Arbeitslosenversicherung (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985
Arbeitslosenunterstützung wurde bisher in der DDR als „Unterstützung bei vorübergehendem unverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes“ von der Sozialversicherung gezahlt. Allerdings waren die Unterstützungssätze so niedrig, daß sie seit 1954 bis zur Höhe der jeweiligen Unterstützung der Sozialfürsorge aufgestockt werden mußten. Die die A. begründenden Verordnungen sind jedoch mit Inkrafttreten des neuen Arbeitsgesetzbuches (AGB) zum 1. 1. 1978 weggefallen. Dies war möglich, weil das neue AGB durch eine Vielfalt von Maßnahmen die Weiterzahlung des Arbeitsverdienstes den Betrieben auferlegt, die durch Rationalisierungsmaßnahmen, Strukturveränderungen o. ä. ihre Beschäftigtenzahl reduzieren oder Umsetzungen vornehmen müssen. Durch Änderungsverträge, Überleitungsverträge u. ä. m. ist der Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses gewährleistet. Auf Kosten der Betriebe werden Qualifizierungsmaßnahmen für eine neue Tätigkeit durchgeführt, wird ein möglicher Minderverdienst in neuer Tätigkeit durch ein Überbrückungsgeld — für ein Jahr — ausgeglichen (§ 121 AGB). .
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 56
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