkeit, Unduldsamkeit gegenüber Mängeln und Fehlern, ständiges Streben nach Vervollkommnung seiner marxistisch-leninistischen und fachlichen Kenntnisse sowie der Fähigkeiten zur Leitung und Entwicklung von Kollektiven“ (Stichwort K. im „Wörterbuch der Ökonomie — Sozialismus“, Berlin [Ost] 1973, S. 453). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 452–454 Kabinette Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KaliindustrieSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1969 Der Begriff K. hat verschiedene Bedeutungen. Er leitet sich vom Lateinischen „quadrum“ = Viereck ab und wurde auch in das Italienische übernommen. Hier erhielt er später die Bedeutung „Rahmen“. Mit diesem Inhalt drang er in den französischen Sprachraum ein, wo im 18. Jahrhundert aus dem „quadre“ das heutige „cadre“ wurde. In der französischen Revolution bekam „cadre“ eine militärische Bedeutung. Durch das Gesetz L. Carnot's über die…
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Reparationen (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die UdSSR bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem R.-Konto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten umfangreiche Entnahmen aus der laufenden Produktion vornahmen. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets von 1945 bis 1953, d. h. bis zur offiziellen Beendigung von R.-Leistungen an die UdSSR, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen. Nach der Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee wurden ohne Registrierung Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und Mrd.-Beträge Reichsmark erbeutet. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf ca. 2 Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten kann mit 6 Mrd. Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die UdSSR ließ nicht nur kriegswichtige Industrien, sondern auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten demontieren. Folgende Phasen der Demontage sind erkennbar: 1. Mai bis Anfang Juni 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten wurden von den Sowjets ca. 460 Berliner Betriebe vollständig demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Ca. 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten waren betroffen. 2. Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der Braunkohlenindustrie, aber auch mittlere und kleinere Werke wie Ziegeleien, Textil-, Papier- und Zuckerfabriken betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der sowjetischen Besatzungszone. 3. Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen waren. [S. 726]5. Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1 100 km Eisenbahngleise. 6. Frühjahr 1948. Drei Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, wurden voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. Von den Demontagen wurden auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen wieder instand gesetzt worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der SBZ/DDR im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Papiererzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. c) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des von den Sowjets ausgegebenen Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Mit diesem Geld wurden die zahlreichen in Mitteldeutschland tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. d) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe wurden 1946 von der UdSSR beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt. Ihr Wert wird auf 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Der Preis, den die Regierung der DDR 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. Vor der Übergabe in sowjetisches Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die DDR wurden die Betriebe zum Teil von Vorräten und Ausrüstungsteilen entblößt. Beide Formen der Entnahmen werden von Experten auf ca. 1 Mrd. Mark geschätzt. e) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Produktionsbeginn der Betriebe mußten an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abgeliefert werden, und zwar in Form direkter R.-Lieferungen nach der UdSSR, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Rote Armee, Lieferungen an sowjetische Handelsgesellschaften und Exporte, deren Erlöse an die UdSSR abgeführt werden mußten. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der UdSSR wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Haushaltsmitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945 bis 1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Preisen von 1944 aus der laufenden Produktion entnommen. f) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946–1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für R.-Nebenkosten, d. h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der UdSSR und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. Eine Addition aller geschätzten Beträge der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen (in Mrd. Mark): In dieser Zusammenstellung sind ca. 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953 enthalten. Nicht enthalten sind sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der UdSSR aus der Arbeitsleistung der nach der UdSSR verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der UdSSR, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften in der SBZ/DDR und aus der Auswertung deutscher Patente. Bei einem Dollarkurs von 4,20 DM betrug die Gesamtentnahme aus ihrer Besatzungszone, bzw. der DDR bis 1953 15,80 Mrd. Dollar. Auf der Konferenz von Jalta hatte die UdSSR ursprünglich 10 Mrd. Dollar an Entnahmen und jährlichen Lieferungen als R. von Deutschland gefordert. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 725–726 Rentnerreisen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReparaturstützpunkteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die UdSSR bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem R.-Konto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die…
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Parteiwahlen der SED (1975)
Siehe auch: Parteiwahlen: 1969 Parteiwahlen der SED: 1979 1985 Die P. in der SED erfolgen entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus von unten nach oben. Zugleich ist durch Kaderpolitik und Nomenklatur gesichert, daß nur die von den jeweils übergeordneten Parteiorganen bestimmten Kandidaten gewählt werden. Die P. erfolgen geheim. „Gegenkandidaten“ (im Sinne westlicher Wahlsysteme) zu den aufgestellten und geprüften Kandidaten gibt es nicht. Verschiedene politische Plattformen sind innerhalb der Partei verboten (Verbot der Fraktionsbildung). Die Berichtswahlversammlungen und Delegiertenkonferenzen sind stets mit Rechenschaftsberichten der alten Leitungsorgane verbunden. Formal höchstes Organ der Grundorganisation ist die Mitgliederversammlung, das der Parteiorganisationen der Großbetriebe und großen Verwaltungen (mit APO) sowie der Orte, Kreise, Städte und Bezirke ist die Delegiertenkonferenz und für die Gesamtpartei der Parteitag. Die Partei-Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen der Großbetriebe, Verwaltungen, Akademien, Hochschulen, Schulen usw. wählen ihre Leitungen alljährlich. Die Leitungen der Kreise, Städte und Bezirke werden im Turnus von zweieinhalb Jahren durch die Delegiertenkonferenzen gewählt. Die Delegierten- und Bezirksdelegiertenkonferenzen wählen die Delegierten des Parteitages. Der Parteitag wählt das Zentralkomitee (ZK) für fünf Jahre. Als Mitglieder und Kandidaten des ZK können nur Parteimitglieder gewählt werden, die mindestens 6 Jahre Mitglied der Partei sind (Ausnahmen bedürfen der Bestätigung des Parteitages). Neben dem ZK wählt der Parteitag die Zentrale Revisionskommission (ZRK) entsprechend der von ihm festgelegten Zahl. Das ZK wählt zur politischen Leitung das Politbüro und zur Durchführung der operativen Arbeit und zur Auswahl der Kader das Sekretariat und bestätigt die Abteilungsleiter des Apparates des ZK. Die Mehrheit der hauptamtlichen Funktionäre wird nicht gewählt und erhält ihre Ämter allein durch eine Entscheidung der übergeordneten Leitungsfunktionäre. Das ZK wählt weiterhin die Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK). [S. 622]Die Bezirks-, Stadt- und Kreisleitungen wählen entsprechend den Instruktionen des ZK die Sekretäre und bilden Sekretariate. Sie bestätigen die Leitungen der Abteilungen der Parteiapparate und die Redakteure der örtlichen Parteipresse. Sekretäre der Bezirksleitungen müssen mindestens 5 Jahre, Sekretäre der Kreisleitungen mindestens 3 Jahre Mitglied der Partei sein. Die Bestätigung der Sekretäre erfolgt entsprechend der Nomenklatur. Die Bezirks-, Stadt- und Kreisleitungen wählen die Parteikontrollkommissionen (PKK) und beschließen ihre Zusammensetzung. Der Vorsitzende der Bezirksparteikontrollkommission wird vom ZK, der der Stadt- bzw. der Kreiskontrollkommission von der Bezirksleitung bestätigt. Seit 1974 gehört er dem jeweiligen Sekretariat an. Der Parteitag findet alle 5 Jahre statt. Das Plenum des ZK tagt mindestens einmal in 6 Monaten, das der Bezirks-, Stadt- und Kreisleitungen ist vom jeweiligen Sekretariat einmal in 3 Monaten einzuberufen. P. finden auf der Grundlage des Statuts, der Wahlordnung des Zentralkomitees und jeweils neuerlassener Direktiven des Zentralkomitees statt. Die P. auf allen Ebenen werden durch Interviews, Reden von Politbüromitgliedern, Artikeln des Leiters der Abteilung Parteiorgane beim ZK und anderer hoher Funktionäre, durch Konferenzen mit dem Sekretariat des ZK usw. vorbereitet. Sie sollen stets Höhepunkte im Leben der gesamten Partei sowie der ganzen Bevölkerung sein. Sie sollen der Stärkung der „Kampfkraft der Partei“, der Erläuterung der Grundprobleme der Strategie und Taktik und der schnellen Erfüllung bestimmter Aufgaben (Produktionswettbewerbe) dienen. Durch eine Direktive des ZK wird die Durchführung der P. in der Regel unter eine aktuelle Losung gestellt. In der Direktive des Jahres 1971 wurden z. B. den Organisationen der Partei spezifische, in besonderem Maß auf Effizienzsteigerung im wirtschaftlichen Bereich gerichtete Aufgaben erteilt. In den Direktiven zu den P. 1973 fehlt diese differenzierte Aufgabenstellung. Aufgaben der letzten P. waren: 1. Eine Bilanz der Verwirklichung der Beschlüsse des VII. Parteitages zu ziehen; 2. die Wirksamkeit der ideologischen Arbeit weiter zu erhöhen; 3. die Qualität der Parteiarbeit in den staatlichen Organen sowie in den Bereichen der Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Kultur zu erhöhen; 4. die Führungsrolle der Partei in der Gesellschaft weiter zu verstärken; 5. alle Bürger zur Erfüllung der volkswirtschaftlichen Aufgaben zu mobilisieren. Bei der Vorbereitung der P. werden auf allen Ebenen die bisherigen Probleme, Leistungen und Erfolge eingeschätzt und die zur Wahl stehenden Kader überprüft. In den Wahlversammlungen werden von den bisher amtierenden Gremien Rechenschaftsberichte gegeben. Es finden Diskussionen, die Kandidatenernennung und -befragung sowie die geheime Wahl statt. In den Rechenschaftsberichten wird in der Regel der Stand der Durchführung der Parteibeschlüsse dargelegt und die weitere Entwicklung behandelt. Zugleich wird beraten, wie die Arbeit in den Massenorganisationen aktiviert werden kann. Neben dem Rechenschaftsbericht wird kein gesonderter schriftlicher Bericht mehr vorgelegt. Den Teilnehmern der Berichtswahlversammlung und Delegiertenkonferenz wird eine relativ kurze Entschließung zur Diskussion und Beschlußfassung vorgetragen. Die übergeordneten Parteiorgane organisieren verantwortlich die im Sinne der Parteiführung erfolgreiche politisch-ideologische und personalpolitische Abwicklung der P. Die zentrale Verantwortung liegt bei der Abteilung Parteiorgane in Verbindung mit der Kaderkommission des ZK. Alle Mitglieder des ZK-Sekretariats, des Politbüros, der Bezirks- und Kreisleitungen müssen persönlichen Einfluß auf die Wahlen der nachgeordneten Ebene nehmen. Über den Verlauf der Rechenschaftslegungen und der Neuwahlen ist eine einheitliche und straffe Parteiinformation zu gewährleisten. Berichte über Ergebnisse und Probleme der P. sowie die Zusammensetzung der neuen Leitungen sind stets nach einem festgelegten Terminplan den vorgesetzten Parteiorganen zu melden. Bei den P. 1973/74 wurden 500.000 Parteifunktionäre gewählt. Ungefähr jedes vierte SED-Mitglied ist zugleich Funktionär der Partei. Ca. 70 v. H. der bisherigen Leitungsmitglieder wurden wiedergewählt. 16.000 Sekretäre von Grundorganisationen sind neu gewählt worden. Bei den Wahlen zu den Sekretariaten der Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksleitungen wurde etwa ein Drittel der Funktionäre ausgewechselt. Von den insgesamt 263 1. Sekretären verloren nur 16 ihre Posten. Damit sind mehr als 30 v. H. der 1. Kreissekretäre länger als 10 Jahre — im Durchschnitt 8 Jahre — im Amt. Nur 9 Frauen hatten (1974) die Position des 1. Kreissekretärs inne. Bei den Wahlen zu den 16 Bezirkssekretariaten (einschließlich der Gebietsleitung Wismut), denen insgesamt 219 Mitglieder angehörten, wurden gegenüber den Wahlen von 1971 55 Sekretariatsmitglieder bis Februar 1974 ausgewechselt. Von 95 Sekretären sind lediglich 4 Frauen. 1. oder 2. weibliche Bezirkssekretäre gibt es nicht. P. sollen einerseits ein Bild der Geschlossenheit der SED bieten, in ihrem Verlauf wird daher besonders auf die Kontinuität der Politik der Parteiführung verwiesen. Andererseits bieten sie aber auch Gelegenheit, durch personelle Veränderungen die notwendige Anpassung an erfolgten gesellschaftlichen Wandel vorzunehmen, bzw. durch Auswechselung von Leitungspersonal diesen Wandel selbst in Gang zu setzen. Kampfabstimmungen bei P. in der SED sind bisher nicht bekannt geworden. Obwohl die P. in der SED formal von unten nach oben stattfinden, kann bisher durch derartige personelle Veränderungen von der Basis aus ein Einfluß auf die Parteilinie nicht festgestellt werden. Die Regelung der Nachfolge an der Parteispitze, vor allem die Berufung des Ersten Sekretärs des ZK der SED, erfolgt formal durch eine Wahl (des ZK). Jedoch ist anzunehmen, daß vorher eine diese Wahlentscheidung fak[S. 623]tisch vorwegnehmende personelle Festlegung im Politbüro getroffen wird. Kreisparteiorganisationen der SED; Bezirksparteiorganisationen der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 621–623 Parteiveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Paß/PersonalausweisSiehe auch: Parteiwahlen: 1969 Parteiwahlen der SED: 1979 1985 Die P. in der SED erfolgen entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus von unten nach oben. Zugleich ist durch Kaderpolitik und Nomenklatur gesichert, daß nur die von den jeweils übergeordneten Parteiorganen bestimmten Kandidaten gewählt werden. Die P. erfolgen geheim. „Gegenkandidaten“ (im Sinne westlicher Wahlsysteme) zu den aufgestellten und geprüften Kandidaten gibt es nicht. Verschiedene politische…
DDR A-Z 1975
Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1975)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur Sowjet. Soldaten, [S. 772]sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt. Das Verfahren war der Justiz der DDR entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis herbeizuführen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in 5 bis 10 Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§~58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch §~59). Die Strafe lautete im Regelfall auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Die Verurteilten blieben bis Anfang 1950 zum größten Teil in Konzentrationslagern. Mit Auflösung dieser Lager wurden nach sowjetamtlichen Angaben 5.504 Verurteilte vorzeitig auf freien Fuß gesetzt, während der größte Teil der Verurteilten in die UdSSR deportiert wurde; der Rest wurde in Strafanstalten der DDR eingeliefert. (Über das weitere Schicksal dieser Verurteilten: politische ➝Häftlinge.) Seit dem Inkrafttreten des Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung Sowjet. Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen am 24. 4. 1957 (GBl., S. 237 und S. 285) sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der Sowjet. Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die UdSSR, gegen Armeeangehörige oder bei Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind (Rechtshilfeabkommen). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 771–772 Sowjetische Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur Sowjet. Soldaten, [S. 772]sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt. Das Verfahren war der Justiz der DDR entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis herbeizuführen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten…
DDR A-Z 1975
Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) (1975)
Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1979 1985 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 1. 8. 1953 (GBl., Nr. 91) im Zuge des Neuen Kurses wieder errichtet. Mit der VO über die IHK der Bezirke erfolgte 1958 (GBl. I, Nr. 61) eine erneute Umgestaltung. Das Präsidium und sein Apparat wurden aufgelöst. Die bisherigen Bezirksdirektionen wurden selbständige juristische Personen und den Räten der Bezirke, die Kreisgeschäftsstellen der IHK der Bezirke gleichzeitig den Räten der Kreise unterstellt. Der IHK gehören alle selbständig gewerblich tätigen Bürger, juristische Personen und Personenvereinigungen an. Ausnahmen waren die halbstaatlichen Betriebe [S. 414]und Treuhandbetriebe, soweit sie staatliche Produktionsaufgaben durchführten. Weitere Ausnahmen sind Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion, Handwerksbetriebe, Kleinindustriebetriebe und Einkaufs- und Liefergenossenschaften (Handwerkskammern der Bezirke). Die IHK, zur Teilnahme am Aufbau des Sozialismus verpflichtet, sollen private Händler zur Einbeziehung in den Kommissionshandel und bis 1972 private Betriebe zur Aufnahme staatlicher Beteiligungen gewinnen. Sie unterstützen örtliche Organe beim Organisieren von Kooperationsbeziehungen zwischen sozialistischen und privaten Betrieben und mobilisieren ihre Mitglieder zur Erfüllung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes. Das Betätigungsfeld der IHK beschränkt sich seit der Verstaatlichung der privaten Betriebe in Industrie und Bau im Frühjahr 1972 vornehmlich auf die rund 20.000 Einzelhändler und Großhändler und die 30.000 Kommissionshändler. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 413–414 Industrie- und Handelsbank (IHB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustrievertriebSiehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1979 1985 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 1. 8. 1953 (GBl.,…
DDR A-Z 1975
Bankwesen (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1979 1985 In der politischen Ökonomie wird den Banken als den „Zentren des modernen Wirtschaftslebens“ (Lenin, SW. nach d. 4. russ. Ausgabe, dt., Berlin [Ost] 1961 ff., Bd. 25, S. 338) für den Aufbau des sozialistischen Wirtschaftssystems eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Ausgehend von der im „Kommunistischen Manifest“ erhobenen Forderung nach „einer Nationalbank mit Staatskapital und ausschließlichem Monopol“ schrieb Lenin im Oktober 1917: „Ohne die Großbanken wäre der Sozialismus nicht zu verwirklichen. Die Großbanken sind jener ‚Staatsapparat‘, den wir für die Verwirklichung des Sozialismus brauchen und den wir vom Kapitalismus fertig übernehmen … Eine einheitliche Staatsbank allergrößten Umfangs mit Zweigstellen in jedem Amtsbezirk, bei jeder Fabrik - das ist schon zu neun Zehnteln ein sozialistischer Apparat. Das bedeutet eine gesamtstaatliche Buchführung, eine gesamtstaatliche Rechnungsführung über die Produktion und die Verteilung der Produkte, das ist sozusagen eine Art Gerippe der sozialistischen Gesellschaft“ (Lenin, a. a. O., Bd. 26, S. 89–90). Obwohl dieses dem Wirtschaftssystem adäquate Einbanksystem (noch) nicht realisiert worden ist, wird die systemnotwendige Einheitlichkeit durch das staatliche Bankmonopol und die damit verbundene Kompetenzabgrenzung nach spezifischen Aufgaben und Funktionen gewährleistet. I. Entwicklung Die etappenweise Umgestaltung des Bankwesens hat sich in vier Phasen vollzogen: 1. Auf der Grundlage von Befehlen der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) wurden die traditionellen Geld- und Kreditinstitute geschlossen (April 1945) und die Einstellung der weiteren Tätigkeit der alten Banken sowie die Gründung neuer Banken angeordnet (Befehl Nr. 01 der SMAD über die Neuorganisation der deutschen Finanz- und Kreditorgane vom 23. 7. 1945). Während die Landes- und Provinzialbanken als regionale Universalbanken und die Sparkassen neu gebildet wurden, konnten die genossenschaftlichen Kreditinstitute wiedereröffnet werden, d. h. die ländlichen Genossenschaften und die Banken für Handwerk und Gewerbe wurden als Rechtsnachfolger der Raiffeisenkassen bzw. Volksbanken akzeptiert. In dieser Zeit des Übergangs (Transformationsphase 1945–1948) bestanden auch noch private Banken, und die Kreditgewährung erfolgte nach herkömmlichen Methoden. Lediglich die Neubauernkredite, die Einführung der Aufbaugrundschuld zur Wiedererrichtung zerstörten Wohnraums und die Ausgabe von Länderanleihen zur Finanzierung staatlicher Aufgaben stellten etwas Neues dar. Der Abschluß dieser Phase erfolgte durch die Bildung von fünf Länderbanken (Emissions- und Girobanken), [S. 99]denen am 26. 5. 1948 die Deutsche Emissions- und Girobank (Potsdam) als zentrales Koordinierungsinstitut übergeordnet wurde. Obwohl der Name darauf hindeutete, war dieses Spezialinstitut dennoch keine Emissionsbank im Sinne der westlichen Bankwirtschaft, da es nicht zur Ausgabe von Noten berechtigt war. 2. Nach der Währungsreform setzte mit der Vorbereitung der zentralen Wirtschaftsplanung die Einbeziehung der Kreditinstitute in das Wirtschaftssystem durch den Aufbau des zentralisierten Banksystems sowie die Einführung systemadäquater bankpolitischer Maßnahmen ein (Integrationsphase 1948–1963). Die am 20. 7. 1948 aus der Deutschen Emissions- und Girobank hervorgegangene Deutsche Notenbank (DNB) trat als zentrales Organ des Ministerrats an die Spitze des Banksystems und bildete als Zentral- und Geschäftsbank das Emissions- und Verrechnungszentrum der DDR. Ihr folgten weitere Spezialbanken für die Investitionsfinanzierung (Deutsche Investitionsbank [DIB] 1948), für die Landwirtschaft (Deutsche Bauernbank [DBB] 1950) und zur finanziellen Abwicklung von Außenhandelsgeschäften (Deutsche Handelsbank AG [DHB] 1956). Durch die Reform des Kreditwesens (1949) wurde der Bankkredit bei Einführung der Kreditplanung zum finanziellen Instrument der Planerfüllung und Plankontrolle. Im Zahlungsverkehr wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Kontroll- und Lenkungsfunktionen der Banken ergriffen (z. B. Kontenführungspflicht; Verrechnungsverfahren). 3. Nach Einleitung der Wirtschaftsreform (1963) wurden auch Veränderungen innerhalb des B. notwendig, um die beabsichtigte Umstellung von überwiegend administrativen Weisungen auf ökonomische Lenkungsinstrumente („ökonomische Hebel“) zu ermöglichen. In dieser Zeit der wirtschaftspolitischen Experimente (Experimentierphase 1964–1971) erfolgten vier institutionelle Veränderungen innerhalb des Bankwesens. Ab 1963 wurden als „Hausbanken“ der nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden und somit finanziell verselbständigten Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) (Betriebsformen und Kooperation) Spezialbankfilialen zur Abwicklung bestimmter Bankgeschäfte (z. B. Kreditvergabe, Kontenführung, Finanzkontrolle) sowie der Beziehungen zum Staatshaushalt gebildet. Als Industriebankfilialen waren sie direkt dem Präsidenten der Deutschen Notenbank und als Kombinats- und VVB-Filialen dem Präsidenten der Landwirtschaftsbank unterstellt. 1966 erfolgte als Vorgriff auf die ein Jahr später durchgeführte Bankreform durch Ausgliederung aus der Deutschen Notenbank die Gründung der Deutschen Außenhandelsbank AG (DABA). Sie übernahm — neben der Deutschen Handelsbank AG (DHB) — die Geschäftsbankfunktionen der Zentralbank für den Bereich der Außenwirtschaft. Ihre letzten Geschäftsbankfunktionen gab die Deutsche Notenbank Ende 1967 auf, als durch Zusammenlegung mit der Deutschen Investitionsbank die Industrie- und Handelsbank der DDR (IHB) errichtet wurde. Während in dieser Geschäftsbank die Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung für Betriebe und Einrichtungen von Industrie, Bauwesen, Handel und Verkehr zusammengefaßt wurden, konnte sich die mit Wirkung vom 1. 1. 1968 aus der Deutschen Notenbank hervorgegangene Staatsbank der DDR auf die Zentralbankfunktionen konzentrieren. Durch diese Trennung von Staats- und Geschäftsbankfunktionen hatte sich das Bankwesen der DDR in dieser Phase vom sowjetischen Vorbild losgelöst und wies eine starke formale Ähnlichkeit mit den Banksystemen westlicher Industriestaaten auf. Als vorerst letzte organisatorische Veränderung erfolgte 1968 die Erweiterung des Geschäftsbereiches der Landwirtschaftsbank auf die Betriebe und Produktionsvereinigungen der Nahrungsgüterindustrie. Seit der Ausweitung ihres Kundenkreises firmiert sie unter dem Namen Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN). Neben diesen organisatorischen Veränderungen erfolgte auch in dieser Phase eine Ökonomisierung der Banktätigkeit mit dem Ziel, in Analogie zu der gewachsenen Selbständigkeit der Betriebe die Entscheidungsbefugnisse der Banken zu erhöhen und somit zu einer Verbesserung des wirtschaftspolitischen Instrumentariums beizutragen. Besonders deutlich traten diese Veränderungen bei der Finanzierung der Investitionen hervor. Während bis 1967 die Betriebe einen automatischen Anspruch auf die Zuteilung von Krediten hatten, sollten die Banken gemäß der Kreditverordnung vom 19. 6. 1968 (GBl.~II, S. 653) „Kredite grundsätzlich nur nach dem Nutzeffekt der Investitionen und der Effektivität der Umlaufmittel … gewähren und vom Einsatz eigener Mittel abhängig … machen“ (§~3, Abs. 1). In einem betriebsindividuellen Kreditvertrag legten der Betrieb und die für ihn zuständige Geschäftsbank die ausgehandelten Kreditbedingungen und vor allem den Zinssatz fest. Zusammen mit dem seit 1967 maßgeblichen Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Investitionsmittel — statt der zuvor praktizierten Finanzierung durch den Staatshaushalt — erfuhr das Verhältnis zwischen Betrieben und Banken eine zuvor nicht gekannte Verselbständigung. Im Rahmen dieser „aktiven Kreditpolitik“ sollte der Kredit als „ökonomischer Hebel“ — anstelle eines administrativen Aktionsparameters — wirken. Der Einsatz vorwiegend finanzpolitischer Lenkungsinstrumente mußte mit dem Prinzip der imperativen Zentralplanung kollidieren, wenn diese nicht auf ehre indikative Planung reduziert wurde. Kon[S. 100]flikte zwischen Kredit und Plan traten vornehmlich bei der Realisierung langfristiger und strukturpolitischer Planziele, der proportionalen Entwicklung der Wirtschaft und einer nach Auffassung der zentralen Wirtschaftsführung optimalen Verteilung der Ressourcen auf. Da darüber hinaus das vorgeblich „in sich geschlossene System ökonomischer Hebel“ — u. a. auch auf Grund der Funktionsschwächen des Preissystems — nicht wirksam werden und somit auch nicht die Steuerungsfunktion übernehmen konnte, erhielten die Betriebe mehr Kreditmittel als ökonomisch vertretbar erschien, denn die Banken zeigten sich auf Grund ihrer Zielvorgabe (Gewinnmaximierung = Prämienmaximierung) einer maximalen Kreditvergabe stärker zugeneigt denn einer optimalen. Aus dieser Kollision zwischen betrieblichen und staatlichen Investitionszielen („strukturbestimmende Erzeugnisse“) resultierte eine Verknappung der Investitionsgüter, die sich in einer Erhöhung der Kosten für die einzelnen Investitionsobjekte sowie in einer Expansion der Importe niedergeschlagen hat. Somit wurde durch dieses Beispiel in der Kreditpolitik demonstriert, daß in einem Wirtschaftssystem durch eine Reform, die „auf halbem Wege stehengeblieben“ ist, der Einsatz finanzpolitischer Lenkungsinstrumente unter Beibehaltung der dominierenden Rolle imperativer Zentralplanung nicht möglich ist. Daher ist es nur folgerichtig, daß durch die VO vom 20. 1. 1971 (GBl.~II, S. 88) Kredite nur noch auf der Grundlage eines vom Ministerrat beschlossenen Kreditplanes — aufgestellt von der Staatsbank in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen — sowie der für die Betriebe und Kombinate festgelegten volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffer über die Veränderung des Kreditvolumens ausgereicht werden. Die staatlichen Plankennziffern „Investitionen“ und „genehmigte Investitionsvorhaben“ (zentrale Titelliste) determinieren die Aufnahme von Krediten für Investitionen, deren Wirtschaftlichkeit anhand von volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffern (z. B. Rückflußdauer, Kapitalrentabilität, Bauzeitnormen) nachzuweisen ist. Durch die nunmehr erkennbare dominierende Rolle des zentralen staatlichen Planes sowie der Rezentralisierung von Entscheidungsbefugnissen kann zwar von einer Abkehr vom früheren Lenkungskonzept der Wirtschaftsreformen gesprochen werden. Allerdings besteht in dieser Abkehr keine Rückkehr zu der Zeit vor 1963, da die finanzwirtschaftlichen Leistungskennziffern zwar auf der Grundlage des zentralen staatlichen Planes wirksam werden sollen, aber nicht aufgehoben wurden. 4. Seit 1972 erfolgten weitere Maßnahmen zur Vereinheitlichung des Bankwesens der DDR (Zentralisierungsphase). So wurde durch einen nicht veröffentlichten Ministerratsbeschluß vom 13. 9. 1972 der Präsident der Staatsbank wieder Mitglied des Ministerrates und darüber hinaus Vorsitzender eines einheitlichen Leitungsgremiums des B., dem die Präsidenten der Geschäftsbanken angehören. Somit war der Staatsbank einerseits die Aufgabe gestellt, bei der Vorbereitung von Entscheidungen mit volkswirtschaftlichen Auswirkungen auf das Kredit- und Geldsystem von Anfang an mitzuwirken, und andererseits die Übereinstimmung zwischen der zentralen Kreditplanung und der von den Filialen der Banken vorgenommenen Kreditgewährung zu gewährleisten. Mit Wirkung vom 1. 7. 1974 (GBl. I, S. 305) wurde die Industrie- und Handelsbank in die Staatsbank eingegliedert. Ob diese Maßnahme zur intendierten Beschleunigung des Umschlags der Umlaufmittel der Betriebe, Steigerung der Effizienz der Investitionstätigkeit - Argumente, die 1968 als Begründung zur Trennung von Staats- und Geschäftsbankfunktionen vorgegeben wurden - und zur Verminderung der Doppelarbeit zwischen den Banken führen muß, bleibt abzuwarten. Damit sind seit diesem Zeitpunkt die Planung und Bilanzierung des Geldumlaufs und der Kredite unmittelbar mit der Finanzierung und Kontrolle der Betriebe verbunden. Mit ihren 15 Bezirksdirektionen, 41 Industriebankfilialen, 180 Kreisfilialen und mehr als 100 Zweig- und Wechselstellen hat die Staatsbank die Aufgabe, die staatliche Geld- und Kreditpolitik einheitlich gegenüber den Betrieben, Verwaltungseinrichtungen und der Bevölkerung zu verwirklichen. Ihr Präsident übt dazu das Weisungs- und Kontrollrecht gegenüber den anderen Geschäftsbanken aus und erläßt die Grundsatzregelungen für den Geldumlauf, Kredit, Zins sowie Zahlungs- und Verrechnungsverkehr. Diese Maßnahme wurde auch mit „Erfahrungen“ begründet, die in der UdSSR und anderen sozialistischen Ländern mit einem stärker zentralisierten Bankensystem vorgeblich gemacht wurden. Dies entspricht der oben zitierten Vorstellung Lenins von der Rolle der Staatsbank. Weitere Schritte zum Einbanksystem dürften folgen. Naheliegend wäre die Fusion der beiden für die Außenwirtschaft zuständigen Banken — darüber hinaus noch bestehend in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) — und die Auflösung der Genossenschaftsbanken, denen aber während der Übergangsperiode zwischen Kapitalismus und Sozialismus eine Existenzberechtigung zugebilligt wird (vgl. Zagolow, N. A., u. a., Lehrbuch Politische Ökonomie Sozialismus, Frankfurt/Main 1972, S. 494). II. Organisation und Struktur Zum Banksystem der DDR (vgl. Seite 102) gehören die Staatsbank, die staatlichen und genossenschaftlichen Geschäftsbanken sowie Sparkassen. Als Emissionsbank nimmt die Staatsbank im B. der DDR eine zentrale Rolle ein, da sie die Konten der übrigen Kreditinstitute führt und somit durch die Festlegung der Konditionen für die Einlagen sowie [S. 101]Gewährung von Refinanzierungskrediten und die Festlegung der Grundsätze für den Zahlungs-, Verrechnungs- und Kreditverkehr deren Geschäftstätigkeit bestimmt und kontrolliert. Ihr Präsident übt gegenüber den anderen Geschäftsbanken das Weisungs- und Kontrollrecht aus und vertritt die DDR in den Räten der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) und der Internationalen Investitionsbank (HB) in Moskau. Als Geschäftsbank ist sie zuständig für die Wirtschaftsbereiche Industrie (ohne Nahrungsgüterindustrie), Bauwesen, Handel und Verkehr sowie den Verkauf von Reisezahlungsmitteln an die Bevölkerung. Die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) ist allein für die Durchführung der Bankgeschäfte dieses Wirtschaftsbereiches zuständig und wickelt mit den ihr unterstellten Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BGH) den Spar- und Zahlungsverkehr der auf dem Lande lebenden Bevölkerung ab. Für die Abwicklung des durch die Außenwirtschaftsbeziehungen bedingten Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs sowie die Finanzierung der Außenhandelsbetriebe wird im Auftrage der Staatsbank die Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) tätig, während die Deutsche Handelsbank AG (DHB) vornehmlich mit der finanztechnischen Abwicklung von Transitgeschäften beauftragt ist. Die Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB) sind als Geschäftsbanken vornehmlich für die genossenschaftlichen und privaten Handwerks- und Handelsbetriebe zuständig (PGH). Bankfunktionen werden auch von den Sparkassen ausgeübt. Sie sind den Räten der Kreise unterstellt und unterliegen der Kontrolle des Ministeriums der Finanzen. In diesem Zusammenhang sei auf die Postsparkasse (Postsparkassendienst) und die Postscheckämter sowie die Reichsbahnsparkasse und die Reichsbahnkasse hingewiesen. III. Aufgaben und Funktionen Die Tätigkeit der Banken konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Verteilung und Umverteilung des Nationaleinkommens (Verteilungsfunktion), die Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Produktions- und Verwaltungseinrichtungen (Kontrollfunktion) und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit dieser im Rahmen des staatlichen Planungs- und Leitungssystems (Stimulierungsfunktion). Durch ihre Operationen sollen die Banken nicht nur die Einhaltung der in den Plänen vorgegebenen wirtschaftspolitischen Ziele (passiv) registrieren, sondern darüber hinaus auch „aktiv“ auf den Ablauf der Wirtschaftsprozesse einwirken, um so Reserven und Wege zur Steigerung der Produktivität aufzudecken. Zu ihren wichtigsten Funktionen gehören: 1. Sammlung zeitweilig freier Geldmittel. Alle Betriebe sind verpflichtet, ihr Geld auf Konten der jeweils zuständigen Geschäftsbank zu halten (Kontenführungspflicht). Hierbei wird den Betrieben in Finanzierungsrichtlinien vorgeschrieben, auf welchen Konten und zu welchem Zweck zeitweilig freie Geldmittel zu halten sind. Während das laufende Bankkonto in der Regel als Umlaufmittelkredit mit einer Verzinsung von 5 v. H. geführt wird, gewährt die Bank für Sonderbankkonten (z. B. für den Investitionsfonds, den Prämien- und Kulturfonds, den Werkwohnungsfonds u. a.) einen Guthabenzins von 1 v. H. Es besteht somit nicht die Möglichkeit — z. B. aus Gründen der Zinsersparnis —, Guthaben von Sonderbankkonten auf das laufende Verrechnungskonto zu übertragen. Die Haltung und Verfügung über Bargeld ist den Betrieben nur im Rahmen eines engen Kassenlimits erlaubt. Auch die Bevölkerung — und darin besteht eine der Hauptaufgaben der Sparkassen — soll angeregt werden, ihre Bargeldbestände so niedrig wie möglich zu halten. Als Finanzorgane sind die Banken integrierender Bestandteil des Finanzsystems und — da Finanzämter bzw. -kassen nicht bestehen — Kassenvollzugsorgane des Staatshaushalts, dessen Konten von der Staatsbank geführt werden. 2. Durchführung des Zahlungsverkehrs. Innerhalb der DDR wird der Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen den Wirtschaftseinheiten überwiegend bargeldlos abgewickelt. Zur Begleichung von Geldforderungen können das Überweisungsverfahren, Scheckverfahren, Lastschriftverfahren oder Akkreditivverfahren (Verrechnungsverfahren) vereinbart werden. Aber auch die Bevölkerung wird z. B. durch den Sparkaufbrief zur bargeldlosen Zahlung angehalten. Der Zahlungsverkehr mit dem Ausland wird auf der Grundlage eines Valutaplanes nach besonderen Vorschriften durchgeführt. 3. Finanzierung der Wirtschaft. Durch die Ausreichung von Bankkrediten wird Geld in Umlauf gesetzt und mit jeder Tilgung aus dem Umlauf gezogen. Der Kredit wird in der einzig legalen Form als Bankkredit entsprechend dem Kreditplan für bestimmte Objekte und unter festgelegten Konditionen ausgereicht, d. h., die Planmäßigkeit und nicht die Liquiditätslage bzw. Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Kreditnehmers gilt als wichtigste Voraussetzung. Ist dies nicht gewährleistet, so kann die Bank die Kreditausreichung einstellen oder aber das Stabilisierungsverfahren einleiten. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt hauptsächlich aus eigenen Mitteln der Betriebe (Gewinne und Amortisationen). Hinzu kommen dann noch Kredite und Staatshaushaltszuschüsse. Letztere dürften seit 1968 zu gleichen Teilen an der Investitionsfinanzierung beteiligt sein und 1973 jeweils ca. 27 v. H. des Investitionsaufwandes bestritten haben. 4. Planung und Regulierung des Bargeldumlaufs. Die systemnotwendige Erfassung der Geldströme [S. 102]erfolgt über zentrale Geldbilanzen, von denen die Finanzbilanz des Staates zur Koordination der volkswirtschaftlichen Finanzbeziehungen und die Staatshaushaltsbilanz, Kreditbilanz, Versicherungsbilanz und Bilanz der Geldeinnahmen und -ausgaben der Bevölkerung zur Bestimmung der zentralen Geldfonds dienen. Hierbei wird der Festlegung des Geldvolumens eine geringere Bedeutung zugewiesen als der Regulierung des Geldumlaufs, da sich aus seiner nicht planadäquaten Entwicklung Störungen für den Ablauf der Wirtschaftsprozesse ergeben. Während der Buchgeldumlauf auf Grund der bestehenden Kontenführungspflicht relativ einfach kontrolliert werden kann, wird der Bargeldumlauf nur zum Teil durch gesetzliche Regelungen determiniert. Alle Geld- und Kreditinstitute sind daher verpflichtet, im Auftrag der Staatsbank auf der Grundlage jährlicher Bargeldanmeldungen der Betriebe und eigener Einschätzungen den Bargeldumsatzplan aufzustellen, der die Bargeldbewegungen zwischen den Betrieben, der Bevölkerung und den Banken erfaßt. Die bisherigen Veränderungen im Bankwesen haben — gemessen an dem Zustand vor 1963 — zu einer Verbesserung der Bankarbeit geführt, für die die Versachlichung in der Diskussion über die Funktionen von Geld, Kredit und Zins innerhalb dieses Wirtschaftssystems wesentliche Impulse beinhaltete. Beim Vergleich mit westlichen Banken gilt es zu beachten, daß sich nicht nur die Eigentumsformen und Strukturen unterscheiden, sondern darüber hinaus auch andere Funktionen durch das Bankwesen der DDR wahrgenommen werden. Ein Geld- und Kapitalmarkt existiert nicht. Kredit und Zins üben keine Steuerungsfunktionen (Allokationsfunktionen) aus, sondern sind als Instrumente der zentralen staatlichen Planung zu verstehen. Insofern kann das B. einer Volkswirtschaft auch nicht losgelöst vom gesamten Wirtschaftssystem betrachtet werden. Präsident der Staatsbank in Horst Kaminsky, der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Günter Schmidt, der Deutschen Außenhandelsbank AG. Helmut Dietrich (Stand 1. 1. 1975). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 98–102 Bankenabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BargeldumlaufSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1979 1985 In der politischen Ökonomie wird den Banken als den „Zentren des modernen Wirtschaftslebens“ (Lenin, SW. nach d. 4. russ. Ausgabe, dt., Berlin [Ost] 1961 ff., Bd. 25, S. 338) für den Aufbau des sozialistischen Wirtschaftssystems eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Ausgehend von der im „Kommunistischen Manifest“ erhobenen Forderung nach „einer Nationalbank mit Staatskapital und ausschließlichem Monopol“ schrieb Lenin im Oktober…
DDR A-Z 1975
Literatur und Literaturpolitik (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Die gesellschaftliche Funktion der Schönen Literatur Nach Marx und Engels sollte im Kommunismus zwar der gesamte ökonomische Produktions- und Distributionsprozeß gesellschaftlich geregelt werden, dem einzelnen aber überlassen bleiben, „heute dies, morgen jenes zu tun“ („Deutsche Ideologie“). Die Künste wurden „nicht zur allgemeinen Produktion“ gezählt. Marx schlug sie zur „freien geistigen Produktion“ („Theorien über den Mehrwert“), für die in der Gesellschaft die „Freiheit der Sphäre“ erforderlich sei („Debatten über die Pressefreiheit“). Er nannte die Künste „ontologische Wesensbejahungen“ („Ökonomisch-Philosophische Manuskripte“). Eine Indienstnahme der Künste für bestimmte gesellschaftliche Interessen war für Marx und Engels undenkbar, weil sie die L. nicht den Klassen, sondern den Nationen zuordneten („Kommunistisches Manifest“). Eine solche Funktionszuweisung strebten sie auch in der Praxis nicht an. Ihr Umgang mit zeitgenössischen Belletristen zeigt: Im Fall Heine — Dichter müsse man ihre eigenen Wege gehen lassen; im Fall Freiligrath — Parteinahme solle allenfalls in großem historischen Sinn erfolgen; im Fall Lassalle — der Dramatiker habe Individuen, nicht Sprachrohren des Zeitgeistes zu schaffen, im Fall Harkness — lieber typische Charaktere unter typischen Umständen bilden, als sich von sozialen und politischen Anschauungen treiben zu lassen. Wie Marx und Engels bei der Kunstproduktion strenge Maßstäbe anlegten (Engels an Lassalle), so forderten sie beim Kunstgenuß höchste Anstrengung („Ökonomisch-Philosophische Manuskripte“). Daß geistige Produktion als Teil des Überbaus der Basis folge (Vorwort „Zur Kritik der politischen Ökonomie“), ist in der gegenwärtigen marxistischen Diskussion umstritten, weil Marx und Engels die Vermittlungen selbst nicht nachgewiesen haben; außerdem ist es zweifelhaft, ob die Metapher für sie selbst heuristisch war. Unbestreitbar ist, daß sie für Marx und Engels ein Erklärungsversuch vielschichtiger Erscheinungen ex post war und kein administrativer Leitsatz, daß L., ist sie als Überbauelement auf eine Basis reduzierbar, auch bereits bei ihrer Entstehung den Prozessen der ökonomischen Basis folgen müsse. Würde L. so entstehen, könnte sie nur „Massenvorurteile der Zeit“ ausdrücken, die Engels (zu Schlüter) der Revolutionspoesie anlastete. Dichter [S. 526]sollten sehen — wie Balzac: über die Zeit hinaus, ohne Rücksicht auf politisches Engagement (Engels an Harkness). Nach dem Tod von Marx und Engels galt es im marxistischen Spektrum zwei wesentliche Probleme zwischen Kunst und Gesellschaft nach einer sozialistischen Revolution zu lösen: die Massen an die L. (wie an andere Künste) heranzuführen und Künstler und Schriftsteller materiell abzusichern. Das erste war eine pädagogische, das zweite eine distributive Frage. So wurden diese Probleme noch in der Sowjetunion zwischen 1917 und 1927 gesehen, obgleich der Begriff der gesellschaftlich zu regelnden Produktion weiter gefaßt wurde, als Marx und Engels es auch unter der Diktatur des Proletariats recht gewesen wäre. Lenin fügte den pädagogischen und distributiven Aspekten noch einen etatistischen Aspekt bei, indem er (zu Zetkin) sagte, der Sowjetstaat müsse, im Gegensatz zum Zarismus, die Künstler auch schützen. Die Sowjet-L. konnte sich in dieser Periode in verschiedene ästhetisch und politisch-inhaltliche Richtungen entfalten. Die gesellschaftliche Funktionsbestimmung der L. wurde erst bedeutsam, als, seit 1927 in der Periode der Herausbildung einer totalitären Diktatur, die gesamte Produktion gesellschaftlich geregelt werden sollte. Stalin nannte dies den großen „Umschwung“; dieser Begriff meinte von 1932 an, die führende Rolle der Partei, wie in allen anderen Bereichen, so auch in der L. uneingeschränkt durchzusetzen. 1934 gingen ihre verschiedenen literarischen Richtungen in einem einheitlichen Schriftstellerverband auf, der als Transmissionsriemen zwischen der Parteiführung und den Schriftstellern diente. Die Schriftsteller wurden angewiesen, für die politische Erziehung der Massen und für den Aufbau des Sozialismus zu wirken. Sie sollten Partei ergreifen, nicht, wie bei Marx, nur in großem historischem Sinn, sondern bei der Erfüllung einzelner konkreter Planziele und der Durchsetzung von Arbeitsdisziplin in einzelnen Betrieben. Die L. hatte jeder von der Partei als wesentlich erklärten Bewegung der Basis zu folgen. Schriftsteller, die sich widersetzten, wurden nicht mehr gedruckt, mehrere verschwanden in Arbeitslagern, wo sie umkamen oder als Spione erschossen wurden. Schriftsteller, die die gesellschaftlichen Aufträge ausführten, wurden großzügig gefördert. Dieser Einbau der Literatur in die gesamtgesellschaftliche Planung versagte im Krieg. Die Schaffensbedingungen wurden gelockert, und es erschienen wieder Werke, die als schädlich gegolten hatten. 1946 wurde trotzdem der disqualifizierte Zustand wieder hergestellt. Er ist in dieser Form auf die DDR (wie auf jedes sozialistische Land im sowjetischen Einflußbereich) übertragen worden. Die Rekonstruktion verfiel seit 1950, als Stalin mit seiner Abhandlung über die Sprachwissenschaft eine neue Basis-Überbau-Diskussion eröffnete. Später befestigten nationale Emanzipationstendenzen den wiedergewonnenen Spielraum. Die Literaturen gewannen wieder neue Vielfalt. Sie wurden aber offiziell aus ihrer gesellschaftlichen Funktion nicht entlassen. Es wurde ihnen jedoch das Recht zugestanden, daneben auch neue ästhetische Bedürfnisse zu befriedigen. II. Der sozialistische Realismus als Konzept der führenden Rolle der Partei in der Literatur Der sozialistische Realismus ist administrativen Ursprungs. Er ist im Frühjahr 1932 von I. Growskij, dem stellv. Chefredakteur der „Iwestija“, als Begriff eingeführt, im Sommer 1932 von Stalin als Methode definiert und 1934 auf dem Gründungskongreß des Sowjetischen Schriftstellerverbandes von dem Leningrader Parteisekretär A. Shdanow kodifiziert worden. Seine Lehre bestand aus 5 Hauptaspekten. Der sozialistische Realismus: 1. trennt die Wahrheit von der objektiven Wirklichkeit und bindet sie zwecks politisch-pädagogischer Einwirkung an deren — jeweils von der Partei bestimmte — revolutionäre Veränderung; 2. reduziert die Sujetbreite vorwiegend auf die Arbeitswelt, um soziale, psychologische, erotische und mythologische Beziehungselemente auszuschalten, die das gewünschte Bild von der Wirklichkeit abweichend einfärben könnten; 3. verfügt über eine revolutionäre Romantik mit einem positiven Helden, um das kalkulierte Werk zu emotionalisieren; 4. separiert die sozialistische L. von der bürgerlichen „Verfallsliteratur“; 5. läßt durch kritische Aneignung des klassischen Erbes von der Welt-L. nur ein Kompendium des Realismus gelten, in dem nur Werke zugelassen werden, die zugleich auch im Sinne der Partei als fortschrittlich gelten. Diese zuletzt genannten beiden Abgrenzungen dienten dazu, politisch unerwünschte literarische Einflüsse abzuschirmen, deren geschichtsphilosophische Etikette „Dekadenz“, „Reaktion“ und „Kosmopolitismus“, deren literaturwissenschaftliche „Naturalismus“ und „Formalismus“ lauten. So entstand eine L., die sich realistischen Kategorien entzog. Seit 1950 wurde ihr in der Sowjetunion auch offiziell Schematismus, Schwarz-Weiß-Malerei, Schönfärberei, Konfliktlosigkeit vorgeworfen. Stalins Nachfolger, G. Malenkow, brachte auf dem XIX. Parteitag der KPdSU 1952 die Engelssche Rede vom Typischen wieder zu Ansehen. Er forderte die Schriftsteller zur Kritik auf und versprach ihnen den Schutz des Sowjetstaates. Der Begriff des sozialistischen Realismus fand bei ihm keine Erwähnung mehr. Die gesellschaftliche Funktion der L. sollte nun eher in Gesellschaftskritik bestehen. Die Periode des „Tauwetters“ setzte ein. Unter Chruschtschow, der eine Erneuerung der [S. 527]Führungsrolle der Partei in Staat und Gesellschaft und damit auch im literarischen Bereich durchzusetzen suchte, wurde verbal wieder auf den sozialistischen Realismus zurückgegriffen. Seine Wiederbelebung mißlang diesmal, weil zu viele Konzessionen gemacht werden mußten, um die L.-Doktrin der Partei zu retten. Die Annäherung an die Wirklichkeit, die Reproduktion des Privaten, und die weniger gefilterten Inspirationen aus der modernen und klassischen Welt-L. ließen in der Sowjet-L. wieder verschiedene Richtungen entstehen. Das Auf und Ab der Kulturpolitik Chruschtschows — von der Fortsetzung des Tauwetters durch Ermunterung zur Kritik bis zu seinem Ende — hatte seine Ursache in den Einbußen der Partei im Bereich der L. Auch Breshnews Rückgriffe auf konsequente Administration konnten Parteiraison nicht mehr erzwingen. Sie bewirkten im Gegenteil, daß sowjetische Schriftsteller begannen, vom Kommunismus abzufallen. Das Schicksal des sozialistischen Realismus in der DDR verlief, mit Verzögerungen, ähnlich. Der Funktionswandel der L., den Malenkow inaugurierte, wurde integriert. B. Brecht versuchte seit 1954, mit der Adjektivkombination „sozialistisch-realistisch“ der realistischen Komponente den Vorzug zu geben, indem er als Kriterium für sozialistischen Realismus die Frage vorschlug, ob ein Werk sozialistisch und realistisch sei („10 Thesen über sozialistischen Realismus“). Schließlich war die Doktrin des sozialistischen Realismus nur noch mit Eklektizismus zu retten („Zur Theorie des sozialistischen Realismus“, hrsg. vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Berlin 1974). Es wurde alles subsumiert, wenn es nur „sozialistisch“ ist. Bei zu krassen Gegensätzen zwischen Sozialismus und Realismus sind Werke „widersprüchlich“, oder sie stehen — wie die Stücke von Peter Hacks — „der einheitlichen sozialistischen Kunstentwicklung in der DDR nicht entgegen“ (ebenda S. 750). Im Fall Bobrowski zeigte sich, daß Werke, die nicht realistisch sind, auch nicht einmal unbedingt sozialistisch zu sein brauchen, um „vollends zu den Positionen des sozialistischen Realismus“ vorzustoßen (ebenda S. 360). Vom sozialistischen Realismus als einer faßbaren L.