DDR von A-Z, Band 1979

Handelsabgabe (HA) (1979)

 

 

Siehe auch:


 

Die HA wurde 1957 (GBl. I, Nr. 10) als Bestandteil der differenzierten Umsatzsteuer (Produktions- und Dienstleistungsabgaben) im Bereich des volkseigenen Handels und der volkseigenen Apotheken und Gaststätten eingeführt. Mit ihrer Erhebung entfielen die Körperschafts-, Umsatz-, Gewerbe- und Beförderungssteuern. Bemessungsgrundlage war der Umsatz. Durch die Einführung der Handelsfondsabgabe wurde die HA 1968 (GBl. II, 1967, Nr. 93) aufgehoben. Steuern.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 502


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.