
Diversion (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985
1. Ablenkung, unerwarteter Angriff, der von einer D.-Gruppe als Einheit der Aufklärungsgruppe während eines Krieges zur Störung der rückwärtigen Verbindungen des Feindes, zur Desorganisation seiner Führung, zur Lahmlegung wichtiger Objekte im Hinterland sowie zur Nachrichtengewinnung unternommen wird.
2. Begriff aus dem Wirtschaftsstrafrecht, der in Befehlen der SMAD (vgl. vor allem den Befehl Nr. 160 vom 3. 12. 1945) auftaucht. Die Definition sowie die Abgrenzung zur Sabotage waren zunächst unklar. Mit Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts wurde D. als eine unter Boykotthetze nach Art. 6 der Verfassung fallende Erscheinungsform im Klassenkampf angesehen. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 wurde D. zu einem selbständigen Tatbestand formuliert. Seit dieser Zeit beschreibt § 103 StGB den Tatbestand der D.
3. Die „ideologische D.“ gilt als „Hauptform des Klassenkampfes“ von innen und als Bestandteil der „psychologischen Kriegführung“ des Klassengegners. In der ideologischen D. seien Antikommunismus und Antisowjetismus die Hauptelemente. Imperialismus; Rechtswesen; Revisionismus; Sozialdemokratismus; Staatsverbrechen; Strafrecht.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 287