DDR von A-Z, Band 1979

Künstler-Agentur der DDR (1979)

 

 

Siehe auch:


 

(Bis August 1968 Deutsche Künstler-Agentur.) Kulturell-künstlerischer Betrieb in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die KA. wurde am 1. 5. 1960 ge[S. 636]gründet (bis 1952 unter der Bezeichnung Deutscher Veranstaltungsdienst, dann VEB Deutsche Konzert- und Gastspieldirektion). Sie allein besitzt das Recht, Künstler und künstlerische Ensembles aus der DDR in das Ausland sowie von dort Künstler oder künstlerische Ensembles in die DDR zu vermitteln.

 

Im Jahr 1977 vermittelte die KA. 2.100 Konzerte von Solisten und 600 Vorstellungen von Theaterensembles und Orchestern aus der DDR. Im gleichen Jahr wurden 390 Konzert- und Theatersolisten (mit mehr als 1.200 Auftritten) und 71 Ensembles (mit 480 Vorstellungen) in die DDR eingeladen.

 

Zwischen den KA. der europäischen sozialistischen Staaten werden jährlich Protokollvereinbarungen über die Zusammenarbeit abgeschlossen. In der DDR bestehen zwischen der KA. und bestimmten Organisationen langfristige Rahmenverträge, so z. B. mit den Staatlichen Komitees für Radio und Fernsehen, dem VEB Deutsche Schallplatte, mit den großen Theatern und Orchestern sowie den Konzert- und Gastspieldirektionen (bis November 1973 VEB Konzert- und Gastspieldirektionen).

 

Generaldirektor gegenwärtig (1978): Hermann Falk.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 635–636


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.