DDR von A-Z, Band 1979

Materielle Verantwortlichkeit (1979)

 

 

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985


 

Im Arbeitsrecht (XI.) der DDR geltendes Prinzip, das den Werktätigen gegenüber seinem Betrieb in bestimmten Fällen zur Schadensersatzleistung für verursachte oder verschuldete Schäden verpflichtet.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 716


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.