
Ehegattenzuschlag, Staatlicher (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975
[S. 289]Zum Ausgleich der Preiserhöhungen nach der Abschaffung der Lebensmittelkarten erhalten seit 1. 6. 1958 Arbeiter, Angestellte, Mitglieder landwirtschaftlicher und handwerklicher Produktionsgenossenschaften mit einem Bruttodurchschnittsverdienst bis zu 800 Mark im Monat einen StE. von 5 Mark monatlich, wenn der Ehegatte kein eigenes Einkommen hat und in der DDR oder in Berlin (Ost) wohnt. Studenten und Sozialeinkommensbezieher, sofern sie ebenfalls Anspruch haben und ihr Bruttodurchschnittsverdienst 600 Mark nicht übersteigt, erhalten einen StE. von 9 Mark. Alle StE. werden nur auf Antrag gezahlt.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 289
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