Ministerium für Kultur (1979)
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Das MfK. ist für die Planung und Leitung der einheitlichen Kulturpolitik verantwortlich. Es wurde durch VO des Ministerrats der DDR vom 7. 1. 1954 gebildet und übernahm die Aufgaben der vorher tätigen Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten. des Staatlichen Komitees für Filmwesen und des Amtes für Literatur und Verlagswesen. In seinen Verantwortungsbereich fallen Literatur, Verlagswesen und Buchhandel, Film und Lichtspielwesen, Theater, Musik, bildende und angewandte Kunst, Unterhaltungskunst, künstlerisches Volksschaffen, Veranstaltungswesen und künstlerische Hoch- und Fachschulen. Für diese Bereiche sind jeweils entsprechende Hauptverwaltungen, Hauptabteilungen und Abteilungen zuständig. Dem MfK. unterstehen die Volkseigenen Betriebe des Verlags-, Film- und Lichtspielwesens, des Buchhandels und der Schallplattenproduktion; zentrale Institute (Institut für Denkmalpflege, Institut für Bibliothekswesen, Institut für Technologie kultureller Einrichtungen, Zentralhaus für Kulturarbeit, Staatliches Filmarchiv u. a.); die Staatlichen Museen in Berlin (Ost).
Das MfK. erarbeitet auf der Grundlage der Perspektiv- und Volkswirtschaftspläne konkrete Aufgabenstellungen für die einzelnen kulturellen Bereiche und deren Institutionen, legt die für die Lösung anzuwendenden Methoden fest und sichert den Einsatz der erforderlichen finanziellen Mittel sowie die Kontrolle der Durchfüh[S. 734]rung. U. a. bestätigt das MfK. die thematischen Perspektiv- und Jahrespläne der Verlage und die thematischen Produktionspläne der DEFA-Filmstudios (Filmwesen, Verlagswesen). Es ist auch für die Erarbeitung der Grundsätze zur Regelung der Gagen, Honorare und Urhebervergütungen aller kulturellen Berufe zuständig und spielt eine wesentliche Rolle bei der Auftragserteilung an Künstler, die durch staatliche Institutionen, gesellschaftliche Organisationen und Betriebe erfolgt. Das MfK. verwaltet über ein Kuratorium den Kulturfonds der DDR und verfügt über den Einsatz seiner Mittel. Das MfK. pflegt enge Kontakte mit den entsprechenden staatlichen Organen anderer sozialistischer Länder und sorgt für die kulturelle Selbstdarstellung der DDR im gesamten Ausland (Veranstaltung von Filmwochen, Theatergastspielen. Ausstellungen usw.). Beim MfK. bestehen für die einzelnen Bereiche folgende Beiräte: für Kultur, für Kunst- und Kulturwissenschaften, für Bibliothekswesen, für künstlerisches Volksschaffen, für Museen, für Theater, für Musik sowie seit 1973 Komitees für Filmkunst und für Unterhaltungskunst. Die Beiräte bzw. Komitees, die sich aus Künstlern und anderen Fachleuten sowie Vertretern gesellschaftlicher Organisationen zusammensetzen, üben eine beratende Funktion aus. Eine enge Zusammenarbeit wird auch mit den einzelnen Künstlerverbänden und der Akademie der Künste der DDR gepflegt. Minister für Kultur: Johannes R. Becher (1954–1958), Alexander Abusch (1958–1961), Hans Bentzien (1961–1966), Klaus Gysi (1966–1973), Hans-Joachim Hoffmann (seit 1973). Staatssekretär und 1. stellv. Minister ist Kurt Löffler (SED).
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 733–734
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