Deutscher Volkskongreß (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985
Auf dem DV. am 6,/7. 12. 1947, der aus gewählten Delegierten vor allem aus der SBZ, aber auch den Westzonen bestand, wurde die „Volkskongreßbewegung für Einheit und gerechten Frieden“ unter Führung der SED gegründet. Die ursprüngliche Zielsetzung, eine Stellungnahme zur Londoner Konferenz der Außenminister abzugeben, wurde erweitert in die Forderung nach „Einheit und gerechtem Frieden“ im Sinne der von der Sowjetunion formulierten Deutschlandpolitik. Die Bewegung wurde seitens der SED als Instrument der Bündnispolitik genutzt. Im März 1948 wählte der 2. DV., nachdem die Bewegung in den Westzonen verboten worden war, den Deutschen Volksrat (400 Mitglieder). Der Volksrat wurde von einem Präsidium geleitet, in dem die in der SBZ zugelassenen Parteien und Massenorganisationen, soweit sie dem Demokratischen Block angehörten, durch ihre Vorsitzenden vertreten waren. Der 3. DV. tagte im Mai 1949. Seine Delegierten waren wiederum gewählt. Der DV. nahm am 30. 5. 1949 den Entwurf einer Verfassung an, der vom Volksrat auf Grundlage eines Vorschlages des Parteivorstandes der SED vorbereitet worden war. Diese Bewegung konstituierte sich im Oktober 1949 im Zusammenhang mit der Gründung der DDR als Nationale Front des demokratischen Deutschland (heute Nationale Front der DDR), der Deutsche Volksrat als provisorische Volkskammer der DDR.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 259
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