
Einzelvertrag (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985
Arbeitsvertrag, in dem gemäß § 46 (Arbeitsgesetzbuch [AGB]) mit „Zustimmung des zuständigen zentralen Staatsorgans“ von den allgemein geltenden Grundlagen eines Arbeitsrechtsverhältnisses (Rahmenkollektivvertrag, Arbeitsordnung) abgewichen werden kann und in dem „mit Angehörigen der Intelligenz … in Anerkennung ständiger hervorragender Leistungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft…“ besondere Vertragsbedingungen vereinbart werden können. Der Kreis der Anwärter für einen E. umfaßt Spitzenkräfte aus allen Bereichen von Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik. In der Regel ergeben sich für die Beteiligten beträchtliche Vorteile gegenüber anderen Beschäftigten, u. a. durch höhere Einkommen. Prämien und eine zusätzliche Altersversorgung.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 323
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