-Theorie blieb allein die führende Rolle der Partei übrig. III. Zur Organisierung der Schönen Literatur in der DDR Zur Organisierung und Kontrolle der L. bedient sich die SED des Schriftstellerverbandes der DDR als „Transmissionsriemen“. Die literaturpolitischen Ziele der jeweiligen Etappen werden von den Schriftstellerkongressen in großen Zügen entworfen. Die Kongresse folgten damit aber den entsprechenden Weichenstellungen, die an anderen Orten vorgenommen wurden: anfangs auf Kulturbundkonferenzen, später zumeist auf Tagungen des ZK der SED. So wurden der I. Schriftstellerkongreß vom 4.–8. 10. 1947 auf dem 1. Bundeskongreß des Kulturbundes vorbereitet, der II. Schriftstellerkongreß vom 4.–6. 7. 1950 auf dem 2. Kongreß des Kulturbundes vom 25.–26. 11. 1949, der III. Schriftstellerkongreß vom 22.–25. 5. 1952 auf dem 5. Plenum des ZK (nach dem III. Parteitag der SED) vom 15.–17. 3. 1951, der IV. Schriftstellerkongreß vom 14.–18. 1. 1956 auf dem 24. Plenum des ZK vom 1. 6. 1955, der V. Schriftstellerkongreß vom 25.–27. 5. 1961 auf der durch ZK-Mitglieder erweiterten Sitzung des Vorstandes des Schriftstellerverbandes am 25. 1. 1961, der VI. Schriftstellerkongreß vom 28.–30. 5. 1969 auf dem 9. Plenum des ZK (nach dem VI. Parteitag der SED 1963) vom 22.–25. 10. 1968 und der VII. Schriftstellerkongreß vom 14.–16. 11. 1973 auf dem 9. Plenum des ZK (nach dem VIII. Parteitag der SED 1971) vom 28.–29. 5. 1973 vorbereitet. Die Zeit zwischen den bestimmenden Konferenzen und den Schriftstellerkongressen, die durchschnittlich ein halbes Jahr betrug, diente der Einstimmung auf die neuen literaturpolitischen Ziele durch Diskussionen in der Presse und auf Sitzungen der Bezirksverbände. Aus den Debatten schälten sich die geeigneten Kandidaten für die Kongreßdebatten heraus. Die Vorbereitungen wurden so sorgfältig getroffen, daß sich auf den Kongressen bisher keine Überraschungen für die Partei ereigneten. Die Wirkungen der Kongresse waren begrenzt; es bedurfte oft flankierender Tagungen, um die führende Rolle der Partei zur Geltung zu bringen und durchzusetzen: 1957 der Kulturkonferenz des ZK der SED; 1959 der Bitterfelder Konferenz des Mitteldeutschen Verlages mit W. Ulbricht und Mitgliedern des ZK der SED; 1965 des 11. Plenums des ZK (nach dem V. Parteitag). Die exekutiven Organe waren anfangs das Amt für L. und Verlagswesen, das vom 16. 8. 1951 bis zum 28. 6. 1956, und die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten, die vom 31. 8. 1951 bis zum 7. 1. 1954 bestanden. Ihnen oblagen Zensur, Kontrolle und Korrektur der Entwicklung. Ihre Befugnisse wurden auf das Ministerium für Kultur übertragen (gegründet am 7. 1. 1954), das sukzessiv Entscheidungen in die Eigenverantwortlichkeit der Verlage delegierte. Dieser Prozeß bedeutete aber noch keine „Liberalisierung“ der Kulturpolitik, weil die Verlagsleiter im Sinne der Selbstzensur der SED unerwünschte Veröffentlichungen verhindern sollten. Allein die Verlagssäuberungen zeigten aber, daß sowohl das Ermessen wie die Zuverlässigkeit der Lektorate Grenzen haben. Von einer Aufhebung der [S. 529]Zensur kann nur in formalem Sinn gesprochen werden. Die Verlage ziehen in exponierten Fällen die Kulturabteilung des ZK zu Rate. Die führende Rolle der Partei ist vielschichtiger geworden; sie kann indessen vom Strukturwandel der exekutiven Organe allein zwar nicht in Frage gestellt, möglicherweise aber modifiziert werden. Die Zielvorstellungen der marxistisch-leninistischen Lp. werden durch ein „Auftragswesen“ realisiert, das offiziell als „eine wichtige Methode der Leitung künstlerischer Prozesse“ gilt („Kulturpolitisches Wörterbuch“, 1970). Als Auftraggeber fungieren Kultureinrichtungen (Theater, DEFA u. a.), gesellschaftliche Organisationen (FDGB; FDJ; DFD; DSF; DTSB u. a.), Investträger (Betriebe u. a.) und staatliche Organe (Ministerium für Kultur; Ministerium für Nationale Verteidigung, Bezirksräte u. a.). Ein Werkvertrag schließt oft Beratungen durch Kollektive von Werktätigen, Aktivs der Volksvertretungen sowie den Schriftstellerverband ein. Die Auftraggeber vertreten die gesellschaftlichen Interessen einer sozialistisch-realistischen L., die für die DDR repräsentativ sein soll; es wird dabei vorausgesetzt, daß sie mit den persönlichen Interessen der Schriftsteller übereinstimmen. Das Kulturpolitische Wörterbuch nennt als Beispiele für geförderte Vorhaben 3 Theaterstücke: C. Hammel — „Um neun an der Achterbahn“, R. Kerndl — „Seine Kinder“ und H. Salomon — „Katzengold“. Sie stehen nicht nur für zahlreiche erfolgreiche Vorhaben, sondern auch für gescheiterte Projekte, deren tatsächliche Zahl unbekannt ist. Nur einige sind bekannt geworden, z. B. H. Pfeiffers Stück „Die Dritte Schicht“, das während der Bitterfelder Phase in Zusammenarbeit mit der Jugendbrigade einer Mansfelder Kupferhütte entstand und nach der 2. Aufführung abgesetzt wurde. Andere sind gar nicht erst an die Öffentlichkeit gelangt. Die meisten Vorhaben wurden aufgegeben. Die Beispiele, die das Kulturpolitische Wörterbuch anführte, entsprangen keiner einseitigen Auswahl. Im Unterschied zu Künsten, die einen größeren Aufwand an Mitteln erfordern, sind in der L. Werke von höherem Rang meistens in eigener Verantwortung entstanden, indem die Schriftsteller vorzogen, den gesellschaftlichen Auftrag indirekt als gesellschaftliche Anregung zu verstehen. Die materiellen Anreize oder Stimuli für Schriftsteller in der DDR können als beträchtlich gelten. Sie werden bewußt als Steuerungsinstrumente eingesetzt, entwickeln jedoch oft eine Eigengesetzlichkeit, die den literaturpolitischen Zielsetzungen teilweise entgegenwirkt. Es kann sich ein Publikumsbedürfnis durchsetzen oder sich immerhin gegen propagierte Werke artikulieren. Die hohen Einnahmen können Schriftstellern eine Selbständigkeit verschaffen, die ihnen einen eigenen Spielraum gegenüber den Aufträgen der Partei ermöglicht. So brauchte Stefan Heym auf der Basis der früheren und laufenden Einkünfte aus seinen Publikationen bis 1965 keine Rücksichten zu nehmen, es sei denn, selbst auferlegte. Er konnte nach seinen Vorstellungen den „Lassalle“-Roman, die „Schmähschrift“ und den „König David Bericht“ schreiben, in westlichen Verlagen veröffentlichen und abwarten, bis diese Werke von der L.-Kritik in der DDR bewertet, bzw. als mit den literaturpolitischen Zielsetzungen der Partei vereinbar angesehen wurden. Die wichtigsten Stimuli sind die hohen Auflagen, deren mittlere Ziffern bei der 1.~Auflage sich zwischen 10.000 und 25.000 Exemplaren bewegen. Die durchschnittliche Kalkulation beruht auf gesichertem Absatz durch die zahlreichen Büchereien der Betriebe und gesellschaftlichen Organisationen, dem stark ausgebauten öffentlichen Bibliothekswesen und der Übung, Bücher als Prämien zu verschenken. Der unerreichte Bestseller ist der KZ-Roman „Nackt unter Wölfen“ von Bruno Apitz, der von 1958 bis 1969 in der DDR in 32 Auflagen eine Gesamthöhe von 860.000 Exemplaren erzielte und bis 1969 in 26 Sprachen übersetzt wurde. Die Auflagenhöhe ist im allgemeinen noch kein Hinweis auf den literaturpolitischen Stellenwert, den literarischen Rang eines Werkes oder die Publikumsreaktion. In der Spitzengruppe befinden sich Bücher zwischen 10 bis 15 Auflagen, auf die die aufgeführten Maßstäbe durchaus unterschiedlich zutreffen. „Der geteilte Himmel“ von Christa Wolf oder „Spur der Steine“ von Erik Neutsch gehören zu den Romanen der Periode des NÖS (1963–1967), der einzigen, in der es bisher gelang, literaturpolitische Bedeutung und Publikumsinteresse zur Deckung zu bringen. Die Bücher von Wolfgang Schreyer, Werner Steinberg oder Karl Zuchardt sind ausschließlich Publikumsreißer. Entsprechende Titel von Otto Gotsche, Bernhard Seeger oder Max Walter Schulz beschränken sich auf die kulturpolitische Bedeutung, die ihnen zugeschrieben wird und sich von den Positionen der Verfasser, Gotsche als langjähriger Sekretär Ulbrichts, Seeger als langjähriges ZK-Mitglied und Schulz als Direktor des L.-Instituts, herleitet. Bei „Buridans Esel“ von Günter de Bruyn wurde der literarische Rang von der Publikumsreaktion honoriert; das konnte bei dem „Nachdenken über Christa T.“ von Christa Wolf nicht erfolgen, weil die Auflagen künstlich niedrig gehalten wurden. Den aus hohen Auflagen resultierenden Honoraren vergleichbar sind die hohen Tantiemen von Stücken, die im günstigsten Fall über 20–50 Bühnen gehen können. Hier bietet sich für umstrittene Dramatiker noch die Ausweichmöglichkeit von Bearbeitungen alter Stücke an, mit denen in Zeiten des Verrufs Peter Hacks und Heiner Müller ihren Lebensunterhalt bestritten. Zu den materiellen Anreizen gehören auch hohe Entgelte für Fernsehspiele, Hörspiele, Filmszenarien; sie sind z. T. auch noch bei Abbruch [S. 529]der Arbeiten finanziell attraktiv. Manche Schriftsteller wie Rolf Schneider fertigen sie „mit linker Hand“ an, um sich für ihre eigentlichen Arbeiten Spielraum zu verschaffen. Andere materielle Anreize sind Anstellungen als Lektor oder als Dramaturg, bei denen der größte Teil der Arbeitszeit für eigene Produktionen aufgewendet werden kann. Zu den Privilegien gehören bezahlte Mitgliedschaften (z. B. in der Akademie der Künste) und Beiratsfunktionen, die, wie bei Stephan Hermlin, Unabhängigkeit von den Einkünften aus literarischen Arbeiten garantieren. Die materiellen Anreize werden durch ein ausgedehntes System von Preisen ab- und aufgerundet. Die Regierung der DDR verleiht den Nationalpreis für Kunst, dessen 3 Klassen jeweils mit 100.000, 50.000 und 25.000 Mark dotiert sind. Die Akademie der Künste verleiht den Heinrich-Mann-Preis, den F.-C.-Weiskopf-Preis, den Alex-Wedding-Preis und den Hans-Marchwitza-Preis, das Ministerium für Kultur den Heinrich-Heine-Preis, den Lessing-Preis und den Johannes-R.-Becher-Preis. Es gibt einen L.-Preis des DFD, Kunstpreise des FDGB und der FDJ, die regelmäßig auch für L. vergeben werden. Die „Hauptstadt der DDR“, Berlin (Ost), hat den Goethe-Preis ausgeschrieben, Potsdam den Theodor-Fontane-Preis, Dresden den Martin-Andersen-Nexö-Preis, Magdeburg den Erich-Weinert-Preis, Neubrandenburg den Fritz-Reuter-Preis, Rostock den John-Brinckmann-Preis, Cottbus den Carl-Blechen-Preis. Dazu kommen nicht an Namen gebundene Kunst- und Kulturpreise für L. von den Bezirken bzw. den Städten: Weimar, Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Gera, Erfurt, Meißen, Frankfurt/Oder, Schwedt, Rostock. Für sorbische L. stehen der Cisinski-Preis, den die Akademie der Künste, und der Kunst- und L.-Preis der Domowina bereit, den der Bund Lausitzer Sorben in 3 Klassen verleiht. Die Gesichtspunkte für die Verleihung entspringen vorwiegend der literaturpolitischen Opportunität, die selbst gegen Brecht ins Spiel gebracht wurde; dieser weigerte sich allerdings mit Erfolg, den Nationalpreis II. Klasse anzunehmen (1951 erhielt er dann doch noch den Nationalpreis I. Klasse). (Auszeichnungen.) Als Ausbildungsstätte des schriftstellerischen Nachwuchses ist gegen den Widerstand des Kulturministers J. R. Becher 1955 das Institut für Literatur in Leipzig gegründet worden. Es erhielt nach Bechers Tod 1959 seinen Namen. Alfred Kurella leitete es bis 1957, Max Zimmering bis 1964, seitdem Max Walter Schulz. Die Ausbildung erfolgt in den verschiedenen literarischen Gattungen, in L.-Geschichte und umfaßt die Vermittlung des sozialistischen Realismus und des Marxismus-Leninismus. Die Lehrgänge schließen nach 3 (anfangs 2) Jahren mit einem Abschlußexamen, das mit einem Diplom verbunden ist. Daneben gab es kurzfristigere Sonderlehrgänge. Nach der Absolventen-Bibliographie zum 15. Jahrestag des Instituts („Neue Deutsche Literatur“ 6/70) waren aus den regulären Lehrgängen bis 1969 113 Schriftsteller hervorgegangen, von denen allerdings ein Teil schon vorher mit literarischen Arbeiten an die Öffentlichkeit getreten war (Erich Loest, Rudolf Bartsch, Gotthold Gloger, Joachim Kupsch u. a.). Von den 113 Absolventen konnten sich in der L. jedoch nur 26 einigermaßen profilieren: und von diesen 26 können wohl nur 4 (Joachim Kupsch, Karl-Heinz Jakobs, Rainer Kirsch, Axel Schulze) beanspruchen, Werke von künstlerischer Bedeutung geschaffen zu haben. Die Bilanz der Sonderlehrgänge ist im Verhältnis günstiger. Sie weist, bis 1969, an hervorstechenden Talenten jedoch auch nur 2 (Volker Braun und Wulf Kirsten) auf. Die Wege, die Kirsch und Kirsten einschlugen, passierten überdies schnell den Erwartungshorizont ihrer Ausbildung. IV. Die Phasen der Literaturpolitik Die Phasen der Lp. verliefen, entsprechend ihren theoretischen und organisatorischen Voraussetzungen und Folgen in wechselhafter Dramatik. Die literaturpolitisch bestimmenden Entscheidungen fielen schon vor der Gründung der DDR: als auf dem I. Schriftstellerkongreß 1947 die Sowjet-L. zum Vorbild erhoben wurde, als 1948 der Kulturoffizier der SMA, Major A. Dymschiz, (am Beispiel der Malerei) den Formalismus in den deutschen Künsten angriff und als Alexander Abusch in seiner Rede „Der Schriftsteller und der Plan“ 1948 der L. die Aufgabe zuwies, den Zweijahrplan zu propagieren, und die Schriftsteller aufforderte, in die Betriebe und auf die Dörfer zu gehen. Die erste Phase der literaturpolitischen Entwicklung ging mit dem 17. 6. 1953 zu Ende. Sie wurde von der Erklärung Ministerpräsident Grotewohls 1950 bestimmt, der die Schriftsteller zu „Kampfgenossen der Regierung“ (II. Schriftstellerkongreß) erklärt und die Kunst dem politischen Kampf untergeordnet hatte (Berufung der Kunstkommission). Auf dem II. Schriftstellerkongreß 1950 wurde der Schriftstellerverband gegründet. Bodo Uhse als Sekretär des neuen Verbandes forderte seine Kollegen auf, sich das „Rüstzeug“ aus der Sowjet-L. anzueignen, das in der deutschen L. mit ihrem Mangel an gesellschaftsorientierten Werken traditionsgemäß fehlt. Die Ergebnisse des Kongresses wurden von der SED als unzureichend eingeschätzt. Auf dem III. Schriftstellerkongreß wurde 1952 Uhse durch den härteren Kuba abgelöst. Ähnlich steigerte sich der Kampf gegen den „Formalismus“, der von 1951 an zu Veröffentlichungsverboten, Einstampfen von Büchern, Absetzung von Aufführungen und Übermalen von Wandbildern führte. Nach dem Ende der ersten Phase schrieb Wolfgang Harich 1953 in der „Berliner Zeitung“ von „Schaffenskrisen psychotischen Charakters selbst bei Menschen, die als hervorragende [S. 531]Künstler politisch ohne Schwankung auf dem Boden unserer Republik stehen.“ Die zweite Phase der Entwicklung wurde vom Neuen Kurs geprägt. Sie ging mit der Verhaftung der Harich-Gruppe im November 1956 zu Ende. Die Formalismus-Kampagnen wurden in dieser Zeit zurückgenommen. Das Administrieren in der L. war von nun an verpönt; an seine Stelle sollte eine stärkere Eigenverantwortlichkeit der Schriftsteller treten. Die Kurskorrektur blieb indessen ambivalent. Das zeigte sich in der Tabuisierung des 17. Juni und in der Verschiebung des IV. Schriftstellerkongresses, auf dem der Neue Kurs auch literarisch institutionalisiert werden sollte. Er fand erst im Januar 1956 statt, nachdem der Neue Kurs selbst schon längst korrigiert worden war, und brachte einen Kompromiß zwischen der ideologischen Klarheit, die bisher dominierte, und der künstlerischen Meisterschaft, von der sich nur sagen ließ, daß sie von doktrinärer Schulmeisterei bisher verhindert worden war. Der Kompromiß hielt nicht einmal ein Jahr. Er ermunterte — vor dem Hintergrund des XX. Parteitags der KPdSU 1956 und der Bewegungen in Polen und Ungarn — zu einer antistalinistischen Kritik, die die Parteidisziplin zu sprengen begann; ihr Höhepunkt war der 2. Kongreß junger Künstler in Karl-Marx-Stadt im Juni 1956. Die dritte Entwicklungsphase erstreckte sich bis Ende 1960. Sie ist mit dem Konzept des Bitterfelder Weges verbunden. Auf der Kulturkonferenz Ende 1957 übten Schriftsteller, die der politischen Abweichung beschuldigt waren, Selbstkritik (Becher, Uhse, Hermlin u. a.). Es häuften sich Selbstverpflichtungen, wieder aufs Land und in die Betriebe zu gehen. In der Kulturkommission des Politbüros der SED wurde unter Leitung Kurellas das Programm einer „Einschmelzung“ der Künstler in den gesellschaftlichen Schaffensprozeß entworfen, das auf der Bitterfelder Konferenz im April 1959 von Ulbricht selbst verkündet worden war. Das Programm verfolgte ein literaturpolitisches Doppelziel, das auf der einen Seite die Schriftsteller stärker als bisher in die Planwirtschaft einbauen und andererseits mit der Bewegung der schreibenden Arbeiter („Greif zur Feder, Kumpel“) die „zurückbleibenden“ Schriftsteller anspornen sollte. Die Ergebnisse der Konferenz waren im Sinne der SED jedoch zu dürftig, um sie auf dem nächsten Schriftstellerkongreß als Errungenschaften zu feiern. Die vierte Phase reichte bis Ende 1965. Sie begann mit dem V. Schriftstellerkongreß, auf dem die professionelle L. einer ähnlichen Kritik wie auf dem letzten Kongreß unterzogen wurde. Über die L. der schreibenden Arbeiter bemerkte Erwin Strittmatter, daß man sie den lesenden Arbeitern nicht zumuten könnte. Der Kongreß endete mit der Formel: „Ideologische Klarheit und Künstlerische Meisterschaft“. Die SED ließ nun eine Reihe von dogmatischen und administrativen Fehlern offen kritisieren. Es bildete sich schnell ein literarisches Spektrum heraus, das zum ersten Mal die Interessen von Partei, Schriftstellern und Lesern zu befriedigen schien. Doch schon im Dezember 1962 zeigte sich auf dem Lyrikabend der Akademie der Künste, wo unter Hermlins Leitung Wolf Biermann vor einem größeren Publikum debütierte, daß das lange aufgestaute Kritikbedürfnis selbst vor den von der SED jetzt weiter gezogenen kulturpolitischen Schranken nicht haltmachen würde. 1965 sah sich die Partei daher gezwungen, die Entwicklung zu stoppen. In der fünften Phase von 1966 bis 1971 wurde das Schicksal der führenden Rolle der Partei in der L. besiegelt. Die Auseinandersetzung wurde von der SED offensiv geführt, aber ohne sichtbaren Erfolg. Der Auftakt des 11. Plenums, Ende 1965, blieb so wirkungslos wie der VI. Schriftstellerkongreß 1969. Die Kampagnen gegen Formalismus und Dekadenz, die wieder aufflammten, konnten weder einschüchtern noch beeindrucken. Die L. begann sich zu emanzipieren. Sie machte sich die relative Selbständigkeit einzelner Bereiche zunutze, die das „entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus“ vorsah, das 1967 zum Programm erhoben wurde. Die sechste Phase der Lp. in der DDR reichte bis zum VII. Schriftstellerkongreß im Dezember 1973. Sie begann mit den Versuchen der SED, die politisch-literarische Emanzipation zurückzudrängen, und endete nach einigen kulturpolitischen Kursschwankungen mit ihrer Anerkennung. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) schien sich zunächst eine neue „Bitterfelder Bewegung“ anzukündigen. Kurt Hager klagte im Oktober 1971 auf der Tagung der Gesellschaftswissenschaftler darüber, daß die Formel vom sozialistischen Realismus in den letzten Jahren beinahe verschwunden sei. Honecker ließ sie dann schon im Dezember 1971 auf dem 4. Plenum wieder fallen und erklärte, von einer festen Position des Sozialismus aus dürfe es keine Tabus mehr geben. Er sprach fortan nur noch von „sozialistischer Literatur und Kunst“. Es wurden nun Werke veröffentlicht, die noch unter Ulbricht nicht akzeptiert worden wären. Auf dem 6. Plenum des ZK der SED im Juli 1972 führte Hager einen — jetzt freilich weniger engen — Begriff des „sozialistischen Realismus“ wieder ein, da sich in der SED-Führung offenbar eine Fronde gegen die Öffnung der Schleusen gebildet hatte. Honecker stellte sich auf dem 9. Plenum im Mai 1973 an ihre Spitze und verurteilte jene literarischen Tendenzen, die er selbst zunächst begünstigt hatte. Dieses Plenum sollte die Weichen für den VII. Schriftstellerkongreß stellen, der im Dezember 1973 stattfand, jedoch einen ganz anderen Verlauf nahm. Noch während der Vorbereitungsdebatten wurde die offizielle Kritik zurückgenommen und die füh[S. 531]rende Rolle der Partei in der L. durch „Teilnahme“ der Schriftsteller „an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft“ ersetzt. Hermann Kant hob in seinem Referat den Wandel von der Unterordnung der L. unter die Politik zu einem Partnerschaftsverhältnis hervor, als er feststellte, daß sich die Beziehungen Arbeiterklasse und Schriftsteller nicht mehr wie früher „in Äußerungen von Wohlwollen hin und Ergebenheit her“ artikulieren könnten. Kant verband damit einen „Abschied vom Bitterfelder Weg“, der einst Kurella als die Einheit von Politik, Wirtschaft und Kultur erschienen war. V. Der Funktionswandel der Schönen Literatur Dieser Wandel hatte sich seit langem angekündigt. Die SED trennte sich damit von einem Konzept, das bereits mehrfach gescheitert war. Kuba, der nach dem III. Kongreß die Linie der SED besser als Uhse nach dem II. Kongreß durchsetzen sollte, stürzte beim IV. Kongreß; Kurella wurde aus der Kulturkommission des Politbüros in die Akademie der Künste abgeschoben, weil es ihm nicht gelungen war, die Auseinandersetzungen mit den Künstlern erfolgreich für die Partei zu beenden. Die Partei hat mehrfach versucht, ihre literaturpolitischen Mißerfolge zu vertuschen: Zunächst wurde von neuen Etappen des Bitterfelder Weges gesprochen; danach wurde die L. der „NÖS-Periode“ als Triumph des Bitterfelder Konzeptes ausgegeben. Aber das Konzept selbst war fehlerhaft und hat der Entwicklung der L. in der DDR beträchtlichen Schaden zugefügt. Indem die L. der Politik folgen mußte, konnten die Schriftsteller nur schlechte Kampfgenossen sein. Sie waren es auch, mindestens Anfang und Ende der 50er Jahre, als ihre Werke, wären sie weniger vordergründig den politischen Richtlinien gefolgt, die Partei hätten warnen und veranlassen können, den Neuen Kurs oder das ökonomische System so rechtzeitig zu starten, daß es nicht zum 17. Juni oder zu der Massenflucht gekommen wäre. Becher hat die herrschende Kunstauffassung schon 1955 („Macht der Poesie“, S. 262) und Eisler 1962 (H. Bunge „Gespräche mit Hanns Eisler“, S. 319) als „sektiererisch“ bezeichnet. Georg Lukács hat 1951 auf die Balzac-Interpretation von Engels zurückgegriffen, um die Mesalliance zwischen politischer Taktik und künstlerischer Sicht aufzulösen (Vorwort zu „Balzac und der französische Realismus“), und daraus 1956 den Begriff der Perspektive entwickelt, der eine gesellschaftliche Tendenz umschreibt, die unter Umständen andere Ergebnisse hervorbringt, als es sich Zeitgenossen vorzustellen vermögen (IV. Schriftstellerkongreß). Auf dem Bitterfelder Weg hat die Parteiführung vergeblich gegen diese Konzeption gekämpft. Gegen Ende der Ära Ulbricht griff Jürgen Kuczynski in seinem Aufsatz „Der Wissenschaftler und die Schöne Literatur“ erneut auf die Balzac-Interpretation zurück („Neue deutsche Literatur“, 2/71). War Lukács 1951 und 1956 der L. vorausgewesen, so beschrieb Kuczynski 1971 nur nachträglich, was von den Literaten bereits praktiziert wurde. VI. Die literarische Emanzipation Die literarische Emanzipation setzte ziemlich früh, wenn auch zögernd ein. Becher erkannte schon 1950: „Eine Literatur kann sich nur entwickeln aufgrund einer Literaturbewegung. Solch eine Bewegung müssen wir schaffen.“ (II. Schriftstellerkongreß). Das Dilemma der L.-Bewegung bestand aber darin, daß sie mit der These von der führenden Rolle der Partei nicht vereinbar war, und daß die Erkenntnis dieser Situation sich nur langsam durchsetzte. Becher selbst hat die sich ankündigenden Differenzen bereits 1951 mit der Notiz ausgedrückt: „ ‚Du liegst schief kann mich nicht schrecken, denn ich bin ein Segler. (Und liebe jede Schräglage.)“ („Tagebuch“, 9. 7. 1951); und Stefan Heym hat 1955 in der Nachterstedter Diskussion gesagt: „Der Schriftsteller kann sich nicht die Augen vor dem verschließen, was ist.“ Aber solange der „Zensor im Herzen des Schriftstellers“, von dem Heym auf dem IV. Schriftstellerkongreß sprach, das Geschehene nach Schaden und Nutzen für die Partei sonderte, nützte es wenig, wenn man sich die Augen nicht verschloß. Praktisch-politische Konsequenzen kündigten sich jedoch erst 1961 an, als Paul Wiens erklärte, die künstlerische Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit müsse nicht immer zum sozialistischen Realismus führen (V. Schriftstellerkongreß). Den nächsten Schritt ging Stefan Heym, als er auf dem Höhepunkt der NÖS-Belletristik die trügerische Einheit zwischen Schriftsteller, Partei und Leser zerstörte, indem er dieser L. vorwarf, nur Scheindebatten über Scheinkonflikte zu führen (Dezembercolloquium 1964). Der „Zensor im Herzen“ wurde jedoch erst überwunden, als Heym 1965 in seinem Manifest „Die Langeweile von Minsk“ für den Schriftsteller — gegenüber der SED — eine Rolle proklamierte, wie sie im Alten Testament die Propheten gegenüber der Priesterschaft ausübten. Ebenfalls 1965 rief Biermann aus: „Das Kollektiv liegt schief!“ („Die Drahtharfe“), und Hasso Grabner stellte fest: „Die Literatur hat immer die Mächtigen angegriffen. Jetzt hat die Partei die Macht. Die Partei muß sich also gefallen lassen, daß sie in der Literatur angegriffen wird“ (auf dem 11. ZK-Plenum von Paul Fröhlich abwehrend zitiert). Als Christa Wolf auf dem 11. Plenum (Ende 1965) die Aufgabe der Kunst, neue Fragen aufzuwerfen, für ein typisches literarisches Problem erklärte, zeichnete sich bereits ab, daß die Versuche der Partei zur Eindämmung der literarischen Emanzipation scheitern würden. Für die Eigengesetzlichkeit der L. sprachen der Dramatiker Pfeiffer, der die Kunst als eine „zweite Wirklichkeit“ umschrieb („Neue Deut[S. 532]sche Literatur“, 10/66), der Lyriker Heinz Czechowski: „Das dichtende Subjekt sieht die Welt mit anderen Augen“ („Forum“, 8/66). 1969 beanspruchte gar Wiens im literarischen Bereich die „Machtbefugnis“ des Autors als ein „Naturrecht“ („Weimarer Beiträge“ 3/69). 1971 erklärten Manfred Streubel und Wulf Kirsten ihre Gleichgültigkeit gegenüber ihren Zeitgenossen („Sonntag“, 32/71). Was die SED von den Schriftstellern als „Mitgestaltern“ zu erwarten hat, nachdem sie auf ihre führende Rolle verzichtete, sagte Kant auf dem VII. Schriftstellerkongreß: „Literatur ist nicht für den Zustand der Welt verantwortlich.“ VII. Die Schöne Literatur in der DDR Die Entwicklung der Schönen L. in der DDR fächerte sich zwischen den Polen von gesellschaftlicher Funktionszuweisung und Selbstbestimmung im Lauf ihrer Geschichte in 3 Hauptrichtungen auf: 1. in eine L., die die führende Rolle der Partei akzeptierte und von dieser entsprechend herausgestellt wurde; (man kann sie als Partei-L. bezeichnen); 2. in eine L., die, wenn auch parteinehmend, in „schiefer Lage“ entstand und anfangs kritisiert, später gesellschaftspolitisch integriert wurde (man kann sie Partisanen-L. nennen); 3. in eine L., die in traditionellem Sinn L. ist, bei der Unterscheidungen wie „l'art pour l'art“ oder „Litterature engagée“ nur situationsbedingt gültig sind. Die Partei-L. entsprach mit ihren Gewinnen und Verlusten an Wirklichkeit dem Auf und Ab der literaturpolitischen Zielsetzungen. Sie konnte von sich aus keine literarische Bewegung einleiten. In den ersten beiden Phasen stand im Mittelpunkt der Epik das Bemühen um den Betriebsroman. Die wichtigsten Titel im industriellen Bereich waren „Menschen an unserer Seite“ (1951) von Eduard Claudius und „Helle Nächte“ (1953) von Karl Mundstock — im landwirtschaftlichen Bereich „Tiefe Furchen“ von Otto Gotsche (1949) und „Herren des Landes“ von Walter Pollatschek (1951). Während die Landwirtschaftsromane pauschal und schematisch blieben, gingen die Industrieromane, allerdings nur im Milieu und im Detail nuancierter vor. Die Folge war, daß die Landwirtschaftsromane von der gesamten Kritik als „unzureichend“ bezeichnet wurden, gegen die Industrieromane sich jedoch Bedenken der Parteikritik richteten. Nach dem 17. 6. 1953 wurde das Bemühen um den Betriebsroman fortgesetzt, als habe es keine aufrührerischen Ereignisse gegeben. Da die Unruhen mehr in den Städten als auf dem Lande ausgebrochen waren, kehrte sich das Verhältnis um. Die Landwirtschaftsromane — „Tinko“ von Erwin Strittmatter (1954), „Der Weg über den Acker“ von Margarete Neumann (1955) — fielen in einzelnen Zügen interessanter aus als die Industrieromane „Roheisen“ von Marchwitza oder „Martin Hoop IV“ von Rudolf Fischer (1955). Auf dem IV. Schriftstellerkongreß wurde der Bankrott des Betriebsromans öffentlich zugegeben. Das Interesse wandte sich daraufhin privaten Konflikten vor betrieblichem Hintergrund zu. Die ersten Versuche („Von der Liebe soll man nicht nur sprechen“ von Claudius in landwirtschaftlichem oder „Die Ehe des Assistenten“ von August Hild in industriellem Milieu [1957]), die wegen ihrer attraktiven Titel viel gekauft worden sind, blieben psychologisch unbeholfen. In der dritten Phase ist mit Hilfe des Bitterfelder Konzeptes versucht worden, den Betriebsroman zu rekonstruieren. Von diesen Projekten konnte nur „Die Entscheidung“ von Anna Seghers (1959) groß herausgestellt werden - ein Buch, das lange vorher begonnen worden war und in dem die Verfasserin einer Schwarzweißmalerei verfiel, die sie selbst auf dem IV. Schriftstellerkongreß den bisherigen Betriebsromanen vorgeworfen hatte. Die eigentliche Bitterfelder L. waren Erzählungen, z. B. „In diesem Sommer“ von Werner Bräunig (1960) oder „Bitterfelder Geschichten“ von Erik Neutsch (1961) und Reportagen wie „Die Tage mit Sepp Zach“ von Regina Hastedt (1959); die „Kumpel“-Literatur wurde in den „Deubener Blättern“ gesammelt. Der Industrieroman „Ankunft im Alltag“ von Brigitte Reimann (1961) war mehr ein Jugendbuch und der Landwirtschaftsroman „Herbstrauch“ von Seeger (1961) die Geschichte einer melodramatischen Freundschaft. Die vierte Phase mit der NÖS-Literatur brachte den größten Wirklichkeitsgewinn für die Partei-L. ein: Karl-Heinz Jakobs „Beschreibung eines Sommers“ (1961), Brigitte Reimann „Die Geschwister“ (1962), Christa Wolf „Der geteilte Himmel“ und Erwin Strittmatter „Ole Bienkopp“ (1963), „Spur der Steine“ von Neutsch (1964), „Haus unterm Regen“ von Herbert Nachbar und „Die Aula“ von Hermann Kant (1965). Die Versuche mit dem Betriebsroman waren hier aufgegeben worden. Die Verfasser knüpften bezeichnenderweise da an, wo die L. schon 1957 bei Claudius und Hild gestanden hatte, nur infolge der gesellschaftspolitischen Offenheit des NÖS gesellschaftlich und psychologisch differenzierter, weil das Individuum stärker in den Mittelpunkt des Interesses gerückt war. Dieser Standard ist von der Partei-L. seitdem nicht wieder erreicht worden. Anna Seghers wiederholte mit dem „Vertrauen“ (1968) sogar das Fiasko der „Entscheidung“. Ende der 60er Jahre ist versucht worden, diesen erneuten Wirklichkeitsverlust durch eine lyrisch-kunstgewerbliche Ausdrucksweise zu überspielen: Beispiele dafür sind Alfred Wellms „Pause für Wanzka“, Werner Heiduczeks „Abschied von den Engeln“ und Martin Viertels „Sankt Urban“ (1968), Joachim Wohlgemuths „Verlobung in Hullerbusch“ (1969) und Joachim Knappes „Die Birke da oben“ (1970). Anfang der 70er Jahre versuchte man es mit [S. 533]einem neuen, fast forschen Ton: Herbert Otto „Zum Beispiel Josef“ (1970), Jakobs „Eine Pyramide für mich“ und Jochen Laabs „Das Grashaus oder Die Aufteilung von 35.000 Frauen auf zwei Mann“ (1971). Aber diese Versuche konnten nicht darüber hinwegtäuschen, daß die wesentlichen literarischen Ereignisse in der Partisanen-L. und der emanzipierten L. stattfanden. Wegen der individuellen Struktur der Lyrik hat die Gedichteproduktion der Partei-L. in allen literaturpolitischen Phasen selten die Grenzen der Agitationslyrik überschritten. Die Hauptvertreter dieser Richtung waren Kuba, Zimmering, Uwe Berger, Günther Deicke, Helmut Preissler und Jupp Müller. In ihren Anfängen zählten dazu auch Günter Kunert, Paul Wiens und Reiner Kunze. Eine moderne Variante schufen Volker Braun und Peter Gosse. Die Dramatik der Partei-L. blieb — aus anderen Gründen — ebenfalls innerhalb der Grenzen der Agitation. Vorgänge, wie sie in den Romanen dieser Richtung geschildert werden konnten, wirkten durch die Darstellung auf der Bühne in radikalisierter Form. Deshalb sind solche Versuche alsbald in die Partisanen-L. hinübergeglitten. Die Hauptvertreter der dramatischen Partei-L. waren Gustav von Wangenheim, Harald Hauser, Paul Herbert Freyer, Helmut Baierl, Helmut Sakowski, Claus Hammel, Horst Salomon, Reiner Kerndl und Armin Stolper. Formal hat sich diese Gattung nicht entwickelt - im Gegensatz zu den Romanen, die doch mit der „Aula“ und dem „Haus unterm Regen“ Elemente moderner Erzähltechnik aufnahmen. Die Entwicklung der Partisanen-L. wurde durch die Tabuisierung des 17. Juni lange verzögert. Nachdem Heyms Roman „Der Tag X“, der die Ereignisse des Jahres 1953 behandelte, nicht veröffentlicht werden konnte, vergleichbare Vorhaben unterbunden wurden, konnte diese Richtung erst 1960 in der Epik hervortreten: mit den Erzählungsbänden „Schatten und Licht“ von Heym und „Und sie liebten sich doch“ von Boris Djacenko. In der NÖS-Periode schien es zunächst nicht notwendig, solche Versuche fortzusetzen, weil das Entgegenkommen der SED den guten Willen vieler Schriftsteller remobilisieren konnte. Sie wurden jedoch wieder aufgenommen, als von der Eigengesetzlichkeit der Stoffe her einige Schriftsteller den zu engen Rahmen der Kritik durchbrachen: Manfred Bieter mit dem Roman „Das Kaninchen bin ich“ und Werner Bräunig mit dem Roman „Rummelplatz“ - beide Manuskripte, die nicht mehr veröffentlicht werden konnten, wurden Gegenstand der Kritik des 11. Plenums. Kant wurde mit seinem nächsten Roman „Das Impressum“ unfreiwillig in eine Partisanenposition abgedrängt; der Roman konnte erst nach dem Ende der Ära Ulbricht, allerdings politisch überarbeitet, erscheinen. Stefan Heym ließ seinen Lassalle-Roman, die „Schmähschrift“ und den „König David Bericht“, die nach dem VII. Schriftstellerkongreß in der DDR herauskamen, vorher in westlichen Verlagen erscheinen. Die Partisanenlyrik begann 1956 nach den Erschütterungen des XX. Parteitages der KPdSU, als Kunert, Wiens und Streubel aus der Parteiraison ausbrachen; Später, nach 1962, folgten Lyriker, die sozusagen als ‚Partisanen‘ in die L. eintraten: Wolf Biermann, Reiner Kirsch, Sarah Kirsch, Karl Mickel, Heinz Czechowski und — mit seinen frühen Gedichten — auch Volker Braun. Wegen der radikalisierenden Wirkung der Bühne war die Partisanendramatik am meisten behindert. Heinar Kipphardts „Shakespeare dringend gesucht“ (1953) hatte das Glück, schon zu Beginn des Neuen Kurses vorzuliegen, dessen frühes Ende (1954) sich so hemmend auswirkte, daß ein ähnliches Vorhaben, „Glatteis“ von Hans Lucke, als es 1957 aufgeführt wurde, nach zahlreichen Bearbeitungen von einem Agitationsstück kaum noch zu unterscheiden war. Joachim Knauths „Kampagne“ (1961) lag zu Beginn des NÖS vor, konnte aber, wie Kipphardts Stück, keine Schute machen. Auch Bieters Satire „Zaza“ konnte schon vor dem 11. Plenum nicht mehr aufgeführt werden. Pfeiffers „Begegnung mit Herkules“ wurde zwar 1966 noch inszeniert, aber vor der Premiere abgesetzt. Danach hatten Versuche in historischem Gewand ein unterschiedliches Schicksal. Mickels „Nausikaa“ wurde 1968 nur einmal gespielt, Pfeiffers „Leben und Tod Thomas Müntzers“ 1970 nur im Fernsehen gezeigt, Knauths „Aretino oder Ein Abend in Mantua“ blieb in der Schublade. Eine Übertragung des „Werther“-Themas in die Gegenwart durch Ulrich Plenzdorfs „Die neuen Leiden des jungen W.“ stieß lange auf Ablehnung, bis sie 1972 aufgeführt wurde und eine neue Theaterära einzuleiten schien. Ein in sich geschlossener, wiewohl in den Einzelstücken differenzierender Komplex der Partisanendramatik sind, in der Nachfolge Brechts, die Werke Heiner Müllers („Der Lohndrücker“, 1957; „Die Korrektur“, 1958; „Die Umsiedlerin“, 1959; „Der Bau“, 1965), Peter Hacks' („Die Sorgen und die Macht“, 1959/1962; „Moritz Tassow“, 1965), Hartmut Langes („Senftenberger Erzählungen“, 1961; „Marski“, 1965) und Volker Brauns („Kipper Paul Bauch“, 1965; „Die Freunde“, 1965; „Hans Faust“, 1968). Langes Stücke und Müllers „Bau“ sind nicht aufgeführt worden. „Die Umsiedlerin“, „Die Sorgen und die Macht“ und „Moritz Tassow“ wurden Gegenstand herber Kritik auf dem 11. Plenum des ZK der SED. Brauns „Kipper“-Stück wurde wie Plenzdorfs „Werther“-Paraphrase 1972 aufgeführt, doch mit geringerem Effekt. Das lag nicht allein an der angepaßten Neufassung. Das schöpferische Potential dieser Brecht-Nachfolge hatte sich selbst erschöpft. Sie bestand aus einer Mischung pittoresker Elemente der frühen Stücke [S. 535]Brechts und doktrinärer Elemente seiner Lehrstücke. Das hätte in der Aufbauphase mit den verschiedenen Roheiten der ursprünglichen sozialistischen Akkumulation seinen Platz gehabt, mußte aber bei der zunehmenden Differenzierung der sozialistischen Gesellschaft funktionslos werden. Die Schöne L., die in der DDR nach traditionellen Anstößen geschrieben wird, gilt heute als die eigentlich repräsentative Literatur. Ihre ersten Anfänge in den 50er Jahren galten damals als letzte Ausläufer historisch überholter Positionen. Es begann in der Epik auf dem imponderablen Gebiet der Kriegs-L., deren archetypische Situationen schwerlich zwischen Basis und Überbau angesiedelt werden können. Hans Pfeiffers Erzählungsmanuskript „Die Höhle von Babie Doly“ wurde 1953 noch als verschroben und unveröffentlichbar angesehen. Als die „Neue deutsche Literatur“ es in Heft 12/57 abdruckte, präsentierte es sich bereits als Teil einer breiten literarischen Strömung nach, neben und vor: Franz Fühmanns „Kameraden“ (1955), Egon Günthers „Dem Erdboden gleich“, Joachim Kupschs „Die Bäume zeigen ihre Rinden“, Karl Mundstocks „Bis zum letzten Mann“ (1957) und „Die Stunde des Dietrich Conrady“ (1958), Fühmanns „Das Gottesgericht“ und Mundstocks „Sonne in der Mitternacht“ (1959). Die Kriegsromane „Der kretische Krieg“ von Günther, „Im Garten der Königin“ von Horst Beseler, „Die Stunde der toten Augen“ von Harry Thürk (1957) und „Geliebt bis zum bitteren Ende“ von Rudolf Bartsch (1958) blieben formal unterhalb des Niveaus der Kriegserzählungen. Ihr Effekt war der gleiche. Die Kriegs-L. durchbrach den Kanon des sozialistischen Realismus. Ihre, mehr an westlichen Vorbildern orientierte, „harte Schreibweise“ offenbarte einen Zugriff auf die Realität, dessen Konsequenzen für Gegenwartsstoffe die Kritik der Partei zu einer Kampagne veranlaßten, die bis zur Aufstellung eines detaillierten stilistischen Negativkatalogs ging. Die Kriegs-L. in der DDR erreichte danach, vielleicht mit der Ausnahme der Erzählung „König Oedipus“ von Fühmann (1966), niemals wieder diesen produktiven Ansatz. Indessen entfaltete sich, angeregt von Ehm Welks „Mutafo“ (1955), ein Nebenzweig der Kriegs-L. in Form von Schelmenromanen, der von Strittmatters „Wundertäter“ (1957) über Bielers „Bonifaz oder der Matrose in der Flasche“ (1963) bis zu Kunerts „Im Namen der Hüte“ (1967) viel zur Wiedererweckung der vom sozialistischen Realismus gehemmten Fabulierfreude beigetragen hat. Der zweite Ausgangspunkt der emanzipierten Epik war die Aneignung fremder Welten außerhalb der sozialistischen Thematik. Ein früher Vorläufer, Christa Reinigs Erzählung „Das Fischerdorf“ (1951) aus dem Mittelmeerraum, hatte noch keine Folgen. Diese Strömung formierte sich erst 1957 mit Uhses „Mexikanischen Erzählungen“. Es folgten Zug um Zug Hanns Cibulkas „Sizilianisches Tagebuch“ (1960), die lettischen und französischen Erzählungen des Bandes „Und sie liebten sich doch“ von Djacenko (1961), die vietnamesischen Erzählungen „Das Mädchen ‚Sanfte Wolke‘“ von Claudius (1962), die gelegentlichen mittelamerikanischen Abstecher von Anna Seghers, als bisherige Höhepunkte Johannes Bobrowskis Romane „Levins Mühle“ (1964), „Litauische Claviere“ (1966) und Erzählungen „Boehlendorff und Mäusefest“ (1965) aus dem litauischen Raum und Djacenkos ins Kriegsmilieu hinüberspielender Roman „Nacht über Paris“ (1965). Ein dritter Ansatz bot sich in der Darstellung historischer Sujets, abseits der revolutionären Pathetik. Diese Richtung begann sich mit Joachim Kupschs „Sommerabenddreistigkeit“ (1959) zu artikulieren. Es folgte von Kupsch „Die Winternachtsabenteuer“ (1965). Stefan Heym entdeckte die historische Dimension mit den „Papieren des Andreas Lenz“ (1963), ging aber, je mehr er sich ihre Vieldeutigkeit politisch zunutze machte, mit seinen nächsten Vorhaben auf die Partisanenposition über. Ein vierter Ansatz war die Anwendung moderner Stilmittel auf phantastische Sujets. Er begann nahezu unvermittelt in der NÖS-Periode, um sich unbeirrt durch Kritik kontinuierlich zu entwickeln: Kunert „Tagträume“ (1964) und „Die Beerdigung findet in aller Stille statt“ (1968), Rolf Schneider „Brücken und Gitter“ (1965), Bieler „Märchen und Zeitungen“ (1966), Fritz Rudolf Fries „Der Weg nach Oobliadooh“ (1966), „Fernsehkrieg“ (1969) und „Seestücke“ (1973), Irmtraud Morgner „Hochzeit in Konstantinopel“ (1968) und „Die wundersamen Reisen Gustavs des Weltfahrers“ (1972), Bernd Jentzsch „Jungfer im Grünen“ (1973). Der fünfte Ansatz schließlich zeigte sich in der Wiederentdeckung der Provinzen, bei der sich sukzessiv mit dem Urwüchsigen eine differenziertere Betrachtung der sozialistischen Gesellschaft verband. Der frühe Vorläufer, Ludwig Tureks Roman einer Berliner Trümmerfrau, „Anna Lubitzke“ (1952), blieb ohne Folgen. Dieser Ansatz entfaltete sich erst, als der NÖS-Literatur ein Ende gesetzt wurde und Rigorosität zwei Hauptautoren des NÖS, Christian Wolf und Erwin Strittmatter, aus der Partei katapultierte. Der literarische Gewinn war beträchtlich. Mit dieser Richtung hat die erzählerische L. in der DDR ihre eigentliche Basis gefunden. Es erschienen bisher: Strittmatter „Schulzenhofer Kramkalender“ (1966), „Ein Dienstag im September“ (1969), „3/4 Hundert Kleingeschichten“ (1971), Christa Wolf „Nachdenken über Christa T.“ (1968), Günter de Bruyn „Buridans Esel“ (1969) und „Die Preisverleihung“ (1972). Die Lyrik emanzipierte sich an landschaftlichen und mythologischen Sujets. Wie an der Entwicklung der Partisanenlyrik abzulesen ist, die über epigonale An[S. 535]knüpfungen bei Brecht, Majakowskij, Neruda nicht hinauskam, bot die kritische Position hier keinen literarisch originellen Ansatz. Durch die Resistenz Peter Huchels entfaltete sich die emanzipierte Lyrik, wenn anfangs auch langsam, vom Beginn der L. in der DDR an kontinuierlich. Ihm folgten bald Erich Arendt und Hanns Cibulka. Mit Johannes Bobrowski, Peter Jokostra und Wolfgang Hädecke traten von 1955 an neue Talente gleich als reine Lyriker hervor. Ein nächster Schub erfolgte nach dem Ende der Bitterfelder Periode, als Reiner Kunze und Paul Wiens ihre Partei- und Partisanenpositionen verließen und sich mit Bernd Jentzsch wiederum ein neues Talent gleich als reiner Lyriker profilierte. Auch andere Autoren profitierten vom Zerfall der NÖS-Belletristik: Namen wie Wulf Kirsten, Axel Schulze tauchten auf; Mickel, Czechowski und Gressmann legten ihre partisanenhaften Attitüden allmählich ab. Die Dramatik emanzipierte sich am historischen Sujet und in einer schöpferischen Erneuerung des Naturalismus. Eine doppelbödige historische Dramatik begann ziemlich früh mit Pfeiffers „Nachtlogis“, Kupschs „König für einen Tag“ (1954), und Knauths „Heinrich der VIII. oder Der Ketzerkönig“ (1955) und „Der Tambour und sein Herr König“ (1956). Die folgenden Restriktionen und die politischen Implikationen drängten diese Richtung bald auf die Partisanenstellung ab. Sie erneuerte sich, als die Dramatiker der Brecht-Nachfolge ihre aktuellen Möglichkeiten erschöpft sahen und sich vorwiegend der Rezeption mythischer Stoffe zuwandten. So schrieben Heiner Müller „Philoktet“ und „Herakles 5“, Peter Hacks „Amphitryon“ oder „Omphale“. Die zweite Richtung, die naturalistische Elemente mit der szenischen Lakonik Brechts verband, entwickelte sich kontinuierlicher. Ihre Hauptvertreter sind Alfred Matusche und Boris Djacenko. Matusche schrieb „Die Dorfstraße“ (1955), „Nacktes Gras“ (1958), „Van Gogh“ (1966), „Das Lied meines Weges“ (1967), „Der Regenwettermann“ (1968), „Kap der Unruhe“ (1970), „An beiden Ufern“ (1971). Von Djacenko ist 1967 „Doch unterm Rock der Teufel“ bekannt geworden. Das frühere Stück „Böckums Pilgerfahrt zur Hölle“ und das spätere „Lern Lachen, Lazarus“ sind bisher weder gedruckt noch gespielt worden. Die Auffächerung der Schönen L. in der DDR wäre wohl, im ganzen gesehen, noch früher, gründlicher und vielfältiger vonstatten gegangen, wenn die verschiedenen literaturpolitischen Phasen nicht eine Reihe von Schriftstellern vertrieben hätten. Es verließen die DDR u. a. Theodor Plivier, Günter Bruno Fuchs, Carl Guesmer, Horst Bienek, Gerhard Zwerenz, Peter Jokostra, Wolfgang Hädecke, Martin Gregor-Dellin, Ulf Miehe, Jochen Ziem, Uwe Johnson, Heinar Kipphardt, Werner Kilz, Christa Reinig, Helga M. Novak, Hartmut Lange; Manfred Bieler und Peter Huchel. Kinder- und Jugendliteratur. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 525–535 Literatur-Institut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LizenzenSiehe auch die Jahre 1979 1985 I. Die gesellschaftliche Funktion der Schönen Literatur Nach Marx und Engels sollte im Kommunismus zwar der gesamte ökonomische Produktions- und Distributionsprozeß gesellschaftlich geregelt werden, dem einzelnen aber überlassen bleiben, „heute dies, morgen jenes zu tun“ („Deutsche Ideologie“). Die Künste wurden „nicht zur allgemeinen Produktion“ gezählt. Marx schlug sie zur „freien geistigen Produktion“ („Theorien über den Mehrwert“), für die in der…
DDR A-Z 1975
