DDR von A-Z, Band 1979

Staatsfunktionär (1979)

 

 

Siehe auch:


 

Als St. werden diejenigen Mitarbeiter des Staatsapparates bezeichnet, die durch Wahl, Ernennung oder Berufung mit der Wahrnehmung einer leitenden Funktion beauftragt werden und dafür rechenschaftspflichtig und verantwortlich sind. An die St. werden besondere Anforderungen gerichtet, die auch für die Kaderpolitik allgemein kennzeichnend sind. Als Beauftragte der Arbeiter-und-Bauern-Macht sollen sie über gesellschaftliche sowie über Grundkenntnisse in Philosophie, politischer Ökonomie und im wissenschaftlichen Kommunismus verfügen. Fachwissen auf ihrem Arbeitsgebiet besitzen und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend der konkreten Funktion und der jeweils gestellten Aufgabe ständig vertiefen, erweitern und sich spezialisieren. Die leitenden St. unterscheiden sich durch Status und politischen Auftrag von den anderen Mitarbeitern des Staatsapparates, die in der Hauptsache mit technisch-organisatorischen Arbeiten, handwerklichen Tätigkeiten und sonstigen Hilfsdiensten beschäftigt sind und nur in jenen Fällen zur Kategorie der St. gezählt werden, in denen das Funktionieren des Staatsapparates unmittelbar von ihrer Tätigkeit abhängt. Rechte und Pflichten der St. sind in der VO über die Pflichten, die Rechte und die Verantwortlichkeit der Mitarbeiter in den Staatsorganen (GBl. II, 1969, S. 163) niedergelegt. Diese VO gilt nicht für die Vorsitzenden und Mitglieder des Staatsrates und des Ministerrates sowie Richter und Staatsanwälte; auch die Mitarbeiter der VVB, der Betriebe und anderer nach den Erfordernissen der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden Einrichtungen werden von ihr nicht erfaßt.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1035


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.