
Kollegien (1979)
Siehe auch:
- Kollegien der Ministerien: 1985
In einer VO vom 17. 7. 1952 wurde erstmals die Bildung von K. in den Ministerien und Staatssekretariaten festgelegt. Die K. waren beratende Organe beim Minister oder Staatssekretär. Mit Beschluß des Ministerrates vom 30. 6. 1966 wurde die VO zur Bildung von K. aufgehoben und diese mit Wirkung vom 31. 12. 1966 abgeschafft. Das Gesetz über den Ministerrat vom 16. 10. 1972 hat die K. wieder eingeführt. Die K. sind Beratungsorgane der Minister, aber keine selbständigen Leitungsorgane der Ministerien. Dem K. gehören der Minister, der Staatssekretär und die Stellv. des Ministers sowie Leiter von Abteilungen und andere leitende Mitarbeiter des Ministeriums an. An seinen Sitzungen nehmen der Sekretär der Parteiorganisation des Ministeriums und zu bestimmten Tagesordnungspunkten gesondert geladene Mitarbeiter oder externe Experten teil.
Die Beratungstätigkeit der K. umfaßt grundlegende Probleme der langfristigen Planung, der Durchführung der Volkswirtschaftspläne, der Organisierung des wissenschaftlich-technischen Vorlaufs, der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen usw. Sie beraten die Entwürfe wichtiger Anordnungen, Verordnungen und sonstiger Normativakte, nehmen zu Vorlagen des Ministers an den Ministerrat Stellung. Die Beratungsergebnisse werden dem Minister als Empfehlung unterbreitet. Bei grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten im K. wird der Vorsitzende des Ministerrats verständigt.
Zu K. der Rechtsanwälte Rechtsanwaltschaft, Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 598
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