Frauen (1975) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 328] Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der Frau Entsprechend der marxistisch-leninistischen Lehre vertritt die SED die Ansicht, die Grundlage einer „wahrhaften“ Gleichberechtigung der F. sei ihre ökonomische Unabhängigkeit vom Mann, die sie sich durch ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Produktionsprozeß sichere. Die Verwirklichung der gesellschaftlichen Gleichberechtigung der F. in der DDR basiert somit auf ihrer umfassenden Einbeziehung in das Wirtschaftsleben. Weibliche Berufstätigkeit ist allerdings nicht nur eine politisch-ideologisch zu motivierende Notwendigkeit, sondern aufgrund des permanenten Arbeitskräftemangels in der DDR zugleich von eminent ökonomischer Bedeutung (volkswirtschaftlich ungünstige Bevölkerungsstruktur mit erheblichem F.-Überschuß und hohem Rentneranteil). Doch auch dieser Aspekt wird von der SED auf den Emanzipationsgedanken zurückgeführt und ideologisch verankert; indem nämlich die berufstätigen F. um ökonomische Erfolge in der Produktion rängen, stärkten sie „ihren“ sozialistischen Staat, der allein ihre wirkliche Gleichberechtigung garantieren könne. Neben diesen politisch-ideologischen und wirtschaftlich-pragmatischen Elementen umfaßt der Emanzipationsgedanke der SED auch erzieherische Aspekte. Denn ihr Arbeitsbegriff enthält den Gedanken der Selbstverwirklichung des Menschen, seiner Entfaltung durch und im Prozeß der Arbeit. Diese Theorie wird auch auf die F., ihre Emanzipation und Persönlichkeitsentfaltung angewendet: Nur durch die Berufstätigkeit, insbesondere im sozialistischen Kollektiv arbeitender Menschen, könne sie zur maximalen Entwicklung ihrer Persönlichkeit, zu sozialistischem Bewußtsein und zur vollen Gleichberechtigung gelangen. In Übereinstimmung mit diesen ideologischen Grundmaximen ist die Gleichberechtigung der F. — was die formal-juristische Seite anbelangt — in der DDR umfassend verwirklicht. Durch die Verfassung von 1949 wurde die volle rechtliche, ökonomische und politische Gleichstellung der F., ihre Gleichberechtigung auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens — insbesondere im Arbeits- und Familienrecht — prinzipiell und ohne Einschränkungen gesichert, sowie alle der Gleichberechtigung der F. entgegenstehenden oder sie beeinträchtigenden gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben. In allen nachfolgenden einschlägigen Gesetzeswerken wurde das Prinzip der Gleichberechtigung der F. verankert bzw. noch weiterentwickelt. So nimmt Art. 20 Abs. 2 der Verfassung von 1968 die bereits in Art. 7 Abs. 1 der 1. Verfassung der DDR enthaltene Bestimmung über die Gleichberechtigung der F. in erweiterter Form auf: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ II. Frauenpolitik Wurde die Verwirklichung der Gleichberechtigung der F. in der DDR in den Jahren des Aufbaus des Sozialismus vor allem unter dem Aspekt ihrer zahlenmäßigen Teilnahme am Produktionsprozeß gesehen und die Gewinnung möglichst vieler weiblicher Arbeitskräfte für die Volkswirtschaft angestrebt, so hat sich mit Beginn der 60er Jahre der Akzent auf die Probleme der beruflichen Qualifikation der F., ihrer Stellung im Produktionsprozeß und ihres beruflichen Aufstiegs verlagert. Nicht zuletzt aus gesellschaftspolitisch-pragmatischen und ökonomischen Notwendigkeiten sollen die F. befähigt werden, einen den Männern gleichwertigen Platz in der zunehmend technisierten Produktion einnehmen zu können, der allein - so die gegenüber der ursprünglichen marxistisch-leninistischen Gleichberechtigungsideologie modifizierte Auffassung der SED - ihre gleichberechtigte Stellung in der sozialistischen Gesellschaft garantiert. Danach bestimmt die von den F. eingenommene berufliche Stellung den Grad ihrer Befreiung und Gleichberechtigung, den Grad ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration. Unter den Verlautbarungen und gesetzlichen Bestimmungen zur F.-Politik der SED, die diese Akzentverschiebung widerspiegeln, kommt dem Kommuniqué des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ zentrale Bedeutung zu. Auf Veranlassung der F.-Kommission beim Politbüro enstanden, kritisierte das sogenannte „F.-Kommuniqué“ die unzureichende Durchsetzung der Forderungen der SED hinsichtlich der Rolle und Stellung der F. in der Gesellschaft. Die veränderten wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeiten und Bedingungen berücksichtigend, präzisierte es die Verantwortung der Leitungen von Partei und Massenorganisationen, der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Förderung der F., die gezielte Hebung ihres Qualifikationsni[S. 329]veaus, ihre verstärkte Gewinnung für naturwissenschaftlich-technische Berufe und für Leitungsfunktionen. Die normierende Wirkung des F.-Kommuniqués kommt vor allem in den Bereichen Familie, Arbeit und Bildung zum Ausdruck. A. Familiengesetzbuch Das Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) fixiert nicht nur die Gleichstellung der F. in Ehe und Familie, indem es alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens — Erziehung und Pflege der Kinder, Führung des Haushalts, materielle Aufwendungen für Haushalt und Familie — zu Rechten und Pflichten beider Ehegatten erklärt, sondern auch das Recht der F. auf Ausübung bzw. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Es verpflichtet zudem die Ehegatten zu „kameradschaftlicher Rücksichtnahme und Hilfe“, wenn sich der andere Ehegatte zur Teilnahme an weiterbildenden Maßnahmen oder zur Leistung gesellschaftlicher Arbeit entschließt (Familienrecht). B. Gesetzbuch der Arbeit Der bereits im Befehl Nr. 253 der SMAD aufgestellte und im Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 (GBl., S. 349) wiederholte Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wurde mit weiteren Bestimmungen des Arbeitsgesetzes sowie des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der F. vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037) im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) zusammengefaßt. Die Bestimmungen beziehen sich u. a. auf die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für die Teilnahme der F. am Produktionsprozeß. Dazu zählen die Einrichtung von Kinderkrippen, -gärten und -horten, von betrieblichen Verkaufsstellen, Wäschereien und anderen Dienstleistungen. Sie betreffen weiterhin arbeitszeitliche Sonderregelungen und Kündigungsschutz für Schwangere und stillende Mütter (Verbot von Überstunden und Nachtarbeit, Schwangerschafts- und Wochenurlaub von 6 bzw. 8 — seit 1972 12 — Wochen, Stillpausen während der Arbeitszeit, Kündigungsverbot bis zum Ablauf des sechsten Monats nach der Entbindung; Mutterschutz) und Gewährung von Hausarbeitstagen unter bestimmten Voraussetzungen für vollbeschäftigte F. Ferner sollen besondere Maßnahmen zum F.-Arbeitsschutz, wie Verbot von schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten, sowie eine entsprechende technisch-organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze den Einsatz der F. in einem weiten, auch nichttypischen F.-Berufe umfassenden Tätigkeitsbereich ermöglichen. In von den Betriebsleitern in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen (BGL) als Bestandteil der Betriebskollektivverträge (BKV) aufzustellenden F.-Förderungsplänen sind außerdem detaillierte Weiterbildungsmaßnahmen für die weiblichen Beschäftigten festzulegen. Als Maßnahme zur praktischen Durchsetzung der Gleichberechtigung der F. auf betrieblicher Ebene wurden auf Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 in den Betrieben der Industrie, den volkseigenen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, in staatlichen Verwaltungen, Hochschulen und Universitäten F.-Ausschüsse gebildet, die zunächst unter Anleitung der Betriebsparteiorganisationen (BPO) in den VEB arbeiteten und 1965 auf Empfehlung des Politbüros (Beschluß vom 15. 12. 1964) den BGL unterstellt wurden. Um die spezifischen Probleme der F.-Arbeit in besonderem Maße berücksichtigen zu können, wurden in den industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben der DDR zudem F.-Brigaden gebildet, Arbeitsgruppen, die ebenso wie die sonstigen Brigaden technologisch zusammenhängende Arbeitsaufträge bzw. -gänge arbeitsteilig im Kollektiv ausführen, jedoch ausschließlich aus weiblichen Arbeitskräften bestehen. C. Bildungsgesetz Das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) garantiert den F. und Mädchen gleiche Bildungsmöglichkeiten und den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsinstitutionen. Es fordert die Hinlenkung der Mädchen auf eine Ausbildung in technischen und landwirtschaftlichen Berufen, die Qualifizierung der F. zu Facharbeitern und ihre Vorbereitung auf die Übernahme von Kaderfunktionen. Wichtige Durchführungsbestimmungen zum Bildungsgesetz, durch das die F. in das allgemeine System der abschnittsweisen Qualifizierung einbezogen werden, sind die Anordnung über die Aus- und Weiterbildung von F. für technische Berufe und ihre Vorbereitung für den Einsatz in leitenden Tätigkeiten vom 7. 7. 1966 (GBl., Sonderdruck 545, S. 25) und die Anordnung zur Ingenieurausbildung von F. in Sonderklassen an den Fachschulen der DDR vom 15. 7. 1967 (GBl. II, S. 506). Erstgenannte Anordnung enthält für alle Staats- und Wirtschaftsorgane verbindliche konkrete Anweisungen über Ausweitung und Forcierung der F.-Qualifizierung; letztere trifft eine spezifische organisatorische Regelung hinsichtlich der Weiterbildung von F., die sich in der Produktion bewährt haben und besonderen häuslichen Belastungen ausgesetzt sind, zu Ingenieuren und Ökonomen. Wesentliche Gremien zur Erarbeitung und Durchführung der F.-Politik sind die Abteilung Frauen des ZK mit den ihr nachgeordneten F.-Kommissionen bei den Bezirks- und Kreisparteileitungen sowie die F.-Kommission beim Politbüro beraten und unter hauptamtlichen Funktionärinnen zusammengesetzten ZK-F.-Abteilung obliegt die Anleitung der — auf [S. 330]die gesamte weibliche Bevölkerung gerichteten — F.-Arbeit der Partei wie auch des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) und die Kontrolle über die Durchführung entsprechender Beschlüsse. Bei der Vorbereitung von frauenpolitischen Richtlinien und Maßnahmen wird sie von der F.-Kommission beim Politbüro beraten und unterstützt, in der weibliche Führungskräfte des Staatsapparates, der Wirtschaft, Wissenschaft und der Massenorganisationen vereint sind. Seit der im Jahre 1964 erfolgten Gründung des Wissenschaftlichen Beirats „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ beim Präsidenten der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) stützen sich auch diese Parteigremien zunehmend auf wissenschaftliche Forschungsergebnisse. III. Probleme der Frauenarbeit Die Eingliederung der F. in den Produktionsprozeß ist der SED in beachtlichem Umfang gelungen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist seit 1949 kontinuierlich gestiegen, der F.-Beschäftigungsgrad ist einer der höchsten der Welt. Als Ursachen des Anstiegs sind die im Schnitt relativ niedrigen Einkommen der Männer und wachsendes Konsumbedürfnis der Bevölkerung ebenso zu nennen wie die zum Teil erfolgreiche Durchsetzung des von der SED propagierten Leitbildes der berufstätigen Frau und Mutter. Der weiblichen Berufstätigkeit generell wie auch einer noch weiteren Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten stehen aber vorläufig — trotz aller bisherigen Anstrengungen — erhebliche Probleme der F.-Arbeit entgegen. Weder sind genügend Plätze in den Einrichtungen der Kinderbetreuung vorhanden (Kinderkrippen, Kindergarten), noch steht ein qualitativ wie quantitativ ausreichendes Waren- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung (Dienstleistungsbetriebe), um den F. die Hausarbeit spürbar zu erleichtern. (In der DDR wenden die F. jährlich 15 Mrd. Stunden für Hausarbeiten auf; bezogen auf die weibliche Bevölkerung im arbeitsfähigen und Rentenalter entspricht dies einer wöchentlichen Arbeitsleistung im Haushalt von ca. 40 Stunden.) Weitere Schwierigkeiten, die z. T. aus der mangelhaften Erfüllung staatlicher Förderungsauflagen durch die Betriebsleiter resultieren bzw. Ausdruck des der Gleichberechtigung der F. immer noch entgegengebrachten Widerstandes der Männer sind, bilden z. B. ungünstige betriebliche Arbeitsbedingungen und der dem Ausbildungsniveau nicht gemäße Einsatz der weiblichen Arbeitskräfte. Letzteres trifft vor allem auf F. mit Hoch- und Fachschulabschluß zu, die auf den höheren Leistungsebenen von Betrieben und Verwaltungen deutlich unterrepräsentiert sind. Die im Gesetzbuch der Arbeit ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit der Teilbeschäftigung (Halbtagsarbeit) hat sich in zunehmendem Maße als unbefriedigend — ca. 33 v. H. der F. arbeiten in der DDR verkürzt, in Haushalten mit drei und mehr Kindern ca. 57 v. H. — und von zweifelhaftem wirtschaftlichen Nutzen erwiesen, da sie der völligen Eingliederung der F. in den Arbeits-, besonders aber in den Qualifizierungsprozeß im Wege steht. Zumal bei weiblichen Führungskräften ergibt sich die Problematik, das eine Teilbeschäftigung sowohl die Kontinuität der Leitungstätigkeit wie die von Weiterbildungsmaßnahmen unterbricht. Sie soll daher auf jene Fälle begrenzt werden, in denen aus gesundheitlichen Gründen oder wegen zu versorgender Kleinkinder keine Ganztagsarbeit möglich ist. Als ein besonderes Problem, das aus der Mehrfachbelastung der F. (berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit, Haushalt und Kindererziehung) resultiert, erweist sich für die DDR der in allen hochentwickelten Industrieländern zu beobachtende Rückgang der Geburtenziffern und Anstieg der Scheidungsquoten. Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die SED im April 1972 weitere Maßnahmen zur Förderung der berufstätigen Mütter, der jungen Ehen und der Geburtsentwicklung beschlossen. (Gemeinsamer Beschluß des ZK der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes vom 27. 4. 1972.) Dieser Beschluß sieht vor: Einführung der 40-Stundenwoche und Erhöhung des Mindesturlaubs für vollbeschäftigte berufstätige Mütter mit mehreren Kindern; Freistellung alleinstehender berufstätiger Mütter von der Arbeit zur Pflege erkrankter Kinder; finanzielle Unterstützung alleinstehender berufstätiger Mütter, die wegen fehlender Kinderkrippenplätze ihre Berufstätigkeit vorübergehend unterbrechen müssen; Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung von Studentinnen mit Kind und werdenden Müttern, die sich im Studium befinden; Verlängerung des Wochenurlaubs von acht auf zwölf Wochen (Schwangerschaftsurlaub weiterhin sechs Wochen); Erhöhung der staatlichen Geburtenbeihilfen auf einheitlich 1 000 Mark je Kind; Gewährung zweckgebundener Kredite zu vergünstigten Bedingungen an junge Eheleute, die bei der Geburt von Kindern in Teilbeträgen erlassen werden; monatliche Rentenzahlungen von 200 Mark an F., die fünf und mehr Kinder geboren haben (VO des Ministerrates vom 10. 5. 1972; GBl. II, S. 301). IV. Die Frau in Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichem Leben A. Die Frau in der Bevölkerung Nach den Angaben des Statistischen Jahrbuches der [S. 331]DDR waren 1973 von den insgesamt 16.951.251 Einwohnern 9.099.915 F., das entspricht einem Anteil von 53,7 v. H. Der Altersaufbau der weiblichen Bevölkerung zeigt nach wie vor eine ähnlich ungünstige Struktur wie der der Gesamtbevölkerung (Menschenverluste im Krieg, geburtenschwache Jahrgänge). Zusätzlich negative Auswirkungen auf die weibliche Bevölkerungsstruktur hat der hohe F.-Überschuß in den älteren Jahrgangsgruppen, der sich nur langsam in die höheren Altersgruppen verlagert und sich 1972 von der Gruppe der 42jährigen an bemerkbar machte. Während in den unteren Altersgruppen bis einschließlich der 41jährigen ein geringer Männerüberschuß bestand (5.189.923 Männer, 5.004.739 F.; 3,7 v. H. Männerüberschuß), war der F.-Überschuß ab der Gruppe der 42jährigen beträchtlich (2.676.656 Männer, 4.140.025 F.; 54,7 v. H. F.-Überschuß). Die Diskrepanz zwischen männlichen und weiblichen Bevölkerungsanteilen in den höheren Altersgruppen macht sich aus volkswirtschaftlicher Sicht besonders nachteilig bemerkbar, da die Zahl der weiblichen Rentner ungleich höher ist als die der männlichen, zumal die F. bereits mit 60 Jahren in das Rentenalter eintreten, die Männer hingegen erst mit 65 Jahren; so standen 1972 den 2.324.266 Rentnerinnen 1.022.430 Rentner gegenüber. Unter der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter (Männer: 15 bis unter 65 Jahre; F.: 15 bis unter 60 Jahre) sind hingegen die männlichen und weiblichen Anteile nahezu gleich: 4.911.368 Männern stehen 4.981.004 F. gegenüber (Bevölkerung). B. Die Frau in der Wirtschaft (Berufs- und Qualifikationsstruktur) Von den insgesamt ca. 7,85 Mill. (mit Lehrlingen ca. 8,3 Mill.) Beschäftigten waren 1973 ca. 3,85 Mill. (mit weiblichen Lehrlingen ca. 4 Mill.) F. Ihr Beschäftigtenanteil betrug demnach 49,1 v. H. (1967: 47,2 v. H.), der Beschäftigungsgrad der F. im arbeitsfähigen Alter 81,7 v. H. (1964: 66,5 v. H.; 1967: 76,3 v. H.). Dieser hohe weibliche Anteil an der Gesamtzahl der Berufstätigen läßt sich nur durch die Mitarbeit einer großen Anzahl von Müttern erreichen. 1970 waren in 80,7 v. H. aller Familienhaushalte von Arbeitern und Angestellten die Ehefrauen in den Altersgruppen von 18 bis 60 Jahre und älter auch berufstätig, in 52,2 v. H. der Fälle sogar vollbeschäftigt, wobei sich — bei Aufschlüsselung der Haushalte nach der Kinderzahl — folgende Verteilung ergibt: Neben der Kinderzahl richtet sich der Teilnahmegrad der Ehe-F. an der Berufstätigkeit nach dem Einkommen des Ehemannes. In der niedrigsten Einkommensgruppe (Nettoeinkommen des Ehemannes unter 400 Mark) arbeiteten 1970 in 92,3 v. H. aller Familienhaushalte von Arbeitern und Angestellten die Ehefrauen mit, während in den höheren Einkommensgruppen in 76–84 v. H. aller Familienhaushalte die Ehefrauen berufstätig waren. Gliedert man die Haushalte mit berufstätiger Ehefrau nach dem Nettoeinkommen des Ehemannes und der Anzahl der Kinder auf, ist folgende Verteilung festzustellen: Da die Anzahl der F. im arbeitsfähigen Alter seit Kriegsende eine rückläufige Tendenz aufweist, verstärkt sich angesichts eines permanenten Arbeitskräftemangels für die DDR der Zwang, die F. möglichst vollzählig in den Produktionsprozeß einzugliedern, um die volkswirtschaftlichen Planziele zu erfüllen. Die Berufsstruktur der F. ist in den offiziellen Angaben nur grob nach Berufsgruppen aufgeschlüsselt. Für 1972 wie bereits für die vorhergehenden Jahre gilt, daß nur knapp ein Drittel der berufstätigen F. in der Industrie, fast die Hälfte aber in Bereichen arbeitet, in denen die Anzahl weiblicher Berufe traditionell am größten ist (Handel, nichtproduzierende Bereiche). An dieser Struktur werden sich auf absehbare Zeit keine gravierenden Veränderungen ergeben, da auch die weiblichen Lehrlinge - trotz der seit Jahren intensiven Bemühungen der SED, sie für Ausbildungsgänge in den naturwissenschaftlich-technischen Branchen zu gewinnen - nach wie vor überwiegend in die traditionellen Bereiche der F.-Arbeit streben. Die Verteilung der weiblichen Berufstätigen (mit Lehrlingen) auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche zeigt für 1972 die auf S. 332 folgende Tabelle. Nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 1. 1. 1971 waren unter den 8,2 Mill. wirtschaftlich Tätigen 1.708.508 F. und 2.803.224 Männer mit Facharbeiter- oder Meisterabschluß (= 44,9 v. H. bzw. 63,5 v. H. der weiblichen bzw. der männlichen Beschäftigten), 193.496 F. und 374.048 Männer mit Fachschulabschluß (= 5,1 v. H. bzw. 8,5 v. H.) und 83.507 F. und 243.847 Männer mit Hochschulabschluß (= 2,2 v. H. bzw. 5,5 v. H.). Lediglich [S. 332]992.007 Männer (= 22,5 v. H. der männlichen Beschäftigten), jedoch 1.815.614 F. (= 47,8 v. H. der weiblichen Beschäftigten) — insbesondere in den Altersgruppen ab 30 Jahre — wiesen keine derartige Berufsqualifikation auf. Die unzureichende Berufsausbildung der F., namentlich der älteren und vor allem der in der Industrie beschäftigten, Grund für den immer noch unverhältnismäßig hohen Anteil der F. an den niedrigen Lohngruppen, versucht die SED nach wie vor mit intensiven Qualifizierungsmaßnahmen zu beheben. So nahmen 1972 allein in der Industrie 162.444 F. an Qualifizierungsmaßnahmen aller Art teil, 24.496 F. legten die Facharbeiterprüfung ab; in der gesamten Wirtschaft bestanden 1972 im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung 39.216 F. die Facharbeiterprüfung. Die 1967 an den Fachschulen der DDR gebildeten F.-Sonderklassen sollen den F. die berufliche Aus- und Weiterbildung erleichtern. Trotz der permanent wachsenden Zahl von F. mit Hoch- bzw. Fachschulabschluß nehmen sie immer noch nicht einen entsprechenden Platz in den Leitungsfunktionen der Wirtschaft ein. So sollen 1972 nur 5 v. H. weibliche ökonomische oder kaufmännische Direktoren und lediglich 1 v. H. weibliche technische Direktoren tätig gewesen sein. In den Führungsfunktionen des Erziehungswesens und der Justiz sind die F. hingegen erheblich zahlreicher vertreten; nahezu jede vierte Schule in der DDR steht unter weiblicher Leitung, ein Drittel der Richter und ca. 45 v. H. der Schöffen an Kreis- und Bezirksgerichten sind F. C. Die Frau im öffentlichen Leben Die von der SED geforderte gleichberechtigte Teilnahme der F. am öffentlichen Leben ist besonders groß in jenen gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen und Gremien, die primär einen repräsentativen Charakter haben oder lediglich eine beratende Funktion ausüben. In den politischen Entscheidungsorganen und -funktionen von Partei und Staat, in denen ein hoher weiblicher Anteil wirksame Gleichberechtigung bedeuten könnte, sind die F. weder ihrem Mitgliederanteil in den Parteien — namentlich der SED — noch ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entsprechend vertreten. Die Massenorganisationen weisen hohe weibliche Mitgliederzahlen auf. Im FDGB waren 1973 ca. 3,8 Mill. F. — 49,7 v. H., im DFD ca. 1,3 Mill. F. organisiert (seit Anfang der 60er Jahre stagnierende Mitgliederzahlen des DFD). 1971 befanden sich unter den 1,9 Mill. SED-Mitgliedern ca. 548.000 F. = 28,7 v. H. Den im Mai 1971 gewählten 15 Bezirksleitungen der SED gehörten insgesamt 24,9 v. H. weibliche stimmberechtigte Mitglieder und 42,7 v. H. weibliche Kandidaten (beratende Funktion) an, den entscheidungsbefugten Sekretariaten der Bezirksleitungen hingegen nur 9 weibliche Mitglieder (= 4,6 v. H.), darunter 4 weibliche Sekretäre (von insg. 90 Sekretären). Auf dem VIII. Parteitag 1971 wurden 18 F. = 13,3 v. H. zu Mitgliedern und 7 F. = 13,0 v. H. zu Kandidaten des ZK der SED gewählt. Seit seiner Bildung im Januar 1949 hat dem Politbüro des ZK der SED noch keine F. als Vollmitglied angehört; seit Oktober 1973 (10. ZK-Plenum) befinden sich unter den 10 Kandidaten des Politbüros 2 F. (Inge Lange, Margarete Müller) und unter den 11 Sekretären des ZK-Sekretariats eine F. (Inge Lange, Sekretär für F.-Fragen). Eine größere weibliche Beteiligung in politisch bedeutenden Parteifunktionen ist schwerpunktmäßig in den Gremien und Institutionen der Parteikontrolle und Parteischulung gegeben. Auch im Bereich der staatlichen Exekutive üben nur wenige F. politische Entscheidungsfunktionen aus: nur in einem der 14 Bezirke der DDR steht eine F. an der Spitze des Bezirksrates (Irma Uschkamp in Cottbus); dem 40köpfigen Ministerrat der DDR gehörten bis 1974 zwei weibliche Minister an (Margot Honecker, seit 1963 Minister für Volksbildung; Margarete Wittkowski, von 1967 bis 1974 Präsident der Staatsbank der DDR, Mitte 1974 durch Horst Kaminsky ersetzt), während sich unter den ca. 140 Staatssekretären und Ministerstellvertretern lediglich 4 F. befinden. Dem aus 25 Mitgliedern bestehenden Staatsrat gehören 5 F. an. In den Volksvertretungen hingegen ist der Anteil der F. erheblich höher. Den 1970 gewählten Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen (kreisangehörige Städte und Gemeinden) gehören 29,8 v. H., den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen (Land- und Stadtkreise) 36,1 v. H. F. an, und den 1971 gewählten Bezirkstagen 36,0 v. H. F., der Volkskammer 30,6 v. H. F. Die politische Tätigkeit der weiblichen Abgeordneten — wie auch die der Funktionärinnen im Staatsapparat — konzentriert sich auf sozial-, kultur- und handelspolitische Bereiche. Die Gründe für die geringe Teilnahme von F. am gesellschaftlich-politischen Entscheidungsprozeß in der DDR sind vielschichtig und teilweise interdependent. Als wesentlichste seien genannt: nach wie [S. 333]vor bestehende tradierte Vorurteile gegen F.-Karrieren; erhebliche Gewichtung von Leitungsfunktionen aufgrund enger personeller Verbindung zwischen der Parteiführung und der Staats- und Wirtschaftsführung; unzureichendes weibliches Kaderreservoir in den mittleren Leitungsfunktionen; einseitige Konzentration der F. auf spezielle Sachgebiete in Politik und Wirtschaft; stärkere arbeitsmäßige Belastung der berufstätigen und/oder gesellschaftlich-politisch aktiven F. durch Haushalt und Familie; erheblicher Mehraufwand an Arbeitszeit und häufige Dienstreisen bei Ausübung leitender Funktionen; Fehlen geeigneter Organe zur Wahrnehmung der politischen Interessen der F. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 328–333 Fraktionsbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenausschüsse
Frauen (1975) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 328] Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I.…
DDR A-Z 1975
Nationale Volksarmee (NVA) (1975)
Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 [S. 587] Die NVA ist die Armee der DDR und wichtigster Teil der von der Militärpolitik der SED konzipierten Landesverteidigung. Die Kennzeichnung als „sozialistische Armee“ wird im Selbstverständnis mit mehreren Kriterien begründet: Sie ist das Klassen- und Machtinstrument der Arbeiter-und-Bauern-Macht, die das sozialistische Vaterland gegen alle Feinde des Sozialismus schützt; sie ist Teil des kollektiven Verteidigungsbündnisses der sozialistischen Staaten im Warschauer Pakt; sie arbeitet vor allem eng mit der Sowjetarmee zusammen; sie erfüllt ihren revolutionären Klassenauftrag unter Führung der SED und ist innerlich gefestigt und stets bereit, nach deren Beschlüssen zu handeln; schließlich liegt ihrer Aufgabenstellung und ihrem Selbstverständnis eine einheitliche Militärdoktrin zugrunde. I. Gründung und Entwicklung der NVA Die Gründung der NVA begann mit dem Beitritt der DDR zum Warschauer Pakt im Mai 1955 und endete mit der offiziellen Aufnahme der Tätigkeit des Ministeriums für Nationale Verteidigung und der Aufstellung der ersten Einheiten der NVA aus den Bereitschaften der Kasernierten Volkspolizei (KVP) am 1. 3. 1956 (Tag der NVA). Die gesetzliche Grundlage schuf die Volkskammer mit dem Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung am 18. 1. 1956, das u. a. zur Umbenennung der KVP-Einheiten führte. Die Gründung der NVA war der vorläufige Schlußpunkt einer Entwicklung, die 1952 mit der Proklamation der nationalen Streitkräfte begonnen und in deren Verlauf vor allem die KVP sowie die Grundstrukturen der künftigen Militärorganisation auf- und ausgebaut worden waren. Der Aufbau der NVA ist nur bedingt als Fortsetzung dieser Politik zu verstehen; neu war vor allem, daß der Aufbau sich im Rahmen des Warschauer Vertrages unter wesentlicher Anleitung der Sowjetunion vollzog. II. NVA und Warschauer Pakt Am 28. 1. 1956 beschloß der Politische Beratende Ausschuß (PBA) des Warschauer Vertrages, die Kontingente der NVA in die Vereinten Streitkräfte einzubeziehen und dem Vereinigten Oberkommando zu unterstellen; der Minister für Nationale Verteidigung der DDR wurde einer der Stellvertreter des Oberkommandierenden. Im Mai 1958 bestätigte dann der PBA den Beschluß zur Einbeziehung der Truppen der NVA in die Warschauer Vertragsstreitkräfte. Aufbau, Ausrüstung (ab 1957 mit sowjetischen Waffen und sonstigem militärischem Gerät) und Führung der Truppen der NVA geschahen nach den Richtlinien des Oberkommandos, was u. a. zur raschen Überwindung bestimmter Anlaufschwierigkeiten in strukturellen Fragen führte. Die Angleichung an die sowjetischen Prinzipien wurde durch bereits 1957 durchgeführte Kommandostabs- und Truppenübungen mit sowjetischen Stäben und Einheiten beschleunigt; in den Stäben und Einheiten der NVA waren sowjetische Militärspezialisten als Berater tätig. Seit 1961 wurden auch mit anderen Vertragsstaaten gemeinsame Manöver durchgeführt, z. B. 1961 mit polnischen Verbänden, 1962 auf dem Gebiet der ČSSR mit Verbänden der Sowjetarmee und der Tschechoslowakischen Volksarmee, 1963 das Manöver „Quartett“ in Thüringen mit Verbänden der NVA, der polnischen, tschechoslowakischen und Sowjetarmee, 1965 die Manöver „Berlin“ und „Oktobersturm“ ebenfalls in der DDR mit den gleichen Beteiligten, 1966 das Manöver „Moldau“ in der ČSSR, an dem zusätzlich ungarische Verbände beteiligt waren, 1967 das Manöver „Dnjepr“, das in der Sowjetunion unter Beteiligung von Kommandostäben der NVA stattfand, 1969 das Manöver „Oder-Neiße“ (Sowjetarmee, NVA, poln. Armee), 1970 das Manöver „Waffenbrüderschaft“, das auch Kampfgruppen und VP-Bereitschaften einbezog und an dem erstmalig rumänische Verbände beteiligt waren, sowie das Manöver „Schild“, das im Herbst 1972 auf den Territorien der DDR, der VRP und der UdSSR stattfand und an dem ca. 80.000 Mann beteiligt waren. Unabhängig von diesen gemeinsamen Manövern führte die NVA Manöver, Truppenübungen und Stabsübungen auf verschiedenen Ebenen mit Einheiten der sowjetischen Armee in der DDR durch. Die Luftstreitkräfte sind im Rahmen des Diensthabenden Systems an Luftverteidigungsmanövern und die Volksmarine an Flottenmanövern mit sowjetischen und polnischen Einheiten und Verbänden beteiligt. Die im März 1969 vom PBA getroffene Entscheidung zum Aufbau gemeinsamer Verbände der Land-, Luft- und Seestreitkräfte hat zur Integration der mobilen Verbände und Truppenteile der NVA in eine neue Kommandostruktur geführt. Die Entwicklung der NVA ist nicht nur von der Tatsache ihrer Unterstellung unter das Oberkommando des Warschauer Vertrages und ihrer Einbindung in das östliche Militärbündnis geprägt. Wesentlichen Einfluß hatten innenpolitische Voraussetzungen, unter denen sich ihr Aufbau vollzog. Im Unterschied zu den anderen Vertragsarmeen war die NVA bis 1962 eine Freiwilligenarmee. Die Schwierigkeit, den Aufbau einer Armee vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen des deutschen Volkes zu begründen, wurde durch die Auf[S. 588]stellung der Bundeswehr kaum erleichtert. Das Freiwilligenprinzip, als Ausweg aus dem Dilemma gewählt, bedingte das Risiko, den personellen Ausbau der NVA nicht planmäßig gestalten zu können. Von der SED, den Gewerkschaften und vor allem der FDJ betriebene Kampagnen zum Eintritt in die NVA führten nicht zum gewünschten Ergebnis, da es weder genug Freiwillige gab, noch ihre militärische Vorbildung einen schnellen und effektiven Einsatz gestattete. In den Augen der SED war daran jedoch positiv zu werten, daß auf diese Weise die „klassenmäßige Basis“ der NVA gestärkt wurde, was als Kompensation mancher Nachteile des Freiwilligenprinzips angesehen wurde. Mit der Einführung der Wehrpflicht im Januar 1962 wurde, nachdem das Verteidigungsgesetz im September 1961 die Voraussetzungen für die Neuregelung des Wehrdienstes geschaffen hatte, das Personalproblem der NVA beseitigt, da nun genügend Soldaten rekrutiert werden konnten. III. Ausbildung Die Notwendigkeit, genügend politisch, militärisch und fachlich geschultes Personal zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte und zur Führungstätigkeit zu benötigen, bestimmte seit 1958 die Ausbildungspolitik in der NVA. 1958/1959 wurde in der NVA mit der Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen begonnen. Die 1956 gegründeten und in Offiziersschulen umgewandelten Bildungseinrichtungen der NVA wurden zu Fachschulen erklärt. Auf ihnen wurden vor allem Offiziere bis zur Führungsebene Regiment ausgebildet. Der Umwandlungsbeschluß des Präsidiums des Ministerrates von November 1958 führte nur zur Gleichstellung mit Fachschulen; die neuen Lehrprogramme wurden auf einer Schulkonferenz 1959 beraten. Als Aufgabe wurde den Offiziersschulen die Heranbildung von Offizieren mit Kommandeureigenschaften, ausreichenden politischen, taktischen, technischen und methodischen sowie allgemeinen Kenntnissen gestellt. Diese Aufgabenstellung wurde 1963 auf einer Kaderkonferenz verändert. Nunmehr wurde ein noch höheres Niveau an politischer, militärischer, militärtechnischer, naturwissenschaftlicher und pädagogischer Ausbildung für die Offiziere der NVA gefordert. Im Herbst 1963 wurde für die 3 Teilstreitkräfte sowie für die Grenztruppen eine Offiziersschule durch Zusammenlegung der bisherigen gegründet. Am 1. 12. 1963 trat für die NVA ein einheitliches Bildungssystem in Kraft, das u. a. eine wesentliche Verbesserung der gesellschaftswissenschaftlichen Ausbildung vorsah. Die im September 1965 erlassene AO des Ministers für Nationale Verteidigung „Über die Grundlagen für die Organisation der Ausbildung an den Offiziersschulen der NVA“ bestimmte, daß die 4jährige Ausbildung auf 3 Jahre reduziert und die technischen Ausbildungszweige mit der Ingenieurqualifikation abgeschlossen werden sollten. Auf der 1. Bildungskonferenz der NVA im Dezember 1968 wurden die neuen Ausbildungsforderungen an die Offiziersschulen begründet, die im Februar 1971 zu Offiziershochschulen aufgewertet wurden. Die Aufgabe, Offiziere für Führungsfunktionen in hohen Kommandopositionen und für Spezialbereiche auszubilden, wird seit Gründung der NVA auch von sowjetischen Schulen und Militärakademien erfüllt. Die 1959 gegründete Militärakademie „Friedrich Engels“ in Dresden, an der Offiziere für Führungsaufgaben von der Regimentsebene (Truppenteil) aufwärts ausgebildet werden, erhielt bereits 1962 den Status einer Hochschule. Sie verleiht die Grade Dipl.-Militärwissenschaftler, Dipl.-Gesellschaftswissenschaftler, Dipl.-Ingenieur; seit 1965 besitzt sie das Promotionsrecht. An ihr werden Offiziere aller Teilstreitkräfte je nach Fachrichtung — in drei bis vierjährigen Kursen — ausgebildet; jährlich etwa 240 Offiziere, die für einen Generals- bzw. Admiralsrang vorgesehen sind, erhalten eine Ausbildung in der Sowjetunion. Spezialausbildungen für Offiziere finden zusätzlich statt u. a. an der Militärpolitischen Hochschule „Wilhelm Pieck“ (Ausbildung von Polit-Offizieren), an der Militärärztlichen Akademie der NVA in Greifswald, an der Sektion militärisches Transport- und Nachrichtenwesen an der Hochschule für Verkehrswesen in Dresden und dem Militärgeschichtlichen Institut der DDR. Unteroffiziere werden an einer Technischen und drei anderen Unteroffiziersschulen sowie an zwei Flottenschulen aus- und weitergebildet. Die Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung werden begründet mit den steigenden Bildungsanforderungen an die militärischen Führungskader, der komplizierten Militärtechnik und -Wissenschaft, den gestiegenen Qualifikationen der Wehrpflichtigen, aber auch mit den erhöhten Anforderungen an die politisch-ideologische Arbeit, die sich aus der politischen Lage und der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus nach Ansicht der SED ergeben. Die Entwicklung der NVA zu einer auch nach westlichen Maßstäben modern ausgerüsteten und kampfkräftigen Armee ist nicht ohne Schwierigkeiten und Komplikationen verlaufen. Die Militärpolitik der SED und die Gestaltung des Verhältnisses von Partei und NVA hat unter Überwindung mancher Schwierigkeiten stets die politische Führung der NVA durch die Partei aufrechterhalten können. Dies und die enge Anbindung an die Sowjetarmee im Rahmen des Warschauer Vertrages werden von der SED als Voraussetzungen der erfolgreichen Entwicklung der NVA zu einer sozialistischen Armee genannt. [S. 589]<IV. Gliederung> Die NVA gliedert sich in Landstreitkräfte, Luftstreitkräfte/Luftverteidigung und die Volksmarine als Teilstreitkräfte sowie die Grenztruppen der DDR, die dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt sind. Oberste Führungsinstanz ist das Ministerium für Nationale Verteidigung. Es bildet den Militärbezirk I. Der Hauptstab des Ministeriums führt die Landstreitkräfte. Diese sind in die Militärbezirke III (Leipzig) und V (Neubrandenburg) untergliedert. Jeder Militärbezirk hat ein eigenes Kommando und besteht aus 2 Mot. Schützen- und einer Panzer-Division, dazu kommen noch unmittelbar unterstellte Verbände. Die Aus- und Weiterbildung der Offiziere erfolgt im Bereich der Landstreitkräfte an der Offiziershochschule „Emst Thälmann“ in Löbau/Zittau. Die Landstreitkräfte zählten (1973) 90.000 Mann. Die Luftstreitkräfte/Luftverteidigung bilden den Militärbezirk II; dem Kommando unterstehen 2 Jagdfliegerdivisionen, 1 Jagdfliegerausbildungsdivision, 1 Transport- und 1 Hubschraubergeschwader sowie Funktechnische Regimenter und Fliegertechnische Bataillone und Versorgungseinheiten. Die Offiziere werden an der Offiziershochschule „Franz Mehring“ in Kamenz ausgebildet; es existieren 3 Flugzeugführerschulen. Die Luftverteidigung besteht aus 1 Luftverteidigungsdivision und ist u. a. mit Boden-Luft-Fla-Raketen ausgerüstet. Die LSK/LV umfaßten 1973 ca. 25.000 Mann. Sie ist in das Diensthabende System, einem ständiger Bereitschaft unterliegendem Luftverteidigungssystem des Warschauer Vertrages, integriert. Die Volksmarine bildet den Militärbezirk IV. Als Seestreitkräfte der NVA besteht ihre Aufgabe im Schutz der Seegrenzen der DDR, Polens und der Sowjetunion. Die Bezeichnung „Volksmarine“ wurde am 3. 11. 1960 (Tag des Matrosenaufstandes von Kiel 1918) verliehen. Sie gliedert sich in 3 Flottillen, 1 Torpedoschnellbootbrigade und sonstige Einheiten und Abteilungen. Die Personalstärke betrug 1973 ca. 17.000 Mann; unter den Schiffen befinden sich Flugkörperschnellboote mit Seeziel-Raketen. Ausbildungsstätten sind die Offiziershochschule „Karl Liebknecht“ in Stralsund und 2 Flottenschulen. Als Grenztruppen der DDR, wie sie seit Januar 1974 genannt werden, gelten die durch Eingliederung (1961) der Deutschen Grenzpolizei in die NVA, dem NVA-Kommando Grenze unterstehenden Verbände. Sie gliedern sich in 4 Kommandos (Nord, Mitte, Süd und Küste), 2 Regimenter an der Grenze zur ČSSR und zur VR Polen, sowie andere Verbände, zu denen ferner 3 Ausbildungsregimenter gehören. Ihre Offiziere werden an der Offiziershochschule „Rosa Luxemburg“ in Plauen ausgebildet. Die Stärke der Grenztruppen soll 1973 40.000 Mann betragen haben. Die Angehörigen der NVA unterscheiden sich nach dem Dienstverhältnis in: Soldaten im Grundwehrdienst, Soldaten auf Zeit, Unteroffiziere auf Zeit, Offiziere auf Zeit, Berufsunteroffiziere, Fähnriche, Berufsoffiziere; nach dem Dienstgrad in: Soldaten, Unteroffiziersschüler, Offiziersschüler, Unteroffiziere, Fähnriche, Offiziere, nach der Dienststellung in: Vorgesetzte, Unterstellte. Sie führen folgende Dienstgradbezeichnungen: Die Armeeangehörigen leisten folgenden Fahneneid: „Ich schwöre: Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und sie auf Befehl der Arbeiter-und-Bauern-Regierung gegen jeden Feind zu schützen. Ich schwöre: An der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder als Soldat der Nationalen Volksarmee jederzeit bereit zu sein, den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen und mein Leben zur Erringung des Sieges einzusetzen. Ich schwöre: Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter und wachsamer Soldat zu sein, den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, die Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren. [S. 590]Ich schwöre: Die militärischen Kenntnisse gewissenhaft zu erwerben, die militärischen Vorschriften zu erfüllen und immer und überall die Ehre unserer Republik und ihrer Nationalen Volksarmee zu wahren. Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen, so möge mich die harte Strafe der Gesetze unserer Republik und die Verachtung des werktätigen Volkes treffen.“ (Quelle: Anlage zur AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR über den aktiven Wehrdienst in der NVA vom 10. 12. 1973; GBl. I, S. 561.) V. SED und NVA Die führende Rolle der SED in der NVA wird als das ausschlaggebende Kriterium für ihren Klassencharakter bezeichnet. Die Verwirklichung geschieht durch verschiedene Mechanismen und Organisationen. Die in der NVA tätigen Parteimitglieder sind verpflichtet, die Beschlüsse der SED zu verwirklichen. Diese Beschlüsse sind die Grundlage der gesamten Tätigkeit der NVA, d. h. sie bestimmen nicht nur die politisch-ideologische, sondern auch die militärfachliche Seite. Die Verwirklichung der Beschlüsse wird unmittelbar von der Parteiführung — dem Politbüro mit der Kommission für Nationale Sicherheit — angeleitet. Im zentralen Parteiapparat ist die Abteilung Sicherheit für die NVA zuständig. Als leitende Organe gelten in den Streitkräften die Politorgane; Grundlage ihrer Tätigkeit sind die vom Politbüro des ZK erlassenen Instruktionen für die Arbeit der Parteiorganisationen und Politorgane in der NVA, Beschlüsse der Parteitage und des ZK sowie Anweisungen der Politischen Hauptverwaltung der NVA. Sie erstreckt sich auf die Bereiche: ideologische und politische Arbeit, Organisationspolitik und Personalpolitik. Wichtigstes Arbeitsgebiet ist die politische Arbeit in der NVA, die als Komplex vielfältiger politischer Maßnahmen und Handlungen der Kommandeure, Politorgane, Funktionäre der Partei- und Massenorganisationen mit dem Ziel der Durchführung der Politik der SED in der NVA betrieben wird. Zu ihr gehören die politische Massenarbeit, die politische Schulung, die gesellschaftswissenschaftliche Ausbildung, die militärische Traditionspflege und die kulturelle Arbeit. Die Leiter und Mitarbeiter der Politorgane sind wie hauptamtliche Sekretäre der SED- und FDJ-Organisationen und der gesellschaftswissenschaftlichen Lehrkräfte als Politarbeiter Parteifunktionäre und, entsprechend ihren Aufgaben und Tätigkeitsmerkmalen, auch militärische Vorgesetzte. Der Leiter eines Politorgans untersteht als leitender Parteifunktionär dem Leiter des nächsthöheren Politorgans. Gleichzeitig ist er als Stellvertreter des Kommandeurs für politische Arbeit dem Kommandeur unmittelbar unterstellt. Oberstes Organ ist die Politische Hauptverwaltung der NVA. Sie hat den Status einer SED-Bezirksleitung und ist den Abteilungen des ZK der SED gleichgestellt. Ihr unterstehen die Politorgane auf der Ebene der Militärbezirke, im Kommando der LSK/LV, im Kommando Volksmarine und im Kommando der Grenztruppen der DDR (politische Verwaltung); die Politischen Abteilungen in den Divisionen, deren Leiter zugleich erste Sekretäre der Parteiorganisation der Division sind; die vom Politstellvertreter geleiteten Polit-Gruppen in den Regimentern; die Stellvertreter des Bataillonskommandeurs für politische Arbeit; die Stellvertreter des Kompaniechefs für politische Arbeit. Die Politarbeiter, die als Offiziere tätig sind, erhalten eine Sonderausbildung an der Militärpolitischen Hochschule „Wilhelm Pieck“. Diese Schule, 1956 als Politoffiziersschule von der KVP übernommen und 1962 aufgelöst, wurde im Februar 1968 als „Schule des Ministeriums für Nationale Verteidigung zur Heran- und Weiterbildung von Polit- und Parteikadern“ neu gegründet und im März 1970 als Hochschule konstituiert. Im Oktober 1972 erhielt sie ihren jetzigen Namen. Der Politischen Hauptverwaltung der NVA obliegt die Leitung der Parteiorganisation der SED in der NVA. Diese wird von allen Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten, die Mitglieder der SED sind, gebildet. Sie hat den Rang einer Bezirksparteiorganisation, die Politische Hauptverwaltung den einer Bezirksleitung. Der Leiter der PHV ist somit Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung sowie 1. Sekretär der PO der SED in der NVA. Auf der Ebene der Militärbezirke und Divisionen existieren Parteikreise mit dem Status einer SED-Kreisleitung; sie werden von einem Sekretariat unter Leitung des 1. Sekretärs und Leiters der Politischen Verwaltung angeleitet. Ihnen unterstehen die Regimentsparteiorganisationen, in denen Bataillone mit Parteigrundorganisationen vorhanden sind. Die kleinste Einheit ist die von einem ehrenamtlich tätigen Sekretär geleitete Parteigruppe in den Kompanien. Die Arbeit der Parteiorganisationen erstreckt sich vorwiegend auf den Bereich der politisch-ideologischen Schulung, auf die Durchsetzung der Parteibeschlüsse in der militärischen Praxis und auf die Initiierung und Führung des Wettbewerbs, den es seit 1959 als „Bestenbewegung“ und seit 1961, begründet durch den Wettbewerbsbefehl des Ministers für Nationale Verteidigung, als ständige Mobilisierung, als Kampagne zur Ausnützung aller persönlichen und materiellen Reserven zwecks Erfüllung der Aufgaben im Militärbereich gibt. Besonderes Augenmerk richtete die SED auf die klassenmäßige Zusammensetzung des Offizierskorps, die ihr als Garantie der Zuverlässigkeit der NVA gilt. Während 1956 bereits 79,5 v. H. der Offi[S. 591]ziere Mitglieder der SED waren, wird ihr Anteil seit 1969/1970 konstant mit 98 v. H. angegeben. Als Grundpfeiler sozialistischer Staatsordnung sichert die SED mit dieser Kaderpolitik ihre führende Rolle auch in der Armee, die damit einer strikten politischen Kontrolle unterworfen ist. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 587–591 Nationale Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaler KompromißSiehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 [S. 587] Die NVA ist die Armee der DDR und wichtigster Teil der von der Militärpolitik der SED konzipierten Landesverteidigung. Die Kennzeichnung als „sozialistische Armee“ wird im Selbstverständnis mit mehreren Kriterien begründet: Sie ist das Klassen- und Machtinstrument der…
DDR A-Z 1975
Wirtschaft (1975) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Wirtschaftspolitik A. Allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele „der „herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Abläufe und Strukturen des W.-Systems. Das bestehende W.-System wird als „sozialistische Planwirtschaft“ (Art. 8 der DDR-Verfassung von 1968) gekennzeichnet. Entscheidend für die Eigenart der W.-Politik ist, daß die sozialistische Plan.-W. in ihren Grundelementen bewußt als Wertsystem aufgefaßt wird. Es soll im Rahmen einer neuen gesamtgesellschaftlichen Wertordnung auf die Dauer in Staat und Gesellschaft von oben durchgesetzt werden. Eine entsprechende W.-Politik zu führen, war und ist das Ziel der KPD bzw. SED. Typisch dafür ist eine grundsätzlich klassenkämpferische Einstellung der SED auch im wirtschaftspolitischen Bereich. Sie zeigte sich am deutlichsten dort, wo z. B. durch Enteignung, Zwangskollektivierung und Berufslenkung gewaltsam das überkommene W.-System zerstört und eine neue W.-Ordnung schrittweise eingeführt wurde. Die allgemeine ideologische Orientierungsbasis ist der Marxismus-Leninismus, im Speziellen die Politische Ökonomie. Die Veränderungen im wirtschaftlichen Lenkungssystem seit Beginn des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volks-W. und die starke Förderung von praxisbezogenen Teilbereichen der W.-Wissenschaften (z. B. Sozialistische Betriebswirtschaftslehre; Sozialistische Wirtschaftsführung) zeigen jedoch, daß die Lösung von Problemen in entwickelten, vielschichtig verflochtenen hochindustrialisierten Volks-W. andere Instrumente erfordert, als sie die traditionelle Politische Ökonomie bereitstellt. Die W.-Politik hat zur Aufgabe, bestimmte Grundbestandteile des Gesamtsystems — gesellschaftliches Eigentum und zentrale Planung und Leitung — entweder zu schaffen oder so funktionsbereit zu halten, daß über wirtschaftliche Wachstumsprozesse die Erreichung staatlicher Strukturziele sowie eine Anhebung des Lebensstandards möglich werden. Daher wird die W.-Politik zu Recht als der „wichtigste Teil der Gesamtpolitik“ der SED und der staatlichen Verwaltung angesehen. Machtgewinn, -behauptung und -Sicherung der SED sind eng mit der Gestaltung der wirtschaftlichen Struktur, der Organisationsformen, der Institutionen und des wirtschaftlichen Ablaufs (W.-Prozeß, makro- und mikroökonomische Beziehungen) verknüpft. Im einzelnen sind wichtige Aufgaben der W.-Politik: 1. der allgemeine Aufbau des W.-Systems durch Bildung und Auflösung von W.-Organen, 2. die Verteilung von Entscheidungskompetenzen derart, daß ein kooperationsfähiges Entscheidungssystem entsteht, 3. die Festlegung der volkswirtschaftlichen Grundstruktur, der Branchen und Produktionssortimente sowie der territorialen wirtschaftlichen Verflechtung, 4. die Bestimmung der Wachstumsziele und -Strategien, der volkswirtschaftlichen Effektivität im zentralen Plan, 5. die Regelung eines Systems direkter und indirekter Lenkungsinstrumente („ökonomische Hebel“), wie Preisplanung- und -gestaltung, Haushaltsabführungen, Prämiensätze, 6. Entscheidungen über Investitionen, die vor allem den Umfang und die Proportionierung von Neu-, Erweiterungs- und Rationalisierungsinvestitionen betreffen, 7. Entscheidungen über den Außenhandel und die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des RGW, 8. die Festlegung des Gewinnanteils, der den VEB verbleibt, 9. die Lenkung der Branchen durch Ministerien, VVB, Kombinate und VEB im Hinblick auf Forschung, Entwicklung, Fertigung und Absatz sowie der regionalen W.-Organe (Bezirke und Kreise, Städte und Gemeinden), 10. die rationelle Nutzung der Produktionsfaktoren und die Verteilung der Erzeugnisse, 11. die Regelung der Finanzbeziehungen, z. B. zwischen Bank, Betrieb und Staatshaushalt. B. Phasen der Wirtschaftspolitik Bei dem Abbau des überkommenen W.-Systems und dem Aufbau einer sozialistischen Plan.-W. lassen sich bis jetzt 6 Phasen unterscheiden. Sie sind zugleich die Hauptetappen der allgemeinen politischen Entwicklung. Die 1. Phase von 1945 bis 1949 war dadurch gekennzeichnet, daß die wirtschaftlichen Grundlagen politischer Macht (z. B. privatkapitalistisches Eigentum) zerstört bzw. von der SED übernommen wurden. Es war die Etappe der „Eroberung der politischen und wirtschaftlichen Kommandohöhen“ durch Industrie- und Bodenreformen. In der Industrie wurden das staatliche und „nationalsozialistische“ Eigentum, später auch das Privateigentum enteignet. Der Befehl Nr. 124 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 30. 10. 1945 („Sequesterbefehl“) ordnete unter der Bezeichnung „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien“ [S. 940]die Beschlagnahme wichtiger Industriebetriebe an. Formal sollte sich die Maßnahme vor allem gegen „Naziaktivisten und Rüstungsfabrikanten“ richten. Ein kleiner Teil der beschlagnahmten Betriebe wurde mit dem Befehl Nr. 167 vom 5. 6. 1946 in das „Eigentum der UdSSR auf Grund der Reparationsansprüche der UdSSR“ überführt („SAG-Betriebe“), während der größere Teil zu „Volkseigentum“ erklärt wurde (Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948). In der Provinz Sachsen bestimmte ein am 30. 6. 1946 durchgeführter „Volksentscheid über die entschädigungslose Enteignung der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten“ die Übernahme in „Volkseigentum“. 1947 gingen alle Bodenschätze in „Volkseigentum“ über (Ländergesetze „Über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerksbetriebe in die Hand des Volkes“). Parallel dazu lief seit 1945 eine Bodenreform, durch die aller landwirtschaftlicher Privatbesitz über 100 ha sowie der führenden Nationalsozialisten oder anderen „Kriegsverbrechern“ gehörende Boden entschädigungslos enteignet und in einem allgemeinen „Bodenfonds“ zusammengefaßt wurde. Etwa ⅔ des Landes wurde an 550.000 landlose Bauern, Landarbeiter, Pächter u. a. verteilt, etwa ⅓ übernahmen Länder, Kreise und Gemeinden. Diese 1. Phase charakterisierten weiterhin Demontagen und Reparationsleistungen an die UdSSR. Letztere wurden formal 1953 abgeschlossen. Am 27. 6. 1947 konstituierte sich auf Befehl Nr. 138 der SMAD die Deutsche Wirtschaftskommission als zentrale deutsche Verwaltungsinstanz. Die aus 12 Zentralverwaltungen bestehende DWK brachte eine stärkere Zentralisierung des wirtschaftlichen Leitungssystems. Ein Teil der volkseigenen Betriebe unterstand ab Juli 1948 direkt der DWK. Die anderen VEB wurden entweder von Länderregierungen, unteren Gebietskörperschaften oder genossenschaftlich verwaltet. Als Zwischeninstanzen schuf die DWK ein Ministerium für Industrie und von diesem angeleitete Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) mit den VEB als unselbständigen Filialbetrieben. Die DWK wurde der Kern der Späteren Regierung. Während der 2. Phase von 1949 bis 1958 wurden die Grundlagen für die die volkswirtschaftliche Grundstruktur kennzeichnenden Branchen der chemischen und elektrotechnischen Industrie und des Maschinenbaus erweitert sowie durch Kriegsschäden und Demontagen bedingte Verluste und Disproportionen beseitigt. Die 1948 mit einem Halbjahresplan eingeführte zentrale Planung brachte 1949 einen Zweijahrplan, 1951 einen 1. und 1956 einen 2. Fünfjahrplan. Die Industrieverwaltung wurde zweimal reorganisiert: Ende 1950 wurde das Ministerium für Industrie durch einzelne Industrieministerien ersetzt. Sie übernahmen den größeren Teil der bis dahin den Länderregierungen unterstehenden VEB-L (jetzt VEB-Z), der kleinere Teil wurde als „örtliche Industrie“ den Kreiskörperschaften unterstellt. Gleichzeitig wurden neue Branchenverwaltungen (VVB-Z) gegründet. Ende 1951 wurden dann die Branchenverwaltungen aufgelöst und die angeschlossenen Betriebe in selbständige, nach der „wirtschaftlichen Rechnungsführung“ arbeitende W.-Einheiten umgewandelt. Allgemein führte die SED in dieser Phase einen verschärften „Klassenkampf nach innen“. Die Sozialisierung wurde weiterbetrieben, so durch die Gründung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks und von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Die Zwangskollektivierung der selbständigen Bauern-W. lief von Juli 1952 bis April 1960. Sie stagnierte in den Jahren 1953 (Juni-Aufstand), 1956 (Unruhen in Polen) und 1957 (Ungarn-Aufstand). 1950 wurde die DDR in den 1949 gegründeten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) aufgenommen, womit eine intensivere wirtschaftliche Verflechtung mit den Ostblockländern, in erster Linie mit der UdSSR, begann. Die 3. Phase von 1958 bis 1962 begann mit einer erneuten Reorganisation des Staats- und W.