
Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich (1979)
Siehe auch:
Früher zentrales staatliches Organ des Ministerrats, das von ihm für bestimmte Aufgabengebiete errichtet wurde. Die Leiter der St. nahmen an den Sitzungen des Ministerrats mit beschließender Stimme teil und waren für die Durchführung der ihnen anvertrauten Aufgaben der Volkskammer gegenüber verantwortlich. In dieser Hinsicht ist das Staatssekretariat für Arbeit und Löhne bedingt den alten StmeG. vergleichbar, während das Staatssekretariat für Berufsbildung und das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport zwar auch von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet werden, diese dem Ministerrat verantwortlich sind, ihm aber nicht als Mitglied angehören. Eine besondere Stellung nimmt der Staatssekretär für Kirchenfragen ein, der der Dienstaufsicht des Ministeriums des Innern untersteht. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie der Status eines StmeG. werden durch Beschluß des Ministerrats festgelegt. Zentrale Organe, wie z. B. das Sekretariat des Ministerrats oder Ämter (Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz; Amt für industrielle Formgestaltung), die von einem Staatssekretär geleitet werden, haben damit noch nicht den Status eines StmeG.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1042
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