DDR von A-Z, Band 1979

Gesetzbuch der Arbeit (GBA) (1979)

 

 

Siehe auch:


 

Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GBA vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthielt die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsschutz). Es wurde durch die Novellen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63) und vom 23. 11. 1969 (GBl. I, S. 111) geändert und ergänzt. In Anpassung an das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 wurde das GBA durch § 17 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der DDR vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 97) abermals, wenn auch nur geringfügig geändert. Die §§ 143–146 über die Konfliktkommissionen wurden dem Gesetz über die Gesellschaftlichen Gerichte der DDR ― GGG ― vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) durch dessen § 21 angepaßt. Die letzte Änderung (Lehrlingsurlaub) beruht auf dem Jugendgesetz der DDR vom 18. 1. 1974 (GBl. I, S. 43). Das GBA wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1978 an durch das Arbeitsgesetzbuch abgelöst. Arbeitsrecht.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 473


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.