-Apparates. Der Auflösung der Industrieministerien folgten die Gründung von Vereinigungen Volkseigener Betriebe und Betriebszusammenschlüsse mit der Aufgabe, unterstellte VEB „operativ und produktionsnah anzuleiten“. Bis zur Bildung des Volkswirtschaftsrats 1961 unterstanden sie der aus dem Ministerium für Planung hervorgegangenen Staatlichen Plankommission. Die örtliche Industrie gewann an Bedeutung, indem den Räten der Bezirke und Kreise ehemals zentralverwaltete Industriebetriebe weisungsgemäß unterstellt wurden. Im Zusammenhang damit konstituierten sich bei den Räten der Bezirke besondere Wirtschaftsräte. Währenddessen wurde die Industrie stark ausgebaut (z. B. VEB Braunkohlenkombinat „Schwarze Pumpe“, Werk II des VEB Leuna-Werke, Erdölleitung „Freundschaft“). Die Jahre 1958 und 1959 brachten insgesamt eine erste Konsolidierung des wirtschaftlichen und politischen Systems, der in den Jahren bis 1962 dann jedoch, hervorgerufen durch die Vollkollektivierung der Landwirtschaft, die Fluchtbewegung und den Bau der Mauer in Berlin, Krisen folgten. Unter der Formel „Störfreimachung“ wurden eine stärkere Umstellung der W. auf Materialimporte aus der UdSSR und anderen Ostblockländern sowie die Eigenfertigung bisher importierter Erzeugnisse propagiert. Durch die Umstellung sollte der Umfang des Interzonenhandels verringert werden; er stieg im Umfang allerdings ab 1962 wieder an. Die Veränderung der regionalen Außenwirtschaftsstruktur war ein wichtiges Teilziel des 1. Siebenjahrplanes, dessen Laufzeit in Anlehnung an die sowjetische Planperiodisierung für die Jahre 1959–1965 [S. 941] [S. 942]vorgesehen war. Nach der Beendigung der Reparationsleistungen an die UdSSR und der Beseitigung der gröbsten Disproportionen in der Angebotsstruktur sollte mit diesem Plan das Leistungsniveau vergleichbarer westlicher Industrieländer erreicht werden. Als die „ökonomische Hauptaufgabe“ des Siebenjahrplanes wurde die Angleichung des Versorgungsniveaus (privater Verbrauch) an die westdeutschen Verhältnisse bezeichnet. Wie die Plandurchführung bereits im Jahre 1960 zeigte, reichten die Produktionsmöglichkeiten für das geplante Expansionstempo nicht aus. Der Rückstand in der Produktion und im privaten Verbrauch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, der 1958 bei 25 v. H. bis 30 v. H. (Sozialprodukt und privater ➝Verbrauch je Einwohner) lag, konnte nicht aufgeholt werden. Der Siebenjahrplan wurde 1961/62 abgebrochen. Auf die krisenhafte Zuspitzung in den Jahren 1960–1962 reagierte die Partei- und Staatsführung 1963 mit einem wirtschaftspolitischem Reformprogramm, dem „Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“. Es zielte nicht auf eine Veränderung der Grundelemente des W.-Systems und der bezeichnenden Instrumente der W.-Politik, sondern auf ihre effektivere Gestaltung und Anwendung. Die Parteitage der SED in den Jahren 1963, 1967 und 1971 markierten in der Folgezeit die Phasen in der W.-Politik: 4. Phase 1963–1967, 5. Phase 1967–1971, 6. Phase ab 1971. (Für diesen Zeitraum: Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963.) II. Wirtschaftsfläche und Raumordnung Die W.-Fläche zählt neben der Bevölkerung — insbesondere der erwerbstätigen Bevölkerung —, den Rohstoffvorkommen, dem technischen Wissen und der Kapitalausstattung zu den bestimmenden Faktoren des W.-Potentials der DDR. Sie umfaßte 1973 10.832.745 ha und entsprach damit etwa der W.-Fläche der Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Nach der Größe ihrer W.-Fläche steht die DDR in Europa an 16. Stelle. Von der Gesamtfläche waren 6.287.128 ha landwirtschaftliche Nutzungsfläche, 2.950.134 ha Forsten und Holzungen, 79.021 ha Ödland, 220.509 ha Umland und Abbauland sowie 214.721 ha nutzbare Gewässer. Die landwirtschaftliche Nutzungsfläche, nach Eigentumsformen gegliedert, ergab für 1973 folgende Verteilung: 7. v. H. entfielen auf nichtsozialistische Betriebe und Eigentümer, 94 v. H. auf sozialistische Betriebe, darunter 86 v. H. auf Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften und 7. v. H. auf Volkseigene Güter. Der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzungsfläche an der W.-Fläche geht seit Jahren leicht zurück. Gegenüber 1951, dem Jahr mit dem höchsten Hektaranteil, betrug der Rückgang 1972 258.991 ha. Wichtiges Merkmal der räumlichen Verteilung der wirtschaftlichen Aktivitäten und der Bevölkerung besteht in einem Süd-Nord-Gefälle. So wird die industrielle Raumordnung durch die südlichen Ballungsgebiete der Bezirke Dresden, Halle, Leipzig und Karl-Marx-Stadt geprägt, in denen Bevölkerung, Industrie und Infrastruktureinrichtungen konzentriert sind. Auf einem Viertel der Fläche der DDR wird über die Hälfte der industriellen Bruttoproduktion erzeugt, gegenüber einem Anteil von nur knapp 7 v. H. in den etwa gleich großen Nordbezirken Schwerin, Neubrandenburg und Rostock (vergleiche Tabelle Regionalstruktur der Volkswirtschaft). Die Bevölkerungszahl ist in den 3 Südbezirken dreimal so hoch wie in den drei Nordbezirken. Die Zahl der Einwohner je km² schwankte 1973 zwischen 59 im Bezirk Neubrandenburg und 334 im Bezirk Karl-Marx-Stadt. Im Zusammenhang mit der Konzentration von Industrieproduktion und Bevölkerung in den südlichen und mittleren Gebieten der DDR steht die ebenfalls differierende Ausstattung der Bezirke mit Einrichtungen der Infrastruktur, z. B. des Verkehrs- und Nachrichtenwesens, der Kultur und Volksbildung, des Handels und des Gesundheits- und Sozialwesens. Allerdings konnten hier die Unterschiede der Regionen durch eine gezielte Raumordnungspolitik verringert werden. Regionale Unterschiede weist auch die Siedlungsstruktur auf. Während in den landwirtschaftlich orientierten Nordbezirken Schwerin und Neubrandenburg nur ca. 40 v. H. der Bevölkerung in Siedlungen mit über 10.000 Einwohnern leben, wohnt in den 4 Südbezirken über die Hälfte der Bevölkerung in städtischen Siedlungen dieser Größenordnung (vergleiche Tabelle Siedlungsstruktur). Entsprechend überwiegen in den schwach industrialisierten Gebieten kleinere Gemeinden in relativ großer Entfernung von großstädtischen Zentren. Partiell wurde diese überkommene Siedlungsstruktur durch städtische Neugründungen und Aufbau größerer Industriekomplexe (z. B. Eisenhüttenstadt, Schwedt) durchbrochen. III. Wirtschaftssystem Das W.-System wird bestimmt durch die ausdrückliche parteiprogrammatische und verfassungsrechtliche Festlegung auf eine bestimmte Form der W.-Ordnung, die „sozialistische Volks-W.“. Sie versteht sich als endgültige historische Überwindung kapitalistischer W.-Strukturen und rechnet demgemäß zu den „unantastbaren Grundlagen der sozialistischen Gesellschaftsordnung“ (Art. 2, Abs. 2 der DDR-Verfassung von 1968). Die verfassungsrechtliche Bestimmung, daß die Volks-W. sich auf der Grundlage sozialistischer Produktionsverhältnisse und gemäß den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus entwickle, verweist zugleich auf die Rezeption einer spezifischen W.-Theorie (Politische Ökonomie). [S. 943]Ähnlich deutlich festgelegt ist auch das Instrumentarium, mit dessen Hilfe die Ziele des W.-Systems verwirklicht werden sollen. Die DDR-Verfassung von 1968 hebt hervor, daß der Grundsatz der Planung und Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung vor allem auch die Volks-W. beherrscht und ihr damit die Merkmale einer „sozialistischen Planwirtschaft“ verleiht. Zur Darstellung und Analyse der Funktionsfähigkeit des W.-Systems reicht eine derartige Charakterisierung allerdings nicht aus. Hier kommt es auf die Gestaltung der prozeduralen und institutionellen Regelungen an, auf die Verteilung der Verfügungsmacht über die wirtschaftlichen Ressourcen und deren Nutzung und die Berücksichtigung der Interessen aller am W.-Leben Beteiligten. So gesehen sind die Hauptmerkmale des W.-Systems: 1. Vergesellschaftetes Eigentum an den Produktionsmitteln, über das der Staat verfügt; 2. zentrale Planung und Leitung der Produktion und Distribution einschließlich der Koordination von W.-Planung und Finanz- und Sozialpolitik sowie die Gestaltung eines Systems der Leistungsanreize; 3. eingeschränkte Autonomie der Betriebe und Haushalte sowie begrenzte Aktionsmöglichkeiten Siedlungsstruktur (1972) der Massenorganisationen und der nachgeordneten territorialen Verwaltung. A. Eigentumsverhältnisse Eine der primären Differenzen zwischen dem W.-System der DDR und dem der Bundesrepublik Deutschland sind die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse. Sie werden von der Politischen Ökonomie als die wichtigsten gesellschaftlichen Verhältnisse interpretiert, die den Charakter aller anderen gesellschaftlichen Beziehungen bestimmen sollen. Im sozialistischen System wird das gegenüber dem Privateigentum dominierende „sozialistische Eigentum“ an Produktionsmitteln als die wirtschaftliche Basis der gesamtgesellschaftlichen Steuerung durch die SED (Arbeiter-und-Bauern-Macht) angesehen. Die Bildung von Privateigentum an Produktionsmitteln durch Unternehmer und von großen Kapitalgruppen mit gesellschaftspolitischen Einflußmöglichkeiten wird verhindert. Das sozialistische Eigentum existiert in zwei Formen: als „Volkseigentum“, das die durch Vergesellschaftung in direkten staatlichen Besitz gelangten Betriebe und Unternehmen erfaßt, und als „genos[S. 944]senschaftliches Eigentum“, das durch den Zusammenschluß von Einzelproduzenten zu Erzeugergenossenschaften entsteht. Die Basis des Volkseigentums entstand 1946 durch die entschädigungslose Enteignung der „Nazi- und Kriegsverbrecher“. Durch die Errichtung und Erweiterung zahlreicher Großbetriebe wuchs der staatliche W.-Bereich stark an. Der Anteil der volkseigenen Betriebe am Nationaleinkommen der Gesamt-W. stieg von 51 v. H. im Jahr 1950 über 69 v. H. im Jahr 1970 auf 81 v. H. im Jahr 1973 an (vgl. Tabellen Eigentumsformen). Das verfassungsrechtlich privilegierte Volkseigentum erfaßt alle wichtigen Produktionsmittel: Bodenschätze, größere Gewässer, mittlere und größere Industriebetriebe, Banken, Versicherungen, Verkehrswege, Transport- und Nachrichteneinrichtungen. Als Subjekt des Volkseigentums werden der Staat und das Volk gesehen. Konzeptionen eines delegierten Gruppeneigentums, z. B. der Betriebsbelegschaften, fanden in der DDR keine Verbreitung. [S. 945] Faktisch ist der Staat der primäre Eigentümer, der die daraus entstehenden Rechte durch die Institutionen der zentralen W.-Lenkung (vor allem Industrieministerien und Staatliche Plankommission) und die von diesen eingesetzten Betriebsleiter verwirklicht. Das genossenschaftliche Eigentum besteht in den Organisationsformen von Produktionsgenossenschaften, die vor allem in der Landwirtschaft und im Handwerk sowie im Gartenbau und in der Fischwirtschaft verbreitet sind, und von Konsumgenossenschaften und Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften. Das genossenschaftliche Eigentum wird als eine niedere Entwicklungsstufe des sozialistischen Eigentums angesehen. Es läßt den Genossenschaften die Möglichkeit, im Rahmen der Gesetze und Pläne selbständig über ihre Betriebseinrichtungen und die Produktionsergebnisse verfügen zu können. Zum sozialistischen Eigentum wird seit einigen Jahren auch das Eigentum von gesellschaftlichen Organisationen wie den Parteien und Massenorganisationen, die Verlagsbetriebe und soziale und kulturelle Einrichtungen unterhalten, gezählt (Vereinigung Organisationseigener Betriebe, VOB). Das ist der DDR noch vorhandene private Produktionsmitteleigentum existiert vorwiegend in der Form von Einzelhandelsgeschäften, Gaststätten und Handwerksbetrieben. Nur unter der Voraussetzung, daß die Privatbetriebe „gesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen, der Erhöhung des Volkswohlstands und der Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums dienen“ (Art. 14, Abs. 1 der DDR-Verf. von 1968) ist privates Produktionsmitteleigentum zulässig. Die wichtigsten Methoden der Verbindung von privatem und sozialistischem Eigentum sind die staatliche Beteiligung am Privatunternehmen und der Abschluß von Kommissionsverträgen. Das aus solchen Verbindungen entstehende „halbstaatliche Eigentum“ hat seit der letzten Sozialisierungswelle, die im Anschluß an den VIII. Parteitag der SED im Jahr 1972 zur Umwandlung fast aller halbstaatlichen und privaten Industrie- und Baubetriebe sowie der industriemäßig produzierenden Handwerksbetriebe (Stat. Jahrbuch der DDR, 1969, S. 111) in VEB führte, stark an Bedeutung verloren. Im Jahre 1967 hatten 5.556 halbstaatliche Betriebe, die 42 v. H. der Industriebetriebe darstellten, noch 10 v. H. der industriellen Bruttoproduktion aufgebracht, während die Privatbetriebe (29 v. H. der Zahl der Betriebe) 2 v. H. produzierten. Seit 1972 sind halbstaatliche Betriebe vorwiegend noch im Binnenhandel und im Verkehrswesen anzutreffen. Private Betriebe konzentrieren sich auch in der Bauwirtschaft, wo sie 1973 6 v. H. des gesamten Bauvolumens sowie 7 v. H. des Nettoprodukts dieses W.-Bereichs erwirtschafteten. B. Zentrale Planung Die zentrale Planung ist neben den spezifischen Eigentumsverhältnissen das entscheidende Strukturmerkmal des W.-Systems. Danach sollen grundsätzlich alle wirtschaftlichen Einzeldispositionen über zentrale Pläne gelenkt und koordiniert werden. Die zentrale Planung muß die Wachstums- und Strukturziele der W.-Politik mit den Ressourcen und Realisierungsmöglichkeiten der Branchen und Betriebe in Übereinstimmung bringen und Prioritäten Setzen. Neben einer die gesamte W. überziehenden Planungsorganisation und besonderen Planungsverfahren ist die zentrale Planung weiterhin an die Voraussetzung einer beschränkten Betriebsautonomie (Pflicht zur Planerfüllung) und staatlich festgelegter Preise gebunden. In der Vergangenheit hat sich die Form, nach der vor allem die Beziehungen zwischen Planungszentrale und W.-Einheiten geregelt wurde, wiederholt geändert. Seit 1948 gab es allein sieben größere Umbildungen der Planorganisation. Sehr verschiedene Planarten wurden, zumeist diskontinuierlich, angewendet: neben Jahres- und kurzfristigen Plänen Halbjahr-, Zweijahr-, Fünfjahr- und Siebenjahrpläne. Die früher durchgeführte einfache Mengenplanung mit der Bruttoproduktion als entscheidender Kennziffer ist inzwischen durch einige Qualitäts- und Effektivitätskriterien ergänzt worden, ohne daß allerdings eine einzelne Kennziffer (z. B. der Gewinn) Priorität erlangte und ein in sich [S. 946]konsistentes Plankennziffernsystem entwickelt werden konnte. Hier wie auch bei anderen Problemen der zentralen Planung wirkt sich negativ das Fehlen einer entwickelten Planungstheorie aus. Seit 1967 wurden die langfristige Planung und Prognose stärker als wichtiges wirtschaftspolitisches Instrument ausgebaut. Neuere Entwicklungen (Vorgabe umfassender Plankennziffern, Einschränkung der betrieblichen Investitionsentscheidungen) haben seit 1971 zu einer stärkeren Rezentralisierung geführt. Auch wenn seit dem Beginn des Neuen Ökonomischen Systems im Jahre 1963 wettbewerbliche Elemente in das W.-System eingebaut wurden, blieb doch der Planungszentrale nach wie vor die Aufgabe, ein volkswirtschaftliches Gleichgewicht zu sichern. Starke Spannungen bestehen aber zwischen den Mengen- und Preisregulierungen: Einerseits ist der unmittelbare Preis-Mengenzusammenhang unterbrochen, andererseits können die staatlichen Preisorgane die einmal fixierten Preise nicht fortlaufend den unterschiedlichen Versorgungs- und Kostenlagen anpassen. Zeitweilig erforderliche schnelle Umdispositionen begegnen vielfach bürokratischen Hemmnissen, was die durchschnittliche volkswirtschaftliche Effektivität mindert. Dies gewinnt Bedeutung, wenn — wie in letzter Zeit verstärkt — die W.-Branchen unmittelbar an den internationalen Markt herantreten. Die relativ hohe Effizienz, die einer zentralgelenkten W. bei der Bildung von Schwerpunkten oder bei radikalen Umstellungen innerhalb des W.-Systems möglich ist, kann dagegen eine entwickelte, in den Grundzügen proportionierte Plan-W. nach allen bisherigen Erfahrungen nicht erreichen. C. Wirtschaftseinheiten und Leitungsorgane Die Organisationseinheiten des W.-Systems sind die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten und die staatlichen Träger der W.-Politik sowie der allgemeinen Verwaltung. Letztere werden auch „wirtschaftsleitende Organe“ genannt. Dagegen umfaßt die ältere Bezeichnung „Produktionsleitungen“ Einheiten beider Arten: Vereinigungen volkseigener Betriebe, Bezirkswirtschaftsräte und Räte für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Organe der W.-Politik und Verwaltung sind hierarchisch gegliedert. Höchstes Organ der W.-Leitung ist der Ministerrat. Er transformiert wirtschaftspolitische Ziele, Strategien und Mittelpräferenzen aus dem Parteiapparat der SED in Sollgrößen und Handlungsanweisungen für den Bereich der W. und arbeitet direkt mit dem Staatsrat und der Volkskammer zusammen. Auf seiner Ebene werden die wichtigen wirtschaftspolitischen Entscheidungen mit den beteiligten Ressorts (z. B. Bildungswesen, Gesundheitswesen) abgestimmt. Dem Ministerrat unterstehen zur Leitung, Verwaltung und Kontrolle der W. spezielle Organe, die sich nach Funktionen unterscheiden lassen. Dies sind erstens Organe, denen produktive W.-Bereiche zugeordnet sind: Industrieministerien, das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, die Ministerien für Bauwesen, Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen, Handel und Versorgung, Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Eine 2. Gruppe hat neben spezifischen Hauptaufgaben, wie z. B. die Planungsaufgaben der Staatlichen Plankommission, im Zusammenhang mit der W.-Leitung und -Verwaltung vorwiegend koordinierende und indirekt regelnde Funktionen: die Staatl. Plankommission, die Ministerien für Wissenschaft und Technik sowie der Finanzen, besondere Staatssekretariate und Staatliche Ämter für Arbeit, Löhne und Preise, die Staats[S. 947]bank der DDR. Kontrollaufgaben vor allem hat die dritte Gruppe der wirtschaftsleitenden Organe: wie die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, das ASMW und das Staatliche Vertragsgericht. Auf regionaler Ebene existieren folgende wichtige Organe der W.-Leitung: 1. die die Industrie der Bezirke leitenden und den Räten der Bezirke sowie dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellten Bezirkswirtschaftsräte, 2. Räte für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft auf Bezirks- und Kreisebene, 3. Bezirks- und Kreisbauämter und 4. Räte der Gemeinden, soweit sie kommunale Dienstleistungs- oder Versorgungsbetriebe verwalten. Die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten umfassen Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, Handelsorganisationen (HO, Großhandel, Außenwirtschaft) Genossenschaften und Banken (Bankwesen). Im Vordergrund des allgemeinen W.-Prozesses stehen die Industriebetriebe (Betriebsformen und Kooperation). Der Grad der erreichten Annäherung an optimale Größenordnungen der Betriebe, der technisch-ökonomisch adäquaten Ausstattung mit Sachmitteln u. Fertigungsverfahren und der rationellen Verflechtung in den überbetrieblichen Produktionsprozeß ist von erheblicher Auswirkung auf die gesamtwirtschaftliche Effektivität. Wichtiges Ziel der W.-Politik der vergangenen 10 Jahre war es, den auf diesen Gebieten bestehenden Rückstand gegenüber führenden westlichen Industrieländern zu verringern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 939–947 Wiedervereinigungspolitik der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftliche Rechnungsführung
Wirtschaft (1975) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Wirtschaftspolitik A. Allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele „der „herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Abläufe und Strukturen des W.-Systems. Das bestehende W.-System wird als „sozialistische Planwirtschaft“ (Art. 8 der…
DDR A-Z 1975
Museen (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die M. unterstehen in ihrer Mehrzahl den örtlichen Staatsorganen. 1972 gab es 591 M. und Gedenkstätten, davon 78 Kunst- und 307 Heimat-M. Sie zählten im gleichen Jahr fast 25 Mill. Besucher, davon 10 Mill. in Kunst- und 3,4 Mill. in Heimat-M. Zu den M. werden auch Mahn- und Gedenkstätten der Arbeiterbewegung gerechnet; zu den wissenschaftlichen M. gehören Geschichts-, Völkerkunde- und Naturkunde-M., technische und wirtschaftskundliche Sammlungen sowie Hygiene- und Heimat-M.; zu den Kunst-M. Gemäldegalerien, Schlösser und Gärten, Kupferstichkabinette und Kunstgewerbe-M. Die bedeutendsten Kunst-M. sind die dem Ministerium für Kultur unterstehenden Staatlichen M. zu Berlin: Pergamon-M. (Vorderasiatisches M., Antiken-Sammlung mit dem Altar von Pergamon, Islamisches M., Ostasiatische Sammlung, M. für Volkskunde), Altes M. (Kupferstichkabinett und Zeichnungen), Bode-M. (Ägyptisches M., Skulpturen-Sammlung, Frühchristlich-byzantinische Sammlung, Gemäldegalerie, Münzkabinett), National-Galerie (Gemälde und Bildwerke des 19. und 20. Jahrhunderts), Kunstgewerbe-M. im Schloß Köpenick, die Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden (Gemäldegalerie Alte und Neue Meister, Grünes Gewölbe, Historisches M., Kupferstichkabinett, M. für Kunsthandwerk, Münzkabinett, Porzellansammlung, Skulpturen-Sammlung). Weitere wichtige M. sind das ein marxistisches Geschichtsbild vermittelnde M. für Deutsche Geschichte in Berlin, das Deutsche Hygiene-M. in Dresden, das Deutsche Armee-M. in Potsdam, die Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur in Weimar; in Schwerin gibt es ein Agrarhistorisches Freilicht-M., in Rudolstadt ein Freilicht-M. Thüringer Bauernhäuser. Seit 1964 besteht der Nationale M.-Rat der DDR mit Sitz in Berlin, der seit 1968 Mitglied des Internationalen M.-Rates (ICOM) ist. Seine Aufgabe besteht in der Verbesserung und Popularisierung der wissenschaftlichen, populärwissenschaftlichen und kulturellen Arbeit der M. sowie der Förderung ihrer Zusammenarbeit mit den M. anderer Länder. Der höheren Fachausbildung von Mitarbeitern des gesamten M.-Wesens (drei Jahre; Abschluß: „Staatlich geprüfter Museologe“) dient die Fachschule für Museologen in Leipzig. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 578 Moral, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Museum für Deutsche GeschichteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die M. unterstehen in ihrer Mehrzahl den örtlichen Staatsorganen. 1972 gab es 591 M. und Gedenkstätten, davon 78 Kunst- und 307 Heimat-M. Sie zählten im gleichen Jahr fast 25 Mill. Besucher, davon 10 Mill. in Kunst- und 3,4 Mill. in Heimat-M. Zu den M. werden auch Mahn- und Gedenkstätten der Arbeiterbewegung gerechnet; zu den wissenschaftlichen M. gehören Geschichts-, Völkerkunde- und Naturkunde-M., technische…
DDR A-Z 1975
Produktivkräfte (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die Politische Ökonomie als Teil des Marxismus-Leninismus faßt die P. einer Gesellschaft als die Gesamtheit der subjektiven (Menschen) und der gegenständlichen (Produktionsmittel) Faktoren und Bedingungen auf, die durch ihr zielgerichtetes Zusammenwirken im Arbeitsprozeß eine historisch bestimmte Form der Produktion materieller Güter und Leistungen realisieren und den Produktivitätsgrad der Arbeit bestimmen. Sie sollen die Fähigkeit einer Gesellschaft repräsentieren, die notwendigen Mittel zur Befriedigung ihrer wachsenden Bedürfnisse mit immer geringerem relativen Aufwand an gesellschaftlicher Arbeit zu produzieren. Die lebendige Arbeitskraft des Menschen gilt als Haupt-P. Neben ihr zählen dazu die Produktionsmittel, die Wissenschaft, die Technologie, die gesellschaftliche Arbeitsteilung, die Kooperation der Arbeit, die Organisation der Produktion, die wissenschaftliche Planung und Leitung des gesellschaftlichen Produktionsprozesses, die Naturreichtümer und Naturkräfte. Jede Gesellschaftsformation muß von einem bestimmten, Vorgefundenen Entwicklungsstand der P. ausgehen und entwickelt diese im Zuge des gesellschaftlichen Produktionsprozesses weiter. Ihre ständige Höherentwicklung ist zugleich die materielle Grundlage für die Entwicklung der Gesellschaft. In Verbindung mit den Produktionsverhältnissen sollen sie Triebkraft und Gradmesser des gesellschaftlichen Fortschritts sein. Durch die enge wechselseitige Beeinflussung von P. und Produktionsverhältnissen (letztere können hemmend oder fördernd auf die P. wirken) verändere sich die Produktionsweise und damit auch die gesamte öko[S. 684]nomische und politische Struktur der Gesellschaft. Der Widerspruch zwischen den sich entwickelnden Produktivkräften und den überlebten Produktionsverhältnissen sprenge den Rahmen der alten Produktionsweise und sei letztlich grundlegende Ursache für soziale Revolutionen. Die P. werden als das revolutionärste Element der gesellschaftlichen Entwicklung angesehen, von deren Entwicklungsstand abhänge, welche Produktionsverhältnisse auf einer bestimmten historischen Entwicklungsstufe möglich und notwendig seien. Aus marxistisch-leninistischer Sicht hat in den entwickelten kapitalistischen Ländern die Entwicklung der P. einen Stand erreicht, der objektiv den Übergang zum Sozialismus erforderte, um den in der kapitalistischen Produktionsweise mittlerweile herausgebildeten antagonistischen (unaufhebbaren) Widerspruch zwischen den P. und veralteten Produktionsverhältnissen zu beseitigen. Dem heutigen Niveau der P. und ihrem gesellschaftlichen Charakter entsprächen allein die sozialistischen Produktionsverhältnisse, da nur sie eine kontinuierliche und planmäßige Entwicklung der P. gewährleisteten. Gegenwärtig vollziehe sich ihre Entwicklung im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Revolution auf der Grundlage einer umfassenden Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse (Revolutionierung der energetischen Basis, direkte Stoffumwandlung auf der Basis chemischer Prozesse, Automatisierung usw.) zur Sicherung und Erweiterung des gesamtgesellschaftlichen Produktionsprozesses. Die auch im Sozialismus zugegebenermaßen auftretenden Widersprüche zwischen der Entwicklung der P. und den Produktionsverhältnissen seien nichtantagonistisch, und damit aufhebbar. So könne sich die Haupt-P. Mensch zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit frei, bewußt und schöpferisch zum eigenen Nutzen entfalten. Seit ca. 5 Jahren ist in der DDR eine intensive wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte der P. zu verzeichnen (Forschungsgemeinschaft Geschichte der Produktivkräfte). Ziel ist es, das Wissen von den Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der P., von der „Dialektik“ zwischen P. und Produktionsverhältnissen, von der Dialektik zwischen P. und dem aktiven Einwirken des Überbaus zu erweitern, wobei vermieden werden soll, eine allgemeine Wirtschaftsgeschichte oder reine Technikgeschichte zu schreiben. Zur Disposition steht eine Geschichte der P. in Deutschland im 19. Jahrhundert, die zum Hauptthema die industrielle Revolution des Kapitalismus hat und zugleich zum Verständnis der gegenwärtigen wissenschaftlich-technischen Revolution beitragen soll. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 683–684 Produktivität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PrognoseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die Politische Ökonomie als Teil des Marxismus-Leninismus faßt die P. einer Gesellschaft als die Gesamtheit der subjektiven (Menschen) und der gegenständlichen (Produktionsmittel) Faktoren und Bedingungen auf, die durch ihr zielgerichtetes Zusammenwirken im Arbeitsprozeß eine historisch bestimmte Form der Produktion materieller Güter und Leistungen realisieren und den Produktivitätsgrad der Arbeit…
DDR A-Z 1975
Touristik (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Der Bereich der T. umfaßt Freizeit- und Ferienreisen (Camping, Wochenend-, Sonder- und Wanderfahrten, Pauschalreisen) im Inland (Inlands-T.) und im Ausland (Auslands-T.). Unterschieden wird dabei die passive Auslands-T. (Reisen ins Ausland) von der aktiven Auslands-T. (Reisen von Ausländern in die DDR). Die sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Urlaub und Freizeit und die Ausnutzung der ökonomischen Möglichkeiten der T. (Abschöpfung des Kaufkraftüberhanges, Förderung wirtschaftlich schwacher Gebiete durch Bildung von Zentren der T., Einnahmen von Devisen westlicher Touristen) sind die Hauptfunktionen der T. Die Aufgaben der T. sind in Art. 18 Abs. 3 der Verfassung der DDR verankert. Die T. soll als Element der sozialistischen Kultur neben Körperkultur und Sport der allgemeinen körperlichen und geistigen Erholung der Bürger dienen. „Zur Verwirklichung der potentiellen Übereinstimmung zwischen den persönlichen und gesellschaftlichen Interessen“ nimmt der Staat im Bereich der T. bestimmte „Steuerungsfunktionen“ wahr. Als Leitungssysteme der T. dienen zentrale Einrichtungen wie der Feriendienst des FDGB, das „Komitee für T. und Wandern“ (KTW) und „das Reisebüro der DDR“. 1. Komitee für Touristik und Wandern. Das KTW (Vorsitzender: Gerhard Mendl, SED) setzt sich aus Vertretern der Massenorganisationen zusammen. Die Arbeit des KTW beschränkt sich zum größten Teil auf die Inlands-T. Hauptaufgabe des KTW ist die „Erhöhung des politisch-erzieherischen, des fachlichen und kulturellen Niveaus der Touristen- und Wanderbewegung“. Neben einem Herbergs- und Zeltlagerverzeichnis gibt das KTW das Touristenmagazin „Unterwegs“ heraus. 2. „Reisebüro der DDR“. Das Reisebüro der DDR (Generaldirektor: Hans Rudolf Hinzpeter, SED) ist VEB und untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Es besteht aus der Generaldirektion mit den Direktionsbereichen Inlands-T., sozialistisches und nichtsozialistisches Ausland, Ökonomie und Ausländerbetreuung. Das Reisebüro hat in zahlreichen Hauptstädten des sozialistischen und westlichen Auslands Auslandsvertretungen und unterhält zu über 600 ausländischen Büros Vertrags- bzw. Korrespondenzbeziehungen. Es beschäftigt über 4.000 Personen, vorwiegend Frauen. Aufgabe des Reisebüros ist die Vermittlung von Leistungen zur „touristischen Bedarfsdeckung“ an die Bevölkerung und an die ausländischen Touristen. In den letzten 15 Jahren hat das Reisebüro für mehr als 50 Mill. Personen auf Inlands- und Auslandsaufenthalten Pauschal- und Rundreisen sowie Wochenend- und Kurzfahrten durchgeführt. Im gleichen Zeitraum betreute es 6,5 Mill. Touristen aus den sozialistischen und anderen Ländern in der DDR. 3. Inlandstouristik. Der Anteil des Reisebüros der DDR an der Inlands-T. ist gering. Im Jahre 1973 vermittelte es 197.708 Pauschalreisen von durchschnittlich 14tägiger Dauer, außerdem für ca. 3,5 Mill. Reisende Tages- und für knapp 240.000 Mehrtagesfahrten. Träger der Inlands-T. sind in der Hauptsache der Feriendienst des FDGB, das KTW sowie Betriebe und Organisationen, von Privatreisen abgesehen. Im Jahre 1973 verbrachten 18,3 v. H. der 1,92 Mill. Reisenden in den Ostseebädern ihren Urlaub in Betriebsheimen und -Zeltlagern, 22,9 v. H. der Urlauber wurden vom FDGB-Feriendienst betreut und 27,8 v. H. Reisende machten ihren Urlaub auf öffentlichen Zeltplätzen. Lediglich 6,4 v. H. der Urlaubsreisen wurden vom Reisebüro der DDR vermittelt. 4. Auslandstouristik. a) Reisen ins Ausland (passive Auslands-T.). Domäne des Reisebüros ist die Vermittlung von Auslandsreisen. 1973 reisten mit dem Reisebüro 799.640 Personen ins „sozialistische Ausland“, davon 229.451 zu mehrwöchigen Pauschalreisen, und 483.450 zu Kurzreisen. Mit rund 390.000 vermittelten Reisen stand die ČSSR an der Spitze, gefolgt von der UdSSR mit 135.982 und Polen mit 127.264 Reisen. Der Anteil der vom Reisebüro der DDR vermittelten Reisen beträgt jedoch weniger als 8 v. H. der insgesamt 10,2 Mill. Reisen ins sozialistische Ausland. Nach amtlichen Angaben der DDR fuhren von den 10,2 Mill. Reisenden 0,1 Mill. nach Bulgarien, je 0,3 Mill. in die UdSSR und nach Ungarn, 4,2 Mill. in die ČSSR und 5,2 Mill. nach Polen. Zu einem sprunghaften Anstieg der Reisezahlen führte die Aufhebung des Paß- und Visumzwanges zwischen der DDR und Polen und für Reisen in die ČSSR. Aufgrund der Erleichterungen im Reiseverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten haben auch die Reisen ins Bundesgebiet und nach Berlin (West) zugenommen. Von den nach amtlichen Angaben insgesamt 2,2 Mill. Bewohnern der DDR, die ins westliche Ausland fuhren, führten ca. 1,3 Mill. Reisen ins Bundesgebiet und nach Berlin (West), davon waren 1,25 Mill. Reisen von Rentnern und Invaliden und ca. 40.000 Reisen in dringenden Familienangelegenheiten. Die durch die Beseitigung administrativer Hindernisse bei Reisen ins sozialistische Ausland und die Schaffung neuer Reisemöglichkeiten im innerdeutschen Reiseverkehr bedingte stürmische Entwicklung der Auslandsreisen von Bewohnern der DDR ergibt sich aus folgenden Zahlen: [S. 865]Die DDR liegt mit 70 Ausreisenden insgesamt je 100 Einwohner unter den sozialistischen Ländern mit Abstand an der Spitze der Ausreiseintensität, gefolgt von Polen, Ungarn und der ČSSR mit ca. 20 Ausreisenden je 100 Einwohner. b) Reisen von Ausländern in die DDR (aktive Auslands-T.). Auch die Zahl der Reisen von Ausländern in die DDR ist durch administrative Erleichterungen in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen: Im Jahr 1973 haben somit mehr Reisende aus dem Ausland und aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) die DDR besucht, als sie Einwohner zählt. Der hohe prozentuale Anteil der Reisenden aus den westlichen Ländern ist darauf zurückzuführen, daß hierunter auch die ca. 2,3 Mill. Besucher aus dem Bundesgebiet und die ca. 3,5 Mill. Besucher aus Berlin (West) sowie die rd. 1,4 Mill. Tagesbesucher in Berlin (Ost) fallen. 5. Wirtschaftliche Bedeutung. Die zwischen der DDR und den anderen sozialistischen Ländern bestehenden großen Angebots- und Preisunterschiede, besonders im Konsumgüterbereich, haben vor allem Besucher aus den RGW-Ländern in einem solchen Ausmaß zu Käufen verleitet, daß es bei einzelnen Gütern zu Versorgungsengpässen in der DDR kam; diesen Gefahren wurde mit vorwiegend administrativen Maßnahmen begegnet. Andererseits hat die Expansion des Reiseverkehrs zu einer Verdoppelung bzw. Verdreifachung der Einnahmen geführt. Im Jahr 1972 hat die DDR allein 50 Mill. Dollar in konvertibler Währung durch den Fremdenverkehr eingenommen. Dabei kann davon ausgegangen werden, daß das Verhältnis von Devisenerlös und Inlandsaufwand im Tourismus günstiger ist als beim Waren-Export. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 864–865 Toto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Transfer-RubelSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Der Bereich der T. umfaßt Freizeit- und Ferienreisen (Camping, Wochenend-, Sonder- und Wanderfahrten, Pauschalreisen) im Inland (Inlands-T.) und im Ausland (Auslands-T.). Unterschieden wird dabei die passive Auslands-T. (Reisen ins Ausland) von der aktiven Auslands-T. (Reisen von Ausländern in die DDR). Die sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Urlaub und Freizeit und die Ausnutzung der ökonomischen Möglichkeiten der T.…
DDR A-Z 1975
Berlin (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Vereinbarungen der Siegermächte Bestimmend für die Nachkriegsentwicklung der ehemaligen deutschen Reichshauptstadt waren die im Herbst 1944 von den USA, Großbritannien und der Sowjetunion getroffenen, einige Zeit später auch von Frankreich akzeptierten Vereinbarungen über die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen (Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944) und über die Kontrolleinrichtungen der Siegermächte (Londoner Abkommen vom 14. 11. 1944). Danach sollte das besiegte Deutschland „zum Zwecke der Besetzung“ in Zonen und „ein besonderes Berliner Gebiet“ („a special Berlin area“) gegliedert werden. B., d. h. Groß-B. in den durch das Gesetz vom 27. 4. 1920 festgelegten Grenzen, sollte in Sektoren aufgeteilt und einem „besonderen Besatzungssystem“ unterstellt werden. Über die Absichten der Vier Mächte wurde die deutsche Bevölkerung durch vier Deklarationen unterrichtet, die am 5. 6. 1945 — vier Wochen nach der bedingungslosen Kapitulation des Hitler-Reiches — von den Militärgouverneuren Eisenhower, Schukow, Montgomery und de Lattre de Tassigny in B.-Karlshorst unterzeichnet wurden. Sie stellten darin fest, daß sie die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen hätten, ohne damit eine Annektierung des Landes zu beabsichtigen. In ihrer Feststellung über das gemeinsame Kontrollverfahren in Deutschland erklärten sie: „Die Verwaltung des Gebietes von Groß-Berlin wird von einer Interalliierten Behörde geleitet, die unter der Leitung des Kontrollrates arbeitet und aus vier Kommandanten besteht, deren jeder abwechselnd als Hauptkommandant fungiert. Sie werden von einem Stab von Sachbearbeitern unterstützt, der die Tätigkeit der örtlichen deutschen Behörden überwacht und kontrolliert.“ B. galt damit als Sitz des Vier-Mächte-Kontrollrates. Wie im Kontrollrat so konnten auch in der Berliner Kommandantur Beschlüsse nur einstimmig gefaßt werden. II. Bildung von Sektoren Die auf Weisung Hitlers bis zuletzt mit äußerster Härte andauernden Kampfhandlungen endeten in B. am frühen Morgen des 2. 5. 1945, nachdem der letzte Berliner Stadtkommandant, General Weidling, die Kapitulation der deutschen Truppen in der Stadt vollzogen hatte. Unverzüglich gingen die sowjetischen Militärbehörden mit Unterstützung der aus Moskau heimgekehrten Gruppe Ulbricht daran, Bezirksverwaltungen und einen Magistrat von Groß-B. einzusetzen, um noch vor dem Einzug der westalliierten Garnisonen die neue Verwaltungsstruktur — vor allem in personeller Hinsicht — unter ihre Kontrolle zu bringen. [S. 112]Amerikaner, Briten und Franzosen besetzten erst Anfang Juli ihre Sektoren in B., während die Sowjetarmee in Thüringen und Sachsen bis zur in London vereinbarten Zonengrenze vorrückte. Zum amerikanischen Sektor von B. gehörten sechs Bezirke (Neukölln, Kreuzberg, Tempelhof, Schöneberg, Steglitz und Zehlendorf), zum britischen vier (Tiergarten, Charlottenburg, Wilmersdorf und Spandau) zum französischen Sektor zwei Bezirke (Wedding und Reinickendorf). Die drei Westsektoren umfaßten 54,4 v. H. der Fläche und 63,2 v. H. der Bevölkerung von Groß-B., das im August 1945 [S. 113]2,8 Mill. Einwohner zählte. Der sowjetische Sektor -45,6 v. H. der Fläche und 36,8 v. H. der Bevölkerung - bestand aus acht Bezirken (B.-Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Treptow, Köpenick, Lichtenberg, Weißensee und Pankow). Eindeutige Regelungen für den Verkehr der westalliierten Garnisonen und der deutschen Zivilbevölkerung auf den Zugangswegen zwischen dem westdeutschen Besatzungsgebiet und den Westsektoren von B. sind 1944/45 nicht ausgehandelt worden. Der ehemalige amerikanische Hochkommissar in Deutschland, Lucius D. Clay, bemerkte in seinem Buch „Entscheidung in Deutschland“ einige Jahre nach Kriegsende, es sei aufschlußreich, festzustellen, daß in den Londoner Dokumenten „die gemeinsame Besetzung Berlins stand, daß aber in keinem der Zugang garantiert oder besondere Rechte zum Verkehr auf den Straßen, Schienen oder auf dem Luftwege festgelegt wurden“. Auf amerikanischer Seite glaubte man, sich mit der Feststellung begnügen zu können, daß das aus der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands abgeleitete Recht auf Anwesenheit in B. das Recht des ungehinderten Zugangs einschließe. Ende November 1945 kamen die Vertreter der Vier Mächte auf der Grundlage eines Berichts ihres Luftfahrtdirektorats überein, drei jeweils 32 km breite Luftkorridore von B. nach Hamburg, Bückeburg (Hannover) und Frankfurt am Main sowie eine Kontrollzone mit einem vom Gebäude des Alliierten Kontrollrats ausgehenden Radius von 32 km festzulegen (Einzelheiten der Tätigkeit einer Luftsicherheitszentrale B. — Berlin Air Safety Center — legten die Vier Mächte in einer Vereinbarung vom 22. 10. 1946 fest). Diese Regelungen gelten auch heute noch für den Luftverkehr von und nach West-B.; sie haben sich trotz einiger Zwischenfälle in den Luftkorridoren bewährt und sind von den Botschaftern der Vier Mächte 1970/71 nicht in Frage gestellt und auch nicht durch neue Absprachen ersetzt oder ergänzt worden (Schaubild Seite 112). III. Bildung von Parteien und Gewerkschaften Die Situation B. war in der frühen Nachkriegszeit von den schweren Zerstörungen, die die Stadt vor allem in der letzten Phase des Krieges erlitten hatte, von dem Mangel an Nahrungsmitteln, Medikamenten, Wohnraum und von der daraus resultierenden Existenznot der Bevölkerung geprägt. Die chaotischen Verhältnisse verlangten eine Zusammenarbeit aller sich mit Zustimmung der Besatzungsbehörden formierenden politischen Kräfte. Nachdem die Sowjetische Militäradministration (SMAD) am 10. 6. 1945 in ihrem Befehl Nr. 2 die Bildung von politischen Parteien und Gewerkschaften zugelassen hatte, entstanden in rascher Folge vier Parteien: KPD, SPD, CDU und LDPD. Ihre Berliner Gründer versuchten Verbindungen zu Gleichgesinnten in den fünf Ländern der Sowjetischen Besatzungszone und, soweit das überhaupt möglich war, auch ins westliche Deutschland zu knüpfen. Zunächst wies die Entwicklung in den vier Sektoren B. keine grundlegenden Unterschiede auf, zumal die westlichen Stadtkommandanten die vor ihrem Eintreffen von den Sowjets getroffenen Verfügungen im wesentlichen übernahmen. Ein erster ernster Konflikt mit unterschiedlichen Konsequenzen für den Sowjetsektor und die von den Westmächten kontrollierten Bezirke der Stadt deutete sich jedoch bereits im Frühjahr 1946 an, als die Kommunisten, unterstützt von der SMAD, die Verschmelzung von KPD und SPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) durchsetzten. Eine Urabstimmung unter den sozialdemokratischen Parteimitgliedern konnte lediglich in den Westsektoren B. stattfinden — dabei sprachen sich mehr als vier Fünftel der an der Abstimmung teilnehmenden Sozialdemokraten gegen die Verschmelzung mit den Kommunisten aus. Auf Beschluß der Vier Mächte wurden SPD und SED in allen vier Sektoren zugelassen. (Die Ost-Berliner Gliederungen der SPD wurden formell erst nach dem Bau der Mauer 1961 aufgelöst, nachdem sie während der vorhergehenden 13 Jahre in ihrer Öffentlichkeitsarbeit weitgehend beschränkt gewesen waren.) Die am 13. 8. 1946 verkündete Vorläufige Verfassung von Groß-B. sah eine allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahl der 130 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung vor, die ihrerseits den Magistrat (Oberbürgermeister, drei Bürgermeister und höchstens 16 weitere hauptamtlich besoldete Magistratsmitglieder) zu wählen hatten. Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Gesetze bedurften ebenso wie die Verordnungen und Anweisungen des Magistrats der — einmütigen — Zustimmung der Vier-Mächte-Kommandantur. Bei den Wahlen der Stadtverordneten und Bezirksverordneten in B. am 20. 10. 1946 entschieden sich 48,7 v. H. der Wähler für die SPD, die in allen vier Sektoren den größten Stimmenanteil gewinnen konnte. Zweitstärkste Partei wurde die CDU mit 22,2 v. H. Die SED erhielt 19,8 v. H., die LDPD 9,3 v. H. der abgegebenen gültigen Stimmen. IV. Konflikte zwischen der UdSSR und den Westmächten Die sich im Laufe des Jahres 1947 verschärfenden Konflikte zwischen der Sowjetunion und den Westmächten erschwerten die Zusammenarbeit im Kontrollrat und in der Kommandantur. Die Sowjets blockierten durch ihren Einspruch die Wahl Ernst Reuters (SPD) zum Oberbürgermeister B. Zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten entbrannte ein heftiger Streit innerhalb des Berliner FDGB. Sozialdemokratische und christliche Gewerkschaften [S. 114]zogen sich aus dem FDGB zurück, dessen Vorstand nach ihrer Überzeugung demokratische Grundregeln verletzte. Sie bildeten schließlich eine Unabhängige Gewerkschaftsorganisation (UGO), aus der später der B.-Landesverband des DGB hervorging. Der von den Sowjets 1945 eingesetzte Polizeipräsident Paul Markgraf (SED), dem die Stadtverordnetenversammlung im November 1947 das Mißtrauen aussprach, weigerte sich, Weisungen des Magistrats auszuführen und bevorzugte in seiner Personalpolitik Mitglieder der SED. Am 20. 3. 1948 brach der Vier-Mächte-Kontrollrat auseinander - der sowjetische Vertreter verließ die Sitzung, nachdem er von seinen Kollegen, Aufschluß über die von den Westmächten und den drei Benelux-Staaten auf der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz erwogenen Pläne für die Bildung eines westdeutschen Staatswesens verlangt hatte. Im Juni zogen sich die Sowjets auch aus der Kommandantur zurück. Zuvor bereits — Anfang April 1948 — hatten ihre Eingriffe in den Verkehr der westalliierten Garnisonen auf den Zugangswegen Amerikaner und Briten zur Errichtung einer „kleinen Luftbrücke“ veranlaßt. Behinderungen des zivilen Personen- und Güterverkehrs zwischen West-B. und dem westlichen Besatzungsgebiet waren seit der Jahreswende 1947/48 zahlreicher geworden. V. Blockade Berlins Nachdem am 18. 6. 1948 eine Währungsreform für die Westzonen verkündet worden war, führten auch die Sowjets — mit Wirkung vom 24. Juni — in ihrer Zone eine solche Reform durch. Sie verlangten, daß die DM-Ost als einziges gesetzliches Zahlungsmittel auch in allen vier Sektoren von B. eingeführt werden sollte. Eine zentrale Notenbank mit dem Recht der Notenemission für ganz Deutschland sollte in Leipzig (SBZ) errichtet werden. Da die Westalliierten damit keine Kontrolle über die Ausgabe und den Umlauf der Noten gehabt hätten, lehnten sie den sowjetischen Vorstoß ab. Bevor ernsthafte Verhandlungen der Vier Mächte über die spezielle Berliner Währungssituation beginnen konnten, blockierten die Sowjets sämtliche Land- (am 19. 6.) und Wasserwege (am 8. 7.) von und nach B. (West). Die Westmächte verwarfen den Plan, die versperrten Zugangswege mit militärischen Mitteln zu öffnen, und entschlossen sich, den Westteil der Stadt durch die Luft zu versorgen. Die Luftbrücke erwies sich als eine außergewöhnliche technische und organisatorische Leistung, die die ursprünglich in sie gesetzten Erwartungen weit übertraf: Während der elfmonatigen Berliner Blockade wurden in annähernd 200.000 Flügen rund 1,44 Mill. t Güter — vor allem Kohle und Lebensmittel — nach B. transportiert. Ab 24. 6. 1948 galten in den Westsektoren beide Währungen als gültige Zahlungsmittel, während im Ostsektor Besitz und Verwendung der DM-West bestraft wurden. Expertengespräche — auf der Ebene der Vier Mächte und schließlich auch im Rahmen der Vereinten Nationen — führten zu keiner Einigung über die Währungsfrage. Von welchen politischen Motiven sich die Sowjetunion während der Blockade leiten ließ, verdeutlichte Marschall Sokolowski am 3. 7. 1948 bei einem Treffen mit den westlichen Militärgouverneuren: Die „technischen Schwierigkeiten“ auf den Zugangswegen, erklärte er, würden solange anhalten, bis der Westen seine Vorbereitungen für die Gründung eines westdeutschen Staates eingestellt habe. Der schwere Konflikt um B. wurde auch mit psychologischen Mitteln ausgetragen: Es gelang den führenden Repräsentanten der nichtkommunistischen Parteien — vor allem Ernst Reuter —, die Bevölkerung in der blockierten Stadt zur mutigen und entschlossenen Abwehr der östlichen Pressionen zu ermuntern — eine Haltung, die von der Öffentlichkeit weltweit beachtet und respektiert wurde. Trotz spürbarer Versorgungsmängel machten nicht mehr als 5 v. H. der West-Berliner von der von der UdSSR eröffneten Möglichkeit Gebrauch, sich im Ostsektor als Käufer von Lebensmitteln registrieren zu lassen. Zu Beginn der Blockade besaß die Vier-Sektoren-Stadt zunächst noch eine einheitliche Verwaltung; Magistrat und Stadtverordnetenversammlung traten im Ost-Berliner Stadthaus zusammen. Nachdem aber bereits in der letzten August-Woche ernste Störungen der parlamentarischen Arbeit eingetreten waren, mußte am 6. 9. 1948 die ordnungsgemäße Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wegen des gewaltsamen Eindringens kommunistischer Demonstranten abgebrochen werden. Die Mehrheit der Versammlung — mit Ausnahme der SED-Fraktion — beschloß, weitere Sitzungen in West-B. abzuhalten. In den acht Ost-Berliner Bezirksverwaltungen setzte daraufhin eine rigorose personelle „Säuberung“ ein; ausgeschaltet wurden weitgehend alle Funktionsträger, die sich dem erklärten Ziel der SED widersetzten, eine volksdemokratische Ordnung wie in den anderen von der Sowjetunion kontrollierten osteuropäischen Ländern zu errichten. Am 30. 11. 1948 trat unter dem Vorsitz des stellvertretenden Stadtverordnetenvorstehers Ottomar Geschke (SED) in Ost-B. eine mehr als 1600 Teilnehmer zählende Versammlung zusammen, der neben den 23 gewählten SED-Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung Delegierte des Demokratischen Blocks von Ost-B., der Betriebe und verschiedener mit der SED verbündeter Massenorganisationen angehörten. Diese Versammlung erklärte den Magistrat von Groß-B. für abgesetzt und wählte einen neuen „provisorischen demokratischen Magistrat“ mit dem Oberbürgermeister Friedrich Ebert (SED) an der Spitze. Diese auf Ost-B. beschränkte Stadtverwaltung wurde von den Sowjets anerkannt. [S. 115]Damit war die administrative Spaltung B. vollzogen. Die nach der vorläufigen Verfassung für ganz B. vorgeschriebenen Wahlen konnten am 5. 12. 1948 nur in den Westsektoren abgehalten werden. Die SED rief zum Wahlboykott auf - dennoch beteiligten sich 86,3 v. H. der Wahlberechtigten an der Abstimmung, bei der 64,5 v. H. sich für die SPD, 19,4 v. H. für die CDU und 16,1 v. H. für die LDPD entschieden. Nach dieser Wahl übernahm Ernst Reuter das Amt des Oberbürgermeisters von B., ohne seine verfassungsmäßigen Funktionen im Ostsektor noch wahrnehmen zu können. Die drei Westmächte setzten — ohne sowjetische Beteiligung — ihre Zusammenarbeit in der Alliierten Kommandantur fort. VI. Beendigung der Blockade Nach erfolglosen Vier-Mächte-Verhandlungen in B., Moskau und vor den Vereinten Nationen kam es im Frühjahr 1949 zu sowjetisch-amerikanischen Gesprächen, die schließlich zum sogenannten Jessup-Malik-Abkommen führten: Ein am 4. Mai veröffentlichtes Vier-Mächte-Kommuniqué teilte mit, daß „alle Einschränkungen, die seit dem 1. 3. 1948 von der sowjetischen Regierung über Handel, Transport und Verkehr zwischen Berlin und den westlichen Besatzungszonen sowie zwischen der Ostzone und den westlichen Besatzungszonen verhängt wurden, am 12. 5. 1949 aufgehoben“ würden. Die Westmächte ordneten die Aufhebung ihrer Gegenblockade an und erklärten auf Drängen der Sowjetunion ihre Bereitschaft, am 23. 5. 1949 in Paris an einer neuen Außenministerkonferenz der Vier Mächte teilzunehmen. Die Konferenz wurde am 20. 6. mit einem Kommuniqué beendet, in dem das New Yorker Abkommen vom 4. 5. bestätigt und darüber hinaus die gemeinsame Absicht bekundet wurde, ein „normales Funktionieren und einen normalen Gebrauch der Schienen-, Wasser- und Straßenverbindungen für den Personen- und Güterverkehr sowie der Post-, Telefon- und Telegrafenverbindungen“ sicherzustellen. Die Besatzungsbehörden vereinbarten, „deutsche Sachverständige und geeignete deutsche Organisationen“ heranzuziehen. Die im November 1948 vollendete Spaltung der Stadt konnte jedoch auch nach der Beendigung der Blockade nicht mehr rückgängig gemacht werden. VII. Stellung Berlins zur Bundesrepublik Deutschland und zur DDR Im Sommer und Herbst 1949 rückte ein neues Problem in den Mittelpunkt des politischen Interesses: die Stellung B. und seiner Teile zur Bundesrepublik Deutschland einerseits, zur DDR andererseits. Der Parlamentarische Rat in Bonn hatte in seiner konstituierenden Sitzung in Bonn am 1. 9. 