
Bargeldumlauf (1979)
Siehe auch:
- Bargeldumsatzplan: 1962
[S. 134]Neben dem dominierenden bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungsverfahren) wird auch der Geldumlauf an Münzen und Banknoten in das System zentraler Planung und Kontrolle einbezogen. Daher ist der B. im wesentlichen auf Lohn- und Gehaltszahlung, den Einzelhandelsumsatz und die zwischenbetrieblichen Zahlungen bis zu 200 Mark beschränkt (AO über denbaren Zahlungsverkehr vom 12. 5. 1969, in: GBl. I, S. 263). Die Betriebe und Haushaltsorganisationen sind zur Anmeldung ihres Bargeldbedarfs bei der kontoführenden Bank verpflichtet. Aus diesen Angaben sowie eigenen Berechnungen ermitteln die Kreisfilialen und Bezirksdirektionen der Industrie- und Handelsbank die territorialen Bargeldumsatzpläne und die Staatsbank den zentralen Bargeldumsatzplan. Dieser wird mit einer Stellungnahme der Staatlichen Plankommission — die ihn durch die Einbeziehung der Bargeldzahlungen zwischen der Bevölkerung zur Bilanz der Geldeinnahmen und Geldausgaben der Bevölkerung erweitert — dem Ministerrat zur Bestätigung vorgelegt. Der Bargeldumsatzplan dient nicht allein nur der Bestimmung des notwendigen B., sondern ist auch ein Instrument zur Kontrolle des Ablaufs der Wirtschaftsprozesse durch das Bankwesen, da die Bargeldumsätze ebenfalls in den Plänen der Volkswirtschaft und des Staatshaushalts erfaßt werden.
Die in der DDR umlaufende Bargeldmenge weist seit 1950 folgende Entwicklung auf:
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 134