DDR von A-Z, Band 1979

Kinderbeihilfen (1979)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1985


 

Aus Mitteln des Staatshaushalts an Familien mit Kindern gezahlte Unterstützungen in verschiedener Form:

 

1. Einmalige finanzielle Unterstützung bei der Geburt eines Kindes von 1000 Mark (Geburtenbeihilfen).

 

2. Staatliches Kindergeld. Mit der Verordnung vom 4. 12. 1975 (GBl. I, 1976, S. 52 ff.) wurden davor bestehende Leistungen mit ähnlichen Regelungen zum staatlichen Kindergeld zusammengefaßt. Anspruch darauf haben alle Bürger der DDR, solange die Kinder allgemeinbildende Schulen besuchen oder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn die Kinder eine Fachschule besuchen und kein Stipendium erhalten bzw. wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbstätig sein können.

 

Das Kindergeld beträgt monatlich für das 1. und 2. Kind 20 Mark, das 3. Kind 50 Mark, das 4. Kind 60 Mark und für das 5. und jedes weitere Kind 70 Mark. Steuerliche Abgaben werden darauf nicht erhoben.

 

Kinderzuschläge werden auch von der Sozialversicherung zu den Renten gezahlt. Anspruch auf Kinderzuschlag von 45 Mark monatlich zu den Alters-, Invaliden- und Kriegsbeschädigtenrenten (Altersversorgung; Kriegsopferversorgung) besteht grundsätzlich bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, bei weiterführender (Hoch-)Schulausbildung bis zum 18. Lebensjahr und wird in bestimmten Fällen bis zum Abschluß einer Lehrausbildung auch länger gezahlt.

 

Zu den Unfallrenten wird ein Kinderzuschlag bei einem Körperschaden von mindestens 50 v. H. für jedes Kind, das im Falle des Todes des Versicherten einen Anspruch auf Waisenrente haben wird, in Höhe von 10 v. H. der Versichertenrente gezahlt; bei Körperschäden von 66⅔ v. H. und mehr erhöht sich dieser Zuschlag um 20 Mark und beträgt mindestens 45 Mark.

 

Die Sozialunterstützung (Sozialfürsorge) für minderjährige Kinder und Kinder, die noch die erweiterte allgemeinbildende polytechnische Oberschule besuchen, beträgt monatlich 45 Mark.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 584


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.