1948 beschlossen, fünf Abgesandte B. mit beratender Stimme an seinen Arbeiten teilnehmen zu lassen. Das vom Parlamentarischen Rat erarbeitete Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bezeichnete in seinem Artikel 23 Groß-B. als eines der 12 zum Geltungsbereich dieser provisorischen Verfassung gehörenden Länder. Dagegen betonten die Militärgouverneure der drei Westmächte, ohne deren Zustimmung das Grundgesetz nicht in Kraft treten konnte, am 22. 4. 1949, ihre Außenminister könnten „gegenwärtig nicht zustimmen, daß Berlin als ein Land in die ursprüngliche Organisation der deutschen Bundesrepublik einbezogen wird“. In ihrem formellen Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz präzisierten die Militärgouverneure am 12. 5. 1949 ihren Vorbehalt, indem sie erklärten, B. könne „keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden“; es dürfe „jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaften benennen“. Die am 1. 9. 1950 verkündete Verfassung von B. besagte in ihrem Artikel 1: „1. Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt. 2. Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. 3. Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend.“ Der 2. und der 3. Absatz dieses Artikels~1 würden „zurückgestellt“, erklärten die Alliierten in ihrem Genehmigungsschreiben zur Verfassung von B. am 29. 8. 1950: B. werde „während der Übergangsperiode keine der Eigenschaften eines zwölften Landes“ der Bundesrepublik Deutschland haben; Bestimmungen eines Bundesgesetzes könnten in B. erst Anwendung finden, „nachdem seitens des Abgeordnetenhauses darüber abgestimmt wurde und dieselben als Berliner Gesetz verabschiedet worden sind“. Die am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzte Verfassung der DDR bezeichnete in ihrem Artikel 2 B. als „Hauptstadt der Republik“. Die Bevölkerung des Ostsektors war aufgefordert worden, sich am 15. 5. 1949 an der Wahl zum Dritten Deutschen Volkskongreß zu beteiligen (wobei das offizielle, im Westen als manipuliert bezeichnete Wahlergebnis den Anteil derer, die mit „Ja“ für die Liste des Volkskongresses gestimmt haben sollten, mit 51,6 v. H., die Neinstimmen und die ungültigen Stimmen mit zusammen 48,4 v. H. der abgegebenen Stimmen angegeben hatte; das waren weniger ausgewiesene „Ja“-Voten als in den fünf Ländern der Sowjetischen Besatzungszone). Nachdem die im Juli 1945 auf Weisung der SMAD gebildeten Zentralverwaltungen für die Länder der Sowjetischen Besatzungszone ihren Sitz in Ost-B. genommen hatten und nachdem dort im Juni 1947 die Deutsche Wirtschaftskommission entstanden war, die den Kern des späteren Regierungsapparates der DDR darstellte, war Ost-B. seit dem 7. 10. 1949 der Sitz aller wichtigen Ministerien, Behörden und [S. 116]Ämter der DDR. Dennoch nahm auch die östliche Seite zunächst Rücksicht auf den Vier-Mächte-Status der Stadt: Die Vertreter des Ostblocks in der provisorischen Volkskammer und in der provisorischen Länderkammer der DDR hatten kein volles Stimmrecht. DDR-Gesetze galten in Ost-B. nicht automatisch, sondern erst nach Zustimmung des Magistrats. Die ersten Volkskammer-Wahlen am 15. 10. 1950 blieben — wie alle späteren Wahlen zur obersten Volksvertretung der DDR — auf die Länder (ab 1952 Bezirke) der DDR beschränkt; Ost-Berliner hatten kein aktives Wahlrecht für die Volkskammer — ebensowenig wie West-Berliner für den Deutschen Bundestag. In den 50er Jahren bestanden zwischen Bewohnern beider Teile der gespaltenen Stadt vielfältige Kommunikationen - die Grenzen waren offen. Offizielle Kontakte zu dem nach westlicher Überzeugung nicht durch ein unanfechtbares demokratisches Votum der Bevölkerung legitimierten Magistrat in Ost-B. lehnten Senat und nichtkommunistische Parteien jedoch ab. Wiederholt kam es zu Zwischenfällen und angespannten Situationen — so während des Pfingsttreffens der FDJ 1950, während der Weltjugendfestspiele 1951, bei der Besetzung des Westteils von Staaken im Februar 1951 und bei der nach fünf Tagen wieder rückgängig gemachten Besetzung der Exklave Steinstücken durch Volkspolizei im Oktober 1951. Seit dem 1. 9. 1951 erhoben die Behörden der DDR Straßenbenutzungsgebühren für alle Fahrten von zivilen Fahrzeugen auf den Zugangswegen. Nach der Unterzeichnung des Generalvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten ordnete der Ministerrat der DDR im Mai 1952 die Errichtung eines Kontroll- und Sperrgürtels zwischen B. (West) und der DDR, die Schließung der aus den Westsektoren in die DDR-Bezirke führenden Straßenübergänge, soweit sie nicht dem Interzonenverkehr dienten, und die Unterbrechung der Telefonverbindungen innerhalb der gespaltenen Stadt an. West-Berlinern wurden Reisen in das Gebiet der DDR — außerhalb Ost-B. — nur noch in Ausnahmen aufgrund von Sondergenehmigungen gestattet. Im Januar 1953 wurde der über die Sektorengrenzen führende Straßenbahn- und Autobus-Durchgangsverkehr auf Weisung der Ost-Berliner Behörden unterbrochen. Lediglich S- und U-Bahnlinien verbanden weiterhin beide Teile der Stadt. Während des Juni-Aufstandes 1953 wurde die Sektorengrenze von sowjetischen Soldaten und Volkspolizisten zeitweilig hermetisch abgeriegelt. Trotz dieser und anderer Spannungen machte der nach der Aufhebung der Blockade beschleunigt fortgesetzte Wiederaufbau von B. (West) rasche Fortschritte. Die im Frühjahr 1949 von den Westalliierten getroffene Entscheidung, daß die DM-West als einziges gesetzliches Zahlungsmittel in B. (West) gelten sollte, schuf die Voraussetzung für eine enge soziale und wirtschaftliche Verflechtung mit dem Bundesgebiet. Das Dritte Überleitungsgesetz vom 4. 1. 1952 regelte die Stellung B. im Finanzsystem des Bundes. Der Bund gewährte B. eine Bundeshilfe in Gestalt von Zuschuß und Darlehen „zur Deckung eines auf andere Weise nicht auszugleichenden Haushaltsfehlbedarfs“. Um die künftige Hauptstadtfunktion B. zu unterstreichen und um zugleich angesichts der Anfang der 50er Jahre noch relativ hohen Arbeitslosenzahl weitere Arbeitsplätze zu schaffen, nahmen zahlreiche Bundesbehörden ihren Sitz in B. 1952 erließen die westlichen Alliierten Verfügungen, unter welchen Voraussetzungen B. in internationale Verträge der Bundesrepublik einbezogen werden sollte. Der im Mai 1955 in Kraft getretene Generalvertrag bestätigte im Artikel 2, daß die Westmächte die „bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes“ aufrechterhielten. Auch die Sowjetunion unterstrich in ihrem am 20. 9. 1955 mit der DDR abgeschlossenen Vertrag die weitere Geltung ihrer Verpflichtungen „gemäß den bestehenden internationalen Abkommen, die Deutschland als Ganzes betreffen“. In einem den Vertrag ergänzenden Briefwechsel stellten beide Seiten fest, daß die DDR zwar die Bewachung und Kontrolle „am Außenring von Groß-Berlin, in Berlin sowie auf den im Gebiet der DDR liegenden Verbindungswegen zwischen der Deutschen Bundesrepublik und West-Berlin“ ausüben, daß aber die Kontrolle des Verkehrs der westlichen Garnisonen auf den Zugangswegen weiterhin den Sowjets obliegen sollte. Bis in die zweite Hälfte der 50er Jahre nahmen die UdSSR und die DDR die Bemühungen, B. (West) enger mit der Bundesrepublik zu verbinden, relativ gelassen hin, sofern die Stadt dadurch nicht entgegen den alliierten Vorbehalten den Charakter eines voll in die Bundesrepublik integrierten Bundeslandes annahm (gegen die Abhaltung der Bundesversammlung 1954 in B. [West] erhob die östliche Seite keinen Einspruch. Die Presse der SED nahm die Wahl des Bundespräsidenten sogar zum Anlaß, den Wahlmännern einen Besuch im Ostsektor anzuraten.) UdSSR und DDR ergriffen eine Reihe von Maßnahmen, durch die der Status Ost-B. faktisch weitgehend dem der 14 DDR-Bezirke angeglichen wurde; dennoch blieben wichtige Elemente des Vier-Mächte-Status der Stadt auch in ihrem Ostteil wirksam. VIII. Berlin-Ultimatum der UdSSR Eine neue B.-Krise kündigte sich 1958 an: Nachdem der sowjetische Parteisekretär N. Chruschtschow in einer Rede am 10. 11. 1958 eine Beendigung des „Besatzungsregimes in Berlin“ verlangt und die [S. 117]Übertragung der von den Sowjets wahrgenommenen Funktionen auf die Organe der DDR angekündigt hatte, übermittelte die sowjetische Regierung den Westmächten am 27. November gleichlautende Noten, in denen sie die Londoner Vereinbarungen über die Besetzung und Kontrolle Deutschlands als nicht mehr in Kraft befindlich bezeichnete und eine grundlegende Veränderung der B.-Situation forderte: „Die richtigste und natürlichste Lösung dieser Frage wäre natürlich die Wiedervereinigung des westlichen Teils Berlins, der heute faktisch von der DDR losgelöst ist, mit dem östlichen Teil, wodurch Berlin zu einer vereinigten Stadt im Bestände des Staates würde, auf dessen Gebiet sie sich befindet.“ Angesichts der grundlegend verschiedenen Lebensformen in beiden Teilen B. sei die Sowjetregierung jedoch bereit, „bei Beendigung der Besetzung durch die Fremdmächte“ der West-Berliner Bevölkerung das Recht zuzugestehen, „bei sich eine Ordnung einzuführen, die sie selbst wünscht. Wenn die Bewohner Westberlins die gegenwärtigen Lebensformen, die auf privat-kapitalistischem Eigentum basieren, beizubehalten wünschen, so ist das ihre Sache. Die UdSSR ihrerseits wird jede diesbezügliche Entscheidung der Westberliner respektieren.“ Der Westteil der Stadt müsse jedoch in eine „selbständige politische Einheit - in eine Freie Stadt“ umgewandelt werden, „in deren Leben sich kein Staat, auch keiner der beiden bestehenden deutschen Staaten, entmischen dürfte“. Die Sowjetunion setzte den Westmächten eine Frist von sechs Monaten, innerhalb der die von ihr verlangte Regelung vereinbart werden sollte: „Sollte die genannte Frist nicht zur Erreichung einer entsprechenden Übereinkunft ausgenutzt werden, so wird die Sowjetunion durch ein Abkommen mit der DDR die geplanten Maßnahmen verwirklichen.“ Die sowjetischen Noten vom 27. 11. 1958 standen in engem Zusammenhang mit dem sowjetischen Friedensvertragsentwurf vom 10. 1. 1959. Der östliche Vorstoß war in erster Linie darauf gerichtet, eine Anerkennung der DDR durch die westliche Staatengemeinschaft zu erzwingen und zugleich Rüstungsbeschränkungen für die Bundesrepublik Deutschland — insbesondere ihren Verzicht auf Verfügungsmacht über nukleare Waffen — vertraglich zu verankern; der Druck auf die vorgeschobene Position des Westens in B. sollte dabei als Hebel dienen. Die Westmächte lehnten jedoch die sowjetischen Forderungen ab und bekräftigten ihre Garantien für den Westteil der Stadt (Anwesenheit der westalliierten Garnisonen, Sicherung der Zugangswege und der Lebensfähigkeit von B. [West]). Die Vier Mächte verhandelten im Sommer 1959 — unter Beteiligung zweier Beraterdelegationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR — in Genf über das B.- und Deutschlandproblem. Sie erwogen zeitweilig eine interimistische Lösung des B.-Problems, erzielten aber keinen für alle Beteiligten akzeptablen Kompromiß. In der Folgezeit erneuerte die Sowjetunion mehrfach ihre Forderung nach Umwandlung von B. (West) in eine „entmilitarisierte Freie Stadt“, wobei sie den Abschluß eines separaten Friedensvertrages mit der DDR für den Fall androhte, daß die Westmächte sich nicht zu einer einvernehmlichen friedensvertraglichen Regelung mit zwei deutschen Staaten bereit fänden. Nach dem Scheitern der Pariser Gipfelkonferenz im Mai 1960 verschärfte sich die Situation erneut. Am 8. September führten die DDR-Behörden einen Passierscheinzwang für westdeutsche Besucher Ost-B. ein. IX. Bau der Mauer Unter den DDR-Bürgern nahm die Besorgnis zu, die Fluchtwege nach B. (West) könnten völlig versperrt werden. Ohnehin wies die Abwanderungsbewegung nach dem Abschluß der Kollektivierung der Landwirtschaft in der DDR eine rasch steigende Tendenz auf. In der Nacht vom 12. zum 13. 8. 1961 wurden die Grenzen in und um B. vollständig abgeriegelt. Der Bau der Mauer besiegelte die Teilung der Stadt und zerstörte die Kommunikation zwischen ihren Bevölkerungsgruppen. Den West-Berlinern wurde der Besuch Ost-B. verwehrt. Die Westmächte protestierten zwar gegen die Errichtung der Sperren, sahen jedoch ihre eigenen Garantieverpflichtungen für B. (West) nicht berührt und nahmen die veränderte Lage schließlich hin. Die Bewegungsfreiheit ihrer Militärpersonen in Ost-B. wurde eingeschränkt, aber nicht grundsätzlich angetastet. Gegen Ende des Jahres 1963 öffnete das erste Passierscheinabkommen, das von einem Unterhändler des Senats und einem Vertreter der DDR-Regierung ausgehandelt worden war, einem Teil der West-Berliner wieder, wenn auch nur befristet, den Zutritt zum Ostteil ihrer Stadt. Die Passierscheinregelung konnte in den folgenden Jahren mehrfach erneuert werden. 1966 aber scheiterten Bemühungen um ein neues Abkommen, nachdem die DDR ihre Ansprüche erhöht und auf formellen Verhandlungen mit dem Senat bestanden hatte. Lediglich die Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (Härtestelle) konnte ihre Tätigkeit — ohne vertragliche Absprache — fortsetzen. In ihrem Bündnis- und Beistandsvertrag vom 12. 6. 1964 unterstrichen die Sowjetunion und die DDR, daß B. (West) als „selbständige politische Einheit“ betrachtet würde. Ähnliche Formulierungen enthielten alle bilateralen Verträge der DDR mit osteuropäischen Staaten und mit der Mongolischen Volksrepublik, die in den folgenden Jahren abgeschlossen wurden. War die östliche B.-Politik zunächst — Ende der 50er und in der ersten Hälfte [S. 118]der 60er Jahre — vor allem darauf gerichtet gewesen, die Position der drei Westmächte in B. abzubauen oder einzuschränken, so richtete sich der Hauptstoß der Sowjetunion und der DDR in der zweiten Hälfte der 60er Jahre gegen die Bindungen zwischen B. (West) und der Bundesrepublik Deutschland. Soweit auf den Vier-Mächte-Status der Stadt Bezug genommen wurde, geschah das in der Weise, als ob lediglich der westliche Teil der Stadt diesem Status unterworfen sei. Proteste der DDR gegen die Anwesenheit des Bundespräsidenten, gegen Sitzungen von Bundestags- und Bundesratsausschüssen, gegen Parteitage westdeutscher Parteien waren wiederholt mit Eingriffen in den Verkehr auf den Zugangswegen verknüpft. Bornholmer Straße (Straße), Einwohner von Berlin (West) und Bundesrepublik Deutschland mit und ohne Pkw Chausseestraße (Straße), Einwohner von Berlin (West) mit und ohne Pkw Invalidenstraße (Straße), Einwohner von Berlin (West) mit und ohne Pkw Friedrichstraße (S- und U-Bahn), Einwohner von Berlin (West), Bundesrepublik Deutschland und Ausländer Friedrichstraße (Straße), Ausländer, Alliierte und Diplomatisches Personal Oberbaumbrücke (Straße), Einwohner von Berlin (West), nur Fußgänger Sonnenallee (Straße), Einwohner von Berlin (West) mit und ohne Pkw Waltersdorfer Chaussee (Straße), Einwohner von Berlin (West), Busverkehr zum DDR-Flughafen Schönefeld Im April 1965 begleiteten demonstrative Tiefflüge von sowjetischen und DDR-Flugzeugen über B.(West) eine Plenarsitzung des Bundestages in der Kongreßhalle. Im März 1968 verhängte die DDR ein Ein- und Durchreiseverbot gegen Mitglieder der NPD, am 13. April gegen Minister und leitende Beamte der Bundesregierung. Am 11. 6. 1968 wurde schließlich auf den Zugangswegen von und nach B.(West) ein Paß- und Visumzwang eingeführt. Den Standpunkt der DDR in der B.-Frage umriß W. Ulbricht am 1. 12. 1967 vor der Volkskammer bei der Begründung des Konzepts einer neuen DDR-Verfassung mit der Behauptung, B.(West) liege auf dem Territorium der DDR und gehöre „rechtlich zu ihr“, sei aber zur Zeit noch einem Besatzungsregime [S. 119]unterworfen”; die DDR werde sich dafür einsetzen, daß „Schritt um Schritt auch die letzten Überreste des Zweiten Weltkrieges beseitigt werden“. Die neue Verfassung der DDR, am 6. 4. 1968 durch eine — auch in Ost-B. stattfindende — Volksabstimmung bestätigt und zwei Tage später verkündet, bezeichnete B. in ihrem Artikel~1 als „Hauptstadt der DDR“. Im März 1969 nahm die DDR die Einberufung der Bundesversammlung nach B.(West) erneut zum Anlaß für erhebliche Behinderungen des Verkehrs auf den Zugangswegen. X. Viermächte-Abkommen Kurze Zeit zuvor hatte der amerikanische Präsident Nixon bei einem Besuch in B. erklärt, die Situation sei nicht zufriedenstellend, alle Beteiligten seien zum Handeln aufgerufen. Die Sowjetunion griff diese — von Bundesaußenminister Willy Brandt auf der Washingtoner NATO-Konferenz im April nachhaltig unterstützte — Anregung auf: Am 10. 7. 1969 unterstrich der sowjetische Außenminister Gromyko vor dem Obersten Sowjet, daß seine Regierung zu einem Meinungsaustausch mit den ehemaligen Kriegsalliierten bereit sei, um künftig „Komplikationen“ um West-Berlin zu verhüten. Am 26. 3. 1970 trafen die Botschafter der Vier Mächte zu ihrem ersten Gespräch im Gebäude des ehemaligen Alliierten Kontrollrats in B. (West) zusammen. Ihre Verhandlungen, die sowohl in engen Konsultationen zwischen den drei Westmächten und der Bundesrepublik als auch in ständigen Kontakten zwischen der UdSSR und der DDR vorbereitet wurden, führten schließlich am 3. 9. 1971 zu dem Viermächte-Abkommen, das am 3. 6. 1972 von den Außenministern unterzeichnet und in Kraft gesetzt wurde. Der Erfolg der Botschaftergespräche über B. war erst durch den Abschluß der Verträge von Moskau und Warschau 1970 ermöglicht worden. In der Präambel ihres Abkommens stellten die Vier Mächte fest, daß sie auf der Grundlage ihrer bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten, „die nicht berührt werden“, unter „Berücksichtigung der bestehenden Lage in dem betreffenden Gebiet“ und „unbeschadet ihrer Rechtspositionen“ zu „praktischen Verbesserungen der Lage“ beizutragen wünschten. Sie klammerten also unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten über Grundsatzfragen aus und suchten „praktische“ Regelungen im Hinblick auf drei Komplexe: Zugang, Zutritt und Zuordnung (die „drei Z“). Ausgehend von einem Abschnitt „Allgemeine Bestimmungen“ (Verzicht auf Androhung und Anwendung von Gewalt, friedliche Streitschlichtung, Respektierung der individuellen und gemeinsamen Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Regierungen, Bereitschaft, die Lage, die sich „in diesem Gebiet entwickelt hat“, nicht „einseitig“ zu verändern) legten die Mächte „Bestimmungen, die die Westsektoren Berlins betreffen“, fest. Hinsichtlich des seit fast einem Vierteljahrhundert umstrittenen Problems des Zugangs zu Lande und zu Wasser erklärte die Sowjetunion, daß „der Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen durch das Territorium der Deutschen Demokratischen Republik ohne Behinderungen sein wird, daß dieser Verkehr erleichtert werden wird, damit er in der einfachsten und schnellsten Weise vor sich geht und daß er Begünstigungen erfahren wird“. Im einzelnen wurde diese grundlegende Zusicherung durch den am 17. 12. 1971 von den Staatssekretären Bahr (Bundesrepublik Deutschland) und Kohl (DDR) in Bonn unterzeichneten Transitvertrag präzisiert. Hinsichtlich des seit vielen Jahren unterbrochenen Zutritts der West-Berliner zum Ostteil B. und zu den DDR-Bezirken gab die Sowjetunion die Zusicherung, „daß die Kommunikationen zwischen den Westsektoren Berlins und Gebieten, die an diese Sektorengrenzen, sowie denjenigen Gebieten der Deutschen Demokratischen Republik, die nicht an diese Sektorengrenzen, verbessert werden“ und daß Personen mit ständigem Wohnsitz in den Westsektoren B. aus „humanitären, familiären, religiösen, kulturellen oder kommerziellen Gründen oder als Touristen“ in diese Gebiete reisen und sie besuchen könnten. Mit der Formulierung „Gebiete, die an diese Sektorengrenzen“ war Ost-B. gemeint — die Westmächte wünschten eine ausdrückliche Bezeichnung der Hauptstadtfunktion Ost-B. zu vermeiden. Der Kreis derer, denen das Abkommen den Zutritt zum „umliegenden Gebiet“ öffnete, ging — zahlenmäßig personell, zeitlich und räumlich — weit über diejenigen hinaus, die in den Jahren von 1963 bis 1966 von den Passierscheinabkommen Gebrauch machen konnten. Im einzelnen wurde diese Zutrittsregelung in Verhandlungen zwischem dem Senat von B. und der Regierung der DDR präzisiert, die am 20. 12. 1971 mit einer von Senatsdirektor Ulrich Müller und DDR-Staatssekretär Günter Kohrt unterzeichneten Vereinbarung über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs beendet wurden. In den Jahren 1972 und 1973 registrierte die DDR jeweils rund 3,5 Mill. Besucher aus B.(West), bevor die Erhöhung des Mindestumtausches im November 1973 zu einem drastischen Rückgang (ca. 50 v. H. für einzelne Personenkreise) der Besucherzahlen führte, um aber 1975 wieder stark anzusteigen. Ebenfalls am 20. 12. 1971 trafen Senat und DDR-Regierung eine Vereinbarung über die Regelung der Frage von Enklaven durch Gebietstausch - sie gestattete es dem Senat von B., den Ortsteil Steinstüc[S. 120]ken durch eine neue, von der DDR nicht mehr kontrollierte Straße fest mit dem Bezirk Zehlendorf zu verbinden. Zu den schwierigsten Problemen, mit denen sich die Botschafter der vier Alliierten während ihrer anderthalbjährigen Verhandlungen beschäftigen mußten, gehörte die Zuordnung B.(West) zur Bundesrepublik Deutschland, also der gesamte Komplex der in mehr als zwei Jahrzehnten gewachsenen Bindungen wirtschaftlicher, finanzieller, sozialer, juristischer und kultureller Art. Die drei Westmächte und die UdSSR erklärten in dem Abkommen vom 3. 9. 1971, daß „die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt“ würden, wobei sie berücksichtigten, daß „diese Sektoren so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland“ seien und „auch weiterhin nicht von ihr regiert“ würden. In einem Brief an Bundeskanzler Brandt stellten die Botschafter der drei Westmächte erläuternd fest, daß Repräsentanten und Organe der Bundesrepublik keine „unmittelbare Staatsgewalt über die Westsektoren Berlins“ ausüben könnten, daß keine Sitzungen der Bundesversammlung, des Bundestages und des Bundesrates in B. (West) stattfinden dürften, daß aber auch künftig „einzelne Ausschüsse des Bundestages und des Bundesrates … im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen“ im Westteil der Stadt tagen könnten: „Im Falle der Fraktionen werden Sitzungen nicht gleichzeitig abgehalten werden.“ Westmächte und Bundesregierung ließen sich dabei von der Ansicht leiten, daß ein Verzicht auf demonstrative Bundespräsenz möglich sei, nachdem die UdSSR sich zur Hinnahme der substantiellen Bundespräsenz in Gestalt der zahlreichen in B. (West) seit langem bestehenden Bundesbehörden bereitgefunden hatte. In einer Anlage zum Viermächte-Abkommen bestätigte die Sowjetunion, sie habe — „unter der Voraussetzung, daß Angelegenheiten der Sicherheit und des Status nicht berührt werden“ — ihrerseits keine Einwände gegen eine „konsularische Betreuung für Personen mit ständigem Wohnsitz in den Westsektoren Berlins“ durch die Bundesrepublik. Die Sowjetunion stimmte der Ausdehnung der von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge und Abmachungen auf B.(West) „in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren“ zu. Sie akzeptierte schließlich auch die Vertretung der Interessen von B.(West) in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen durch die Bundesrepublik Deutschland. Die Westmächte stimmten der Errichtung eines sowjetischen Generalkonsulats in B.(West) zu. Geklärt wurde schließlich auch, unter welchen Voraussetzungen West-Berliner Reisende sich in der Sowjetunion durch Pässe der Bundesrepublik Deutschland ausweisen könnten. (Die DDR hat im September 1960 die Ausgabe von Pässen der Bundesrepublik an Einwohner von B.[West] als „rechtswidrig“ bezeichnet und die Anerkennung dieser Personaldokumente verweigert.) Seit dem Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens im Juni 1972 hat sich die Situation von B.(West) deutlich entspannt und verbessert, obwohl nicht zu übersehen ist, daß die beteiligten Mächte Verhandlungsergebnisse erzielt haben, die in einigen Details unterschiedliche Auslegungen gestatten. Ungeklärt blieb die Frage, ob und wie diplomatische Missionen der Bundesrepublik Deutschland in osteuropäischen Ländern auch West-Berliner juristische Personen (Behörden, Gerichte) vertreten sollten. Die Presse der DDR kritisierte mehrfach Sitzungen von Bundestags- und Bundesratsausschüssen, wenn diese nach ihrer Meinung Tagesordnungspunkte erörterten, die keine Beziehung zu B.(West) hatten. Ohnehin ignorierten Sprecher der DDR in der Regel den Hinweis auf die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen - sie beriefen sich stattdessen nur auf jenen Teilsatz des Viermächte-Abkommens, in dem die Westmächte ihre Auffassung bekräftigt hatten, daß B.(West) kein „konstitutiver“, d. h. integraler Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland sei. So erklärte E. Honecker am 1. 11. 1973 in einem Interview mit dem „Neuen Deutschland“, die „Präsenz der BRD in Westberlin“ müsse „abgebaut“ werden; im Abkommen ginge es „um die Verbindungen zwischen der BRD und Westberlin und nicht um Bindungen. Das ist ein großer Unterschied.“ Nachdem die DDR Ende Januar 1974 mit der Begründung, sie habe nach Kriminellen fahnden müssen, in den Transitverkehr eingegriffen hatte, kam es zu einer neuen Kontroverse, als die DDR, unterstützt von der Sowjetunion, im Juli eine Verordnung erließ, wonach Mitarbeitern (und Materialien) des auf Beschluß der Bundesregierung mit Zustimmung der Westmächte in B.(West) zu errichtenden Umweltbundesamtes die Benutzung der Transitwege zu verwehren sei. Abgesehen von diesem grundsätzlichen Konflikt gelang es jedoch den Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, in den Sitzungen ihrer gemeinsamen Transitkommission laufend Vorfälle zu klären und Streitfragen auszuräumen. Der Verkehr auf den Zugangswegen von und nach B.(West) gestaltete sich seit Juni 1972 so reibungsfrei wie nie zuvor in den zweieinhalb Jahrzehnten der Berliner Nachkriegsgeschichte. XI. Völkerrechtliche Problematik Auch nach Abschluß des Viermächte-Abkommens über B. vom 3. 9. 1971 besteht zwischen den beteiligten Staaten keine Übereinstimmung über die Interpretation des B.-Status. [S. 121]Die Westmächte halten an ihrer Auffassung fest, daß ihr Recht auf Anwesenheit in der ehemaligen deutschen Reichshauptstadt aus der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. 5. 1945 und aus der „occupatio bellica“, d. h. aus der wirksamen Inbesitznahme eines Gebietes im Verlaufe einer Kriegshandlung, resultiert und insofern von einer Zustimmung der UdSSR nicht abhängig ist. Nach westlicher Überzeugung schließt das originäre Recht auf Anwesenheit in B. das Recht des ungehinderten Zugangs nach B. ein. Die Westmächte haben nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur DDR und nach Eröffnung ihrer Botschaften in Ost-B. betont, daß der Vier-Mächte-Status in ganz B. fortbesteht und daß dieser Status auch künftig weder von der UdSSR noch von der DDR einseitig aufgekündigt werden kann, sondern erst mit der Beendigung besatzungsrechtlicher Funktionen der ehemaligen Siegermächte seinen Abschluß finden wird. Würde die Sowjetunion das Viermächte-Abkommen vom 3. 9. 1971 einseitig aufkündigen oder kämen die beteiligten Regierungen überein, weitere ergänzende Abmachungen zu treffen, so würde das nach westlicher Auffassung den Vier-Mächte-Status nicht berühren. Die Sowjetunion dagegen deutet das Abkommen als eine ausschließlich die Westsektoren von B. betreffende Vereinbarung. Sie bestreitet im Verein mit der DDR, daß der Vier-Mächte-Status weiterhin auch für Ost-B. gelte. Allerdings hält sie zunächst bestimmte Sonderregelungen für Ost-B. aufrecht — dazu gehört auch der von DDR-Organen unkontrollierte Zutritt westalliierter Militärpersonen zum Ostteil der Stadt. XII. Innere Ordnung von Berlin (West) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Grundlagenvertrag am 31. 7. 1973 die Auffassung vertreten, daß Art. 23 GG, in dem Groß-B. als zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gehörend bezeichnet wurde, „weder durch die politische Entwicklung überholt, noch aus sonst irgendeinem Grund rechtlich obsolet geworden“ sei: „Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlins; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte.“ Alle Verfassungsorgane in Bund und Ländern seien — auch für die Zukunft — verpflichtet, diese Rechtsposition ohne Einschränkung geltend zu machen und dafür einzutreten. Demgegenüber haben die drei Westmächte 1949, 1954 und 1967 ihre — auch im Viermächte-Abkommen 1971 bestätigte — Ansicht zum Ausdruck gebracht, daß B. kein Land der Bundesrepublik sei. In ihrer Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. 1. 1966 im Fall Niekisch erklärte die Alliierte Kommandantur am 24. 5. 1967: „It has been and remains the Alliied intention and opinion that Berlin is not to be regarded as a Land of the Federal Republic and is not to be governed by the Federation. It also has been and remains the Alliied intention and opinion that Berlin laws, if they adopt the provisions of Föderal laws, are legislative acts of the Berlin House of Representatives and are legally distinct from such Federal laws … The Alliied Kommandantura considers that the Court does not have jurisdiction in relation to Berlin.“ Ungeachtet dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen stimmen Westalliierte, Bundesregierung und Senat von B. darin überein, daß die in mehr als zwei Jahrzehnten gewachsenen Bindungen zwischen B.(West) und dem Bund für die Lebensfähigkeit der Stadt von fundamentaler Bedeutung sind. Die am 1. 9. 1950 erlassene Verfassung von B., die in allen 20 Bezirken der Stadt Geltung beanspruchte, ersetzte die Bezeichnung „Stadtverordnetenversammlung“ durch „Abgeordnetenhaus“ von B.; der „Magistrat“ wird seitdem „Senat“ genannt. Er besteht aus dem Regierenden Bürgermeister, dem Bürgermeister als seinem Stellvertreter sowie höchstens 16 Senatoren. In den 12 Bezirken bestehen Bezirksverordnetenversammlungen (mit maximal 45 Mitgliedern) als legislative und Bezirksämter (Bezirksbürgermeister und höchstens 8 Bezirksstadträte) als exekutive Organe. Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus 1975 entschieden sich 44,0 v. H. für die CDU, 42,7 v. H. für die SPD und 7,2 v. H. für die FDP. Die SEW blieb mit 1,9 v. H. — ebenso wie drei andere Parteien — unter der für den Einzug ins Abgeordnetenhaus erforderlichen Fünf-Prozent-Grenze. B. entsendet 22 Abgeordnete in den Bundestag und 4 Vertreter in den Bundesrat. Sie haben volles Stimmrecht in den Ausschüssen, aber nur beratende Stimme in Plenarsitzungen, d. h. ihr Votum wird jeweils gesondert registriert. Seit 1959 sind die West-Berliner Wahlmänner in der Bundesversammlung den übrigen, aus den westdeutschen Bundesländern stammenden Mitgliedern dieses Gremiums, das den Bundespräsidenten zu wählen hat, völlig gleichgestellt. Nach Art. 87 der Verfassung von B. kann das Abgeordnetenhaus feststellen, daß ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland unverändert auch in B. Anwendung findet. Die Übernahme erfolgt auf dem Wege der „Mantelgesetzgebung“. Ausgenommen sind alle Bundesgesetze, die die Sicherung des Staates gegen gewaltsame Einwirkung von außen gewährleisten sollen: Weder die Wehrdienstgesetzgebung noch das Notstandsrecht der Bundesrepublik sind mit Rücksicht auf die ausschließliche Zuständigkeit der Alliierten in B. übernommen worden. Nach alliierter Auffassung stellt die Übernahme bundesrechtlicher Regelungen durch das Abgeord[S. 122]netenhaus eine Transformation von Bundesrecht in Berliner Landesrecht dar. Zahlreiche Bundesbehörden haben ihren Sitz in B., darunter die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, das Bundesgesundheitsamt, das Bundeskartellamt, das Bundesverwaltungsgericht (mit Ausnahme seiner Wehrdienstsenate) und der 5. Senat des Bundesgerichtshofes. Insgesamt beschäftigt der Bund in B. rund 25.000 Beamte, Angestellte und Arbeiter. XIII. Innere Ordnung von Berlin (Ost) Obwohl Ost-B. Sitz nahezu aller Ministerien und zentralen Behörden (mit Ausnahme des Ministeriums für Nationale Verteidigung), der Partei- und Gewerkschaftsapparate ist, weist sein Status noch immer einige Unterschiede zu dem der 14 DDR-Bezirke auf. (Sonderstellung der Ost-Berliner „Vertreter“ in der Volkskammer im Unterschied zu den direkt von der Bevölkerung nach dem Prinzip der Einheitsliste gewählten „Abgeordneten“, Übernahme von DDR-Gesetzen durch Beschluß des Magistrats, Recht der westalliierten Militärangehörigen auf von DDR-Organen unkontrollierten Zutritt zum Ostteil der Stadt, besondere Bestimmungen für den Luftraum über Ost-B.). Faktisch ist Ost-B. jedoch — in seiner politischen und sozialökonomischen Struktur — weitgehend mit der DDR verflochten. Das Verteidigungsgesetz vom 20. 9. 1961 und das Wehrpflichtgesetz vom 24. 1. 1962 wurden in Ost-B. in Kraft gesetzt. Am 22. 8. 1962 wurde die Sowjetische Stadtkommandantur für Ost-B. aufgelöst - die DDR ernannte einen eigenen Stadtkommandanten. Der Magistrat von Ost-B. ist dem Ministerrat der DDR rechenschaftspflichtig - seine Tätigkeit vollzieht sich innerhalb des von der Partei- und Staatsführung gesetzten Rahmens. Anfang 1975 setzte sich der Magistrat aus dem Oberbürgermeister, seinem Ersten Stellvertreter, sieben weiteren Stellvertretenden Oberbürgermeistern und 13 Stadträten zusammen, die einzelne Fachressorts verwalteten. Bis auf je einen Vertreter der vier Blockparteien stammten alle Mitglieder des Magistrats aus den Reihen der SED. Ähnlich war die personelle Zusammensetzung der Räte in den acht Stadtbezirken, an deren Spitze jeweils Bezirksbürgermeister stehen. Die Stadtverordnetenversammlung wird alle vier Jahre nach dem Prinzip der Einheitsliste gewählt. Im Mai 1974 wurde bei einer Wahlbeteiligung von 97,53 v. H. und einem Anteil der ungültigen Stimmen von 0,04 v. H. der Anteil der für den Wahlvorschlag der Nationalen Front abgegebenen Stimmen mit 99,80 v. H. beziffert. XIV. Sozialökonomische Grunddaten Berlin (West) (480 qkm) Die Einwohnerzahl betrug Ende 1972 2.165 Mill., von denen 22 v. H. 65 Jahre alt und älter waren. Die 914.300 Erwerbstätigen (darunter 82.000 ausländische Arbeitnehmer) erzeugten ein Bruttoinlandprodukt von 30,1 Mrd. DM. Zum Vergleich: 1950, im ersten Jahr nach Beendigung der Blockade, hatten 780.000 Erwerbstätige eine gesamtwirtschaftliche Leistung von 3,8 Mrd. DM erbracht. Rückgrat der West-Berliner Wirtschaft ist nach wie vor die Industrie - vor allem die Elektroindustrie (1972 mit 29 v. H. am Umsatz aller Industriegruppen in B. beteiligt), gefolgt vom Maschinenbau (10,7 v. H.). Der Verlust der Hauptstadtfunktion nach dem II.~Weltkrieg brachte es mit sich, daß B. seine Bedeutung als Zentrum überregionaler Dienstleistungen teilweise einbüßte; Bemühungen der letzten Jahre waren darauf gerichtet, diesen Bereich stärker auszubauen. Universitäten, Hoch- und Fachschulen zählten im Sommersemester 1973 57.500 Studierende, davon kamen 9 v. H. aus dem Ausland und 42 v. H. aus dem westdeutschen Bundesgebiet. Bildung, Wissenschaft und Forschung bestimmen ebenso wie das breite Angebot der Theater, Orchester und Museen den intellektuellen Rang B.(West). Berlin (Ost) (403 qkm) Ende 1973 betrug die Einwohnerzahl 1,09 Mill. — davon standen 635.400 im arbeitsfähigen Alter. Zur Bevölkerung im nichtarbeitsfähigen Alter gehörten 233.500 Kinder unter 15 Jahren und 220.000 Personen im Rentenalter, das bei Männern mit 65, bei Frauen mit 60 Jahren beginnt. Von den 567.000 Berufstätigen (ohne Lehrlinge), die die Statistik für 1973 auswies, waren mehr als neun Zehntel als Arbeiter und Angestellte tätig - lediglich 12.400 waren Mitglieder von Produktionsgenossenschaften und Rechtsanwaltskollegien, 15.600 galten noch als selbständig Erwerbstätige und mithelfende Familienangehörige (Anfang der 60er Jahre waren es noch doppelt so viele gewesen). Die Bedeutung Ost-B. als Sitz der DDR-Ministerien und zentralen Behörden, der Massenorganisationen und Verbände, der wichtigsten Verlage und Redaktionen spiegelt sich in der Feststellung der Statistiker, daß 29,3 v. H. aller Berufstätigen (ohne Lehrlinge) in den „nichtproduzierenden Bereichen“ beschäftigt waren. A
Berlin (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Vereinbarungen der Siegermächte Bestimmend für die Nachkriegsentwicklung der ehemaligen deutschen Reichshauptstadt waren die im Herbst 1944 von den USA, Großbritannien und der Sowjetunion getroffenen, einige Zeit später auch von Frankreich akzeptierten Vereinbarungen über die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen (Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944) und über die…
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Ordnungswidrigkeiten (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Während das Strafgesetzbuch die Straftaten in Verbrechen und Vergehen unterteilt und diesen beiden Kategorien die nicht mehr zu den Straftaten zählenden „Verfehlungen“ anfügt (Strafrecht), sind weitere weniger schwerwiegende Rechtsverletzungen durch das Gesetz (OWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101) als O. bezeichnet. Das Gesetz definiert sie als „schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die eine Disziplinlosigkeit zum Ausdruck bringen und die staatliche Leitungstätigkeit erschweren oder die Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens stören, jedoch die Interessen der sozialistischen Gesellschaft oder einzelner ihrer Bürger nicht erheblich verletzen und deshalb keine Straftaten sind“. Ausdrücklich ist also klargestellt, daß es sich bei O. nicht um unter das Strafrecht fallende Straftaten handelt. Um in einem Ordnungsstrafverfahren geahndet werden zu können, müssen die Rechtsverletzungen in einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich als O. bezeichnet sein. Im O.-Gesetz sind keine O.-Tatbestände enthalten. Ordnungsstrafbestimmungen können in Gesetzen der Volkskammer, in Erlassen des Staatsrates und Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates, in Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates sowie (unter Beteiligung des Ministers der Justiz) in Anordnungen einzelner Minister und von Leitern zentraler Organe festgelegt werden. Alle geltenden Ordnungsstrafbestimmungen sind von Zeit zu Zeit durch den Minister der Justiz bekanntzumachen. Letztmalig ist dies mit der Bekanntmachung vom 31. 1. 1972 (GBl. II, S. 65) geschehen. Als Ordnungsstrafmaßnahmen können angedroht werden: Verweis und Ordnungsstrafe von 10 Mark bis 300 Mark, in Ausnahmefällen bis zu 1000 Mark. Bei geringfügigen O. kann eine „Verwarnung mit Ordnungsgeld“ ausgesprochen werden, wobei das Ordnungsgeld 1, 3, 5 oder 10 Mark betragen kann. Außerdem sind zusätzliche Ordnungsstrafmaßnahmen möglich, u. a. Entzug von Erlaubnissen, Einziehung von Gegenständen, Heranziehung zur gemeinnützigen Arbeit in der Freizeit. Gegen Jugendliche unter 16 Jahren darf nur eine mit Ordnungsgeld bis zu 5 Mark verbundene Verwarnung ausgesprochen werden, daneben aber auch die zusätzlichen Ordnungsstrafmaßnahmen. Für Zoll- und Devisenverstöße können durch die Dienststellen der Zollverwaltung Strafverfügungen bis zur fünffachen Höhe des Wertes der mitgeführten Gegenstände verhängt werden, höchstens jedoch bis zu 5.000 Mark. Durch die Anwendung von Ordnungsstrafmaßnahmen soll der Rechtsverletzer zur künftigen disziplinierten Wahrnehmung seiner gesetzlichen Pflichten angehalten, auf ihn und andere Bürger erzieherisch eingewirkt und weiteren O. und anderen Rechtsverletzungen vorgebeugt werden (§~13 OWG). Die für die Verfolgung von O. zuständigen Organe werden in den einzelnen Ordnungsstrafbestimmungen jeweils genannt. Es sind dies nicht nur die Volkspolizeibehörden, sondern auch eine Reihe andere, z. B. die Gesundheitsbehörden der Bezirke und Kreise, die Leiter der Abt. und Referate „Preise“ bei den örtlichen Räten, die Vorsitzenden und hauptamtlichen Mitglieder der Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden. Sie sollen ein Ordnungsstrafverfahren dort durchführen, wo die größte gesellschaftliche Wirksamkeit erzielt wird, vorrangig am Ort der Begehung der O. oder am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Rechtsverletzers. Ein Ordnungsstrafverfahren ist durch schriftliche Verfügung formell einzuleiten, dem betroffenen Bürger ist Gelegenheit zu mündlicher oder schriftlicher Stellungnahme zu geben. Der Ausspruch einer Ordnungsstrafmaßnahme erfolgt durch schriftliche Verfügung, die neben einer Begründung der Entscheidung eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muß. Der Betroffene hat das Recht zur Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Empfang oder Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde, die schriftlich einzulegen oder mündlich zu Protokoll zu erklären ist, hat aufschiebende Wirkung, sofern nicht die Durchsetzung der festgelegten Maßnahmen keinen Aufschub duldet. Entscheidungen von Mitgliedern des Ministerrates und von Leitern zentraler Organe unterliegen nicht der Beschwerdemöglichkeit. [S. 608]O. können zur Beratung und Entscheidung an die gesellschaftlichen Gerichte übergeben werden, wenn der Sachverhalt aufgeklärt und mit Rücksicht auf den Charakter und die Umstände der O. sowie die Persönlichkeit des Rechtsverletzers eine bessere erzieherische und vorbeugende Einwirkung durch das gesellschaftliche Gericht zu erwarten ist (§ 31~OWG). Insbesondere sollen solche O. übergeben werden, die in der Verletzung betrieblicher Pflichten bestehen (Konfliktkommission) oder das sozialistische Gemeinschaftsleben im Wohngebiet beeinträchtigen (Schiedskommission). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 607–608 Orden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OrganSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Während das Strafgesetzbuch die Straftaten in Verbrechen und Vergehen unterteilt und diesen beiden Kategorien die nicht mehr zu den Straftaten zählenden „Verfehlungen“ anfügt (Strafrecht), sind weitere weniger schwerwiegende Rechtsverletzungen durch das Gesetz (OWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101) als O. bezeichnet. Das Gesetz definiert sie als „schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die eine Disziplinlosigkeit zum Ausdruck bringen und die…
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Deutsche Volkspolizei (DVP) (1975)
Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1979 1985 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch — abweichend vom westlichen Polizeibegriff — positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen Staatsorgans einen entwicklungsfördernden Charakter haben. Der Begriff DVP bezeichnete vom 1. 6. 1945 bis zum 18. 1. 1956 (Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung) alle waffentragenden Verbände der SBZ/DDR. Solche Verbände innerhalb der DVP, die eher militärische als polizeiliche Aufgaben erfüllten, waren die Kasernierte Volkspolizei, die Bereitschaftspolizei und die Deutsche Grenzpolizei. Die DVP war zunächst den Landes- und Provinzialverwaltungen, ab 1948 der Deutschen Verwaltung des Innern unterstellt und somit zonal zentralisiert. Seit der Gründung der DDR untersteht die DVP dem Ministerium des Innern, dessen Minister gleichzeitig Chef der DVP ist. Die DVP wird zentral von der Hauptverwaltung DVP geleitet, deren Chef Stellvertreter des Ministers des Innern ist. In der HVDVP laufen auch die Dienstzweige der DVP zusammen. Ihre wichtigsten sind: Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Kriminalpolizei, Transportpolizei, Paß- und Meldewesen. Innerhalb der Schutzpolizei besteht als besonderer Dienstzweig der Betriebsschutz A (= aktive Volkspolizisten). Dienststellen der DVP in den Bezirken, Kreisen, Städten und Stadtbezirken sind: Bezirksbehörden der DVP (BDVP), VP-Kreisämter (VPKA), VP-Reviere. Der BDVP entspricht in Berlin das Polizeipräsidium mit je einer VP-Inspektion in den 8 Stadtbezirken. In Gemeinden, Stadtbezirken und Streckenabschnitten der Reichsbahn werden polizeiliche Aufgaben verantwortlich durch den Abschnittsbevollmächtigten (ABV) wahrgenommen. Den im Range eines Unterleutnants oder Leutnants der Schutzpolizei stehenden ABV wird im besonderen Maße die Aufgabe zugeschrieben, die Verbindung der DVP mit der Bevölkerung zu festigen. Unterstützt von gegenwärtig ca. 126.000 Freiwilligen Helfern der DVP überwachen die ABV u. a. die Einhaltung der Meldevorschriften durch Kontrolle der Hausbücher. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit obliegt der DVP insbesondere: Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten vorzubeugen, alle Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und aufzuklären, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sowie die Ursachen und Bedingungen der Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten aufdecken und beseitigen zu helfen; die Einhaltung der Ausweis-, Paß- und Meldebestimmungen zu gewährleisten; wichtige Betriebe, Anlagen und Objekte zu sichern; die ihr im Rahmen der Landesverteidigung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Zu den in den militärischen Bereich übergreifenden Aufgaben der DVP gehört die Ausbildung der Kampfgruppen durch Instrukteure der Schutzpolizei. Nachdem man in der DDR anfangs von einer teilweisen Fortgeltung des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes und der anderen Landespolizeigesetze ausging, vollzog sich die Tätigkeit der DVP jahrelang faktisch ohne Rechtsgrundlage, bis diese Materie schließlich durch das „Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der DVP“ vom 11. 6. 1968 geregelt wurde. Seit dem 1. 12. 1962 besteht die „Hochschule der Deutschen Volkspolizei“ in Berlin, die seit 1965 über das Promotionsrecht verfügt. Uniform der DVP: hellgrau-grün. Ca. 73.000 Mann, zusätzlich ca. 8.000 Mann Transportpolizei und ca. 15.000 Mann Betriebsschutz A. In jedem Jahr wird der 1. Juli als „Tag der Volkspolizei“ begangen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 195 Deutsche Versicherungsanstalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Wirtschaftskommission (DWK)Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1979 1985 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch — abweichend vom westlichen Polizeibegriff — positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen…
DDR A-Z 1975
1975: I, J
IAP IBWZ Idealismus Ideologie IDFF IHK Imperialismus Industrialisierung der Landwirtschaft Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriebau Industrieforschung Industrieinstitute Industrieläden Industrieministerien Industriepreise Industriepreisreform Industrierohstoffe Industriesoziologie Industrie- und Handelsbank (IHB) Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) Industrievertrieb Industriezweiginstitute Infiltration Information Ingenieurbüros Ingenieurhochschulen (IHS) Ingenieurschulen Inhabersparen Innenministerium Innerdeutsche Beziehungen Innerdeutscher Handel (IDH) Innere Mission Innere Truppen Inspektionsgruppe Institut für Datenverarbeitung Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (IfG) Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) Institut für Literatur „J. R. Becher“ Institut für Marktforschung Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) Institut für Meinungsforschung beim ZK der SED Institut für Sozialhygiene Integration, Sozialistische ökonomische Intelligenz Intensivierung Intercontrol GmbH, Warenkontrollgesellschaft der DDR Interflug Interhotel Intermetall Internationale Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF) Internationale Investitionsbank (IIB) Internationalismus, Proletarischer Intershop Intertank Interwerbung Interzonenverkehr Investitionen Investitionsplanung Investitionsrechnung Jagd Jahresendprämie Jazz Journalismus Jüdische Gemeinden Jugend Jugendarbeit Jugendarzt Jugendbrigade Jugendförderungspläne Jugendforschung Jugendgericht Jugendgesetz Jugendgesundheitspflege Jugendhaft Jugendhaus Jugendherbergen Jugendhilfe Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ Jugendkommuniqué Jugendkriminalität Jugendliteratur Jugendobjekt Jugendorganisationen in den Bildungseinrichtungen Jugendpsychologie Jugendschutz Jugendsoziologie Jugendstrafrecht Jugendstunden Jugendweihe Jugendwerkhöfe Jugendwohlfahrt Junge Gemeinden Junge Pioniere Juni-Aufstand Junker Justitiar Justizreform JustizverwaltungIAP IBWZ Idealismus Ideologie IDFF IHK Imperialismus Industrialisierung der Landwirtschaft Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriebau Industrieforschung Industrieinstitute Industrieläden Industrieministerien Industriepreise Industriepreisreform Industrierohstoffe Industriesoziologie Industrie- und Handelsbank (IHB) Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) Industrievertrieb Industriezweiginstitute Infiltration Information …
DDR A-Z 1975
