Sperrkonten (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985
Konten natürlicher oder juristischer Personen aus der Bundesrepublik Deutschland, Berlin (West) oder dem Ausland werden als sog. S. („Devisenausländerkonten B“) beiden Filialen der Staatsbank der DDR (auch Ost-Berliner Stadtkontor) geführt. Die Verfügung darüber ist auf bestimmte Zwecke beschränkt, wie Unterhaltsverpflichtungen, Zahlung von Steuern, unentgeltliche Zuwendungen an Angehörige: bei Guthaben aus Grundstückserträgnissen auf Anwendungen für die Erhaltung und ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Grundstücke (laufende Kosten, Instandsetzung, Ausbesserung). Bei vorübergehenden Aufenthalt in der DDR kann über S. bis zu 15 Mark je Tag und je Person (Kontoinhaber, Ehegatte, Kinder und Enkel vor Vollendung des 16. Lebensjahres) verfügt werden (Dienst- oder Geschäftsreisen sind ausgenommen; bei Grundstückskonten ist vorherige Zustimmung des zuständigen Rates der Stadt oder der Gemeinde erforderlich). Devisen; Zahlungsverkehr.
Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1011