
Grenztruppenhelfer (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985
In der Sperrzone entlang der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) eingesetzte Helfer der Grenztruppen der DDR (Nationale Volksarmee). Die erste VO des Ministerrates über die Aufstellung der seinerzeit Grenzhelfer genannten G. wurde am 5. 6. 1958 erlassen. Seit dem 15. 9. 1961 sind die G. den örtlichen Einheiten des Kommandos Grenze der NVA unterstellt. Gemäß der VO vom 16. 3. 1964, die auch die Volkspolizeihelfer betrifft, ist das vollendete 18. Lebensjahr Voraussetzung für die Aufnahme in die G., die auch auf Vorschlag einer Partei oder einer Massenorganisation erfolgen kann.
Die ca. 2.000 G. (April 1977), zu denen u. a. ehemalige Angehörige der Grenztruppen der DDR und FDJ-Mitglieder gehören, sind den örtlichen Grenzkompanien unterstellt. Die zuständige Grenzkompanie ist auch mit der Ausbildung der G. befaßt. Die G. verrichten ihren Dienst ― monatlich mindestens 12 Stunden ― in Zivilkleidung; sie sind durch grüne Armbinden gekenn[S. 493]zeichnet. Zur Unterstützung der Grenztruppen der DDR obliegt ihnen
- die Überwachung des Grenzraumes,
- die Kontrolle des Verkehrs auf den Zufahrtstraßen zur Sperrzone,
- die Feststellung verdächtiger Personen im Grenzraum sowie
- die Suche und Festnahme von Grenzverletzern.
Seit 1967 werden im Bereich eines Regiments der Grenztruppen der DDR G.-Konferenzen durchgeführt.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 492–493
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