Umweltschutz (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 / > I. Ursachen und Gefahren der Umweltverschmutzung Die Gesundheit des Menschen und der Tierwelt wird heute auch in der DDR zunehmend durch Schadstoffe der belebten und der unbelebten Natur beeinträchtigt, insbesondere durch chemische Faktoren. Luft, Wasser, Boden und Pflanzen werden verunreinigt und schädigen so die Umwelt; über Nahrungsmittel oder direkte Kontakte wirkt sich dies nachteilig auf die menschliche Gesundheit aus. Die Luftverunreinigung wird vor allem durch Staub, durch Industrieabgase und Rußbildung der Feuerungsanlagen der Haushalte — mit Schwefeldioxyd (SO₂) u. a. — sowie durch Kraftfahrzeug- und Flugzeugabgase mit den Hauptschadstoffen Blei (Pb), Kohlenmonoxyd (CO), Benzpyren, hervorgerufen. Dabei wird nicht nur die Gesundheit des Menschen beeinträchtigt und die Pflanzen- und Tierwelt geschädigt, es treten als Folgeerscheinungen auch erhöhte Korrosions- sowie Produktionsschäden in Industrie und Landwirtschaft auf. Welche Auswirkungen allein für die Gesundheit eintreten, verdeutlicht, daß nach DDR-Berechnungen eine Senkung der Emissionen in stärker belasteten Gebieten auf die Hälfte eine Minderung der allgemeinen Sterberate um 4,5 v. H., eine Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung um rund 4 Jahre, einen Rückgang der bösartigen Geschwülste der Atemwege um ein Viertel sowie eine Verminderung von 10–15 v. H. der Herz- und Kreislauferkrankungen bewirken würde. Bei der Wasserverschmutzung erweist sich das Problem der Abwässer — z. B. Überschußkühlwasser von Kraftwerken (5 v. H. des Wasserdurchlaufs der DDR gehen als Kühl- und Brauchwasser an Kraftwerke), ölhaltige Abwässer, Entsalzungswässer, Verunreinigungen durch Farben und Chemikalien — als besonders gefährlich. Sie beeinträchtigen nicht nur die Trink- und Gebrauchswasserversorgung des Menschen, sondern auch die Sauberhaltung der Flüsse, Binnengewässer und Meere. Während die Meere zunehmend organische und mineralogische Verschmutzungen mit den bekannten Gefahren für den Nahrungsmittelkreislauf sowie auch Radioaktivität aufweisen, zeigen die Binnengewässer durch Abwässer hervorgerufene starke Störungen des biologischen Gleichgewichts. Infolge von Temperaturerhöhungen durch industrielles Kühlwasser, durch nährstoffhaltige Abwässer oder durch Auswaschungen von auf Äckern verteilten Düngemitteln wird überein stimuliertes Wachstum von Flora und Fauna Sauerstoffmangel ausgelöst, der schließlich Fäulnisprozesse anregt. Einzelne Flüsse wie Saale und Weiße Elster führen bereits Wasser der Güteklasse 4 und gelten als hochgradig verunreinigt. Bei der Bodenverschmutzung spielen neben der Bodenverschlechterung (z. B. durch agrarischen Raubbau, Übermelioration), dem Bodenentzug der Landwirtschaft (z. B. durch den Braunkohlenbergbau) und der ungeordneten Abfallagerung, vor allem auch die Ablagerung von Schadstoffen aus Luft und Wasser eine große Rolle. Bodenschädigende Auswirkungen hat auch der starke Gebrauch von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungspräparaten (Insektizide, Herbizide, Fungizide und Pestizide). Die Lärmbelästigung erweist sich zunehmend als [S. 869]Störfaktor, da in der DDR lärmbedingte Berufskrankheiten mit einem Anteil von über 50 v. H. seit Mitte der 60er Jahre an der Spitze der Berufserkrankungen stehen. Quelle der Lärmbelästigung ist neben dem Lärm der Produktionsstätten vor allem der Straßenverkehr. Geht man davon aus, daß drei Viertel der Bevölkerung der DDR in Städten lebt und berücksichtigt man davon die Hälfte, so dürften ca. 6 Mill. Menschen ständiger Lärmeinwirkung ausgesetzt sein. Schließlich nehmen Strahlenschäden zu, einerseits durch die natürliche Strahlenbelastung der Bevölkerung und andererseits durch radioaktive Stoffe. Dabei spielen sowohl Schädigungen von Personen eine Rolle, die beruflich Strahlenbelastungen ausgesetzt sind, als auch radioaktive Verunreinigungen von Sachgütern sowie Folgen unzureichender Lagerung radioaktiver Abfälle (nuklearer Umweltschutz). II. Besonderheiten der DDR Die DDR hat mit spezifischen Umweltproblemen zu kämpfen: a) Die Braunkohle als Primärenergiebasis führt — wegen der Braunkohlenverbrennung in Industrie und Haushalt — zu einer besonders hohen Luftverschmutzung durch Schwefeldioxyd, Staub und Asche, die sich besonders stark in den Ballungsgebieten von Industrie und Bevölkerung (z. B. in den Bezirken Halle, Dresden, Karl-Marx-Stadt und Leipzig) auswirken. Zudem erfordert der Braunkohlentagebau eine hohe Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche. b) Die Wasserwirtschaft befindet sich in einer besonders prekären Situation, da die Inanspruchnahme des Wassers außerordentlich hoch ist. So stehen je Kopf der Bevölkerung pro Jahr nur 880 m³ Wasser (natürlicher Abfluß) — in Trockenjahren lediglich 430 m³ — zur Verfügung bei einem derzeitigen Gesamtverbrauch von fast 8 Mrd. m³, der bis 1980 auf etwa 14 Mrd. m³ ansteigen dürfte. Für die Bundesrepublik Deutschland beträgt der gegenwärtige Verbrauch ca. 30 Mrd. m³ und wird bis zum Jahre 2.000 auf 41 Mrd. m³ ansteigen. Da nur 17 v. H. der Hauptwasserläufe — nach entsprechender Wasseraufbereitung — zur Trinkwasserversorgung herangezogen werden können, muß das Wasser in industriellen Ballungsgebieten bis zu fünfmal genutzt werden. Damit beträgt der Nutzungsgrad das Doppelte bis 4fache der Nachbarstaaten. Regional konzentriert sich die Wasserverschmutzung besonders auf den — von chemischen Betrieben dicht besiedelten — Raum Halle, Leipzig und Bitterfeld, erheblich weniger entfällt auf die nördlichen Gebiete und die Umgebung Berlins. Obwohl von 1967 bis 1970 in der DDR Kläranlagen (vor allem auf der Basis mechanischer Verfahren) mit einer Tagesleistung von insgesamt 382.000 m³ gebaut wurden, gelten die Klärkapazitäten in der DDR immer noch als unzureichend, wodurch die wasserwirtschaftliche Situation zusätzlich belastet wird. c) Das Müllproblem gestaltet sich etwas einfacher als in westlichen Industrieländern, da in der DDR ein Engpaß an Verpackungsmaterialien gegeben ist und die generelle Rohstoffknappheit zu stärkerem Einsatz von Sekundärrohstoffen zwingt. So spielen beispielsweise die Nutzung von Schrott und Altpapier sowie die Verwendung von Schlacken und Aschen als Baustoffe schon seit langem eine erhebliche Rolle. Dennoch fallen jährlich ca. 11,5 Mill. m³ (1970) Siedlungsmüll an, 1980 dürften es 17 und 1990 25 Mill. m³ sein, die in geordneter Deponie abgelagert oder durch Verbrennung bzw. Umwandlung in Humus beseitigt werden müßten. Bislang erfolgt jedoch die Ablagerung von Abfallstoffen aus der Produktion und von Siedlungsabfällen vor allem auf „wilden“ Müllkippen; eine erste geordnete Deponie wurde 1972 im Kreis Döbeln angelegt. Kompostierungswerke größerer Kapazität zur Verarbeitung von Siedlungsabfällen fehlen bisher ganz. Vorrangiges Ziel der DDR dürfte daher die Schließung wilder Müllkippen zugunsten geordneter Deponien sein, da die Realisierung weitergehender Programme vorläufig an den hohen Kosten scheitern dürfte. III. Politisch-ideologische Aspekte In der DDR wird immer wieder betont, daß die kapitalistische Gesellschaftordnung wegen ihres Profitstrebens für das hohe Ausmaß der Umweltverschmutzung verantwortlich sei: Lediglich aufgrund der Initiativen einzelner Persönlichkeiten seien im Kapitalismus Landschaftsschutzgebiete zum Schutze der Natur vor dem Menschen angelegt worden. Demgegenüber soll im Sozialismus die Natur für den Menschen geschützt werden. Der „Raubbau an der natürlichen Umwelt“ sei ein typisches Merkmal des Kapitalismus, während der Sozialismus den U. nicht nur als bloße Abwehrmaßnahme verstehe, sondern eine aktive zukunftsbezogene Umweltgestaltung anstrebe. In der kapitalistischen Gesellschaftsordnung vollziehe man zwar auch eine „Reparatur von Umweltschäden“, jedoch sei der U. dabei eine neue Profitquelle. Demgegenüber wolle der Sozialismus eine bewußte und planmäßige Gestaltung der Lebensumwelt. Die Existenz von Umweltproblemen wird als Hinterlassenschaft des Imperialismus bezeichnet. Man spricht von einem traurigen Erbe, das die DDR anzutreten hatte, denn beispielsweise seien nach 1945 für industrielle, mit Verbrennungsvorgängen verknüpfte Produktionsprozesse praktisch keine Abgasreinigungsanlagen vorhanden gewesen, da diese Probleme vor und im II. Weltkrieg völlig vernachlässigt worden seien. Es wird interessanterweise hinzugefügt, daß in der DDR nach dem Kriege die Anstrengungen zunächst dem Wiederaufbau galten und [S. 870]deshalb längere Zeit auch wieder die Aufgaben der Reinigung der Abgase und des Wassers zurückgestellt werden mußten. Der ideologischen Verknüpfung von Umweltproblematik und Wirtschaftssystem ist entgegenzuhalten, daß jede Produktion — unabhängig vom Wirtschaftssystem — als Umwandlungsprozeß von Gütern einer Produktionsstufe zu solchen einer anderen Stufe immer einen nicht zu nutzenden Rest hinterläßt, der dann im Wasser, in der Luft oder auf Abraumhalden wiedergefunden werden kann. Selbst der Konsum ist eine Umwandlung in nur teilweise oder gar nicht verwendbare Abfallprodukte. Mit diesem Tatbestand sind Produktion und Verbrauch in allen Wirtschaftssystemen konfrontiert. Entscheidend ist, daß der Erkenntnisstand über die Gefahren der „Abfälle“ sowie über die Möglichkeiten ihrer Vermeidung bzw. Einschränkung erheblich hinter der Entwicklung der Produktionsprozesse hinterherhinkt, zumal die Orientierung auf starkes Wachstum — auch in sozialistischen Volkswirtschaften — Produktivitätsfortschritten erheblich höhere Priorität einräumt als der Durchführung kostspieliger U.-Maßnahmen. IV. Gesetzliche Regelungen in der DDR Gesetzliche Basis des U. ist das auf der Grundlage des Art. 15 der DDR-Verfassung von 1968 aufbauende Landeskulturgesetz vom Mai 1970 mit mehreren Durchführungsverordnungen und Durchführungsbestimmungen. Daneben ist auf eine ganze Reihe von Sondergesetzen hinzuweisen. Von diesen verdienen besonders hervorgehoben zu werden: das die Instandhaltung und Nutzung der Gewässer sowie den Schutz vor Hochwassergefahren regelnde Wassergesetz von 1963 (GBl. I, 1963, S. 77 ff.) mit mehreren Durchführungsverordnungen, die Bodennutzungsverordnung von 1964 (GBl. II, 1965, S. 233 ff.), die AO über die Bewirtschaftung der Wälder von 1965 (GBl. II, 1965, S. 773 f.), die Luftverunreinigungsanordnung von 1968 (GBl. II, 1968, S. 640 ff.), die AO über die Erhöhung der Verantwortung der Städte und Gemeinden für Ordnung, Sauberkeit und Hygiene im Territorium von 1969 (GBl. II, 1969, S. 149 ff.) sowie die Strahlenschutzverordnung von 1969 (GBl. II, 1969, S. 627 ff.). Diese Gesetze werden laufend durch Verordnungen und Durchführungsbestimmungen ergänzt. So wurden in jüngster Zeit z. B. 2 Anordnungen über Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in Lebensmitteln (GBl. II, 1971, S. 526 ff. sowie I. 1973, S. 27 ff.) erlassen. Während wesentliche Grundsätze zum U. bereits seit längerer Zeit gesetzlich verankert sind — sowohl in den genannten als auch in anderen Gesetzen — werden erst seit einigen Jahren auch Regelungen bezüglich der maximal zulässigen Immissionskonzentrationen (MIK-Werte) erlassen sowie Sanktionen bei Überschreitungen und Unterlassungen von vorgeschriebenen U.-Maßnahmen festgelegt. So wurde beispielsweise im August 1974 eine Verordnung über Schutzgebiete für die Wasserentnahme zur Trinkwasserversorgung erlassen und zur Eindämmung der Luftverschmutzung durch Kraftfahrzeuge mit weiteren Bestimmungen eine Minderung des Bleigehaltes im Benzin von 0,42 auf 0,4 g Pb/l — ab 1980: 0,311 g Pb/l — verordnet (in der Bundesrepublik gelten bereits seit 1972 0,4 g Pb/l, ab 1976 sollen es 0,15 g Pb/l sein). Daneben sind einige Emissionsgrenzwerte und Methoden der Messung und Überwachung von Abgasmengen für Fahrzeuge und Motoren für verbindlich erklärt worden. V. Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen Bei den U.-Maßnahmen spielt neben der — z. T. schon seit längerer Zeit realisierten — Bildung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten (Naturschutz) zunächst einmal die Durchführung einer ganzen Reihe von Messungen der verschiedensten Verschmutzungsarten eine große Rolle: Für die generelle Überwachung der Luftverschmutzung sind die Hygiene-Institute der Bezirke zuständig, für die Kraftfahrzeugabgaskontrolle zeichnen die Abgasprüfstelle der DDR in Berlin-Adlershof sowie die Leitstelle für Abprodukte beim Ministerium für Verkehrswesen verantwortlich. Von diesen Instituten werden laufend Messungen — beispielweise während und nach den Messen in Leipzig, im Industriezentrum Bitterfeld, in Ost-Berlin — durchgeführt, um vor allem die Schadstoffkonzentrationen von Blei (Pb), Kohlenmonoxyd (CO), Stickstoffmonoxyd (NO), Stickstoffdioxyd (NO₂), Formaldehyd (H3CHO), Kohlenwasserstoffen (CmHn), Kohlendioxyd (CO₂), von Schwebstoffen und Schwefeldioxyd (SO₂) zu messen und mit den maximal zulässigen, im ganzen RGW-Gebiet gültigen Immissionskonzentrationen (MIK-Werte), vergleichen zu können. Daneben erfolgen aber auch Messungen durch eine Vielzahl anderer Institute. Z. B. ist das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz in Berlin (Ost) für die Messung und Vermeidung von Strahlenschäden zuständig. Die Messungen dienen außer der Überwachung auch der wissenschaftlichen Forschung, vor allem der Entwicklung von Reinigungstechnologien und der Vorbereitung legislatorischer Maßnahmen. In über 50 wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen wird an U.-Problemen gearbeitet. So wird z. B. in einem besonderen Institut im Tharandter Waldgebiet (im Bezirk Dresden) die Resistenz von Pflanzen, insbesondere Laubbäumen, gegenüber Schadstoffen — wie z. B. Schwefeldioxyd, Fluor- und Chlorverbindungen sowie Industrieabgasen - getestet, um widerstandsfähige Arten erkennen zu können, mit denen um Ballungszentren Grüngürtel anlegbar sind. Ein anderes Beispiel ist die von Forschern der DDR durchgeführte Messung der Bodenverunreinigung [S. 871]durch das bei Verbrennungsvorgängen (Kraftfahrzeuge, Industrie) entstehende, stark krebsfördernde 3,4-Benzpyren. Interessant sind auch die vom Institut für Meereskunde des DAW in Rostock-Warnemünde gemeinsam mit anderen Ländern (Polen, UdSSR, Finnland, Schweden und der Bundesrepublik) durchgeführten Messungen in der Ostsee. Diese wird wegen ihrer ozeanologischen Besonderheiten (erschwerter Wasseraustausch) besonders stark von Umweltverschmutzungen beeinträchtigt. Erforscht werden insbesondere die Sauerstoffverhältnisse, die Zunahme von Giftstoffen (Quecksilberverbindungen, chlorierte Kohlenwasserstoffe aus Pflanzenschutzmitteln, Mineralöl, Zink, Kadmium, Blei), aber auch die Ausbreitung des — die Lebensbedingungen der Fische stark beeinträchtigenden — Schwefelwasserstoffs. Daneben wird in der DDR auch — angesichts der starken Verbreitung lärmbedingter Berufskrankheiten — den Forschungen über den Lärmschutz große Aufmerksamkeit gewidmet. Vom 29. 5.–2. 6. 1972 fand in Dresden der VII. Kongreß der Internationalen Vereinigung gegen Lärm (AICB) statt. Erwähnung verdient auch, daß in jüngster Zeit einige wissenschaftliche Kommissionen zur U.-Forschung gebildet worden sind. U. a. wurde an der Akademie der Wissenschaften der DDR eine aus Medizinern, Biologen, Chemikern, Ernährungs- und Geowissenschaftlern zusammengesetzte „Kommission für Umweltforschung“ geschaffen, die unter Leitung von Prof. Mottek steht und die die von den Akademieinstituten durchgeführten Umweltforschungen leiten, koordinieren und kontrollieren soll. Aber auch die mehr und mehr mit Umweltfragen konfrontierte Kammer der Technik hat im September 1972 eine zentrale Kommission „U.“ eingerichtet. Um die besondere Bedeutung der Umweltprobleme zu unterstreichen und geeignete U.-Maßnahmen zu erarbeiten bzw. zu koordinieren, wurde im November 1971 das Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft gegründet. VI. Sanktionen Die Fülle der gesetzlichen Bestimmungen zum U., die grundsätzlich allgemeinen Charakter tragen, bietet allein keine Gewähr für ausreichenden U., wenn nicht entsprechende Sanktionen ihre Einhaltung erzwingen. Dabei besteht allerdings einerseits wieder das Problem, daß man nicht nur Verursacher von Umweltverschmutzungen „bestrafen“ kann, ohne ihnen gleichzeitig auch vertretbare Möglichkeiten und Wege zur Vermeidung der Verunreinigungen zu zeigen. Andererseits bringt die Festlegung von Grenzwerten erhebliche Schwierigkeiten mit sich, weil in der Regel hierfür entsprechende Forschungen und auch Abstimmungen mit den anderen RGW-Partnerländern und den übrigen Anliegerstaaten wie der Bundesrepublik Deutschland Voraussetzung sind. Für Wasserverschmutzungen wurde 1971 in der 2. DVO zum Wassergesetz (GBl. II, S. 25 ff.) das Abwassergeld festgelegt. Überschreitet ein Betrieb oder ein anderer Verursacher bei der von ihm durchgeführten bzw. bei unterlassener Abwasserbehandlung die — anhand vorgegebener Grenzwerte zu ermittelnde — Abwasserlast, so muß er entsprechend den in einer Kennzifferntabelle festgelegten Gebührensätzen Abwassergeld bezahlen. Dies beträgt beispielsweise für Giftstoffe und freies Cyan 100 Mark/kg, für Sulfide und Schwefelwasserstoffe 75 Mark/kg, für wasserdampfflüchtige Phenole 75 Mark/kg, für Schwermetalle (außer Eisen) 13,60 Mark/kg, für Öle und Fette 5 Mark/kg sowie für Abfallstoffe 200 Mark/m³. Welche Sanktionen dabei herauskommen können, zeigt ein Beispiel aus dem Jahre 1972: Das Gelatinewerk Calbe, das Mansfeld-Kombinat sowie die Reichsbahndirektion Magdeburg mußten 800.000 Mark Buße zahlen, da sie übermäßig verschmutzte Abwässer in die Saale geleitet hatten. Bei Luftverunreinigungen wurden Immissionsgrenzwerte — sowohl Kurzzeit- als auch Dauergrenzwerte — gesetzlich festgelegt (GBl. I, 1973, S. 164 ff. und 1, 1974, S. 353), bei deren Überschreitung ein sogenanntes Staub- und Abgasgeld erhoben wird. Dieses wird aus der Differenz zwischen der zulässigen und tatsächlichen Emission unter Berücksichtigung der Überschreitungsdauer nach folgender Formel berechnet: [S. 872]Die Betriebe sind dabei zu laufender Emissionsmessung verpflichtet; bei Unterlassung nehmen die Bezirkshygieneinspektionen Kontrollmessungen zu Lasten des Betriebes vor — bei doppeltem Gebührensatz. VII. Das Umweltschutzprogramm bis 1975 Mit dem laufenden Fünfjahrplan 1971–1975 ist ein größeres Programm zur Verbesserung der Umweltbedingungen in Angriff genommen worden: a) Zur Erhöhung der Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser, um den im Zeitraum von 1971 bis 1975 auf 120 v. H. ansteigenden Wasserbedarf zu decken, sowie für den Hochwasserschutz ist vorgesehen, bis 1975 250 Mill. m³ zusätzliche Speicherkapazitäten zu schaffen (Wasserwirtschaft). Daneben ist geplant, den Anteil der an zentrale Wasserversorgungssysteme angeschlossenen Wohnungen von 82 v. H. (1970) auf 84 v. H. (1975) zu erhöhen und insbesondere dem dringlichen Problem der veralteten Abwassersysteme durch Erweiterung und Erneuerung bestehender Anlagen zu begegnen. b) Durch Wiederurbarmachung bisher vom Braunkohlenbergbau beanspruchter Bodenflächen sollen mindestens 9.700 ha der land- und forstwirtschaftlichen sowie der touristischen Nutzung zugeführt werden — in den Jahren 1967 bis 1970 waren es 9.500 ha. In der Zeit von 1966 bis 1970 sind zudem 154.000 ha Land neu aufgeforstet worden; allein 1971 wurden 420 Mill. Bäume auf 30.500 ha Wald- und Brachland gepflanzt. Für die Durchführung von Meliorationen sollen bis 1975 4 Mrd. Mark bereitgestellt werden, um über 800.000 ha Bodenfläche be- bzw. entwässern zu können. Diese Aufwendungen, die zum großen Teil als normale Investitionen der Landwirtschaft zur Bodengewinnung und -Verbesserung anzusehen sind, werden in der DDR dem U. zugerechnet, wahrscheinlich, um das U. Programm aufzuwerten. c) Zur Minderung der Luftverunreinigung, die infolge der vielen nicht oder nur mit veralteten Reinigungsanlagen ausgerüsteten Industriebetriebe (insbesondere Kraftwerke, Brikettfabriken, Zementfabriken, Hüttenwerke und Chemiebetriebe) in der DDR hoch ist, sollen wirksamere Abgasreinigungsverfahren entwickelt und vor allem in Ballungsgebieten eingesetzt werden: So ist vorgesehen, in volkswirtschaftlich wichtigen Kombinaten und Betrieben die Luftverunreinigung um 40 bis 60 v. H. zu senken, insbesondere aber alle neu zu errichtenden Kraftwerke mit hochwirksamen Entstaubungsanlagen auszustatten. Im Jahr 1972 wurden für die Chemische Industrie 270 Mill. Mark an Investitionen zur Verringerung der Luftverschmutzung geplant. d) Zur Bekämpfung des Lärms, zu der als erster Schritt die bereits durchgeführte Erfassung aller „Lärmarbeitsplätze“ (Plätze mit einem Lärmpegel über dem kritischen Wert von 85 dB) durch Betriebsärzte gehörte, sollen in allen größeren Städten „Lärmkarten“ als Voraussetzung für eine künftige schrittweise Lärmminderung erstellt werden. Daneben steht der Versuch, die Lärmbeeinflussung in Neubaugebieten durch entsprechende Planungen zu verringern. Dies soll durch geeignete Gruppierung der Wohnbauten und die Anpflanzung von Baumgruppen und schallabsorbierenden Kletter- und Rankgewächsen erreicht werden. e) Der Verbesserung der Ablagerung, Beseitigung und Verwertung von Siedlungsabfall sollen zusätzliche Anstrengungen dienen: 100 Mill. Mark sind für die Errichtung 51 neuer Anlagen der Mülldeponie (einschließlich einer neuen Verbrennungsanlage in Ost-Berlin, bei der die entstehende Wärme der Fernheizung dienen soll) sowie für 5 Anlagen der Müllkompostierung vorgesehen. Von diesen sollen 3 in den Bezirken Leipzig, Potsdam und Rostock entstehen; mit ihnen sollen aus je 140.000 t Müll 100.000 t Kompost erzeugt werden. Für diese Maßnahmen — einschließlich der Meliorationen — sollen insgesamt 7 Mrd. Mark aufgewendet werden. Während bis 1972 in den Jahresplänen lediglich ganz bestimmte Umweltaufgaben — z. B. Abwasserreinigung, Bodengewinnung — geplant waren, finden seit 1973 jeweils ganze Schutzprogramme Berücksichtigung: Im Volkswirtschaftsplan 1973 waren für den U. 1,6 Mrd. Mark vorgesehen, wovon über 0,6 Mrd. Mark auf die Reinhaltung von Luft und Wasser sowie die Lärmminderung und 0,75 Mrd. Mark auf Meliorationen entfielen. Dafür sind 67.000 ha Bodenfläche be- und 105.000 ha entwässert worden (1972 wurden mit der gleichen Summe 56.000 ha be- und 106.000 ha entwässert). Der Volkswirtschaftsplan 1974 sieht für die Verbesserung der Wasserversorgung Investitionen in Höhe von 575 Mill. Mark vor, um damit die Wasserwerkskapazitäten gegenüber 1973 um 5 v. H. und die Kapazitäten der Kläranlagen um 4 v. H. zu steigern. Insbesondere soll der Stauraum der Talsperren — vor allem durch die Fertigstellung der Vorhaben in Gottleuba, Bautzen und Niemtsch-Koschen — um 100 Mill. m³ erweitert werden. Daneben sind aber auch Investitionsmaßnahmen zur Reinhaltung der Luft sowie zur Nutzbarmachung und Beseitigung von Abfallprodukten geplant. Für Meliorationen sind 1974 715 Mill. Mark vorgesehen, um Be- und Entwässerungsmaßnahmen für 170.000 ha durchzuführen. VIII. Besondere Probleme des Umweltschutzes in der DDR Zweifellos hat sich das Umweltbewußtsein bei der Bevölkerung und in der Industrie in den letzten Jahren verstärkt, staatliche Stellen bemühen sich, die Forschung vermehrt auf Umweltprobleme zu lenken und die Betriebe zu einer Minderung und Beseitigung der Umweltgefahren zu veranlassen. Auch [S. 873]wenn beim DDR-Umweltprogramm „normale“ Maßnahmen — wie Meliorationen, Vergrößerung der Wasserbereitstellungskapazitäten — einbezogen werden, die nicht ausschließlich Umweltfunktionen erfüllen, so sind doch die eingeleiteten Bemühungen (Gewinnung von Sekundärrohstoffen, Müllkompostierung, Lärmschutz) sowie die beginnende Zusammenarbeit innerhalb des RGW beachtenswert. So betreffen allein 37 der 97 wissenschaftlich-technischen Forschungsaufgaben des Komplexprogramms den Umweltschutz, an denen die DDR besonders beteiligt ist. Bedenklich ist hingegen die bisher nur geringe Zusammenarbeit der DDR mit westlichen Ländern, da die grenzüberschreitenden Wirkungen von verschmutzten Flüssen, von Abgasen und anderen Schadstoffen außerordentlich schwerwiegend sein können. In der Bundesrepublik Deutschland wirken sich z. B. die Abwässer der Thüringischen Kaliwerke — wegen Versalzung der Werra — ungünstig auf das Bremer Trinkwasser aus, aber auch der nordbayerische Raum wird durch aus der DDR stammende Abwässer beeinträchtigt. Immerhin konnten im September 1973 Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR über Grundsätze der Schadensbekämpfung an der Grenze sowie zu Instandhaltung und Ausbau der Grenzgewässer (einschl. der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen) abgeschlossen werden. Wirksame Lösungen der heutigen und künftigen Umweltprobleme erfordern neben einer umfassenden internationalen Zusammenarbeit, neben einer Intensivierung der Forschung sowie der Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Festlegung der regionalen Investitionsstruktur vor allem die Bereitstellung umfangreicher finanzieller Mittel. Bei allen guten Ansätzen zum U. dürfte die Wirtschaftsführung der DDR jedoch auch noch in den nächsten Jahren dem Einsatz aller verfügbaren Mittel für Produktionssteigerungen Vorrang einräumen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 868–873 Umlaufmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Uneheliche Kinder
Umweltschutz (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 / > I. Ursachen und Gefahren der Umweltverschmutzung Die Gesundheit des Menschen und der Tierwelt wird heute auch in der DDR zunehmend durch Schadstoffe der belebten und der unbelebten Natur beeinträchtigt, insbesondere durch chemische Faktoren. Luft, Wasser, Boden und Pflanzen werden verunreinigt und schädigen so die Umwelt; über Nahrungsmittel oder direkte Kontakte wirkt sich dies nachteilig auf die menschliche Gesundheit aus. …
DDR A-Z 1975
Nettogewinnabführung (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate oder VVB in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die VVB — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB verbleibende Gewinn als Nettogewinnabführung an den Staatshaushalt überwiesen wurde, mußten die VVB-Zentralen und Betriebe ab 1968 normativ festgelegte N. an den Staat leisten. Diese bestanden in den für die einzelnen VVB und deren Betriebe stark differenzierten und in den Jahren 1969 und 1970 gleichbleibenden Prozentanteilen des Nettogewinns - bei Berücksichtigung jährlicher Mindestbeträge. Ab 1971 sollten neue, für fünf Jahre geltende Abführungssätze gebildet werden, ohne daß es jedoch wegen der Rezentralisierungsmaßnahmen von Ende 1970 dazu kam. Mit dieser Differenzierung der Sätze der N. versuchte der Staat eine Steuerung der Entwicklung der Industriezweige in Richtung auf von ihm aufgestellte Strukturziele zu erreichen. Dabei sollte die Höhe des Gewinns Leistungsmaßstab sein und die Höhe der N. dort starke Minderungen des Aktionsradius der dezentralen Produktionseinheiten bewirken, wo deren Entwicklungsrichtungen nicht der staatlich angestrebten Struktur entsprachen. Für den Betrieb war in der NÖS-Periode entscheidend, daß von dem um die N. verminderten Nettogewinn nach der planmäßigen Tilgung und Finanzierung von Krediten sowie der Bildung seiner Fonds noch ein möglichst großer Restgewinn verblieb, mit dem er — bei Ausnahme einiger staatlich festgelegter Projekte — seine Investitionstätigkeit weitgehend frei bestimmen konnte. Je größer (kleiner) die N. war, desto geringer (höher) wurde dieser Restgewinn und damit der betriebliche Aktionsspielraum. Die N. ist grundsätzlich im Gewinn[S. 595]verwendungsfonds der VVB-Zentrale erfaßt worden. Daraus flossen dann bestimmte Gewinnanteile an den Staatshaushalt. Mit dem bei der VVB-Zentrale verbleibenden Teil sind Gewinnumverteilungen innerhalb der VVB zur Förderung wichtiger Strukturziele durchgeführt worden: Einerseits wurden solchen Betrieben des VVB-Verbandes Mittel gewährt, deren Gewinnerzielung zur planmäßigen Finanzierung der Betriebsausgaben nicht ausreichte; andererseits finanzierte die VVB-Leitung in eigener Regie durchgeführte Investitionsprogramme sowie sonstige Konzernaufgaben, soweit sie nicht durch Mittel aus der VVB-Umlage bezahlt wurden. Ab 1971 wurden mit der Rezentralisierung sowohl die Investitionsentscheidungen wieder in die Hand staatlicher Instanzen gelegt, als auch der zu erwirtschaftende Nettogewinn zur staatlichen Plankennziffer erhoben. Damit konnte die Gewinnabführung auf die Vorgabe absoluter, branchenweise unterschiedlicher N.-Beträge geändert werden, die 1971 auch bei Nichterreichen des Plangewinns voll zu zahlen waren. Da die Betriebe bei Unterschreitung des Soll-Gewinns erheblichen Finanzierungsschwierigkeiten gegenüberstanden, wurde 1972 eine Erleichterung bei der N. gewährt: 30 v. H. der Unterschreitung des Plangewinns durften gekürzt werden. Seit 1973 traten noch weitere Lockerungen ein: Sowohl die N. als auch die Plankennziffer für den Nettogewinn dürfen bei der Planausarbeitung als Berechnungskennziffer behandelt werden, die sich indirekt aus anderen verbindlichen Plankennziffern ergibt. Bei Unterschreiten des Soll-Gewinns dürfen nunmehr 50 v. H. der Gewinnunterschreitung von der N. gekürzt werden. Bleibt der Ist-Gewinn allerdings noch unter diesem verminderten Gewinnabführungssoll, so ist er voll abzuführen und die Differenz als Finanzschuld im darauf folgenden Jahr zu tilgen und bis dahin mit 5 v. H. zu verzinsen. Bei Übererfüllung des Soll-Gewinns müssen die Betriebe und Kombinate einen einheitlichen Abführungssatz von 50 v. H. des Mehrgewinns zahlen. Der VVB kommt nach wie vor die Funktion zu, aus ihrem - aus betrieblichen N.-Beträgen gespeisten - Gewinnfonds, neben der Abführung an den Staatshaushalt, Gewinnumverteilungen innerhalb der VVB durchzuführen und über den Reservefonds bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen durchzusetzen. Dasselbe gilt auch für die Kombinatsspitze und deren Gewinnfonds im Verhältnis zu den ihr unterstehenden Kombinatsbetrieben. Der Charakter der N. hat sich seit der Rezentralisierung gewandelt. Denn nunmehr ist die Erfüllung der geplanten mengenmäßigen und wertmäßigen Produktionsziele stark mit der finanziellen Planung verknüpft: Bei Nichterreichen der Produktionsziele treten wegen der Unterschreitung des Soll-Gewinns deutliche Schwierigkeiten in der Finanzierung der betrieblichen Aufgaben ein, die zwar durch die dann vorgesehenen Minderungen der N. abgeschwächt wurden, aber dennoch immer weiter bestehen. Als strukturpolitisches Instrument ist die N. zwar noch immer wirksam, ihre Bedeutung ist aber geschwächt, denn die Strukturpolitik vollzieht sich nunmehr wieder durch reale Planvorgaben. Die N. soll allerdings die staatlichen Strukturziele auf der Seite der finanziellen Planung unterstützen — eine Zielsetzung, die wiederum nicht unterschätzt werden sollte. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 594–595 Neokolonialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NetzplantechnikSiehe auch die Jahre 1979 1985 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate oder VVB in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die VVB — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB verbleibende Gewinn als Nettogewinnabführung…
DDR A-Z 1975
Kabarett (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 452]Als politisches K. erfährt diese Kunstgattung, in der Formen der Literatur, der Musik und des Theaters vereint sind, in der DDR vor allem während der letzten Jahre verstärkte Förderung. Dies gilt in besonderer Weise für das Laien-K. Hauptmerkmale des K. sind die Satire, aber auch der Zynismus, die Ironie und die verschiedensten Ausdrucksmittel des Humors. Aufgrund der Bedingungen der sozialistischen Produktionsverhältnisse wird dem K. eine neue Qualität zugesprochen. „Die gleichen Ziele wie die sozialistische Gesellschaft verfolgend, weiß es im Gegensatz zum westdeutschen K. und zum bürgerlichen K. der Vergangenheit nicht nur, wogegen, sondern auch wofür es auftritt.“ In den „Hauptaufgaben für das Laienkabarett in den Jahren 1971–1975“, erarbeitet vom wissenschaftlich-künstlerischen Beirat für Volkskunst beim Ministerium für Kultur, wird als das Hauptziel des K. die Mithilfe bei der Gestaltung des sozialistischen Menschenbildes angeführt. Der Beitrag des K. „… besteht hauptsächlich in der satirischen bzw. humoristischen Beleuchtung von subjektiver Nichterfüllung gesellschaftlicher Erfordernisse, beabsichtigt als produktive Kritik, die Denkanstöße und Handlungsimpulse zur weiteren Vervollkommnung des Menschen gibt“. Zu diesem Zweck wird auf das notwendige Einverständnis zwischen Publikum und K. hingewiesen. „Bei beiden ist das Vergnügen an den Meisterungsmöglichkeiten des menschlichen Schicksals durch die Gesellschaft (Brecht) entwickelt, der Zuschauer findet seine Sache auf der Bühne behandelt, und beide genießen den Spaß an der Veränderung.“ Demgegenüber ist die Auseinandersetzung mit dem „Klassenfeind“ so scharf wie möglich zu führen. Zu den bekanntesten Berufs-K. gehören in Berlin „Die Distel“, in Leipzig die „Pfeffermühle“ und in Dresden die „Herkuleskeule“. Die Zahl der Laien-K. ist seit 1970 sprunghaft gestiegen (1974: geschätzt 2.000–4.000, 1970 etwa 600). Zu den führenden Laienensembles, die auch bei den 15. Arbeiterfestspielen 1974, dem Festival der Volkskunst in Erfurt, zu den 21 ausgewählten Gruppen gehörten, zählen: die „academixer“ der Karl-Marx-Universität Leipzig, die „Taktlosen“ am Haus der Gewerkschaften in Halle und die „Hinterwäldler“, das K. am Haus des Lehrers in Suhl. Die Zentrale Arbeitsgemeinschaft (ZAG) K. beim Zentralhaus für Kulturarbeit setzt sich mit den Entwicklungsproblemen im Bereich des K. auseinander und wirkt über die Bezirkskabinette für Kulturarbeit und die Bezirksarbeitsgemeinschaften auf die Arbeit der Laien-K. ein. Seine Hauptaufgaben bis 1975 sieht die ZAG in der Durchsetzung eines neuen Ensembletyps, in dem die K.-Mitglieder von der gleichen politisch-ideologischen Programmkonzeption ausgehen. Wichtige Einrichtungen der Qualifizierung sind: die Spezialschule (für K.-Leiter, incl. der Leiter von Pionier-K.), Weiterbildungsseminare. Meisterkurse (für besonders befähigte Absolventen bzw. Leiter von Spitzengruppen) sowie die Arbeit in Beispiel- und Förderergruppen. Der Information und dem Leistungsanreiz dienen weiterhin auf Kreis-, Bezirks- und zentraler Ebene durchgeführte Werkstattage und Leistungsvergleiche. Fachorgan für das Laientheater und K. ist die Zeitschrift „szene“ des Zentralhauses für Kulturarbeit (zweimonatlich bis Mitte 1973, seither vierteljährlich). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 452 Justizverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KabinetteSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 452]Als politisches K. erfährt diese Kunstgattung, in der Formen der Literatur, der Musik und des Theaters vereint sind, in der DDR vor allem während der letzten Jahre verstärkte Förderung. Dies gilt in besonderer Weise für das Laien-K. Hauptmerkmale des K. sind die Satire, aber auch der Zynismus, die Ironie und die verschiedensten Ausdrucksmittel des Humors. Aufgrund der Bedingungen der sozialistischen…
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Presseamt (1975)
Siehe auch: Presseamt: 1979 1985 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen, und das Weisungsrecht des Vorsitzenden des Ministerrates gegenüber der staatlichen Nachrichten- und Fotoagentur ADN aus. Es veröffentlicht die Kommuniqués und Erklärungen des Ministerrates (die die Bevölkerung auf die Durchführung der vom Ministerrat gefaßten Beschlüsse orientieren sollen), veranstaltet Pressekonferenzen und Pressebesprechungen zu „wichtigen staatlichen Ereignissen und Veranstaltungen“ sowie zur „Erläuterung richtungweisender Beschlüsse“, leitet an und koordiniert die publizistische Tätigkeit der zentralen Staatsorgane und organisiert Exkursionen für Journalisten zu Schwerpunkten politisch-wirtschaftlicher Vorhaben in der DDR. Mehrmals wöchentlich gibt das P. die (gedruckten) „Presse-Informationen“ heraus, die von allen Redaktionen, Staatsorganen und Großbetrieben bezogen werden. Wesentliche Aufgabe der Presse-Informationen ist es, „in Kurzkommentaren Fragen zu aktuellen wirtschaftlichen und politischen Problemen zu beantworten und damit zugleich den Redaktionen Hinweise zu geben“ (Kurt Blecha, SED, Leiter des P. seit April 1958). Außerdem versorgt das P. die Redaktionen mit graphisch-statistischem Material und gibt seit Februar 1950 gemeinsam mit der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft das Bulletin „Presse der Sowjetunion“ heraus, eine (auch richtungweisende) Auswahl von Kommentaren und Beiträgen aus sowjetischen Zeitungen und Zeitschriften, die ebenso in den Spalten der DDR-Presse erscheinen wie die Kurzkommentare und Beiträge der Presse-Informationen. Nach Einstellung der offiziellen sowjetischen Zensur im August 1949 wurde im September die „Hauptverwaltung für Information“ als deutsche Zentralbehörde in der sowjetischen Besatzungszone errichtet. Nach Gründung der DDR erfolgte im Oktober 1949 die Umbenennung in „Amt für Information“; vom Dezember 1952 bis 1963 lautete die offizielle Bezeichnung „P. beim Ministerpräsidenten der DDR“. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 677 Presse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PrivateigentumSiehe auch: Presseamt: 1979 1985 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen, und…
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Fachschulen (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, in dem Werktätige nach erfolgreichem Abschluß der zehnklassigen polytechnischen Oberschule und einer Berufsausbildung im Direkt-, Fern- oder Abendstudium zu mittleren wissenschaftlich-technischen bzw. ökonomischen Kadern für die industrielle bzw. landwirtschaftliche Produktion, die Volksbildung, das Gesundheitswesen, den Handel, für künstlerische Berufe und andere gesellschaftliche Bereiche aus- und weitergebildet werden. Die F. gliedern sich in technische F. (Ingenieurschulen), nichttechnische F. und Institute mit F.-Charakter (für den Erziehungssektor). Im Rahmen der 3. Hochschulreform wurde 10 Ingenieurschulen der Status von Ingenieurhochschulen verliehen. In der DDR bestanden 1972 196 F. Die F. wurden den jeweiligen Fachministerien oder deren nachgeordneten Organen unterstellt. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, dem zur wissenschaftlichen Untersuchung und Ausarbeitung von Grundsatzfragen der Fachschulpolitik das „Institut für Fachschulwesen“ in Karl-Marx-Stadt untersteht. Auf diese Weise soll gesichert werden, daß die Aus- und Weiterbildung an den F. „unmittelbarer Bestandteil des Reproduktionsprozesses der betreffenden Zweige“ wird, daß die ständige Weiterentwicklung der Bildungsinhalte und Erziehungsmethoden sich an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und die Kapazitäten der F. für Entwicklungs- und Rationalisierungsaufgaben der Betriebe genutzt werden. Ferner ermöglicht diese Konstruktion eine bessere Kooperation von F. und betrieblichen Qualifizierungseinrichtungen. Eine Fachschulausbildung erfolgt in den Zweigen: Technische Wissenschaften (Maschinenwesen, Schiffswesen, Textil-, Bekleidungs-, Ledertechnologie u. a.); Medizin/Gesundheitswesen (Medizintechnik, Medizinische Assistenz u. a.); Agrarwissenschaften (Pflanzenproduktion u. a.); Wirtschaftswissenschaften (u. a. Sozialistische Betriebswirtschaft / Ingenieurökonomie für verschiedene Industriebereiche); Staats- und Gesellschaftswissenschaften; Dokumentations- und Bibliothekswissenschaften (Staatswissenschaft, Museumskunde u. a.); Kultur-, Erziehungs- und Sportwissenschaft (Erzieher, Oberschullehrer für untere Klassen u. a); Literatur- und Sprachwissenschaften, Kunst sowie Militärwesen. Schwerpunktfächer sind die Technischen Wissenschaften mit 6.552 Direkt-, Fern- und Abendstudenten (darunter 24.255 im Bereich Maschinenwesen) und die Wirtschaftswissenschaften mit 49.095 Studenten (1973). Im selben Jahr studierten insgesamt 162.347 DDR-Bürger an einer F. (davon im Direktstudium 64.764, im Fernstudium 64.739 und im Abendstudium 32.844). Der Anteil der F.-Absolventen bei den Berufstätigen in der DDR-Wirtschaft erhöhte sich von 232.593 im Jahre 1961 auf 540.574 im Jahre 1973, d. h. von 39,0 auf 84,0 je 1000 Berufstätige. Universitäten und Hochschulen; Stipendien; Fernstudium. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 269 Fachhochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FahneneidSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, in dem Werktätige nach erfolgreichem Abschluß der zehnklassigen polytechnischen Oberschule und einer Berufsausbildung im Direkt-, Fern- oder Abendstudium zu mittleren wissenschaftlich-technischen bzw. ökonomischen Kadern für die industrielle bzw. landwirtschaftliche Produktion, die Volksbildung, das Gesundheitswesen, den Handel, für…
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Kulturbund der DDR (1975)
Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1979 Kulturbund der DDR: 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Auf allen Gebieten der Kulturpolitik arbeitende Organisation, die in ihren Reihen kulturell interessierte Bürger aller Berufe und Schichten vereint, besonders aber die kulturell tätige Intelligenz. Im Juli 1945 auf Initiative der SMAD unter dem Namen „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ gegründet, war der K. der DDR anfangs interzonal und überparteilich tätig. Die Tatsache, daß sich die sozialistische Umorientierung der ursprünglich allgemein humanistisch ausgerichteten Organisation nur unter Widerständen vollzog, und daß der K. jenen Schichten ein Betätigungsfeld bot, die parteipolitisches Engagement vermeiden wollten, rief häufige Kritik der SED hervor. Die Auseinandersetzungen über die kulturpolitische Linie wurden durch den V. Bundeskongreß 1958 vorläufig abgeschlossen, der die Annahme eines Programms, größere Veränderungen in den Führungsgremien und die Umbenennung in „Deutscher Kulturbund“ beschloß. Seitdem bemüht sich die Organisation — der VIII. Bundeskongreß 1974 gab ihr den neuen Namen „Kulturbund der DDR“ — als gesellschaftlicher Partner die staatliche sozialistische Kulturpolitik zu unterstützen sowie als Massenorganisation im Rahmen der Bündnispolitik zur Annäherung der Intelligenz an die Arbeiterklasse beizutragen. Die 195.000 Verbandsmitglieder wirken in 1200 Freundeskreisen, Interessen- und Arbeitsgemeinschaften für Natur und Heimat, Fotografie und Philatelie sowie in 1500 Ortsgruppen. Die Klubs der Intelligenz, in denen vor allem Kulturschaffende organisiert sind, wurden 1957 dem K. eingegliedert, nachdem sie wegen politischer Unabhängigkeitstendenzen kritisiert worden waren. Bei der Lösung der sich aus dem VIII. Parteitag der SED 1971 ergebenden Aufgabe, zur Hebung des kulturellen Lebensniveaus der Werktätigen beizutragen, steht der K. vor der Schwierigkeit, den weitgehenden, oft durch soziale Exklusivität bedingten Zirkelcharakter seiner Grundeinheiten zugunsten einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit aufgeben zu müssen; in diesem Zusammenhang wird an den K. immer wieder die Forderung der „Öffnung“ herangetragen. Als weitere Probleme stellen sich der Organisation geringe Popularität unter der Jugend und zu schwache Verankerung auf dem Lande. Der K. ist durch eine Fraktion in der Volkskammer und Abgeordnete in den örtlichen Volksvertretungen vertreten. Er gibt die Wochenzeitschrift „Sonntag“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 486 Kulturarbeit des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelle ZusammenarbeitSiehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1979 Kulturbund der DDR: 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Auf allen Gebieten der Kulturpolitik arbeitende Organisation, die in ihren Reihen kulturell interessierte Bürger aller Berufe und Schichten vereint, besonders aber die kulturell…
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Betriebsverfassung (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Die rechtlichen Grundlagen der B. der volkseigenen Betriebe (VEB) und Kombinate sind das Gesetzbuch der Arbeit sowie die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973 (GBl. I, S. 129). Diese VO löste eine Anzahl vorangegangener Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung ab, so insbesondere für die VEB die VO über Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. 2. 1967 und für die Kombinate die VO über Bildung und Rechtsstellung von volkseigenen Kombinaten vom 16. 10. 1968. Ein Anfang 1967 veröffentlichter Entwurf zur VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der VVB wurde dann zwar vielfach wie geltendes Recht behandelt, erlangte jedoch keine Gesetzeskraft. Rechtliche Grundlagen für eine B. der VEB waren erstmals 1952 geschaffen worden. Die bis dahin unselbständigen Teilbetriebe einer VVB waren in rechtlich selbständige und nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitende Wirtschaftseinheiten (VEB) überführt worden. Mit der VO 73 trat zum erstenmal in der DDR eine geschlossene Regelung für VEB, Kombinate und VVB in Kraft. Sie bildet im Zusammenhang mit dem Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972 (Ministerrat) und dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 (örtliche Organe der Staatsmacht) ein umfassendes aufeinander abgestimmtes Gesetzeswerk zur Struktur der Wirtschaftsleitung. Die DDR besitzt damit heute eine bessere rechtlichere Abgrenzung der Kompetenzen und Funktionen der nach den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus gestalteten Leistungsebenen im Vergleich zu vorangegangenen Regelungen. Die VO 73 bestimmt die Stellung der wirtschaftenden Einheiten im Wirtschaftssystem (Wirtschaft). Nach den „Grundsätzen“ der VO 73 (§~1) sind die VEB, Kombinate und VVB „Bestandteil der einheitlichen sozialistischen Volkswirtschaft der DDR“. Sie erfüllen „ihre Aufgaben im Auftrage des sozialistischen Staates und in Verwirklichung des Beschlusses der Partei der Arbeiterklasse, der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften“. Die zentralen staatlichen Pläne bilden die verbindliche Grundlage ihrer Arbeit. VEB, Kombinate und VVB werden nach dem Prinzip der Einzelleitung durch den Direktor des Betriebes oder Kombinats (Generaldirektor der VVB) und nach einer „kollektiven Beratung der Grundfragen“ unter Mitwirkung der Werktätigen geführt. Die Rolle der Gewerkschaftsorganisation im Betrieb steht heute stärker als bisher im Vordergrund. Dafür sind seit der VO 73 eine Reihe von Beratungsgremien entfallen (Gesellschaftliche Räte in VVB, wissenschaftlich-ökonomische Räte in Kombinaten; die Produktionskomitees in den VEB waren bereits vorher aufgelöst worden). Diese Regelung wird offiziell damit begründet, daß dadurch der direkte Einfluß der Werktätigen über Partei und Gewerkschaft besser zu sichern sei. Neben den wesentlichen betrieblichen Funktionen wurden auch verstärkt die sozialpolitischen Aufgaben herausgearbeitet und die Pflicht zur Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen betont. Nach geltenden Regelungen haben außerdem die VEB, Kombinate und VVB die „ihnen übertragene Aufgabe zur materiell-technischen Sicherstellung und andere Maßnahmen der Landesverteidigung, einschließlich der Zivilverteidigung“ durchzuführen. Die Betriebe werden verpflichtet, die sozialistische Wehrerziehung zu fördern und dazu auch materielle Unterstützung zu leisten. Der volkseigene Betrieb (VEB) fungiert sowohl als wirtschaftliche als auch als gesellschaftliche Grundeinheit, also nicht nur als „arbeitsteiliges Glied“ der Volkswirtschaft, sondern auch als Zentrum zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten. Der VEB ist rechtsfähig und führt einen eigenen Betriebsnamen. Mit der VO 73 wird auf die ausdrückliche Feststellung der juristischen Selbständigkeit des VEB verzichtet. Alle Betriebe der volkseigenen Wirtschaft sind verpflichtet, sich in das beim Ministerrat durch das Staatliche Vertragsgericht geführte Register eintragen zu lassen (GBl.~II, 1970, S. 573). Die Registerführung erfolgt beim Bezirksvertragsgericht. Nach der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre in der DDR ist der Betrieb ein Kollektiv von Werktätigen, ausgestattet mit volkseigenen materiellen und finanziellen Fonds. Als ökonomische Grundeinheit und sozialistischer Warenproduzent erfüllt der Betrieb die durch die staatlichen Pläne fixierten Teilaufgaben und arbeitet nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Daneben sind eine Reihe besonderer Weisungen zu beachten, wie die Verpflichtung zur Sortiments- und bedarfsgerechten Produktion, für eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit wie auch für eine moderne Formgestaltung der Erzeugnisse zu sorgen und die Produktion zu niedrigsten Kosten zu erbringen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Verantwortung der Betriebe im Hinblick auf die Forderungen der sozialistischen ökonomischen Integration gezollt. Die Betriebe sind gehalten, die Konsequenzen einer fortschreitenden Integration im RGW umfassend zu berücksichtigen. Nach dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Reproduktion der Betriebe besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Selbstfinanzierung über Gewinn und Kredit: generell bedeutet jedoch die vielzitierte „Eigenverantwortung“ nur eine relative Selbständigkeit im Rahmen einer weitgehend an überbetriebliche Weisungen und Normen gebundenen Dispositionsbefugnis insbesondere für das „Wie“ der Planerfüllung. Alle wesentlichen Kompetenzen liegen in den Händen der VVB und der Ministerien. Teilweise sind bei den VVB auch wichtige betriebliche Funktionen zentralisiert. Mit der VO 73 entfielen einige im Zuge der Wirtschaftsreform seit 1967 den VEB erteilten Rechte (z. B. das Recht eines finanziellen Ausgleichsanspruchs bei Eingriffen und Planänderung durch übergeordnete Instan[S. 147]zen), die im Vergleich zur VEB-VO 1967 eine erneute Beschränkung des Dispositionsspielraumes bedeuten. Gründe hierfür sind nicht zuletzt in Bemühungen der Betriebe zu suchen, ihren Betriebserfolg durch sehr flexible Handhabung oder bewußte Umgehung von Plananweisungen und Rechtsvorschriften zu sichern oder zu erhöhen. Der Spitzenfunktionär in der Betriebshierarchie ist der Betriebsdirektor. Als „Beauftragter des sozialistischen Staates“ und Betriebsleiter, berufen durch den Leiter des übergeordneten Organs, fungiert er in doppelter Funktion als Wirtschaftsleiter und als sozialistischer Erzieher. Seine Position ist in ein System der gesellschaftlichen Leitung (Partei, Gewerkschaft, FDJ usw.) eingebettet. Gemäß dem Prinzip der Einzelleitung ist er gegenüber seiner übergeordneten Instanz persönlich voll verantwortlich und besitzt Weisungsrecht gegenüber allen Mitarbeitern des Betriebes (GBA, §~9, 2). Die straffe Subordination der innerbetrieblichen Struktur ist durch die Ausbildung eines für die Leitungsorganisation des sozialistischen Betriebes typischen Gegengewichtsprinzips zur allseitigen Kontrolle innerhalb der betrieblichen Führung gekennzeichnet. Typisch hierfür ist die doppelte Unterstellung des Hauptbuchhalters. Ebenso richtet sich das System der gesellschaftlichen Leitung gegen „individuelle und kollektive Sonderinteressen“ des Betriebes. Der Betriebsdirektor hat die Grundsätze und Normen des sozialistischen Arbeitsrechts zu verwirklichen. Er ist für die Ausarbeitung und Erfüllung des Betriebsplans und seiner Aufschlüsselung bis hin zum Arbeitsplatz verantwortlich und hat den Betriebsplan vor seinem vorgesetzten Leiter zu verteidigen. Er legt die Aufgabenbereiche und Befugnisse der leitenden Mitarbeiter fest. Er kann seine Befugnisse partiell auf diese übertragen. Er ist verantwortlich für Arbeitsgestaltung, Arbeitsformen und die Ausarbeitung und Festsetzung sonstiger Leistungskennziffern. Gemäß dem sozialistischen Leistungsprinzip hat er das Arbeitspotential des Betriebes auf hohe Planerfüllung und maximale Steigerung der Arbeitsproduktivität zu konzentrieren, wie auch „die Beziehungen zwischen Tarif, Leistung und Lohn so zu gestalten, daß jeder Werktätige daran interessiert ist, hohe Leistungen zu erreichen“ (VO 73, § 9). Mitwirkungsorgane der Belegschaft sind nicht als Beginn des Übergangs zur kollektiven Leitung im Sinne einer Mitbestimmung, sondern als Form einer straffen Leitung durch kollektive Mitwirkung und Beratung im Dienste einer intensiven Kontrolle zu verstehen. Ihr Recht auf Mitwirkung sollen die Werktätigen grundsätzlich durch die BGL und die BPO verwirklichen. „Im Betrieb … wirken die Werktätigen unmittelbar und mit Hilfe ihrer gewählten Organe an der Leitung mit“ (Verfassung der DDR, Art. 42, 1). Betriebsdirektor, Partei und Gewerkschaft organisieren, kanalisieren und steuern die Mitwirkung. Dabei ist der Form nach zwischen kollektiven Verträgen (BKV), beratenden Gremien, (Ständige ➝Produktionsberatungen), gelenkte Produktionsiniativen (Formen des Sozialistischen Wettbewerbs) und Versammlungen verschiedener Art (Rechenschaftslegungen usw.) zu unterscheiden. Mitwirkung bedeutet Mitsprache zur Mobilisierung der Reserven des Betriebes durch Ausnutzung der „schöpferischen Initiative“ der Belegschaft. Die Grundsätze der B. eines VEB gelten in der Regel gleichermaßen für die Betriebe eines Kombinates, soweit diese einen eigenen Betriebsnamen führen. Für unselbständige Betriebsteile eines Kombinates bestehen Sonderregelungen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 146–147 Betriebssportgemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebswirtschaft, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1969 1979 Die rechtlichen Grundlagen der B. der volkseigenen Betriebe (VEB) und Kombinate sind das Gesetzbuch der Arbeit sowie die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973 (GBl. I, S. 129). Diese VO löste eine Anzahl vorangegangener Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung ab, so insbesondere für die VEB die VO über Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. 2. 1967 und…
