Industrie- und Handelsbank (IHB) (1979)
Siehe auch:
- Industrie- und Handelsbank der DDR (IHB): 1969
Mit Wirkung vom 1. 1. 1968 (GBl. II, S. 9) als Rechtsnachfolger der Deutschen Investitionsbank (DIB) unter Einbeziehung von Aufgaben der früheren Deutschen Notenbank gebildete Geschäftsbank für Industrie, Bauwesen, Handel und Verkehr. Für diese Wirtschaftsbereiche nahm dieses Spezialinstitut des Bankwesens folgende Funktionen wahr: Kontoführung sowie Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs; Finanzierung des Wohnungsbaus; Durchführung der Bankkontrolle; Gewährung der Kredite sowie Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen; Ausreichung von Mitteln zur Finanzierung der Einlagen des Staates sowie Wahrnehmung der Funktion des staatlichen Gesellschafters in den Betrieben mit staatlicher Beteiligung (BSB); Durchführung des Staatshaushaltes, Führung des Schuldbuchs der DDR, des Zahlungsverkehrs für den Reiseverkehr sowie die Führung der Devisenausländerkonten.
Zum 1. 7. 1974 wurde die IHB in die Staatsbank eingegliedert (GBl. I, S. 305).
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 521
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