
Kolchos (1979)
Siehe auch:
Abk. für kollektivnoje chosjaistvo (russ.) = Kollektivwirtschaft. K. ist die Bezeichnung für die genossenschaftlichen Landwirtschaftsbetriebe der UdSSR. Von ursprünglich 3 konzipierten K.-Modellen (Toz, Artel und Kommune) hat sich bisher nur die Form des Artels durchgesetzt, die im wesentlichen mit dem LPG-Typ III der DDR übereinstimmt. Auf dem III. Unionskongreß der K.-Bauern wurde 1969 ein neues Musterstatut für die K. beschlossen. Hiernach ist der K. „eine genossenschaftliche Organisation von Bauern, die sich freiwillig zusammengeschlossen haben, um den so[S. 598]zialistischen landwirtschaftlichen Großbetrieb auf der Grundlage der gesellschaftlichen Produktionsmittel und in kollektiver Arbeit gemeinsam zu führen“. Die sowjetische K.-Ordnung war maßgebend für die Ausarbeitung der LPG-Statuten und die Errichtung Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften in der DDR. Agrarpolitik; Landwirtschaftliche Betriebsformen.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 597–598