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Kybernetik (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 495]K. ist die Wissenschaft von den „möglichen Verhaltensweisen möglicher Strukturen“, d. h. von dynamischen, sich selbst organisierenden und sich selbst erhaltenden Systemen. Unter „System“ wird jedes in sich geschlossene Ganze verstanden, das miteinander in Wechselbeziehung stehende Teile umfaßt. Die kybernetischen Systeme sind dazu bestimmt, daß sie mit Hilfe von Rückkoppelungen immer wieder einen Gleichgewichtszustand anstreben. „Dynamisch“ heißt im vorliegenden Zusammenhang stets „in Funktion befindlich“. Mit Hilfe kybernetischer Modelle wird versucht, bestimmte wesentliche Eigenschaften der Wirklichkeit abzubilden und Gesetzmäßigkeiten der beobachteten Tatbestände festzustellen. Die K. hat eine eigene, von verschiedenen Wissenschaften beeinflußte Sprache geschaffen. Hauptbegriffe sind u. a.: „System“, „Subsystem“, „Umwelt“, „kybernetische Maschine“, „Regelkreis“, „Regler“, „Regelstrecke“, „Rückkopplung“ („feedback“), „Gleichgewicht“, „Fließgleichgewicht“, „Stabilität“, „Ultrastabilität“, „Information“, „Kommunikation“. Allgemein werden drei Teilgebiete der K. unterschieden: das systemtheoretische (Informationstheorie), das spieltheoretische und das algorithmentheoretische. Die kybernetische Regelungstheorie bezieht sich auf die Regelmäßigkeiten der automatischen Regelung bzw. Steuerung von Systemen. Dabei bedeutet „Regelung“ stets die Erzielung von Veränderungen eines Systems (Handeln, Sich-Verhalten, Lenkung von Maschinen und Automaten). Mit Hilfe der Regelung soll jedoch auch die Aufrechterhaltung des stabilen Gleichgewichts eines dynamischen Systems durch den „Regelkreis“ gewährleistet werden. Der Regelkreis ist gegenüber Einflüssen aus der Umwelt relativ stabil. Regelkreise werden häufig nach dem Modell von Homöostaten konzipiert, d. h. von Regelmechanismen, in denen irgendeine Variable in den vorausbestimmbaren Grenzen gehalten wird. Der Regelungsaspekt gewinnt dabei für die Leitungswissenschaft der DDR und in diesem Zusammenhang auch unter dem organisationstheoretischen Aspekt besondere Bedeutung — gehören doch für die Wirtschafts- und Gesellschaftsplanung wichtige Begriffe, wie „Befehl“ und „Kontrolle“, in den Bereich der Regelungstheorie. Die kybernetisch-mathematische Spieltheorie, auch Theorie der Spiele genannt, versucht, optimale Verhaltensweisen von Systemen oder der jeweiligen „Umwelt“ eines Systems herauszufinden. Als „Spieler“ können dabei z. B. Subsysteme fungieren. Die Spieltheorie ist prinzipiell auf alle Situationen anwendbar, die denen von Gesellschaftsspielen ähneln. Die Algorithmustheorie schließlich befaßt sich — u. a. durch Erforschung der Steuerungsalgorithmen — mit dem Bau von Maschinen (Rechenmaschinen), die die Ausschaltung von Störungen ermöglichen. Algorithmen können als Verfahren, die Handlungen in ihrem Ablauf steuern, oder auch als System von Umformungsregeln, mit denen ein bestimmtes Verhalten sich beschreiben und steuern läßt, bezeichnet werden. Die K. bedient sich verschiedener Methoden. Hier sind vor allem die „black-box-Methode“ sowie die „trial-and-error-Methode“ zu nennen. Die „black-box-Methode“ (deutsch: Methode des „schwarzen Kastens“) wird z. B. verwendet, wenn ein System zu analysieren ist, bei dem lediglich die Eingangs-(input) und Ausgangs-(output)größen bekannt sind. Die Ausdehnung einer interdisziplinären Betrachtungsweise (Regelkreisgedanke, Rückkopplungsprozesse) auf volkswirtschaftliches Geschehen gelang 1933 R. Frisch. H. Schmidt entwarf auf bio-anthropologischer Grundlage das Programm einer allgemeinen Regelkreislehre. N. Wiener blieb es dagegen vorbehalten, mit seiner 1948 erschienenen Veröffentlichung („Cybernetics or control and communication in the animal or the machine“) Begriff und Gedankenwelt der K. zu verbreiten. Weiterentwicklungen erfolgten u. a. durch J. v. Neumann, L. v. Bertalanffy, W. R. Ashby, C. E. Shannon und R. V. L. Hartley. Bereits gegen Ende der 50er Jahre begann man sich in der DDR auf Institutsebene mit Fragen der K. und deren Nutzung auseinanderzusetzen. Diese Arbeiten bildeten u. a. die Grundlage für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der elektronischen Rechentechnik und führten schließlich zum Bau des Digitalrechners ZRA 1 (Zeiss-Rechenautomat) des VEB Carl Zeiss Jena im Jahre 1960 (Elektronische ➝Datenverarbeitung). Der völlige theoretische Durchbruch der K. als ein neues Forschungsgebiet muß seit 1961, mit der Gründung einer Kommission für K. bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin als gesichert angesehen werden. 1962 wurde eine Arbeitsgruppe „K. und Pädagogik“ beim Ministerium für Volksbildung geschaffen. 1963 wurde die Kommission bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften zur „Sektion K.“ beim Präsidenten der Deutschen Akademie der Wissenschaften umgebildet. Im gleichen Jahre wurde die Forschungsgruppe „K. und Schule“ beim Institut für Berufsbildung eingerichtet. Eine offizielle Förderung erfuhr die K. jedoch erst im Zuge umfangreicher Reformvorschläge für Wirtschaftsplanung und -Verwaltung anläßlich des VI. Parteitages der SED im Januar 1963. Ebenso wurde im Programmentwurf der SED nicht nur die K. in bedeutsamen Zusammenhängen erwähnt, sondern es wurde an vielen Stellen auf Probleme eingegangen, die mit der K. und ihrer Anwendung zusammenhingen. 1965 wurde eine Forschungsgemeinschaft „Anwendung mathematischer Methoden in der Territorialplanung“ am ökonomischen Institut bei der Staatlichen Plankommission, die die Anwendung kybernetischer Methoden übernahm, ins Leben gerufen. In der Folgezeit hat die Partei- und Wirtschaftsführung die möglichst vielseitige Anwendung der K. propagiert. Die K. fand daher nicht nur im technischen, sondern auch im wirtschaftlichen Bereich größere Beachtung. So wurde als Beispiel für die Ausnutzung der Erkenntnisse der K. die auf dem VII. Parteitag der SED 1967 herausgearbeitete Prognose für das entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus, in dem verschiedene gesellschaftliche Teilsysteme in ihren [S. 496]Wechselbeziehungen erfaßt waren, herausgestellt. Kybernetische Methoden wurden ebenfalls in einigen Betrieben und Kombinaten berücksichtigt und gewannen im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung an Bedeutung. Die K. entwickelte sich so für andere Wissenschaftsdisziplinen zu einem unentbehrlichen Instrumentarium. Ihre enge Verbindung zur marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft (Organisationswissenschaft) wurde ebenso herausgestellt wie ihre Bedeutung im Rahmen der sozialistischen Betriebswirtschaftslehre. Die in der Folgezeit zu beobachtende teilweise Überbewertung der ökonomischen K. forderte jedoch auch zur offenen Kritik heraus. Im Zuge der auf dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 festgelegten neuen politökonomischen Grundrichtung wurden neue ordnungspolitische Prioritäten gesetzt. Die Bedeutung der K. nahm sichtbar ab. Die K. wird gegenwärtig auf die verschiedensten Wissenschaftsgebiete angewandt. Ihre Anwendung in der Ökonomie vollzieht sich auf der Grundlage der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften. Sie soll es ermöglichen, den gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß als Ganzes und das Zusammenspiel seiner Teile für die wissenschaftliche Leitung überschaubarer zu gestalten sowie in Verbindung mit der Operationsforschung und der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) die mathematische Berechnung optimaler Varianten für die Planung effektiver zu machen. Die K. ist demzufolge Instrument der Leitung. Ziel ihrer Anwendung in der Ökonomie ist die Nutzung kybernetischer Methoden bei der Erforschung und Entwicklung ökonomischer Prozesse und der kybernetischen Technik (insbesondere der EDV zur Informationsverarbeitung) für die Rationalisierung der Leitung und Planung. Hervorgehoben wird, daß bei der Anwendung der K. in der Ökonomie ein Abstrahieren vom materiellen, sozialen und klassenmäßigen Inhalt der zu untersuchenden Prozesse ausgeschlossen werden soll. Sowohl das Primat der Politik als auch die bestimmende Rolle des ökonomischen Inhalts schließen eine Überbewertung der K. aus. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 495–496 KVP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LaienkunstSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 495]K. ist die Wissenschaft von den „möglichen Verhaltensweisen möglicher Strukturen“, d. h. von dynamischen, sich selbst organisierenden und sich selbst erhaltenden Systemen. Unter „System“ wird jedes in sich geschlossene Ganze verstanden, das miteinander in Wechselbeziehung stehende Teile umfaßt. Die kybernetischen Systeme sind dazu bestimmt, daß sie mit Hilfe von Rückkoppelungen immer wieder einen Gleichgewichtszustand anstreben.…
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Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1975)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das Mf A A. ist ein Organ des Ministerrates, der als ganzer für die „Durchführung der Außenpolitik“ (§~5 des Statuts des Ministerrates) verantwortlich ist. Im Zuge der internationalen Anerkennung der DDR, die nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu mehr als 90 Staaten (insgesamt 109, Stand 10. 9. 1974) führte, hat die politische Bedeutung des MfAA. noch zugenommen. Das geltende 2. Statut des MfAA. von 1970 (GBl. II, Nr. 23), welches das erste von 1950 ablöste, bindet das MfAA an die grundlegenden Beschlüsse von SED, Volkskammer, Staats- und Ministerrat (§ 1); überträgt dem MfAA. die Planung, Leitung und Koordinierung der „Forschung auf dem Gebiet der Außenpolitik, des Völkerrechts und der Regionalwissenschaften“ (§~2); weist dem MfAA eine Koordinierungsfunktion gegenüber allen anderen Ministerien zu, die ebenfalls in bestimmten außenpolitischen Bereichen tätig werden (§~3). Dies gilt vor allem für das Ministerium für Nationale Verteidigung und das Ministerium für Außenhandel. Zu den Aufgaben des MfAA. gehören ferner u. a.: die Planung (Vorbereitung von Entscheidungen) auf außenpolitischem Gebiet; die Analyse und Prognose der Entwicklung der internationalen Beziehungen; die Durchführung der von Partei- und Staatsführung beschlossenen Aktivitäten auf außenpolitischem Gebiet; die Organisierung des diplomatischen Dienstes; die Vorbereitung völkerrechtlicher Verträge (das MfAA. ist in der Regel verhandlungsführendes Organ); die Durchführung und Kontrolle internationaler Verträge, Vereinbarungen und Absprachen; die Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen anderer Staaten in der DDR; die Koordination und Pflege der Beziehungen zu ausländischen Staaten auf kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet; die Durchführung des diplomatischen Protokolls (auf der Grundlage der auch von der DDR angewandten Wiener Konventionen von 1961); die Erteilung von Konsularpatent und Exequatur. Dem MfAA. zugeordnet ist das Institut für Internationale Beziehungen (IIB), das formal zur „Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR“ (bis 1972 „Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft Walter Ulbricht“) in Potsdam-Babelsberg gehört (gegenwärtiger Dir. Prof. Dr. G. Hahn). Das IIB ist „Leitinstitut“ für die gesamte außenpolitische Forschung in der DDR und zugleich Ausbildungsstätte für angehende Diplomaten. (Bisher haben nach westlichen Schätzungen zwischen 500–700 Studenten ein 5jähriges Studium, bzw. mehrmonatige Fortbildungskurse des IIB absolviert; ihr Ausbildungsstand gilt vor allem hinsichtlich Kenntnissen der Sprache und der politischen wie sozio-kulturellen Verhältnissen des Landes, in das sie später entsandt werden, als hoch.) Die Länderforschung ist in der DDR konzentriert auf die Universität Rostock (Lateinamerika), Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Nordeuropa), Karl-Marx-Universität Leipzig (Afrika und Nah-Ost), Humboldt-Universität in Berlin (Ost) (Asien). Minister für AA. ist gegenwärtig (seit 20. 1. 1975) Oskar Fischer. Er löste den in den Ruhestand getretenen, seit 1965 amtierenden Otto Winzer ab (gestorben 3. 3. 1975). 1. Stellvertreter des Ministers ist Herbert Krolikowski, Stellvertretende Minister sind Peter Florin, Horst Grunert, Ewald Moldt, Kurt Nier und Klaus Willerding, Generalsekretär des MfAA. ist Alfred Bruno Neumann (alle SED). Soweit bekannt, unterstehen ihnen folgende Abteilungen: a) Funktionale Abteilungen für Grundsatzfragen, Planung, Analyse und Prognose, Auslandsinformation, Internationale Organisationen, Kader und Schulung, Konsularische Angelegenheiten, Presse, Journalistische Beziehungen, Kulturelle Auslandsbeziehungen, Koordination und Kontrolle, Parlamentarische und kommunale Auslandsbeziehungen, Protokollfragen, Recht und Vertragswesen, Finanzen, Wirtschaftspolitik, Verwaltung; ferner gibt es ein Dienstleistungsamt für die ausländischen diplomatischen Vertretungen und ein Zentrum für Information und Dokumentation; b) regionale Abteilungen für UdSSR (Europa I), benachbarte Länder (Europa II, ČSSR, Polen), Südosteuropa (Europa III, Balkan), Nordeuropa (Europa IV), Westeuropa (Europa V), Bundesrepublik Deutschland (Europa VI), sowie 6 außereuropäische Abteilungen für: Fernost (ohne Japan), Südostasien, Nah- und Mittelost (arabische Staaten), Afrika, Nordamerika (USA, Kanada, Japan), Südamerika; ferner gibt es eine besondere Abteilung für „Westberlin“. Eine Besonderheit des MfAA. stellt die Einrichtung eines sogenannten Kollegiums dar, dessen Mitglieder (mit beratender Funktion) der Minister beruft. Es setzt sich aus Vertretern wissenschaftlicher Institutionen und gesellschaftlicher Organisationen zusammen und soll grundsätzliche Probleme der internationalen Politik beraten. (Ähnliche Kollegien gibt es z. B. noch beim Ministerium für Gesundheitswesen und dem Ministerium der Justiz). Ferner gibt es beim MfAA. eine Kommission für die kulturellen Beziehungen (mit dem Ausland) und einen wissenschaftlichen Beirat. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 566 Ministerium für Außenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für BauwesenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das Mf A A. ist ein Organ des Ministerrates, der als ganzer für die „Durchführung der Außenpolitik“ (§~5 des Statuts des Ministerrates) verantwortlich ist. Im Zuge der internationalen Anerkennung der DDR, die nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu mehr als 90 Staaten (insgesamt 109, Stand 10. 9. 1974) führte, hat die politische…
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Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW) (1975)
Siehe auch: Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAdW): 1969 Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW): 1979 1985 In ihrem neuen Statut von 1971 wird die SAW als wissenschaftliche Institution bezeichnet, die als „Gesellschaft hervorragender Gelehrter“ einen wichtigen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen und geistig-kulturellen Lebens leistet. Sie wurde am 1. 7. 1846 als Königlich Sächsische Gesellschaft der Wissenschaften gegründet und trägt seit dem 1. 7. 1919 ihren heutigen Namen. Seit 1956 untersteht sie dem Ministerrat der DDR. Ihre Aufgaben erfüllt die SAW in enger Zusammenarbeit mit der Akademie der Wissenschaften der DDR auf der Grundlage eines langfristigen, abgestimmten Arbeitsprogramms. Die Zuordnung zur AdW erfolgte aufgrund eines Beschlusses des Ministerrates mit dem Ziel, die Arbeit der SAW stärker auf die Schwerpunkte der Wissenschaftspolitik zu orientieren. Die Leitung der SAW liegt bei einem Präsidium, dem der Präsident (gegenwärtig Prof. Dr. Kurt Schwabe), der Vizepräsident, die Leiter der Klassen und der Sekretär der Parteigruppe der SED angehören. Zu ordentlichen Mitgliedern der SAW können bis zu 65 Wissenschaftler der DDR gewählt werden, die ihren Wohnsitz in den Bezirken Leipzig, Dresden, Karl-Marx-Stadt, Halle, Erfurt, Gera oder Suhl haben. Als Ausdruck besonderer Ehrung können Wissenschaftler außerhalb der DDR zu auswärtigen bzw. korrespondierenden Mitgliedern der SAW gewählt werden. Die ordentlichen Mitglieder bilden das Plenum der SAW. Bei der SAW bestehen eine mathematisch-naturwissenschaftliche und eine philologisch-historische Klasse, zu deren Aufgaben die Vorbereitung der Sitzungen des Plenums gehört. Plenarsitzungen finden monatlich — mit Ausnahme der Sommermonate — statt. Im Mittelpunkt stehen Referate zu Forschungsschwerpunkten der beiden Klassen, die danach in den Sitzungsberichten der SAW veröffentlicht werden. Forschungsschwerpunkte der mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse sind u. a. Probleme der Gerontologie, der Wirkungsmechanismen von Neurohormonen oder die Entwicklung einer mathematischen Theorie spezieller analytischer Funktionen. Die philologisch-historische Klasse befaßt sich u. a. mit der Herausgabe eines althochdeutschen Wörterbuches, der Erforschung der Sprache der frühen deutschen Lyrik und historischen Studien. Die naturwissenschaftlich-mathematische Klasse hatte 1970 30 ordentliche, 18 „früher ordentliche, gegenwärtig auswärtige Mitglieder“ (vor allem aus der Bundesrepublik Deutschland) und 17 korrespondierende Mitglieder; die philologisch-historische Klasse hatte 20 ordentliche, 18 gegenwärtig auswärtige und 18 korrespondierende Mitglieder. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 736 Sabotage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SachversicherungSiehe auch: Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAdW): 1969 Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW): 1979 1985 In ihrem neuen Statut von 1971 wird die SAW als wissenschaftliche Institution bezeichnet, die als „Gesellschaft hervorragender Gelehrter“ einen wichtigen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen und geistig-kulturellen Lebens leistet. Sie wurde am 1. 7. 1846 als Königlich Sächsische Gesellschaft der Wissenschaften gegründet und trägt…
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Lehrplanreform (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die allgemeinbildenden Schulen, für die Berufsausbildung und für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie mit der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-ideologische bzw. staatsbürgerliche ➝Erziehung) waren die Ziele und Inhalte einer DDR-spezifischen, sozialistischen Bildungs- und Erziehungspolitik einschließlich der Grundlinien ihrer unterrichtlichen Verwirklichung für die nächste Zukunft festgelegt worden. Nach Abschluß noch einiger Ergänzungen und Korrekturen der Lehrplanneugestaltung in den Jahren 1971 bis 1975 sehen die Bildungspolitiker und Pädagogen der DDR ihre vordringliche Aufgabe nunmehr darin, diese Ziele und Inhalte nach Möglichkeit in die Praxis umzusetzen. In den ersten Jahren der Entwicklung der allgemeinbildenden Schule in der SBZ bzw. DDR wurden nur wenig miteinander verbundene Lehrpläne erstellt, die von Jahr zu Jahr revidiert werden mußten, auch wenn bei den im Jahre 1951 veröffentlichten Lehrplänen rückblickend zuweilen von einem „Lehrplanwerk“ gesprochen wird. Tatsächlich wurde jedoch erst 1959 das erste geschlossene Lehrplanwerk für die allgemeinbildende Schule vorgelegt, das dazu beitragen sollte, entsprechend dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR vom 2. 12. 1959, die „sozialistische“ Schule in der DDR endgültig zu etablieren. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Verkündigung des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 erfolgten dann auf der Grundlage des Lehrplanwerkes von 1959 in den folgenden Jahren die Erarbeitung und Einführung eines neuen Lehrplanwerkes, von dem die Schulpolitiker und Pädagogen erwarten, daß es die Schule in den Stand setzt, die ihr übertragene gesellschaftliche „Schrittmacherfunktion“ durch die Schaffung des erforderlichen Bildungsvorlaufes zu erfüllen. Die neuen Lehrpläne legen demnach sowohl ein neues, mit den prognostisch ermittelten Anforderungen von Gesellschaft und Volkswirtschaft übereinstimmendes Persönlichkeitsziel als auch den Inhalt einer dementsprechenden schulischen Allgemeinbildung fest; dies wird jedoch als eine wesentliche Umgestaltung angesehen. Was die Umsetzung der neuen Lehrpläne in die Unterrichtswirklichkeit als die wichtigste schulpolitische und schulpädagogische Aufgabe der 70er Jahre angeht, so wird gefordert, Stabilität und Flexibilität in der Arbeit mit den neuen Lehrplänen miteinander zu verbinden. Dabei werden gewisse Unterschiede in der Auffassung der Schulpädagogen und der Bildungspolitiker deutlich. Während die Pädagogen das Schwergewicht auf die Flexibilität, und zwar als permanente Lehrplanrevision legen, zumindest aber für ein Gleichgewicht von Flexibilität und Stabilität eintreten, betonen die Bildungspolitiker stärker die Stabilität, d. h. die langfristige Gültigkeit der Lehrpläne. Die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die allgemeinbildenden Schulen erfolgte 1. schulstufenweise, d. h. getrennt für die Klassen 1–4, für die Klassen 5–10 sowie für die Vorbereitungsklassen 9 und 10 und die Klassen 11 und 12, 2. in 2 Etappen, d. h. zunächst als präzisierte Lehrpläne, dann als neue Lehrpläne, 3. jahrgangsweise, d. h. die Lehrpläne wurden jeweils für eine Klasse in einem Jahr, für die nächstfolgende Klasse im nächstfolgenden Jahr usw. erarbeitet und eingeführt und 4. blockweise, d. h. so daß die präzisierten bzw. die neuen Lehrpläne eines Faches für mehrere Klassen oder für mehrere Fächer einer Klasse erarbeitet und eingeführt wurden. Eine Reihe von Lehrplänen wurde jedoch außerhalb dieser Konzeption erarbeitet und eingeführt, vor allem diejenigen, deren Neugestaltung aufgrund einer mehr oder minder rigorosen Änderung der Grundkonzeption für das betreffende Unterrichtsfach zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen mußte, als es dem vorgesehenen Gang der 2etappigen block-, jahrgangs- und schulstufenweisen Erarbeitung und Einführung entsprochen hätte. Das gilt z. B. für die Lehrpläne für den polytechnischen Unterricht der Klassen 7–10, die 1963/1964 aufgrund des Beschlusses über die Grundsätze der weiteren Systematisierung des polytechnischen Unterrichts erheblich umgestellt werden mußten und dann erneut 1966/1967, aufgrund des Beschlusses zur weiteren Entwicklung der berufsvorbereitenden polytechnischen Bildung in den 9. und 10. Klassen und der beruflichen Bildung an den Erweiterten Oberschulen, eine prinzipielle Umgestaltung erfuhren (Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht). Dies gilt in ähnlicher Weise auch für die Lehrpläne der Fächer Mathe[S. 521]matik und Staatsbürgerkunde. Während für die Klassen 1–4 die konzipierte Neugestaltung der Lehrpläne in 2 Etappen, nämlich zuerst als präzisierte Lehrpläne und dann als neue Lehrpläne, verwirklicht wurde, beschränkten sich die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die Klassen 5–12 im wesentlichen auf eine Etappe, und zwar mit der Begründung, daß die Neugestaltung dieser Lehrpläne — als präzisierte Lehrpläne — bereits nach denjenigen Grundsätzen erfolgt sei, die für die Gestaltung der neuen Lehrpläne maßgeblich waren. Damit wurden die präzisierten Lehrpläne (der 1. Etappe) ab Klasse 5 — von einigen Ausnahmen abgesehen — rein formal zu „neuen Lehrplänen“ erhoben. Als besonderes Charakteristikum der neugestalteten Lehrpläne wird hervorgehoben, daß mit der Strukturierung der Inhalte der Fachlehrpläne nicht nur nach fachlichen, sondern auch nach den politisch-ideologischen Leitlinien „die Potenzen des Unterrichtsstoffes für die politisch-ideologische Erziehung deutlicher herausgearbeitet“ wurden. Damit genüge das neue Lehrplanwerk besser den gesellschaftlichen Anforderungen und Möglichkeiten der Zeit. Auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) wies E. Honecker jedoch darauf hin, „daß die volle inhaltliche Ausgestaltung der Oberschule eine Aufgabe ist, deren Lösung mit der vollen Einführung der neuen Lehrpläne im Grunde erst in Angriff genommen worden ist“. Unbeschadet einer Reihe von Schwächen der inhaltlichen und strukturellen Gestaltung der neuen Lehrpläne muß jedoch festgestellt werden, daß mit der Erarbeitung und Einführung des neuen Lehrplanwerkes für die allgemeinbildenden Schulen in der DDR eine umfangreiche lehrplanreformerische Arbeit geleistet wurde, die beachtenswert ist; denn mit den neuen Lehrplänen — allein für die allgemeinbildenden Schulen handelt es sich um rund 150 neu geschaffene Einzellehrpläne — wurden jeweils auch die entsprechenden curricularen Nachfolgematerialien wie Schul- und Lehrbücher, Unterrichtshilfen für die Lehrer (Unterrichtsmittel) erarbeitet. Die damit erbrachte Leistung wird noch größer, wenn man berücksichtigt, daß in der gleichen Zeit für die Vorschulerziehung der „Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten“, für den Schulhort der „Plan für die Bildung und Erziehung im Schulhort“, vor allem aber für 307 Ausbildungsberufe, darunter 28 Grundberufe, die entsprechenden Rahmenausbildungsunterlagen, für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer die mit den neu gestalteten Lehrplänen entsprechend abgestimmten Studien- und Weiterbildungsprogramme sowie jeweils dazu die entsprechenden Nachfolgematerialien vorgelegt wurden. Diese Leistung war nur durch eine große, konzentrierte kooperative Anstrengung aller beteiligten Kräfte möglich. Ob die Ergebnisse der Arbeit nach den neuen Lehrplänen auch den unternommenen Anstrengung entsprechen werden, ist noch nicht abzusehen. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 520–521 Lehrmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrproduktionSiehe auch die Jahre 1979 1985 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die…
DDR A-Z 1975
Teilzahlungskredite (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Voraussetzung für die Abtragung einer Kaufschuld in Teilbeträgen (Abzahlung) ist ein T.-Vertrag mit den staatlichen Sparkassen. In einem Wirtschaftssystem, in dem der Bedarf nur in eingeschränktem Maße Produktion und Warenangebot bestimmt und die Konsumgüterpreise staatlich festgesetzt sind, würden eine unbegrenzte Aufnahme von Konsumgüterkrediten und ihre Verwendung nach eigenem Ermessen der Kreditnehmer zu Störungen der zentralgelenkten Konsumgüterversorgung der Bevölkerung führen. Deshalb ist der Konsumentenkredit in der Zentralplanwirtschaft ein Instrument der Absatzlenkung. Um die Kreditgewährung zentral besser steuern und überwachen zu können, wurde nur eine Form des Konsumentenkredits, die hier behandelten T., geschaffen. Die Vergabe von T. an Betriebe für überwiegend gewerbliche Zwecke ist verboten. T. erhalten nur natürliche Personen für ihren persönlichen Bedarf. Außerdem existieren auch keine speziellen T.-Institute. Aufgrund ihrer Funktion als Instrument der Absatzlenkung sind T. ferner nur für diejenigen investiven Verbrauchsgüter erhältlich, bei denen ein reichhaltiges Angebot besteht oder unabsetzbare Lager vorhanden sind. Der Konsumentenkredit wird also streng an bestimmte Erzeugnisse gebunden (Warenkredit). Die Sparkassen, denen ab 1. 3. 1962 das gesamte T.-Geschäft obliegt, prüfen bei Anträgen auf Gewährung eines T. an Hand der für das gesamte Wirtschaftsgebiet einheitlichen „Warenlisten“, ob für das betreffende Konsumgut eine Kreditzuteilung möglich ist. Die bei den Sparkassen befindlichen „Warenlisten“ werden in ihrer Zusammensetzung in bestimmten Abständen den Änderungen der Versorgungslage angepaßt. Vor der Kreditgenehmigung werden zwecks Sicherung des Kredits und zur Vermeidung einer übermäßigen Kreditverschuldung der Antragsteller die sozialen Verhältnisse des Kreditnehmers überprüft. Der Kreditnehmer erhält bei Abschluß eines T.-Vertrages über die vereinbarte Kreditsumme einen „Kreditkaufbrief“ ausgehändigt, dessen Gültigkeit auf 3 Monate begrenzt ist. Die maximale Kreditsumme bzw. der höchstmögliche Kreditanteil an der Kaufsumme richtet sich nach der Höhe des beim Kauf in bar anzuzahlenden Betrages, der je nach Art der kreditfähigen Ware unterschiedlich festgelegt ist. Der Kauf der Ware im Einzelhandel erfolgt nunmehr teils gegen Barzahlung und teils gegen Vorlage des „Kreditkaufbriefes“. Der T. muß jährlich mit 6. v. H. verzinst werden. Die Tilgung erfolgt in monatlichen Raten zu den vereinbarten Terminen und muß innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein. Während der Laufzeit des Kredites erwirken die Sparkassen an den gekauften Gütern ein Eigentumsrecht, das nach vollständiger Rückzahlung des geschuldeten Betrages erlischt. Gerät der Kreditnehmer mit der Rückzahlung in Verzug, so wird der restliche Kreditbetrag mit 8 v. H. verzinst. Ferner haben die Sparkassen das Recht, nach Mahnung des Schuldners die Zahlung [S. 861]der fälligen sowie der gesamten restlichen Tilgungsraten durchzusetzen oder die Herausgabe der mit dem Kredit gekauften Ware zu verlangen. Die im Zusammenhang mit der Eintreibung des Kredits oder der Herausgabe der Waren den Sparkassen entstehenden Kosten muß der Schuldner tragen. Seit dem 1. 7. 1967 dient der T. der Wirtschaftsführung auch als Instrument der Sozialpolitik. Seit diesem Zeitpunkt können Familien mit 4 und mehr Kindern, welche die allgemeinbildende Schule, die Lehrzeit oder das Studium noch nicht abgeschlossen haben, bestimmte, im einzelnen aufgeführte investive Verbrauchsgüter erwerben, die bisher für die Allgemeinheit noch nicht als kreditfähig freigegeben und in die „Warenlisten“ aufgenommen wurden. Zu diesen Waren gehören Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäscheschleudern sowie Küchenmaschinen neuerer Bautypen, elektrische Teppichklopfer, Kinderwagen und Fahrräder. Die in bar zu leistenden Anzahlungsraten wurden bei den Kühlschränken auf nur 5 v. H., bei Teppichklopfern auf 20 v. H. und bei allen anderen aufgeführten Waren auf nur 10 v. H. festgesetzt. Über diese Vergünstigungen hinaus erhalten diese Familien für den Kauf anderer Industriewaren, die zu diesem Zeitpunkt bereits auf Teilzahlung erworben werden konnten, T. zu Vorzugsbedingungen. So wurden z. B. die Anzahlungsbeträge für Fernsehgeräte auf 5 v. H. des Kaufpreises gesenkt. Die Rückzahlungsfrist wurde von 2 auf 5 Jahre erhöht. Außerdem wurde bestimmt, daß der monatliche Rückzahlungsbetrag 5 v. H. des Nettoeinkommens beider Ehegatten nicht übersteigen darf. Familien mit 6 und mehr Kindern wurden von der Zahlung von Zinsen für T. gänzlich befreit, während Familien mit 4 und 5 Kindern ein Vorzugszinssatz von 3 v. H. eingeräumt wurde. Die handeis- und bankpolitische Bedeutung der Konsumentenkredite ist bisher gering. Dies hat seine Ursache z. T. darin, daß die Kreditbedingungen des T. vor allem für die unteren und mittleren Einkommensgruppen keinen großen Anreiz bieten. Zum anderen ist, mit Ausnahme der kinderreichen Familien, bis heute der T. nur für Waren erhältlich, bei denen sowieso schon eine beträchtliche Sättigung des Bedarfs eingetreten ist. Und letztlich machen die relativ hohen Spareinlagen, die vor allem in Zeiten eines akuten Warenmangels angesammelt wurden, es in vielen Fällen gar nicht erforderlich, sich der Finanzierungshilfe des T. zu bedienen. Die letzten quantitativen Angaben aus der DDR betreffen das Jahr 1967, in dem 915 Mill. Mark Konsumentenkredite ausgegeben wurden (Bundesrepublik Deutschland 1972: 43 Mrd. DM). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 860–861 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TerritorialplanungSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Voraussetzung für die Abtragung einer Kaufschuld in Teilbeträgen (Abzahlung) ist ein T.-Vertrag mit den staatlichen Sparkassen. In einem Wirtschaftssystem, in dem der Bedarf nur in eingeschränktem Maße Produktion und Warenangebot bestimmt und die Konsumgüterpreise staatlich festgesetzt sind, würden eine unbegrenzte Aufnahme von Konsumgüterkrediten und ihre Verwendung nach eigenem Ermessen der Kreditnehmer zu Störungen der zentralgelenkten…
DDR A-Z 1975
Staatshaftung (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Mit Art. 106 der Verfassung vom 11 6. 4. 1968 (Art. 104 n. F.) wurde die St. eingeführt. Danach haftet für Schäden, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden, das staatliche Organ, dessen Mitarbeiter den Schaden verursacht haben. Zur Ausführung des genannten Verfassungsartikels erging das Gesetz zur Regelung der St. der Deutschen Demokratischen Republik II - St.-Gesetz - vom 12. 5. 1969 (GBl. I, S. 34). Die Voraussetzungen der St.: 1. Der Schaden muß einem Bürger oder seinem persönlichen Eigentum zugefügt sein. Ausgeschlossen sind also Schäden, die am sozialistischen Eigentum entstanden sind. Unter Bürgern werden nur die Bürger der DDR verstanden, die ihren Wohnsitz dort haben. Nur ausnahmsweise kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles Schadensersatz auch dann geleistet werden, wenn Bürger der DDR ihren Wohnsitz dort nicht haben. Personen, die nicht Bürger der DDR sind, steht ein Anspruch nur zu, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz dort haben. Im übrigen tritt die Haftung zu Gunsten von Personen, die nicht Bürger der DDR sind, nur dann ein, wenn die Gegenseitigkeit gewährleistet ist. 2. Der Schaden muß in Ausübung staatlicher Tätigkeit zugefügt sein. Es muß also zwischen der Erfüllung dienstlicher Aufgaben und dem Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang bestehen. 3. Die Schadenszufügung muß rechtswidrig erfolgt sein. Eine Schuld des Staatsbediensteten braucht nicht vorzuliegen. Es wird nicht zwischen einer schuldhaft-rechtswidrigen und einer schuldlos-rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung unterschieden. Es gilt das Prinzip der objektiven Haftung. 4. Unter den Begriff „Mitarbeiter der Staatsorgane“ fallen Angestellte eines staatlichen Organs oder einer staatlichen Einrichtung, die im Namen des betreffenden Organs oder der betreffenden Einrichtung tätig sind, und ehrenamtlich Tätige, die berechtigt und ermächtigt sind, selbst Weisungen, Anordnungen oder ähnliche Entscheidungen zu treffen. Dazu gehören auch die Angehörigen der bewaffneten Organe, darunter der Deutschen Volkspolizei. Zum Schadensersatz verpflichtet ist das jeweilige staatliche Organ oder die staatliche Einrichtung, in dem ein Bediensteter arbeitet oder jemand ehrenamtlich tätig ist. Schadensersatzansprüche gegen die Mitarbeiter oder Beauftragte sind ausgeschlossen. §~839 BGB gilt also nicht. Es handelt sich also [S. 827]nicht um eine St. im strengen Sinne, sondern um eine Amtshaftung. Der Schadensersatz ist grundsätzlich in Geld zu leisten. Dem staatlichen Organ oder der staatlichen Einrichtung bleibt es jedoch überlassen, den Schaden auch durch Naturalrestitution auszugleichen. Der Umfang des Schadens wird nach zivilrechtlichen Vorschriften berechnet, soweit in Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften nicht anderes bestimmt ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr, beginnt mit dem Tage, an dem der Geschädigte von dem Schaden und davon Kenntnis hat, daß der Schaden von einem Mitarbeiter oder einem Beauftragten eines staatlichen Organs oder einer staatlichen Einrichtung verursacht wurde. Der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten ist ausgeschlossen. Über den Schadensersatzanspruch entscheidet der Leiter des zuständigen staatlichen Organs oder der staatlichen Einrichtung, durch deren Mitarbeiter oder Beauftragten der Schaden verursacht wurde. Bei diesem ist auch der Antrag auf Schadensersatz zu stellen. Die St. schließt den Regreß nicht aus. Mitarbeiter, die einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht haben, sind nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften über die materielle Verantwortlichkeit (Arbeitsrecht) in Anspruch zu nehmen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 826–827 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatshaushaltSiehe auch die Jahre 1979 1985 Mit Art. 106 der Verfassung vom 11 6. 4. 1968 (Art. 104 n. F.) wurde die St. eingeführt. Danach haftet für Schäden, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden, das staatliche Organ, dessen Mitarbeiter den Schaden verursacht haben. Zur Ausführung des genannten Verfassungsartikels erging das Gesetz zur Regelung der St. der Deutschen Demokratischen Republik II - St.-Gesetz -…
DDR A-Z 1975
Filmwesen (1975)
Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das gesamte F. untersteht der einheitlichen Leitung durch die Hauptverwaltung Film des Ministeriums für Kultur, deren Leiter den Rang eines der Stellvertreter des Ministers bekleidet. Beratende Funktion hat dabei ein 1973 gebildetes Komitee für Filmkunst, dem neben staatlichen Leitern Regisseure und Autoren, Studiodirektoren, der Rektor der Hochschule für Film und Fernsehen der DDR sowie Vertreter von FDGB und FDJ angehören. Der Filmproduktionsapparat besteht aus folgenden DEFA-Studios: für Spielfilme in Potsdam-Babelsberg [S. 299](auf einem Gelände von ca. 500.000 qm mit 9 Atelierhallen) mit einer Jahresproduktion von 15 bis 20 Filmen für Kino (davon ca. 3 Kinder- und Jugendfilme) und ca. 25 Filmen für das Fernsehen; für Kurzfilme in Potsdam-Babelsberg und Ost-Berlin mit einer Jahresproduktion von ca. 100 Filmen für Kino und Fernsehen einschließlich Auftrags- und Werbefilme sowie 52 Wochenschauen „Der Augenzeuge“; für Trickfilme in Dresden mit einer Jahresproduktion von ca. 25 Zeichentrick-, Puppentrick-, Handpuppen- und Silhouettenfilmen für Kino (überwiegend Kinderprogramme) sowie weiteren Filmen für das Fernsehen; für Synchronisation in Ost-Berlin. Zur DEFA gehören außerdem Kopierwerke und die Zentralstelle für Filmtechnik sowie der DEFA-Außenhandel, der für den gesamten Filmexport und -import zuständig ist. Sämtliche in der DDR eingesetzten Filme werden über den VEB Progreß-Film-Verleih an 15 Bezirksfilmdirektionen verliehen. Der Film hat als wichtigstes Massenmedium neben dem Fernsehen eine besondere Funktion bei der Bewußtseinsbildung des Publikums zu erfüllen. Nach einer Definition des DDR-Filmwissenschaftlers Manfred Gerbing soll er „auf den Intellekt und die Emotionen der Zuschauer Einfluß nehmen, die neue sozialistische Denk- und Lebensweise durchsetzen helfen, neue Bedürfnisse (einschließlich ästhetische) im Menschen wecken … Er soll helfen, die ideologisch-moralische Psyche des Menschen nach sozialistischen Kriterien zu bilden, die schöpferischen Fähigkeiten des Menschen allseitig zu entfalten, zur weiteren Humanisierung der zwischenmenschlichen Beziehungen beizutragen.“ Die DEFA (Deutsche Film AG) wurde als erste deutsche Filmgesellschaft nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet und erhielt am 17. 5. 1946 eine sowjetische Lizenz. Anfangs eine deutsch-sowjetische Aktiengesellschaft, wurde sie 1952 Volkseigener Betrieb. Das Gesicht ihrer Produktion war stets von der jeweiligen politischen Situation, vom Stand der gesellschaftlichen Entwicklung abhängig. Neben der Propaganda für den Wiederaufbau leistete die DEFA in den ersten Jahren ihres Bestehens einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die jüngste NS-Vergangenheit. Filme antifaschistischer Thematik bildeten vor allem bis Ende der sechziger Jahre einen wesentlichen Bestandteil der Produktion und gehörten zu den auch künstlerisch gelungensten Arbeiten. Filme nach historischen Stoffen, insbesondere mit Themen aus der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, dienten der Förderung eines neuen Geschichtsbewußtseins sozialistischer Prägung. Wichtige Marksteine der Filmentwicklung waren die Filmkonferenzen von 1952 und 1958, auf denen der Vorrang von Stoffen aus der Gegenwart betont und die Filmemacher auf die Methode des damals dogmatisch ausgelegten Sozialistischen Realismus festgelegt wurden. Neben Filmen politischer Thematik wurden stets auch Unterhaltungsfilme produziert. Seit den sechziger Jahren hat die thematische und stilistische Vielfalt der Produktion zugenommen; Filme mit DDR-Gegenwartsthematik reflektieren, besonders seit dem Übergang zu der unter Honecker praktizierten offeneren Kulturpolitik seit 1972, eine differenzierte Auseinandersetzung mit individuellen und gesellschaftlichen Problemen und entsprechen vielfach auch formal anspruchsvollem internationalen Standard. Vor allem den Bedürfnissen jugendlicher Kinobesucher dienen die seit 1966 produzierten Indianerfilme, deren Stoffe auf historischen Fakten basieren, und heitere Musikfilme; Literaturverfilmungen nach Vorlagen aus vergangenen Epochen und von DDR-Autoren haben ebenfalls einen festen Platz in den Produktionsplänen. Als drittes Land nach den USA und der SU entwickelte die DDR die Aufnahme- und Produktionstechnik für den 70-mm-Film. Zu den bedeutendsten, auch außerhalb der DDR bekannten Spielfilmregisseuren zählen Konrad Wolf, Egon Günther, Lothar Warneke, Heiner Carow. Die Nachwuchsausbildung erfolgt an der 1954 gegründeten Hochschule für Film und Fernsehen der DDR (bis 1970: Deutsche Hochschule für Filmkunst) in Potsdam-Babelsberg. Eine Sektion Forschung an der Hochschule beschäftigt sich mit filmwissenschaftlichen Fragen und gibt dazu in unregelmäßiger Folge Publikationen heraus. Die auch in Abkommen festgelegte Zusammenarbeit mit anderen sozialistischen Ländern auf filmischem Gebiet realisiert sich u. a. in der Mitwirkung von Schauspielern aus diesen Ländern in DEFA-Filmen und umgekehrt sowie in Coproduktionen (bisher mit der Sowjetunion, Polen, der ČSSR und Bulgarien). Auf der Grundlage der Gegenseitigkeit stellt die DDR eigene Produktionen auf Filmwochen im Ausland vor; sie beteiligt sich auch an zahlreichen internationalen Filmfestivals. Als einziges internationales Filmfestival in der DDR findet seit 1960 alljährlich im November die Leipziger Dokumentar- und Kurzfilmwoche für Kino und Fernsehen statt unter dem Motto „Filme der Welt — für den Frieden der Welt“. In den Kinospielplan werden pro Jahr ca. 135 Spielfilme neu aufgenommen; dazu kommen besonders zusammengestellte Kinderfilmprogramme. Im allgemeinen stammen jeweils etwa zwei Drittel der Importe aus sozialistischen und ein Drittel aus kapitalistischen Ländern. Manche anspruchsvollen Filme laufen vorwiegend oder ausschließlich in Filmkunsttheatern oder an Filmkunsttagen der Kinos. Zur Verbreitung des künstlerisch wertvollen Films tragen Filmclubs bei. Zur Anleitung und Koordinierung ihrer Arbeit wurde im November 1973 eine Zentrale Arbeitsgemeinschaft Filmklubs der DDR beim Ministerium für Kultur gegründet, der Vertreter der Filmklubs, des Staatlichen Filmarchivs, des Progreß-Film-Verleihs, der Bezirksfilmdirektionen, des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden sowie der Massenorganisationen, bei denen Filmklubs bestehen (FDGB; FDJ; Kulturbund; NVA u. a.), angehören. 1973 gab es 850 stationäre Filmtheater und 281 Dorfkinos, die in 951.600 Vorstellungen 84,47 Mill. Besucher zählten. Damit wurde der durch die Zunahme des Fernsehens (1973: 4,966 Mill. Apparate) bedingte kontinuierliche Rückgang des Kinobesuchs (Höchststand: 1955 mit 309,91 Mill. in 1423 Filmtheatern) zum [S. 300]ersten Male aufgehalten. Gegenüber dem Vorjahr konnte sogar eine Steigerung um 2,92 Mill. erreicht werden. Jeweils im Juli finden seit 1962 alljährlich „Sommerfilmtage der DDR“ statt, bei denen auf Freilichtbühnen 8 neue Unterhaltungsfilme in- und ausländischer Produktion eingesetzt werden, die großen Publikumszuspruch haben. Zeitschriften: „Filmspiegel“ (vierzehntägig), „Film und Fernsehen“ (monatlich), „Filmwissenschaftliche Beiträge“ (jährlich). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 298–300 FGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinalproduktionSiehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das gesamte F. untersteht der einheitlichen Leitung durch die Hauptverwaltung Film des Ministeriums für Kultur, deren Leiter den Rang eines der Stellvertreter des Ministers bekleidet. Beratende Funktion hat dabei ein 1973 gebildetes Komitee für Filmkunst, dem neben staatlichen Leitern Regisseure und Autoren, Studiodirektoren, der Rektor der Hochschule für Film und Fernsehen der DDR sowie…
DDR A-Z 1975
Nomenklatur (1975)
Siehe auch: Nomenklatur: 1979 1985 Nomenklatursystem: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die SED versteht unter N. ein „Verzeichnis“ von Führungspositionen in Partei, Staat, Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Bereichen. Über diese Positionen und deren Inhaber kann nur durch die zuständige N.-Stelle entschieden werden. Die N. erfaßt alle wichtigen Funktionen und Personen der DDR-Gesellschaft und ordnet sie hierarchisch nach bestimmten Entscheidungsebenen. Sie erlaubt zugleich eine Arbeitsteilung in der Kaderpolitik (Kader), da es verschiedene N. gibt. Gegenwärtig existieren eine Haupt-N. und eine Kontroll- und Registratur-N. 1. Bei der Haupt-N. ist zwischen der N. des ZK und der nachgeordneter Parteiorgane zu unterscheiden. Zur N. des Zentralkomitees (Haupt-N.) gehören alle Minister, ihre Stellvertreter, alle Staatssekretäre, Hauptabteilungsleiter, Mitarbeiter des Zentralkomitees, die Vorsitzenden der Bezirks- und Kreisräte, die Direktoren der VVB und der Großbetriebe mit eigener SED-Kreisleitung, alle wichtigen Auslandspositionen, die hauptamtlichen Kaderleiter und die Spitzenfunktionäre in den Massenorganisationen sowie Wahlfunktionen wie Mitgliedschaft im Staatsrat, der Volkskammer und den Bezirkstagen. Ferner gehören hierzu auch die leitenden Redakteure von Zeitungen, des Fernsehens und des Rundfunks. Auch die führenden Funktionäre der Blockparteien, der sogenannten bürgerlichen Parteien, werden von der N. der Parteiführung erfaßt. Für diesen Personenkreis liegt die letzte kaderpolitische Entscheidung beim Politbüro, dessen Beratung vom Sekretär für Parteiorgane und der Kaderabteilung des ZK vorbereitet wird. Für wichtige Funktionen und Positionsinhaber der bezirklichen Ebene gelten die Regelungen der Haupt-N. der Parteiführung analog. 2. Die Kontroll- und Registrations-N. erfaßt alle staatlichen, und gesellschaftlichen Kader, die nicht bei der Haupt-N. Berücksichtigung finden. So werden Sektionsdirektoren von Universitäten von der Kontroll-N. des zuständigen Ministeriums, Technische Direktoren eines VEB von der N. der VVB (Kaderabteilung) geführt. Die Kaderakten dieser N.-Kader werden nicht von der Kaderabteilung ihrer Dienststelle, sondern der übergeordneten N.-Stelle betreut. Versetzungen und Entlassungen in diesem Personenkreis dürfen nur mit Zustimmung dieser, der beschäftigenden Institution in Personalfragen vorgesetzten Kaderabteilung erfolgen. Die Kaderabteilungen der Dienststellen von N.-Funktionären sind verpflichtet, alle wichtigen Vorkommnisse der zuständigen N.-Abteilung mitzuteilen und ihr regelmäßig über die Entwicklung der N.-Kader zu berichten. Grundlage der personalpolitischen Entscheidungen sind die Kaderakten der N.-Stelle entsprechend den kaderpolitischen Grundsätzen sowie dem Kaderprogramm. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 597 NKFD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NormSiehe auch: Nomenklatur: 1979 1985 Nomenklatursystem: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die SED versteht unter N. ein „Verzeichnis“ von Führungspositionen in Partei, Staat, Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Bereichen. Über diese Positionen und deren Inhaber kann nur durch die zuständige N.-Stelle entschieden werden. Die N. erfaßt alle wichtigen Funktionen und Personen der DDR-Gesellschaft und ordnet sie hierarchisch nach bestimmten Entscheidungsebenen. Sie…
DDR A-Z 1975
