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Kandidat (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985
Auf Beschluß der 1. Parteikonferenz ist seit 1. 3. 1949 der Eintritt in die SED nur als K. möglich; Mindestalter für die Aufnahme: 18 Jahre. Die Mitgliedschaft allerdings wird von dem Tag gerechnet, an dem der K. von der Grundorganisation als Vollmitglied aufgenommen wurde. Das vom III. Parteitag (1950) angenommene Statut legte die K.-Zeit für Arbeiter mit 1 Jahr, für alle anderen mit 2 Jahren fest. Mit dem vom VI. Parteitag (1963) beschlossenen IV. Statut wurde eine einheitliche K.-Zeit von 1 Jahr eingeführt. K. haben dieselben Pflichten wie Mitglieder; sie sollen sich darüber hinaus besonders in den Massenorganisationen und am Arbeitsplatz bewähren. Sie haben dagegen nicht das Recht, abzustimmen und dürfen keine Wahlfunktionen ausüben. Die ursprünglich im Statut als Parteistrafe vorgesehene Möglichkeit, Mitglieder, die ihre Pflichten der Partei gegenüber vernachlässigen, in den K.-Stand zurückzuversetzen, ist durch Beschluß des VII. Parteitages der SED (1967) aufgehoben worden. Die Bezeichnung K. wird auch für nicht stimmberechtigte Mitglieder aller SED-Leitungen gebraucht.
Das auf dem IX. Parteitag der SED (1976) beschlossene V. Statut sieht, wie das IV. Statut, eine einheitliche K.-Zeit von 1 Jahr vor. K. der SED kann weiterhin jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und 2 Bürgen benennt, die mindestens 2 Jahre Mitglied der SED sind und die den Aufzunehmenden ein Jahr aus seiner beruflichen und gesellschaftlichen Tätigkeit kennen. Formell beschließt nach wie vor die zuständige Grundorganisation der SED über die Aufnahme eines K.; der Beschluß wird jedoch erst nach der Bestätigung durch die zuständige Kreisleitung wirksam. SED.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 580