Buchhandel (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 178]Der B. der DDR wird in folgenden Eigentumsformen betrieben: Volks-B., privater B. mit Kommissionshandelsvertrag, privater B. mit staatlicher Beteiligung und privater B. Der Volks-B. errang frühzeitig die führende Stellung im Sortimentsbuchhandel; 1969 wurden über 80 v. H. der in der DDR verkauften Bücher vom Volks-B. vertrieben. Die Geschichte des B. spiegelt die gesellschaftspolitische Entwicklung der DDR im allgemeinen sowie ihre wirtschafts- und kulturpolitische Entwicklung im besonderen wider. Am 15. 9. 1945 erließ die SMAD den Befehl über die „Vernichtung faschistischer Literatur zur schnellen Ausmerzung der nazistischen Ideen und des Militarismus“. Diese Maßnahmen verliefen nicht reibungslos und zogen sich mehrere Jahre hin. Der Neuaufbau des Bucheinzelhandels erfolgte nicht nur auf der Grundlage kommerzieller Privatunternehmen, sondern es trat von Anfang an ein auf gesellschaftlichem Eigentum beruhender B. in Erscheinung. Die Gründung dieser Buchhandlungen erfolgte zunächst örtlich durch die KPD und SPD, ab 1946 durch die SED, durch gesellschaftliche Organisationen und kommunale Verwaltungen. Um die Leitung der Volks-Buchhandlungen nach einheitlichen Prinzipien auszurichten, wurden 1947 in den 5 Ländern der SBZ B.-Gesellschaften gegründet. Am 25. 5. 1947 erließ die Deutsche Verwaltung für Volksbildung eine „Richtlinie für die Neuzulassung, Führung und Übernahme buchhändlerischer Betriebe“, die den B., ausgehend von dessen kulturpolitischer Bedeutung, in den in der SBZ in Angriff genommenen gesellschaftlichen Transformationsprozeß einbezog. Aus dem „Hauptmeßplatz“ des deutschen B., Leipzig, war bereits im 19. Jh. der „Hauptkommissionsplatz“, der sog. Leipziger Platz, geworden; an diese Traditionen knüpfte man nach 1945 wieder an. 1946 erhielt der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig von der SMAD eine Lizenz und durfte seine Tätigkeit wieder aufnehmen. Nach der Gründung von Verlagen und Buchhandlungen auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums war es folgerichtig, einen Zwischenbuchhandelsbetrieb auf gleicher Grundlage zu schaffen. So entstand 1946 der LKG Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel GmbH, der als Verleger- und Sortimenterkommissionär eine entscheidende Rolle beim Aufbau des Volksbuchhandels spielte. Bereits 1952 lieferte der LKG Dreiviertel der gesamten Verlagsproduktion der DDR aus. Wegen ihrer unterschiedlichen Wirksamkeit wurden am 1. 9. 1952 die Buchhandelsgesellschaften der Länder aufgelöst und die 322 Volksbuchhandlungen direkt dem LKG unterstellt, in dem eine Hauptabteilung Volksbuchhandel eingerichtet wurde. Am 1. 1. 1954 wurde die Zentrale Verwaltung des Volksbuchhandels in Leipzig gegründet, wodurch der Volksbuchhandel ein juristisch selbständiger Betrieb wurde, dem alle Volksbuchhandlungen, ausgenommen die Berliner, angehörten. Der Aufbau eines leistungsfähigen B. war mit der Entwicklung neuer Vertriebsformen verbunden. So ging der Volks-B. Anfang der 50er Jahre dazu über, nach dem Vorbild des Literaturobmanns in der KPD der Weimarer Republik in Betrieben und Institutionen arbeitende Werktätige als ehrenamtliche Vertriebsmitarbeiter zu gewinnen (1971: 13.000), die direkt am Arbeitsplatz Bücher verkaufen und 10 v. H. des Erlöses erhalten. Vor allem um den Buchvertrieb auf dem Lande zu gewährleisten, wurde ein Netz von Agenturen aufgebaut (1969: 5.000). Die Volksbuchhandlungen schlossen zu diesem Zweck mit den Verkaufsstellen des staatlichen und genossenschaftlichen Handels, aber auch mit Einzelhändlern, Agenturverträge ab. Diese Verkaufsstellen beziehen von der nächstliegenden Volksbuchhandlung Bücher und erhalten einen Rabatt von 15 v. H. Als Einrichtung des Volks-B. wurde am 21. 10. 1949 ein zentraler Versand-B., das Buchhaus Leipzig, geschaffen. Weitere Formen der Literaturpropaganda und des Literaturvertriebs sind die „Woche des Buches“, Buchausstellungen und die Buchbasare, auf denen sich Leser und Autoren begegnen. Nachdem das umfangreiche Verlagsangebot von der Lagerhaltung her die finanzielle Leistungsfähigkeit privater Buchhändler überstieg und die 3. Parteikonferenz der SED (1956) im Rahmen der Bündnispolitik die verstärkte Einbeziehung der Einzelhändler in den Aufbau des Sozialismus beschlossen hatte, wurde am 1. 3. 1957 der erste Kommissionsvertrag zwischen der LKG und einem privaten Buchhändler geschlossen. Der LKG übernahm die Warenbestände, erstattete die fixen Kosten und gewährte eine Provision, die bei Übererfüllung des Verkaufs-Planes ein höheres Einkommen sicherte. Der private Buchhändler war damit in die staatliche Planung einbezogen. Für sie erwies es sich in den folgenden Jahren als attraktiver auch im B. — wie in anderen Bereichen des Handels — Verträge direkt mit dem Volks-B. und nicht mit dem Großhandel abzuschließen. Von 1960 bis 1964 wechselten alle Kommissionshandelspartner der LKG zum Volks-B. über, da die örtliche Zusammenarbeit günstigere Voraussetzungen bot. 1969 bestanden ca. 100 Kommissions-B. Eine weitere Organisationsform im B. entwickelte sich 1959, als die erste private B. mit staatlicher Beteiligung zu arbeiten begann; Ende 1969 existierten nur noch 1200 private Betriebe im B. Unter Rückgriff auf sowjetische Erfahrungen wurde 1969 in einer LPG die erste gesellschaftliche Buchverkaufsstelle eingerichtet. 1971 bestanden in den Schwerpunkten von Industrie und Landwirtschaft sowie in schulischen Einrichtungen bereits über 40 gesellschaftliche Buchverkaufsstellen, die meistens von ehrenamtlichen Vertriebsmitarbeitern geführt werden. Dem gesellschaftlichen Literaturvertrieb — mit diesem Begriff werden seit 1969 die Vertriebsmitarbeiter und die gesellschaftlichen Buchverkaufsstellen zusammenfassend bezeichnet — gilt gegenwärtig die besondere Aufmerksamkeit des Volks-B. Der Volks-B. im engeren Sinne umfaßt dagegen 1969 - 775 Volksbuchhandlungen mit 6.000 Beschäftigten. Seine heute gültige Struktur erhielt der Buchvertrieb durch den Beschluß des Ministerrates vom 21. 12. 1962, ab 1. 1. 1963 die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur zu bilden, und zwar [S. 179]„zur Herstellung einer einheitlichen politisch-ideologischen und ökonomischen staatlichen Leitung des Verlagswesens und des Groß- und Einzelbuchhandels“. Die Aufgaben, Rechtsstellung, Arbeitsweise, Planung und Finanzierung des Volks-B. wurden nach Bildung der Hauptverwaltung im August 1964 durch das neue „Statut des Volksbuchhandels“ geregelt, das vom Minister für Kultur erlassen wurde. Ihm zufolge gehören dem Volks-B. die 14 Zweigstellen in den Bezirken und die Zweigstelle Berliner Buchhandels-Gesellschaft sowie das Buchhaus Leipzig und das Zentralantiquariat der DDR in Leipzig an. Die bisherigen Bezirksbetriebe und die zentralen Einrichtungen waren damit nicht mehr wie bislang selbständige Betriebe, sondern als Zweigstellen Teil des Gesamtbetriebes Volks-B. Nachdem sich 1963 im Buchgroß- und Bucheinzelhandel die Bestände bei insgesamt steigendem Umsatz vergrößerten, andererseits bei zahlreichen Titeln das Angebot nicht ausreichte, wurde seit 1964 systematisch die Buchmarktforschung aufgebaut. Im LKG wurde die Abteilung Buchmarktforschung gebildet, die für den gesamten Wirtschaftszweig tätig ist. Außerdem schuf der Volks-B. Testbuchhandlungen, die auf bestimmten Literaturgebieten die Erfahrungen des Buchvertriebs systematisch sammeln und den Verlagen als Berater zur Verfügung stehen. Im Jahre 1964 wurde die 1961 begonnene Spezialisierung des Volks-B. abgeschlossen, die das Handelsnetz heute nach 4 Kategorien gliedert: Spezialbuchhandlungen (z. B. für Fremdsprachen, Pädagogik etc.), allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit Spezialabteilungen, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit erweitertem Fachbuchsortiment, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen. Beim Aufbau des Verlagswesens und des B. waren eine Vielzahl von gesetzlichen und vertraglichen Regelungen entstanden, die durch die am 1. 7. 1969 vom Ministerium für Kultur erlassene „Ordnung für den Literaturvertrieb“ zusammengefaßt und aktualisiert wurden. Die Anordnung des Ministers für Kultur vom 8. 4. 1970 regelt den Antiquariats-B., der überwiegend in den Händen des der Zentralen Leitung des Volks-B. unterstehenden Zentralantiquariats der DDR in Leipzig liegt, aber auch privat und auf der Basis von Kommissionsverträgen betrieben wird. Für die Antiquariatsangebote steht der Deutschen Staatsbibliothek Berlin, dem Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, der Deutschen Bücherei Leipzig und der Deutschen Militärbibliothek ein Vorkaufsrecht binnen 10 Tagen nach Eingang der Kataloge zu. Im Antiquariats-B. werden auch wissenschaftliche und bibliophile Nachdrucke (Reprints) vertrieben. Der Wirtschaftszweig Verlagswesen und Buchhandel verfügt über ein geschlossenes Aus- und Weiterbildungssystem. Die Lehrausbildung erfolgt an der zentralen Betriebsberufsschule des Volksbuchhandels in Leipzig (bis Ende 1971 Deutsche Buchhändler-Lehranstalt); die Facharbeiterprüfung wird nach zwei Jahren vor der Prüfungskommission des jeweiligen Bezirks abgenommen. Für die Qualifizierung stehen je eine Bildungsstätte in Ost-Berlin und Leipzig sowie das Schulungszentrum der Zentralen Leitung des Volks-B. in Leipzig zur Verfügung. Die seit 1957 bestehende Fachschule für Buchhändler in Leipzig bildet mittlere Leitungskader im Verlagswesen und B. im Direkt- (3 Jahre) und Fernstudium (4 Jahre) aus und führt für ihre Absolventen Weiterbildungskurse durch. Das Institut für Verlagswesen und Buchhandel nahm 1968 seine Lehrtätigkeit auf und ist für die Ausbildung von Führungskräften zuständig. Der Börsenverein für den Deutschen Buchhandel in Leipzig gibt die Zeitschriften „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel“ und „Nationalbibliographie“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 178–179 Buchgemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Buchhandlungen, PädagogischeSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 178]Der B. der DDR wird in folgenden Eigentumsformen betrieben: Volks-B., privater B. mit Kommissionshandelsvertrag, privater B. mit staatlicher Beteiligung und privater B. Der Volks-B. errang frühzeitig die führende Stellung im Sortimentsbuchhandel; 1969 wurden über 80 v. H. der in der DDR verkauften Bücher vom Volks-B. vertrieben. Die Geschichte des B. spiegelt die gesellschaftspolitische Entwicklung…
DDR A-Z 1975
Geld im Sozialismus (1975) Siehe auch das Jahr 1979 I. Die Marxsche Geldlehre Ausgangspunkt aller Interpretationen der Aufgaben des G. in sozialistischen Staaten ist die Marxsche Geldlehre. Die Kategorien Ware und Geld sind nach Marx Produkte bestimmter historischer Produktionsverhältnisse, mit denen sie kommen und wieder verschwinden. Das G. bildet sich als charakteristische Kategorie im Kapitalismus aus dem diesem innewohnenden Widerspruch. Denn eine Gesellschaftsordnung, die auf Privateigentum an Produktionsmitteln und Markttausch der Güter beruht, ist nach Marx durch den Doppelcharakter der Arbeit als „individuelle“ und „gesellschaftliche“ Arbeit und die Doppelnatur der Ware als „Gebrauchswert“ und „Tauschwert“ gekennzeichnet. Dieser Grundwiderspruch wird durch die gesellschaftliche Anerkennung der in den Waren enthaltenen individuellen Arbeit aufgehoben. Die entscheidende Rolle bei der Transformation der unmittelbar individuellen Arbeit in gesellschaftliche Arbeit spielt das G. in seiner Rolle als „allgemeines Äquivalent“. „Indem das Geld die in den Waren [S. 343]enthaltene Arbeit indirekt mißt, ist es das stoffliche Maß der Arbeit.“ Das G. ist damit das Charakteristikum einer Gesellschaftsordnung, in der die individuelle Arbeit noch Privatarbeit ist und nicht unmittelbar gesellschaftliche Arbeit darstellt. Die individuelle Arbeit muß erst durch die geldwirtschaftlichen Beziehungen über den Markt ihre gesellschaftliche Anerkennung finden. Mit dem Übergang zur unmittelbaren gesellschaftlichen Produktion und Zirkulation, d. h. mit der Beseitigung des Warencharakters der Produkte wird daher auch die Kategorie G. verschwinden, denn das G. ist „ein notwendiges Produkt der Warenproduktion und unlösbar mit ihr verbunden“. Eine Ware wurde nach Marx im historischen Prozeß zu G., weil die Arbeitsprodukte zu Waren wurden. Der Marxismus betrachtet demnach das G. als Ware, die sowohl einen Gebrauchswert als auch einen Tauschwert, also „die in der Ware verkörperte gesellschaftliche Arbeit der Warenproduzenten“ besitzt. G. wird zur allgemeinen Verkörperung dieses Wertes, da die zur Produktion der G.-Ware aufgewendete individuelle Arbeit als unmittelbar gesellschaftliche Arbeit anerkannt wird. Das G. hat damit im Gegensatz zu allen anderen Waren, die nur ihren besonderen Gebrauchswert besitzen, einen allgemeinen Gebrauchswert erhalten. „Mit Geld kann man alle anderen Waren kaufen, während alle anderen Waren erst ihren Wert in Geld ausdrücken, sich in den Preis verwandeln müssen“, ehe sie verkauft, d. h. als gesellschaftliche Arbeit anerkannt werden. Das G. selbst benötigt diese Transformation nicht, da es unmittelbar gesellschaftliche Arbeit verkörpert. Das G. hat daher keinen Preis (Wert- und Mehrwerttheorie). Die G.-Ware übernimmt damit die Rolle des „allgemeinen Äquivalents“. Im Lauf des geschichtlichen Prozesses kam diese Funktion den verschiedensten Waren zu. Erst mit der Zeit übernahmen die Edelmetalle diese Rolle allein, wobei das Gold im Vordergrund stand. Daß die Edelmetalle die Funktion der G.-Ware übernommen haben, wird auf die besondere Eigenschaft dieser Produkte zurückgeführt: Die Qualität ihrer Teile ist gleichförmig, alle Teile sind damit unterschiedslos, sie lassen sich gut teilen, leicht transportieren und aufbewahren. Die Gesamtheit der G.-Funktionen kann nach Marx aber nur vollwertiges G., also das Edelmetall selbst, ausüben, da nur in ihm die unmittelbar gesellschaftliche Arbeit verkörpert ist. Nur durch den damit anerkannten unmittelbaren gesellschaftlichen Wert wird jede Ware gegen diese spezielle G.-Ware getauscht. Da die Austauschverhältnisse der Waren ihrem Wert, d. h. der in ihnen verkörperten gesellschaftlichen Arbeit entsprechen, muß das G. vollwertig sein, d. h. ein bestimmtes Quantum gesellschaftlicher Arbeit enthalten. Nach Marx tritt demnach „Gold den anderen Waren nur als Geld gegenüber, weil es ihnen bereits vorher als Ware gegenüberstand“. Unterwertiges Münz-G. und Papier-G. sind nach der Marxschen Theorie daher lediglich G.-Zeichen, die keinen eigenen Wert haben und die in der Zirkulation nur eine bestimmte Menge Edelmetalle vertreten. Sie können das G. aber nur beschränkt vertreten, und zwar in seiner Funktion als Zirkulations- und Zahlungsmittel. Die übrigen drei von Marx angegebenen Funktionen des G., als Wertmaßstab, als Schatzbildungsmittel und als Welt-G. zu dienen, können sie nicht übernehmen. Diese bleiben dem vollwertigen G. (reelles G.), also der G.-Ware (Gold) vorbehalten. Denn als wirkliches G. kann G. nur in der Einheit seiner Funktion als Maß der Werte und Zirkulationsmittel fungieren. Die Marxsche G.-Theorie trägt demnach stark metallistische Züge. Die entscheidende Funktion, von der alle anderen Funktionen abhängen, ist die, als „Maß der Werte“ zu dienen; mit dessen Hilfe werden die Warenwerte in Preise verwandelt. Dadurch wird Warentausch erst möglich. Der Preis ist demnach der G.-Ausdruck des Wertes der Ware. In der Marxschen Lehre ist dennoch die Existenz des G. unmittelbar mit der Existenz von Warenproduktion und -Zirkulation verbunden. Es wird verschwinden, wenn es keine Warenproduktion mehr gibt. Bei diesem von der Marxschen Theorie abgeleiteten Zusammenhang von G. und Produktionsverhältnissen ist die Frage nach dem Absterben des G. gleichzeitig die Frage nach der Wandlung der Eigentumsordnung. Zahlreiche Anhänger des Sozialismus glaubten daher, daß mit der Beseitigung der kapitalistischen Produktionsverhältnisse der Zeitpunkt des Verschwindens der Kategorien Ware und G. gekommen sei. Der Mensch könne dann von der „Herrschaft des Geldes“ befreit werden, was der sozialphilosophischen Forderung der sozialistischen Idee entgegenkommt. II. Historische Entwicklung der sozialistischen Geldtheorie Die historische Entwicklung der sozialistischen G.-Theorie ist von einem zunächst zögernden, dann jedoch radikalen Positionswechsel hinsichtlich der Existenz und Berechtigung der Kategorien G. und Ware in einer sozialistischen Wirtschaft gekennzeichnet. Während der russischen Revolution herrschte aufgrund der Marxschen G.-Lehre die Ansicht vor, daß Ware-Geld-Beziehungen mit der sozialistischen Wirtschaft nicht vereinbar seien. Bucharin nahm sogar an, daß diese Kategorien bereits in der Übergangsperiode verschwinden würden. Mit der Vernichtung des Warensystems würde ein Prozeß der „Selbstverneinung des Geldes“ einhergehen. Die Demonetisierung der Wirtschaft und der Übergang zum direkten Tausch im Kriegskommunismus [S. 344]wurde daher nicht als Übel, sondern als willkommenes Zeichen des Anbruchs der sozialistischen Gesellschaft angesehen. Erst aufgrund der auftretenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten leitete Lenin mit der NEP die Remonetisierung der Sowjetwirtschaft und damit auch die Restaurierung der Kategorien Ware und G. ein. Jedoch betrachtete er diese erzwungene Entwicklung als einen Rückschritt auf dem Wege zum Sozialismus. Die Ware-Geld-Beziehungen waren auch bei ihm ihrem Wesen nach dem Sozialismus fremd. Das Vorhandensein dieser an sich „kapitalistischen Kategorien“ im Sozialismus hätte jedoch einer theoretischen Klärung bedurft, die unterblieb. Lenin nannte als einzige Erklärung für das weitere Bestehen von Ware-G.-Beziehungen die noch bestehenden privatwirtschaftlichen Elemente der Wirtschaft (Bauern, kleine Warenproduzenten, Händler usw.). Eine sozialistische G.-Theorie wurde nicht entwickelt. Auch Stalin teilte zunächst diesen Standpunkt. Trotz der zunehmenden Bedeutung des G. in der Sowjetwirtschaft hielt man an der Überzeugung fest, daß diese kapitalistischen Kategorien nur Übergangserscheinungen im Sozialismus seien. Anfang der 30er Jahre nahm dann Stalin eine veränderte Position ein. Ware und G. wurden von ihm zwar immer noch als „kapitalistische Kategorien“ betrachtet, gleichzeitig hätten sie aber auch einen sozialistischen Charakter. Der Sozialismus habe sich dieser Kategorien bemächtigt, um den Sowjethandel optimal zu entfalten. Sie würden genutzt, um den direkten Produktionsaustausch, also den echten Sozialismus vorzubereiten. Jedoch unterblieb zu diesem Zeitpunkt und auch nach 1936, als der „Sieg des Sozialismus“ erklärt wurde, eine weitere Klärung der Stellung der Warenproduktion und des G. im Sozialismus, obwohl nach der marxistischen Lehre bei dem gleichzeitig proklamierten Verschwinden der antagonistischen, feindlichen Klassen die Kategorien Ware und G. hätten verschwinden müssen. Stalin behauptete nur, daß „auch in der Periode des Sieges des Sozialismus auf allen Gebieten der Wirtschaft die Warenproduktion und das Geld bestehen“ bleiben. Nach dem Zweiten Weltkrieg wies Stalin erneut die Auffassung von Engels zurück, im Sozialismus hätten die Warenproduktion und das G. keine Existenzberechtigung. Nach seiner Darlegung ging Engels dabei von einer hochentwickelten Volkswirtschaft aus, in der alle Sphären vom Kapitalismus durchdrungen seien. In der Sowjetunion sei dies aber noch nicht der Fall, und deshalb könnten nicht alle Produktionsmittel in Volkseigentum überführt werden. (Ähnlich wurde in den übrigen sozialistischen Ländern argumentiert.) Den Eigentumsverhältnissen kam damit wieder die zentrale Stellung bei der Klärung des Standes und der Entwicklung der Ware-G.-Beziehungen im Sozialismus zu. Das Vorhandensein von Ware-G.-Beziehungen wird von Stalin nun auf die Existenz von zwei verschiedenen, wenn auch sozialistischen Eigentumsbereichen (staatlicher und kollektivwirtschaftlicher) zurückgeführt. So entstand die „Zwei-Bereichs-Lehre“. Danach haben die Produktionsmittel beim Umlauf im staatlichen Sektor innerhalb des Landes keinen Warencharakter, da bei ihrem Austausch kein Eigentumswechsel stattfindet. Sie sind damit auch aus dem Wirkungsbereich des Wertgesetzes herausgetreten und behalten „nur die äußere Hülle von Waren“. Demgegenüber haben die Erzeugnisse der genossenschaftlichen Produktion Warencharakter, da sie beim Austausch gleichzeitig die Eigentümer wechseln. „Der Warebegriff weicht demnach von Marx ab, der vornehmlich die Entstehungsseite berücksichtigt — produktisolierter Produzenten —, während Stalin die Verwendungsseite, und zwar den Eigentumswechsel als konstitutives Merkmal der Ware heranzieht.“ Stalin vollzog damit einen entscheidenden Schritt: Ware und G. sind nicht mehr ausschließlich kapitalistische Kategorien, sondern werden in die Sowjetökonomie aufgenommen. Jedoch glaubte auch Stalin, daß mit der Schaffung eines einheitlichen Eigentums, also der Überführung des genossenschaftlichen Eigentums in Staatseigentum, Ware und G. als Kategorien des Sozialismus verschwinden werden. Aber auch die „Zwei-Bereichs-Lehre“ brachte keine Klärung des Wesens und der Funktionen des G. im Sozialismus. Vor allem war nicht klar, ob der Wirkungsbereich des G. auf den Warenbereich beschränkt bleibt, oder ob er darüber hinausgeht. Aus der engen Verbindung von Ware und G. im Marxismus wäre abzuleiten gewesen, daß der Funktionsbereich des G. auf den Warenbereich beschränkt bleibt. Nach allgemeiner Ansicht ging der Wirkungsbereich des G. jedoch über den Bereich des Warentausches hinaus und umfaßte auch den Nichtwarenbereich (den Bereich, bei dem die Produkte beim Besitzwechsel keinen Eigentumswechsel vollziehen - vor allem der Produktionsmittelbereiche). Daraus ergaben sich Schwierigkeiten bei der widerspruchsfreien Begründung der Existenz des G. im Nichtwarenbereich. Aus dieser Problematik entwickelte sich in Osteuropa eine Diskussion über das „Sowjetgeld“. Grundsätzliche Beiträge kamen u. a. von S. Atlas und J. Kronrod in der Sowjetunion, sowie A. Lemmnitz in der DDR. S. Atlas, dessen Konzeption des „Sowjetgeldes“ die Diskussion eröffnete, stellte die uneingeschränkte Übertragung der Marxschen Kategorien auf die sozialistischen Wirtschaften in Frage. Er entwickelte eine für die spezifischen Bedingungen der sozialistischen Übergangswirtschaft konzipierte G.-Theorie. Wie die Warenproduktion im Sozialismus ihren In[S. 345]halt gegenüber dem Kapitalismus geändert hätte, so habe auch das G. im Sozialismus eine Änderung erfahren. „Das Sowjetgeld bringt die sozialistischen Produktionsverhältnisse … zum Ausdruck. Es ist eine alte Form mit neuem Inhalt.“ Es ist daher nicht mehr das Marxsche allgemeine Äquivalent, sondern ein „allgemeines Äquivalent besonderer Art“. Das G. Habe im sozialistischen Sektor nicht mehr die Funktion, die unmittelbar private Arbeit im Marktprozeß in gesellschaftliche Arbeit zu verwandeln, sondern soll „den Austausch der Arbeitsprodukte zwischen den beiden Produktionssektoren der sozialistischen Gesellschaft“ vermitteln. Atlas kommt somit in seiner Konzeption zu zwei Formen des G., erstens zu dem G. als „dem allgemeinen Äquivalent“ des Warenbereichs (Konsumgütersektor) und dem besonderen G. des Nicht-Warenbereichs, wobei er diesem keine volle G.-Qualität zuerkennt. Sein Charakter bestehe darin, als Instrument der staatlichen Kontrolle über die Produktion und Verteilung der materiellen Güter zu dienen. Die Wertmaßfunktion existiere nur noch formal, praktisch sei sie aber aufgegeben. An ihre Stelle trete die aus der „bürgerlichen“ Theorie bekannte Funktion der Recheneinheit, die mit der Marxschen Theorie nur schwer vereinbar sei. Atlas schreibt: „Es ist daher unzweckmäßig, in diesem Falle die Funktionsbezeichnungen zu gebrauchen (…), deren sich Marx im ‚Kapital‘ bediente. Unserer Auffassung nach sollte man in diesem Falle einfach von der Funktion des Sowjetgeldes als eines zwischenbetrieblichen Verrechnungsmittels der sozialistischen (staatlichen) Betriebe sprechen.“ Atlas bewegt sich damit in Richtung einer nominalistischen G.-Theorie; denn er will auch die übrigen Marxschen G.-Funktionen im Sinne reiner Recheneinheiten uminterpretieren. Diese Konzeption Atlas' wurde allgemein abgelehnt. Kronrod bestritt die These, daß das G. des Warenbereichs sich in seinem Wesen grundsätzlich vom Nicht-Warenbereich unterscheide; Waren- und Nicht-Warenbereich sind nach ihm gleichwertige G.-Bereiche. In allen Bereichen im Sozialismus sei vollwertiges G. erforderlich, seine Funktion als allgemeines Äquivalent sei daher auch nicht eingeschränkt. Der Form nach bleiben bei ihm „die Geldfunktionen als Wertmaß, als Zirkulationsmittel, als Zahlungsmittel usw. erhalten“, allerdings habe sich ihr gesellschaftlicher Inhalt grundlegend geändert. Nur die Funktion als Zirkulationsmittel sei auf den Wirkungsbereich der Warenproduktion beschränkt. Die Wertmaßfunktion übt das G. in beiden Bereichen aus, obwohl die von Marx genannten Bedingungen im Produktionsmittelbereich nicht mehr gegeben seien. Seine These, daß das G. in beiden Bereichen als „allgemeines Äquivalent“ auftritt, wodurch er die nicht-marxistische Trennung des G. von der Ware und dem Wert vornimmt, begründete er mit der Theorie Stalins, daß die Nicht-Waren noch eine „äußere Warenhülle“ trügen. Indem er aber daraus die Existenz „wirklichen Geldes ableitet“, stellte er die Nicht-Waren den Waren völlig gleich - eine wenig befriedigende Lösung. Nach Stalins Tod setzte eine entscheidende Wende ein. Die „Zwei-Bereichs-Lehre“ wurde verworfen und im Rahmen der Wertgesetzdebatte auch den Produktionsmitteln, obwohl bei ihrem Austausch kein Eigentumswechsel stattfindet, Warencharakter zuerkannt. Als entscheidende Ursache für ihren Warencharakter wird nun die „gesellschaftliche Arbeitsteilung“ und die „relative ökonomische Selbständigkeit der volkseigenen Betriebe“ angesehen. Da nun praktisch allen Produkten im Sozialismus Warencharakter zugestanden wurde, waren keine schwerfälligen Konstruktionen zur Rechtfertigung der Existenz und der Funktionen des G. im Nicht-Warenbereich mehr erforderlich. Allein aus dem Warencharakter der Produkte ließ sich nun das G. und seine Funktionen im Sozialismus begründen. Im Lehrbuch der politischen Ökonomie (1959) hieß es daher: „Die Notwendigkeit des Geldes in der sozialistischen Gesellschaft ist durch das Vorhandensein der Warenproduktion und des Wertgesetzes bedingt.“ Die strengen Marxschen Kategorien wurden damit verlassen. Für die Diskussion im Rahmen der Wirtschaftsreformen, in denen monetären Größen eine zunehmende Bedeutung eingeräumt wurde, war damit ein bedeutendes Hindernis beiseite geräumt. Möglicherweise noch durch die alte Trennung von Waren- und Nicht-Warenbereich beeinflußt, unterscheidet man nun „zwei Sphären des Geldumlaufs“, nämlich den Bargeld- und Buchgeldsektor. Im Rahmen der sozialistischen G.-Theorie wird gegenwärtig das Verschwinden des G. im Sozialismus nicht mehr behauptet. Es wird vielmehr eine Festigung der sozialistischen G.-Beziehungen gefordert. Erst im Endzustand des Kommunismus soll nun die G.-Kategorie verschwinden. Der historische Zeitpunkt für das Verschwinden des G. wurde also erneut wesentlich hinausgeschoben. III. Wesen und Funktionen des Geldes im Sozialismus Das G. im Sozialismus ist nach heutiger Auffassung sozialistischer Theoretiker begrifflich zwar mit dem G. der vorsozialistischen Wirtschaftsordnung identisch, der Inhalt seiner Funktionen erfährt aber Wandlungen, und das ändert sein Wesen bei der Anpassung an die Entwicklung der sozialistischen Wirtschaft „von Grund aus“. Nach sozialistischer Terminologie wurde es nicht mehr zu Kapital, in dessen Form es die Aneignung fremder, unbezahlter Arbeit vermittelt und damit der Ausbeutung der Werktätigen dient, sondern im Sozialismus ist das G. ein „In[S. 346]strument zur bewußten Ausnutzung des Wertgesetzes in der Planung der Volkswirtschaft, der Berechnung, Kontrolle und Verteilung des gesellschaftlichen Gesamtproduktes sowie Maß der Arbeit und des Verbrauchs“. Die G.-Funktionen sind die konkreten Formen, in denen das Wesen des G. in Erscheinung tritt und durch die es seine Rolle als „allgemeines Äquivalent“ verwirklicht. Nach sozialistischer Auffassung ähneln sich die G.-Funktionen oberflächlich zwar in den unterschiedlichen Gesellschaftsformationen, ihr sozialer Inhalt ist in den einzelnen Gesellschaftsordnungen jedoch wesentlichen Veränderungen unterworfen. Die Marxsche Aufzählung der G.-Funktionen des Kapitalismus und die begriffsbestimmenden Funktionen im Sozialismus zeigen diese formale Ähnlichkeit: Geldfunktionen im Kapitalismus 1. Maß der Werte 2. Zirkulationsmittel 3. Zahlungsmittel 4. Mittel der Schatzbildung im Sozialismus 1. Wertmaß 2. Zirkulationsmittel 3. Zahlungsmittel 4. Mittel der sozialistischen Akkumulation sowie Sparmittel der Werktätigen 5. Mittel für die internationalen Verrechnungen 5. Weltgeld Die Gegenüberstellung der G.-Funktionen im Sozialismus und Kapitalismus, so wie sie von den sozialistischen Theoretikern dargestellt werden, zeigt demnach nur bei der 4. Position (Schatzbildung bzw. soz. Akkumulations- und Sparmittel) eine wesentliche Abweichung. Gleichzeitig wird von der östlichen Theorie dem G. im Sozialismus aber eine entscheidende Globalfunktion zugewiesen: Es soll „der planmäßigen Organisierung und Entwicklung des gesamten sozialistischen Reproduktionsprozesses dienen, das Geld soll also Organisationsgrundlage der sozialistischen Wirtschaft, ein Mittel ihrer Planung und Kontrolle, ferner der planmäßigen Verteilung des Sozialproduktes bzw. der planmäßigen Umverteilung des Volkseinkommens sein“. Es ist demnach vornehmlich Hilfsinstrument der Planung und Leitung der Volkswirtschaft mit weitgehend passivem Charakter. „Das G. in der sozialistischen Wirtschaft ist (also) vor allem die Rechnungseinheit der volkswirtschaftlichen Bilanz.“ Das G. stellt gewissermaßen eine Anweisung auf die verschiedenen Posten dieser Bilanz dar. Die einzelnen Funktionen des G. werden wie folgt beschrieben: A. Geld als Maß der Werte und Maßstab der Preise Da das G. das „allgemeine Äquivalent“ der Warenproduktion darstellt, ergibt sich die grundlegende gesellschaftliche Funktion des G., „Maß der Werte“ und „Maßstab der Preise“ zu sein. Mit Hilfe des G. können sich „die Warenwerte als gleichnamige, qualitativ gleiche und quantitativ vergleichbare Größen darstellen“. Zwar sind die Waren an sich schon kommensurabel, da sie alle Werte vergegenständlichter abstrakter Arbeit darstellen. Da aber die konkrete Arbeit der Warenproduzenten unterschiedliche Mengen gesellschaftlicher Arbeit darstellen, bei der isolierten Produktion in der Warenwirtschaft die in den Produkten enthaltenen Mengen gesellschaftlich notwendiger Arbeit jedoch nicht direkt gemessen werden können, kann der Wert der Ware nicht unmittelbar in Zeiteinheiten ausgedrückt werden. (Dasselbe gilt beiden Arbeitsteilungen in der sozialistischen Wirtschaft und der dadurch hervorgerufenen isolierten Produktion der Produktionseinheiten für die Produktionsmittel, deren Warencharakter daraus abgeleitet wird.) Es bedarf daher einer indirekten Messung, die mit Hilfe des G. erfolgt. Das G. kann diese Funktion nach sozialistischer Auffassung nur als vollwertiges G. (Gold) erfüllen. Denn nur in dieser Form ist es selbst Ware und besitzt damit einen Wert, der zudem unmittelbar gesellschaftliche Arbeit darstellt. Zwar übt das G. diese Funktion ideell, d. h. als vorgestelltes G. aus; dieses ist meist jedoch nur auf der Basis real existierenden G. (des Goldes) möglich. Die Messung des Wertes der Ware erfolgt somit in einem bestimmten Quantum der G.-Ware Gold, d. h. in der G.-Einheit, die als Quantum der G.-Ware festgelegt wird (Münzfuß). Der in G. ausgedrückte Wert der Waren istder Preis. Unter dem Maßstab der Preise ist demnach eine Menge G.-Ware zu verstehen, die als Maßeinheit für die Preise gilt. In dieser Funktion stellt das G. ein wichtiges Instrument der sozialistischen Wirtschaft dar. Das G. erlaubt dadurch, die verschiedenen Leistungen der sozialistischen Wirtschaft auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und schafft damit die Voraussetzung für die praktische Lösung der Wirtschaftsrechnung. Damit ist es auch wesentliches Element der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Mit der neben der Naturalplanung erfolgenden Finanzplanung, die einen umfassenden Charakter besitzt, werden die Produktionsselbstkosten und der Wert der Produkte planmäßig erfaßt und die geplanten mit den faktischen Aufwendungen verglichen. Das G. dient so der Planung der Selbstkosten der Produktionseinheiten und der Finanzströme (Lohnzahlungen, Abführungen an den Staatshaushalt u a.). Die so beschriebene Funktion des Wertmaßes entspricht aber der Funktion einer Recheneinheit. Lange Zeit beharrte aber die sozialistische Theorie auf der Anschauung, daß das G. seine Funktion im Rah[S. 347]men der wirtschaftlichen Rechnungsführung nur als goldabhängiges Wertmaß und nicht als goldunabhängige Recheneinheit erfüllen könne. Erst in letzter Zeit wurde „die Uminterpretation der Wertmaßfunktion zur Recheneinheit. .. offiziell sanktioniert; beide Funktionen rangieren gleichmäßig nebeneinander“. In der Realität erfüllt das G. im Sozialismus seine Funktion als Wertmaß und Tauschmittel allein aufgrund seiner allgemeinen Annahme, die entweder aufgrund seines Charakters als gesetzliches Zahlungsmittel oder wegen des relativ stabilen G.-Wertes erfolgt, und nicht durch die formal vorhandene Bindung der sozialistischen Währungen an einen fiktiven Goldgehalt. Die meisten sozialistischen Länder (mit Ausnahme der UdSSR) verfügen über wenig Goldvorräte. Zur Ausübung der Goldfunktion würden sie auf keinen Fall ausreichen. Die Kaufkraft und Wertbeständigkeit der sozialistischen Währungen wird durch das Gleichgewicht der in G.-Einheiten ausgedrückten volkswirtschaftlichen Planung erreicht. Die Bestimmung des G.-Wertes erfolgt in der Praxis ohne Berücksichtigung des Goldes und seines Wertes. Dies gilt auch für die Sowjetunion, wo vielfach noch von einer 25prozentigen Golddeckung gesprochen wird. S. Varga meint daher, es sollte die an dem „für eine überholte Geschichtsperiode gültigen Unterbau“ ausgerichtete Interpretation, daß die Wertmaß- und Rechenfunktion des G. durch die Bindung an die Goldware erfüllt würde, endlich aufgegeben werden. B. Geld als Zirkulationsmittel Der Sozialismus unterscheidet zwischen der Funktion des G. als Zirkulations- und Zahlungsmittel. Dabei wird die Zirkulationsfunktion nur von reellem G. wahrgenommen. Es kann aber, da es nur als Vermittler des Warentausches dient, durch Repräsentanten (Papier-G.) ersetzt werden. Als Zirkulationsmittel vermittelt das G. den Austauschprozeß der Waren. Nach sozialistischer Auffassung bleibt die Zirkulationsmittelfunktion des G. jedoch auf den direkten Austausch von Waren, im wesentlichen auf den Übergang von Konsumgütern in das persönliche Eigentum der Werktätigen, beschränkt. Da es sich um reelles G. (Banknoten, Münzen) handeln muß, das diese Funktion erfüllt, wird dem für die Verrechnung zwischen den Betrieben herangezogenen Buch-G. die Zirkulationsfunktion nicht zugestanden, auch wenn man den Produktionsmitteln Warencharakter zugesteht. Ähnlich erfüllt reelles G. keine Zirkulationsfunktion, wenn es zur Begleichung von Forderungen dient, denen kein Warentausch zugrunde liegt. In den sozialistischen Ländern wird das G. in seiner Funktion als Zirkulationsmittel hauptsächlich in der Bilanz der G.-Einnahmen und -Ausgaben der Bevölkerung erfaßt. Gleichzeitig zeigt sich hier aber auch der Anweisungscharakter des sozialistischen G., der die Behauptung, daß in dieser Funktion nur reelles G. fungieren könne, widerlegt. Im Grunde erfüllt das G. hier die aus der westlichen Theorie bekannte Tauschmittelfunktion, die organisatorisch auch mit Buch-G. abgewickelt werden könnte. C. Geld als Zahlungsmittel Diese Funktion greift ihrem Umfang nach weit über die als Zirkulationsmittel hinaus. Sie ist auch ohne reelles G. durch Verrechnungs- oder Kredit-G. zu erfüllen, wird aber z. B. bei den Lohnzahlungen, Rentenzahlungen usw. auch von reellem G. wahrgenommen. Als Zahlungsmittel anstatt als Zirkulationsmittel tritt das G. bei der Begleichung von Verpflichtungen auf, bei denen der Zeitpunkt der Warenlieferung von dem der Zahlung abweicht. Im Sozialismus dient das G. als Zahlungsmittel daher vornehmlich bei bargeldlosen Verrechnungen innerhalb des Produktionsbereiches, bei der Kreditvergabe und bei Zahlungen an und aus dem Staatshaushalt. In dieser Funktion ist die wichtigste Rolle des G. im Plankontrollprozeß zu sehen, und zwar in der Form der „Kontrolle durch die Geldeinheit“ (Mark, Rubel usw.). Durch den vorgeschriebenen bargeldlosen Zahlungsverkehr (Kontenführungspflicht, Verrechnungsverkehr) und den kontrollierten Bargeldverkehr der Betriebe (Lohnfondsauszahlungen) sowie das private Kreditverbot können die Betriebe genau überwacht werden. Fixierte Preise und die Kontenführungspflicht mit verschiedenen Konten für die einzelnen finanziellen Fonds der Betriebe erlauben den kontrollierenden Banken (fast ausschließlich der Staatsbank) eine sehr weitgehende Kontrolle der Planerfüllung der Betriebe durch den Vergleich der den Banken vorliegenden Produktions- und Absatzpläne der Betriebe mit den Zahlungsvorgängen auf den Konten. Das G. ist damit das Mittel, das eine wirksame Kontrolle in der sozialistischen Planwirtschaft erlaubt. Aus dem Gesamtcharakter dieses Kontrollvorgangs ist zu schließen, daß das G: hier nicht in seiner Zahlungsmittelfunktion, sondern als Recheneinheit auftritt. D. Geld als Akkumulations- und Sparmittel Die Akkumulationsfunktion ist im Sozialismus von der Marxschen Funktion des G. als Schatzbildungsmittel, die eng mit der Zirkulationsfunktion zusammenhängt (Abfluß und Zufluß von G. in und aus dem Schatz je nach Bedarf), zu unterscheiden. In diesem Zusammenhang ist unter Akkumulation jedoch nicht an eine reale Akkumulation zu denken. Es sind die Steuern, die Produktionsfondsabgabe und die an den Staat abzuführenden Gewinne sowie der in den Betrieben verbleibende Gewinnrest darunter zu verstehen. Diese Summe geht damit weit über den Wert der Realakkumulation hinaus. Ein [S. 348]Teil davon dient der Finanzierung des Staatsverbrauchs, den Transferzahlungen und der Prämienzahlung an die Belegschaft. Nur der Rest dient der Finanzierung der Realakkumulation. Dabei dient das G. als Mittel der Umverteilung über den Staatshaushalt. Bei der Akkumulationsfunktion handelt es „sich also einfach darum, daß die so verstandenen Akkumulationssummen der sozialistischen Betriebe ‚in Geld berechnet und fixiert‘ werden“. Dabei fungiert das G. als Recheneinheit. Sofern diese Beträge aus dem zentralisierten Reineinkommen stammen, kann das G. dabei nie als reelles G., d. h. G.-Ware, auftreten, sondern immer nur in Form des ideellen Rechen-G. Einige Theoretiker halten es daher für falsch, hiervon einer Funktion des G. als Akkumulationsmittel zu sprechen. Auch als Sparmittel fungiert das G. hier nicht wie in der Marxschen Lehre als Goldhort; Währungsgold besitzt in den sozialistischen Ländern nur der Staat. E. Geld als Mittel der internationalen Verrechnung (Welt-G.) Die von Marx abweichende Formulierung dieser G.-Funktion bedeutet keine wesentliche Funktionsänderung. Nach sozialistischer Auffassung soll das G. hier ebenfalls nur in seiner Form als Geldware, also Gold, die Funktion wahmehmen können. Die Festlegung von Feingoldgehalten für alle sozialistischen Währungen beruht auf dieser marxistischen Ansicht, daß wichtige Funktionen des G. nur durch das „reelle Geld“ wahrgenommen werden könnten. Im Inland hat das jedoch ausschließlich deklaratorische Bedeutung. Eine Goldeinlösungspflicht bzw. Golddeckung der Währungen gibt es nicht. Im Außenhandel haben der nationale G.-Kreislauf und das Preisniveau keinen Einfluß auf die Kurse der sozialistischen Währungen. Diese werden administrativ in Anlehnung an den formalen Goldgehalt fixiert. Der Außenhandel wird vorwiegend bilateral aufgrund von Weltmarktpreisen im Rahmen des Außenhandelsmonopols abgewickelt. Der Preiszusammenhang ist durch Subventionen und Abschöpfungen der Monopolbehörden durchbrochen. Innerhalb der sozialistischen Länder erfolgt die Abrechnung des Handels im Rahmen einer gemeinsamen Clearingstelle (IBWZ), die über eine gemeinsame Geldeinheit der sozialistischen Länder (transferable Rubel) verfügt. Zwar ist auch für diese internationale Währungseinheit, marxistischer Tradition folgend, eine Goldparität festgelegt, es besteht jedoch weder eine Einlösepflicht noch eine Konvertibilität gegenüber irgendeiner nationalen Währung. Dieses internationale G. fungiert demnach ausschließlich als Recheneinheit. Über mögliche Abtragungen von Verrechnungsspitzen bestehen Sonderregelungen. Im Ausgleich der Zahlungsbilanzsalden mit den kapitalistischen Ländern fungiert die G.-Ware Gold allerdings tatsächlich als Welt-G. und übt als Reserve der staatlichen Notenbanken „schatzähnliche“ Funktionen aus. Hier kann man also von einer Tauschmittelfunktion des Welt-G. Gold reden. Den nationalen sozialistischen Währungen kommt somit im Außenverkehr kaum eine Bedeutung zu, da sie nicht konvertibel sind. Nur in den wenigsten Fällen dienen sie als Recheneinheit bei der Fakturierung oder als Tauschmittel im Fremdenverkehr. In der DDR wird dies auf den effektiv nicht vorhandenen Goldgehalt zurückgeführt. „Da die … Mark der Deutschen Notenbank weder in Gold geprägt noch als Geldzeichen in Gold konvertierbar ist, kann sie auch nicht die Funktion als Weltgeld ausüben.“ Es zeigt sich, daß die noch stark an der marxistischen Begriffswelt ausgerichteten beschriebenen G.-Funktionen für die Stellung des G. und seine Rolle in den sozialistischen Ländern nicht ohne weiteres aussagekräftig sind. Die Funktion des G. ist eher an seinem Instrumentalcharakter in den sozialistischen Planwirtschaften abzulesen. Geht man davon aus, daß das G. im Sozialismus „der wirtschaftlichen Rechnungsführung, dem Sparsamkeitsregime und der sozialistischen Akkumulation“ dient und „als Triebfeder zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten, zur Beschleunigung der Umlaufsgeschwindigkeit der Umlaufsmittel und zur Erfüllung und Überfüllung der Volkswirtschaftspläne“ wirkt, wird klar, daß das G. „gewissermaßen das allgemeine Instrument zur Planung, Stimulierung, Organisation und Kontrolle ökonomischer Prozesse und Beziehungen“ im Sozialismus ist. Demnach ist das G. in der sozialistischen Wirtschaft „vor allem die Rechnungseinheit der volkswirtschaftlichen Bilanz. Die G.-Zeichen sind Anweisungen auf aliquote Posten dieser Bilanz.“ Das G. erfüllt somit die beiden Hauptfunktionen als Recheneinheit und als Tauschmittel. Dabei ist aber zu beachten, daß es diese Funktionen, anders als in der Marktwirtschaft, nur im technischen Sinne ausübt, da ein Tausch nicht über den Markt zustande kommt und die in G. ausgedrückten Preise in keinem ökonomischen Wirkungszusammenhang stehen. Das G. hatte demnach in der sozialistischen Wirtschaft bisher fast ausschließlich eine passive Rolle bei der Planung und Leitung der Volkswirtschaft inne. Echte Lenkungswirkungen hatte das G. im sozialistischen Sektor bei fixierten Preisen nicht. Eventuell auftretende Kaufkraftüberhänge bzw. unabsetzbare Warenvorräte werden nicht durch automatische Anpassung der Preise, also Veränderungen der Wertrelationen, sondern durch bewußte Planakte beseitigt. Jedoch wird auch in den sozialistischen Ländern gesehen, daß Störungen aus dem monetären Bereich die materielle Planung ungünstig beeinflussen können. Zudem tritt immer mehr der Charakter des G. als „ökonomischer Hebel“ in der geldtheoretischen Literatur Osteuropas in den Vordergrund. [S. 349]Mit der Abkehr vom sowjetsozialistischen Planungssystem und beim Übergang zu einer weitgehend indikativen Planung mit einer bewußten Remonetisierung der Wirtschaft im Rahmen der Wirtschaftsreformen wird das G. seine vorwiegend passive Rolle verlieren, und die sozialistischen Wirtschaften werden zu einer aktiven G.-Politik übergehen müssen. Ansätze dafür sind bereits vorhanden. IV. Geldschöpfung In den sozialistischen Ländern erfolgt die G.-Schöpfung nicht aufgrund kommerzieller Vorgänge durch den Bankenapparat, sondern planmäßig entsprechend den im Volkswirtschaftsplan festgelegten Kennziffern. Auf Beschluß der Regierung werden die in den Positionen des Bargeldumsatzplanes der Notenbank fixierten Bargeldmengen emittiert. Die Regulierung der umlaufenden Bargeldmengen erfolgt in Übereinstimmung mit dem Gesamtplan über den Emissionsfonds, indem in den „Bargeld- oder Kassendispositionsplänen“ die jeweils umlaufende G.-Menge fixiert wird. Damit ist eine strenge Bindung der G.-Bereitstellung an den Plan vorhanden. Selbständige, nicht im Plan vorgesehene G.-Schöpfung der Banken ist im allgemeinen nicht möglich. Lediglich in dem Falle, daß Stützungskredite für insolvente volkseigene Betriebe erforderlich werden und diese daraus Löhne bezahlen, dafür aber im Plan keine Reserven vorhanden sind, gelangt außerplanmäßig Bar-G. in den Bargeldumlauf. Diese Schöpfung außerhalb des Planes kann dann stabilitätsgefährdend wirken. Da sich Giral-G. im sozialistischen G.-System grundsätzlich, ohne daß es geplant wäre, nicht in Bar-G. verwandeln kann, ist, von der oben erwähnten Ausnahme abgesehen, nur eine geplante Bargeldschöpfung möglich, wobei das Volumen von der Planbehörde festgelegt wird. Auch die Giralgeldmenge, also das Kreditvolumen, wird grundsätzlich mit Hilfe der staatlich fixierten Kreditpläne bestimmt, deren Hauptaufgabe es ist, die Wirtschaft mit Giral-G. zu versorgen. Ein darüber hinausgehender Kreditspielraum des Bankensystems besteht nicht, sofern nicht außerplanmäßige Ereignisse eintreten. Die G.-Schöpfung ist damit im Sozialismus ein planerischer Akt und wird nicht, wie in der Marktwirtschaft, spontan und laufend durch den Bankenapparat, bzw. in neuerer Zeit auch durch multinationale Unternehmen über die „graue Geldschöpfung“ autonom durchgeführt. V. Die Kaufkraft des Geldes im Sozialismus Bei der Frage nach der Kaufkraft des G. im Sozialismus kann nicht von dem Anspruch ausgegangen werden, das sozialistische G. besäße einen bestimmten Goldgehalt und damit einen originären Wert. Bei diesem Goldgehalt handelt es sich um eine reine Gesetzesdeklaration, die durch das ideologische Festhalten an der Marxschen G.-Lehre bedingt ist, aber jeglicher wirtschaftlichen Realität entbehrt. Bei der Untersuchung der Binnenkaufkraft des G. im Sozialismus muß man daher von jeder Bezugnahme auf das Gold und seinen Wert Abstand nehmen. Auch die sozialistische G.-Theorie tut dies weitgehend. „Die Stabilität des Sowjetgeldes wird nicht nur durch den Goldvorrat, sondern in erster Linie durch die riesige Warenmenge gesichert, die in den Händen des Staates konzentriert ist, und zu festen Planpreisen in Umlauf gebracht wird.“ Viele Autoren vermeiden überhaupt den Bezug auf das Gold, da sie darin lediglich ein Zugeständnis an ideologisch belastete Erörterungen früherer Zeiten sehen. Solange die administrative Preisfestsetzung bestehen bleibt, sind im Sozialismus keine automatisch wirkenden, die Kaufkraft des G. bestimmenden Faktoren vorhanden, da diese ausschließlich von der Entscheidung der zuständigen Planbehörde abhängt. Es gibt nur einen „price adjuster“ bzw. „price maker“, den Staat; die Verbraucher sind alle „quantity adjuster“ bzw. „price taker“. Die Kaufkraft der G.-Einheit bleibt demnach so lange konstant, wie es zu keiner planmäßigen Preisänderung kommt. Mit der Planung des Gleichgewichts der volkswirtschaftlichen Bilanzen wird im Sozialismus auch der G.-Wert der Währungseinheit bestimmt. Dabei ist von den beiden streng getrennten G.-Sphären, dem Bargeld- und dem Buchgeldsektor, auszugehen. Für den Bargeldsektor folgt damit, daß die Preissumme des Angebotes der Konsumgüter und Dienstleistungen innerhalb einer Planperiode der Einkommenssumme entsprechen muß, die der Bevölkerung zum Ankauf von Waren und Dienstleistungen zur Verfügung steht. Unter Berücksichtigung aller wesentlicher Gesichtspunkte wird dieser Ausgleich in der „Bilanz der Geldeinnahmen und Geldausgaben der Bevölkerung“ durchgeführt. „Diese Bilanz ist Ausdruck und Sicherung des G.-Wertes in der sozialistischen Wirtschaft.“ Die Erfahrung zeigt nun, daß sich kleinere Unstimmigkeiten zwischen geplanter und realisierter Sortimentsstruktur ausgleichen können. Zudem wird die „Preissumme des Warenangebots“ um einige Prozent höher festgelegt, als die zu dessen Ankauf bereitgestellte Einkommenssumme, wodurch Unstimmigkeiten vermieden werden sollen, indem eine Wareneinsatzreserve zur Verfügung steht. Trotzdem immer noch auftretende Unstimmigkeiten werden vornehmlich durch Mengen- und Einkommensanpassungen (bei dem ein entsprechend geringer Zuwachs zugelassen wird) ausgeglichen, da man bemüht ist, ein möglichst stabiles Preis- und Lohngefüge zu halten. Tritt durch irgendwelche Ereignisse trotzdem ein Kaufkraftüberhang auf, so kann er im staatlichen Sektor keine Preissteigerung bewirken. Dadurch [S. 350]wird die nominelle Kaufkraft für Güter des staatlichen Sektors nicht direkt, wohl aber die Verwertungsmöglichkeiten des G. berührt, wodurch dann die Realkaufkraft des Einkommens beeinträchtigt wird. Diese Schwierigkeiten werden heute als Störungen angesehen. „Das Geld fungiert als allgemeines Äquivalent nicht mehr reibungslos. Die Beziehungen zwischen Produktion und Konsumtion sind gestört. Daher ist die Sicherung eines ökonomisch begründeten Kredit- und Geldvolumens, das die Stabilität der Währung und Finanzen gewährleistet, als wichtige Funktion bei dem materiellen und finanziellen Prozeß und der materiellen und finanziellen Planung anzusehen.“ Zu echten Kaufkraftänderungen der Währungen kann ein Kaufkraftüberhang jedoch auch im Sozialismus führen, solange ein freier Sektor mit freier Preisbildung für Konsumgüter (Bauernmärkte) besteht. Hier werden dann entsprechende Preisreaktionen eintreten. Dies führt allerdings durch die Festpreis- und Kreditpolitik zu keiner Störung des Gleichgewichts und zu keiner Kaufkraftänderung innerhalb des sozialistischen Sektors, sondern zu ebenfalls unerwünschten Veränderungen der Einkommensverteilungsproportionen zwischen dem freien und dem staatlichen Sektor. Das vom Bar-G. getrennte Giral-G. wird sowohl in seinem Umfang als auch in seinem G.-Wert gesondert geplant. Es dient in erster Linie den Abwicklungen der Zahlungen auf dem „Produktionsmittelmarkt“. Die Kaufkraft der Giral-Geldeinheit wird durch die staatliche Festpreispolitik festgelegt und weicht z. T. erheblich von der des Bargeldes ab. Der Aufrechterhaltung dieser unterschiedlichen Kaufkraftwerte dient die sog. Politik der Preisebenen. Der Preiszusammenhang beider Sektoren wird durch die differenzierte Umsatzsteuer unterbrochen. Die verschiedenen Ziele der Preispolitik in den beiden Sektoren können so unabhängig voneinander verwirklicht werden. Die G.-Wertprobleme des Sozialismus können somit nur auf der Grundlage einer Anweisungstheorie und dem System der volkswirtschaftlichen Bilanzen verstanden werden. Sollten aber in einem sozialistischen Land die Preisplanung und Preisfestsetzung auch nur teilweise ohne zentrale Planung durchgeführt werden, oder die Preise als wichtige selbständige ökonomische Hebel dienen, so wird ein G.-Überhang notwendigerweise zu einer G.-Wertänderung führen müssen. Dann müßte das entsprechende sozialistische Land zu einer aktiven G.- und Kreditpolitik übergehen. Die passive Rolle des G. im Sozialismus wäre damit zu Ende. Mit den Wirtschaftsreformen wurde dieser Schritt teilweise bereits vollzogen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 342–350 Geld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geldstrafen
Geld im Sozialismus (1975) Siehe auch das Jahr 1979 I. Die Marxsche Geldlehre Ausgangspunkt aller Interpretationen der Aufgaben des G. in sozialistischen Staaten ist die Marxsche Geldlehre. Die Kategorien Ware und Geld sind nach Marx Produkte bestimmter historischer Produktionsverhältnisse, mit denen sie kommen und wieder verschwinden. Das G. bildet sich als charakteristische Kategorie im Kapitalismus aus dem diesem innewohnenden Widerspruch. Denn eine Gesellschaftsordnung, die auf…